1891 / 94 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 21 Apr 1891 18:00:01 GMT) scan diff

Nach kurzer Debatte, an welcher die Abgg. Freiherr von Huene, rf und Dr. Krause sich betheiligten, wurde der F. 43 mit dem Amendement von Dziembowski an⸗ genommen, ebenso unverändert 5. . . Zu §. 44 wurde der Antrag von Dziembow ski, als ö 47a anzunehmen die Absätze 5 des 5§. 44 in folgender ; af eng Aue üb des Gemeinderechts (6 41) ruht. un e . . * Gemeindeglied wegen eines Verbrechen oder eines

Vergebens, welches die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte zur Folge haben kann, das Hauptverfahren eröffnet oder dasselbe zur gerichtlichen Haft gebracht ist, so lange, bis das Strafverfahren

beendet ist; . . 3 wenn ein Gemeindeglied in Konkurs verfällt, bis zur Be⸗

endigung des Verfahrens;

. h . ein Gemeindeglied Armenunterstützung aus öffentlichen Mitteln empfängt, wäbrend sechs Monate nach dem Empfange der Unterstützung, sofern es nicht früher die empfangene Unterstützung

tattet; . 3 wenn ein Gemeindeglied die auf dasselbe entfallenden Ge⸗

meindeabgaben nach Mahnung durch den Steuererheber nicht gezahlt

hat, bis zur Entrichtung derselben. . Bekleidet ein Gemeindeglied unbesoldete Gemeindeämter, so

ist der Kreisausschuß berechtigt, eine kommissarische Vertretung an⸗ zuordnen. . mit dem Amendement von Strombeck, in §. 44 bezw. 44a d den letzten Absatz folgendermaßen zu fassen: „Bcekleidet ein solches Gemeindeglied unbesoldete Gemeinde⸗ ämter, oder ist dasselbe Abgeordneter nicht angesessener Stimm. berechtigter (5. 48), so ist der Kreisausschuß berechtigt, die Wahl eines kommissarischen Vertreterg anzuordnen. ; angenommen und mit dieser Abänderung §. 4 im Ganzen. Zu J. 45 beantragte Abg. Barth: Hinter den Worten „auf welchem sich“ einzuschalten: ein ,, und in Zeile 7 statt gleichkommt“ zu setzen: gleich⸗ ommen“; ferner Abg. Cremer (Teltow): q zwischen Äbsatz 1 und Weinzuschalten: Durch Orts statut kann der Ertrag beziehungsweise Flächeninhalt des Grundstücks fest⸗— gesetzt werden. ;

Nach kurzer Debatte, an der die Abgg. Barth, Cremer (Teltow) und von Rauchhgupt und der Minister des Innern Herrfurth, der sich für den Antrag Barth erklärte, theilnahmen, zog Abg. Eremer seinen Antrag zurück und wurde darauf 5. 45 mit dem Antrage Barth angenommen.

Zu 5§. 46 beantragte Abg. Cremer (Teltow):

Am Schlusse hinzuzufügen: Die Vertretung mehrerer der Regel nach getrennt abzugebender Stimmen durch eine Person ist unstatthaft.

und die Abgg. von Dziembewski und Genossen:

a Der Nr. 1 am Schluß hinzuzufügen:

. . Stiefvater ist vor dem Vormunde zur Vertretung berufen,

b. 6 2 zu streichen. C. Abfatz 3 Zeile 3/4 statt des Wortes: . Bevormundeter“ zu

setzen das Wort: . Stimmberechtigter '. Der Antrag Cremer erlangte keine Mehrheit, dagegen

wurden die Anträge von Dziembowski angenommen und mit ihnen §. 46. Zu 5. 47 lag

bows ki vor: Zur Ausübung des Stimmrechts durch Vertreter (5. 46) ift

ein Antrag des Abg. von Dziem-⸗

) der Vater die väterliche Gewalt besitzt.

3) der Stiefvater das zum Stimmrechte befähigende Grund stück bewirtbhschaftet. ö

ehlt es an diesen n,, bei einer der unter Nr. 2 und 3 bezeichneten Personen, so kann dteselbe die Vertretung einem Gemeindegliede übertragen.

Mit demfelben wurde §. 47 angenommen. 5. H lautet:

Der Regel nach steht jedem einzelnen Stimmberechtigten eine . in ber Gemeindeversammlung, jedoch mit folgenden Maß⸗ aben zu: .

; Mindestens zwei Drittel sämmtlicher Stimmen müssen auf die mit Grundbesitz angesessenen Mitglieder der Gemeinde versammlung 5. 42, Absaz 1 unter 6a und b) entfallen. Ueber steigt die Anzahl. der nicht angesessenen Gemeindeglieder (a. a. D. unter 6c) den dritten Theil der Gesammtzahl der Stimmen der Mitglieder der Gemeindeversammlung, so haben die Ersteren ihr Stimmrecht durch eine jenem Verhältnisse ent sprechende Anzahl von Abgeordneten auszuüben, welche sie aus ihrer Mitte auf die Dauer von sechs Jabren wählen.

Abg. . von Huene beantragt hierzu:

a Vor ‚Mindestens“ die Nr. 1 ju setzen und in dieser Nr. 1 Zeile 4 dem Allegat in der Klammer hinzuzufügen . 5. 517.

b. Als Nr. J und 3 folgende Absätze hinzuzufügen:

2) Denjenigen Besitzern, welche von ihrem im Gemeindebenirke belegenen Grundeigenthume einen Jahresbetrag von 20 bis aus schließlich 50 Æ an Grund und Gebäudesteuer entrichten, sind 6 I. denjenigen Besitzern, welche von diesem ibrem Grundeigenthum einen Jahresbetrag von 50 bis ausschließlich 100 M entrichten, je drei, und denjenigen Besitzern, welche 160 M oder mehr entrichten, je 4 Stimmen beizulegen.

Durch Ortsstatut können die vorstehend angegebenen Grund⸗ und Gebändesteuersãtze erhöht werden.

Den Gewerbetreibenden der dritten Gewerbesteuerklasse sind zwei Stimmen, den Gewerbetreibenden der zweiten Gewerbesteuer klaffe sind drei Stimmen und den Gewerbetreibenden der ersten Gewerbesteuerklasse sind vier Stimmen beizulegen. ;

Für den Fall der Erhöhung der Zahl der Stimmen der ,, ist die vorstehende Stimmenzahl entsprechend zu er—⸗

öhen. 3) Kein Stimmberechtigter darf in der Gemeinde versammlung mehr als ein Drittel der Gesammtzahl der Stimmen fübren,

Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasa u. Gen.:

a. vor „Mindestens‘ ju setzen 17;

b. Folgende Nr. 2 hinzuzufügen: ; .

Denjenigen Besitzern, welche von ihrem im Gemeindebezirke belegenen Grundeigentbum einen Jahresbetrag von 20 bis aus schließlich 50 M an Grund und Gebäudesteuer entrichten, sind je 2, denjenigen Besitzern, welche von diesem ihrem Grundeigenthum einen Jahresbetrag von 50 bis ausschließlich 100 M entrichten, je 3, und denjenigen Besitzern, welche 100 M oder mehr entrichten, je 4 Stimmen beizulegen. . . .

Durch Ortsstatut können die vorstebenden Sätze erhöht, oder, höchstens jedoch um ein Drittel, ermäßigt werden. -

Auch kann Grundbesitzern, welche die im 1. Absatz erwäbnten Steuerfätze entrichten, eine größere Zabl von Stimmen, jedoch nicht über 3, 4 und 5 Stimmen, beigelegt werden.

Den Gewerbetreibenden der dritten Gewerbesteuerklasse sind 2 Stimmen, den Gewerbetreibenden der zweiten Gewerbesteuerklasse sind 3 Stimmen und den Gewerbetreibenden der ersten Gewerbe · steuerklasse sind 4 Stimmen beizulegen. .

Für den Fall der Erhöhung der Zabl der Stimmen der Grundbesitzer sind die im vorstehenden Absatz beigelegten St immen entsprechend dem Absatz 3 zu erhöhen. ,

Abg. von Meyer (Arnswalde) hatte gegen beide Anträge

Bedenken. . Abg. Hobrecht trat für den Kompromißantrag von Heyde⸗

der Landgemeindeordnung auf den Geist an, in dem es aus-

Cent werde, und deshalb sei das Bestreben berechtigt, das gez möglichst annehmbar für alle Parteien zu e

bg. Lamprecht sprach Seitens der Konservativen im

nteresse des Bauernstandes, dem das Uebergewicht in der

andgemeinde gesichert bleiben müsse, für den Kompromiß -

antrag. (Schluß des Blattes.)

Die Kommission für i ,,, des Reichstages hat beschlossen: die beantragte Genehmigung . Einleitung des Strafverfahrens gegen das Reichstags⸗

itglied Kunert während der Dauer der gegenwärtigen Sitzungsperiode nicht zu ertheilen.

Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.

Frankfurt a. M., 21. April. (W. T. B.) Der Vor⸗ stand der elektro⸗technischen Ausstellung macht die Mittheilung, daß die feierliche Eröffnung der Ausstellung am 16. Mai, Mittags 12 Uhr, erfolgt. Die Einladungen an die staatlichen und städtischen Behörden, sowie an die Aus⸗ steller würden in diesen Tagen ergehen.

Hamburg, 21. April, Mittags. (W. T. B.) Das euer am Sandthor⸗Quai ist nunmehr bewältigt. er Speicher ist total ausgebrannt. Der elek⸗

trische Betrieb wird voraussichtlich nn, Zeit unter⸗ brochen sein, da sämmtliche Dynamomaschinen stark ge⸗ litten haben. Der hydraulische Betrieb dürfte bald wieder hergestellt werden. Der entstandene Schaden ist sehr bedeutend, derjenige der Firma Schmidt beläuft sich allein auf 11 Mill. Mark. sammtliche hier vertretenen Versicherungsgesell⸗ schaften sind dabei betheiligt. Etwa 350 Personen sind durch den Brand beschäftigungslos geworden.

Wien, 21. Aptil. (W. T. B.) Der Adreßausschuß des Abgeordnetenhauses begann heute seine Berathungen in Anwesenheit sämmilicher Minister. Der Abgeordnete Plener sprach seine Befriedigung darüber aus, daß in der Thronrede die wirthschaftliche Reformarbeit in den 8 ge⸗ stellt worden sei, und wünschte, daß in der bevorstehen⸗ den Session keine staatsrechtlichen, nationalen oder kon⸗ fessionellen Fragen aufgeworfen werden möchten und dies auch in der Adresse . Ausdruck gelange. Der Handels-Minister sprach, in Erwiderung auf eine Anfrage Hallwich's, Betreffs des deutsch⸗österreichischen Handels⸗ vertrages, die doffsung aus, daß über die wenigen Punkte, in welchen eine Verständigung bisher noch nicht erfolgt sei, demnächst eine Einigung erzielt werde.

St. Petersburg, 21. April. (W. T. B.) Ein soeben veröffentlichtes Gesetz ,, jüdischen Handwerkern, darunter auch Mechanikern, Branntweinbrennern und Bier⸗ brauern, die Uebersiedelung nach Moskau oder in das Moskauer Gouvernement. .

Mons, 21. April. (W. T. B.) Der Aus stand in dem Kohlenbecken von Borinage hat an Ausdehnung bedeutend abgenommen; die Zahl der ausständigen Arbeiter ist auf 900 herabgegangen.

erforderlich, daß

1) der Vertreter sich im Besitze der deutschen Reichsangebörig keit und der bürgerlichen Ehrenrechte befindet, das 24. Lebensjahr zurückgelegt hat und keine Armenunterstützung aus öffentlichen zu

Mitteln empfängt, sowie außerdem, daß

brand ein. Die Kompromiß das größte einem Einvernehmen kommen.

Nationalliberalen ͤ Entgegenkommen gezeigt, um mit den Bei keinem Gesetz komme es mehr als bei

hätten bei em

Konservativen zu

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten, Zweiten und

Dritten Beilage.)

———— —m— ———

Wetterbericht vom 21. April, Morgens 8 Uhr.

Temperatur

Stationen. Wetter.

Bar. auf 0 Gr.

lu. d. Meeressp red. in Millim in O Gelsiug

S & & , & o e o 0, o, O , o oe, ee e, , G. = 406 R.

5 heiter

1 3 2 halb bed.

W 1 wolkig still wolkenloi aranda 2 wolkenlos t. Petersb. still wolkenlos Moskau ... still wolkenlos

Cort, Queens⸗ ö. 4 Dunst

wolkig wolkenlos wolkig wolkig heiter wolkig wolkig

wolkenlos

Mullaghmore Aberdeen. Christiansund Kopenhagen. Stockholm.

amburg .. winemünde Neufahrwasser Memel .. 1768

3

2

1

3

2

2

2 3 . w 2 ünster.,;. . 768 N 1 Karlsruhe.. 767 = 2

1

3

1

1

3

2

2

Wiesbaden. 767 ö 767 769 7569 Wien.... ]66 Breslau.. 1767

le d' Aix. . 765

e, Triest .... 764

wolkenlos

wolkenlos heiter wolkenlos

do O CQ

1) Reif. ) Dunstig. ) Regenschauer.

Uebersicht der Witterung.

Die Luftdruckvertheilung hat sich seit gestern ver ändert. Die Depression, welche gestern im Südosten lag, ist verschwunden, sodaß jetzt ganz Europa unter dem fen eines umfangreichen Hochdruckgebtetes steht, desen Kern im Nordwesten sich befindet. Das Wetter ist in Deutschland ruhig, im Süden und Osten vorwiegend heiter, im Nordwesten vielfach trübe. Die Temperatur ist daselbst fast Überall etwas gestiegen, liegt indessen noch allenthalben unter dem Normalwerth; im Binnenlande noch 2 bis 5 Grad. In Mitteldeutschland ist seit gestern viel fach Niederschlag gefallen, in Grünberg in Begleitung von Gewittererscheinungen.

Deutsche Seewarte.

Theater⸗Anzeigen.

Rönigliche Schauspiele. Mittwoch bleiben die Königlichen Theater geschlossen. Donnerstag: Opernhaus. 99. Vorstellung Der Ring des Nibelungen von Richard Wagner. Vorabend: Das Rheingold. Dirigent: Kapell ˖ meister Sucher. Anfang? Uhr. Schaufpielhaus. 105. Vorstell ang. Don Carlos, Infant von Spanien. Trauerspiel in 5 Aufzügen von Schiller. Anfang 7 Uhr. Freitag: Opernhaus. 100. Vorstellung. Der Ring des Nibelungen von Richard Wagner. 57 Abend: Die Walküre in 3 Akten. Anfang r. Schauspielhaus. 106. Vorstellung. Das Käthchen von Heilbronn, oder: Die Feuerprobe. Großes bistorisches Ritterschauspiel in 5 Aufjügen von Heinrich von Kleist. Anfang 7 Uhr.

Deutsches Theater. Mittwoch: Geschlossen.

Donnerstag: Die Stützen der Gesellschaft.

i, Die Kinder der Exxcellenz. onnabend: Die Haubenlerche.

Verliner Theater. Mittwoch: Geschlossen.

Donnerstag: Schuldig.

Freitag! 33. Abonnements Vorstellung. Der stanfmann von Venedig.

Sonnabend: Kean.

Sonntag, Nachm. 24 Uhr: Der Ktanfmann von

Venedig.

Tessing-⸗ Cheater. Mittwoch: Geschlossen. Donnerstag: Zum 1. Male! Die Furcht vor der Freude. Mariensommer. Eine kleine Gefälligkeit. Eine Partie Piquet. (Gast⸗ spiel von Friedrich Haase.) Leg. Dieselbe Vorstellung. onnabend: Die alten Junggesellen. Gast⸗ spiel von Feiedrich Haase.)

Dictoria - Theater. Mittwoch: Geschlosfen. Donnerstag u. folgende Tage: Die sieben Naben. Romantisches Zaubermarchen in d Akten von Emil Pohl. Mustk von G. Lebnhardt. Balletcomwosttion des 3. Aktes von C. A. Ralda. Ballet von C. Severini. In Scene gesetzt von W. Hock. Anfang 74 Uhr.

Wallner ⸗· Theater. Mittwoch: Geschlossen. Donnerstag und die folgenden Tage: Des Teufels

Weib. Phantastisches Singsptel in 3 Akten und einem * von geen e Mortter, bearbeitet

Friedrich Wilhelmstãdtisches Theater. Mittwoch: Geschlossen. Donnerstag: Mit neuer Augstattung, jum 8. Male: Saint Cyr. Dperette in 3 Aufjügen (mit tbeil⸗ weiser Benutzung eines Stoffes von A. Dum -*) von Oscar Walther. Musik von Rudolf Dellinger. In Scene gesetzt von Julius Frißsche. Dirigent: Hr. Kapellmeister Federmann. Anfang 7 Uhr. Freitag: Saint Cr.

Nesiden · Theater. Direltion: Sigmund Lauten · burg. Mittwoch: Geschlossen.

Bonnerstag: Zum vorletzten Male: Die Früchte der Bildung. Lustspiel in 4 Akten von Leo N. Tolstoi. Für die deutsche Bühne bearbeitet von Raphael Loewenfeld. In Scene gesetzt von Sig mund Lautenburg. Anfang 71 Uhr.

Sonnabend: Zum 1. Male: Dr. Jojo. Schwank in 3 Akten von Albert Carrs.

NUroll's Theater. Mittwoch: Geschlossen. Donnerstag: Norma. 6eme Fr. Llllt Leh⸗ mann; Adalgisa: Frl. Marle Lehmann . Sever: Hr. Paul Kalisch als Gäste) Anfang 7 Uhr. reitag: Zar und Zimmermann. onnabend: Gastspiel des Sgr. d' Andrade. NRigoletto.

Francesco

Belle Alliance Theater. Mittwoch: Geschlossen.

Donnerstag: Zum 4. Male: Der Giftmischer. Schwank in 4 Akten nach dem Französischen von Fritz Brentano und Carl Tellheim. In Seene gesetzt vom Direktor Sternheim. Anfang 73 Uhr.

Freitag und folgende Tage: Der Giftmischer.

Adolph Ernst⸗ Theater. Mittwoch: Keine

Vorstellung. Donnerstag: Zum 67. Male: Adam und Eduard

Eva. Gefangsposse in 4 Akten von Jacobson und Leopold Clv. Couplets von Jacobson und Gustav Görß. Musik von Adolph Ferron. Im 4. Akt: Der * . Tonpiuel. Parodistische Ginlage. Anfang 71 Uhr.

Freltag: Benefiz für Hugo Haßkerl.

Thomas Theater. Alte Jalobstraße. 30. Mittwoch : Geschlossen.

. Male: Der Millionen baner. Volklsstück in 4 Akten von Max Kreßer, Gesangstexte im 3. Akt von A. Schönfeld. Musit von G. Steffens. Anfang 71 Uhr

Concert⸗Anzeigen.

Sing - Akademie. Donnerstag, Abends 8 Uhr: Concert der Sopranistin Riea Ventura.

Philharmonie Mittwoch, Abends 73 Uhr, Concert des Philharm. Orchesters, unter gütiger Mitwirkung des Schnöpf'schen Gesang Vereins Elias v. Mendelssobn. Dirigent? Herr Paul Schnõpf.

Urania, Anstalt für volkstbümliche Naturkunde. Am Landes Ausstellungs ˖ Mark (Lehrter Bahnhof). Geöffnet von 12 —11 Uhr. . Vorstellung im wisfenfchaftlichen Theater. Näheres die Anschlag⸗ zettel.

.

Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Gertrud Lentz mit Hrn. Sec⸗ Lieutenant von Treskow (Berlin). Frl. Erna von Weltzien mit Hrn. Lieutenant von Walther Chroneck (Schwerin). Frl. Helene von Ruüdgisch mit Hrn. Pfarrvikar Rieger , . Alexandra Soukatine mit Hrn. Prem.“

ieutenant Sturt (Wiesbaden) Frl. Katharina von Wissel mit Hrn. Major Edler von der Planitz (Qppelm). . Verehelicht: Hr. Prem ⸗Lieutenant von Goldfus mit Miß Hardt (Berlin). Hr. Lieutenant rhr. von Kap-herr mit Freiin von Kap⸗herr Schloß Lockwit). Hr. Lieutenant Epner mit Frl. von Humbert (Hohenkränig). Hr. Lieute⸗ nant von Donop mit Frl. Heyland (Hannover).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Major von Bredow , Eine Tochter: Hrn. Reg⸗

ssessor Dr. Dyes (Schleswig). Hrn. Prem / Lient. von Zastrow (Merseburg). Hrn. Prem. Lieute⸗ nant von Kuczkowski Crarsoti? Tir)! Hrn. , . von Medem.

Gestorben: Hr. Dr. med. Mutzenbecher (Dam- burg). Freifrau Sophie von Brandenstein Dresden).

Redacteur: Dr. H. Klee, Direktor. Berlin: Verlag der Expedition (Sch oly.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerel und Verlaqtz⸗ Anstalt,. k . Nr. 3.

Acht Beilagen (einschließlich Börsen · Bellage),

ie di lts b Nr. G des öffent. , en , , nere n ,

Freltag und folgende Tage: Der Millionen ˖

n rh Herjl. Mustk von Adolf Müller. Anfang

bauer.

d

lichen Anzei . und Lernen esellschaften) für vie Woche vom 13. bis 18. April 1881. .

zum Deutschen Reichs⸗Anz

M 94. .

Erste Beilage

Berlin, Dienstag, den 21. April

eiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

1891.

Deutscher Reichstag. 104. Sitzung vom Montag, 20. April.

Am Tische des Bundesraths der Staats-Mini i von , . h ister Freiherr

ie zweite Berathung des Arbeiter i form an hung schutzgesetz es wird

§. 1382, welcher der geltenden Gewerbeordnung neu ein— gefügt werden soll, bestinimt, daß wegen außergewöhn— licher Häufung der Arbeit auf Antrag des Arbeitgebers die untere Verwaltungsbehörde 24 die Dauer von 14 Tagen die Beschäftigung von Arbeitern über 16 Jahre bis 16 Uhr Abende an den Wochentagen außer Sonnabend unter der Voraussetzung gestatten kann, daß die tägliche Arbeitzeit 13 Stunden nicht üherschreitei. Innerhalb eines Kalender— e soll die Erlaubniß nicht für mehr als 40 Tage ertheilt

Ein von der Kommission eingeschalteter neuer Absatz knüpft die gleiche Befugniß für eine 14 Tage überschreitende Dauer und für mehr als 40 Tage im Jahre an die Erlaubniß der höheren Verwaltungsbehörde, und zwar nur für den den Fall, wenn die Arbeitszeit so geregelt tst, daß ihre täg— liche Dauer im Jahresdurchschnitt die regelmäßige gesetzliche Arbeitszeit nicht uͤberschreitet.

Der Antrag ist schriftlich zu stellen, der Bescheid der unteren Verwaltungsbehörde binnen 3 Tagen schriftlich zu ertheilen. Gegen die Versagung der Erlaubniß ist die Be— schwerde zuläffig.

Nach dem letzten Absatz des §. 1382 kann die untere Verwaltungsbehörde die Beschästigung von Arbeiterinnen über sechszehn Jahre, welche keinen Haushalt zu besorgen haben und zum Besuch einer Fortbildungsschule nicht ver— pflichtet sind bei nothwendigen Reparaturen und bei Arbeiten, welche zur Verhütung des Mißlingens oder Verderbens von nn,, . . h . . Vorabenden

Festtagen über 5 r ends, jedoch nicht über 81 /e Uhr Abends hinaus gestatten.

Die Abgg. Auer und Genossen wollen den S. 138 a ganz streichen, eventuell nur die Beschäftigung bis zu zwölf Stunden gestatten und den von der Kommiffion beschlossenen rt, auch den letzten Absatz des 8. 138 a beseitigen.

ie Abgg. Payer und Genossen wollen den zweiten Absatz so fassen: Für 14 Tage überschreitende Dauer kann die gleiche Erlaubniß nur von der höheren Verwaltungs⸗ behörde ertheilt werden.

Von den Abag. Dr. Gutfleisch, Dr. Hartmann und Genossen wird eine anderweitige Fassung der ersten beiden Absätze vorgeschlagen, wonach für eine 2 Wochen überschreitende Dauer die gleiche Erlaubniß nur von der höheren Verwal⸗ tungsbehörde und auch von dieser für mehr als 40 Tage im Jahre nur dann ertheilt werden kann, wenn die Arbeitszeit für den Betrieb so geregelt wird, daß ihre tägliche Dauer im Durchschnitt der Betriebstage des Jahres die regelmäßige gesetzliche Arbeitszeit nicht überschreitet.

Abg. Wöl lmer erklärt die Bestimmung des ersten Absatzes für vellständig ausreichend, um die durch die Natur des Betriches ge⸗ hotenen Ausnahmen don den Vorschriften des 5§. 137 zuzulassen. Der von der Kommission neu eingefügte Absatz, der wesentlich im Interesse der zahlreichen Saisonindustrien weitere Ausnahmen gestatten solle, sei geeignet, die ganze Wohlthat, welche den Arbeiterinnen erwiesen werden solle, wieder illusorisch zu machen, da dann die Ausnahme zur Regel werden könnte. Die Saisonbetriebe hätten sich rechtzeitig auf die außergewöhnliche Häufung der Arbeit einzurichten. Jeden« falls sei ein Mißbrauch dieser dea Verwaltungsbehörden zu ertbeilenden . nicht ausgeschloffsen. Redner beantragt den Absatz zu

reichen.

Abg. Singer kann auch die Befugniß, welche in dem be— schränkteren Um sange der unteren Verwaltungsbehörde ertheilt werden soll, als durch das praktische Bedürfniß gerechtfertigt nicht anerkennen und ist daher in erster Linie für die Streichung des ganzen Para. graphen. Da aber dafür eine Aussicht im Hause kaum vorhanden sei. so beantrage seine Partei. eventuell die Beschäftigung nur bis zu zwölf Stunden zuzulassen. Den Gründen des Vorredners gegen den Absatz 2 könne er sich vollständig anschließen. Mit diesem Spstem von Ausnahmen würde einfach der relative Fortschritt, der durch §. 137 gemacht worden, wieder aufgehoben werden.

Abg. Möller tritt dagegen im Interesse der Saisonindustrie für den Beschluß der Kommissionsmgjorität ein. welche er in der redaktionell veränderten Fassung des Antrages Gutfleisch⸗Hartmann anzunehmen bittet. Gerade bei den Saisonindustrien müßten sehr oft große Lieferungen mit äußerster Schnelligkeit hergestellt werden; ohne die Möglichkeit verftärkter Heranziehung der Arbeitskräfte c, bedeutende Industrien auf dem Weltmarkte konkurrenzunfähig

erden.

§. 1382 wird mit dem Amendement Gutfleisch-⸗Hartmann angenommen.

139 (im Wesentlichen übereinstimmend mit dem geltenden Gesetz läßt Ausnahmen von den in den 8§. 135 137 vorgesehenen Beschränkungen der Kinder⸗ und Frauen⸗ arbeit zu, wenn Naturereignisse oder Unglücksfälle den regel⸗ mäßigen Betrieb einer Fabrik unterbrochen haben. Er wird ohne Debatte unverändert angenommen.

§. 139a giebt dem Bundesrath die Ermächtigung: I) die Verwendung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern für hie mit besonderen Gefahren für Gesundheit und Sittlichkeit verbundene Fabrikationszweige gänzlich zu unter⸗ sagen oder von besonderen Bedingungen abhängig zu machen; 2) . Fabriken mit ununterbrochenem Feuerbetriebe oder regelmäßiger Tag⸗ und Nachtarbeit und für Campagnebetriebe Augnahmen von den Beschtänkungen der Frauen⸗ und Kinder⸗ arbeit nachzulgssen.

In den Fällen zu 2 darf die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit für Kinder I6, für junge Leute 60, für Arbeiterinnen 6d, in Ziegeleien für beide Kategorien 63 Stunden nicht überschresten, die Nachtarbeit darf in zwei Wochen 60, in 24 Stunden 19 Stunden nicht überschreiten und muß in jeder Schicht durch Pausen von zusammen mindestens einer Stunde unterbrochen sein.

Die Bundes rathsbestimmungen können auch für bestimmte Bezirke erlassen werden, sind durch da Neichtz⸗Gesetzblatt zu * ffentlichen und dem Reichztage zur Kenntnißnahme vor⸗

gen.

Die Abgg. Auer und Genossen wollen Ziffer 2 und d Rest bes . Won streichen. f ö.

Die Abgg. Dr. Gutfleisch, Dr. Hartmann, Möller

und Genossen wollen in einer weiteren Ziffer 2a für gewisse Fabrikationszweige, soweit die Natur des Betriebes ober die Rücksicht auf die Ärbeiter es wünschenswerth erscheinen lassen, die Abkürzung oder den Wegfall der für jugendliche Arbeiter vorgeschriebenen Pausen gestatten, für diefen Fall sollen die jugendlichen Arbeiter nicht länger als sechs Stunden beschäf— tigt werden, wenn zwischen den Arbeitsstunden nicht Paufen von mindestens zusammen einstündiger Dauer gewährt werden. Ferner solle die Dauer der wöchentlichen Beschäftigung für Arbeiterinnen bis auf 65, in Ziegeleien bis auf 0 Stunden erhöht werden können. ( bg. Möl 1er empfiehlt die Kommissionsbeschlüsse mit dem von ihm mitunterstützten Antrage; für die Spinnereien unterlaffe er, weitere Ausnahmen zu beantragen, da eine solche Erweiterung Wider“ ,, R h Dr. K

ebheimer Regierungs⸗Rath Dr. Königs erklärt sich mit dem Intrag Gutfleisch Möller einverstanden, durch welche ö ãhnliche Regelung der Materie wie in England erreicht würde

Abg. Bebel; Die Spinnereien, für die der Abg. Möller in Uebereinstimmung mit der ursprünglichen Vorlage eintrete, gehörten zu den am Besten rentirenden Betrieben, die am Wenigsten noch weiter gehender einseitiger Begünstigungen bedürften. Es habe ihn (den Redner) mit wahrem Ekek erfüllt, wenn er sehen müsse, wie jeder kleinste Vortheil, der für die Arbeiter herauskommen folle, durch immer neue Wünsche der Unternehmer und durch immer neue Änträge wieder verkümmert oder ganz beseitigt werde. Gerade bei Betrieben anstrengender Natur, bei Nachtbetrieben, sollten jetzt die Kinder und jugendlichen Arbeiter in dieser argen Weise ausgebeutet werden, zumal jede Kontrole über die Innehaltung dieser Vorschriften fehle und der Fabrikinsvektor doch nicht allgegenwärtig sei. Für solche grau⸗ samen Bestimmungen könne er unter keinen Umständen stimmen.

Abg. Wöllmer: Auch seine Partei halte die letzten Anträge

Gutfleisch und Genossen für zu weit gehend. Der Gewinn einer Stunde Arbeit in der Woche (65 statt 64, 70 statt 63) könne für die Industrie selbst unmöglich von Bedeutung sein. Man habe allen Anlaß, diesem fortgesetzten Verlangen der Unternehmer nach Ausnahmen und größerer Latitũüde in der Handhabung der einzelnen Vorschriften Halt zu gebieten. Bisher sei dem Reichstage die Be— fugniß gegeben worden, die betreffenden Bundesrathsbeschlüsse außer Kraft zu setzen, wenn der Reichstag es verlange; diese Befugniß laße die Kommission jetzt fallen und mache damit gegen das be— stehende Recht einen Rückschritt. Nach dem Schicksal, welches ähnliche Asträge von Seiten seiner Partei bei früheren Gelegenheiten gefunden hätten, verzichte sie darauf, die Aufrechterhaltung der be— treffenden Vorschrift vorzulegen. „Abg. Freiherr van Stumm: Gebe man dem Bundesrath Vollmacht, dann müsse man auch das Vertrauen haben, daß er die Bestimmungen dem Geist des Gesetzes entsprechend arsführe. Die Fassung der Kommission mit ihrer genauen Angabe der Maximal⸗ zahl der Beschäftigungsstunden sei hauptsächlich im Intereffe der Arbeiter gewählt worden.

Abg. Schmidt (Elberfeld: Der Wegfall resp. die Abkürzung der Pausen für jugendliche Arbeiter, wie sie der Antrag Gätfleisch für gewisse Fabrikationszweige vorschlage, sei schon heute Brauch und könnz unter Umständen für die Arbeiter von ganz besonderem Vortbeil sein. Die Zahl 65 insbesondere sei deshalb gerecht⸗ fertigt, weil nach 8. 137 die Arbeiterinnen täglich 11, an Sonnabenden nur 19 Stunden, 665 Stunden vro. Woche, beschäftigt werden dürften. Wenn man eine Latitüde geben wolle für längere Beschäftigung, so könne man doch nicht unter die Normal⸗ zahl herabgehen. Cinen Antrag auf Zulassung dieser Ausnahmen auch für Mädchen unter vierzehn Jahren und bis zu sechzebn Jahren, die in Spinnereien beschästigt seien, würde er bekämpfen müssen, denn es handele sich hier nicht um einfache Handreichungen, sondern um eine der schwersten Arbeiten, welche den Mädchen über⸗ haupt zugemuthet werden könnten.

Abg. Möller befürwortet einen inzwischen noch einge— brachten Antrag Gutfleisch-Hartmann, wonach Aus— nahmen von den Bestimmungen über die Frauenarbeit unter einer neuen Ziffer 2b auch für die Fabrikationszweige, in denen regelmäßig zu gewissen Zeiten des Jahres ein ver⸗ mehrtes Arbeitsbedürfniß eintritt, zuzulassen sind, mit der Maßgabe, daß die Arbeitszeit dreizehn, an Sonnabenden zehn Stunden nicht überschreitet.

Abg. Bebel; Wenn es dabei bleibe, daß, wie beute angedeutet worden sei, auch in der dritten Lesung noch weitere Verschlechterungs⸗ anträge eingebracht würden, könne er heute schon ankündigen, daß auch die Sozialdemokraten ihre Anträge /. und neue stellen würden und die dritte Lesung dann auch drei biscbier Wochen dauern werde. Wenn der Bundesrath zu Verbesserungen der beschlossenen Vorschriften durch besondere Vollmacht autorisirt werde, so sei seine Partei allzeit dafür eingetreten, nicht aber für eine Befugniß, welche dem Bundesrath Verschlechterungen des im Gesetze statuirten Zustandes gestatte. Eine solche würde unzweifelhaft eintreten, wenn die neuen Anträge Gutfleisch⸗Oartmann angenommen würden.

a der Abstimmung wird §. 1392 mit den Anträgen Gutfleisch⸗Hartmann angenomm en. Nach diesen Än⸗ trägen wird auch die Vorschrift, daß die Nachtarbeit in zwei Wochen die Dauer von 69 Stunden nicht überschreiten darf, fallen gelassen, dagegen sollen die Tag- und Nachtschichten wöchentlich wechseln.

§. 139 regelt die Auf sicht über die Ausführung der Bestimmungen über die Sonntagsarbeit, Einrichtung und Be— trieb der Fabriken, Handhabung der Arheitsordnungen, Kin— der⸗ und Frauenarbeit. Die Aufsicht ist besonderen Landes⸗ beamten (Fabrikinspektoren bezw. Gewerberäthen) übertragen. Der Paragraph entspricht im Wesentlichen dem geltenden Recht.

Die Abgg. Auer und Genossen wollen die Fabrikinspek⸗ toren insofern als Reichsbeamte einsetzen, als die Ordnung der Zuständigkeit zwischen ihnen und den Polizeibehörden durch das Reich erfolgen soll.

Abg. Dr. Hirsch plaidirt für ihre Vermehrung, mindestens ech ren Muster Preußens, und erkennt darin, daß diesen Beamten in Preußen auch die Keffelrevision übertragen sei, keine Verbesserung des bestehenden Zustandeg; eg werde vielmehr durch diese neue Funktion die Wahrnehmung der Geschäfte der Gewerbeinspektion beeinträchtigt. Während nun die Gewerbeordnung für das ganze Reich die Materle einheitlich regele, könne die Aufsicht nach ganz verschledenen Anwelfungen der Behörden der Einzelstaaten staitfinden. Darin liege ein Widerspruch und eine Gefahr. Fleisch und Blut gewönnen die Vorschriften der Gewerbeordnung erst durch die Ausführung, durch die Aufsicht. Es lönne daher nicht erwünscht sein, wenn die Beauffichtigung der Aug— übung dieser Vorschriften sich verschieden gestalte und die Auf⸗

sicht hier streng, dort lax gehandhabt werde; man hätte

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serma verschiedene Gewerbegesetzt im Reiche. Dennoch sei ein Antrag von ihm auf Einsetzung einer Reichs · Sewerbebehörde abgelehnt worden, und auch hier im Plinum sei keine Aussicht dafür. Aber wenigstens werde der Bundes⸗ rath genaue Anweisungen über die Ausführung der Bestimmungen des Gesetzes an sämmtliche Fabrilinspektoren erlassen, worin doch wohl keine Ueberschreitung der Reichskompetenz erblickt werden könne. Es sei eine Anomalie, daß die Personen, welche als Wächter eines Reichsgesetzes daständen, gar nicht mit einander in Berührung kämen, wãhrend erst vor einem Jahre sogar eine internationale Konferenz über die Frage des Arbeiterschutzes stattgefunden habe. Zu begrüßen sei der dem §. 139 von der Kommission gegebene Zusatz, wonach die Arbeitgeber verpflichtet sein sollten, den e,, ,, oder der Polizeibehörde statistische Mittheilungen über die Verhältnisse ihrer Arbeiter in bestimmten Fristen und Formen zugehen zu lassen. Es sei ein Anfang, aus dem sich vielleicht wirklich einmal ein Reichs— Arbeitsamt entwickele.

Abg. Dr. Hartmann: Der Antrag auf Schaffung von Reichs Gewerbeinspektoren babe, so oft er hier erschienen sei, stets in ihm einen entschiedenen Gegner gefunden. Der Wunsch, daß die Inspek⸗ toren. in Wahrheit zu Vertrauenspersonen der Arbeiter und der Arbeitgeber werden möchten, werde von ibm getheilt, aber zum Ver—= trauen gehörten zwei, und die Arbeiter ließen bisher an diesem Vertrauen zu wünschen übrig. Vielleicht bringe es der Abg. Dr. Hirsch in den Arbeiterkreisen, auf die er Einfluß besitze, dahin, daß dies sich ändere. Daß die Gewerbeinspektionsverhältniffe schlecht seien, könne er für Sachsen nicht zugestehen. Den Antrag der Sozial demokraten, der nur die Ordnung der Zuständigkeitsverhältnisse der Gewerberäthe dem Reich übertragen wolle, könne er gleichwohl nicht znr Annahme empfehlen, da man zu den Einzelstaaten auch in diefer , , . das Vertrauen haben müsse, daß sie ihrer Aufgabe gerecht zürden.

Abg. Siegle tritt für die Kommissionsfassung ein, welche es ermöglichen werde, genaue statistische Unterlagen für die zukünftige Gesetzgebung zu schaffen.

Abz. Bebel: Wenn die Handhabung dieses Gesetzes in ganz Deutschland eine einheitliche sein solle, müße sie durch einheitlich organisirte Behörden und einheitliche Organisation von Sachverständigen ausgeführt werden. Darum habe seine Partei das Reichs-Arbeitsamt vorgeschlagen. Das Bestreben aber, jede wirkfame und ausreichende Kontrole abzuwehren, habe zur Ablehnung dieses Vorschlages ebenso wie desjenigen des Abg. Dr Hirsch gefübrt. Seine Partei komme darauf nicht wieder zurück, wolle aber die Ordnung der Zuständigkeits⸗ verbältnisse der Fabrikinipektoren durch das Reich vorbehalten wissen. D836 Fabrikinspektorat, wie es jetzt bestebe, entspreche den bescheidensten Anforderungen nicht, sonst würde die preußische Regierung nicht zur Vermehrung der Inspektoren übergegangen sein. Auch Sachsen, welches allerdings in höherem Grade dieses Institut organi⸗ sirt habe, müsse noch riel mehr dafür thun, auch dort geböre zu den Obliegenheiten der Fabrikinspektoren auch die Kesselrevision. Die Sozialdemokraten seien keine Gegner, sondern energische Freunde derselben und wünschten die mög⸗ lichst vollständige Ausgestaltung der Einrichtung, aber wenn sie nicht unparteiisch ihres Amts walteten, sondern einseitig und feind⸗ selig gegen die Arbeiter aufträten, so könnten sie das Vertrauen der Arbester allerdings nicht finden. Zu Gunsten der Unternehmer seien sie doch nicht da, sondern zum Schutze der Arbeiter; zum Schutze der Ersteren seien si Berichte der

dann gewissermaßen

Schutze der tsteren. s sie nicht nöthig. Die oͤsterreichischen Fabrikinspektoren ergäben, daß von Jahr ju Jahr die Zahl der Arbeiter, welche sich an sie wendeten, größer geworden sei, während sie in Deutschland darüber klagten, daß die entsprechende Zabl nicht zunehmen wolle. In der Schweiz sei es trotz allem Kan— tönligeist gelungen, die Fabrikinspektion einheitlich zu gestalten, wie auch der Geheime Regierungs · Rath Dr Königs in seinem oft citirten Buche lobend erwähne. Sei das in der Schweiz möglich, so müsse s für. Deutschland erst recht möglich sein. Mit dem Zufatz der Kommission sei seine Partei einverstanden. Bleibe die Bestimmung nicht auf dem Papiere, werde sie streng und energisch gehandhabt, dann werde sie die Nothwendigkeit noch viel tiefer greifender Aen⸗ derung der Gewerbegesetzgebung unfehlbar ergeben.

Abg. Freiherr von Stumm: Der Antrag der Sozialdemo⸗ kraten sei 1878 von ihm eingebracht worden, er könne also nicht umbin, seine Freude darüber auszusprechen, daß die Sozialdemo⸗ keaten in dieser Beziehung seinen damaligen Standpunkt zu dem ihrigen gemacht hãtten. Er werde aber heute gegen diesen Antrag stimmen, weil seit 1878 eine ganz erhebliche Vermehrung der Fabrikinspektoren eingetreten sei und man Gelegenheit genug habe, an der Hand der einzelnen Berichte auf einbeitliche Handhabung der gesetzlichen Bestimmungen wenigstens zu dringen. Wenn aber die Wünsche des Abg. Dr Hirsch sich realisirten, würde fein Lob der Institution sich bald in das Gegentheil verkehren.

Abg. Dr Hirsch erklärt, daß der Vorredner ibn miß verstanden babe. Der Aufsichtsbeamte sel in erster Reihe doch zum Schutze der Arbeiter da, müsse sich also um ihre Bedürfnisse, ihre Beschwer⸗ den bekümmern. Dies und nichts Weiteres habe er befürwortet.

Mit einer kurzen Gegenbemerkung des Abg. Freiherrn von Stumm schließt die Debatte. In der Abstimmung wird 5. 1396 unverändert angenommen.

Damit ist die Berathung des Titels VII der Gewerbe⸗ orbnung (Artikel 1 der Vorlage) erledigt.

Durch einen neuen Art. La wird die Befugniß der Rege⸗ lung gewerblicher Gegenstände durch Ortsstatut auf die weiteren Kommunalverbände ausgedehnt. Der Artikel wird unverändert angenommen, ebenso Art. 3, welcher die Zuständigkeit der Innungen mit den Bestimmungen der Gewerbeordnung in and bringt.

Art. 2, betreffend die Zuständigkeit der Gewerbegeri aa . , ; e .

Art. 4 enthält Abänderungen der Strafbestimmunge des 26 X 2 n,. t 26.

Abg. Stadthagen beantragt, mit Geldstrafe bis zu 2000 und mit Gefängniß bis zu 6 Monaten auch 3 en . 6 der der Aufforderung der Behörde ungeachtet den . des 5. 120, betreffend den Besuch der Fortbildungsschulen, und des 4 1204 und 1202 (Ausführung von Anlagen zur Sicherheit des Betriebes zuwider handelt. Er führt aus, a die bestehenden Straf⸗ maße (Geldstrafen bis zu z00 M oder Haft) für die in Rede kommen. den Verstöße viel zu niedrig seien, und daß nach der Fassung der Kommission der Verstoß gegen §. 120a überhaupt nicht geahndet werden solle. Die Strafe müsse nothwendig höher gefetzt werden, wenn nah sich vergegenwärtige, wie sortfeietz die Unternehmer gegen diese Bestimmungen verstießen. Redner kommt dann auf die jüngste Veröffentlichung „Ein Komplott gegen die Arbeiterklaffe zurũck, welche den Beweig für seine Behauptungen enthalte. Der Verband deutscher Metallindustriellen sei ohne . ein po= litischer Verein und werde trotzdem von der Behörde nicht behelligt, ondern unterstützt. Der Verband unterliege demnach dem preußischen Vereinsgeseze 1nd müßte aufgehoben werden, da seine Vereine mit einander zu volitischen Zwecken in Verbindung träten. Das fel aber nicht geschehen, vielinehr hätten sich die Behörden ihm angeschloff en (Präsident: Daz sei nicht zur Sache gehörig Er müffe das