1891 / 173 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 25 Jul 1891 18:00:01 GMT) scan diff

1 . 2 ö. .

für begründet erachtet. Nach der unter 1 A4 des Bundesraths. bescklusses vom 27. November 18909 (Amtliche Nachrichten des R. BV. A. J- u. A.-V. 1891 Seite 19) gegebenen Bestimmung sind vorübergehende Dienstleistungen als eine die Versicherungepflicht be⸗ gründende Beschäftigung unter Anderem dann nicht anzusehen, wenn sie von Aufwärtern oder. Aufwärterinnen und ahnlichen zu niederen häuslichen Diensten von kurzer Dauer an wechselnden Arbeitsstellen thätigen Personen verrichtet werden“. Bei Erlaß dieser Bestimmung ist der Bundesrath offenbar davon ausgegangen, daß einerseits die Durchführung der Versicherung bei dem häufigen Wechsel der Arbeitsstellen Seitens der bezeichneten Per- sonen sehr erschwert sein würde, und daß andererseits die wirthschaft liche Stellung dieser Personen derjenigen gewisser selbständiger Ge⸗ werbetreibenden, wie Kofferträger, Dienstmänner 2c, nahe verwandt sei. Hiernach wird die Ausnahmevorschrift des Bundesraths auf solche Personen zu beschränken sein, deren Beschäftigung bei dem einzelnen Arbeitgeber einen erheblichen Theil des Tages nicht in Anspruch nimmt, die vielmehr oft an demselben Vormittage in verschiedenen Wohnungen häusliche Dienste von kurzer Dauer verrichten. Als eine derartige Dienstleistung von kurzer Dauer kann die von Morgens 7 Uhr bis Nachmittags 1 Uhr dauernde. Hauptbeschäftigung der Klägerin nicht angesehen werden. Ist aber hiernach die Versicherungs⸗ pflicht der Klägerin begründet, so kann dieselbe nicht dadurch wieder beseitigt werden, daß die Klägerin während der ihr frei bleibenden Zeit bei einem jweiten Arbeitgeber vorübergehend beschäftigt worden ist.

37) In einer Revisionsentscheidung vom 11. Juni 1891 ist vom Reichs ⸗Versicherungsamt ausgesprochen worden, daß vorgesetzliche Zeiten bescheinigter Krankbeit (8. 158 des Invaliditäts- und Alters dersicherungsgesetzes, in welchen ein Lehn oder Gehalt nicht bezogen worden ist, zwar nicht bei Berechnung der Wartezeit, wohl aber bei Berech⸗ nung des durchschnittlichen Jahres arbeitsverdienstes gemäß §. 159 a. 4. O. außer Ansatz bleiben müssen. Hierzu ist Folgendes ausgeführt worden: Der Vorderrichter hat den 8. 159 des Invaliditäts- und Altersver⸗ sicherungsgesetzes unrichtig angewendet. Nach dem Wortlaut dieser Gesetzesvorschrift und den Berathungen, welche im Reichstage zu der- selben stattgefunden haben, unterliegt es keinem Zweifel, daß als Jahresarbeitsverdienst im Sinne des 5§. 159 a. a. O. nur der that sächlich beiogene Lohn gelten soll. Es können deshalb die nsch §. 158 a. a. O. auf die vorgesetzliche Wartezeit anzurechnenden Zeiten be⸗ scheinigter Krankheit, in welchen ein Arbeitslohn überhaupt nicht bezogen ist, bei Berechnung des durchschnittlichen Jahresarbeitẽ · verdienstes nicht in Betracht kommen. Auch ergiebt sich aus der Fassung des §. 158 a. a. O.,, der nur auf, S§S§. 156 und 157, nicht aber auf 5. 159 a. a. O. hinweist, daß bescheinigte Krankheiten nur für die Frage, ob die allgemeinen Voraussetzungen des Rentenanspruchs vorliegen, insbesondere die vorgesetzliche Wartezeit erfüllt ist, von Erheblichkeit sind, nicht aber auch bei Berechnung der Höhe der Rente in Betracht gezogen werden sollen. Ueberdies giebt das Gesetz keinen Anhalt dafür, in welcher Weise für die vorgesetz⸗ lichen Krankheitswochen ein bestimmter ziffermäßiger Arbeitsverdienst berechnet werden könnte. Für die Annahme des Schiedsgerichts aber, daß im Hinblick auf §. 28 des Invaliditäts- und Altersversicherungs⸗ gesetzes für die nachgewiesenen Krankheitszeiten ein der Lobnklasse I entsprechender fiktiver Durchschnittsverdienst von 1,50 täglich ein⸗ zusetzen sei, fehlt es an jeder gesetzlichen Grundlage. Vielmehr war es eine durchaus zutreffende Berechnung des durchschnittlichen Jahres arbeitsverdienstes, wenn die beklagte Versicherungeanstalt die Krank— heitswochen einfach außer Anfsatz gelassen hat.

38) In einer Altersrentensache, in welcher die Feststellungen der Vorinstanzen dahin gingen, daß der Kläger während einer Anzahl von vorgesetzlichen Wochen bescheinigter Krankheit Lohn oder Gehalt nicht bezogen, war von ihm in der Rexisionsgegenschrift neu behauptet worden, daß sein Arbeitgeber ihm während der in die Jahre 1888 bis 1890 fallenden Krankheitszeiten an Lohnentschädigung“ einen gewissen Betrag gezahlt habe. Das Reichs -Versicherungsamt hat in einer Revisionsentscheidung vom 11. Juni 1891 auf diese neu aufgestellte Behauptung nicht eingehen zu können erklärt, weil die Berücksichtigung neuer Thatsachen in der Revisionsinstanz ausgeschlossen, und das Reichs ⸗Versicherungsamt an die thatsächlichen Feststellungen des Schiedsgerichts, welche nicht wider den klaren Inhalt der Akten ver⸗— stoßen, gebunden sei (5. 80 des Invaliditäts- und Altersversicherungs⸗ gesetzes).

39) In Uebereinstimmurg mit der Auffassung der überwiegen den Mehrheit der Versicherungsanstalten hat das Reichs⸗Versicherungs⸗ amt unter dem 4. Arril 1891 vorbehaltlich einer instanziellen Entscheidung sich dahin erklärt, daß die als Krankenpflegerinnen thätigen Diakonissen und die in gleicher Weise wirkenden katho⸗ lischen Ordensschwestern im Allgemeinen als im Sinne des Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetzes versicherungspflichtig nicht anzusehen sein werden. Als maßgebend hierfür ist in den Gründen hervorgehoben, daß die Diakonissen ꝛc. Lohnarbeit im Sinne des Inwaliditäts. und Altersversicherungsgesetzes nicht verrichten, indem ihnen das Mutterhaus, welches unter gewöhnlichen Umständen als ihr Arbeitgeber in Betracht kommt, in der Regel nur freien Unterhalt (5. 3 Absatz 2 a. a. O.) gewährt. Der Baarbetrag, den die Diakonissen 2c. nebenher vom Mutterhause erhalten, ist gewöhnlich nur unbedeutend und lediglich als eine unselbständige Ergänzung des freien Unterhalts zu betrachten (zu veraleichen auch Nr. TX. letzter Absatz der Anleitung vom 31. Oktober 18909, betreffend den Kreis der nach dem Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetz versicherten Personen, „Amtliche Nachrichten des R. V. A. J. u. A. V.“ 1891 Seite 4). Auch ist von einigen Seiten nicht ohne Grund geltend gemacht worden, daz die Thätigkeit der Diakonissen und katholischen Ordensschwestern, welche sich in der vorbezeichneten Weise rollziehe, wesentlich auf religiösen Motiren beruhe, insofern sie der uneigen⸗ nützigen Ausübung christlicher Nächstenliebe gewidmet sei. Eine Folge davon ist, daß hier nicht nur der Gesichtspunkt des Erwerbes Überhaupt in den Hintergrund tritt, sondern auch die Volksanschauung den Diakonissen ꝛc. wegen jenes Charakters ihres Wirkens eine soziale Stellung zuweist, welche die der im 5.1 des Invaliditäts- und Alters versicherungsgesetzes bezeichneten Personen nicht unwesentlich überragt. Allerdings giebt es auch Fälle, in denen die vorstehend erörterten Voraussetzungen nicht zutreffen, in denen insbesoadere bagrer Lohn oder Gehalt als Entgelt für die Ausübung der Krankenpflege gewährt wird. Ja diesen Fällen wird unbedenklich eine ver⸗ sicherungspflichtige Beschäftigung angenommen werden können, sodaß beispielsweise eine Diakonissin 2c. der Versicherungspflicht unterliegen würde, welche zu einer Privatperson, insbesondere einem größeren industriellen oder landwirthschaftlichen Uaternehmer, in ein festes, ge⸗ lohntes Arbeits- oder Dienstverhältaiß tritt, auf Grund dessen sie innerhalb des ihr von diesem Arbeitgeber zugewiesenen Wirkungs— kreises und nach dessen Anordnung gegen ein über den freien Unter halt hinausgehendes Entgelt in einer gewissen Unabhängigkeit von ihrem Mutterhaufe bei der Krankenpflege thätig ist. In ähnlicher Weise wird auch die Thätigkeit anderer gelohnter Krankenpflegerinnen, welche keiner religiösen Genossenschaft angebören, als eine die Ver⸗ sicherungsxflicht begründende Beschäftigung anzusehen sein, insbesondere auch die der Krankenpflegerinnen der Vereine vom „Rothen Kreuz‘, in deren Satzungen (Schwesternordnungen ꝛ6. die Krankenpflege aus— drücklich als eine Beruftthätigkeit bezeichnet ist, für welche die sich derfelben widmenden Frauen und Jungfrauen einen bestimmten Lohn oder Gehalt beziehen.

40) Das Reichs⸗-Versicherungkamt bat, sich im Ein⸗ vernehmen mit dem Königlich preußischen Kriegs- Ministerium mittelst Bescheides vom 5. April 1891 dahin ausgesprochen, daß eine auf Grund der Allerhöchsten Kabinets⸗Ordte vom 27. Juli 1884 aus dem Kaiserlichen Dispositionsfonds denjenigen Theilnehmern an dem Kriege von 1870,71 gewährte Gnadenunterstützung, welche bei er⸗ wiesener Bedürftigkeit und Würdigkeit durch Krankheit ganz oder theilweise erwerbsunfähig geworden und zwar den Nachweis des ur⸗— sächlichen Zusammenhangeß der Krankheit mit einer im Kriege er— littenen inneren Dienstbeschädigung zu erbringen vermochten, jedoch

wegen Ablaufs der gesetzlichen Präklusivfcist zur Geltendmachung von Versorgungsansprüchen nicht berechtigt waren, als Pension oder Wartegeld im Sinne des §. 4 Abs. 3 des Invaliditäts⸗ und Alters · versicherungsgesetzes nicht anzusehen ist. Denn die Bewilligung der erwähnten. Gnadenunterstützung ist von der Würdigkeit und Bedürftigkeit des Enpfängers abhängig gemacht und kann abweichend von Penston und Wartegeld wieder entzogen werden, sobald jene Voraussetzungen fortfallen Gu vergleichen Bescheid 30, „Amtliche Nachrichten des R-V. . J. u. A⸗V.“ 1891 Seite 118 und Redvisionsentscheidung 34 ebenda Seite 150).

41) Auf eine Anfrage des Rechnungsbureaus hat das Reichs⸗ Versicherungsamt unter dem 12. Juni 1891 sich dahin ausgesprochen, daß im Fall des Ruhens einer Invaliden oder Altersrente gemäß 5§. 34 des Invaliditäts, und Altersversicherungsgesetzes auch der in jeder Rente entbaltene Reichszuschuß so lange und insoweit nicht zur Ausjahlung zu bringen ist, als die Gesammtrente nach den Bestim— mungen des 5§. 34 4. a. D. ruht. Zwar ist die ursprüngliche Be⸗ stimmung des Gesetzentwurfs, nach welcher das Reich ein Drittel jeder Rente tragen sollte, von der Reichstags Kommission dahin abgeändert worden, daß an Stelle dieses verhältnißmäßigen Antheils ein fester Zuschuß‘ des Reichs von 50 6 für „jede Rente zu leisten ist. S§. 25 und 26 Absatz 3. a. a. O). Allein aus dem Bericht über die Berathungen der Kommission ergiebt sich, daß der feste Reichs zuschuß lediglich eingeführt ist, um die Unbilligkeit zu vermeiden, daß die in einer höheren Lohnklasse versicherten Arbeiter gegenüber den einer niedrigeren Lohnklasse angebörenden bevorzugt wärden, und um diejenigen Personen, welche das Unglück haben, zeitiger Invalide zu werden, bezüglich des Reichszuschusses nicht schlechter zu stellen, als die, welche erst in höheren Jahren von Invalidität betroffen werden Gu vergleichen Stenographische Berichte über die Verhandlungen des Reichs⸗ tages 7. Legislatucperiode IV. Session 1888/89 5. Band Kom⸗ missionsbericht Seite 958). Für die Annahme dagegen, daß der Reichszuschuß auch dann ein fester und unveränderlicher bleiben solle, wenn die gemäß §5§5. 25 und 26 a. a. DO. festgesetzte Rente aus irgend welchen Gründen nicht in ihrer vollen Höhe zur Auszahlung gelangt, bieten die Verhandlungen der Kommission keinen Anhalt. Auch der Wortlaut des §. S9 des Gesetzes: „Die Vertheilung erfolgt, nachdem zunächst der gemäß §. 26 dem Reich in Rechnung zu stellende Zuschuß ausgeschieden worden ist“, steht jener Auffassung nicht entgegen; denn diese Gesetzesvorschrift regelt offenbar nur die Vertheilung der nach 5§. 25 und 26 4. 4. O. ermittelten vollen Renten und schließt eine anderweite Berechnung für diejenigen Fälle, in denen nur Theilbeträge zur Zahlung kommen, nicht aus. Deshalb wird ebenso, wie bei einer nur theilweisen Abhebung der Rente Seitens des Berechtigten dem Reich nach & 92 des Invaliditäts“ und Altersversicherungszesetzes nicht der volle Zuschuß, sondern nur ein entsprechend geringerer Betrag zur Last zu legen ist, auch das Ruhen der Rente eine vechältaißmaßige Ermäßigung des Reichszuschusses zur Folge haben müssen. Was das Verfahren des Rechnungsbureaus anlanzt, so wird, da es sich in den Fällen des 5§. 34 4. a. O. stets nur um ein „Ruhen“ der Rente handelt, die letztere also, ohne daß es einer neuen Festsetzung bedarf, in dem vollen Betrage wieder auflebt, sobald der Anlaß des ‚Ruhens“ wegfällt, bei der Vertheilung der Rente darauf Bedacht zu nehmen sein, daß der Betrag, mit welchem das Reich einerseits und die Versicherungsanstalten andererseits an der vollen Rente betheiligt sind, ebenso zum Ausdruck gebracht wird, wie der Betrag, um den sich die Jabressumme der Rente, soweit die letztere ruht, für die Dauer dieses Ruhens vermindert.

Literatur.

Vaterländisches.

„Erinnerungen an Friedrich Wilhelm IV. von Preußen“ (1840 1861) Dem deutschen Volke dargeboten von Theodor Eckart, Inspektor der Gräflich Hardenberg'schen Waisen⸗ anstalt zu Nörten in Hannover. Mit einem Bildniß des Königs. Hannover ⸗Linden. Verlagsanstalt von Carl Manz. (Manz u. Langen Preis 1 6 Unausgesprochen, doch auf allen Blättern merkbar, ist es Aufgabe und Bestreben dieser Schrift, dem deutschen Volke, vor⸗ züglich dem jungen, zu größerer Würdigung desjenigen Königs zu verhelfen, von dem sein glorreicher Thronfolger, bezeugt; „Niemals hat eines Königs Herz treuer für seines Volkes Wohl geschlagen; überall gewährte er edlen Kräften Anregung und förderte deren Entfaltung; mit freier Königlicher Huld gab er dem Lande Institutionen, in deren Ausbau sich die Hoffnungen desselben erfüllen sollten; mit treuem Eifer war er bemüht, dem gesammten Vaterlande köhere Ehre und festere Einigung zu gewinnen. Dem König, der so Großes zu begründen wußte, gebührt ein hervorragender Platz in der Reihe der Monarchen, welchen Preußen seine Größe verdankt, welche es zum Träger des deutschen Geistes machten.! Von den Tagen stillen Kindheitsgluͤckes in Sanesouci, Paretz und auf der Pfaueninsel, durch die Zeit der Kriegstrübsal und der Vorbereitung zu den Kronprinilichen Pflichten, schildert der Verfasser das äußerst glückliche Ebeleben/ die nach der Thronbesteigung bald hereinbrechenden Stärme und Wirren, die Krankheit des Königs, seinen Tod und seine feierliche Bestattung. Angebängt ist eine Beschreibung der Friedenskirche in Sanssouei und die Rede des Ober⸗Hofpredigers Dr. Kögel bei der Enthüllungsfeier des Denkmals des Königs. Das kleine Buch bietet auf seinen 108 Seiten eine pietätvolle, lebenstreue Zeichnung des Königlichen Be⸗ kenners Christi, Kirchenerbauers, Pflegers der Werke der Barmherzigkeit, Kenners der Geschichte, Förderers der Wissenschaft und begeisterten, verständnißreichen Schirmherrn der Kunst. Es eignet sich bei seinem populären Charakter vortrefflich für Schul und Volksbibliotheken.

Geschich te.

„Die Stadt Emden in Gegenwart und Vergangen⸗ heit.“ Den Mitgliedern des Hannoverschen Städtetages gewidmet von Ober ⸗Bürgermeister Fürbringer. Emden. Verlag von W. Schwalbe. (Pr. 3, 90 S) In der Absicht verfaßt, den Mitglie zern des in diesem Jahre zum ersten Male in Emden tagenden Hannoverschen Städtevereins eine Festschrift darzubringen, aus deren Blättern die Vertreter der Städte der Provinz Hannover die Ueberz:ugung gewinnen können, daß Emdens Gemeinwesen bestrebt ist, mit der Zeit fort⸗ zuschreiten und den Aufgaben zu genügen, die den Städten in der Gegenwart gestellt sind, vereinigt das vorliegende Werk als Ergebniß, seltenen Sammelfleißes und gründlichen Studiums der reichen einschlägigen Literatur, was über Emden und eine Eigenthümlichkeiten theils an vielen Orten zerstreut mitgetheilt, theils bis jetzt nur in Akten und Zeitungen enthalten, theils noch gar nicht beschrieben ist. Solcher Gestalt ausgestattet mit werthrollen Bei⸗ gaben, wie einer Abbildung des Emdener Rathhauses, einem Plan der Stadt nebst der Hafenerweiterung für den Schiffahrtskanal, von Dortmund nach den Emshaͤfen, einer Ansicht von Emden aus halber Vogelschau ums Jahr 1730, einer „Kaarte van het verdronken Reiderland“ (Dollartkarte), ist es für die Bürger Emdens ein Gedenk- buch über die früheren und die beutigen Zustände ibrer aus reicher Vergangenheit einer neuen glücklichen Zukunft zustrebenden Stadt. Aber sein Inhalt dürfte weit über seine nächste Bestimmung hinaus nicht nur für jeden Ostfriesen, sondern auch für weitere Kreise, namentlich auch für dortige Verwaltungsbeamte, von Interesse sein.

Historische Abhandlungen aus dem Münchener Seminar. Herausgegeben von Dr. Th. Heigel und Dr. H. Grauert. 1. Heft. Gregor Heimburg von Paul Joachimsohn. Bamberg, Buchner, 1891. Diese neu begründete Sammlung von Historischen Abhandlungen“ verfolgt den Zweck, historische Anfänger arbeiten von wissenschaftlichem Werth, welche nur selten durch den Buchhandel verbreitet werden und häufig unbeachtet bleiben, zu publi⸗ ziren und so die Verwerthung ihrer Resultate zu erleichtern. Den Inhalt ihres ersten Heftes bildet die Biographie von Gregor Heim burg, einem bedeutenden süddeutschen Furisten und Staatsmann aus dem 15. Jahrhundert, welcher eine große Rolle in den weltlichen und kirchlichen Händeln seiner Zeit spielte. Seine Jugendzeit fällt in die Zeit

des Konstanzer Konzils. Auf dem Baseler Konzil trat er zum ersten Mal als Vertreter des Kurfürsten von Mainz an die Oeffentlichkeit, um in dem Streit zwischen Papst und Konzil eine vermittelnde Stellung einzu⸗ nehmen. Diese kirchlichen Streitigkeiten werden nun von dem Ver⸗ fasser näher beleuchtet; mit Recht betont er als das charakteristische Merkmal der kirchlichen Kämpfe, des 15. Jahrhundertg, daß nicht mehr wie früher Papst und Kaiser um die Oberherrschaft rangen, sondern zwei kirchliche Institutionen, Konzil und Papst, um den Vor⸗ rang stritten, während die weltliche Macht zwischen den streitenden Parteien eine vermittelnde, zuweilen auch neutrale Haltung zu be⸗ haupten versuchte. So lange das Baseler Konzil dauerte, stand Heimburg in verschiedener Herren Diensten; lange Zeit war er der Rechtsbeistand des Raihs von Nürnberg, wo er neben seinen juristischen und politischen Arbeiten eine reiche literarische Thätigkeit entfaltete. Humanistisch gebildet stand er mit den bedeutendsten Ge⸗ lehrten in Korrespondenz und hatte manche literarische Fehde zu führen. In seiner öffentlichen Wirksamkeit bat er mannigfache Wandlungen durchgemacht und mehrmals die Partei gewechselt; ur⸗ sprünglich ein Anhänger des Kaisers, fühlte er sich durch die Schwäche Triedrich's III. abgestoßen und ging in das Lager der fürstlichen Opposition über; in den Kämpfen zwischen Wittelsbach und Hohen⸗ zollern, welche die Mitte des 15. Jahrhunderts erfüllten, stand er auf Seite der antikaiserlichen Wittelsbacher. Mit der dem Kaiser eng verbundenen Kurie war er ebenfalls zerfallen; in zahllesen scharfen Streitschriften trat er gegen sie auf, auch die Strafe des Bannes vermochte ihn nicht zum Schweigen zu bringen. Unter

im dreißigjährigen Kriege, wie vielfach angenommen wird, sondern schon mehrere Jahrhunderte früber zerstört worden sind. Endlich liefert W. Zahn eine Familiengeschichte des anhaltischen Adels⸗ geschlechted von Spone. indem er uns über die Familienglieder, ihren Besitz und ibre Wappen unterrichtet. Gesetze, Verordnungen ꝛꝛ.

Verfügungen in Grundbuchsachen ron Paul Wolff.

Sechste verbesserte Auflage, bearbeitet von dem Verfasser und Amts⸗

gerichts Rath Carl Wolff. Berlin 1891. R. v Decker's Verlag,

G. Schenck. (Pr. 6 „S) In fast regelmäßigen Zetabschnitten er⸗ scheint dieses für den Grundbuchrichter wichtige und sorgfältig ge⸗ arbeitete Buch. Es giebt für diejenigen Grundbuchsachen, welche auf besondere Verfügungen eingetragen oder gelöscht werden, die entsprechenden Beispiele. In dieser sechsten Auflage sind alle solche Beispiele ausgeschieden, welche sich entweder in der Praxis als entbehrlich erwiesen haben oder bei ihrer geringen Ver schiedenheit von anderen ohne Nachtheil durch Anmerkungen bei den letzteren ersetzt werden konnten. Buches sowohl durch neue Beispiele, namentlich auch durch solche für Eintragungen in das Grundbuch bei Geundstücken, welche zugleich in die Landgüterrolle eingetragen sind, als auch anderweit nicht unbe⸗ trächtlich vermehrt worden. Naturwissenschaft.

Die von Professor Dr. Pechuel ⸗Loesche unter Mitwirkung von Dr. Wilh. Haacke neu bearbeitete dritt; Auflage von Brehm's Thierleben ist bis zum vierten Bande vorgeschritten. Dieser Band des Werks eröffnet in der einzig dastehenden fesselnden und anziehenden Brehm'schen Schreibweise die Schilderung der Gruppe Vögel“ und umfaßt hiervon die erste Ordnung: Baumvögel !. Wenn man Brehm irgendwie die Absicht zuschreiben wollte, daß er durch sein Werk den Freunden der Thierwelt neue Anbänger habe zuführen wollen, so wäre der Zweck sicherlich als erreicht zu bezeichnen. Es ist nicht gut denkbar, daß Jemand, der ‚Brehm's Thierleben“' aus eigener An— schauung kennt, sich jemals ganz von dem gewonnenen Interesse wird losreißen können. Am Begreiflichsten findet man das beim Durchblättern des vorliegenden vierten Bandes. Entgegen den früheren Bearbei⸗ tungen beginnt in der neuen Auflage die erste Familie der Sänger den Reigen, und die lieben Bekannten, die wir schon in unseren ersten

Schuljahren besangen: „Amsel, Drossel, Fink und Staar‘ grüßen mit

„der andern Vögel Schaar“ aus diesem Buch in vorzüglicher Text- und Bildausführung vertraulich heraus. An die Familien der Sänger schließen sich nach der in der neuen Bearbeitung durchgeführten Systematik die übrigen Familien der Baumvögel von den Raben bis zur (vierunddreißigsten) Familie der Mäusevögtl an. Der Text ist durch mehrfache Neueinfügungen vermehrt; ältere Abbandlungen sind

neu durchgearbeitet und auf den heutigen Standpunkt der Wissenschaft gebracht. Durch die. Feinheit der Zeichnung, die im Druck vor üglich wiedergegeben ist, fallen die Tafeln in Chromodruck: Wasserschmätzer, Zaunkönig und Gebirgs⸗ stele, Webervögel, Paradiesvögel, und in Schwarzdruck die Tafeln Drosseln und Meisen besonders angenehm auf. In den Text neu aufgenommen sind 34 Abbildungen, darunter die Alpenlerche, der Pitpit, Klippenvogel, Toko. Die gesammte Illustration zum vierten

Bande von „Brehm's Thierleben“ setzt sich aus der stattlichen Zabl

von 144 Abbildungen im Text und 19 Sondertafeln in Chromodruck und Holjschnitt zusammen. Die an dem Werke oft und mit Recht gerühmte Meisterschaft unserer ersten Thierzeichner Fr. Specht, Wilb. Kuhnert, G. Mützel, redet sich in diesem Bilderschmuck selbst das Wort, während die Verlagshand lung. das Bihlicgraphische Institut in Leipgig und Wien, ihre stete Fürsorge für eine würdige und

glänzende Ausstattung auch in diesem Bande bethätigt hat.

Die Sinne und Sinnesorgane der niederen Thiere von C. Jourdan. Aus dem Französischen übersetzt von W. Marschall. Mit 48 in den Text gedruckten Abbildungen. Verlag von J. J. Weber. Leipzig, 1891. Preis geb. 4 M Das vor liegende Werk bildet den dritten Band von Weber's . Naturwissen⸗ schaftlicher Bibliothek.. Es enthält eine gründliche Darstellung des Baues und der phystologischen Leistungen der wirbellosen Thiere, die theils

auf Jourdan's eigenen Untersuchungen und Ans chauungenberuhen, theils von ihm mit unermüdlichem Fleiß und Verständniß geschickt zusammen⸗

ö

*

2.

Dagegen ist der übrige Inbalt des

gestellt sind. Jourdan tbeilt sein Buch in sieben Hauptstücke und

behandelt in den beiden ersten einleitenden Hauptstücken den Bau der Organismen im Allgemeinen, den Unterschied zwischen Thieren und Pflanzen, die Zellen, den Begriff Organ und physiologische Funktion der höheren mehrzelligen Thiere oder der Metazosn, die Organismen ohne Organe, die einzelligen Geschöpfe, die Urthiere oder Protozosn, die Irritabilität und Sensibilitaͤt. Er bespricht fodann die Sinnesorgane und erklärt in wie weit sie sich dem Bau und der Leistung nach bei den verschiedenen Thieren gleichen. Die übrigen fünf Kapitel oder Hauptstücke sind den fünf Sinnen, dem Gefähl, Geschmack. Geruch, Gehör und dem Gesicht, gewidmet. Durch 48 Holischnitte hat der Text eine vortreffliche Erläuterung erhalten. Der gediegene Inhalt und die geschmackvolle Ausftattung auch dieses Bandes werden dazu beitragen, die Freunde von Weber's Naturwissenschaftlicher Bibliothek

zu vermehren.

Die Bakterien! von Dr. W. Miagula, Privatdozent der Botanik an der Technischen Hochschule zu Karlsruhe. Mit 30 in den Text gedruckten Abbildungen. Leipzig, Verlagsbuchhandlung von J. J. Weber. 1891. Die junge Wissenschaft der Bakteriologie hat sich in wenigen Jahren vieler Zweige des wissenschaftlichen und prak⸗ tischen Lebens bemächtigt. Am Bett des Kranken, wie in den Maisch⸗ bottichen der Brauer, in der Landwirthschaft wie in der Küche des Städters spielen die Bakterien eine wichtige Rolle. Ansteckende Krankheiten, Gärung und Fäulniß rühren nach der neuen wissenschaftlichen Theorie von ihnen her. Im Haushalte Ler Natur fällt ihnen durch die Zersetzungen, die sie bei ihrer berl wichtigste Aufgabe zu. Vergleicht man jedoch die vorhandene Kenntniß von den Bakterien mit dem Interesse an ihnen, so findet man ein sehr merkwürdiges Verhältniß: man hat noch heute die wunderlichsten Vorstellungen, denkt sich wohl unter Bakterien, weil es doch „Spaltpilze“ sind, wirklich kleine Schwämme mit Stiel und Hut oder spricht von Thierchen und Würmern. Ueber die Lebensbedingungen und Lebens—

Lebensthätigkeit herbeiführen, die

erscheinungen dieser Wesen hat man erst recht ganz schiefe Vorstellungen. Der Grund, weshalb so wenig von den Bakülerien in weiteren Kreisen bekannt ist, liegt größtentheils darin, daß es noch keine Literatur giebt, welche das Wissen der Gelehrten dem Laien zugänglich macht. Verfass er obigen Werkes bietet deshalb in knapper Form und in einer Sprache, die Jedermann verständlich ist, das Wissenswertheste aus dem Reich der Bakterien, indem er Eingangs die Frage beantwortet: Was sind Bakterien ?“, sodann die Entwickelung der Lehre von den Mikroorganismen“ darlegt und hierauf in hinlänglicher Ausführlichkeit, unterstützt durch veranschaulichende Abbildungen, die ‚Naturgeschichte der Bakterien“ behandelt. . Kunstwissenschaft.

-Die Kunst Jedermanns Sache“ von Dr. Augnst Reichensperger. Zweite Auflage. Wegberg. Verlag von Jo— hann Floitgraf. 1891. 806. S. TX und 41. (Preis 1 A Der auf dem Gebiete der Kunst durch viele wissenschaftlich hervor— ragende und geistig anregende Werke thatkräftige Appellations⸗Gerichts⸗ rath Dr. August Reichenssperger empfiehlt in dieser Schrift nachdrücklich zur allseitigen Beachtung den Wunsch, daß die Kunst wieder in das Alltagsleben zurückkehre und als eine Bedingung seiner geistigen Ge— sundheit anerkannt werde. Aus dem Schatze eines vielseltigen, kunst⸗ verständigen Wissens entwickelt der Verfasser, ungeachtet des boben Alters von 8. Jahren, mit der Frische eines jugendlichen Geistes recht beacktenswerthe Gedanken und ertheilt auf Grund langjähriger Erfahrungen praktisch tüchtige, leicht auszuführende Rathschläze. Die Kunst wurzelt nach Ansicht Reichensperger's nicht im perfönlichen Belieben, sondern, in ewigen Gesetzen, die im Strome der Welt— geschichte sich abspiegeln. Ihr Wesen berubt in der Idee, nicht in der Materie; Letztere dient nur als Hülfsmittel zum Zweck der Ver— anschaulichung der Nee. Vas Kunstschöne ist ein Abbild der Wahrheit, deren ewig lebendige Quelle Gott ist, und der Geist des von ihm nach seinem Ebenbilde geschaffenen Menschen strahlt dieselbe zurück.! Daraus erklärt sich auch die Thatsache, daß die Kunst durch alle Völter und Zeiten hindrrch zunächst im Dienste der Religion aufwuchs. Während des christlichen Mutelalters galt die Kunst als ein wesentliches Element des Volkslebens, als ein unabweisliches Bedürfniß feiner Gefundbeit und Frische, die Kunst war ins Herz des Lebens aufgenommen (S. 10). Der Verfasser verlangt vor Allem, daß das Volk als Ganzes mehr Vertrauen auf sich selbst und sein eigenstes, innerstes Gefühl setze, als auf Diejenigen, welche, um seine Leidenschaften auf— zuregen, stets das Volkswohl! im Munde führen. Eine Hauptaufgabe des Volkes sei es, das noch Vorhandene zu erhalten und das Verunstaltete würdig herzustellen. So lange die alten Kunstwerke vernachlässigt und entstellt daltegen. haben äußerst Wenige auch nur eine Ahnung davon, wie schön dieselben ge— dacht und ausgeführt waren; in dem Maße, wie deren Wieder verjüngung erfolgt, steigt auch das Interesse dafür, und mit demselben die Opferwilligkeit. Wie in Allem, was löblich ist, so sollen auch in der hier fraglichen Beziehung die Behörden mit gutem Beispiel vor angehen, ganz besonders die Gemeindeobrigkeiten, unter deren Schutz so viele Vermächtnisse der Vorzeit sich geslellt finden. Der Verfasser fordert (S. 21), daß die Regierung die Pflege der Kunst den Künstlern und dem Publikum überlasse, helfe und fördere, wo es irgend angeht und man sie arspricht, dabei abeß keine offinelle Doktrin, keinen Staatsstil geltend mache und nichk die angehenden Künstler in eine bureaukratische Zwangsjacke stecke, sondern die Individualitäten sich frei unter Jelbstgewählter Leitung entwickeln lasse (S. 21). Von besonderer Wichtigkeit ist es noch, wie der Verfasser ausdrücklich hervorhebt (S. 37), für die Sache der monumentalen Kunst, daß das in ihren Bereich fallende Handwerk mit der Erkenntniß seines Berufs und seiner wahren Interessen den „goldenen Boden‘ wiedergewinne. Wie die meisten anderen „brennenden Fragen der Gegenwart, so wird, wie der Verfasser in den Schlußworten (S. AI) ausführt, auch die Frage von der Wiedergeburt der Kunst nur auf dem Grunde des Christentbums durch die im Geifte des selben geübte lebendige That einer befriedigenden Löfung ent— gegen zu führen sein. Es geböre dazu ein festes, klar erkanntes Prinzip, unerschütterliche Willenskraft, Feuer des Gemüths, Begeiste⸗ rung. Was aher nicht minder als die falschen Systeme und ' Ten. denzen, vielleicht sogar vor Allem, bekämpft werden müsse, fei die Trägheit der großen Masse der „Wohlmeinenden“, die, vor jeder ernsten, nicht gerade durch die äußerste Noth erzwungenen Pflicht— erfüllung zurücfschreckend, die Hände im Schoß, Alles über sich ergehen lasse. Zutreffend ist sicherlich der (S. 7 ausgesprochene) Rath: Wer einen bleibenden Eindruck auf das Volk machen und die Selbft— thätigkeit in ihm wecken will, muß in dem innersten Wesen desfel hen die Anknüpfungspunkte suchen, vor Allem aber auf Grundideen bauen, welche die Gewähr des Bestandes in sich tragen. In der Vorrede zu dieser neuen. Auflage, einer vor 25 Jahren erschienenen Schrift, prüft der Verfasser mit eingehender geschichtlich technischer Kritst einzelne neuere, kunstliterarische Schriften und vertheidigt durch viele Beispiele, daß die Gothik den Ansprüchen unseres sogenannten Kultur— lebens vollständig zu genügen im Stande sei, sowie daß die an dieselbe wöerer anknüpfenden . Neugothiker' den befonderen Aufgaben, welche die Jetztzeit den Architekten stellt, gewachsen seien.

D Landeskunde.

Ottꝰ ,, Reich.!“ Vaterlandskunde von Prof. Dr. 1 , . 1581. Verlag von Otto Spamer. Als , . Ger he gänge abi beis ng Nr. 1, 2 und 3) dieses Werkes Ver r hel ing vorlagen, in welchen, als im „ersten Buch, „Das Deutiche Reich im Allgemeinen‘, und zwar die geographische Lage, die Oberflächenform und die Gemaͤss das Kli di Pflanzen und Thierwelt, die Be volk n,, hältnisse, die staatliche , ö rganisation und das volitische Leben Deutsch— ands ehandelt werden, durften wir auf Grund der ge— wonnenen Einsicht, bemerken. daß es u der Hoffnung berechtige, ein, natie nales Werk u werden, welches von einem einheitlichen Gesichtspunkte aus da, deutsche Vater = land als Ganzes in einer umfaffenden und volksthümlichen Weise

zur Datstellung bringt. Nachdem nun nach Erscheinen der Abthei⸗

lungen Nr. 4, 5, 6, 7, 8 und 8 auch das weite Buch“ vorliegt, dessen Behandlungagegenstand die Einjelstaaten“ bilden, bestätigen wir gern, daß jene Erwartung sich aufs Beste v ä wirklicht hat. Wenn bislang bei allem Streben, das nachwachsende Geschlecht zu ersehen in der Liebe zum Vaterlande, in der Hingebung an Kaiser und Reich durch eine gründliche Einführung in die Geschichte, die Literatur und die Heimathskunde unferes Vaterlandes, doch vielfach wahrzunehmen war, daß einen erheblichen Theil unserer jungen Landsleute noch immer die fernen und fremden Theile der Welt in höherem Maße interessiren als die Ggue des lieben Heimathlandes, deren Schönheit und Werth so Viele kaum ahnen: so lag der größte Theil der Schuld, daß dem so ist, wohl in dem Mangel an einem solchen Werk, welches gewissermaßen in Erfüllung einer patriotischen Pflicht die Vaterlands— kunde, die Kenntaiß deutschen Landes an die Spitze der nationalen Bildungselemente stellte, die Darstellung des deutschen Landes für die nationale Erziehung nutzbar machte. Professor Dr. Otto Richter, der sich bereits durch kleinere Arbeiten über einzelne Theile des Vaterlandes ausgezeichnet. bat nach langer ernster Arbeit als Gesammtergebniß seiner Lehrpraxis und seiner Forschung hier ein Werk geschaffen, welches wohl dazu geeignet erscheint, durch einen einheitlichen, volksthümlichen, allumfassenden Unterricht in der Landeskunde die Jugend ans theuere Vaterland anzuschließen und verständnißvolle, Fingebende deutsche Reichsbürger aus ihnen zu bilden. Jedes deutsche Landeskind findet in dem Rahmen dieser Vaterlandskunde r ein getreues, bis ins Einzelnste genau aus. geführtes Bild seiner engeren Heimath. Allen aber wird im allgem einen Theile das Gemälde des gemeinsamen großen Vaterlandes mit Einschluß der deutschen Kolonialgebiete dargeboten. Die fünfjehn bei. gefügten, größtentheils vom Verfasser selbst entworfenen Karten in ihrer sorgfältigen, schönen Ausführung, sowie die nicht minder ge—⸗ diegenen 22 Stadtpläne werden unzweifelhaft den Zweck des Buches fördern helfen, welches allen Erziehern der Jugend unseres Volkes empfohlen sei. Der Preis jeder der neun Abtheilungen ist 1 14 2

Die österreichisch ungarische Monarchie in Wort und Bild. Druck und Verlag der K. K. Hof und Staatsdruckerei in Wien. Das Werk ist nunmehr bis zur 135. Lieferung vor— geschritten. Mit der 130. Lieferung schloß neuerdings ein umfang⸗ reicher, anziehend geschriebener und illustrirter Band ab. Es ist dies der zweite in jener Gruppe von Bänden, welche die Länder der ungari⸗ schen Krone schildern und die aus der Vereinigung ungarischer Schrift⸗ steller und Künstler hervorgehen. Der nunmehr abgeschlossene II. Theil von „Ungarn“ schildert ausführlich das weite Alföld in geographischer, geschichtlicher. ethnographischer und kultureller Richtung. An der Ausführung der 35 Artikel, welche diese fast 97 000 Em um- fassende niederungarische Ebene schildern, haben 24 Schriftsteller einige Jahre lang gearbeitet und ihre Aufgabe, bei dem Mangel genügender Vorarbeiten, auf das Beste gelöst. Reich an Abweckselung und neu in ihren meisten Erscheinungen sind auch die Abbildungen diefes zweiten Bandes „Ungarn. 29 Künstler haben die 256 Abbildungen, welche, den Band schmücken, ausgeführt; darunter befindet sich ein in der Stimmung wohl getroffenes farbiges Kostüm— bild, welches Csikbse auf der Hortobazver Pußia darstellt. Das Bild ist nach dem Anguarell Faul Vägss von C. Angerer u Göschl geätzt und in der Königlich ungarischen Staatsdrackerei auf der Buchdruck-Schnellpresse gedruckt. Die Holjschnitte des Bandes sind unter der Leilung des Professors Gustav Morelli im xplographischen Institut zu Budavest ausgeführt und charakterisiren die Pflege des modernen Volzschnittes in Ungarn in der besten Weife. Heft 136 bringt auch den Ärtikel über die Serben in Süd⸗Ungarn zum Abschluß und enthält außer dem bereits erwähnten Farbenb ld fünf lebensvolle Bilder aus dem Festkalender dieses Volks— stammes, der sich vor Jahrhunderken dort ansiedelte. Im Februar erschien das erste Heft des bereits angekündigten neuen Bandes, betitelt Küstenland und Dalmatien“, der den Süden der Monarchie und die söne Adria schildern soll. Er be— ginnt mit der landschaftlichen Schilderung von Görz-Gradiska und Istrien. Das erste Thema hat der bekannke und bewährte Schilderer der südlichen und alpinen Gegenden, Dr. Heinrich Nes, in interessanter Weise behandelt. Rirgends in den österteichischen Alpen und ihrem

Vorlande werden in gleich geringer räumlicher Entfernung Landschaften von solcher Verschiedenheit gefunden wie an den nördlichen und an den

südlicken Grenzmarken der gefürsteten Grafschaft Görz und Gradiska.

Eine Strecke von 80 km trennt das in Schneefeldern und Schaum— stürzen schimmernde Hochland von den Lagunen des Triester Golfes, wo zwischen Schlammbänken, die zeitweilig auch unter der Salifluth verschwinden, nur die Fischer oder wandernde Sumpfögel Leben verkünden. Diesem landschaftlichen Gegensatz gesellt sich hier auch die Verschiedenheit der Wärmeverhältnisse mit der entsprechenden Vegetation und die Verschiedenartigkeir der Bewohner und Sprachen. Alfred Zoff hat zu dieser Schilderung Noé's eine Reihe von Landschafts bildern geliefert, die auch nach dieser Seite den Beweis der Eigenartigkeit des Landstriches zeigen; den Schluß bildet, von Hugo Charlemont gezeichnet, der mächtige Kastanienbaum von Dobra am Coglio, der, 12 m boch, einen Umfang von 52 m hat. Hieran schließt sich die ungemein plastische Schilderung des ausgeieichneten Kenners des Festlandes und der Inselwelt Istriens, Ministerial -Raths Dr. Jos. Roman von Lorenz. Wer Istrien blos vom Hören— sagen oder aus der Lektüre kennt, der meint, dort wäre der land schaftliche Charakter kein anderer, als der des Karstes überhaupt: Baumlosigkeit und Kulturarmuth des blosgelegten, überall hervor— schauenden, bald steinigen, bald erdigen Terrains und dergleichen. Istrien ist keineswegs überall, ja kaum zur Hälfte Karstland, hat nicht selten größere Walostrecken und ausgedehnte Kulturen, besitzt aus— geprägte Thäler von 25 bis 35 km Länge und darin zwar sseichte, aber doch länger aushaltende Wasserläufe. Es ist das Land der geographischen und dadurch auch landschaftlichen Gegensätze und Ueberraschungen. ĩ Abbildungen von Jakob Emil Schindler und Eduard von Lichtenfels überzeugt von der Richtigkeit dieser Anschauung. Auch hier hat die Natur eine Fülle von landschaftlichem Reiz ausgegossen und fesselt das entzückte Auge des Wanderers. Die weiteren Hefte mit ihrem geschichtlichen Inhalt, ihren Städteschilderungen (Görz, Aquileja, Pola ꝛc.) bieten ebenfalls viel des Interessanten. Das 3. Heft, welches sich mit der geschichtlichen und kulturellen Entwickelung Triests beichäftigt, weist u. a. auch einige Illustrationen des genialen Professors Ludwig Passini auf, welche das Leben im Hafen (Canale grande) und auf dem Fischmarkt Triests schildern. Die am 1. Juni ausgegebene 133. Lieferung bildet den Beginn eines weiteren dritten Bandes von Ungarn“, die Schilderung von Budapest. Maurus Jokai nennt die ungarische Landeshauvtstadt in einer kurzen, aber glänzend geschriebenen Einleitung das Herz Ungarns“. Den Anfang bildet die Geschichte der Stadt aus der Feder des bervorragen⸗ den Gelehrten Franz Salamon. Das illustrative Material dieses und der folgenden Hefte des Bandes ist sehr jahlreich und anziehend ge— staltet. Zwei duftige Bilder von der Margaretheninsel (Ruinen des Klosters) hat die Frau Erzherzogin Klotilde gezeichnet. Außerdem finden wir auch einige Reproduktionen nach alten Stichen und Holz- schnitten, welche Budapest in früheren Jahrhunderten vor Augen führen. Die literarischen Vorarbeiten, weiche den Band „Böhmen“ betreffen, sind soweit vorgeschritten, daß die Redaktion den größten Theil der offiziellen Einladungen zur Mitwirkung bereits an die von der Durchlauchtigsten Protektorin des Unternehmens, der Kron prinzessin Wittwe Erzherzogin Stephanie auserwählten Mitarbeiter versenden konnte.

Ein Blick auf die beigegebenen hochkünstierischen

. Sprach wisFsenschaft. Suaheli⸗Dragoman.“ Gespräche, Wörterbuch und prak

tische Anleitungen zum Verkebr mit den Eingeborenen in Deutsch— Ost -Afrika. Von Dr. F. Freiherrn von Nettelbladt. Mit einem Vorwort von Hauptmann C. Freiherrn von Gravenreuth. Nebst einer ir an, , . t

r. geh. 5 6 geb. 6 S6). Daß die Leistungsfähigkeit der Weißen draußen in Ost ⸗Afrika in höchstem Grade davon 21 wie . sie die Eigenart der Schwarzen richtig erfassen, wieviel sie sich mit

F. A. Brockhaus.

und belgischen amtlichen Qirellen, Reiseberichte Anderer, in Auftraze des Deutschen Schul Mitwirkung des Geheimen Regierungs⸗-Raths Professors Dr. R. Böckh dargestellt von Professor Dr. H. Nabert. Maßstab 1: 925 00, Verlag von Carl Flemming in Glogau. Der zuerst

zweiten Sektion dieses auf acht Sektionen berechnet lichen Kartenwerks ist bald die erste Sektion gefolat. Sie umfaßt Westdeutschland, das östlich von einer Linie Lübeck Erfurt, südlich von der Linie Mainz Schweinfurt begrenzt wird, mit den Städten Ham. burg, Bremen, Hannover, Köln, Aachen, Frankfurt a. M., Erfurt u. a, die Königreiche Holland und Belgien, Len südlichsten Theil von Jütland mit der Insel Fünen und ganz kleine Gebiete von Nord— Frankreich und Großbritannien. Die neu erschienene Sektion zeichnet sich durch dieselben Vorzüge aus, die in der Besprechung in Nr. 137 d. Bl. Erwähnung und Anerkennung gefunden haben.

ihnen sprachlich zum Mindesten oberflächlich, verständigen können. war längst die Ueberzeugung unserer Afrikaforscher. Aber an einem

für den praktischen Gebrauch geeigneten deutschen Werke fehlte es bislang,. und dieser Mangel wurde täglich fühlbarer, je mehr Ost -Afrika Bedeutung für Deutschland gewann. Hier liegt nun ein Werk vor, welches solchem Bedürfniß abhelfen will, indem es die wichtigsten und gebräuchlichsten Wendungen der weit über die Küste Ost ⸗Afrikas bindus verbreiteten Suaheli⸗ Sprache, für die Bedürfnisse des gewöhnlichen Verkehrslebens zu— sammengestellt, darbietet. Das schwierige Material hat Verfaffer während seines langen Aufenthalts in Ost. Afrika gesammelt und ge⸗ schickt bearbeitet. Das Buch ist freilich keine Grammatik, da es die Aufgabe hat, sofort ein Gespräch mit den Negern über die nöthigsten Dinge zu ermöglichen. Die unentbehrlichsten grammatischen Ünter— weisungen fehlen aber dem Werke nicht, welches auch mit einem aus— führlichen Wörterbuch in Suabeli⸗Deutsch und Deutsch · Suaheli, zusammen nahezu 10900 Wörter umfassend, ausgestattet ist. Was aber den „Suaheli Dragoman? besonders brauch— bar macht, das sind die den einzelnen Gesprächen angehängten Unter— weisungen über den Verkehr mit den Eingeborenen und über das Leben in den Stationen. Die wichtigsten Verordnungen Über den Dienst. Anweisungen zur zweckmäßigen Lebensweise und eine bequeme, durch eine Karte illustrirte Uebersrht über das ganze Gebiet der Ko— lonie und ihre Stationen vervollständigen diesen Theil. Hauptmann Freiherr von Gravenreuth. der bekannte frühere Stellvertreter des Reichskommissars von Wissmann, hat dem Werk ein warm empfehlendes Vorwort mitgegeben. Gewiß wird dasselbe Allen, die in unferer ostafrikanischen Kolonie zu arbeiten haben, willkommen sein. . Sülfs büchlein für den ersten Unterricht in der Suabeli-⸗Sprache.“! Auch für den Selbstunterricht.— Nach den zSwahili exercises“ von Steere bearbeitet von Dr. C. G. Büttner, Lehrer des Suaheli am Seminar für orientalische Sprachen der Friedrich Wilhelms ⸗Universität in Berlin. Zweite, vielfach verbessert⸗ und vermebrte Auflage. Leivzig 1891. T. V. Weigel, Nachfolger. (Chr. Herm. Tauchnitz) Preis 2 1 Schon in seiner ersten Geftalt hat vorliegendes Buch den Suaheli Lernenden manch guten Dienst erwiesen. Die gegenwärtige Neuausgabe ist unter Verwerthung aller Erfahrungen bei seinem bisherigen Gebrauch und in dem Bestreben entstanden, es immer mehr zum Nutzen der Lernenden zu verbessern. Auf dem Grundplan der „Swahili exercises? fußend, ist der neugebotene Unterrichtsgang folgender: Aus der Fülle von Formen der Suabeli— grammatik sind zunächst, einige wenige herausgegriffen, um durch sie den Lernenden mit dem eigenthümlichen Charakter der Familie der Bantusprachen bekannt zu machen, von denen das Suaheli ein wichtiges Glied ist. Allmählich werden dann die Kreife immer weiter und weiter gezogen, der Lernende dabei immer mehr mit der Regelmäßigkeit dieser Formen bekannt gemacht, sodaß schließlich ohne große Schwierigkeiten die Sprache sein eigen wird. Neben den Regeln werden gleichzeitig die im gewöhnlichen Leben gebräuchlich sten Wörter und Phrasen eingeübt, sodaß derjenige, welcher vorliegendes Buch gründlich kennt, sich leicht mit den Suaheli in Ost-Afrika ver— ständigen und sich rasch in diejenigen grammatischen Formen und in den Wortschatz hineinfinden kann, der darin nicht mitgetheilt ist. Das Wörterverzeichniß am Schluß ist sehr zweckdienlich aufgestellt. Alles dies berechtigt zu der Hoff nung, daß das Buch auch in seiner neuen Gestalt an seinem Theile dazu beitragen wird, Ost -Afrika mit der christlichen Welt in Verbindung zu bringen. Militärisches.

Die Kriegswaffen in ihren geschichtlichen Entwicke. lungen von den ältesten Zeiten bis auf die Gegenwart, eine Encyklopädie der Waffenkunde von August Demmin. Dritte Auflage. Mit über 4500 Abbildungen von Waffen und Ausrüstungen sowie über 650 Marken von Waffenschmieden. Gera⸗Untermhaus 1891. Verlag von Fr. Eugen Koebler. (Preis 19 *) Das Verschwinden diesetz bedeutenden, beim Erscheinen der zweiten Auflage im Jahre 1886 an dieser Stelle eingehend besprochenen Werkes aus dem Buchhandel, hat dem Ver— fasser die Veranlassung geboten in einem neuen Verlage die vorliegende gänzlich umgearbeitete und sehr bedeutend vermehrte dritte Auflage er—⸗

scbeinen zu lassen. Die Vermehrung betrifft hauptsächlich die Abbil⸗ dungen von Waffen und Ausrüstungen, von denen diese Auflage gegen 5090 mehr aufweist als die zweite, und die Vervollständigung der Marken von Waffenschmieden. Trotzdem die Vermehrung, bei erheb— lich größerem Format, das Buch um etwa 300 Seiten verstärkt hat, hat doch die Verlagsbuchhandlung in dankenswerther Weise den früberen Preis von 10 1M auch für das jetzt siebzig Bogen starke Werk bestehen lassen, was der weiteren Verböeitung des für den Fach— mann, den gebildeten Laien und den Sammler gleich nüglichen Führers

J.

und Nachschlagebuchs nur förderlich sein kann.

„Die Kriegswaffen“, eine fortlaufende übersichtlich ge⸗

ordnete Zusammenstellung der gesammten Schußwaffen, Kriegsfeuer, Hieb und Stichwaffen und Instrumente sowie Torpedos, Minen, Panzerungen u. dergl., seit Einführung von Hinterladern, von Emile Cavpitaine und Pb. von Hertling. V. Band, II. Heft. Rathenow 1891. Verlag von Max Babenzien. Preis 1450 Unter anderen interessanten Neuerungen enthält dieses wiederum mit jablreichen vortrefflichen in den Text gedruckten Zeichnungen versebene Heft die Konstrultion einer Gewebrsicherung des Hen. Jentzsch aus Wien, welche in jeder Lage, in welcher das Gewehr nicht losgehen soll, das

Arslösen vollkommen selbstthätig verhindern soll. Auch dieses Heft liefert wieder den Beweis, daß die treffliche Monatsschrift mit Er— folg bestrebt ist, dem Offizier ein getreues Bild von der Entwickelung der Kriegstechnik zu geben, obne das sonst in zahlreichen Werken zer— streute Material mühsam aufsuchen zu müssen. —⸗

)

; Karten. Karte der Verbreitung der Deutschen in Eurova, nach österreichischen, russischen, preufischen, sächsischen, schweizerischen

n des Dr. Lotz und vereins und unter 0

erschienenen en vortreff⸗

Generalkarte von Schweden, Norwegen, Däne⸗

mark ꝛc. (Glogau, Verlag von Carl Flemming.) Maßstab L:3 000 000. Pr. in Umschlag 146 Von den großen und trotz ihrer Trefflichkeit so billigen Generalkarten der Flemming'schen Verlags anstalt ist nunmehr in ganz neuer Bearbeitung auch die Karte von Schweden, Norwegen und Dänemark erschienen. Wie alle Flemming schen Karten sich durch ihre meisterbafte technische Ausführung und schöne Uebersichtlichkeit bei gewissenhafter Berücksichtigung aller Details auszeichnen, so auch diese neue Publikation. Sorg— fältig in der Zeichnung, scharf und klar in Druck und der Nomenklatur, lebhaft und angenehm in der Farbengebung, welche Länder und Grenzen scharf auseinanderhält, bietet die Karte einen überraschenden Reichthum von Angaben. Die Dampferverbindungen mit den festländischen und englischen Seehäfen, die Eisenbahnen nebst dem Schnelljugsverkehr, die Hauptstraßen und Kanäle, die ober⸗ irdischen und submarinen Telegraphen. die Landesgrenzen, Staaten und Provinzgrenjen, die Grenzen der Läne, Aemter, Bezirke 2c. sind mit Deutlichkeit herausgearbeitet, sodaß die Karte nicht allein im Bureau, sondern zumal dem Reisenden von Nutzen sein dürfte.

Dichtkunst. Tausend und ein Tag im Orient von Friedrich

Bodenstedt. Fünfte Auflage mit einem Titelbilde. Berlin 1891, R. v. Decker's Verlag, G. Schenck. des „Mirza Schaffy', der vor zwei Jahren seinen 70. Geburtstag beging, noch vergönnt worden, auch seinen „Orient“ abermals nea

Es ist dem greisen Dichter