1891 / 95 p. 10 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 23 Apr 1891 18:00:01 GMT) scan diff

Die Annabme des Kompromißantrages werde freudigen Widerhall im Lande finden und Ruhe und Zufriedenheit bringen. Damit diene man den Interessen des Bauernstandes und das 6 ein hoher Lohn für alle Anstrengungen. (Beifall rechts) Der Bauer arbeite Tag und Nacht mit seinem Knecht, sitze an einem Tisch, trinke aus einer Flasche und esse aus einer Schüssel mit ihm; so müsse es sein in der Wirtbschaft und bei der Arbeit, aber wenn der Bauer verlange, daß er in der öffentlichen Gemeindeversammlung nicht mit den Leuten zu sitzen brauche, die nicht zahlten, aber stimmen wollten, so könne man das nicht als Hochmuth bezeichnen. (Sehr richtig! rechts) In dem Kompromißantrag sei er besonders mit dem beweglichen Faktor einverstanden, daß die Sätze durch Srtsstatut erhöbt und herabgesetzt werden könnten. Für ein erböhtes Stimmrecht der höheren Klassen der Gewerbesteuerpflichtigen sei seine Partei zwar ursprünglich nicht gewesen, sie wolle sich aber dem nicht inehr widersetzen. Vor Allem müsse der Bauernstand im Interesse des Vaterlandes erhalten werden. (Qebhafter Beifall rechts.)

Abg. Rickert: Werde nicht durch das Kompromiß der Fort schritt, den das Gesetz dem Lande bringe, zu nichte gemacht? Die Nationalliberdlen legten Gewicht darauf, im Einverständniß mit der großen konservativen Partei zu handeln, aber wenn die Nationalliberalen fest geblieben wären, hätten sie eine solche Kon- zession nicht zu machen brauchen. Diese Abmachung, lediglich aus Beforgniß, daß der Abg. Freiherr von Huene den Konservativen einen besseren Preis geben könne, sei nicht nöthig gewesen. Der Minister habe selbst gesagt, daß das kumulirte Stimmrecht immer etwas Odiöses sei. Aber die Regierungsvorlage hätte wenigstens nur zwei Stimmen bei einem Steuerertrage von 75 225 6 und von drei Stimmen darüber hinaus, und noch dazu die Schutzmauer ge⸗ habt, daß durch Ortsstatut diese Sätze erhöht werden könnten. Der Kompromißantrag setze diese Sätze sehr weit berunter und lasse noch eine weitere Herabsetzung durch Ortsstatut zu. Was solle der Satz des Kompromißantrages bedeuten, nach welchem Grundbesitzer, welche die erwähnten Steuersätze entrichteten, noch eine größere Zahl von Stimmen bis drei vier und fünf erbalten könnten? Durch wen fönne das geschehen? Durch Ortsstatut? Er meine auch, daß diese Bestimmungen des Kompromißantrages in den verschiedenen Provinzen ganz verschieden wirken könnten. Nicht Ruhe und Frieden werde eintreten, sondern gerade Zwietracht und Unfrieden in den Gemeinden werde beginnen und die Agitation daran anknüpfen. Man gebe hier der Sozialdemokratie eine Waffe in die Hand, wie sie schärfer nicht gedacht werden könne. Nichts sei schlimmer als diese Anhäufung von Rechten, und er bedauere sehr lebhaft, daß die Nationalliberalen soweit zurückgegangen seien. (Beifall links)

Minister des Innern Herrfurth: .

Dem Hrn. Abg. Rickert gegenüber möchte ich zunächst konstatiren, daß ich bei diesem Kompromiß zu §. 48 nicht betbeiligt bin, daß ich also meinerseits an dieses Kompromiß auch nicht gebunden und in der Kritik desselben unbehindert bin. Dennoch erkläre ich, daß ich mich mit den Ausführungen des Hrn Abg. Hobrecht zu einem großen Theil namentlich insoweit, als er die politischen Folgen des Kompro— misses und die politischen Gründe, welche ihn und seine Freunde zu diesem Kompromiß geführt haben, dargelegt hat einverstanden er—= klären kann. Mir persönlich geht dieser Kompromiß ⸗Antrag zu weit; ich will aber von vornherein erklären, daß die großen prin— zipiellen Bedenken, welche ich in der zweiten Lesung gegen den An— trag der Herren Abg. von Hevydebrand und Genossen kabe geltend machen müssen, durch diesen Antrag ihre Beseitigung gefunden haben.

Es waren zwei Punkte, welche ich gegen den damaligen Antrag grundsätzlich einwenden mußte: Zunächst der eine, daß shne jeden Beschluß der Gemeinde der Kreisausschuß befugt sein soll, die Ord⸗ nung des Stimmrechts, insbesondere die Beilegung einer Mebrbeit von Stimmen der Gemeinde aufzuzwingen; dann der zweite, daß es in der Befugniß der Gemeinde und des Kreisausschusses liegen soll, ohne jede irgendwie ziffermäßig fixirte Grenze diese Mehrheit von Stimmen festzusetzen. Meine Herren, diese beiden Einwendungen sind durch die Faffung des Kompromißvorschlags vollständig besei⸗ tigt, und ich kann also sagen, daß der grundsätzlichen Stellung, die ich jenem Antrage gegenüber einnahm, hierdurch Rechnung getragen ist.

Nun aber geht mir allerdings die Normirung der Sätze, welche in diesem Kompromißantrage erfolgt ist, doch zu weit. Ich habe keinen Zweifel über die Tragweite dieses Kompromisses und kann in dieser Beziehung die Bedenken des Hrn. Abg. Rickert nicht theilen Meines Erachtens ist der Sinn des Kompromißantrages folgender. Der Regel nach sind die bestimmten Sätze von 20, 50 und 100 „M für eine Mehrzahl von 2, 3, 4 Stimmen festgesetzt. Durch Ortsstatut kann eine Aenderung eintreten, nach oben unbe— schränkt, nach untenhin mit der Maßgabe, daß, wenn man die beiden Absätze 2 und 3 kombinirt, man vier Klassen findet, und zwar dahin: Es giebt die Möglicheit, bei 1316 M 2 Stimmen, bei 20 M drei Stimmen, bei 663 M vier Stimmen und bei 100 . fünf Stimmen beizulegen. Ich glaube, das ist der Sinn dieses An trages, der sich eben aus zwei verschiedenen Absätzen komponirt: Ein⸗ mal aus dem zweiten Absatz, der sagt, es kann um ein Drittel der Normalsatz erhöht werden, und dann aus dem anderen Absatz, der sagt, die Zahl der Stimmen kann ohne Ermäßigung des Normalsatzes, sondern bei Festhaltung desselben, auf drei, vier, fünf erhöht werden.

Nun, meine Herren, glaube ich allerdings, daß die Zahlen zu

hoch gegriffen sind, und ich würde den Kommissionsvorschlägen, ich würde auch dem Antrage von Huene meinerseits den Vorzug gegeben haben. Namentlich geht mein Bedenken nach der Richtung hin, daß diese Mehrzahl von Stimmen nicht bloß Denjenigen beigelegt werden kann, welche schon bisher eine Mehrzahl von Stimmen hatten, sondern auch Denjenigen, die bisher nur eine Stimme in der Gemeindeversammlung führten. Ich gebe ja zu, daß zur Begründung dieser Aenderung darauf hin⸗ gewiesen werden kann und ich glaube, auch Hr. von Rauchhaupt hat in der Generaldiskussion der rritten Lesung dies gethan daß eben die Zahl der Stimmberechtigten vermehrt wird, vermehrt wird einerseits durch die Fassung des 5. 42 6b, indem Denjenigen, welche nur 3 M an Grund und Gebäudesteuer entrichten, das Stimm⸗ recht beigelegt wird, welches sie bisher nicht hatten, und zweitens durch die Beilegung des Stimmrechts an Nichtangesessene. Aber, meine Herren, ich glaube, diese Verminderung des Stimmrechts, welche dadurch für die bis⸗ herigen Stimmberechtigten erwächst, steht nicht in einem richtigen Verhältnisse zu der Vermehrung der Zahl der Stimmen derselben, welche nach diesem Antrage für sie stattfinden könnte. Die Ver minderung ist, wie dies aus den statistischen Nachweisen über die Zahl der nichtangesessenen Gemeindemitglieder in der Anlage F der Begründung hervorgebt, eine solche, daß im Durchschnitt das Stimmrecht durch den Hinzutritt der Nichtangesessenen um z vermindert wird, selbst⸗ redend kann es sich in einzelnen Gemeinden anders gestalten. Nun wird aber durch diesen Antrag die Möglichkeit gegeben, daß als Aequi⸗- valent für die Verminderung um z eine Verdoppelung schon bei 13 M eintreten, daß es bei 20 verdreifacht, bei 663 vervierfacht, bei der Zahl 100 verfünffacht werden kann. Meine Herren, das halte ich nicht für gerechtfertigt.

Aber ich gebe Ihnen zu: in allen Fragen, wo es sich um Zahlen⸗ grenzen handelt, giebt nicht eine grundsätzliche Stellung, sondern die praktische Erwägung der Zweckmäßigkeit oder Unzweckmäßigkeit den Ausschlag, und wenn ich schließlich zu der Erwägung komme, daß durch diesen Antrag dem, wie ich annehme, die Ma jorität des Hauses zustimmen wird, das Zustande⸗ kommen der Landgemeindeordnung und zwar das Zustande⸗ kommen mit einer sehr großen Majorität gesichert wird, so sehe ich mich genöthigt, wenn ich auch nicht im Stande bin, selbst für diesen Antrag zu stimmen, doch denselben zu acceptiren.

Meine Herren, nur noch zwei Worte gegen den Hrn. Abg.

Lamprecht. Gegenüber den vielfachen Versuchen in einem Theil der Presse,

meine Aeußerung in Betreff des ‚Bauernhochmuths“ geflissentlich zu entstellen (oho! rechts), hätte ich keine Veranlassung, irgendwie das Wort zu ergreifen; wenn aber auch hier bei dem Abg. Lamprecht sich ein Mißverständniß nach ähnlicher Richtung eingeschlichen hat, so glaube ich, daß er entweder nicht in der Sitzung zugegen gewesen ist, in welcher ich diese Aeußerung gethan habe, und daß er seine Kenntniß eben nur aus den Zeitungen entnommen hat, oder daß er damals meiner Rede nicht vollständig ge— folgt ist. Meine Herren, es geschieht mir jetzt hier von dieser Seite (rechts) dasselbe, was mir vor Jahresfrist von der Sozialdemokratie geschehen ist; damals hatte ich erklärt: die Führer der Sozialdemokraten seien nicht berechtigt, sich als die ausschließlichen Vertreter der Arbeiter zu geriren; die Arbeiter hätten in allen anderen Parteien eben so viele Vertreter, jede andere sei ebenso berechtigt, sich Arbeiterpartei zu nennen. Nut in einem Falle hätten sie allenfalls ein ausschließ⸗ liches Recht; das sei da, wo es sich um die Vertretung strikender Arbeiter handle; denn finde irgend wo ein Strike statt, so würden die Forderungen der Strikenden grundsätzlich von der Sozialdemokratie vertreten, auch wenn sie aus taktischen Gründen den Strike für un— zweckmäßig erachten sollte. Ich drückte das dahin aus, daß ich sagte: die Sozialdemokraten sind nicht Vertreter der Arbeiter xa Sur, aber immer sind sie Vertreter derjenigen Arbeiter, die nicht arbeiten wollen“. Diese Aeußerung wurde nun in der sozial⸗ demokratischen Presse dahin verdreht, ich hätte gesagt, alle sozial⸗ demokratischen Arbeiter seien Arbeiter, welche nicht

arbeiten wollten.

In ähnlicher Weise wird, weil ich von einem bestimmten Fall in ganz strenger Unterscheidung des berechtigten Bauern stolzes von unberechtigtem Bauernhochm uth gesprochen habe, nun mir imputitt, ich erachtete alle Ansprüche der Bauern, auch wo sie berechtigt sind, für unberechtigten Bauernhochmuth. (Widerspruch rechts.) Meine Herren, ich brauche zur Widerlegung nichts weiter, als daß ich genau die Worte verlese, die ich damals gesprochen habe. Ich

habe gesagt: Wenn der Herr Vorredner gesagt hat, es behagt dem Bauern nicht, mit seinen Tagelöhnern in der Gemeindeversarimlung an demselben

Tisch zu sitzen,

nebenbei gesagt, er thut das jetzt schon; denn von seinen Tage⸗ löhnern sind eine Reihe Häusler, und mit denen muß er jetzt schon an dem Tische sitzen so ist das unberechtigt; hiermit gebe ich zu, der Bauernstolz und die Bauernzähigkeit ist ein äußerst werthvoller Faktor in unserem wirthschaftlichen und sozialen Leben, den wir gar nicht ent behren können; wenn er aber einen derartigen Ausdruck findet, dann ist es nicht mehr Bauernstolz, sondern Bauernhochmuth. (Sehr richtig! links.)

Abg. Freiherr von Huene: Von einer Nöthigung des Ministers zur Annahme des Kompromißantrags sei ihm nichts be—⸗ kannt. Das Gesetz würde ohne das Kompromiß gerade so zu Stande gekommen sein, wenn nur die Nationalliberalen an ihrem Standpunkt in der zweiten Lesung festgehalten hãtten. Wenn die Regierung ursprünglich das doppelte Stimmrecht erst bei 75 66. Grundsteuer habe geben wollen und jetzt den Kompromißantrag mit 131 S annehme, so gehe das über eine bloße Zweckmäßigkeitsfrage binaus und enthalte schon einen ganz anderen Grundsatz. Seine Partei müsse früher Halt machen. Besonders könne sie nicht mit⸗ machen, daß die Sätze durch Ortsstatut sogar noch herabgesetzt werden könnten. Bis zur Landgemeindeordnung von 1866 sei es altes deutsches Recht gewesen, daß Jeder nur eine Stimme gehabt habe. Wenn jetzt sogar vis zu 15 Stimmen und darüber vorkämen, fo sei das nicht altes Recht, sondern altes Unrecht, und diesen Zopf müsse man abschneiden. Bei 20 46 sei die unterste Grenze, wo man die zweite Stimme geben könne. Nachdem bis drei und vier Stimmen gegeben worden seien, müßten, wenn noch etwas fehle, die Menschen dies durch ihr Ausehen ersetzen. Wenn die Regierung ursprünglich drei Stimmen bei 225 M habe geben wollen und jetzt fünf Stimmen für 100 6 bewillige, so babe dieses Zurückgehen grundsätzliche Bedeutung. Ferner handele es sich für seine Partei um den Grund- satz, daß man das Stimmrecht soweit wie möglich gesetzlich festlegen solle. Das habe in der zweiten Lesung Niemand schärfer vertreten als der Abg. Krause. Der Kompromißantrag fördere nicht die ge⸗ sunde Entwicklung unseres Gemeindelebens, sondern darin lägen gerade die Keime zur Anfeindung, Unzufriedenheit und Gehässigkeit.

Abg. Pr. Krause: Wenn der Abg. Freiherr von Huene sage, daß der Kompromißantrag über eine Zahlenfrage und Zweckmäßig⸗ keitsfrage hingusgehe, so habe das einen Anschein von Berechtigung. Er vergesse aber, daß er selber von 75 auf 20 S6 zurückgehe, und gegenüber 20 M sei der Satz von 13 (9½ kein grundsätzlicher Unterschied. Seine Partei halte das auch als Regel fest und gebe nur die Möglichkeit der Abweichung durch Ortsstatut. Eine gesetz⸗ liche Regelung des Stimmrechts wünsche sie auch jetzt noch; in der zweiten Lesung habe es sich um die Frage gehandelt, ob überhaupt das Stimmrecht gesetzlich oder durch Ortsstatat geregelt werden solle, aber hier handele es sich nur um einige Abweichungen von der gesetzlichen Regelung. Weder der Abg. Rickert noch der Abg. Freiherr von Huene hätten die großen politischen Gesichtspunkte seiner Partei widerlegt oder ver⸗ standen. Man müsse auf die Meinung der Konservativen, der Partei, die den größten Anhang im Lande habe, Gewicht legen. Es seien nicht alle ihre Wänsche erfüllt. Seine Partei lege das größte Gewicht darauf, daß in 5§. 14 eine Einrichtung geschaffen sei, die, wenn das von Allen angestrebte Kommunalsteuergesetz doch wider Er⸗ warten nicht erscheine, es verhindere, daß die Landgemeindeordnung völlig durchbrochen werde; darum sei die ihr dabei von den Konservativen gemachte Konzession durchaus kein Linsengericht, und weil das Centrum jene Forderung nicht habe gewähren wollen, sei sie schon formell auf ein Kompromiß mit den Konservativen ange⸗ wiesen gewesen. Das Centrum sei bloß mißvergnügt darüber, daß das nationalliberale Gretchen sich nicht vom Centrumsfaust geleiten lassen wolle. (Heiterkeit) In mehreren Punkten der Vorlage

habe ohnehin schon Uebereinstimmung zwischen der Auffassung der Konservativen und jener der Nationalliberalen bestanden, so in der Frage der geheimen Abstimmung bei Gemeindewahlen und anderen; da habe es sich also empfohlen, auch bei Punkten, in denen noch keine Uebereinstimmung bestanden babe, eine solche zu erzielen. Man solle seiner Partei keinen Vorwurf aus dem Kompromiß machen, sie habe dabei Selbstyerleugnung und Selbstbeschränkung geübt im Inter- esse des großen Gesetzes, das in allen seinen Einzelheiten freilich

Niemandem gefalle, das in seiner Totalität aber von großer Be⸗ deutuna sei.

Die Diskussion wird geschlossen.

Persönlich bemerkt . .

Abg. Freiherr von Huene: Eine Mißstimmung über das Kompromiß sei im Centrum nicht vorhanden, wenn aber das Centrum doch schon einmal als Faust auftreten sollte, so würde es wohl einen besseren Geschmack entwickelt haben, als die Nationalliberalen als Gretchen zu wählen. (Große Heiterkeit.) ;

§. 48 wird in der Fassung des Kompromißantrages gegen 2. Stimmen des Centrums und der Deutschfreisinnigen ge⸗ nehmigt.

Ein Antrag Cremer zu §. 49, wonach Gemeinden über 10 090 Einwohner die Zahl ihrer Gemeindevertreter auch über 24 hinaus erhöhen können, wird abgelehnt, ebenso ein Antrag des Abg. Freiherrn von Huene zu 8. 51, wonach bei Zugehörigkeit mehrerer Ortschaften zu einer Gemeinde die Vertreter der einzelnen Ortschaften nicht in der betreffenden Ortschaft wohnen, sondern nur in ihr gewählt werden sollen.

Bei §. 8, wonach die Wahl der Gemeindevertreter in öffentlichen Abstimmungen erfolgen soll, wendet sich

Abg von Meyer (Arnswalde) gegen die Ausführungen des Ministers des Jannern in der zweiten Lesung über die geheime Wabl, die ibm durchaus nicht gefallen hätten. 6

Absatz 5 des §. 74 lautet:

In größeren Gemeinden kann durch Ortsstatut ein aus dem Gemeindevorsteher und den Schöffen bestehender kollegialischer Ge⸗ meindevorstand eingefübrt werden.

Abg. Freiherr von Huene beantragt, den Absatz zu fassen wie folgt: .

Ausnahmsweise kann durch Ortsstatut ein aus dem Gemeinde vorsteher und den Schöffen bestehender kollegialischer Gemeinde vorstand eingesübrt werden.

Abg. Rickert will hinter Absatz 4 folgenden neuen Absatz hinzufügen:

„Wo dem Gemeindevorsteher nur jwei Schöffen zur Seite stehen, ist ein Stellvertreter zu wählen, welcher in Behinderungs fällen eines der beiden Schöffen für diesen eintritt.“

Abg. Freiherr von Huene will durch seinen Antrag zum Aus⸗ druck bringen, daß auf dem Lande nur „ausnahmsweise“ ein kollegialischer Gemeindevorstand einzuführen sei. .

ö 9. Rickert empfiehlt seinen Antrag aus Zweckmäßigkeits⸗ gründen. Hierauf wird unter Ablehnung des Antrages von Huene der Paragraph mit dem Antrage Rickert ange⸗ nommen. . .

Zu 5§. T5 beantragt Abg. Cremer einen Zusatz, wongch Gemeinden mit besonders umfangreicher und schwieriger Ge⸗ schäftslage befugt sind, nöthigenfalls außerhalb der Zahl der Gemeindeglieder den Gemeindevorsteher zu wählen und dem⸗ selben ein festes Gehalt zu bewilligen.

Abg. Richt er beantragt die Wiederherstellung des Kom— missionsantrages, nach welchem ein besoldeter Gemeindevor⸗ vorsteher gewählt werden kann; er will die Befugniß aber nur Gemeinden über 30090 Seelen geben.

Abg. Richter: Er habe den Kommissionsvorschlag aus der zweiten Vesung, daß Landgemeinden das Recht haben sollten, sich auch ein Nichtgemeindeglied als besoldeten Gemeindevorsteher auf die Dauer von 12 Jahren zu wählen, wieder aufgenommen und nur dahin eingeschränkt, daß dies Recht nur den Gemeinden von min destens 3560 Einwohnern zustehen solle. Von dem Antrag Cremer unterscheide sich der seine nur durch genauer präzisirte Fassung. Gegen den Kommissionsvorschlag habe der Abg. von Huene in der zweiten Lesung eingewandt, daß er leicht dazu fübren könne, diese Art der Gemeindewahl öfter anzuwenden, als sich mit dem von der Kreisordnung eingeführten Prinzip der ehrenamtlichen Ge⸗ meindevorsteher vertrage. Auch er würde das bedauern, er stimme im Prinzip ganz dem Abg. von Huene bei und wünsche auch die alten Gemeindevorsteher möglichst zu konserviren; aber schließlich habe doch Alles seine Grenze, zuletzt sei die Haupt sache, daß ein Amt wirklich verwaltet werden könne, und wenn das in der alten Form der ehrenamtlichen Vorsteher nicht gehe, so müsse man einen besoldeten Vorsteher wählen. Schöneberg, Rixdorf und Steglitz, welche über 20, ja über 30 Tausend Einwohner zählten, fänden schon lange keinen Gemeindeangehörigen, der zur Uebernahme des schwierigen Amts als Gemeindevorsteher geeignet sei; sie hätten deshalb dem Landrath erklärt, daß sie einstimmig auf das Wahlrecht verzichteten, und der Landrath habe die Stelle des Ge— meindevorstehers dem Amtsvorsteher übertragen, also Subaltern⸗ beamte als lebenslängliche Gemeindevorsteher bestellt. Diesen Ge— meindevorstehern von Landraths Gnaden seien also diese großen Ge⸗ meinden völlig unterstellt. Nehme das Haus aber seinen Antrag an, so würden diese Gemeinden sich Vorsteher auf 12 Jahre wählen, wie die viel kleineren benachbarten Stadtgemeinden, J. B. Köpenick, sich Bürgermeister wählten; Reflektanten würden sich genug finden, wenn die Gemeinden nicht auf ihre Angehörigen beschränkt seien. Die Sache liege ja klar genug, und da unter den vielen Tausenden von Landgemeinden nur 144 für seinen Antrag in Betracht kämen, bitte er, denselben anzunehmen.

Abg. Freiherr von Huene: Er gebe dem Abg. Richter zu, daß Mißstände beftänden, aber zu ihrer Beseitigung ständen noch andere Wege offen, als der von ihm vorgeschlagene. Der Antrag würde leicht Anlaß zur Abschaffung der eingesessenen Ortsschulzen geben können, und dem dürfe man als konservatiper Mann seiner Meinung nach nicht zustimmen. Die Konservativen hätten in der zweiten Lesung gegen den Kommission?svorschlag gestimmt, er höre aber, daß sie jetzt für den Antrag Richter stimmen wollten; sei das der Fall, dann werde er aufbören zu behaupten, daß die Nationalliberalen bei dem Kompromiß ein schlechtes Geschäft gemacht hätten (Heiterkeit), sondern die Waage stehe dann gleich. :

Abg., von Rauchhaupt: Seine Partei werde für den Antrag Richter stimmen, und es werde wohl Niemand erwarten, daß er irgend Etwas auf die etwas ärgerlichen Bemerkungen des Abg. von Huene erwidere. (Heiterkeit. )

Die Diskussion wird geschlossen, 8. 5 mit dem Antrag Richter angenommen.

Zu 5. 84 beantragt Abg. Rickert, die Vorschrift, daß vor der Bestätigung des Gemeindevorstehers der Amtsvorsteher mit seinem Gutachten zu hören ist, zu streichen. Der Antrag wird abgelehnt. .

Die 55 S5 bis 8s werden mit redaktionellen Aenderungen ohne erhebliche Debatte genehmigt.

5. 89 wird, nachdem die Abgg. Freiherr von Huene, el z: von Strombeck, Rickert und der Unter-Staats⸗ ekretär Braunbehrens dazu gesprochen, mit einem Antrage des Abg. Freiherrn von Huene angenommen, welcher den letzten Satz im Absatz 3 folgendermaßen faßt:

Wird hierdurch der Gemeinderorstand beschlußtnfähig, so ent-

scheidet der Gemein zevorfteher allein. und als vierten Ahsatz hinzufügt:

Tritt gie Beschlußunfähigkein aus anderen Gründen ein, so bat der Gemeinderorsteher eine zweite Sitzung anzuberaumen, ergiebt sich auch in dieser keine Beschlußfähißkelt, so hat der Gemeinde⸗ vorsteher allein hinsichtlich der auf der Tagesordnung stehenden Gegenstãnde Anordnung zu treffen.

Nach Annahme der 90e bis 108 ohne weitere Debatte vertagt sich das Haus.

Schluß 4 Uhr.

zum Deutschen Reich

M 95.

1. Untersuchungs⸗Sachen.

2. Life bot Zustellungen u. dergl. 3. Unfall und Invaliditäãts àc. Versicherung. 4. Verkaufe, Verpachtungen, Verdingungen Rc. 5. Verloofung ꝛc. von Werthpapieren.

Vierte Beilage o⸗Anzeiger und Königlich Prenßisch

Berlin, Donnerstag,

den 23. April

Deffentlicher 2cnzeiger.

) Untersuchungs⸗Sachen.

lbo?7] An den Tagelöhner und Ziegelarbeiter Johannes Fey aus Gehau, Kreises Gschwege. Sie . beschuldigt, als beurlaubter R. servist obne Erlaubniß ausgewandert zu sein ohne von der bevorstehenden Auswanderung der Militaͤrbehörde Anzeige erstattet zu haben, Uebertretung gegen §. 360 Nr. 3 des , ,. Sie werden auf Dienstag, den 29. September 1891, Vormittags 109 Uhr, vor dag Königliche Schöffengericht zu Freiburg a. / d. Elbe, zur Hauptverhandlung geladen. Bel unentschuldigtem Ausbleiben werden Sie auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von dem Königlichen Landwehr⸗Bejirks. Kommando ' zu Stade ausgestellten Erklärung verurtheilt werden. Freiburg a. / d. Elbe, den 17. April 1891. Der Königliche Amtsanwalt. (Unterschrift.)

——

2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.

o391] Zmangsversteigerung.

Im Wege der Zwangevollstreckung soll das im Grund⸗ buche von der Friedrich ⸗Wilhelmstadt Band 6 Blatt Nr. 142 auf den Namen des Hotelbesitzers Albert Julius Briese hierselbst eingetragene, in' der Luisen⸗ straße Nr. 30 und am Schiffbauerdamm Rr. 24 belegene Hotel Grundstũck am 25. Mai 1891, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge— richt, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße Nr. 15. Hof, Flügel G., Erdgeschoß, Saal Rr. 40, versteigert werden. Das Grundstück ist mit 18 290.4 Nutzungs— werth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuch⸗ hlatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie beson« dere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschrei⸗ berei, ebenda, Fluͤgel D, Zimmer 42, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher Übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Ver⸗ steigerungsvermerks nicht bervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinfen, wieder— lehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Ver⸗ steigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, wixrigenfalls . bei Feststellung des kein gste Gebots nicht berücksichtigs werden? und ei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berück—. sichtigten Ansprüche im. Range zurücktreten. Die⸗ jenigen, welche das Eigenthum des Grundstucks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach , ,. Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 28. Mai 1891, Nachmittags 129 Uhr, an obenbezeich⸗ neter Gerichtsstelle verkündet ioerden.

Berlin, den 17. April 1891.

Königliches Amtsgericht J. Abtheilung bs.

Io388 Zwangs versteigerung.

Im Wege der Zwangsvolsstreckung soll das im Grundbuche von den Invalidenhaus - Parzellen Band 11 Blatt Nr. 396, auf den Namen den Maurermeisters Otto Teltz hier eingetragene, in der Kielerstraße angeblich Nr. 23 belegene Grund stüch am 15. Juni 1891, Vormittags 104 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an Gerichtsstelle Neue zriedrichstraße Nr. 15, Hof, Flügel C., Erdgeschoß, Saal. Nr. 46, versteigert werden. Das Grundstück ist 3 2

gm groß und weder jur Grundsteuer noch zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grund⸗ buchblattt, etwaige Abschätzungen und andere daz Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Ge⸗ richtsschreiberel, ebenda, Flügel D, Zimmer Nr. 42, eingesehen werden. Alle Realberech⸗ tigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren

Vorhandensein oder Betrag aus dem Grund⸗ buche zur Zeit der Eintragung deg Versteigerungz⸗ dermerks nicht hervorging, insbesondere derartige

orderungen von Kapital, ich wiederkehrenden

ebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerunge⸗ termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge⸗ boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte ie,. zu machen, widrigenfalls dieselben bei feht ung des ge⸗ ringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die be⸗ rüdsichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Cigenthum des Grundftüciz ent mi ben, werden aufgefordert, vor Schluß deg Versteigerung termin die Einstellung des Verfahreng berbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag daz Kaufgeld in Belug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urthess über die r nf des Zuschlagz wird am 18. Juni 1891, Nachmittags 123 Uhr, an obenbczeich⸗ neter Gerichtostelle verkündet werden.

Berlin, den 16. April 1891.

Königliches Amtsgericht J. Abtheilung bz.

Io S9] Zwangs versteigerung. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundhuche von den Umgebungen Berlins im Rieder⸗ barnimschen Kreise Band 85 Rr. 353 auf den Namen der Ehefrau des Zimmermeisters Ernst Schubert. Pauline, geb. Schmidt, verwittwet ge⸗ wesene Bauer, hier, eingetragene, in der Straße 39, Abtheilung VII, angeblich Jagowstraße 138, belegene Grundstück am 22. Inni 1891, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an Gerichtsstelle Neue Friedtichstr. 13, Hof, Flügel C., Parterre, Saal 36, versteigert werden. Das Grund“ stück ist mit 6.121 Reinertrag und einer Fläche von 10 a 44 m nur zur Grundsteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Ab'fchrift des Grundbuchblatts, eiwaige Abschätzungen und andere daß Grundstück betreffende Föachweisungen, spwie besongere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei ebenda. Flügel D., Zimmer 41, eingesehen werden. Alle Realberechtigten wer⸗ den aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandenfein oder Berrag aus dern Grund- buche zur Zeit der Eintragung des Verfteigerungs⸗ dermerks nicht hervorging, insbesonder= derartige orderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden ebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs⸗ termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge— boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringften Gebots nicht berücsichtigt werden und bei Ver— theilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Anspruͤche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf. den Anspruch an die Stelle des Grundftüͤcks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 22. Juni 1891, Nachmittags 11 Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben angegeben, verkündet werden. Berlin, den 21 März 1891. Königliches Amtsgericht J Abtheilung 51.

lo dt] Aufgebot.

Es ist das Aufgebot folgender angeblich abhanden

. Reiche · Schul drerschreibungen beantragt en: IN itt. E Nr. 2695 von 1878 über 200 . von der Ehefrau des Halbspänners Andreas Schrader, Luise, geb. Bothe, zu Schladen, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Rudolph zu Goslar,

27) Litt. E. Nr. 15911 von 1879 über 200 , von dem Sortirmeister Christian Rosenbusch,

zu Reichenbach i. V., Burgstr. 44, 3) . . . . von 1883 über 2000 6,

. E. Nr. 6186 und 6187 v 3 ü

ö ö . on 1883 über von dem Königlichen Güter itions⸗ vorsteber Tommes zu Barmen, Kö.

4) a von 1879: Litt. A Nr. 3954 über 5000 606,

TLitt. O Nr. 16301 über 1000 AM, b. von 1880: Litt. B. Nr. 2588 über 2000 46, itt E Nr. 8287, 8288, 10182, 10183 und 1jols4 über je

gen dens Karla? Gris 3 on dem Kaufmann Friedri ey in Koblen; Altengraben 52, vertreten durch ain gar

rath Seligmann daselbst.

Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 7. Oktober 1892, Mitta Ss12 uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Neue Friedrichstraße 13. Hof, Flügel B., Parterre, Saal 32, anberaumten Aufgebotsfermine ihre Rechte ir g, fin ö . er n gen, widrigen · alls die Kraftloserklärung der nden

Berlin, den 16. r nl .

Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 49.

'Le beg Autgcb se ist das Aufgebot folgender angeblich abhanden gekommener Preuß. Staats schuldverfchreibungen be⸗ , . . a. der konsolidirten 4 igen Staateanleihe v 1880 Litt. E. Nr. 336 927 über 300 9. 9 von dem evangelischen Gemeinde ⸗Kirchen⸗ rath zu Rahmel in Westpreußen, der konsolidirten 40,0 igen Staatsanleihe von 1880 Litt. E. 147 522 über 300 4, von den Vormündern der Emilie Röttger, jetzt verehelichten Bartels, zu Hettlingen, naͤm⸗ lich von dem Hofbesitzer Franz Helnsohn zu fer in Schleswig⸗Holflein und dem Voll⸗ ufner Bendek Jagemann, ebendort, beide vertreten durch den Rechtsanwalt Graul hier, Poststraße 17, der konsolidirten 4 0/ igen Staatsanleihen: 1) von 1881 itt. F. Nr. 178 902 und 178 903 über je 200 M, 2) von 1882 itt. D. Nr. 314 463 über h00 , von Frau Mittelstenscheidt Clara, geb. Rosenthal, zu Düsseldorf, Thalstraße 69, der konsolidirten 4 0ͤ½ igen Staatganleihe von 1880 Litt D. Nr. I26 267 über 500 4A, von den Eiben der am 25. November 1886 zu Burtscheid verstorbenen Rentnerin Antoinette von Zantis, vertreten durch den Kommerzien⸗ rath Arthur Pastor zu Burtscheid. Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 6. Mai 1892, r ect 12 Uhr, vor dem e, ,. Ge⸗

sämmtlich vertreten durch den Rechtsanwalt Creutz berger zu Grünberg. l

werden aufgefordert, ihre Rechte und Ansprüche au dieselben spätestens in dem auf den vor . zeichneten Gericht, 19. September 1891, Vormittags 11 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine anzumelden, und die . den be, , er Anmeldung von Rechten bezw. Vorlegung diefer Urkunden deren Kraftloserklärung erfelt ein 3 . .

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nadelmacherstochter von hier“, kafsabuch der städtischen Sparkaffe welches am 25. April 1872, 24. Oktober 1872 und . 8 ( den

23 un 80386 je 50 Gulden eingelegt wurden, welche Einlagen noch unerhoben sind, ist zu Verlust gegangen.

n ,. . . haben rund glaubhaft gemachter Berechti i das Aufgebotsverfahren beantragt. .

14. Juli 1891, Vormittags 11 Uhr, im Sitzungssaale Nr. 11, anberaumt und der Inhaber des Eingangs bezeichneten Sparkassabuchg aufgefor dert, spätestens im Aufgebotstermine feine Rechte bei dem unterfertigten Gerichte Sparkassabuch vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung desselben erfolgen wird.

x 6. Kommandit · Gesellschaften auf Aktien n. Aktien⸗ 7. Erwerbs und e r n n Tft e, n. 8. Nie derlassung 2c. von Rechtsanwälten. 9. .

10. Verschiedene

en Staats⸗Anzeiger.

, ,

1891.

ekanntmachungen.

Rechte anzumelden und die Urkunden vorzule widrigenfalls die Kraftl ; zulegen, erfolgen wird. raftloserllarung der Ürkunden

Berlin, den 9. April 1891. Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 49.

logs . An ge bet. Ver Premier- Lieutenant Christoph Loui

Diringshofen zu Paffow hat das i nen. . der Direktion der debensversicherungs. Anstalt für die Armee und Marine dem Königlichen Second⸗ Lieutenant im 3ten Pommerschen Infanterie · Regi · ment Nr. 14 Herrn Christoph Louis won Diriugs⸗ hofen in Stralsund ertheilten Police Nr. 43550 4 4d. Berlin, den 1. Januar 1876 beantragt . Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 14. November 1891, Mittags 12 Uhr, ror dem unterzeichneten Gerichte, Neue Friedrichsiraße 13. Hof, Flügel B. pertici e. i h, anberaumten Aufgebotẽ termine feine Rechte anzu⸗ 1 a 3. ö re. widrigenfalls

rastloserklärung der Urkunde erfol di

Berlin, den 2. April 1891. inn,

Das Königliche Amtsgericht 1. Abtheilung 48. (66689 Bekanntmachung

Das Sparkassenbuch der stãdtifchen Frepstadt Ny. 27 535 über 19. n ,, fertigt für Ernestine Liebig in Heiner orf ist angeblich bei dem Brande in Heinzendorf am 2. September 1890 vernichter worden und wird zum Zweck der Neuausfertigung aufgeboten.

Der etwaige Inhaber des Buches wird daher auf⸗ gefordert, spätestenß im Termin am 19. Sep⸗ tember 1891, Vormittags 19 Uhr, bei dem ö Nr. 3, seine Rechte

nzumelden un as Buch vorzulegen, wi die Fraftloserklärung erfolgen 6 J Freystadt, den 17. Februar 1891.

Königliches Amtsgericht.

3 den fel An fgenon, werden folgende Sparkassenbücher hierdurch zum Zwecke der Kraftloserklärn sp Neubi . f klärung resp Neubildung I) Das Sparkassenbuch Nr. 3583 der Städtise Sparkasse zu Grünberg, lautend auf den , Antragstellers Max Adam zu Bistritz, Sohn des Domänenraths Adam, welches am 5. November 1860 ausgestellt, dem Antragsteller im Laufe der Jahre angeblich verloren gegangen ist und ultimo Dezember 1889 nebst den aufgelaufenen Zinsen über ein Guthaben von 75 d 7 3 lautete, Auf Antrag des Max Adam zu Bistritz bei Neuern in Böhmen, vertreten dutch Ten 'chts. anwalt Kleckow zu Grünberg. . 2) Das auf den Namen

, des Dien stmaͤ Marie Klofe zu ö , enstmãdchens

später verehelichten

walde ausgestellte, angeblich verlorene Quittungsbuch der Städtischen Sparkasse zu Grünbert 5 über ein Guthaben, welches ultimo Deiember 1889 incl. der aufgelaufenen Zinsen 485, 37 6 betrug. Auf Antrag der Intestaterben der Marie Klose, J später verehelichten Schuhmachermesster Richtẽr 1 6 3 deren Ehemann, Schuhmachermeisters Friedri Richter zu Luckenwalde, k b. 23. Schwestern: f a. der verwittweten Arbeiter Ernestine Woitschack, geb. Klose, zu Ebert dorf, Kreis 1 Sprottau, . . . a Thien ,,. Auguste Jobke, eb. Klose, zu Dominium itz bei Neustädtel,

Die Inhaber der vorstebend bezeichneten Urkunden Zimmer Nr. 19, auf den f widrigenfalls in Ermangelung

Grünberg. den 21. Januar isgi. Königliches Amtsgericht. IIIF. 3

d Aufgebot. Das auf den Namen „Anna Stenerer, Steck⸗ b ausgestellte Spar⸗ dahier, auf

Nummern 177444, Der Reißzeugmacher Georg Steuerer und die

Demgemäß wird Aufgebotstermin auf Dienstag,

anzumelden und das

ruberg, 5. Dezember 1890. Königliches Amtsgericht. 1 (L. 8.) Schmauß. Zur Beglaubigung: Der geschãaftsleitende Gerichteschreiber des Kgl.

richte, Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel B., part., Saal 32, anberaumten Aufgebotetermine ihre

Amtsgerichts. . 8) Hacker, Kgl. Sekretär.

Altona hat als Erbe der Dorothea Therese, verwittwet gewefenen Timmer⸗ mann, geb. Schlichting, zu Osten das Aufgebot der angeblich verloren KRaufkontrakt mit Eintragungs vermerk) vom 17.21. Fe⸗ bruar 1877 über die auf dem Grundstücke des Bäckers und Gastwirths Claus Albers in Osten im

Schuhmachermeifter Friedrich Richter zu Lucken⸗ J Osten Band Mn.

6. Oktober 1886,

fordert, 5. Juni 1891, Vormittags 11 Ühr, vor dem unterzeichneten Herzoglichen Amtsgerichte, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklä- rung der Urkunde erfolgen wird.

len e, A. In dem Grundbuche Lübke, nämlich:

IJ 3765] . Aufgebot.

Das unterzeichnete Königl. Amtsgericht hat behufs Fraftloserklãtung eines von Adolf Schneider in Glashütte acceptirten, von Max Gutkaes daselbst am 15. September 1890 ausgestellten, am 10. De⸗ zember 1890 fälligen und in Glashütte zahlbaren ,, , . über 103 , welcher dem Fabrit⸗ esißzer W. Michalk in Veuben abhanden gekommen ist, auf Antrag des Letzteren das Aufgebot verfahren einzuleiten beschlossen und als Aufgebotstermin den 1. Oktober 1891, Vormittags 1 eL 2 Uhr, an⸗ ö ö

er Inhaber des obenbezeichneten Wechsels wird aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine seine Rechte bei dem Gerichte anzumelden und den Wechsel vorzulegen, widrigenfalls der Letztere auf weiteren Antrag für kraftlos erklärt werden wird.

Lauenstein, am 16. März 18591. Königliches Amtsgericht. Ficker.

Ilõ3 96] Aufgebot.

Die Wittwe des Kothsaß Friedrich Brandes Euphrosyne, geborene Köbler, in Hessen, als einge tragene Eigenthümerin des Kothhofes No. ass 45 in Hessen bat glaubhaft gemacht, daß die bei diesem Kotbbofe im Grundbuche aus der Obligation vom 4. Januar 1816 für die Wittwe des Brinksitzers und Krämers Hermes, Marie Elisabeth, geborene Koch, eingetragene Hypothek zu 200 Thlr. Con- ventionsmünze zurückgezahlt, der Inhaber der ge⸗ dachten Schuld und Pfandur kunde aber unbekanat ist.

Auf deren Antrag werden daher gemäß §. 7 3 7b des Gesetzes vom 1. April 1879 r. T2 Palle Die⸗

jenigen, welche auf die Hypothek Anspruch ma

unter dem Rechtsnachtheile, daß . der Sigenthümerin bezeichneten Kothhofes gegenüber . . . aber gelöscht wird, amit vorgeladen, ihre bezügli ü ã⸗ testens in dem ,, den 15. Januar 1892, Vormittags 10 uhr, anberaumten Aufgebot gtermine tpbunlichst unter ö der qu. Schuldurkunde geltend zu

en.

vor unterzeichnetem Gerichte auf

Schöppenstedt, den 98. April 1891. Herzogliches Amtsgericht. gez. P. Peßler.

(C . 8.) Beglaubigt: C Jeim ke, Gerichtsschreiber. (5392)

Aufgebot. Der Apotheker Claus Wilhelm Timmermann in Wittwe Schroeder,

gegangenen Hypothekenurkunde

Blatt 91 Ab⸗

Nr. 1 für die genannte Wittwe

Schröder eingetragenen 10 500 „, beantragt.

Die Hypothek ist ursprünglich am 21 Februar

1377 im Hypothekenbuche des hi unt. Harn rhein ger, deenbiestzn Rute gerichtz

26 51 fd. Nr. J eingetragen. . Der etwaige Inhaber dieser Urkunde wird auf—

gefordert, spätestens in dem auf Sonnabend, d 3. Oktober 1891, 9 ordentlicher

Morgens 11 Uhr, an Gerichtsstelle anberaumten Termine eine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzu⸗ egen.

Wird im obigen Termine die Urkunde nicht vor—

gelegt und werden Rechte an derselben nicht ange—= meldet, so wird diese fuͤr kraftlos erklärt Jr, ,

Often, den 9. April 1891. Königliches Amtsgericht J. 5398 Aufgebot. Der Rechtsanwalt Kuntzen hierselbst, als Ver=

treter des Rentners Wilhelin Borse zu Bresden, des Deconomieraths Fritz Borse zu Culmitzsch, der Ebe=

rau des Fabrikbesitzers Kuntze, Louise, geb. Borse, u Holle a. S., der Wittwe des Apothekers Gütte,

Auguste, geb. Borse, ju Gnadau und des Rentners Joseyh Kögel zu Gauting hat das Aufgebot des notariellen Dokuments vom 10. April und 22 Sep-

1886 bezüglich der Schuldurkunde vom . laut welcher ein Kapital von 000 M nebst 6 0υο jährlicher Zinsen für die obge⸗

achten Borée'schen Erben auf das Wohnhaus

em ber

No. ass 42 hierselbst hypothekarisch eingetragen ist,

eantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufge⸗ spätestens in dem auf Freitag, den

Blankenburg, den 15. April 1891. Herzogliches Amtsgericht. Ribbentrop.

Aufgebot. des den Geschwistern

2. John Karl,

b. Olga Marie Agnes,

C. Alice Auguste Johanna, d. Bruno Arthur,

e. Felix Reinhold

gehörigen, zu Danzig belegenen Grun stücks Allmodengasse, J stũcks Danzig,

Blatt 10 steht in il II nter Nr. 3 ein mit 4 Thlrn. 30 . 1

ultimo Dezember an den Kaufman adtrat Galler Bln, dle i en,, n, s . Finden schen Landeg auf der Niederstadt und deffen Nachfolger im Befitze zablb arer Grbpachtekanon auf Grund des jwischen den Besitzern, Riementräger

des von der