1891 / 187 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 11 Aug 1891 18:00:01 GMT) scan diff

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Roß, zu Rad, in bekränzten Wagen, mit Bannern und Standarten. Jede Abtheilung wurde geführt von einem drapirten Wagen, welcher Mufilbanden in der Tracht des Reformationezeitalters trug. So bewegte fich der Zug durch die Straßen der Stadt nach dem nahen Scheitniger Parc. Um 36 Ubr begannen auf der Rennbahn bei Gräneiche die Wettfahren. Den Rennen wohnten Tausende von Zu⸗ schauern bei; auf den Tribünen erschienen zahlreiche angesehene Per⸗ sönlichkeiten der Provinz; und der Stadt Breslau; u. A, bemerkte man den Ober Praͤsidenten der Provinz Schlesien, Wirklichen G Heimen Rath Dr. von Seydewitz, den er, . General des TI. Armee Corps, Generas der Artillerie von Lewinstl, den Prinzen Schönaich⸗ Carolath und den Ober⸗Bürgermeister von Breslau G. Bender. Es fanden im Ganzen acht Rennen siatt, darunter die Meisterschaftz . fahren von Deutschland auf dem Hoch,, Nieder und Dreirad, und die Rennen um den Ehrenpreis Seiner Majestät des Kaisers, leine kunst volle Rococo. Porzellanvase) sowie um einige vom schlesischen Adel u. A. gestiftete Preife. Den viermal zu vertheidigenden Wander- preis Seiner Majestä des Kaisers gewann in dem Rennen (009 m) August Lehr, Frankfurt . M, vom B. Cl., welcher die Strecke in 6 Min. 506 Sek. zurücklegte und seine Gegner um eine halbe . Runde überholte. Die Meisterschaft auf dem Niederrad (10 900 m) Station Schöneberg errichtet wird, ist nach der . N. A. 3.“ errang. Alvin Vater. Frankfurt a. M, vom B. Cl., in 18 Min. PFereits foweit fertiggestellt, daß die Maler- und Vergoldungtarbeite 27 Sek. die Meisterschfaft auf dem Hochrad (1900 m) gegenwärtig im Gange sind, und die innere Einrichtung gleich nach Aug. Tehr, Frankfurt a M., in 1 Min. 42/0 Sck, die Meisterschaft bei 15. d M. erfolgen kann. Ebenso gehen wie das . B. Fr. Bl“ auf dem Dreirad (5000 m) W. Tisckbein aus Magdeburg, vom mittheilt, jwei über die Berlin⸗Potsdamer Eisenbahn führende V Cl 69, in 9 Min. 57 Sek. Am Sonntag Abend fand nach Straßenbrücken von großer Verkehrsbedeutung, ibrer Vollendung Schluß der Rennen in den Räumen des Breslauer Concerthauses entgegen, nämlich die Kolonnenstraßen ˖ Brücke bei Station Schöneberg noch der Weitbewerb um die Meisterschaft im Kunst⸗, Gruppen und und die gleichartige Brücke zwischen Station Friedenau und dem Reigenfahren und im Anschluß daran ein Ballfest statt.

neuen Güterbahnhof Steglitz. K . 44 Merseburg. Ueber die Bauthätigkeit im biesigen Re⸗ Das Wochenprogramm der Urania kündigt an großen Vor · gierungsbezirk wird berichtet: In Naumburg ist der Bau des Schlacht⸗ trägen für Freitag den Vortrag des Hrn. Spies über Wellen und ofs vollendet und in den Städten Eisleben, Halle a. S. und Weißen Strahlen (Hertz'sche Versuche) an. An den übrigen Abenden der Woche fels schreitet der Bau zu den zu errichtenden Schlachthöfen rüstig vor wird das älteste und wirkungsvollste der Ausstattungestücke der warts. In Schwittersdorf, Kreis Eisleben, ist die neu erbaute Kirche Urania „Die Reise von der Erde bis zum Monde, zur Aufführrng feierlich eingeweiht worden. Der Bau der Eisesbahn Oberröblingen geiangen. Dic interefsanten akuflischen Versüche, mit, denen die Allstedt ist in Angriff genommen, Das Net; der mit Kreis und Urania ibre Besucher in den elektropbonischen Musikaufführungen be⸗ Provinzial - Prämien erbauten Straßen nimmt immer größeren Um⸗ kannt machte, werden am Sonnabend wiederholt und sollen Mon⸗ fang an. tag, den I7. d. M., vorläufig zum letzten Male statifinden.

Theater und Mu sik.

Das Schauspiel „Gleiches Recht‘ von Reinkold Ling, das im Lessing⸗Thegter am Sonnabend zur ersten Aufführung gelangt, erkordert' die Mitwirkung fast aller darstellenden Kräfte. Der zweite Akt bringt das getreue Bild einer modernen Arbeiterversammlung auf die Bühne und verlangt eine besonders mühevolle Inscenirung.

Emil Götze beginnt, wie schon gemeldet, am Donnerstag als Johann von Leyden in Meyerbeer s „Prophet“ sein Gastspiel im Froll'schen Theater; neben ibm wirken Ernestine Heink als Fides (bekanntlich eine Glanzpartie der Künstlerin) und Frl. Prosky als Bertha. Die Partie des Oberthal wird von Hrn, Leonhardt und die der drei Wiedertäufer von den Hrrn. Riechmann, Miller und Bussard gesungen. Francesco d' Andrade tritt außer morgen als Rigoletto am Freitag als Graf Luna im Troubadour“ auf, während der daäͤnische Hofopernsänger Hr. Nordal Brun an demselben Abend als Manrico sein Gastspiel beschließt.

Mannigfaltiges. Der Kaiserpavillon, welcher in unmittelbarer Nähe der

Kiel, 10. August. Eine Vorstellung von den Dimensionen des Nord ⸗Ostsee⸗Kanals nach seiner Vollendung gewinnt der Beschauer bei Steinhude in der Nähe von Hohenhörn. Dort ist, wie das . Kl. Tgbl. schreibt, der Kanal auf mehrere hundert Meter Lange gänzlich fertig, und stebt der Wasserspiegel gleich dem Mittel⸗ Funkt der Ostsee; die Böschung ist an beiden Seiten bis an die Stein— doffirung mit einer Grasnarbe bedeckt. Von Steinhude bis herunter nach Hockdonn bedienen sich di; Herren von der Kanal kommission zur Beförderung einer Barkafse. Bei Grünthal schreitet der Brückenbau zufebends vorwärts. Die beiden Brückenpfeiler am westlichen Kanal, ufer sind bis auf die Höhe von 5m ausgebaut; am östlichen Ufer ist in diesen Tagen der Sockel zu den beiden Pfeilern gelegt worden. Im Kanalbett sind 3 Gerüste, 2 eiserne und 1 hölzernes, hergestellt, Tähcend ein viertes im Bau begriffen ist; die beiden eisernen Gerüste ragen bis zur Höhe des östlichen Eisenbahndammes empor, die Gerüste sind zum Zwecke der Montirung errichtet und durch eine sogenannte Laufbrücke mit einander verbunden.

Bad Kissingen, 10. August Heute Nachmit ag 1 Uhr wurde, wie der . I. A. 3. telegraphisch mitgetheilt wird, dem Für st en von Bismarck der von den Studenten gewidmete Ehren hum pen überreicht. Die Studenten, Vertreter der Corps, hatten fich in einem aus gegen fürfzig Wagen bestehenden Festzuge nach der oberen Saline begeben. Bei der Ueberweisung dankte der Färst in gerührten Worten. Später fand im Alten⸗ burger Haus ein Festkommers statt, bei dem Toaste auf Seine Majestät den Kaiser, Seine Königliche Hoheit den Prinz⸗ Regenten Luitpold und den Fürsten Bismarck ausgebracht wurden. Dem Kommers wohnten auch Graf Herbert Bis maick und Profeffor Schweninger bei. Abends war ein Festspiel im Saison— theater und hierauf Tanz im Konversationshaus.

Wien, 7. August. Wie „Magyar Hirlap' aus Madaxas in meldet, badeten die füns Töchter des vęerwittweten Honvez. Hauptmanns Barons Bela Horvath mit der Erzieberin im Flusse Nyarad. Dabei ertranken drei der jungen Damen an einer Lampen festlich beleuchteten Terrassen der ‚Liebigshöhen schloß den tiefen Stelle, von einem Strudel erfaßt, während die beiden anderen Tag würdig ab. Tie Einleitrng zu den Feierlickkeiten Schwestern und die Erzieherin sich retteten. des? Sonntag bildtte der große Korso kurch Die Stadt. ö

Auf dem Gxerzier⸗ (Palais) Platze sammelten sich die Festtheil⸗ Wien, 9. August. Gestern Nachmittag wurde, dem „Fr mobl.“ nehmer, um 115 Uhr setzte sich der Zug in Bewegung. Voran zufolge, am Sterbehause Eduard von Bauernfeld's in Ober⸗ ritten Herolde und in buntfarbig alideutsche Tracht gelleidete döbling, Hauptstraße Ne. 98 (Palais Wertheimstein), eine Mußikanten, dann folgten in drei Abtheilungen die Festgenossen zu Gedenktafel für den vor einem Jahre dahingeschiedenen Dichter

Die nächste Hauptversammlung des Vereins ehemaliger Einjährig⸗ Freiwilliger der Kavallerie“ findet am Mitt— woch, 12. Augqust, Abends 8 Uhr, bei Jacob Knoop, Potsdamer straße 136/137, statt. Gäste sind willkommen. Anfragen und Mel⸗ dungen sind zu richten an den Vorsitzenden, Hrn. Verlagsbuchhändler Victor Laverrenz, Berlin W., Steinmetzstraße 33.

Vor einigen Wochen ist im Raubthierhause des Zoologischen Gartens ein Leopard geboren, ein Creigniß, das schon seit langer Zelt nickt vorgekommen war. Das junge Thier, welches trotz seines zarten Alters bereits die ganze Wildheit seiner Eltern zeigt, bat die Größe einer halbwüchsigen Katze und befindet sich, gesäugt von einer Hündin, ganz wohl.

Danzig, 10. August. Der hiesige Kauffahrtei⸗ Schrauben⸗ dampfer . Elia! ist, laut Meldung des. W. T. B.“, im Bottnischen Meerbusen gestrandet und gilt als vollständig verloren. Ein Maschinict ist verunglückt, während die übrige Mannschast gerettet worden ist.

Breslau, 10. August. Am 7. d. M. nahmen, wie die Schweid⸗ nitzer Tägl Rundschau; berichtet, hier die Festlichkeiten des in den Tagen bis zum 11. d. M. stattfindenden III. Bundestages des deuütschen Radfahrer bundes ihren Anfang. Aus allen Theilen Deutschlands sind Radfahrer hier eingetroffen; Oesterreich, Hollaad ad ifereika baben gleichfalls Vertreter des Sports gesandkt. Die eigentliche feierliche Eröffnung fand am 8. d. M. im „Vincenzhause statt. Nach dem Eröff nungsakius hielt der Bundes vorsitzen de Carl Hinden⸗ burg eine Ansprache, in welcher er ein All Heil! auf Seine Ma je stät den Kaiser, der durch Spendung eines Ehrenpreises Aller höchstseine Antheilnahme an den Bestrebungen des Bundes kundgegeben ausbrachte. Itach dem darauf erstatteten Bundes bericht zählt der deutsche Radfahrerbund gegenwärtig 13 944 Mitglieder; in die Magdeburgische Bundes verwaltung wurde zum Vorsitzenden Carl Hindenburg wieder gewählt. Ein Äbendfest auf den mit Hunderttausenden bunter

angebracht. Nur ein ganz intimer Kreis von ae,, ,. des Dichters baite sich zu der Ilanglosen Feier eingefunden. e Tafel wurde an der Gaff enfront des Haufe s nächst dem Thore, und zwar an jener Mauer an gebracht, welche die Kopfwand des Sterbegemachs Baueinfeld' bildet. Der Text lautet: „In diesem Hause starb Eduard v. Bauernfeld am 9 August 1890 im neunundachtzigsten Lebensjahre. Bauern⸗ feld's Wohnung selbst befin det sich noch in dem Zustande, in dem sie der Dichter zurückließ, als er dahinsa ied. Die neue Gedenktafel be⸗ findet sich übrigens in intereffanter Gesellschaft. Gegenüber dem Sterbehause Bauernfeld's zeigt die mit dem Schwert und der Lyra geschmückte Gedenktafel Körner s an, daß der tapfere Sänger dort gelebt und gedichtet. Wenige Schritte von dieser Stelle entfernt erinnert eine kleinere Tafel, daß Beethoven daselbst geweilt: der Meister hat dort die ‚Eroica“ geschrieben.

Budapest. Dem W. Fr. Bl.“ wird gemeldet: Das 32. Jäger-Bataillon, 16 Offiiere und 275 Mann, hat am 4. d den höchsten Karpathen⸗ Uebergang (2346 m hoch) unter Fübrung des Majors Dragon foreirt. Von Käsmark am 3. d. M. aufbrechend, übernachtete das Bataillon bei den Kohl bacher Wasserfällen. Am 4. d. Mi., um 6 Uhr früh weiter marschirend, erreichte das Bataillon die Höhe des Paffes um 11 Uhr Mittags. Man hatte Pioniere vorauggeschickt, in eine Eiswand 345 Stufen geschlagen und an einer Stelle ein 250 m langes Seil befeftigen lassen. Auf dem höchsten Grat hielt Major Dragoin an das Bataillon eine begeisternde Ausprache, wobei eine Gedenktafel an dem Felsen befestigt wurde Der Grat ist noch nie von Menschen bestiezen worden. Hierauf erfolgte der Abstieg ins Javorathal, wo übernachtet wurde. Der Heimmarsch aus dem Thale nach Käsmark (52 km) wurde am 5. d. zurückgelegt. Die Mann⸗ schaft hatte die ganze Tour feldmäßig ausgerüstet mit 27 kg Be— lastung gemacht.

London, 9 August. Der Luftschiffer Higgins stürzte, wie der „Köln. 3.“ gemeldet wird, gestern Nachmittag bei einer Auffahrt in der Nähe von Leeds aus seinem Ballon, brach das Rückgrat und erlag bald seinen Verletzungen.

St. Petersburg, 106. August. Die Kreisstadt Brjansk im Gouvernement Orel ist nach einer Meldung des . D. B. H. größten

theils niedergebrannt. Madrid, 9 August. Ja der Kathedrale zu Malaga ist,

wie der N. Pr. Itg. telegraphisch gemeldet wird, beute der

Priester Antonio Benitez während des Gottes dienstes e rstochen worden. Ter Mörder, ein gewisser Fran citco Palomo, wurde er⸗ griffen. Die Kirche muß von Neuem geweiht werden.

San Franeisco, 6. Auguft. Ueber die Ueber schwem⸗ mung en, von welchen Melbourne am 13. Juli heimgesucht wurde, sind hier eingebendere Berichte eingetroffen. Seit dem Jahre 1852 baben die Fluthen in der Kolonie nicht solchen Schaden ange⸗ richtet. Der Yarra-Fluß war auf Meilen über seine Ufer getreten. In Toorak standen zahlreiche Fabriken und Häuser unter Wasser. In der Vorstadt von Süd-⸗Richmond verloren etwa 2000 Personen ihr Obdach, wahrend in Meikogrne die Geschäfte ihren Benieb einstellen mußten. Die Cisenbahnen waren auf eine Strecke von etwa 260 Meilen unterwaschen, und eine große Anzahl Schafe kam in den Fluchen um. Der Verlust dürfte etwa eine halbe Million Pfund Sterling betragen. Nach den letzten Nachrichten war auch der Nurtav-Fluß im Steigen begriffen, und es wurde in dem Alburp— Distrikt eine Ueberschwemmung befürchtet.

Nach Schluß der Redaktion eingegangene Deyeschen.

Wien, 11. August. (W. T. B.). Gestern fand im Aus⸗ wärtigen Amt eine Sitzung der Delegirten sür die Handel s⸗ vertrags-Unterhandlungen mit der Schweiz statt. Die Sitzungen sollen, den Meldungen der Blätter zufolge, heute ihren Fortgang nehmen. .

Paris, 11. August. (W. T. B.) Nach hier aus Rio de Janeiro eingetroffenen Nachrichten von gestern hat die dortige Kammer die Genehmigung des Vertrages über die Grenzfestfetzung zwischen Brasilien und der Argentinischen Republik endguͤltig versagt. .

Belgrad, 11. August. (W. T. B.) Der französische Gesandte Pat rimonio begiebt sich heute nach Par is, um bei der Anwesenheit des Königs Alexander dort zu sein.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

Wetterbericht vom 11. August, Morgens 8 Uhr.

Witterung erwarten.

Deutsche Seewarte.

1

Wind. Wetter.

Nullaghmore SSW 6bedeckt Aberdeen 3 SSW 3 balb bed. Ghristiansund 2 OSO welt Kopenhagen. S A4 bedeckt Stockholm. ONO 4 Regen aranda. O 2 wolkig

ptters buig SW 1Ihalb bed. Motkau. .. W 1 wolkenlos

CGorł. Queens; town... SW 5 Regen Cherbourg .. W 2 halb bed. WNW 2 wolkenlos WNW H bedeckt) Sw 4 bedech?) SW 4 wollia Neufahrwasser W 3 heiter?) Memel JI566 W k edeci) Niünster... 761 [W 5 heiter Farlzruhe. 63 Sw 3 wolkig Wiesbaden 763 W 2 balb bed. München.. 7165 SW 3 bedechs) Ghemnigrzz .. 69 WSW 2 wollig Berlin.. .. 760 W 4 wolkige) Bregz lau... 761 W 1 bedeckt

Theater⸗Anzeigen.

red. in Millim

Bar. auf 0 Gr lu. d. Meeressp

pfeil. Lustspiel in 4 Akten von Oskar Blumenthal. Anfang 75 Uhr. n Donnerstag: Sodoms Ende. Freitag: Am Tage des Gerichts. Sonnabend: Zum ersten Male: Gleiches Recht.

Schauspiel in Akten von Reinhold Ling. Adolph Ernlt - Theater

Mittwoch: Pariser Leben. Operette in 5 Bildern von J. Offenbach. Regie: Hr. Binder. Dirigent: An sang 73 Ubr Dr. Kapellmeister Federmann, Im prachtvollen Park! Großes Doppel Concert. Auftreten erster Gesangs⸗ und Instrumental⸗ ᷣtünstler. Anfang deg Concertß 6 Uhr. Anfang der Vor⸗ stellung . Thomas - Theater. Alte Donnerstag im Tbeater: Pariser Leben. Im Park: Direktion: Emil Thomas. Großes Doppel · Concert. Gesangs · und Instru⸗· 13. Male: mental⸗Künstler. Sonnabend: Zum ersten Male: Der alte Musik von Jobannes Doebber.

O. Findeisen.

westen läßt zunächst noch Fortdauer der unbeständigen siten, Beleuchtungeeff ecten zc. Jung ⸗Deutschland zur See. Großes Ausstattungs Jeitbild in 4 Akten 7 Bildern) von Ernst Niedt. Im 6. Bilde: Zum . rsten Male in Deutschland: Großes Pferderennen Vöerehelicht: Hr. Prem. Lieutenant Max von —— —— auf der Bühne von lehenden Pferden.

Im prachtvollen, glaͤn enden Sommergarten (orLd- neomstes und großartigstes Sommer ˖ Etabliss ement . Zwei Sohne; Hrn. Major a O . Mittwoch: Der robe · saͤmmtlicher Spenalitäten. rillante umination eboren:? Zwei ne: rn. Major a D. Lessing. Uheater . * des ganzen Garten ⸗Ktablissements.

Anfang des Concerts 6 Uhr. Anfang des Theaterz

Ubr Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.

Mittwoch: Zum 179. Male: Unsere Don Inans.

ae,. 5d in 4 Akten von Leon Treptow. Couplets von Gustav 2 riedrich Wilhelm ãdtis ches Thenter. Görß. Musik von Franz Roth und Adolph Ferron.

Donnerstag: Dieselbe Vorstellung. Der Sommer Garten ist geöffnet.

Jakobstraße 30. Mittwoch: Zum Im siebenten Himmel. Gesang in ' Akten (. Bilder) von Jean Kren In Scene gesetzt Dessauer. Dperette von Pi. Henschel. Musik von dom Direktor Emil Thomas. Anfang 73 Uhr. Donnerstag! Dieselbe Voꝛstellung.

Der Sommergarten ist geöffnet.

Dr phil. Eduard Möller (Burgdorf Han⸗ nover). Frl. Lucie Asmus mit, Hrn. Prediger Derrmann (Stötterlingen Berlin).

Varkersroda mit Frl. Thekla von Burkersroda (Magdeburg). Dr. Landrath Winckler (Kreis Zeitz) mit Freiin Berthi von Wangenheim

Auftreten (Didenburg)

C. von Düring (Horneburg) Ein Sohn: Hrn. Professor Dr. Paul Haupt (Kassel). Hrn. Hauptmann von Schmidt (Greifswaldx rn. Prem. Lieutenant Willy von Alten (Oldenburg). Hrn. Prem. Lieutenant von Dietze (Gottes anaden bei Kalbe a. Saale). Hrn. Freiberrn id. von Berckdorff (Neu Barnimelow). Hrn. Dauptmann L. 6 (Gabersdorff. Eine Tochter: Hin. Prem Lieutenant Veit von Ober ; nitz (Magdeburg) Hrn. Hans von Choltitz (Wieft, Gräflich⸗. Hin. Dr. med G. Grisson ( damburg Hrn. Hüttenbesitzer Genisch (Siegen). .

Geflorben: Frau Elfriede von Sydow, geb. Freiin von Hauß (Hannover) Frau Ober Konsistorial Rath Dr. Kundler (Berlin) Verw. Frau Profe ssor Henriette Tempeltey (Berlin). Dr. Gymnasiallehrer und Prem, Lieutenant der S ⸗J. Helmut Bach. (Schwerin, Meckl. Berlin) ör? Erbberr, Ritrmeister a. D., Graf Friedrich von Pfeil (Ober Diers dorf) Hr. Bergrath a. D. Bernhard Riehn (Stolberg a. D.).

Gesangeposse

Posse mit

Redacteur: Dr. H. Klee, Direktor.

NAroll's Theater. Mittwoch: Rigoletto.

Nachts Regen. ) Regen. 3) Nachts Regen. . Nachts Gewitter und Regen. 3 Nachi Regen. (Rigoletto; Sgr. b. Andrade alt Hast.

6) Abends Regen. nebersicht der Witterung.

Freitag: Gastspiel des Sgr. d' Andrade und des wissenschaftlichen Theater. Das gestern über der Nordsee lagernde Minimum ettel.

Hrn. Nordal Brun. ĩ

rania, Anstalt für volkathümliche Naturkunde

: Erst ispiel des Königl. preuß. Am Landes- Autftellungs Park (ehrter Babnhof⸗ ; . e,, ,. ö Erle gh Der Prophet. Geöffnet von 12 11 Uhr. . , jm Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags- eres die An kin

Berlin:

Verlag der Expedition (Scholy.

Anstalt, Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32. Vier Beilagen

ist nach dem Gebiet der schwedischen Seen fort

Täglich! „Großes Concert im Sommergarten, . re d e ;

gescritten, wäbrend das füdliche Hochdruckgebiet so⸗ Abendg bel brillanter eleltrischer Beleuchtung wübl un! Sin westen, als im Südosten an Inten fit dees selben. Anfang dz. der Vorstellung 7 Uhr.

zugenommen hat. Demzufolge wehen bei anhaltend

veraͤnderlichem und meist fühlem Wetter stellenweise ] frische westliche Winde über Deutschland. Von den elle Alliance · Theater. Mittwoch: Zum

meisten deutscken Stationen wird Regen gemeldet. 12. Male mit durchweg neuer glänzender Ausstgttung Daß Erscheinen eines nenen Minimums im Nord M an Sekoratlonen, Kostümen, Ballets, Waffen Requi⸗

Familien Nachrichten.

Verlobt: Frl. Gertrud Senfft von Pilsach mit sowie die Inhaltzangabe zu Nr. 6 des öffent. Hrn. in her 3. V. Georg Eckhard (Peres bei lichen Auzeigers (Komm auditgesellschaften auf Kieritzsch i. Sachsen Ammele hain bei Nauen . Attien und Akttiengeselschaften) für die Woche

hof i. Sachsen). Frl. Marie Boes mit Hrn.

(einschliehlich Börsen · Beilage), und die Besondere Beilage Nr. 4,

vom 3. bis 8. August 1891.

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

M 187.

Revi sionsentscheidungen, Bescheide und Beschlüsse des dieichs Versicherungsamts,

Abtheilung für Invalidität s⸗ und Altersversicherung.

42) Eine Wittwe, welche im Haushalt ibres Sohnes die Küche und ie Wartung der Kinder besorgt, erbält von ihrem Sohn freien ünterhalt Wohnung. Beköstigung. Kleidung) und jährlich 24 0 baar, welche Letzteren im Wesentlichen zur Befriedigung gewisser kleinerer Lebengbedurfnisse bestimmt sind. Den Anspruch der Wittwe auf Ge währung einer Altersrente bat das Reichs Versicherungsamt in Ueber⸗ einstimmung mit den Verinstan zen mittels Revisionsentscheidung vom 11. Juni 1891 zurückgewiesen. In der Entscheidung ist Folgendes ausgeführt worden: Das Schiedsgericht ist bei that- sächlicher Würdigung des Sachverhalts, ohne hierbei mit dem klaren Inhalt der Akten in Widerspruch zu treten, zu dem Ergebniß gelangt, Daß in dem nahen Verwandtschaftsverhältnisse allein der Bestimmungs⸗ grund für die Klägerin bezüglich ihrer Arbeitsleistungen in der Familie kes Sohnes, für diefen hinsichtlich der Leistungen gegenüber seiner Mutser liege, und daß nicht anzunehmen sei, daß, wenn Klägerin nicht bei ihrem Sohne Arbeit und Unterstützung gefunden hätte, sie anderweit bei fremden Leuten in ein derartiges Arbeitz⸗ perbältniß treten würde. Ob aus dieser thatsächlichen Fest⸗ ftellung ohne Weiteres die rechtliche Schlußfolgerung gezogen werden konnte, daß zwischen der Klägerin und ihrem Sohne ein eigent⸗ liches Beschäftigungs verhältniß nicht bestehe, Letzterer als Arbeitgeber, Erstere als Arbeiterin im Sinne des Invaliditäts. und Altersver⸗ sicherungsgesetzes nicht anzusehen sei, kann dahingestellt bleiben; denn nähme man auch an. daß eine die Versicherungspflicht im Allgemeinen begründende Beschöftigung gegen Eatgelt stattgefunden, so müßte gleichwohl der ablehnende Bescheid des beklagten. Vorstandes im Hinblick auf die Bestimmung im 3 Absatz 2 des Invallditäts. und Altersversicherungsgesetzes aufrecht erhalten werden. Nach der vorgedachten Bestimmunz werden die jenigen Perfonen, welche als Entgelt. für ihre Beschäfti⸗ gung nur freien Unterhalt beziehen, mithin nur zur Befriedigung ihrer nothwendigen Lebensbedürfnisse an Wohnung, Nahrung und Kleidung unmittelbar in den Stand gesetzt werden, von der Versiche⸗ rung auzgenommen. Wie aber bereils in der Anleitung des Reichs⸗ Verficherungsamts, betreffend den Kreis der nach dem In⸗ validitäts, und Altersversicherungsgesetz versicherten Personen, vom 31. Oktober 1890 („Amtliche Nachrichten des R. V. A. J. u. A.- V. 1891 Seite 4) unter Nr. XT ausgeführt ist, wird die Anwendung des bezeichneten 5. 3 Absatz 2 dadurch nicht ohne Weiteres auzgefchloßsen, daß außer den über den freien Unterhalt nicht hinaus. gebenden Naturalhezügen noch unerhebliche Baarjahlungen an den Beschäftigten geleistet werden. Sind diese Zahlungen dazu bestimmt, es dem Beschäftigten zu ermöglichen, gewisse geringfügige Be⸗ dürfniffe, die das Leben mit sich bringt, selbst zu befriedigen, so fallen sie noch unter den Begriff des freien Unterhalts und stellen einen darüber hinausreichenden Arbeitsentgelt nicht dar. Diese Voraussetzungen treffen unbedenklich auch auf die von der Klägerin jährlich baar bezogenen 24 ½ zu. Nach der Berufungs— schrift ist die Klägerin daran gewöhnt, etwas Zucker zu genießen und Taback zu schnupfen; auch liebt sie es, des Nachts in ihrem Zimmer Feuer zu haben; gerade zur Befriedigung dieser kleineren Bedürfnisse dienen die obengedachten 24 1 Die Zuwendung der geringen Baar⸗ summe fällt deshalb gleich den übrigen ihr gewährten Naturalbezügen unter den Begriff des „freien Unterhalts“, sodaß auch bei Annahme eines Dienstverhäͤltnifses zwischen der Klägerin und ibrem Sohne die Beschäftigung der Ersteren unter dem Gesichtepunkte des 5. 3 Absatz 2 a. a. O. nicht als eine die Versicherungspflicht begründende Beschäftigung gelten kann.

43) In einem anderen Falle, in welchem eine Wittwe bei ihrem in einer großen Stadt verheiratheten Sohne als Kinderfrau und Wirthschasterin thätig gewesen war und hierfür freie Kost und Woh— nung sowie einen Baarlohn von 6 44 monatlich bezogen batte, ist vom' Reichs. Veisicherungs amt in einer Revisionsentscheidung vom 3. Juli 1891 mit Rügsicht auf die obwaltenden Umstände das Vor handenfein eines versicherungepflichtigen Dienstverhältnisses bejaht und demgemäß der Anspruch auf Aliergrente für begründet erachtet worden. In den Entscheldungsgründen heißt es u. A.: Bei der Beurtheilung des Arbeits verbältnisses der Klägerin ist zu berucksichtigen, daß ihre verwandtschaftlichen Beziebungen zu ihrem Arbeitgeber an und fuͤr sich der Annahme eines versicherungspflichtigen Dienstverbältnisses nicht entgegenstehen (zu vergleichen Nr. IX der Anleitung des Reichs ˖ Versiche˖ rungtamts vom 31. Oktober 1890, betreffend den Kreis der nach dem Invaliditäts. und Altertversicherungsgesetz versicherten Personen, Amtliche Nachrichten des Rr V.-A. J- ü. A... 1891 Seite H. Die Beklagte hat auch nicht in Abrede gestellt, daß die Klägerin im Haushalt ihres Sohnes thätig gewesen und thätig ist; sie behauptet nur, im Gegensatz zu der thatsächlichen Feststellung des Vorderrichters, daß der von der Klägerin bezogene Baarlohn von 6 monatlich nicht als Ent gelt für die von ihr geleiftete Arbeit. sondern als Aut fluß der Alimentations⸗ pflicht ihres Sohnes arzusehen sei. Für diese Annabme bietet indessen der Inhalt der vorgenommenen Ermittlungen nicht nur keinen Anhalt, sondern es steht fogar gktenmäßig fest, daß die Klägerin die gleiche Beschäftigung., welche sie zur Zelt bei ihrem Sohne ausübt, in der Zeit vom J. Oktober 1887 bis zum 15. April 1888 bei einer ihr völlig fremden Person verrichtet und dort denselben Lohn, wie bei ihrem Sohne, bezogen hat. Hieraus rechtfertigt sich der Schluß, daß die Kläzerin nach ihren wirthschaftlichen Ver. Hästniffen auf den Eintritt in ein gelöhntes Arbeits- oder Dienstverhältniß angewiesen ist, wie denn auch sowohl die untere Verwaltungsbehörde wie die von der Versicherungsanstalt um Auskunft erfuchte Polizeiverwaltung sich gutachtlich dahin geãußert haben, daß zwischen der Klägerin und ihrem Sohne ein gelohntes Dienstverhältniß, kein bloßes Unterstützungsverhältniß bestehe. Dem gegenüber kann em Umstande, daß der gedachte Sohn selbst dem ar⸗ beltenden Stande angehöct, ein ausschlaggebendes Gewicht nicht bei- gelegt werden; denn auch in den Kreisen der arheitenden Bevölkerung, insbefondere bei den beffer gestellten großstäbtischen Arbeitern, ist die Annahme einer besoldeten Person zur Besorgung des Haug · halts nicht ausgefchlossen, insbesondere dann nicht, wenn, wie bier, die Ehefrau des Diensthermn ebenso wie dieser selbst vielfach außerhalb des Hauses beschäftigt und dadurch ihrem Haughalte entzogen ifl. Auch ist der Lohn von 6.6 monatlich, den die Klägerin neben dem freien Üünterbalt bezog, nicht so gering, daß er lediglich als Taschengeld anzusehen wäre, und wenn dieser Beirag auch nicht immer regelmäßig gezahlt worden sein mag, so kommt doch in Betracht. daß . Klägerin nach Aussage der Zeugen jedenfalls im Ganzen den unter

en obwaltenden Umstaͤnden üder das Maß eines bloßen Taschen⸗ geldes hinausgehenden Betrag von 72 A jährlich erhalten hat.

44) Ueber die Bedeutun ĩ te i 1 g des Begriffs ‚Versicherte, im * 157 des InvaliditätgJ. und Alters versicherungsgesetze hat das eichs - Versicherungs amt in einer Revistonsentscheidung vom 12. Juni 1891 Folgendes ausgesprochen: Im §. 157 des Invalidität. und Altergversicherungsgesetzes find die Voraugsctzungen bestimmt, unter welchen Versicherte vor Brfüll ung der gesetzlichen Wartezeit (6. 15 . a einen AÄnspruch auf Aftergrenie erheben, können,. Hesüäglich der Auslegung des Begriffs Rerficherte ergiebt die Entstehungè, gefchichte des Gesetzes ais Urwesse baff. daß det Aut druch. versichet·

Berlin, Dienstag. den 11. August

im Sinne des 5. 157 4. a. O. nicht gleichbedeutend ist mit versiche rungepflichtig: im Sinne der rechtlichtn Eigenschaft einer Person als einer zu verfichernden. Versichert ist vielmehr nur diejenige an sich versicherunge fähige Person, welche nach dem Inkrafttreten des Gesetzes auch tbatsächlich in ein die Versicherungspflicht be⸗ gründendes Arbeit? oder Diensto erhältniß getreten ist. In dieser Beziehung heißt es in dem allgemeinen Theil der Begründung zum Gesetzentwurf (Stenographische Berichte über die Verhandlungen des Rei stages 7. Legiskatur⸗Periode IV. Session 1888189 4. Band Seite 57): „Im Interesse der Arbeiter wird man sich damit be⸗ gnügen können, den Nachweis thatsächlich geleisteter Berufsarbeit nur für drei Jahre vor dem Inkrafttreten des Gesetzes vorzuschreiben, so daß also Personen, welche zur Zeit des Inkrafttretens des Gesetzes das 70. Leben jahr vellendet haben und in einer die Versicherungs⸗ pflicht begründenden Beschäftigung stehen, um sofort in den Genuß der Altersrente treten zu können, nur den Nachweis zu führen brauchen, daß sie während der letzten drei Jahre eine versickerungs. pflichtige Beschäftigung gehabt haben.“ Ferner ist in der besonderen Begründung zu den S8. 147 bis 145 des Entwurfs (Steno⸗ graphische Berichte a. a. D. Seite 101) hervorgehoben: „Hiernach können z. HB. Per sonen, welche zur Zeit des Inkrafttretens dieses Gesetz⸗ entwurfs 10 oder mehr Jahre alt sind und eine versicherungspflichtige Thätigkeit ausüben, einen Anspruch auf Altersrente sofort erheben, sobald sie für die diesem Zeitpunkt unmittelbar vorausgehenden drei Jahre den Nachweis einer solchen Beschäftigung führen?. Hieraus ergiebt sich allerdings, daß die Personen, bei denen die ,, . des . 4 Absatz 2 des Invaliditäts, und Alters versicherungsgesetzes zutrifft, als „Versicherte! nicht werden gelten können, da sie über⸗ haupt nicht versicherungsfähig. mithin vom Eintritt in die Ver— sicherungspflicht ausgeschlossen sind. Andererseits kann es aber nach den Ausführungen der Motive keinem Zweifel unterliegen, daß nach der Absicht des Sesetzes nicht jede Person, welche versicherungsfähig ist, damit auch ohne Weiteres als versichert im Sinne des 5§. 157 a. a. D. angeseben werden soll, daß sie vielmehr erst durch Eintritt in eine versicherungspflichtige Beschäftigung die Voraussetzung des Versichertseins erfüllt.

45) In einer Revisionsentscheidung vom 12. Juni 1891 ist die Frage erörtert worden, ob den von den unteren Verwaltungsbehörden gemäß S. 3 Absatz 1 des Invaliditäts⸗ und Altersversicherungsgesetzes getroffenen Feftsetzungen der Durchschnittswerthe von Naturalbezügen insofern rückwirkende Kraft beizumessen ist, als diese Festletzungen auch für die Berechnung des vorgesetzlichen durchschnittlichen Jahresarbeits⸗ verdienstes im Sinne des 8. 159 a. a. O. ohne Weiteres als maß— gebend zu gelten haben. Das Reichs Versicherungsamt hat diese Frage mit folgenden Ausführungen verneint: Der Aurfassung, daß die gemäß §. 3 Absatz 1 des Invaliditäts⸗ und Altersversicherungsgesetzes von den unteren Verwaltungsbehörden festgesetzten Durchschnittswerthe der Natural⸗ bezüge, welche für die Bestimmung der Versicherungspflicht der Betriebsbeamten sowie der Handlungsgehülfen und Handlung lehrlinge (5. I Ziffer Ba. a. O.) von Wichtigkeit sind, mit rück⸗ wirkender Kraft Sbne Weiteres auch da maßgebend sein müßten, wo es sich um die Feststellung des dur schnittlichen Jahresarbe ts ver

dienstes vor dem Inkrafttreten des Gesetzes (8. 159 4. a. O.) handelt,

kann nicht zugeftimmt werden. Nach 5. 159 a. a. O. soll der wäh⸗ rend der im § 157 a. a. O. bejeichneten einhunderteinundvierzig Wochen thatfsäcklich bezogene Verdienst des Versicherten für die Be— rechnung der Höhe der Rente entscheidend sein. Hiernach kommt es bei der Berechnung des Werthes der in der vorgesetzlichen Zeit thatfächlich bezogenen Naturalien offenbar darauf an, welchen ortsüblichen Werth dieselben zur Zeit ihre? Be— zuges gebabt haben. Wollte man hier die nach §. 3 Absatz 1 a. a. O. für die Zukunft getroffenen Festsetzungen ehne Weiteres zu Grunde legen, so würde man zu Zahlen gelangen, die dem orte— üblichen Werthe der Naturalien zu der Zeit, als sie bezogen wurden, vielfach nicht entsprechen, die denselben bald übersteigen, bald hinter ibm zurückbleiben, in beiden Fällen aber mit dem Prinzip des Gesetzes, dem zufolge lediglich der thatsächlich bezogene Verdienst in Anrechnung zu bringen ist, im Widerspruch stehen. Mit Recht hat daher das Schiedsgericht der in Rede stebenden Festsetzung der zuständigen Ver⸗ waltungs behörde eine rückwirkende Kraft abgesprochen und ist seiner seits in eine freie Prüfung der Frage eingetreten, in welcher ziffer: mäßigen Höhe der von der Kläzerin nachgewiesene Naturalbezug bei Berechnung des durchschnittlichen Jahresarbeitsverdienstes in Ansatz zu bringen sei.

46) Eine Versicherungsanstalt hatte in einem Falle, in welchem es sich um den Altersrentenanspruch eines Steinaussetzers handelte, der auf einem städtischen Bauhof stets dann, wenn Arbeit vorhanden war, beschäftigt wurde, bei anderen Unternehmern aber nicht arbeitete, die 5 1198 und 158 des Invalidität und Altersversicherungsgesetzes dahin ausgelegt, daß dieselben nur auf sogenannte Saisonarbeiter An⸗ wendung zu finden hätten, d. h. auf Arbeiter, welche nach der Natur ihrer Beschäftigung nur zu gewissen Jahreszeiten Arbeiten verrichten können, in anderen Jahreszeiten aber die Beschäftigung aussetzen müssen. Diese Auffassung hat das Reicht ⸗Versicherungsamt in Üebereinftimmung mit dem Schiedsgericht mittels Revisions entscheidung vom 5. Juli 1891 als rechtsirrthümlich bezeichnet. Es ist zwar zuzugeben, daß die Rücksichtnahme auf gewisse, ins befondere füddeutsche Arbeitsverhältnisse, in denen die Arbeitnebmer nach der Ratur des betreffenden Eiwerbsjweiges nur zu gewissen Zesten des Jahres beschäftigt werden und beschäftigt werden können, Den Gesetzgeber zur Aufnahme dieser Bestimmung in das Gesetz ver⸗ anlaßt hat. Indessen enthält die letztere so, wie sie Gesetz geworden sst, nicht nur keine ausdrückliche Beschränkung auf Fälle der in Rede stchenden Art, sondern ist ganz allgemein gefaßt, sodaß der §. 119 und folgeweise auch der 5. 158 4. a. O. auf alle diejenigen Arbeits verbältniffe Anwendung zu finden bat, auf welche der Wort. laut und der offenbare Zweck der Bestimmung zutrifft. Dies wird jmmer dann der Fall sein, wenn es sich um ein festes, ständiges Arbeits verhältniß handelt, welches, zeitweise, sei es mit Rüchicht auf Witterungsverhältnisse oder andere Natur vorgänge, sei es aus sonstigen Gründen unterbrochen wird, um? nach' Ablauf dieser Unterbrechung bei demselben Arbeitgeber wieder aufgenommen zu werden. Ob ein Arbeits verhältniß dieser Art im Einzelfalle anzunehmen ist, hängt von den jeweiligen that— sächlichen Umständen ab. Im vorliegenden Falle wurde die Annahme des Schiedsgerichts, daß ein solches festes Arbeits verhältniß zwischen dem Steinauffetzer und der städtischen Baudeputation in der vor⸗ gefetzlichen Zeit bestanden habe und noch bestehe, rom Reichs ˖ Ver⸗ sicherungtzamt als sachgemäß, und gegen den Akteninhalt nicht ver⸗ stoßend, anerkannt.

42) Das Reichs ⸗Versicherungsamt hat auf die Anfrage einer Versicherungzanstalt unter dem 24. Juni 1891 —= vorbehaltlich seiner instanziellen Entscheidung seine Meinung dahin geäußert, daß der Prokurist, weil er nach Artikel 42 des Deutschen Handelggefetzbuchs zu allen Arten von gerichtlichen und außer. gerichtlichen Geschäsften und Handlungen, welche der Betrieb eines Handelsgeschäfts mit sich bringt, ermächtigt ist, an sich allerdings auch das Recht habe, die nach dem Invaliditäts- und Alters versicherungs gesetz von dem Arbeitgeber geforderten Nachweisungen und Anzeigen ꝛc.

einzuͤreichen. Dagegen werde die im §. 144 des Inraliditäts und

1891.

Altersversicherungs gesetzes beabsichtigte Entlastung der Aibeitgeber von der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für unrichtige Nach⸗ weisung 2c. nur dann eintreten können, wenn die Absatz 2 daselbst vorgesehene Mittheilung des Namens und Wohnorteg des Bevoll⸗ mächtigten an die Versicherungsanstalt erfolgt sei. So lange dies nicht geschehen sei, werde es von der Prüfung des Einzelfalles abhängen, ob der Arbeitgeber für die Unrichtigkeit einer vom Prokuristen erstatteten Anzeige 2e, haftbar gemacht werden könne oder nicht. Dagegen erscheine es stets unzulässig, den Prokuristeg, dessen Name und Wohnort der Versicherungs— anstalt nicht mitgetheilt ist, anf Grund der gegen den Arbeitgeber . Bestimmungen der 55. 142 ff. a. a. D. mit Strafe zu belegen.

48) Der Vorstand einer Versicherungsanstalt hatte durch seine Kontrolorgane ermittelt, daß einige Gast⸗ und. Schankwirthe, welche ibren Kellnern einen baaren Lohn nicht zahlen, sondern dieselhen lediglich auf die Trinkgelder der Gäste verweisen, es unterließen, für diese Angestellten Beitragsmarken zu verwenden. Der Vorstand trug Bedenken, auf Grund des 5. 143 des Invalidität und Alters versicherungs⸗ gesetzes gegen die Arbeitgeber Ordnungestrafen festzusetzen, weil es an einer gesetzlichen Bestimmung darüber fehle, zu welchem Zeitpunkt in Fällen ditser Art der Arbeitgeber zur Markenverwendung verpflichtet sei. Auf eine diesbezügliche Anfrage hat das Reichs ⸗Versicherungs⸗ amt unter dem 1. Juli 1891 erwidert, daß in den im Gesetz nicht ausdrücklich behandelten Fällen, in welchen die Lohnzahlung nicht von dem Arbeitgeber selbst, sondern von dritten Personen be⸗ wirkt werde, die Bestimmungen der 58§ 109 Absatz 1 und 100 Absatz 1 und 2 des Invaliditäts. und Altersversicherungsgesetzes auch hinsichtlich des Zeitpunktes der Markenverwendung sinngemäße Anwendung zu finden kätten. Wenn also die Beschäftigung eine ganze Kalenderwoche gedauert habe, so seien die Marken spaͤtestens am Ende des letzten Tages der Woche von dem Arbeitgeber zu verwenden; Falls da— gegen das Beschäftigungsberhältniß schon früher sein Ende erreiche, trete die Verpflichtung zur Markenverwendung mit diesem Zeitpunkte ein, vorausgesetzt, daß nicht schon in derselben Woche dorher ein Beschäftigungsverhältniß zu einem anderen Arbeitgeber be— standen habe.

Entscheidungen des Reichsgerichts.

In Bezug auf §. 11 3. 1 des Reichs ⸗Patentgesetzes, wonach das Patent nach Ablauf von drei Jahren zurückgenommen werden kann, wenn der Patentinhaber es unterläßt, im Inlande die Erfindung in angemesfenem Umfange zur Aus fübrung zu bringen oder doch alles zu thun, was erforderlich ist, um diese Ausführungen zu sichern hat das Reichsgericht, J. Cirilsenat, durch Urtheil vom 6. Mai 1351 ausgesprochen, daß der Patentinhaber sich der Aus⸗ führungspflicht nicht schlechthin mit der Darlegung entziehen kann, daß ein Bedarf, für welchen die Herstellung des Gegenstandes der Erfindung oder die Errichtung zu solcher Herstellung erforderlicher Anlagen sich lohne, nicht vorhanden sei, Der Patentinhaber foll ernstlicke Anstrengungen machen, eine Aufnahme des Gegen standes der Erfindung Seitens des Verkehrs und damit einen Bedarf hervorzurufen, und dazu gehört der Regel nach vor Allem, daß er den Gegenstand der Erfindung überhaupt zur Aus⸗ führung bringt, und zwar, da für das inländische Patent nur das Inland in Betracht kommt, im Inlande. Keinenfalls ist zuzugeben, daß der Patentinhaber mit der Ausführung so lange warten kann, bis er die sichere Aussicht hat, daß sich die Aufwendungen für die Ausführung auch obne Weiteres durch entsprechenden Absatz bejahlt machen. Erfindungen werden bäufig längere Zeit brauchen, um gegenüber bisher benutzten Einrichtungen und eingewurzelten Ge⸗ wohnheiten sich Babn zu brechen. Bei dem Maße des Umfanges, in welchem die Ausführung stattzufinden hat, wird hierauf Rücksicht zu nehmen ein, übrigens auch nicht ohne daß in Betracht zu ziehen wäre, ob der Patentinhaber auch die ge⸗ nügenden Anstrengungen gemacht hat, um der Eifindung Eingang zu verschaffen. Soll es aber entschuldbar sein, daß die Ausführung völlig unterlassen wird, so bedarf es der Darlegung besonderer Hindernisse, die sich als nicht überwindbar herausgestellt haben und aaf absehbare Zeit die Aussicht auf einen irgendwie nennenswerthen Absatz ausschließen.“

Die unentgeltliche Ueberlassung der Wohnung oder eines Theils der Wohnung Seitens des Miethers an einen Dritten, ohne selbst an dem Gebrauch der überlassenen Räume Theil zu nehmen, bedarf nach einem Urtheil des Reichsgerichts, J. Civil— fenats, vom 3. Juni 1891, ebenso wie die entgeltliche Aufnahme eines Dritten im Gebiet des preußischen Allgemeinen Landrechts der Ein“ willigung des Vermiethers.

Etatistik und Volkswirthschaft.

Zur Invaliden und Alters -⸗Versicherung.

Die Erkenntniß der Woblthaten, welche die Einführung des Invaliditãts⸗. und Altersversicherungs ⸗Gesetzes der gegen Lohn arbeitenden Bevölkerung zu bringen bestimmt ist, ringt sich auch im Regierungsbezirk Schleswig, wie von dort geschrieben wird, allmahlich auch bei den Gegnern des Gesetzes durch, nachdem die Gewährung von dauernden Renten den Lebengabend Tausender gesichert hat.

Aus dem Regierungsbezirk Aachen wird berichtet: Von ver⸗ schiedenen Seiten wird bestätigt, daß das Altert⸗ und Invalidengesetz, nachdem eine große Zahl von Arbeitern in den Genuß von Alters= renten gelangt ist, in den Kreisen der Arbeiterbevölkerung mehr und mehr dankbare Anerkennung findet.

Zur wirthschaftlichen Lage.

Wie aus dem Regierungsbezirk Mind en geschrieben wird, batten Arbeitgeber und Arbeiter während des zweiten Quartals überall im Allgemeinen genügende Beschäftigung und Verdienst. Nur die Kon⸗ fektionsgeschäste machten in Folge der ungünstigen Vorsommer⸗ Witterung, die Wäschefabrikation und Pluschweberei in Folge der Zollgesetzzebung Amerikas und. die Seidenindustrie in Folge der zur Zeit die bauptsächlich in Bielefeld gefer⸗ figten glatten Seidenkleiderstoffe nicht begünstigenden Mode schlechte Geschäfte. Befonders flott ist im zweiten Vierteljahr der Betrieb der Ziegeleien und die Bauthätigkeit nicht allein in den Städten, sondern auch auf dem Lande in einzelnen Kreisen des Bezirks recht emsig gewesen.

Zur Lage der Arbeiter.

Im Regierungsbezirk Merseburg 6. wie von dort geschrieben wird? die Lohne der Arbeiter und des Gesindes verhältnißmäßia hohe. Ein Mangel an Arbeit ist nirgends vorhanden, sodaß kein Grund zur Unzufriedenheit unter der Arbeiterschaft vorliegt.