1891 / 102 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 01 May 1891 18:00:01 GMT) scan diff

ö mit Perjonenbesürderung vorgekommenen

* ;

chen Ei enbahnen ausschließlich der bayerischen) im Jahre 1890 bei den Zügen m m mem, m , ,. ff erffff f * 1

Nachweisung der auf deu —— —— 7 Ff R nm m, mn,

In den fahrplanmaßigen Es verspãteten fabtylanmaͤßige:

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über 30 uten

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1

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Die Verspätungen wurden verursacht durch: Schadhaftwerden der Fahrzeuge: Warten auf

an den Achsen Freiwerden der in Folge von

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. Von den 6 en (Spalten 9, 12 und id) . auf:

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über 10 Minuten verlůngerten Aufenthalt

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Zur Personen · und Güter beförderung gleichzeitig

dienenden

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1

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3

Eisenbahnen.

Laufende Nummer.

befindlichen Bahnen.

Länge der am Schlusse des Jahres im Betriebe Davon sind zwei · und mehrgeleisig.

Kilometer.

Zügen wurden zurückgelegt:

Zugkilom ete r.

im Ganzen

auf 1000000 Zug⸗

im Ganzen

kilometer (Spalte 2

. der in den Spalten

Zug 5, 6 und T be⸗ lilometer zeichneten Zuge (Spalte 7)

Geometrisches Mittel der An Reihenfolge der Bahnen festgestellt ist.

Spalten 17 und

Anzahl.

Main Neckar Eisenhahn 8er Ludwigs Cisenbahn. ezirk der Königl. Eis.“ Dir. Köln (linkorh.) J Elberfeld Mecklenburgische Friedrich Franz Eisenbahn .. Bezirk der Königl. Eis. Dir. Frank⸗ r ,, Werrg⸗Eisenbahn .. . Bezirk der Königl. Eis.“ Dir. Köln (rechtsrh.) * * 0 ' Magde⸗

burg. Kiel⸗Cckernförde⸗Flensburger Eisen

,, Bezirk der Königl. Eis. Dir. Berlin Hannover * * * * Altona Neustrelitz Warnemünder Eisenbahn Bezirk der Königl. Eis.Dir. Erfurt Brom⸗

berg. ö J Breßlau Wüůrttembergische Staats Eisenbahnen Sãaͤchsische Staate ⸗Eisenbahnen. Elsaß⸗Lothringische Eisenbahnen. Weimar⸗Geraer Eisenbahn ... Oldenburgische Staatsbahn... Altdamm⸗Colberger Eisenbahn . Braunschweigische Landes · Eisenbabn Lübeck ⸗Büchener Eisenbahn ... Saal⸗Cisenßahhn ... W Eisen⸗

e Ostpreußische Südbahn... . Staats · Eisenbahnen Stargard Küstriner Eisenbahn Sher fh Eisenbahnen. Crefelder Eisenbahn ... Mecklenburgische Südbahn... Breslau⸗Warschauer Gisenbahn .. Marienburg · Mawkaer Eisenbahn. Halberstadt⸗Blankenburger Eisenbabn

Oo O2 8 , O N, =

198,47 717,

1971,80 1235,69

720, 57

1425,97 207,01

99,58 286,57

960, 76 b28, 49

20 36 gz, oo

286, 87 1868, 35

78.78 zohz 2345 5 163 h

135, 5 1516 6

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96,49 261,50 1461,57 116.36 220,23 61,40 116,50 b. 34 156, 38 bb ro

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453 018 78 663

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1715 664 hab bes 1543716 1I 555 zl 1517 6h r ob 130 878 hd org

1357510

748 348 3 088 6665

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4 6110952 322 9652

7 988 336 7 445 374

12 008 617 S 2836 801 3 974 986

300 594 6 007 104

6 455 148 6 195 863 5291278 7799 375 4283139

104 076 10402654

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3 60 223 196 4 S656 O3 287 118 3229

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4722011 2719162

567.31 goꝛ. 26

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a.

zb ß zb 5

393, 89 248. 41

248, 81 308,69 268, 95 375, 98 188,32

198,17 140.58 172,46 303, 94 133, 60

1965, 3

61,13 2607 21

go. 4

379, 24 105,49

96, 68, 49

199,43

192, 34 332,76

78, 2 143,76

1651,28 9h. 26 137, 13 b, 13

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116 18 5333 23 81 33 8 1,1 go. n

441 66 6

503, 190 376, 73

371,40 342, 36

2,8, 73

233,81 276, 19

226, 2 207, 47

181.28 158, 19 17795 Ib S 136 66 156 78

13372 II a. I] 161.57 g95. 1 77 6 r s o og bo ß ö o ö. 3 65 66 ; 47 56

57.29 bb, 30 . 67.64 177

39, 64 37.71

3771 21, 86

27. 56 1706 17.05 19, 85ᷣ

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Summen und Durchschnittszahlen

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11 748,59 26 903 987

104 166 481

31 216 524

26 894

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35 679, 89) 1 680, 33 6e ie n i

Bemerkung: Abgesehen von den oben aufgeführten Verspätungen und Anschlußversaäͤumnissen sind in Folge von Schnee verwehungen, Ueberschwemmungen

x —— —— —————

Die zweite Berathung des Staatshaushalts⸗ Etats für 1891/92 wird in der gestern abgebrochenen De⸗

tungen re. gesehen von der Erhöhung der Löhne.

Alters und Invaliditätsversicherung, für die Wohlthätigkeitseinrich ˖ hätten eine ungeheure Mehrbelastung herbeigeführt, ab⸗ Diese Kosten seien in den

batte über Titel JI der Einnahmen des Etats der Berg⸗, Hütten- und Salinenverwaltung fortgesetzt.

Abg. Schultz (Eupitz): Allen Bestrebungen gegenüber der Arbeiter⸗ bewegung müsse das praktische Christenthum zur Grundlage dienen. Nicht nur Arbeitgeber und Arbeiter müßten zusammenwirken, sondern wir alle gehörten zusammen, seien alle Kinder eines Volks und blickten auf eine zweitausendjährige Vergangenheit unseres Volks zurück. Den Wegen, welche der Große Firn, gezeigt babe, welche der große König, der gefagt habe: „»Ich bin der erste Diener meines Volks“, und der erste Hohenzollern⸗Kaiser weiter verfolgt hätten, müßten alle gebildeten Stände auch jetzt nacheifern, wie auch der junge Kaiser zu einer Sozialreform aufgefordert habe. Er sei der Regierung dankbar, daß sie jetzt den nöthigen Ernst entwickele. Die Sozialisten griffen die Regierung an, weil sie sich mit den Arbeitgebern vereinigt habe der Staat selbst sei doch der größte Arbeitgeber die wüften Agitatoren lahmzulegen, die das Volk verführten. Damit habe sich die Regierung den Dank des Vater⸗ landes verdient. Aus Mangel an Arbeltskräften würden die Land— wirthe von der intensiven zur extensiven Wirthschaft übergehen müssen. Die neue Ernte verspreche recht wenig, und sehr hohe Preise könnten eintreten, gleichviel, ob die Zölle suspendirt würden oder nicht. Wenn danach eine Gesundung der Zustände folge, so bitte er die Regierung, diese nicht dadurch zu unterbrechen, daß 6: große Anleihen hergebe, um irgendwelche Arbeiten machen zu lassen und Arbeiter zu beschäftigen. Die Regierung müsse auch dann fest bleiben und die Arbeiter dahin weisen, wo sie Arbeit fänden, auf das Land. Die Landwirthe gäben zwar hartes, aber immer noch ein Brot, an dem Jeder sich satt essen könne.

Der Titel wird bewilligt.

Bei Titel 13, Einnahme aus den Bergwerksabgaben 5 Millionen, bemerkt

Abg. Dr. Ritt er: Die Bergwerksabgabe sei eine Bruttosteuer, da sie auf die Produktion gelegt sei ohne Rücksicht, ob sie das reine Einkommen treffe oder nicht. Das hahe die Bergwerkzzreviere seit Jahren veranlaßt, auf die Beseitigung dieser Steuer hinzuwirken, weil sie sie als ungerecht betrachteten. In Petitionen seien die Gründe eingehend erörtert worden. Die Unbilligkeit diefer Steuer habe auch die Regierung in Erklärungen des Ministers von Maybach in früheren Sessionen aneckannt und es sei der Wunsch der Regierung hervor⸗ gehoben worden, diese Bruttosteuer zu beseitigen. Auch von Seiten des Hauses sei nach dieser Richtung mehrfach plaidirt worden. Diese Steuer sei auch eine Doppelbesteuerung, denn sie sei als Bruttosteuer auf die Produkte gelegt neben den sonstigen Staats⸗ steuern, welche jetzt durch die neue Einkommensteuer erhöht seien. Auch sei nicht zu vergefsen, daß im Verlauf der Jahre eine unge⸗ heure Erhöhung der Belastung der Bergwerke eingetreten fei, welche nicht von dem Proeperiren der Bergwerke abhänge. Zur Zeit hätten die Bergwerke bessere Einnahmen gegen früher, was aßer in dat Gegentheil wieder umschlagen könne. 66. die Regierung in ichlech ten Zeiten die Bergwerkssteuer nicht befeitigt, fo dürfe sie sie jetzt

letzten zehn Jahren von 4 auf 100 /0 gestiegen. Er bitte die Regierung um eine Erklärung, ob die frühere Auffassung des Herrn Ministers von Maybach die ihrige sei, und ob zu erwarten sei, daß diese unge⸗ rechte Steuer beseitigt werde. Der Finanz Minister Dr. Miquel habe bei §. 1 des Cinkommensteuergesetzes erklärt, daß die Regierung die Tendenz verfolge, jede nicht auf das Reineinkommen gelegte Steuer zu beseitigen. Daju gehöre auch diese Bruttosteuer, und er würde äber eine entgegenkommende Erklärung der Regierung erfreut sein.

. für Handel und Gewerbe Freiherr von Ber⸗ epsch:

Meine Herren! Im Wesentlichen stimmt meine Auffassung über die Bergwerksteuer überein mit derjenigen, welcher der Hr. Minister von Maybach in diesem Hause schon mehrfach Ausdruck gegeben hat. Ob die Bergwerksteuer ganz abzuschaffen ist, oder ob sie nur einer Reform zu unterwerfen ist, ist für mich zur Zeit noch eine offene Frage. Sobald die auf eine Reform der Einkommen⸗ und Gewerbesteuer abzielenden Entwürfe, die die Häuser des Landtages augenblicklich beschäftigen, ihren Abschluß gefunden haben werden, wird der Hr. Finanz ⸗Minister mit mir in eine neue Erörterung über die Frage der Bergwerksteuer eintreten, und ich hoffe, daß wir in die Lage kommen werden, in einem wesent⸗ lichen Theile die Wünsche der Bergbautreibenden, die ich,“ wie schon erwähnt, für berechtigt halte, erfüllen zu können.

Abg. Schmieding: Seit siehen Jahren habe auch er eine Beseitigung dieser antiquirten Bruttosteuer befürwortet und könne die Ausführungen des Abg. Ritter nur bestätigen. Er wünsche, daß in schnellerem Tempo mit der Beseitigung diefer Steuer vorgegangen werde. Redner giebt eine ziffernmäßige Darstellung über die Ver⸗ ringerung der Dividenden verschiedener Werke in Folge der Mehr⸗ belastung durch die Sozialreform.

Der Titel sowie der Rest der Einnahmen werden he⸗ 5 Die Ausgaben des Berg⸗Etats werden ohne Debatte

i

bewilligt. Es folgt die Berathung des Ju stiz⸗Et ats. Beim Gehalt des Ministers bemerkt

Abg. Biesenbeck: Noch immer sei keine genügende Vermehrung der etatsmäßigen Stellen in der Justizverwaltung eingetreten. Die Zahl der unbesoldeten Assessoren habe sich nicht verringert, sondern vermehrt, und es sei dabei erfreulich, daß trotz dieser schlechten Aus⸗ sichten fich immer noch junge Leute dem Juristenberuf nicht ent⸗ fremden ließen. Wie der Arbeiter ein Recht auf Arbeit habe, so habe auch der Jurist ein gewisses Recht auf Anstellung, und der Staat sollte nicht die Arbeitszeit dieser gen Leute unentgeltlich ausnutzen. Im vorigen Jahre hätten die Regierungsvertreter diese Ansprüche anerkannt und zoMB. in der Rheinprovinz 20 neue Stellen geschaffen.

nicht wegen der guten Zeiten aufrecht erhalten. Die Kosten fur die

Das genüge aber nicht. Er fürchte, daß der gute Wille des

Justiz Ministers durch den Einfluß des Finanz⸗Ministers gelähmt werde, und er bitte den Justiz ⸗Minister, in , in dieser Be⸗ ziehung mehr Energie walten zu lassen. enn die etatsmäßigen Stellen nicht vermehrt würden, werde sich entweder ein juristisches Proletariat herausbilden, oder viele fähige Leute würden der Juris prudenz abwendig gemacht werden. Sollten denn nur die An⸗ gehörigen der jeunesse dorée Juristen werden? In keinem Ver⸗ waltungsgebiet feien die Besoldungs und Avangementsverhältnisse so schlecht, wie in der Justizverwaltung. Da bekomme der Anfänger 2400 S6, zu wenig zum Leben, zu viel zum Sterben.

Geheimer Ober: Justif Kath Eichboltz: Er gehe zu, daß noch immer nicht genügend etatsmäßige Stellen geschaffen seien. Aber der Finanz Minister babe erklärt, mit Rücksicht auf die a n Finanzlage müsse auch die Justizverwaltung sehr dringende Wünsche zurückstelzken. Bis zum näͤchsten Jahre würden mit dem zur Per— fügung stehenden ien die Geschäfte ordnungsmäßig geführt werden können. ür die Zukunft aber müsse eine Vermehrung der etatsmäßigen Stellen angestrebt werden. Die Lage der Assessoren habe (tsich allerdings nicht wesentlich gebessert; gewiß solle man die Arbeitskraft dieser Herren nicht unentgeltlich ausnutzen, und auch das Ministerium melne, daß sie einen gewissen Anspruch auf Befoldung hätten. Vielleicht werde man, wenn die Zahl der unbesoldeten Ässessoren in Zukunft richt erheblich abnehmen sollte, dafür sorgen müssen, daß nicht seder Jurist, der den Vor⸗ bereitungsdienst absolvirt und das jweite Examen bestanden habe als Asseffor in die Staatsverwaltung übernommen werde, sondern da die Justijverwaltung das Recht habe, so viele Derjenigen, die die zweile Prüfung bestanden hätten, als Assessoren und Anwärter auf Stellen zu übernehmen, als etwa math seien, um das Bedürfniß zu decken. Wolle man jedem jungen Assessor zusagen, daß er eine gewisse Reihe von Jahren nach bestandenem Examen als Richter angestellt werden müsse, so werde das den Andrang zur Justijkarrisre noch vermehren. Die Abhülfe könne eben nur darin liegen, daß ein Gesetz eingebracht und vom Landtage genehmigt werde, wonach die . Ginschränkung in der Uebernahme der Assessoren ein⸗ geführt werde.

Abg. Lucius (Erfurt) regt die Frage an, ob es nicht angemessen sein würde, für die Amtsthätigkeit der Richter eine Altersgrenze fest⸗ zusetzen, analog den Bestimmungen des Gesetzes vom Jahre 1852, welches die nicht richterlichen Beamten nach Erreichung einer be⸗ stimmten Altersgrenze auch een. ihren Wunsch in den Ruhestand zu versetzen gestatte. Die umfangreiche Gesetzgebung der neueren Zeit stelle an die Kraft des Richterstandes besonders hohe Anforderungen, und wenn man gegen den Vorschlag die Rücksicht auf. die älteren Richter gehn mache, so spreche dafür auf der andern Seite die Rück. 6 auf die jüngeren, die nicht vorrücken könnten. Ferner wünscht

er Redner in Handelssachen Seitens der Gerichte, insbesondere auch der oberen, die Heranziehung von Sachverständigen. Die Rechtsver⸗ hältnisse im Handel selen ein besondereg, auch in der Gesetzgebung wie in der Organisation vielfach gefondert behandeltes Gebiet, das in allen Tbeilen zu übersehen dem Richter nicht ohne Weiteres möglich sei.

Justiz⸗Minister Dr. von Schelling: Ich bin dem Herrn Vorredner dankbar dafür, daß er in dem

ersten Theil seines Vortrags eine Frage angeschnitten hat, die ich für

die ersonen und Güter⸗ dienenden

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und dergleichen auf 17 Bahnen 7465 Züge ganz und 755 Züge streckenweise ausgefallen, sowie 820 Anschlüsse versäumt worden.

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erwägungswerth halte. Die Lage der Gesetzgebung in Bezug auf diese Frage ist diese: nach der Pensionsnovelle vom 31. März 1882 ist jeder richterliche Beamte befugt, nach zurückgelegtem 65. Lebens jahr seine Versetzung in den Ruhestand zu verlangen, und hat nicht nöthig, zu diesem Zweck seine Dienstunfähigkeit nachzuweisen. Da⸗ gegen kann gegen den Willen des richterlichen Beamten eine Versetzung desselben in den Ruhestand nur eintreten im Wege eines disziplinar⸗ gerichtlichen Verfahrens, wenn seine dauernde Unfähigkeit dargethan und von dem Digziplinargericht für festgestellt erachtet wird. Die auf die nicht richterlichen Beamten bezüglichen Bestimmungen des erwähnten Gesetzes, wonach diese Beamten nach zurückgelegtem 665. Lebensjahr auch gegen ihren Willen in einem summarischen Verfahren pensionirt werden können, findet auf richterliche Beamte keine Anwendung.

Nun bin ich mit dem Herrn Vorredner darin ganz einverstanden, daß es wünschenswerth sein würde, in den höchsten Jahrgängen der richterlichen Beamten einen schnelleren Wechsel herbeizuführen und da⸗ durch das Vorrücken jüngerer Kräfte mehr als das bisher möglich war, zu befördern. Leider stehen die Dinge heut zu Tage so, daß der Schwerpunkt der gerichtlichen Organisation auf dem Land⸗ und Amtsrichter beruht und nur einem kleinen Bruch⸗ theil derselben die Möglichkeit eröffnet wird, in höhere Stellen auf⸗ zurücken, und leider erfolgt auch für Diejenigen, welche dieses Ziel erreichen, dieses Aufrücken meistens nicht wie es im Interesse der Justiz zu wünschen wäre in der Vollkraft der Jahre, sondern erst in vorgerückteren Jahren. Also in der Tendenz, die der Herr Vor⸗ redner verfolgt, kann ich mich nur vollständig zustimmend verhalten. Leider ist aber der von ihm gemachte Vorschlag nicht durchführbar, denn es liegt auf der Hand, daß es mit der Unabhängkeit der richter lichen Beamten nicht verträglich sein würde, wenn jeder Richter befürchten můßte, nach jurückgelegtem 6h. Lebensjahre in einem summarischen Verfahren im Wesentlichen nur auf Grund der Feststellungen der vorgesetzten Verwaltungsbehörden pensionirt zu werden. Will man also die von mir angedeutete Erneuerung herbeiführen, dann würde man wohl zu einem anderen Autkunftsmittel greifen müssen. Ich bin natürlich nicht in der Lage, in dieser Beziehung einen anderen Vorschlag zu machen. Nur akademisch will ich andeuten, daß die mögliche Abhülfe nur bestehen könnte in einer gesetzlichen Bestimmung, daß nach Erreichung eines bestimmten Lebensalters jeder Richter in den Ruhestand zu treten hat, ohne Rücksicht darauf, ob das seinerseits oder von seinen vorgesetzten Behörden gewünscht wird oder nicht. Natürlich müßte dann das Lebensalter bedeutend höher gegriffen werden, als das 65. Lebensjahr.

Was die zweite Änregung des Herrn Vorredners betrifft, so bin

ich ja in gewisser Beziehung auch in keiner sachlichen Differenz mit

2 7 7

gos 10 3a 19 136 16229a0

ihm. Ich wünsche auch, daß die Gerichte so viel als möglich sich sachverständigen Beiraths versichern, aber der Herr Vorredner hat hereits selbst angedeutet, daß es mir in der That an Mitteln fehlt, auf die vernünftige Anwendung dieses Ermessens hinzuwirken.

Abg. Rickert: Der Abg. Zelle habe im vorigen Jahre den Fall erwähnt, daß der Präsident des Breslauer Ober ⸗Landesgerichts an die Amtoͤrichler, welche den Kommissionen vorsäßen, welche die Be⸗ stellung der Geschworenen zu besorgen hätten, eine Verfügung erlassen habe, dahin ju wirken, daß möglichst wenig jüdische Geschworene herangejogen würden. Der Justiz-Minister habe bezweifelt, daß solche Verfügung erlassen sei, aber im Falle der Richtigkeit Abhülfe zugesagt. Er habe sich nun erkundigt und von durchaus achtbarer, glaubwürdiger Seite erfahren, daß der Ober ⸗Landesgerichts⸗Präsident allerdings ein solches Schreiben amtlichen Charakters erlassen habe ob es gerade eine Verfügung gewesen sei, wisse er freilich nicht in dem er den betreffenden Amtsrichtern aufgegeben habe, bei der gusammenstellung der Listen der Geschworenen möglichst wenig Juden zuzulassen. Es werde ihm nun ferner versichert, daß auch nach jener Ver⸗ handlung bier der Ober Landesgerichts⸗Präsident jenen Erlaß nicht einmal redressirt habe, er halte das für un⸗ glaublich, aber die Nachricht gehe ihm von so gchtungswerther Seite zu, daß er sie hier vorbringen müsse. Wenn irgend ein ge— wöhnlicher Antisemit in einer Volksversammlung solche Forderungen stelle, so werde man sich darum nicht weiter kümmern, aber wenn einer unserer obersten Richter solche ungesetzlichen Verfügungen erlasse, die dahin strebten, unsere Kultur um lange Zeiten zuruͤck⸗ zuschrauben, so errege das das Gefühl tiefster Empörung.

Geheimer Justiz Rath Lucas: Nach den vom Abg. Rickert erwähnten Verhandlungen des vorigen Jahres habe der Breslauer Ober Landesgerichts ⸗Präsident an den Minister berichtet, daß er allerdings, nachdem er die Wahrnehmung gemacht, daß Viele der zu Geschworenen Berufenen israelitischer Konfession nicht die zu diesem Amt nöthige Entschlossenheit und Festigkeit besäßen. an die Land⸗ gerichts⸗Präaͤsidenten eine Verfügung gerichtetet habe, wonach die einzelnen Kommissionen darauf . sollten, daß im Interesse der Rechtsprechung nur solche Israeliten in die Geschworenenlisten lämen, welche die dazu nöthigen Eigenschaften hesäßen. Davon, daß möglichst wenig Juden herangezogen werden sollten, sei keine Rede gewesen, und insofern sei auch das Verfahren des Ober⸗Landes⸗ gerichts Präsidenten nicht, wie es Abg. Rickert gethan habe, als ungefetzlich zu bezeichnen, denn denjenigen Israeliten, welche zum Geschworenenamt tauglich seien, sei ja nichts in den Weg gelegt worden. Dennoch sei die Verfügung als in der Form fehlgegriffen zu bezeichnen gewesen, und deshalb habe der Minister dem Ober Landes erichts ⸗Prästidenten mitgetheilt, daß er die Verfügung nicht billigen önne und daß von deren Erlaß hätte Abstand genommen werden follen; er müsse danach annehmen, daß der Ober ⸗Landesgerichts Prästdent hierauf die mehrerwähnte Verfügung formell oder materiell zurückgenommen hahe; da. der Abg. Rickert das Gegentheil behaupte, werde sich der Minister beim Ober ⸗Landesgerichts Präsidenten nach dem Sachverhalt erkundigen und behalte sich, wenn der Abg. Rickert Recht

be, weitere Schritte vor. 9. 12. s if Nach der Verfügung des Ober ⸗Landesgerichts⸗

Präsidenten sollten diejenigen Juden nicht zu Geschworenen gewählt werden, welche nicht die nöthige Festigkeit zeigten. Es sei bezeichnend, daß man damit gewissermaßen eine Präsumtion zur Untauglichkeit als Geschworene den Juden gegenüber ausspreche. Dieses Mißtrauen gegen unsere Staatsbürger diene aber nicht dazu, das Vertrauen in die Unparteilichkeit der Richter, zu denen der Ober ⸗Landesgerichts⸗ Präsident doch auch gehöre, zu stärken. Er wisse nicht, weshalb gegen den Ober · Landesgerlchts⸗Praͤsidenten keine Disziplinar ⸗Untersuchung eingeleitet worden sei, während doch gegen den Amtegerichts⸗Rath Alexander in Königsberg eine Disziplinar-Untersuchung stattgefunden babe, weil derselbe einem freisinnigen Verein angehört habe. In dem Verfahren sei allerdings auf Freisprechung erkannt worden, trotzdem sei sie schlimmer als eine Verurtheilung in wohlwollendem Tone, da in den Gründen des Urtheils dem Amtsgerichts Rath ein Vorwurf daraus gemacht werde, der freisinnigen Partei anzugehören. Gegen derartige Urtheile müsse eine Berufung möglich sein, was zur Zeit

nicht der Fall sei

Geheimer Juftiz⸗Rath Lucas: Der Abg. Munckel vermisse, analog dem Fall in Königsberg, ein Disziplinarverfahren gegen den Ober“ Landesgerichts ⸗Praͤsidenten in Breslau. Aber seine Beweis führung dafür sei nicht stichhaltig; der Ober ⸗Landesgerichts⸗Präsident in Breslau habe nicht als Richter, sondern als oberster Justiz⸗ Verwaltungsbeamter der Provinz gehandelt. Von einer Partei⸗ nahme des Ober ⸗Landesgerichts Präsidenten könne keine Rede sein. Es handele sich nicht um religöse Parteiansichten, sondern um einen Akt der Verwaltung. Der Amtsgerichts⸗Rath Alexander in Königsberg geböre der deutschfreisinnigen Partei an und habe in einer Versammlung dieser Partei sehr energisch betont, daß man die Militärvorlage unter keinen Umständen bewilligen dürfe, selbst nicht um die Konzessionen, zu denen andere Mitglieder der Partei geneigt seien. In diesem Verfahren habe der Landgerichts. Präͤsident ein so extremes Hervortreten erblickt, daß er befürchtet habe, daß politisch anders denkende Gerichtseingesessene in ihrem Glauben an die absolute Unparteilichkeit des Richters beirrt werden könnten, und dem Amtsgerichts⸗Rath Alexander eine Ermahnung ertheilt. Dieser habe sich beschweren wollen und dazu den doppelten Weg der Be⸗ schwerde an den Ober ˖ Landesgerichts⸗Präsidenten, eventuell an den Justiz⸗Minister gehabt oder auf eine Entscheidung des Disziplinar⸗ gerichts antragen können. Er habe das Letztere gewählt, und einem solchen Antrag müsse stattgegeben werden. In mündlicher Verhand⸗ lung sei die Ermahnung aufgehoben worden und damit sei der Amts⸗ erichts⸗Rath Alexander zu seinem Rechte gelangt. Etwas Anderes ar der Justiz⸗Minister auch nicht thun können. Auf die Gründe des Erkenntnisses habe der Justiz⸗Minister keinen Einfluß. Der Dig⸗ ziplinarrichter sei wie jeder andere Richter keinem anderen Einflusse unterworfen altz dem des Gesetzes. Es sei übrigens nicht un⸗ gewöhnlich, daß hei Freisprechungen das Verhalten eines Angeklagten einer moralischen Kritik unterzogen werde. Das müsse auch dem Äbg. Munckel als Vertheidiger im Strafprozeß schon häufig vorgekommen sein. Er werde ihm zugeben, daß daran Niemand AÄnstoß nehmen könne. In dem anderen Fall sei ein bedauerliches Versehen jenes Landgerichts ⸗WMrektors vorgekommen, und es sei ihm eine Ermahnung ertheilt worden. Es liege also keine Veranlassung vor, daraus der Justizverwaltung irgend einen Vorwurf zu machen. (Beifall rechts.)