1891 / 111 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 13 May 1891 18:00:01 GMT) scan diff

batte, ins Freie und goß das Waschwasser aus. Als sie mit dem liche Nachrichten des R. V. A. 1888 Seite 69 und 1890 Seite 453), sãätzlichen Bestimmung des 5. 109 Absa

4 4. 8. .

d ied ĩ latz zu bringen, nach der Viebdiele wenn auch neben ihrer durch die Katastrirung begründeten formalen auch in diesem Falle nur berechtigt, die Hälfte der ent⸗ B :

2 r df ,, . die . tere schließenden Töür Entschädigungs sricht eine solche materieller Art fr eine andere Ge—= richteten. beziehungsweise verwendeten (S 148 Ziff. 1 D Tr 1 t t E E ĩ J n 9 E ; nossenschaft bestehen kann, so wenig kann dies in Fällen der vorliegen

durch die herabfallende Scheibe eines der Thürfenster eine Ver⸗ a. a. O) Seitrãge dem Versicherten in Abzug zu bringen. 2 9 0 ö . * . 9 ie ei ĩ ĩ Erwerbsfãhigkeit den Art den Versicherungsanstalten der Baugewerks · Berufsgenoffen. Ein böherer Abzug als die Hälfte des Betrages der that fachlich ver⸗= .

letzung, die eine Beschränkung , 16 ef jugestanden werden. Gerade die wirtbfchaftlichen Verhältnifse wendeten Marken 'ist nicht nur nicht gestattet, sondern fogar nach zllin Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗ Anzeiger.

Berlin, Mitt

iff er

Entgegen der Auffassung der ; . lot J i i Reichs Versicherungsamt laut. Rekurs. der Personen von der Lebensstellung des Verletzten geben bäufig zu so 148 Ziffer J a. 4. O. strafbar, mag der für die Höhe der Bei ö 3 bierin J Unfall beim land erheblichen Zweifeln darüber Anlaß, ob sie selbständige Baugewerbe⸗ träge maßgebende Jabhresarbeit s verdienft freiwillig vereinbart oder 111 wirthschaftlichen Betriebe erblickt. Nach den obwaltenden wirth · . 5 r, . 6 ne, . . ö. es nach der gesetzlichen Regel gemäß §. 22 Ziffer 1 bis 5 berechnet sein. M6 . aältnissen war zwar, die Dienstmagd, als sie das fozialpolitisch bedenklich fein wär e, die materielle tigkeit einer ĩ ili cs. ! 46 e. . K thätig, und die ö und einmal im ersteren Sinne von der Versicherungsanstalt getroffenen amt , , . ,, 12unun g aquajnvᷓ Landwirthschaft des Kinternchmerz, dessen Grundfstück 1365 umfaßt, und von den Betheiligten als richtig anerkannten Entscheldung aus nut und ltere verficherungsges cht ebenso wie die jm Wesentlichen ist auch zu umfangreich, als daß von einem untrennbaren Ineinander.· Anlaß von Unfällen erner Nachprüfung zu unterwerfen, nachdem die zieichlanten de Besfim mung e edo der, Un fallrerfichern er l 1smbnlel uzudu& ax 2bj0h greifen beider, wie in lein bäuerlichen Verhältnifsen, die Rede sein, Versicherten ihrerseits die ihnen obliegenden Verpflichtungen aus der ldergleiche hier n Besch ent 16] Amssiche Nachrichten ee r , Sund hel 13 unzchssch vu gg qun g uanjwdg und schon daraus die Entschädigungspflicht der Beklagten hergeleitet Selbstoersicherung voll erfüllt haben. 1885 Seite 3) in ferne Anwendunn auf Phys ita gelt t dahin auf. uaa u] uad odbun 129 Ei So linauida g werden könnte Gu vergleichen letzter Absatz der Rekurgenischeidung E0) Ein Arbeiter in einer Zuckerfabrik erlitt einen tödtlichen zufassen ist, daß die beamteten Aerzte, wenn sie nicht in ihrer Eigen. Bd. Umtliche Nachrichten des R.-V. A. 1586 Seite 494). Unfall, als er sich auf Anordnung Fes Fabrilinspektors an Arbeiten schaft als öffentliche Beamte eine ihnen obliegende Bescheinigung aus= Immerhin aber war die, häusliche Thätigkeit der Klägerin zum Iwecke der Löschung des Brandes elner Scheune betheiligte, durch stellen, fondern als ärztliche Sachverstaͤndige ein Gutachten erstatten, beendigt, als sie das unreine Wasser auf dem Hofe ausgegoffen welchen auch die Fabrifgebaäude gefährdet wurden. Die Scheune, dieses Gatachten zwar stempeĩfrei, jedoch nicht unentgeltlich ausju⸗ hatte. Wenn sie demnächst den leeren Kübel nach der welche seinem Arbeitgeber gehörte, diente ausschließlich zur Auf! stellen haben. Wenn in dem Bescheide 12 (. Amtliche Nachrichten Viehdiele, dem gewöhnlichen Standorte desselben. zurückbrachte, so bewahrung landwirthschaftlicher Erzeugnisse. Unter Hinweis auf des R. P.. J. u. A-V. 1881 Seite 1245 im Anschluß an den muß dieser Gang schon deshalb dem landwirthschaftlichen Betriebe, diesen letzteren Umstand lehnte die Zucker · Berufsgenoffenschaft den für das Gebiet der Unfall versicherung zutreffenden Bescheid 131 in welchem die Klägerin auch unmittelbar vor dem Waschen des erhobenen Entschädigungsanspruch ab, während umgekehrt die wegen (. Amtliche Rachrichten des R. V.⸗A. 1886 Seite 15 ausgesprochen Kinderzeuges thätig gewesen war, bereits wieder zugerechnet werden, ihres Interesses an dem Ausgange des Verfahrens beigeladene zu⸗· wurde, daß für die Ausstellung der pfarramtlichen und standegamtlichen weil sie nach der Bekundung ihres Dienstherrn alsbald ire land— stãndige landwirthfschaftlich⸗ Berufsgenossenschaft ihre Entschädigungs. Urkunden im Felle des 5 146 des Invaliditäts- und Alters dersiche⸗ wirthschaftliche BYeschästigung wieder aufnehmen sollte., Vergl. hierzu verpflichtung deshalb in Abrede stellte, weil die Versuche zur Löschung rungsgefetzes eder Stempel noch Gebühren zu entrichten sind, so im Allgemeinen Rekurgentscheidung 950 Absatz 1, Amtliche Rachrichten des Feuers in der Scheune lediglich der Zuckerfabrik zu Gute ge—⸗ können Tie Gebühren für Phrsikatsatteste in den oben gedachten des R. V. A. 1891 Seite 197. 3 seien, da die ö 9. den 5 gehabt 6 . eine ken , , nn n. 1 957 in landwirthschaftlicher Fuhrknecht wurde von einem önnten, einer weiteren usdehnung des euers entgegen- angesehen werden. telelben stellen vielmehr eine reine Privatforde⸗ arbess ) ,,, ö. . . einen . mit zutreten und die Gefahr eines Uebergreifens desfelben rung dar, für deren Befriedigung diejenige Stelle, welche um Aus Steinen für dessen Hausneubau heranzufahren. Die Fuhre erfolgte auf die Fabrikgebäude zu beseitigen. Das Reichs Versicherung samt stellung des Sutachtens erfucht hat, aufzukommen bat. unentgeltlich und lediglich aus Gefälligkeit. Der Knecht gerieth dabei bat durch Rekursentscheidung vom 5. Dezember 1890 in Ueberein« 25) Ueber die Frage, ob die in Arbeiterkolonien beschäftigten Per⸗ unter den Wagen und erlitt eine Verletzung. Das Reichs. Versiche—= stimmung mit dem Schiedsgericht die Zucker. Berufsgenoffenschaft zur sonen nach dem Invaliditäts. und Altersversicherungsgefez der Versiche⸗ rungsamt hat durch Entscheidung vom 16 Mär; 1891 in Ueber- Eatschãdigungeleistung verurtheilt. In den. Gruͤnden ist unter rungspflicht unterliegen, hat sich ded Reichs Versicherungsamt gegen ber einstimmung mit dem Schiedsgericht anerkannt. daß dieser Unfall bei Anderem Folgendes ausgeführt: In den Fällen, in denen eine dem Vorstande einer solchen Kolonie unter dem 17. April dem landwirthschaft ichen Betriebe des Arbeitgebers erfolzt ist. Aller. Arbeinsfeistung zugleich mehreren Betrieben dient, ist im Allgemeinen 1591 in folgender Weise geäußert: Es ist davon auszugehen, daß die dings liegt der Fall nicht ganz gleich demjenigen, welcher in Ter grundsätzlich davon auszugehen, daß derjenige Betrieb, welchem die in Arbeiterkoloniten beschäftigten Personen, wie bereits für das Gebiet Rekursentscheidung 805 („Amtliche Nachrichten des R.-⸗V. A. 1890 Thätigkeit des Arbeiters im einzelnen Falle bestimmungsgemaͤß in der Unfallversicherung in dem Bescheide 702 (. Amtliche Nachrichten Seite 1885 behandelt ist. Denn dort berrichtete der betreffende Arbeiter erster Linie gewidmet ist, und welchem der unmittelbare Vortheil der des R VA. 1889 Seite 151) anerkannt ist, als freie Arbeiter zu auf der Rückfahrt von einer landwirthschaftlichen Fuhre, die als solche noch Arbeite leistung zukommt, als der für die Frage der Entschãdigungs⸗ gelten haben, und daß daher die Bestimmungen des Gesetzes an sich unzweifelhaft dem landwirthschaftlichen Betriebe zuzurechnen war, nur pflicht maßgebende u erachten ist. Wenn aber, wie im vorliegenden auf sie Anwendung finden können (ju vergleichen Nr. Tf. der An⸗ gelegentlich und nebenher einen Gefälligkeitsdienst für einen Dritten, Falle, die Ärbeitsleistung, bei der fich der Unfall ereignet hat, in leitung vom 31. Oktober 1899, betreffend den Kreis der nach dem während hier die ganze Fahrt ausfchließlich einer solchen Gesaͤlligkeits⸗ gleicher Wese unmittelbar mehreren Betrieben zu Gute kommt, Invaliditäts⸗ und Altersversicherungégesetz versicherten Perfonen verrichtung diente. Indessen dieser Unterschied ist kein wesentlicher so kann Die Entscheidung nicht von der Feststellung abhängig Amtliche Nachrichten des R. V. M. J: u. A. V. 1891 Seite 4 —. und für die Entscheidung ausschlaggebender. Denn in beiden Fällen gemacht werden, welchem Betriebe die einzelne Thätigkeit Demnach fragt es sich nur, ob die Koloniearbeiter auch als handelt es sich um eine Gefälligkeits verrichtung, wie sie zwischen den größeren Nutzen gebracht hat oder bringen konnte; denn dadurch „gegen Lohn oder Gehalt beschäftigt' anzusehen sind. Diese Frage Nachbarn auf dem Lande und in dem hier in Betracht kommenden würde die Entscheidung auf die unsichere Grundlage von Wahrschein⸗ wird zu bejahen sein. Allerdings erhalten sie nach den angestellten landräthlichen Kreise nach der gusdrücklichen Feftftellung des Schieds. lichkeitsmamenten und Vermuthungen gestützt werden. Vielmebr Ermittelungen während der erften vierzehn! Tage ihres Aufenthalts gerichts insbesondere auch aus Anlaß von Neubauten —= üblich zu sein fragt es sich in derartigen Zweifelsfällen, welchem der betheiligten in der Kolonie lediglich Obdach und Beköstigung, also nur freien pflegt. Auch hier hat der Verletzte nur eine solche Thätigkeit aus. Betriebe die regelmäßigen Arbeits leistungen des verletzten A beiters Unterhalt im Sinne des F. 3 Absatz 2 des Invaliditäts, und Alters⸗ geübt, wie sie seine regelmäßige Beschäftigung im Betriebe seines in ihrer Gesammtheit dienen. Nach diesem Grundsatze, welcher in versicherungsgefẽtzes, sodaß während diefer Zeit ihre Versicherungs⸗ Arbeitgebers mit sich brachte, nämlich eine Lastfuhre mit deffen lan? Intspreckender Weise auch in der Returgentscheidung Sz (Amtliche pflicht nicht in Frage kommen kann. Nach Ablauf dieser Zeit aber wirthschaftlichem Gespann ausgeführt, und die Gefahr, welcher Nachrichten des R. Vi R“ 1890 Seite 493) zur Anerkennung gelangt wird ihnen fur * ihre Arbeit auch ein gewiffer Geldbetrag er hierbei ausgesetzt gewesen und erlegen ist, war keine seiner ist, ist im vorliegenden Falle die Verurtheilung der Zucker · Berufz⸗ gut geschrieben, und damit sind die Vorauszsetzungen für gewöhnlichen Betriebsthätigkeit fremde. Auch zu vergleichen Rekurs— genossenschaft aufrecht erhalten worden, da der Verunglückte aus- den Eintritt der Versicherungepflicht gegeben. Denn nach entscheidung 738, Amtliche Nachrichten des RV. A. 1889 schließlich in dem Fabrikbetriebe beschäftigt war und für die Annahme, Lage der Umstände fann Per gewährte Baarbetrag einmal nicht Seite 352). 6 . . des r gin 29 . der J. k als ein die unselbständige Ergänzung des eth Uu erhe ln 3 ten. Fetriebe eigenthüm!lichen Gefahren eingetreten fei, jeder An. —e im S be j ĩ 31. 5 66 Ein landwirthschaftlicher , . . halt fehlt 9 f 9 sei, 1 ö, ,,, k 1 3 . Bau cines Brunnens für eine neu zu errichtende Stärkefabrik we che G61) Cin Müller ließ nach käuflicher Uebernahme eines Mühlen! entscheidender Bedeutung, daß der vorgedachte Betrag absichtlich nicht

nach ihrer ganzen Anlage einen Theil des landwirthschaftlichen Be⸗ ö! ; ; n als „Lohn, sondern als „Gabe der Barmherzigkeit bezeichnet wird, heir bese n gt, Tera te, es, werden Pei meh anger g ig sei n ge, r, n,, und daß den Kolonisten ein Rechtsanspruch auf denfelben nicht zusteht.

ö , . r bie gen g e Cl ti undi, erschtzensttn Theile de; Heüßlte gebaute erstrecklen. Anfangs Tbatsäthlig didet zie n, 8 3 83 . 6n a. . ieh J , und Tiefbohrungs-Unternehmer gegen eine kestimmte Wrrgätz ng, für mel, wel füt, Lie Snbetriebsetzüng ungriäßlich erschienen. öagdem des den Ärbeiterkolonien obliegenden Erziehungswerks darin, den der

das Meter Bohrung übertragen, feinerseits sedoch die Verpflichtung (letztere erfolgt war, schritt der Üinternehmer' an die übrig gebliebenen

s . : ; ; regelmäßigen Thätigkeit entwöhnten Personen das Bewußtsein ler enen, l, Tlotäerl hen Handarhk tet den don derm a,,, n,, ,, ,, des ehrlich erlangten Arbeitsverdienstes wiederzugeben. Endlich ist

J it der Baulẽei uftragten Bohrmeister isen. Mühlengebäudes. Bei diesen ö en,. * . 9 ; dd , , ,, , Arbeiter, welcher ursprünglich für landwirthfchaftliche Arbeiten ange. genossenschaft erhobener Entschädigungs Anspruch wurde in m 19 2 sgi S* is 3 mug ? ; 6. ; Kolonisten von nommen und mit soschen beschäftigt, demnachst aher unter Erböbung allen Instanzen, zuletzt durch Rekursentscheidung vom 16 Februar 8 3. e, e. flich ö ö. 23 ,, 3 eu en i seines Lohnes dem Bohrmeister zur aueschließlichen Beschäftigung 1891, abgewiesen. Die letztere führt aus. daß die nach Inbetrieb der Versicher ane epfl n,, ich nm . 434 . Tais überwiesen war, erlitt bei der Bedienung der Winde am Brtnnen lot; Kung der, Müßle Zusgefübrten Ärieiten. fuür' sich berchet. alict. ö . . e, ö * ? . ö * u . einen linfall. Den gegen die landmwirthfhaftlich Dezufegenossenschaft Tings all Laufende Rexaratüren angesechen werden fönnten, welke, La. Bestimmung unten ö ö . g. 66 n. erhobenen Entschädigungeanfpruch hat das Reichs, Versicherungsamt sie dom Müßlenbesitzer auf seinem GSrundstück ohne Uebertragung an . 2 we b . ung 6 eng . fn . 3. durch Rekursentscheldung vom 16. Mär; 1591 in Uebereinstimmung sigen. anderen Unternehmer ausgeführt , é. 5 eryig . 6 eren ö 9 er fe. mit dem Schiedegericht zurückgemicfen, weil die sragliche bag Äbfatz 3 Ter Aulettarg Fier ger. fe en, mec den, egi, , nen ö J . ie * ö weder unmittelbar noch mittelbar dem landwirthschaftlichen Betriebe Bauarbeiten vom 12. Dejember 1387. C Amtliche Nachrichten des Arbei: sleistungen 3, . ö feie e3 ef immung zugerechnet werden kann. Daß der Ärbeiter bei Leim Unfalle noch in R-VAs 1803 Seite 17) als Theile des Müßlen betriebeg zu gelten gbr. ö. . d . . ti 39. ö. 211 dem landwirtbschaftlichen Betriebe beschäftigt gewefen sei, ift un fo hätten. Allein im vorliegenden Falle war der Zweck der sämmtlichen , k 1 29 . iti nsta 24. in mehr ausgeschlossen, als nach Lage der Sache angenommen werden muß, daß Arbeiten ein einheitlicher und ihr Zusammen hang unter. Rnen rn, ,, . neg. . . . . 6. der landwirthschaftliche Ünternehmer bei dem Brunnenbau nur als einander ein, so enger, daß. man sie nicht lediglich 3 frattfindet, um die Besckäftigten an ernfte Arbeit wieder 9 Bauherr, nicht aber etwa hinsichtlich der von seinen Leuten aus. nach dem Zeitpunkt; der Inttriebsetzung sondern kann. Sie gems 3 ; ö. ö geführten Arbeiten als Regie⸗Bauunternehmer neben dem gewerblichen bildeten vielmehr ein Ganzes, welches nach seinem Umfang und der 26) Dem Vorstande einer Ver sicerungsan stalt gegenüber hat das Tiefbohrungs Unternehmer betheiligt gewesen ist, der Verletzte mithin Art der Dabei beschäftigten Arbeiter über den Rahmen einer noch bei Reichs. Versicherungdamt in einem Bescheide vom 24. Februar 1891 bei jener Arbeit versicherunggrechtlich nicht als bon seinem Dienstherrn, der Müllerei Berufs genoffenschaft versicherten laufenden Reparatur vorbehaltlich einer instanziellen Entscheidung sich dahin aus⸗ sondern von dem gewerblichen Unternehmer beschäftigt zu gelten hat, hingusging und den Ebarakter einer bei der Versicherungsanstalt der gesprochen., daß der zur Erlangung einer Altersrente erforder⸗ Zu vergleichen Bescheid 657, „Amtliche Nachrichten des RV. A.“ örtlich zuständigen Baugewerks. Berufsgenosfenschaft zu versichernden liche Nachweis über die vorgesetzliche Beschäftigung der i385 Seite 328; Rekursentschesdungen 371, 922, 960, daselbst 1537 Regie Bauarbeit trug. (Ju vergleichen dagegen die Rekurs entschei⸗ Versicherten im Sinne des S. 157 des Invaliditã is.

Seite 201. 1830 Seite 605, i891 Seite 197, , , dert ange, ungen 831 bis Sz4, „Amtliche Nachrichken des RV. A.“ 1896 und Altersversicherungsgesetzis im Allgemeinen, schon dann ; . r . . i it S. 451, 452. als ausreichend geführt anzunehmen sein wird, wenn sich ergiebt, daß führten früheren Entscheidungen. Enschädigungspflichtig wird somit ) der Versicherte als ein eigentlicher Berufsarbeiter zu betrachten ift,

diejenige gewerbliche Berufsgenossenschaft sein, welcher der gewerbliche . ; ; B ieb jenes ei z ; und daß er während der vorgeschriebenen 141 Wochen in einem ver⸗ ke, m fil, üg ier, nee nn we l un lle, Bescheide und Beschlüsse des Reichs Versicherungsamts, rn n dre, Arbeits. oder Dienstverhältniffe gestanden hat, Amtliche Nachrichten des R. VA. 8390 Serte 456) Abtheilung für Invaliditäts⸗ und Altersversicherung. ohne daß es des weiteren Nachweises bedarf., daß das Arbeits, oder ö , . - f i n Dienstverhältniß an sämmtlichen einzelnen 6. der in Frage kom⸗= Göeh) Eins Person, welche sich hauptsaͤchlih mit landwirth— 2rd enn zalt's, wich fh ade Intaliditätz, and; Ater her. Dig ern Wochen. in der Form mirklicher Beschäftigung n. Rehn. schaftlichen Arbeiten beschäftigte, daneben aber auch ich mmm Jahre an Kcerugäögeseßeß nthalten, Jeitbestimmäng, inner halt der leß ten günf tigkzit in die Erscheinung, getreten ist. Es ist Lavon *** buch schnsttlich . ige e en, = Rchargtnratbesten an Ghrch Zäbre vot CElntriit der rpeepohgun ähisteit, hat das Reichs, Ver. zugehen, daß das. Invaliditäts. und' Altersversicherungsgesetz chern landu ir th cha stlicher . ande außffhhrte, war ne en The ,,, ö zie Vörthelle der Ueber gangobestimmu ngen . nicht denjenigen ztigke aindiagen? 3 ; . e aßi = Thätigkeit von der zuständigen Baugewerks Berufsgenossenschaft zur nuar biz zum sI Mepentber eher! Kalenderjahren sondern Heltjaỹ , , . k ö. ö

Selbstversicherung bei deren Versicherungsanstalt herangezogen worden. ö . Die Prämien waren für die Zeit vom 1. Yktober gt bis zum , , 1 eigentlichen Berufarbeitern. Für einen gtoßen Theil der Letzteren, 51. Dezember 1859 entrichtet und die Ermittelungen über die Unter— en ig ge z 9 . nämlich für die nicht ständig oder nur vorübergehend beschäftigten

ie,. . 2 gen hat. Für diese Auffassung spricht einestheils der Wort“ 9 j ö t Pb lagen für die Prämienberechnung des Jahres 1896 rorgenommen. Am 1 z Arbelter, würden aber im Widerspruch mit dteser wohlwollenden ĩ ; . 5 ; 8 5. 166 Absatz 1, nach welchem den im Eingang erwähnten ; ö j d i , , ,, Aufhebung der Selbs erss cher r e n e gh. noch 6 einer Auf⸗ ,,,, ,, Ablguf der, gesetzlchen Wariezeit, den Rachweis! nete mn n. hebung deiselben von Seiten der Verwaltung der Versicherungzanstalt Nachweig ber vor efe h , ü ef zft l nicht fünf Zeitjahre vom brochenen Beschäftigung während voller“ * 4] Wochen ver⸗

Kenntniß erhalten. erleßten wegen Gewährung der Beg i g. ; ö langen wollte. Denn selbst in welchen eine ; eginn der Erwerbzunfähigkeit zurückgerechnet, sondern fünf volle Unfallents Kalenderjahre vom Anfange des betreffenden Jahres zu Gute kämen, . 6 stattae funden

,, t eine erhebliche Ungleichheit in den Voraussetzungen fuͤr den Anspruch Seite 185 r auf Invalidenrente eintreten würde, je nachdem der Beginn der Er⸗ 7. dwirtkschaftlichen Berufs. werbsunfähigkeit in eine frühere ober eine fpätere Jest des Kalender; ö In der Rekursentfeidung vom jahres fiele. 23 . reinstimmun e

2447 242 11281 8

9 obs os as goisis,

4582 371 23 933 9

59 49319

222535 117 19720

19 934 950

IM) Untersuchungs⸗ Sachen.

9978 Steckbrief.

Gegen den unten beschriebenen Schriftsteller Dr. phil. Carl Richard Hugo Grothe, welcher flüchtig ist, ist in den Akten? L. R. ]. 386. 90. die Untersuchungshaft wegen Betruges und Urkunden⸗ fälschung verhängt. Es wird ersucht, den c. Grothe zu verhaften und in das Untersuchungs⸗Gefãngniß zu Alt⸗Moabit 12a abzuliefern.

Berlin, den 8. Mai 1891.

Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Landgerichte J.

Beschreibung: Alter 34 Jahre, geboren am 12. Ja⸗ nuar 1857 in Berlin, Größe 163 em, Statur mittel, Haare braun, kraus, Stirn hoch, schräg, Bart hellbrauner Schnurr und, Kinnbaͤrt. Augen brauen braun, Augen blau, Nase groß, Mund ge⸗ wöhnlich, Zähne unvollständig, Gesicht länglich, oval, Gesichtsfarbe blaß, Sprache deutsch, französisch und englisch. Besondere Kennzeichen: neben Brustbein rechts ein erhabenes braunes Mal.

198977 Steckbrief.

Gegen den unten beschriebenen Angeklagten Schau⸗ 4 spieler oder Pandelsreisenden Oscar Flurl, geboren uaqaozlaß uaqunio FS 2 c am 8. März 1867 zu Bamberg, welcher flüchtig ist MIvgaauin azqo J5ggj5ß J . . und sich verborgen hält, ist die Untersuchungshaft wegen Diebstabls verhängt. Es wird ersucht, den⸗ selben zu verhaften und in das nächstgelegene 142jaꝛa K ; 6 ; . J Untersuchungsgefängniß abzuliefern.

. De nn gn ö. ö Azthei

. önigliches Amtsgericht J. Abthei ung 88.

uaqꝛomla uaqunjs ; . ; . . ; . Sar n ih 2 tl ö w . ö k g: Alter 24 Jahre, Statur auffallend lvqaꝛuum aqa ö groß, schlank, Haare dunkelbfonde, zeltmeife gebranhle Daare, Augen blau, Gesicht mager, bartlos, Klei⸗ 142jaza . ö . w J . ö !. = ; dung: röthlichbraun melirten Havelock mit kurzem Krägelchen und hellem Hut, besondere Kennzeichen: der ꝛc. Flurl führt auch die Namen Flury, Fleury,

tegen u'gunzg n. J

vqaz in aaqs 36agizh ( 1 lõs16 Oeffentliche Ladung. gasaaa ; k . . ĩ J— Die nachgenannten Perfonen:

142 —— 1) Karl Hermann Adomeidt aus Hohenkränig, ! Kreis Königsberg, N⸗/M., am 12. November 1868 uaq;allob uaqum8 F ö ; J V J ; ö . . daselbst geboren, qIvqaaunm aaqo a5dgjsß 2) Maximilian Louis Alexander Mucks aus . ; Königsberg N./ M., Kreis Königsberg N./M., am 229 aaamojn ; 3 V 26. Juli 1868 zu Groß Mankel, Kreis Königs q sᷣ · Ua bv gg; 000 00 Inv berg N./ M., geboren, . 9 6 n. 6 aus , . 8 önigsberg N/ M., am 27. Januar 1anvqaaqʒ . 2 ; ö . g N. IJ aselbst 6 . . , , aus anv azrzuio Jädickendorf, Kreis Königsberg N.“ „am 153. Sep⸗ en n e, , wn . ö . k tember 1869 zu Grabow, Kreis Königsberg N. /M., geboren. . J e. 8) Karl Robert August Albert Krumm aus 14nvgaagn . —— ö = Küstrin, Kreis Königsberg N. Mam 25. Februar 1869 daselbst geboren,

6) Hermann Friedrich Wilbelm Dittmer aus Theeren. Kreis Königsber R M., am 6. Sep⸗ tember 1869 daselbst geboren,

7) Julius Wilhelm Reschke aus Alt ⸗Lietzegöricke,

ö ; ö . Kreis Königsberg N/ M., am 15. Fanugr 1869, da⸗ anrdꝛea . ö ö J selbst geboren, z

8) Paul Karl Rudolf Lehmann aus Alt Rüdnitz, Kreis Königsberg N. / M., am 7. September 1863 zu Zehden, Kreis Königsberg N. / M. geboren,

g) Friedrich Albert Schürmer aus Nieder Wutzen, Kreis Königsberg N / M., am 19. August 1869 da⸗ 1dnvgaaquj H . 3 y ö ö . ö selbst geboren, .

10 Eduard Paul Rehfeld aus Zehden, Kreis Ti Fir, d , i , , , N. / M., am 21. August 1859 dafelbst (Pla quam umvlns nian 1qiu azza - ; . ö ! ; ; . JJ gehoren, ; . . 6 , g. nn,, . e, me l Orne k an n re. in qaajunuqvũᷓ;) Ploquaqa ß 4 2WMwlun , 6 a 9 .

z mu 12) Karl Friedri ilhelm Haering aus Zehden, . Kreis Königsberg N. / M., am 153. Juli 1569 zu Altenkirchen, Kreis Königsberg N. M geboren,

13) Otto Josef Heinrich Bödderker aus Sonnen⸗ burg, Kreis Oststernberg, am 11. September 1869 zu Küstrin, Kreis Königsberg N. / M., geboren, werden beschuldiat, als Wehrpflichtige in der Absicht, sich dem Eintritte in den Dienst des stehenben Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundes gebiet verlassen zu haben oder nach erreichtem militärpflichtigen Alter sich außerhalb des Bundes- gTebletes aufzuhalten. Vergehen gegen §. 140 Nr. 1 Str. G. B. Dieselben werden auf den 17. Sep⸗ tember 1891, Mittags 12 uhr vor die Straf⸗ kammer bei dem Königlichen Amtsgerichte zu Küstrin zur Hauptserhandlung geladen. Bei unentschuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nach 8§. 472 der Strafprozeß ordnung von den Herren Tivil⸗Vorsitzenden der Königlichen Kreis- Ersatz⸗ Kommissionen in Königsberg N. M. und Zielenzig über die der Anklage zu Grunde liegenden That⸗ sacen ausgestellten Erklärungen verurtheilt werden. M 224/91.

Landsberg a. / W., den 12. April 1891.

Koͤnigliche Staatsanwaltschaft.

4126 Oeffentliche Ladung.

Die nachbenannten Personen: 2

1) der Einliegersohn Philipp Wallischek, zuletzt in Königshütte, geboren am 1. Mal 1867 zu Hinter⸗ dorf, Kreis Neustadt, k

2) Carl August Winkler, zuletzt in Königshütte, geboren am 8. Mat 1864 zu Uschütz, Kreis Rosen⸗ berg O / Sä, . .

3) Carl Wilezek, zuletzt in Königshütte, geboren am 9. August 1867 zu Wierschy, Kreis Rosenberg O / S.,

4) Johann Neumann, zuletzt in Lipine, geboren am 2. Dezember 1863 zu Pogonin, Gemeinde Grzychow, Kreis Bendzin in Rußland,

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Sonstige Unfälle

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14 wendenden Marke der geringeren Loh si ch des Gesetzes geleistete vor⸗

e ; übrigen Betrag aber dem Versichert b it anzurechnen sein. Dabei

überhau für zulässig erachtet. 5. a. O. m 1. Januar 1691 geltende

Versich Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und ge in der Woche ausgeübte

eit behalten, einen höheren Jahresarbeitsverdienst nze Woche bewirkt (8. 100

bis 5 zunächst und als Mindestgrenze maßgeb Absatz 2 49. a. O ung zu finden haben, wofür

zu Grunde zu legen. Hat jedoch ein derar u. A. auch die E §. 158 a4. a. S. unter Ei den so muß auch der Atrbeitgeb

ei biatz i. a. a. S. die jenlgen egen ihre En Marken derjenigen Lohnen einklebe urgentscheidung S835, „Amt I höheren Jahr ezarbeitsverdienste entsprechen, Vu umz ß 2duaznvg

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