1891 / 130 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 05 Jun 1891 18:00:01 GMT) scan diff

8.9 . n triebe sind sämmtliche für die Arbeiter gegebenen Unfall verhütungsvorschriften durch Anschlag onder erer 3 . andere zweckdienliche Weise bekannt zu geben. , , ,, . welche eine Fahrikordnung haben, sind verpflichtet, die für die Arbeiter erlasfenen Unfallverhütung vorschriften der Fabrikordnung beijufügen.

160 äßbei tim ird den ü i äßheit vorstehender Bestimmungen etwa zu treffenden Aenderungen w t ett ick mf Ech 6 i erg von 12 Monaten vom Tage der officiellen ., . 1 , auf schriftlichen Antrag des Unternehmers diese Frist zu . ; i be tier engen z anz oder theilweise von der Befolgung der Vorschriften entbinden, so . . . 1 undurchführbar oder ohne erhebliche wirthschaftliche Schädigung des Unter

nehmers nicht durchführbar sich erweisen sollten. .

8. . Die Betriebsunternehmer haben das nothwendigste Verbandzeug bereit zu halten, sofern seitens einer Krankenkasse dafür nicht schon gesorgt ist.

§. 12.

i ĩ i d Befolgung ie Betriebsbeamten, Meister, Aufseher und Vorarbeiter sind auf Beachtung un der var nes m , ,,, zu verpflichten; außerdem ist ihnen folgende a , . Beim Transport von Materialien und dergleichen ist sorgfältig darauf zu fe 2 . . um Transport verwendeten Wagen, Karren u. s. w. der Last entsprechend ö . ̃ d. die zum Transport verwendeten Kräfte dazu ausreichen; daß das Auf⸗ . . ö. . alle Transportarbeiten mit der nöthigen Vorsicht und Umsicht geschehen; daß beim 3 port schwererer Gegenstände, welche von Arbeitern frei bewegt und gerollt werden, z. B. . rãder Zahnräder, Riemenscheiben und dergleichen, hinlängliche Nannschasten 6 e und gecignete Vorsichtsmaßregeln gegen das Umkippen getroffen werden; daß ö. 6 Seitẽ gebrachte , . , . n ,,,, e , n. rollen gesichert aufgestellt werden. eim Hinlegen u ü ir en, n ĩ iali erhöhten Arbeitspunkten ist darauf zu achten, das ein Hera fallen derselben w 3 Er Luken und dergleichen mehr sind soweit und solange es nicht aus Gründen des Betriebszweckes unmöglich ist, derartig zu verwahren, daß bei ge⸗

woͤhnlicher Vorsicht Niemand , kann.

itgli vorste ütungs⸗ if issentlich tsmitglieder, welche den vorstehenden Unfallverhütungs Vorschriften wissent ö,, höhere Gefahrenklasse eingeschätzt oder, falls sich Biesel ben 1 in . höchsten Gefahrenklaffe befinden, mit n , h . w belegt werden 7 ü 1 und §. 80 des Unfall versicherungsgesetzes vom 6.

4 ö K. k Arbeiter.

14. 2 61 *

im Eintritt in die Arbeit hat sich der Arbeiter bei seinem nächsten Vorgesetzten über die

ligent um k n nde ihm zugewiesenen Beschäftigung und der ihm anvertrauten Maschinen und Werk⸗

zeuge Kenntniß zu verschaffen. .

Zum Ein und Ausgang dürfen nur die vorgeschriebenen, im inneren Verkehr nur die gangbaren Wege benutzt werden. 8 16

staͤ jeni ĩ afti ist den te Betreten anderer Werkstätten als derjenigen, worin sie beschäftigt sind, ist Arbeitern . baben darauf die Wärter an Kraftmaschinen, Dampfkeffeln und Aufzügen zu sehen, daß ihre Arbeitsstelle nicht von Unbefugten . wird.

Das Ueberschreiten von Maschinentheilen. welche sich in Bewegung befinden, ist untersagt, wenn

dieselben nicht besonders zu diesem Zweck k.

Die Benutzung der Aufzüge, soweit sie nicht zur Personenbeförderung eingerichtet sind, ist den Arbeitern zum Auf⸗ und Abfahren verboten. g

iter, welche nicht schwindelfrei sind, dürfen Arbeiten auf Gerüsten, Krahnen und sonstigen , ö. ausführen. Sie haben bei bezüglichem Auftrage sich über diefen

Punkt zu erklären. 30.

Es ist strenge untersagt, betrunken zur Arbeit zu kommen oder sich während der Arbeitszeit zu betrinken.

8. 21. ; . Bei etwaigen Störungen im Betriebe darf kein Zusammenlaufen von Arbeitern und kein Her— beirufen Unbefugter geschehen. .

Bei äfti en, welche Augenverletzungen durch Splitter oder Funken verursachen können, sind die ra e n n, Verlangen . Schutzbrillen oder Drahtmatken nach Möglichkeit

zu benutzen. 8. 33.

s i i schine i olli iebs fähigkeit

Jed beiter hat sich, bevor er seine Maschine in Gang setzt, von der völligen Betriebsf t

der selben , Insbeson dere hat er danach zu sehen, daß die Schutzhotzichtungen sich h voll kommen hetriebssicherem Zustande befinden. Ueber ei iet Mängel hat er sofort Anzeige zu erstatten.

t schi ifsionen in s. i in in jedem mit diesen evor Kraftmaschinen oder Transmissionen in Gang gesetzt werden, ist ein in je , Arbeitsraume deutlich vernehmbares Zeichen zu geben. Maschinen, an welchen Reparaturen vorgenommen werden, sind gegen , Ingangkomnmen zu sichern. 25

Riemen dürfen während des Ganges nicht ö. , ö n abgelegt werden. Ausgenommen J uf Stufenscheiben mit geringer Geschwindigkeit. ; . fuhr en fene . 1 entweder fen entfernt oder so aufgehängt werden, daß sie nicht ĩ ĩ stheilen in Berührung kommen. ö ; . enn, . beim Nachnähen von Riemen sind dieselben so aufzuhängen, daß sie durch

die Transmission nicht erfaßt werden können. .

§. 26. . ñ ĩ l : i dhafte Leitern müssen derartig sicher aufgeslellt werden, daß sie nicht ausrutschen können. Scha Leitern zi ua e , . Eigenmächtiges Entfernen oder Nichtbenutzen von e . tungen ist untersagt. Sollte der Arbeiter genöthigt sein, bei der Aus führung seiner Arbeit . stege, Gerüstbretter und dergleichen vom Platze zu entfernen und an eine andere Stelle zu bringen, ö, er . die solide Lagerung bejw. Aufstellung zu sorgen oder, falls ihm dies nicht möglich, feinem orgesetzten

sofort Mitthelung zu machen. 32

krã ö i die utzung von Krähnen und anderen Hebezeugen muß beim Anheben der Last di Cperrllintꝰ f 36 e n. liegen. Geschieht das Herablassen der Last nicht mit der Hand ö Kurbel, sondern durch eine Bremse, so sind, fofern Sicherheitskurbeln nicht vorhanden ind, die Kurbel⸗ wellen vor dem Herablassen der Last auszurücken oder die Kurbeln von der betreffenden Achse zu entfernen. Auf die Befestigung der Ketten, Taue, Seile und dergleichen mehr an Lasten, welche durch ein

Hebezeug bewegt werden sollen, ist besondere hr gh i gn richten.

i den Trans portarbeiten haben mit der nöthigen Vorsicht und Umsicht zu gescheben. . . und Weisungen der Meister, Aufseher und Vorarbeiter zu befolgen. . , . ict ju

i darauf Obacht zu geben, daß zur Seite gebrachte Theile oder] aterialien nicht z steil und g , . werden, damit dieselben nicht umkippen, ausrutschen oder weiterrollen können. Werkzeuge, Materialien und dergleichen auf erhöhten Arbeitspunkten sind so hinzulegen oder

unterzubringen, daß sie nicht herabfallen können. h

Arbeitern wird zur Pflicht gemacht, die ihnen zur Hülfe beigegebenen Lehrlinge und jugend⸗ lichen ar eller rden . verbundenen Gefahren zu unterrichten und darauf zu achten, daß von denselben die Unfallverhütungsvorschriften befolgt werden. Die Lehrlinge und jugendlichen Arbeiter haben ihrerseits den ihnen solchergestalt . Anweisungen unweigerlich Folge zu leisten.

i ĩ i eschãdigun oder Unordnung an den für den regelmäßigen Betrieb , del gt bedienten maschinellen Vorrichtungen und a bemerken, haben sie diese dem rächsten Vorgesetzten unverzüglich zur Anzeige zu bringen und, . 16 r im Verzuge ist, den Stillstand der Triebwerke sofort selbst zu veranlaffen, vorausgesetzt, daß sie mit diesen maschinellen Vorrichtungen und Werkzeugen 2 3

i und ä nlichen . ahrzeugen haben die Arbeiter eine Ueberfüllung derselben n e ,, und a Anordnungen des Bootsführers Felge zu leisten. Unbefugtes Benutzen solcher Fahrzeuge ist untersagt. ö

i i i 4 ĩ i den Beim Wegschieben von Eisenbahnwagen darf in der Regel nur an den Seiten, nie an vordern Puffern 3 nur dann an der Rückseite des 6 . geschoben werden, wenn kein Wagen nachfolgt.

Diejenigen Arbeiter, welche mit der Begleitung oder Fortbewegung irgend eines auf Geleisen ehenden 2 betraut sind, haben etwa innerhalb der Fahrstränge verkehrende Personen durch uruf oder durch sonstiges verfländliches Zeichen auf die Annäherung des Transportes rechtzeitig auf— merksam zu machen.

8. 3 .

Versiche rte Personen, welche den Unfallverhütung vorschriften zuwider handeln, die angebrachten

Sea e , . ui . . . , . fad digen, verfallen in eine Geldstrafe bis sechs Mark, welche gesetzzlich der betreffenden Krankenkaffe zufällt.

. un 78 Absatz 1 Ziffer 2 und 5§. S6 des Unfall versicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884)

II. Specielle Unfallverhütungsvaorschriften für Dampfdresch⸗ und . Strohbind⸗Dampfdreschmaschinen⸗ Betriebe.

A. Für die en, , e mn, Die Locomobilen zum Betriebe von ref ny schinen müssen mit einer Signalpfeife versehen sein.

den Maschinen ist die Wellcuverbindung nach der Dampfmaschine derart einzukleiden, daß bei ge n f t e Niemand mit , n. . Berührung kommen kann.

S. SJ. ; Alle Treibriemen sind derart einzufriedigen, daß bei gewöhnlicher Vorsicht Niemand mit denselben in Berührung kommt. .

8 ö . „Maschinisten, Heizer dürfen nur nüchterne, zuverlässige Leute eingestellt werden, welche un r FH n n rr, n der 5 der Maschine gehörig vertraut zu machen sind.

Kinder und Personen unter 16 Jahren, fowie Betrunkene sind während des Betriebes von der Maschine und deren naͤchsten Umgebung nme,

In der Nähe der Maschine sind geeignele Karnungetal anzubringen.

tei auf die Dreschmafchine zur Beobachtung einzelner Theile derselben während r fern uff gel an, Schutzbretter und Handhaben anzubringen. Besonders ist dies auch für die Ueberwachung des Trommelwellenlagers i den Maschinisten erforderlich.

il an den Dreschmaschinen sind so zu verwahren, daß sie der Bedienungs⸗ nan f eft r e n n , keine Gefahr bieten, besonders sind vorspringende Schrauben und Nasenkeile an denselben zu beseitigen oder zu , .

inen innerhalb aesch ches? Räume zum Betriebe aufgestellt werden, so müũssen diese so een ,,, Bedienung der . ohne Erhöhung der Unfallgefahr möglich ist.

44. ; . ; ; Beim Dreschen muß die Beleuchtung ö den Arbeitsstellen eine zur Sicherheit des Betriebes ausreichende sein. .

* ü die Ein⸗

ird inem Unternehmer der ganze Dreschakt übernommen, und sind deshalb auch die Ein

leger bei e , n, Eisen und Stahl⸗Berufsgenossenschaft versichert, so dürfen für . Art .

Betriebes nur solche Dreschmaschinen verwendet werden, bei denen die Zuführung der Garben zu der Dreschtrommel durch eine mechanische Vorrichtung bewirkt wird.

§. 465. ; = . i it Dampfdreschmaschinen verbundenen Strohbindern müssen die Nadelapparate, Knote va n ,. , , unter einem drehbaren, schützenden Mantel liegen. Der in. 6. aus Drahtgeflecht hergestellt werden, so daß von außen wohl der Mechanismus . wer en, eine iche dr cm, , , n,, , it di drehbaren Mantel muß die Aus rich ; 5 beim Oefen t ,. der Mechanismus selbstthätig ausgerückt wird und so lange sicher e er, bleibt, als der Mantel geöffnet ist. Erst nach Schließen des Mantels darf dann die Einrückung der

Bindevorrichtung erfolgen können.

S. 47. . . In j i d an ieder Arbeitsstätte sind sämmtliche für die Arbeiter gegebenen Unfall ger b tram er , , , n, leicht sichtbarer Stelle oder auf andere zweckdienliche Weise

bekannt zu geben. 8. 4.

ĩ st f ĩ if ĩ In

s itglieder, welche den vorstehenden Unfall verhütungsvorschriften zuwiderhandeln,

können in 9 ,,, eingeschätzt werden oder, falls sich dieselben bereits in der . Gefahrenklasse befinden, mit Zuschlägen bis zuin doppelten Betrage ihrer Beiträge belegt werden. (8.

i ; Unfallversicherungsgesetzes vom 5. Juli 1884.) . Wr nn , helf welchen , . §. 465 beschriebene Schutzvorrichtung an den

inde ˖ d it einer erhöhten Gefahrenziffer eingeschätzt. Strohbinde ⸗Apparaten fehlt, werden m 26 ö 49. 1 93 1 * der ie Riemen von der Maschine nicht abgeworfen sind, darf an den inneren Theilen Maschine n e nn,, das Triebwerk der . untersucht oder reparirt werden.

ĩ darf nur während des Stillstandes der Dampfmaschine aufgelegt werden. Alle J haben sich während dieser Arbeit von den beweglichen Theilen

1 , des Riemens ist das Dampfventil zu schließen; es sind die Ausblasebähne

an den Dampfeylindern zu öffnen und die Maschine . von Hand umzudrehen.

schine mi ĩ ĩ fgelegt en der Dampfmaschine müssen alle Lager geschmiert, alle Riemen aufge . und sonst ö. ing, Zustande sein. Hiernach wird ein lautes Zeichen , Dampspfeife gegeben; erfolgt gleich nach demselben nicht noch ein . so ist die Maschine anzulassen.

sch ter Dampf steht. . darf dieselbe nie ohne Aufsicht des Maschinisten oder Heizers e , , n nn, 6 einer der Genannten ständig bei der Dampfmaschine sein,

um im Nothfalle sofort abstellen zu können. 3

66 . K iebes hat auf Ordnung und Ruhe bei der Arbeit zu halten; weiter hat er auf die ,, ö. Benutzung der Vorrichtungen zum Schutze der Arbeiter, sowie auf

Beobachtung der Sicherheitsvorschriften zu sehen. 868

s. ü ĩ brachten welche den Unfallverhütung vorschriften zuwiderhandeln, die ange enn, . oder gar absichtlich beschädigen, verfallen in eine Geldstrafe

i s der betreffenden Krankenkasse zufällt. . . fe Tr ü lig . 8 80 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884.)

afts⸗Versammlung zu Bremen, am 29. August 1890. n n, n,, 9 Genossenschaftsvorstand. Stockhausen, Vorsitzender.

f ö if i isen⸗ Stahl⸗ g8⸗ i t r llverbütungsrorschriften der Nordwestlichen Eisen, und Stahl⸗Beruf er fen cn n en,, kg 8 Absatz 2 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 genehmigt. Berlin. d 22. Oktober 1890. erlin, den Ir Jiyrin 155J. ir Das Reichs⸗Versicherungsamt. gez. Dr. Bödiker.

(C.. 8.) R. V. A. I 9867.

e m 2 ·¶QmnώZu“Ä8ßauecaCau8raaáaara⸗“rZawu rm

13174 Domänen Verpachtung. ;

. 8 Kreise Lüneburg in unmittelbarer Nähe der Stadt Lüneburg belegene Domänen-Vorwerk Lüne mit Nebenvorwerk Bilm soll von. Johannis 1892 ab auf 18 Jahre öffentlich meistbietend ver⸗ pachtet werden und wird Bietungstermin auf Montag, den 22. Juni d. J., Vormittags 11 Uhr, in unserm Sißunge zimmer Nr. 41 vor dem Unterzeichneten hiermit anberaumt.

Gesammtgröße 671, 095 ha, darunter 339,745 ha Acker, 58,236 ha Wiesen und 248, 5358 ha Weiden. Grundsteuer Reinertrag: 6712, 14 4, bisheriger Pachtzins: 13 546, 25 S, erforderliches verfügbares Vermögen: 90 000 M10 .

Pachtbewerber haben sich über den eigenthümlichen Besitz des erforderlichen Vermögen fowie über ihre persönliche Qualifikation vor dem Bietungstermine

4) Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

(13096 Bekanntmachung. Verpachtung ;

des Königlichen Domänen ⸗Vorwerks Barkow im Kreise Grimmen, von Joharnis 1892 bis dahin 1910 Gesammtfläche 412.771 ha, darunter 2943 ha Garten, 317,235 ha Acker, 74, 170 ha Wiesen mit einem Grundsteuer⸗Reinertrag von 10132

Bietungstermin am 15. Juni d. Is., Vor mittags 11 Uhr, in den Räumen der unterzeich⸗

neten Regierung. ö bei unserm Kommissarius ausjuweisen. Bie Ver⸗

Bisheriges Pachtgeld in i . 3 2 achtung Bedingungen können wahrend der Dienst⸗ 1320 jährlich an Zinsen für Melioration stunden in unserer Domänen. Regiftratur eingesehen talien. Letzteres werden, auch wird auf Verlangen ÄAbschrift derfelben

Erforderliches Vermögen 100 000 M gegen Erstattung der Druckkosten und Schreib- vor dem Termin dem Domänen⸗Departementsz ⸗Rafh, gebühren erthenlt Besichigung der DYomäncn Vor-

Geheimen Regierungs- Rath von Woedtke nachju— werke ist nach vorheriger Anmeldung beim Pächter

weisen. k ö ber Amtma agelbe tattet. Pachtbedingungen sind, in unserer Domänen ⸗Re⸗ 3. 6. 8. h r

gistratur während der Dienststunden einzusehen. Königliche Regierung traurig i. Abtheilung für dire rte Stineru, gtönigliche Regierung. Domänen herr Forsten. ö etz.

——

——

MW 130.

1. Antersuchungs⸗Sachen.

2. gebote, ö en u. dergl.

3. Unfall und Invaliditats ꝛc. ersicherung. ö . Verpachtungen, Verdingungen ꝛ.

Verloo erthpapieren.

ung ꝛce. von

Dritte Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen

Freitag, den 5. Juni

Deffentlicher

Staats⸗Anzeiger.

1891.

Commandit. Cesel Attten Atttex. ö ö. ,. li. e . en u. Attien⸗Gesellsch

6. 2 7. Anzeiger.

e. 10. Verschiedene e n gänge,

Genossens

2c. von Rechtsanwälten.

Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen c.

Bekanntmachung.

Ils6 26 Domänen Verpachtung.

Die im Kresse Neußaldensicken, belegen, 6 km kon der Eisenbahnstation Groß · Ammensleben und 7 bezw. 22 Em von Neuhaldens leben und Magde⸗ e Domäne Hiller gleben mit dem Schãäferei · Vorwerke Paxförde, enthaltend ein Ge⸗

burg entfernte Königliche

sammt · Areal von 4006, i574 Acker und 30, 1g86 ha Wies Wirthschaftsgebäunden von J 18 Jahre, also bis

lich meistb

Uh hie

d daß der

s- und Bietungs

egister und die egistratur

f der Do

önigliche Regierung, für direkte Steuern, Domänen und Forsten. Rochoil.

Abtheilung

(Id9tz3]

Die Lieferung von à Stück mottven soll vergeben werden. Eröffnung der An⸗ gebote Freitag, den 19. Juni d. J. Vor⸗ , . 11 Ühr, in unscrem Geschãfte zimmer

r. ;

Bedingungen und Zeichnungen können daselbst eingesehen, auch von unß gegen Einsendung von 83 a6 bezogen werden.

Zaschlagsfrist 3 Wochen.

Hannover, den 2. Juni 1891.

Königliche Eisenbahn⸗ Direktion.

. Submission

auf die Lieferung von Sackmaterial.

Das Material zur Anfertigung von 2661 Magazin Sãcken don Sagdrillich oder Sackleinen sowie zu 170 Säcken von Jutestoff solQl im Wege der öffent lichen Submission vergeben werden.

Zu diesem Zweck ist ein Submissionstermin zum

13. Juni er., Vormittags 9 uhr, im hiesigen Amtslokale anberaumt?

Die Lieferungsbedingungen liegen bei uns sowie dem Proviant ⸗Amt zu Magdeburg zur Einficht inner⸗ halb der Dlenststunden auß

Offerten sind Kis zur Stunde des Termins mit der Aufschrift Submifsion auf Sackmaterialn an uns portofrei einzusenden.

Torgau, den 2. Juni 1891.

Königliches Proviant Amt.

(14717 Berdingung.

Die Lieferung und Ausstellung von 2 Weichen⸗ und Signalstellwerken auf dem Bahnhofe Belgard mit 40 Hebeln, 2 desgleichen auf dem Bahnhofe Jablonowo mit 44 Yebeln und!? desgleichen auf dem Bahnhofe Wreschen mit 33 Hebeln soll nach Maßgabe der in Nr. 176 des, Deusschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Stagtz⸗Anzeigers vom Jahre 1885 bekannt gemachten Bedingungen für die Be= werbung um Arbeiten und Lieferungen nach den einzelnen Bahnhoͤfen getheilt oder ungetheilt öffentlich

verdungen werden. Angebote mit der Aufschrift: „Angebot auf Her⸗ und Signalstellwerken ' find

stellung von Weichen⸗ Juni d. Ss, er g,

Ersatzkesseln für Loko⸗

bis zu dem am 23. 11 Uhr, in unserm bautechnischen Büreau hiersel stattfindenden Termine an dieses Bureau gebührenfrei einzusenden.

Verdingungsanschlaͤge, Zeichnungen und Bedin—⸗ gungen liegen in dem genannten Bůuͤreau zur Einsicht⸗ nahme auß und können von demfelben gegen porfto⸗ und bestellgeldfreie Einsendung von j MS 56 3 be⸗ zogen werden. Zuschlagsfrist: 14 Tage. Bromberg, den 31. Mai 1891.

Königliche Eisenbahn⸗Direktion.

5

lioabꝛ

Verloosung ꝛC. von Werth papieren.

Bekanntmachung. In der nach den Bestimmungen der S8 39, 41 und 47 des Gesetzes vom 3. März 1550) und nach un serft, Delanntmwachung vom I. Y Pitz, hen statt · gefundenen öffentlichen BVersoosung von NJeuten⸗˖ briefen sind nachfolgende Nummern gezogen worden: Hätt, . d 3 dh , nn gr, mn, 105 , ,, , g, , ,, 3 3356 3712 33857 4042 51 , g, .

106892 11034 11045 12903 12393 12567 12600.

Litt. B. a 1500 460 520 809

2448 2564 3121 3565 3595 3507 354 Litt. C.

436 793 960

4964 4992 5041 6345 6599 6678 6918

106834 11080 11093 11510 11519 11568 11927 12188 12309 13576 13646 13775 14486 14651 14814 14935 15675 16419 1892 18575 16563 16721 17527 17679 17885 180235 18695 18843 18861 18975 18998. Litt. D. àa 75

11250 11343 11695 11737 126523 12758 13802 13828

5390 5391 5457 5941 6012

9805 9906 9942 10023 10237 160247 10504 19617 10614 10700 10855 19936 10967 11194 11461 11590 11717 11893 12437 12463 12620 12925 13315 13464 13556 13744 14348 14398 14456 14565 15451. Die Inhaber werden aufgef Quittung briefe in coursfaͤhigem Zustande nebst hörigen Coupons Ser. Vi. Nr. 3— 16

Tragheimer Pulverstraße Nr. 5, vom Vormittags in Empfang zu nehmen. Rentenbriefen stebt es auch frei,

soweit steigt, durch Vostanweisung, Kosten des Empfängers erfolge. trag ist eine ordnungs mäßige Vom 1. Oktober d. J.

der ausgeloosten Rentenbrsefe auf.

rückständigen und ni briefe aus den Faͤlligkeststerminen: den 1. Oktober 1883: Liit. den 1. Oktober 1884: Litt. den 1. Oktober 1885: Eitt. 13937, Litt. D. Nr. 5310,

den 1. April 1886: Litt. 10868,

den J. April 1887: Litt. O. Litt. D. Nr. 7340.

den 1. Oktober 1887: 11540, Litt. D. Nr. 31 i 96075 1131 den 1. April Litt. C. Nr. 6261, Litt. den 1. Oktober 1888: Eitt. I. Nr. 9M? 27,

den L. April 1889: Litt. C. 11606, Litt. D. Nr. 1478,

selben nach Abzug

zu nehmen.

Die Perjaͤhrung tritt nach den Bestimmungen des binnen 10 Jahren ein.

die Nummern aller gekündigten, von der Redaktion

Mat und

loosungtz Tabelle im Das

Jahres veröffentlicht werden. Tabelle ift bei der kãuflich.

(14959 Bekanntmachung. Berliner Pfandbrief: Amt.

Die am 1.

der Berliner

Stechbahn 3/4, und Jacob Landau, straße 76 b., eingelõöst. ; Berlin, den 2. Juni 1891.

Gesenius.

4220 1828 4987 5039 50656 hols 5236 52437 S235 b332 5335 5357 5450 5550

1891 ab an den Wochentagen von 9

1888: Litt. EK.

6620 5725 5866 5985 6315 6713 6g9g0 I406 7548 714 7785 7836 7854 7956 3069 83s S183 8236 S433 8518 8878 9359 9377 9382 94327 2626 9614 26562 9668 791 S519 9953 15035 Joss 10059 10158 19187 10202 i023 10656 10685 10715 11072 11172 11180 11862

A6 27 Stiick Nr. 93 830 864 9094 1126 161 jas4 ia? 1498 1614 16665 1668 1695 1853 2135 2411 2440

1.

a 300 L26 Stick Nr. 322 337

1095 1098 1038 1167 11853 1225 12399 1339 1460 1484 1586 1742 26041 2454 2657 2747 2779 3034 3234 3467 4155 355 4792 45898 5301 hba7s 5648 5818 5889 6126 015 7073 7425 7565 7654 515 7336 7857 7867 7895 79502 8135 S283 8602 3668s S732 8824 9155 gzos 9h45 g 703 9738 od 998 10003 100 6171 10246 10259 109392

11416 11773 12964 13949 15916 16953 18321

A6 197 Stück Nr. 1513 1588 1656 1919 1971 2017 201 2595 38535 3516 4388 4477 4707 4855 4901 4963 5642 S535 5377 5334 6160 6184 6360 6497 6638 6726 6882 6910 6916 7i5ß4 7255 7258 71473 573 Sogz S434 8824 gii1i 9169 9230 9333 2266 303 9330 9407 9479 9480 8551 9511

10283

10741 10789 11236 11409 12244 12270 13049 13170 13923 14228 14982 15040

ordert

und Einlieferung der ausgesoosten Renten⸗ den dazu ge⸗ und Talons den Nennwerth von nnfserer Kasse hierselbst, 1. Oktober bis 12 Uhr

Den Inhabern von ausgeslooften und gekündigten dieselben mit der Pest an die Rentenbauk Kaffe portofrei ein⸗ zusenden und den Antrag zu stellen, daß die Ueber⸗ mittelung des Geldbetrages auf gleichem Wege und, solcher die Summe von 466 6 nicht über⸗ jedoch auf Gefahr und

Einem solchen An⸗ Quittung beizufügen. ab hört die Verzinfung

Gleichzeitig werden die Inbaber der nachfolgenden, bereits früher aus eloosten, seit zwei Fahren 2 mehr verzinsli

Nr.

Litt. CO. Nr. 7806

4, Nr.

H. Nr. 1122 10349, Litt. C. Rr. 2544,

Nr. 4075 6286

wiederholt aufgefordert, den Nennwerth der⸗ des Betrages der inzwischen ein⸗ gelösten, nicht mehr fälligen Coupons zur Ver⸗ meidung weiteren Zingverluftes und künftiger Ver⸗ jährung von unserer gaffe unverzüglich in Empfang

der ausgeloosten Rentenbriefe §. 44 a. a. S.

fie machen wir zugleich darauf aufmerksam, da lller resp. zur Ein⸗ lösung noch nicht präsentirten Rentenbriese durch die des Königlich Preußtschen Staals⸗ Anzeigers in Berlin hergusgegeßene Allgemeine Ver⸗ November jeden Stück dieser gedachten Redaktion für 35 39

Königsberg i. Pr., den 11. Mai 1891. Königliche Direktion der Rentenbank für die Provinzen Ost⸗ und We styreußen.

uli 1891 fälligen Zinscoupons fandbriefe werden vom 15. d. Is. ab, Vormittags von 9 bis 1 Uhr, an nuserer Kaffe, Eichhornstraße H, und bei den Bankhäusern Jacquier * ae n mn, .

elm⸗

Das Berliner Pfandbrief⸗Amt.

3615 9642

chen Renten⸗ D. Ur. 5311, D. Nr. 1885, C. Nr. 5483 D. Nr. 10537

. 1. Oktober 1886: Litt. C. Nr. 1641

11491 11805 13278 14074 16399 17098 18550

10402 10812 11448 12335 13226 14305 15075 gegen

5791,

3711,

uni

(9980 Bekanntmachung. Von den auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 14. August 1882 ausgefertigten Anleihe⸗ scheinen der Stadt Zossen sind nach Vorschrift des Tilgungsplanes zur Einziehung im Jahre 18985 ausgeloost worden: a. Von dem Buchstaben A. über je 500 4A die rn 46 117 154 158 306 223 258

b. Von dem Buchstaben B. über je 200 M die Vummern 4 55 239 2418 254 285 337.

Die Inbaber werden aufgefordert, die ausgeloosten Stadtanleihescheine nebst den noch nicht fällig ge⸗ wordenen Zinsscheinen und den hierzu gehörigen Zinsschein · Anweifungen vom 1. Januar 1892 ah an unsere Kämmerei Kaffe einzureichen und den Nennwerth der Anleihescheine dafür in Empfang zu

nehmen. Mit dem 1. Januar 1892 ab hört die Verzinsung auf. Für fehlende

der ausgeloosten Anleihescheine deren Werthbetrag vom Kapital

Zinsscheine wird abgezogen. Zofsen, den 11. Mai 1891. Der Magistrat.

Il4960] Bekanntmachung. Bei der am 36. Mar 1891 stattgehabten Aus loofung von Schuld verschreibungen der Ab⸗ lÿsungõ · Tilgung s⸗ Kaffe find folgende Nummern gezogen worden: Litt. B. Nr. 92 112 155. itt, C Nr. 3 39 67 75 270 295 300 479 529 540 649 6659. lätt. D. Nr. 309 427 451 500 502 526 618 637 891. Die Zahlung auf die vorstehend genannten Obli⸗ gationen erfolgt vom 1. Sktober 1891 ab in baar und zum Nennwerth durch die Ablösungs⸗ Tilgungs⸗Kafse und die Niedersächsische Bank

hierselbst.

Von den früher ausgeloosten Schuldverschrei⸗ bungen sind bislang folgende noch nicht zur Ein—⸗ lösung präsentirt:

Litt. B. Nr. 184 231.

itt. C. Nr. 19 26 29 74 88 11 136 211 265 342 345 348 352 359 360 362 578 581 641.

Litt. D. Nr. 302 363 417 423 455 541 758 847.

Bückeburg, den 31. Mai 1891.

Direktion der Ablösungs . Tilgungs / Kasse. ron Frese. Bömers.

14611

Bei der am 3. Mai er. in Gemäßheit des Amor⸗ tisationsplanes notariell erfolgten Ausloosung der Schuldverschreibungen hiesiger Synagogen Gemeinde sind gezogen worden

4 Stück à 360 „6 Nr. S8, lö3, 155, 160,

1 . à 600 . Nr. 284,

deren Verzinsung mit dem 36. September er. aufhört. Vieselben werden hierdurch den Inhabern ge⸗ kündigt und sind nebst den nicht fälligen Zing—⸗ scheinen und dem Talon aun 1. Oktober er. zur Autzahlung ihres Nennwerthes an die Kasse der hiesigen Synagogen · Gemeinde, Rosengarten g / l⸗ 1 Treppe, abzuliefern.

Stettin, den 5. Juni 1891.

Vorstand der Synagog

lasgo] ö Kusel Pfa

——

2

Durch Beschluß der ö. vom

28. Mai 1891 wurde die Au flösung der Gesellschaft be⸗ schlofsen. Gläubiger werden aufgefordert, sich bei der Gesellschaft zu melden.

Der Vorstand.

libioo) Actien⸗Verein der Zwickauer Bürgergewerkschaft.

Die am 1. Juli d. J. fälligen Zinsfen un⸗

serer ersten Vereins. nleihe (vom 20. Juli

1861) werden am gedachten Tage

6 Vereinskafse am Bürgerschachte oder

in den Bankgeschäften der Herren Eduard Sauermeister, Sentschel Schulz und Alfred Thost in Zwickau oder

6 en Herren Hammer Schmidt in einzig

geen Abgabe der betreffenden Zinsscheine bezahlt

werden.

Zwickau, den 2. Jun 1891.

Das Direktorium.

14604

Bremer Lagerhaus⸗Gesellschaft.

Die Dividende für das Jahr 1890 wird vom L. Inni er. ab gegen Einlieferung des Coupons Nr. 14 mit Sp 175, per Actie frei von Einkommen⸗ steuer durch Herren Beruhd. Loose & C. ausgezahlt. Bremen, den 30. Mai 1891.

Der Auffichtsrath:

Heinr. Clauffen,

llaosg] = Mescheriner Zuckerfabrik . Stettin *

„Die Herren Aktionäre unserer Gesellschaft werden biermit unter Hinweis auf Titel 5 des Statuts zur diesjährigen ordentlichen Generalversammluug auf Montag, den 25. Inni er., Vormittags 10 Uhr, im hiesigen Börsen gebäude ergebenst

eingeladen. Tagesordnung:

1 Vortrag des Verwaltungsberichts, Vorlage der Bilanz und Beschluß über die zu zahlende Dividende.

27) Bericht der Revisoren und Antrag auf Decharge für Vorstand und Aufsichtsrath.

3) Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsratbsz.

4) Wahl zweier Revisoren und eines Stell vertreter.

Stettin, den 5. Juni 1891. Der Aufsichts rath der Mescheriner Zuckerfabrik. Osear Kis ker, Vorsitzender.

(149413

Attiengesellschaft „Badenia“.

Die Ordentliche Generalversammlung findet am Mittwoch, den 24. Juni J. J., Nach⸗ mittags 2 Uhr, im hinteren Saale des „Hotel Vatisnal“ (gegenüber dem Sauptbahnhof) zu Karlsruhe statt.

Gegen ftände der Tagesordunug: 1) Geneh⸗ migung der Uebertragung von Aktien; 2) Rechen⸗ schaftsbericht über dag Geschäftsjahr 1850, Mit⸗ theilung des Ertragsũberschuffes und Festsetzung der Dividende für 1896. Entlastung des Aufsi htsrathes und Porstandes; 3) Wahl der Rechnungsrevisoren für 1891; H Innere und äußere Ausstattung der im . Badenia Verlage erscheinenden Blätter; ) Be⸗ rathung etwaiger Ankräge der Aktionaͤre, welche nach S. 30 der Statuten mindestens acht Tage vor der Generalversammlung bei dem Vorsitzenden des Auf⸗ sichtsraths (Rechtzanwalt L. Marb? in , einzureichen sind. Karlsruhe, den 6. Jun 189 ö Der Auffichtsrath: L. Marbe, Vorfttzender.

(15099

Deutsche Wasserwerks⸗Gesellschaft in Frankfurt a. / Main.

Einladung jur 20. ordentlichen Generalver⸗ sammlung, Samstag, 26. Funi 1891, Vor—⸗ mittags l! Uhr, in Frankfurt a. / M., Soch⸗ straße 33, Parterre rechts.

Tagesordnung: , , und Vorlage der Jahresrechnung pro J Revisionsbericht des Aufsichtsraths. Beschlußfassung über die Verwendung des Rein⸗ gewinns. Neuwahlen.

Diejenigen Aktionäre, welche an der Generalver⸗ sammlung theilnehmen wollen, haben spätestens Tage vor derselben ihre Ättien“ mit doppeltem Nummernverzeichniß bei der Deutschen Vereinsbank in Frankfurt a./ M. gegen Legschein und Legitima tionskarte zu hinterlegen.

Formulare sind daselbst zu haben. Frankfurt a. M. 3. Juni 1891. Der Aufsichte rath.

H. Hobenemser. S. Kohn⸗Spiyer.

(1515 siheinich Weiffälsshe Sprengstof— Actien. Gesellshaft.

n. Hierdurch laden wir die Herren Actionaire zu unserer am Samftag, den 27. Juni, Nach⸗ mittags 3 Uhr, im Sitzungssaale des Bank⸗ auses Sal. Oppenheim jr. Æ Co. in Köln lee, n. ordentlichen Generalversamm⸗ ung ein.

Tages ordnung: I. Alle unter 5. 27 des Statuts vorgesehenen Gegenstände. II. , un über eine aufzunehmende An eihe

Stimmberechtigt sind diejenigen Actionaire, welche ihre Aetien mindestens zwei Wochen vorher bei der Gesellschaft selbst oder bei dem Bankhause Sal. Oppenheim jr. & Co, in Köln hinterlegt haben und ar bis nach abgehaltener General versammlung elassen.

Köln, den 4. Juni 1891.

Der Auffichtsrath.

[15093] Bilanz am 31. Dezember 1890. Acti vn.

Brůckenbau⸗Conto S 15 900, Disponible Fonds 4 825,37 Cassa⸗ Conto 4419,72

2 „6 25 145.065 d

Passi vn. Aktien · Sonto . 4015 00, Reserbefondds 1445,42 Spezial · Reservefonds 30607 9, 95 Fonds f. ausgelooste Aktien 300. Gewinn ˖ u. Verlust · Conto . 4 419,72 0 25 145,09

Kassel, am 24. Apri T-

Der Vorstand der Aktiengesellschaft zur Erbauung eines eisernen Stegs über die Fulda.

Vorsitzer.

Dr. Rocholl. G. Köhler. H. Preußner.