1891 / 130 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 05 Jun 1891 18:00:01 GMT) scan diff

—— a. ö ö .

335

K ö / ;

a,

Für das Etats jahr 1890 91 sind folgende Einnahmen (einschließlich der treditirten Beträge) an Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern, sowie andere Einnahmen im Deutschen Reich zur Anschreibung gelangt:

ölle 389 423 844 (66 (gegen das vorige Ctatsjahr 9519 261 0), Tabackteuer 11 943 184 66 ( 529 651 C), Zuckermaterialsteuer 16 122 501 6 C 9 052 136 c), Ver⸗ brauchsabgahe von Zucker 54 729 676 SV (K 4810913 K), Salzsteuer 42 977 973 6 (4 1977600 46), Maischbottich⸗ und Branntweinmaterialsteuer 21 044111 69 C 2710160 0), Verbrauchsabgabe von Branntwein und uschia zu der⸗ selben 133 Soß 503 (6. CM. 6 699 Io. (6), Brausteuer 25 905 819 6 ( 238 535 6), Uebergangsabgabe von Bier 3359 195 66. (186 844 C); Summe 89 353 696 ch C 12500262 66). Spielkartenstempel 1 215769 66 1681 06, Wechselstempelsteuer 7818615 66 (K 362333 * ö für a. Werthpapiere 5 330 155 6 89 190409466), b. Kauf⸗ und sonstige In schaffun gege cha te 13 455 964 1687 365 M6), e. Loose zu Privatlotterien 550 322 (S . 1987510 9, Staatslotterien 7 132 648 666 331 42 M) Post⸗ und Telegraphen⸗ Verwaltung 224 2 2906. ( I0 652 124 6), ie Tien de gelt; 54 670 1056 ( 755 68 M). k

Die zur Reichskasse gelangte Ist-Einnahme ab— züglich der ,,, und Verwaltungskosten be⸗ trug bei den nachbezeichneten Einnahmen für das Etatsjahr 1890/91; Zölle 368 286 M6 6 C 18 410 880 6b, Tabacksteuer 110139916 (- 896 44246, Zuckermaterialsteuer 6 364 146 ( 4806138 M6), Verbrauchsabgabe von Zucker 52191 37 6 ( 11290367 6, Salzsteuer 41 988 0200 M 1 375 2338 4), Maischbottich und Branntweinmaterialsteuer 16 09066 (6 1083839 6), Verbrauchsabgabe von Branntwein und ö zu derselben 166377 261 6 C 11 213 834 M6),

rausteuer und Uebergangsabgabe von Bier 1 838 365 16 ( 367 154 M6); Summe 625 089 290 M C 38 383 940 4). Spielkartenstempel 1 203 900 M (4 2049 ).

Bei der Uebernahme von Volkeschullehrern aus anderen Negierungsbezirken haben einz ne Regierungen nicht die nöthige Vorsicht walten lassen. Es ist in Folge dessen, abgesehen von einer möglichen Schädigung der Schule, die Befolgung der Vorschriften in Nr. 1 der Aue fuhrungebestim— mungen zu dem Gesetze vom 6. Juli 1885, betreffend die Pensionirung der Volke schullehrer, vom 3. Marz 1886 er— schwert worden. Demgemäß hat der Minister der geist⸗ lichen ꝛc. Angelegenheiten Folgendes bestimmt: 1) Jede Regie⸗ rung, welche einen Lehrer aus einem anderen Be⸗ irke zur dauernden oder auch nur zur auftragẽweisen Beschäftigung annimmt, at eine Aeußerung derjenigen Regierung, in deren Aussichtekreise er besckaftigt ist, ein zuholen. 2) Der bezüglichen Acußerung dieser Regierung ist der Personalbogen des betreffenden Lehrers in Abschrift bei⸗ zufügen. 3) Jede Wiederbeschaäftigung, nicht blos Wieder⸗ anstellung, eines Lehrers, welcher aus disziplinarischen Gründen entlassen worden ist, bedarf der Genehmigung des Ministers. P Eine Ausnahme hiervon findet nur statt, wenn eine Regierung, welche einen noch nicht fest angestellten Lehrer durch einfachen Beschluß aus disziplinarischen Gründen. entlassen hat, denselben in ihrem eigenen Bezirke wieder beschaftigen will. 5) Diese Aue⸗ nahme bezieht sich aber nicht auf Lehrer, welche die vorgeschriebene Zeit vorübergehen ließen, odne die zweite Prüfung abzulegen. „.Wenn dig Königliche Regierung 26 sich veranlaßt gesehen hat, einen Lehrer ihres Aufsichtékreises aus dis ziplinarischen Gründen zu entlassen, gleichriel, Ch dies in Verfolg einer ge⸗ richtlichen oder einer disziplinarischen Untersuchung, oder wie bei den noch nicht fest angestellten Lehrern durch bloßen Beschluß der Königlichen Regierung geschehen ist, ebenso wenn ein Lehrer, um eine Die ʒiplinar Uniersuchung zu vermeiden, sein Amt freiwillig niedergelegt bat, ist dem Ministerium unter Beischluß einer Abschrift von dem Personal— bogen des betreffenden Lehrers eine kurze Anzeige zu machen, der Grund der Entlassung aber auf dem Personalbogen zu vermerken. 7) Wegen der Unzulässigkeit der Aus stellung von Zeugnissen für Volksschullehrer bewendet es bei der Verfuͤgung vom 24. Februar 1883.

Nach einem Erlaß des Ministers der geistlichen 3c. An—⸗ gelegenheiten sind zu den öffentlichen Schulen im Sinne des Artikels 1 des Gesetzes vom 19. Juni 1889, betreffend Ab— anderungen des Gesetzes über die Erweiterung, Umwandlung und Neuerrichtung von Wittwen- und Waisenkassen sür Elementarlehrer vom 22. Dezember 1869, auch die Schulen an öffentlichen Anstalten, Stiftungen, welche die Rechte einer juristischen Person haben, u. s. w. (Arbeitsanstalten, Taubstummen⸗Institute, Waisenhäuser) zu rechnen; es sollen also auch von den Lehrern an diesen Anstalten die in dem Gesetz näher bezeichneten Beiträge zu den Wittwen- und Waisenkassen nicht erhoben werden.

Für den Sommerdienst der Kaiserlichen Marine ist soeben, wie alliährlich, ein Nachtrag zur Rang und Quartierliste der Kaiserlich Deutschen Marine für das Jabr 1891 erschienen, welcher mit Ende Mai abgeschlossen, die Anciennetätsliste des ge⸗ sammten Seeofftzier Corps sowie seiner Hülfekräfte und die Stellen. besetzung aller in Dienst stehenden ahrzeuge der deutschen Marine sowie die Stäbe der Matrofen. und erft · Divisionen, der Matrosen⸗ Artillerie und der Torpeder Abtbeilungen enttält. Als Redaktion nennt sich zum ersten Mal das Marinekabinet. Diese neueste Ueber. sicht über die deutsche See macht ist im Verlage der König

w Hofbuchhandlung von C. S. Mittler u. Sobn in Berlin er. ienen.

Seine Hoheit der Erbprinz von Sachsen-Meiningen, Commandeur der 2. Garde Infanterie⸗Division, und Seine Königliche Hoheit der Erbgroßhe He von Baden, Com⸗ mandeur der 4. Garde⸗Infanterie⸗ tigade, sind von Urlaub

nach Koblenz hierher zurucgekehrt.

Der Kaiserliche Gesandte am Königlich schwedisch⸗ norwegischen Hofe, Wirkliche Geheime Rath Dr. Busch hat

einen ihm Allerhöchst bewilligten kurzen Urlaub angetreten.

Für die Dauer seiner Abwesenheit von Stockrolm fungirt der

der Gesandtschaft zugetheilte Atiaché Graf von Linden als Geschäftsträger.

1 11

Der Königliche Gesandte am bayerischen Hofe, Graf zu

Eulenburg, ist von dem ihm Allerhöchst bewilligten .

Urlaub nach München zurückgekehrt und hat die Geschäfte Gesandtschaft wieder übernommen.

Der Königliche Gesandte in Dresden, Wirkliche Geheime Rath Graf Jerk von Dönhoff hat einen ihm Allerhöchst bewilligten kurzen Urlaub angetreten. Während seiner Ab⸗ wesenheit fungirt der Legations-Sekretär Prinz zu Hohenlohe—⸗ Oehringen als Geschäftsträger.

Der Großherzoglich badische Gesandte am hiesigen Aller⸗ höchsten Hofe, Geheime Legations Rath von Brauer, ist vom Urlaub nach Berlin zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandtschaft wieder übernommen.

Der Kommandant des Invalidenhauses General-Lieutenant von Blumröder hat sich mit sechswöchentlichem Urlaub nach Saßnitz begeben.

Der Chef des Ingenieur- und Pionier-Corps und General Inspecteur der Festungen, General-Lieutenant Golz, hat eine . angetreten.

Der siamesische Geschäftsträger Luang Suriya Nuvatz ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Ge⸗ sandtschaft wieder übernommen.

Dem Regierungs-⸗-Assessor Dr. jur. Lewald zu Posen ist die kommissarische Verwaltung des Landrathsamtes im Kreise Rawitsch, Regierungsbezirk Posen, übertragen worden.

Bayern.

Das Stagts⸗Ministerium des Innern hat nach der Allg. Ztg.“ Betreffs des Vollzuges des Reichsgesetzes über die Invaliditäts- und Altersversicherung vom 22. Juni 1889 zur Vermeidung an den Tag getretener Uedelstände angeordnet, daß in denjenigen Fällen, in welchen der Beginn der Versicherungspflicht nicht mit dem Datum der Ausstellung zu⸗ sammenfällt, auf die Quittungs karte und zwar unter das Datum der Ausstellung der Vermerk „gültig für die Zeit vom... zu setzen und hierbei derjenige Tag anzugeben ist, an welchem die Versicherunge pflicht begonnen hat. Die bereits bisher ausgestellten Quittungekarten der in der Ministerial-Ent⸗ schließung näher bezeichneten Art sind auf Verlangen der Inhaber derselben von den Gemeindebehörden, welche die⸗ selben ausgestellt haben, nachträglich mit einem solchen Vermerk zu versehen. .

Eine gestern in Speyer abgehaltene, zahlreich besuchte Versammlung von Tahacksinteressenten (aus Baden, der, hayerisd en Pfalz, Hessen und Elsaß) nahm eine Resolution an, in welcher, entgegen dem letzten Reichstags beschlusse, eine bedeutende Erhöhung des Ta back⸗ zolles und Beibehaltung der jetzigen Taback— steuer verlangt wird. Der Versammlung wohnten Vertreter der bayerischen und der Regierung der Reichslande sowie die Reichstage-Abgeordneten Buhl, Brünnings, Klemm und Menzer bei.

Sachsen.

Dres den, 4 Juri. Wie die „Leipz. Ztg.“ erfährt, trifft Seine Majestät der, König morgen Nachmittag von Sibyllenort hier wieder ein und begiebt sich vom Böhmischen Bahnhof mittels Wagen nach Villa Streblen. Ihre Majestät die Königin begiebt sich heute nach Morbitz in Mähren und trifft am Sonntag hier ein.

Mecklenburg⸗ Schwerin.

Schwerin, 4. Juni. Ihre Königliche Hoheit die Groß⸗ erzogin-Mutter ist, den „Mecklb. Nachr.“ zufolge, gestern Nachmittag in Baden⸗Baden eingetroffen und fühlte sich heute nach leidlich gut verbrachter Nacht zwar noch ermüdet, aber sonst wohl.

Elsañß⸗Lothringen.

Straßburg, 3. Juni. Der Kaiserliche Statthalter Fürst von Hohenlohe, bat, wie die „Straßb. Post“ mittheilt, das Tretett ore: über den Krieger-Landes verband für Elsaß-Lothringen übernommen.

Oefterreich⸗ Ungarn.

Wien, 5. Juni. Seine Majestät der Kaiser und König hat gestern eine Triester Deputation unter Führung des Bürgermeisters empfangen, welche die Bitten der

tadt Triest bezüglich Auflassung des Freihafens vortrug, fe eine Deputation mährischer Groß⸗ grundbesitzer und der ezechischen Bürgermeister des Marchgebiets unter Führung des Abg. Proßkowetz und eine Petition derselben, beireffend die Regulirung der March und den Ausbau des Dongu⸗Oderkanals, entgegengenommen. Die letztere Deputation sprach sodann beim Minister-Präsidenten Grafen Taaffe und bei den Ministern Marquis Bacquehem und Prazak vor. .

Der Statthalter von Böhmen Graf Thun ist, wie „W. T. B.“ berichtet, am gastrischen Fieber erkrankt.

Im Budgetausschuß erklärte gestern der Handels Minister Marquis Bacquehem, die Regierung halte es für richtiger, mit der Errichtung von n . bezw. inter⸗ urbanen Verbindungen vorzugehen, die Einlosung der bevor— stehenden Netze dagegen für einen geeigneten Zeitpunkt vorzu— behalten. Aus Anlaß des Weltpost⸗Kongresses batten neuerdings Besprechungen mit den deutschen Delegirten wegen einer Reform des Telegrammtarifs zwischen Desterreich Ungarn und Deutschland stattgefunden. Die Herstellung einer Telephon⸗ linie von Wien nach Triest sei sür nächstes Jahr in Aussicht , . Von den zu bauenden Bahnlinien würden zunächst

iejenigen von allgemein staatlichem Interesse ausgeführt werden. 566 die Karawankenbahn werde je nach Zulassigkeit des redits und der technischen Kräste noch in diesem Jahre ein Projekt für die eine oder die andere Linie ausgearbeitet werden. Bezüglich der österreichischen Theilstrecke Linde⸗ wiese; Ottmachau seien die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen, jedoch mit der öͤsterreichischen Lokalbahn⸗ Gesellschaft als Konzessionärin für die Anschlußlinie Sin terfg. iegenha bereits Verhandlungen eingeleitet. Bei den Böhmerwaldbahnen Wodniau = Prachatitz und Stra⸗ konitz—Winterberg seien staatliche Unterstützungen in Aus— sicht genommen; die betreffenden Vorlagen würden spätestens in der Herbstsession der Volksvertretung zugehen.

Für den 21. d. M. wird in Fiume das Eintreffen von acht Kriegsschiffen des englischen Mittelmeer⸗Ge⸗ chwa ders erwartet, welche während der Anwesenheit des Kaisers daselbst an den zu Ehren Allerhöchstdesselben statt⸗ findenden Festlichkeiten theilnehmen werden.

Großbritannien und Irland.

In der gestrigen Sitzung des Unterhauses erklärte der Unter⸗Staatssekretär des Auswärtigen Fergus son auf eine Anfrage: er wiederhole, daß die Regierung keinerlei Engage⸗ ments eingegangen sei, durch welche sie zur Verwendung der britischen Marine oder des britischen Heeres bei irgend einer Eventualität verpflichtet wäre. Die Regie= rung habe volle Handlungsfreiheit unter allen denkbaren Verbältnissen. Die italie nischen Staatsmänner wüßten, daß die englische Regierung mit ihnen in dem Wunsch übereinstimme, daß keine Störung der jetzigen Ordnung im Mittelländischen Meere und den benachbarten Meeren erfolge. Die Sympathien Englands seien auf der Seite derjenigen, die eine solche, für die britischen Interessen so wichtige Politik auftecht erhalten. Im weiteren Verlaufe der Sitzung erklärte Fergusson noch: es sei unmöalich, die Bestimmungen des Vertrages mit Portugal bekannt zu geben, bevor der Vertrag unterzeichnet sei. Das von der egyptischen Regierung an die Unterzeichner der Kon⸗ vention von 1884 gesandte Rundschreiben suche die Zu⸗ stimmung derselben nach zur Verwendung der Hälfte des Accise Ertrages auf die Verbesserung der Sanitätszustände in Kairo. Weiter erklärte Fergusson: es sei kein Grund, anzu—⸗ nehmen, daß die Türkei die Organisation der kurdischen Kavallerie aufgegeben habe; der Zweck dieser Organisation sei die Errichtung eines Kavallerie Corps nach dem Muster der Kosaken zur Vertheidigung der Grenzprovinzen. Nach Erledigung der Anfragen brachte Jack son eine Bill Behuft Abzahlung des englischen Antheils an der russisch—⸗ holländischen Anleihe ein. Die Bill wurde in der ersten Lesung angenommen. Der Unter⸗-Staatssekretär Worms gab sodann die Erklärung ab: es sei den neuesten Mittheilungen zufolge zu erwarten, daß der Boeren⸗Trek nach einem Gebiet der Süd⸗A frika⸗Gesellschaft aufgegeben sei. Die Robbenfangbill wurde am Schluß der Sitzung in dritter Lesung angenommen. . ; .

Lord Salisbury wird, wie englische Blätter melden, am 17. Juni eine Deputation der Föderationsliga im Auswärtigen Amt empfangen, welche ihm empfehlen will, „so bald wie möglich eine Konferenz aller Länder des Reichs mit eigener Verwaltung einzuberufen, um die Frage zu er⸗ örtern, wie dieselben einen wirklichen und entsprechenden An⸗ theil an den Rechten und Pflichten des Reichs unter Be⸗ dingungen erhalten können, welche mit der gegenwärtigen politischen Lage des vereinigten Königreichs und der Selbst⸗ verwaltung der Kolonien im Einklang stehen“. 9

Da die Gesundheit der Königin von Hawaii zu

ernsten Besorgnissen Veranlassung bietet, so hat der die land⸗ wirthschaftliche Hochschule in Cirencester besuchende Prinz David Kawananakva, wie die „A. C. mittheilt, die Aufforderung erhalten, ohne Verzug nach Honolulu zurück— ukehren. ; z Die Verhandlungen in dem Prozeß wider den Jubraj (Regenten) wegen Ermordung Quinton's und seiner Begleiter haben am J. Juni in Manipur begonnen. Ein Telegramm des „R. B.“ meldet darüber:

Zur Vernehmung gelangte Russick Lall, der erfte Beamte des

getöteten Grimwood, dessen Zeugniß vornehmlich über die Vorgänge

unmatelbar vor dem Gemetzel Aufschluß gab Am Sonntag. den 22. März, kam der Regent, der Aufforderung Quinton entsprechend, in die Wohnung des britischen Residenten und erklärte, daß der Sena ˖ putty krank und er, der Regent, nicht in der Lage wäre, ihn zur Theilnabme an dem Durbar zu zwingen. An demselben Abend begleitete der Zeuge Grimwood und Lieutenant Simpson nach dem Palast, wo sie mit den Miniftern zu konferiren gedachten und, wenn möglich, auch den Senarutty sprechen wollten. Sie erhielten jedoch keinen Zutritt in den Palast. Auch am nächsten Tage lehnte es der Senaputte ab, sich zu dem Durbar einzufinden, oköwobl er in einer Sänfte hätte erscheinen können. Am Montag Nachmittag um 1 Uhr begab sich der Zeuge zusammen mit dem volitischen Agenten wieder in den PValast, um den Befehl des Kommissars an den Regenten. den Senavutty vorzuführen, za überbringen. Er wartete bis 4 Uhr und ging dann in den Durbersaal, in welchem sich Grimwood, Lieutenant Simpson und der Regent sowie verschiedene Minister befanden. Der relitische Agent gab jetzt dem Regenten 30 Minuten Frist, um zu überlegen, ob der Senaputty ausgeliefert oder verhaftet werden solle. Der Regent machte viele Ausflüchte und verligß scließlich die Halle mit seinen Ministern, anscheinend in der Aosicht, einen Privat Durkar zu halten. Einige derselben kehrten zutück und be— schworen Srimwood, den Senaputty nicht zu verbaften, sondern Gnade walten zu lassen. Der Zeuge war der Meinung, daß der Regent keinen Einfluß besaß und sich vor dem Sena⸗ putty fürchtete. Er theilte ferner Hrn. Grimweod mit, es sei ein Angriff auf die Engländer zu erwarten, Falls sie den Senaputty ver haften wollten. Bei Beginn des Kampfes am Morgen des 24. Mätz flüchtete der Zeuge und bielt sich bis zum 26. März verborgen, an welchem Tage er von den Manipuren entdeckt und vor den Sera putty gebract wurde. Derselbe ersuchte ibn und die anderen Ge⸗ fangenen, günstige Berichte an die indische Regierung zu senden. Die Gefangenen wurden bis auf den Zeugen entlassen, welcher als Dolmetscher zurückblieb.

Frankreich.

Paris, 5. Juni. Der bevollmächtigte Gesandte z. D. Graf Daun ay ist nach einer Meldung des, W. T. B.“ zum Gesandten in Kopenhagen ernannt worden. .

Die Deputirtenkammer hat die internationale, in Bern am 14. Oltober 1890 abgeschlossene, Uebe rein kunft, betreffend ein internationales Frachtrecht, ange— nommen. .

Die gestern in Umlauf gewesenen Gerüchte, daß in der Melinit-Affaire ein General und ein Oberst verhaftet worden seien, werden von unterrichteter Seite als unbegründet bezeichnet. Man glaubt, daß außer den bereits vorgenommte⸗ nen Verhaftungen keine weiteren erfolgen werden.

Rußland und Polen. Der „Lib au'schen Zeitung“ zufolge erhielt der dortige englische Kansul die Weisung von seiner vorgesetzten Be hörde, die russischen Juden dringend vor der Algwande=

zung nach England zu warnen, da sie dort wegen Ueber flusfez an Arbeitskräften keine Beschastigung fänden.

Italien. a Der Papst hielt gestern das angekündigte Kon— sisto rium ab, welches den programmgemäßen Verlauf nahm.

Der Papst befindet sich wohl und ertheilte den Segen mit fester Stimme.

Portugal.

Der gestern in der Deputirtenkamm er von dem Abg. Bocage vorgelegte Kom missions bericht über den englisch⸗portugiesischen Vertrag spricht sich für den Vertrag in günstigem Sinne aus. Die Berathung ist auf Sonnabend angesetzt. Ueber die Haupthestimmung des Ver⸗ trages macht die Times folgende Mittheilungen: .

Der Vertrag gesteht Portugal nördlich vom Sambesi ein Gebietserweiterung ju; füdlich von diesem Strom erhält England ein erweitertes Gebiet, freilich geringer an Ausdehnung als die Portugal zugestandenen Landstriche, aber dafür werthvollere. Die portugtiesische Grenze nördlich vom Sambesi geht vom rechten Ufer des Schira unmittelbar unterhalb des Schiwanga aus. Sie zieht sich in unregelmäßiger Linie nordwestwärts bis 9 Schnitt punkt des 1 Grades s. Br. mit dem 33530. Grad 5. , von da in südwestlicher Richtung bis zu dem Punkt, wo der 15. Breitegrad den Loangwa Fluß schneidet, und folgt dann dessen Thalrinne.

üdlich vom Sambesi läuft die Grenzlinie südwärts bis zum 18330. Grad südlicher Breite, dem sie dann, den äußerften westli en Hängen des Manika - Insellandes folgend, bis zum ? Sawa⸗ (Sali Flusse entlang geht, und zwar so, daß alles zstlich vom 33. Länge⸗ grad liegende Gebiet Portugal, das jenfeitige England gehört. Massikesse fällt hierdurch in das portugiesische, Mutassa in das englische Gebiet. .

Im Innern läuft die Scheidelinie ven den Kalima Fällen noid⸗ wärts bis zum Caritba-Land, dessen Weftgrenze es dann folgt, die Thalrinne des Sambest hinauf. Die weftliche Carrtha Grenze soll durch eine besondere englisch⸗ portugiesische Kommifsion noch näher festgesetzt werden; jede Meinung verschiedenheit soll durch Schieds⸗ spruch ausgeglichen werden. Bejüglich der lüdlich des Sambesi ge⸗ legenen beiderseitigen Gebiete wahrt jeder Theil sich das Vorkaufsrecht. n, . veipflichtet sich zu unbeschränkter religiöser Toleranz im

üdost en wie in seinen im Innern belegenen Besitzungen.

Die Lissaboner Polizei n,. sämmtliche Exemplare des gestern zum ersten Male erschienenen Blatts „Revolte“ und verbot dessen weitere Veröffentlichung.

Schweiz.

Das Comits der „Liga gegen die Vertheuerung der Lebensmittel“ hat, wie dem ‚W. T. B.“ aus Bern ge⸗ meldet wird, gestern beschlossen, gegen den neuen ö welcher als Grundlage sür die Handelsverhandlungen mit Deutschland und Oesterreich dienen soll, das Referendum zu ergreifen. Die Frist zur Sammlung der hierzu nöthigen 30 009 Unterschristen läuft am 14. Juli' ab.

Luxemburg.

Die in deutschen und österreichischen Blättern , Mittheilungen über einen dem Großherzog zugestoßenen Unfall entbehren, einem Wolff'schen Telegramm aus Luxemburg zufolge, jeder Begründung.

Belgien.

Die Rechte der Repräsentantenkammer trat gestern zur Prüfung des Gefetzentwurfs, betreffend die Ver— fassungsrevision, zusammen und sprach sich dafür aus, in der bisherigen Haltung zur Revisionsfrage zu verharren. Die Rechte macht daher die Revision der Verfassung von der vorherigen Berathung der Grundzüge eines Wa hlgesetz e s für die Provinzial⸗- und Kommunalwahlen ahhängig. Wie W. T. B.“ aus Brüssel vernimmt, dürfte die Regierung diese in kurzer Zeit der Kammer vorlegen.

Griechenland.

Wie der „Pol. Corr.“ aus Athen berichtet wird, hat die griechische Regierung die seit geraumer Zeit gehegte Ab⸗ sicht, die seinerzeit aus Ersparnißrücksichten aufgehobenen Eparch ien. (als Zwischenstelle zwischen der Nomarchie und der Dimarchie) wieder zu aktiviren, nunmehr verwirklicht und

sind die Namen der neun Eparchen bereit 8s bekannt gemacht worden.

Schweden und Norwegen.

(E) Stockholm, 2. Juni. Die Regierung hat bezüglich des vom Reichstage angenommenen Lran en i en en noch ein Gutachlen des Höchstengerichts über dasselbe ein⸗ gefordert, bevor es dem König zur Sanktion vorgelegt werden soll.

Die Telegraphenverwaltung ist ermächtigt worden, im Reichs schulden Comptoir bis 600 000 Kronen zu , um mehrere private Telephonnetze in Tln ͤholn, Norrköping, Sundswall u. s. w. Behufs Anschlusses an das Reichs Telephon⸗ netz zu erwerben.

Behufs Ordnung der durchgehenden Eisenbahn⸗ und Dampfschiffs verbindung jwischen? Skandinavien und Deutschl and sowie dem südlicheren Ausland im kommenden Winterhalbjahr wird hier in den rächsten Tagen eine inter⸗ nationale Fahrplan⸗Konferenz abgehalten werden.

Amerika.

Vereinigte Staaten. Der Schatzamts⸗Sekretär Foster sandte, wie die „A. C.“ meldet, an alle Schiffahrt s⸗ gesellschaften, die sich mit der Beförderung von Aus⸗ wanderern befassen, ein Cirkular, in dem er auf das Gesetz hinweist, das gewissen Klassen von Einwanderern die Landung auf amerikanischem Boden verbietet. Das Rund schreiben. fährt alsdann fort: „Die Dampfschiffahrtsz⸗ esellschaften sind in Folge der flerig wachsenden Kon⸗ urrenz allem Anschein nach bestrebt, fo viel Auswanderer als möglich von Europa heranzuziehen, die mit oder ohne

ülfe von anderen Personen in der Lage sind, den geringen wischendecksfahrpreis h entrichten. Die Regierung muß in Zukunft scharf darauf Acht . daß mittellosen Per⸗ sonen die Landung unmöglich gemacht wird, und dürften zu diesem Zweck die bisherigen estimmungen zu verschärfen fein.“

Chile. Das Insurgentenschiff „Itata“ ist einem Reuter ' schen Telegramm zufolge gestern Vormittag aus Toco⸗ pilla in Jquique eingetroffen und den amerikanischen Kriegsschiffen übergeben worden, denen es alsbald alle in San Diego e eingeschis ten Waffen, aus 5000

wehren bestehend, auslieferte. er amerikanische y, . Eharlest on“, welcher den Dampfer „Itata“ verfolgt hatte, wird aug rien n Iquique erwartet. Der chilenis 79 Gesandte in La. Paz hat in Folge der Seitens ber Re= publik Bolivia . Anerkennung der Kongreß Junta als kriegführender Macht seine Pässe verlangt.

In San Francisco ein etroffene Schiffsnachrichten bringen Einzelheilen liher ben am len vom 28. April wischen dem Kreuzer der Au tändigen „Magellanes“ und en Schiffen des Prästdenten Jäalmaceha „Sargents Aldeag“, Almirante Co nell“ und „ä imiränte Lynch“ auf der Nhede von Palparaiso. Diesen ,. erfolgte vier Tage nach der Schlacht in her Puch! von Charnaral. Mehr 6

109 Personen wurden dabei getödtet; die Hälfte davon kommt auf den „Magellanes“. Der „Almirante Condell“ war auf dem Punkte zu kentern, wurde fee nech nach dem Quai ebracht. Der „Sargent / ist übel zugerichtei worden; weniger eschädigt wurde der „Almirante Lynch“.

Parlamentarische Nachrichten.

In der heutigen (96.) Sitzung des Hauses der Ab—⸗ geordneten, welcher der Finanz⸗-Minister Hr. Miquel und der Minister für Landwirthschast ꝛc. von Heyden beiwohnten, stand auf der Tagesordnung die zweite Berathung des gel entwurfs, betreffend die eförderung der Erri tung von Rentengütern.

9 1 lautet:

Die auf Rentengütern von mittlerem oder kleinerem Umfange beftenden Renten können auf Antrag der Betheiligten durch Ver⸗ mittelung der Rentenbank soweit abgelöst werden als die Ab— lösbarkeit derselben nicht von der Zustimmung beider Theile ab—⸗ hängig gemacht ist.

Zur Stellung des Antrags ist befugt:

der Rentenberechtigte, en t er die Ablösung von dem anderen Theil beanspruchen kann,

„eder Rentengutsbesitzer, soweit er zur Ablssung der Rente ohne Zuftimmung des anderen Theils berechtigt, oder die Ablösung von dem anderen Theile beansprucht ist.

Der Rentenberechtigte erhalt als Abfindung entweder den 2A fachen Betrag der Rente in zi oo oder den 233 fachen Betrag der Rente in 4 9. Rentenbriefen nach deren Nennwerthe oder, soweit dies durch solche nicht gescheben kann, in baarem Gelde.

Die Abfindung wird durch Zahlung einer Rentenbankrente Seitens des Rentengutsbesitzerg versinst und getilgt. (8. 3.)

Abg. Sombart beantragte:

Den 1. Absatz des §. 1 in folgender Fassung anzunehmen:

Die auf Rentengütern von mittlerem und „kleinem Umfange haftenden Renten konnen auf 6 sowohl der Berechtigten als auch der Verpflichteten durch Vermittelung der Rentenban „wenn solches im Vertrage (6 1 des Gesetzes vom 27. Juni 1890, i Samml. S. 209) nicht ausgeschlossen ist, abgelöst werden. (Slehe

* 2

banken, Gesetz⸗Samml. S. 119.

Die Abgg. Lerche und Eberty beantragten:

ö 1) Dem 1. Absatz des §. 1 der Vorlage folgende Fassung zu geben:

Die auf Rentengütern von mittlerem und kleinerem Umfange haftenden Renten können auf Antrag eines Betheiligten nach Maß⸗ gabe des gegenwärtigen Gesetzes durch Vermittelung der Rentenbank abgelöst werden.

Im 2. Absatz des 8. 1 die Worte:

„Soweit er zur Ablösung der Rente ohne Zustimmung des anderen Theils berechtigt, oder die Ablösung von dem anderen Theile be⸗ ansprucht istꝰ zu streichen.

Abg. So mbart b nm, seinen Antrag. Im All— semeinen wechselten die Güter alle fünfzehn Jahre ihren Be⸗ itzer; es sei nicht einzusehen, warum der kleinere Besitz unbeweglicher sein solle. Die Unablösbarkeit der Rente würde nur dahin führen, daß die Gutsbesitzer wieder Guts⸗ unterthanen erhielten.

bg. Brandenburg sprach sich gen den Antrag Sombart aus, da die Bildung solcher Rentengüter, deren Rente ganz abgelöst werden könne, zu unterstützen nicht Zweck des vorliegenden Gesetzes sei.

Abg. Lerche empfahl seinen Antrag, der zwar mit dem Rentengutgesetz vom vorigen Jahre im Widerspruch stehe, aber trotzdem Annahme finden könnte, da von jenem Gesetz nech kein Gebrauch gemacht sei. ;

Der Finanz⸗Minister Dr. Miquel wandte sich gegen den Antrag Lerche, der das vorjährige Gesetz, über welches ein Urtheil zu gewinnen in der kurzen Zeit feines Bestehens schlechterdings unmöglich sei, zum Theil wieder aufhebe. Die Erfahrung werde erst lehren können, ob man im Volke der Einführung unablösbarer Renten geneigt sei oder nicht. Von einer persönlichen Abhängigkeit des Rentengutsbesitzers könne gar keine Rede sein.

Abg, von Tzschoppe sprach gegen die Anträge Sombart und Lerche.

Abg. Eber ty bezweifelte, daß das Gesetz erhebliche Er⸗ folge haben würde.

Der Finanz-Minister Dr. Miquel bemerkte, daß man über die Cisol e keine Vorausetzungen machen könne; jeden falls würden aber durch das Eingreifen der Rentenbanken mehr Rentengüter eingerichtet werden können.

Nachdem noch die Ahgg. Dr. Sattler, von Schalscha, von Bockelberg für §. 1 der Vorlage gesprochen, wurde §. 1 unter Ablehnung der Anträge Sombart und Lerche un— verändert angenommen; ebenso die 85. Z und 3 ohne Debatte. (Schluß des Blattes.)

Dem Hause der Abgeordneten ist der am 11. März d. J. zwischen Preußen, Sldenburg und Bremen ab“ geschlossene Vertrag über die Herstellung einer neuen Fabr⸗ bahn in der Außenweser nebst einer diesen Vertrag betreffenden Denkschrift zugegangen.

Die e n gr des Haußes der Abgeordneten zur Vorbergthung des esetzentwur fg, betreffend die Verlegung der Landes⸗Buß⸗ und Bettage, nahm gestern §. 1 mit un⸗ bedeutender Aenderung mit 8 gegen 5 Stimmen laut dem Entwurf an,

2. wurde abgelehnt, §. Z dahin age, daß der Eintritt der Gültigkeit des Gesetzes durch Königliche Verordnung festgesetzt werden

soll, damit inzwischen auch das erforderliche Kirchengefetz erlassen werden kann.

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Die schriftlich erklärte Cessjon einer Grundschuld und deren Annahme wird, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, V. Civil⸗ senats, vom 22, April 1891, im Gebiet des preußtschen Rechts durch die Aushändigung des Grundschuldbriefes an den Cessionar volljogen; einer Aushändigung der Cessiongzurkunde an den Cesstonar bedarf et nicht.

Die Bestimmung des 8. 23 Z. 2, Abs. 1 des Gerichts verfassungsgesetzeg, wongch die Amtsgerichte zuständig sind ohne Rücksicht auf den Werth des Streitgegenffandes für Streitig keiten zwischen Vermiethern und Nie ihern von Wobnungs⸗ und anderen Räumen wegen Ueberlassung, Benutzung und Räumung derselben ꝛce. findet, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, II. Civilsenats, vom 26. März 1891, keine Anwendung auf die Räumungsklage deg Eigenthümers gegen Denjenigen, welcher nicht auf Grund eines Miethöverhälinisses, sondern ohne Rechtsgrund das Grundstuͤck bewohnt.

Gesetz vom 2. März 1855 über die Errichtung von Renten⸗

mittag 6 Uhr in

Kunst und Wissenschaft.

Die Gesellschaft für Erdkunde hält morgen ihre Monateversammlung im Architeftenhaufe ab. Vorträge halten: der Geheime Regierung Rath, Profeffor Pr. Ba stian: „Mittheilungen über feine letzte Reise n, und Pr. Kretschmer (als Gast)h: „Geo⸗ graphische Studien in den Bibliotheken Italiens,.

W Die bayerische Regierung entfendet nach einer 4 des W. T. B.“ aus München als Delegirte zu dem im Augu in London stattfindenden hygienifchen Kongreß die Professoren der Hygiene Emmerich⸗München und Lehmann · Würzburg.

Rußland will, wie die Köln Itg.“ griechischen Zeitungen ent nimmt, in Konstantinopel ein In flitut für archaäologische, ethnologische und historische Studien errichten. Die nötbigen Mittel sind bereits ausgeworfen und Professor Kondakow wird demnächst die Organisation beginnen. Das Institut ist nicht , des Alterthums, sondern der byzantinischen Geschichte

estimmt. *

F. A. Brockhaus' Antiquarium in Leipzig hat , wieder einen Katalog von Büchern veröffentlicht, deren Ver⸗ teig erung am 23. bis 37. Jun d. J. stattfinden foll. Das über 2800 Nummern umfassende Verzeichniß enthält zunächst die dritte und letzte Abtheilung der Doubletten der Stadtbibliothek zu Breslau, sodann die Amerika betreffende Bibliothek des durch seine Reisen in Süd ⸗Amerika wie durch feine ethnographischen und sprach⸗ wissenschaftlichen Schriften bekannten Gelehrten J. J. von Tschudi. Auch diese letzte Abtbeilung der Breslauer Doubletten umfaßt wieder eine Fülle, meist älterer und seltener Schriffen aut folgenden Gebieten: Bibliographie, Buchdruckergeschichte, Literatur und Gelehrten⸗ geschichte z., Deutsche Literatur und Sprachwissenschaft, Kultur und Sittengeschichte, Rechts- und Staatswissenschaft, Kunst, Militaria, Neulateiner, Archäologie, Lehrbücher des 16. bis 15. Jahrhunderts, Geographie und Reisen, Geschichte und Geographie Amerikas, Ameri⸗ kanische Sprachen. Eine Durchsicht des auch durch zwei Abbildungen geschmückten Katalogs wird hohe Befriedigung gewähren und dem Gelehrten wie dem Bücherliebhaber manches lange vergeblich gesuchte Werk vor Augen führen. Da eg zu weit führen würde, die vielen besonders interessanten Schriften hier einzeln zu nennen, so müssen wir die Leser auf den Katalog selbst derweisen und gestgtten uns nur, Einiges hervorzuheben Von größtem Interesse ist die Kunst, namentlich) deren Unterabtheilungen: Ein⸗ bände von fünstlerischer Bedeutung (18 Nummern), Emblemata (13), Ex libris (4), Musik (18), Porträtwerke S560), Schreibbücher (2). Die zwei werthvollsten Einbände sind in sorgfältiger Ausführung durch Abbildungen zur Anschauung gebracht. Ber unter Rr. 1374 be⸗ schriebene ist in edelstem Geschmack der Frührenaissance und von bester Erhaltung, der unter Nr. 1375 erwähnte überaus mer kwůrdig. weil er satirische Darstellungen auf das Papstthum verkörpert. Derartige Einbände sind außerordentlich selten anzutreffen. Papst Leo X. ist mit einem Löwenkopf, Murner als Kater mit einer Maus in der Schnauze, Eck mit einem Schweinskopf und Emser als Bock dargestellt. Dieser Einband trägt Tiln aus den Buchstaben MB zusammengesetzte⸗ Monogramm und die Jahreszahl 1546. Die Abtheilung Militaria bietet 76 Wer ke über ältere Kriegsbaukunst, in jener der Geographie und Reisen fallen vorzüglich 30 Werke mit alten Städteansichten auf. Die Tschudi' sche Bibliothek ist hervorragend durch die große Literatur Über die G eschichte und Geographie Amerikas, sowie durch die äber 169 Nummern betragende Sammlung von. Werten über amerikanische Sprachen, unter denen sich Seltenheiten ersten Ranges befinden.

In Lon don eröffnete am 2. Juni die . von Wal es die siebente Jahresausstel lung der heimische Künste und Industrien.

Land⸗ und Forstwirthschaft.

Stand der Saaten.

Neuere den Saatenstand in Belgien betreffende Nachrichten stimmen darin überein, daß die Herbstsaaten in Folge des strengen Winters sehr gelitten haben, und die Felder daher vielfach neu, meist mit Sommerweizen, Gerste, Hafer und Kartoffeln bestellt werden mußten. Ueber den voraussichtlichen Ausfall der diesjährigen Ernte laffen sich zur Zeit noch keine genaueren Angaben machen; im Allgemeinen scheinen die Ausfichten in Flandern und in dem wallonischen Lande bessere zu sein als in dem übrigen Theil des Königreichs Belgien.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absverrungs⸗ Maßregeln.

London, 3. Juni. In der vergangenen Woche starben der .A. C. zufolge in London 316 Perf onen? an der Influenza.

ESubmissionen im Auslande.

L Niederlande.

. . Juni 1891, Vorm. 11 Uhr. Hinisterie van Marine im Haag: Bobo kg Stockfisch in Büchsen, nach Muster. Auskunft an Ort und Stelle, sowie bei der Pirectie der Marine in Amsterdam.

II. Desterreich.

3. Juli, Budapest, Material⸗ und Inventar · Anschaffungs settion der Königlich Ungarischen Staatgeisenbahnen: 1000 Doppelcentner Brennöl (Rüböl) und 3200 Doppelcentner Rübschmiersl. Näheres an Ort und Stelle und beim Reichs · Anzeiger!

Vertkehrs⸗Ansftalien.

Brem en, 4. Juni. (W. T. B) Norddeutsch er Lloyd. Der Schnelldampfer Kaiser Wilhelm H Fat gestern Nachmittag 3 Uhr die Heim reise von New. Jork angetreten? Der Dampfer Preußen“ ist heute auf der Peimreife von Ost ˖ Asien in Suez angekommen. Der Schnelldampfer Spree“ ist gestern Nach⸗= mittag 7 Uhr von New⸗NJork in Nordenham angekommen. Der Schnelldampfer Tig ve ist gestern Nachmittag 7 Uhr von Southam y ton nach New. Nork abgegangen und hat heute Morgen 5 Uhr Lizard passirt. Der Schnelldampfer Werra bat heute Morgen, von New · Jork kommend, Lizard passirt. Der Schnelldampfer Fulda bat heute Mittag auf der Reise nach New York Beachy⸗ 86 passirt. Der Dampfer Graf Bigmar c“ ist heute in Lissa⸗ on angekommen und hat an demselben Tage die Weiterreise nach Brasilien e . Der Schnelldampfer Da deln sst gestern Nach⸗ New. Jork angekommen.

Dam bburg; 4. Juni. (B. T. B) Hamburg- Amerika—= nische Pac etfabhrt- Aktiengeselsfchaft. Der Schnelldampfer Au gust a Viktoria“ hat, von New. Vork kommend, heute Nach mittag 6 w ,, n.

5. Juni. W. T. B), Qamburg Amerikanische Packetfahrt - Aktien- Gefellschast. Der Schnelldampfer Augusta Vietoria“ ist, von New. Jork kommend, Jestern Abend 1 Uhr in Southampton angekommen. Der Postdampfer „Seandia“ hat, von Niw. Jork kommend, heute Morgen 3 Uhr Lizard passirt.

Sonde, . Juni. (B. T. B) Der Gastl.e.⸗ Dampfer GSrantully Cast ler ist gestern auf der Heimreise von Capelown abgegangen. Der Satie. Da mpfer . is u ere Gast? *“ hat Pestern quf der Augreise die Cangrischen JInseln passirt. Der Ca stle⸗

ampfer Dunbar hat gestern auf der Oeimreise die Cangrischen Inseln passtrt. Der Unkon Sampter Moor ist heute auf der Augreise in Gapetoten angekommen.

esellschaft für ein⸗