ee , .
.
2.
— Bei dem großen Kostümfest, das der Verein Berliner Künstler am 21. 8. M. im Was tel lan gap zur Feier i fänfzigjäbrigen Bestebens veranstaltet, wird der Kammersanger Fricke e . Die Gruppe des
die Hauptrolle als Karl der Große übernehmen. Hofstaats, die ibn umgiebt, wird auf das Reichste
wie überkaupt die ganze Veranstaltung, so wenig auch bis jetzt davon
werden verspricht. den verschiedenen j00 Schulkinder unter Leitung des Musik- direktors Krarfe, sowie die gesammte Liedertafel in der Stärke von 1565 Mann unter Leitung ihres Dirigenten Hrn. Zander werden Ge— fänge beim feierlichem Einzuge des Kaisers und in dem darauf folgen ˖ den Theil des Festes die Begrüßungshymne und Gesänge mit altem Tert zur Aufführung bringen. Ueberhaupt ist von der Festleitung Nichts versäumi Torden, um ein möõglichst kulturbist ori & getreue Bild der kamaligen Zeit durch die Festaufführungen dem Zuschauer
in die Seffentsichkeit gedrungen ist, großartig zu Gegen 2000 Tbeilnehmer im Koftüm sind Gruppen eingefügt.
a entrollen. Man wird sich deskalb diesmal nur flüchtig zu genießenden Aufzug
karten werden jetzt täglich zwischen 10 und 4 Uhr
Vereins Berliner Künstler im Acchitektenbause verabfolgt und sind
außerdem im Bureau der Ausstellung, sowie an den
Da nur eine beschränkte Zabl Karten ausgegeben werden kann, ist es zu empfehlen, daß sich die Theilnebmer bei Zeiten melden
Um Montag, 18. d. M. (2. Pfingstfeiertag) ift Entrse in der Internationalen Kunstausstellung nicht wie
sonst auf 1 46, fondern auf 50 * festgesetzt.
= Neben dem großen il lustrirten Katalog der Inter nationalen Kunst“Ausstellung zum Preise ven 2 *. welcher in sorgfältig revidirter und vervollständigter zweiter Auflage jetzt vor⸗˖ liegt, ist soeben eine kleinere handliche Ausgabe in Taschen⸗ format, cartonnirt zum Preise von 1 , erschienen. .
— Das Märkische Provinjial⸗Musenm ist am ersten
und zweiten Pfingstfeiertage geschlofsen, dagegen am Dienstag, von 11— 24 Ubr geöffnet.
M. 73. — Dem Kunst gewerbe, das mit einer Fülle historischer Musterblaäͤtter überschwemmt wird, thut als Gegen wicht gegen diese historische Richtung frische, naturalistische Anregung Noth, damit es endlich zu eigenem Schaffen, zu selbständigem Stil sich durchringt.
Nun giebt Fulius Hoffmann, der rühmlichst
garter Kunstverleger, einen Bilder schaß für das Kunst⸗
gewerbe“ heraus, der die besten Entwürfe für
gewerbe, wie solche von großen ausläͤndischen Zeitschriften publizirt werden, lieferungsweise (zu dem erstaunlich billigen Prei e von 120 M) Ein Blick in das soeben erschienene Probebeft läßt uns besonders von den naturaliỹ̃ischen Schöpfungen der Engländer eine Fälle origineller Motive erhoffen.
„Frkf. Itg. vom 12 d. M. geschrieben: Das Scheff L. Denkmal sell bekanntlich bis zum 10. Juni Das Haupt Comité für die Errichtung des Denkmals hat die Absicht, tier ein Scheffel ⸗Archir zu errichten und dessen Eröffnung möglichft mit der err , ber i f f, eigen bändige Schriftftücke von Scheffel und 4 , ,,, 1 oder Angebote leicht könnte aller Voraussicht
dem deutschen Publikum zugänglich macht.
— Aus Heidelberg wird der
d. J. aufgestellt sein.
andere geeignete Schriften möglich
zu machen, und bemerkt zugleich, daß schon eine gr dere Anzahl von Briefen, geschriebenen Gedichten und namentlich Dokumenten aus neut dem Archiv des ehemaligen ‚Engeren“ bei ihm eingegangen seien.
— Ein Werk der Berliner Kunstindustrte ift die große goldene rumänische Ministerium zum 25. Regierungs⸗Jubiläum des Königs. Carl bat schlagen sassen. Die Medaille mißt 8 m im Durchmefser und leigt auf dem
Denkmünze, welche das
Avers in Hochtelief das woblgelungene Bilniß des
sprechender Umichrift. Inmitten des Reret es f ö — — 1 majestãtischer Würde die Romania“, Wein
die Hauptprodukte des gandes, enden?. 1m figur gruppiren sich fängt klein Meda ö einen derselben ist der Einzug des Fürsten im Jahre
das zweite bringt als Verdildlickang der Religeosität die Tirche von Custea d' Arges, das dritte als Symbol der Krönung das gekrönte und mit dem Hermelin geschmäckte rumänische Wappen, das vierte
beschränken, n bestrebt' möglichst viel Handlung in das Kostümfest zu bringen, sodaß der Theilnebmer am Feste ein großer Kunstgenuß barrt, sofern auch der Himmel sich diesmal gnädig erw eist. Die Tbeilnehmer ⸗
Medaillons; auf dem
das fünfte endlich die Hebung des
ausgestattet sein,
sondern Oldenburg
im Bureau des
Kassen zu haben. sen zu h Hannoder und Oldenburg
schaftliches Transportwesen vom
das thin gehalsen wird.
dritten Feiertag,
modernes Kunst⸗
Abfuhr zuzurüsten.
kommen. Seit etwa Generatien von
bald zeigen. Königs mit ent— siebt man in und Getreide, diese Haupt⸗
1866 dargestellt, auf 260 Millionen gestiegen,
Wetterbericht vom rgens 8 U
0 n5 8
3
— —
52525 225 82383 ——— Stationen. * Bind Wetter. S 3 2— 3 25 — 2 — — — 22 Mullaghmore 7J56 RB. . halb ber ' Aberdeen .. 745 WNW 6 bedeckt ĩ Christiansund 745 ND 6 bedect ? Kopenhagen. 438 BDNMW 4 olkig 2 Stockholm. 745 S 2 bedeckt 10 Haparanda.. 747 NDO * heiter ? Petersburg. 738 S I bedeckt ; Moskau... 747 W 2 bedeckt 11 Cork. Queens town... 761 NW 5 balb bed. 11 Brest .... 760 NWB better 12 wer 2 wolkenlos 5 ,, 6 keiterij ‚ amburg . 751 SB 3 bedeckt 19 winemünde 751 WSW 3 wolkig 3 Neufahrwasser 751 WSW 2 wollig 11 Memel. 7560 WSW 4 wollig 5 . wd 2 dalb bed. 11 ünster. .. 753 SW 3 bedeckt 3 Karlsruhe. 755 NO 3 bedeckt?) 15 Wiesbaden. 754 NNW 2 bedeckt?) 14 München.. 755 SW heiter . Chemnitz.. 753 W 4 wolkig 13 1 3 bedeckt H 1 still bedeckt 14 BGreglan . 64 SSW l bedeck 15 Ile d Aix. 759 NNW A4 halb bed. 12 e . 2 wolkig 16 . 1 bedeckt 18 i) Nachts Regen. Früh Regen. ) Nachts
Regen. Uebersicht der Witterung.
Eine Zone niedrigen Luftdrucks erstreckt sich von Schottland ostwärts über Süd ˖⸗Skandinavien hinaus nach dem nordwestlichen Rußland. Am Höchsten ist der Luftdruck vor dem Kanal. Ueber Deutschland ist der Luftdruck niedrig und ziemlich gleichmäßig vertheilt und daher die Luftbewegung meistens nur schwach. Das Wetter ist in Deutschland vorwiegend trübe und durchschnittlich kühler, sodaß die Temperatur vielfach unter dem Mittelwerthe liegt. Eine Theil depression liegt über dem östlichen Frankreich und dürfte bei weiterem Fortschreiten nach Osten hin von Gewittern und Regenfällen begleitet sein. Mühl⸗ haufen hatte gestern Gewitter.
Deutsche Seewarte.
Theater⸗Anzeigen. Königliche Schauspiele. Sonnabend: Opern.
daus. 122. Vorstellung. Oberon, König der Elfen. Koemartische Oper in 3 Auffügen. Musik von C. M. von Weber. Die Recitatwe von F. Böägner. Ballet von Emil Graeb In Scene gesetzt vem Ober⸗Regissenr Tetzlaff. Dirigent: Favellmeifter Kabl. Anfang 7 Ubr.
Scanfsrielbaus. 128. Vorstellung. Ter neue Gerr. Scaaspiel n 7 Vorgängen don Ernst von Dildenbruc. In Scene gesetzt vom Ober ˖ Regisseur Marx Srube. Anfang 7 Uhr.
Serrtag: Oxpernbaus. 125. Vorstellung. Undine. Romantiscke Zauber ⸗Orer in 4 Akten von Albert Lorßing. Tert nach Fougus s Erzäblung frei bear- beitet. Toanj von Ch. Guillemin. Anfang 7 Ubr.
Scanspielbaus. 129. Vorstellung. Das Käthchen von Heilbronn, oder: Die Feuerprobe. Großes bistorisches Ritterschauspiel in 5 Aufjügen von Heinrich von Kleist. Anfang? Ubr.
Zeutsches Theater. Sonnabend: Die Kinder der Excellenz.
Sonntag: Faust's Tod. ö
Montag: Die Welt, in der man sich lang weilt.
Berliner Theater. Sonnabend: Goldfische. Anfang 7 Uhr. . . Sonntag, Nachm. 2 Uhr? Die Waise von Lowood. Abends J Übr: Hamlet.
Montag, Nachm. 25 Uhr: Minna von Barn hel m. Abends 77 Ubr: Goldfische.
Tesstng⸗ Theater. Sonnabend: Zum ersten Male: Derby. Lustspiel in 4 Akten von Sigmund Schlesinger.
Sonntag: Derby.
Montag: Der Probepfeil.
Dienstag: Die Augen der Liebe. — Die Schulreiterin.
Wallner · Thrater. Sonnabend: Zum 63. Male: Miß Helyett. Vaudeville in 3 Akten von Maxime Boucheron. Deutsch von Richard Gencée. Musik von G. Audran.
Der Garten ist eröffnet.
Bei günstiger Witterung vor der Vorstellung: Großes Garten ⸗ Concert. Anfang des Concerts 6 Uhr, der Voistellung 72 Nbr.
Sonntag und folgende Tage: Miß Helyett.
Friedrich ⸗Wilhelmstãdtisches Theater. Sonnabend: Nanon. Komische Operette in 3 Akten 8 F. Zell und Rich. Gene. Musik von Richard
ene. Im prachtvollen Park: Große Militär⸗-Concerte.
verherrlicht Krieg und Sieg in der Darstellung einer Kampfesscene und Verkehrswesens, als dessen würdigster Bau die Eisenbahnbräcke über die Donau bei Giernamada dargestellt ist. Die Medaillons sind geschickt getrennt durch allegorische Figuren: Mars, Merkur. die Religion mit der h n Kunst und Wissenschaft mit der Tafel Akademie TV“ im Hinblick auf die gleichzeitige Jubelfeier der Universitãt. Entwurf, Zeichnung und Ausfübrung des Modells sind von dem bekannten Hosjuwelier Paul Telge, die Modellirung bat Bilzbauer P. Heisler ausgeführt, geprägt werden die Medaillen in der Münze zu Bukarest.
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Die dier jäbrige Wanderversammlung der Deutschen Landwirthschafts⸗Gefellschaft wird in den Tagen vom 4 bis S. Juni d. J. gleichzeitig mit der Wand erausstellung in Bremen nicht auf einen ) stattfinden. Sie wird unter dem Präsidium des zeitigen Präsidenten der Gesellschaft, Seiner Königlichen Hobeit des Erbgroßherzogs von abgehalten und bestebt aus Hauptversammlung und sieben Abtheiluagssitzungen, zu welchen auch EGäste zugelassen werden. Es find eine Anzahl von Vorträgen aus dem Gebiet des Acker baues, der Landeskultur, des Obst⸗ rend in der Hauptversammlung ein Vortrag vom Grafen von Bern ˖ storff. Wehningen über die landwirtbschaftliche Entwickelung ven . und ein
Daneben welche die Erledigung der Gesellschafts- Angelegenbeiten zur Aufgabe haben. An die Wanderdersammlung schließen sich landwirthschaftliche Lusflüge an in die Maischen Oldenbures und Ostfrieslands, die Lüneburger Haide, die Weserniederung und in die Moore Oldenburgs, des sodaß den Mitgliedern der Gesellschaft Gelegenbeit gegeben wird, die Bewirthfchaftung dieses Tbeils von Deutsckland und namentlich dte Viebzucht an Ort und Stelle kennen zu lernen. Der Bremer Lloyd Fat (8 sich nicht nebmen lassen, der Gesellschaft einen Dampfer kosten · frei zur Verfügung zu stellen, welcher 500 Theilnehmer am Aus ˖ stellurgs Sonntag nach Helgoland führen wird.
Die Prüfung der Handmilchschleudern, welche kürzlich die Deutsche Land wirthschafts ⸗Gesellschaft vorgenommen hat, bat ergeben, daß der erste Preis der Milchschleuder von defeldt & bekannte Stutt. Lentsch. Schöningen, Spstem Arnold, und der zweite Preis derjenigen r don Srssse TVudloff⸗Berlin, Spstem Dr. Braun, zugefallen ist.
Nonne.
Aus Bavern, 9. Mai, wird dem. Schwäb. Merkur! geschrieben: Ueber die Berbeerungen der Nonnenraupe in dem fast durchaus mit Nadelholz eingepflanzten Wildvark Ebersberg, Eisenbahnstation Kirch⸗ secon in der Räbe ven München, brachten die Zeitungen im vorigen Sommer und Herbst wiederbolt eingebende Berichte, und es waren den ganzen Winter hindurch unausgesetzt über 1300 Holjbauer in Thätigkeit, um die abgefressenen Stämme niederzulegen und für die Drei Dampfsägemühlen waren ebenfalls mit dabei, die Arbeiter zu unterstützen. et 4 nochmals Herbst werden, bis der ganze Park gesäubert ist. Aber
Hlüpft und verbreitet sich in solchen Massen über die gelällten und die noch stebenden Stämme, daß selbst die in großer Anzahl an wesenden Forstleute eine wiederbolte Verwüstung in Aussicht stellen follen. Ob eine derartige Befürchtung begründet ist, wird sich wobl
Handel und Gewerbe.
In der heutigen Sitzung des Centralausschusses der Reichsbank war die Frage einer Diskont-Erhöhung Gegenstand der Berathung. Nach dem Vortrage des Präsi⸗ denten Hr. Koch ist die Notenreserve zwar bis zum 13. d. M. und der Metallvorrath beträgt 331 Millonen, ca. 35 Millionen mehr als im Vorjahre. Aber
alme, die Gerechtigkeit und nöthigt doch
erhöht. ein Riegel
licher Goldabflüsse Cours ist stetig gestiegen, gestern auf 20 465, und die Bank von England, welche für deutsches gemünztes Gold erhöhte Preise bewilligt, hat ihren Diskontsatz gestern auf 5 Prozent Gold kann hiernach nach England gehen, wenn nicht vorgeschoben wird. Der Berlin betrug gestern bereits 317. hörte Centralausschuß erklärte sich, beistimmend, für die beabsichtigte Erhöhung des Diskonts von 3 auf 4 Proz, des Lombardzinssußes auf 4½ bezw. 5 Proz.
auch die Anlage ist hoch; sie ist seit dem J. Mai bis zum 13. Mai von 663 Millionen auf 685 Millionen gestiegen, während sie sonst um diese Zeit regelmäßig fällt. Selbst wenn hiernach und nach den sonstigen Verhältnissen des deutschen Geldmarkts eine Ditcont⸗Erhöhung noch vermieden werden könnte, so
zu einer solchen die Gefahr erheb⸗ ins Ausland. Der kurze Londoner
Privatdiskont in Der gutachtlich ge⸗ diesen Ausführungen
und Weinbaues vorgeseben, wäb⸗
zweiter über lIandwirth⸗ Grafen von Arnim ⸗⸗Schlagen⸗ laufen die Versammlungen,
gonnene, in
zeichnete der
für eröffnet.
ertranken.
Dessenungeachtet wird es wobl der hiesigen
Oberst⸗
St. Petersburg, 15. Mai. : dungen aus Krementschug überfuhr auf dem Dnjepr ein Dampfer ein Boot mit 42 Arbeitern, von denen 19
Brüssel, großen Gasanstalt, welche die ganze Stadt mit Gas ver⸗ sieht, haben die Arbeit niedergelegt. Grenadiere hält die Anstalt besetzt. Am heutigen Abend wird die Stadt noch mit Gas erleuchtet werden können.
Lüttich, 15. Mai. (W. T Umgebung als
Nach Schluß der Redaktion eingegangene
De peschen.
.
Prag, 15. Mai. (W. T. B.) Die Landesausstel⸗ lung ist heute Vormittag 10 Uhr durch den Erzherzog Carl Ludwig als Vertreter des Kaisers, des Pro⸗ tektors der Ausstellung, im Namen des Letzteren er⸗ offnet worden. Auf die in böhmischer Sprache he⸗
deutscher Sprache fortgesetzte Ansprache Landmarschalls Fürsten Lobkowitz be⸗
Erzherzog in seiner Erwiderung den
Gedanken der Ausstellung als einen glücklichen, weil die Letztere die geistigen und wirthschaftlichen Fortschritte des abgelaufenen Jahrhunderts darlege.
Kaiser diesem Gedanken und das Protektorat über die Ausstellung übernommen, welche er persönlich in Augenschein nehmen werde. Wie die Ausstellung dem Lande zur Ehre gereiche, so möge sie auch zur Hebung der allgemeinen Woblfahrt beitragen. herzog erklärte hierauf in beiden Landessprachen die Ausstellung
Aus diesem Grunde habe auch der das regste Interesse zugewendet
Der Erz⸗
(W. T. B.). Nach Mel⸗
15. Mai. (W. T. B.) Die Arbeiter der
Eine Abtheilung
. B.) Der Strike ist in
beendigt zu betrachten,
16 54 — s, . heute striten nur noch 300 Arbeiter. Auch in den Nonnenräupchen ihren Puppen ent- Kohlenwerken der anderen Bezirke macht sich eine wesentliche Besserung bemerkbar, sodaß man hofft, der Strike werde Dienstag beendet sein. Unter
dem Thor einer Werkstatt in Wasmes explodirte in der vergangenen Nacht eine Dynamitpatrone; der verursachte Schaden ist jedoch nur unerheblich.
New⸗York, 15. Mai. „Reuter'schen Bureaus“ ]) Eine Depesche aus Acapulco meldet, daß der Dampfer „Itata“ dort von dem chilenischen Kreuzer „Esmeralda“ erwartet werde, und daß man auch dem Eintreffen des Kriegsschiffes der Vereinigten Staate. „Charleston“ stündlich entgegensehe.
(W. T. B. Meldung des
Auftreten von Gesangs⸗ und Instrumentalkünstlern. r. des Concerts 6 Uhr, Anfang der Vorstellung 7 Uhr. Sonntag: Dieselbe Vorstellung. ö Sonntag und Montag (1. und 2. Pfingstfeiertag): Große Militär ⸗Früb ⸗˖ Concerte.
Residenz - Theater. Direktion: Sigmund Lauten · burg. Sonnabend: Zum 22. Male: Dr. Jojo. Schwank in 3 Akten von Albert Carr. Deutsch von Carl Lindau. Regie: Emil Lessing. Vorher zum 22. Male: Wer das Größere nicht ehrt, ift das Kleinere nicht werth. Schwank in] Auf⸗ zug von Sigmund Schlesinger. Anfang 73 Uhr.
Sonntag und folg. Tage: Dieselbe Vorstellung.
Rroll's Theater. Sonnabend: Letztes Gast ; spiel der Tr. Lilli Lebmann. Lucretia Borgig—. (Lucretia: Fr. Lebmann; Gennaro: Hr. Paul Kalisch als Gãͤste.) . ö ; . Der Freischütz. (Max: Hr. Birren⸗ oven.
Montag: Die lustigen Weiber von Windsor.
Dienstag: Gastspiel der Fr. Marcella Sembrich Marie, die Tochter des Regiments.
Täglich, Abends bei brillanter elektrischer Beleuch⸗ tung des Sommergartens: Großes Concert‘. An- fang z, der Vorstellung 7 Uhr. .
Sonntag und Montag (1. und 2. Pfingstfeiertag): Bei günstigem Wetter Großes Früh Concert im Sommergarten. Ar fang 5. Uhr.
Belle Alliance · Theater. Sonnabend: Zum
27. Male: Der Giftmischer. Schwank in 4 Akten nach dem Französischen von Fritz Brentano und Carl Tellbeim.
Im prachtvollen, glänzenden Sommergarten (vor-; nebmstes und großartigstes Sommer ⸗CFtablissement der Residen : chroßes Militär. Toppel ˖ Concert. Auf⸗ treten sämmtl. Spenalitäten. Brillante Illuminatien des ganzen Garten ⸗Etablissements. 6. des Con- certs 5 Uhr Anfang des Theaters 74 Uhr.
Am J. und 2. Pfingstfeiertag: Großes Militär- Früb⸗Concert und Theater⸗Früb⸗Vorstellung: Ein Kater. Schwank in 1 Akt von Julius Keller. Die Odaliske. Sckwank in 1 Akt von O Elener. Anfang des Früh Concerts 5 Uhr, der Früb; Vor⸗ stellung 7 Uhr Morgens. Eintritt inel. Theater (soweit der Raum es gestattet) 30 3.
Abends: Im Theater: Neu einstudirt: Tricoche und Cacolet.
Adolph Ernst-Lheater. Sonnabend: Ab— schieds · Benefiz für Anna Grünfeld. Adam und nya. Gesangsposst in 4 Akten von Gduard a ohson und Leppold Cly. Couplets von Jacobson unt Ertan Görß. Musst von Adolrh Ferron. Za 4 tt Der unselige Toupinel. Parodistischt Ginlage. Anfang 75 Uhr.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)
Sonntag: Dieselbe Vorstellung Der Sommer ⸗Garten ist geöffnet.
Thomas-Theater. Alte Jalobstraße 30.
Sonnabend: Zim 20. Male. Auftreten von Betty Damhofer. Drei Paar Schuhe. Posse mit Gesang in 3 Abtbeilungen und einem Vorspiel von Carl Görlitz. Musik von Carl Millöcker. Vorher: Großes Garten Conceit. Sonntag: Zum 21. Male: Drei Paar Schuhe.
Urania, Anstalt für volksthümliche Naturkunde. Am Landes ⸗ Ausstellungs ⸗ Park (Lehrter Bahnhof. Geöffnet von 12 —11 Uhr. Tänlich Vorstellung im ,, Theater. Näheres die Anschlag zettel.
Familien⸗Nachrichten. 10968 ; In der Nacht vom 13. zum 14. d. M. verschied nach längerem Leiden der Wirkliche Geheime Kriegsrath und vortragende Nath im Kriegs Ministerium, Ritter hoher Orden
Herr Karl Volkmann
im noch nicht vollendeten 52. Lebensjahre.
Die augae zeichneten Dienste, welche derselbe während seiner 16 jährigen Zugehörigkeit zum Kriegs⸗Mi⸗ nisterjum geleistet har, sowie seine liebenswürdigen persönlichen Gigenschaften sichern ihm ein dauerndes ehrenvolles Andenken.
Berlin, den 15. Mai 1821.
Der Kriegs-⸗Minister. von Kaltenborn.
Verlobt: Frl. Marie Pzillas mit Hrn. Gerichts Assessor Richard Henning (Brieg — Breslau).
Verehelicht: Hr. Lauptmann Hilmar Frhr. von Ende mit Frl Amélie von Nioge (Essen a. R.). — Hr. Reg ⸗Assessor Dr. jur Atolf Wrede mit Frl. Elisabeih W eyertzberg (Bonn).
Geboren: Ein Sohn: Hen F. von Arnt waldt (Ventschom) — Cine Tochter: Hin. Amts richter Schiller (Gleiwitz)
Gestorben:; Hr. En il von Buch (Zapken⸗ dorf). — Fr,. Landgerichte Nat“ Rosa Jiatalie von Banchet, geb Reher (Neu-Rurpin) — Verm. 6 FKammerberr Hedwig von Prittwitz, geb. Fzirn von Tewitz (Sfalung).
Nedacteur: Dr, H. Klee, Direktor. Berlin —— — ö Verlag der Expedition (Scholynͤ. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags— Anstalt, Berlin s., Wilhelmstraße Nr. 32. Sechs Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage)
der Riß
Erste Beilage
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
M 113.
Berlin, Freitag, den 15. Mai
1891.
Serrenhaus. 20. Sitzung vom Donnerstag, 14. Mai.
Der 36m wohnen der Minister des Innern Herrfurth, inister Dr. von Schelling und der Finanz⸗ Minister Dr. Miquel bei.
Auf der Tagesordnung steht zunächst der mündliche Be⸗ richt der Petitionskommission über die Petition der Ge— meindeverordneten und des Schulvorstandes zu Ascheberg in Westfalen, welche sich über die Anordnung der Schulbehörde, in der Osterbauerschaft eine Schule zu errichten, beschweren, entgegen dem Beschluß der Gemeindevertretung, die Schule in Ascheberg durch Hinzufügung einer neuen Klasse zu erweitern. ;
Die Petitionskommission schlägt vor, die vorbezeichnete Petition der Staatsregierung zur nochmaligen Erwägung zu überweisen.
Geheimer Ober ⸗Regierungsrath Esser bittet, den Kommissions 0 . und es bei der Entscheidung der Provinzialbehörden zu belassen.
Freiherr von Landsberg empfiehlt die Annahme des Kom missions vorschlages.
Das Haus tritt dem Vorschlage seiner Kommission bei.
. Es folgt der mündliche Bericht der verstärkten Kommission für kommunale Angelegenheiten über den Entwurf der Städte⸗ ordnung für den Regierungsbezirk Wiesbaden.
Auf Vorschlag des Herrn von Woyrsch wird der Ent— wurf en bloe genehmigt.
Demnächst wird der Gesetzentwurf, betr. eine Erweite⸗ rung des Staatsschuldbuchs, nach dem Vorschlage der Finanzkommission unverändert angenommen.
Sodann wendet sich das Haus zur Fortsetzung der Be⸗ rathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Landgemeinde⸗ ordnung in den sieben östlichen Provinzen der Monarchie.
Die Berathung beginnt bei 8§. 75.
Derselbe lautet nach der Regierungsvorlage:
Der Gemeindevorsteher und die Schöffen werden von der Gemeindeversammlung (Gemeindevertretung) aus der Zahl der Ge⸗ meindeglieder auf sechs Jahre gewäblt.
In Gemeinden mit mehr als z00) Einwohnern kann die Ge⸗ meindevertretung die Anstellung eines besoldeten Gemeinde Vorstehers beschließen. Die Wahl desselben erfolgt auf die Dauer von zwölf Jahren und ist nicht beschränkt auf. die Gemeindeglieder.
Vater und Sohn sowie Brüder dürfen nicht gleichzeitig Gemeindevorsteher, und Schöffen sein.
2 Kommission beantragt, demselben folgende Fassung zu geben:
Der Gemeindevorsteher und die Schöffen werden von der Gemeindeversammlung (Gemeindevertretung) aus der Zahl der Gemeindeglieder, der Gemeindevorsteber auf zwölf, die Schöffen auf sechs Jabre gewäblt.
In Gemeinden mit mehr als 3000 Einwohnern kann die Ge— meindevertretung die Anstellung eines besoldeten Gemeindevorstehers beschließen. Die Wahl desselben erfolgt auf die Dauer von zwölf Jahren und ist nicht beschränkt auf die Gemeindeglieder.
Vater und Sohn sowie Brüder dürfen nicht gleichzeitig Ge— meindevorsteher und Schöffen sein.
Referent Minister des Königlichen Hauses von Wedell! Auf dem Lande seien bei Wablen außer dem öffentlichen Interesse auch persönliche Rücksichten maßgebend, und in Folge dessen sei ein guter Schulze häufig Angriffen ausgesetzt. Daher komme es, daß die Leute, wenn sie ein paar Jahre im Amte seien, ihr Augenmerk auf eine Neuwahl lenken müßten. Bei einer Amtsdauer ron zwölf Jahren, wie die Kommission sie vorschlage, werde das ja nicht ausgeschlossen, aber viel seltener eintreten. Man wende dagegen ein, es sei schon jetzt schwer, gute Schuljen zu bekommen; bet einer zwölfjährigen Amtsdauer würde es noch viel weniger möglich sein. Dagegen be⸗ merke er, daß nach §. 63 Niemand gezwungen werden könne, länger als drei Jahre ein Ehrenamt zu bekleiden. Damit sei dieser Ein⸗ wand beseitigt. Wenn man ferner sage, sehr schlechte Schulzen werde man bei zwölsjähriger Amtsdauer nicht los werden können, so sei da—⸗ gegen zu bemerken, daß man sich eben bei der Schulzenwahl vorsehen müsse. Er bitte also, die zwölfjährige Amtsdauer zu genehmigen.
Minister des Innern Herrfurth:
Nach der Konstruktion, welche der 8. 75 in den Beschlüssen des andern Hauses gefunden dat, werden zwei Fälle unterschieden: einmal die Anstellung eines besoldeten Gemeindevorstehers, die nur in größeren Gemeinden mit einer Seelenzabl von mehr als 3000 Seelen stattfinden kann und deren Wahl auch auf andere Personen, als die ⸗ jenigen, welche der betreffenden Gemeinde als Mitglieder angebören, gerichtet werden kann. Für diesen besoldeten Gemeindevorsteber ist eine Wahldauer von zwölf Jahren vorgeseben. Dagegen soll für diejenigen, welche das Schulzenamt als ein Ehrenamt verseben, welche lediglich aus den Mitgliedern der Gemeinde entnommen werden können, die Dauer der Wahlperiode auf sechs Jahre sirirt werden. Meine Herren, diese Konstruktion steht in vollem Gir klange mit den Srundsätzen, von denen, ich kann sagen, nicht nur sämmtliche ländliche Semeinde⸗ verfassungsgesetze, sondern auch sämmtliche Städteordnangen, sämmt liche Kreisordnungen und sämmtliche Provinzialerdnungen in Preaßen ausgehen. Wir haben überall die Bestimmung, daß fär diejenigen Aemter in der Gemeindeverwaltung und Gemeindevertretung, welche lediglich ehrenamtlich übernommen werden, die Wabldauer auf sechs Jahre festgestellt ist, daß dagegen in den Fällen, wo ein besoldetes Gemeindeamt geschaffen wird, die Wabl auf zwölf Jahre vorgenommen wird, hier und da giebt es kleine Abweichangen, aber diese Abweichungen bestätigen nur die Regel, und nirgends ist fär ehrenamtliche Wahrnehmung von Aemtern in der Gemeinde verwaltung und Gemeindevertretung die Zeitdauer auf zwölf Jahre in der Weise fixirt, wie es die Beschlüsse Ihrer Kommission gethan baben.
Meine Herren, wag junächst die sämmtlichen Pro vinzial— ordnungen anlangt, so werden die Mitglieder des Provinzial Landtages, des Provinzialautschusses, des Provinzialrathes auf sechs Jahre gewählt, das sind eben sämmtlich unbesoldete, ehrenamtliche Funktionen. Für den Landesdirektor, welcher ein besoldeter Provinzlalbeamter ist, ist die Möglichkeit einer Wahl auf sechs oder auf zwölf Jahre vorgesehen, und Letzteres ist, weil er be— soldet wird, überall die Regel geworden. In sämmtlichen Kreis ordnungen sind die Wahlen der Krelgztagsmitglieder, der Mitglieder des Kreisausschusseö nur auf sechs Jahre vorgenommen, denn es sind
ehrenamtliche Funktionen. In sämmtlichen Städteordnungen ist das Prinzip festgehalten, daß der besoldete Bürgermeister, die be⸗ soldeten Beigeordneten, die besoldeten Magistratsmitglieder auf zwölf Jahre gewählt werden, daß dagegen die unbesoldeten Beigeordneten,
Mitglieder des Magistrats und der Stadtverordneten Versammlung im
Ehrenamt nur auf sechs Jahre gewählt werden. In sämmtlichen Land⸗ gemeindeordnungen ist genau dasselbe Prinzip festgehalten. Sie haben hier nur zwei kleine Abweichungen, die eine besteht in West— falen, die andere in Hannover. In Westfalen ist die Regel, es wird der unbesoldete, ebrenamtliche Gemeindevorsteher auf sechs Jahre gewählt mit der Maßgabe, daß nach Ablauf von drei Jahren er auf zwölf Jahre gewählt werden kann. In Hannover besteht die Bestimmung, daß durch Ortsstatut die Wablperiode nicht unter sechs Jahre, aber auch nicht über zwölf Jahre normirt werden kann. Aber faktisch bat sich das Sachverbhältniß dahin gestaltet, daß jeder unbesoldete Gemeindevorsteher nur auf sechs Jahre gewählt wird. Meine Herren, Sie finden überall dieses Prinzip festgehalten. Nun, meine ich, ist es doch ein Grundsatz, den dieses hohe Haus von jeber streng festgehalten hat, daß man in der Gesetzgebung das Prinzip der Kontinuität nach Möglichkeit wahrt, daß man eine Aenderung in Grundsätzen, die sich nicht auf einzelne Fälle beziehen, sondern die gleichmäßig durch eine ganze Reihe von Gesetzen festgebhalten werden, nicht eintreten läßt, wenn nicht eine absolut zwingende Nothwendigkeit vorliegt. Und nun, meine Herren, wenn ich selbst die Gründe, die der Herr Referest für die Beschlüsse der Kommission angeführt bat, in ihrem Gewicht nicht verkennen will, so muß ich sagen, dieselben bedingen in keiner Weise die Nothwendigkeit einer Aenderung. Die Gründe, die entgegensteben, sind mindestens von demselben Gewicht. Ein guter Gemeindevorsteher kann nach sechs Jabren wiedergewählt werden und wird in 99 von 100 Fällen wiedergewählt werden; einen schlechten Gemeindevorsteher, der aber nicht so schlecht ist, daß man ihn im Wege des Disziplinarverfahrens beseitigen kann, kann man aber nach sechs Jahren los werden durch die Nicht ⸗Wiederwabl, wäbrend man ihn sonst jwölf Jahre lang bebalten müßte. Nach dieser Richtung hin, glaube ich, also sprechen praktische Gründe für die Beibebaltung eines Prinzips, welches, ich wiederhole es, in sämmt⸗ lichen Landgemeindeordnungen, Städteordnungen, Kreisordnungen und Provinzialordnungen festgehalten ist.
Ich glaube, es würde nicht wohl gethan sein, wenn dieses bobe Haus aus Rücksichten einer gewissen praktischen Zweckmäßigkeit, die meines Erachtens nicht durchschlagend sind, in dieses Prinzip einen Einbruch machen wollte, welcher von großer Gefahr ist. Ich kann Sie daber nur bitten, es in dieser Beziehung lediglich bei den Be— schlüssen des anderen Hauses zu belassen und die Vorschläge Ihrer Kommission abzulehnen.
Freiherr von Maltzahn: Er erkläre sich für die Amtsdauer von sechs Jahren aus ganz anderen Gründen, als sie hier vorgebracht seien. Für ibn sei der Umstand maßgebend, daß er in den gegen wärtigen Entwurf keine Bestimmung bringen wolle, die er, wenn das Gesetz etwa von dem anderen Hause zurückkomme, nachher ai Ht würde aufrecht erhalten können; er wolle bei einer nochmaligen Abstimmung konform gehen. Er betone das, weil es noch Leute gebe, die nicht einsähen, was es für ein Unterschied sei zwischen der ersten und zweiten Abstimmung über die 3 oder 4 9,½ der Einkommensteuer. Man sehe nicht ein, was für ein Unterschied es sei, ob man über ein sogenanntes Prinzip abstimme, dessen Bedeutung man erst aus allerlei Interpretationen bervorbolen müsse, oder ob man für eine Reform stimme und damit einen energischen Entschluß fassen solle. Heute handele es sich um ein sogenanntes Prinzip, bei der damaligen zweiten Abstimmung um die Aufrechthaltung eines Gesetzes, das durch seine Klarheit und durch seine ganze ffn vollstãndig den Grundsätzen dieses Hauses entsprochen habe. as könne er von diesem . nicht sagen; für die gegenwärtige Vorlage sei eigentlich Niemand voll eingetreten. Er stimme mit vollster Lovalität für das Gesetz, um es womöglich durchzubringen; aber wenn der Moment komme, wo es begraben werden solle, dann, sage er, sei ein Gesetz be graben, das ihm sehr unsympathisch sei und von dem er gewünscht hätte, daß es das Licht der Welt überbaupt nicht erblickt hätte. Aber umsomebr werde man anerkennen müssen, wenn er sich bemühe, das Gesetz von allen Schwierigkeiten frei zu halten, die seine An⸗ nahme erschweren könnten. In diesem Pause seien die Bauern nicht vertreten, aber die Vertreter des Großgrundbesitzes kennten wobl die Verhaͤltniffe der Bauern und träten, wo es nöthig sei, für sie ein. Nun würden es freilich die Bauern wohl zu tragen wissen, wenn man ihnen Stolz und Hochmuth vorwerfe; aber man habe den Bauernstolz verwechselt mit dem berechtigten Standesgefühl, das er andern Klassen der Bevölkerung ebenso gönne, wie dem Bauern stande, und zu seiner Freude sei dem Banuernstande von anderer hervor ˖ ragender Seite ein ehrenvolles Zeugniß dadurch ausgestellt worden, 3 der General ˖Feldmarschall Moltke in einer Antwort auf eine Bauernzuschrift unterzeichnet habe Graf Moltke, Bauer“.
Herr von Wiedebach und Nost iz: Es würde viel richtiger gewesen sein, der Gemeinde nur ein Vorschlagsrecht zu geben und den Schulzen durch den Landrath ernennen zu lassen. Der Schulze von der Gemeinde Gnaden habe nicht die Energie und den Einfluß, wie der von der Staatsbebörde ernannte. Der Grund, daß die Gemeinde nach sechs Jahren wieder Gelegenheit haben müsse, über den Schul zen zu urtheilen, sei ein ganz verderblicher, sozialdemokratisch angebauchter Gedanke; dann könne man auch drei Jahre beschließen. Der Bauer wisse in der Regel nicht zwischen Sache und Person zu unterscheiden, und meistens spielten bei den Wahlen ungeheuer viel versönliche Rücksichten mit Deshalb müsse das Wahlverfahren so selten wie möglich ein⸗ treten. Die Leute würden durch die unaufhörlichen Wahlen immer wieder beunruhigt. Er bitte, an dem Kommissionsantrag festzuhalten. (Beifall)
Präsident des Ober ⸗ Verwaltungsgerichts Wirklicher Gebeimer Rath Persius: Es bandele sich hier allerdings um eine Frage der Zweckmäßigkeit, aber dieselbe sei von nicht zu unterschätzender Be deufung. Bisher sei der gesetzliche Zustand im überwiegenden Theile der Monarchie der, daß eine sechsjährige Wahlperiode gelte. Erst vor wenigen Jahren habe das Herrenhaus die Kreisordnung für vie Rbeinlande angenommen, in welcher auch die sechsjährige Wahl- periode entbalten sei. Die Gründe für die zwölfjährige Wahl- periode seien nicht durchschlagend, und die Gegengründe seien als überwiegend anzusehen, wenn es sich um die Entscheidung handele, ob der bisherige Zustand beibehalten oder geändert werden solle. Eine Wahlagitarion sei auch bei jwölfjäbriger Wablperiode nicht zu vermeiden. In jwei, drei Jahren werde sich der Schulje in die Ge⸗ schäste genügend einarbeiten können, sodaß auch deshalb eine längere Wahlperiode nicht nöthig sei.
Herr von Betbmann-Hollweg; Bei längerer Wahlperiode werde eine Kontinultät der Verhältnisse besser ermöglicht. Wenn auch für den Kreisausschuß die sechejährige Wahlperiode gelte, so werde nach sechs Jahren nicht der ganze Kreigausschuß neugewählt, sondern es scheide bekanntlich nach drei Jahren die Hälfte der Mitglieder aus. Die Kontinuität sei also auch da trotz der sechsjährigen Wahlperiode gewahrt. Anders würde es sein. wenn Schulze und. Schöffen auf sechs Jahre gewählt würden. Wo die Gemein deverhãltnisse schlecht seien., werde auch ein schlechter Schulze gewählt werden, und dann sei es gleich, ob er auf sechs oder zwölf Jabre gewählt sei. Die öftere Wahlagitation müsse man vermejden, und es sei nicht wünschenswerth, daß die Wiederwahl eines guten Schulzen nach sechs Jahren gefährdet sei.
Minjster des Innern Herrf urth:
Mit den Ausführungen Seiner Excellenz des Herrn von Persius kann ich mich in allen Punkten einverstanden erklären. (Bravo Gegenüber den Ausführungen des Herrn von Wiedebach gestatte ich mir, darauf hinzuweisen, daß seine Deduktionen weniger gegen die Dauer der Wablperiode, als gegen die Art und Weise, wie die Be⸗ stellung der Schulzen erfolgt, sich richteten, nämlich ob durch Wahl oder ob durch Ernennung. Darüber kann sich ja streiten lassen. Aber ich meine, da diese Frage nicht zur Diskussion steht, es sich vielmehr nur um die Dauer der Periode, der Funktionszeit des Schulzen handelt, so kann man gerade daraus wiederum folgern, daß er keine ge⸗ nügende Veranlassung hat, gegen die sechs jährige Wahlperiode vorzugehen, denn die näber liegende Parallele bietet sich doch in dem Amtsvor—⸗ steher, der allerdings nicht gewäblt, sondern auf Grund einer Vor⸗ schlagsliste ernannt wird. Die Ernennung des Amtsvorstehers erfolgt aber ebenfalls auf sechs Jahre, und dasselbe was Sie geltend gemacht haben gegen die sechs Jahre des Gemeinde— vorstehers, können Sie dann mit demselben Rechte gegen die sechsjäbrige Periode des Amtsvorstehers geltend machen.
Was die Ausführungen des Herrn von Bethmann ⸗Hollweg be⸗ trifft, so trete ich ibm darin bei, daß die Selbständigkeit der Ge meinde bezüglich der Schulzenwahl in keiner Weise zu unter— schätzen ist, daß aber gerade diese Selbständigkeit dafür die Garantie bietet, daß aus einer Normirtung der Wahlperiode auf sechs Jahre Nachtheile nicht entstehen. Herr von Beth⸗ mann ⸗Hollweg sagt, die Wiederwahl eines guten Schulzen sei nach sechs Jahren gefährdet, dagegen sei die Wahl eines schlechteren Schulzen, wenn einmal schlechte Verhältnisse in der Gemeinde vorbanden wären, auch bei zwölf Jahren in keiner Weise als Nachtheil anzusehen. Meine Herren, das vermag ich nicht anzuerkennen. Ich gebe ja zu, die Frage ist eine nicht ganz jweifellose. Es lassen sich für die zwölf⸗ und für die sechs jährige Periode fast gleich gute Gründe anführen, und bätten wir tabula rasa, so würde ich sagen, darüber kann man streiten, man kann es so oder so machen, die Sache hat keine große prinzipielle Wichtigkeit. Nun handelt es sich aber darum, daß wir einen ganz bestimmten Rechtszustand in sämmtlichen kommunalen Wahlen der Landgemeinden, Städte, Kreise, Pro⸗ vinzen haben, und daß Sie dieses Prinzip durchbrechen wollen, nicht aus Gründen der Theorie, sondern aus Gründen der Praxis. Nun, meine Herren, unsere Landräthe und unsere Regierungs⸗Präsi⸗ denten haben doch auch einige Praxis in der Frage, und da kann ich sagen, daß speziell über diese Fragen die Gutachten eingeholt sind, und mit Ausnahme eines Regierungs-Präsidenten, der auch im anderen Hause den Antrag auf Einführung der zwölf Jabre gestellt hat, sowie einer verhältnißmäßig geringen Anzahl von Landräthen haben sich sämmtliche Bebörden dahin ausgesprochen, die jetzige sechsjährige Wahlperiode habe sich bewährt, es liege kein Grund für eine Abänderung der zur Zeit bestehenden Rechtsgrundsätze vor.
Ich bitte wiederholt, die Anträge Ihrer Kommission abzulehnen und die Vorlage in der Fassung des anderen Hauses anzunebmen, da ich nicht in der Lage sein würde, die Vornahme einer Abänderung meinerseits vertreten zu können.
Wirklicher Geheimer Rath von Kleist Retz ow: Er freue sich, auch in dieser Frage mit Herrn von Bethmann ˖⸗Hollweg Schulter an Schulter zu stehen. Bei einer zwölfjährigen Wahl periode werde die Kontinuität der. Verhältnisse besser gewahrt. Der Minister möge es ibm nicht verübeln, daß er diese Frage bei dieser Gelegenheit regeln wolle. Die Schulzen würden dadurch, daß sie nicht sobald einer Neuwahl ausgesetzt seien, in ihrem Amt unzweifelhaft tüchtiger und eifriger sein. Wenn der Schulze drei Jahre brauche, um sich einzuarbeiten, so dürfe er nicht nach ferneren drei Jabren aus dem Amte scheiden. Früher seien die Schulzen auf Lebenszeit angestellt worden.
Damit schließt die Diskussion.
Berichterstatter Minister des Königlichen Hauses von Wedell tritt nochmals für den Kommissionsantrag ein und bemerkt, daß bei den Kommunalbeamten die Dauer der Wahlperiode nach der Funktion bemessen sei.
Minister des Innern Herrfurth:
Meine Herren! Ich bedauere, nach dem Herrn Referenten noch einmal das Wort ergreifen zu müssen. Ich muß das aber thun, um faktische Angaben desselben zu berichtigen.
Es ist nicht richtig, daß in unserer Gesetzgebung nach der Funktion des Gewählten die Dauer der Wahlperiode bemessen
werde, sondern sie wird bemessen nach dem Kriterium der Besoldung. Ich erinnere daran, daß die Bürgermeister, wenn sie besoldet sind, unbedingt auf 12 Jahre gewählt
werden, daß der Beigeordnete, welcher den Bürgermeister vertritt, nur dann auf jwölf Jahre gewählt wird, wenn er besoldet wird, dagegen wenn er nicht besoldet wird, nur auf sechs Jahre; daß der Amtsvorsteher, weil er nicht besoldet ist. obwohl er eine führende Stellung einnimmt, nur auf sechs Jahre bestellt wird; daß der Landes Direktor auf sechs Jahre gewählt werden kann, faktisch aber
auf zwölf Jahre gewählt wird, weil er besoldet wird. Der Unter schied liegt nach unserer Gesetzgebung nicht in der Funk⸗ tion sondern in der Besoldung. Der Gemeindevorsteher
einer Landgemeinde wird aber der Regel nach nicht besoldet, die Remuneration, die er für seine Mühewaltung bekommt, ist aus- drücklich unterschieden von der Besoldung. Wenn der Gemeinde vorsteher Besol dung erhält, so soll auch er nach Absatz? im