1891 / 173 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 25 Jul 1891 18:00:01 GMT) scan diff

für begründet erachtet. Nach der unter 1 A4 des Bundesraths⸗ beschlusses vom 27. November 1890 (Amtliche Nachrichten des R. V. A. J. u. A.-V.“ 1891 Seite 19) gegebenen Bestimmung sind vorübergehende Dienstleistungen als eine die Versicherungepflicht be⸗ gründende Beschäftigung unter Anderem dann nicht anzusehen, wenn sie von Aufwärtern oder Aufwärterinnen und ähnlichen zu niederen häuslichen Diensten von kurzer Dauer an wechselnden Arbeitsstellen thätigen Personen verrichtet werden“. Bei Erlaß dieser Bestimmung ist der Bundesrath offenbar davon ausgegangen, daß einerseits die Durchführung der Versicherung bei dem häufigen Wechsel der Arbeitsstellen Seitens der bezeichneten Per- sonen sehr erschwert sein würde, und daß andererseits die wirthschaft⸗ liche Stellung dieser Personen derjenigen gewisser selbständiger Ge⸗ werbetreibenden, wie Kofferträger, Dienstmänner 2c, nahe verwandt sei. Hiernach wird die Ausnahmevorschrift des Bundesraths auf solche Personen zu beschränken sein, deren Beschäftigung bei dem einzelnen Arbeitgeber einen erheblichen Theil des Tages nicht in Anspruch nimmt, die vielmehr oft an demselben Vormittage in verschiedenen Wohnungen häusliche Dienste von kurzer Dauer verrichten. Als eine derartige Dienstleistung von kurzer Dauer kann die von Morgens 7 Uhr bis Nachmittags 1 Uhr dauernde Hauptbeschäftigung der Klägerin nicht angesehen werden. Ist aber hiernach die Versicherungs⸗ pflicht der Klägerin begründet, so kann dieselbe nicht dadurch wieder beseitigt werden, daß die Klägerin während der ihr frei bleibenden 33, bei einem zweiten Arbeitgeber vorübergehend beschäftigt worden ist.

37) In einer Revisionsentscheidung vom 11. Juni 1891 ist vom Reichs ⸗Versicherungsamt ausgesprochen worden, daß vorgesetzliche Zeiten bescheinigter Krankbeit (5. 158 des Invaliditäts⸗ und Alters— Versicherungsgesetzes, in welchen ein Lehn oder Gehalt nicht bezogen worden ist, zwar nicht bei Berechnung der Wartezeit, wohl aber bei Berech⸗ nung des durchschnittlichen Jahresarbeitsverdienstes gemäß §. 159 a. a. O. außer Ansatz bleiben müssen. Hierzu ist Folgendes ausgeführt worden: Der Vorderrichter hat den §. 159 des Invaliditäts und Altersver⸗ sicherungsgesetzes unrichtig angewendet. Nach dem Wortlaut dieser Gesetzesvorschrift und den Berathungen, welche im Reichstage zu der— selben stattgefunden baben, unterliegt es keinem Zweifel, daß als Jahresarbeitsverdienst im Sinne des 5§. 1659 a. a. O. nur der that— sächlich bezogene Lohn gelten soll. Es können deshalb die nach 5§. 158 a. a. O. auf die vorgesetzliche Wartezeit anzurechnenden Zeiten be⸗ scheinigter Krankheit, in welchen ein Arbeitslohn überhaupt nicht bezogen ist, bei. Berechnung des durchschnittlichen Jahresarbeits verdienstes nicht in Betracht kommen. Auch ergiebt sich aus der Fassung des §. 158 a. a. O., der nur auf S§S§. 156 und 157, nicht aber auf §. 159 a. a. O. hinweist, daß bescheinigte Krankheiten nur für die Frage, ob die allgemeinen Voraussetzungen des Rentenanspruchs vorliegen, insbesondere die vorgesetzliche Wartezeit erfüllt ist, von Erheblichkeit sind, nicht aber auch bei Berechnung der Höhe der Rente in Betracht gezogen werden sollen. Ueberdies giebt das Gesetz keinen Anhalt dafür, in welcher Weise für die vorgesetz⸗ lichen Krankheitswochen ein bestimmter ziffermäßiger Arbeitsverdienst berechnet werden könnte. Für die Annahme des Schiedsgerichts aber, daß im Hinblick auf 5. 28 des Invaliditäts⸗ und Altersversicherungs⸗ gesetzes fr die nachgewiesenen Krankheitszeiten ein der Lohnklasse I entsprechender fiktiver Durchschnittsverdienst von 1,ů50 M6 täglich ein⸗ zusetzen sei, fehlt es an jeder gesetzlichen Grundlage. Vielmehr war es eine durchaus zutreffende Berechnung des durchschnittlichen Jahres⸗ arbeitsverdienstes, wenn die beklagte Versicherungsanstalt die Krank heitswochen einfach außer Ansatz gelassen hat.

38) In einer Altersrentensache, in welcher die Feststellungen der Vorinstanzen dahin gingen, daß der Kläger während einer Anzahl von vorgesetzlichen Wochen bescheinigter Krankheit Lohn oder Gehalt nicht bezogen, war von ihm in der Rexisionsgegenschrift neu behauptet worden, daß sein Arbeitgeber ihm während der in die Jahre 1888 bis 1890 fallenden Krankheitszeiten an Lohnentschädigung“ einen gewissen Betrag gezahlt habe. Das Reichs ⸗Versicherungsamt hat in einer Revisionsentscheidung vom 11. Juni 1891 auf diese neu aufgestellte Behauptung nicht eingehen zu können erklärt, weil die Berücksichtigung neuer Thatsachen in der Rexisionsinstanz ausgeschlossen, und das Reichs⸗Versicherungsamt an die thatsächlichen Feststellungen des Schiedsgerichts, welche nicht wider den klaren Inhalt der Akten ver⸗ . sei (5. 80 des Invaliditäts- und Altersversicherungs⸗ gesetzes).

39) In Uebereinstimmung mit der Auffassung der überwiegen den Mehrheit der Versicherungsanstalten hat das Reichs⸗Versicherungs⸗ amt unter dem 4. April 1891 vorbehaltlich einer instanziellen Entscheidung sich dahin erklärt, daß die als Krankenpflegerinnen thätigen Diakonissen und die in gleicher Weise wirkenden katho— lischen Ordensschwestern im Allgemeinen als im Sinne des Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetzes versicherungspflichtig nicht anzusehen sein werden. Als maßgebend hierfür ist in den Gründen hervorgehoben, daß die Diakonissen ꝛe. Lohnarbeit im Sinne des Invaliditäts,. und Altersversicherungsgesetzes nicht verrichten, indem ihnen das Mutterhaus, welches unter gewöhnlichen Umständen als ihr Arbeitgeber in Betracht kommt, in der Regel nur freien Unterhalt (5. 3 Absatz 2 a. a. O.) gewährt. Der Baarbetrag. den die Diakonissen ꝛc. nebenher vom Mutterhause erhalten, ist gewöhnlich nur unbedeutend und lediglich als eine unselbstãndige Ergänzung des freien Unterhalts zu betrachten (zu veraleichen auch Nr. X. letzter Absatz der Anleitung vom 31. Oktober 18990, betreffend den Kreis der nach dem Invaliditäts. und Altersversicherungsgesetz versicherten Personen, „Amtliche Nachrichten des R. V. A. J. u. A. L.“ 1891 Seite . Auch ist von einigen Seiten nicht ohne Grund geltend gemacht worden, daß die Thätigkeit der Diakonissen und katholischen Srdensschwestern, welche sich in der vorbezeichneten Weise rolljziehe, wesentlich auf religiösen Motiven beruhe, insofern sie der uneigen⸗ nüͤtzigen Ausübung christlicher Nächstenliebe gewidmet sei. Eine Folge davon ist, daß hier nicht nur der Gesichtspunkt des Erwerbes Überhaupt in den Hintergrund tritt, sondern auch die Volksanschauung den Diakonissen ꝛc. wegen jenes Charakters ihres Wirkens eine soziale Stellung zuweist, welche die der im 5. 1 des Inpaliditäts, und Altersversicherungsgesetzes bezeichneten Personen nicht unwesentlich überragt. Allerdings giebt es auch Fälle, ian denen die vorstehend erörterten Voraussetzungen nicht zutreffen, in denen insbesoadere baarer Lohn oder Gehalt als Entgelt für die Ausübung der Krankenpflege gewährt wird. Jan diesen Fällen wird unbedenklich eine ver⸗ sicherungspflichtige Beschäftigung angenommen werden können, sodaß beispielsweise eine Diakonissin zc. der Versicherungspflicht unterliegen würde, welche zu einer Privatperson, insbesondere einem größeren industriellen oder landwirthschaftlichen Unternehmer, in ein festes, ge⸗ lohntes Arbeits, oder Dienstverhältaiß tritt, auf Grund dessen sie innerhalb des ihr von diesem Arbeitgeber zugewiesenen Wirkungs— kreises und nach dessen Anordnung gegen ein über den freien Unter⸗ halt hinausgehendes Entgelt in einer gewissen Unabhängigkeit von ihrem Mutterhause bei der Krankenpflege thätig ist. In ähnlicher Weife wird auch die Thätigkeit anderer gelohnter Krankenpflegerinnen, welche keiner religiösen Genossenschaft angehören, als eine die Ver⸗ sicherungs pflicht begründende Beschäftigung anzuseben sein, ins besondere auch die der Krankenpflegerinnen der Vereine vom „Rothen Kreuz“, in deren Satzungen (Schwesternordnungen ꝛc die Krankenpflege aus- drücklich als eine Berufsthätigkeit bezeichnet ist, für welche die sich derfelben widmenden Frauen und Jangfrauen einen bestimmten Lohn oder Gehalt beziehen.

40) Das Reichz⸗Versicherungsamt bat sich im Ein⸗ vernehmen mit dem Königlich preußischen Kriegs ⸗Ministerium mittelst Bescheides vom 5. April 1891 dahin ausgesprochen, daß eine auf Grund der Allerhöchsten Kabinets Ordre vom 22. Juli 1884 aus dem Kaiserlichen Dispositions fonds denjenigen Theilnehmern an dem Kriege von 1870,71 gewährte Gnadenunterstützung, welche bei er⸗ wiesener Bedürftigkeit und Würdigkeit durch Krankheit ganz oder theilweise erwerbsunfähig geworden und zwar den Nachweis des ur⸗ sächlichen Zusammenhanges der Krantheit mit einer im Kriege er= littenen inneren Dienstbeschädigung zu erbringen vermochten, jedoch

wegen Ablaufs der gesetzlichen Präklusivfcist zur Geltendmachung von Versorgungsansprüchen nicht berechtigt waren, als Pension oder Wartegeld im Sinne des §. 4 Abs. 3 des Invaliditäts⸗ und Alters⸗ versicherungsgesetzes nicht anzusehen ist. Denn die Bewilligung der erwähnten. Gnadenunterstützung ist von der Würdigkeit und Bedürftigkeit des Empfängers abhängig gemacht und kann abweichend von Pension und Wartegeld wieder entzogen werden, sobald jene Voraussetzungen fortfallen (zu vergleichen Bescheid 30, „Amtliche Nachrichten des RV. . ö 16. 1891 Seite 148 und Revxisionsentscheidung 34 ebenda eite .

41) Auf eine Anfrage des Rechnungsbureaus hat das Reichs⸗ Versicherungsamt unter dem 12. Juni 1891 sich dahin ausgesprochen. daß im Fall des Ruhens einer Invaliden⸗ oder Altersrente gemäß §. 34 des Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetzes auch der in jeder Rente enthaltene Reichszuschuß so lange und insoweit nicht zur Auszahlung zu bringen ist, als die Gesammtrente nach den Bestim⸗ mungen des §. 34 a. a. O. ruht. Zwar ist die ursprüngliche Be⸗ stimmung des Gesetzentwurfs, nach welcher das Reich ein Drittel jeder Rente tragen sollte, von der Reichstags ⸗-Kommission dahin abgeändert worden, daß an Stelle dieses verhältnißmäßigen Antheils ein fester Zuschuß“ des Reichs von 50 MS für „jede Rente zu leisten ist. (§§. 25 und 26 Absatz 3. a. 4. O ). Allein aus dem Bericht über die Berathungen der Kommission ergiebt sich, daß der feste Reichs- zuschuß lediglich eingeführt ist, um die Unbilligkeit zu vermeiden, daß die in einer höheren Lohnklasse versicherten Arbeiter gegenüber den einer niedrigeren Lohnklasse angebörenden bevorzugt würden, und um diejenigen Personen, welche das Unglück haben, zeitiger Invalide zu werden, bezüglich des Reichszuschusses nicht schlechter zu stellen, als die, welche erst in höheren Jahren von Invalidität betroffen werden Gu vergleichen Stenographische Berichte über die Verhandlungen des Reichs⸗ tages 7. Legislatucperiode II. Session 1888/89 5. Band Kom⸗ missionsbericht Seite 958). Für die Annahme dagegen, daß der Reichszuschuß auch dann ein fester und unveränderlicher bleiben solle, wenn die gemäß §8§. 25 und 26 a. a. D. festgesetzte Rente aus irgend welchen Gründen nicht in ihrer vollen Höhe zur Auszahlung gelangt, bieten die Verhandlungen der Kommission keinen Anhalt. Auch der Wortlaut des §. 89 des Gesetzes; „Die Vertheilung erfolgt, nachdem zunächst der gemäß §. 26 dem Reich in Rechnung zu stellende Zuschuß ausgeschieden worden ist‘, steht jener Auffass ung nicht entgegen; denn diese Gesetzesvorschrift regelt offenbar nur die Vertheilung der nach §§. 26 und 26 4. a. O. ermittelten vollen Renten und schließt eine anderweite Berechnung für diejenigen Fälle, in denen nur Theilbeträge zur Zahlung kommen, nicht aus. Deshalb wird ebenso, wie bei einer nur theilweisen Abhebung der Rente Seitens des Berechtigten dem Reich nach &. 92 des Invaliditäts- und Altersversicherungszesetzes nicht der volle Zuschuß, sondern nur ein entsprechend geringerer Betrag zur Last zu legen ist, auch das Ruhen der Rente eine vechältaißmäßige Ermäßigung des Reichszuschusses zur Folge haben müssen. Was das Verfahren des Rechnungsbureaus anlanzt, so wird, da es sich in den Fällen des F§. 34 a. a. O. stets nur um ein „Ruhen“ , handelt, die letztere also, ohne daß es einer neuen Festsetzung bedarf, in dem vollen Betrage wieder auflebt, sobald der Anlaß des „‚Ruhens“ wegfällt, bei der Vertheilung der Rente darauf Bedacht zu nehmen sein, daß der Betrag, mit welchem das Reich einerseits und die Versicherungsanstalten andererseits an der vollen Rente betheiligt sind, ebenso zum Ausdruck gebracht wird, wie der Betrag, um den sich die Jahbressumme der Rente, soweit die letztere ruht, für die Dauer dieses Ruhens vermindert.

Literatur.

Vaterländisches.

„Erinnerungen an Friedrich Wilhelm 197. von Preußen“ (1840 —- 1861). Dem deutschen Volke dargeboten von Theodor Eckart, Inspektor der Gräflich Hardenberg'schen Waisen— anstalt zu Nörten in Hannover. Mit einem Bildniß des Königs. Hannover ⸗Linden. Verlagsanstalt von Carl Manz. (Manz u. Lange) Preis 1 S6 Unausgesprochen, doch auf allen Blättern merkbar, ist es Aufgabe und Bestreben dieser Schrift, dem deutschen Volke, vor— züglich dem jungen, zu größerer Würdigung desjenigen Königs zu verhelfen, von dem sein glorreicher Thronfolger bezeugt; „Niemals hat eines Königs Herz treuer für seines Volkes Wohl geschlagen; überall gewährte er edlen Kräften Anregung und förderte deren Entfaltung; mit freier Königlicher Huld gab er dem Lande Institutionen, in deren Ausbau sich die Hoffnungen desselben erfüllen sollten; mit treuem Eifer war er bemüht, dem gesammten Vaterlande böhere Ehre und festere Einigung zu gewinnen. Dem König, der so Großes zu begründen wußte, gebührt ein hervorragender Platz in der Reihe der Monarchen, welchen Preußen seine Größe verdankt, welche es zum Träger des deutschen Geistes machten. Von den Tagen stillen Kindheitsglückes in Sanssouci, Paretz und auf der Pfaueninsel, durch die Zeit der Kriegstrübsal und der Vorbereitung zu den Kronprinilichen Pflichten, schildert der Verfasser das äußerst glückliche Eheleben, die nach der Thronbesteigung bald hereinbrechenden Stürme und Wirren, die Krankheit des Königs, seinen Tod und seine feierliche Bestattung. Angebängt ist eine Beschreibung der Friedenskirche in Sanssouei und die Rede des Ober⸗Hofpredigers Dr. Kögel bei der Enthüllungsfeier des Denkmals des Königs. Das kleine Buch bietet auf seinen 1068 Seiten eine pietätvolle, lebenstreue Zeichnung des Königlichen Be— kenners Christi, Kirchenerbauers, Pflegers der Werke der Barmherzigkeit, Kenners der Geschichte, Förderers der Wissenschaft und begeisterten, verstaͤndnißreichen Schirmherrn der Kunst. Es eignet sich bei seinem populären Charakter vortrefflich für Schul⸗ und Volksbibliotheken.

Geschichte.

„Die Stadt Emden in Gegenwart und Vergangen⸗ heit.“ Den Mitgliedern des Hannoverschen Städtetages gewidmet von Ober⸗Bürgermeister Fürbringer. Emden. Verlag von W. Schwalbe. (Pr. 3,90 S) In der Absicht verfaßt, den Mitgliezern des in diesem Jahre zum ersten Male in Emden tagenden Hauneverschen Städtevereins eine Festschrift darzubringen, aus deren Blättern die Vertreter der Städte der Provinz Hannover die Ueberzzugung gewinnen können, daß Emdens Gemeinwesen bestrebt ist, mit der Zeit fort⸗ zuschreiten und den Aufgaben zu genügen, die den Städten in der Gegenwart gestellt sind, vereinigt das vorliegende Werk als Ergebniß seltenen Sammelfleißes und gründlichen Studiums der reichen einschlägigen Literatur, was über Emden und seine Eigenthümlichkeiten theils an vielen Orten zerstreut mitgetheilt, theils bis jetzt nur in Atten und Zeitungen enthalten, theils noch gar nicht beschrieben ist. Solcher Gestalt ausgestattet, mit werthrollen Bei. gaben, wie einer Abbildung des Emdener Rathhauses, einem Plan der Stadt nebst der Hafenerweiterung für den Schiffahrtskanal von Dortmund nach den Emshäfen, einer Ansicht von Emden aus halber Vogelschau ums Jahr 1730, einer ‚Kaarte van het verdronken Reiderland“ (Dollartkarte), ist es für die Bürger Emdens ein Gedenk⸗ buch über die früheren und die heutigen Zustände ihrer aus reicher Vergangenheit einer neuen glücklichen Zukunft zustrebenden Stadt. Aber sein Inhalt dürfte weit über seine nächste Bestimmung hkinaus nicht nur für jeden Oftfriesen, sondern auch für weitere Kreise, namentlich auch für dortige Verwaltungsbeamte, von Interesse sein.

Historische Abhandlungen aus dem Münchener Seminar. Herausgegeben von Dr. Th. Heigel und Dr. H. Grauert. 1. Heft. Gregor Heimburg von Paul Joachimsohn. Bamberg, Buchner, 1891. Diese neu begründete Sammlung von „Historischen Abhandlungen != verfolgt den Zweck, historische Anfänger arbeiten von wiffenschaftlichem Werth, welche nur selten durch den Buchhandel verbreitet werden und häufig unbeachtet bleiben, zu publi⸗ ziren und so die Verwerthung ihrer Resultate zu erleichtern. Den Inhalt ihres ersten Heftes bildet die Biographie von Gregor Heim. burg, einem bedeutenden süddeutschen Juristen und Staatsmann aus dem 15. Jahrhundert, welcher eine große Rolle in den weltlichen und lirchlichen Händeln seiner Zeit spielte. Seine Jugendzeit fällt in die Zeit

des Konstanzer Konzils. Auf dem Baseler Konzil trat er zum ersten Mal als Vertreter des Kurfürsten von Mainz an die Oeffentlichkeit, um in dem Streit zwischen Papst und Konzil eine vermittelnde Stellung einzu⸗ nebmen. Diese kirchlichen Streitigkeiten werden nun von dem Ver- fasser näher beleuchtet; mit Recht betont er als das charakteristische Merkmal der kirchlichen Kämpfe des 15. Jahrhunderts, daß nicht mehr wie früher Papst und Kaiser um die Oberherrschaft rangen, sondern zwei kirchliche Institutionen, Konzil und Papst, um den Vor⸗ rang stritten, während die weltliche Macht zwischen den streitenden Parteien eine vermittelnde, zuweilen auch neutrale Haltung zu be—⸗ kaupten versuchte. So lange das Baseler Konzil dauerte, stand Heimburg in verschiedener Herren Diensten; lange Zeit war er der Rechksbeistand des Raths von Nürnberg, wo er neben seinen juristischen und politischen Arbeiten eine reiche literarische Thätigkeit entfaltete. Humanistisch gebildet stand er mit den bedeutendsten Ge⸗ lebrten in Korrespondenz und hatte manche literarische Fehde zu führen. In seiner öffentlichen Wirksamkeit bat er mannigfache Wandlungen durchgemacht und mehrmals die Partei gewechselt; ur⸗ sprünglich ein Anhänger des Kaisers, fühlte er sich durch die Schwäche Friedrich's III. abgestoßen und ging in das Lager der fürstlichen Opposition über; in den Kämpfen zwischen Wittelsbach und Hohen⸗ zollern, welche die Mitte des 15. Jahrhunderts erfüllten, stand er auf Seite der antikaiserlichen Wittelsbacher. Mit der dem Kaiser eng verbundenen Kurie war er ebenfalls zerfallen; in zahllesen scharfen Streitschriften trat er gegen sie auf, auch die Strafe des Bannes vermochte ihn nicht zum Schweigen zu bringen. Unter dem Schutze des Bischofs von Würzburg und des Böhmenkönigs Podiebrad setzte er seinen Kampf gegen den Papst fort, bis ihn der Tod Podiebrad's (1471) Böhmen zu verlassen zwang; alt und kampfes⸗ müde suchte er seinen Frieden mit der Kirche zu machen, und im fol⸗ genden Jahre wurde er wirklich, kurz vor seinem Tode, auf Fürsprache fürstlicher Freunde vom Banne befreit. Das Werk Joachimsohn's ist durch die eingehende Schilderung der literarischen und politischen Wirksamkeit Heimburg's ein werthvoller Beitrag zur Geschichte des 15. Jahrhunderts. Die Darstellung der Parteigegensätze in den Kämpfen jwischen Papst und Konzil, zwischen Kaiser und Füärsten, der verschlungenen Verhandlungen zwischen Gegnern und Verbündeten, in denen Heimburg eine Rolle spielte, giebt eine klare Anschauung von dem politischen Leben dieser reichen und bewegten Zeit, und die Mit- theilungen über die schriftstellerischen Leistungen Heimburg's, besonders der Abdruck einiger Bruchstücke aus seinen Reden und Flugschriften, eröffnen einen Einblick in die Gedankenwelt der hervorragenden Geister jener Epoche. ;

Mittheilungen des Vereins für anhaltische Ge⸗ schichte und Alterthumskunde. 6. Band, 1. Theil. Dessau, 1891. An der Spitze des Heftes theilt der Geheime Hofrath Dr. Hosäus ein interessantes Denkmal der deutschen Sprache aus der Zeit des ausgehenden Mittelalters mit. Fürst Magnus zu Anhalt uͤbersetzte gegen Ende des 15. Jahrhunderts ein Werk des bekannten antipäpstlichen Publizisten Lupold von Bedenburg aus dem Lateinischen in das Deutsche, welches während des Thronstreites zwischen Ludwig dem Baier und Friedrich dem Schönen verfaßt worden war. Der Herausgeber schildert die Schicksale des Originalwerkes, welches vor der Uebersetzung durch Magnus lange Zeit verschollen war, und macht auf die Eigenthümlichkeiten der Sprache in der Uehersetzung aufmerksam. Die übrigen Aufsätze sind fast nur von lokalhistorischem Interesse. Pastor Dr. Karl Schulze giebt eine Erklärung der Namen der Dörfer, Städte und kleiaeren Ortschaften des Herjogthums Anhalt und Dr. H. Rüter liefert eine Darstellung der Geschichte der alten Kaiser—⸗ pfalz Dornburg an der Elbe und der Geschlechter, in deren Besitz sie gewesen ist. Th. Stenzel setzt seine in früheren Heften begonnenen urkundlichen Mittheilungen über die anhaltischen Klöster fort und theilt in einem zweiten Aufsatze einiges über die Geschichte der im Kreise Dessau untergegangenen Ortschaften mit, wobei er nachweist, daß weitaus die meisten der zu Grunde gegangenen Flecken nicht erst im dreißigjährigen Kriege, wie vielfach angenommen wird, sondern schon mehrere Jahrhunderte früber zerstört worden sind. Endlich liefert W. Zahn eine Familiengeschichte des anhaltischen Adels gefchlechtes von Spone. indem er uns über die Familienglieder, ihren Besitz und ibre Wappen unterrichtet.

Gesetze, Verordnungen ꝛꝛ.

Verfügungen in Grundbuchsachen von Paul Wolff. Sechste verbesserte Auflage, bearbeitet von dem Verfasser und Amts—⸗ gerichts Rath Carl Wolff. Berlin 1891. R. v Decker's Verlag, G. Schenck. (Pr: 6 ς) = In fast regelmäßigen Zeitabschnitten er⸗ scheint dieses für den Grundbuchrichter wichtige und sorgfältig ge⸗ arbeitete Buch. Es giebt für diejenigen Grundbuchsachen, welche auf besondere Verfügungen eingetragen oder gelöscht werden. die entsprechenden Beispiele. In dieser sechsten Auflage sind alle solche Beispiele ausgeschieden, welche sich entweder in der Praxis als entbehrlich erwiesen haben oder bei ihrer geringen Ver— schiedenheit von anderen ohne Nachtheil durch Anmerkungen bei den letzteren ersetzt werden konnten. Dagegen ist der übrige Inbalt des Buches sowohl durch neue Beispiele, namentlich auch durch solche für Eintragungen in das Grundbuch bei Geundstücken, welche zugleich in die Landgüterrolle eingetragen sind, als auch anderweit nicht unbe⸗ trächtlich vermehrt worden.

Naturwissenschaft.

Die von Professor Dr. Pechuel ⸗Loesche unter Mitwirkung von Dr. Wilh. Haacke neu bearbeitete dritte Auflage von . Brehm's Thierleben“ ist bis zum vierten Bande vorgeschritten. Dieser Band des Werks eröffnet in der einzig dastehenden fesselnden und anziehenden Brehm'schen Schreibweise die Schilderung der Gruppe Vögel ) und umfaßt hiervon die erste Ordnung: Baumvögel ). Wenn man Brehm irgendwie die Absicht zuschreiben wollte, daß er durch sein Werk den Freunden der Thierwelt neue Anhänger habe zuführen wollen, so wäre der Zweck sicherlich als erreicht zu bezeichnen. Es ist nicht gut denkbar, daß Jemand, der ‚Brehm's Thierleben' aus eigener AÄn—= schauung kennt, sich jemals ganz von dem gewonnenen Interesse wird losreißen können. Am Begreiflichsten findet man das beim Durchblättern des vorliegenden vierten Bandes. Entgegen den früberen Bearbei⸗ tungen beginnt in der neuen Auflage die erste Familie der Sänger den Reigen, und die lieben Bekannten, die wir schon in unseren ersten Schuljahren besangen: ‚Amsel, Drossel, Fink und Staar' grüßen mit »der andern Vögel Schaar“ aus diesem Buch in vorzüglicher Text und, Bildausführung vertraulich heraus. An die Familien der Sänger schließen sich nach, der in der neuen Bearbeitung durchgeführten Systematik die übrigen Familien der Baumvögel von den Raben bis zur (vierunddreißigsten) Familie der Mäusevögtl an. Der Text ist durch mehrfache Neueinfüͤgungen vermehrt; ältere Abbandlungen sind

neu durchgearbeitet und auf den heutigen Standpunkt der

Wissenschaft gebracht. Durch die Feinheit der Zeichnung, die im Druck vorzüglich wiedergegeben ist, fallen die Tafeln in Chromodruck: Wasserschmätzer, Zaunkönig und Gebirgs⸗ stelje, Wehervögel, Paradiesvogel, und in Schwarzdruck die Tafeln Drosseln und Meisen besonders angenehm auf. In den Text neu aufgenommen sind 34 Abbildungen, darunter die Alpenlerche, der Pitpit, Klippenvogel, Toko. Die gesammte Illustration zum vierten Bande von „Brehm's Thierleben“ setzt sich aus der stattlichen Zahl von 144 Abbildungen im Text und 19 Sondertafeln in Chromodruck und Holzschnitt zusammen. Die an dem Werke oft und mit Recht gerühmte Meisterschaft unserer ersten Thierzeichner Fr. Specht, Wilb. Kuhnert, G. Mützel, redet sich in diesem Bilderschmuck selbst das Wort, während die Verlagshandlung, das Biblicgraphische Institut in Leipzig und Wien, ihre stete Färsorge für eine würdige und glänzende Ausstattung auch in diesem Bande bethätigt hat.

Die Sinne und Sinnesorgane der niederen Thiere von E. Jourdan. Aus dem Französischen übersetzt von W. Marschall. Mit 48 in den Text gedruckten Abbildungen, Verlag von J. J. Weber. Leipzig, 1391. Preis geb. 4 M Das vor- liegende Werk bildet den dritten Band von Weber's . Naturwissen schaftlicher Bibliothek“. Es enthält eine gründliche Darstellung des Baues und der physiologischen Leistungen der wirbellosen Thiere, die theils auf Jourdan's eigenen Untersuchungen und Ans chauungenberuhen, theils von ihm mit unermüdlichem Fleiß und Verständniß geschickt zusammen⸗

i sind. Jonurdan tbeilt sein Buch in sieben Hauptstäcke und ehandelt in den beiden ersten einleitenden Hauptstücken den Bau der Organismen im Allgemeinen, den Unterschled zwischen Thieren und Pflanzen, die Zellen, den. Begriff Organ und physiologische Funktion der höheren mehrjelligen Thiere oder der Metazosn, die Brganigmen ohne Organe, die einzelligen Geschöpfe, die Urthiere oder Protozosn, die Irritabilität und Sensibilit¶t. Er bespricht fodann die Sinnetzorgane und erklärt in wie weit sie sich bem Bau und der Leistung nach bei den verschiedenen Thieren gleichen. Die übrigen fünf Kapitel oder Hauptstücke sind den fünf Sinnen, dem Gefühl, Geschmack. Geruch, Gehör und bem Gesicht, gewidmet. Durch 48 Holjschnitte hat der Text eine vortreffliche Erläuterung erhalten. Der gediegene Inhalt und die geschmackvolle Ausstatkung auch dieses Bandes werden dazu . Freunde von Weber 8. Naturwissen schaftlicher Bibliothek u vermehren.

; Die Bakterien? von Pr. W. Migula, Privatdozent der Botanst an der Technischen Hochschule zu Karlsruhe. Mit 30 in den Text gedruckten Abbildungen. Leipzig, Verlagsbuchhandlung von J. J. Weber. 1851. Die junge Wissenschaft der Bakteriologie hat sich in wenigen Jahren vieler Zweige des wissenschaftlichen und prak⸗ tischen Lebens bemächtigt. Am Bett des Kranken, wie in den Maisch⸗ bostichen der Brauer, in der Landwirthschaft wie in der Küche des Städters spielen die Bakterien eine wichtige Rolle. Ansteckende Krankheiten, Gärung und Fäulniß rühren nach der neuen wiffenschaftlichen Theorie von ihnen her. Im Haushalte der Natur fällt ihnen durch die Zersetzungen, die sie bei ihrer Lebensthätigkeit herbeiführen, die wichtigste Aufgabe zu. Vergleicht man jedoch die vorhandene Kenntniß von den Bakterien mit dem Interesse an ihnen, so findet man ein sehr merkwürdiges Verhältniß: man hat noch heute die wunderlichsten Vorstellungen, denkt sich wohl unter Bakterien, weil es doch „Spaltpilze“ sind, wirklich kleine Schwämme mit Stiel und Hut oder spricht von Thierchen und Würmern. Ueber die Lebensbedingungen und Lebens erscheinungen dieser Wesen hat man erst recht ganz schiefe Vorstellungen. Der Grund, weshalb so wenig von den Bakterien in weiteren Kreisen bekannt ist, liegt größtentheils darin, daß es noch keine Literatur giebt, welche das Wissen der Gelehrten dem Laien zugänglich macht. Verfasser obigen Werkes bietet desbalb in knapper Form und in einer Sprache, die Jedermann verständlich ist, das Wissenswertheste aus dem Reich der Bakterien, indem er Eingangs die Frage beantwortet: „Was sind Bakterien?“, sodann die Entwickelung der Lehre von den Mikroorganismen“ darlegt und hierauf in hinlänglicher Ausführlichkeit, unterstützt durch veranschaulichende Abbildungen, die „Naturgeschichte der Bakterien“ behandelt.

Kunstwissenschaft.

„Die Kunst Jedermanns Sache“ von Dr. Augn t Reichensperger. Zweite Auflage. Wegberg. Verlag von Jo—⸗ hann Floitgraf. 1891. 80. S. TX und 41. (Preis 1 Æ) Der auf dem Gebiete der Kunst durch viele wissenschafilich hervor ragende und geistig anregende Werke tbatkräftige Apvpellations⸗Gerichts⸗ rath Dr. August Reichenssperger empfiehlt in dieser Schrift nachdrücklich zur allseitigen Beachtung den Wunsch, daß die Kunst wieder in das Alltagsleben zurückkehre und als eine Bedingung seiner geistigen Ge⸗ sundheit anerkannt werde. Aus dem Schatze eines vielseitigen, kunst- verständigen Wissens entwickelt der Verfasser, ungeachtet des hohen Alters von 83 Jahren, mit der Frische eines jugendlichen Geistes recht beacktenswerthe Gedanken und ertheilt auf Grund langjähriger Erfahrungen praktisch tüchtige, leicht auszuführende Rathschläge. Die Kunst wurzelt nach Ansicht Reichensperger's nicht im persönlichen Belieben, sondern in ewigen Gesetzen, die im Strome der Welt geschichte sich abspiegeln. Ihr Wesen berubt in der Idee, nicht in der Materie; Letztere dient nur als Hülfsmittel zum Zweck der Ver⸗ anschaulichung der Dee. Das Kunstschöne ist ein Abbild der Wahrheit, deren enig lebendige Quelle Gott ist, und der Geist des von ihm nach seinem Ebenbilde geschaffenen Menschen strahlt dieselbe zurück. Daraus erklärt sich auch die Thatsache, daß die Kunst durch alle Völker und Zeiten hindurch zunächst im Dienste der Religion aufwuchs. Während des christlichen Mittelalters galt die Kunst als ein wesentliches Element des Volkslebens, als ein unabweisliches Bedürfniß seiner Gesundheit und Frische, die Kunst war ins Herz des Lebens aufgenommen (S. 10). Der Verfasser verlangt vor Allem, daß das Volk als Ganzes mehr Vertrauen auf sich selbst und sein eigenstes, innerstes Gefühl setze, als auf Diejenigen, welche, um seine Leidenschaften auf zuregen, stets das ‚Volkswohl! im Munde führen. Eine Hauptaufgabe des Volkes sei es, das noch Vorhandene zu erhalten und das Verunstaltete würdig herzustellen. So lange die alten Kunstwerke vernachlässigt und entstellt daliegen. haben äußerst Wenige auch nur eine Ahnung davon, wie schön dieselben ge—⸗ dacht und ausgeführt waren; in dem Maße, wie deren Wieder verjüngung erfolgt, steigt auch das Interesse dafür, und mit demselben die Opferwilligkeit. Wie in Allem, was löblich ist, so sollen auch in der hier fraglichen Beziehung die Behörden mit gutem Beispiel vor angehen, ganz besonders die Gemeindeobrigkeiten, unter deren Schutz fo viele Vermächmisse der Vorzeit sich gesflellt finden. Der Verfasser fordert (S. 21), daß die Regierung die Pflege der Kunst den Künstlern und dem Publikum überlasse, helfe und fördere, wo es irgend angeht und man sie arspricht, dabei 6 keine offinielle Doktrin, keinen Staatsstil geltend mache und nichk die angehenden Künstler in eine bureaukratische Zwangsjacke stecke, sondern die Individualitäten sich frei unter jelbstgewählter Leitung entwickeln lasse (S. 21). Von besonderer Wichtigkeit ist es noch, wie der Verfasser ausdrücklich hervorhebt (S. 37), für die Sache der monumentalen Kunst, daß das in ihren Bereich fallende Handwerk mit der Erkenntniß seines Berufs und seiner wahren Interessen den goldenen Boden“ wiedergewinne. Wie die meisten anderen brennenden Fragen“ der Gegenwart, so wird, wie der Verfasser in den Schlußworten (S. 41) ausführt, auch die Frage von der Wiedergeburt der Kunst nur auf dem Grunde des Christenthums durch die im Geiste des selben geübte lebendige That einer befriedigenden Lösung ent= gegen zu führen sein. Ez geböre dazu ein festes, klar erkanntes Prinzip unerschülterliche Willenskraft, Feuer des Gemüths, Begeiste⸗ rung. Was aber nicht minder als die falschen Systeme und Ten denen, vielleicht sogar vor Allem, bekämpft werden müsse, sei die Trägheit der großen Masse der . Wohlmeinenden“, die, vor ieder ernsten, nicht gerade durch die äußerste Noth erzwungenen Pflicht= erfüllung zurückschreckend, die Hände im Schoß, Alles über sich ergehen lasse. Zutreffend ist sicherlich der (S. 17 ausgesprochene) Rath: Wer einen bleibenden Eindruck auf das Volk machen und die Selbst— thätigkeit in ihm wecken will, muß in dem innersten Wesen desselben die Anknüpfungspunkte suchen, vor Allem aber auf Grundideen bauen, welche die Gewähr des Bestandes in sich tragen. In der Vorrede zu dieser neuen Auflage, einer vor 25 Jahren, erschienenen Schrift, prüft der Verfasser mit eingehender geschichtlich; technischer Kritik einzelne neuere, kunstliterarische Schriften und vertheidigt durch viele Beispiele, daß die Gothik den Ansprüchen unseres sogenannten Kultur⸗ lebens vollständig zu genügen im Stande sei, sowie daß die an dieselbe wieder anknüpfenden „Neugothiker' den besonderen Aufgaben, welche die Jetztzeit den Architekten stellt, gewachsen seien.

Landeskunde. O Das Deutsche. Reich... Vaterlandtkunde von Prof. Dr, f 4 Rich ter,. Leipzig 1591. Verlag von Otto Spamer. Als ie drei ersten Ausgänge (Abtheilung Nr. 1, 2 und 3) dieses Werkes unserer Beurtheilung vorlagen, in welchen, als im ersten Buch“, Das Deutsche Reich im Allgemeinen“, und zwar die' geographifche z geograp Lage, die Oberflächenform und die Bewäßserung, das Klima, die Pflanzen und Thierwelt, die Bevölkerung, die wirthschaftlichen Ver hältniffe, die staatliche Srganifation und Kas politische Leben Deutsch⸗ lands behandelt werden, durften wir auf Grund der ge- wonnenen Einsicht bemerken, daß es zu der Hoffnung berechtige, ein. natienales Werk zu werden, welches von einem einheitlichen Gesichtspunkte aus das deutsche Vater land als Ganzes in einer umfassenden und volksthümlichen Weise zur Datstellung bringt. Nachdem nun nach Erscheinen der Abthei⸗

lungen Nr. 4, 5, 6, 7, 8 und 9 auch das „weite Buch“ vorliegt, dessen Behandlungsgegenstand die Einjelstaaten“ bilden, bestätigen wir gern, daß jene Erwartung sich aufs Beste verwirklicht hat. Wenn bislang bei allem Streben, das nachwachsende Zeschlecht zu erziehen in der Liebe zum Vaterlande, in der Hingebung an Kaiser und Reich durch eine gründliche Einführung in die Geschichte, die Literatur und die Heimathskunde unseres Vaterlandes, doch vielfach wahrzunehmen war, daß einen erheblichen Theil unserer jungen Landsleute noch immer die fernen und fremden Theile der Welt in höherem Maße interessiren als die Gaue des lieben Heimathlandes, deren Schönheit und Werth so Viele kaum ahnen: so lag der größte Theil der Schuld, daß dem so ist, wohl in dem Mangel an einem solchen Werk, welches gewissermaßen in Erfüllung einer patriotischen Pflicht die Vaterlands⸗ kunde, die Kenntniß deutschen Landes an die Spitze der nationalen Bildungselemente stellte, die Darstellung des deutschen Landes für die nationale Erziehung nutzbar machte. Professor Dr. Otto Richter, der sich bereits durch kleinere Arbeiten über einzelne Theile des Vaterlandes ausgezeichnet., bat nach langer ernster Arbeit als Gesammtergebniß seiner Lehrpraxis und seiner Forschung hier ein Werk geschaffen, welches wohl dazu geeignet erscheint, durch einen einheitlichen, volksthümlichen, allumfassenden Unterricht in der Landeskunde die Jugend ans theuere Vaterland anzuschließen und verständnißvolle, hingebende deutsche Reichsbürger aus ihnen zu bilden. Jedes deutsche Landeskind findet in dem Rahmen dieser Vaterlandskunder ein getreues, bis ins Einzelnste genau aus geführtes Bild seiner engeren Heimath. Allen aber wird im allgem einen Theile das Gemälde des gemeinsamen großen Vaterlandes mit Einschluß der deutschen Kolonialgebiete dargeboten. Die fünfzehn bei gefügten, größtentheils vom Verfasser selbst entworfenen Karten in ihrer sorgfältigen, schönen Ausführung, sowie die nicht minder ge— diegenen 22 Stadtpläne werden unzweifelhaft den Zweck des Buches fördern helfen, welches allen Erziehern der Jugend unseres Volkes empfohlen sei. Der Preis jeder der neun Abtheilungen ist 1 1 Ee

Die österreichischungarische Monarchie in Wort und Bild. Druck und Verlag der K. K. Hof und Staatsdruckerei in Wien. Das Werk ist nunmehr bis zur 135. Lieferung vor— geschritten. Mit der 130. Lieferung schloß neuerdings ein umfang reicher, anziehend geschriebener und illustrirter Band ab. Es ist dies der zweite in jener Gruppe von Bänden, welche die Länder der ung ari⸗ schen Krone schildern und die aus der Vereinigung ungarischer Schrift steller und Künstler hervorgehen. Der nunmehr abgeschlossene II. Theil von ‚Ungarn“ schildert ausführlich das weite Alföld in geographischer, geschichtlicher, ethnographischer und kultureller Richtung. An der Ausführung der 35 Artikel, welche diese fast 97 000 km um⸗ fassende niederungarische Ebene schildern, haben 24 Schriftsteller einige Jahre lang gearbeitet und ihre Aufgabe, bei dem Mangel genügender Vorarbeiten, auf das Beste gelöst. Reich an Abweckselung und neu in ihren meisten Erscheinungen sind auch die Abbildungen dieses zweiten Bandes ‚Ungarn‘. 29 Künstler haben die 256 Abbildungen, welche den Band schmücken, ausgeführt; darunter befindet sich ein in der Stimmung wohl getroffenes farbiges Kostüm⸗ bild, welches Csiköse auf der Hortobärver Pußta darstellt. Das Bild ist nach dem Aguarell Paul Vägos von C. Angerer u Göschl geätzt und in der Königlich ungarischen Staatsdrackerei auf der Buchbruck-⸗Schnellpresse gedruckt. Die Holzschnitte des Bandes sind unter der Leilung des Professors Gustav Morelli im xlographischen Institut zu Budavest ausgeführt und charakterisiren die Pflege des modernen Holzschnittes in Ungarn in der besten Weise. Heft 136 bringt auch den Ärtikel über die Serben in Süd⸗Ungarn zum Abschluß und enthält außer dem bereits erwähnten Farbenb lo fünf lebensvolle Bilder aus dem Festkalender dieses Volks— stammes, der sich vor Jahrhunderten dort ansiedelte. Im Februar erschien das erste Heft des bereits angekündigten neuen Bandes, betitelt Küstenland und Dalmatien“, der den Süden der Monarchie und die schöne Adria schildern soll. Er be ginnt mit der landschaftlichen Schilderung von Görz-⸗Gradiska und Istrien. Das erste Thema hat der bekannte und bewährte Schilderer der südlichen und alpinen Gegenden, Dr. Heinrich Nes, in interessanter Weise behandelt. Rirgends in den österreichischen Alpen und ihrem Vorlande werden in gleich geringer räumlicher Entfernung Landschaften von solcher Verschiedenheit gefunden wie an den nördlichen und an den südlichen Grenzmarken der gefürsteten Grafschaft Görz und Gradiska. Eine Strecke von 80 km trennt das in Schneefeldern und Schaum stürzen schimmernde Hochland von den Lagunen des Triester Golfes, wo zwischen Schlammbänken, die zeitweilig auch unter der Salifluth verschwinden, nur die Fischer oder wandernde Sumpfvögel Leben verkünden. Diesem landschaftlichen Gegensatz gesellt sich hier auch die Verschiedenheit der Wärmeverhältnisse mit der entsprechenden Vegetation und die Verschiedenartigkeit der Bewohner und Sprachen. Alfred Zoff hat zu dieser Schilderung Nee's eine Reihe von Landschaftsbildern geliefert, die auch nach dieser Seite den Beweis der Cigenartigkeit des Landstriches zeigen; den Schluß bildet, von Hugo Charlemont gezeichnet, der wächtige Kastanienbaum von Dobra am Coglio, der, 12m boch, einen Umfang von 52 m hat. Hieran schließt sich die ungemein plastische Schilderung des ausgezeichneten Kenners des Festlandes und der Inselwelt Istriens, Ministerial⸗Raths Dr. Jos. Roman von Lorenz. Wer Istrien blos vom Hören— sagen oder aus der Lektüre kennt, der meint, dort wäre der land⸗ schaftliche Charakter kein anderer, als der des Karstes überhaupt: Baumlosigkeit und Kulturarmuth des blosgelegten, überall herpor— schauenden, bald steinigen, bald erdigen Terrains und dergleichen. Istrien ist keineswegs überall, ja kaum zur Hälfte Karstland, hat nicht selten größere Waldstrecken und ausgedehnte Kulturen, besitzt aus⸗ geprägte Thäler von 25 bis 35 km Länge und darin zwar seichte, aber doch länger aushaltende Wasserläufe. Es ist das Land der geographischen und dadurch auch landschaftlichen Gegensätze und Ueberrafchungen. Ein Blick auf die beigegebenen bochkünstlerischen Abbildungen von Jakob Emil Schindler und Eduard von Lichtenfels überzeugt von der Richtigkeit dieser Anschauung. Auch hier hat die Natur eine Fülle von landschaftlichem Reiz ausgegossen und fesselt das entzückte Auge des Wanderers. Die weiteren Hefte mit ihrem geschichtlichen Inhalt, ihren Städteschilderungen (Görz, Aquileja, Pola ꝛc.) bieten ebenfalls viel des Interessanten. Das 3. Heft, welches sich mit der geschichtlichen und kulturellen Entwickelung Triefts beichäftigt, weist u. a. auch einige Illustrationen des genialen Professors Ludwig Passini auf, welche das Leben im Hafen (Canale grande) und auf dem Fischmarkt Triests schildern. Die am 1. Funi ausgegebene 133. Lieferung bildet den Beginn eines weiteren dritten Bandes von Ungarn“, die Schilderung von Budapest. Maurus Jokai nennt die ungarische Landeshauvptstadt in einer kurzen, aber glänzend geschriebenen Einleitung das Her Ungarns“. Den Anfang bildet die Geschichte der Stadt aus der Feder des hervorragen⸗ den Gelehrten Franz Salamon. Das illustrative Material dieses und der folgenden Hefte des Bandes ist sehr jahlreich und anziehend ge, staltet. Zwei duftige Bilder von der Margaretheninsel (Ruinen des Klosters) hat die Frau Erzherzogin Klotilde gezeichnet. Außerdem finden wir auch einige Reprodultionen nach alten Stichen und Holz- schnitten, welche Budapest in früheren Jahrhunderten vor Augen führen. Die Rkiterarischen Vorarbeiten, weiche den Band. . Böhmen“ betreffen, sind soweit vorgeschritten, daß die Redaktion den größten Theil der offiziellen Einladungen zur Mitwirkung bereits an die von der Durchlauchtigsten Protektorin des Unternehmens, der Kron—⸗ prinzessin⸗ Wittwe Erzherzogin Stephanie auserwählten Mitarbeiter

versenden konnte. f Sprach wisjenschaft. ;

Suabeli⸗-Dragom gan.“ Gespräche, Wörterbuch und prak tische Anleitungen zum Verkebr mit den Eingeborenen in Deutsch⸗ Ost Afrika. Von Dr. F. Freiherrn von Nettelbladt. Mit einem Vorwort von Hauptmann C. Freiherrn von Gravenreuth. Nebst einer Karte von Deutsch⸗Ost. Afrika. Leipzig, 1891. 3 A. Brockhaus. (Pr. geh. H 6 geb. 6 A6 = Daß die Leistungsfähigkeit der Weißen draußen in Ost -Afrika in höchstem Grade davon abhängt, wie wert sie die Gigenart der Schwarzen richtig erfassen, wieviel sie sich mit ihnen sprachlich, zum Mindesten oberflächlich, verstäöndigen können, war längst die Ueberzeugung unserer Afrikaforscher. Aber an einem

für den praktischen Gebrauch geeigneten deutschen Werke fehlte es bislang. und dieser Mangel wurde täglich fühlbarer, je mehr Ost⸗Afrika Bedeutung für Deutschland gewann. Hier liegt nun ein Werk vor, welches solchem Bedürfniß abhelfen will, indem es die wichtigsten und gebräuchlichsten Wendungen der weit über die Küste Ost⸗Afrikas binaus verbreiteten Suaheli⸗ Sprache, für die Bedürfnisse des gewöhnlichen Verkehrslebens zu⸗ sammengestellt, darbietet. Das schwierige Material hat Verfasser während seines langen Aufenthalts in Ost -Afrika gesammelt und ge⸗ schickt bearbeitet. Das Buch ist freilich keine Grammatik, da es die Aufgabe hat, sofort ein Gespräch mit den Negern über die nöthigsten Dinge zu ermöglichen. Die unentbehrlichsten grammatischen Unter⸗ weisungen fehlen aber dem Werke nicht, welches auch mit einem aus führlichen Wörterbuch in Suabeli⸗Deutsch und Deutsch Suaheli, zusammen naheju 10000 Wörter umfassend, ausgestattet ist. Was aber den „Suaheli Dragoman“ besonders brauch⸗ bar macht, das sind die den einzelnen Gesprächen angehängten Unter⸗ weisungen über den Verkehr mit den Eingeborenen und über das Leben in den Stationen. Die wichtigsten Verordnungen über den Dienst, Anweisungen zur zweckmäßigen Lebensweise und eine bequeme, durch eine Karte illustrirte Uebersiht über das ganze Gebiet der Ko— lonie und ihre Stationen vervollständigen diesen Theil. Hauptmann Freiherr von Gravenreuth. der bekannte frühere Stellvertreter des Reichskommissars von Wissmann, hat dem Werk ein warm empfehlendes Vorwort mitgegeben. Gewiß wird dasselbe Allen, die in unserer ostafrikanischen Kolonie zu arbeiten haben, willkommen sein.

Hülfsbüchlein für den ersten Unterricht in der Suabeli⸗Sprache.“ Auch für den Selbstunterricht. Nach den „Swahili exercises“ von Steere bearbeitet von Dr. C. G. Büttner, Lehrer des Suaheli am Seminar für orientalische Sprachen der Friedrich ⸗Wilhelms ⸗Universität in Berlin. Zweite, vielfach verbesserte und vermehrte Auflage. Leipzig 1891. T. V. Weigel, Nachfolger. (Chr. Herm. Tauchnitz) Preis 2 10 Schon in seiner ersten Gestalt hat vorliegendes Buch den Suaheli Lernenden manch guten Dienst erwiesen. Die gegenwärtige Neuausgabe ist unter Verwerthung aller Erfahrungen bei seinem bisherigen Gebrauch und in dem Bestreben entstanden, es immer mehr zum Nutzen der Lernenden zu verbessern. Auf dem Grundplan der „Swahili exercises“ fußend, ist der neugebotene Unterrichtsgang folgender: Aus der Fülle von Formen der Suabeli⸗ grammatik sind zunächst einige wenige herausgegriffen, um durch sie den Lernenden mit dem eigenthümlichen Charakter der Familie der Bantusprachen bekannt zu. machen, von denen das Suaheli ein wichtiges Glied ist. Allmählich werden dann die Kꝛeise immer weiter und weiter gezogen, der Lernende dabei immer mehr mit der Regelmäßigkeit dieser Formen bekannt gemacht, sodaß schließlich ohne große Schwierigkeiten die Sprache sein eigen wird. Neben den Regeln werden gleichzeitig die im gewöhnlichen Leben gebräuchlichsten Wörter und Phrasen eingeübt, sodaß derjenige, welcher vorliegendes Buch gründlich kennt, sich leicht mit den Suabeli in Ost -Afrika ver— ständigen und sich rasch in diejenigen grammatischen Formen und in den Wortschatz hineinfinden kann, der darin nicht mitgetheilt ist. Das Wörterverzeichniß am Schluß ist sehr zweckdienlich aufgestellt. Alles dies berechtigt zu der Hoffnung, daß das Buch auch in seiner neuen Gestalt on seinem Theile dazu beitragen wird, Ost -Afrika mit der christlichen Welt in Verbindung zu bringen.

Militärisches.

Die Kriegswaffen in ihren geschichtlichen Entwicke ˖ lungen von den ältesten Zeiten bis auf die Gegenwart, eine Eneyllopädie der Waffenkunde von August Demmin. Dritte Auflage. Mit über 4500 Abbildungen von Waffen und Ausrüstungen sowie über 650 Marken von Waffenschmieden. Gera⸗Untermhaus 1891. Verlag von Fr. Eugen Koehler. (Preis 19 *) Das Verschwinden dieses bedeutenden, beim Erscheinen der zweiten Auflage im Jahre 1886 an dieser Stelle eingehend besprochenen Werkes aus dem Buchhandel, hat dem Ver⸗ fasser die Veranlassung geboten in einem neuen Verlage die vorliegende gänzlich umgearbeitete und sehr bedeutend vermehrte dritte Auflage er⸗ fcheinen zu lassen. Die Vermehrung betrifft hauptsächlich die Abbil⸗ dungen von Waffen und Ausrüstungen, von denen diese Auflage gegen 500 mebr aufweist als die zweite, und die Vervollständigung der Marken von Waffenschmieden. Trotzdem die Vermehrung, bei erheb— lich größerem Format, das Buch um etwa 390 Seiten verstärkt hat, hat doch die Verlagsbuchhandlung in dankenswerther Weise den früheren Preis von 10 M auch für das jetzt siebzig Bogen starke Werk bestehen lassen, was der weiteren Verbeeitung des für den Fach⸗ mann. den gebildeten Laien und den Sammler gleich nüzlichen Führers und Nachschlagebuchs nur förderlich sein kann.

‚Die Kriegswaffen“, eine fortlaufende übersichtlich ge—⸗ ordnete Zusammenstellung der gesammten Schußwaffen, Kriegsfeuer, Hieb und Stichwaffen und Instrumente sowie Torpedos, Minen, Panzerungen u. dergl. seit Einführung von Hinterladern, von Emile Capitaine und Pb. von Hertling. V. Band, II. Heft. Rathenow 1891. Verlag von Max Babenzien. Preis 1650 6 Unter anderen interessanten Neuerungen enthält dieses wiederum mit jablreichen vortrefflichen in den Text gedruckten Zeichnungen versebene Heft die Konstruktion einer Gewehrsicherung des Hen. Jentzsch aus Wien, welche in jeder Lage, in welcher das Gewehr nicht losgehen soll, das Arslösen vollkommen selbstthätig verhindern soll. Auch dieses Heft liefert wieder den Beweis, daß die treffliche Monatsschrift mit Er— folg bestrebt ist, dem Offizier ein getreues Bild von der Entwickelung der Kriegstechnik zu geben, ohne das sonst in zahlreichen Werken zer— streute Material mühsam aufsuchen zu müssen.

Karten.

Karte der Verbreitung der Deutschen in Europa, nach österreichischen, russischen, preußischen, sächsischen, schweizerischen und belgischen amtlichen Quellen, Reiseberichten des Dr. Lotz und Anderer, in Auftraze des Deutschen Schulvereins und unter Mitwirkung des Geheimen Regierungs⸗Raths Professors Dr. R. Böckh dargestellt bon Professor Dr. H. Nabert. Maßstab 1: 9825000, Verlag von Carl Flemming in Glogau. Der zuerst erschienenen zweiten Sektion dieses auf acht Sektionen berechneten vortreff⸗ lichen Kartenwerk ist bald die erste Sektion gefolgt. Sie umfaßt Westdeutschland, das östlich von einer Linie Lübeck Ersurt, südlich von der Linie Mainz Schweinfurt begrenzt wird, mit den Städten Ham burg, Bremen, Hannover, Köln, Aachen, Frankfurt a. M., Erfurt u. a, die Koͤnigreiche Holland und Belgien, den südlichsten Theil von Jütland mit der Insel Fünen und ganz kleine Gebiete von Nord⸗ Frankreich und Großbritannien. Die nen erschienene Sektion zeichnet sich durch dieselben Vorzüge aus, die in der Besprechung in Nr. 137 d. Bl. Erwähnung und Anerkennung gefunden haben.

Generalkarte von Schweden, Norwegen, Däne⸗ mark ꝛc. (Glogau, Verlag von Carl Flemming.) Maßstab 1: 3060009. Pr. in Umschlag 1 16 Von den großen und trotz ihrer Trefflichkeit so billigen Generalkarten der Flemming'schen Verlags- anstalt ist nunmehr in ganz neuer Bearbeitung auch die Karte von Schweden, Norwegen und Dänemark erschienen. Wie alle Flemming schen Karten sich durch ihre meisterbafte technische Ausführung und schöne Uebersichtlichkeit bei gewissenhafter Berücksichtigung aller Details auszeichnen, so auch diese neue Publikation. Sorg— fältig in der Zeichnung, scharf und klar in Druck und der Nomenklatur, lebhaft und angenehm in der Farbengebung, welche Länder und Grenzen scharf auseinanderhält, bietet die Karte einen überraschenden Reichthum von Angaben. Die Dampferverbindungen mit den festländischen und englischen Seehäfen, die Eisenbahnen nebst dem Schnellzugsverkehr, die Hauptstraßen und Kanäle, die ober⸗ irdischen und submarinen Telegraphen. die Landesgrenzen, Staaten⸗ und Provinzgrenjen, die Grenzen der Läne, Aemter, Bezirke 2c. sind mit Deutlichkeit herausgearbeitet, sodaß die Karte nicht allein im Bureau, sondern zumal dem Reisenden von Nutzen sein dürfte.

Dichtkunst.

Tausend und ein Tag im Orient von Friedrich Bodenstedt. Fünfte Auflage mit einem Titelbilde. Berlin 1891, R. v. Decker's Verlag, G. Schenck. Es ist dem greisen Dichter des „Mirza Schaffy', der vor zwei Jahren seinen 70. Geburtstag beging, noch vergönnt worden, auch seinen „Orient“ abermals neu