städten bezüglich des Vorschlages eines allgemeinen St ikes entgegen Der Vorsitzende erklärte, daß man in in derselben Weise wie in Gesellen in den übrigen S
brachten allgemeinen Strike
Omnibus-⸗-Kutscher und Schaffner in fort und verursacht dem er Reibe von Geschäften, d anderen Vergnügungsplätzen, Nachtheile. chen und der Marine ⸗Ausstellung ng eine derartig kleine gewesen, Mangel an Omnibusbeförderung utständigen wurde vorgestern früh Verwaltung der General Omnibus Coinpand g (Bewilligung des tzt, antwortete indeß, Gleichzeitig ward um ei nkte gebeten.
den Absatz deutscher, französischer tlich erhöht, ein Ende nehmen 3 im Lütticher Bezirk sind, wie der Versuche gemacht worden, um die gmafchinen in den Bergwerken zu be Der Gouverneur des Hennegaues sah utachten des Landesraths für das Bergbau⸗ len, ob solche Arbeiter, welche ohne nicht strafbar seien. g für die Berg—⸗ Arreststrafe,
dieser Ausstand, welcher im Uchrigen und englischer Koh wird — Während des Ausstande Köln. Ztg.“ seschrieben wird Mechaniker der Wasserhaltung wegen, die Arbeit einzust sich daher veranlaßt, ein G wesen über die Frage einzubo in den Ausstand treten, 9g0 der allgemeinen Betriebsordnun a Geldstrafe von 1 t verdoppeltem Strafmaß, für jeden der Ungehorsam den von der Gruben Sicherheit der Personen und Sachen Der Bergrath ist der An⸗ das Personal des Wasserhaltungs⸗ m Falle, wo die Entfernung des Schachte unterbleibt und dadurch der Schacht enachbarten Schächte gefährdet werden, der zustãndige berechtigt ist, die angezeigten Erbaltungsmaßregeln Zwecke den Ortsverwaltungen Requisi⸗ n solchen Requisitionen nicht Die Vermitte
len in Belgien wesen London vorzugehen.
tädten wird über
Beschluß gefaßt
Leeds die Absicht hege, Nach Berathung mit den in Vorschlag ge
Der Strike der London dauert in unveränderter Weise Publikum sehr viel Ungele besonders den Theatern un r Die Zahl der Besucher der deut war en keinem Tage feit der Eröffnu wie am Dienstag, was jedenfalls dem Der Vertreter der A
Kündigung genheiten und ein Art. 71 und werke verfügte ͤ bei Rückfälligkeit mit verdo welcher durch Unbotmäßigkeit o verwaltung im Interesse der angeordneten Maßregeln zuwider sicht, daß diese Bel bienstes anwendbar ist, Wassers aus selbst und die b Staats Ingenieur ; nen und zu diesem fionen vorzuschreiben. fügen würde, lungsversuche der tungen abgewiesen worden
Auf dem Schnelldampser. nach der Prov. 3. zie her, nachdem ein Th desertirt und durch neue Weiterarbeiten. war, mußte aus diesem Grunde dem Alsbald begab sich
O0 -H 00 Frs.
zuzuschreiben ist. von dem von der Zugestãndniß Kenntniß gese werden müsse. sprechung der streitigen Pu Besprechung der Vertreter d ssatt, von welch letzteren sich etwa 15 rektoren wiesen darauf hin, wahren müßten, erhalten hätten. zu bewilligen, wurde eine R zur Wiederaufnahme
In Paris fand gestern Abend, wie. sozialistische Sacre Coeur-Kirche statt., bei d und den Anarchisten zu einer Schlägerei kam, schreiten mußte.
en Arbeitsta Anerbieten abgelehnt ne neue Unterredung zur Be⸗ In Walham Green fand eine er Road Car Company mit den Strikern O eingefunden hatten. Interessen der Aktionäre swerthe Dividende Angestellten Schließlich
Bestimmung au zwölfstündig
daß ferner i
daß sie die die erst seit kurzer Zeit eine nennen Es sei unmöglich, die Forderungen der U keine Mittel dazu vorhanden seien. efolution gefaßt, wonach die Kutscher und Schaffner sich des Dienstes verpflichten.
W. T. B.“ berichtet, eine Pro te st versam ] schen den Sozialisten sodaß die Polizei ein
Wer sich dan wäre nach gemeinem Rechte strafbar.
Bürgermeister sollen von einigen Grubenverwal⸗
Saale in Bremerhaven weigerten en Heizer und Kohlen⸗ eil der Feuermannschaft zu den Strikenden Angemufferte ersetzt war, am Sonnabend das r, welcher bereils weserabwärts gedampft Kaiserhafen gegenüber auf Rhede hiervon benachrichtigte olizeimannschaften an Bord., die Leute wurden unter die zutreffenden Paragraphen der Seemannsordnung welchem sie ten nur mit einer Geldstrafe e ersetzt würde, und waren in ie Arbeit wieder aufzunehmen. Reise dann fortgesetzt.
anden in Bremerhaven vor der Agentur des Bürgermeisters in der Schmidtstraße sodaß die Schutzmannschaft mit Die Menge zerstreute sich erst nachdem die Schutzmannschaft aus Lehe und die städtische Feuerwehr mit ter die Menge gespritzt hatte. Zwei Schutzleute
die an Bord gehörig Der Dampfe
9g. d. M. in Paris abgehaltene Versammlung der en stellte die Forderung des Neunstundentages auf. eister lehnen die Forderung ab; diejenigen, eine Lohnverkürzung um
er Tuchwalker in Roubaix sind wungen; sie haben den Maire um B. H. gemeldet wird, Vertretung ihrer Forderungen die strengsten Maßnahmen Ärbeitsfreibeit der Nichtausständigen zu schützen. 3 Juni sind 1500 Gendarmen und Soldaten in Roubaix ein
schout mit P Hinweis auf auf den Irrthum aufmerksam durch den Glauben befanden, k belegt werden, die von der Strikekasf Folge dessen auch einsichtig genug, Sonntag früh hat die Gestern Abend f Lloyd und der Wohnung des ernstere Ruhestörungen statt, gezogenem Säbel e um 11 Uhr Nachts, Geestemünde verstär der Dampfspritze un wurden verletzt. Eine am Dienstag in Dortmund ab demokratischer Seite einberufe wie die Dortm. 3. berichtet, von Anzahl aus dem Landkreise, besucht. zölle und nahm die von der Berliner Centrall olution über Aufhebung der Kornzölle an. — Ober- Berg? und Hütten-Direktion zu Eis⸗ aus Anlaß der bekannten (in den Nrn. 128 und erwähnten Vorgänge bei der sozial⸗ g am 31. v. M. Folgendes be—
GSarbiergehülf Die Mehrzahl der M angenommen Franken vor. ö.
Durch den Ausstand d Lunderte von Webern zu feiern gez seine Vermittelung ersucht. haben die Weber ein Syndikat zur Die Bebörden baben
Saale“ die Wie dem „D
inschreiten mußte.
kt worden war und Die Bevölkerung Londons.
beilt, daß die Zunahme der Berölkerung Tondon in den letzten zehn Jahren in In dem aͤußeren London Nach der letzten kerung nunmehr: im inneren London 276, zusammen 5 633 332 Ein⸗ A. C.“, sind so ungeheuer, daß
Vorstellung itbevölkerung Groß -⸗Lendons übertrifft um eine glijchen Provinzialstädte und ist Sie ist größer uropäischen Staaten,
Es wurde kürzlich mitget des inneren oder eigentlichen bemerkenswerther Weise nachgelassen hat. ist die Zunabme dagegen die Volkszählung beträgt die Bevö L211 6006, im äußeren London 1422 wohner. Diese Zablen, schreibt die.
Die Gesamn halbe Million die der 27 größten en nabezu so groß wie die ganze Bevölkerung als die Beyölkerung deren Einwohnerzahl (3 ooo ho M, Dänemark (2 200 000, Griechenla Portugal ( 500 000),
(G00), Schweiz (3 0000909).
ößten der br
gehaltene, von sozial⸗ ne Volksversamm lung war, etwa 250 Personen, darunter eine Man verhandelte über die Korn eitung empfohlene
gleiche geblieben.
leben giebt 132 des „R. u. St..“ demokratischen Versammlun folgenden in runden Ziffern angegeben ist: nd (2000 0090), Nor⸗ Sachsen (3 260 Hoh, Noch auffallender ist itischen Kolonien. beide einen Flächeninhalt so Der kleine Fleck auf der Karte von Europa, enthält jepoch eine halbe Million Einwohner Australien.
„Ohne dem Erge zu wollen, können wir tritt in das Versammlung Sie haben in d Zeitpunkt, auf we sie bei geöffneter lichen Sozialdemo Dann hat man ihnen
niß der gerichtlichen Untersuchung vorgreifen schon jetzt erklaren, daß die Bergleute den Ein ⸗ eloka sich nicht mit Gewalt erzwungen haben. er ruhigsten Weise Einlaß begehrt, lange vor dem cen die Versammlung anberaumt war. Sie sind, als Thür Einlaß verlangten, von drei im Lokal befind⸗ kraten ohne jede Veranlassung thätlich angegriffen wor⸗ den Eintritt ausdrücklich gestattet. Ferner ldemokrat Franke (Eisleben) vom Revolver Gebrauch Bergleute verwundet, obne selbst von Bergleuten Von einer Noth wehr bei diesem Mann Bergleute, ehe sie zu der Versamm⸗ d baares Geld erbalten baben, ist nach Wir sind entschlossen, den okratie bis zum Aeußersten zu führen und diesem Entschluß beirren lassen.“ erergehülfen in Leipzig pig. Ztg. berichtet, am 10. d. M. mit der Die von einer früberen lche darüber mit der Innung Die Innung Vertretung der Gebülfenschaft allein Ünterhandlungen eintreten drei Mitgliedern be⸗ Die Versammlung
wegen (2000 000), Schweden (4 800 der Vergleich zwischen London und den gr Canada sowohl wie groß wie Europa ein. welcher London heißt, meht als Canada und nahezu zweimal so viel wie
Australien nehmen
hat der Sozia gemacht und drei thätlich angegriffen zu sein. kann keine Rede sein. lung gingen, Getränke un unseren Informationen einfa Kampf gegen die Sozialdem werden uns durch Nichts in
Eine Versammlung der Lapezi beschäftigte sich, wie die Einführung der neunstündigen Arbeitszei Versammlung gewäblte Kommission, we verhandeln sollte, ist von dieser zurückgewiesen worden. erklärte, daß sie nur mit dem zur berechtigten Innungs⸗Gebülsenausschuß in würde und daß dieser zur Zeit nur noch aus stehende Ausschuß daher ergärzt werden möchte. war mit diesem Vorschlage nicht einverstanden und beschloß, da das Mandat der letzten drei Mitglieder des Gebülfengusschusses Ende Juli abliefe und ein neuer Ausschuß voraussichtlich n Stande kommen würde, weitere Schritte zur Einführung des unterlaffen und abzuwarten, wie sich die Auflösung des Ausschusses verhalten
Literatur.
Zeitschriften. Meteorologische Herausgegeben von Dr. med. et. ꝑphi cher Ober ⸗Beamter im Königli Privatdoꝛent der Meteorologie an der lle in Braunschweig. — D fte des VII Jahrgangs dieser Monatsschrist, Heft 1 t für Februar 1891, liegen uns mit fol ⸗ Das Königlich meteorologische Inftitut in Aus amtlichem Anlaß beraus—⸗ Besprochen von Säulen und ihre gemeinnützige chaftlichen Ober Beamten im Königlich preu⸗ itut und Privatdozenten der Meteorologie III.. Wetterpropbezeiungen issenschaftlicher Vor IV. . Uebersicht über die Witterung V. Referate“: VI. .Der große Schnerfall im von Carl Prohaska. Hochwaffers in Thüringen vom 24 und 25. November“ von Dr Lebmann⸗Rudolstadt. VIII. der Bewölkung“ von Andries in Berlin. Bemerkungen über ͤ Dr. Cd. Brückner in Bern. respondenzen: I) Lichterscheinung Leuchtende Wolken. Dejember 1880. 4) Die Kälte des Januar i XIII. Kartenbeilage: Ifobaren und Isotbermen, b. Nied Furopa für den Novembe und Isothermen, sowie die für den Dezember 1880. Ein einer jungen Wissenschaft. Hefte 75 .
Monatsschrift für l. B. Aß⸗
Wetter.“ bildete aller Stande.
wissenschaftli meteorologischen Institut und Universität Berlin beiden Erstlingsbe ⸗ für Januar 1891 und Hef gendem Inhalt vor:; J.. Berlin und dessen Observatorium“. Professor Wilhelm II. Die Urania-
ch eine Lüge.
Verlag von Otto Sa
gegeben von von Bezold. Dr. G. Lachmann. I Bedeutung“ vom wifsfens ßischen meteorologischen Inft an der Universität Berlin Pr. B. Aßmann. in alter und neuer Zeit“. trãge von Dr. C. des November un
; Eine Reihe povulär-w icht wieder zu Lang in München. d Deiember 1890 in Central⸗Europa“. A. Sprockhoff. Dr. M. Wildermann.
S90 im Gebiet der Ost ⸗Alpen“
stundentages bis dahin zu Innung nach der gänzlichen
öffentlichen
Spatberbst 1 VII. „Die Ursachen des Die Schãäͤtzung IE. Ueber Scintillation von T. ‚Klimaschwankungen seit 1700 nebst die Klimaschwankungen der Dilnvialzeit? von XI. Meteerologische Notizen und K en um den Mond. 2) Der Bisbop'sche Schneefälle und Kälte in Italien im n Desterreich und Tirol. a. Mittlere
Barbier⸗
Versammlung . Vorwãrts
Frifeurgehülfen in Berlin wurde, wie wir dem entnehmen, am Dienstag folgende Resolution angenommen: öffentliche Versammlung der Barbier⸗ n sich in Anbetracht dessen, daß nur eine sation im Stande ist, die Mißstände in ibrem Gewerbe und den Uebergriffen der Prinzipale entgegenzutreten, Mann dem Verband der Gehülfen beizutreten und mit allen Kräften dahin zu wirken, daß auch die noch fernstebenden Kollegen sich der Organisation anschließen.“
Die sozialdemokratische
C. Kaßner.
nd Friseurgebülfen verpflichtet feste und einheitliche Organi ⸗ zu beseiti en Mann für XII. Briefkasten. Zu Heft 1: erschlagsmengen von Central r 1890. Zu Heft 2: Mittlere IJiobaren Niederschlagsmengen von Central ⸗ Europa e ganze Reihe interessanter Er gebnisse Jährlich 12 Hefte kosten 6 * Einzelne
; Generalkommision erstattet wieder einen Situgtions bericht, aus welchem der. Hamb. Corr.“ de mittheilt: Im Strike befinden sich außer den Heizern und Kohlenziehern in Bremerhaven die Feilenhauer in Rubrort. Mainz, Bayreuth und Langenöls (Schlesien) besteben Streitigkeiten zwischen den Tifchlergesellen und ihren Arbeitgebern. Die Strikes der Tischler in Mainz und der Tabackarbeiter in Dresden sind ju was die Kommission zu der Mahnung veranlaßt, beim Beginn von Strikes vorsichtig zu sein.
Ein Wolff'sches Telegramm aus Wien meldet: Die Schrift⸗ setzer beschlossen, nachdem 1090 000 Fl. von dem Strikefonds ver⸗ braucht worden sind, heute die Arbeit wieder auf zunehmen.
Aus Budapest wird der „W. Pr.“ berichtet:
Die Revolten der Bauernarbeiter in Oroshaza baben wieder begonnen. Wie der „Egyetertes⸗ aus Oroshaza meldet, haben Gendarmen vorgestern ß Ackerknechte des Szent / Tornyaer Grundbesi Schwab zu zweien gebunden in das Bezirksgefängniß eingeführt. Von den Ackerknechten waren neun vor den Stuhlrichter Barloky in das Gemeindehaus von Szent⸗Tornya vorgeladen, da sie beschuldigt waren, andere Knechte aufgehetzt zu haben, größeren Lohn und Sonntagsruhe zu fordern. Die Vorgeladenen wurden von anderen Arbeitern, die mit Blei⸗ stöcken, Messern und Heugabeln bewaffnet waren, begleitet, welche das Der Stuhlrichter ermahnte öfter worauf zwanzig
das Folgen
Ungunsten der Arbeiter Rekursentscheidungen des Reichs⸗Versicherungsamt s.
Das Reichs Versicherungs amt hat durch Rekurtentsckeidung Anfpruch auf Gewährung von Asjendenten in welchem der Kläger seinem ertrag überlassen und Wenn auch that⸗ Sohnes der Lebensunterhalt des och in Betracht. daß diese Leistungen Entgelt für die Ueberlassung des Eigenthums an den Grundfücken darstell ten. Vom wirtbschafilichen und rechtlichen kte aus betrachtet, bejog der Kläger seinen Lebensunterbalt aus nderen wirtbschaftlichen Verfügung, en hatte, indem er seinen Grundbesi
er ihn einem Anderen zur Bewirthschaftung m gegenüber aber als Schuldner zur Zablung hrung von Naturalleistungen n Theile aus dem ab⸗ Danach war
rom 20. April 1891 einen rente in einem Falle zurückgewiesen, Sohne seinen Grundbesitz durch notariellen V sich selbst nur einen Altentheil vorbehalten batte. sächlich durch die Leistungen des Vaters beftritten wurde, nur den vertrags mäßigen
welche er in dem Ueber⸗ lassungsvertrage getroff Weise verwerthete, da übertrug, dieser sich einer lebenslänglichen Rente and zur Gewã verpflichtete, welche zum überwiegend größere objekte genommen werden konnten. J s nicht als der einzige Ernährer desse er 2b des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. J 15354 anzuschen (ju vergleichen die nachfolgen cheidungen 263, 204, 248, 333, 340, 35 Nachrichten des
Gemeindehaus stürmen wollten. doch die Menge leistete Widerstand, Gendarmen mit gefälltem Bajonnet vorgingen, die Aufrührer um⸗ zingelten und nach hartem Kampfe sechsundvierzig von ihnen verhafteten. . ; an der Graz ⸗Köflacher striken, nach einer der „‚Volks-3. zugegangenen Mittheilung, pie r Die behördliche Vermittelung blieb erfolglos. störungen haben nicht stattgefunden. Aufbesserung des Lohnes. Vorgestern fand, wie die .A. C.‘ mittheilt, in London eine ? ĩ * fei SchneidergeselUDen sstendes statt, um den Bericht der Delegirten in den Provinzial
zur Ruhe,
Im Joseph⸗Schacht getretenen Vermögens
her Sohn des Kläger
Die Strikenden verlangen eine de Entscheidung, sowie die
8. 394, 395, 498 142, 148, 210, 1888 Seite
Massenversammlung Selte 228, 229, 1887 Seite 8, 141,
(0666) Zu einer entgegengesetzten Auffassung ist das Reichs. VersicherungZamt in folgendem Falle gelangt. Bei dem Betriebe eines Fuhrgeschäfts wurde der allein darin beschäftigte Sohn des Unternehmers durch Ueberfahren getödtet. Der Unternehmer selbst und feine Ehefrau sind wegen hohen Alters und körperlicher Schwäche völlig arbeitzunfäbig. Sie hatten mit dem Sohne ausschließlich von dem Erträgnisse des Fubrgeschäfts gelebt, mußten aber schon vier Tage nach dem Tode des Ersteren wegen Ueberschulduag den Konkurs anmelden, der auch eröff net und später durch Zwangsvergleich, welcher die Veräußerung der ganzen Habe mit sich brachte, beendet wurde. Die Annahme und Bezahlung einer fremden Kraft war nicht an gängig gewesen, da das Geschäft hierfür zu wenig einbrachte. Ent⸗ ezen der Auffafsung der berbeiligten Berufsgenossenschaft hat das
eichs Versicherungsamt in Uebereinstimmung mit dem Schiedsgericht in der Rekurzentscheidung vom 4. Mai 1891 nach Einsicht der gerichtlichen Konkurgakten anerkannt, daß unter den dargelegten Um. ständen der Getörtete als einziger Ernährer seiner Eltern (8. 6 Ziffer 26 des. Unfall versicherungsgesetzes) anzusehen sei. Es kommt auf die Verbältnisse an, wie sie zur Zeit des Todes des Sohnes lagen Gu vergleichen Rekursentscheidung 498, „Amtliche Nachrichten des R. V. A. 11888 Seite 195 a. E.). Gerade der Umstand, daß unmittelbar nach diesem Tode Konkurg über das Vermögen der Eltern eröffnet wurde, zeigt, daß mit dem Sohne dem Geschäft, dessen Er⸗ trängniß die Quelle des Unterbalts der Eltern bildete, die einzige Stütze genommen war, obne die jene Quelle versiegen mußte. Nicht das Gefchäft als solches, sondern der Sohn, der eg leitete und gewinnbringend machte, war hiernach der Ernährer der Eltern.
(866.) Eine Berufsgenossenschaft hatte einen Berletzten Behufs Vornahme einer Kur gemäß §. 7 des Unfall versicherungegesetzes in eine Heilanstalt aufnekmen lassen. Dort wurden dem Verletzten für 15 S Kleidungsstücke beschafft. Die Berufsgenossenschaft wollte den von ihr der Anftalt erstatteten Betrag durch Abzüge von der dem Verletzten für die Zeit nach, der Entlassung aus der Anstalt jukommenden Rente wieder einbringen. In der Rekursentscheidung vom 23. Februar 1891 bat das Reichs- Versicherunggamt dies für unzulässig erklärt. Wollte die Beklagte dem Kläger für eine gewisse Zeit die gesetzliche Entschädigung gemäß §8. 7 des Unfallversicherungs⸗ gesetzes in der Form freier Kur und Verpflegung in einer Heilanstalt gewäbren, so muß sie auch die Auslagen, welche durch die Gewã hrung der für den Aufenthalt in der Anstalt vorgeschriebenen Kleidungs⸗ stücke entstanden, als mit der Unterbringung in der Anstalt noth⸗ wendig verbunden tragen und kann daher die aufgewendeten 15 nicht erftattet verlangen. Dagegen blieb es ihr unbenommen, da die Verpflichtung zur Gewährung solcher Kleidungsstücke nur für die
zuer der Anstaltspflege bestand, beim Aufhören dieser Pflege die gelieferten Sachen dem Verletzten wieder zu entziehen und es ihm zu Üüberlassen, die durch das Heilverfahren nicht mehr bedingten, aber sür die gewöhnliche Lebensführung erforderlichen Kleidungsstücke, die er ja auch vor dem Eintritt in das Krankenhaus besitzen mußte, sich selbst zu beschaffen.
(367) Einem Verletzten war aus Anlaß seiner Unterbringung in einer Heilanstalt gemäß 5§. 7 des n, , , von der Berufsgenoffenschaft ein Reifekostenvorschuß von 20 gewährt worden, der zur Bestreitung der Kosten der Hin und Rückreise ausreichend war. Der Verletzte verwandte davon 10 4 zur Bestreitung der Kosten der Hinreise, die übrigen 10 6 verbrauchte er zu seinem Vergnügen für Bier, Cigarren c, so daß ihm nach Beendigung der Kur von der Leitung der Heilanstalt 8 6 für die Rückreise vorgeschossen werden mußten. Die Berufsgenoffenschaft erstattete die 8 4 der Anstalt und rechnete sse dem Verletzten auf die nach der Entlassung aus der Kur fällig gewordene Rente an. Diese Aufrechnung hat das Reichs · Ver ⸗ ficherungsamt in der Rekursentseidung vom 23. Februar 1891 ge⸗ billigt. Der Beklagten kann nicht zugemuthet werden, den Betrag fuüͤr die Rückreise des Klägers zweimal zu leisten; sie hat also die der Anstalt erstatteten 9 über das Maß ihrer gesetzlichen Verpflichtung hinaus gezahlt. Nun erscheint eine Aufrechnung von Beträgen, welche die Berüftzgenossenfchaften unter dem Zwange des Gesetzes über das gefetzliche Maß hinaus gejablt haben, auf spätere Rentenraten, wie sie das Reichs ⸗ Versicherunggamt schon wiederholt im Aufsichtswege für zulässfig erklärt hat (zu vergleicken Bescheid 690 und Rundschreiben vom 8 Juni 1889, „Amtliche Nachrichten des R.. V.⸗ A.“ 1889, Seite 165 und 343), um deswillen nicht als ein Verstoß gegen die Forschrift des 8. 68 a. a. O., weil diese Aufrechnung nicht als eine der Pfändung im Sinne des §. 68 gleichstehende Maßregel betrachtet werden kann. Dles muß auch von dem hier unter dem Namen eines Reis ekosten · vorschufses geiablten Betrage von 8 * gelten. Nachdem der Kläger die für die Ruͤckreise bestimmte, Hälfte des Vorschusses anderweit ver⸗ endet batte, konnte die Beklagte bei richtiger Würdigung ihrer Ver= pflichtungen aus dem Unfall versicherungègesetze nicht umhin, dem mittellosen Kläger, der die Heimreise sofort nach Beendigung der Kur ontreten mußte, nochmals einen Vorschuß zu gewähren. Auf den Namen und die Form der Zahlung kommt es auf dem Gebiete der Unfall versicherung, wo es sich nicht um die Anwendung streng eivilrecht⸗ sicher Grundfätze handelt, im Allgemeinen nicht an.
(3668) Die Ehefrau eines Verletzten, welche während der Ver⸗ pflegung desselben in einer Heilanstalt die gesetzliche Rente (5. 7 Ab⸗ satz 2 des Unfallversicherungsgesetzes) bezog, batte am Ersten des Monats, in dessen Verlauf der Verletzte aus der Anstalt entlassen wurde, gemäß s. S5 Äbsaß 2 a. 9. O. den vollen Monatsbetrag ihrer Rente erboben. Der Veiletzte selbst erbielt von seiner Entlassung aus dem Krankenkause an eine Rente zugebilligt; auf diese wurde aber der Betrag abgerechnet, welcher von der Seitens der Ehefrau erbobenen Rente auf die Zeit seit der Gntlassung aus dem Kranken⸗ hause entfiel. Mittels Rekarsentscheidung vom 23. Februar 1891 bat das Reichs ⸗ Versicherungsamt unter Wiedergabe der einschlãgigen Kusführungen des Rundschreibens vom S. Juni 1889 (. Amtliche Nach⸗ richten des R. V.. 1859 Seite a3) auggesprochen, daß der Ver letzte sich die Anrechnung dessen. was seine Ebefrau überhoben hat, in gleicher Weise gefallen lassen müsse, wie die Anrechnung dessen, was sonst etwa an ihn selbst unter dem Zwange des Gesetzes zu viel ge⸗ jablt worden wäre (zu vergleichen die vorstehende Entscheidung, auch die Rekurzentscheidungen 466 und 751, Amtliche Nachrichten des RV. A.“ 18388 Seite 84, 1889 Seite 358).
(3669) Bei einem Müllergesellen war alg Folge eines Betriebs unfalls elne Bewegungsunfähigkeit von drei Fingern zurückgeblieben. Der Verletzte wurde nach seiner Entlassung aus der regelmäßigen ärztlichen Bebandlung Seitens der entschaͤdigungspflichtigen Berufs⸗ genoffenschaft in angemessenen Zwischenräumen wiederholten ärztlichen Ünterfuchungen unterzogen. Auf Grund einer solchen Untersuchung wurde 33 Verlauf eswa eines Jahres nach der Einstellung der regel mäßigen Behandlung von sachverständiger ärztlicher Seite begutachtet, daß durch eine Behandlung in einer mediko / mechanischen Anstalt die bezeichnete Folge der Verletzung wesentlich gebessert werden könnte. Ble Berufgaenossenschaft bat darauf gemäß 5. 7 deg Unfall · bersicherungsgefetzi, angeordnet, daß der Verletzte sich Zwecks weiterer Behandlung in eine solche Anstalt zu begeben habe. Das Reichs Versicherungsamt hat durch Rekursentscheidung vom 3. April 1891 diese Anordaung für gerechtfertigt erachtet. Grundsätzlich ist das Heilverfahren im Sinne der angeführten (heseßeg: vorschrift so lange als nicht abgeschlossen . , als noch Aussicht auf Befferung der Folgen eines Unfalls, ingbesondere auf Zurück⸗ führung eines durch einen Unfall verletzten Gliedes in einen dem nor. malen mönlichst nahe kommenden Zusiand besteht, ohne daß etz damn eines Eingriffs in die körperliche Unversehrtheit bedars (zu vergleichen die Rekursentfcheidungen 500. 552 und bös, Amtliche er en des RV. A.“ 1855 Seite 196, 282 und 284). Hat freilich eine Berussgenoffenschaft lange Zeit verstreichen lassen, ohne von der ihr durch J. 7 a. a. D. gegebenen Befugniß Gebrauch ju machen, obwohl sie nach Lage der Sache, insbesondere nach dem Stanbe ves Heil ⸗ berfahreng, bierju begründete Veranlassung gehaht wätte, se kann unter Umftänden w ,, sein, ob sie alsbann nach Ablauf feet Zeit noch diese Befugniß geltend machen darf. Inbessen kann
2
lese
Frage bier auf sich beruhen, d
a im vorliegenden Falle die Berufs—⸗ enschaft eine fortlaufende ärzt
liche Ueberwachung des Verletzten stattfinden laffen und mit der Anordnung weiterer Behandlung an denfelben berangetreten ist, sobald sich berausstellte, daß eine solche weitere Behandlung noch Erfolg versprach. Hiernach wird der Kläger bei Vermeidung des Verlustes beziehungsweise der Beeinträchtigung es ungesdumt der Anordnung der Berufẽs⸗ letztere aber bei etwaiger Entziehung der Rente die aus den Rekursenischeidungen 610, 654. 753, 754 (Amtliche Nachrichten des R. V. A.“ 18838 Seite 333, 1889 Seite 138, 359) erfichtlichen Grundsaͤtze zu beachten haben.
in denen Bergarbeiter durch Betriebs ren ohne daß das — sonst normale — te Äuge in Mitleidenschaft gezogen worden war, batte die be⸗ Berufsgenossenschaft den Verletzten eine Rente von 20 Prozent r völlige Erwerbgunfähigkeit zugebilligt, das Schiedsgericht ne Berufung aber um 10 Prozent erhöht. In den en, brachte die Berufsgenossenschast eine ältnisse der im Bezirke der betheiligten zum Erweise dafür bei, ämlichen Lohn, wie die
sonderen Umstände des Einjelfalleß zu einer Abweichung veranlaßten, bei der Bemessung des Gradesz dieser Minderun nschaft bier alt augreichend bezeichnete Sätze hinaug⸗ üglich vieler, mebr oder minder qualiflzirt. Berufs- t dazu gelangt, den Verlust eines Auges im Allgemeigen auf einen von einem Drittel Erwerbzunfähigkest nicht abweichenden Satz zu schätzen. Dabel war dem Reich- Versiche rung?“ amt wohlbekannt, daß manche Aerite, darunter auch Spez ialisten fur Augenkrankheiten, sich in ihrer Begutachtung der Wirkung des PVer— lustes eines Auges — bei sonst normalen Verhältnissen dez anderen dem hier von der Beklagten vertretenen Standpunkt nähern. In ⸗ dessen dieser Auffassung stehen auf der anderen Seste die Urthefle zahlreicher Autoritäten auf dem Gebiete der Augenhellkunde entgegen: von neueren Arbeiten sei auf die im „Centralblatt, für allgemeine Gesundheite pflege HL. Jahrgang (1390) Seite 2717 bis 232 veròoffent⸗ lichte Abbandlung des Augenarztes Dr. Mooren „Sehstöcuggen und Entschaͤdigung' verwiesen. Und diese Urtheile finden sowobl in den bei zahlreichen Fallen gemachten praktischen Erfahrungen, wie auch in Erwägungen allgemeiner Natur ihre Bestätigung. dahin, daß die Vertreter der abweichenden Auffossung in der Regel nur den einen beim Verlust eines Auges in Betracht kommenden Faktor, nämlich den Verlust an zentraler Sebschärfe, ausreichend berücksichtigen, dagegen die daraus erwachsenden Übrigen Nachtheile nicht in Rechnung ziehen oder doch unterschätzen. Diese sind in dem Verluste der Möglichkeit des binokularen Sehens, das heißt, der ände nach ihrer Körperlichkeit wahrzunehmen . verhältnisse und Entfernungen richtig sowie in der Minderung der Vollständigkeit des Gesichts⸗ damit in der Schwierigkeit zu erblicken, Hindernisse und Gefahren, die dem Einäugigen von der Seite des erblindeten Auges ber ent⸗ lich deutlich wahrzunebmen. Es mag ebelstände sich bei manchen Berufs⸗ ondere auch für gewöhnliche Tagearbeiter, bei einer großen Zabl anderer Berufszweige auf die Erwerbsfähigkeit in erbeb⸗ ch auch durch die Uebung und Ge—
Berufsgenosse gegangen un thäͤtigkeiten
seines Entschädigungsanspruch genossenschaft nachzukommen,
(970.) In mehreren Fällen, unfall ein Äuge verloren hatten,
derjenigen fü dieselbe auf erhobe hiergegen eingelegten Rekurs Uebersicht über die Lohnverh Seltion beschäftigten einäugigen Bergarbeiter daß die überwiegende Mehrzab! derselben den n beiter aleicher Art. verdienten, und daß auch bei den indereinnahme an Lohn in den weitaus meisten Fällen ; Auch hätten sich diejenigen Arbeiter, welche durch Unfall ein Auge eingebüßt, bei den ihnen zugebilligten, entsätzen entsprechenden Rentenbeträgen in der Regel be— hig lcher Umstand doch dafür spreche, daß sie selbst jene Ent— schädigung für angemessen und ausrei Versicherungsamt hat die betreff enden I89g1 zuräckgewiesen und dabei im Wesentlichen Folgendes aus Rekursentscheidung 1888 Seite Berufsgenossenschaft einen Betriebsunfall Auges sich stets als eine Minderung der Versicherungsamt ist auch soweit nicht die be—⸗
Letztere gehen
unverletzten Ar übrigen die M nur 5 bis 20 Prozent betrage. Fähigkeit, die Gegenst jenen Proz und damit zugleich die Größen ruhigt, we abzuschãtzen, chend erachteten. Das Reichs! feldes und Rekurse unter dem 26. Januar gegenstehen, rechtzeitig und hinlän zugegeben werden, daß diese Ue thätigkeiten, insbes störend geltend machen: aber tritt ihr schädigender Einflu lichem Maße hervor und läßt
wöhnung nur in unvollkommener Weise ausgleichen.
der Mangel des binokularen Sehens bei Monteuren,
569 J. Amtliche gegenüber dem entgegengesetzten Vorbringen einer chen worden, daß der durch
Nachrichten des R. V. A.“ bereits ausgespro herbeigeführte Verlust eines Erwerbsfähigkeit darstellt, sondern das Reicht ⸗ in seiner bisherigen Rechtsprechung durchweg,
So macht sich Mechanikern,
— —————— — ——— —— r
.
Sclofern ne. w, die Schmälerung der Vollständigkeit des Gesichts ere ber be, folhen Arbeitern befonders fühlbar, die an gefährdeten Steller I. B an und bei Maschinen oder in Bergwerken beschäͤftigt e, bee, ritt hann noch bei allen Arbeitern die Nothwendigkeit e, e, bes unversehrten Auges, um dessen unersetzlichen Ver- n, , em, en, die dadurch nicht selten bedingte Einschränkung des Höhere, Kärwerbzfelbes, die größere Vorsicht und Langsamkeit bei per, Jeet, a, die leichtere Ermüdung der einen Auges bei an aer, mm,, zeesdanntem Sehen (zu vergleichen Entscheidungen 569, 673, 971, Antliche Nachrichten des R. V. A.“ 1888 Seite 291, fas, Gn, e, 16g0 Seite 597). Diesen für eine reichlichere SZchäß eng ez Grades der Erwerbsunfähigkeit sprechenden Gründen gegen iber alt das von der Berufgzgenoffenschaft in ihren Rekursschriften erh, Material nicht durchgreifend ins Gewicht. Ihre statistischen Anzaben leiden einmal an dem Mangel, daß darin nur diejenigen ad ugigen Irbeiter Berücksichtigung finden, die bei der bisherigen Berg arbest fortheschäftigt werden, während es an einer Angabe barer seßlt, wi. viele der in dem betreffenden Bezirk durch Betriebs · unall nzagig Gewordenen infolge der Verletzung gezwungen worden sind, itr⸗ Ficherige Thätigkeit aufzugeben und zu einer anderen über⸗ zugehen. Sorann läßt sich nicht übersehen, welchen Antheil das Mit⸗ leis ound Hehlwollen der seitherigen Arbeitgeber an den verhältniß · mäßig gůnstigen gohnverhältnissen der Betheiligten tragen, und welche Gewähr fär eine Fortdauer der letzteren, namentlich beim Ueberggnge in andere Betriebe, besteht. Auch kann dem Umstande daß die. Per— letzten sich vielfach bei den ihnen zugebilligten geringen Rentenbeträgen beruhigt haben, nicht ohne Weiteres die von der Berufsgenossenschaft bervorgehobene Bedeutung besgemessen werden. Denn die aufgeführten Uebelstände treten ihrer Natur nach dem Betroffenen meist nicht von vornherein mit der Schärfe ins Bewußtsein, wie dies bei den Folgen des Verlusteß einer Hand, eines Armes oder Beines der Fall zu sein
pflegt, sondern machen sich ihm erst nach und nach bei der Arbeit selbst
in höherem Maße fühlbar. Die Rentenfestsetzung und die Berufungs⸗ frist fallen aber bei ren , re Geschäftsgange oft noch in eine Zeit, wo der , jene mißlichen Erfahrungen noch nicht oder doch nicht in ibrem vollen Umfange gemacht hat. Dies erklärt, weshalb er e erhien 6 nicht selten mit objektiv unzureichenden Entschädigungs⸗ ätzen begnügt.
1. Untersuchungs · Sachen. 2. Aufgebote, ü 3. Unfall⸗ und Invalid 4. Verkaufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloosung ꝛc. von
I . Hersicherung. erthpapieren.
6. Tommandit ˖ Gesellschaften auf Aktien u. Aktien · Gesellsch.
Oeffentlicher Anzeiger.
e. 10. Verschiedene e n gge,
seines Truppentheils beurlaubt gewesene Gefreite Karl Ferdinand Frommer, geboren den J. August 1865 zu Stuttgart, in eontumacism der Fahnen flucht für schuldig erklärt, und das ibm gegenwärtig zustehende oder künftig anfallende Vermögen un- beschadet der Rechte Dritter mit Beschlag belegt
Stuttgart, den 8. Juni 1891. 51. Infanterie⸗Brigade (1. K. W..
) Untersuchungs⸗Sachen.
Steckbrief. die unten beschriebenen 1) Buchhalter Gott⸗ 3. März 1859 zu Leobschütz,
Clara, geb. Rosenhahn, zu Magdeburg,
lieb Klein, geboren am 2 2) dessen Ehefrau am 159. 4. 1861
Berlin wohnhaft,
in das nächste
beide zuletzt in ist die Untersuchungshaft wegen Es wird ersucht, dieselben zu t Gerichtsgefängniß, me und sofortige Nachricht hierher d, abzuliefern. den 4. Juni 189 Königliche Staatsanwaltschaf Beschreibung ) des ꝛc. Statur kräftig, brauner Schnurrbart, dunkel, Nase kurz, vollständig, Kinn obal, gesund, Spra dunkler Jaquet · A stiefel. — Bes
Y Frau Klein blond, Stirn frei, Nase klein, ? Gesicht oben breit, u fund, Gestalt kräftig,
Steckbrief. die unten beschriebene Kellnerin unver⸗ welche sich verborgen R. JI. 157. 91 die Unter⸗ Meineides verhängt. Es wird rowska zu verhaften und in das fangniß zu Alt. Moabit 12a abzu⸗
den 6. Juni 1891. Der Üntersuchungsrichter bei dem Königlichen Landgerichte J. Beschreibung: 26. August 1868 ju Siatur mittelstark, Haare Augenbrauen blond, Augen nase, Mund gewö rund, Gesicht rund, gebrochen deut
verhaften und welches um Annah gebeten wir
ö und andere Durch Beschluß der Strafkammer II., des Groß- herzoglichen Landgerichts bierselbst vom 28. Mal d. J. ist das im Deutschen Reich befindliche Vermögen eines Vergehens nach St. G.⸗Bs. angeklagten Juniel, geb. den 6 J zuletzt wohnhaft zu Oldenburg, der St. P. O. mit Beschlag belegt. Oldenburg, 1891, Juni 4. Der Staatsanwalt. J. V.: Ramsauer.
Gerichtsschreiberei t beim Landgericht JI. Klein: Größe 1664 m, Stirn hoch, Bart: Augenbrauen braun, und:; dicke Lippen, Zähne un ⸗ val, Gesicht länglich oval, che deutsch. — Kleidung: der schwarzer Hut, Zug ondere' Kennzeichen: auf der rechten
: Größe 1ů55 m, Haare dunkel Augenbrauen blond, Au
d gewöhnlich, n nten schmal, Gesichts Sprache deutsch.
§. 140 Ziffer 1 des Hinrich Johann Ludwig uli 1863 zu Drielakermoor, gemäß §5§. 325, 326
Haare braun, deren Vorhan⸗
hervorging, von Kapital,
Bekanntmachung. widerspricht, dem Gerichte en landgerichtlichen Straf⸗
1891 wurde
ö Durch Urtheil der hie kammer vom 27. M 277. August 1890 gegen den Leodegar Kury, geboren 0 in Tagslsheim, wegen Ver- letzung der Wehrpflicht angeordnete beschlagnahme aufgehoben. Mülhausen, den 2. Juni 1891. Der Kaiserliche Erste Stagtsanwalt. In Vertretung: Roeffs, Staatsanwalt.
— —
2 Aufgebote, Zustellungen und dergl.
Zwangs versteigerung. Im Wege der Zwangsvollstreckun Grundbuche von der Friedrichstadt Rr. 1519 auf den Namen des Chemikers Gustav Jürs hier eingetragene, in der belegene Grundstü
die unterm
am 23. März senigen, welche das Eigenth anspruchen, werden aufgeforde steigerungstermins die Einste
Vermögens⸗
ebelichte Thekla Borowska, hält, ist in den Akt suchungshaft wegen ersucht, die ꝛc. Untersuchungẽge
tember 1891,
chin, Größ . . Krotoschin, Größe 1 m em, Stirn flach, blaugrau, Nase Stups⸗ Zähne vollständig. Kinn Gesichtsfarbe gesund, Sprache sch — und polnisch.
es Königs!
den Handelsmann Oskar
geboren am 22. Feb
Siffident, wegen Beleidigung, hat des Königlichen Landgerichts zu
Sitzung vom 29. April 1891, an
soll das im and 21 Blatt
immerstraße Nr. 21 eptember 1891, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Nene Friedrichstr. 13, Hof, Flügel C. ‚— versteigert werden. Grundftück ist mit 195 250 6 Nutzunggwerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige das Grundstück be⸗
; Gerichts schreiberei ebenda, Flügel D., Zimmer 42, eingesehen werden. Realberechtigten ö nicht von selbst auf den Ersteher Übergehenden deren Vorhandensein aus dem Grundbuche des Versteigerungsvermerks nicht hervorging, besondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, ebungen oder Kosten, spätestens m Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Ab= gabe von Geboten anzumelden und, falls der be. Gläubiger widerspricht, laubhaft zu machen, widr eststellung des geringsten Gebo werden und bei Vertheilun
die berücksichtigten Ansprüche Viejenigen, beanspruchen,
Im Namen d Erdgeschoß, In der Strafsache gegen Griepentrog zu B
1849 zu Berlin,
Potsdam in der welcher Theil genommen haben: 1) Haeckel, als Vorsitzender, 2) Sperber, 3) Albrecht,
rotokoll die Ausschlußurtheile ündet worden.
Solches wird hierdurch Jgemeinkundig gemacht und hat das Aufgebot des Spartan enbuchs Nr. 6 85 der uf Mittwoch, den 1. Jult Spartasse zu Witten über ine Finlcge von 57.58 . zor Gericht Fier ausgestellt ür den Bergmann Johannes Günther n
und andere
Abschãtzungen achweisungen.
werden zugleich die 1891, Vormittags 11 Uhr, Ueberbotstermine hierdurch in Erinnerung gebracht, daß in den heute auge ordern, pätestens in dem auf den Bd. Or- abgehaltenen ersten Verkaulsterminen Gebote nicht eimder sn Zuarmittangs 13 Uhr. or nem abgegeben sind. ; Nenbrandenburg, den Großherzoglich
W.
bedingungen anstehenden
aufgefordert,
Landgerichts ⸗Räthe,
Eintragung ach, Gerichts⸗Assessor, als Richter, Pr. Mendelssobn, Gerichts ⸗Assessor, als Beamter der Staatzanwaltschaft, von Wolff, Referendar, - als Gerichtsschreiber, für Recht erkannt, daß der Angeklagte Erie Beleidigung schuldig, da von 50 — fünfzig — Mark, ĩ bungefalle für je 5 — fünf — Mart einem Tag Gefängniß zu bestrafen, auch den Beleidig⸗ ten, nämlich den bei der rechtspflege betheiligten Gerichte, die Befugniß zujzusprechen, innerhalb . Zustellung einer beglaubigten Abschrift des rechtskräftigen Ürtheils an den König lichen Kammergerichtz · Frãsidenten, den verfügen. den Theil des Urtheils einmal im „Reichs: und Staats. Anzeiger und in der Berliner Volks. zeitung auf Kosten des Angeklagten bekannt machen zu lassen. Letzterem auch die Kosten des Verfahrens zur Last zu legen.
wiederkehrenden In Sachen, betreffend die Zwan zur Ronkursmasse des Dandiers Schmid Merstltst 6sdas; Aufgebot, gehörigen, im Dasenlager (Vustern / zup stris. :361h, Der Däusier ugust Sanrisch us Schnack dur 1268 und 12690. belegenen Dausgennenttit st ur Hat dus WMisgebof des für (hn ausge teilten Shar⸗- Sequcsters, ur Ft Misenduchs ittrn= tr. Med der Mt sigen NRehen⸗ ait u For- teile *r Nzedertiausitzer Sparrafse zu üßbhen liber nahme der Vertheilung er Tertnin iun Duin mnftang, e , 9 wreaäanträani. Der Sn haben r Sbhgr⸗= den 25. Juni 83516, Gre it ns nnr, wer, affen nachs vird 1ufgefpedert, baätestens n dem Tn crihtrdervairter, Ne -, Wa, S. Drtvoer 188, Uwrm itte in mr, Seguldüurt Rernurn wr, Markt nir rseichne sen Jertchtt anberaumten An
enfalls dieselben ts nicht berücksichtigt des Kaufgeldes gegen
entrog der öffentlichen l l , er mit einer Geldstrafe klärung über den Thellungsplan, im Nichtbeitrei⸗ ; das Gigenthum den ausgesor dert, vor Schluß des Verstelgerungsterming die Gin stellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfall das Nausgeld in Bezug Stelle des Grundstuck⸗
Dag Urtheil über die Erthellung des Ju—
schlags wird am 24. September 1861, Nach- mittags 125 Uhr, an obenbezelchneter Gertchts. stelle verkündet werden.
Berlin, den 29. Mal 1891. Rönigliches Amtsgericht 1. Abtheilung 25.
gwaugdverstel ege der Jwangsbollstreckung lo Rs wa Grundbuche von Lichtenderg Band 19 2M auf den Namen des Kähsmanng Henn! hier eingetragene, in der Gldengerstraße
Grundstücks heiligten Gläubiger mlt dem Sener ten . den Sedus str rh no, wn xing due wur Aafsenouch woezulegen, wideigrnfailg Ne den 6 M. au zur Ginsicht au Me, Renn fh chene nel ct ung des ehen erfoigen vird
andhabung der Straf⸗ ichtern der Berliner
vier Wochen nach en Anspru Wi Sꝛu Me, Nen e. R Gra nhe rz o liches Mir ts, i.
l ; Mn. - Dem-
Dee Friede ld Dar eh, . Damn ee, eder Nen auß den Warten Gre Waren, Bäcker
, Greer , WMMderrcherd, nan, Ne wädnr chen Srarkasñfe zu
Nääultz Dehn med hem, Sodengem menen de ds 2a emtelten Sparkaffen-
e Deer when wen, Tuches, mn we den, e, Grelagen unterm 7. Juli 1890
2 , wms R, een, DW, w, nnd en Un dnnn mage gm mt 600 4 De e der . ird renner, ge ngen Rn d. den ntragt. Der J
Venen Denn, den Nimde wrd 2aemerdert, sväteftens in dem auf
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Durch Urtbeil äineg Kontumacialkriegkrechts vom 26. Mal refp. 2. Juni 155i ift der zur Ylęposition
—
legene Grundstück am 21. September 1891, 19. November 1891, Nachmittags 47 Uhr, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten vor dem unterzeichneten Gerichte, Königsstraße 71, an Gerichtsstelle, Rr. 13, Hof, Flügel C., Erdgeschoß, versteigert werden. Das Grundstũck ist mit 4.77 M widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er Reinertrag und einer Fläche von 16 2 11 4m zur folgen wird. Grundstener und für das Rechnungsjahr 1892/83 Elberfeld, den 23. März 1891. mit 13 0220 M Nutzungswerth zur Gebäudesteuer Königliches Amtsgericht. Abtheilung II. . 8 ö. r n,. ö laubigte (L. 8.) 9 rundbuchblatts, gige? ãtzungen Beglaubigt: Heßler, Gerichtsschreiber. h ö ,,,. , , . , ö. — . weisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können ,, len r mm er 42, eingese hen werden. e Realberechtigten 5 z ö das Aufgebot der folgenden Prioritätsaktien des übergehenden Ansprüche, densein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit Eintragung des Versteigerungsvermerks nicht insbesondere
— 1 . 24, anberaumten Aufgebotstermine seine aal Nr. 40, echte anzumelden und die Urkunde vorzulegen,
ez. O' Daniel.
Der Ingenieur VB. Limbor in Civitavecchia hat
Georgs ⸗Marien Bergwerks ⸗ und Hüttenvereins zu Georgs Marien · vũtte, nämlich der Nummern 376, 377, 378, 379 und 2340, lautend über je 1090 Thlr. (einhundert Thaler) Courant beantragt. Der In—⸗
—; derartige Forderungen haber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in . lm , dem auf Freitag, den 18. Dezember 1891, * Juffo dern n . Ahe , k 11 Uhr, vor dem unterzeichneten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger Aufgebotstermine feine Rechte anzumelden und die
laubhaft zu machen, dri ; = widrigenfalls dieselben bei Feststellung des erin ten 1 ,, , , die Kraftlos
Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Ver⸗ Sgnabrück, den 22. Mar 1891 kheilung, det , , . Königliches Amtsgericht. Abtheilung 3. um des Grundstücks be⸗ 1. vor Schluß des Ver⸗ I39865 ** Aufgebot. ung des Verfahrens Auf Antrag des Kirchenvorstandes zu Tolksdorf herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag bei Hogendorf werden die angeblich gestohlenen, im das Kaufgeld in Bejug auf den Anspruch an die Grundbuch von
Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über a. Rittergut Glaubitten in Abtheilung III. die Ertheilung des Zuschlags wird am 24. Sep Nr. 11, . Nachmittags 125 Uhr, an b. Adl. Gut Schülzen A. in Abtheilung III. obenbezeichneter Gerichtsstelle verkündet werden. Nr. 3, 8. 9
Berlin, den 28. Mai 1891. ag ᷣ
Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 53. Glaubitten Nr. 56 über 300 „ und Schülzen X.
Gerichte Abtheilung 3, Zimmer Nr. 8, anberaumten
eingetragenen Dstpreußischen Spezial⸗ P anobriefe
Nr. 5 über 300 4 aufgeboten. Die Inhaber werden aufgefordert, hre Rechte auf
In Sachen, betreffend die Zwangsversteigerung der die Pfandbriefe spatestens im Aufgebotstermin am zur Konturgrsasst deg. Dach seckermeisters Th. Voß. 28. Dezember 1890 Jormittage 0 uhr. schen Nachlasfeg gehörigen Grundstücke, nämlich; »Auf Der Gerichte telle Zimmer nume den, mp.
1) des an der Friedland'schen Straße sub Nr. 24A. Pfandbriefe vorzulegen, widrigenfalls die Rrartlos⸗
belegenen Hauses c. p. und n .
2) des Tan der Warkgrafenstraße aub Nr. 4B. Rajtenburg,; en Nai 1891.
belegenen Hauses e. p. sind in den heutigen Liquidationsterminen sosort zu a , irrlassen und ver⸗ 16324! Anrge vot.
erklärung derselben erfolgen wird.
Fönigliches Amtsgericht. Der Bergmann Johannes Fünther n Jangendreer
em Bemerlen Langendreer beantragt. Der Inhaber der Irtunde ird
nlerzeichneten Gerichte imberaumten ufgrbottz⸗
1891. ermine feine Rechte inzumelden ind Me rrundr es Amtsgericht. J. wvriulegen, vidrigen falls die Fraftloserklärung Yer
lrrnndt erfolgen wird. Witten, en . Jun 1851.
Tönigtiches Amtsgericht.
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Rn Me The ästermihne eine Recht anzumei den und Nag Sdar ·
Damstrrmwande, Nen 3. Jedengr 8 Das Täönigiiche rn e gericht * do 2 Der Bäcker Genik Mardud nn Dann dat das Auf-
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