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perchaüberjug, die dem Wasser zugekebrte Seite wird mit Robbenfell bekleidet. Dieses . Schlittenboot“ wird aenũgende Trag⸗ kraft haben, um die Theilnehmer, die Hunde und die ganze Aus⸗ rüstung aufzunebmen. Die Erfabrungen von früheren Expeditionen baben hinlänglich dargethan, daß der Hund das schnellste und beste . ist; Ekroll's Expedition soll deshalb die größtmögliche Anzahl unde mitnehmen, aber nur wenige Theilnehmer zählen. Spitz⸗ bergen ist als arktischer Ausgangs puntt gewählt, weil alle Er= fahrungen bestätigen, daß man in dieser egend im Sommer wie im Winter ohne Schwierigkeit sebr weit nordwärts vordrin gen kann. Eine NUeberwinterung auf Spitzbergen soll nicht stattfinden. Da die geograpbischen Verhältnisse in den Gegenden, welche die Expedition bereisen soll, vollständig unbekannt sind, so wird es unmöglich sein, im Voraus zu bestimmen, an welchem Punkt die Expedition wahrscheinlich wieder niedrigere Breitengrade erreichen wird. Ein Schiff kann also nicht auf die Rückkunft der Expedition warten; dagegen sollen vorber am SmitbsCund, in Ost ⸗ Grönland und auf Spitzbergen gute Winterdepots, auch mit Booten versehen, errichtet werden, welche die Expedition eventuell auf ihrer Rückreise benutzen kann. Von einem solchen Depot aus würde dann die Ex⸗ edition im folgenden Frühjahre wobl wieder bewohnte Gegenden erreichen oder auch mit einem Fangschiffe heimkehren können.
Theater und Mufik.
Im Kroll'schen Theater verabschiedet sich morgen im Troubadour‘ der dänische Hofopernsänger Hr. Nordal Brun als Manrico. Am Sonnabend findet eine nochmalige Wiederbolung der Rossini'schen Dper ‚Tell. statt, in welcher ein neuer Tenor, Hr. Friedrich Herrmann, ein kurzes Gastspiel beginnt. Hr. Kammer⸗ sänger Büttner giebt die Titelpartie. Am Sonntag gelangt aber mals ‚Der Prophet“ mit Hrn. Emil Götze zur Aufführung.
Mannigfaltiges.
Für den Bau des West:- Gym nasiums in Schöneberg ist, wie die ‚Tägl. R.“ berichtet, jetzt das Baubureau im Hause Akazienstraße j0 hergestellt worden. Das Gebäude, im Renaissance stil hergestellt wird drei Stockwerke hoch und soll außer den Woh nungen des Direktors, des Kastellans, Schuldieners, Hausdieners und Maschinenbeizers Räumlichkeiten für einige zwanzig Klassen, die nach allen Regeln der Hygiene eingerichtet werden, enthalten. Der Bau soll bis zum 1. Oktober 1893 vollendet sein.
Die Radfahrer aus ganz Deutschland, der Schweiz und Desterreich rüsten sich, wie die Vat. Ztg. berichtet, für den Berliner Radfahbrertag. Der am Sonntag zu Ehren der fremden Gäste vom bhiesigen ‚Konsulat' veranstaltete Fest-Korso wird sich um acht Uhr Morgens vom Lustgarten, Unter den Linden durch das Branden burger Thor hinaus nach Halensee, wo die Kongreßberathungen statt⸗ finden, bewegen. Der Korso wird sich nach dem Festbuche wie folgt zusammensetzen: 1) Musikwagen,. 2) Präsidium der Allgemeinen Radfahrer ⸗ Union, 3) der Hauptausschuß, 4) Preis Korso, ) Wagen, 6) Musikwagen, 7) Fest ⸗Korso, 8) Konsulate, ) Unions Vereine, 10) Vereine, welche nicht der Union angebören, 11) Einzel⸗ fahrer, 12) humoristische Gruppen, 13) Konsulat Berlin. Zahlreiche Vereine sind bereits unterwegs, um die bedeutende Entfernung zwischen ihrer Heimathsstadt und Berlin auf dem Rad zurückiulegen, so z. B. von Zürich, Triest und Wien; die aus Süddeutschland, wie Nürn- berg, Stuttgart, Würzburg, München 26, kommenden fahren je nach der Entfernung von Hause ab. Es befinden sich unter den bereits Angemeldeten auch zahlreiche Damen, die dem Radfahrersport kuldigen und die die Reife ebenfalls auf dem Rad zurücklegen.
Potsdam. Tas Neue Palais ist nach einer Mittheilung der N. Pr. Ztg.“ seit Montag wieder für den Fremdenverkehr und zwar vorläufig bis auf unbestimmte Zeit geöffnet worden.
Pots dam. Einen Unfall erlitt laut A. R. C. dieser Tage der Lieutenant im . von der Lanken⸗ Wakenitz auf der Rennbahn Sperlingslust bei Neubabelsberg. Bei einem Uebungsrennen stürte er, prallte gegen einen Baum an, verletzte sich die Kniescheibe und trug einen Unterschenkelbruch davon. Der Schwerverletzte wurde in einem mit Betten belegten Arbeits wagen nach seiner Wohnung befördert.
Tilsit, 11. August. Der „Ostsee Ztg.“ wird von hier gemeldet: Nachts ist die große Schiffbrücke in Folge Hochwassers (Wasser⸗ stand 3m 48 em) und Holzandranges gesprengt worden.
försters Klamm t bat, wie die. Schlef. Ztg“ meldet, der Minist er des Innern aus Stagtemitteln eine Belohnung von 3000 M und das Gräflich Schaffgotsck'sche Kameralamt eine solche in gleicher Höhe ausgesetzt. Der Regierungs⸗Präsident Prinz Handjery in Liegnitz bat daher unterm 8. d. M. folgende Bekanntmachung in Plakatform erlassen: Sechstausend Mark Belohnung einschließlich der von der Königlichen Staatganwaltschaft zu Hirschberg bereits aus⸗ gesetzten bezüglichen Belohnung von 1000 4 werden von mir, dem unterzeichneten Regierungs⸗Präsidenten, Demjenigen, welcher mir oder der Königlichen Staatsanwaltschaft zu Hirschberg den Mörder des am 12. Juli d. J. zu Rabishau, Kreis Löwenberg, erschossenen Revier . försters Klammt derart anzeigt, daß die Bestrafung des Mörders in Folge dieser Anzeige erfolgen kann, alsbald nach erfolgter rechtskräftiger Verurtheilung des Mörders baar ausgezahlt.
44 Elmshorn. Hier wird demnächst elektrisches Licht die Stelle des Leuchtgases einnehmen. Die Gemeinde Lockstedt ist bereits mit elektrischer Beleuchtung versehen.
R Aachen. Der Kreistag des Landkreises Aachen hat die Ein⸗ richtung eines Altersversorgung sbauses für den Kreis in der Stadt Eschweller beschloffen und zu diesem Zwecke die nöthigen Geldmittel in Höhe von 100 900 A flüssig gemacht. In Folge dieses Beschiusses ist ein zu einem früheren Eisenwerk gehöriges, bei der Stadt Eschweiler belegenes Arbeiterhaus nebst einem umliegenden Terrain von etwa 9 Morgen zum Preise von im Ganzen 49 418, 65 angekauft worden und der Umbau des Hauses bereits in Angriff — 5 Das Haus wird ungefähr 100 Pfleglinge aufnehmen
nnen.
Vom Oberharz, 11. August. Einen uralten, einst hoch⸗ berühmten und wichtigen Verkehrsweg, dessen markante Spuren sich über das Gebirge ziehen, aus der Vergessenheit zu heben und den Harztouristen wleder erkennbar zu macken, darauf zielt ein Antrag, der die Hauptversammlung des Harjklubs in Ballenstedt demnächst be⸗ schäftigen soll. Es werden dort Mittel verlangt werden, um die alte Kaiserstraße, welche von Nordhausen über Ellrich Wieda⸗Oderbrück⸗ Torfhaus nach der Harzburg und Goslar führte und deren Trace, wie sie zur Zeit der salischen Kaiser ganz besonders begangen wurde, noch vielen Orts in die Augen springt, genau zu bezeichnen, eventuell auch als Touristenweg zu bessern. Dem Unternehmen gehören, wie der „Hann. Cour schreibt, sicherlich die Sympathien der weitesten Kreise. — In der Nähe der Stadt Klausthal entdeckte man in vergangener Woche einen sogenannten Heerwurm“, auch Heerschlange oder Kriegswurm genannt, welcher Anfangs cirea einen Meter lang und un⸗ gefaͤhr so dick wie ein Daumen war. Nach ein paar Tagen theilte sich derselbe in mehrere kleinere Züge, die sich schließlich im Laube und unter anderen vegetabilischen Stoffen verloren. Die kleinen Maden der Thomas⸗Trauermücke (8ciara Thomae) waren reichlich lH mm lang und zeigten große Lebendigkeit, besonders mit dem vorderen Theil des Körpers. Schaden richten diese schwarzköpfigen, weißlich⸗ grauen Larven nicht an, denn sie fressen nur Dammerde, Blätter und andere Pflanzenabfälle. Nach dem Volksglauben bedeutet das Er⸗ scheinen des Heerwurms Krieg, Mißwachs und theure Zeiten. Die ersten Nachrichten von einer Heerschlange datiren aus dem Jahre 1603. Bei Eisenach beobachtese man dieselbe 1756 und 1774, bei Ilfeld 1545, wo sie durch den Hofrath Berthold in den Abhand⸗ sungen der Königlichen Gesellschaft der Wissenschaften zu Göttingen 18653 genau beschrieben und abgebildet ist. Auf dem Oberharz wurden die letzten Heerschlangen 1871 und 1889 gesehen.
München, 12. August. Die Königlich bayerische Luft⸗ schiffer⸗Lehrabtheilung ist, wie die M. Allg. Ztg. meldet, gegenwärtig Behufs Antheilnahme an den größeren pionier⸗tech⸗ nifchenzUebungen auf dem Lechfelde anwesend. Sie bat ihren Parkplatz mit stationãrem Wasserstoff gas Erzeugungs Apparat in den Lech Auen, 500 m südlich Schwabstadel, eingerichtet. Seit einigen Tagen steht bereits ein gefüllter, Ho0 cbm haltender Ballon im Depot dieses Parkplatzes mit welchem schon mehrfache Fesselfahrten vorgenommen wurden. Im weiteren Verlauf der Uebungen wird es Aufgabe der Abtheilung sein, an einem von der Leitung der pionjer ⸗technischen Uebungen Tags zuvor bestimmten Punkte im Terrain bis zu 10 km Entfernung vom , mit theilweise improvisirtem Material hochjugehen und
rkundigungsübungen vorzunehmen, sowie Offizieren der Feld und Fußartillerie und des Ingenieur Corps Gelegenheit zu geben, sich im Erkunden aus dem Fesselballon zu üben. Bemerkenswerth ist, daß die mitgeführten Ballons nebst Ausstattung bis auf die geringsten Details in den Werkstätten der Königlich baverischen Luftschiffer Lehr — 1 hergestellt wurden. Die Uebungen dauern bis einschließlich
Brem en, 12 August. Der Schraubendam pfer der Deut⸗ schen Dampfschiffabrts ⸗ Gesellschaft Hansa“‘ in Bremen „Trifels“
von Boml ay kommend, ist an der franzõ Küslle in der von Bre st gestrandet; der . ae ffn, 3 Einzelheiten fehlen noch.
Galgocz (Comitat Neutra), 6. August. Ueber Galgoez und Umgegend ging nach einer Meldung des Pester Lloyd gestern Abend ein furchtbares Unwetter nieder. Ein förmlicher Orkan raste über Felder und Weingärten, riß hier die im Freien lagernden Getreide ⸗ garben auseinander und trug dort ganze Reiben von Reben mit sich. Zu dem Sturm gesellte sich ein Wolkenbruch und Hagelschlag, der den Schaden noch vergrößerte. In der Stadt stuͤrzten Schornsteine ein und wurden zabllose Fenster zertrümmert. Noch weit schlimmer erging eg der Gegend von Pöstven. Ein Orkan xichtete schrecliche Verheerungen an und forderte leider auch mehrere Menschenopfer. Viele Bauern hatten sich, das Vieh vom Felde keimtreibend, in ein nãchst der Ortschaft gelegenes Wirtbschaftsgebäude geflüchtet, welches vom Sturme niedergerissen wurde. Alles, was in dem Gebäude sich befand, wurde von den Trümmern begraben. Der Stuhlrichter und die Feuerwehr eilten sofort an die Unglücksstätte. Im Gebäude waren zwölf Personen anwesend, acht wurden gerettet, drei sind todt; ein Knabe ist tödtlich verwundet. In Tyapko wurde ein Weib, welches auf dem Friedhof unter einem Kreuze Schutz suchte, von dem Kreuze, das der Sturm niederriß, erschlagen.
Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.
Ischl. 13. August. (W. T. B.) Von wohlunterrichteter serbischer Seite wird mitgetheilt: Der König von Serbien habe sich gelegentlich der Verabschiedung von Ischl dem Regenten Rist it sch gegenüber dahin geäußert, daß ler die wohl⸗ wollende und väterliche Güte des Kaisers von Oester⸗ reich niemals vergessen werde. Die Mittheilungen der Blätter, daß Beamte aus der Umgebung Ristitsch s sich mißbilligend über die Reise des Königs nach Rußland ausgesprochen haben, insbesondere die Meldung der „Kölnischen Zeitung“, daß der russische Hof dem König von Serbien und seinem Gefolge eine gewisse Mißachtung bewiesen habe, welche bei demselben Verstimmung hervorgerufen habe, werden von . serbischer Seite als grundlose Erfindungen be⸗ zeichnet.
Paris, 13. August. (W. T. B.) Der Großfürst Alexis ist heute früh nach Vichy abgereist und wurde auf dem Bahnhofe von einer zahlreichen Menge begrüßt.
St. Petersburg, 13. August. . T. B) Der Groß⸗ fürst⸗Thronfolger ist am 8. August in Uralsk ein⸗ getroffen.
Der „Nowoje Wremja“ zufolge hat der Minister des Innern Behufs, sofortiger Ergreifung von Maßregeln, um die Bedürfnisse der Volksernäh rung zu befriedigen, und Behufs Anschaffung von Saatkorn für die Felder den Landgemeinden jener Gouvernements, in welchen eine Mißernte vorhanden ist, bedeutende Summen an⸗ gewiesen. In allen bedürftigen Gouvernements werden Sachkundige zu den Berathungen herangezogen, welche unter Vorsitz der Gouverneure und unter Theilnahme des Gou⸗ vernements und Kreisuprawas stgttfin den.
Dem Reichsrath wird das Projekt für eine ru ssische Industrie-Ausstel lung im Jahre 1893 vorgelegt.
Athen, 13. August. (W. T. B.) Dem Vernehmen nach wurden von der Pforte 1700 Mann nach Kreta zur Ver⸗ stärkung der dortigen Garnisonen gesandt.
Washington, 13. August. (W. T. B.) Das Staats⸗ Departement forderte auf die Nachricht, daß die Behörden von San Salvador den Dampfer „City of Panama“ mit Beschlagnahme gedroht hätten, den dortigen amerikanischen Gesandten telegraphisch auf, gegen die Beschlagnahme Protest inzulegen und nach Untersuchung des Vorfalls sefort elegraphisch an das Departement Bericht zu eistatten.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)
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Wetterbericht vom 13. August, Morgens 8 Ubr.
Befserung nur vorübergehend, da an der irischen Wefstküste wieder Südwest und Trübung herrscht.
aussichtlich zu uns fortpflanzt, doch scheint auch diese siten, Beleuchtungseff ecten ꝛc. Jung Deutschland gerichte Sekretũür Max Hamann (Königsberg — zur See. Großes Ausstattungs Jeitbild in 4 Akten Prökuls). — Frl. H. Schneider mit Hrn. Fabrik⸗ (7 Bildern) von Ernst Niedt. Im 6. Bilde: Zum besitzer R. Herrmann (Memel — Könige berg). —
Deutsche Seewarte. ersten Male in Deutschland: Großes Pferderennen Frl. Margarethe Lilly mit Hrn. Div. Pfarrer
Gtationen. Wind. Wetter.
Bar. auf 6r I. d. Meeressp.
red. in Millim.
Uber deen 3 halb bed.
Mullaghmore 4 bedeckt Ghristiansund 3 halh bed.
Stockholm. 4 bedeckt Sonnabend:
Havaranda. wolkenlos St Petersburg 1Dunst Moskau... 1 Nebel
Torf. Sueeng-· 4 balb bed.
5 bededt
3 Regen stellung 2 bedeckt Sonnabend:
o wollig . re DO. Findeisen h bedeckt?)
i n= BV , bedeck ö J alb bed.
1 Abends und Nachts Regen. ) Nachts Regen. Prophet.
Theater⸗Anzeigen.
Tessing⸗ Theater. Freitag: Am Tage des , . 1 riger fre in 4 Akten von P. K. osegger. nfang t. ö ö bend! än erster Male. Gleiches Recht Schauspiel in Akten von Reinhold Ling. (Karl Fels: Emil v. d. Osten, a. G.)
1 Triedrich Wilhelmstãdtisches Theater.
Freitag: Pariser Leben. Operette in 5 Bildern
n von J. Offenbach. Regie: Hr. Binder. Dirigent: , , . . Hr. Kapellmeister Federmann.
6 Im prachtvollen Park: Großes Doppel Concert. 3 ig Auftreten erster Gesangs ⸗ und Instrumental ⸗ Künstler. egen ,, Concertet 6 Uhr. Anfang der Vor⸗
t
4 bedeckt Defsauer. Dperette von M. Henschel. Musik von
2 NRroll's Theater. Freitag: Der Trouba⸗ 6 dour. (Luna: Sgr. d' Andrade; Manrico: Hr. 10 . Nordal Brun, als Gäste; Acuzena: Fr. Heink.) Sonnabend: Gastspiel des Kammersängers Hrn. Max—Büttner uud des Hrn. Friedrich Herrmann.
Tell. Sonntag: Gastspiel des Hrn. Emil Götze. Der Gebffnet von 12 —=11 Ubr. Täglich sr,, im e m, nn Theater. Näheret die Anschlag ˖
Adolph Ernst - Theater.
Thomas - Theater. Alte
; Zum ersten Male: Der alte Direktion: Emil Thomas.
Musik von Johannes Doebber.
3 der 6 — ne tn, ö . .
m prachtvollen, glänzenden Sommergarten (vor. rebelicht: Hr. Gutsbesitzer ;
neh ; und a n n Sommer · Etablifs ement Bzrfb elicht e bi, Hutzhestßer Carl Bluhm; mit
der Refideniy: Großes Doppel⸗Foncert, Auftreten Hr, Landricher Winkler mit Frl. Clara Eichler
fämmtlicher Spenalttäten. Brlllante Illumination (Chemnitz — Frankenberg i. SJ.
des ganzen Garten ·˖ Etahlissements. Anfang des Concerts 6 Ühr. Anfang des Theater deren? hon Rechenberg (Berlin? . Dr, Geoff.
74 Ubr. Sonnabend: Dieselbe Vorstellung.
. 6 . . 2 * n ten von Leon Treptow. Couplets von Gustav j 6. e. Görß. Musik von Franz Roth und Adolph Ferron. , Drn. Professor Dr. Grün
Sonnabend: Dieselbe Vorstellung. Der Sommer ⸗ Garten ist geöffnet.
vom Direktor Emil Thomas. Anfang 76 Uhr. Sonnabend! Dieselbe Vorstellung. Der Sommergarten ist geöffnet.
Albert Fabarius (Braunschweig — Koblenz. Frl. Elise Wengel (Kl. Kevlau — Tapiau) —
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Oberst Lieutenant
müller von Kornatzki (Ziegenhagen b. Reetz N / M.). — Hrn. Reg. Baumeister A. Dries (Schloß Oberhausen) — Eine Tochter: Hrn. B. von Braunschweig (Groß⸗Podel) — Hrn. C ron
Freitag: Zum BVnuck (Horntuchen).!= Hrn. Hauptmann Alster
(Ceip ig ⸗ Gohlis) — Hrn. Pr. Feverabend (Danzig). Sesangẽ poi? Hrn. Ritter gutspächter Brüagemeyer (Rittergut
Gestorben: Frau Landschafts⸗Syndieus Marga rethe Calow, geb. Holtz (Treptow a. R.). — Verw. Frau Hauptmann Clara Steiniger, geb. Fischer (Berlinß. — Frau Geheimrath Emma Liist, geb. Diezelski von Rode (Berlin) — Berw. Frau
Jalobstrahe 30. Schloßprediger Gottfried (Luckenwalde). — Hr. Freitag: Zum Superintendent a. D. Pastor Richard Wagner 1I5. Male: Im siebenten Himmel. Posse mit (Riested). — Hr. Gutsbesitzer Theodor Schlegel Gesang in z Akten (4 Bilder) von Jean Kren. (Bröfen bei Groitzschh. — Hr. Porzellanmaler In Scene gesetzt Arthur Max Weber (Reichenbrand). — H
r. Schiff arzt Br Prießnitz und Hr. Kapit⸗Lieutenant Ludewig (Rhede von Zoppoth). — Hr. Sanitäts⸗ rath Dr. Franz Herold (Berlin). — Hr. Apotheker Ernst Kecht (Berlin). — Hr. Kanzlei ⸗Direktor,
2) Nachts und früh Regen. Taglich: „Großes Concert- im Sommergarten, jette
Uebersicht der Witterung.
Der Luftdruck ist im Westen allgemein gestiegen; das Minimum bat sich über Schottland nach Chri⸗ stiania fortgepflanzt und ruft westliche Winde mit Regenschauern und Böen über Nord⸗Deutschland
Abendg bel brillanter elektrischer Beleuchtung desselben. Anfang oz. der Vorstellung 7 Ubr.
Belle Alliance Theater. Freitag! Zum ber vor. In Großbritannien ist mit nordwestlichen 15. Male mit durchweg neuer glänzender Ausstattung Winden FDeiteres Wetter eingetreten, das sich vor⸗ an Dekorationen, Kostüͤmen, Balletg, Waffen ⸗Requi⸗
Arania, Anftalt für volksthümliche Naturkunde Am Landes ˖ Ausftellungs ˖ Park (Lehrter Bahnhof)
Kanzlei Rath Heinrich Seegel (Berlin. — Hr. Frhr. Alex von Massenbach ⸗Kraschnitz (Bethesda).
Redacteur: Dr. H. Klee, Direktor. Berlin: —— —
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Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Toni Niemann mit Hrn. Reg. Bauführer Eduard Cronarz (Dannover — Düssel⸗ dorf). — Frl. Anna Bennigson mit Hrn Amte
Verlag der Expedition (Scholy).
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ Anstalt, Berlin 8W., Wil helmstraße Nr. 32.
Fünf Beilagen (einschließlich Börsen · Beilage).
M 189.
Rekursentscheidungen des Reichs⸗Versicherungsamts.
(9694) Ein Rittergutsbesitzer hatte vertragsmäßig vom Kreis verbande die bauliche Unterhaltung zweier größerer Strecken der Kreis chauffee, die nur zum Theil über seinen Grundbesitz führten, gegen Entgelt übernommen. Einer seiner Arbeiter erlitt bei den Unter⸗ hallungsarbeiten einen Unfall und wandte sich mit seinen Ent schãdigungsansprüchen unter Bejugnahme auf 5.1 Absatz 4 des Bau⸗ unfall versicherungsgesetzes und den Bescheid 79 (. Amtliche Nachrichten des R. V. A. 1889 Seite 164) an die örtlich zuständige landwirth⸗ schaftliche Berufsgenossenschaft. Diese hat, wie das Reichs⸗ Versicherungßamt durch Rekursurtheil vom 6. Juli 1891 anerkannt hat, diesen Anspruch mit Recht jzurückgewiesen. Wenn in dem an—
ezogenen Bescheide 679 ausgeführt wird, daß die landwirthschaftliche, k den landwirthschaftlichen Berufsgenossenschaften versicherte Wege unterhaltung auch den Fall umfasse, daß ein Gutsherr verpflichtet ist, die in seinem Gutsbezirke belegenen öffentlichen Wege zu unterhalten, so muß diese Verpflichtung doch eine dem Gutsbesitzer als solchem obliegende, gesetzliche oder reglementarische sein Gu vergleichen Steno⸗ graphbische Berichte über die Verhandlungen des Reichstages 7. Legislaturperiode J. Session 1887 3. Band Seite 200), nicht aber eine von dem Besitzer freiwillig übernommene, rein vertragsmäßige. Im vorliegenden Falle konnten die Straßenunterhaltungsarbeiten um fo weniger als Theil des landwirthschaftlichen Betriebes des Unter⸗ nehmers im Sinne des 5§. 1 Absatz 4 des Bauunfallversicherungsgesetzes angesehen werden, als fie nur theilweise innerhalb seines Grundbesitzes ausgeführt wurden.
(865) Ein Landwirth und Mühlenbesitzer ließ durch einen hauptfächlich in seinem Müllerei⸗ zum Theil aber auch in seinem landwirthschaftlichen Betriebe beschãftigten Arbeiter Elsen abãsten, welche auf dem Mühlenfließdamme, und zwar ausschließlich zu dessen Schutze, angepflanzt waren. Hierbei erlitt der Arbeiter durch Stur von einem der Bäume einen Unfall. Zu welchem Zwecke das bei diefer Gelegenheit gewonnene Holz verwendet war, ließ sich nicht er⸗ mitteln, dagegen würde festgestellt, daß in der Regel die von jenen Elsen gewonnenen Aeste als Faschinen zur Aufbesserung der Ufer des in, benutzt wurden. Das Reichs Versicherungsamt hat durch
ekursentscheidung vom 15. Juni 1891 die Müllerei⸗Berufsgenossen⸗ schaft, nicht die örtlich zuständige landwirthschaftliche Berufsgenossen⸗ schaft, zur Enischädigungsleistung für die Folgen des Unfalls ver— pflichtet erklärt. Das Abästen der Elsen erfolgte hier offenbar in der , um eine Verstärkung des Stammes und namentlich des
urzelholjes und damit eine Erhöhung des Dammschutzes zu erzielen, diente also dem Müllereibetriebe. Nicht dagegen war eine aus gedehntere Holznutzung Gu vergleichen Bescheid 657, „Amtliche Nach- richten des R. V. A.“ 1589 Seite 139) Zweck dieser Thätigkeit. Zu⸗ dem wurde das gewonnene Holz in der Kegel wiederum im Interesse des Mühlenbetriebes verwendet.
(8696) Ein Gastwirth und landwirthschaftlicher Betriebsunter⸗ nehmer ließ durch einen fremden Arbeiter, welcher hauptsächlich land wirthschaftliche, nebenbei aber auch Tischlerarbeiten ausführte, in einem seiner Zimmer eine hölzerne Bettstelle abschlagen zu dem Zwecke, um Raum zu schaffen für die Vornahme einer Versteigerung von Holz aus einer Staatsforst, welcheß an den betreffenden Lagerstellen im Walde ron den Kauflustigen besichtigt werden konnte und in den Räumen der Gastwirthschaft meistbietend verkauft werden sollte. Bei dieser Arbeit verletzte ich der Arbeiter. Demselben wurden auch von dem Gastwirth meist Arbeiten in seiner Landwirthschaft übertragen; am Unfalltage hatte er jedoch nur die gedachte Arbeit zu verrichten. Der von dem Arbeiter erhobene Entschädigungsanspruch wurde durch Rekursentscheidung vom 13. Jali 1891 zurückgewiesen, weil ein Zu⸗ sammenhang zwischen der Arbeit und dem landwirthschaftlichen Betriebe des Gastwirthz oder auch mit dem forstfiskalischen Betriebe nicht be— stand. Auch konnte die Begründung des verurtheilenden schiedsgericht⸗ lichen Erkenntnisses, daß den landwirthschaftlichen Arbeitern häufig häusliche Dienste aufgetragen würden, für welche man wegen ihrer Untrennbarkeit den Zusammenhang mit dem landwirthschaftlichen Be⸗ triebe als fortbestehend annehmen müsse, nach Lage der Sache für zutreffend nicht erachtet werden, weil der Verletzte an dem Unfalltage landwirthschaftliche Arbeiten nicht zu verrichten hatte, und übrigens die unfallbringende Arbeit im Interesse der Gastwirthschaft, nicht aber zu hauswirthschaftlichen Zwecken vorgenommen wurde (u vergleichen dagegen die Rekurzentscheidungen 756, 859 und 955, „Amtliche Nachrichten des R. V. A. 1890 Seite 163, 494 und 1891 Seite 199.
(997) Den Einwohnern einer Gemeinde steht das Recht zu, aus einer Forst Hausforstholz zum eigenen Herd und Ofenbrand, auch zum Rochen des Futters fur ihr Vieh sich zu holen, ohne daß diese Be, rechtigung jedoch an die Eigenschaft des Berechtigten als Landwirtb geknüpft ist. Beim Holen dieses Holzes erlitt ein Gemeindeangeböriger urch einen herabfallenden Zweig eine Augenverletzung. Durch Rekurs⸗ entscheidung vom 13. Juli iögl ist der Entschädigungsanspruch desselben zurückgewiesen worden. Nach den Ermittelungen bewirtbschaftete der Verleßte zwar ein Grundstück von geringer Ausdehnung, that auch anderweit landwirthschaftliche Tagelöhnerdienste und hielt im Jahre vor dem Unfalle zwei Schweine, zur Zeit desselben eine Ziege und mehrere Hühner. Seine Haupteinnahme zog er jedoch aus der Ausübung des Schubmachergewerbes, insbefondere aus der Anfertigung von Akkord, arbeiten für eine Schuhwaarenfabrik. Hiernach war anzunehmen, daß das Interesse des landwirthschaftlichen Betriebes des Verletzten und der Viehhaltung an der Verwerthung des Hausforstholzes in den Hintergrund trat gegenüber dem a,,, welches die Hauswirthschaft desfelben als eines in der Hauptsache gewerblichen Kleinunternehmers und Arbeiters an ihr hatte (ju vergleichen die oben unter Ziffer 996 abgedruckte Entscheidung, sowie die Rekurtzentscheidung 962, Amtliche Rachrichten des R. V. A. 1891 Seite 188, und andererseits die Rekurtzentfcheidung 865, a. a. O. 1880 Seite 494; auch 85h und Rob, a. a. D. 1590 Seite 493 und 18951 Seite 197).
(8698) Ein selbstversicherter landwirthschaftlicher Unternehmer leistele einem Verwandten aus Gefälligkeit durch Gewährung von Vorspann Hülfe, als dieser die Aussteuer für seine Schwester nach dem Srte der Gbeschließung beförderte. Zur Gewährung der Aus fteuer war der Verwandte als Anerbe des bäuerlichen Hofes ver⸗ pflichtet; auch entsprach es allgemeinem Ortsgebrauch, daß die Auß— steuer von dem Verpflichteten an den Ort, an welchem die Ehe eingegangen werden solite, geliefert wurde. Nachdem der sog. Braut wagen Nachmittags gegen 4 Uhr an dem Ziele angelangt war, ließ fich' der Landwirt, welcher Vorspann gewahrt hatte, bestimmen, bafelbst mit feinen' Begleitern die Nacht zuzubringen, obwohl er in zwei bis drei Stunden den Weg nach Hause wieder hätte zurücklegen können. An dem Orte, an welchem er Nachtquartier nahm, erlitt er am folgenden Morgen durch Sturz von einer Treppe einen tödtlichen Ünfall.“ Vas Reichs. Versicherungs amt hat in Uebereinstimmung mit dem Schledsgericht durch Reiurgentscheidung vom 6. Juli 1891 den Entschãdigungganspruch der Hinterbliebenen zurũckgewiesen. In den
nischeibängogründen ift anerkannt, daß diejenigen Verrichtungen welche durch die Fortschaffung der Aussteuer nothwendig wurden. nach kage deg Falle m dem landwirihshaftsichen Betriebe in Engem wirth. schaftichen Jusammenhange fanden, dem selben somit ihrer Natur nach ju⸗ ee en vergleichen die Reiurgentscheidung rs, Amliche Nachrichten des R. B. n.“ * 1851 Seite Ji). Auch die er e . des or; spanns war an fich eine Thätigkeit, welche dem landwirt schaftlichen
Erste Beilage zum Denutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Berlin, Donnerstag, den 13. August
Betriebe zuzurechnen war; denn derartige Gefälligkeits verrichtungen, wie sie hier der Erblasser der Kläger einem Vzrwandten geleistet hat, sind, zumal wenn die Dienstleistungen rein landwirtbschaftlicher Art sind, als durch die Unfallversicherung mitumfaßt anzusehen Gu vergleichen die Rekursentscheidungen 805 und 957, „Amtliche Nach= richten des R. V.-A.‘ 1890 Seite 168 und 1891 Seite 200). Der Erblasser der Kläger stand jedoch zur Zeit des Unfalls außerhalb jeden Zasammenhanges mit der Landwirtbschaft, da er, ohne durch zwingende, in den besonderen Umständen des Falls oder in der Art der geleisteten Hälfe liegende Gründe bierzu veranlaßt zu sein, an dem fremden Orte über Nacht blieb. Dies geschah nicht mebr aus Rücksicht auf die Ausführung der übernommenen Leistung, sondern aus rein persönlichen Gründen; als sachlich ausreichender Grund konnte nach Lage des Falls der Umstand, daß er in Anbetracht der Jahreszeit (Dezember) die Rückfahrt im Duakeln hätte machen müssen, nicht angesehen werden. Demnach konnte auch der Unfall, welcher ihn hierbei betroffen hat, nicht mehr als Unfall bei dem land wirthschaftlichen Betriebe angesehen werden.
(999.) Ein landwirthschaftlicher Unternehmer ließ einem Maurer, der in seinem Hause eine Wohnung gemiethet hatte, durch seinen Knecht mit seinem gewöbnlichen in der Landwirthschaft benugten Gespann aus Gefälligkeit unentgeltlich die Möbel heranfahren. Das Reichs⸗Versicherungsamt hat nach einer Rekursentscheidang vom 6. Juli 1391 in dieser Fuhre einen gelegentlichen Ausfluß des landwirthschaftlichen Fubrwerksbetriebes erblickt und demgemäß im Anschluß an die Rekursentscheidungen 738, 805, 957 und 978 („Amtliche Nachrichten des R. V. A. 1889 Seite 352, 1899 Seite 168, 1891 Seite 200 und 216) die landwirthschaftliche Berufsgenossenschaft zur Ent- schädigungsleistung für einen Unfall verurtheilt, welcher den Knecht bei jener Fuhre betroffen hatte.
(10c0.) Ein Acbeiter, welcher bauptsächlich in dem landwirth= schaftlichen Betriebe, daneben aber auch in der Hauswirtbschaft seines Dienstherrn beschäftigt wurde, erlitt einen Unfall, als er zwei Kutschern seines Arbeitgebers behülflich war, eine festgefrorene Tonne, welche zum Aufsammeln von Regenwasser diente, vom Eise zu befreien. Das aufgesammelte Regenwasser wurde theils zum Waschen und theils zum Begießen von Mistbeeten verwendet. Das Reichs⸗Versicherungsamt bat mittels Rekursentscheidung vom 13. Juli 1891 in Uebereinstimmung mit dem Schiedsgericht den gegen die zuständige landwirthschaftliche Berufsgenoffenschaft erhobenen Entschädigunge anspruch für begründet erachtet. Die Hülfeleistung des Klägers war für den landwirthschaft⸗ lichen Betrieb seines Arbeitgebers mindestens insofern nützlich und förderlich, als das Loseisen der Tonne bezweckte, diese vor dem Verfall oder dem Zerplatzen zu schüßzen und so ein Geräth zu erhalten, welches zu landwirthschaftlichem Gebrauch? mitbestimmt war. Dabei erschien es unerheblich, daß das Regenwasser, welches in der Tonne aufgesammelt wurde, auch in der Hauswirthschaft des Unternehmers zum Waschen benutzt wurde; denn durch das gleichzeitige Vorhandensein eines eigenwirthschaftlichen Interesses des Unternehmers an einer bestimmten Verrichtung wird der ursächliche Zusammenhang der unfallbringenden Thätigkeit mit dem versicherten Betriebe nicht ausgeschlossen. Es genügt für die Feststellung der Ursächlichkeit, daß der versicherte Betrieb, wenngleich nicht ausschließlich, so doch wenigstens auch Vortheil aus dem Eingreifen des Klägers gezogen hat oder ziehen follte. Im vorliegenden Falle kam zudem für die Entscheidung noch die Eigenschaft des Klägers als eines landwirth⸗ schaftlichen Arbeiters in Betracht, da die Thätigkeit, bei welcher der Kläger den Unfall erlitten hat, ihrer Natur nach eine solche war, wie sie häufig in landwirthschaftlichen Betrieben vorgenommen wird; auch führte fie ihn weder aus dem örtlichen Banne des Betriebes noch fetzte sie ihn Gefahren aus, welche an sich der Landwirthschaft fremd wären (zu vergleichen die Rekursentscheidung 960, Amtliche Nachrichten des R. V. A.‘ 1891 Seite 202).
(1 001.) Die Mutter eines Landwirths ist in dem kleinbãuer. lichen, familienhaft betriebenen landwirthschaftlichen Betriebe ihres Sobnes als Arbeiterin mitthätig. Bei der Reinigung des Backofens, in welchem Brot für sie und die übrigen in dem Betriebe beschäftigten Familienangehörigen gebacken werden sollte, erlitt sie einen Unfall. Üünter Hinweis auf die Rekursentscheidungen 796 und 955 (Amtliche Rachrichten des RR. Ar 1890 Seite 163 und 1891 Seite 199) sst diefer Unfall durch Rekursurtheil vom 13. Jali 1891 für ent— schädigungspflichtig erachtet worden.
(1002.) Ein ständig in einem landwirthschaftlichen Betriebe be⸗ schäftigter Arbeiter hatte den Tag über auf einem ju diesem Betriebe gehörigen, weit von demselben entfernt gelegenen Graszuschlage die Grenz. und Abzugsgräben gereinigt. Auf dem Rückwege wurde ein zu dein gleichen Betriebe gehöriger Hund, der den Arbeiter nach dem Graszuschlage begleitet hatie — er sollte später als Schäferhund in dein Betriebe verwendet werden — von einem Wagen überfahren. Als der Arbeiter den Hund aufheben wollte, warde er beim Zu⸗ greifen in den Daumen der rechten Hand gebissen und in der Folge durch eine hinzugetretene Sehnenscheidenentzündung in seiner Erwerbs⸗ fähigkeit nicht unerheblich beeinträchtigt; Entgegen der Auffassung des Schiedsgerichts hat das Reichs ⸗Versicherungsamt durch Rekurs⸗ entscheidung vom 13. Juli 1891 den Arbeiter zunächst als einen auch zur Zeit des Unfalls in dem fraglichen Betriebe beschäftigten Arbeiter erachtet, weil die Zurücklegung des Weges durch die örtlich getrennte Lage des landwirthschaftlichen Besitzthums bedingt wurde und zur Verrichtung der ihm aufgetragenen Arbeit erforderlich war (zu ver⸗ gleichen Rekurzentscheidung 804, Amtliche Nachrichten des R. V. A.“ 1395 Seite 168). Bezüglich des ursächlichen Zusammenhanges des Unfalls mit dem Betriebe konnte es nicht mit der Beklagten für aus schlaggebend angesehen werden, ob die Mitnahme oder die Begleitung des eren an dem betreffenden Tage für die Verrichtung der Arbeit oder sonst für den landwirthschaftlichen Betrieb erforderlich oder zweckdienlich gewesen ist. Es genügt, daß dies allgemein, wie ins- besondere auch in der hier fraglichen Gegend üblich ist. Die Ge⸗ fahren, die hieraus entstehen, können des halb nicht als dem Betriebe fremde gelten und namentlich dann nicht, wenn, wie hier, die Handlung, aus deren Anlaß die Verletzung durch den Hand bei⸗ gebracht wurde, lediglich die Erhaltung des Thieres bezweckte, welches einen Bestandtheil des lebenden Inventars des betreffenden Betriebes bildete (ju vergleichen dagegen die Rekursentscheidung 665, ‚Amtliche Nachrichten des R. V. A. 1889 Seite 154).
Entscheidungen des Reichsgerichts.
Unter die Bestimmung des 5 25 des preußischen Gisenbabn · esetze vom 3. November 1838: „Bie Eisenbahngesellschaft ist zum rfaätz verpflichtet für allen Schaden, welcher bei der Befõrderung
auf der Bahn, an den auf derselben beförderten Personen und Gũtern, oder auch an anderen Perfonen und deren Sachen entsteht, und sie kann fich von diefer Verpflichtung nur durch den Beweis befreien, daß der Schaden entweder durch die eigene Schuld des Beschãdigten oder durch einen unabwendbaren äußeren Zufall bewirkt worden ist, — fallen nach einem Ürtheil des Reichtgerichts, VI. Civilsenats, vom 4. Mal ssi, nicht die zwar landespolizeilich konzessionirten, aber nicht mit landesherrlicher Genehmigung zugelassenen Straßen⸗ Gisenbahngesellschaften.
1891.
— Ohne Aufkündigung kann nach 5. 118 der preußischen Ge⸗ sinde Ordnung eine Herrschaft ein Gesinde sofort entlassen, wenn es sich bebarrlichen Ungehorsam und Widerspenftigkeit gegen die Befehle der Herrschaft zu Schulden kommen Jäßt, In Bezug auf diese Bestimmung hat das Reichsgericht, VI. Civilsenat, durch Urtheil vom 11. Juni 1891 ausgesprochen: 1) der beharrliche Un— gehorsam gilt als Entlassungsgrund nur dann, wenn er nicht in Nachläßsfigkeit feinen Grund hat, sondern den beharrlichen bösen Willen des Ungeborsamen erkennen läßt; 2) unter be barrlichem Ungehorsam ist der fortgesetzte, in einem zeitlichen Zusam⸗ menhange stehende — wenn auch nicht ununterbrochene und ge⸗ kJ — Widerstand gegen die Befehle der Herrschaft zu verstehen.
Mr. 31 der Versffentlichungen des Kaiserlichen Ge⸗ sundheitsgmts vom 4. Auzust hat folgenden Inhalt: Gesund⸗ heitsstand. Mittheilungen über Volkskrankbeiten. — Volkskrankheiten und Sterbefälle im Juni 1890. — Sterbefälle in deutschen Stãdten mit 40 000 und mehr Einwohnern. — Desgl. in größeren Städten des Auslandes. — Erkrankungen in Berliner Krankenhäusern. — Desgl, in deutschen Stadt und Landbezirken. — Gesundheitsverhält⸗ nisse im deutschen Heere 18841883. — Witterung. — Zeitweilige Maßregeln gegen Volkskrankheiten. „ Thierseuchen in Portugal 1890, 4. Vierteljahr. — Veterinärpolizeiliche Maßregeln. — Medizinal⸗ gesetzzebung us w. (Preußen. Reg. Bez. Posen) Geflügel ⸗Trans⸗ port. — (Mecklenburg · Schwerin) Maul ⸗ und Klauenseuche. — Tuberkulose Uebertragung in den Gefängnissen. — (Sachsen-Coburg⸗ Gotha. Hrzgth. Gotha) Rindvieh. — Eippe) Rohhäute. — (Desterreich. Bukowina.) Sanitätsdienst. Ausführungsbestimmungen. — (Schweiz. Kanton Basel⸗Stadt) Bestattungswesen. — Recht⸗ sprechung. (Reichsgericht, Unwahre Angaben in Fleischbeschau⸗ Zeugniffen. — Verhandlungen von gesetzgebenden Körverschaften, Vereinen, Kongressen u. s. w. (Deutsches Reich) 16. Versammlung des Deutschen Vereins für öffentliche Gesundheitspflege. — (Bayern.) Anzeigepflicht bei ansteckenden Krankheiten. — (Großbritannien.) 7 internationaler Kongreß für Hyziene z. — Vermischtes. (Sachsen. Fhemnitz Verfälschung der Lebensmittel 1857/89. — (Schwein) Irrenanstalten. — (Großbritannien.) Unterricht und Prüsungen der Mediziner. — Geschenkliste. — Sierbefälle in deutschen Orten mit 15 0090 und mehr Einwohnern, Juni. — Desgl. in größeren Orten des Auslandes.
Rr. 14 des Archivs für Post und Tele graphie (Beiheft zum Amtsblatt des Reichs-Postamts, herausgegeben im Auftrage des Reicht ⸗Postamts) hat folgenden Inhalt: J. Attenstücke und Aufsätze: Gerichtliche Entfcheidung über den Begriff Ort“ im S5. 1 des Post⸗ gesetzes. — Das Fernsprechwesen und die Fernsprechtarife in Däne mark, Schweden und Norwegen (Fortsetzung). — II. Kleine Mit⸗ theilungen: Die elektrische Eisenbabn in London. — Geschäftsordnung des Ministersums für Posten und Telegraphen in Italien. — Merk⸗ würdiger Blitzstrabl. — Elektrische Cisenbabn zwischen Wien und Pest. = III. Nachruf: Zum Andenken Wilh. Weber's. = II. Literatur des Verkehrswesens: Mittelstein, Max, Dr. jur., Amtsrichter in . Beiträge zum Postrecht. Berlin 1881. Vahlen. 144 S. 80. 3 4
Die Nr. 32 des ‚Centralblatts der Bauverwaltung“, berausgegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, hat folgenden Inhalt: Pathologisches Institut der Universität Breslau. — Elettrotechnische Ausstellung in. Frank—⸗ furt a. M. II. — Rollbremsschuhe. — Störungen des Eisenbahn⸗ betriebes durch Schnee. — Wiederherstellung der Römersront in Frankfurt a. I. — Vermischtes: Preisbewerbung für den Bau eines Kreishaufes in Inowrazlaw. — Preisbewerbung zur Erlangung eines Bebauungsplanes für den nördlichen Theil der Stadt Hannover. — Elektrotechniker ⸗Kongreß in Frankfurt a. M. — Kongreß für Hygiene und Demographie in London.
Statistik und Volkswirthschaft.
Zur Lage des Bergbaues.
Wie im ersten Quartal, so war auch im zweiten Quartal im Regierungsbezirk Aachen der Betrieb im Bergbau ein reger. Die Nachfrage nach Industriekohle und Koks blieb recht lebhaft, wobei die Preise ihre bisherige Höhe behaupteten. Dagegen hat der Absatz von Magerkohlen erheblich nachgelassen, was einerseits auf den zur Zeit naturgemäß geringen Begehr. von Hausbrandkohlen, andererseits auf den Umstand zurückzuführen ist, daß der Ziegeleibetrieb in Folge ungünstiger Witterung und mangelnder Baulust eine Einschränkung erfahren hat. Die Gewinnungsarbeiten auf den Erzbergwerken, insbesondere auf dem bedeutendsten derselben, dem Meinerzhagener Bleiberg“, nebmen in bisherigem Umfange un= gestörten Fortgang, wenn auch die Bleipreise einigermaßen weichende Tendenz zeigten. Die Bergarbeiter ⸗ Bevölkerung befand sich nach wie dor in befrledigender materieller Lage. Der Betrieb in den Stein. und Schieferbrüchen der Kreise Montjoie und Malmedy war ein recht lebhafter.
Zur Arbeiterbewegung.
Die „Saarbr. Ztg.“ berichtet nach dem „Boten“ über eine am letzten Sonnabend abgehaltene Bergarbeiter⸗ Versammlung in Sulzbach, in welcher 38 Bergleute anwesend waren. Weyand ⸗⸗ Neunkirchen bemerkte zu⸗ nächst, daß die Beiträge zum Rechts schutzverein schlecht eingingen, bis jetzt hätten erst drei Inspektionen solche bezahlt. Die abgelegten Bergleute könnten aber mit den noch in' der Kasse befindlichen 2— 3009 S nicht unterstützt werden, da mit diesem Gelde die Gehälter der Vorstands⸗ mitglieder bestritten werden müßten. Redner erklärt sich sodann für den Saalbau, welcher fortgeführt werden müsse. Gräber⸗Sulzbach sprach zu Gunsten des jetzigen Vorstandes des Rechtsschutznereins. Warken müsse an der Spitze des Vereins bleiben. Am Mittwoch finde zu Bild⸗ st ock eine Vertrauenmänner⸗Versammlung statt, in welcher entschieden werden solle, ob der Saalbau weiter geführt werde oder nicht, auch soll ein neuer Vorstand gewählt werden. Er schilderte fodann die Noth der Abgelegten, die mehr unterstützt werden müßten. Hierauf wurde über einen zu gründenden Lese⸗ verein berathen, in welchem sozialdemokratische Schriften gelesen werden sollen. Es traten auch 17 Bergleute dem neuen Verein bei. — Im Rechts schutzverein für das Saarrevier, schreibt die ‚„Saarbr. Ztg.“, gährt es fort. Jetzt schon hat sich eine Partei gebildei, welche an Stelle Warten / 8 das Vor standzmitglied Schillo wählen will. Warken aber ist nicht ewillt, sich aus dem Sattel heben zu lassen. n seinem
latt, Schlägel und Eisen“ macht er Folgendes bekannt:
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