1891 / 117 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 21 May 1891 18:00:01 GMT) scan diff

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Berich Aachen ⸗Hör 3, 006.

Berlin, gegen Schl bruch geko: meisten ar wie die ersehen lie Paris gla neueren pi Veranlassu hiesige G Eröffnung lich freund

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Privatdi

Gourse Kreditaktie 50,25, Bo 63,50, Ge Hihernia 1⸗ g f 1

ank 1511 Bank 141, 120,25, T Lubeck Bů⸗ 72,75, DOst Galitien 9 151,87, XV Dest. 186 do. Conso Egypter 9 Rußss. Or

N. Reich⸗ 7h. 40.

Frankf (Schluß aris. do. esterr.

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Nestanten der vollständig ausgeloosten Pfandbriefe der Serien U bis XX incl.

Von den in den vorausgegangenen Ziehungen vollständig ausgelaosten 50/0 und 41 / 20/ o Pfand-

briefen, sowie den 40/9 Pfandbriefen der Ferien Il, XVIII, XIX und XW sind die nachstehend aufgeführten Titel bis jetzt noch nicht eingelöst:

Serie l.

Lit. E. 657!

Serie ll. Serie ll. Serie lv. Serie l. Serie V. Serie v. Serie Vll.

Lit. D. Lit. B. Lit. D. Lit. BP. Lit. D. Lit. D. lit. E. Lit. . Lit. E. 10101 gi 15091 2721 188011 372971 51253! 54d 8742 673861 e . 4176210 6814411

Lit. E. Lit. E. Lit. E. 4176317 Lit. C. 4176410

54518 . 1 55351! . 8943 215

Lit. H.

747421? 7474312

2976 110940

Serie X. Serie XI. Serie All. Serie XIll. Serie XIV.

Lit. L. Lit. K. Lit. L. Lit. J. Lit. L. Lit. J.

10850241 12436512 . 13614713 16903710 17974311

Serie lX.

Lit. J. Lit. K. Lit. L. SI185513 840431 884931*

Serie XVIII.

Lit. G. 25639818

Lit. H. 26025218

Lit. K.

26505518 2659151 2702671 27080318 27080418

Serie XIX. Serie XX.

271931 1* 2719321

Lit. L.

2724301* 2741031 * 2750591 27566418 27674018 27739718

Lit. H.

2824181 28260118

Lit. J.

28407018 28410318 28465418 2853071 28576718

Lit. K.

28753218 28886018 28939318 28952718 28985918 29057218 29043118 2908521 29126818

29219018 29220218 29279718 29282818 29362018

Lit. L.

29407418 29425816 29500518

29613013 2965421* 2970101 29774918 29855318 29882618 2990991 29932218 29932618 29936118

Lit. C. 30075418

Lit. H.

3017321 30215118 30243118 30292518 30324618

Lit. J.

30577118 30603618 3064121 3065260)* 30659618 30676518 30695018 30710816 30718918

30891715

30897518 30943718

Lit. EK.

31001418 3100151 31024318 3107681 31120218

3123871* 31260718 3126311

31266018

31277618 31322118

31338718

31340218 3136141 31394018

Lit. L.

31534018 31574318 81579818 31618118 31646018 31650018 31653918 31654118 31664118

3171341 3171951 3173531* 3178291* 31785918 31789518 317983 3184321* 31870318 3190871

30553716 307272is 31164516 31394616 31687613 3194621 30367116 3087421s 31166418 31495815 31694718

27744418 29971018

27755118 27784518 (Die beigedruckten kleineren Zahlen bezeichnen die Ziffer der Verloosung, in welcher die betreffende Nummer gezogen wurde.)

28616218 29509618

2866991

29189418

.Verloosung: Zinsende 1. August 1878. . 1

15. 11. ö Die aus den vorausgegangenen Verloosungen eingelösten Pfandbriefe sind annullirt worden; die in den ersten sechs Verloosungen gezogenen Pfandbriefe sind sämmtlich

12. Verloosung: Zinsende 1. August 1883. 17. Verloosung: Zinsende 1. August 1888. ( ; 1879. 13. ö. 1. J 18. z ö 1. „1889. ö 1. 1880. 14. . 1. 1885. 19. h ö 1. 1890. 1. 1881. 15. hz 1. . 20. . ö 1. „18y91. 1. 1882. 16. ö. ö 1 „1377

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0,

zur Einlösung gelangt.

den Ferren Friedr. Schmid &K Cie. in Augsburg,

dem Herrn F. Benkert-⸗Vornberger in Würzburg,

den Herren von Miedel & Schüller in Bayreuth und Hof,

der Bank für Handel und Industrie in Darmstadt,

der Bank für Handel und Industrie in Berlin (Schinkelplatz, den Herren Adelssen, Bürgers & Cie. in Berlin,

der Filiale der Bank für Handel und Industrie in Frankfurt a. M., der Württembergischen Bankanstalt, vormals Pflaum G Cie., in

den Herren Rümelin K Cie. in Heilbronn,

—— 1 Y,, * / u TVo *, XTVMMILV 2 ö ur Xuge / dag, 1 xunojgungspreis 6 xoco oyne dub 1, * vcg.

Die Heimzahlung der gezogenen Nummern erfolgt zum Nennwerthe zuzüglich der aufgelaufenen Stückzinsen spesenfrei gegen Rückgabe der Pfandbriefe mit den nicht verfallenen Coupons und den Talons

bei unserer Cassa in München,

„den Herren Merck, Finck K Cie. in München,

„der stänigl. Hauptbank in Nürnberg, sowie

den sänigl. Filialbanken in Amberg, Ansbach, Augsburg, Bamberg,

bei Käster's Bank (Aktiengesellschaftz in Mannheim und Heidelberg, den Herren Wingenroth, Soherr & Cie. in Mannheim, den Herren G. Müller und Cons. in Karlsruhe,

„dem Herrn Veit L. Homburger in Karlsruhe, den Herren Schmitz, Heidelberger & Cie. in Mainz, dem A. Schaaffhausen'schen Bankverein in Käln, den Herren Sal. Oppenheim jr. & Cie. in Käln, der Allgemeinen deutschen Creditanstalt in Leipzig, den Herren Albert Kuntze & Cie. in Dres den, den Herren Hermann Arnhold & Cie., Bank⸗-Cammandit-Gesell⸗ schaft in Halle a. S.,

dem Herrn L. Pfeiffer in Kassel, den Herren Eduard Frege & Cie. in Hamburg, der k. l. prin. ästerreichischen Creditanstalt für Handel und Gewerbe in Wien, den Herren Dutschka & Cie. in Wien.

Nach dem 1. August des betreffenden Verloosungsjahres verfallene oder verfallende, fehlende Coupons werden mit den entsprechenden Beträgen am Capital

Bayreuth, Hof, Ludwigshafen, München, Passau, Regensburg, Schweinfurt, Straubing und Würzburg,

Stuttgart,

in Abzug gebracht.

Am 1. August 1891 treten die in der 20. Ziehung ausgeloosten Pfandbriefe aus der couponsmäßigen Verzinsung. Auf alle nach dem 1. August

des Verloosungsjahres zur Einlösung gelangenden Pfandbriefe wird bis zum 1. August 1887 ein 2oso iger und von diesem Termin ab ein 1100 iger Deposital⸗ zins gewährt.

Vinkulirte Pfandbriefe sind von dem betreffenden Eigenthümer (mit beglaubigter Unterschrift) abzuquittiren.

Bei Stiftungen und anderen curatelmäßigen Corporationen ist außerdem die Genehmigung der zuständigen Curatelbehörde erforderlich. Gedruckte Verloosungslisten find in unserem Effekten-Bureau, sowie bei sämmtlichen Pfandbrief⸗Verkaufsstellen und Couponszahlstellen zu haben. Der Umtausch der verlaosten Titel in 3iosh oder 40 ige Pfandbriefe wird auf Wunsch von der Bank zum Tagescours besorgt.

Die Direction.

München, den 4. Mai 1891.

Druck von H. Kutzner, München, Frauenstraße 20.

pr. Dunt 16, 6. Fr. August 16,1.

Deutscher Neichs⸗Anzeiger

Königlich Pr

und

Aas Abonnement beträgt vierteljährlich 4 M 50 9.

Alle Rost-Anstalten nehmen KGestellung an;

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für Gerlin außer den Nost Austalten auch die Erpedition

SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelne AKummern kosten 25 58.

Insertionzpreis für den Raum einer Aruckzeilt 30 9. Juserate nimmt an: die Königliche Expedition

eußischer Staats⸗Anzeiger.

des Aeutschen Reichs Anzeigers und Königlich Rreußischen Staatz Anzeigers Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

M 1X.

Berlin, Donnerstag, den 21. Mai, Abends.

1891.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Beamten und Arbeitern der beiden staatlichen Steinkohlenbergwerke „König“ und „Königin . in Oberschlesien folgende Auszeichnungen zu verleihen, und zwar:

den Rothen Adler-Orden vierter Klasse:

dem Qber⸗Bergrath Hil trop zu Breslau,

dem Ober⸗Bergrath von Velsen, zur Zeit in Saar⸗ brücken, und

dem Ober ⸗Berginspektor, Bergrath Kreuschner zu Königshütte;

den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse:

dem Ober ⸗Schichtmeister und Produktenverwalter Schwarz zu Königshütte, .

dem Sber⸗Schichtmeister und Kassen⸗Rendanten Hrabak zu Klein⸗Zabrze und ;

dem Obersteiger Erm zu Zaborze im Kreise Zabrze; sowie

das Allgemeine Ehrenzeichen:

dem Grubensteiger Gottfried Thomas zu Königshütte, hatt dem Ober⸗Kohlenmesser August Zwerschke zu Königs⸗ hütte, . dem Grubensteiger Julius Konietzko zu Zaborze, dem Grubenaufseher Anton Dyllik zu Zaborze, dem Maschinenwärter Felix Wrobel zu Königshütte, dem Häuer und Oberwächter Franz Magiera zu Neu⸗ Heiduk im Kreise Beuthen, dem Maschinenaufseher Ludwig Rittau zu Zaborze und dem Berghäuer Karl Hau sotter zu Zaborze.

Deutsches Reich.

Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 39. v. M. auf Grund des 8. 3d, Ziffer 4 des Gesetzes, betreffend die Invaliditäts- und Alters versicherung, vom 22. Juni 1889 (Reichs Gesetzbl. S. 97) beschlossen, daß die Bestimmung, wonach ein Anspruch auf Rente solange ruht, als der Be— rechtigte nicht im Inlande wohnt, für folgende ausländische Grenzbezirke außer Kraft gesetzt werde.

e, nn Nähere Bezeichnung e

der der auslãndischen in Betracht kommenden ausländischen Staaten. Grenzgebiete.

Dänemark. Niederlande.

Die Ortschaft Vamdrup. Provinzen Groningen, Drenthe, Oberyssel, Gelder⸗

land, Limburg. . , 4 . ,

elgien. rrondissements tich, Verviers (Provinz Lüt- tich, Marche, Bastogne (Provinz Luxemburg). Großherzogthum Luxemburg. Schweiz. Der Kanton Bern, soweit derselbe nördlich und nordwestlich der Zibl und der Aare, vom Ein—= fluß der Zihl a wärts gerechnet, belegen ist; serner die Kan for. Solothurn, Basel. Stabt, Basel⸗ Land, Aargau, Zürich, Schaffhausen, Thurgau, St. Gallen, Appenzell (Außer⸗ und Inner · Roden). Desterreich⸗ Bezirkshauptmannschaften Bregenz, Reutte, Kuf⸗ Ungarn. stein, Salzburg mit dem Stadtmagistratsbezirke Salzburg, Schärding, Rohrbach, Krumau, Prachatitz, Schüttenhofen, Strakonitz, Klattau, Taus, Eger, Asch, Graslitz, Joachimsthal, Kaaden, Brür, Teplitz, Außig,. Tetschen, Schluckenau, Rumburg,. Gabel, Reichenberg, . Gablonz, Starkenbach, Hohenelbe, rautenau, Braunau, Neustadt, Reichenau, Senftenberg, Schönberg, Freiwaldau, Jägern dorf. Freudenthal, Troppau, Neu ⸗-Titschein, Mistek, Freistadt, Teschen, Bielitz; Bezirke Biala und Chrjanow. Rußland. Die zwischen der deutschen Reichsgrenze und Soßnowiee belegenen Ortschaften Alt ˖ Sosno⸗ wice, Stelee, Bogunja, Dembowo Eöra, Ostro⸗Gortea, Milowice und Niwka. Berlin, den 16. Mai 1891.

Der Reichskanzler.

Im Auftrage: von Rottenburg.

Bekanntmachung.

Auf dem Gesundbrunnen bei Freienwalde (Oder) wird am 1. Juni für die Dauer der diesjährigen Badezeit, und zwar bis, ein ließlich 15. Septeinber, eine Zweig. Postanstalt 'mit Telegraphenbetrieb eingerichtet werden, welche die Bezeichnung Freienwalde (Oder) 2 erhält. Vie Viensiftunden dieser Postanstalt fuͤr den Verkehr mit dem Publikum sind, wie folgt, festgesctzt worden.

An den Werktagen:

von 7 Uhr Vorm. bis 1 bitz7 Uhr Nachm. is 1 Uhr Nachm. und von 4 Uhr Nachm.

An den Sonn und gesetzlichen Feiertagen;

von 7 bis 9 Uhr Vorm, von 12 bis 1 Uhr Nachm. (nur für den Telegraphenbetrieb und von 5 bis 6 Uhr Nachm.

Die neue Verkehrsanstalt erhält werktäglich fünfmalige, Sonn tags dreimalige Postverbindung mit dem Postamt in der Stadt Freienwalde (Oder). ; ;

Die nach dem Gesundbrunnen gerichteten Postsendungen werden von dem Postamt in der Stadt, die dorthin gerichteten Telegramme dagegen von dem Zweig ⸗Postamt bestellt.

Potsdam, den 16. Mai 1891.

Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektor. Geheime Postrath. Vahl.

In Flensburg wird am 30. Juni d. J. mit einer w nn, tun begonnen werden.

In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗A Anzeigers“ wird eine Zusammenstellung der Zuckermengen, welche in der Zeit vom 1. bis 15. Mai 1891 innerhalb des deutschen Zollgebiets mit dem Anspruch auf Steuervergütung abgefertigt und aus Niederlagen gegen Erstattung der Vergütung in den inländischen Verkehr zurüͤck⸗ gebracht worden sind, veröffentlicht.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: die vortragenden Räthe im Ministerium für Landwirth⸗

Haft, Domänen und Forsten, Ober⸗Forstmeister von dem

Borne zum Land⸗Forstmeister mit dem Range der Räthe

n. Klasse und Geheimen Regierungs⸗Rath Freiherrn von i

mowski zum Geheimen Ober-Regierungs-Rath zu er⸗ nennen; sowie

dem ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Universität Marburg Dr. Franz Melde den Charakter als Geheimer Regierungs⸗Rath zu verleihen.

Aichtamtliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 21. Mai.

Seine Majestät der Kaiser und König verließen heute Vormittag um 11 Uhr Schlobitten und . mit Wagen über Canthen nach Pröckelwitz.

Der Weltpostkongreß ist gestern Mittag in Wien von dem Handels⸗Minister Marquis Bacquehem mit einer An⸗ sprache eröffnet worden, in welcher er die Versammlung Namens der Regierung begrüßte und des Berner Vertrags sowie der vorangegangenen Kongresse in Paris und Lissabon gedachte. Als die zwei besonders großer. Aufgaben des Wiener Kon⸗ gresses bezeichnete der Minister die Schaffung einer möglichst unveränderlichen Grundlage des Vereins und die Verwirk— lichung des Gedankens, aus allen civilisirten Ländern ein einziges Postgebiet zu bilden. Der deutsche Ver⸗ treter, Stgatssekreiär Dr. von Stephan dankte nach einer Mittheilung des „W. T. B.“ Namens der Versamm⸗ lung für den herzlichen Empfang, bezeichnete das Werk des We tpostvereins als ein Werk des Friedens und der Civili⸗ sation und bat den österreichischen Vertreter Sektionschef Obentraut, den Vorsitz des Kongresses zu übernehmen. Sektionschef Obentraut wurde hierauf mit Akklamation zum Präsidenten gewählt. Sodann wurden vier Kommissionen zur Vorberathung der dem Kongresse vorliegenden Anträge gebildet. Zu Präsidenten und Vize⸗Präsidenten der vier Kommissionen wurden Vertreter Deutschlands, Englands, Rußlands, Italiens und Ungarns gewählt.

Die Eneyelika des Popstes über die Arbeiter— frage vom 17. Mai, über welche wir in Nr. 115 des „R. u. St. A.“ unter „Italien“ nach einem Telegramm des W. T. B.“ berichteten, liegt jetzt im Wortlaut (in Ueber⸗ setzung) in der „Germania“ vor.

In der Einleitung weist der Papst auf die industrielle Entwicke⸗ lung und ihre Folgen, wodurch die Arbeiterfrage in den Vordergrund getreten set, hin und legt die Grundsätze dar, welche nach seiner Auf fassung für eine richtige und billige Ent beidung der Streitfrage maßgebend sein müssen. In erster Linie wendet sich die Encvelika gegen die zur Hebung des Uebels von den Sozialisten empfohlene Aufhebung des

Privateigenthums und Einführung der Gütergemeinschaft. Jeder Arbeiter so wird ausgeführt wolle durch den Lobn zu irgend einem persönlichen Eigenthum gelangen; durch die Arbeit erwerbe er sich ein wahres und eigentliches Recht nicht bloß auf Zahlung, sondern auch Verwendung derselben. Wenn nun die Sozialisten dahin streben, allen Sonderbesitz in Gemeingut umzuwandeln, so sei klar, wie sie dadurch die Lage der arbeitenden Klassen nur ungünstiger machen: si⸗ entziehen diesen mit dem Eigenthumßrecht die Vollmacht, ibrten erworbenen Lohn nach Gutvünken anzulegen, sie rauben ihnen dadurch Aussicht und Fähigkeit, ihr kleines Vermögen zu vergrößern und sich durch Fleiß zu einer besseren Stellang emporzuringen. Aber das empfohlene Heilmittel sei auch der Gerechtigkeit zuwider; denn das Recht zum Besitze privaten Gigenthums habe der Mensch von der Natur erhalten. Es trete gerade hierin ein wesentlicher Unterschied zwischen Mensch und Tbier hervor; eben weil der Mensch mit Vernunft ausgestattet sei, seien ihm irdische Güter nicht zum bloßen Gebrauche wie dem Thiere anheim gegeben, sandern er habe Persönliches Besitzrecht, Besitzrecht nicht bloß auf Dingen, die beim Gebrauche verzehrt werden, sondern auch auf solche, welche nach dem Gebrauche bestehen bleiben; hierin liege es auch, daß es Rechte auf persönlichen Bodenbesitz geben müsse: die Natur müsse dem Menschen eine bleibende, unzersiegliche Quelle zur Befriedigung seiner wechselnden Bedürsnisse angewiesen haben, und eine solche Quelle sei nur der Boden mit den Gaben, die er unaufhörlich spende. Privater Besitz sei vollkommen eine For derung der Natur; indem der Mensch an die Urbarmachung des Bodens körperlichen Fleiß und geistige Sorge setze, mache er sich eben dadurch den kultivirten Theil zu eigen. Mit Recht habe die Menschheit immer im Naturgesetz die Grundlage für den Sonderbesitz und für die Theilung der irdischen Güter gefunden, und die staan= lichen Gesetze, welche ibre Verbindlichkeit vom Naturaesetze herleiten, haben dieses Recht überall geschützt. Aber auch die göttlichen Gesetze verkünden das Besitzrecht, und zwar mit solchem Nachdruck, daß sie sogar das Verlangen nach fremdem Gute strenge verbieten. Noch deutlicher stelle sich das Recht auf Privatbesitz dar, wenn man den Menschen als geselliges Wesen, und zwar in seiner Beziehung zur Familie wie zum Staat betrachte. Ein großer und gefährlicher Irrthum aber liege in dem Ansinnen an den Staat, als müfse er in das Innere der Familie, des Hauses eindringen. Nur wenn sich eine Familie in äußerster Noth befinde, dürfe staatliche Hülfeleistung eintreten: der Staat befestige in diesem Falle die Be= sugnisse der Familien und Einzelnen, er zerstöre sie nicht. Das soyia listische System aber, welches die elterliche Fürsorge bei Seite setze, um eine allgemeine Staagtsfürsorge einzuführen, versündige sich an zer natür lichen Gerechtigkeit und zerreiße gewaltsam die Bande der Familie. Dieses System würde aber auch zu der größten Verwirrung innerhalb der Gesellschaft führen: eine unerträglicke Beengung Aller, eine fklavische Abhängigkeit vom Staate würde die Folge des Versuchs seiner Anwendung sein. Es würde gegenseitiger Mißgunst, Zwie⸗ tracht und Verfolgung Thür und Thor geöffnet. Mit dem Wegfall des Sporns für Strebsamkeit und Fleiß würden auch die Quellen der Wohlhabenbeit versiegen. Aus der eingebildeten Gleichbeit Aller würde nichts Anderes als der nämliche kläzliche Zustand der Ent⸗ würdigung für Alle. Aus alledem ergiebt sich klar die Verwerflich⸗ keit der sozialistischen Grundlehre, wonach der Staat allen Privat— besitz einzuziehen und zu öffentlichem Gute zu machen hätte. Eme solche Theorie gereicht den arbeitenden Klassen, zu deren Nutzen sie doch erfunden sein will, lediglich zu schwerem Schaden, sie wider streitet den natürlichen Rechten eines jeden Menschen, sie ver zerrt den Beruf des Staats und macht ruhige, friedliche Entwickelung des Gesellschaftslebens unmöglich. Bei allen Versuchen zur Abhülfe gegenüber den gegenwärtigen sozialen Nothständen ist also durchaus . festzuhalten, daß das Privateigenthum unantastbar und eilig sei.

Die Encyelika geht weiter zu der Darlegung über, worin die überall begehrte Abhülfe in der miß⸗ lichen Lage des arbeitenden Standes zu suchen sei. In dieser Beziehung heißt es:

„Ohne Zuhülfenahme von Religion und Kirche ist kein Ausgang aus dem Wirrsale zu finden. Allerdings ist in dieser wichtigen Frage auch die Thätigkeit und Anstrengung anderer Faktoren unentbehrlich; Wir meinen die Fürsten und Regierungen, die besitzende Klasse und die Arbeitsberren, endlich die Arbeiter selbst, um deren Loos es sich handelt. Aber Wir sagen mit allem Nachdrucke: Läßt man die Kirche nicht zur Geltung kommen, so werden alle menschlichen Be— mühungen vergeblich sein; denn die Kirche ist es, welche aus dem Evangelium einen Schatz von Lehren verkündet, unter deren kräftigem Einfluß der Streit sich beilegt oder wenigstens seine Schärfe verlieren und mildere Formen annehmen mußz sie ist es, die den Geistern nicht bloß Belehrung bringt, sondern auch mit Macht auf eine den christ lichen Vorschriften entsprechende Regelung der Sitten bei jedem Ein zelnen hinwirkt; die Kirche ist ohne Unterlaß damit beschäftigt, die soziale Lage der niederen Schichten durch nützliche Ein- richtungen zu heben; sie ist endlich von Verlangen beseelt, daß die Kräfte und Bestrebungen aller Stände sich zur Förderung der wahren Jateressen der Arbeiter zusammenthun, und bält ein Vor⸗ geben der staatlichen Auctorität auf dem Wege der Gesetzgebung. innerhalb der nöthigen Schranken, für unerläßlich, damit der Zweck erreicht werde .

Ein Grundfehler sei es, das gegenseitige Verhältniß zwischen der besitzenden und arbeitenden Klasse so darzustellen, als ob zwischen ihnen ein unversöhnlicher Gegensatz bestehe. Das Gegentheil sei der Fall. Jedenfalls besitze zur Ver⸗ söhnung und zur Beseitigung des Kampfes das Christenthum wunderbare und vielgestaltige Kräfte. Es werden nun die Mittel, welche die Kirche zur Versöhnung und zur Heilung anzuwenden habe und die in den Lehren der chrinlichen Religion begründet sind, dargelegt und alsdann der Antheil erörtert, welcher der Staatsgewalt an der Lösung der Frage zufalle. Es heißt da:

Was im Staat vor Allem den Wohlstand verbürgt, das ist Ordnung, Zucht und Sitte, ein wohlgeordnetes Familienleben, Achtung