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dem Antrag auf Kommissiensberatbung bei. Für sich versonlich J Es lautet der Beschluß der Generalsynode der älteren Provinzen denjenigen Diözesen, in denen er gilt, seiner Zeit zur Anerkennung zu — 3 . ö. er 24 zu erklären, daß er große Bedenken gegen §. 2 habe, folgendermaßen: bringen. Es sei das erst gelungen, nachdem die Bischöfe frübere ö 3 w e 1 t E B e 1 I a g e
oha der bisherige Bußtag am Mittwoch nach Jubilate dort, wö Spnode beschließt. den Ober ⸗Kirchenrath zu ersuchen, unter der leitlich nabe gelegene Feiern auf diesen Tag gelegt baben also ö 2 er bisher kirchlich geselert worden sei und alt allgemeiner Feiertag r . 5 2. ; r ᷣ ; = 6 , 2 2 . in biesnr G. be Voraussetzung, daß die angebahnte Verstãndigung mit anderen, beispielsweise die Feier des Namenstages des beiligen Josepb, des n 8⸗ . St t A feselten babe, zurch eye ich. Wrrordnung, in biefer Ge ta n. beiligen Adalbert u. s. w. Der Herr Erzbischof sagt, das konne man . Um ku l ll * n ll er Un 0m 1 rel l en Ul 5⸗ nzeiger.
lassen werden könne. Es könne kommen, daß der neue Bußtag besonders den norddeutschen, evangelischen Kirchenregierungen zum
als allgemeiner Feiertag gefeiert werde und dazu in den betreffenden Abschluß gelangt, und daß auch für den in Aussicht genommenen so obne Weiteres nicht wieder abändern. Er sagt endlich, es sei aber ' ‚ ö Landes tbeslen noch der alte. . . . ,, Buftag der staatliche Schutz in dem bisherigen Umfange garantirt auch mißltch für dir katholische Kirche, diesen Tag zu verlegen, weil W 111. Berl in, Mittwoch, den 13. Mai 1891. * k , . ö. Here. w . z ist, die thunlichst baldige Einrichtung eines gemeinsamen Buß und die latbolische Kirche ihn nicht als Bußtag auffaßt, sondern als Bet ˖ ———— / —— —— ———— — 6 . Als Vertreter des Kreises Ellenßcd in Bettages herbeizuführen. tag für eine gute Ernte feiert, man könne doch diesen Festtag nicht in Die Entwickelung der gewerblichen Fachschulen und der dies durch Unterricht geschehen kann. Es ĩ ĩ
A ch gesch erbebliche Mehrkosten wie die Erhöhung des
bg. Engels: 16 z 2 ; z ö ; Hannover trete er der Einführung eines Wochentages als Bußtag Es ist gam unzweifelhaft nach dieser Beschlußfassung, daß, wenn das dag Ende des Kirchenjahres verlegen, indem nach Einbringung der Fortbildungsschulen in Preußsfen. daß es unmöglich ist, mit Sicherheit. vorau Durchschnittsgehal is h ugewerkschulen und den ö . 36 . . Ihnen vorliegende Gesetz die legislative Verabschiedung erhält, dann Ernte ein Bettag für die Ernte nicht möglich wäre, ein Der mit Genchmigung des Ministers sir e , , ,, , w,. sch ad bre für die är in . z ; ir d ; j e s — er einzelnen inrichtung die nächste Generalsynode ihrerseits das von dem Hrn. Abg. von Rauch⸗ Dankfest für die Ernte aber keine Bedeutung babe, weil solches in den Mitgliedern der ständigen Kommission für dad technische Unterrichts Gewerbezweiges, 3. B. der Tr slfiheestifn er
entgegen und hitte, die Geltung des Entwurfes auf die alten Pro— ö = ; 60. ; z in dige vinzen zu beschrãnken. . haupt vermißte Kirchengesetz anftandslos beschließen wird. Sie könnte den katholischen Kirchen bereits mit der Sylvesterfeier verbunden wesen vorgelegten Denkschrift Über die Entwickelung der Fortbildungs. n zelnen Fachschulen entsprechen muß. so l Abg. . a ng cn uh Seine 31 ale 4 zen gar nichts anders; aus den Verhandlungen der Generalsynode sowie werde. Ich glaube, die Antwort der Herren Bischöfe, die ich kurz ,, . . r . ö ö. ee. ee e, . . an ö Orten t f Kommissionsberathung an. ie seien dem inister ; ; ; 6 ; z 39* * z . zum essot e misterium r Vandel un ewerbe gehören, estimmten Umfan ins Le Antrage au aus den Mittheilungen, die der Evangelische Ober Kirchenrath an mich stizzirt babe, steht mithin durchaus nicht auf dem prinzipiell ab jedoch nm. Anschluß ere r digi or. umd der Unter iet, Lünnmnt. lar ö. .
ür di zorlage sehr dankbar, hätten aber einige Zweifel an ⸗ . ; ö . . tz ö ö . getan des Gesetzes. Die Zweifel beträfen auch gerichtet bat, gebt das unweifelbaft hervor. Die Landessynode der lebnenden Standpunkt. sie führt wesentlich Zweckmãßikeit gründe an, anstalten für das Bergfach, während der Jahre is Pia! !* 3h ent. beurtkeisen, a Ker die landeskirchliche ,, welcher nach der Spnodalordnung Provinz Hannover bat ihrerseits einen ähnlichen Beschluß gefaßt, und die Bedeutung dieser Zweckmãäßigkeitsgrũnde zu verkennen, liegt nehmen wir nachstehende Mittheilungen: allen Theilen des Staa
die Einführung 2. . ö e, ,. 3 allerdings ist in ihrem Beschluß ausdrücklich schon die Ermächtigung mir durchaus fern. ar n, 63 ö. I 1 , i n esßer ä,. . . liege. Seine Freunde hielten die vor erige Vereinbarung eines Kirchen- 2 ; . z — ö. owei e bi ahin zum de or es vormaligen mnisteriums für eichen· und kunstgewer e⸗ oder andwerker jeg F für die Kirchenregierung zum Erlaß des Kirchengesetzes ausgesprochen; Wenn ich also persönlich und Namens der Staatsregierung er . Hemerbe und bfenikil*rr elts, gebolk bart ler birne n, zen elena ln gene, n . n
s für unerläßlich. Es werde damit auch keine Zeit verloren, . . ; ö - 1 trete! die Generalsynode zufammen, fie könne das aber auch sie hat diese Ermächtigung von eben den von mir klären muß, daß nach unserer Auffassung das Gesetz so klar und usschluß der Navigationsschulen und der Unterrichtsanstalfen für das gleicher Weise einzurichken und stat f ö.
Gesetz machen, und ebe der neue Bußtag herannabhe, könne Alles durch Verlesung des Beschlusses der Generalsynode erwãhnten Vor ; durchsichtig ist, daß es möglich fein würde, es auch ohne Kommissions ⸗ Bergfach, in das Ressort des Ministers der geist lichen. Unterrichts. verschieden. fertig sein. . la. ff, gran . , . 9 aussetzungen abhängig gemacht. Meine Herren, diese Voraussetzungen berathung zur Berabschiedung zu kringen, so babe ich doch andererseits ö 1 n, n, , e gn, . e. . . 7 6 . . z l 1 kuhn 9, gegen 7 Die Erfolge der Bemühungen der Verwaltung des gewerblichen Feiertag gesckaffen werden würde. Biese Zweifel konnten, n, . ; ier 1 ; ö nilchen Pochschulen, die sogenannten Gewerbeschu en, seigen Qber⸗- in 1887ñ88; hinzugekommen sind im ahre L die in Magde Unterricht j ᷣ ö F sind, wie ich wiederhole Uebereinstimmung aller evangelischen Kirchen nichts dagegen einzuwenden, daß letztere erfolgt, und werde mich gern Iten schuen ier Two lich? Zeichenschu len er dn r, Lend . Lu ade . e Den m, — . 6 ,,,. ,, . t ö. ung ö.
in einer Kommission ausgetragen werden. Selbst wenn nur eine J ö ei ger, ö . ; . Resolution zu Stande käme, wonach das Haus der Verlegung zuzu. in Norddeutschland und zweitens staatliche Garantie für den gesetzlichen an der Berathung der Kommission betheiligen. (Bravo h zablreichen Fachschulen, außerdem die Förderung des gewerblichen stall in Posen hinzukommen. Da die neun Schulen in diesem Winter ihrer Unterhaltung gewährten Staats zuschüsse. Während im Jahre 1837
stimmen bereit sei, habe die Generalsynode eine genügende Direktive. Schutz des neuen Feiertages. Würde so prozedirt werden, wie der Abg. Barthold tritt im Interesse der Landwirtbschaft für die Unterrichts im Allgemeinen und des Kunstgewerbes. sowie die An in überfüllten Klassen 1825 Schüler zählten und 870 Anmeldungen außerhalb der Provinzen West⸗ Preußen und Po en 355 obligatorische
Abg. Dr. Freiberr von Heereman: Er habe schon neulich Abg. von Rauchhaupt es vorschlug, so möchte zwar die Situation in Verlegung des Bußtags und für Lom missionsberathung der Vorlage gelegenheiten des Run stgemethe. Museums und der Königlichen Porzellan. wegen Platzmangel im. Herbst vorigen Jahres nicht angenommen 1 288 nn i. ,,, ,,. mit 5. 32 6 auf die prinzipiellen und materiellen Bedenken aufmerksam gemacht, der Weise geklärt werden, daß für das Gebiet der edangelischen Landes · ein. Die Verlegung auf einen Sonntag würde sehr zu bedauern manufaltur zu Berlin. Bei dem letztgenannten Ministerium wurden werden. konnten, überdies die Baugewer kschule zu HSolzminden in und 241525 Schülern und 555 ländliche ortbildungsschulen mit welche einer Verlegung des Bußtages entgegenständen, und die tirche der alteren Provinzen all. Zweifel fortfallen, für die Gebiete sein; ubrigens haben der König das Recht, buͤrgerliche Feiertage zu die Fortbil dungs schulen, welche bis 1. April 1874 zum Theil gleich · Braunschweig zur Zeit von mehr als 1065 größtentheils aus Preußen 9288 Schülern gezählt worden, betrug die 76 der obligatorischen Zweifel haftigkeit des Werthes der dafür geltend gemachten kirche de — n nne, . ⸗ ete bekretiren. falls vom Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentsiche Arbeiten gekommenen Schülern besucht wird, so ist die Vermehrung der gewerblichen Fortbil dungsschulen 1886 333 *mit 36 0) Schülern Gründe hervorgehoken. Für die Katholiken könne nur das kirchliche anderer Kirchenregierungen aber trãfe das dann dennoch nicht zu. Abg. Szum an schließt sich den Erklärungen des Abg. Freiberrn ressortirt hatten, die Provinzial⸗, Kunst und Dandwerkerschulen zu Preußischen Baugewerkschulen ein unabweisbares Bedürfniß In 1896 414 mä 49 325 Schülern, die der fakultativen gewerblichen Oberhaupt einen Feiertag einsetzen, die weltlichen Bebörden , Und, meine Herren, ich möchte hier auf einen Punkt vorgreifend von Peereman an. 2 Magdeburg, Danzig und önigs berg; ferner die Zeichengkademie zu Aussicht genommen ist daher die Errichtung einer solchen in König ⸗ Fortbildungsschulen 1886 389 mit 32833 Schülern, 18390 6 mit sich mit ihm darüber einigen. So sei auch der frühere Bußtag feft= binweisen, der mir nicht genügend Beachtung gefunden , we Aba. Seer äußert sich im Sinne des Abg. Francke. Hangu, sowie die Mitbearbeitung der Angeiegenheifen der Kunstschule berg in Preußen und die Erweit rung der baugewerblichen Abtheilung G 761 Schülern, die der ländlichen Fortbilbungsschälen 1833 nn gesetzt worden. Es sei uner freulich, wenn in konfessionell gemischten scheint. Gerade der Wung ᷓ dere freier, Staaten und gerade der Abg. Richter bestreitet, daß der König das Recht habe, solche zu Berlin und der Kunst« und Gewerbeschule zu Breslau mit der der Kölner städtischen Fachschule zu einer Baugewerkschule. Eine mit 57685 Schülern, 1890 737 mit 17144 Schülern. Zu den 1890 Gegenden ein Theil der Bevolkerung arbeite, der andere nicht; 4. ö e ö . . 38. Feiertage zu dekretiren. Was der Minister Regelung nenne, betreffe Verwaltung des technischen Unterricht ewe ens berbundzy. —ͤ dreizehnte und vierzehnte Anstalt würde nach der Denkschrift in der vorhandenen 751 gewerblichen Fortbildungsschulen mit 53 29 Schülern Ungleichheiten nech zu vermehren, fei doch fehr wenig ratbsam. Es Wunsch der nicht zur Landeskirche der ä eren Provinzen gebörigen gur die Verhandlungen mit den kirchlichen Behörden. Von einer Die Mebrzabl der eben gengnnten Anstalten und Angelegenheiten, Provinz Brandenburg und in Schlesien am Platze sein. An maschinen· müffen auch noch 148 Innungsschulen mit Elementarunterricht und sei nicht richtig, daß katholische Bußtage gefeiert seien Landestheile ist es, der ununterbrochen auf die Regelung dieser Frage Befragung der bürgerlichen Korporatignen, der Handels kammern, der mit Einschluß der vor dem 1. April 18795 zum Reffort der allge⸗ technischen Fachschul en sind vier vorhanden, eine Werkmeister. 3313 Schülern und 35 von anderen Verbänden errichtete kleine Fach- an dem Hvangelische Bußtage, die Motive irrten 3 in einem Zeitraum von länger als zwölf Jabren hingedrängt hat Gemerbekammern, der Berufsgenossenschaften um s. w., selbst der land⸗ meinen, Unterrichts verwaltung gebörenden, wurden am 1. April 1835 schule in Magdeburg soll im Laufe dieses Jahres eröffnet werden. schulen mit Wos Schülern hinzu gerechnet werden. Der zur Unter⸗ dieser Beziehung. Richtig fei nur, daß in einer n⸗ Gerabe dis rleintten Kirchen ed e. e,, a,, , tz wirth chaftlichen Korporationen sei noch nicht die Rede gewesen. . dem Minister für Handel und Gewerbe übertragen. Hiervon wurden Außerdem sind mit fünf stãdtischen höheren Bürgerschulen bezw. Ober · stützung von Fortbildungsschulen bestimmte Fonds wurde durch den zabl ron Diözesen guf den evangelischen Bußtag r . ö . 2 ; k Abg. Stöcker: Die Sache, die das Haus bier bebandele, sei indessen ausgeschlossen: Die drei technischen Hochschulen, die Ober⸗ Realschulen im Anschluß an die sechste Klasse (von unten gezählt) Etat für 18853 / 84 von 142 150 M0 auf 177 000 41. und nachdem die katholische kirchliche Feste gelegt seien. Die Katholiken als besonders belãstigend und als besonderg schãdigend nicht bloß für ein gordischer Knoten, der durchbauen werden müffe. Die Synode Helschulen die Kunst, und Gewerbeschule zu Br lau, die Kunst« sogenannte Fachklassen mit einem zweijährigen Kursus verbunden. Bei Schulen auf das Handels⸗Ministerium übergegangen waren, 1886 37 könnten einen allgemein geltenden Feiertag gar nicht anerkennen, wenn die industriellen und landwirthschaftlichen Verbältnisse, sondern ganz schlage den Tag nicht vor, weil sie nicht sicher sei, ob die Landes— schule zu Berlin und das Kunstgewerbe. Museum. Die Förderung des dem Uebergange des gewerblichen Unterrichts auf das Handels · auf 197 06 0. nach 2 Jahren auf 237 060 ½ und vom 1. April 1889 er nicht von ihrer Kirche sngordnet fc. Sie würden mur einen besonders auch vom Gesichtspunkt der Sittlichkeit aus, daß jetzt gesetzgebung ihn genehmigen werde; das Haus sage, es könne den Tag Kunstgewerbes durch Unterricht in Berlin außerhalb jener Anstalten Ministerium wurde zwar anerkannt, daß auch diefe Fachschulen dem an auf 446 060 * erhöht. Durch die letzte Verstärkung um Rubetag ohne jede kirchliche Feier haben; das würde etwas ganz fo ahh h. sieb ehn verschiedene Bußtage in Norddeutschland 2 nicht bestimmen, wenn ihn nicht die Synode bejeichnet habe. Sas und in den Provinzen, sowie die Erricktung ven Vorbildersammlungen genannten Ministerium zu überweisen feien, davon Aber einstweilen 203 000 ist es möglich geworden, manche Städte zu erheblichen Neues und kaum Zweckmãßiges sein. Seine Partei könne zur Zeit * . 3 . Blage . 0 sei ein Zirkel. Der Staat könne von sich aus doch keine religlöfe in den Prorinzen u, J. w. ist Sache des Ministers für Handel und abgesehen, weil die finanzielle Auseinandersetzung mit den betbeiligten Verbefferungen der vorhandenen Einrichtungen zu bewegen. Am Zahl⸗ aus diesen Gründen nicht fur das Gesetz stimmen, habe aber gegen feiert werden, daß manch kleines Land von mebreren Staaten um Feier veranstalten. Die Kirchenverfassung habe neue rechtliche Zu. Gewerbe. Die Ab osung der mit den höheren Bürgerschulen in Hagen, Stadtgemeinden wahrscheinlich erhebliche finanzielle Schwierigkeiten reichften und in bielen Beziehungen am Besten eingerichtet sind die Fommissionsberathung üichts einzuwenden. . geben wird, wo in jedem ein anderer Bußtag gefeiert wird, ja in stände geschaffen, welche das Landrecht außer Kraft gesetzt hätten. f Aachen. Barmen, Breslau und Gleiwitz verbundenen Fachklassen für gemacht haben und dadurch die Ausführung der beabsichtigten Aende⸗ gewerblichen Fortbildungsschulen in den Provinzen West-Preußen und Abg. Francke: Die Kirchengemeinschaften könnten zwar kirch· denen nicht bloß einer, sondern zwei oder drei verschiedene Bußtage Er. wuͤnsche ebenfalls, daß Tie Kommission zu einem günstigen Maschinen techniker bejw. für Cbemiker, wurde im Prin ip zwar als rung der Ressortverhaͤltzisse in unerwünschter Weise aufgehalten Posen. Durch das Gefetz vom 4. Mai 1856 *t der Minister liche Feierfage ihrer Religion oder Konfession vor chreiben, aber nicht im Jahre gefeiert werden. Das führt ju Stotun en des gewerblichen Resultat kommen möge. Wenn auch wirthschaftliche Korporationen nöthig anerkannt, damals aber mit Rücksicht auf die möglichen worden sein würde. Dieser Uebergang dürfte aber erneuert in Er. für Handel und Gewerbe ermächtigt, in beiden Provinzen Fort- den Zwang ausüben, daß an diesem Tage die Arbeit ruhen müsse; im 6 . 9 g ö nicht gehört worden seien, so könnten doch auf den Synoden die Schwierigkeiten einer finanziellen Auseinandersetzung mit den Gemeinden wägung zu ziehen sein, nachdem die Verwaltung des gewerblichen bildungsschulen aus Staatsmitteln zu errichten und zu unterhalten
K — — Der.
letzteres könne der Staat. Neben diesen Trchlichen Feiertagen habe Lebens, die via schlimmer sind als wie das irgend sein könnte, wenn Laien ihre Ansicht geltend machen. ö. . einstweilen ausgesetzt. . ⸗ ö; Unterrichts wesens zur Errichtung von Fachschulen für Maschinen˖ und an denjenigen Orten, in denen di'᷑ Verpflichtung zum Befuch der man allgemeine Feiertage, einmal rein bürgerliche, mie den Neujabrs. nach dem Vorschlage der Gesetzesvorlage in einselnen Theilen Abg. Rich ker; Die gerechte Würdigung der bürgerlichen Inter ⸗ saFür die 83 gewerhlichen Fachschulen waren im Etat für techniker gelangt ist. Wenn dir Uebertragung dieser Fachklassen für Anstalten durch Ortsstatut nicht begründet wird, diese Verpflichtung tag, und endlich gemischte, welche vorgeschrieben seien für das 6. des Landes eima mit Ruͤckfickt auf die katbolische Kirche essen koͤnne. durch Erörterung in Synoden nicht ersez: werden. 1879 80 aus geseht 133 828 92 060 Viese Summe betrug im Stat für mittlere Techniker auf. das, Handels. Ministerium mithin schon jetzt den Arbeitern unter 18 Jahren aufzuerlegen. Binnen Jahresfrist Land, dazu rechneten die Buß— und, Bettage, die , wei Bußtage fernerbin gesezlichen Schutz genießen sollen. Ih Wenn der Abz. Stocker gegen die erböbte Geschaͤftsthätigkeit in den 1885/86 292 abb. 50 e, und lich, dann auf: 378 30 30 1 in 1887/88, iweckmaͤßig erscheint, so. dürfte sie unvermeidlich werden, sobald für konnten im Regierungsbezirk Pofen 44, im Regierungsbezirk Brom⸗ ö anthordnen behaste das preußische Land ⸗ t . — ö ; ; leßten, vier Wochen vor Weihnachten sich wende, so stehe das im 81 41850 5 in 1889 90, 703 763, 90 6 in 00 Y und beläuft sich mittlere Techniker Fachschulen, die nicht einer höheren Bürger ⸗ oder berg 28, im Regierungsbezirk Marienwerder 45 Und rn Regierungs⸗ recht dem Staate vor. Sie hätten nichts mit der ein. mõchte also glauben, daß die staatsrechtliche Zulässigkeit der Vorlage Gegensatz zu der eben abgeschlossenen Abänderung der Gewerbe- für 1891 82 auf 886 993 66, wozu noch 4187 993 A Zuschuß der einer Aber Realschule angehängt sind, errichtet werden' „Ueber die bezük Banzig 15, zufainmen 157 Fortbildungsschulen mit 1435 Klassen zelnen Konfession zu thun, sie entsprãngen dem Grundgedanken: iweifellos ist, und ebenfo, daß auch ein größerer Theil derjenigen ordhinng. Im Reichstage aber babe der Abg. Sicke seine ab. betreffenden Stadtgemeinden bezw. der betreffenden Vereine treten, Organisalion derartiger Anstalten sind die betheiligten Kreise indessen eröffnet werden, zu denen dann spaͤter noch die Schulen in Bromberg Wir glauben Alle an einen Gott, deshalb sei es das . des Voraussetzungen, die ingbesondere der letzte Herr Redner, der weichende Rieinung nicht zum Ausdruck gebracht. . sodaß der Gesammtʒzuschuß für das letztgenannte Etats jahr 1374 917 660 noch nicht einig; auch läßt sich noch nicht sagen, wie groß die Anzahl und Elbing traten. Am 2. Januar 18965 wurden in 159 Schulen Staates, über die Konfession bingus für die ganze Bevö . Hr. Abg. Richtet, gewünscht! hat, bereit gegeben ist. Yi. Ber Nach einer kurzen Entgegnung des Abg. Schultz (Lupitz) betrãzt ö 23 ö der Fachschulen in Preußen wird 'sein müssen, um den Bedarf an 12013 Schüler geführt. In den ersten Jahren machte die Durch⸗ solche Bußtage anzuordnen. Bedürfe es der Zustimmung aller ; ter, vünf hat, . auf die Ausführungen des Abg. Richter wird * die . Die zur Gewãhrung von Zuschůssen zur Unterhaltung der Fort- unterrichteten Werkmeistern und Maschinentechnikern zu befriedigen. führung Ter Schulpflicht und die Aufrechterhaltung der Disziplin in Kirchengemeinden und Sekten, Tann könne ein soscher Bußtag handlungen mit den Kirchenregierungen haben stattgefunden und haben einer besonderen Koinmisston von 14 Mitgliedern überwiesen ildun gs Gy en bestimmten Mittel beliefen sich fuͤr das Jahr Vorfäußig ist die Verwaltung des gewerblichen Unterrichts der Ansicht, den westpreußeischen und pofenschen Fortbil dungsschulen fehr geringe
= 18 9 80 auf 142 150 , seit 1883, 84 auf 177 0900 0, feit 1. April 18886 daß Werkmeister ⸗ bez. Fachschulen für mittlere Techniker in Danzig Schwierigkeiten, so betrugen in Elbing die Versäumnisse im Sommer
fat, nit zu Stunde kommen.. Die Vorredner verwechielten Pier das außerordentlich erfreuliche Resultat ergeben, wie ich wiederhole j ᷣ ; kärgersiche und einsitig konfcssion ele Feiertz ee Cs hand. . ,,. ö. ir ' Die Albgg; Candrichter Hartmann scübben) und Néeu? el e Cs fit 6. pri jöös auf zöß d . und bert gen , ee, Genn vielleicht unter Berückfichtigung dee Schiffebaucz. n eien bis H ö r sichꝰ Fier um interkonfessiglell Tage. Persönlich könne er aiso die daß ein so gut wie volles Einverständniß errielt worden ist. kirch sind zu Landgerichts Räthen, der Geheime Regierungs⸗ April 1889 440 000 J. Berlin, Hannover und Ältona fich ö , , n, nabm i geg, Ter linien f bedr, nee, e nl 4 .
Bedenken des Abg. von Rauchbaupt nicht theilen. Bedenklich aber Meine Herren, ich gehe sodann über auf die Einwendungen, Rath Bartels ist zum Geheimen Yber⸗Regierungs⸗ Rath er⸗ Als Dispositionsfonds für das technische Unterrichtswesen waren werden' Die rbeinischwestfälische üttenschule wird, dem Wunsche Jahren erheblich zu, nachdem dur einen Ministerial⸗Erlaß v scheine auch ihm der 5. 2. daß neben dem interkonfessisnellen Bußtag die gegen die Wahl der Jahreszeit und des Tages erhoben worden nannt worden. Die Frage, ob ihre Mandate dadurch erloschen im Jabre 1879 80 87 600 0 und im Jabre 1883 8. S3 Oo 6 aus. beider Städte und des Verein Herfzlt Eisenhüttenleute 2 33 e . c allgemeine Verf ei ö die fn, .
nur noch in einzelnen dandeetbeilen ein anderer weiter gefeiert sind. Ich verkenne keinen Augenblick, daß diefe Einwendungen eine sind, wird vom Hause auf Grund des Berichts der Geschäfts⸗ ge werfen. a , wurden dem Minift rium fur die Ceist ichen u. s. w. baldigst von Vochun nach Duisburg zu verlegen sein. Die geringe Ortestatuten und der fie ergämzenden Polizeiverordnungen Über die werden solle. Was solle werden, wenn eine Konfession sich weigere, sehr große Bedeutung haben. Die Landwirthschaft beklagt sich über ordnungs⸗Kommission verneint. Angelegenheiten für die demfelben verbleibenden Anstalten 24 560 Freuen der Fachklassen in Barmen, Aachen und Gleiwitz dürfte weckmãßige und maßvolle Burchführung der Schulpflicht und die
den staatlich vorgeschriebenen Feiertag kirchlich zu feiern? ; . . ö ; ; zer: ; ö b f r 7 Abg. Richt den Bußtag im Frübjabr mit Recht, und die Industrie und Gewerbe— Es folgt die Berathung von Kommissionsberichten über übertragen, und dieser Fonds durch den Ciat des Fabres 1836,87 um in Gleiwitz bielleicht durch (ns Werfmeister; und Hüttenschule zu er. crlassen nden waren. Die se ruhige Entwicklung, ja der Bestand
2 ö n derb! J ö . ; n 3 — h 2 n. Man kõ ja darüber zweifelhaft sein, ob es belassen. Der Rest wurde dem Ministerium für Oandei und Gewerbe Anlaß bieten, sie an den beiden ersftgenannten Orten aufsuheben und Mitwirkung der Innungen zur Verminderung der Schulversãumnisse er: Man könne ja darüber zweife i, ;
überhaupt richtig sei, einen Wochentag zum Bußtag zu wählen. Indeß thätigkeit wird sich über den Bußtag im Winter beklagen, und, wie Petit io nen. ö. ö ; ; 20 Q00 4, sodann vom 1. April 1889 an um westere S0 060 ver. setzen. Hinsichtlich der Vermehrung der Webefchulen ist zu be vieler Anstalten, wurde indessen durch eine Reihe von Erkenntni en der Tag bestehe einmal und es handele sich bloß um die Ver⸗= ich wieder sagen kann, auch in vielen Beziehungen mit Recht. Aber Ueber die Petition des Bürgermeisters Wadehn in stärkt. Endlich ist der im Etat für 1875 zur Ausbildung von Kunst= rücksichtigen, daß, im Gegensatz jum! Bang ch erb. und der Maschinen. dez E zefãb del! ,, den . Durchfartinn 6 legung. Was nun die Konkurrenz kirchlicher und weltlicher Feier⸗ wenn man die Vorgänge und die Vorstudien, die ju diesem Gefeß Greifenhagen um Erlaß eines Gesetzes, welches den Gemeinden handwerkern bestimmte Fonds durch den Etat für 1884/85 auch zur industrie, bei denen es im Großen und Ganzen überall in gleicher Schulzwanges in den ildungsschulen
tage betreffe, so könne er nicht ganz die Theorie des Vorredners i 3 ch 3 die Pflicht auferlegt, die Fürsorge für die Relikten ihrer Gewãhrung von Stipendien für andere Handwerker bestimmt und von Weise vorgebildeter Hülfskräfte bedarf, die einzelnen Zweige der Polijeiverordnun t nicht bei
theilen. Der Staat könne nicht Feiertage dekretiren, welche die geführt haben und in dicken Aktenstũcken niedergelegt sind, durch Beamten nach den für die unmittelbaren Staats beamten 13 300 66 auf 20 000 , vom 1. April 1889 an aber auf 35 000 * Weberei derschiedene Bedürfnisse haben und daß diese von kann. Regelmã
Kirchen auch zu feiern hätten, der Staat als solcher habe keine studirt, so kommt man zu dem Resultat, daß, einen Tag geltenden Grundsãätzen zu regeln, geht das Haus zur Tages⸗ erbhöbt worden. In welchem Maße die Aufwendungen für den ge⸗ dem Wechsel der Mode und den Forschritten, welche die konkurrirende chts an vielen
kirchliche Anschauung. Was solle demm praktisch werden, wenn der pl dreis 1st ien. ö werblichen Unterricht, seitdem derselbe dem Ministertum für Handel Industrie des Auslandes in der Technik und auf dem Weltmarkte Staat einen solchen gemischten kirchlichen Feiertag dekretire und die ü ö ö. . . ö 5 . 46 ,, eschieht hinsichtlich der Petition des Medizinal⸗ und Gewerbe unterstellt ist, gestlegen sind, ergiebt sich daraus, daß fͤr macht, beeinflußt werden. Der gewerbliche Inke lick muß sich des⸗ Kirchengemeinden ihn nicht anerkennten? Vas würde einen haupt eine w giebt, glaube 1h, teinen asselbe g 6 . eber J! e. 1888 86 nur 568 056 „1, im Jahre 1891593 dagegen 1 861 093 ½ in halb den leweiligen Bedürfnissen anschließen, und man kann daher zu lächerlichen Zuftand ergeben, die bürgerlichen Geschäft? witten Monat des Jahres, der nicht bereits nach dieser Richtung bin Assessors Hartmann, agdeburg, um Ueber ran gr 5 den Etat eingestellt sind. ; keiner JZrit mit vonkommenct Sicherheit beurtheilen, wie viele Fach. luben und kirchlich mache man von der Feier keinen! Gebrauch! geprüft ist, und überall sind von den verschiedensten Kreisen erbebliche Kleinvertriebes des Koch schen Heilmittels für Tuberkulose Als, die Verwaltung des gewerblicken Unterrichts mit dem schulen dieser Industriejweig beduͤrfen wird und wie iede einzurichten
eilmittel für andere Infektionskrank⸗ Ministerium für Handel und Gewerbe verbunden wurde, waren ist. Man kann indessen annebmen daß außer der Crefelder AÄnftalt reichen. Für den
Den landrechtlichen Zustand könne er nicht für maßgebend an⸗ edenken gerade gegen den Monat gemacht worden, den man für den bezw. weiterer ähnlicher H ür Har werbe 1 schen, denn die setzige kirchlich Gesetzhebung sei weserktlich jünger. ,,, 3 in Aussicht . ö glaube . wird heiten an die Apotheker. . . s Jahre verfloffen, seit durch den Erlaß dem 26. Februar jsf7 die und Jer Berliner Webeschule keine Central-Unterrichtsansalzenh für die gewerblichen ö ; ⸗ Die Petition der , , in Frankfurt a. M., Gewährung von Staats uschüssen für neu zu errichtende Textilinduftrien nöthig sein werden. Dagegen werden sich Werkmeister⸗ regt thunlichst 2
Man möge die Generalsynode fragen, man möge die Kurie fragen ; . ö : n — l und die ubrigen Kirchengemeinschaften. Dagegen aber müsse er sich man deswegen — und ich babe es wesentlich aus diesem Gesichts⸗ wegen Aufhebung oder Abänderung des §. 124 Abs. 2 der schulen in Aussicht gestellt war. Die schulen für Weber nicht bloß in Sommerfeld, Forst und Finster ⸗ Gleichw daß der
verwahren, als ob, wenn die Generalsynode eine Verlegung beschlossen punkte gethan — sich für den im Gesetz benannten Tag entscheiden ü ir die Stadt Frankfurt, wird der Regie= den folgenden 3 Jabren nicht an B walde, sondern auch an anderen Sitzen der Tuch., und Bukskin— Fonds t werden i Medizinalordnung für ö. 3 un, z solchen Bedingungen die V fabrikatlon in der Lausitz und in anderen Theilen des Staates als ein müuͤssen.
habe, das Haus nun zustimmen müsse. Er halte die Frage für fo s 5 ef * m 3 j j ; .
wichtig, daß eine Ueberftürzung durchaus nicht am Platze sei Seine ö . er den ee, 4 hat, daß . 36. e. rung zur ,, . 3 . An⸗ richtung von Werkmeisters Bedürfniß herausstellen Ebensowenig wie bei der Webeindustrie ist Die Verwaltung des gewerb reunde hätten nichts gegen eine Verlegung auch im Interesse der Po tischen Regierungen und alle irchenregierungen Nord deu ands! gelegenheit durch Reichs—⸗ un 3, esgesetz EFreg⸗ werde. schulen, von Fa es möglich, den künftigen Bedarf an Fachschulen für die anderen den Fortbildungsschulen, wie Landmirthschaft, sie wendeten sich nur gegen diesen Tag, Der hier endlich zu einer Einigung gelangt sind. Daz ist doch immerhin ein Die Petition von Gerichts Aktugren un ureaugehülfen die Bronzefabri Jewerkshrcige in äberseken. Zur Pebang erg nerh würde es haften, sie findet den Gru
borgeschlagen sei. Der Freitag fel der denkbar ungünstigste Tag, nicht Gesichtspunkt, der nicht zu unterschätzen sein dürfte. Wenn nun die aus dem Ober⸗Landesgerichts bezirk Breslau, wegen Aufbesse⸗ h aber im böchsten Maße beitragen, wenn gewerbliche Zeichen, und Beseitigung fast überall mög Wie sch bloß vom Standpunkte der Maschinenindustrie, sondern auch der Wahl eines Freitags als ein besonderer Mißgriff bezeichnet rung ihrer Lage, überweist das Haus der Regierung als Kunstgewerbe bezw. Handwerker schulen nach und nach in diese eintreten kann, ist nach ihrer Ansi menschlichen Arbeite kraft überhaupt. Ebenso sei die Jahreszeit die sst, s tas ch cher Richt hi h bear kahen Material für die künftige Gestaltung der Diensteinkommen⸗ allen Städten von 33 000 und mebr Einwohnern errichtet würden; eine Geldfrage. Es erhellt dies scho denkbar ungünstigste. Seit der Annahme der Gewerbendbelle habe ein k . . ,. verhältnisse der Justiz⸗Suhalternbeamten. dec dürften im Laufe der nächften sechs Jabre nicht mebr als größte Theil der Sunn von
neuer bürgerlicher Feiertag eine erhöhte Bedeutung. Gerade aber in der sein; allerdings kann ich mir diese Gründe gegen den Tag in ge— Zur Berücksichtigung überwiesen werden zehn Petitionen 18 solcher Anftalten entstehen. Zé erwähnen ist neck, daß Ermitte. für Fortbildungsschulen erh
Gewerbenovelle sei für die letzten vier Wochen vor Weihnachten eine ringerem Maße aneignen als bezüglich der Jahreszeit. Jedenfalls welche um Gehalts verbefferung der Gerichts⸗ Assistenten nach⸗ die G lungen über die Möglichkeit im Gange sind, durch Errichtung einer ,,, verwe
Beschränkung der Sonntagsruhe zugelassen; mit dieser Bestimmung sind auch hier von allen Seiten die entgegengesetztesten Wünsche suchen. —— und Hebung der Klein⸗ mn, e Scmaltalden beizutragen. ri dite Verbesser
stehe die Absicht, einen neuen Feiertag in diese Zeit zu legen, in ö . ; ö ö ⸗ . . . grellem Widerspruche. Beffer müsse auch ein neuer Feiertag in geäußert worden, und auch dieser Freitag hat den großen Vorzug, daß Die Petition des Fabrikbesitzers Link in Ueckermünde Hälfte und di Wenn auch die Vermehrung und Verbesserung des gewerblichen schaffung besserer Le Fine eit, aslegt werden, wo es den Arbettern noch 'thnsglik fei mit er das Resultat sehr langiähriger und wiederum fast einstimmiger wegen Rückerstattung einer Stempelstrafe, und die Petition nehmen h Unterrickts wäkrend der letzten sekn Jabte nur d'dutch moglich ge⸗ weiteres Bedut
ihren Familien Erholung in der freien Natur zu suchen; das werde Vereinbarung ist. des Kirchenvorstandes der Gemeinde Unterlahnstein um Er⸗ worden ist, daß man immer mehr davon abgesehen hat, von den Ge⸗
nur sehr unvollkommen erreicht, wenn der freie Tag in den Anfang Ich wende mich endlich noch zu dem Einwand, den der Herr bauung eines neuen Pfarrhauses, bezw. um entsprechende Ab⸗ ch meinden die Hergabe und Unterhaltung der Schulzekände und Tie
des Winters falle. Die glücklichste Lösung der Frage würde die Ver⸗ j ; lösung der Baulast werden der Regierung zur Erwägu Hälfte der laufend erforderlichen Zuschüßse zu verlangen, so dürfte es legung auf einen katholifchen Feiertag sein, der bis jetzt von den Aba Fibr. von Heereinan gemacht bat. Meine Herren, ich muß ung st g 8 * gung 1881 von der techni darum doch wobl nic nöthig fein, selbst bei einer erheblichen Erböhung
; ] . x ; ü überwiesen. ] ; Evangelischen nicht gefeiert werde. sowohl bei meinen Ausführungen gelegentlich der Verhandlungen über r ; ; Mittel für die Errich der Aufwendungen für diesen Unterricht, sämmtliche Fackschulen allein Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Graf von den Antrag des Hrn. Abg. Schultz Lupitz, wie auch hier bei der 3 ir ul nn e fer e wine ef o, Abficht ge⸗ bereit zu stellen, in ) aus Staate mitteln zu unterbalten. Soweit möglich, Terben die ger e ein Zedlitz⸗-Trützschker: Vorlage dieses Gesetzes mißverstanden sein. Die Staatz regierung wesen noch eine Sitzung abzuhalten um das aus in bie Lehrer an den auch lunftig im Ver bẽltniß zu der Bedeutung der einzelnen Anstalt Meine Herren! Die Einwürfe, die bis jetzt gegen das Besetz er ⸗ erkennt ausdrücklich an, daß kirchliche Feiertage nur von den kirchlichen Lage zu versetzen, zu dem Sint oõmmensteuergesez eee Lied , 8 Ear eren, . ier. . at 2 hoben worden sind, scheiden sich in zwei Richtungen. Sie bejweifeln Organen angeordnet und verlegt werden können. Das Gesetz will nehmen, Falls dasselbe nochmals an das Haus f E den Kost en tbeilnebmen müssen. Nach den bisberigen Erfabrungen e,
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zunächst die staatsrechtliche Zulässigkeit des Gesetzes — insbesondere gar keinen kirchlichen Feiertag verlegen, sondern es will einem Feiertag, Er erhalte aber eben die Nachricht, daß da darf man übrigens annehmen, daß die Gemeinden ibrerfeits Opfer zu Personen hinsi Or. von Rauchhaupt hat nach diefer Richtung hin Cinwendungen auf den sich die Organe der gesammten evangelischen Kirchen Nord— Herrenhause in der Fassung des Ab : S bringen um so eber geneigt fein werden, je mehr die Saaten gierung schul ver e ichts i gemacht. Ich möchte glauben, daß diese Ginwendungen nicht zutreffen. deutschlands geeinigt haben, unter Aufhebung des gesetzlichen Schutzes genommen worden sei Bravo h nicht 5 dies sehr langs * r, — ,, . * 2 * r ,. k Ich konstatire deswegen zunächst, daß die sämmtlichen evangelischen für andere bestehende, neu gesetzlichen Schutz ertheilen. Dies ist un— mehr für . vor Pfingsten alten. ĩ u ? dãrften die el ben sich 6 * Tors & * stellen, und ** 6 a gf, de nr d Kirchenregierungen Norddeutschlands sich ausdrücklich mit der Ver⸗ bedingt staatliche Aufgabe und auch sonst noch niemals angegriffen 6 , 3 n ö . G war füt vier Baugewerkschulen 12 00 1; zur Bestreitung der Fortbildungsschulen fein. Shne Kosten legung des Bußtags einverstanden erklärt haben und daß sie ihrerseits worden. Ich bemerke, daß auch die Antwort des Herrn Erzbischofs 2s. Nn] uß 1 9 . f ö. T Nächste Sitzun n r ,. ch : Kesten, welche durch die praftifche Beschäftigung don Baugewerl ul · ewerfstelligen lassen, da jede Schule zwei⸗ den jetzt im Gesetz genannten Tag als den ihnen gemeinsam von Köln keine Bedenken nach dieser Richtung hin ãußert. Der Herr ; J ! ul oät , Tagesordnung stehl die dritte ; h her Produltions. lebrern im Sommer erwachen werden. 40 C60 .; für acht Masckinen. müßte. doch sweifelt die Verwaltung de en ö . an. Berathung des Staatshau shalts⸗ Etats. bed J ber kann von der bauschulen fär Werkmeister oder mittlere Techniker 208 060 40; für nicht, daß die bierzu wie die sonft noch genebmen bezeichnet haben. Also die Befürchtung, daß die Ver⸗ Erjbischof, wenn er Namens der Bischöfe Preußens ablehnt, dem Berbess cine mittlere Weheschule in Mühlbausen i. Th. und sechs fleinere Forthildungsschulen erforderlichen Mitter ihr
legung des Bußtags auf den Freitag nach dem letzten Vorschlage der evangelischen Kirchenregierungen zujustimmen, so Erhaltung ein ion Bekeschulen 81 Oo ; für zwei Fackfchulen für Seedampfschiffi, am fo mehr, als bie Fort
d, ,. in den evangelisch ⸗ kirchlichen Kreisen und bei den motivirt er das, wie ich hier mittheilen kann, in der Hauptsache s ten⸗ 6. r, . Ei e. n — 8 kae . * 533 * ltr ten si
evangelischen Kirchenregieru Wi . j * z . nes guten 26 iiur Errichtung von a n Handwerker en, gewerb⸗ technische Kenntnisse und Fertigkeiten si
. ö . auf Viderstand stoßen könnte, ift hin lediglich durch Zweckmãßigkeitsgrũnde. Er sagt und das sein. Auch können Fachschulen die A lichen Zeichen und Kunstgewerbefchulen 355 600 Ae, und zur Ver eben so Viele, und ganz 1. .
6 3 eee ag dab ö atscklie bungen dieser Kirchenreglerungen ist ig gewiß ein an sich volltommen anzuerkennender und auch vom werthung des inländischen Rohmmater mebrung der Samariterkurse. der Webereilehrwerkstãtten für feinere Hand. eintreten, fast die einzige Stelle ist, wo sie eils bere e rchengesetz iche Form angenommen haben, theils 2 kirchlichen und staatlichen Standpunkte aus zu berũcksichtigender Um⸗ Matertals geben, mithin zu einer wekerei, der Korbflechtschulen und der zur Ausbildung des weiblichen Schule neben der Kirche zu allen christlichen u
. . trifft e,. ö. die , der älteren Provinjen in stand — er sagt: man müsse an Feiertagen, an welche sich die 2. e ahn i . glanz ö f mn. 23 ig . — — — = 96 ermahnt und zur Zucht und Ordnung angelei reußen zu — nur in der Form eines Beschl 8 di i ligiõs irchli j orbfle ulen ein Belag sind. 40 QM . ie eit, daß no r andere Gewerbe Fach⸗
schlusses die Zustimmung religiös und kirchlich gesinnte Bevölkerung gewohnt hat, nicht rütteln. ewerblichen linter chene fn t es nun, den beständi Sälen nöthig werden können, und * durch die Verbesserung und )
der kirchenverfassungsmãßigen Synodalvertretungen erhalten haben. I Es sei außerordeatlich schwer gewesen, den jetzt gefeierten Bußtag in edürfnissen der Industrie hn olgen und sie zu bistle Ver groõgerung vorhandener Fachschulen ei Jnnahme der chulerjabl