1891 / 177 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 30 Jul 1891 18:00:01 GMT) scan diff

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Ueber die Wasserwerke am Müggelsee wird der. N. Pr. 3. berichtet: Pumpwerke treiben ununterbrochen das Seewasser durch Röbren in die Filterbecken, die unter der Erde liegen und in Kreuz⸗ bogenform erbaut sind. Ueber der Erde sieht man nur kleine Er⸗ böhungen, die mit Grasböschungen versehen sind und oben kleine mit dickem Glas bedeckte Oeffnungen baben. Der Boden dieser elf Filter- becken bestebt aus einer Thonschickt, unter dieser liegt eine Schicht Kies und über dem Kies ist Cement gemauert, um das Durchsickern des Wassers zu vermeiden. Ueber die Cementschicht werden Feldfteine in regelrechter Packung etwa 10 bis 15 em boch gelegt, und auf diese folgen wieder mehrere Schichten groben und feinen Kleses. In diese Becken wird nun das Serwasser hineingeyumpt, das seine unreinen Stoffe an die ver⸗ schiedenen Kies. und Sandschichten abgiebt. Das gereinigte Wasser gebt durch Röbren in die ebenfalls unter der Erde gelegenen acht bis zehn Wasserbebälter, die durch feste Mauern getrennt sind und durch große Oeffnungen in Verbindung stehen. Hierdurch bleibt das fort⸗ während zufließende Wasser in steter Bewegung und kann also nicht in Fäulniß übergehen; Maschinen treiben es in die Röhren und durch gewaltigen Druck in den Wasserthurm nach Lichtenberg, von wo aus die einzelnen Stadttheile mit Wasser versorgt werden. Es sind zur Zeit 200 Menschen an dem Bau der Berliner Wasserwerke am

Müggelsee beschäftigt.

Eine interessante Urkunde aus dem Jahre 1848 ist, wie hiesige Blätter berichten, vor Kurzem bei den Arbeiten an den Dam m⸗ mühlen“ gefunden worden. Die Urkunde, die in einem Glas kästchen ruht, ist in einen Holzbalken eingelassen und enthält die Mit⸗ theilung, daß die letzten Arbeiten an den Mühlgebäuden am 2. und 3. April 1848 vollendet worden sind; ebenso enthält das Schriftstück die Mittheilung, daß der bei diesem Bau beschäftigte Zimmerer Ro— gowski beim Kampf an der Barrikade in der Breiten Straße am 18. Mär; 1848 erschossen worden ist; auch ein Verzeichniß sämmt⸗ licher Arbeiter, die in den Märztagen auf dem Bau beschäftigt ge wefen, ist in der Urkunde enthalten. Ferner wurde noch bei den Aus- bauarbeiten ein Sandsteinblock gefunden, dessen Inschrift besagt, daß das eine der Gebäude im Jahre 1707 errichtet worden ist.

Unentgeltliche Lehrkurse in der Roller'schen Stenographie eröffnen die Berliner Roller'schen Stenographenvereine Montag, den 3. August im Restaurant Protz, Annenstraße 9, Dienstag, den 4. August im Nordpark, Müllerstraße 161, Mittwoch, den 5. August im Restaurant Becker, Poststraße 29, Donnerstag, den 6. August im Restaurant Hintfche, Neue Königstraße 59, Freitag, den 7. August im Restaurant Hensel, Brunnenstraße 12792. Sonnabend, den 8. August im ‚Bürgergarten‘, Lindenstraße 105, überall Abends 8z Uhr. Die Kurfe erfordern vier bis fünf Lehrstunden, wöchentlich eine. Die Lehrmittel kosten 3 Anmeldungen werden in der ersten Stunde bei den in den Unterrichtslokalen anwesenden Lehrern entgegen genommen. Der ersten Unterrichtsstunde kann Jeder beiwohnen, ohne

zur Abnahme der Lehrmittel verpflichtet zu sein.

Zu dem Internationalen literarischen Kongreß, welcher vom 12. bis 19. September in Verbindung mit der Jahres versammlung des Deutschen Schriftstellerverbandes in Berlin statt— finden wird, sind in diesen Tagen sowobl von der Assoeiation Litte- raire et artistique internationale zu Paris, als auch vom Vorstande des Deutschen Schriftstellerverbandes zu Berlin die Einladungen ver fandt worden. Das Berliner Central⸗Comits für den Kongreß hat in seiner letzten Sitzung die allgemeinen Grundzüge des Programms entworfen. Demnach wird Sonnabend, den 12. September, ein feierlicher Empfang beider Vereinigungen in Gegenwart staat⸗ licher und kommunaler Autoritäten stattfinden; der deutsche Verband wird zwei Arbeitstage, Sonntag und Montag, haben, während die Affociation noch Mittwoch, Donnerstag und Freitag zu ihren Arbeits- tagen zieht. Am Dienstag findet ein gemeinsamer Ausflug nach den Havelseen statt. Eine ziemlich beträchtliche Anzahl sonstiger Festlich⸗ Feiten ist auf die übrigen Tage vertheilt. Auch einige größere Ber— liner Zeitungen beabsichtigen, den fremden Kollegen ron der Feder fest⸗ liche Veranstaltungen darzubr ingen.

Eine interessante überraschende Thatsache ist die, daß bei einer Reihe ron Thieren eine vollkommene Nachahmung von Blättern, Zweigen und sogar fernstebenden Thieren vorkommt. Ueber die Be⸗ deutung diefer Erscheinung, der sogenannten Mimicry wird Hr. Pr. Robert Keller morgen in der Urania einen Vortrag halten. Einen befonderen Werth erbält dieser Vortrag dadurch, daß die ver schiedenen Beifpiele der Mimierv in Aufnabmen nach der Natur,

wenigstens zum größten Theile, vorgeführt werden.

Die Lokomotivführer der Fernzüge haben nach Meldungen biesiger Blätter nunmebr Sitzplätze auf den Lokomotiven erhalten. Der schemelartige Sitz ist mit einer geraden Rücklehne versehen und auf dem für das Bedienungspersonal der Maschine bestimmten Raum seitlich derart angebracht, daß der Lokomotivführer von diesem Platz aus die Strecke uberseben und die Steuerung sowie den Regulator bedienen kann. Die Form des Sitzplatzes ermöglicht ein leichtes und schnelles Auf⸗ und Absitzen. Für den Heizer ist insofern besser gesorgt worden, als das Schutzdach nach binten verlängert worden ist. Außerdem sind die Tendermafchinen jetzt sämmtlich mit einer Thür an der Aufsteige⸗ stelle verseben, die dem Heizer ebenfalls Schutz gegen Wind und

Regen gewährt.

Der Auswandererbahnbof bei Ruhleben söll, wie die Voff. 3.“ bort, zum 15. August seiner Bestimmung übergeben werden. Er bestebt aus drei großen Wellblechbaracken. Die ganze Bahnhofẽs—⸗ anlage wird mit einem bohen Bretterzaun umgeben.

Rathenow, 29. Juli. Das Trompetercorps des Husaren Regiments von Zieten (Brandenburg) Nr. 3, welches für die Concerte der Deuntschen Ausstellung in London engagirt war, ist aus England wieder hier eingetroffen. Das Corps hat während seiner Anwefenheit in London auch einige Male die Ehre gebabt, vor seinem Regiments-⸗Chef, dem Herzog von Connaught, zu concertiren. Von demselben erbielt der Stabstrompeter Kostmann einen schweren goldenen Blei⸗ und Federhalter zum Tragen an der Uhrkette als Geschenk. Die Musiker sprechen sich über die gute Aufnahme, die sie jenseits des Kanals gefunden, äußerst lobend aus. Das Corps hat neben großen künstlerischen Erfolgen auch pekuniäre

Vortheile erzielt.

Danzig. In den Tagen vom 30. August bis 3. September findet in Danzig die 38. Generalversammlung der Katho—⸗ liken Deutschlands statt. Für den 4. September ist bei ge— nügender Betheiligung eine Fahrt mittels Sonderzuges nach Marien— burg zur Besichtigung des Ordensritterschlosses in Aussicht genommen.

Habelschwerdt, 27. Juli. In Wölfels dorf ist in Folge des anhaltenden Regenwetters dieser Tage ein merkwürdiger Erd- rutsch vorgekommen, der dem Besitzer des Grundstücks beträchtlichen Schaden zugefügt hat. An einem Abhange ist, wie der „Gebirgs⸗— bote“ berichtet, eine Fläche von acht bis zehn Morgen, aus Feld und abgebolztem Wald bestehend, in Bewegung gekommen und ab— gerutscht, sodaß fast zwei Morgen der darunter liegenden Wiese überschüttet sind. Ein über den Abhang quer hinaufführender Weg hat sich um mehrere Meter nach unten verschoben und die Verbindung mit seiner oberen und unteren Fortsetzung verloren, auf dem Grundstück stebende Bäume sind mit ihrem Standort theils stehend abgerutscht, theils umgebogen; die Rutschstelle ist tbeilweise von Rissen und Schlünden durchzogen, theils bietet sie unversehrte Flächen. Wahrscheinlich ist der obere Theil des Abhanges durch die Tusrodung des früher darauf stehenden Holzes bei der großen Nässe locker geworden und hat diese Schiebung veranlaßt.

Lüben, 27. Juli. Der Ehrenbürger unserer Stadt, General⸗ Lieutenant z. D. Hann von Weyhern in Berlin, früher acht Jahre lang Commandeur des hier garnilonirenden Dragoner⸗Regiments Nr. 4 von Bredow, hat der Stadt Lüben ein Ehrengeschenk in Form eines silbernen Pokals übersandt, welcher, wie das Lüb. Stadtbl.“ meidet, den Stadtverordneten in ihrer gestrigen Sitzung zur Besichtigung überreicht wurde. Der Pokal ist vom Fuß bis zum Deckel, dessen Griff ein ktähender Hahn bildet, 350 em hoch, in nen ver goldet und sowohl am Fuß wie oben mit Arabesken verziert, während der eigentliche Pokal aus mattem getriebenen Silber hergestellt ist. In altgothischer Schrift trägt er auf der einen Seite die Widmung: „Mein Wappenvogel hält die Wacht Ob Eurer Bürgerehre. Gott sckütze sie bei Tag und Nacht, Euer Kleinod, Eure Wehre. In Ein⸗ tracht leeret den Pokal An jedem frohen Liebesmahl Und denkt in alter Treue dann An Euren Ehrenbürger Hann. Die entgegengesetzte Seite zeigt das Hann'sche Wappen, das im mittelsten Felde des durch einen schraffirten Querbalken getrennten Schildes einen krähenden Hahn, in zwei anderen Feldern, gleichfalls inmitten von Schraffirung salfo schräg darüber und darunter) einen Stern trägt. Ueber dem Schilde befindet sich ein Busch von Reiherfedern, unter dem Schilde in gleichfalls altgothischen Buchstaben: Hann von Wevhern, Com- mandeur von 1877 bis 1885.

Trier, 27. Juli. Bernkastel an der Mosel feierte gestern

und heute den 6650. Gedenktag seiner Erbebung zur Staut. Die Seele des Festes war, wie man der (Frkf. Ztg.‘ schreibt, Hr. Dr. Hugo Thanisch, der glückliche Besitzer des Fleckchens Erde, wo der „Bernkastler Doktor waächst. Auf seine Anregung bin hatte Hr. Friedrich van Hoffs ein Festspiel gedichtet: Die Säkularnachtwächter von Bernkastel ?. Der Reihe nach treten die Nachtwächter von 1291, 1391, 1491 u. s. w. auf und erzählen in schönen Knittelversen, was alles der Stadt Bernkastel in den 600 Jabren ihres Bestebens Gutes und Schlimmes widerfahren sei. Zuletzt ver einigen sich alle 7 Säkularnachtwächter zu einem Chorus, der in den Worten ausklingt: ‚O bleibe diesen Mauern Stets ferne Leid und Plag?! Bernkastel steh und blühe Bis an den jüngsten Tag“. Die ses Spiel wurde von Bernkastler Bürgern in der vergangenen Nacht just um die Geisterstunde aufzefährt und erntete den ver=

dienten Beifall. Der gestrige Abend brachte außerdem einen Fackel= jug. Heute Vormittag fand ein Festgottesdienst statt und später ein Festzug, der gegen 11 Ubr auf dem Marktplatze sein Ende nahm.

In dem Marktbrunnen war das Wasser abgestellt worden und statt des Wassers hatte der löbliche Bernkastler Stadtrath ein Fuder (etwa

1009 M alten Weines in den Brunnen geleitet. Jedermann durfte soxiel trinken, als ihm beliebte, von welcher Erlaubniß denn auch redlich Ge⸗ brauch gemacht wurde. Während sich auf dem Markte das Volk um den Weinbrunnen drängte, fand oben im Rathhaussaale der eigentliche offizielle Festakt statt, bei welchem Hr. Bürgermeistrr Kunz von Bernkastel und Hr. Regierungs- Präsident von Heppe sprachen. Darauf wurde den Ehrengästen ‚Bernkastler Doktor‘ aus uralten goldenen Humpen kredenzt, deren einer eine Inschrift aus dem Jahre 1636 trägt. Um 3 Uhr begann das Festmahl. Für den Abend war Illumination der Stadt und Ball in der Festhalle geplant, doch mag der Witterungs= umschlag, welcher gestern Nachmittag eintrat, diesen Abschluß der Feier wohl verbindert haben. Dem zreff lichen GSesammteindruch, welchen das Fest in jedem Theilnehmer hinterlassen hat, ist dadurch

kaum ein Abbruch geschehen.

Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.

Toulouse, 30. Juli. (W. T. B.) Der Ausstand der Bediensteten bei der Tramway⸗Gesellschaft hat sich heute früh bedenklicher gestaltet. Die Strikenden spannten die Pferde der Wagen, welche die Depots verlassen wollten, aus und warfen die Wagen um, wobei sie aus der Bevölkerung thätige Unterstützung fanden. Die Gendarmerie sah sich in Folge dessen zum Eingreifen genöthigt; mehrere Personen wurden leicht verletzt und zahlreiche Verhaftungen vor⸗ genommen.

St. Pe ters burg, 30. Juli. (W. T. B.) In dem Festsaal des Stadt hauses war während des gestrigen Festessens zu Ehren der französischen Offiziere die Büste des Prä—⸗ sidenten Carnot aufgestellt. Nach den Toasten auf den Kaiser von Rußland und den Präsidenten Carnot wurde von der Tafelmusik abwechselnd die russische Nationalhymne und die Marseillaise ge⸗ spielt. Der größte der den französischen Offizieren von der Munizipalität verehrten silbernen Pokale wurde mit Wein gefüllt, der französische Botschafter Laboulaye, der Admiral Gervais, das Stadthaupt Lichatschew und die an— wesenden Minister thaten aus demselben den ersten Ehrentrunk.

Mos kau, 30. Juli. (W. T. B.) König Alexander von Serbien ist gestern Abend hier eingetroffen und mit militärischen Ehren empfangen worden. Der König ist im Kreml-Palast abgestiegen.

Bern, 30. Juli. (W. T. B.) Die Mitglieder der Bundesversammlung, welche Freunde des neuen Zoll⸗ tarifs sind, haben eine CentraliKommission eingesetzt, um die Agitation für die Annahme des Zolltarifs in der Volksabstimmung energisch in die Hand zu nehmen.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

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Wetterbericht vom 30. Juli, Morgens 8 Uhr.

Temperatur in o Gelsiug

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Stationen. Wetter.

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u. d. Meeressp red. in Millim

Bar. auf o Gr.

6 bedeckt 3 halb bed. 4Nebel 2 Freitag: Die

Mullaghmore Aberdeen. Fhristiansund Kopenhagen. Stockholm. aranda. oskau ... Gork, Queens · K Gberbourg

Regen 4 halb bed.

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5H wolkig Sonnabend: 4 bedeckt Im Park: Lhalb bed. 3 Regen 3 bedeckt

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ünster. .. Karlsruhe.. Wiesbaden. München.. Chemnirt .. Berlin.... : Gres lan 85632 *

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2 bedeckt

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2, Nachts Regen. Nebersicht der Witterung.

dem südsicken Theil derselben verlagert und erstreckt seinen Wirkungekreis auch über Frankreich. Bei lich schwacher, meist nördlicker Lustströmung dauert das Pferden. füble, wolkige Wetter über Deutschland fort, von zahlreichen Stationen werden ergiebige Niederschläge

gemeldet.

Deutsche Seewarte. sammtlicher

74 Uhr.

Theater⸗Anzeigen.

Triedrich

2 bedeckt in 3 Akten von Joh. Strauß.

. Im prachtvollen Park: Großes Dorpel Concert. ; Auftreten von Gesange⸗ und Instrumentalkünstlern. I beiter J Anfang des Concertes 6 Uhr. Anfang der Vor— stellung 75 Uhr.

Großes Parkfest. Letzter Doppel Schönbheits ˖ Kongreß

bett e) Arob's Theater. Freitag: Drittletztes Gaft⸗ spiel des Hrn. Heinrich Bötel. Der Troubadour. 3 wor Manrico: Hr. Bötel; Leonore: Frl. Collin als Gast; 3 3 . Acuzena: Fr. Heink) .

31 . Sonnabend: Gastspiel des Herzoglichen Kammer . sängers Hrn. Max Büttner. Das Nachtlager in

Sonntag: Vorletztes Gastspiel des Hrn. Bötel. B 1 bedect Täglich? „Großes Concert! im Sommergarten,

bedeckt 2 desselben. Anfang 54, der Vorstellung 7 Uhr.

k . ; Zelle Alliance Theater. Freitag: Zum 1M 8 ö 2) 8 8 si ) . * . . . Mütggs Denner. ) Nachts farker Regen 2. Male mit durchweg neuer glänzender Ausstattung an Dekorationen, Kostümen, Ballets, Waffen ⸗Requi⸗ siten, , 2c. it en n, s Minimum über der Nordsee hat sich nach zur See. Großes Ausstattungs⸗Zeitbild in 4 Akten 24 ö (7 Bildern) von Ernst Niedt. Im 6. Bilde: Wirk⸗

liches Pferderennen auf der Bühne von lebenden

Wettschwimmerinnen. Posse

nung. Zum 1. Male: Am Tage des Gerichts. z es fil in 4 Akten von P. K. Rosegger. 3 Akten ven. Theodor aue. Sonntag: Am Tage des Gerichts. Kleiber. Anfang 74 Ubr. Montag: Tie Ehre.

Thomas - Theater. Alte

Adolph Ernst⸗ Theater. Freitaz: Gastspiel der Wiener vom K. K. prix. Theater i. d. x 8 ** . ö Tessing Theater. Sonnabend: Wieder Eröff“ Josefstadt. Letzte und ö k In Scene gesetzt vom Direktor Emil Musik von Carl Simmel.

Sonnabend: Unsere Don Juans.

Ensemble. siebenten Himmel. Posse mit Gesang in 3 Akten (4 Bilder) von Jean Kren. Musik von Jobannes

Sonnabend: Zum 2. Male: Im siebenten

AHrania, Anstalt für volkstbämliche Naturkunte. Am Landes ⸗Ausftellungs Park (Lehrter Babnhof;.

Jakobstraße 30. Geöffnet von 12— 11 Ubr. Täglich Vorstellung im

WKilhelmstãdtisches Theater. Direktion: Emil Thomas. Freitag: Eröffnungs wissenschaftlichen Theater. Näberes die Anschlas— Fledermaus. Komische Operette Vorstellung. Novitaͤt. Zum ersten Male: Im nrettel.

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' ; * Im Theater: Die Fledermaus. 3

burg = Rathenow).

Großes Doppel⸗Concert. Auftreten

pezialitãten. Brillante Illumination burg i. H.)

Wagener (Groß / Rosen).

(Frauensee bei Tiefenort, Sachsen Weimar Bran⸗ denburg a. H.). Frl. Anita Hockmever mit Hrn. Prem -Lieut. Hans von Tepper ⸗‚Laski (Ham-

Im prachtvollen, glänzenden Sommergarten (vor Verehelicht: Hr. Hofsjãgermeister, Rittmeister ner mstes urd großertigftes Sommer Etablifsemens 0. D. von Levetzom ⸗Ehlergtorff mit. Mathilde den Residen; ); S des ganzen Garten ⸗Etablissements.

2 Anfang des Concerts 6 Uhr. Anfang des Theaters

Gräfin von Baudissin (Ehlerstorff bei Olden⸗

Geboren: Eine Tochter: Hra. Berginspektor Fertig (Frose i. Anhalt). Hrn. Prediger Carl

Familien⸗Nachrichten.

Tief ergriffen widmen. wir Bekannten und Freunden die Traueranzeige von dem in voriger Nacht erfolgten Hinscheiden des Herrn

Franz Kolb

Generaldirektor und Mitglied ves Verwaltungsrathes der Viersener Actien⸗Gesellschaft für Spinnerei und Weberei.

Der Verstorbene, ausgezeichnet durch edlen Sinn und hobe Geistesgaben, hat nicht nur die Geschäfte der Gesellschaft seit ihrer Gründung während 27 Jahren vorzüglich geleitet, er war auch ein treuer Fürsorger für das Wohl seiner Arbeiter und begeistert fuͤr alle gemein nützigen Bestrebungen. Uns aber war er ein Fwäbrter Freund, und mit uns werden weitere Kreife den Verlust dieses allgemein geschätzten Mannes schmerilich empfinden.

Viersen, den 29. Juli 1891.

Der Verwaltungsrath

der Viersener Aetien⸗Gesellschaft für Sp“innerei und Weberei.

brillanter elektrischer Beleuchtung

Verlobt: Frl. Anna Becker m't Hrn. Berg ⸗Refe rendar Albert Jordan (Berlin Dudweiler). Frl. Käthe Kupfer mit Hrn. Hauptmann Wilhelm Cranz (Trier =- Spandau). Frl. Elsbet Schu⸗ mann mit Hrn. Oberst Lieutenant z. D. Pirner

(Bromberg).

Gestorben: Fr. Emilie von Mikusch⸗Buchberg geb. von Melenthin (Eberswalde). Hr. Oberst= Lieut. Wilhelm Ernst Karl Emil von Gizwveki

Redacteur: Dr. H. Klee, Direktor.

Berlin: Verlag der Expedition (J. V.: Heidrich).

Anstalt, Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 33. Fünf Beilagen leinschließ lich Bärsen · Beilage).

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Berlagk⸗

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Erste Beilage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

M 177.

Königreich Preußen.

Gesetz, betreffend die Beförderung der Errichtung von Rentengütern.

Vom 7. Juli 1891.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.

verordnen mit Zustimmung beider Häuser des Landtages der Monarchie, was folgt:

661 ö. ö

Die auf Rentengütern von mittlerem oder kleinerem Um— fang haftenden Renten können auf Antrag der Betheiligten durch Vermittelung der Rentenbank soweit abgelöst werden, als die Ablösbarkeit derselben nicht von der Zustimmung beider Theile abhängig gemacht ist.

Zur Stellung des Antrages ist befugt:

der Rentenherechtigte, soweit er die Ablösung von dem anderen Theile beanspruchen kann, der Rentenguts— besitzer, soweit er zur Ablösung der Rente ohne Zu— stimmung des anderen Theils berechtigt, oder die Ab— lösung von dem anderen Theil beansprucht ist.

Der Rentenberechtigte erhält als Abfindung entweder den 27 fachen Betrag der Rente in 31, proz. oder den 237 fachen y 9 ö. . , nach deren Nenn⸗

er, soweit dies durch solche ni s i . ch solche nicht geschehen kann, in

Die Abfindung wird durch Zahlung einer Rentenbank—

rente Seitens des Rentengutsbesitzers verzinst und getilgt CG. 3). 8. 2.

Zur erstmaligen Einrichtung eines Rentenguts der im dall bezeichneten Art durch Aufführung der nothwendigen Wohn- und Wirthschaftsgebäude kann die Rentenbank den Rentengutsbesitzern Darlehne in 3i/zproz. oder 4proz. Renten- briefen nach dem Nennwerth oder, soweit dies durch solche nicht geschehen kann, in baarem Gelde gewähren.

Die Darlehne werden durch Zahlung einer Rentenbank—

rente verzinst und getilgt (8§. 3).

*

Die Darlehne sind Seitens der Rentenbank unkündbar; letztere hat jedoch das Recht, das Darlehn beziehentlich dessen ungetilgten Rest sofort zurückzufordern, wenn der Schuldner den Auflagen zur ordnungsmäßigen Unterhaltung und Ver— sicherung der Gebäude nicht nachkommt oder wenn derselbe in Konkurs geräth oder durch Zwangsvollstreckung zur Zahlung der rückständigen Rentenbankcente angehalten werden muß.

8 3 . S. 3. Der Rentengutsbesitzer hat vom Zeitpunkte der Renten— übernahme eine Rentenbankrente (83. 1 und 2) an die Rentenbank zu entrichten. Dieselbe bärrägt:

I) falls 31 / proz. Rentenbriefe als Abfindung oder als Darlehn gegeben sind, 4 Proz. des Nennwerths der Renten— briefe und des zur Ergänzung gegebenen baaren Geldes, oder

2) falls 4 proz. Rentenbriefe als Abfindung oder als Darlehn gegeben sind, 412 Proz. des Nennwerths der Renten— briefe und des zur Ergänzung gegebenen baaren Geldes.

Der Rentengutsbesitzer hat die Rentenbankrente von 4 Proz. während einer Tilgungsperiode von 60½ Jahren oder die Rentenbankrente von 44 Proz. während einer Tilgungs periode von 562 Jahren zu entrichten.

. 4.

So lange eine Rentenbankrente auf dem Rentengut haftet, kann die Aufhebung der wirthschaftlichen Selbständigkeit und die Zertheilung des Rentenguts sowie die Abveräußerung von Theilen desselben rechtawirksam nur mit Genehmigung der Generalkommission erfolgen.

; S. 6. Erfolgt die Ablösung der Rente (58. 1) oder die Ge— währung des Darlehns (5. 2) zugleich mit ö Begründung des Rentenguts, so kann die Zahlung der Rentenbankrente auf Antrag des Rentengutsbesitzers für das erste Jahr unter⸗ bleiben. Der hierdurch der Rentenbank entstehende Ausfall wird dadurch gedeckt, daß das abzulösende Kapital um die ein— jährigen Zinsen der Rentenbriefe und des zur Ergänzung ge— gebenen kaaren Geldes erhöht und von diefer Summe die in Semãt heit des 5. 3 berechnete Rentenbankrente während der Tilgungsperiode von 60 ½ oder 5612 Jahren gezahlt wird.

S. 6.

Im Uebrigen findet das Gesetz über die Errichtung vo Rentenbanken vom 2. März ö re erf if Ig n nebst den das selbe ergänzenden gesetzlichen Bestimmungen mit folgenden Maßgaben sinngemäße Anwendung:

Die Geschãfte für die linksrheinischen Landestheile sowie für die Hohenzollernschen Lande werden der Rentenbank in Münster übertragen.

k . welche . die an die Stelle der lealla retenden Geldrenten gegeben sind, gelten auch die in s 1 his 3 erwähnten n, —ĩ 54

3) Die Bestimmungen, welche eine Tilgungsperiode von 4112 Jahren beziehenilich eine Herabminderung der Rente auf neun Zehntel voraussetzen, blabben ohne Anwendung.

) Welche Summen im Falle des 5 23 des Rentenbank— gesetzes vom 2. März 1850 in den verschiedenen Jahren der 61 Tilgungsperioden zur Ablösung von Rentenbeträgen

sorderlich sind, ergiebt sich aus den als Anlage I und? fi eigefügten Tabellen. Eine derartige Kapitalsablöͤsung inner— ö. un sersten 19 Jahre nach Begründung des Rentenguts 5 mit Genehmigung der Generalkommission zulässig. Die Ueberweisuug von Rückständen an Rentenguts— n . unzulässig. uf Antrag der Generalkommission wird im Grund— , 1 daß das Grundstück als Rentengut der Renten— , i gti sei. In den Eintragungsvermerk ist der ,, ntenbankrente, sowie die Tilgungszeit derselben J). Die Uebernahme der Rentenbankrente kann auch zum

2. Januar und 1. Juli r detkeffenden dienten born , Dementsprechend sind die

Berlin, Donnerstag, den 30. Juli

8! Auf die durch die Anwendung dieses Gesetzes bei der Generalkommission entstehenden Kosten finden unbeschadet der Vorschriften im 5. 12 die Bestimmungen des Gesetzes über das Kostenwesen in Auseinandersetzungssachen vom 24. Juni 1875 (GesetzSamml. S. 395) mit der Maßgabe Anwendung, daß für die Bemessung des Pauschsatzes die Grundsätze des 8.2 Nr. 1 gelten. Der Jahreswerth ist nach den Zinsen der ausgegebenen Rentenbriefe festzustellen.

Y Die Ressort-⸗Minister bestimmen, ob und von welchem Zeitpunkte 31/ oder 4prozentige Rentenbriefe als Abfindung 8. I) oder als Darlehn (5. 2) gegeben werden sollen. So lange der Cours der 4prozenkigen Rentenbriefe an der Berliner Börse dauernd auf dem Nennwerth oder darunter steht, dürfen 3l Ma prozentige Rentenbriefe nur mit Zustimmung des Empfängers G8. 1,2) ausgegeben werden.

ö . . 8. 06.

Die Generalkommission hat den Antrag auf Ablösung der Rente (G3. 1) oder auf Gewährung eines Darlehns (58. 3) soweit zurückzuweisen:

als nicht der abzulösenden Rente oder dem Darlehn das Vorrecht vor den sonstigen privatrechtlichen Belastungen des Rentenguts zusteht,

9 als nicht für die zu übernehmende Rentenbankrente G. 3 die gehörige Sicherheit vorhanden ist.

Die Sicherheit kann als vorhanden angenommen werden, wenn der 2hfache Betrag der Rentenbankrente (8. 3) inner— halb des Z30fachen Betrages des bei der letzten Grundsteuer— einschãätzung ermittelten Katastralreinertrages mit Hinzu— rechnung der Hälfte des Werthes, mit welchem die Gebäude bei einer der nach 8. 19 des Rentenbankgesetzes vom 2. März 1850 bestimmten Versicherungsgesellschaften versichert sind, oder innerhalb der erften drei Viertel des durch ritterschaftliche, landschaftliche oder besondere Taxe zu ermittelnden Werthes der Liegenschaften zu stehen kommt.

§. 8 .

Wird der Werth der Liegenschaften durch besondere Taxe

ermittelt, so kann der durch die Errichtung der erforderlichen

1891.

Wohn- und Withschaftsgebäude zu erzielende Mehrwerth mit— berücksichtigt werden. Die Uebernahme der Rentenbankrente ist jedoch in diesem Falle ganz oder zu einem entsprechenden Theile bis zu dem auf die ordnungsmäßige Herstellung der Gebäude folgenden nächsten Uebernahmetermin auszusetzen.

8 9 D* ö

Die besondere Taxe (8.7 Absatz?2) wird durch die General⸗ lommission unter Zuziehung zweier Kreisverordneten und, . es auf. AbschätJzung von Gebäulichkeiten ankommt, eines

ausachverständigen aufgenommen und festgesetzt.

In einfachen und klaren Fällen ist die Generalkommission befugt, nach ihrem Ermessen die Taxe festzusetzen oder sich die Ueberzeugung von der Sicherheit in anderer geeigneter Weise zu verschaffen.

§. 10.

Auf Antrag des Rentenberechtigten kann die Uebernahme des nur mit Zustimmung beider Theile ablösbaren Theils der Rente auf die Rentenbank erfolgen, wenn diesem Renten— theil das Vorrecht vor den sonstigen privatrechtlichen Be— lastungen des Rentenguts zusteht und der 25 fache Betrag der diesem Rententheile entsprechenden Rentenbankrente unter Hinzurechnung derjenigen Summe, welche nach 5§. 6 Nr. 4 für die Ablösung der auf dem Rentengut bereits ruhenden Rentenbankrente bei Stellung des Antrages noch erforderlich ist, innerhalb der in 8§. 7 ff. vorgeschriebenen Sicherheit zu stehen kommt.

Die Entschädigung der Rentenberechtigten erfolgt nach Maßgabe dieses Gesetzes. Die übernommenen Renten haben das Vorzugsrecht der Rentenbankrenten.

Erfolgt die Uebernahme der Rente, so tritt der Staat in alle dem Rentenberechtigten aus dem Rentengutsvertrage zu— stehenden Rechte.

Auf Verlangen des Staates ist diese Rente in eine gemäß den Bestimmungen dieses Gesetzes zu berechnende Rentenbank— rente umzuwandeln.

(Fortsetzung auf der folgenden Seite.)

Anlage l.

; adele zum 5§. 6 Nr. 4 des Gesetzes betreffend die Beförderung der Errichtung von Rentengütern.

Für die Amortisationsperiode von 6öt Jahren.

ü Q ᷣᷣᷣ—¶

Tilgung eines mit 330½ verzinslichen Rapitals

von 160 durch eine jährliche Rentenbank— Demnach und in Gemäsgheit des Gesetzes ist das Ablösungskapital für eine Rentenbankrente

rente von 4 0

treffen von der sodann

falt: m belt fälligen Rentenbantrente auf nd gleigen

vom Kapital noch zu tilgen

Zinsen Kapxital

16. 16 6.

nach Jahren

Bemerkungen.

100,000 3,500 900 05990 99,500 3, 482 169517 g8, 982 5 3, 454 0,535 98 446 3,445 O 554 97, 892 34426 09573 76 97.318 3, 406 0593 96, 724 96 3,885 37 0,614 66 96,110 30 3, 363 95536 S5, 474 16 3,341 60 0, 58 94, 815 3,318 O 681 45 94, 134 ? 3294 O 70h56 3 983429 3,270 0 0,729 92,5899 3,244 J 91, 943 3,218 07 0,781 98 ol, 161 5: 3180 6 0,809 3 90 352 3 95657 89,514 0, 866 8 S8 647 * 0, Sin S7, 750 28 7 S6, 82 S6. 8b0 S4, 855 ?

N C C S 9

S S8 d OG c 8 ——

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120 14 11934 118 52 117 67 7 11679 11587 6 11493 11395 11294 11139 11081 109 69 108 53 10733 106 08 10479 103 46 102 08 100 565 198 36 9918 195 30 9765 192 14 96 07 1838 86 9443 185 47 9274 151 96 9098 178 353 8917 17457 8723 170 68 8534 166 66 83 33 162 49 8125 158 18 79 09 15371 76 386 149 099 74 55 144 31 7216 139 36 6968 13425 6712 128 94 64 47 123 45 61 73 25 11777 58639 44,758 07 III 960 55 95 42,324 60 105 311 5291 39 305 96 99 51 4976 37,199 17 25 00 4650 34 501 14 S6 25 4313 31,708 63 5: 1927 3964 28,818 48 7205 36 02 25,827 13 64 57 3228 22, 731 08 56 83 28 411 19,526 67 2441 16,210 10 20 26 12,777 45 ĩ 195 97 9, 224 66 23 06 1153 5. 547 52 6 ; 695

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Nach den vier ersten Spalten dieser Tabelle wird überhaupt jedes mit 35 Me verzinsliche Kapital durch eine, in jährlichen Terminen postnumerando zahlbare Rentenbankrente von 40 in sog Jahren getilgt. Da die Rech—⸗ nung beispielsweife 100 S Kapital angenommen hat, so drücken ihre Re⸗ sultate überall Prozente des Kapitals aus. Nachdem nun 60 Jahre hin durch die Rentenbankrente gezahlt worden ist, bleiben von dem Kapitale J zu tilgen, und bei der Voraussetzung, daß dies nach 3 Jahr geschebe, kommen dazu noch halb⸗ jährige Zinsen mit . O.03048. daher denn als dann 1,777 15 Vo von der Rentenbankrente zu bezahlen ,,, 3 Mies ist = 1 J50 07 lichen Rentenbankrente mithin der Betrag für circa 541, abgerundet s Monate. Zur Tilgung des Kapitals sind also 604 jährliche Renten⸗ zahlungen erforderlich.

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