Schiedsgericht für die Sektion des Kreises (Oberamtsbezirks).
Name, Stand und Wohnort
Sitz des Schieds gerichts.
des stell⸗ vertretenden Vor⸗ sitzenden.
der
Beisitzer.
der stellvertretenden
Beisitzer.
für die
Schiedsgericht
Sektion des Kreises ¶ Oberamtsbezirks).
Name, Stand und Wohnort
Sitz des
Schieds⸗ gerichts.
des Vor⸗ sitzenden.
vertretenden
des stell⸗
Vor⸗ sitzenden.
der
Beisitz er.
der stellvertretenden Beisitzer.
25. Schrimm.
26. Schroda.
77. Schwerin a. W.
Kreis stadt Schrimm.
Schroda.
Schwerin a.
ling, Wirt schafts beamter in Schrimm.
3. August Kluge, Stellmacher in
Chwalkowo.
Königlicher Amtsrath in Althöfchen.
— 4. Gottlieb Sper⸗ 1. Felix Sikora, Arbeiter til 1 h⸗ 6 Dombrowo⸗Vor⸗
werk. 2. Andreas Kazmierezak, Arbeiter in Gawrony.
1. Theodor ger, I. ritz Viebig, Guts—⸗
esitzer in Oscht.
2. Leonhardt, Fürstlicher oer . in Schwei⸗ ne
VI. Schlesische landwirthschaftliche Berufsgenofsenschaft zu Breslau.
1. Breslau (Land). 2. Breslau (Stadt). 3. Brieg.
4. Frankenstein.
5. Glatz.
6. Guhrau.
7. Habelschwerdt.
8. Militsch.
9. Münsterberg. 10. Namslau. 11. Neumarkt. 12. Neurode.
13. Nimptsch. 14. Oels.
15. Ohlau.
16. Reichenbach. 17. Schweidnitz. 18. Steinau. 19. Strehlen. 20. Striegau. 21. Trehnitz.
22. Waldenburg. 23. Wartenberg.
24. Wohlau.
1. Bolkenhain.
2. Bunzlau.
3. Freystadt.
4. Glogau.
5. Görlitz (Land).
6. Görlitz (Stadt).
7. Goldberg Haynau.
8. Grünberg.
9. Hirschberg.
10. Hoyerswerda.
11. Jauer.
12. Landeshut.
13. Lauban.
14. Liegnitz (Land).
15. Liegnitz (Stadt).
16. Löwenberg.
17. Lüben.
18. Rothenburg O. L.
19. Sagan.
20. Schönau.
21. Sprottau.
Breslau. Breslau. Brieg. Frankenstein. Glatz. Guhrau. Habel⸗ schwerdt. Militsch. Münsterberg Namslau. Neumarkt.
Nimptsch. Oels. Ohlau. Reichenbach. Schweidnitz. Steinau. Strehlen. Striegan. Trebnitz. Waldenburg. Poln.
Neurode. ;
Wartenberg. Wohlau.
Bolkenhain. Bunzlau. Freystadt. Glogau. Görlitz. Görlitz. Goldberg.
Grünberg. Hirschberg. Hoyerswerda Jauer. Landeshut. Lauban. Liegnitz. Liegnitz. Löwenberg. Lüũben. Rothenburg. Sagan. Schönau.
ER. Regierungsbezirk Li
Sprottau.
A. Regierungsbezirk Bresl
von Döm⸗ ming, Regierungs⸗ Assessor zu Breslau.
R . J egierungt· her,
zu Liegnitz.
au.
VI. Schleswig⸗Holsteinische landwirthschaftliche Berufsgenossenschaft zu Kiel. f . Regierungsbezirk Schleswig.
1. Altona (Stadt). 2. Apenrade.
3. Eckernförde.
4. Eiderstedt.
5. Flensburg (Land).
b. Flensburg( Stadt) TJ. Hadersleben.
S. Husum.
3. Kiel (Land). 10. Kiel (Stadt). II. Herzogthum
Lauenburg. I2. Norderditmar⸗ schen.
13. Oldenburg. 14. Pinneberg. 15. Plön.
16. Rendsburg. 17. Schleswig. 18. Segeberg.
198. Sonderburg. 20. Steinburg. 21. Stormarn.
22. Süderditmarschen
Altona. Apenrade. Eckernfõrde. Tönning. Flensburg. Flensburg. Hadertleben. Husum. Bordesholm. Kiel. Ratzeburg.
Heide.
Cismar. Pinneberg. Plön. Rendsburg. Schleswig. Segeberg. , ,
tzehoe. Wandsbeck. Meldorf.
23. Tondern.
Dr. Liedtke, Regierungt⸗ Assessor zu Schleswig.
Tondern.
2. Duderstadt.
3. Einbeck.
5. Göttingen (Stadt).
10. Ilfeld.
12. Münden.
13. Northeim.
14. Osterode.
16. Uslar.
2. Arnsberg.
2. Dill kreis.
6. Höchst.
9. Limburg.
13. Usingen.
(Stadt).
1. Biedenkopf.
7. Ober · Lahn. 8. Unter Lahn.
10. Rheingau. 11. Ober ⸗Taunus.
12. Unter ⸗Taunus.
4. Göttingen (Land).
3. Frankfurt (Land). 4. Frankfurt (Stadt). ö. St. Goarshausen.
14. Westerburg. 15. Ober⸗Westerwald 16. ,,
wald. 17. Wiesbaden (Land). 18. Wies baden
4. Hannover (Stadt). Hannover.
— 3. H. Bartels,
Erdarbeiter zu
Hannover.
KEK. Regierungsbezirk Sildesheim.
Duderstadt.
Göttingen. Göttingen. Ilfeld.
Münden.
Northeim.
Osterode.
Regierungs⸗
zu Duderstadt. von Nordheim, Regierungs⸗
zu Einbeck.
zu Göttingen. Amtsgerichts Rat Amtsrichter
zu Münden.
Dr. Feeder, Assessor und rischer Ver⸗
zu Osterode.
Arnsberg.
Biedenkopf. Dillenburg. Frankfurt
M
a. M. Frankfurt a. M. St. Goars⸗ hausen. Höchst a. M
Weilburg Diez
6 . omburg v. d. H. Langen⸗ schwal bach. Usingen.
Cimburg a. L.
Westerburg. Marienberg. Montabaur.
Wiesbaden. Wiesbaden.
Erhardt,
Spe ial⸗ kom missar
Rath und Spezial⸗ kommissar
Stackmann, Amtsrichter
Rasch,
a zu Ilfeld. Twele,
Gerichts ⸗ kommissa⸗ walter der
Spezial⸗ kommission
Regierungẽ⸗ Rath und Assessor und
zu Duderstadt.
Dr. Daniel,
zu Göttingen. Schulthup,
zu Rothehütte.
von Harten,
zu Münden. Amtsgerichts⸗
Regierungs⸗ zu Osterode.
Amtsgerichts⸗ Rath
Meyerhoff, Spezial⸗ kommissar Domeier,
Senator zu Einbeck.
Gerichts⸗ Assessor
Bergrath
Gerichts⸗ Assessor
Kamlah,
Rath zu Uslar.
Mähne, Assessor
Kamlah,
zu Uslar.
gen.
4. Heinrich Flügel, taats,
. arlshof Sudheim.
— — 2.
Sraf Platen⸗ Hollermund, Regierungs Assessor zu Wies baden.
Ullrich,
Re ierungs⸗ 9. essor zu
Wiesbaden.
4.1. Wie seho Gemeinde V
bei
HX. Hauuoversche landwirthschaftliche Berufsgenofsenschaft zu Saunover. A. Regierungsbezirk Sannover.
1. . Steinwedel, rbeiter zu Hannover,
Alte Döhrenerstr. 26.
2. Engelking, gehülfe zu Dstwenderstr. 3 B.
. 2. Metge,
in
X. Westfälische landwirthschaftliche Berufsgenossenschaft zu Münfster. C. Regierungsbezirk Arnsberg.
und
steher zu Müschede.
XI. Hessen · Naffauische land wirthschaftliche Berufsgensfsenschaft zu Kassel. KEK. Regierungsbezirk Wiesbaden.
Gãrtner⸗ Hannover,
Ritterguts⸗ pächter in Ellerode.
ff, Landwirth or⸗
nebersicht der in den deutschen Münzstätten bis Ende August 1891 stattgehabten Ausprägungen von Reichsmünzen.
ö
1) Im Monat August 1891 sind geprãgt
worden in:
Goldmünzen
Silber m ünz en
Nickelmünzen
Kupfer münzen
41.
Doppel ⸗ kronen
Halbe Kronen S. M0
Kronen
iervon auf rivatrech⸗ nung M6
Fünf⸗ markstücke
Zwei⸗ markstũcke
Ein⸗ markstücke Mt M6 .
stücke
Fünfzig · pfennig ·
Zwanzig
.
Zwanzig⸗ pfennig stuͤcke
2
pfennigstũcke
Zehn⸗
24
Fůnz⸗·
60
pfennigstücke
*
Zwei⸗ pfennigstücke
16. * 16
Ein⸗ pfennigstũcke
*
Muldner Hütte.
416 00
Summe 1. —
2) Vorher waren gepyrãgt ?) 3 Gesammt· Ausprãgung Hiervon sind wieder
4 eingezogen 5) Bleiben
2029 405 09801506 682 790 27 969 2511
24200791074
1094 1956 104 964 606 178 9990334
7l 486 552
35 717 . 4005 284 —
40 000 —
2s oz ash SM 14 za6 13,
05
6 3 207 44
To T. ds ß s sd T T Dod T, i 11594800
1705 500 10015
138 20 2890604 977
Fm
2 561 187 480 M
14
Do Ti b d d D
Tod Tv dd Dr djd ĩ dj djd N 8 297
72225 8 886
TR Ts od -= 3331
50
I D T b TNT Fõ
Jo 7I7 922 dd 13003 Ms Co
4 005 284 —
14
289 245 435 60
117270
141345 157
403
05 90
d TV. F T 30 42
15
D Tf õᷓs
5 288 609 b 288 609
25
82 5 1
S Wb 7ᷓ
) Vergl. den Reichs Anzeiger vom 10. August 1891 Nr. 186. Berlin, den 10. September 1891.
DT sss o 7
Haupt ⸗ Buchhalterei des Reichs⸗Schatzamts. Biest er.
17 597 265. 65 M.
T d b T T i n T
To or ].
Statistik und Volkswirthschaft.
Zwangsversteigerung.
In den Monaten Mai, Juni und Juli kamen im Regierungè⸗ benir Marienwerder 44 landwirthschaftlich benutzte Grundstücke mit einem Gesammtareal von 2378 ha zur Zwangsversteigerung. Darunter war eine Besitzung von 710 ha, eine von 396 und eine von 212 ha drei zwischen 160 und 200, alle anderen unter 100 ha. Vier Grundstücke mit zusammen 24 ha Fläche gingen bei dieser Gelegenheit aus polnischer Hand in deutsche Über.
ck. Die Bewegung der Bevölkerung im Königreich Bayern während des Jahres 1890.
Nach der „Zeitschrift des Königlich bayerischen statistischen Bureaus, belief sich die Zabl der Cbeschließungen im vorigen Jahre ) . oder es kamen deren auf tausend Einwohner durchschnitt⸗ i den Cheschließenden männlichen bezw. weiblichen Geschlechts waren alt:
20 Jahre und darunter O, 6 bezw. 11,0 0so 21 bis 5 Jahre 29, 8
e 3 71794 O, 2 9so
Von den eheschließenden Männern standen demnach verhältniß⸗ mäßig die meisten im Alter von 26 big 30 Jahren, von den ehe— i nn, Frauen dagegen die meisten im Alter von 21 bis
ahren.
Dem Familienstand nach befanden sich unter den ,, Männern: S6, 6 9/0 Junggesellen, 13,1 6/0 Wittwer und O, 3 oo Ge— schiedene ; unter den eheschließenden Frauen: 92, 8 . Jungfrauen, z Mo Witiwen und 0 3 do Geschierenc?
Es heiratheten von den 34 624 Junggesellen:
9. o/o Jungfrauen, 5, 1 / Wittwen und O0, 2 0 geschiedene rauen; von den 5249 Wittwern: *. oso Jungfrauen, 19,1 υ Wittwen und O, 4 oo geschiedene rauen; von den 131 geschiedenen Männern: ** oso Jungfrauen, 23,ů 0/0 Wittwen und 6,1 9 geschiedene rauen; von den 37 105 Jungfrauen: 88.4 oso Junggesellen, 11,4 5/90 Wittwer und O, 2 o geschiedene Männer; von den 2804 Wittwen: 63,2 9G Junggesellen, 35,ů,? / Wittwer Männer; von den 97 geschiedenen Frauen: 96 oo Junggesellen, 23,2 0/9 Wittwer und 8,4 0 geschiedene nner.
Beide Theile gehörten in 64.5 υί der Eheschließungsfälle dem katholischen, in 25,7 0 dem protestantischen Glaubensbekenntniß und in O,. 9 ο der jüdischen Religion an, während 8, 90 / der eingegangenen Ehen konfessionell gemischt waren.
Durch 5250 Cheschließungen, welche 13,1 09 der gesammten Eheschließungen ausmachen, wurden 6520 uneheliche Kinder legitimirt.
Zwischen Blutsverwandten wurden 271 Ehen geschlossen, und ijwar; 243 zryischen Geschwisterkindern, 22 zwischen Onkel und Nichte und 6 zwischen Neffe und Tante.
Die meisten Cheschließungen fanden im Februar (4692), die wenigsten im März (1811) siatt.
Die Zabl der im vorigen Jahre Geborenen betrug 201 437, worunter 1053 von Mehrlingsgeburten (1998 Zwillings. und 19 Drillingsgeburten). Auf taufend Einwohner kamen im Durch⸗ schnitt 36,2 Geborene.
Von den Geborenen waren dem Geschlecht nach 5,6 oo männlich und 484 0jo weiblich, der Lebensfähigkeit nach 96,8 0 0 lebendgeboren und 3, 29 todtgeboren, dem Familienstand der Mutter nach S5, S oso ehelich und 14 20 unehelich.
Die meisten Kinder wurden im Monat Januar (18501), die wenigsten im Monat Oltober (13 9934) geboren.
Die Zahl der im Jahre 1890 Gestorbenen mit Einschluß der Todtgeborenen bezifferte sich auf 159 642. Auf tausend Einwohner kamen durchschnittlich 28,6 Sterbefälle.
Von den Gestorbenen gehörten 5,5 oo dem mannlichen und 48,5 oso dem weiblichen Geschlecht an.
Anlangend das Alter der Gestorbenen, so entfielen von der Ge⸗ sammtzahl derselben mit 152 606 (ohne die Todtgeborenen) 34,9 do auf die Kinder von einem Jahre und darunter, 11,5 Co auf die Kinder von 1 bis 5 Jahren und somit 46,4 άίς auf die Kinder von 5. Jahren und darunter. Ferner trafen 2,7 9οG der Sterbefälle auf die Alteréklassen von 6 bis 10 Jahren, 13 C auf die von 11 bis 15 Jahren, 1,5 oo auf die von 16 bis 20 Jahren, 3, 8 oo auf die von 21 bis 30 Jahren, 2 Yo auf die von z1 bis 40 Jahren, 5,9 vSo auf die von 41 bis 50 Jahren, 71 Oo auf die von 51 bis 66 Jahren, 10,9 o/o auf die von 61 bis 70 Jahren, 11,6 00 auf die von 71 bis 80 Jahren, 4.3 ιίι auf die von 81 bis 965 Jahren und O2 (V ο auf die von 90 bis 160 Jahren.
Die meisten Sterbefälle ereigneten sich im Monat Januar (17079, die wenigsten im Monat September (10 815).
Der Ueberschuß der Lebendgeborenen über die Gestorbenen be⸗ rechnet sich für tausend Einwohner auf 7,6.
Im Jahre 1890 sind eingewandert 30 375 Personen, darunter 23665 rechtlich und 28 010 bloß thatsächlich, ausgewandert 26 919 Per⸗ sonen, darunter 18342 rechtlich und 25077 bloß thatsächlich; mithin sind 3456 Personen mehr ein als ausgewandert.
und 1,1 0υ geschiedene
Grundstücks⸗Zusammenlegung im Königreich Sachen. Das soeben erschienene Heft III und IV des Jahrgangs 1896 der „Zeitschrift des Königlich sächsischen Statistischen Bureausn ent hält Statistische Ynl elfenl! über die im Königreiche Sachsen seit dem Jahre 1833 eingeleiteten bezw. ausgeführten Grundftücks⸗ I ammenlegungen“, bearbeitet bei der Königlichen Kreis hauptmannschaft resden als Generalkommission für Ablösungen und Gemeinheits⸗ theilungen. Diese Abhandlung bildet im Wesentlichen die Fortfetzung und Ergänzung der über denselben Gegenstand in einem Supplement⸗ hefte der Zeitschrift des Königlich, sächsischen Statistischen Bureaus zom Jahre 1887 veröffentlichten Mittheilungen. Um ein vollsändiges Bild davon zu geben, in welchem ÜUmfange im Königreich Sachsen eine Regulirung der Gemarkungen stattgefunden hat, sind auch die⸗ jenigen Geschäste verzeichnet worden, welche ohne die Thätigkeit einer von der Generalkommisston für Ablösungen und Gemeinheitstheilungen bestellten Spenalkemmission lediglich im Wege freier Vereinigung der betheiligten Grundstückenbesitzer oder unter Vermifstelung der Gerichte als Grund und Hypothekenbehörden ju Stande ge kommen sind.
Zur Arbeiterbewegung.
Aus Mailand berichtet ein Wolff sches Telegramm, daß der Ausstand der in der Metallinbustrie beschäftigten Arbeiter als beendet gelten könne; sämmtliche rik⸗ besitzer haben gestern Morgen ihre Werkstätten wieder eröffnet und der weitaus überwiegende Theil der Ahrbeiter hat die Arbeit zu den alten Bedingungen wieder auf⸗
enommen. Man erwartete, daß die kleine Zahl der noch usständigen bereits heute diesem Beispiele folgen werde. — Ein Telegramm der „Frtf. Ztg.“ giebt die Zahl der noch Ausständigen auf nur 1000 Arbeiter an. s London wird der „‚Voss. Ztg.“ telegraphirt, daß die deutschen Kellner in der maritimen Au sstellung Londons sich am Mittwoch weigerten, die von dem Vorstande der Ausstellung zu
einem Festmahle eingeladenen Vertreter der englischen Rresse zu bedienen, weil die englische Presse sie angegriffen habe. ie Kellner wurden sofort entlassen und aus dem Augftellungsgebäude entfernt. Genf dauert, wie der Vorwärts“ berichtet, der Ausstand der Zimmerleute fort. ier in Berlin soll am nächsten Sonntag eine große Ar- beiterversammlung stattfinden, in welcher die Delegirten zum Brüsseler internationalen Arbeiterkongreß Bericht erstatten werden.
ck. Zur japanischen Volkswirthschaft. (S. Nr. 208 d. Bl.)
Wie in der Landwirthschaft tritt uns auch im Gewerbewesen als wichtigstes Merkmal das Vorwiegen der Kleinbetriebe entgegen. Japan ist ein Land der Handwerker und der Krämer.
Die Trennung gewerblicher Thätigkeit von der des Bauern ist auf dem Lande noch nicht weit vorgeschritten. Vieles wird, wenn auch in geringer Qualität, doch billiger im Hause für den eigenen Bedarf hergestellt. Das Reieschälen geschieht ebenso innerhalb der Haus⸗ wirthschaft wie die , von Rauchtaback, von den fuͤr die japanische Volksernährung so wichtigen Bohnenpräparaten Miso, Shou, Tofu ꝛc. und von Sake, von welchem berauschenden, durch Gährung aus Reis hergestellten Getränk im Finanzjahre 1887.88 fast ein Fünftel der ganzen Produktion auf den Hausbräu kam.
Neben der Produktion zum eigenen Verbrauch spielt aber noch eine viel größere Rolle die gewerbliche Produktion als Nebenberuf. Fast in jedem Bauernhause findet man den Webstuhl, an welchem die Frau, oft aber auch ganz junge Mädchen nicht nur den Haus—⸗ bedarf herstellen, sondern auch für Lohn weben. Ueberhaupt findet sich gewerbliche Thätigkeit oft in sol em Umfange, daß nur schwer zu entscheiden ist, ob man es mit einem Bauern oder einem Hand—⸗ werker zu thun hat. Der Uebergang zum vorwiegenden haus—⸗ industriellen Gebiet ist ein fließender. Doch ist in manchen Gegenden die Entwickelung so weit vorgeschritten, daß ein Gewerbe der Gegend ibr vorwiegendet Gepräge ebenso giebt. wie anderen Landestheillen die Seidenzucht, so die Porzellanmacherei in der Provinz Owari, die Papiermacherel in verschiedenen Gegenden re.
Neben dieser geringen Entwickelung der Arbeitstheilung auf dem Lande finden wir in den größeren Städten im Handwerk wie im Kleinhandel eine große Ausbildung der Arbeitstheilung, deren Grenzen wie früher durch den Zwang der Obrigkeit und der gewerblichen Korporationen, so noch jetzt durch die Sitte festgehalten werden. So gliedern sich die Baugewerbe, die Metall⸗, die Lackindustrie, Seidenweberei von Kioto ꝛc. in eine ganze Reihe getrennter Handwerke. Nach einer Mittheilung der Bezirksregierung von Tokio unterschied man dort 1887 die industriellen Betriebe in 424 Arten neben 161 Arten von Kaufleuten. .
Die Bedeutung der einzelnen Gewerbe ist entsprechend den ab— weichenden Volkssitten eine vielfach von der europiischen abweichende. Eine Reihe von Gewerben, welche bei uns der Zahl nach in erster Linie stehen, haben ganz oder fast ganz gefehlt, bis die Fremden und die Annahme vieler westlicher Sitten und Konsumtionsgewohnheiten durch die böheren Stände ihnen in den größeren Städten Eingang verschafften. Mannigfach finden sich dafür Handwerke in einer in Europa unbekannten Ausdehnung. Es fehlte bisher der Maurer, da alle Häuser aus Holz waren; es fehlte der Glaser. Der Schiosser hatte nur untergeordnete Bedeutung. Dagegen ist der Ciseleur, der die vielerlei metallenen Beschläge in Gebäuden besserer Art liefert, zu nennen. Der Ziegelbrenner war nur füc Dachniegel i,, und auch diese fanden nur beschränkte Anwendung. Die Möbeltischkerei ist ver⸗ gleichsweise sehr unbedeutend. An ihre Stelle tritt zum Theil das Gewerbe des Mattenflechters. Bei dem einfachen Schnitt gewöhn⸗ licher japanischer Kleider hat der Schneider entfernt nicht die Wichtig⸗ keit wie in Europa. Wo weiße Waͤsche nicht getragen wird, ist auch die Waschfrau überflüssig. Auch der Seifensieder fehlte. War nach dederarbeit überhaupt wenig Nachfrage, so war der Schuhmacher ganz überflüssig. An seiner Stelle stehen die Leute, welche die verschiedenen Arten von Sandalen und die Tabi — so beißen die schuhartigen Socken mit abgetheilter ö. aus blauem oder weißem Baumwoll⸗ stoff hergestellt und von Fedem getragen, der nicht barfuß ght — berstellen. Dagegen hat die Stickerei einen gewerblichen Charakter und leidet nicht unter der Konkurrenz der Damen aus höheren Ständen, sehr zum Vortheil der Technik. Die universelle Verwendung des Papiers giebt der Paptermacherei einen anderen Charakter als in Europa. Wo jeder einen Stempel führen muß und beständig braucht, ist der Stempelschneider eine wichtige Person. Der Fleischer fehlte, der Bäcker war auf die Kuchenbäͤckerei beschränkt ꝛc.
Nun dringen auch die europäischen Handwerke ein. In Tokio, in den offenen Häfen finden sich Bäcker und Fleischer, Maurer und Glaser, in allen größeren Orten Uhrmacher, Photographen, Schuh macher, europäische! Schneider. Mit den Zeitungen verbreitet sich die Druckerei mit beweglichen Lettern. Aber zahlenmäßig ins Gewicht dürfte das alles einstweilen doch kaum fallen. Im größten Theste des Landes bestehen die alten Verhältnisse zunächft kaum verändert fort. Und wie die Technik wird auch die Srganifation des für den lokalen Bedarf arbeitenden Handwerks sich so bald nicht verändern.
Anders steht es mit den zu großinduftrieller Entwickelung neigen⸗ den Gewerben, deren Einführung in Japan wesentlich eine Frage der Technik und der Rentabilität ist. Hier ist der Staat vorangegangen mit hi von Fabriken nach europäischem Muster, mit ein⸗ geführten Maschinen und fremden Angestellten. Es handelte sich dabei um zweierlei Dinge: einmal um Unternehmungen, welche eng mit den direkten Zwecken der Staatsverwaltung zusammenhängen, Waffen⸗ und ulverfabrikation, Werften für die Marine, Bekleidung der Armee, Werkstätten für die Gisenbahnen, die Münze, die Staattz= druckerei zur Herstellung von Papiergeld, Post⸗! und Stempel⸗ marken ꝛc.; sodann um die Schaffung von industriellen Unter— nehmungen überhaupt, um vom Auslande unabhängig zu werden und die Produktionskraft des Landes zu erhöhen. So griff man die ver⸗ schiedensten Dinge an, errichtete Gerbereien und Baumwollspinnereien, Seidenfilanden, Papier, Glag., Cementfabriken ꝛc. Diese Staatz⸗ unternehmungen haben große Summen als Anlagekosten verschlungen, vielfach nicht einmal die Betriebskosten gedeckt, und von Verzinsung des Kapitals war nirgends die Rede, sodaß sie in Mißkredit geriethen und bis auf wenige zur Veräußerung gelangten, wobei der Staat von seinen großen Aufwendungen sehr wenig wleder heimbekam. Gleichwohl war die industrielle Thätigkeit des Staats nicht erfolgloz; denn eine Anzahl der von ihm mühsam ein geführten, Anfangs so schwächlichen Pflaͤnjchen hat recht fefte Wurzeln
eschlagen, sodaß sich die Zahl solcher Unternehmungen, Gerbereien, pinnereien, Papierfabriken 2c. nunmehr ohne jede staatliche Beihülfe von selbst vermehrt.
In engem Zusammenhange mit dem Handwerk steht der sehr, ja übermäßig entwickelte Kleinhandel, der in den größeren Städten schon außerordentlich speyialssirt ist, während auf dem Lande der allgemeine Kramladen vorwiegt. Eine ungewöhnlich große Rolle spielt der Gewerbebetrieb im Umherziehen, namentlich für Biktualien⸗ handel, Flickgewerbe u. dergl. Die größeren Medizinfabrikanten vertreiben ihre Produkte hauptsächlich durch von ihnen angestellte Hausirer, ein wichtiger Erwerbszweig bei der japanischen Vorliebe für allerlei fertig verkaufte Mittelchen. Sehr groß ist auch verhäͤltniß⸗ mäßig die Zahl derer, welche von der Erquickung und dem Vergnügen ihrer Mitmenschen leben.
Kunst und Wissenschaft.
Glektrische Kraftübertragung.
Im Nachfolgenden geben wir unseren Lefern eine kurze Dar⸗ stellung der epochemachenden Kraftübertragung, welche gegenwärtig von Lauffen am Neckar nach dem Ausstellungs gebäude der elektrotechnischen Aus stellung zu Frankfurt a / M. geführt wird. Ein Problem, welches von vielen Gelehrten und fozar Fachleuten noch bis in die letzte Stunde als ungusführbar bezeichnet wurde, ist glänzend gelöst und verspricht der Elettrizttaͤt die groß. artigste Verbreitung auf dem Erdenrund.
Es handelte sich darum, eine Wasserkraft von 300 Pferdestärken
einen Theil des Neckarfalls bei Lauffen in elektrische Energie umzu 1 und letztere weit entfernt, 175 Em, im Frankfurter Ausstellungs⸗ . äude zu verwenden. Es kam ferner darauf an, möglichst dünne eitungen anzuwenden, das hat zur eh daß die Ströme, welche durch die Leitungen gefübrt werden, sebr hoch gespannt sein müssen. Obgleich hierdurch die längs der Bahn sich hinziehende Luftleitung, etwa wie die Schienengeleise beim Nahen der Jüge, gefahrbringend wird, sind Unfälle in den Krafterzeugungs⸗ und Aufnahmestationen, auf die die Thätigkeit des Personals sich allein beschränkt, wegen der dort herr⸗ schenden geringen Spannung fast ausgeschlossen, und auch die Leitungen sind mit vortrefflichen Einrichtungen versehen, die eine momentane Unterbrechung des Stromes sichern.
Die Einrichtung ist in Kurzem folgende: Eine Turbine in Lauffen treibt eine Dynamomaschine, die große Mengen elektrischen Stromes von niedriger Spannung erzeugt. Dleser wird in Stromumwandlern (Transformatoren), dle sich in verschloffenen Räumen befinden oder gegen Berührung geschützt sind, auf die hohe Spannung ge⸗ bracht Aus den Transformatoren gelangt der bochgespannte Strom in drei für das Drehstromsystem erforderliche Kupferleitungen von der Stärke gewöhnlicher Telegraphendrähte, welche shn seiner Verwendungsstelle Frankfurt zuführen. Als Stützen dienen 30900 Telegraphenstangen, welche besonders konffruirte, zum Tbeil sehr große Porjellanisolatorsn tragen. Da diese ohne Weiteres die hohe Spannung, namentlich bei feuchter Witterung, nicht genügend isoliren, so sind im Innern der Isolatoren Delrinnen angebracht; das in diesen befindliche Oel erschwert dem Strom, der unter Umständen auf der äußeren Oberfläche der Isolatoren sich ver⸗ breitet, den Uebergang zu den Eisenstützen und Holzstangen, die mit der Erde in Berührung stehen. Das Gewicht der drei, zufammen h39 km langen Kupferdrähte beträgt nicht weniger als 69 605 kg Ein Kilo Tupferdraht kostet etwa gegen 2 1 Die Fortleitung der in Lauffen vorhandenen Energie in Spannungen, wie sie gewöhnliche elektrische Licht⸗ leitungen führen (etwa 100 Volt), würde mehr als das 350fache an Kupfer⸗ gewicht und Stäbe von mehr als i m Durchmesser erfordern; man ersieht schon hieraus, wie wichtig die Durchführung dieses Verfuches ist. Durch die Leitungen gelangt der Strom nach dem Ausstellungsgebãude und wird dort, da er in der hohen Spannung nicht Verwendung sinden darf, in entsprechenden Transformatoren wieder auf eine geringe Spannung zurückgeführt. Der erhaltene Strom wird verwendet, theils um viele Hunderte von Glühlampen, theils um eine Centrifugal⸗ pumpe in Thätigkeit zu setzen, deren Wassermengen von mindeftenz 10 m hohen Felsen kaskadenartig herabstürzen — eine anmuthige Allegorie auf den Kreielauf der Dinge: Der Lauffener Wasserfall ersteht in Frankfurt durch seine eigene Kraft von Neuem,
Das System, welches den gelungenen Versuch ermöglichte, ist das des Drehstromes, eine besondere Art der Gewinnung und Fort⸗ leitung von elektrischer Energie. Die Allgemeine Elektrijstäts Gefell. schaft zu Berlin und ihre Lizenzträgerin, die Mafchinenfabrik Oerlikon, haben nach diesem die Maschinen erdacht und ausgeführt.
Das Unternehmen verdankt seine Idee dem rührigen Ausstellungs vorstand Hrn. Oskar von Miller, seine Ausführbarkeit der Opfer⸗ freudigkeit der Behörden und der beiden betheiligten Fabriken sowie einem erheblichen Zuschuß Seitens der Ausstellung und hohen Gönnern der Wissenschaft und Industrie.
Die Kupferdrähte sind von der Firma F A. Hesse Söhne in Heddernheim hergeliehen. Die Konstruktion und Herstellung der Lei⸗ tungen sind vom Reichs Postamt und, soweit sie durch wüũrttembergi⸗ sches Gebiet gehen, von der Königlich württembergischen Post verwaltung fte tj während die Isolatoren die genannten Gesellschaften be⸗
afft haben.
Die Versuche sollen, wenn möglich, auch nach Schluß der Aus stellung fortgesetzt werden. Den Beohichtungen der ad hoe ein- gesetzten Prüfungskommission der Ausstellung haben sich mehrere ö . voran die Technisch - physikalische Reichs ⸗AUnstalt, an= geschlossen.
21. Deutscher Juristentag.
Die Berathungsgegenstände des gestern in Köln Juristentages sind folgende:
* Für, die erste Abtheilung:
I) Wie ist den Mißbräuchen, welche sich bei den Abzahlungs⸗
geschäften herauggestellt haben, entgegenzuwirken? Gutachten: des Justiz⸗ Raths Richard Wilke zu Berlin und des Privatdozenten Gerichts · Assessors Dr. Heck zu Berlin. Referenten: Justiz⸗Rath Makower zu Berlin und Landrichter Dove zu Frankfurt a. M. 2) Empfiehlt es sich, im künftigen deutschen bürgerlichen Gesetzbuch die Anfechtbarkeit der Schenkungen aus dem vom Ent wurf aufge⸗ stellten Gesichtsyunkt des außerordentlichen Pflichttheils oder aus dem des Uebermaßes festzuseßen? Gutachten: des Professors Br. Friedrich Endemann zu Königsberg i. Vr. und des Juftiz-⸗Rathz Dr. C. F. Reatz in Gießen. Referenten; Professor Pr. Th. Kipp ju Kiel und Privat. Dozent Dr. A. von Tuhr zu Heidelberg. ) Ueber die zweckmäßigste Regelung des Inventarrechtß und bie im Entwurf des B. Se Bg. versuchte Gestaltung desselben. Gut⸗ achten: des Landgerichts Raths Munk zu Berlin und des Landrichters Dove zu Frdnklurt a. M. Referenten: Professor Dr. R. Leonhard zu Marburg und Justiz Rath Wilke zu Berlin. 4) Ist die Befltim⸗ mung des 5§. 283 des Entwurfs eines B G.. B. zu billigen, wonach die Aufrechnung bewirkt, daß die beiderseitigen Forderungen in dem sich deckenden Betrage mit dem , als erloschen erklärt gelten, in welchem sie als zur Aufrechnung geeignet sich gegenüber⸗ etreten sind? Gutachten: des Privatdozenten Dr. Ludwig Gold— er zu Göttingen und des Ober ⸗Landesgerichts ⸗ Raths Huber zu Colmar; Referenten: Justiz-Rath Dr. C. F. Reatz zu Gießen und Dr. Friedrich Endemann zu Königsberg i. Pr. 56) Welche Rechts wirkungen insbesondere hinsichtlich des Regresses sind an die Indoffi⸗ rung von Lagerscheinen (Warrants) zu knüpfen? Gutachten: des Rechtsanwalts Dr. Max Hachenburg zu Mannheim und des Pro- fessors Dr. Georg Cohn zu Heidelberg; Referenten: Professor Pr. Cosack zu Gießen und Rechtanwalt und Bankdirektor Dr. Hermann Simon zu Berlin.
B. 14 die zweite Abtheilung:
6) Ist die vom Entwurf des B. G. B. angenommene Stellung des Testa. nentsvollstreckers zu billigen, und wie ist sie nöthigenfalls anders zu regeln? Gutachten des Professors Dr. Gustar Hartmann zu Tübingen und des Geheimen Justiz⸗Raths Professors Dr. von Cuny zu Berlin. Referenten: Geheimer Justiz⸗Rath Pro- fessor Dr. Gierke zu Berlin und Justiz⸗Kath M. Levy zu Berlin. 7) Empfiehlt sich die Beibehaltung der Grundsätze des Entwurfs eines B. G. B. über Verschollenheit und Todeserklärung? Gutachten des Professors Dr. Hölder zu Erlangen und des Rechtsanwalts Dr. Heinsen zu Hamburg. Referenten: Geheimer Justiz⸗Rath Professor Dr. Brunner zu Berlin und Ober ˖ Landesgerichts ⸗Rath Heins heimer zu Karlsruhe. 8) Bedarf das Sostem des gesetzlichen Gäterstandes in dem Entwurf des B. G.-B. einer grundsätzlichen Abänderung und in welcher Richtung? Gutachten des Geheimen Hofraths Professors Dr. Richard Schröder zu Heidelberg und des Landgerichts Raths Brübl zu Bautzen. Referenten: Justiz Rath Dr. Elven zu Köln und Amtsrichter Bunfen zu Rostock. 9) Sind die im Entwurf des B. G.-B. vorgefehenen Arten des Pfandrechts an Grundstäcken, einschließlich der Grtundschuld, beizubehalten? Gutachten des Justiz-Raths M. Levy zu Berlin. Referenten: Geheimer Justiz⸗ Rath Professor Dr. Dernburg zu Berlin und Professor Dr. Franz Klein zu Wien. 10), In welcher Weise ist die Stellung des Guttzgenventars zu den Rechten der Real- und Personalgläubiger und zu dem Pfandrecht des Verpächters zu regeln? Gutachten des Geheimen Regierrnge⸗ Raths Dr. ne,, zu Berlin und des Amisrichterg Bunsen zu Rostock. Referenten: Professor Dr. Enneccerus u Marburg und Rechtganwalt Möͤrschell zu Würzburg.
9) 36 de war r g nns
ie bedingte Verurtheilung im Strafrecht einzuführen? Gutachten des Professors Dr. Hugo Meyer zu Tübingen ann des Keheimen Justli Raths Professors Dr Hermann Seuffert zu Bonn. Referenten: Reichsgerichts · Rath Löbell zu Leipzig und Reichsgerichts⸗ Rath Dr. Stenglein zu Leipzig. 12) Soll die Trunksucht als solche
eröffneten
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