1891 / 134 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 10 Jun 1891 18:00:01 GMT) scan diff

Der dritte und letzte Tag des MNusikfestes (9. Juni) war, neben zwei DOrchesternummern, ausschließlich Solistenvorträgen ge⸗ widmet. Das reichhaltige und geschmackvoll zusammengestellte . gramm wies eine stattliche Reihe von Kompositionen unserer hervorragendsten Tonmeister auf. Mit besonderem Dank werden es die Kunstfreunde empfunden haben, daß der Schlußtag durch eines der gediegensten Werke Johannes Brahms, eröffnet wurde, nämlich die Symphonie F-dur. Das Orchester sland vollkommen auf der Höhe seiner Auf— gabe; den sichtlich k Eindruck dieser Nummer

konstatirte der warme Beifa

Kroll's Theater.

Jeder Abend, an welchem Fr. Marcella S em brich auftritt, gestaltet sich zu einem Ereigniß wie für die Kroll'sche Bühne, so für das kunstliebende Berlin, Das war, auch gestern wieder der Fall, wo die gefeierte Künstlerin in dieser Saison zum eisten Male die freilich früher schon st hier von ihr gegebene Partie der Rosine in Rossini's Barbier von Sevilla“ sang. Der große Königssaal war wieder vollständig ausverkauft, und die Ovationen, welche der Künstlerin nach ihren Arien und den ron ihr gesungenen Einlagen zu Theil wurden, nahmen wieder einen Umfang an, welcher von der bestrickenden Wirkung ihrer Kunstleistungen lautes und beredtes Zeugniß ablegte. Den Glanzpunkt bildete die Einlage im zweiten Akt: Variationen von Proch“', in welcher Fr. Sembrich ihre Meisterschaft im Vortrage und in der Gesangékunst voll entfalten konnte. Die schwierigsten Passagen, Figuren und Staccati wurden mit einer Kunst und zugleich mit einem Wohllaut wie auf einer von Künstlerhand ge⸗ spielten Geige wiedergegeben. Der rauschende Beifall bewog sie zu der Zugabe eines deutschen Liedes, eines Wiegenliedes von Ries; es bedarf kaum der Bemerkung, daß auch dieser Vortrag künstlerisch vortrefflich war, wenngleich der deutsche Stil doch nicht ganz das Element ist, welches für die Künstlerin sich eignet. Mit dem zum Schluß gesungenen Walzer: Amor sereno, von Graf E. Szschénvi erzielte sie wieder dieselbe Wirkung wie mit den Variationen. Von den übrigen Mitwirkenden seien Hr. Anton Erl vom Hoftheater in Dresden (Almaviva), Hr. Riechm ann (Basilio), Hr. Grosser (Bartolo) und ein Hr. Lichten stein (Figaro) hervorgehoben: sie bestrebten sich mit vielem Erfolg, den Anforderungen ihrer Partien gesanglich und fchau— spielerisch gerecht zu werden, sodaß die Gesammkvorstellung durchaus befriedigen konnte.

In der Vorstellung des Troubadour“ am Freitag im König lichen Opernhause treten die Damen Hiedler und Will und die Hrrn. Bulß, Krolop und Rothmühl auf. Frl. Bertha Nagel giebt die Partie der Azucena als Gast. In der Vorstellung der „Götter dämmerung! am Sonnabend sind die Damen Sucher, Hiedler, Staudigl, Herzog, Rothauser und Lammert, die Hrrn. Gudehus, Stammer und Oberhauser beschäftigt. . ö .

Auf vielfaches Verlangen hat der Spielplan des Schauspiel hauses eine Aenderung dahin erfahren, daß am Sonnabend die Quitzows' in Scene gehen und am Sonntag Der neue Herr“ ge—⸗ eben wird.

; Die gestrige Auffübrung des „Hüttenbesitzers⸗ im Berliner Theater beehrte Se. Hoheit der Erbprinz von Sachsen⸗Meiningen mit seinem Besuch. . ;

r Birrenkoven singt im Kroll'schen Theater am Freitag den Gerald in der Oper ‚Lakme“, die mit Fr. Marcella Sembrich als Gast an diesem Tage ihre dritte Wiederholung. erlebt. Frl. Lola Beeth, jetziges Mitglied der Wiener Hofoper, ist in Berlin eingetroffen, um ihr hiesiges Gastspiel vorzubereiten.

Im Belle ⸗Alliance- Theater geht morgen die Posse Wricoche und Cacolet“ von Meilhac und Halevy zum 25. Male in

Seene.

Mannigfaltiges.

Ven den Mannschaften des Kaiser Franz Garde: Grena— dier Regiments, welche gestern früh hinter Tempelhof durch einen Blitzschl ag Schaden genommen haben, befinden sich, wie der Voss. Ztg.“ gemeldet wird, der Vize⸗Feldwebel Steil, der Sergeant Kortkampf, der Hornist Becker, der Gefreite Bossen und der Hornist Humbert außer Gefahr, sie leiden aber noch unter empfindlichen Schmerzen. In dem Befinden des Hornisten Baers, der am Schwer- sten verletzt worden ist, ist eine entschiedene Wendung zum Bessern eingetreten, doch läßt es sich noch nicht mit Bestimmtheit fagen, welche

Wetterbericht vom 10. Juni, Morgens 8 Uhr. Gewitter statt.

Stationen. Wind. Wetter.

zu? Grad unter dem Mittelwerthe; vielfach fanden

Warschau meldet 25 mm Regen. Anzeichen für Besserung des Wetters sind gegenwärtig Der verlarene Sohn. nicht vorhanden.

Folgen die Verletzungen für den Bedauerntwerthen nach sich ziehen werden. Der Blitz hat gerade die Helmspitze von Baers getroffen, diese gebogen, ist durch den Helmkopf bis in das Schweißleder ge⸗ gangen, hat am Hinterkopf bis zum Halse im Haupthaar einen breiten Fleischstreifen verbrannt, hat den Rockkragen, den Hemdkragen und die Halsbinde hinten aufgerissen. Dann ist der Strahl den Rücken entlang, zwischen den beiden Schulterblättern hindurch ge= gangen, hat die linke Hüfte und die Außenseite des linken Beins beschädigt, den Stiefelschaft zerrissen und das Stiefeleisen ge⸗ schmolzen. Den Weg, den der Strahl am Körper des Haers genom- men hat, bezeichnen die belannten Blitzfiguren, die, zierlichen Baum perjweigungen ahnlich, zum Theil röthlich, zum Theil tiefblau gefärbt sind. Empfindliche Brandwunden hat Baers außer am Hinterkopf besonders an der linken Hüfte davongetragen. Gestern Abend war er bei voller Besinnung, doch ist die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, daß die un⸗ geheuxe Nervenerschütterung noch später eine Affektion des Gehirns nach sich ziehen könnte. Von der gewaltigen Kraft des Blitzsftrahles kann man sich eine Vorstellung machen, wenn man erfährt, daß nicht weniger als dreißig Mann und vier Unteroffiziere durch den Luftdruck zu Boden geworfen wurden. Die fünf Leixensgenossen des Baers befinden sich mit ihm im Garnisonlazareth in Tempelhof. Auch sie sind am Körper von dem Strahl gezeichnet worden, der Hornist Becker, der das Pferd des Hauptmanns von Quast gehalten hat, in außergewöhnlicher Weise. Ihm hat der Blitz auf den rechten Arm einen ganz regelrechten Kreis gebrannt, von dem nach allen Seiten regelmäßige Strahlen ausgehen. Der Hauptmann von Quast, der wie durch ein Wunder dem Tode ent gangen ist, befindet sich bis auf eine leicht erklärliche Nervenerschütte⸗ rung vollkommen wohl. Zu erwähnen ist noch, daß der Hornist Baers mitgetheilt hat, er habe es gar nicht gespürt, als er vom Blitz getroffen war, und habe keine Ahnung davon gehabt, was mit ihm vorgegangen, bis er nach der Katastrophe unter heftigen Schmerzen zur Besinnung kam und von seinen Kameraden erfuhr, was sich

zugetragen hatte.

Um den berechtigten Klagen über schwere Auffindbarkeit der Hãuser in Berlin abzuhelfen, erachtet das Königliche Polizei Präsidium in Uebereinstimmung mit den Gemeindebehörden den Erlaß einer Polizei · verordnung über Form und Stelle der Hausnummern für das ge⸗ eignetste Mittel. Das Polizei⸗Präsidium bat, daher, wie die „Nat -Ztg.“ mittheilt, den Magistrat unter Beifügung eines vor⸗ läufigen Entwuifs einer solchen Verordnung und einiger Probeschilder ersucht, mit ihm dieserhalb in kommissarische Verhandlungen zu treten. Es wird beabsichtigt, außer Einführung zweckmäßigerer Haus nummernschilder auch neue Straßenschilder, nach Wiener Muster, welche mehr in die Augen springen, zur Anwendung zu bringen.

Donnerstag, den 11. 8 M. veranstaltet der Verein De ut sch er Studenten Fein diesjähriges Sommerfest. Ziel des Ausflugs ist Schmöckwitz; Abfahrt ver Privatdampfer pünktlich 1 Uhr Nachmittags von der Jannowitzbrücke.

Hannover, 9. Juni. In dem zu der Zündhütchen- Fabrik in Linden gehörigen La boratoriLum, und zwar im Körnungk— raume, fand laut Meldung des D. B. H.“ eine Explosion statt. Durch einen Zufall war nur ein Arbeiter anwesend, der getödtet wurde. Er hinterläßt eine Frau und zwei Kinder.

Hildesheim, 6. Juni. Am 2. 8. M. starb hier, wie die . K. 3.“ meldet, einer der ältesten Einwohner, der Rentner Er nst Wunn en— berg, im 965, Lebensjahre. W. war am 22. März 1797, also an demselben Tage wie weiland Kaiser Wilhelm L., geboren. Er schickte seinerzeit dem Kaiser stets einen selbstgeschriebenen Glückwunsch/ briej zum Geburtstage, welcher auch immer vom Kaiser erwidert wurde. W. war auch Mitkämpfer der Befreiungskriege.

Köln, 10. Juni. (W. T. B) In Folge starker Regengüsse ist der Rhein im Steigen begriffen. Ber Kölner Pegel zeigte Mittags 4,31 m; derselbe ist in 24 Stunden um O, 87 mi gewachsen.

München, 10. Juni. In Altbayern gingen, wie. W. T. B. mittheilt, gestern wiederholt schwere G ewitter nieder, durch welche mehrere Personen getödtet und verschiedene Brände verursacht wurden.

Von der böhmischen Grenze. In Moldau wurde man, dem „Chemn. Tgbl.“ zufolge, am Morgen des 6. Juni wiederum durch ein lustiges Schneewetter überraicht. Die grunen Fluren mit der Schneedecke bieten ein wunderliches Bild.

Deutsche Scewarte. von C. Bechstein. Vorher:

Bar. auf Gr lu. d. Meeressp

red. in Millim in 0 Celstus

Temperatur

Mullaghmore Aberdeen .. Christiansund?? 762 Kopenhagen. 753 Stockholm. 764 Haparanda . 749 Petersburg. 749 Moskau... 758 Cork. Queeng⸗

town... 764 Cherbourg. 760 her,, . Sylt 753 Hamburg.. 752 Swinemũnde 752 Neufahrwasser 751 Memel ... 750

. .

ünster. .. 754

Karlsruhe. 761 Wiesbaden. 758 München .. 760 Chemnitz.. 756 n, . Breslau... 1564 Ile d Aix. . 759 OJ S ihn w W bedeckt Triest ... 767 WSW wolkig

) Nachm. Regen. ) Nachts Regen.

S*

0 Q = o 0 hoC. 40 R.

wolkenlos Life.

wolkenlos wolkig wolkig bedeckt

Troubadour.

bedeckt i) bedech?) bedeckt balb bed.

Regen bedeckiꝰ) bedeckt) halb bed. wolkig bedeckt ?) wolkenlos bedeckt

wolkig

Anfang 7 Uhr.

D de L 2 2 N

Regen. ) Gewitter mit Regen.

. Uebersicht der Witterung. Eine barometrische Depresston liegt über dem öͤst⸗ lichen Deutschland und scheint nordostwärts fortzu

Biscaya · Busen. Bei im Norden schwachen, im Süden vielfach starken meist fuüdwestlichen bis nörd. Richard III. lichen Winden ift das Wetter über Deutschland Sonnabend

Nord ⸗Deutschland bis zu 5, in Süd · Deutschland bis

nach dem Italienischen des S. Camerano. (Azucena: von Douglaß.

l. Nagel, als Gast.) Anfang 7 Uhr. 1 Regen dil. e r er zz, e chu Die Kron, Dekorationen und Requisiten vom Carl⸗Theater in

prätendenten. Historisches Schauspiel in 5 Auf⸗ zügen von H. Ibsen, deutsch von Adolf Strodtmann. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Max Grube.

Deutsches Theater.

studirt; Der Attaché. Anfang 76 Uhr. . Freitag: Die Welt, in der man fich langweilt. Sonnabend: Romeo und Julia.

Tessing · Theater. Direktion: Angelo Neumann. Aufführung von y Regen Sizilignische Bauernehre) Oper von Pietro Mascagni.

; Hierguf: Margot. gestern und Nachts. 9 Gestern Nachm. und Nachts Mußt von Fran; Boppter. Anfang 73 Uhr.

Berliner Theater. Donnerstag: Der Hütten

schreiten, eine andere, Depreffion lagert über dem besitzer. Anfang 79 Uhr. Freitag: 49. Abonnements ⸗Vorstellung.

i. =. um Besten der russischen Flücht⸗ kühl, trübe und regnerisch. Die Temperctur liegt in linge. Uriel ach rr! ssischen Flüch

Großes Garten ⸗˖ Concert.

: Das Modell. Die Aunna⸗ To g

Donnerstag:

natürl. Wasser. Natürl. Regen. der Themse.

Anfang des Concerts 6 Uhr. stellung 73 Uhr.

Militãr · Massen · Concert.

Ensemble⸗ Gastspiel. Art.

Sonnabend: Erste Cavallerin rusticamn. ball.

Ballet von Louis Frappart.

Abends bei brillanter

Velle⸗ Alliance Theater.

Wallner Theater. Donnerstag: Zum 13. Male: Auftreten sämmtl. Spenalitäten.

Anfang des Concerts 65 Uhr, der Vorstellung Gesang und Tanz in 5 Aufzügen. U

r. Freitag und die folg. Tage: Der verlorene

verschiedenen Komponisten. Die

Wien ist vom Hoftheatermaler Burghart.

Zwei große Wasler⸗Sensgtionebilder; 1) Henlev. Verlobt: Frl. Anna Neidhardt mit Regatta, natürl. Dampfschiffe und Ruderboote auf 2) Nachtbild auf

Im prachtvollen Park: Großes Doppel⸗Concert.

Donnerstag: N in˖· Auftreten von Gesangs⸗ und Instrumentalküͤnstlern. ) Donnerstag eu ein Anfang der Vor Verehelicht: Hr. De f Buntzel mit Frl.

Freitag: Ein dunkles Geheimniss. Sonnabend: Erstes Großes Parkfest.

KRroll's Theater. Donnerstag: Ein Masken

Freitag: Gastspiel von Fr. Marcella Sembrich. Lakme. Oper in 3 Akten von Delibes.

Täglich: Großes Concert! im Sommergarten. elektrischer desselben. Anfang 54, der Vorstellung 7 Uhr.

Donnerstag: Zum

König 25. Male: Trieoche und Cacolet. 5 Aufzügen von Meilhac und Halevy. Im prachtvollen, glaͤnzenden Sommergarten (vor. nehmstes und großartigstes Sommer ˖ Ctablissement der Residen): Großes Militär Doppel ⸗Concert.

London, 9. Juni. In der Beleidigungsklage Sir William Gordon Cumming's gegen Wilson und Andere wegen Ver⸗ leumdung gab, wie. W. T. B. meldet, die Jury heute ihren Wahr⸗ spruch zu Gunsten der Beklagten ab.

London, 9. Juni. Wie aus Quebec der N. Pr. 3. ge= meldet wird, stehen am Nordufer dez Lorenzstromes die Wald- regionen in einer Ausdehnung von siebzig Seemeilen in Flamm en. Viel Besitzthum von Ackerbauern ist niedergebrannt.

Paris,. 9. Juni. In der vergangenen Nacht explodirte nach einer Meldung des W. T. B.“ eine Dyngmit Patrone vor dem Polizeikommissariat in Levallois- Perret; die Fensterscheiben im Kommissariat und einigen benachbarten Häusern wurden zertrümmert und die Mauer des Kommissariategebãudes beschädigt, jedoch ist Niemand verletzt worden. Man schreibt das Attentat einem Racheakt der Anarchlsten gegen den Polizeikommissar zu, welcher am 1. Mai eine Anzahl von ihnen bis Clichv verfolgt hatte, wo der bekannte Tumult herbeigeführt wurde.

Orel, 6. Juni. In Jel ez und Umgebung fiel der St. Pet. Ztg. zufolge Schnee bis zu einem Werschok Höhe; er lag die ganze Nacht und thaute erst am Morgen weg.

Rom, 9. Juni. In der vergangenen Nacht entlud sich, wie .W. T. B.‘ meldet, über Bussolengo (Provinz Verona) und Umgebung ein furchtbares Gewitter mit Hagelschlag. Die Bahn⸗ linien Verona Caprino und Verona Aka sind unter⸗ brochen. Die Flüsse der von dem Unwetter betroffenen Gegend sind ausgetreten; einige Personen sind verunglückt. Auch die Etsch ist im Steigen begriffen.

Verona, 9. Juni. In Tregnano, Badia⸗Calavena dauern nach einer Mittheilung des W. T. B.“ kleinere Erd⸗ erschütterungen fort. Die Beschädigungen an Wohnhäusern nehmen fortdauernd zu.

Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.

Bruck, 10. Juni. (W. T. B.) Der Kaiser beendete heute die Inspizirung der Lagertruppen und kehrte Vor⸗ mittags nach Wien zurück.

Pest, 10. Junl. (W. T. B.). Abgeordnetenhaus. Der Abgeordnete Csatar kündigte eine Interpellation an den Minister-⸗Präsidenten Grafen Szapary, betreffend die Juden⸗ verfolgungen in Rußland, an.

London, 10. Juni. (W. T. B.) Einer Reutermeldung aus Mozambique von gestern zufolge schlossen der portu— giesische Gouverneur und der englische Admiral Nichol⸗ son in der Pungwefrage ein. freundschaftliches Ab— kommen,

St. Petersburg, 10. Juni. (W. T. B.) Nach den bisherigen Dispositionen dürfte der Thronfolger gegen den 10/22. Juli im europäischen Rußland eintreffen und zwar in der Hauptstadt des Uralschen Kosakengebiets, Uralsk, wo Seine Kaiserliche Hoheit einen viertägigen Aufenthalt nimmt, um dort als Hauptataman des gesammten Kosakenheeres das 300 jährige Jubiläum der Uralschen Kosaken mit zu begehen. Von Uralsk begiebt sich der Großfürst⸗Thronfolger über Samara nach Moskau, wo er zwei Tage zu bleiben gedenkt. Zum Namenstage der Kaiserin, 22. Juli (3. August), dürfte der Thronfolger wieder hier sein. Heute ist ein Gesetz veröffentlicht worden, demzufolge das Amt eines zweiten Gehülfen des Kommandiren—⸗ den der Truppen des Wgrschauer Militärbezirks eingeführt wird. Der neue Beamte erhält eine besondere Kanzlei und die Rechte eines Corps⸗-Commandeurs und hat das Ober⸗Kommando über die Warschauer Befestigungen und sämmtliche Reservetruppen des Warschauer Militärbezirks.

Cettinje, 19. Juni. (WB. T. B.) Anläßlich der letzten Einfälle der Albanesen setzte die Pforte den Kaimakam von Tusi ab.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)

Brillante Illu mination des ganzen Garten ⸗Etablissementg. Anfang

, , ,, n, n,, . des Concertz Ur. Anfang des Theaters 77 ühr.

Sohn. Musik von A. Wormser. Der junge

ierrot: Helene Odilon als Gast. hier gt Zum 13. Male: Das

Node ll. Justfpiel in J Att Von G. Cohnitz. Theater⸗ Anzeigen.

Ränigliche Schauspiele. Donnerstag: Opern⸗ haus. 147. Vorstellung. Lohengrin. Romantische Sohn. Vorher: Das Modell. Oper in 3 Akten von Richard Wagner. In Scene geletzt vom ber- Regisseur Tetzlaf. Dirigent: tricbenen Rothleidenden: Der verlorene Sohn. Kapellmeister Weingartner. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 154. Vorstellung. Schauspiel in 5 Aufzügen von Hermann dec cn . . 143. Vorstell D

reitag: ernhaus. Vorstellung. er t h ] 1 J. in 4 Akten von 6 Text Geheimniß. Engl. Sensat. Drama in 8 Bildern et Deutsch von Dorn. ;

Freitag: Dieselbe Vorstellung.

Adolph Ernst - Theater. . Ensemble ·

Bastspiel der Münchener. Der Ser gottschnitzer von Ammergau. Oberbaperisches Volksstück mit

3 , Anfang 74 Ubr. reitag: Dieselbe Vorstellung.

ö 4 ersten Male; Der ledige Sof. Volksstück mit Gesang in 5 Akten von Ludwig

Concert ⸗Flügel

Montag; Zum Besten der aus Rußland ver⸗ Anzengruber.

Der Sommer ⸗Garten ist geöffnet. Arania, Anstalt für volksthümliche Naturkunde.

Friedrich Wilhelmstãdtisches Theater. Am Landes- Ausstellungs Park (Lehrter Bahnhof). Zum]! 6. Male:

Geöffnet von 12 11 Uhr. Täglich Vorstellung im Ein dunkles er fg. ; Theater. Näheres die Anschla=

Musik von Ausstattung an eme.

Familien Nachrichten.

rn. Dr. Hans Schmid , , Frl. Helene von Witzleben mit Hrn. Prem. -Lieut. Conrad von Wurmb (Arnstadt Berlin). Frl. Marianne Leo mit Hrn. Lieut. Rudolf Mueller (Hamburg Ratzeburg).

Maria Weiß (Ruda S⸗ Schl).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Privatdozent Dr. E. Marcks (Berlin). Hrn. Ober⸗Stabzarzt Dr. Nagel (Hofgeismar) Gine Tochter: Hrn. Amtsgerichts Rath Paul Lehmann (Rawitsch).

Gestorben: Hr. Stadt Baulnspektor Heinrich Steinbart (Breelau). Fr. Professor Adele von Richter, verw. gew. Vogel von . geb. Glenck (Hörbert dorf). Hr. Geh. Sanitäts⸗Rath Dr. Seiche Edler von Nordenheim (Teplitz).

Großes

Beleuchtun ; lle tuns Redacteur: Dr. H. Klee, Direktor.

Berlin:

Verlag der Expedition (Scholy.

Druck der Norddeutschen. Buchdruckerei und Verlags⸗ Anstalt, Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

Sieben Beilagen (einschließlich Börsen · Beilage).

Posse in

der Steuerkontrole in den freien Verkehr tritt.

6 134.

Deutsches Reich. Gesetz, die Besteuerung des Zuckers betreffend. Vom 31. Maislsgl.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c.

verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstages, was folgt:

Erster Theil. Besteuerung des inländischen Rübenzuckers.

Erster Abschnitt. Allgemeine Bestimmungen. I) Gegenstand, Erhebungsart und Höhe der Steuer.

. Der inländische Rübenzucker unterliegt einer Verbrauchs⸗ abgabe Zuckersteuer und zu deren Sicherung der

Steuerkontrole. . Im Sinne dieses Gesetzes gilt als inländischer Rüben— earbeitung von Rüben oder

6 aller im Inlande durch urch weitere Bearbeitung von Produkten, welche aus im Inlande bearbeiteten Nüben herstammen, gewonnene feste und flüssige Zucker, einschließlich der Rübensaͤfte, der Füllmassen und der Zuckerabläufe (Syrup, Melasse), und zwar ohne Rück— sicht darauf, ob bei der Fabrikation eine Verwendung auch anderer zuckerhaltiger Stoffe oder * stattgefunden hat. Unter der weiteren Bearbeitung von Produkten aus Rüben ift insbesondere verstanden die Enkzuckerung oder Raffination von Zuckerabläufen (Syrup, Melasse), die Raffination von Roh⸗ zucker, die Auflösung von festem Zucker, die Inversion.

S. 2.

Die Zuckersteuer beträgt 18 6 von 100 kg Nettogewicht.

Rübensäfte und Abläufe der Zuckerfabrikation find der Zuckersteuer nicht unterworfen.

Der Bundesrath ist ermächtigt, Zuckerabläufe, Rübensäfte, sowie Mischungen von Zuckerabläufen und Rübensäften mit einander oder mit anderen Stoffen, jedoch Rübensäfte und , in welchen Rübensäfte enthalten sind, nur soweit, als sie nicht in Haushaltungen ausschließlich zum eigenen Verhrauch bereitet werden, der Zuckersteuer zum vollen oder zu einem ermäßigten Satze zu unterstellen.

Die Bestimmungen über Gegenstand und Höhe der hier— nach (Absatz 3) vom Bundesrath festgesetzten Zuckersteuer sind dem Reichstag, sofern er versammelk ist, sofort, andernfalls aber bei dessen nächstem Zusammentreten vorzulegen. Dieselben sind außer Kraft zu setzen, soweit der Reichstag dies verlangt.

2) Zahlungspflicht.

§. 3.

Die Zuckersteuer ist zu entrichten, sobald der . .

ur Ent⸗ richtung ist derjenige verpflichtet, welcher den Zucker zur freien Verfügung .

Der Zucker if. für den Betrag der Steuer ohne Rücksicht auf die Rechte Dritter. In gleicher Weise haftet die zuckerhaltige Waare im Falle des 8. 6 Ziffer 1 für die Steuer oder die gezahlte .

Gegen , ung ist die Zuckersteuer zu stunden. 2 eine Frist bis zu drei Monaten kann sie auch ohne Sicherheitsbestellung gestundet werden, . nicht Gründe vorliegen, welche den Eingang als gefährbet erscheinen lassen.

3) Verjährung. 8. 4.

Alle Forderungen und Nachforderungen an Zuckersteuer, desgleichen die Ansprüche auf Ersatz wegen zu viel oder zur Ungebühr entrichteter Zuckersteuer verjähren binnen Jahres⸗ frist vom Tage des Eintritts der Zahlungsverpflichtung be— iehungsweise der Zahlung an gerechnet. Der . auf lachs an defraudirter Gefälle verfährt in drei Jahren.

uf das Regreßverhältniß des Staats . die Steuer⸗ beamten finden diese Verjährungsfristen keine nwendung.

4) Befreiung von der Zuckersteuer. 6. Zucker, welcher unter Steuerkontrole ausgeführt wird, ist von der Erhebung der Zuckersteuer befreit. Bei der Ausfuhr von Zucker aus dem freien Verkehr findet eine Vergütung der Zuckersteuer nicht statt.

§. 6. Nach näherer 2 des Bundesraths kann

1) im Falle der Ausfuhr von Fabrikaten, zu deren Her⸗ . inländischer Rübenzucker verwendet worden ist, oder im Falle der Niederlegung solcher Fabrikate in steuerfreien Niederlagen die Zuckersteuer für die verwendete uckermenge unerhoben bleiben oder im entrichteten Betrage vergütet werden;

2) inländischer Rübenzucker zur Viehfütterung oder zur her tellung von anderen Fabrikaten als Verzehrungsgegen⸗ tänden steuerfreio abgelassen werden.

Zucker, welcher zu den unter 2 bezeichneten Zwecken ver— wendet werden soll, muß in der Regel vor der steuerfreien n, ,, unter amtlicher Aufsicht zum menschlichen Genuß unbrauchbar gemacht (denaturirt) werden.

Zweiter Abschnitt.

Steuerkontrole über die . den Ver⸗ bleib unversteuerten inländischen KRübenzuckers.

L. Kontrole der Zuckerfabriken. I) Begriffs bestimmung der Zuckerfabri ken. 6 Zuckerfabriken sind alle zur Herstellung krystallisirten Rübenzuckers bestimmten Anstalten, mit Ausnahme der An— stalten, welche lediglich versteuerte Probukte aus Rüben weiter

bearbeiten. . Inwieweit Fabriken zur Herstellung nicht krystallisirten

Rübenzuckers als Zuckerfabriken im Sinne dieses Gesetzes an⸗

zusehen sind, bestimmt der Bundesrath.

zum Deutschen Reichs⸗Anze

Erste Beilage

Berlin, Mittwoch, den 10. Juni

2) Dem Fabrikinhaber zwecks der Kontrole ob— liegende Einrichtungen und Anzeigen.

a. Sichernde bauliche Einrichtungen der Zucker⸗ fabriken.

8. 8.

Die Zuckerfabriken müßen baulich so eingerichtet sein, daß eine . die heimliche Wegbringung von Zucker sichernde amtliche Bewachung derselben ohne Schwierigkeit stattfinden, die Steuerbehörde auch den Gang der Fabrikation und den Verbleib der Fabrikate innerhalb der Fabrik verfolgen kann.

A. Für die Zuckerfabriken, welche krystallistrten Zucker herstellen, . es, Ausnahmen für bereits seit' dem 1. August 1888 bestehende Fabriken vorbehaltlich,

entweder 1) der e gung derjenigen Räume, in welchen die Krystallisation der Säfte, die Bearbeitung und die Aufbewahrung von krystallisirtem Zucker sstattfindet, desgleichen derjenigen Räume, in welchen Zucker— abläufe (Syrup, Melasse) sich befinden, gegen die itt g Fabrikräume und nach außen, oder 2) der Umfriedigung der Fabrikanlage. Auch liegt den Fabrikinhabern ob, auf Verlangen zur Erleichterung der Ueberwachun“ * Betriebes und Verkehrs der Fabrik Wachtlok. sur die Auf⸗ sichtsbeamten innerhalb oder außerhalb der Fabrik⸗ räume herzustellen. ;

In Bezug auf die unter if bezeichnete Einrichtung kann nachgelassen werden, da Zuckerabläufe dauernd oder während der ständigen Bewachung der Zuckerfabrik auch in nicht sichernd abgeschlossenen Räumen sich befinden dürfen und daß krystallisirter n, außerhalb des Abschlusses in steuer⸗ sicher und zur Anlegung eines amtlichen Verschlusses ein— gerichteten Räumen aufbewahrt werden darf.

B. Für die Zuckerfabrlken, welche keinen krystallisirten Zucker herstellen, trifft der Bundesrath Bestimmung darüber, ob und welche Anforderungen in Bezug auf sichernde bauliche Einrichtung zu stellen sind (vergleiche 8. 25 unter Ziffer 2).

S. 9. Bezüglich der im 5. 8 unter A Ziffer 1 und 2 be— n , baulichen Einrichtungen gelten folgende nähere Be—

timmungen:

. J. Zu Ziffer 1.

1) Die Zahl der äußeren Eingänge zu den abzuschließenden Fabrikräumen (Thüröffnungen, Labelüken und der leichen), Hhwie die Zahl der inneren Zugänge in der den Rar n, bildenden Zwischenwand (Mauerwand, Eisendrahtgitter, Holz⸗ wand oder dergleichen) ist soweit zu beschränken, als es mit den unabweislichen Bedürfnissen' des Fabrikbetriebes und Verkehrs vereinbar ist. Die dußeren Eingänge und, soweit es, die Steuerbehörde fordert, auch die? inneren Zugänge müssen mit sichernde. Thüren, Klappen oder dergleichen ver⸗ sehen und diese zur Anlegung eines steueramtlichen Verschlusses eingerichtet sein.

2) Die 6 und ähnliche Oeffnungen der abzuschließen— den Räume sind durch Gitter von Eisen oder Eisendraht zu versichern. Die Versicherung kann besig ich der oberen Stock⸗ werke und der Bedachung von der Steuerbehörde theilweise oder ganz erlassen werden.

ö r .

3) Neue Umfriedigungen sind so anzulegen, daß kein Ge⸗ bäude innerhalb oder außerhalb derselben weniger als 5 m von der Umfriedigung entfernt liegt. Dasselbe Mindestmaß der Entfernung ist bei der späteren Errichtung von Gebäuden innerhalb oder außerhalb neuer oder jetzt bereits vorhandener Umfriedigungen einzuhalten. Ausnahmen sind zulässig für bereits seit dem 1. Äugust 1888 bestehende Zuckerfabriken.

4) In der Regel sollen die Umfriedigungen mindestens 21e m hoch sein und aus Steinmauern oder eisernen Gittern (Stäbe, Draht) bestehen.

5) In Bezug auf die Zahl der Eingänge in der Um⸗ friedigung finden die Bestimmungen unter 111 entsprechende Anwendung.

6) Es kann gestattet werden, daß die Umfriedigung zum Theil durch Gebäude . wird. Die letzteren sind ent— weder nach dem Fabrikhofe zu oder nach außen in der Art sichernd einzurichten, daß die vorhandenen Eingänge beseitigt oder unter Steuerverschluß genommen und die Fenster oder dergleichen nach Maßgabe der Bestimmungen unter I 2 ver⸗— gittert werden.

8. 10.

Der Inhaber einer Zuckerfabrik ist verpflichtet, den An⸗ forderungen zu e welche nach den vorstehenden 88. 8 und 9 dieses Gesetzes und den Ausführungsbestimmungen des Bundesrgths von der Steuerbehörde in Be ug auf die An— legung, Abänderung und Instand altung . Einrichtungen ,. werden. Derselbe darf eränderungen in Bezug auf ie vorschriftsmäßig getroffenen Einrichtungen nur nach zuvor eingeholter und ertheilter Genehmigung der ö vornehmen.

Die Wachtlokale der Aufsichtsbeamten (vergleiche 85. 8 unter A) hat der Fabrikinhaber reinigen, beleuchten und er⸗ wärmen zu lassen.

8. 11 Die . Kosten von Einrichtungen nach §8. 8 und 9, mit Ausnahme der Kosten der er, e. besonders abge⸗ . Räume zur Aufbewahrung krystallisirten Zuckers in en im 5. 8 unter Al bezeichneten Fabriken (ver leiche a. a. O. Absatz 3), werden den Fabrikinhabern aus der eichskasse er⸗ stattet, wenn die Einrichtungen von der Steuerbehörde entweder I) für bereits seit dem 1. August 1888 bestehende Zucker⸗ fabriken, von welchen bisher die betreffende Einrichtung nicht gefordert worden war, oder 2) für am 1. August 1892 bestehende Zuckerfabriken, deren Inhabern nach dem Zuckersteuergesetze vom 9. Juli 1887 . i f shsunt zur sichernden baulichen Einrichtung nicht oblag, angeordnet worden sind.

iger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

1891.

Wird von der Steuerbehörde in Bezug auf eine Zucker— fahr, für welche die Reichskasse die erstmaligen Kosten der ichernden baulichen Einrichtungen zu tragen hätte, demnächst eine Abänderung oder , , der ursprünglich an— geordneten Einrichtungen gefordert, ohne daß dazu durch vor— genommene bauliche e, . der Fabrik ein Anlaß ge— eben war, so sind auch die neu entstandenen Kosten dem abrikinhaber aus der Reichskasse zu ersetzen. Der Ersatz kann jedoch versagt werden, wenn die Anforderung gestellt ist, nachdem egen, den Fabrikinhaber oder eine von ihm strafrechtlich sub— fc ich zu vertretende Person (vergleiche 5. 58) eine Strafe wegen Defraudation der Zuckersteuer erkannt worden war.

b. Bureau- und Aufenthaltsräume für die Steuer— beamten. 8. 12.

Die Inhaber von Zuckerfabriken haben

1) nach . Bestimmung der Steuerbehörde die in der Fabrik für den Abfertigungsdienst erforderlichen Bureau⸗ räume zu stellen und mit dem nöthigen Mobiliar auszustatten.

2) . Verlangen für die dienstlich in der Fabrik an— wesenden Steuerbeamten ein geeignetes und genügend aus⸗ gestattetes Lokal zum Aufenthalt außerhalb des Dienstes und zur Uebernachtung zu gewähren.

Der Fabrikinhaber hat für die Instandhaltung, Reinigung, Beleuchtung und Erwärmung dieser Lokale zu sorgen.

Auf dem Lande kann im Falle des Bedürfnisses dem ,, , . die Verpflichtung auferlegt werden, für die zur

zeaufsichtigung der Fabrik ständig angestellten Steuerbeamten Wohnungen nach näherer Bestimmung der Steuerbehörde zu gewähren.

Für das unter Ziffer 2 bezeichnete Lokal und die Leistungen für dasselbe nach Absatz ? sowie für die nach Absatz 3 zu gewährenden Wohnungen wird Seitens der Steuer verwaltung eine Vergütung gewährt, über deren Höhe Mangels einer Vereinbarung die der Ortsbehörde vorgesetzte Verwaltungs⸗ behörde entscheidet.

c. Waageeinrichtungen. 8 15.

Zu den für die Zwecke der steuerlichen Kontrole und Ab— fertigung vorzunehmenden amtlichen Verwiegungen haben die Fabrikinhaber Wagen und Gewichte nach näherer Bestimmung der Steuerbehörde zu halten und nach Anweisung der Letzteren die Waagen aufzustellen.

d. Untersagung des Betriebes wegen ungenügender Einrichtung der Zuckerfabrik. e 8. 14.

Die Steuerbehörde kann, solange ihren Anforderungen in Bezug auf die in den 858. 8 bis 13 bezeichneten Einrichtungen nicht genüge geleistet ist, den Betrieb der Zuckerfabrik oder die Benutzung einzelner Räume oder Geräthe untersagen.

e. Anzeigen in Bezug auf Räume und Geräthe. 8 15.

Wer eine Zuckerfabrik errichten will, hat die Baupläne vor der Ausführung der zuständigen Steuerbehörde vorzulegen und deren Genehmigung, soweit das Steuerinteresse in Frage kommt, zu erwirken. Die Steuerbehörde bestimmt insbeson. dere, welche sichernden baulichen Einrichtungen nach 88. 8 und 9 getroffen werden sollen.

Diese Vorschriften finden entsprechende Anwendung, wenn der Umbau einer Zuckerfabrik beabsichtigt wird.

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Spätestens sechs Wochen vor der ersten Betriebseröffnung einer neu errichteten oder umgebauten Zuckerfabrik hat der Fabrikinhaber der Steuerhebestelle des Bezirks eine Nachweisung der zu der Fabrik gehörigen und der damit in Verbindung stehenden oder unmittelbar daran angrenzenden Räume ein⸗ zureichen, welche auch eine Beschreibung der Räume enthalten und von einem Grundriß derselben begleitet sein muß. Für Fabriken, welche durch eine Umfriedigung gesichert sind (8. 8 unter A2), ist außerdem eine Beschreibung der als Umfriedigung dienenden Anlage beizufügen.

Gleiche Nachweifun en haben die Inhaber bereits be— stehender , pätestens sechs Wochen vor der ersten nach dem 31. Juli 1892 stattfindenden Betriebshandlung ein⸗ zureichen.

§. 17.

Veränderungen in Bezug auf solche Fabrikräume, welche in einer nach 8. Z unter A! eingerichteten Zuckerfabrik inner— halb des Abschlusses belegen sind, dürfen nur mit Genehmi⸗ gung der Steuerbehörde vorgenommen werden.

Die geschehene Ausführung der Veränderungen in Bezu auf die sichernden 4 . inrichtungen einer u herf ch (8. 10 Absatz 1) oder in ezug auf die im vorigen Absatz be—⸗ zeichneten Fabrikräume, desgleichen der Beginn und die Be— endigung von Veränderungen bei slich anderer angemeldeter Räume ist von dem Fabrikinhaber spätestens innerhalb der nächstfolgenden drei Tage der Steuerbehörde schriftlich an⸗ zuzeigen.

8. 18.

Durch Bundesrathsbeschluß können die Inhaber von uckerfabriken verpflichtet werden, Nachweisungen' über die ür den Fabrikbetrieb bestimmten . eräthe, sowie nzeigen über Veränderungen in Bezug auf diese Geräthe der

Steuerbehörde einzureichen, auch die Geräthe mit einer Ord—⸗ nungsnummer und, soweit dieselben zur Gewinnung oder Be⸗ y von Rüben⸗ oder . zur Aufnahme von Zuckerabläufen oder zu ähnlichen Zwecken dienen, mit der An⸗ gabe des Rauminhalls nach Litern versehen zu lassen.

k. Anzeige vom Besitzwechsel. §. 19.

Jeder. Wechsel im Besitz einer Zuckerfabrik ist der Steuer⸗ behörde binnen einer Woche Seitens des neuen und in den 3 e,, Besitzübertragung auch Seitens des bisherigen Besitzers schriftlich anzuzeigen.