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versicherung eine demoralisirende sein soll, fehlt nach dem Vorstehenden und auch wobl sonst jeder Anbalt. .
Es ist ja auch an sich natürlich, daß die Arbeiter sich vor Unfällen möglichst büten. Jedermann sucht sich Leib und Leben zu erhalten, dem Schmerz zu entgeben, vorwärts zu kommen; einige erbarmenswerthe oder erbärmliche Ausnahmen wollen dagegen nichts verschlagen. .
Was sodann das angebliche Ruhekissen der Arbeitgeber anlangt, so gestatten die deutschen Gesetze, den Unternehmern nach Maßgabe der in ihren Betrieben vorgekommenen Unfälle Zuschläge aufzuerlegen oder Nachlässe zu bewilligen. Ganz abgesehen von dem Mitgefühl und von dem Ghrgefühl, wodurch jeder Arbeitgeber gedrängt wird, die Unfälle in feinem Betriebe möglichst zu vermindern, wächst mit den steigen den Umlagen naturgemäß das Interesse des Einzelnen wie der Gefammtheit an der möglichsten Hintanhaltung von Unfällen. Die Berufsgenoffenschaften nehmen denn auch gar keinen Anstand, Be⸗ triebe, welche ihnen große Lasten bereiten, mit entsprechend höheren Beiträgen zu belegen. So ist unlängst in einer süddeutschen Berufa⸗ genossenschaft einem Betriebe, der 4000 Arbeiter beschäftigt und der bereits in eine hohe Gefahrenklasse eingeschätzt war, von der Genessenschafts versammlung ein Beitragszuschlag von. 500 9s auferlegt worden, und das Reichs ⸗Versicherungsamt hat auf die Beschwerde des Betriebsunternehmers den, Zuschlag in der Höhe von 2000so aufrecht erhalten: gewiß ein höchst wirksames Mittel, um einen Unternehmer, der auf seinem „Ruhe— kiffen der Trägheit‘ etwa einschlafen sollte, aufzuwecken. Dabei wirken einzelne derartige Beispiele, welche einmal statuirt werden, in dem Kreife der Berufegenossen heilsam anregend. Was heute dem Einen begegnet, kann morgen jeden Anderen treffen, und die Berufegenossenschaften mit ihren Organen an Vertrauens männern und Beauftragten wachen, wenn einzelne Unternehmer wirklich schlafen sollten. Es kommt hinzu. daß auch hier daz Ebrgefühl der beste Verbündete der im Dienste der Humanität stehenden Berufsgenossenschaften ist. Derartige Strafzuschläge wegen ungewöhnlich häufiger Unfälle werden von den Unter⸗ nehmern bitter empfunden; Jedermann sucht sich vor ihnen wie vor etwas wenn auch nicht Schimpflichem, so doch jedenfalls nicht Em⸗ pfeblendem nach Kräften zu büten. Endlich steht die Regreßpflicht der Unternehmer mahnend im Hintergrunde.
Insbefondere hat das vorerwähnte Institut der . Beauftragten“ sich febr gut bewährt. Das Verhältniß dieser von den Beruf— genoffensckaften angestellten Reyisions Ingenieure ꝛe, deren Stellen sich gegenwärtig auf 148 belaufen, zu den staatlichen Tuffichtsbeamten, deren Stellung in Folge des Reichegesetzes vom 1. Juni 1891 eine erböbte Bedeutung erlangt hat, ist fort⸗ gefetzt ein fehr gutes. Beide Beamten haben dasselbe Ziel im Auge Ind arbeiten Hand in Hand; von Konflikten innerhalb dieser Parallel⸗ Organisation hört man nichts. .
Allerdings ist anzuerkennen, daß die verschiedenartige Fassung der Unfallverhütungsborschriften der verschiedenen Berufsgenossenschaften bei gleichartigen Gegenfständen und Vorgängen, z. B. bei Dampf- kesseln, Transmissionen, Fahrstühlen, Schneidemaschinen. Auf ⸗ zügen, Treppen und Arbeitsverrichtungen mancherlei Art wie an sich, so insbesondere für die stgatlichen Aufsichtsbeamten, in deren Bezirken die verschledenen Berufsgenossenschaften thätig find, mißlich ist; indefsen ist bereits in Aussicht genommen und von dem Verband der Berufsgenossenschaften in die Wege geleitet, für gleichartige Gegenstände und Einrichtungen bei den verschiedenen Berufsgenossenschaften möglichst gleichlautende Unfallverhütungs vor. schriften zu erlassen. Es werden guf der Grundlage der bereits geltenden Vorschriften entsprechende Entwürfe ausgearbeitet und den Berufsgenossenschaften zur Beschlußfassung im Einvernehmen mit den Arbeitervertretern unterbreitet werden.
Der Eifer und die Sachkenntniß, mit denen die Berufsgenossen⸗ schaften bisher den Erlaß der Unfallverhütungsvorschriften bearbeitet baben, verdient Anerkennung. Bereits vier Fünftel aller gewerblichen Genossenschaften haben derartige Vorschriften, welche nicht selten viel weiter gehen, als wie ein Gesetz oder eine Verfügung der Polizei zu gehen wagen würde. Die Unternehmer legen eben im Verein mit den Arbeitern die entsprechenden Fesseln sich selbst an, und dem Reichs⸗-Versicherungͥ mt ist es ein Leichtes, sich mit so wohl⸗ wollenden Absichten der Betheiligten zu befreunden und zu ver—⸗ bünden. Die ÜUnfallverhütungsvorschriften der See⸗Berufsgenossen⸗ schaft z. B. enthalten einen vollständigen Kodex zur Sicherung des Schiffahrtsbetriebes, und von den festländischen Vorschriften enthalten manche 200 und mehr Paragraphen an detaillirten Bestimmungen zur Sicherung des Lebens der Arbeiter. So zeichnen sich u. g. aus die mit einem großen Aufwand von trechnischem Wissen erlassenen um- faffenden Unfallverhütung vorschriften der Rheinisch - Westfälischen Hütten und Waljwerks⸗Berufsgenossenschaft (Krupp, Bochum, Dort mund ꝛc.), welche unausgesetzt an deren Vervollkommnung arbeitet und erst ganz kürzlich wieder einen mustergültig motivirten Nachtrag zu den bereits bestehenden Vorschriften dem Reichs ˖Versicherungsamt zur Genehmigung unterbreitet hat. .
Aus dem Gefagten erhellt, daß sich die berufsgenossenschaftliche Thätigkeit durchaus auf dem Boden einer freien Entwicklung vollzieht. Schon die Abgrenzung der Berufsgenossenschaften ist durchweg nach den Wünschen der Betheiligten, welche dieserhalb vom Reichs⸗Ver⸗ sicherungsamt zu großen Generalversammlungen einberufen waren, er⸗ folgt; die Verwaltung innerhalb der Genossenschaften vollzieht sich ehren amtlich; der Initiative der Versammlungen und Vorstände ist der weiteste Spielraum gewäbrt, und das Reichs ⸗Versicherungsamt, weit entfernt, alles regieren und reglementiren zu wollen, beschränkt sich zumeist auf die Rolle eines wohlmeinenden Berathers, der nur im Falle des Streites die ihm aufgedrungene Rolle des Richters an⸗ nimmt. Das Verhältniß des Amts zu den Berufsgenossenschaften und zu den Arbeitern ist ein gutes, auf Vertrauen begründetes. Seine Zusam⸗ setzung aus Mitgliedern des Bundegralhs, aus freigewählten Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer für Industrie, Land wirthschaft und Seeschiffahrt und aus ständigen Mitgliedern (Berufs⸗ beamten) garantirt die Aufrechterhaltung des Gleichgewichts zwischen den Interessen des Reichs, der Bundesstaaten, der Arbeitgeber und Arbeit- nehmer. Die im Schoße des Kongresses bereits aus gefprochene Meinung, als manöverirten die Berufsgenossen⸗ schaften wie ein geborchendes Volk unter der Direktion des Reichs Versicherungsamts, in welchem die ernannten Funktionäre“ Alles machten, ist irrig, und ebenso die dort nicht gerade in wohlwollendem Sinne bereits zum Besten gegebene Ansicht, das Amt sei nur ‚ein Werkzeug in den Händen des Reichekanzlers“. Das Amt ist frei und unabhangig, seine Entscheidungen endgültige, und diese Selbständigkeit ist schon deshalb nothwendig, weil der Gesetzgeber ihm weitgehende quasi gesetzgeberische Funktionen über⸗ tragen hat, wie die Begrenzung des Kreeises der versicherungspflich⸗ tigen , die Genehmigung eventuell Oktrovirung der Gefahren⸗ tarife u. A.
Was die Berufsgenossenschaften anlangt, so wurde schon hervor⸗ gehoben, daß dieselben den Wünschen der Betheiligten entsprechen; die vielen Schiedsgerichte aber erleichtern eine sachgemãße Findung des Rechts und verkürzen dem Arbeiter die Wege, und im Ganzen ist nicht zu übersehen, daß eine große Arbeitslast leichter von vielen als von wenigen Schultern getragen wird. Beträgt doch die Zahl der im Jahre 1880 zur Anmeldung gelangten Unfälle 200 439, unter denen 42 206 schwere (zu entschädigende) waren. Rechnet man hinzu, daß im Laufe der Zeit die Verhältnisse der Verletzten sich ändern und neuer Regelung bedürfen, . bei jeder wegen Erhöhung oder weiteren Sinkens der Erwerbsfähigkeit erfolgenden Rentenberabsetzung oder Rentenerhöhung Korrespondenzen geführt, Bescheide ertheilt, eventuell schieds gerichtliche Berufungen nnd Rekurse durchgeführt werden müssen, daß die Umlagen steigen, die Reservefonds anwachsen — derlenige der Knappschafts Berufgenossenschaft beträgt bereits 12 Millionen Mari — daß die Beziehungen zu den Staats- und Kommunalbehörden, die Handhabung der Unfallverhütungsvorschriften, die Kontrole der Be— triebe und das Lohnnachweisungswesen viele Arbeit verursachen, so wird man sich kaum wundern können, daß der für etwa 14 Millionen Versicherte bestehende Verwaltungsapparat nicht geringe Dimensionen
angenommen hat. Wir sehen eben ein vollkommen neues soziales Gebäude vor uns, das dringendsten Bedürfnissen der Gegenwart ge⸗ nügt und in seinen Dimenstonen der Zahl derer entspricht, für die es errichtet worden.
Wie wenig die Berufsgenossenschaften geneigt sind, in ihre Ver schmelzung oder Auflösung zu willigen, ist erst vor Kurzem zu Tage getreten, als es sich um den Antrag der Buchdrucker ⸗Berufsgenossen schaft auf Auflöfung der Papierverarbeitungs⸗Berufsgenossenschaft und deren Vereinigung mit ihr handelte. Die Papierverarbeitungs⸗ Berufs genossenschaft sträubte sich lebhaft hiergegen und führte bei dieser Gelegenheit unter Anderem Folgendes aus:;
„Wir können wohl behaupten, daß die Verhältnisse unserer Berufsgenossen zueinander innerhalb der Genossenschaft durchaus be⸗ friedigende sind, und wir würden es bedauern, wenn dies gedeibhliche Zusammenwirken durch Auflöfung der Genossenschaft eine Störung erleiden würde. Die bisher gemeinschaftlich geleistete und uns lieb gewordene Thätigkeit hat ein Band um die Berufsgenossen ge⸗ schlungen, welches ein wohlthätiges Bewußtsein der Interessengemein ⸗ schaft ins Leben gerufen hat.
Dieser ideale Gesichtspunkt, welcher auch in der Gesetzgebung bei der Schaffung der Berufsgenossenschaften obgewaltet hat, dürfte unserer Ansicht nach nicht als gering in Betracht zu ziehen sein.
Die überwältigende Majorktaͤt, mit welcher unsere Genossenschafts⸗ versammlung sich gegen den Antrag der Buchdrucker ⸗Berufsgenossen⸗ schaft erklärt hat, dürfte ein genügendes Zeugniß von der innerhalb unserer Genoffenfchaft herrschenden Ueberzeugung ablegen 2c.“
Diefe Darftellung führt in wenig Worken eine beredte Sprache; sie eröffnet eine Perspektive auf die den Berufsgenossenschaften, auch abgefehen von der Unfallversicherung, innewohnende Ideen und Lebenzgemeinschaft, welche sozialpolitisch von hohem Werth ist. Dabei stehen gerade innerhalb der vorerwähnten Genossenschaft manche unter den leitenden Persönlichkeiten auf dem politischen Stand⸗ punkt derer, welche die berufsgenossenschaftliche Organisation, bevor sie geschaffen war, bekämpften. — Aehnliche Beweise dafür, wie sehr die Induftriellen sich des einmal geschaffenen Zusammenschlusses freuen, wären noch viele beizubringen. Diefes Gefühl der Interessengemeinschaft durchtieht die großindustriellen wie die kleingewerblichen Berufs genossenschaften bis hinab zu der Berufsgenossenschaft der Schorn⸗ fteinfegermeister, deren hohe Verwaltungskosten so häufig ins Feld ge⸗ führt werden. Diesen Schornsteinfegermeistern liegt nicht viel an den relativ hohen Verwaltungskosten, die sie bei der Vermögenslage, worin sie sich zu befinden pflegen, mit Leichtigkeit tragen; viel liegt ihnen und allen Anderen dagegen an ihrem nun endlich erfolgten kor⸗ porativen Zusammenschluß, dem zu Liebe sie jene Kosten gern in den Kauf nehmen.
Die Berufsgenossenschaften haben sich auch im Uebrigen mit dem Inhalt des Gesetzes in allen wesentlichen Punkten einverstanden er ⸗
lärt. Das Reiche⸗Versicherungsamt hat im Jahre 1891 unter ihnen
eine Enquéte darüber veranstaltet, ob und inwiefern die Gesetze etwa geändert werden möchten. Das Votum der Mehrzahl ging dahin, zu⸗ nächst die Unfallversicherung auszudehnen auf die noch nicht versicherten Betriebe: Handel, Kleingewerbe, Handwerk, Fischerei, eine Aenderung der Gesetze dagegen zurückzustellen; für den Fall der Aenderung aber hat man fundamentale Modifikationen nicht vorgeschlagen. Insbesondere auch ist man aus guten Gründen mit dem Umlagesystem‘, modifizirt durch die bestehende Vorschrift der Ansammlung erheblicher Reserve⸗ fondt, durchaus einverstanden. Daz Thesauriren an allen Ecken und Enden hat zweifellos seine großen Schattenseiten. Jede Generation und jedes Jahr hat ohnehin für seine Lasten aufzukommen. Es ist nicht zu be⸗ fürchten, daß das in Deutschland geltende System, welches die ditponiblen Mittel im Wesentlichen der Industrie beläßt, statt Schätze der todten Hand anzusammeln, etwa Schiffbruch leiden wird. Mit Unrecht hat man das System ein solches des Verschwenders genannt; man könnte es besser ein System der Schonung und Sammlung der Kräfte nennen.
Wenn man zu Ungunsten der deutschen Organisation angeführt hat, deß dieselbe die Prozesse doch nicht hintanzuhalten vermöge, so ist die Thatsache an sich richtig. Allein einerseits werden die Prozesse nicht mehr zwischen dem Arbeiter und seinem Arbeitgeber geführt, fondern es handelt sich um die Geltendmachung eines öffnt⸗ lich ⸗ recktlichen Anspruchs gegenüber einem mit obrigkeit⸗ lichen Rechten ausgestatteten Selbstverwaltungsorganismus, also gewissermaßen um die Objeltivirung subjektiver Ansprüche; fodann sind die Prozesse auch gar nicht so übermäßig häufig. Denn wenn im Jahre 1890 bei den vom Reichs Versicherungsamt ressortirenden 1231 Schiedegerichten im Ganzen 14 3795 Berufungen anhängig gemacht worden sind, so stehen denselben S6 h6õ0 erstinstanzliche Bescheide gegenüber (50 175 Bescheide, durch welche erstmalig Renten festgestellt, beziehungsweise abgelehnt, 30 385 Bescheide, durch welche laufende Renten abgeändert worden sind), so daß noch nicht einmal der fünfte Theil der Bescheide angefochten worden ist. Ebensowenig wird man die Zahl von 2554 Rekursen, die im selben Jahre beim Reichs Versicherungsamt erhoben wurden, Angesichts der zahlreichen (10090) schiedsgerichtlichen Erkennt⸗ niffe, deren Anfechtung durch Rekurs möglich war, besonders hoch finden können. Daß die Arbeiter zur Aufstellung frivoler Forderungen neigten, kann keineswegs behauptet werden; auch spielt die Simulation eine ganz untergeordnete Rolle. Gerade der Umstand, daß sowohl bei den Schledsgerichten, als auch im Reichs ⸗Versicherungsamt Arbeiter vertreter an der Rechtsprechung theilnehmen, hindert die Arbeiter an der Erhebung simulirter Ansprüche; denn sie wissen sehr wohl, daß Ihresgleichen in strenger Gerichtigkeit und Ehrenhaftigkeit gerade in diefem Punkt sehr feinfühlend sind. Allerdings läuft natürlich auch hier wie anderswo menschliche Schwäche und Schlechtigkeit mit unter, aber nicht mehr als anderswo; die Arbeiter sind eben nicht besser aber auch nicht schlechter als der Durchschnitt der Nation.
Auf fernere Einzelheiten einzugehen, würde zu weit führen; es möge genügen, zum Schlusse noch hervorzuheben, daß, gleich wie die Arbeitgeber fich freuen, der Haftpflichtprozesse ledig zu sein, auch in der deutschen Arbeiterschaft eine allgemeine Be⸗ friedigung wegen der ihr dargebotenen Unfallversicherung besteht. Die Arbeiter fühlen sich und ihre Familien für den Fall, daß das Unglück eines Unfalls sie trifft, vor Elend und Norh ge⸗ sichert. Dazu kommt die heilsame Wirkung, welche die Organisation dadurch ausübt, daß sie die Arbeiter in unmittelbare Beziehungen zu den Arbeitgebern setzt, und daß die Arbeitgeber, weit entfernt, nunmehr von allen ferneren Pflichten sich entledigt zu glauben, erfahrungsgemäß auf dem Gebiete der Arbeiterfürsorge und der Wohl⸗ fahrtseinrichtungen je nach ihren Mitteln die bestehenden Lücken gern immer mehr ausfüllen. Keineswegs hat das Gesetz die Näs stenliebe ertödten wollen oder ertödtet; dasselbe giebt nur ein großartiges Beispiel, zu hüten, zu heilen und zu helfen, und dieses Beispiel zieht naturgemäß wie jedes gute Beispiel vieles andere Gute nach sich.
Etatistik und Volkswirthschaft.
() Invaliditäts⸗ und Altersversicherung.
Im Kreise Schweidnitz ist die Zahl der Altersrentner nunmehr bereits auf 321 gestiegen; im Kreise Striegau beträgt sie 150; im Kreife Reichenbach 1820; im Kreise Grottkau 217; im Kreise Bunzlau 237.
Ländliche Arbeiterverhältnisse.
Wie der Wes. Ztg.“ mitgetheilt wird, hat der Centrakvorstand der Landwirthschaftsgesellschaft in Oldenburg beschlossen, Er⸗ hebungen über die ländlichen Arbeiterverhältnisss des Herzogthums anzustellen. Zu dem Zweck werden Vertrauens männer in den vier Distrikten des Landes an der Hand festgestellter Fragebogen Berichte anfertigen, die dann später von vier Central vorstands - Mitgliedern als Vertreter der vier Distrikte gesammelt und zusammengestellt werden sollen.
Zur Arbeiterbewegung.
Der geschäftsführende Ausschuß der Berliner St ri ke⸗ Kontrol⸗Kommission erläßt im „Vorwärts eine Ansprache an die Gewerkschaften Berlins, in welcher heftig Klage geführt wird über die Theilnahmlosigkeit der Gewerkschaften, namentlich 3 . 5. das Unterstuͤtzungswesen. Es heißt in der An⸗ prache u. A.:
Warum haben viele der in der Kommission vertretenen Gewerk⸗ schaften keine der eingeführten 5 Pfennigmarken entnommen, trotzdem der Erlös derselben für die Unterstützung der Strikenden bestimmt ist? Warum, Ihr Delegirten, sorgt Ihr nicht für Einführung der Marken in Euren Gewerkschaften? Heraus mit der Sprache, warum nicht? Wovon soll der Ausschuß die strikenden Genossen unter⸗ halten, wenn nur von einigen Gewerkschaften Mittel geliefert werden? Die Branchen allein können sich nicht erhalten, dafür sind genügend Beweise da. Die Generalkommission in Hamburg kann auch nur mangelhafte Unterstützung leisten. Es sind jetzt 53 Mann zu unterstützen, und durch den Handschuhmacher⸗Strike wird sich diese Zahl noch erhöhen. Wer unterstützt nun die strikenden Arbeiter? Die Branche ist zu schwach wegen der bekannten vorjährigen Strikes. Die Strike⸗Kontrolkommission? Aber wovon? Listen wollen wir nicht herausgeben. Marken entnimmt man zu wenig — soll es so weiter gehen? Wo bleiben unsere Beschlüsse?! —
In einer Berliner sozialdemokratischen Versammlung war die Bemerkung gefallen, daß aus Mitteln der sozlaldemokratischen Partei an einen Abgeordneten bedeutende geschäftliche Unterstützungen bewilligt worden seien. Wie nun die Münchener „Neuesten Nachrichten- mit⸗ theilen, ist der sozialdemokratische Abgeordnete, welchem anus der Parteikasse mehrere Tausend Mark als Darlehn gegeben worden sind, Hr. Harm (Elberfeld). Das Darlehn sei bewilligt worden, weil fonst eme Neuwahl nothwendig geworden wäre, die noch größere Kosten Seitens der Partei erfordert hätte. Die Neuwahl hätte vor⸗ genommen werden müssen, weil der Konkurs des Kaufmanns Harm diesen unfähig gemacht hätte, dem Reichstage anzugehören.
Wie die Münchener Post *, ein sozialdemokratisches Organ, mit- theilt, finden in dieser Woche drei Versammlungen der Sozialdemokraten in München statt. Ursprünglich war nur eine Versammlung geplant, in der Liebknecht und Vollmar auf⸗ treten sollten; aber der Erstere hat sich entschieden geweigert, mit Vollmar zusammenzutreffen, und daher wird ihm eine eigene Ver⸗ sammlung zugebilligt, sobald Vollmar wieder München verlassen hat. Die „‚unbedentenden taktischen Differenzen‘ der beiden sozialistischen Führer scheinen demnach, meinen die Münch. „‚Neuest. Nachr.“, doch nicht so ganz leichter Natur zu sein.
Aus Nürnberg schreibt man der ‚Voss. Ztg.“ unter dem 21. d. M.: Eine hier abgehaltene sozialdemokratische Partei⸗ konferenz für das nördliche Bayern bestimmte die Centralstelle für die Agitation; in erster Linie sei das Centrum zu bekämpfen, doch sei das religiößse Gebiet im Uebrigen außer Acht zu lassen. Ein Delegirter brachte in Anregung, die Berliner „Jungen nicht 'Radauhrüder? und ähnlich zu nennen, da sie immerhin Genossen seien. Grillenberger erwiderte, der Ausdruck sei der zahmste für jene Gesellschaft. Ferner wurde die Anregung eines sozialistischen Partei⸗ tages für Bayern beschlossen. .
In Leipzig- Lindenau dauert, wie der Vorwärts“ berichtet, der Ausstand der Spitzenweber fort.
Der Ausstand der Steinmetzen in Pirna ist zu Gunsten der Arbeiter beendet. Der Unternehmer Haupt hatte nach dem Bericht der. Sächs. Arbeiter ⸗Ztg. 16öCzechen aus der Prager Gegend engagirt, welche aber von den ezechischen Mitgliedern des Pirnaer Fachvereins der Steinmetzen über die Sachlage aufgeklärt wurden und in Folge dessen wieder abreisten.
In Arad (Ungarn) legten, nach einer Mittheilung des . Vor⸗ wärts“, die Thonpfeifen⸗Arbeiter der r Leopold Flamm Anfang September die Arbeit nieder, weil sie bei 14. bis Iö6 stündiger läglicher Arbeitszeit (durchweg Akkordarbeit) durchschnitt ⸗ lich nur 6 Fl. die Woche verdienten. Ihre Forderung von 20 060 Lohnerhzhung wurde von der Firma abgelehnt. Nach fünf ⸗ tägigem usstand kam jedoch ein. Ausgleich zu Stande, indem die Firma 16 Yo bewilligte. Die Arbeiter benutzten dieses Resultat, um die Arbeitszeit auf zwölf Stunden n , und sind fest ent⸗ schlossen, durch straffe Organisation die Abschaffung der Akkordarbeit, die weitere Verkürzung der Arbeitszeit und einen Minimal ⸗Tagelohn zu erkämpfen.
Wie der ‚Voss. Ztg.“ aus Wien gemeldet wird, brach in der österreichischen Arbeiterpartei in Folge Stellungnahme der Arbeiterführer gegen die durch das Blatt . Volkspr. vertretene gemäßigte Richtung ein Zwiespalt aus. Eine Arbeiterversammlung beschloß, die Ausschließung der Volkspr.“, weil sie ein Gewaltakt sei und von despotischen Geschäftssozialisten ausgehe, nicht anzu⸗ erkennen, bevor nicht ein sozialdemokratischer Parteitag darüber ent⸗ schieden habe.
Nach einem Pariser Telegramm der „Köln. Ztg.“ vom 20. d. M. ist der Ausstand der Dockarbeiter in Havre beendet; die Arbeitgeber haben die verlangten 6 Franken Lohnerhöhung zugestanden. (Vgl. Nr. 221 d. BÜ.)
Handel und Gewerbe.
Subhastations⸗esultate.
Beim Königlichen Amtsgericht 1 Berlin stand am 21. September 1891 das Grundstück in der Bärwaldstraße 45 und in der Gneisenau straße??2, dem Architekten Hugo Wachtel, seit 5. 5. 1891 dem Schneider A. Behrend gehörig, zur Per steigerung. Das geringste Gebot wurde auf 1018,96 9 fest⸗ gesetzt. Für das Meistgebot von 295 10090 . wurde der Architekt Max Coßmann, Rochstraße 3 a, Ersteher. — Aufgehoben wurde das Verfahren der Zwangsversteigerung in den nachverzeichneten Grundstücken: Gneisenaustraße 64, dem Architekten Emil Lukas gehörig; — Bandelstraße 16, dem Rentier WilUhelm Franke gehörig. — ElLdenaerstraße 7, dem Kaufmann Heinrich Fisch er gehörig. .
Beim Königlichen Amtsgericht II. Berlin stand am selben Tage das Grundstück des Kaufmanns Georg Richard Damm, zu Neu-Weißensee belegen, zur Versteigerung. Das geringste Gebot wurde auf 375, 06 M festgesetzt. Für das Meistgebot von j7 060 4 wurde der Kaufmann Samuel Engel zu Berlin, Greifswalderstr. O2, Ersteher.
— Der Einlösungscours für die hier zahlbaren öster⸗ reichischen Silbercoupons ist auf 172z festgesetzt worden.
Leipzig, 21. Seytember. (W. T. B.) Kammzvug - Term in handel. La Plata. Grundmuster B. per September 3, 676 „S6, ver Oktober 3,671 „, per November 3,70 „, per Dezember 3,70 A, per Januar z. 724 M, per Februar 3,75 A,. ver März 3,774 M, per Apr 3.89 6, per Mai 3.80 6, per Juni 3,82 S, per Juli 3.52 S, per August 3, 825 ½ς Umsatz 65 900 kg. Schwach.
London, 21. September. (W. T. B.) Wollauktion. Wollpreise unverändert, Kreuzzuchten begehrt, feblerhafte unregel mäßig.
An der Küste?7 Weizenladungen angeboten.
Glasgow, 21. September. (W. T. B.) Die Ver schiffun gen von Roheisen betrugen in der vorigen Woche 7650 Tons gegen 8730 Tons in derselben Woche des vorigen Jahres.
Bradford, 21. September. (W. T. B.) Wolle fester, Preise unverandert. Garne ruhig. Stoffe unverändert.
Rew⸗Hork, 21. September. (W. T. B.) Bei lebhaftem Geschaͤft herrschte zum Anfang der Börse große Festigkeit, später gaben die Courfe etwas nach und zum Schluß befestigte sich die Börse wieder. Der Umfatz der Aktien betrug 611 0600 Stück. Der Silber vorrath wird auf 4200 000 Unzen geschäßt. Die Silber ⸗ verkäu fe betrugen 40 000 Unzen.
Vifible Supply an Weizen 24544 000 Bushels, do. an Mais 9 249 000 Bushels.
M 223.
Zweite Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
1891.
Berlin, Dienstag,
den 22. September
1. Untersuchungs⸗Sachen. Aufgebote, Zustellungen u. af ünfall, und Invalidttäts z.. Hersicherung. Berkäufe, Verpachtungen, Verpingungen ꝛc. Berloofung ꝛc. von Werthpapieren.
Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch.
9. k 10. Verschiedene Bekanntmachungen.
6. ie Deffentlicher Anzeiger.
) Untersuchungs⸗Sachen.
3b 269] Steckbrief.
Gegen den Goldarbeiter Albert Kapp, geboren am 17. Mai 1858 zu Kochersteinfeld, O. A. Neckar- fünmt. wel cer flüchtig in, ift die ünterfuchungshaft wegen Belbülfe zur Aufreizung verhängt. Es wird ersucht, , zu verhaften und in das Unter- fuchungsgesängniß zu Berlin, Alt. Moabit U / 12, abzuliefern.
Berlin, den 16. September 1891.
Königliche Staatsanwaltschaft. J.
[3b 260] Steckbrief.
Gegen den flüchtigen Photographen, ietzt Platten⸗ budengehülfen Alfred Protzel aus Zawatzki, ge⸗ boren zu Klein ⸗Zabrze am 6. August 1869, ist wegen ei fer Körperverletzung die Untersuchungshaft derhãngt.
Es wird ersucht, ihn zu verhaften und in das nächste Gerichtsgefängniß einzuliefern, mir aber zu den Akten J. 1663/91 Nachricht zu geben.
Schweidnitz, den 14. September 1891.
Der Erste Staatsanwalt.
(35489 Steckbrief.
Gegen den Arbeiter Albert Heise zu Branden burg a. 6 daselbst am 25. Juni 1863 geboren, welcher 6 verborgen hält, ist die Untersuchungshaft wegen Körperverletzung in den Akten J. 1054/91 verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Gerichts⸗Gefängniß zu Brandenburg a. H. abzuliefern.
Potsdam, den 14. September 1891.
Königliche Staatsanwaltschaft.
(35490 9
Der am 30. Januar 1865 in Reetz geborene, in Frankenfelde wohnhafte Müller Friedrich Danne⸗ berg, 1 m 65 em groß, hohe Stirn, blonde Haare, blaue Augen, blasses längliches Gesicht, ist am 2. August 1891 aus seinem Wohnort verschwunden. Danneberg ist im ö von Geldmitteln gewesen. Es wird um Auskunft über seinen Aufenthalt zu den Akten J. 1685,91 gebeten.
Potsdam, den 17. September 1891.
Königliche Staatsanwaltschaft.
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27) Aufgebote, Zustellungen und dergl.
(vbh27] , Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von der Königstadt Band 9 Blatt Nr. 695 auf den Namen des Zimmermeisters Otto Feldmüller eingetragene, Dragonerstraße Nr. 38, 39 und 40 belegene Grundstück am 19. November 1891, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt an Gerichtsstelle, Nene Friedrichstraße Nr. 13, Hof, Flügel C., Erdgeschoß, Saal Nr. 40, versteigert werden. Das Grundstück ist zur Zeit weder zur Grundsteuer, noch zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, h, Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätßzungen und andere das Grundstück betreffende , , sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichts⸗ schreiberei ebenda, Flügel D, Zimmer 42, einge⸗ sehen werden. Alle Realberechtigten werden ö.. fordert, die nicht von selbst auf den Ersteher über ˖ gehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks nicht hervorging, ins⸗ besondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kossten, spaͤtestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Ab⸗ gabe von Geboten anzumelden und, falls der be⸗ treibende Gläubiger y dem Gerichte laubhaft iu machen, wid j alls dieselben bei eststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berüclsichtigten Men ü che im Range . treten. Diejenigen, welche das Eigenthum deg Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins g Ein⸗ stellung des Verfahrens her n, . widrigenfalle nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstuüͤckẽ tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zu⸗ ,,, . . 23. , . . ag r, an obenbezeichneter Gerichts⸗
stelle verkündet werden. ⸗ ö
Berlin, den 31. August 1891.
Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 53.
I3hh28 Zwangs versteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Band 142 Nr. 64180 auf den Namen des Kaufmanng Max Mokrauer, hier, eingetragene, in der Böckhstraße, nach dem Katasterauszug Nr. 53, belegene Grundstück am 7. Dezember 1891, Vormittags 11 ühr, vor dem unterzeichneten Gericht = an Gerichtsstelle , Neue
riedrichstraße Nr. 13, Hof, Flügel CO., parterre,
aal 36, , , werden. Bas Grundstück ist mit S350. utzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Ab — 3 und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen sowie besondere Kaufbedingungen können in der Ge⸗ richtsschreiberei, ebenda, Flügel P., Zimmer 41, eingesehen werden. Alle Healberechtigten werden aufgefordert, die nicht von felbst auf den Er teher übergehenden Änsprüche, deren Vorhanden ein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Verstelgerungs vermerkt nicht hervor
ging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten spaͤ⸗ testens im Versteigerungstermin vor der Aufforde⸗ rung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte ae ei zu machen, widrigenfalls dieselben bei Fest⸗ stellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die gef ng des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bejug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 7. Dezember 1891, Nachmittags 14 Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben angegeben, berkündet werden. Berlin, den 14. September 1891. Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 51.
(35526 Zwangsversteigernng.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Niederschönhausener Parzellen Band 18 Nr. 691 auf den Namen des Glasermeisters Otto Stier hier eingetragene, in der Pappel Allee (Nr. 44) belegene Grundstück am 25. November 1891, Vormittags 105 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße Nr. 13, Hof, Flügel C., parterre, Saal 40, versteigert werden. as Grundstück ist bei einer Fläche von 14 a 69 gam weder zur Grundsteuer noch zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuer⸗ rolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschäͤtzungen und andere das Grund ⸗ stück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kauf⸗ bedingungen können in der Gerichtsschreiberei, ebenda, Zimmer 41, eingesehen werden. Alle Real⸗ berechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhan⸗ densein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Fel ee, des . Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Ver⸗ theilung des Kaufgeldes gegen die berücksich⸗ tigten Ansprüche im Range zurücktreten. ie⸗ jenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks be⸗ anspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Ver⸗ steigerungsterming die Einstellung des Verfahreng herbeizuflihren, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bejug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 25. November 1891, Nachmittags 125 Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben, verkündet werden.
Berlin, den 17. September 1891.
Königliches Amtsgericht J. Abtheilung b2.
11471
Das Kgl. Amtsgericht München LAbth. A. f. C.- S. hat am 153. Mai 1891 folgendes Aufgebot erlassen:
Bei einem am 4. v. Mts. bei dem Bauern Joh. Krimmer in Purtlhof bei Dachau erfolgten Ein⸗ bruchdiebstahl wurde ein demselben gehöriger und auf seinen Namen vinkulirter za / iger Pfandbrief der bayerischen Hypotheken und Wechselbank dahier, Lit. L. Ser. XXIII Nr. 16355 zu 1000 S ohne den dazu gehörigen Couponbogen entwendet. Auf Antrag des Cigenthümers wird nun der allenfallsige Inhaber obigen Pfandbriefmantels aufgefordert, seine Rechte bis spätestens im Aufgebotstermine am Mittwoch, 2. Dezember I. Is. Vorm. 9 Uhr im dies gerichtlichen Geschästszimmer 40 II (Augustinerstoch anzumelden und den Pfandbrief vorzulegen, widrigen⸗ falls dessen Kraftloserklärung erfolgen wird.
München, 15. Mai 1891.
Der Königliche Gerichtsschreiber: (L. 8.) Höbemeyer.
11477 Aufgebot.
Das Sparkassenbuch Nr. 2785 der Kreissparkasse Karthaus, welches über 37,50 , eingezablt in der Henriette Klammer'schen Pupillensache (Vormund Johann Kowitz in Klobezyn), nebst 5,54 S6 zuge⸗ schriebener Zinsen, im Ganzen über 43,04 M lautet, ist in seinem wesentlichen Theile angeblich verloren gere gen und soll auf Antrag der Eigenthümer,
tbeiker Gottlieb und Alwine, geb. Klammer, Fenskeschen Eheleute in Putz, Kr. Berent, amortisirt werden. Es wird daher der Inhaber des bezeichneten Sparkassenbuchs aufgefordert, spätestens im Auf⸗ gebotstermin den 195. Dezeniber 1891, Mittags 12 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 23, seine Ansprüche und Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls dieselbe für kraftlos erklärt werden wird.
Karthaus, den 12. Mai 1891.
Königliches Amtsgericht.
28144] Aufgebot.
Das Sparkassenbuch der städtischen Sparkasse zu Reppen Rr. 4143 über 675,25 S ist angeblich gestohlen und vernichtet worden und soll auf Antrag dez Eigenthümers desselben, Karl Albrecht zu Reppen, zum Zweck der neuen Ausfertigung fur kraftlos erklärt werden.
Es werden daher die etwaigen Inhaber des Buches aufgefordert, spätestens im Aufgebotztermin am 1. April 1852, Mittags 12 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht (Terminszimmer J.) das
Sparkassenbuch vorzulegen und ihre Rechte an⸗ zumelden, widrigenfalls das Buch für kraftlos erklärt werden wird. Reppen, den 3. August 1891. Königliches Amtsgericht.
35289 Aufgebot.
Der Vettelschosser Kapellenfonds, vertreten durch den Kirchenvorstand zu Neustadt bei Asbach, dieser vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Pheiffer von hier, hat das Aufgebot der Forderung des Wilhelm Liskam aus Heckenhahn, jetzt unbekannten Aufenthalts, aus der Hypothek in Höhe von 29 Thlr. 2 Sgr. 3 Pf. Band IT. Nr. 35b. des Hypothekenbuchs für die Schultheißerei Flamniersfeld für die Minder⸗ jährigen Adam Liskam aus Heckenhahn und zu Lasten der Wittwe Theodor Dinkelbach von Dasbach übernommenen, nach Artikel 277 des Grundbuchs für Rott auf das versteigerte Grundstück Flur VII. Nr. 218/1096. daselbst auf den in der Zwangs⸗ versteigerung K. 20/88 gegen die Erben der Wittwe Theodor Dinkelbach zu Basbach am 13. November 1888 hinterlegten Betrag von 228 6 88 be⸗ antragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefor⸗= dert., spätestens in dem auf den 30. Dezember 1891, Vormittags 11 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird unter Ausschluß der Forderung des 2c. Liskam und seiner Rechtsnachfolger.
Altenkirchen, den 19. September 1891.
Königliches Amtsgericht.
3652951 Oeffentliche Ladung.
In Sachen, betreffend die Anlegung der Grund bücher für die Gemeindebezirke Menningen und Minden haben:
JI. der Ackerer Theodor Charpentier zu Preist das unter Artikelnummer 23 der Grundsteuer Mutter rolle des Gemeindebezirkes Menningen auf den Namen des Charpentier Johann zu Irrel ver—⸗ zeichnete Grundstück: .
Flur 9 Parzelle 177, auf dem Rheinisch⸗ köpfchen, Acker, 12 ar 92 4m, 40/100 Thaler Reinertrag:
II. die Wittwe Johann Claßen, Susanng, geb. Meier, ohne Gewerbe zu Irrel das unter Artikel- nummer 198 der Grundsteuer Mutterrolle des Gemeindebezirkes Menningen auf den Namen Claßen Johann Erben und dessen Wittwe Susanna, geb. Meyer, zu Irrel verzeichnete Grundstück
lur 9 Parzelle 138, auf der Menningerheide, cker, 16 ar 55 am, 15/ñ 100 Thaler Rein⸗ ertrag;
III. die minderjährigen Michel, Margaretha, Katharina, Jakob, Nikolaus und Johann Michel Thommes, bei ihrer Mutter und Vormünderin der Wittwe des Schneiders Nikolaus Thommes, Anna Maria, geb. Heinen zu Irrel, gesetzlich domieilirt, das unter Artikelnummer 2607 der Grundsteuer⸗ Mutterrolle des Gemeindebezirkes Menningen auf den Namen Thome Mathias zu Irrel verzeichnete Grundbstück:
lur 9 Parzelle 184, auf dem Eselsweg, cker, ar 86 qm, 22/100 Thaler Reinertrag;
IV. die Eheleute Fuhrmann Mathias Merten und Eva, geb. Wagner, zu Echternach das unter Artikelnummer 58 der Grundsteuer⸗Mutterrolle des Gemeindebezirkes Minden auf den Namen Lanser Johann zu Echternach verzeichnete Grundstück:
Flur 6 Parzelle 2, auf Sauresberg, Acker, 2 ar 25 4m, 1,01 Thaler Reinertrag zu Eigenthum beansprucht.
Die dem Aufenthalte nach unbekannten Erben
a. des angeblich 1885 zu Irrel verstorbenen Johann Charpentier, Namens: Johann Charpentier, zuletzt in Courberie bei Paris,
b. des 1891 zu Irrel verstorbenen Johann Claßen, Namens: Christof und Johann Claßen in Amerkka,
c. des I868 zu Echternach verlebten Johann Lanser, Namens: Johann, Susanna und Anton Lanfer in Amerika, sowie die dem Namen und Auf- enthalte nach unbekannten Erben des angeblich 1865 zu Irrel verlebten Mathias Thommes — nicht Thoms — nämlich die Kinder der angeblich vor 16 Jahren in Amerika verstyrbenen Tochter des selben Clisabeth, Ehefrau Johann Afsselborn und endlich etwa sonst noch vorhandene dem Namen und dem Kufenthalte nach unbekannten Erben und Rechts- nachfolger der im Flurbuche als Eigenthümer ver⸗ zeichneten Personen werden hierdurch zur Heltend machung etwaiger Ansprüche auf den 10. Novem ber 1891, Vormittags 10 Uhr, an die unter⸗ zeichnete Gerichtestelle öffentlich geladen, mit dem Bemerken, daß, falls Ansprüche an die Grundstücke in diesem Termine nicht geltend gemacht werden, die Eintragung der zu J. bis 1V. aufgeführten Personen als Eigenthümer derselben gemäß §. 58 des Gefetzes über das Grundbuchwesen u. s. w. im Geltungsbereiche des Rheinischen Rechts vom 12 April 1888 erfolgen wird.
Trier, den 17. September 1891.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung Ve.
Oeffentliche Ladung.
Der Fabrikarbelter Carl Wagner zu Groß—⸗ Bernberg und Genossen machen Eigenthums ansprüche auf das in der , ,, Gimborn be⸗ legene, unter Artikel 667 auf den Namen des an—⸗ geblich verstorbenen Peter , , zu. Leppe verzeichnete Grundstück Flur 29 Nr. 243 geltend.
er Peter Osberghaus zu Leppe bezw. dessen unbekannte Rechtsnachfolger werden damit zu dem
3 b286]
auf den 7. November 1891, Vorm. 9 Uhr,
vor unterzeichneter Gerichtsstelle anberaumten Termin unter der Verwarnung geladen, daß, wenn sie in dem Termin ihre Eigenthumsansprüche nicht geltend machen, der oben benannte Wagner und Genossen als Eigenthümer werden eingetragen werden.
Gummersbach. den 17. September 1891.
Königliches Amtsgericht. II. gez. Bierbaum. Beglaubigt: Draeger, Aktuar,
als Gerichtsshreiber des Königlichen Amtegerichts.
ee, e. ie unbekannten Erben des Wilhelm Schmi zu Montjoie werden zur Wahrung ihrer en . dem Grundstück Flur 8 Nr. 347 der Gemeinde Montjoie auf den 24. November 1891, Vormit⸗ . 9 Uhr, vor das unterzeichnete Gericht ge— aden.
Montjoie, den 16. September 1891.
Königliches Amtsgericht. II.
35286 Oeffentliche Ladung.
Der Johann Collet (Sohn von Ricolaus Joseph) zu Montjoie bezw. dessen unbekannte Erben werden zur Geltendmachung etwaiger Rechte an den unter Artikel gꝛ der Grundsteuermutterrolle von Montjoie eingetragenen Grundstücken auf den 14. November 1891, Vormittags 9 Uhr, vor das unterzeichnete Gericht geladen.
Montijoie, den 14. September 1891.
Königliches Amtsgericht. II.
ann, e. ie mit unbekanntem Aufenthalt abwesenden Ge⸗ schwister Gustav, Wilhelm und Elvira Sürb, Letztere verheirathet mit Baron Bruno von Reppert, werden zur Geltendmachung ihrer etwaigen Rechte an dem unter Artikel 350 der Grundsteuer⸗ mutterrolle von Roetgen auf den Namen ihres Onkels, des Friedrich Stollewerk (Sohn von Isaah) zu Roetgen eingetragenen Grundstücke auf den 14. November 1891, Vormittags 9 Uhr, vor das unterzeichnete Gericht geladen.
Montjoie, den 14. September 1891.
Königliches Amtsgericht. II.
36294 Beschluß.
Auf, den Antrag der minderjährigen Geschwister Friedrich und Emilie Frankiewitz zu Cichwalde, als der nächsten Verwandten, vertreten durch ihren Vater, den Korbmacher Michael Frankiewitz zu Eichwalde und dieser wiederum vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Lau zu Neuenburg, wird der Müllergeselle Karl Eduard Gaede (Goede) aus Eichwalde, ge⸗ boren zu Münsterwalde, welcher im Jahre 1869, 1870 oder 1871 seinen letzten Wohnsitz Eichwalde verlassen hat, ohne daß seitdem eine Nachricht von ihm eingegangen, aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermine am 13. Juli 1892, Vor⸗ mittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte zu melden, widrigenfalls seine Todeserklarung er⸗ folgen wird.
Neuenburg, den 15. September 1891.
Königliches Amtsgericht.
352931 Aufgebot.
Johann Andreas Stock von Erbach, geboren am 24. Februar 1818, ist seit 1845 mit unbekanntem Aufenthalte abwesend. Auf Antrag seiner erb⸗ berechtigten nächsten Verwandten, Georg Heim's II. Ehefrau zu Erbach, wird derselbe hierdurch aufge⸗ fordert, über sein hierorts kuratorisch verwaltetes, in einer Sparkasseneinlage von 670 M nebst Zinsen vom 1. Januar 1890 an bestehendes Vermögen bei unterzeichnetem Gericht bis zum Termin Freitag, den 18. Dezember l. Is., Vormittags 9 Uhr, zu verfügen, widrigenfalls er als todt erklärt und gedachtes Vermögen seinen sich als solche ausweisen⸗ den, gesetzlichen Erben ausgeliefert werden würde.
Michelftadt, den 14. September 1891.
Großherzogliches Amtsgericht. Bogen.
365292
Durch Beschluß des K. Landgerichts Landau i. d. Pfalz vom 14 August 1891 wurden Katharina Ka⸗ roling Mohr, Wb. von Ferdinand Kunz, und Luise Wilhelmine Mobr, Wb. von Karl Amandus Wagner, Beide in Landau wohnhaft, welche bei diesem Ge⸗ richte gegen Karl Ludwig Mohr, Küfer von Landau, zur Zeit ohne bekannten Wohn und Aufenthaltsort, das Äbwesenheitsverfahren betreiben, zu dem kontra⸗ diktorisch mit der K. Staatsanwaltschaft zu führenden Zeugenbeweise darüber zugelassen:
daß Karl Ludwig Mohr von Landau im Jahre 1863 nach Amerika auswanderte und seit dem Jahre 1868 keine Nachricht mehr durch sich oder durch Dritte in seine Heimath gelangen ließ.
Termin zur Beweisaufnahme ist bestimmt auf den 5. Oktober 1891, Vormittags 9 Uhr, im Kommissionszimmer des K. Landgerichts dabier.
Landau i. d. Pfalz, den 18. September 1891.
Der Kgl. Erste Staatsanwalt: J. V. Feldbausch, K. II. St. Anw.
35284 Aufgebot.
Auf Antrag von Christian Abraham Heineken Witwe, Averie Standish, geb. Parker, hierselbst werden alle Diejenigen, welche als Erben oder Gläubiger Anspruche auf den Rachlaß des am 19. August d. J. hierfelbst verstorbenen Kaufmanns Johannes Heineken erheben, hiermit aufgefordert, folche Ansprüche spä ; iestens in dem auf Freitag, 13. November 1891. Vormittags 11 ühr, unten im Stadthause hier-
selbst, Zimmer Nr. 6, anberaumten Aufgebotstermine anzumelden.