1891 / 114 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 16 May 1891 18:00:01 GMT) scan diff

Statistik und Volkswirthschaft.

Die Eisenbahnen der Erde.

Am 31. Dejember 1889 hatten nach einer Zusammenstellung des Archivs für Fifenbabnwesenꝰ die genannten Eisenhahnen de Erde tine Autdebnung von 595 767 km erreicht, eine Ausdehnung, welche nahezu dem Fünf sehnfachen des Erdumfangs am Aequator gleich- kommnt und die mittlere Entfernung des Mondes von der Erde um mehr als 200 000 km übertrifft Am Schlusse des achten Jahr- zehnts, am 31. Dezember 19579, betrug die Lange der im Betrieb befindlichen, in den ersten vier Jahrzehnten des Eisenbahn ˖ seitalters sertig. gestellten Eisen bahnen 50 O31 km, die Zu. nabme an Länge hat ö. ciel n. dem neunten Jahrzehnt unseres

ahrhunderts also 245 m betragen. . ö * den . Erdtheilen hat zu den 108 00 Em Eisen⸗ bahnen, welche in der Zeit von Ende 1880 bis Ende 1833 auf der Ertze entftanden sind, Amerska den größten Theil = 68 6780 km bei- getragen. Besonders sind es hier die Vereinigten Staaten, deren Gisenbahnnetz fortgesetzt eine statke Entwickelung zeigt, es Fat um 52 179 km oder 265,1 zugenommen. Außer den Vereinigten Staaten weifen besonders noch Canada und. Mexiko starken Zuwachs auf.

Aof Amerika folgt Europa mit 24 604 km oder 12,6 . Von den verschiedenen Ländern Europas hat Deutschland den größten Zuwachs an Eisenbahnlänge 4222 km oder 11.200. auf. zuweisen. Hiernach kommen Desterreich Ungarn, Frankreich, Rußland und Italien mit beträchtlicher Vermehrung, während in England die Zunahme nur eine verhältnißmäßig geringe ist. ö

In Asien ist es Britisch-⸗Indien, dessen Eisenbabnnetz den beträchtlichsten Zuwachs 6180 km oder 32 9 aufweist. In dem großen volkreichen China ist man immer noch nicht über einige kleine Versuchslinien hinausgekommen, doch dürfte der von der russi⸗ schen Regierung nunmehr in Angriff genommene Bau der. sihirischen Bahn demnächst vielleicht auch einen neuen Anstoß zu größeren Eisen⸗ bahnbauten in China geben. k

In Afrika hat nur in Algier und Tunis eine in Betracht kommende Entwickelung des Eisenbabnbaues stattgef inden. Ein stärkerer Zuwachs an Gisenbahnlänge wird dort erst wieder ju er⸗ warten sein, wenn die Verhältnisse in den neuen deutschen und englischen Kolonien, sowie im Kongostaat sich weiter entwickelt und befestigt haben werden. ö

Die Eisenbahnnetze in den verschiedenen Kolonien Australiens sind im Verhältniß zur Bevölkerungszahl schen von sehr beträchtlicher Autdehnung und im fortgesetzten starken Wachsthum begriffen. Am Stärkften sst dieses Wachetbum in den sich rasch entwickelnden Kolonien Suͤd⸗Australien und Queensland. Das noch sehr dunn bevölkerte

WestAustralien hat von allen Staaten der Erde im Verhältniß zur Finwohnerzabl die größte Csenbahnlänge, es kommen hier 181,8 km Eisenbahn auf je 10 009 Einwohner, wäbrend beispielsweise in Deutschland auf dieselbe Einwohnerzahl 8.5 km Eisenbahn kommen.

Her Gesammtbetrag des auf die Gisenbahnen der Erde am Schlusse des Jahres 1885 verwendeten Anlagekapitals beläuft sich auf rund 128. Mälliarden Mark. Für den Schluß des Jabres 1888 war dieses Kapital auf i213 Milliarden Mark berechnet, und hat sich also in 1889 um 7 Milliarden vergrößert. In Deutsch⸗ land belief sich Ende 1889 das Anlagekapital auf 10 259 015 000 M, in England auf 17531 903 000 (6, in Frankreich auf 11 189 610 0060 AM, in Rußland auf 7 095 600 500 M, in ganz Guropa zusammen auf bg gas 2693 000 0

Im Einzelnen belief sich die Eisenbahnlänge am Ende des Jahres 1889 in Preußsen auf 24 968 km, in Bavern auf 5421 Em, in Sachsen auf 2380 km, in Württemberg auf 1500 Em, in Baden auf 1437 km, in Elsaß-Lothringen auf 1472 km. in den übrigen n Staaten auf 4620 km, zusammen Deutschland auf 41793 km.

Oesterreich⸗Ungarn, einschließlich Bosnien u. s. w. 25 501 Em, Großbritannien und Irland 32088 km, Frankreich 36 348 km, Rußland, einschließlich Finland 30 140 km, Italien 13 063 km, Belgien i74 Km. Niederlande, einschließlich Luxemburg 3037 km, Schweiz Io km, Spanien 9360 km, Portugal 2060 km, Dänc= mark 1965 km, Norwegen 1562 km Schweden 7910 m, Serbien 2h Km, Rumänien 2543 km, Griechenland 708 km, Europäische Tärkei, Bulgarien, Rumelien i765 km, Malta, Jersey, Man 110 Em, zusammen Europa 220 261 km.

In den Vereinigten Staaten von Amerika 259 687 km, Britisch Nord Ämerika (Canada) 71 439 km, Neufundland 186 km, Mexiko 35650 km, Mittel- Amerika (Guatemala, Salvador, Costartea, Nicaragua, Honduras) 900 km, Vereinigte Staaten von Columbien 371 km, Euba 1 700 km, Venezuela 708 km, Dominikanische Republik (östlicher Theil der Insel Haiti) 115 km, Portorieo 18 km, Brasilien 3 IJG0 kKm, Argentinische Republik 8 255 km, Paraguay 2490 km, Uruguay 757 kin, Chile 3100 km, Peru 1600 km, Bolivia 171 km, Fcuador 259 Em, Britisch Gupana 35 km, Jamaika, Barbados, Trinidad, Martinigue 474 km, zusammen Amerika 317 923 km.

In Britisch⸗Indien 25 488 km, Cevlon 289 Em, Kleinasien 720 Em, Russisches transkaspisches Gebiet 1433 km, Persien 18 km, Niederländisch Indien 1283 km, Japan 1460 km, Malayische Staaten 50 Em, China (Stammland) 200 km, Chochinchina und Pondicheiy 83s Rm, zu sammen Asien 31 024 km.

Jg Egypten 1541 km, Algier und Tunis 3094 km, Kapkolonie 2873 Em, Natal 376 km, Süd ⸗-Afrikanische Republik 81 km, . Réunion, Senegalgebiet 670 km, zusammen Afrika

635 km

In Neuseeland 3066 km, Victoria 3682 km, Neu Süd Wales 3624 Km, Süd Australien 28357 km, Queenslaud 3320 km, Tasmania k West-Australien 800 m, zusammen Australien

7922 km,

Die geplante Altersversicherung für Arbeiter in England.

In London tagte am 13. d. M. eine Versammlung von Parlaments. Abgeordneten unter dem Vorsitz Chamberlain s, um sich über das Kapitel der Altertversicherung zu berathen. Dem Bericht der .A. C. über die Versammlung entnehmen wir Folgendes: An⸗ wesend waren ca. 30 Parlamentsmitglieder, u. . Lord Addington, Sir John Dorrington, J. F. Spencer, S. Montagu, Howard Vincent, Sir Richard Temple, Sir Richard Paget, Rankin u. s. w. Fhamberlkain erklärte in seiner Rede: Es würde ein Irtthum sein, wenn man die Frage der Altersversicherung durch das Hinzuziehen der Krankenversicherung verwickeln und. erschweren wollte. Würde dieser Fehler begangen, so müßte man fich auf den ernsten Widerstand der großen Wohlthätig⸗ keite gesellschaften gefaßt machen, deren segensreiches Wirken ja Alle schäßten und bewunderten. Jeder Versicherungsvlan der Regierung sollte so einfach wie möglich sein. Im Falle der Krankenver⸗ sicherung würden die Beamten das von derselben untrennbare Uebel, nämlich falsche und betrügerische Angaben zur Erlangung der Kranken⸗ gelder, nicht kontroliren oder verhindern können. Es sei daher tlar, daß, wenn Altersversicherung und Krankenversicherung zu⸗ am mengemorfen würden, ihre Bemühungen umsonst wären. Man sollte seine Anstrengungen darauf richten, dem Arbeiter nach einem gewissen Alter eine Pension zu verschaffen, welche größer wäre als die Summe, zu der er unter dem Armengesetz berechtigt wäre, jedoch nicht den an einer Armenunterstützung haftenden Makel besäße. Diese Pension dürfte jedoch nicht vot dem 66. Lebensjahre beginnen, bis zu welchem Alter ein Mann immerhin noch etwas ver= dienen könntz Die Statistik beweise, daß von allen fünfundzwanzig⸗ jährigen Männern und Frauen die Hälfte das 66. Lebensjahr erreichen, und der Versicherungsplan würde mithin die Hälfte der Bevölkerung in seinen Bereich ziehen. Sollte die Pension schon bei dem 60. Jahr beginnen, so müßten die Beiträge entweder soviel höher oder sie selbst soviel niedriger sein. Eine sehr wichtige Frage sei es ferner, ob die Ver sicherung eine zwangtweise sein sollte. Er halte mit feinem Freunde Rankin dafür, mit einer freiwilligen zu beginnen, welche es ja unbe—⸗ nommen bliebe, im Laufe der Zeit zu einer zwangsweisen umzugestalten. Sollte ein solcher Plan zu Stande kommen, so sei die Hülfe der

Regier arg uxerlaßlich. Seiner Ueherzeugung nach sollte Niemand das Reck zaben, die zu dem Zwecke der Altersrersicherung. einge⸗ zablten Beiträge zurückziehen zu können. Der Plan würde in den wätesten Kreifen scknell Anklang finden, wenn die Angebörigen dr versicherten Perfon, Falls diese vor dem 65 Jahre stürbe, das Recht erhielten, den thatsächlich eingesablten Betrag der Ver⸗ sicherung. jedoch obne Interessen oder Prämie, zu erbeben. Da der Redner fich jetzt gejwungen sab, das Meeting zu verlassen, nahm der Abg. Rankin seine Stelle ein, auf dessen Antrag der Beschluß gr⸗ faßt wurde: die Konferenz ist der Meinung, daß die Frage der Alters · versicherung so weit vorgeschritten ist, um vom Parlament erörtert zu

heit zu einem erfolgreichen Abschluß zu bringen.. Zu diesem Zweck wurde nach einigen weiteren Debatten ein Ausschuß gewählt, worauf sich die Versammlung vertagte.

Die „Times steht dem Plan Chamberlain's, wenn auch wobl wollend, so doch ziemlich skevtisch gegenüber. Das Blatt schreint: John Morley sfagte, als die Home Rule noch nicht die besseren Ge⸗ zanken in ibm eistickt hatte, daß der Plan einer nationalen Alters. versicherung böheren Anspruch auf die Dankbarkeit des Publikums als der Gewinn einer entscheidenden Schlacht habe. Dieser Plan bat unzweifelbast durch die energische Unterstützung Chamberlain's

zuerst vor, daß der Pensionsfonds zum Theil aus staatlichen, zum Theil aus Beiträgen der Arbeiter selbst besteben solle. Aus Staatsmitteln Beiträge zu bewilligen, ist ein Vorschlag, welcher sebr sorgfältig überlegt sein will Es läßt sich jedoch zu feinen Gunsten sagen, daß seine Tenden; nicht sozialistischer als die der jetzigen Armen unterstützungen ist, deren Zabl durch ihn bedeutend vermindert werden würde. Was den Erfolg einer freiwilligen Alterspersicherung an⸗ betrifft, so erscheint uns derselbe fraglich, da der gleichgültige und leichtsinnige Arbeiter, für welchen die Versicherung in erster Reihe beffimmt ist, von dem Nutzen derselben keinen Gebrauch machen wärde Der dritte und wichtigste Punkt ist die Altersfrage. Hr. Chamberlain will, daß die Penston mit 65 und nicht mit S6 Jahren beginne, wie Andere wollen Hierbei wirft sich von selbsf die folgende Frage auf: Wird der Arbeiter das Recht haben, die von ibm geiahlien Beiträge jederzeit zurück eben zu können? In dicsem Falle würde die Verfuchung zu seinen Depositen, welche that sächlich seine Ersparnisse darstellen, für den Unbemittelten sebr mãchtig sein. Erfolat der Tod des Versicherten ror dem 65. Jahre, so sollen seine Angebörigen das Recht haben, die thatsächlich von ibm einge⸗ zahlten Beträge ju erheben. Wir glauben nicht, daß eine nationale Altersversicherung populär werden. wird, wenn sie nichts weiter als eine Tontinen⸗Versicherung vorstellt, bei welcher die Beiträge der schwächlichen Mitglieder in die Tasche der langlebigen fließen.

Zur Arbeiterbewegung. .

Die Ausstandsbewegung in den belgischen Kohlendistrikten scheint im Erlöschen begriffen zu sein— Gestern konnte bereits unter den Telegrammen „nach Schluß der Redaktion“ mitgetheilt werden, daß der Strike in der Umgebung von Lüttich als beendet zu betrachten und daß auch in den Kohlenbergwerken der anderen Bezirke eine wesentliche Besserung bemerkbar sei. Heute liegen in dieser Beziehung zwar keine neuen, also auch keine unerfreulichen Nachrichten vor. In Brüssel allerdings ist noch immer keine völlige Beruhigung unter den dortigen Aus⸗ ständigen eingetreten; gestern Abend hielten sie mehrere Meetings ab. Nach dem Schlusse derselben zogen einzelne Arbeiterhaufen durch die Stadt und rotteten sich auf dem Börsenplatz und in der Nähe der Börse zusammen, wo sie schließlich von der Polizei zerstreut wurden. Die Ruhe wurde alsdann nicht mehr gestört. Der unter den Arbeitern der großen Gasanstalt Brüssels ausgebrochene Strike, über welchen gleichfalls gestern bereits unter den Telegrammen nach Schluß der Redaktion“ herichtet werden konnte, scheint nach einer spateren Wolff schen Meldung wieder beigelegt zu sein. Dagegen befürchtet man, wie die Ber⸗ liner ‚Volksztg. mittheilt, daß ein Maurerstrike ausbrechen werde, da die Bauunternehmer die von den Arbeitern gestellten Forderungen endgültig abgewiesen haben. In Verviers hat, wie der „Köln. Ztg. geschrieben wird, eine am Donnerstag im sozialistischen Vereinshause veranstaltete Versammlung, in welcher der allgemeine Ausstand besprochen wurde, beschlossen, die ausständigen belgischen Arbeiter durch Geld⸗ mittel zu unterstützen. ; - I Die „Saarbr. Ztg.“ theilt mit, daß am Donnerstag auf allen Gruben des Saarreviers die Belegschaften voll⸗ zählig angefahren sind. Der „Rh.-⸗Westf. Ztg.“ wird über diese Thatsache aus Saarbrücken geschrieben;

Der Rechtsschutzverein der Saarberaleute hat eine Nieder. lage erlitten, von der er sich nicht wieder erholen dürfte. Das Ober Bergamt hat seine litzte Eingabe mit den Altenwalder Beschlüssen einer Antwort überhaupt nicht gewürdigt, die vierzehn⸗ tägige Kündigungsfrist ist abgelaufen, aber keiner der 24 272 Berg⸗ leute, für welche der Rechtsschutzverein so freundlich war, zu kündigen, hat die Arbeit niedergelegt. Sicherlich wäre es wenigstens zu einem theil · weisen Strike gekommen, wenn die für Mittwoch angekündigte Massen⸗ versammlung der Bergleute unter freiem Himmel hätte stattfinden können. Aber der Rechtsschutzverein beging einen Formfehler und die Versammlung wurde verboten. So kam es, daß Donnerstag früh die Strikeparole fehlte, worüber sicherlich neun Zehntel der Bergleute herzlich froh waren. ;

Aus Oberschlesien wird der „Bresl. Ztg.“ gemeldet, auf den Lipiner Zinkwerken und der Klarhütte hätten 500 Arbeiter die Arbeit niedergelegt.

In Leipzig fand vorgestern eine von etwa 1590 Personen be⸗ suchtẽ Verfammlung von Buchdruckergehülfen statt, welche sich als Hauptgegenstand mit dem Ausstand der Wiener Buch- drucker beschäftigte. Der ‚Vpz. Ztg. zufolge waren von Leipzig aus zwei Führer der Buchdrucker nach Wien entsendet worden, um die Veranlaffung des Ausstandes, der Allen unerwartetz gekommen, zu erforschen. Injwischen batten auch, die Wiener Buch⸗ drucker Sendboten nach Deutschland geschickt, um die deutschen Buchdrucker für die Wiener Bewegung zu interessiren und zur Spendung der zur erfolgreichen Fortsetzung des Aus. standes unentbehrlichen Geldmittel zu veranlassen. Für Leipzig batte diefe Obliegenheit in der vorgestrigen Versammlung ein Hr. Czermack aus Wien übernommen. Nach seiner Darstellung hatten bereits vor dem 1. Mai Differenzen mit den Arbeitgebern be⸗ standen und zu einer Massenkündigung für den H. Mai geführt. Be⸗ schleunigt war der Ausbruch der Bewegung dadurch, daß 160 Gehülfen, die am 1. Mai ohne Genehmigung ihrer Prinzipale gefeiert hatten, sofort entlassen worden waren und am 2. Mai die Arbeit nicht wieder aufnehmen durften. Hierauf hatte sich die gesammte Wiener Gehülfenschaft mit den Ausgesperr⸗ ten far solidarisch erklärt und, als die Prinzipale der Auf⸗ forderung, die Ausgesperrten wieder in Arbeit zu nehmen, nicht nach- gekommen waren, am 8. Mai mit alleiniger Ausnahme der Zeitungs setzer die Arbeit niedergelegt. Außer den die Wiedereinstellung der Ausgesperrten betreffenden Forderungen fordern die Wiener Gehülfen jetzt weiter die neunstündige Arbeitszeit, die Beseitigung aller Ueberstunden, Arbeit und die Aufhebung der 164 tägigen Kündigungsfrist. Die Anzahl der Strikenden beläuft sich auf 3000, zu deren Unterstützung wöchentlich 47 000 M erforderlich sind. Bei der Aufbringung dieser Summen wird ausschließlich auf Deutschland gerechnet. Die gestrige Versammlung billigte in einer Resolution den Ausstand, bewilligte eine sofortige Unterstützung

von b000 ½ und beschloß, auf vorläufig 3 Wochen eine wöchentliche

werder, und daß alle legitimen Mittel aufzubieten sind, die Angelegen.

einen bedeutenden Aufschwung genommen. Hr. Chamberlain schlägt

Beisteuer von 1 6 zur ferneren Unterstützung des Ausstandes aus zuschreiben. Sollte in dieser Zeit der Sieg der Wiener Gebülfen wider Erwarten nicht entschieden worden sein, so sollten diese ver pflichtet sein, sich mit ihren Prinzipalen zu verständigen, um dann im Januar 1892 die Bewegung zur Einführung des Neun stundentages in Gemeinschaft mit den deutschen Buchdruckern wieder aufzunehmen. Wir schließen bieran folgende Wiener Meldung der Voss. Ztg.“: Einer Bekanntmachung des Ausschusses der Buchdrucker und Schriftgießer Nieder⸗ österreichs in Wien zufolge ist der eingetretene Buchdrucker ausstand nur auf jene, allerdings große Anzabl von Buch— druckereien beschränkt, welche Wochenblätter, fachwissenschaft⸗ liche Jäurnale, periodisch erscheinende Zeitschriften und sammtliche sonstigen Bedarfsdrucksorten für den. amtlichen und merkantilischen Verkehr herzustellen haben, während jene Buchdruckereten, welche sich mit der Herstellung von Tages blättern befassen nicht in den Ausstand einbezogen worden sind, daher diese auch in unveränderter Weise erscheinen. In Brünn, Graj und anderen Provinzstädten wurden Gehülfenversammlungen abgehalten, auf denen beschlossen wurde, die von Wiener Buchdrucker firmen eingehenden Aufträge nicht auszufübren, sowie für die Aus · ständigen in Wien Geldsammlungen einzuleiten. Die Setzer der Leipziger Druckerei, welche die Wiener Moder drucken sollte, weigerten sich, weshalb das Blatt nicht erscheint.

Zu dem Schreinerausstan x in. Mainz wird dem Vor= wärts“ berichtet, daß in einer am Dienstag abgekaltenen Tischler⸗ vemrsammlung der Beschluß gefaßt wurde, in Anbetracht der Wei⸗ gerung der Prinzipale, sich auf irgend eine Unter handlung zur Bei⸗ legung des Strikes einzulassen, den Generalstrike zu proklamiren. Mittwoch Abend und Donnerstag Abend sollten Werkstätten⸗Versamm lungen stattfinden, um den Kollegen Gelegenbeit zu geben, zu dem vrojektirten Generalstrike Stellung zu nebmen. Außerdem soll die Central Strikekommission um ibre Zustimmung zu deim beabsichtigten Schritt angegangen werden. Der „‚Voss. Ztg.“ wird über denselben Gegenstand aus Mainz geschrieben: Die hiesigen Schreiner stehen vor einer folgen schweren Eatscheidung. Seit Dezember v. J. steben dieselben tbeil. weise im Ausstande; nur durch reichliche Unterstützung von Auswärts war es bisher den Schreinern, die bis ber ungefähr 42 060.4 erhalten haben, möglich, in dem Lohnkampfe auszubarren, welcher sich bisher hauptsächlich gegen die Kleinfabrilanten richtete, da die Großfabrikanten sich nicht der Erböbung der Arbeitszeit anschlossen. In einer Dienstag abgebaltenen Versammlung der Ausständigen wurde nun die Noth— wendigkeit eines Generalautstandes betont. Daß die Schreiner in einem solchen unterliegen werden, unterliegt keinem Zweifel; leider werden die besonnenen Elemente unter den Arbeitern, die dringend von einem schroffen, unbegründeten Vorgeben bei der jetzigen all gemein ungünstigen Lage abrathen, wenig gebört.

Aus Paris meldet ein Wolff'sches Telegramm: Gin von dreizehn sozialistischen Deputirten unterzeichnetes Mani fest an die Bergarbeiter erklärt es für die Pflicht aller französischen Bergleute, sich streng auf die Förderung von Kohlen lediglich für die französische Industrie zu beschtänken, um die belgischen Arbeiter in ibrem Kampf gegen den Kapitalismus zu unterstützen. In Fourmies ilt die Rube nicht weiter gestört worden; man hofft, daß die Arbeit in den nächsten Tagen vollständig wieder auf genommen werde.

Der Weberstrike in Como dauert einer telegraphischen Mel 34 aus Rom zufolge zwar fort, doch beginnt die Lage sich zu essern.

Nach Mittheilung des Statistischen Amts der Stadt Berlin sind bei den hiesigen Standesämtern in der Woche vom Z Mai bis inkl. 9. Mai er. zur Anmeldung gekommen: 396 Ehe— schließungen, 1026 Lebendgeborene, 31 Todtgeborene, 571 Sterbefälle.

Literatur.

Geschichte.

„Das Haus Hobenzollern und das Deutsche Reich! von Karl Reumann⸗ Strela. Prachtwerk in Groß ⸗Oktav, 28 Bogen stark, zum Preise von 9 mit Goldschnitt, s 8 mit Marmorschnitt, ord. M 6.50. Berlin XW. X. 1891. Verlag von . Gramfck. Die Herausgabe dieses Werkes, welches sich zur Vufgabe gesetzt bat, dem deutschen Volk für Schule und Haus“ Die umfassende Geschichte des Hauses Hohenzollern von der Zeit der Uchernabme des Kurfürstenthums Brandenburg im Jahre 1412 bi zur Wiederarfrichtung des deutschen Kaiserreichs in einer Gestalt darzubieten, wie es Kaiser Wilbelm II. in seiner Ansprache an die Deputation der Göttinger Studentenschaft in Hannover und in einer Verordnung an das Kadetten Corps allgemein gewürdigt und verbreitet feben möchte, ist bereits so weit gefördert, daß uns der Haupttheil des weiten Bandes in den Heften XIV bis XXI. vorliegt. Die ersten 25 Seiten des 14. Heftes bringen das Charakterbild König Friedrich s J. unter Vorzabe seines wohlgelungenen Portraits und Beigabe des schönen Bildnisses seiner Gemahlin Königin Sophie Charlotte mit dem Wahlspruch: „Suum cuique“. Auf Seite 25 (XIV.) bis 47 (XV. ist das Lebensbild des Königs dargestellt, der das Königtbum in Preußen gleich einem Felsen von Erz“ baute, Feiedrich Wilbelm 1, der von dem preußischen Adler sagte: „Vee soli cedit!“ „Er weicht der Sonne nicht!‘ Die folgenden ea. 100 Seiten bis Seite 142 (XVIII) erzählen, wie „Friederikus Rer, unser König und Held“, treu seinem Wablspruch: „Ero gloria et patris!“ geworden, gelebt und gewirkt bat zu Preußens Ehre und Größe. Was König Friedrich Wilhelm 1I6 gewollt und gekonnt, getreu seinem Wahlspruche: „Sineore et constanter!“, das ist auf Seite 143 bis 157 (XVIII.) kundig beschrieben. Den von der Königin Luise verschönten, durch Niedergang und Freiheitssieg bewegten Lebensgang Königs riedrich Wil delm's III., „des Gerechten‘ dessen Leitstern sich offenbarte in feinem Wahlspruche: Meine Zeit in Unruhe, meine Hoffnung in Gott“, zeichnen die Seiten 189 (VIII) bis 242 (XI). Der Schluß des 21. Heftes Seite 243 bis 256 führt , den Mann königlicher Gedanken und königlicher Empfindungen“, König Friedrich Wilhelm L7., mit dem Gelübde: „Ich und mein Haus, wir wollen dem Herrn dienen in den Kreis der Betrachtung. Jedem der neu erschienenen Hefte ist wieder das Bild eines Hohenzollernsürsten als Schmuck vorgegeben, so dem 14. König Friedrich L, dem 15. König Friedrich Wilhelm J., dem 18. König Friedrich I., der Große, dem JJ. König Friedrich Wilhelm Il, dem 18. König Friedrich Wilhelm III, dem 19. König Friedrich Wilhelm IV., dem 260. Kaiser Wilhelm L., dem 21. Kaiser Friedrich III. Je mehr dies Werk seiner Vollendung zustrebt, desto mehr berechtigt es zu der Hoffnung, ein beliebtes Lese⸗ buch für jede deutsche Familie, ein würdiges Lehrbuch für unsere Jugend und als solches freundlich aufgenommen und fleißig gelesen zu werden.

ff. Die äußere Erscheinung Friedrich's des Großen und der nächsten Angehörigen seines Hauses. Von Adalbert von Tayvsen. Mit Bildnissen in Photogravüre, Licht- druck und Holzschnitt, Berlin 1891. G. S. Miner und. Sohn. 6, Durch die Sammlung einer Anzahl von ʒeitgenössischen bildlichen Darstellungen Friedrich's des Großen und seiner näͤchsten Verwandten will der durch seine Arbeiten zur Geschichte des großen Königs bekannte Verfasser das Interesse. an ker Persanlichteit Friedrich's stärken und das Verstaͤndniß seiner Indivttualität er- leichtern. Wir zählen neun Bilder, welche den König in den ver— schiedensten Lebensaltern darstellen, zwanzig zeigen ung bie Geschwister detz Königs und die Gemahlinnen seiner Brüder, die Königin, seine Neffen Friedrich Wilhelm und Heinrich, endlich drei Markgrafen von Schwedt und deren Stammmutter, die Kurfürstin Dorothea. Der Text des Verfassers macht auf die charakteristischen Züge in den Bildnissen aufmerksam und schildert die hervorstechendsten Gigen⸗ schaften der dargestell ten Personen.

Geschichte des preußischen Stagtg von Dr. Grnst Berner, Königl. preuß. Hausgrchiwar, München und Verlin, Verlageanstalt fuͤr Kunst und Wissenschaft, vormals Friebrich Brud⸗

*

mann Die jetzt vorlizgende vierte Abtheilung giebt ein Bild der Zeit von Friedrich Wilbelm J. ab bis zum Heginn des si: ben jãhrigen Krieges. Auch hier ist es nicht eine bloße Aneinanderreihung historischer Greigniffe, welche der Verfasser bietet; es werden vielmehr mit großer Anschaulichkeit die Gesichtspunkte gezeigt, welche für die Hohenzollern stets maßgebend gewesen sind, und denen Preußen eine Entwickelung und Größe verdankt. Wie die früheren

btheilungen. so zeichnet sich auch diese durch die zahlreichen im Texte entbaltenen Abbildungen und vornebmlich durch die ganz vortrefflichen Einschaltbilder und Beilagen vortbeilbaft aus. Unter den ersteren sind neben den ausgezeichneten Porträts Friedrich's II, der Königin Elisabeih, der Kaiferin Maria Theresia und des Ministers ven Goccejs von ganz besonderem Interesse die eigenhändigen Croquis Friedrich's II. von der Schlacht bei Mollwitz und dem ersten

lane zu den Gartenterrassen beim Schlosse Sanssouei.

on den Einschaltbildern sind namentlich hervorzuheben, der nach einem im Hohenzollern ⸗Museum benndlichen Gobelin hergestellte Farbendruck, die Belagerung von Stralsund im Jahre 1678 darstellend, ferner die Lustyacht „‚Liburnia“ König Friedrich's J. die Bilder der Schlachten bei Kunersdorf und Leuthen sowie der Empfang der Prinzessin Wilhelmine in Berlin im Jahre 1752. Ganz beson ders intereffant sind ferner das zum ersten Male veroffentlichte Testa⸗ ment Friedrich Wilhelm's J., das eigenbändige Schreiben Friedrich's des Großen an den Minister Podewils nach Eröffnung des ersten schlesischen Krieges und der Anfang und Schluß des eigenhändig niedergeschriebenen Testaments Friedrich's II.

ff Kriegsgeschichtliche Einzelschriften. Herausgegeben vom Großen Generalstabe, Abtheilung für Kriegs— geschichte, Heft 14. Berlin 1891. E. S. Mittler und Sohn. 25 (6. Zwei Spezialstudien zur Geschichte des Krieges von 1870 bilden den Inhalt des vorliegenden Heftes. Die erste behandelt den Rechizabmarsch der Göben'schen Armee von Péronne auf St. Quentin im Januar 1871, welcher zum Siege über die französische Nordarmee bei St. Quentin am 19. Januar führte. Der Verfasser hat sich die Aufgabe gestellt, die Thätigkeit des Feldherrn, welcher gezwungen ist, aus unsicheren und widerspruchtvollen Nachrichten Schlüsse zu zieben und darauf feine Maßregeln zu basiren, an einem konkreten Bei spiele anschaulich zu machen. Zu der Behandlung dieses schwierigen, aber zwesfellos intereffantesten Problemtz in der Darstellung kriegerischer Greignisse stand für das gewählte Beispiel ein reiches Material in zahlreichen offiziellen und privaten Aeußerungen des Armeeführers zu Gebote, welche seine Ansckauungen in den wichtigsten Momenten deutlich erkennen lassen und so die Motivirung der ergriffenen Maß- regeln erleichtern. Klar geht aus den mitgetheilten Berichten Göͤben's und den Erläuterungen des Verfassers hervor, wie wenig im Kriege eine Vorausberechnung der Ereignisse möglich ist, wie viel von der richtigen Ausnutzung des Momentes abhängt und welche hohe An— forderungen an die Entschlußkraft und Umsicht des Feldherrn ge—⸗ stellt werden. Ein kritischer Rückblick auf die deutsche und französische Heeresleitung während der geschil derten Periode bildet den Schluß des Aufsaes. Die zweite Studie bat die Verfolgung des bei Le Ptans geschlagenen Generals Chanw durch das Detachement des Generals von Schmidt zum Gegenstanze. Sie beschäftigt sich nicht wie die erste ausschließlich mit der Thätigkeit des Führers, sondern giebt eine detaillirte Beschreibung der Kämpfe und Bewegungen, me lche die Truppen während der fünftägigen Verfolgung vom 13. bis 17. Januar auszufübren hatten. Aufs Genaueste werden die einselnen Anordnungen, die Erfolge und Verlust; mitgetheilt, und in einer Schlußbetrachtung wird das Resultat der Verfolgung unter Hervorhehung aller günstigen und ungünstigen Umstände einer kritischen Besprechung unterzogen.

f. Das Staatsarchiv. Sammlung der offiziellen Akten stücke zur Geschichte der Gegenwart. Herausgegeben von Hans Delbrück. 51. Bd. 1. und 2 Heft. Leipzig 1891, Duncker und Humblot. à Heft 1.40 ½ Die juͤngst erschienenen Hefte enthalten II9 Aktenstücke, von denen sich der weitaus größte Theil mit der politischen Situation auf der. Balkanbalbinsel wahrend der. Jahre 1886 bis 1889 beschäftigt. Sie geben vornehmlich Auskunft über die bulgarischen Zustände nach der Entthronung des Fürsten Alexander, die Wahl des Prinzen von Coburg und die Haltung der Mächte diesen Greignissen gegenüber. Megetheilt sind ferner der Vertrag über die freie Schiffahrt auf dem Suezkanal und mehrere Handels⸗ verträge Deutschlands mit fremden Staaten aus den Jahren 1885 bis 1890.

ff. Neues Archiv der Gesellschaft für deutsche Geschichtskunde, zur Beförderung einer Ge— sammtausgabe der Quellenschriften deutscher Ge— schichten des Mittelalters. 16 Bd., 3. Heft. Hannover 1891, r ich Buchhandlung. Das neueste Heft dieser Zeitschrift ent⸗ alt sechs größere Aufsaͤtze zur Quellenkunde der deutschen Geschichte, von denen wir besonders auf die Untersuchungen Breßlau's (des Redacteurs der Zeitschrift über die Ebersheimer Chronik und auf die Abhandlung von Chroust über eine von ihm kürzlich entdeckte Handschrift des sogenannten Ansbertus, der Hauptquelle zum Kreuz zuge Barbarossa's, aufmerksam machen. Außer zehn kleineren Arbeiten findet man in dem Hefte noch eine große Anzahl von Notizen über neu erschienene Studien zur mittelalterlichen Quellenkunde.

ff Schleswig ⸗Solstein ˖ Lauenburgische Regesten und Urkunden. Herausgegeben von Dr. P. Hasse. 3. Bd 1301 bis 1340), 7. Lieferung. Hamburg und Leipzig, Leopold Voß 1891. 4 6 In der vorliegenden Lieferung werden 133 Urkunden und Regesten aus der Zeit vom 26. März 1334 bis 13. Januar 1338 mitgetheilt. Sie bieten reiches Material zur Geschichte der unteren Elbländer; allerdings beziebt sich der Inhalt der Aktenstücke wie in den vorher. gehenden Lieferungen vorwiegend auf die Wirtbschaftsgeschichte; das politische Element tritt sebr zurück.

Rechts und Staatswissenschaft.

Mlr. Beiträge zur Erläuterung des Deutschen Rechts, in besonderer Beziebung auf das Preußische Rect mit Ginschluß des Handels- und Wechselrecht s. Begründet von Hr. J. A. Gruchot. Herausgegeben von Rassow, Reichs gerichis⸗Rath, und Kuentz el, Gebelmer Ober-Justiz-Rath und vor= tragender Rath im preußischen Juftiz⸗Ministerium. Vierte Folge. Vierter Jahrgang. Sechstes Heft. Berlin 1890. Verlag von Franz Vahlen. Vorwlegendes Interesse in diesem Heft beansprucht eine Abhandlung: die methaphysisch ⸗naturwissenschaftliche Richtung in der Jurisprudenz. Ein Beitrag zur Lebre dom befristeten Rechtẽ ; gefchaft'‘. In derselben wendet sich Professor Pr. Schuphe in Greiftzwald gegen die schon seit geraumer Zeit in der juristischen Literatur Üüberhandnehmende Gepflogenbeit, die Rechtsbegriffe als außerhalb des menschlichen Willens liegende Dinge aufzufassen und sie wie sinnlich wahrnehmbare Naturerscheinungen zu betrachten und zu zergliedern. Ursprünglich von dem Bestreden ausgebend, für die Schöpfungen des Gedanken veranschaulichende Bilder zu gewinnen, haf fich eine Reihe von zum Theil namhaften Selebrten verleiten lassen, die Jurisprudenz für einen Theil der Neturwissenschaft zu erachten, die Terminologie der letzteren vollen Ernstes auf die erstere anzuwenden und „von Rechtsphänomenen wie von Naturdingen zu sprechen, die vor dem staunenden Auge des Beobachters immer neue Gestalten annehmen und ihre Zuftände ändern!. Von Ten vielen, oft recht ergötzlichen Beispielen. die Schuppe anführt, können wir hler nur wenige hervorheben: Stammler nennt die Obligation ein zorganisches Gebilde“. Nach Puntschart wohnt der proprietas eine Konsolidationskraft inne, vermöge welcher sie sich nach dem Erlõschen dinglicher Beschränkungen durch eigene Elastizität wieder zum vollen Gidenthum außdehnt. Am Grelsten findet Schuppe die gekennieichnete Manter in der geistvollen, von der Berliner Juristenfakultät gekrönten Preisschrist einet jungen Gelehrten, des Dr. jur. Paul Simeon üker dat Wesen des bie stcfen Rechtsgeschäftfßs vertreten. „Was hei manchem Andern noch als bildlicher Ausdruck gelten kann, erscheint bei ihm als die ng g Bezeichnung der Sache und als letzter n, r spricht von ‚Substanztheilen' des befristeten Reciggeschästs, als welche er die bloße Haftung aute diem und die flagbare Haftung die voniente bezeichnet, und dezglich derer er sich

ltere

zu Fer Hehauptung versteigt, daß das nächst höhere von diesen Rechts verhältnissen von dem nledrigeren zur Entstehung gebracht werde,

indem die bloße Haftung die klagbare aus sich heraussetze n. Mit Recht bezeichnet Schuppe diese und ähnliche Wendungen als natur wissenschaftlich⸗metaphysischen Jargon. Mit Recht fragt er, wie man sich denn das Herausgesetztwerden! der klaabaren aus der klaglosen Haftung (etwa durch einen Gährungeprozeß?) zu denken habe. Die Polemik Schuppe's gegenüber diesen Ausschreitungen können wir in bre Einzelheiten nicht verfolgen. Zur Erklärung seines Standpunkts in der Lehre von dem befristeten Rechtsgeschäft wollen wir aus seinen Erörterungen nur bervorheben, wie er, auf dem Grundsatz fußend, daß alles obj ktive Recht nichts Anderes als Menschenwille fei, es für etwas durchaus Natürliches ansiebt, wenn der objektive Rechtswille unter Umständen will, daß das Subjekt den erklärten Entschluß, am bestimmten Termine etwas zu leisten, ausführt, und wenn es den auf ein künftiges Creigniß gerichteten Willen des Menschen in der Weise bejabt, daß dieses Individuum seinen Willen nicht mehr zärückziehen kann. Für die übliche auch von Simon eingehend behandelte Kontroverse, ob beim befristeten Rechtsgeschäft das Recht sofort er⸗ worben und nur seine Ausübung bis zum dies hinausgeschoben werde, oder ob nicht die Existenz des Rechts bis dahin sich in suspenso befinde, bleibt bei diefer Auffassung kein Raum. Man wird, wenn man derselben folgt, zwanglos zu, der Ansicht gelangen, daß dem Gläubiger ante diem lediglich ein unentziehbares Recht auf das künftige, die veniente Geschehen“ zusteht. Ein weiteres Eingeben auf den Inbalt der in hohem Grade anregenden Abhandlung müssen wir uns an dieser Stelle versagen. Es folgen in dem vorliegenden Heft sodann Bemerkungen des Rechtsanwalts Dr. Fuld in Mainz zur Fortbildung des Urbeberrechts“ an der Hand der Beschlüsse, welche die im Oktober 1889 zu Bern stattgehabte Versammlung der association litéraire et artistique gefaßt hat, von denen Fuld mehrere der Berücksichtigung werth hält. Landgerichts Rath Pfizer⸗ Ulm bebandelt mit besonderer Rücsicht auf württembergische Ver= bältnisse die von dem Gerichtsverfassungsgesetz und der Civilprozeß - ordnung unentschieden gelassene Frage, wer in bürgerlichen Rechts streitigkeiten den als Partei auftretenden Staat (Reichs- oder Landes⸗ fiskusJ zu vertreten habe. Endlich Lrörtert Landrichter Haas . Wiesbaden die Frage, welchen rechtlichen Inhalt der Kostenfestsetzungs⸗ beschluß habe, wobei er zu dem u. E. wohl zweifellosen Ergebniß gelangt, daß hinsichtlich der Kosten des Rechtsstreits nur über deren Betrag, nicht auch über die Pflicht zum Ersatz derselben im Kosten— festsetzungsbeschluß Bestimmung getroffen werde, während dieser Beschluß bezüglich der Kosten des Kostenfestsetzungsverfahrens sowobl die Pflicht zu deren Ersatz als deren Betrag regele.

Mlr. Das preußische Staats- und Kommunalsteuer-⸗ recht, ins besondere die preußische Grund und Gebäude steuergesetzgebung, unter Mitberücksichtiung der Steuer- reform vorlage von Ludwig Schmitz, Amtsgerichts-Rath und Lotal⸗Abtheilungs Direktor im landwirthschaftlichen Verein für Rhein preußen. Zweite umgearbeitete und erweiterte Auflage. Berlin 1891, Puttkammer und Mühlbrecht. Der Verfasser hat in langjäbriger, amtlicher Thätigkeit die Grundsteuerverhältnisse der Rheinlande aus eigener Änschauung, die der anderen Provinzen durch das Studium amtlicher Veröffentlichungen kennen gelernt. Die fo gewonnenen Erfahrungen sucht er an der Hand eines reichen Zahlenmaterials zu Vorschlägen zu verwerthen, die von dem in Angriff genommenen Steuerreformprojelt abweichen. In der Erbebung der nach seinen Berechnungen durchschnitt⸗ sich sechs Prozent vom Reinertrage des Bodenz ausmachenden Grundsteuer bezw. der weniger bedeutungsvollen Gebäudesteuer neben der Cinkommen (Klassen / hsteuer erblickt er eine an sich unzulässige Doppelbesteuerung der Grundeigenthümer, welche durch die Lage der Landwirthschaft in keiner Weiss gerechtfertigt sei und durch den Mangel an Rücksicht auf das Maß der Verschuldung detz Grund- besitzeß zu ungerechter Veranlagung führe. Vollends unerträglich aber werde die Grundsteuer durch die ungemessenen, bis zu 209 9 der Staatssteuern sich steigernden Kommunalzuschläge. Durch diese werde am Meisten der kleine Landwirth, und zwar mit um so unverhältniß⸗ mäßigerer Härte getroffen, alt in vielen Distrikten eine Gemeinde umlage auf die Gewerbesteuer nicht stattfinde. Die Folge sei, daß in zahlreichen Besirken die Beispiele sich mehrten, wo von einem zu be- scheidener Lebensführung ohnehin nicht ausreichenden Cinkommen aus Grundbesitz bis zu 58 Cᷣ des Reinertrages an Grundsteuern bezw. Gemeindezuschlägen zu denselben gezahlt werden müßten. Gegenüber diesen Zuständen glaubt der Verfasser den von der Reform gesczgebung eingeschlagenen Weg bei aller Anerkennung der durch sie angebahnten Verbesserungen nicht als den zu dem gewünschten vollen Erfolge führenden erachten zu können, weil die charakterisirte Doppel⸗ besteuerung auch unter dem neuen Gesetz fortbestehen solle, während hinsichtlich der obnebin nicht genügend verwertheten Gewerbesteuer umfassende Erleichterungen beabsichtigt würden. Durch die letztere Maßregel werden, wie er fürchtet, die Kommunen zu erneuten Zu— schlägen auf die übrigen direkten Steuern genöthigt werden, welche die Vortheile des neuen Einkommensteuer -⸗Tariss für die kleinen Grund besitzer völlig illusorisch machen müßten. Der Verfasser glaubt dem nach, daß eine Gesundung der Landwirthschaft einzig berbeigesührt werden könne, wenn die Grund⸗ und Gebäudesteuer völlig oder doch wenigstens zum weitaus größten Theil aufgehoben und das Einkommen aus Liegenschaften lediglich nach Maßgabe des gemeinen Einkommen- steuergesetzes herangejogen würde. Eine Ueberweisung der Grund ˖ und Gebäudesteuer an die Gemeinden würde, wie er aus⸗ sübrt, nicht zu dem gewüͤnschten Ergebniß führen; denn nicht der abstrakte Begriff der Gemeinde, sondern der überbürdete Steuerzahler in der Gemeinde bedürfe der Entlastung Den Gemeinden als solchen sei zudem durch die Zuwendungen auf Grund der lex Hüne bereits eine weitgehende Erleichterung zu Theil geworden; gleichwobl sei es zweifelhaft, ob die Ueberweisung der Grundsteuer in vielen Gemeinden zu einer entsprechenden Ermäßigung der Steuerzuschläge führen würde. Der bei der Annahme seiner Vorschläge im Budget entstebende Aus— fall an Einnahmen würde nach der Ansicht des Verfassers unschwer durch eine stäͤrkere Progression der Einkommensteuersätze (bis zu 50 o) sowie durch Erweiterung der Gewerbe⸗ und der Erbschaftssteuer ge⸗ deckt werden können. Die vorstehend ihrem Inhalt nach fkizzirte Arbeit ist sachlich und mit Benutzung eines sorgfältig zusammen— getragenen statistischen Apparats geschrieben. Sie wird auch für Andersdenkende nicht ohne Interesse sein,

ek. Das siebente Heft des dritten Bandes der im Verlage von Gustar Fischer in Jena erscheinenden und von Dr. Su dwig Glster, Professor an der Üniversität Breslau, berausgegebenen Staats- wissenfchaftlicken Studien“ enthält eine wirthschaftsgeschicht. siche Untersuchung über die Entwickelung des Bankwesens in Elfaß-Lothringen“ von Dr. Karl von Lum m. 9Spreis 5 AM Das Bank. und Kreditwesen in Elsaß ⸗Lothringen hat in den letzten jwanzig Jahren eine Entwickelung gehabt, welche von anderen Grundlagen ausging, als jene waren, auf welchen es vor dem Jahre 1876 faßte, woher es erklärlich ist, daß diese Entwickelung Besonderheiten aufweist. Die Stellung der Banque de France vor 15876, ihre Grsetzung durch die Peeußische und die Reichsbank, deren Verhältniß zu den Privatkunden und zu den einzelnen Kreditbedürstigen, die Aufgaben und das Wirken der Privatkunden und endlich der Zusammenhang des Bankwesens mit der Vollswirtbschaft, dag sind die Momente in welchen die Eigenart dieser Entwickelung zu Tage tritt. Ihre Dar stellung bezweckt die vorliegende Abhandlung, dessen Verfasser während einer achtjährigen Thätigkeit als Bankbeamter zunächst in Altdeutsch⸗ land, dann an der Reichsbank-⸗Hauptstelle in Straßburg i. E. die Bankpraxis aus unmittelbarer Anschauung kennen gelernt hat und die Vorgänge des täglichen Geschäͤfts zugleich mit den Äugen des National- skonomen zu betrachten beflissen gewesen ist. Daher dürfte diese Schilderung seiner Beobachtungen in der Form einer wirthschaftlichen nterfuchung, denen willkommen sein, welche sich für Bank- und Kreditwesen interessiren, aber des Einblicks in dasjenige Material er⸗ mangeln, welches lediglich die Praxis zu liefern vermag.

J. Guttentag, Verlagsbuchhandlung in Berlin, bat soeben in der allgemein beliebten handlichen Ausgabe der Gutten⸗ taz'fchen Sammlung Deutscher Reichsgesetze, Tex t⸗

Ausgaben mit Anmerkungen“; Taschenformat, kartonnirt, folgende Bändchen in neuen Auflagen erscheinen lassen:

Verfassung des Deutschen Reichs. (Gegeben Berlin, den 16. April 1871) Von Dr. L. von Rönne. Sechste Auflage. Preis 1 MS 25 4

Allgem eime Deutsche Wechselordnung. Von Dr. S. Borchardt. Sechste vermehrte Auflage, bearbeitet von E. Ball, Rechtsanwalt in Berlin. Das Deutsche Reichsgesetz über

die Wechselstempelsteuer vom 10. Juni 1869 nebst dem dasselbe abändernden Gesetz vom 4. Juni 1879, den Bundes resp. Reichs und preußischen Landesbestimmungen, den Entscheidungen der höchsten Gerichte und dem Wechselstempel Tarif. Bearbeitet von B. Gaupp, Geheimem Regierungs⸗Rath und Stempel -⸗Fiskal in Berlin. Fünfte veränderte und verinehrte Auflage Preis 2 4

Civil prozeßordnung mit Gerichtsverfassungsgesetz, Einführungsgesetzen, Nebengesetzen und Ergänzungen. Von d Sydow. Fünfte vermebrte Auflage. Preis 2 6 50 4.

Gerichtskostengesetz und Gebührenordnung für Ge⸗ richts vollzieher nebst der Novelle vom 23. Juni 1881, Gebühren⸗ ordnung für Zeugen und Sachverständige. Von R. Sydow. Vierte vermebrte Auflage. Preis 80 .

Das Reichsgefetz, betreffend die Gewerbegexichte. Vom 29. Juli 1896. Von Leo Mugdan, Mazistrats ⸗Assessor und . zu Berlin. Zweite vermehrte Ausgabe. Preis 1 4

0 ö

. Die schnell aufeinander folgenden Auflagen bieten Gewähr für die Brauchharkeit der einzelnen Bändchen, die sich wie alle Bändchen der Guttentag'schen Sammlung durch Korrektheit des Textes, durch kurje, aber präzis gefaßte Anmerkungen und außer⸗ ordentliche Sorgfalt der typographischen Herstellung auszeichnen. Jedes Bändchen weist nicht nur eine Durch, sondern auch eine theil⸗ weise Umarbeitung auf, so namentlich die von dem bekannten Staats- rechtslebrer Dr. 8. von Rönne bearbeitete Reichsverfassung und die Wechselordnung, deren Bearbeitung von nun an der Rechtsanwalt Ball übernommen hat. Die Spydow'schen Text⸗Ausgaben sind ganz im Geiste früherer Auflagen weiter geführt; zu ihrer Empfehlung haben wir Nichts hinzuzufügen. .

Militärisches.

Armee⸗Eintheilung und Quartierliste des Deut⸗

schen Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine für das

hr 1891. = 32. Jahrgang, 311. Auflage. Berlin 1891. S. Gerstmann's Verlag. Das Wiedererscheinen dieser seit vielen

Jahren beliebten übersichtlichen Zusammenstellung, welche sämmtliche Truppentheile, ihre Standorte und die Namen der Chefs und Fom— mandeure bis herab zu den Regiments und selbständigen Bataillons Commandeuren, sowie eine sorgfältige Neubearbeitung der Organi⸗ sation und der Ressortverhältnisse der Marine enthält, wird um so reudiger begrüßt werden, als die im Monat April eingetretenen um⸗ fangreichen Veränderungen in den Kommandostellen u. s. w. des Heeres und der Marine dabei schon mit berücksichtigt werden konnten. Die Vervollständigung der am Schluß gegebenen Abbildungen und Beschreibungen von preußischen Orden und Ehrenzeichen bei Gelegen⸗ heit einer neuen Auflage würde eine dankenswerthe Bereicherung dieses kleinen Werkes bilden. Gesundheitswesen.

ck Die Lungenschwindfucht und daß, Koch'sche und Liebreich'sche Heilverfahren. Für gebildete Laien faßlich dargestellt von Dr. Goliner, prakt. Arzt. Mit Abbildungen. Verlag von Felix Bagel in Düsseldorf. (Preis 80 .) Vor⸗ liegendes Schriftchen hat den Zweck, dem gebildeten Laienpubli᷑um eine leichtverständliche Darstellung und Aufklärung über das Wesen der Lungenschwindsucht und die Koch'sche Heilmethode zu unterbreiten. Der Verfasser hat sich bemüht, die Vorzüge sowohl wie die Nachtheile des neuen Verfahrens in objektiver Weise zu erläutern und an der Hand der vorliegenden Berichte aus ärztlichen Fachkreisen wie auf Grund seiner eigenen Erfahrungen zu beweifen. Zum besseren Ver⸗ ständniß der Lungenschwindsucht findet sich in der Einleitung eine kurze Darstellung des Baues und der Verrichtungen der Lungen, welche durch eine zweckentsprechende Abbildung veranschaulicht wird.

Falkenstein: Aerztlicher Reisebegleiter und Hausfreund. Eine Anleitung zur Verhütung von Krankheiten und Rathschläge zu deren Behandlung bei Mangel an ärztlicher Hülfe. Verlag von Th. Chr. Fr. Enslin (Richard Schoetz) in Berlin, Luisenftraf: Nr. 36. Preis in Kalikoband Æ 6, in Lederband M 7. Der Berfasser ist kein Neuling auf dem Gebiete der populären Belehrung. Er hat die Erfahrungen, welche er als Begleiter der Afrikaforscher Dr. P. Guesfeldt, Dr. Pechusl⸗Loesche 2c. in den Tropen

sammelte, bereits zur Verwerthung für überseeische Reisen in anerkannter Form der Oeffentlichkeit übergeben. Jetzt hat er es versucht, den Laien überall dort, wo im Augenblick

ärztliche Hülfe fehln, brauchbaren Rath zu ertheilen. Mit dem Geschick elnes erfabrungsreichen Praktikers erfüllt er sein Programm. Er verweist den Laien nur in dem Nothfalle, wo sachverstaͤndige ärzt⸗ liche Hülfe gänzlich mangelt, auf eingreifendere Heilversuche; sonst fübrt er den Zweifelnden immer zu richtiger Zeit an die Tbür des Arjtes, indem er sowohl überflüssige Aengstlichteit als schädliches Zuwarten von dem Rathsuchenden fern hält. Er wird allen Anforderungen gerecht, da er außer allgemeinen erklärenden Belehrungen über den Bau des menschlichen Körpers, über Ge⸗ sundheits. und Krankenpflege, Krankheitsbegriffe und ähnliches, die inneren und äußeren Erkrankungen der einzelnen Organe, Infektions- krankheiten, Frauen.! und Kinderkrankheiten, Vergiftungen, Unglücks⸗ fälle, Heil. und Genußmittel, sowie Reisewinke erläutert. Gute Abbildungen von Verbänden und ein übersichtliches Register erhöhen das Verständniß und die Leichtigkeit der Benutzung des Buchs, welches sich sicherlich in Kurzem viele Freunde erringen wird. Zu seinen Gönnern werden auch bald viele Äerzte gehören, welche ihre Stellung und ihr Wirken durch ein derartiges literarisches Unternehmen nur gestützt und gefördert sehen, und jeder Laie, welcher es seiner Haus. bibliothck einverleibt, wird bestätigen können, daß es den Titel eines Hausfreundes mit Recht trägt. ; Relig i ö ses.

„Die Psalmen.“ In Bibelstunden von Karl Gexok, Dritier Band. (Pf. 101—- 1856.) Stuttgart 1891. Verlag von Carl Frabbe. Mit Herausgabe dieses dritten Bandes der ‚Psalmen: wird das letzte Vermächtniß des beliebtesten Kanzelredners Süddeutschlands dem christlichen deutschen Volke dargeboten. Gegliedert ist die nun vollendete Psalmenbetrachtung in der Weise, daß der erste Band die Pfalmen 1-50, der zweite die Psalmen bi 100 und der vorliegende dritte Band die Psalmen 101—– 150 umfaßt. Der Geist, in welchem diese Palmenauslegung begonnen, fortgeführt und geschlossen, ist der⸗ selbe, der die un vergänglichen. Palmblätter . des Verfassers durchzieht. Alle gelebrten Fragen wissenschaftlicher Forschung, wie alle besonderen, über die Grenzen einer einfachen, praktisch erbaulichen Auslegung und Anwendung des Textes hinausliegenden Gedanken einzelner, wenn auch noch so gläubiger und geistvoller Erklärer, blieben bei Seite, auch das Bestreben, Neues und Ueberraschendes zu bringen, ist durchweg ver zichtet. Vielmehr vertieft sich die Erklarung ganz in den Psalm selbst, der Gedankengang von Vers zu Vers, ja, soweit nöthig, von Wort ju Wort, wird einfach erbaulich ausgelegt. Die Form ist prunklos,

doch edel. ; Erziehung und Unterricht.

Giebe, Regierungs⸗ und Schulrathi Die Verord⸗ nungen, betr. das gesammte Volksschulwesen in Preußen.. Um dieses in allen Provinzen des preußischen Staats verbreitete Hauptwerk, welches nicht bloß den Landräthen, Bürger meistern, Amts und Schul vorstehern, sondern namentlich auch den Kreis und Lokal Schulinspektoren und Lehrern längst ein unentbehrliches Handbuch geworden. bezüglich der allerneuesten Veränderungen auf dem Gebiete des preußischen Volksschulwesens auf dem Laufenden zu erhalten, ist soeben erschienen: Dritter Nachtrag zur vierten Auflage der von Regierungs- und Schulrath Giebe her ausgegebenen Verordnungen, betreffend das gesamm te Volksschulwesen in Preußen“. Zusammengestellt von Fildebrandt, Regierungs⸗ und Schulrath. 83. (MI und 286 S.)