1891 / 155 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 04 Jul 1891 18:00:01 GMT) scan diff

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Dr. Weidemann vom Landw. Brꝛzitk Köln, Dr. Ber nard vom Landw. Belirk Mainz, Dr. v. Glan, ÄAssist. Arzt 1. Kl. der Landw. 1. Aufgebot vom Landw. Bezirk Siegen; den Stabsärzten der Landw. 2. Aufgebots: Dr Bauer vom Landw. Bezirk ! Berlin, Dr. van Erckelens vom Tandw. Bezirk Aachen; den Assist. Aerzten 1. Kl. der Landw. 2 Aufgebots: Dr. Pelizaeus vom Landw. Bezirk Bernburg, Pr. Compes vom Landw. Bezirk Neuß. Dr. No]! vom Landw. Bezirk Frankfurt a. M, der Alschied bewilligt. Dr. Fi scher, Assist. Arzt 1. Kl. vom 4. Großherzogl. Heß. Inf. Regt. (Prinz Karl) Nr. 118, Dr. Holm, Assist. Arjt 2. Kl. vom Großherzoglich Mecklenburg. Grenadier⸗Regiment Nr. 89, unter Uebertritt zu den Sanitäts— Offizieren der Reserve, aus dem aktiven Sanitäts⸗ Corps, Dr. Kanzki, Assist. Arzt 2. Kl. vom 2. Nassau. Inf. Regt Nr. 88, Behufs Uebertritts zur Deutsch⸗Ostafrikanischen Schutztruppe, aus dem Leere, ausgeschieden. Dr. Steinbach, AÄsssst. Arzt 2. Kl. vom Inf. Regt. Herzog Karl von Mecklenburg⸗-Strelitz (6. Ostpreuß.) Nr. 43, unter Stellung à la suite des Sanitäts Corps, zur Dienst⸗ leistung beim Auswärtigen Amt kommandirt. Evangelische Militär Geistliche.

Wil helmi, Militär⸗Oberpfarrer des II. Armee Corps, auf . vom 1. Juni d. J. ab mit Pension in den Ruhestand ersetzt.

XII. (stöniglich Sächsisches) Armee⸗Corps.

Offiziere, Portepee-Fähnriche ze. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 3. Juni. Schultze, Oberst à la suite des J. Huf. Regts. Nr. 18 und Commandeur der 3. Kav. Brig. Nr. 32, mit Wahrnehmung der Geschäfte des Remonte⸗Jnspecteurs beauftragt.

d. Juni. Sachse,, Major und Bats. Commandeur im 2. Gren. Regt. Nr 191 Kaiser Wilhelm König von Preußen, unter Ernennung zum Abtheil. Vorstande und Intend. der Armee, in das Kriegs. Ministerium versetzt.

86km, . Criegern, Major im Schützen (Füs) Regt. Prinz Georg Nr. I98, zum Bats. Com mandeur im 3. Gren. Regt. Nr. 101 Kaiser Wilhelm König von Preußen ernannt. Freiherr v., d. Bus sche⸗ Ippenburg, Major und Comp. Chef im Schütz en⸗ (Füs.) Regt. Prinz Georg Vr. 108, in die überzäͤhl. Stabsoffizier Jelle dieses Regts. versetzt. v. Tschirschky u. Bögendorff. Pr. Lt. im Schützen (Fü) Regt. Prinz Georg Nr. Iz, unter Ernennung zum Comp. Chef, zum Hauptmann, vorläufig ohne Patent, be fördert. v. Watzd orf, Pr. Lt. im 2. Gren. Regf Rr. 101 Kaiser Wilhelm König von Preußen, in das Schütz en⸗ (Füs) Regt. Prinz Georg Nr. 108 versetzt, Schurig, Sec. Lt. im 2. Gren. Regt. Nr 101 Kaiser Wilhelm König von Preußen, zum Pr. Lt, vorläufig ohne Patent, befördert. Demiani, Sber— jäger im 1. Jäger⸗Bat. Nr. 12, zum Port. Fähnr. Schmaltz, Maior und Escadr. Chef im 1. Ulan. Regt. Nr— 17, zum etatsmäß. Stabtoffizier des 2 Ulan. Regts. Rr. 18, ernannt. Frhr. v. Rochow, Sec. Lt, im Garde Reiter Regt, zum Pr. Lt. be⸗ fördert. v. Hake, Unteroff. im Garde- Reiter Regt. Keyßelitz, Unteroff. im 1. Feld⸗Art. Regt. Nr. 12, zu Port. Fähnrß. ernannt.

Im Beurlaubtenstande. 23. Juni. Schreiber, Pr. Lt. von der Res. des 2. Hus. Regts. Rr. 18, Körner, Pr. Lt. von der Kav. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks J. Chemnitz, zu Rittmeistern, Wahle, Pr. Lt. von der Feld-⸗Art. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Freiberg, zum Hauptm., Reuß, Sec Ef. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Wurzen, zum Pr. Lt., befördert. v. Chlapowski. Königl. Preuß. Sec. Lf. der Res. a. D., in der Königl. Sächs. Armee, und zwar als Sec. Tt. der Res. des 2, Ulan. Regts. Nr. 18, wiederangestellt.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 3. Juni. v. Trosky, charakteris. Gen. Major z. D., unter Enthebung von der Funktion als Remonte⸗Inspecteur, sowie unter Fortgewährung der gesetzlichen Pension und mit der Erlaubniß zum Forttragen der Generals-Uniform mit den vorgeschriebenen Abzeichen, der erbetene Abschied bewilligt.

4 Juni. Schurig, Gen. Lt., Abtheilungsvorstand im Kriegs— Ministerium und Intend. der Armee, in Genehmigung seines Ab— schiedsgesuches mit der gesetzlichen Pension und der Erlauhbniß zum Forttragen der Generals-Uniform mit den vorgeschriebenen Abzeichen zur Disp. gestellt.

23 Ju ni. v. Schimpff, Major und etatsmäß. Slabsoffizier des 2. Ulan. Regts. Nr. 18, in Genehmigung seines Abschiedsgefuches mit der gesetzlichen Pension und der Erlaubniß zum Forttragen der Regts. Uniform mit den vorgeschriebenen Abzeichen, sowie unter Verleihung des Charakters als Oberst. Lt., zur Bisp. gestellt. Graf zu Münster, Pr. Lt. im Garde Reiter Regt, unter Verleihung des Charakters als Rittm., zu den Ref. Offizieren des Karab. Regt. übergeführt.

Im Beurlgubtenstande. 23. Juni. Dr. Schuman Leclereqg, Pr. Lt. von der Res. des T. Gren. Regts. Nr. 101 Taiser Wilhelm König von Preußen, Einert, Sec. Lt. von der Res. des 3. Feld⸗Art. Regts. Nr. 32, diesem unter Gewährung der gesetzlichen Pension, Kaifer, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks IJ. Leipzig. Röhreke, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks II. Leipzig, der erbetene Abschied bewilligt.

27. Juni. Scherner, Pr. Lt. von der Res. des 7. Inf. Regts. Prinz Georg Nr. 105, Behufs Uebertritts in die Kaiferliche Schutztruppe sür Deutsch⸗Oft Afrika, der erbetene Abschied bewilligt.

m Sanitäts- Corps. 17. Juni. Dr. Brause, Ober Stabtarzt 2. Kl. und Regts. Arzt des H. Inf. Regts. Prinz Friedrich August Nr. 194, zum Ober. Stabsarzt J. Kl, Pr. Heymann, Stabs, und Batg. Arzt im. 1. (Leib) Gren. Regt. Nr. 1060, unter Vorläufiger Belassung in seiner gegenwärtigen Dienststellung, zum Ober⸗Stabsarzt 2. Kl, Pr. Kerner, Stabs. und Bals. Arzt des 1. Jäger-Batz. Nr. 12, zum Ober-⸗Stabsarjt 2. Rl. und Regts. Arzt des 3. Inf, Regts. Nr. 107 Prinz Regent Luitpold von Bayern, br. Müller, Stabzarzt in der Sanitätsdirektion, unter vorläufiger Belassung in seiner gegenwärtigen Vienststellung, zum Ober⸗Stabs— arzt 2. Kl., Dr. Zimmer, Assist. Arzt 1. Kl. im 11. Inf. Regt. Nr. 139, zum Stabs, und Bats. Arzt des 1. Jäger ⸗Bats. Nr. 12, Arnschink, Assist. Arzt. 2. Kl. des Plon. Bats. Nr. 13, zum Assist. Arzt J. Kl. befördert. Dr. Lehm ann, Assist. Arzt 2. Kl. im Schützen (Fü) Regt. Prinz Georg Nr. 108, in das Hh. Inf. Regt. Prinz Friedrich August Nr. 164 versetzt, Pr. Krehl, Affist. Arzt 1. Kl, der Res., des Landw. Bezirks J. Leipzig, zum Stabsarzt, Dr. Röcke, Assist. Arzt 2. Kl. der Ref. des Landw. Bezirks Zittau, Waldau, Dr. Menzel, Assist. Aerzte 2. Kl. der Ref. des Fandw. Bezirks Bautzen. Dr. Kockel, Dr. Carstens, Franke, Dr. Börner, Assist. Aerzte 2. Kl. der Res. des Landw. Bezirks J. Leipzig, zu Assist. Aerzten 1. Kl., Goepel, Unterarzt der Ref. des Landw. Bezirks I. Leipzig, Dr. Kindl er, Unterarzt der Landw. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Annaberg, zu Assist. Aerzten 2. Kl., befördert. r. Kießling, Ober- Stabtzarzt 1. Kl. und Regts. Arzt des 3. Inf. Regts. Nr. 192 Prinz⸗Regent Luitpold von Bayern, in Genehmi⸗ gung seines Abschiedsgesuches mit der gesetzlichen Pension und der Erlaubniß zum Forttragen der bisherigen Uniform mit den vorgeschriebenen Ab⸗= zeichen, sowie unter Verleihung des Charaktes als Gen. Arzt 3. Kl., zur Disp. gestellt. Hammacher, AÄssist. Arzt 1. Kl. der Landw. . des Landw. Bezirks J. Leipzig, der erbetene Abschied

ewilligt.

Kriegs Ministeriums.

Neubert, Ober ⸗Lazareth⸗Insp. vom Garnison⸗

Lazareth Leipzig, zum Garn. Tazareth Bresden, Heyne, Lazareth⸗ . Garn. Lazareth Bautzen, zum Garn. Lazareth Leipzig,

XIII. Königlich Württembergisches) Ariee⸗ Corps.

0. Jung. v. Woelckern, Gen. Lt., mit der Führung des Armee Corps beauftragt, zum kommandirenden Generakb des Armee⸗ Corps ernannt.

Die jugendlichen Arbeiter in Prenßen im Jahre 1890.

Im Jahre 15390 wurden rach dem Jahresberichte der preußischen Gewerberäthe und Bergbehörden in den Previnzen Ost⸗ und Westpreußen zusammen in 264 gewerblichen Anlagen zusammen 1943 jugendliche Arbeiter beschäftigt, darunter 1143 männliche und 800 weibliche; von diesen waren 78 zwischen 12 und 14 Jahren. Hiervon kommen auf Ostpreußen in 135 Fabrik⸗ anlagen 709 jugendliche Arbeiter, von denen 655, nämlich 397 männ— liche und 238 weibliche, sich im Alter zwischen 14 und 16 Jahren befanden, und 35, und zwar 17 männliche und 18 weibliche, no nicht 14 Jahre alt waren, und auf Westpreußen in 128 Fabrikanlagen 1243 jugendliche Arbeiter, davon 1200 (725 männliche und 514 weib⸗ liche) im Alter zwischen 14 und 16 Jahren und 43 (57 männliche und G6 weibliche) im Alter von unter 14 Jahren. Die für die Pro— vinz Ostyreußen angeführten Zahlen dürften indessen den thatfächlichen Verhältnissen nicht völlig entsprechen, da sie wohl nicht fämmtliche in den im Regierungsbezirk Gumbinnen belegenen Ziegeleien beschäf⸗ tigten j ugendlichen Arbeiter enthalten.

In den Städten Berlin, Charlottenburg und im Kreise Teltow betrug in dem angegebenen Jahre die Zahl der jugendlichen Arbeiter 7933, 4731 männliche und 3262 weibliche, in 5136s Fabriken, davon befanden sich im Alter von 12 bis 14 Jahren 77 (658 männ— siche und 9 weibliche). Ein Vergleich dieser Angaben mit denen des Jahres 1888 ergiebt ein Mehr von 254 Fabriken und von 478 männ— lichen und 549 weiblichen jungen Leuten, dagegen eine Verminderung der in Fabriken beschäftigten Kinder um 25 Knaben und 37 Mäbchen' Die Zahl der Fabriken, in welchen jugendliche Arbeiter be— schäftigt werden, sowie die Zahl dieser letzteren selbft, stand in dem selben prozentualen Verhältniß wie in den Vorjahren. In 31 bis 32 9 Fabriken wurden 4 6 männliche und 8 bis s G weibliche jugendliche Arbeiter beschäftigt. Erfreulich ist die stets wachsende Verminderung der Kinderbeschäftigung. Dadurch wird die bereits früher geäußerte Ansicht, daß ein Verbot der Beschäftigung von Kindern in Fabriken des Aufsichtsbezirkes Berlin ohne Schwierig⸗ keiten durchführbar sein würde, von Neuem bestãtigt.

In den 1140 Fabriken der Provinz Brandenburg, mit Aus— nahme der oben genannten Theile, waren 1890 6712 jugendliche Ar- beiter beschäftigt, davon 60616 jange Leute (3390 männliche, 2126 weibliche) und 6866 Kinder (438 Knaben, 258 Mädchen). Dieseiben ver . theilen sich auf die beiden Regierungsbezirke folgendermaßen: Im Regierungsbezirk Frankfurt a. O. betrug die Gesammtzahl der jugendlichen Arbeiter 4333. Davon waren 231 männliche, 213 weibliche unter 14 Jahren, und 2259 männliche, 1630 weibliche Über 14 Jahre. Dies ergiebt eine Abnahme von 134 3,1 ê, gegen das Bor— jahr. Im Regierungsbezirk Potsdam betrug die Gesammtzahl der jugendlichen Arbeiter 2379. Davon waren 207 männliche, 45 weib⸗ liche unter 14 Jahren, 1631 männliche, 496 weibliche über 14 Jahre. Dies ergiebt eine Zunahme von 360 15, 1 Yo gegen das Vor⸗ jahr Die Kinderarbeit hat gegen das Vorjahr im Regierungsbezirk Frankfurt um 23 0 abgenommen, im Regierungsbezirk Potsdam da⸗ gegen um O, 3 CG zugenommen.

Die Zahl der in der Prodinz Pop'm mern in Fabriken und diesen gleichstehenden Anlagen beschäftigten jugendlichen Arbeiter betrug in dem Berichtsjahre: Im Regierungsbezirk Stettin in 136 Anlagen s887 männliche, 258 weibliche von 14 bis 15 Jahren, 26 männliche, 2 weibliche von 12 bis 14 Jahren; im Regierungsbezirk Köslin in 97 Anlagen 229 männliche, 1566 wäbliche von 14 bis 16 Jahren, 43 männliche, 38 weibliche von 12 bis 14 Jahren; im Regierungsbezirk Stralsund in 22 Anlagen 67 männliche, 45 weibliche von 14 —16 Jahren, 55 männliche, 4 weibliche von 12—14 Jahren; zusammen 1818 jngendliche Arbeiter in 255 Anlagen gegen 1746 in 254 Anlagen im Jahre 1885 und 1447 in 185 Anlagen im Jahre 1888.

In der Provinz Posen waren von 5813 in Fabriken Be—

schäftigten 450, d. Hh. 7,74 6 , jugendliche Arbeiter, gegenüber 482 oder 7,9 c der in sämmtlichen Anlagen Beschäftigten ' im Vorjahre. Unter 35780 Arbeitern überhaupt waren 1345 3,75 06 jugendliche Arbeiter, gegenüber 1297 37306 im Vorjahre. Un Kindern unter 14 Jahren wurden 50 0,3 e der Gesammt-⸗-NLrbeiterzahl gegen 45 0,13 9, im Vorjahre beschäftigt. Sieht aan davon ab, daß 32 Anlagen, d. h. etwa 660 weniger als im Vorjahre, sich mit der Beschäftigung jugendlicher Arbeiter befaßten, so sind biernach keine wesentlichen Veränderungen Betreffs der Beschäftigung jugendlicher Arbeiter eingetreten. In der Provinz Schlesien ist die Zahl der im Jahre 1890 in den Regierungsbezirken Breslau und Liegnitz bestehenden Fabriken und diesen gleichstehenden Anlagen, welche jugendliche Arbeiter beschäftigen, im Vergleich mit dem Jahre 1838 gestiegen, und zwar im eisteren von 752 auf 1167, alfo um 415, und im letzteren von Si auf S965, also um 55, im ganzen Bezirk mithin von 1595 auf 2063 oder um 568 Anlagen. Allerdings waren unter diesen neuen Anlagen sehr viele, welche nur J oder ? jugendliche Arbeiter und auch diese nur vorübergehend beschäftigten. In entsprechender Weise hat sich die Zahl der jugendlichen Ärbeiter vermehrt, Es wurden beschäftigt: im Regierungsbezirk Breslau: 1888 5158 jugendliche Arbeiter gegen 490 (4 1312) im Jahre 18530. Davon waren: junge Leute in 1888 5039 (3175 männlichen und 1864 weiblichen Geschlechts) gegen 6218 (4005 männlichen und 2216 weiblichen Geschlechts; in 1850; Kinder in 1888 63, in 1896 74 (H 9) männlichen und 54, in 1890 200 (4 146) weiblichen Ge⸗ schlechts Im Regierungsbezirk Liegnitz belief sich im Jahre 1888 die Zahl der jugendlichen Arbeiter auf 3969, in 1890 auf 4356 (4 127) von denen in 1888 35662 (2271 männlichen und 1291 weib⸗ lichen Geschlechte), in 1390 3964 (2625 männlichen und 1359 weib— lichen Geschlechts) junge Leute, und 407 (293 männliche und 114 weib= liche) in 1388 gegen 432 (351 männliche und 81 weibliche) in 1890 Kinder waren. Die Heranziehung jugendlicher Arbeiter zur Fabrik- thätigkeit war indessen keine außerordentliche und entsprach ziemlich genau der Vermehrung der Arbeiterzahl im Allgemeinen. Im Re— gierungsbezirk Oppeln beschäftigten im Berichtssahr von den 2818 gewerblichen Anlagen hi6 jugendliche Arbeiter, deren Zahl sich auf ö0ozs gegen 4950 im Vorjahre belief. Darunter waren 560d (1889 4042) junge Leute und 21 (1889 8) Kinder.

In der Provinz Sachsen wurden 1890 im Regierungsbezirk Magdeburg an jugendlichen Arbeitern beschäftigt in 4638 Anlagen: o693 männliche und 808 weibliche junge Leute von 14— 16 Jahren und s1 männliche und 21 weibliche Kinder von 17—14 Jahren. Die Zahl der jugendlichen Arbeiter ist gegen das Vorjahr von 3581 auf 4501 oder um etwa 26 Yo, die Zahl der Kinder von 69 auf 102 oder um etwa 45 , gestiegen. In den Regierungsbezirken Merfeburg und Erfurt waren in 801(4 gewerblichen Anlagen 7739 jugendliche Arbeiter, 256 mehr als in 1888 beschäftigt, gleich 84 bezw. 82 6/ go sämmtlicher Ar— beiter. Die Zahl der Kinder zwischen 127 und 14 Jahren hat gegen das Jahr 1388 um 33 abgenommen. Es entfielen auf 10 9060 Arbeiter im Jahre 1888 65 Kinder, im Jahre 1890 48 Kinder. Hierbei muß aber berücksichtigt werden, daß im Allgemeinen, mit wenigen Aus— nahmen, diejenigen Kinder, welche vor vollendetem 14. Jahre die Schule verlassen haben, von den Gewerbetreibenden nicht mehr als in die Klasse der Kinder gehörig, gerechnet werden und deshalb auch die mitgetheilten Zahlen nicht völlig genau find.

In der Provinz Schleswig -⸗Holstein beschäftigten im Jahre 1890 645 Fabriken u. s. w. 1959 jugendliche Arbeiter, 11956 männ— liche und 463 weibliche, unter denen sich 357 Kinder, 262 männliche und 1536. weibliche, befanden, gegen 1501 männliche und 388 weibliche, darunter 418 Kinder, 255 männliche und 153 weibllche, in 1888. Da die Vermehrung der Arbeiter des Jahres 1890 im Vergleich zum Jahre 1888 174 0 betrug, so blieb die Vermehrung der jugendlichen Arbeiter mit iä,s do: 'nicht unwesentlich dahinter zurück. Es zeigte sich überhaupt nur eine Vermehrung der jugendlichen Arbeiter zwischen 14 und 16 Jahren, während die Zahl der Kinder unter 14 Jahren um 9g, 8 o abgenommen hat.

In dem Berichtsjahre waren in der Provinz Hannover i151 jugendliche Arbeiter in 872 gewerblichen Anlagen beschäftigt. Im Alter von 14 bis 16 Jahren waren 4719, darunter I676 mannlichen

und 1079 weiblichen Geschlechts; die Zabl der Kinder zwischen 12 9.

und 14 Jahren betrug 403, darunter 257 Knaben und 145 Mädchen. Ein Vergleich mit dem Vorjahre zeigt in der End- summe eine Abnahme von 133 jugendlichen Arbeitern, von denen 107 auf die jungen Leute und 26 auf die Kinder entfallen. Die Zahl der Betriebe, in welchen jugendliche Arbeiter beschäftigt wurden, hat im Berichtsjahre um 24 zugenommen. Auch die Zabl der männ“ lichen Arbeiter im Alter von 14 bis 16 Jahren ist um 28 gewachfen. Dafür zeigen die Zahlen der weiblichen Arbeiter von 14 bis 5 Jahren eine Abnabme von 135 und die der 12 bis 14 jährigen Knaben eine Abnahme von 26, während die Zahl der Mädchen von 12 bis 14 Jahren in beiden Jahren die gleiche war.

Die gewerblichen Anlagen der Provinz Westfalen beschãfligten im Jahre 1890 in Regierungsbezirk Mänster 2478 jugendliche Arbeiter, 403 mehr als im Vorjahr, von denen 1689 (im Vorjahr 62) Kinder und 2399 (im Vorjahr 1913) junge Leute waren. Im Regierungsbezirk Minden belief sich die Zahl der jugendlichen Arbeiter auf 5198 gegen 4506 in 1889, darunter waren 3161 junge Leute (188 2818) und 1797 Kinder (1885 1688). Die Zunahme der Beschäftigung jugendlicher Arbeiter wurde zum weit⸗ aus größten Theile durch die fortschreitende Entwickelung der Cigarren⸗ und Textil-Industrie veranlaßt. Im Regierungsbezirk Minden wurden in 265 Cigarrenfabriken 2780 jugendliche Arbeiter 1429 Kinder und 1351 junge Leute in 53 Anlagen der Textil Industrie 906 jugendliche Arbeiter 113 Kinder und 793 junge Veute be— schäftigt. Im Regierungsbezirk Münster wurden in 125 Anlagen der Textil- Industrie 1832 jugendliche Arbeiter 106 Kinder und 1776 junge Leute beschäftigt Die Anzahl der in sämmtlichen Fabriken und diesen gleichstehenden Anlagen des Regierungsbezirks Arnsberg beschãftigten jugendlichen Arbeiter betrug 10 144 gegen 9784 im Vorjahre. Davon waren 98651, 8394 männliche und 1457 weibliche, junge Leute, 293, 205 männliche und 85 weibliche, Kinder. Im Verjahre betrug die Zahl der jungen Leute 391, 8037 männliche und 1357 weibliche, die der Kinder 390, 2652 männliche und 128 weibliche.

Gegen Ende des Berichtsjahres wurden in 1047 Fabriken und diesen gleichstehenden Anlagen der Provin; Hessen ⸗Nassau 248 Kinder, 150 Knaben, 98 Mädchen, und 6102 iunge Leute, 4115 männliche, 2287 weibliche, beschäftigt. Entgegen dem Ergebniß des letzten Jahres, in welchem in 1658 Anlagen 349 Kinder und? zz 45 junge Leute beschäftigt waren, zeigt sich sonach im Jahre 1890 eine erhebliche Abnahme in der Beschäftigung der Kinder und eine nur geringe Erhöhung. in der der jungen Leute. Auch die Zahl der ,, welche jugendliche Arbeiter beschäftigten, hat sich etwas verringert.

. der Rheinprovinz wurden von jugendlichen Arbeitern be⸗ schäftigt; im Jabre 1885 im Regierungsbejirk Köhn 44388, im Re⸗ gierunasbezirk Koblen; 1613, zufammen 61056; im Jahre 1890 im Regierungsbezirk Köln 50), im Regierungsbezitk Koblenz 1963. zusammen 7672. Ez ergiebt dies für 159 eine Zunahme von Al beziehungsweise 315, jusammen von 966 jugendlichen Arbeitern. Die Zunahme fällt fast ausschließlich auf die männlichen jungen Leute von 14 bis 18 Jahren, denn weibliche Arbeiter von 12 bis 18 Jahren wurden 1883 2247, 18909 2248. Kinder von 12 bis 14 Jahren 1888 72, 1890 113 beschäftigt. Der letzterwähnte Zuwachs kommt ausschließlich auf die Cigarrenfabriken im Kreife Weßlar. Die Zahl der Anlagen, welche im Regierungsbezirk Düfseldorf jugendliche Arbeiter beschäftigten, betrug am Schluß dez abgelaufenen Jahres 2395 gegen 2075 im Jahre 18588. Dleselbe hat also eine Vermeh⸗ rung um 318 oder 15,3 d erfahren. Die Gesammt abi der ju zend. lichen Arbeiter wurde auf 18376 gegen 14 855 im Jahre 18853 er— mittelt, was eine Zunahme von 23,7 o ergiebt. Die Mehreinstellung der jugendlichen Arbeiter hat in der Hauptsache bereits im Jahre 1389 stattgefunden. Am Schluß dieses letzteren Jahres betrug dieselbe gegen das Vorjahr bereits 16,2 99, während das Berichtsjahr nur eine Zunahme um 7,5 o gufweist. Der Einflaß, welchen der ge— werbliche Aufschwung des Jahres 1839 mit seinen Neuanlagen und Betriebserweiterungen auf, diese Verhältnisse ausgeübt hat, scheint somit, wenn auch abgeschwächt, im Berichtsjahre noch fortgewirkt zu haben. Kinder wurden in den Jahren 1883: 30s, 1889 : 571 und 1890: 481 in Fabriken beschäftigt. Hier steht alfo der Ver⸗ mehrung von 1888 auf 1889 um 5,7 Y, eine Verminderung von 1889 auf 1890. um 19,3 o gegenüber. Keine Kinder wurden in den Stadtkreisen Düsseldorf und Duisburg, im Stadt- und Landkreise Essen und im Kreise Ruhrort, weniger als 20 in den Kreisen Düsseldorf and), Barmen, Elberfeld, Krefeld (Stadt und Land), M.Gladbach (Stadt), Remscheid, Mülheim 4. R. Neuß, Grevenbroich, Geldern, Möctz, Rees und Kleve, 20 bis 55 in den Kreisen M. Gladbach (Land), Mettmann und Lennep beschäftigt, während im Kreise Kempen 112 und im Kreise Solingen 114 Kinder in Fabriken thätig waren. Von den im Berichtsjahre beschäftigten jugendlichen Arbeitern waren 62,5 Mo männlichen und 37,5 oso weib⸗ ichen Geschlechts. Nur in der Textil⸗ und in der Bekleidungs⸗ Industrie überwogen gegenüber den männlichen die weiblichen jugendlichen Arbeiter, und, zwar um etwa 10 Gs), In allen übrigen Industriejweigen fand das Gegentheit statt. Im Regierungsbezirk Aachen waren am Schluß des Jahres 4734 junge Leute, 2675 männliche und 2059 weibliche, und 43 Kinder, 27 männliche und 15 weibliche, zusammen also 4776 jugendliche Ar⸗ beiter gegen 4850 im Jahre 1885 beschäftigt. Von letzteren waren 4810, 2703 männlich: und 2107 weibliche, junge Leute 40, nämlich 26 männlich? und 14 weibliche, Kinder. Im Regierungsbezirk Trier betrug die Zahl der jugendlichen Arbeiter 3333, gegen 3615 im Vorjahr. Hiervon waren 1830 3326 junge Leute, 3758 männliche und 568 weibliche, im Vorjahr 2998, 2452 männliche und 546 weibliche, junge Leute, und 17 Kinder, 7 Knaben und 10 Mädchen. Während also in beiden Regierungsbezirken zusammen die Zahl der männlichen ingendlichen Arbeiter um 278 oder etwas über 5 Cίσ zugenommen hat, hat sich die Zahl, der jugendlichen Arbeiterinnen um 34 oder etwas über 1 9, vermindert. Die geringe Anzahl der im Aufsichtsbezirk beschãftigten Kinder ist von 57 auf 49 heruntergegangen.

Im Reg. Bez. Sigmaringen betrug die Gesammtzahl der Arbeiter 4551. Davon waren 32583 männlichen und 1263 weiblichen Geschlechts. In Fabriken und diesen gleichstebenden Anlagen waren 442 jugendliche Arbeiter beschäftigt, darunter 17 Kinder von 12 bis 14 Jahren. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Zahl der Arbeiter überbaupt um 173, die Zahl der jungen Leute von 14 bis 16 Jahren um 75 vermehrt, die Zahl der Kinder von 12 bis 14 Jahren um 16 vermindert.

Die Zabl der auf den Bergwerken, Salinen und Auf bereitungsanstalten Preußens beschäftigten jugendlichen Arbeiter ist seit 1387 von Jahr zu Jahr gewachsen und hat auch im Jahre 1390 eine nicht unerhebliche Zunahme erfahren. Es betrug, im Ver= gleich zum Jahre 1889, die Zahl der gesammten jugendlichen Arbeiter 12068 ( 1390), darunter 11739 junge Leute ( 1368) und 329 Kinder (4 22). Davon entfielen auf A4 (4 3) Stein⸗ koblenbergwerke 6567 jugendliche Arbeiter (4 930), darunter sßöbb junge Leute (4 30) und 1 Kind; auf 169 Braun kohlenwerke (4 8) 563 jugendliche Arbeiter (4 100), davon 532 junge Leute . 87) und 21 Kinder (4 13); auf 328 Ersberg—⸗ werke (4 4 4711 jugendliche Arbeiter (4 320), darunter 4405 junge Leute (4 311) und 307 Kinder (4 9); auf 67 sonstige Werke C 12) 237 jugendliche Arbeiter (4 46), darunter keine Kinder. Im Ober⸗Bergamtsbezirk Breslau wurden 1890 1454 (4 405 jugendliche Arbeiter, davon 1434 ( 393) junge Leute und 26 (412 Kinder beschäftigt, im Ober⸗Bergamtsbezirk Halle 1190 ( 405 jugendliche Arbeiter, davon 1147 (4 165) junge. Leute und 43 (4 13) Kinder, im Ober Bergamtsbezirk Klaus⸗ thal 628 (4 66) jugendliche Arbeiter, davon 556 (4 39) junge Leute und 72 (4 27) Kinder, im Ober⸗Berg⸗ amtsbezirk Dortmund 4944 (4 467) jugendliche Arbeiter, davon 4943 (4 467) junge Leute und 1 Kind, im Ober⸗Bergamtsbezirk Bonn 38652 (4 276) jugendliche Arbeiter, davon 3559 (4 304) junge Leute und 193 29) Kinder. Die Zahl der jugendlichen

Arbeiter männlichen Geschlechts betrug zusammen 11 304 ( 11855,

daven 11 007 (4 1180) junge Leute und 297 ( 14) Knaben, die der jugendlichen Arbeiter weiblichen Geschlechts 64 ( 1196), davon 732 (. 188) junge Leute und 32 (4 8). Mädchen. Unter Tage waren 1364 (4 386) männliche junge Leute beschä tigt. . . Es geht hieraus hervor, daß die Vermehrung der jugendlichen

Arbeiter nicht nur sämmtliche Ober ⸗Bergamtsbezirke und alle Arten

des Bergbaueg betrifft, sondern sich auch auf beide Altersklassen und beide Geschlechter erstreckt hat. Verhältnißmäßig am Stärksten war

die Zunahme im Bezitke Breslau am Schwächsten in Bonn. Wenn der

Zuwachs an iungen Leuten im Alter von 14 bis 163Jahren beim Braun koblenbergbau und in einigen Ober ⸗Bergamtbezirken verhältnißmäßig ziemlich hoch ist, so ist dabei za berücksichtigen, daß die im Jahre 1889 durchschnittlich beschäftigte Zahl dieser Arbeiter an und für sich eine kleine war, und daher auch eine geringe Veränderung schon einen hohen Prozentsatz davon ausmacht. Von der Gesammtzabl der jugendlichen Arbeiter betrug diejenige des weiblichen Geschlechts 6.3 Ho gegen 5,3 Co im Vorjahre. Bie Zahl der unter Tage beschäftigten jugend lichen Arbeiter hat hauptsächlich in den Bezirken Breslau und Halle zugenommen. In dem ersteren, wo die jungen Leute bisher fast aus· schließlich über Tage arbeiteten, ist auf einigen Gruben ein Theil in der Grube als Füller und Wagenstößer verwandt worden. In dem letzteren hat die Vermehrung wesentlich in der größeren Zahl der beim Mansfelder Kupferschieferbergbau beschäftigten Jungen seinen Grund, denen die Mansfelder Gewerkschaft einen Verpflegungszuschuß, unabhängig davon, ob sie dort ansässig waren, gewahrt hat. Die Beschäftigung der jugendlichen Arbeiter bestand nur in leichten, den körperlichen Kräften angepaßten und der Entwickelung zuträglichen Arbeiten. Dementsprechend war auch der Gesundheitzzustand derselben, abgesehen von der im Anfange des Jahres 1899 in vielen Gegenden beftig aufgetretenen Influenzaepidemie, fortwährend ein zufrieden— stellender. Die schulpflichtigen Kinder wurden überall nur in ihrer schulfreien Zeit zur Arbeit herangezogen. Die gesetzlichen Vorschriften über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter wurden im Allgemeinen pünktlich beobachtet.

Rekursentscheidungen des Reichs⸗Versicherungsamts.

(979) Eine Berufungsschrift war am letzten Tage der Be⸗ zufungsfrist in der Botenmeisterei des Dienstgebäudes, in welchem der Schiedsgerichts Vorsitzende sein Amtszimmer hat, abgegeben, aber erst Tags darauf von dem Schiedsgerichts-Vorsitzenden geöffnet und mit dem Eingangevermerk von dem letzteren Tage versehen worden. Das Schiedsgericht hat die Berufung als eine rechtzeitige behandelt und dabei ausgeführt, daß es zur Wahrung der Frist genügen müsse, wenn die Rechtsmittelschrift innerbalb der Frist in dem Amtszimmer des Sckiedsgerichts⸗Vorsitzenden oder in dem Dienst⸗ raum niedergelegt würde, welcher zur Hinterlegung der für den Schiedsgerichts-Vorsitzenden eingehenden Briefe bestimmt sei, den Schiedsgerichts ⸗Vorsitzenden also thatsächlich erreicht habe (zu ver— gleichen Rekursentscheidung 467, „Amtliche Nachrichten des R. V. .A. 1888 Seite 84). Wollte man verlangen, daß die Berufungsschriften stets dem Schiedsgerichts ⸗Vorsitzenden persönlich in die Hände gegeben würden, so würden in vielen Fällen, namentlich bei zufälliger Ab- wesenbeit desselben aus dienstlichen oder anderen Gründen, die Be— theiligten nicht in der Lage sein, sich gegen Fristversaͤumnisse zu schützen Gu vergleichen Rekursentscheidung 546, „Amtliche Nachrichten des R. VJ.“ 1888 Seite 280). Dieser Begründung ist das Reichs Versicherungsamt in einer Rekursentscheidung vom 26. Januar 1891 beigetreten.

(980) In einem anderen Falle war innerhalb der Berufungè⸗ frist ein Schreiben ohne Unterschrift bei dem Schiedsgerichts⸗Vorsitzen⸗ den eingegangen, in welchem unter Darlegung des angeblichen Sach verhalts die Gewährung einer Rente beantragt warde. Der Schiedz⸗ gerichts⸗Vorsitzende hatte den Schriftsatz durch Vermittelung des ört⸗ lich zuständigen Amtsgerichts dem Kläger vorlegen lassen, dieser sich nach Ablauf der Berufungsfrist zu dem Inhalt des Schreibens be— kannt und dasselbe nachträglich mit seiner Unterschrift vollzogen. Auch in diesem Falle hatte das Schiedsgericht die Berufung als in zulässiger Form und rechtzeitig eingelegt behandelt. Das Reichs ⸗Versicherungsamt ist dem in der Rekursentscheidung vom 21. Oktober 1889 ebenfalls beigetreten, hat den formellen Mangel der Unterschrift durch die nach⸗ trägliche Vollziehung des Schreibens Seitens des Klägers für gehoben erachtet und es als unerheblich bezeichnet, daß die Vollziehung erst nach Ablauf der Berufungsfrist erfolgt ist. Die Behandlung dieser formalen Angelegenheit Seitens des Schiedsgerichts ⸗Vorsitzenden ent⸗ spricht der vom Reichs ⸗Versicherungsamt von jeher btfolgten und in ständiger Uebung befestigten gleichen Praxis (auch zu vergleichen Rekursentscheidung 879, „Amtliche Nachrichten des R. V. A.‘ 1890 Seite 506).

(8351.) In gleicher Weise hat das Reichs Versicherungsamt es in einer Rekursentscheidung vom 1. Dezember 1890 als unerheblich für die Wahrung der Rechtsmittelfrist bezeichnet, wann die nach 5. 9 Absatz 1 der Kaiserlichen Verordnung vom 2. November 1885 und nach 8 12 Absatz 1 der Kaiserlichen Verordnung vom 5. August 1885 von den Parteivertretern vorzulegenden schriftlichen Voll⸗ machten bei der angerufenen Stelle eingehen, wann nur die Rechtsmittelerklärung selbst, sei sie von der Partei selbst, sei sie von einer Person eingereicht, deren Befugniß zur Vertretung der Partei später ausreichend festgestellt wird, innerhalb, der Frist an die zuständige Stelle gelangt. Die auf, 5§. 9 Absatz 1 der erst⸗· gedachten Verordnung gestützte abweichende Eätscheidung des Schieds gerichts stebt mit dem Wortlaut und dem Zweck jener Bestimmung, welcher letzterer in der thunlichst zu erleichternden (zu vergleichen Rekursentscheidung 545, „Amtliche Nachrichten des R. B. A.“ 1888 Seite 280) Sicherung des Nachweises der Vertretungsbefugniß zu finden sei, nicht im Einklange.

(982). Wenn auch, wie in der Rekursentscheidung 325 (. Amt⸗ liche Nachrichten des R-VeMn.“ 1857 Seite 134) ausgeführt ist, in dem Verfahren nach den Unfall versicherungsgesetzen die Zulässigkeit eines Antrages auf Wiedereinsttzung in den vorigen Stand an sich und ohne Weiteres nicht an die hierfür in der Civilprozeßordnung vergleiche 5. l2 daselbst vorgeschriebenen Fristen gebunden ist, so muß doch auch hier je nach Maßgabe der thatsächlichen Verhält⸗ nisse und nach billigem Ermessen eine gewisse zeit liche Grenze ge⸗ zogen werden, deren Ueberschreitung den Verlust jener Rechts⸗ wohlthat nach sich zieht. Ein durch einen Unfall schwer derletzter Arbeiter befand sich in der Zeit vom 12. Dezember 1887 bis zum 25. Juli 1889 in Krankenhausbehandlung. Die betheiligte Be⸗ rufsgenossenschaft lehnte die Gemnãhrung einer Entschädigung ab, weil Der Unfall sich nach ihrer Auffassung nicht bei dem Betriebe ereignet hatte. Der ablehnende Bescheid wurde der Ehefrau des Verletzten in dessen Wohnung am 9 Februar 1888 gemäß 5§. 110 des Unfall versicherungsgesetzes vorschriftsmäßig und somit, da der Grund der Abwesenheit des Adressaten selbst auch nach den hier maßgebenden ostalischen Bestimmungen unerheblich ist, rechtswirksam zugestellt Gu vergleichen Rekursentscheidung 817 vorletzter Absatz, Amtliche Nach⸗ richten des R⸗Va A. 1839 Seite 190) Die Berufung dagegen ging verbunden mit einem Antrage auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erst am 17. August 1889 beim Schiedsgericht ein. Zur Begründung des letzteren Antrages brachte der Kläger ein Gutachten des Krankenhausarztes bei, nach welchem sein Zustand in der ersten Zeit nach der Einlieferung und nach einer Mitte Februar 1388 an ihm vorgenommenen Operation ein derartiger gewesen sei, daß ihm aufregende Mittheilungen irgend welcher Art nicht gemacht werden durften. Der Kläger versicherte in glaubwürdiger Weise, daß er deshalb von dem Inhalt des Bescheides erst, nach Äblauf der Berufungsfrist Kenntniß erlangt habe. Das Rekursgericht erkannte durch Entscheidung vom 19. Januar 1891 in Uebereinstimmung mit dem Schiedsgericht an, a an sich aus⸗ reichender Anlaß zur Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versänmung der Berufungsfrist vorgelegen hätte. Vieselbe mußte dem Kläger aber hier gleichwohl

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versagt werden, da er bei Beobachtung pflichtmäßiger Sorgfalt schon viele Monate vor seiner Entlassung aus dem Krankenhause den An— trag auf Wiedereinsetzung hätte stellen können und müssen (zu ver— gleichen Rekursentscheidung 546, Amtliche Nachrichten des R. V. A. 1888 Seite 280), somit der Antrag als verspätet anzuseben war. (Uebrigens hat das zuständige Feststellungsorgan nach erfolgter for—⸗ meller Entscheidung im Hinblick auf die Ausführungen des Be— scheides 660 Amtliche Nachrichten des R. V. A.“ 1889 Seite 149 aus Billigkeitsgründen einen neuen Bescheid ertheilt, um dem Kläger die Möglichkeit zu eröffnen, durch erneute Anrufung des Schiedsgerichts auch eine materielle Entscheidung über seinen Anspruch herbeizuführen.)

(983) Ein Verletzter hatte vor dem Schiedsgericht einen Ver⸗ gleich mit der entschädigungspflichtigen Berufsgenossenschaft geschlossen, inbalts dessen ihm eine Rente von 50 0υG derseni jen für völlige Er⸗ werbzunfähigkeit gewährt wurde. Später, nachdem ärztlicherseits begutachtet worden war, daß der Zustand des Verletzten sich gebeffert habe, setzte die Berufsgenoffenschaft die Rente auf 20 herab. Auf die hiergegen vom Verletzten eingelegte Berufung bat das Schieds— gericht sich für unzuständig erklärt, eine Entscheidung zu treffen, und dies durch Hinweis auf den unter den Parteien geschlossenen Ver⸗ gleich begründet. Das Reichs. Versicherungsamt haf diese Ent- scheidunß am 11. Mai 1891 aufgeboben; in den Gründen des Rekursurtheils heißt es: Ein Vergleichsabschluß vor dem Schieds⸗ gericht die Zulässigkeit und Rechtsverbindlichkeit desselben unterlag im vorliegenden Falle nach den Bescheiden 244 und 255 Abfatz 1 (Amtliche Nachrichten des R. V. A.“ 1886 Seite 293 und 1887 Seite 11) sowie der Rekursentscheidung 317 (daselbst 1888 Seite 215) keinem Bedenken hat an sich, sofern nicht eine gegen— theilige Absicht der Parteien offensichtlich ist, keine weiter gehende Wirkung, als ein vom Schiedsgericht erlassenes Urtheil. Ebensowenig wie das förmliche Urtheil, wenn sich später die Voraussetzungen des 5 65 Absatz 1 des Unfallversicherungsgesetzes ergeben, einer anderweitigen 5 der Rente entgegensteht, hindert der Vergleich eine solche.

ie Herabsetzung der Rente kann mithin aus dem blos formellen Grunde des Vergleichs, welchen die Parteien geschlossen haben, nicht beanstandet werden. Der Vergleich stand auch dem Erlaß einer materiellen Entscheidung des Schiedsgerichts nicht ent⸗ gegen; das letztere hat sich vielmehr zu Unrecht für unzuständig erklärt. Im Uebrigen bot die angegriffene Entscheidung, welche nach 5. 63 Absatz 1 und 8. 57 Absatz 1 Ziffer 2 a a. O. rekursfähig ist, keinen Grund, die Sache zur weiteren Verhandlung in die Vorinstanʒ zurückzuverweisen, zumal das Sachverhältniß für die Endentscheidung genügend aufgeklärt war. Das Reichs ⸗Versicherungsamt hat dee halb materiell in der Sache erkannt.

(984.) Ein Schiedsgericht hatte in der mündlichen Verhandlung die Erhebung eines Beweises beschlossen und zugleich für den Fall, daß dieser Beweis zu Gunsten des Klägerg ausfallen würde, eine Ent scheidung in der Sache selbst getroffen Nach Erhebung des Beweises wurde dann, ohne daß eine erneute mündliche Verhandlung stattfand, das Urtheil erlassen und den Parteien zugestellt. Das Reichs ⸗Ver— sicherungsamt hat in der Rekursentscheidung vom 27. April 1891 dieses Verfahren für urzulässig erklärt. Nach 5. 10 der Kaiserlichen Ver⸗ ordnung vom 2. November 1885 bildet die mündliche Verhandlung die Grundlage für die zu erlassende Entscheidung. In der Ver⸗ handlung ist der gesammte Streitstoff, also auch das Ergebniß einer Beweisaufnahme, zum Vortrag zu bringen, um den Parteien Gelegenheit zu geben, ihre Einwendungen dagegen geltend zu machen, und um daraufhin eine gemeinsame Berathung des Vorsitzenden und der Schiedsgerichtsbeisitzer über den geltend gemachten Anspruch eintteten zu lassen zu vergleichen auch die 85. 16 165 a. g. S)). Hierzu hätte es im vorliegenden Falle nach erledigter Beweis⸗ aufnahme der Anberaumung eines neuen Verhandlungstermins bedurft. Durch das von dem Schiedsgericht eingeschlagene Verfahren welches übrigens auch mit den Vorschriften des Reichsprozeßrechts in Widerspruch steht (zu veigleichen 55. 119, 258 und 259 der Civilprozeßordnung) sind die Parteien in der wirksamen Geltendmachung ihrer Rechte insofern beschränkt worden, als sie mit ihren Erklärungen zu dem Ergebnisse der Beweis⸗ aufnahme nicht gehört worden sind; auch hat eine gemeinsame Be— rathung der Mitglieder des Schiedsgerichts in Bezug auf die Würdi⸗ gung der Beweisaufnahme nicht stattgefunden. Wenn hiernach auch das Verfahren des Schiedsgerichts an wesentlichen Mängeln leidet, so wurde der Rekurs gegen das Urtheil nach den in der Entscheidung 925 (Amtliche Nachrichten des RV. A. 1890 Seite 601) aus- gesprochenen Grundsaͤtzen doch für zulässig erachtet, da aus der Form und dem Inhalt, des Urtheils zu entnehmen war, daß der Erlaß einer Endentscheidung beabsichtigt gewesen ist (auch zu vergleichen Rekursentscheidung 08, „Amtliche Nachrichten des R⸗V. A.“ 1888 Seite 207).

(985) Ein Schiedsgericht hatte durch Urtheil, dem Kläger den Beweis einer Thatsache auferlegt (daß nämlich bei demselben eines Tages während seiner gewöhnlichen Betriebsarbeit ein Leistenbruch ausgetreten sei)h und in den EGründen ausgeführt, daß von dieser Thatsache die Entscheidung abhänge. Nachdem in einer weiteren Verhandlung der Beweis nach der Meinung des Schiedsgerichts erbracht war, hat das letztere durch Endurtheil nach dem Antrage des Klägers erkannt, indem es den Angriffen der Gegenpartei gegen die Erheblichkeit jener Thatsache die Rechtskraft des ersten Urtheils. entgegenhielt. Das Reichs · Ver⸗ sicherungszmt hat unter dem 27. April 1891 das erste Urtheil, ein Beweizurtheil im Sinne des gemeinrechtlichen Prozesses, für formell unzulässig erklärt, da in dem Streitverfahren nach den Unfall versiche⸗ rungsgesetzen, ebenso wie in der Civilprozeßerdnung, ein Beweisurtheil jedenfalls keinen Boden hat, in diesem Verfahren auch abweichend von der Civilprozeßordnung Zwischenurtheile überhaupt unstatt⸗ haft sind (zu vergleichen Rekursentscheidung 925, Amtliche Nach⸗ richten des R. V. A. 1899 Seite 601). Bie Ansicht des Schieds⸗ gerichts, daß das Urtheil die Rechtskraft erlangt habe, war somit ver⸗ feblt; den Angriffen der Gegenpartei und der Enischeidung in der Rekursinstanz unterlag der gesammte Streitstoff.

Statistik und Volkswirthschaft.

infuhr von Getreide, Mehl ꝛce. und Vieh im Monat . Imi 1891 bezw. vom 1. Januar bis Ende Mai 1891.

Nach dem soeben im Druck erschienenen Maiheft der Monats hefte zur Statistik des Deutschen Reichs für das Jahr 1591 hat die Einfuhr in den freien Verkehr des deutschen Zollgebiets an Getreide, Mehl ꝛe. und Vieh im Monat Mai 1891 und im

i 1890 betragen: Monat Mai 1890 betrag Mai 13531. Mai 1890.

Weizen.. . . 5636 724 100 kg 417 249 100 Eg davon russischen Ursprungs . . 383 7900 221 364 . ug . . . . 36 sis rungg. 5 7 61 , rn. . . s 159 159 235 351 davon russischen Usprungs . . 136 347 216 73 d 2 16548 davon russischen Usprungs . . 19205 . . Hülsenfrüchte . w 3 ü 105537 davon russischen Ursprungs ᷣ⸗. 85 . Kartoffeln J 3 utter, auch Margarine. 815 Fleisch von Vieh, frisch und einfach . 666 7272 316 ö . für Bewohner des Grenzbenirk 159. 18 Fische, gesalzen, getrocknet, geräuchert in Faͤssern.. n,. u 9 gch 366 ga i e, in Fässertn .. . = , ; = ö 5467 foöd' kg 5 386 Lo kg Körner von Getreide ö 1578

. ee ,

Mehl aus Getreide.... 12115 . 536

Mai 1391. Mai 1890. Müblenfabrikate und Bäckerwaare für Bewohner des Grenzbezicks . 20 370 100 kg 112581 100 Kg 11 71 8. 106 3843 Schmalz von Schweinen... 81489, S1 049 . e 14 12 956 Stück 1 1556 Jungrieh im Alter bis zu 11991 5 2365 Kälber unter 6 Wochen.. . 2175 2427 w 18 965 k 41214 R ö 255 Für die Zeit vom Januar bis Ende Mai 1891 und den gleichen Zeitraum des Vorjahres beträgt die Einfuhr an den vor—

bezeichneten Waaren: Januar / Mai 1891. Januar Mai 1890. k ;, kg 2473 347 100 kg davon russischen Ursprungs 1484 930 . 13937665 w 3528 245 davon russischen Ursprungs 2042319 2 956 843 dd Sõ8 962 davon russischen Ursprungs 345 986 S098 668 k 77233 davon russischen Ursprungs 93 328 61 196 R 258 107 23334 2 846 076 davon russischen Ursprungs 985 047; 1395195 Frische Kartoffeln.. 453 452 145 382 Butter, auch Margarine. 33 603 Fleisch von Vieh, frisch und einfach zubereitet. . 117966 für Bewohner des Grenz—⸗ d i 7997 5693 Fische, gesalien, getrocknet, geräuchert in Fässern Hꝛzringe, gesalzen in Fässern

8 9 , ,, k ,

H, Körner von Getreide. Mehl aus Getreide . Mühlenfabrikate und Bäcker

waare für Bewohner des

Grenzbezirks .

R 433915 403635 Schmalz von Schweinen . 377945 379 632 , 58 854 Stück 47903 d zlz/z/, 193828 6988 Jungvieh im Alter von

d 32946 207 Kälber unter 6 Wochen .. 9 544 9 Schweine.. e . 150 864 8 139 585 129 260 J 605 473

Dro- r O N

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Invaliditäts- und Al tersversicherung.

In der Provinz Schlesien findet das Alters. und Invaliditäts Versicherungsgesetz im Allgemeinen bei den betheiligten Kreisen eine verständnißpolle Behandlung. Die bereits im Genuß der Rente be⸗ findlichen Altersrentner deren Zahl auch in Schlesien eine beträcht⸗ liche ist wissen die Vortheile des Gesetzes sehr wohl zu schätzen. Um die Wirkung des Gesetzes und seine Bedeutung hervortreten zu lassen, ist es von wesentlicher Bedeutung, daß die Zahl der ange⸗ wiesenen Renten c. durch die amtlichen Blätter bekannt gegeben wird. Es erhellt daraus, wie erheblich die Zahl, der Rentenempfänger in den einzelnen Kreisen ist. Gerade die Thatsache, daß einer bedeuten den Zahl altersschwacher Leute die Segnungen des Gesetzes zu Gute kommen, findet in immer weiteren Kreisen Anerkennung.

Die Inraliditäts⸗ und Alterspersicherungsanstalt Schleswig⸗ Holstein hat, wie, die „‚Nord⸗Ostsee Ztg. mittheilt, im Monat Juni 514 Altersrenten zum. Jabresbetrage von etwa 105000 60. bewilligt und 132 Ablehnungsbescheide erlassen. Damit ist die Zahl der bisher insgesammt genehmigten Rentenanträge auf 4051 mit der Totalsumme von rund 540 000 AMS gestiegen. Abgelehnt worden sind bisher 581 An⸗ träge darunter 84 wegen Fehlens eines Beitragsjahres, die nach der neuerdings erlassenen Novelle zum Indaliditäts - und Altersversicherungsgesetz nachträglich Anerkennunng finden werden, soweit im Uebrigen die gesetzlichen Bedingungen des Anspruchs zu— treffen. Die Zahl der erledigten Anträge stellt sich hiernach auf 4518. Bis jetzt eingegangen sind 5400 Anträge. Gegenwärtig liegen der Anstalt noch eirca 85) Anträge zur Entscheidung vor, von denen jedoch eine größere Anzahl bereits nächster Tage ihre Erledigung finden wird. Der ganze vorhandene Rest der auf Grund der Uebergangsbestimmungen zum Gesetze (5. 157) erhobenen Altersrentenanträge wird im Wesentlichen im laufenden Monat aufgearbeitet werden. Auch folgende Ziffern über den Geschäftsverkehr der Anstalt dürften von Interesse sein: In 167 Fällen ist Berufung gegen Bescheide des Vorstandes eingelegt worden; daron gegen Ablebnungsbescheide in 142 Fällen, gegen die erfolgte Festsetzung der Rentenhöhe in 25 Fällen. Durch Ver⸗ gleich sind von den Berufungssachen 16 erledigt worden. In 9 Fällen haben die Schiedsgerichte Entscheidungen getroffen, und zwar sechs Mal zu Gunsten der Anstalt, drei Mal zu Gunsten der Berufenden. .

Haushbaltungsschule für Mädchen.

Der Vaterländische Frauenverein des Kreises Goldberg⸗Haynau hat, wie die Schlesische Hausfrauen⸗Zeitung“ berichtet, nachdem sich die erste bereits eingerichtete Haushaltungsschule für Mädchen aus den niederen Ständen bewährt hat, beschlossen, auch in Goldberg eine gleiche Schule einzurichten.

Wohlfahrtseinrichtungen.

Der Geheime Kommerzien⸗Rath Gruson in Magdeburg, der mit dem 1. Juli d J. aus dem Vorstande des von ihm begründeten Grusonwerkes ausgeschieden ist, hat als bleibendes Erinnerunggszeichen an seine Wirksamkeit 50 0909 66 in Aktien des Grusonwerkes bei der Gesellschaftskasse mit der Bestimmung hinterlegt, daß die auf diese Aktien entfallende Dividende jährlich zu Weihnachten an fünf bis zehn der ältesten Arbeiter zur Vertheilung gelangen soll.

Der Kreis ⸗Ausschuß des Kreises Reichenbach hat, der Schweid⸗ nitzer. Tägl. Rundschau“ zufolge, beschloffen, Söhnen armer Weber des Kreises, welche ein handwerk erlernen oder sich dem landwirthschaftlichen Arbeiterstande widmen wollen, in geeigneten Fällen eine Unterstützung von jährlich 39416 zu gewähren. Bedingung zur Erreichung dieser Unterstützung ist bisherige gute Führung sowohl der Angehörigen als des Lehrlings selbst und Dürftigkeit derselben. Der Handwerksmeister wie auch der Landwirth, welcher gewählt wird, muß sich ebenfalls guten Rufes er— freuen. Die Unterstützung selbst soll nach Ablauf jedes der 4 Lehr⸗ jahre bei einem Handwerker und jedes der nöthigen Lehrjahre bei einem Landwirthe an den Bater resp. Vormund des Lehrlings gezahlt werden. Meldungen sind an den Kreisausschuß zu richten.

Zur Arbeiterbewegung. ;

Der vorjährige Parteitag der sozialdemokratischen Partei zu Halle hatte den Parteivorstand mit der Ausarbei⸗ tung eines Entwurfs zu einem neuen Parteiprogramm beauftragt, der spätestens drei Monate vor Zusammentritt des nächsten Parteitages . werden sollte. Der Parteivorstand kommt diesem Aufrufe in der heutigen Nummer des Centralblatts der Partei „Vorwärts“ durch Veröffent⸗ lichung des von ihm ausgearbeiteten Entwurfs mit der Nach⸗ richt an die Parteigenossen nach, daß der diesjährige

Parteitag, einem Antrag der Erfurter Parteimitglieder