Cunst und Wissenschaft.
Am 13. März wurden die Wintersitzungen bei dem Kaiserlich Deutschen Archäologischen Institut in Rom vor einer zahlreichen Versammlung geschlossen. Hr. Pigorini trug über älteste italische Ansiedelungen und Staͤdtegründungen unweit der Apenninen vor. Hr. Mau sprach über eine Porträtbüste der jüngeren Agrippina. Der Vorsitzende Hr. Petersen hatte Abguß und verkleinerte Er⸗ änzung von Bruchstücken, einer kolossalen thronenden ke lte Em lue der Ludovisi'schen Sammlung ausgestellt und behandelte diesen Gegenstand mit Hinweis auf eine von Hrn. Benndorf in Wien ausgegangene Anregung.
— Während in den Innenräumen der Internationalen Kunst⸗Ausstell ung die Herten von der Hänge ⸗Kommission“ ihres schwierigen und undankbaren Amtes walten, sind zahlreiche Kräfte mit der Herstellung der Gartenanlagen beschäftigt, Leider hat hier die Natur mit der wirkungsvollsten Dekoration bisher zurück⸗ gehalten, und wenn nicht innerhalb der kom menden Woche die warmen Sonnenstrahlen das Baumlaub hervorlocken, so wird der Garten am Eröff⸗ nungstage noch ein kables Aussehen haben. In Räcksicht darauf sollen große dekorative Gewächse im Vorgarten zu Gruppen vereinigt werden. Eine günstige Veränderung hat die an dem Eingangsportal gelegene Außenseite des Ausstellungsparks erfahren; hier hat der bis ⸗ berige unansehnliche Bretterzaun einem aus Mauerwerk und Eisen stäben hergestellten Gitter Platz gemacht. Die Kaskade weist einen neuen plastischen Schmuck auf. Auf der Höhe des Abhangs hat der Bildhauer Hundrieser eine große Gruppe errichtet; in derselben ist Neptun mit. der Amppbitrite dargestelit, wie letztere dem Meeresgott den Dreizack entwunden hat; zu ibren Füßen spielen Tritonen in den sprudelnden Gewässeru. Für den Umfang einzelner plastischer Ausstellungs⸗Gegenstände baben sich die Thüren des Ausstellungs Palgstes als zu eng erwiesen; so mußte der untere Aufbau des vom Prof. Siemering für die Stadt Philadelphia geschaffenen Washington ⸗ Denkmals, von welchem die Reiterstatue im Jahre 1886 im Garten aufgeßellt war, in seine bronzenen Figurentheile zerlegt werden um in der großen, an der Front gelegenen Halle Aufstellung finden zu können. Der gewöhnliche Eintrittspreis von 50 3 für den Besuch des Gartens und der Ausstellung ist auch diesmal beibehalten worden. Erhöhte Eintrittepreise sind gestellt einmal für den 2. Mai, an welchem der Zutritt 2 M kostet, sodann für jeden Montag bis 4 Uhr, an welchem 1 M erhoben wird. Es werden wieder Saison · Karten in beschränkter Anzahl mit fünf Loosen zu dem ermäßigten Preise von 10 4A ausgegeben; dieselben können aus dem Bankgeschäft von Carl Heintze, Unter den Linden 3, bezogen werden.
— Zur äußeren künstlerischen Ausschmückung des neuen Rathhausbaues in Hamburg beantragt der Senat dem H. C. zufolge 700 000 S zu bewilligen. Es wird in dem Antrage hervorgehoben, daß bei einem so bedeutenden monumentalen Bau die großen, künstlerisch schönen, historisch bedeutsamen Statuen nicht fehlen dürfen. „Die Standbilder hervorragender deutscher Kaiser — die schon die Fagade des 1842 durch den großen Brand zer⸗ störten Rathhauses zierten, werden, allerdings in künstlerisch voll⸗ endeterer Form, die Hauptfront auch des neuen Gebäudes schmücken, und an die mehr als tausendjährige Reichsangehörigkeit und Reichstreue Hamburgs erinnern. Es sind im Ganzen 20 Kaiser⸗ statuen, 6 Statuen der Fürsten und Bischöfe und 24 andere Figuren in Kupfer- und Bronzeguß in Aussicht genommenz ferner eine größere Anzahl von Statuen in Sandstein und Syenit. Für den Rathhausbau sind bisher schon 646 Millionen Mark bewilligt, sodaß der ganze Bau, da noch die bedeutende innere Ausschmückung und das Mobiliar feblt, auf 10 Mill. Markt hinauskommen dürfte, eine Summe, die für ein solch monumentales Baawerk auch nicht zu hoch erscheint. Man gedenkt die Arbeiten so zu fördern, daß der Bau am 5. Mai 1892 — dem fünfzigjährigen Gedenktage des großen Hamburger Brandes — gerichtet werden kann.
— In Brüssel eröffneten, wie die . Köln. Fishy, meldet, der König und die Königin der Belgier am 20. 8 M. die Jabres⸗ ausstellung für Gemälde im dortigen Kunstverein. Das Gebotene ist diesmal ansehnlicher als in den vorherigen Jahren. Gleichzeitig fand in den früheren Museumsräumen die Eröffnung einer kleinen, aber recht schmucken Ausstellung des Brüsseler Ku nst
gewerbes statt.
Wetterbericht vom 25. April, Morgens 8 Uhr.
. .
haus. Elfen. von C. M. von
Stationen. Wüllner. Ballet
Bar. auf 06r. Zu. d. Meeressp red. in Millim. Temperatur
in O Celsius
Wind. Wetter.
Mullaghmore Aberdeen. Christiansund Kopenhagen. Stockholm.
aparanda. 4 halb bed.
t. Petersb. 1 wosfenl os
Moskau 3 Schnee Cork. Queenę; o heiter
1 balf bed. 1 wolkig
2 heiter i)
2 wolkenlos 1Uwolkenl ?) Neufahrwasser L wollen! Memel... W 1 wol kenl. )
. . ünster. .. Karlsruhe .. 2 halb bed. Wiesbaden still bedeckis) München.. NO 4 R Chemnitz.. Berlin.... Wien... Breslau Ile d' Aix. . 1762 4 wolkenlos Niza... 1653 woltig Triest ... 755 4 bedeckt
1 Früh Thau. ) Nachts Reif. ) Nachts Reif. ) Rachts Reif. ) Thau. 9) Nachts Regen. Y) Reif.
Uebersicht der Witterung. Friedrich Haase.
Eine breite Zone hohen Luftdrucks erstreckt sich — von den britischen Inseln ostwärts über Central⸗ keit. — Eine Europa hinaus, das Gebiet südwestlicher Luftströ⸗ mung im Norden von dem jetzigen nordöstlichen Winde im Süden scheidend. In Deutschland dauert Haase. Die bei schwacher Luftbewegung aus vorwiegend nörd⸗ licher bis östlicher Richtung das kühle, vielfach beitere Wetter fort, nur am Nordfuße der Alpen berrscht Regenwetter. Die Temperatur liegt an der deutschen Küste 1 bis 56 Grad, im Binnenlande 2 bis 7 Grad unter dem Mittelwerth. In Mittel⸗ deutschland fanden vielfach Nachtfröste statt, welche
ch wiederholen dürften. ö Deutsche Seewarte.
— 22
3 wolkig
2 wolkig
2 Regen
2 heiter
2 wolkenlos
Montag:
& & & 0 Aα Q O O SKG o o C. = 46 R
Seller. Schönthan.
amburg .. winemünde
3 bedeckt märchen.
— — OO — Q . Q O Ꝙ
Goldfische.
Theater⸗Anzeigen.
— Königliche Schauspiele. 102. Vorstellung. Romantische Oper in 3 Aufzügen.
gesetzt vom Ober Regisseur Kapellmeister Kahl. l Schauspiel haus. 108. Vorstellung. Das Käthchen r d von Heilbronn, oder: Die Feuerprobe. Großes 3 Alten un historisches Ritterschauspiel Heinrich von Kleist. Opernhaus. und Zimmermann. von Albert Lortzing. Anfang 7 Uhr. Schauspielhaus. Lustspiel in 5 Aufzügen von Franz von
Gesundheitswesen,. ierkr iten und Absperrungs⸗ esundheitswesen e, un sy g
Nach der im Taiserlichen Gesundbeitgamt bearbeiteten Statistik über die Verbreitung von Thierseuchen im Deutschen Reich während des vierten Vierteljahrs 1896 hat die Maul- und Klauenseuche in diesem Vierteljahr zugenommen. Am Schluß desselben war sie indeß in einer geringeren Zahl von Gehöften vorhanden als bei Be ginn desselben.
Neue Ausbrüche wurden gemeldet: Mithin
im aus Vorviertel jahr 2 *) Staaten 17 2 Reg. ꝛc. Bez.. 567 2
Kreise ꝛe. 3 688 41213
Gemtinden ꝛc. Gehöfte. 22 461 10 884.
Hiernach war die Zahl der Ausbrüche gegen das Vorvierteljahr um 94, 0O o /o, die der hierbei betroffenen Gemeinden um 49,0 oso und die der betheiligten Kreise um 170 9½ höher. ö. .
An den Neuausbrüchen der Seuche war hauptsächlich Süd ⸗ und Mittteldeutschland betheiligt, So sind in den Hohenzollernschen Landen 124 Ausbrüche (das fünfundzwanzigfache) mehr gemeldet als im Vorvierteljahre, in Elsaß ⸗Lothringen 648 (das siebenfache), in Baden 2472 (das fünffache), in Hessen 834 (das vierfache), in Hessen⸗ Nassau 1901 (das vierfache, in der Provinz Sachsen 337 (das vier- fache), in Württemberg 4538 (das dreifache). Verhältnißmäßig wenig zugenommen hat die Seuche in Bayern, Königreich Sachsen, den Thüringischen Staaten, Anhalt, Brandenburg und Ostpreußen. Aus Braunschweig wurden 64, aus Pommern 8 Ausbrüche mehr gemeldet als im Vorviertellahr Erheblich weniger Seuchen ausbrüche sind diesmal gemeldet aus Posen (405 gegen 651 im Vor⸗ vierteljahr) und Schlesien (458 gegen 618), ferner Hannover (116 gegen 1775, die Rheinlande a4 gegen 111), Westfalen (10 gegen 24) und Westpreußen (6 gegen 1). An Gemeinden wurden mehr als im Vorvierteljahr betroffen in Württemberg 521, Bayern 2bh1, Baden 171, Elsaß Lothringen 111. Hessen⸗Naffau 104, Hessen, Pro- vinz Sachsen je 92, den thüringischen Staaten 75, Königreich Sachsen 29, Hobenzollern 19, Ostpreußen 15, Braunschweig 13, Anhalt 12, Brandenburg 8, Rheinland 5 und Pommern 3; weniger dagegen in ö 182, Posen 114, Hannover 7, Westfalen 2 und West⸗ preußen 1.
Ueberhaupt von der Seuche betroffen waren . n Mithin Vorvierteljahr , Staaten.. 17 —1 Reg. ꝛc. Bez. . 67 — 3 Kreise ꝛe. 566 473 Gemeinden 2c... 4 874 2028 Gehöfte. 28 622 4 16188.
Verschont geblieben sind beide Mecklenburg, Oldenburg, Waldeck, beide Lippe, Lübeck. Bremen, Hamburg, sowie die Regierungtbezirke Stralsund, Schleswig, Stade, Osnabrück und Minden; außerdem noch Aurich.
Die Seuche war in Norddeutschland gegen das Vorvierteljahr im Allgemeinen etwas weniger verbreitet Dagegen ist von ihr Süd—⸗ deutschland, namentlich ürttemberg, Elsaß ⸗Lothringen. Baden, Hessen und Hessen⸗Nassau erheblich stärker betroffen gewesen. Von den zumeist verseuchten Regierungs ⸗ 2c Bezirken waren im Donau⸗ kreise 68,2 0/0 der sämmtlichen 391 Gemeinden, sowie 2685 Gehöfte ergriffen; hieran schließen sich der Neckarkreis mit 669 06 (265 bez. 3695), der Jagstkreis mit 60,7 0/0 (269 bez. 1260), der Schwarzwald⸗ kreis mit 400 6 o (206 bez. i480), die Oberpfalz mit 32.0 P (349 bez. 2261), Oberfranken mit 27,7 0/0 (273 bez. 1278), Schwaben mit 24,2 ο (246 bez. 1284).
Die Stückzahl der Thiere in den 23 461 neu betroffenen Ge—⸗ böften betrug nachweislich 196 344 Stück Rindvieh, 105 031 Schafe, 2980 Ziegen, 63 228 Schweine, zusammen 367 583 Thiere gegen 193 6795 im Vorvierteljahr. Unter den 544 neu betroffenen Kreisen ꝛe. befinden sich 42 Stadbtfreise (25 im Vorvierteljahr).
Am Schlusse des Vierteljahrs herrschte die Seuche noch in 16 Staaten, 59 Regierungs⸗ 2c. Bezirken, 341 Kreisen ꝛc., 1229 Ge⸗ meinden ꝛc. und 3337 Gehöften. Die Zahl der verseuchten Staaten
Musik von G. Sonntag: Opern In GSeene gesetzt von W. Hock.
Oberon, r eicher . ; ö be
Die Reeitative von F. In Scene Dirigent:
Weber. von Emil Graeb. Tetzlaff.
Anfang 7 Uhr. Des Teufels Weib.
einem
in 5 Aufzügen von
,. . 6. stel 9 Vorstellung. ar
Komische Sper in' 3 ten Weib.
Roderich
Müller. Anfang 74 Uhr
109. Vorstellung.
ist mithin um 1. die der Gehöfte um 2834 kleiner, dagegen die der Regierungs⸗ 2c. Bezirke um 4, der Kreise ꝛc. um 7, der Gemein ˖ den ꝛc. um 43 größer alg bei Beginn des ,, Seuchenfrei waren Ende Dezember n . beide Mecklen⸗ burg, Oldenburg, Waldeck, Reuß j. L, beide Lippe, Lübeck. Bremen und Hamburg.
Verkehrs⸗Anstalten.
Angesichts der auf einzelnen Zechen des Ruhrreviers ein⸗ getretenen Arbeiterausstände darf daran erinnert werden, daß nach den von der Staatsregierung schon vor längerer
eit, auch im Landtage, abgegebenen Erklärungen alle Vor⸗ ehrungen getroffen sind, um * den Fall eines allgemeinen oder doch auf einen erheblichen Theil der Zechen erstreckenden Ausstandes den Fortbetrieb der auf den Kohlenverbrauch angewiesenen Industriezweige und die Weiter⸗ beschäftigung ihrer Arbeiter durch Eisenbahn⸗Fracht⸗ ermäßigungen für den Bezug an Steinkohlen aus entfernten Bezirken, auch aus dem Auslande, zu erleichtern. ĩ
Eintretenden Falls wird man die gesetzmäßige Bekannt⸗ , dieser Tarife und deren Anwendung vom Zeitpunkte der Publikation an erwarten dürfen.
Bremen, 24 April. (W. T. B.) In der Meldung über die Llovddampfer mußte es heißen: Der Dampfer Havel“ ist gestern Abend 10 Uhr in Bremerhaven eingetroffen. Der Dampfer „Lahn“ ist gestern Nachmittag von Southampton abgegangen. Der Dampfer des Rorddeutschen Lloyd . Graf Bis⸗ marck hat gestern St. Vincent passirt. Der Dampfer „Elbe“ hat heute früh Lizard passirt.
— 25. April. (W. T. B) Norddeutscher Lloyd: Der Schnelldampfer Elbe“, am 15. April von New⸗JYPork ab⸗ gegangen, ist gestern Nachmittag in Southampton angekommen; der Postdampfer . Karlsruhe“, nach Baltimore bestimmt, hat gestern Nachmittag Dover passirt. Der Reichs⸗Post dampfer Neckar hat gestern Morgen die Reise von Antwerpen nach Bremen
fortgesetzt.
Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.
Berlin, 25. April. (W. T. B.) Aus zahlreichen Städten Deutschlands liegen bereits Meldungen vor über äußere Zeichen der Trauer über das Hin⸗
cheiden des General-Feldmarschalls Grafen von Moltke. Insbesondere wird aus Hamburg und Dresden gemeldet, daß dort alsbald nach dem Eintreffen der Todesnachricht viele Häuser halbmast flaggten; in Ro st ock haben nicht nur zahlreiche Häuser, sondern auch die im Hafen liegenden Schiffe halbmast geflaggt.
Rom, 25. April. In der gestrigen Sitzung des Munizipalraths rühmte der ürgermeister unter enthusiastischer Zustimmung der Versammlung die 3 keit, welche der König nach der vorgestrigen Explosion, wie bei so vielen anderen Anlässen, zeigte. Ferner gedachte er lobend der Leistungen der am Rettungswerk betheiligten Pompiers und Soldaten. Wie der Bürgermeister mittheilte, beträgt der Schaden etwa eine halbe Million. Die Stadt hat eine erste Unterstützung von 12909 Fres. für die Opfer der Katastrophe gewährt. Der Kaiserlich deut sche Botschafter Graf Solms stellte 12 Betten für be⸗ dürftige Verwundete zur Verfügung.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)
Lehnhardt. Balleteomposition des 3. Aktes von C. A. Raida. Ballet von G. Severini. Anfang 76 Uhr. Jeder Erwachsene hat ein Kind frei.
Abschieds ⸗Vorstellung. Die
Wallner · Theater. Sonntag: Zum 16. Male: hantastisches Singspiel in
orspiel von F
Mortier, bearbeitet von Th. Herzl. Musik von Adolf
Montag und die folgenden Tage: Des Teufels
Friedrich Wilhelmstũdtisches Theater.
Adolph Ernst⸗ Theater. Sonntag: Zum 70. Male: Adam nnd Enya. Gesangsposse in 4 Akten von Cduard Jacobson und Leopold Ely. Couplets von Jacobson und Gustav Görß. Musik von Adolph Ferron. Im 4. Akt: Der nuselige Toupinel. Parodistische Einlage. Anfang 77 Uhr. Montag: Dleselbe Vorstellung.
Thomas · Theater. Alte ¶ Jakobstraße 30. Sonntag: Zum 36. Male: Der Millionen ⸗ bauer. Volksstück in 4 Atten von Max Kretzer. Gesangstexte im 3. Akt von A. Schönfeld. Musik
von G. Steffenfss. Anfang 74 Uhr Montag und folgende Tage: Der Millionen
bauer.
ac und
Dienstag: Opernhaus.
Montag: Uriel Acosta. Dienstag: Die Inngfran von
Anfang 7 Uhr.
104. Vorstellung. Der
Ring des Nibelungen von Richard Wagner.
. Abend: Siegfried in 3 Akten. Anfang r.
Schauspiel haus.
Herr. Schauspiel in 7 Vorgängen von Ernst von Wildenbruch. Anfang 7 Uhr.
Deutsches Theater. Sonntag: Das Winter ;
110. Vorstellung.
Montag: Die Kinder der Excellenz. Dienstag: Götz von Berlichingen. Mittwoch: Der Pfarrer von stirchfeld.
Berliner Theater Sonntag, Nachm. 25 Uhr: Der Kaufmann von Venedig.
Abends 74
Anfang 7 Uhr. Brle( nz.
Tesstng - Theater. Sonntag: Gastspiel von
Die Furcht vor der Freunde. Mariensommer. — Eine kleine Gefällig
Partie Piquet.
Montag: Die Ehre. Dienstag und Mittwoch: Gastspiel von Friedrich Furcht vor der Mariensommer. — Eine kleine Gefälligkeit. — Eine Partie Piquet.
Donnerstag: Gastspiel von Friedrich Haase. Zum 1. Male: Der Königslientenanut.
Victoria · Thenter. Nachmittags 3 Uhr; mantisches Zaubermärchen in 5 Akten von Emil Pohl.
Freunde.
Letzter Tag. Die sieben Raben.
Der neue
Sonntag,
Uhr:
Ro⸗
Sonntag: Mit neuer Augstattung, zum 10. Male: Saint Cyr. Operette in 3 Aufzügen (mit theil⸗ weiser Benutzung eines Stoffes von A. Dum e 3) von Otear Walther. Musik von Rudolf Dellinger. In Scene gesetzt von Julius Fritzsche. Dirigent: Hr. Kapellmeister Federmann. Anfang 7 Uhr.
Montag: Saint Cyr.
Eröffnung des Concert Parks: 2. Mai. Täglich Große Concerte von Militär ⸗ Kapellen in Uniform. Auftreten hervorragender Gesangs⸗ und Instrumental ˖ künstler. Entrse für Park und Theater, soweit der Raum reicht, 75 J. Saisonkarten à 6 M sind an der Kasse zu haben.
Nesidenz · Theater. Direktion: Sigmund Lauten · burg. Sonntag: Zum 2. Male: Dr. Jojo. Schwank in 3 Akten von Albert Carrs. Deutsch von Carl Lindau. Regie: Emil Lessing. Vorher: Wer das Größere nicht ehrt, ift das Kleinere nicht werih. Schwank in 1 Aufzug von Sigmund Schlesinger. Anfang 75 Uhr.
Montag: Dieselbe Vorstellung.
Nroll's Theater. Sonntag: Norma. Morma: Fr. Lillt Lehmann, Adalgisa: Frl. Mgrie Lehmann, Sever: Hr. Paul Kalisch als Gäste) Anfang 7 Uhr.
Montag: Der Freischütz. Anfang 7 Uhr. Dienstag: Gastspiel des Sgr. Francesco d' Andrade.
BVelle - Alliance Theater. Sonntag: Zum 7. Male: Der Giftmischer. Schwank in 4Akten nach dem Französischen von Fritz Brentano und Carl Tellheim. n Seene gesetzt vom Direktor Sternheim. Anfang 78 Uhr
Arania, Anstalt für volksthümliche Naturkunde
Am Landes ⸗Auszstellungs ⸗ Park (Lehrter Bahnhof). Geöffnet von 12 —11 Uhr. Täglich Vorstellung im i n aftlit en Theater. ö die Anschlag zettel.
1
1602 „Nordland 3 ne. 10 Kurz vor Schluß der 6 Pf.
Ausstellungen heute
Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Clara Lomnitzer mit Hrn. Ober⸗ lehrer Dr, Dieck (Wittenberg Verden a. / Aller).
Verehelicht: He. Regierungs. Baumeister Albert Bode mit Frl. Margarete Negendank (Belgard).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Landschafts⸗Direktor von Gustedt (Bersseh.
Gest orb en: Hr. Oberst z. D. Moritz v. Branden stein (Naumburg a. S.). — meister Emil Dandelmann (Berlin). — Hr. Geh. Regierung Rath Hans Frhr., von Uslar⸗Gleichen (Potsdam) — Freifrau Pauline von Senfft⸗ Pilsach, geb. Freiin von Block⸗Bibran n, — Hr. Edgar Baron von Rehbinder (Königsberg
Redacteur: Dr. H. Klee, Direktor. Berlin: Verlag der Expedition (Scholy.
Druck der Norddentschen Buchdruckerei und Verlagg⸗ Anstalt, Berlin 8w., Wilhelmstraße Nr. 32.
Sieben Beilagen
Montag und folgende Tage: Der Giftmischer.
(einschließlich Boörsen · Beil age).
Hr. Ober · Forst
zum Deutschen Reichs⸗Anz
M 97.
Deutscher Reichstag. 107. Sitzung vom Freitag, 24. April.
Am Bundesrathstische der Staatssekretär Dr. von Boetticher und der sächsische Bundes raths bevollmächtigte Dr. Graf von Hohenthal.
Es folgt die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betref⸗ fend die Prüfung der Läufe und Verschlüsse der Handfeuerwaffen; Referent ist Abg. Wilisch.
Die XIV. Kommission hat die Vorlage im Wesentlichen unverändert angenommen und demgemäß auch die obligatorische Prüfung genehmigt.
§. J. lautet:
Handfeuerwaffen jeder Art dürfen nur dann feilgehalten oder in den Verkehr gebracht werden, wenn ihre Läufe und Verschlüsse nach den Vorschriften dieses Gesetzes in amtlichen Prüfungsanstalten geprüft und mit Prüfungszeichen versehen sind.
Abg. Zangemei ster beantragt eine anderweitige Fassung des F. 1, wonach die Prüfung nur für Langhandfeuerwaffen obligatörisch sein, bei Kurzfeuerwaffen aber nur auf Antrag stattfinden soll; für den Fall der Ablehnung will er dem 8 1 folgenden Zufatz geben: 3Nach dem Auslande auszuführende Kurzfeuerwaffen bedürfen der . wenn in dem betreffenden Staate ein Prüfung zwang
esteht
ö Abg. Graf Douglas tritt für die obligatorische Prüfung ein. In Belgien, Frankreich, Oesterreich blühe die Fabrikation von Hand⸗ feuerwaffen, ein Prüfungszwang bestehe daselbst nicht; die von dort ausgeführten Waffen wiesen vielfach ganz minderwerthigen Guß auf, und der Zweck des Gesetzes, die größere Sicherung des Publikum gegen Gefahr, würde nicht erreicht werden, wenn die Pruͤfung nur auf Antrag zu erfolgen brauche.
Abg. Zangemeister befürwortet hauptsächlich im Interesse der Handfeuerwaffen Industrie in Zella und Mehlis die Annahme seines Antrages auf Einführung der fakultativen Prüfung für Kurz⸗ feuerwaffen, da für die allgemeine Einführung der fakultativen Prüfung im Reichstage doch keine Aussicht vorhanden sei. Die obligatorische Prüfung der Kurzfeuerwaffen fei weder nothwendig, noch die durch das Gesetz vorgesehene Kontrole ausreichend
Bundeskommissar Geheimer Regierungs-⸗Rath Bartels bemerkt dagegen, daß alle in Betracht kommenden Instanzen und Behörden sich für die obligatorische Prüfung ausgesprochen hätten, und daß es sich nicht empfehle, sich mit einer halben Maßregel zu begnügen.
„I wird unverändert angenommen.
3. 3 schreibt die Unbrauchbarmachung der für unganz oder aufgebaucht befundenen Läufe oder Verschlußtheile vor.
Abg. Bock befürwortet einen von der sozialdemokratischen Fraktion unterstützten Antrag, wonach der materielle Verlust von dem Unter nehmer allein zu tragen sei und in keiner Form auf den Arbeiter übertragen werden dürfe, und wonach ferner gegen diese Bestimmung verstoßende Verträge ungültig sein sollten. Es müsse verhindert werden, daß der Fabrikant den entstehenden Nachtheil einfach auf den Arbeiter abwälze. Die von ihm vorgeschlagene Bestimmung ließe sich sehr wohl an dieser Stelle dem Gesetze einfügen.
Staatssekretär Dr. von Boetticher:
Meine Herren! Ich möchte doch glauben, daß es nicht gerathen ist, diesen Antrag hier an dieser Stelle anzunehmen. Ich verkenne gar nicht die gute Absicht des Herrn Antragstellers, die dahin geht, dem Arbeiter einen gewissen Schutz zu gewähren gegen etwaige Zu—⸗ muthungen des Arbeitgebers, die in dem Verhalten des Arbeiters keine Rechtfertigung finden. Allein ich kann dem Antrage zunächst den prinzipiellen Einwand entgegenhalten, daß dieses Gesetz sich mit pri⸗ vatrechtlichen Vorschriften — und eine solche Vorschrift ist es, die durch den Antrag des Herrn Vorredners getroffen wird — nicht befaßt, sondern daß dieses Gesetz bloß im Auge hat, die Prüfung der Hand⸗ feuerwaffen zu regeln nach der Seite des öffentlichen Interesses hin, also namentlich nach der Seite der Sicherheit für das Publikum und dann nebenher auch nach der Seite hin, daß wir unserer Industrie in Bezug auf die Herstellung der Handfeuerwaffen einen erweiterten und besseren Ruf im Auslande sichern wollen, daß wir sie also konkurrenz
fähiger gegenüber der ausländischen Industrie machen wollen. Wenn
wir jetzt dazu übergehen, in dieses Gesetz eine Vorschrift, welche das Privatrecht berührt, hineinzusetzen, so weichen wir eben — und das ist mein prinzieller Einwand — davon ab, die auf das öffentliche Recht gerichtete Absicht des Gesetzes zu verfolgen.
Nun kommt aber noch eins hinzu. So sehr ich mit dem Herrn Vorredner wünsche, daß dem Arbeiter, welchen keine Schuld trifft an der mangelhaften Herstellung einer Waffe, die nun bei der Prüfung vernichtet wird, irgendwelche ungerechtfertigte Nachtheile in Folge der Prüfung nicht erwachsen, sowenig kann ich doch zugeben, daß es gerecht sein würde, nun in Bausch und Bogen zu sagen: Der Arbeiter darf überhaupt auf Grund des Prüfungsresultats niemals von dem Unter⸗ nehmer in Anspruch genommen werden. Denn, meine Herren, die Fälle werden sehr verschiedenartig liegen. Ist der Mangel, der bei der Waffe durch die Prüfung festgestellt wird, ein solcher, daß irgend eine Schuld des Arbeiters nicht konkurrirt, so ist es meines Erachtens ganz selbstverständlich, daß dem Arbeiter auch keine Verantwortung aufgebürdet wird, und es würde unbillig sein, wenn der Unternehmer das thäte, und der Schutz da—⸗ gegen ist ja auch schon im privatrechtlichen Wege gegeben. Wenn aber den Arbeiter eine Schuld trifft, so ist, glaube ich, nicht abzu⸗ sehen, wie der Gesetzgeber dazu kommen soll, nun ungeachtet dieser Schuld und ungeachtet der aus dieser Schuld entspringenden Ver antwortung zu sagen, der Arbeiter darf für diese Verantwortung, die er trägt, niemals gefaßt werden. Das würde eine Unbilligkeit sein, die bei dem Gerechtigkeitsgefühl des Herrn Vorredners wahrscheinlich von ihm nicht beabsichtigt ist.
Also, meine Herren, aus diesen beiden Gründen bitte ich Sie, diesen Antrag nicht anzunehmen.
63 Bock: Bei der Ablieferung der Arbeit habe doch der Unternehmer selbst sofort die Arbeit zu prüfen; der sozialdemokratische Antrag wolle nur verhindern, daß der Arbeiter herangezogen werde, wenn bei der späteren Prüfung durch die Anstalt das Rohr zerspringe oder sich als unbrauchbar erwelse.
. nter Ablehnung des Antrages Bock wird 8. 3 unver⸗ ändert angenommen.
Nach 8. 8 erfolgt die Errichtung der Prüfungsanstalten durch die Landesreglerung. Die Prüfungsgebühren, we lche erhoben werden könnten, dürfen die Kosten der Prüfung nicht ubersteigen.
Erste Beilage
Berlin, Sonnabend, den 25. April
Abg. Bock beantragt: An jedem Orte, in welchem über 40 Arbeiter oder Kleingewerhtreibende mit der k Fabrikation beschäftigt sind, ist eine Prüfungsanstalt zu errichten.“ Die Motive des Gesetzes schlössen ausdrücklich die Annahme aus, daß der Großhandel mit diesem Gesetz besonders geschützt werden solle, sondern daß auch das Kleingewerbe gefördert werden solle. Letzterer Zweck werde aber nicht erreicht, wenn nur wenig solche Prüfungs⸗ anstalten errichtet würden und die Kleingewerbtreibenden der kleineren Orte genöthigt seien, ihre Fabrikate auf weite Entfernungen zur Prüfung zu verschicken, sie würden diese Mehrausgaben gar nicht tragen können und an Konkurrenzfähigkeit einbüßen. Er wünsche nun nicht für jeden Ort, wo auch nur ein oder zwei solcher Gewerb⸗ treibenden vorhanden seien, aber e, e. für Orte mit über 40 Arbeitern oder Gewerbtreibenden die Errichtung eines Pruͤfunggamtes.
Staats sekretär Dr. von Boetticher:
Ich kann auch hier die wohlwollende Absicht des Herrn Antrag—⸗ stellers anerkennen, aber mich doch nicht für seinen Antrag erwärmen. Das Gesetz überläßt die Bestimmung über die Errichtung von Prüfungsanstalten den Landesbehörden, und ich glaube auch, mit gutem Recht, weil es dabei auf die Würdigung einer ganzen Reihe von lokalen Verhältnissen ankommt. Schon der Herr Referent hat darauf hingewiesen, daß, wenn der Antrag des Herrn Vorredners angenommen werden würde, man dadurch unverhaltnißmãäßige und ungebührliche Kosten an verschiedenen Orlen hervor- rufen würde. Man muß doch das Vertrauen haben, daß rationell verfahren wird bei der Errichtung von Prüfungsanstalten, und bedenken, daß namentlich der Gesichtspunkt, der in den Motiven bereits hervorgehoben worden ist, daß wan der Industrie und ins⸗ besondere der Kleinindustrie einen Dienst leisten will, nicht aus dem Auge gelassen werden darf. Also, meine Herren, Sie können wirklich das Vertrauen zur Landegregierung haben, daß sie in dieser Beziehung praktisch und vernünstig vorgehen wird. Sollte das aber nicht der Fall sein, dann können wir die Sache noch weiter hier besprechen und späͤter im Wege der Anregungen, an denen es auch die Partei des Herrn Vorredners nicht fehlen läßt, zum Austrage bringen. Für jetzt, glaube ich, liegt keine Veranlassung vor, den Antrag anzunehmen.
Dabei will ich noch Eines bemerken: Es ist schon von ver schiedenen Seiten hervorgehoben, daß es wünschenswerth ist, die Prüfungsgebühr auf einem möglichst niedrigen Niveau zu halten. Das ist auch unser Wunsch, und diesem Wunsch ist auch dadurch Rechnung getragen, daß man es als das Ziel hingestellt hat, die Prüfungsgebühren nicht höher zu berechnen, als die Selbstkosten der Prüfung betragen. Ob es möglich sein wird, diese Selbstkosten noch dadurch auf ein niedrigeres Niveau zu bringen, daß u. A. das Lokal von Seiten des Staats hergegeben wird, das weiß ich nicht, das muß auch der Prüfung in den einzelnen Ländern überlassen bleiben. Aber jedenfalls sind die verbündeten Regierungen der Meinung, daß aus dieser Anordnung, wie sie hier getroffen wird, kein finanzielles Ge⸗ schäft gemacht werden soll, sondern daß man sich bei Erhebung der Prüfungsgebühren auf die Deckung der thatsächlichen Unkosten, welche R Prüfungsgeschäft entstehen, beschränkt.
„S wird unverändert angenommen, ebenso de
Gesetzes nach den Beschlüssen 6. u en chen . Die Petition der Gewehrfabrikanten Sauer und Genossen in Suhl wird für erledigt erklärt.
Die zweite Berathung des internationalen Ueber— einkommens, betreffend den Eisenbahnfrachtvoer kehr, wird auf Antrag der Abgg. Schrader und Bödicker wegen Heiserkeit des Referenten Abg. von Bar und wegen Abwefen— heit eines Centrumsmitgliedes, welches zu dem Gegenstande Anträge zu stellen beabsichtigte, von der heutigen Tages⸗ ö berath d
n zweiter Lesung beräth dann das Haus den Gesetzentwur etre n den Schutz von ö 7 XI. Kommission hat den Entwurf mit unerheblichen Aen— derungen angenommen.
Referent ist der Abg. Samhammer.
S. I lautet nach den Kommissionsbeschlüssen:
Modelle von Arbeitsgeräthschaften oder Gebrauchsgeganständen oder von Theilen derselben werden, insoweit sie dem Arbeitz. oder Gebrauchtzwecke durch eine neue Gestaltung, Anordnung oder Vor— richtung dienen sollen, als Gebrauchsmuster nach Maßgabe diefes Gesetzes geschützt. Modelle gelten infoweit nicht als neu, als sie zur Zeit der auf Grund dieses Gesetzes erfolgten Anmeldung bereits in öffentlichen Druckschriften beschrieben, oder im Inlande offenkundig benutzt sind.“
Nach §. 2 sind Modelle, für welche dieser Schutz verlangt wird, bei dem Patentamt schriftlich anzumelden, und ist fuͤr jedes angemeldete Modell eine Gebühr von 15 (Vorlage 20 M einzuzahlen.
Abg. Freiherr von Buol weist darauf hin, daß von verschie⸗ denen Seiten auch verlangt worden sei, die ed unn ö führlichen Beschreibung des Modells in das Gesetz aufzunehmen; es empfehle sich aber, dem Patentamt zu überlassen, in dieser Beziehung Bestim mungen zu treffen.
Geh. Regierungs- Rath Wermuth bemerkt, daß die Beschreibung des Modells in jedem Falle so genau sein musse, um dem Patentamt und event, dem Richter die genaue Unterscheidung der neuen Gestaltung, Anordnung oder Porrichtung an demselben zu ermöglichen; einen bestimmenden Einfluß auf die Form der Beschreibung könne das Patentamt aber nicht ausüben, wenn es auch Bestimmungen im Ern gr Ausführungen des Abg. Freiherrn von Buol zweifellos er⸗ assen dürfe.
§8§. 1 und 2 werden unverändert in der Fassung der Kommission angenommen.
Die Kommission hat einen neuen §. Sa eingefügt, wonach die in Gemãßheit dieses Gesetzes geschützten Gebrauchs muster auf jedem Stück die . „gesetzlich geschützt“ tragen müssen, und wonach jeder Entschädigungsanspru em jenigen verloren gehen soll, der es unterläßt, diese Bezeichnung an⸗
zubringen. .
Die Abgg. Adt, ö von Buol, Goldschmidt,
e! ch und Merbach beantragen, diesen §. Za wieder zu reichen.
Abg. Adt erklärt, daß er in der Kommission zu den Veranlassern dieser Bestimmung selbst gehört habe, sich aber nachträglich habe über⸗ zeugen müssen, daß deren Durchführung aussichtslos ö Man werde lediglich mit einer Unmasse von gesetzlich geschützten Gebraucht. mustern überschwemmt werden.
eiger und Käniglich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
1891.
Geheimer Regierungs⸗ Rath Wermuth: Dem 5§. da ständen recht⸗ liche, geschäftliche und internationale Schwierigkeiten entgegen. Der Versuch, eine solche Bestimmung zu erlassen, sei in einigen Staaten allerdings gemacht, aber in anderer Richtung. Bestimmungen nach der Art des vorgeschlagenen §. 8a bestaͤnden nur in den Vereinigten Staaten für Patente und in England für Muster, aber auch dort nicht in dem vorgeschlagenen Umfange. Die verbündeten Regierungen müßten dringend ersuchen, von der Annahme des §. 8a abzufehen. Abg. Freiherr von Buol spricht gleichfalls gegen 5. Sa. Za wird gestrichen.
. K.I3 bestimmt: Wer im Inlande einen Wohnsitz oder eine Niederlassung nicht hat, kann nur dann auf den Schutz dieses Gesetzez Anspruch machen, wenn in dem Staate, in welchem sein Wohnsitz oder seine Niederlassung sich befindet, nach einer im „Deutschen Reichs⸗Gesetzblatt“ enthaltenen Be— — deutsche Gebrauchsmuster einen Schutz genießen.
Abg. Schmidt (Elberfeld) beantragt, das Wort „deutsche“ zu streichen und dem Passus Folgenden hinzuzusetzen; und den deutschen Staatsangehörigen dieser Schutz in demselben Maße gewährt wird, wie den Angehörigen der mit Bezug auf Musterschutz am Meisten be—⸗ günstigten Staaten. Der Antragsteller führt aus, daß die jetzige aus dem Markenschutzgesetz übernommene Fassung die deutschen Interessen nicht genügend schütze. England verweigere auf diesem Gehiet die Reziprozität, es gewaͤhre anderen Staaten Rechte, welche es Deutschland verweigere. Deshalb sei eine möglichst vorsichtige Fassung dieses 5. 13 eine Bedingung für das gedeihliche Wirken dieses Gesetzes.
Geheimer Regierungs-Rath Wermuth: Die Frage des inter nationalen Schutzes sei ja bei Gelegenheit der Berathung des Patent- gesetzes ausgiebig berathen worden, sie sei von großer Wichtigkeit; die Absicht der verbündeten Regierungen sei nach wie vor dahin gerichtet, eine solche Verständigung herbeizuführen. Es dürfe auch die bestimmte Hoffnung gehegt werden, daß es gelingen werde, eine Abschließung einzelner Staaten oder Staatengruppen zu verhindern. Für jetzt genüge für en,, der deutschen Gebrauchsmuster und für die Verhinderung einer Benachtheiligung der deutschen Industriellen die Vorschrift des J. 13 vollständig; die Wünsche des Antragstellers würden zweckmäßig ihre Erledigung bei der Berathung einer Novelle zum Markenschutzgesetz finden.
Abg. Dr. Sam macher schließt sich dieser letzteren Auffassung an.
8. 13 wird unverändert angenommen, ebenso der Rest des 8936 Die eingegangenen Petitionen werden für erledigt erklärt.
Es folgen Wahlprüfungen.
Betreff: der Wahl des Abg. Grumbt in Pirna war von der Wahlyrüfungs⸗-Kommission die Aussetzung der Be— schlußfassung über die Gültigkeit und die Anstellung von Erhebungen vorgeschlagen worden. Die Erhebungen sollten sich nach dem Antrage der Kommission auch auf die behauptete Beeinflussung der Wahl durch das Auftreten eines Krieger⸗ vereins erstrecken. Die Diskussion über diese Anträge der Kommission hat bereits vor einer Reihe von Wochen statt— gefunden. Der Abg. Dr. Mehnert hatte beantragt, die Er⸗ mittelungen auf den eben genannten Punkt nicht auszudehnen. Die Abstimmung über diesen Antrag hatte bei der damaligen Berathung zur Konstatirung der Beschlußunfähigkeit des Hauses geführt. Heute wird unter Ablehnung des Antrages Mehnert der Kommissionsantrag in allen seinen Theilen an— genommen, Die Wahlen der Abgg. von Janta⸗Polezynski (4. Danzig), Dr. Pieschel (Sondershausen), Hastedt (17. Hannover), Stötzel (Essen, Pfäh ler (5. Trier), Pr. von Bennigsen (18. Hannover) werden für gültig erklärt.
Die Beschlußfassung über die Wahl des Abg. Freiherrn von Stumm 66. Trier) wird ausgesetzt und die von der Wahlprüfungs⸗-Kommission vorgeschlagenen Ermittelungen be— schlossen, welche gemäß einem Antrag Hellmann noch au einige weitere Protestpunkte ausgedehnt werden sollen.
Ebenso beanstandet das Haus die Wahlen der Abgg. Graf Arnim (10. Liegnitz und Adt (4. Pfalz).
Die Wahlen der Abgg. Graf Schl ieffen⸗Schwandt C. Mecklenburg⸗Schwerin), Ackermann (6. Sachsen), Pickenbach (1. Hessen) und Freiherrn von Münch (8. Württemberg) werden ohne Debatte für gültig erklärt, die . Abg. von Colmar (1. hn e be⸗ anstandet.
Damit ist die Tagesordnung erschoͤpft. Schluß 4½ Uhr. * ff
Serrenhaus. 13. Sitzung vom Freitag, 24. April.
Der Sitzung wohnen der Vize⸗Präsident des Staats⸗ Ministeriums Staats-Minister Dr. von Boetticher und der Finanz⸗Minister Dr. Mi quel bei.
Auf der Tagesordnung steht zunächst die Berathung des Ein ko mmensteuergesetzes.
Bei §8. J bemerkt Sber. Hürgermeister Struckmann, in der Kommission habe der Finanz ⸗Minister angedeutet, daß für die Ge—= meinden die Einkommensteuer mehr nebensächlich werden solle. Er halte das für sehr bedenklich, da sie ohne Einkommensteuer bezw. die Zuschläge dazu nicht auskommen könnten. Denn wenn ihnen auch die Grund und Gebäudesteuer überwiesen werde, fo werde dat doch nicht ausreichen, um den Ginnahmeausfall in Folge des Fort⸗ falls der ganzen Einkommensteuer zu decken. Die Objektfteuern seien . vorzugtszweise für die Gemeindebestenerung geeignet, aber das habe Alles eine gewisse Grenze. Es würde von Interesse sein, vom Finanz. Minister zu erfahren, wie weit daran gedacht werde, demnächst die Einkommensteuer für kommunale Zwecke nicht mehr zu⸗ zulafsen. Dieser Gesetzentwurf werde, so große Vorthelle er habe⸗ ohnehin für die Gemeinden gewisse Schattenselten haben denn die mitt- . seien für die kleinen und mittleren Gemeinden die
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Finanz⸗Minister Dr. Mi quel:
Meine Herren! Wer einigermaßen den bisherigen Verhandlungen der Steuerreform gefolgt ist, der wird mit mir darin einverstanden sein, daß es unmöglich war, den ersten und den demnächstigen jweiten Schritt der Reform gleichzeitig zu thun. Es blieb garnichts anderes übrig, als den hier vorliegenden Schritt: Reform der Einkommen⸗ steuer, Reform der Erbschaftssteuer, Reform der Gewerbesteuer erst für sich zu machen und den zweiten Schritt vorzubehalten nach Maß⸗ gabe der Ergebnisse des ersten Schrittes.