1891 / 251 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 24 Oct 1891 18:00:01 GMT) scan diff

2. Bad. Drag. Regts. Nr. 21, Otto, Vize Feldw. vom Landw. Bezirk Wiesbaden, zum Sec. Lt. der Res. des Poi. Füs. Regts. Nr. 34, Weiler, Pfeiffer, Vize⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zu Sec. Lts. der Res. des Füs. Regts. von Gersdorff (Hess. Nr. 80. v. Bergen, Vize ˖Wachtm. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des 1. Hess. Hus. Regts. Nr. 13, Heck, Sec. Lt. von der Res. des 3. Schles. Drag. Regts. Nr. 15, zum Pr. Lt., Bersch, Vize ⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk Marburg, zum Sec. Lt. der Res. des Thüring. Ulan. Regts. Nr. 6, Roeder, Vize ⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Fulda, zum Sec. Lt. der Res. des 1. Nassau. Inf. Regts. Nr. 87, Lange, Reichert, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Frankfurt a. M., zu Sec. Lts. der Landw. Inf. 1. Aufgebots, Frühauf, Vize⸗Feldw von demselben Landw. Bezirk, zum See. Lt. der Res. des Inf. Regts. von Horn C63. Rhein) Nr. 29, Koch, La⸗ Roche, Vize⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zu Sec. Lt. der Res. des 1. Hess. Inf; Regts. Nr. 31, Walter, Vite⸗Feldm. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des 4. Bad. Inf. Regts. Prinz Wilhelm Nr. 112, Weiß, Vize Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des 4. Großherzogl. Hess. Inf. Regts. (Prinz Karl) Nr. 118, v. Marx, Vize⸗Wachtm. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Kurmärk. Drag. Regts. Nr. 14, Klumpp, Vize Wachtm. von demselben Landw. Bezirk, zum See. Lt. der Res. des 1. Großherzogl. Hess. Drag. Regts. (Garde⸗Drag. Regts) Nr. 23, Günther, Vize⸗Wachtm. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des 2. Großherzogl. Hesi. Drag. Regts. (Leib⸗Drag. Regts) Nr. 24, Kunr euth er, Vize⸗Wachtm. von dem⸗ selben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des 1 Hess. Hus. Regts Nr. 153, Canisius, Vize⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk Arolsen, zum See. Lt. der Res. des 2. Westfäl. Hus. Regts. Nr. 11, Schwarzkopf, Vije⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Psomm. Füs. Regts. Nr. 34, Koffmahn, Pr. Lt. von der Res. des s. Thüring. Inf. Regts. Nr. 95, zum Hauptm., Gött ing, Vize⸗ Feldw, vom Landw. Bezirk Meiningen, zum Sec, Et, der Res. des 3. Thüring. Inf. Regts. Nr. 94 (Großherzog von Sachsen), Dorst, Lux, Vije⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zu Sec. Lts, der Res. des 6. Thüring. Inf. Regts. Nr. 95, Heinemann, Vize⸗ Feldw. vom Landw. Bezirk II. Kassel, zum Sec. Lt. der Res. des 2. Nass. Inf. Regts. Nr. 88, Vogt, Vize⸗Feldm. vom Landw. Bezirk Weimar, zum Sec. Lt. der Landw. Inf. 1. Aufgebots, Hoff⸗ mann, Funk, Vize Feldw. vom Landw. Bezirk Friedberg, zu Sec. Lts. der Res. des 2. Großherzogl. Hess. Inf. Regts. (Großherzog) Nr. 116, Schirmer, Ser. Lt. von der Kav. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Gießen, Erne, Sec, Lt. von der Kav. J. Aufgebots des Landw. Bezirks Mainz, zu Pr. Lis, Heidelberger, Henkell, Vize Wachtm. von demselben Landw. Bezirk, zu Sec. Lts. der Res. des L Hess. Hus. Regts, Nr. 13, Ka e hl er, Vize⸗Wachtm. von dems. Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Nassau. Feld⸗Art. Regts. Nr. 27, Genthe, Sec. Lt. von der Res. des 1. Bad. Leib Gren. Regts. Nr. 109, Knoll, Sec. Lt. von der Inf. I. Aufgebots des Landw. Bezirks Heidelberg,. zu Pr. Lts., Hirtler, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Offenburg, zum Sec. Lt. der Res. des 6. Bad. Inf. Regts. Kaiser Friedrich II. Nr. 114, Reiter, Vize-Feldw von demselben Landw. Bezirk., Häfele, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Donaueschingen, zu Sec. Lts. der Res. des 3. Bad. Inf. Regts. Nr. 111, Hitze, Sec. Lt. von der Feld⸗Art. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Heidelberg, v. Hindersin, Sec. Lt. von der Feld ⸗AUrt. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Mülhausen i. C., Grupe, Sec. Lt. von der Res. des Train⸗Bats. Nr. 15, Russek, Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Straßburg, zu Pr. xts. Dinter, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Saargemünd, zum Hauptm., Nürck,. Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Molsheim, zum See. Lt, der Res. des Inf. Regts. Nr. 137, Hammann, Goettgens, Vize-⸗Feldw. von demselben Landw. hn, w e, , dee , , , n Müller, Vize⸗Wachtm. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des 1. Bad. Drag. Regts. Nr. 20, befördert. Dieckh off, Sec. Lt. von der Kav. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Straßburg, in die Kategorie der Reserve⸗Offiziere zurückversetzt und als solcher dem Schleswig -Holstein. Ulan. Regt. Nr, 15 wieder zugetheilt. Wagner, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Dieden⸗ hofen, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Nr. 135, Winkert, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Metz, zum Ser. Lt. der Res. des Inf. Regts. Nr. 98, Rheinart, Vize⸗Wachtm. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Feld ⸗Art. Regts. Nr. 165, Seydel, Vije⸗Wachtm. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Feld⸗Art. Regts. Nr. 34, befördert. Klohe, Vize ⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Stolp, zum See. Lt, der Res, des Inf. Regts. Graf Dönhoff (7. Ostpreuß) Nr. 44, Falcke, Vize⸗ Feldw. vom Landw. Bezirk Graudenz, zum Sec. Lt. der Res. des Gren, Regts. König Friedrich J. (4. Ostpreuß.) Nr. 5, Erdmann, Vize⸗Feldw. von demselben Landw, Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. von der Marwitz (8. Psad.tm) Nr 61, Duszynski, Vize ⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Landw. Inf. L Aufgebots, Kanter, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Danzig, zum Sec. Lt. der Res des Gren. Regts. König Friedrich J. (4. Ostpr;) Nr. 5, Krause, Vize⸗Feldwebel von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Gren. Regts. Graf Kleist von Nollendorf (1. Westpreuß.) Nr. 6, Voigt, Vize⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt, der Res. des Inf. Regts. von Borcke (4. Pomm.) Nr. , Braun, Vize⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Pomm. Füs. Regts. Nr. 34. Ackermann, Vize⸗Feldwebel von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des 2. Hess. Inf. Regts. Nr. 82, Hoge, Pr. Lt. von der Res. des Ulan. Regts. von Schmidt (1. Ponm ) Nr. 4, zum Rittm., Frost, Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Deutsch⸗ Eylau, zum Pr. Lt., v. Beringe, Vize Wachtm. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec Lt. der Res. des Kür Regts. Herzog Friedrich Eugen von Württemberg (Westpreuß) Nr. 5, Haken, Vize⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk Stolp, zum Sec. Lt. der Res. des Feld⸗Art. Regts. Nr. 36, Schliewen, Vize⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk Danzig, zum Sec. Lt. der Res. des Feld ⸗Art. Regts. Nr. 35, Grams, Sec. Lt. vom Train 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Pr. Stargardt. Schultz, Sec. Lt. vom Train 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Marienburg. zu Pr. Lt, Fintelmann, Pr. Lt. von den Jägern 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Lötzen, v. Schrader, Pr. Lt. von den Garde⸗Landw. Jägern 1. Aufgebots, Quicke rt, Pr. Lt. von den Jägern 1. Aufgebot d. Landw. Bez. Kreuznach, Godlewski, Pr. Lt. von den Jägern 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Danzig, zu Hauptleuten, Karl, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Gnesen, zum Sec. Lt. der Res. des Westfäl. Jäger- Bats. Nr. J Harke, Vize Feldw. vom Landw. Bezirk Küstrin, zum Sec. Lt. der Res. des 2. Schles. Jäger ⸗Bats. Nr. 6, Jekel, VijeFeldw. vom Landw. Bezirk Sorau, zum See. Lt. der Res. des Jäger-Bats. Graf York von Wartenburg (Ostpreuß.) Nr. 1, Bertog, Vize Feld. vom Landw. Bezirk Halberstadt, zum See. Lt. der Res. des Magdeburg. Jäger⸗Bats. Nr. 4. Schultz, Vize⸗ Feldw. vom Landw. Bezirk Brieg, zum Sec, Lt. der Res. des Garde⸗ Jäger ⸗Bats., Duesberg, Vize⸗Feldn. vom Landw. Bezirk J. Muͤnster, zum Sec. Lt. der Res. des Westfäl. Jäger Bats. Ur. ? Robertz. Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Köln, zum Sec. Lt. der Res. des Schleswig. Fuß⸗Art. Bats. Nr. Ä, Hensel, Schleicher, Vize⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zu Sec. Ltg. der Res. des Westfäl. Fuß Art. Regts. Nr. 7, Miehle, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Graudenz, zum Sec. Lt. der Res. des Niederschles. Fuß Art. Regts. Nr. 5. Merz, Pr. Lt. von den Pionieren 1. Aufgebots des Landwehr ⸗Bezirks Kolmar, zum Hauptm, Bs tac, Vize- Feld. vom Landw. Bez. Stettin, zum Sec. Lt. der Res. des Eisenbahn⸗Regts. Nr. 1, Fiedler, Friche, Pr. Lts. von der Res. des Eisenbahn-⸗Regts. Nr. 1, Boie, Tanneberger, Pr. Lts. von der Landw. 1. Aufgebots der Eisenb. Brig. zu Hauptleuten, Glatschke, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Beuthen, zum Sec. Lt. der Res. des Gisenbahn ⸗Regts. Nr. 1, Natalis, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk J. Braunschweig, zum Sec. Lt. der Res. des Eisenbahn⸗Regts. Nr. 2, befördert.

6) 823 , 8 .

Abschiedsbewilligungen. Im Beurlaubtenstande. Neues Palas is, 18. Oktober. Franzky, Hauptm. vom J. Auf⸗ gebot des 1. Garde. Landw. Regtg., mit seiner bisher. Uniform. Zabel, Pr. Lt, vom 2. Aufgebot des 1. Garde⸗Landw. Regts, v. Köppen, Sec. Lt. von der Res. des 1. Garde⸗Drag. Regts. Königin von Großbritannien und Irland, Tausch, Hauptm. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Königsberg, mit seiner bisherigen Uniform, Brunnem ann, Hauptm. v. d. Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Stettin, mit seiner bisher. Uniform, Gloxin Sec; Lt. v. d. Kav. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Naugard, der Abschied bewilligt. Bohn, Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Bromberg, Graf v. Bethusy⸗Huc, Rittm. von der Kav. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Frankfurt a. O., mit der Landw. Armee Uniform, v. Bethmann-⸗Hollweg, Sec. Lt. von der Kav. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Bernau, Bie gon, Ser. Lt. vom Train 1. Aufgebots des Landw. Bezirks J. Berlin, diesem mit der Landw. Armee ⸗Uniform, Hoppe, Hauptm. von der Inf. 1. Auf⸗ gebots des Landw. Bezirks Aschersleben, mit seiner bisherigen Uniform, Nieschke, Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Bitterfeld, Huth, Sec. Lt. von der Feld⸗Art 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Mühlhausen i. Th, v. Unwerth, Se. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Muskau, Siegert, See. Lt. von der Res. des Füs. Regts. General⸗Feldmarschall Graf Moltke (SSchles.) Nr. 38, Wendorff, Sec. Lt. von der Kap. 2. Aufgebots des Landw. Bezirk Glogau, Schröter, Pr. Lt. von der Inf. 1. Auf⸗ gebots des Landw. Bezirks Posen, Krakowski, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Ostrowo, Hoffmann, Pr. Lt. von der Kav. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Kosel, Schultz, Sec. Lt. von der Inf. J. Aufgebots des Landw. Bezirks J. Münster, Pieper, Sec. Lt von der Jaf. 2. Aufgebot des Landw. Bezirks Mulheim a. Ruhr, Greiff, Sec Lt. von der Inf. 2. Auf— gebots des Landw. Bezirks Bielefeld, Sattelmacher, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Dortmund, Nauck, See. Lt. von der Kav. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Hagen, Geß, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Barmen, diesem mit der Landw. Armee⸗Uniform, v. Hinüb er, See. Lt. von der Feld-⸗Art. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Detmold, Brüggemann, Pr. Lt. von der Feld⸗Art. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Essen, Kauwertz, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Erkelenz; Schniewinde. Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Köln, Charlier, Pr. Lt. von der Kavallerie 2. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, Schmidt II., Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Be⸗ zirks Saarlouis, Leroy, Sec. Lt. von der Kav. 2. Aufgebots des⸗ selben Landw. Bezirks, Niedermeyer, Hauptm. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Bremen, mit seiner bisherigen Uni⸗ form, Kriegk, Rittm. von der Kav. 1. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, mit der Landw. Armee ⸗Uniform, Feddersen, Seg Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Flensburg, Magnus, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Kiel, Hammersen, Pr. Lt. von der Kav. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Osnabrück, Bleckwenn, Pr, Lt. von der Inf. 2. Auf— gebots des Landw. Bezirks Hannover, Cretius. Sec. Lt., von der Kav. 2. Aufgebots des Landw. Bezirkꝛ Wiesbaden, Mayer⸗ Dinkel, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Frankfurt a. M., Stiehl, Pr. Lt. von der Kav. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks JJ. Kassel, v. Tordan, Hauptm. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Weimar, diesem mit der Armee Uniform, Him stedt, Second Lieutenant von der Infanterie 2. Auf⸗— gebots des Landwehr⸗Bezirks Gießen, Hillebrand, Second⸗ Lieutenant von der Feld-Artillerie 2. Aufgebots des Landwehr⸗ Bezirks J. Kassel, Keim, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Karlsruhe, Zimmermann, Sec. Lt. von der Inf. 2X. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, Flath, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Lörrach, Schlosser, Sec Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Stockach, v. Kalitsch, Hauptm. von den Garde Landw. Jägern 1. Aufgebotz, mit der Landw. Armee ⸗Uniform, Kniebe, Sec. Lt, von der Fuß— Art. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Potsdam, Deichmüller, Hauptm. von der Fuß ⸗Art. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Barmen, diesem mit der Landw. Armee ⸗Uniform. Busch, Pr. Lt. von der Fuß ⸗Art. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Meschede, Mohr, Hauptm. von der Res. des Eisenbahn⸗Regts. Nr. 1, mit seiner bisher. Uniform, der Abschied bewilligt. saiserliche Marine.

Neues Palais, 20. Oktober. Lettgau, Hauptmann vom 2. See⸗Bat., zum Vorstand des Bekleidungsamts in Wilhelmshaven

ernannt.

Literatur.

Geschichte.

ff. Memoiren des Fürsten Talleyrand, herausgegeben mit einer Vorrede und Anmerkungen vom Herzog von Broglie. Deutsche Original⸗Ausgabe von Adolf Ebeling. 3. Band. Köln und Leipzig, Albert Ahn. 1891. (Pr. 6 6) (Eine Besprechung des 1. nnd des 2. Bandes wurde in der Nr. 89 des R. u. St.. A.“ vom 15. April d. J. veröffentlicht. Die Red.) In diesem Bande wird zunächst die Publikation des Briefwechsels zwischen Lud— wig XVIII, und Talleyrand während des Wiener Kongresses fort— gesetzt. Sämmtliche Briefe waren indessen bereits bekannt, sodaß hier der Forschung kein neues Material geboten wird. Private nach trägliche Aufzeichnungen Talleyrand's über den Wiener Kongreß sind bereits im zweiten Bande veröffentlicht, doch sind diese, wie eine Ver⸗ gleichung mit jenen offiziellen Berichten lehrt, keineswegs zuverlässig. Im März 1815 wurde Talleyrand zusammen mit Metternich und Wellington nach Preßburg zu dem dort weilenden König von Sachsen ge— sandt. um dessen Zustimmung zu den Beschlüssen des Kongresses über die Theilung Sachsens zu erwirken. Die Schilderung nun, die Talleyrand von dieser Reise entwirft, lautet in dem Briefe an den König wesentlich anders als in den Memoiren. Hier ist der fran— zösische Minister der bevorzugte Vertrauensmann des Königs von Sachsen, er wird von ihm zuerst empfangen und hat eine zweistündige Unter redung mit ihm, bevor die übrigen Bevollmächtigten der Alliirten vorgelassen werden. Binnen 24 Stunden ist die Angelegenheit er— ledigt. und die Abgesandten kehren nach Wien zurück. Dem Bericht an Ludwig XVIII. zufolge dauerte dagegen der Aufenthalt in Preßburg drei Tage, und von einer Bevorzugung Talley⸗ rand's ist Nichts zu bemerken: sämmtliche drei Bevoll— mächtigte werden zunächst zusammen empfangen, sodann ge— währt der König jedem eine besondere Audienz, und zwar zuerst Metternich, erst an zweiter Stelle Talleyrand. Es ist dem— nach zweifellos, daß Talleyrand in dem Bestreben, seine Person in den Vordergrund zu stellen und den Vorgang möglichst effektvoll zu schildern, hier von der Wahrheit abgewichen ist; aus seinen Papieren hätte er sich leicht über die wahre Sachlage unterrichten können. Mit der zweiten Restauration der Bourbonen be⸗ schäftigt sich die folgende (9) Abtheilung der Memoiren. Talleyrand verließ Wien im Juni 18515 und begab sich nach Brüssel, wo Ludwig XVIII. sein Hoflager aufgeschlagen hatte. Gegen den Rath des Fürsten eilte Ludwig nach dem von den Verbündeten besetzten Paris, und hier begannen nun lebhafte Verhandlungen, die haupt- sächlich die Rückgabe der von Napoleon geraubten Kunstwerke und die Abtretung französischen Gebiets an der Ost, und Nordgrenze betrafen. Talleyrand bestritt den Verbündeten hartnaͤckig das Recht, in Folge ihres Sieges über Napoleon den Franzosen irgend welche Leistangen und Abtretungen aufzuerlegen, da der Feldzug allein gegen den von Europa geächteten Napoleon, aber nicht gegen die französische Nation unternommen sei. Die Alliirten erkannten jedoch diese staatsrechtliche Deduktion nicht an, und so wurden mehrere scharfe Noten über diese Fragen gewechselt, bis Talleyrand

schroff gegen seine politischen Gegner am Hofe, die strengen Royalisten in der Umgebung des Thronfolgers, denen sogar Vaterlandes verrath vorgeworfen wird, andererseits gegen die Preußen, welche am Lautesten empfindliche Demüthigung Frankreichs forderten. Blücher's Absicht, die Jenabrücke zu sprengen, verurtheilt er, wie begreiflich, aufs Schärfste, ganz unrichtig sind aber die Motive, welche er der Handlung des preußischen Feldherrn zu Grunde legt. Ihres Namens wegen, sagt er, hätten die in ihrer Eitelkeit verletzten Preußen die Brücke zer⸗ stören wollen, wäbrend dieser Plan vielmehr dem Vorsatze ent⸗ sprang, durch irgend eine auffallende That den Franzosen ihre Niederlage vor Augen zu führen und für die jahrelangen Mißhand⸗ lungen und Verhöhnungen, die Preußen von Frankreich erduldet hatte, Rache zu nehmen. Wenn Talleyrand ferner angiebt, die Rettung der Brücke sei einem Briefe Ludwig's XIII. zu verdanken, so ist auch das nicht richtig; nur auf einen Befehl Friedrich Wilhelm's UI. ließ Blücher von der Zerstörung der Brücke ab. Daß Talleyrand über haupt nicht mit peinlicher Gewissenhaftigkeit bei der Abfassung dieseß Theiles der Memoiren zu Werke gegangen ist, beweist schon der Umstand, daß er bei einem Rückblicke auf den Wiener Kongreß dem Zaren den Plan imputirt, die Oder zur Grenze Rußlands zu machen, wovon selbstverständlich niemals die Rede gewesen ist. In einem den Memoiren angefügten Anhang behandelt Talleyrand die Ermordung des Herzogs von Enghien. Savary, Herzog von Rovigo, hatte 1323 den Fürsten als den in⸗ tellektuellen Urheber der im Jahre 1804 vollzogenen Verhaftung und Hinrichtung Enghien's bezeichnet, und hiergegen sucht sich nun Talleyrand zu vertheidigen. Er leugnet jede Betheiligung an der Blutthat; in seiner Eigenschaft als Minister des Auswärtigen habe er wohl auf Befehl Napoleon's den mit der Verhaftung beauftragten General Caulaincourt und die badische Regierung von dem Vorgehen gegen den Herzog in Kenntniß gesetzt, aber keineswegs Napoleon die Ver⸗ haftung empfohlen oder gar an dem Prozesse Antheil genommen. Es ist nicht nöthig, hervorzuheben, daß diese Vertheidigung Talleyrand's, welche lediglich Behauptung gegen Behauptung stellt, nicht genügt, um ihn von der Betheiligung an der Unthat frei zu sprechen; andere Memoirenzeugnisse, die freilich auch nicht unbedingte Glaubwürdigkeit verdienen, sprechen für seine Betheiligung. Es ist sogar ein Brief Talleyrand's an Napoleon vorhanden, worin dringend die Festnahme des Herzogs empfohlen wird, doch wird dessen Echtheit stark an— gezweifelt. Bei dieser Beschaffenheit des Quellenmaterials ist es nicht möglich, ein abschließendes Urtheil über Talleyrand's Haltung in dem Prozesse abzugeben. Die letzte Abtheilung des Bandes bringt Mit⸗ theilungen über die diplomatische Thätigkeit Talleyrand's in London. Durch die Julirevolution 1830 wieder ins französische Ministerium zurückgerufen, ging er als Gesandter nach London und spielte hier auf dem Kongresse, welcher anläßlich der belgischen Revolution zusammentrat, eine große Rolle, wobei ihm außer seiner natürlichen Gewandtheit seine aus früheren Beziehungen herrührende Perfonenkenntniß zu Statten kam. Der Darstellung seines Londoner Aufenthalts, die bis zum Dezember 1830 fortgeführt wird, ist ein umfangreicher Briefwechfel Talleyrand's mit dem französischen Minister des Auswärtigen und der Prinzessin Adelaide, der Schwester König Ludwig Philipp's, beigefügt. Auf die Würdigung dieses Ab⸗ schnittes als Geschichtsquelle werden wir bei Besprechung des vierten Bandes, der ihn abschließen wird, näher eingehen. .

ff. Geschichte der Mediatisirung des Fürstenthums JIsenburg. Von Dr. Manfred Mayer. München, M. Rieger. 1891. Zu den zahlreichen kleinen Territorien des südlichen Und westlichen Deutschlands, welche zu Beginn dieses Jahrhunderts ihre Reichsunmittelbarkeit verloren, gehört auch das Fürstenthum Isen—⸗ burg, über dessen Schicksale in der Revolutionszeit uns der Verfasser unterrichten will. Am Mittelrhein begütert, zersplitterte sich das Isenburgische Haus im Laufe des Mittelalters in mehrere Zweige, so daß zur Zeit der Auflösung des Deutschen Reichs eine Fürstliche Isenburg-Birstein und drei Gräfliche Linien bestanden, welche sämmt⸗ lich Reichsstandschaft besaßen. In den Wirren der Revolutionskriege fühlten die kleinen Herren ihre Existenz bedroht und suchten sich daher durch engen Zusammenschluß gegen die Unterdrückung durch übermächtige Nachbarn zu sichern. Auch die Isenburger gehörten einem solchen Bunde an, jedoch gelang es nur der Fürstlichen Linie, ihre Unab— hängigkeit zu behaupten, die Gräflichen wurden mediatisirt und der Herrschaft des dem Rheinbunde beigetretenen Fürsten unterstellt. Aus- führlich schildert Mayer die Geschichte des Ländchens in der Napo⸗ leonischen Zeit; der Dienst bei dem fremden Machthaber brachte ihm weder Ehre noch Gewinn, das Land wurde mit Schulden bedeckt, und der Fürst zog sich im höchsten Grade den Haß von Mit und Nach⸗ welt zu, wenn er auch, wie Mayer zuzugeben ist, nicht härter zu be⸗ urtheilen ist, als die anderen Rheinbundsfürsten. Das Schatten wesen der Isenburgischen Souveränetät überlebte den Fall Napoleon's nicht: auf dem Wiener Kongresse wurde trotz der größten Bemühungen der Isenburger, ihre Landeshoheit zu behalten, das Fürstenthum aus der Reihe der selbständigen Staaten gestrichen. Den Grund hierzu sieht Mayer in der geographischen Lage des Landes; Hessen⸗Darmstadt mußte für die Abtretung des Herjogthums Westfalen an Preußen entschädigt werden, und deshalb wurde Isenburg dem Großherzogthum überlassen, welches wiederum einen Theil an Hessen-Kassel abttat. Im Verlauf seiner Schilderung polemisirt der Verfasser häufig gegen Treitschke, dem er namentlich Uagenauigkeiten vorwirft. Allerdings werden fich die von Mayer bekämpften Stellen Treitschke's nicht unbedingt auf— recht erhalten lassen, aber dem Verfasser selbst kann der Vorwurf ungenauer Darstellung, die er bei Treitschke rügt, keineswegs erspart werden. So nennt er den Freiherrn vom Stein stets Freiberr von Stein, und seine Behauptung, daß Preußen sich der Koalition von 1805 angeschlossen babe, ist unrichtig: es trat dem antifranzösischen Bunde nicht bei, sondern machte seinen Anschluß von der Annahme oder Äb⸗ lehnung eines Napoleon zu überreichenden Ültimatums abhaͤngig. Ganz ungenau ist endlich, um noch einen Punkt anzuführen, die Barstellung von der Entstehung des russisch⸗französischen Krieges. Als Ursache giebt Mayer nur die Weigerung Alexander's, der strengsten Handels⸗ sperre! gegen Großbritannien beijutreten, an, während der Zar nur abgelehnt hatte, die Schiffe der Neutralen mit Beschlag zu belegen, den Engländern hingegen, seinem Versprechen treu, die rufsischen Hafen verschloß. Die übrigen Bifferenzen der beiden Kaiser, in Polen, der Türkei und Deutschland, erwähnt der Verfasser gar nicht. Angefichts solcher Versehen berührt es doch eigenthümlich, wenn u. A. Treitschke getadelt wird, daß er den Fürsten Isenburg ein Regiment statt einer Brigade organisiren läßt. Das Material zu der sehr detaillirten Darstellung ist vornehmlich dem Fürstlich Isenburgischen Archiv zu Birstein, sodann dem Wiener und badischen Archiv entnommen. Zahlreiche Aktenstücke, die auf die Geschichte des Fürstenthums im Anfang unseres Jahrhunderts Bezug haben, sind in einem Anhange mitgetheilt.

„f. Das Staatsarchiv. Sammlung der offiziellen Akten⸗ stücke jur Geschichte der Gegenwart. Herautgegeben von Hanz Delbrück. 51. Bd. 5. und 6. Heft. Leipzig, Duncker u. Humblot, 1891 à Heft 1,40 A Die vorliegende Lieferung beendigt zunächft die Berichte der französischen Theilnehmer an der internationalen Arbeiterschutz Konferenz und bringt fernerhin 15 Aktenstücke, die auf die katholische Kirche Bejug baben. Von besonderem Interesfe sind die, Bestimmungen Pius' 1X. über die Papstwahl, die Erlasse Leo's XIII. an den Staatesekretär Rampolla und dessen Rundschreiben an die apostolischen Nuntien vom Jahre 1887; aus allen diesen Ur⸗ kunden tritt die Feindscaft des päpstlichen Stuhles gegen die nationale Einigung Italiens deutlich hervor. Den Schluß des Heftes ö die Generalakte der Berliner Samoa Konferenz vom 14. Juni

ff. Zeitschrift der Historischen Gesellschaft für die Provinz Po sen. Herausgegeben von Rodgero Prümers. 6. Jahrgang. 2. Heft. Posen, Jolowicz. 1891. In diesem Hefte setzen Philipp Bloch und Max Kirmis ihre Studien über die General ⸗Privilegien der polnischen Judenschaft resp. über die polnische Münzlunde fort. Jener bespricht vornehmlich das Boleslauß- Kasimir'sche Statut, welches er vollständig abdruckt, dieser orientirt uns über, die Literatur zur polnischen Münzgeschichte und giebt werthvolle

seinen Abschied nahm und sich ins Privatleben zurückzog. In der

Schilderung dieser Pariser Verhandlungen wendet er sich einerseits

Winke für die Anlegung von Münzsammlungen. Ein dritter Aufsatz von

Albert Pick beleuchtet die schwankenden Rechtsverhältnisse an der brandenburgisch⸗ polnischen Grenze im Mittelalter; er behandelt eine Abgabe, welche die Stadt Landsberg a. W. einem polnischen Kloster zu entrichten hatte. und die Verwickelungen, die sich daraus ergaben. Außerdem enthält das Heft kleinere Mittheilungen und Fundberichte, einen Literaturbericht, in dem auf die außerordentlich fcharfe Kritit Lohmevyer's von dem Werke Christian Meyer's Geschichte der Provinz Posen, aufmerfsam zu machen ist, ferner mehrere Mit- ge , r über innere Angelegenheiten der Posener Historischen Gesellschalt.

ff Das Oldenburgische Münsterland in seiner ge— schichtlichen Entwickelung. Von Pr. Niemann, Pfarrer in Kappeln. 2. Bd. Bis zur Vereinigung mit dem Herzog shum Oldenburg. Oldenburg und Leipzig, Schulze. 1891. 3 Der Verfasser behandelt die Geschichte eines kleinen Landstriches, welcher, ursprünglich zum Bisthum Münster gehörend, 1865 bei der Säkularisation Münsters an Oldenburg fiel. Alle Angelegenheiten des Ländchens werden eingehend geschildert, über die politische, Rechts— und Kirchen ˖ Geschichte werden wir belehrt, auch der Geschichte des dort angesessenen Adels ist ein umfangreicher Abschnitt gewidmet. Wenn auch der katholische Standpunkt des Verfassers unverkennbar ist, so hält er sich doch von tendenziösen Entftellungen fern. Zu scharf erscheint uns die Beurtheilung des Bischofs Fran; von Waldeck, dessen Thätigkeit bei Keller in erheblich günstigerem Lichte ge⸗ schildert wird.

Gesetze, Verordnungen ze.

. preußische Einkommensteuergesetz. Von B Fuistin g, Geheimem Ober ⸗Finanz⸗Rath und vorträgendem Rath im Finanz Ministerium. Berlin, Carl Heymann's Verlag, 1853. Geb. Pr. 12 40 —. Aus der Legion der Ausgaben und Kommentare zu dem neuen Einkommensteuergesetz ragt die vorliegende Ausgabe weit hervor. Der Verfasser, der bei der Ausarbeitung und parlamen⸗ tarischen Berathung des Gesetzes hervorragend betheiligt war, hat hier ein Werk geschaffen, welches nicht nur dem praktischen Bedürfniß zu dienen bestimmt ist, sondern auch einen hohen wissenschaftlichen Werth hat. Dieser wird nicht nur durch den umfassenden Kommentar bedingt, welcher in Gistalt von Anmerkungen dem Gesetzestext hinzu⸗ gefügt ist ein ähnlich umfangreiches und daher außerordentlich zur Orientirung geeigneteß und das Verständniß der Gesetzes bestim— mungen förderndes Material enthält keine andere der bisher erschie⸗ nenen Ausgaben —, sondern namentlich durch die dem Werke voraus— geschickte Einleitung, welche eine geschichtliche Entwicklung des preußischen Steuersystemz und daran anknüpfend eine systematische Darstellung der preußischen Einkommenstener, wie sie durch das neue Gesetz geregelt ist, enthält. Die Darstellung der geschichtlichen Ent? wicklung des preußischen Steuerfystems muß als eine hochwillkommene bezeichnet werden, da es an ähnlichen, die gesammte Steuergesetzgebung dieses Jahrhunderts umfaffenden geschichtlichen Darlegungen fehlt. Wir Haben ein werthvolles Buch von Carl Dieterich (aus dem Jahre 1875) über die der Steuerreform, welche mit dem Jahre 1820 ihren Abschluß findet; wir haben ferner von Schmoller eine in seinen Jahrbüchern (1878) veröffentlichte vortreffliche Abhandlung über die Epochen der preußischen Finanzpolitik, welche bis auf die Anfänge des preußischen Staats zurückgeht, aber die neuere Zeit ziemlich kur— sorisch behandelt; wir finden auch in den Werken über Finanzwissen⸗ schaft, wie auch in Saönberg's Handbuch der politischen Dekonomie mehr oder weniger ausführliche Abrisse der Geschichte des preußischen Steuersystems. Aber eine so gründliche und doch dabei sich nicht zu sehr in die Details verlierende Dar— stellung der Entwicklung diefes Steuersystems vom Anfang diefes

Jahrhunderts bis auf den heutigen Tag hat es bisher nicht gegeben.

Dabei zeichnet sich diese Darstellung durch ruhige Objektivität aus; sie wird nicht durch subjektive und theoretische finanzpolitische Betrach⸗ tungen, wie es mehr oder weniger in finanzwissenschaftlichen Werken der Fall ist, unterbrochen und macht mehr den Eindruck eines flreng sachlichen Referats. Schon um dieser einleitenden Abhandlung willen verdient die vorliegende Ausgabe besondere Aufmerk⸗ samkeit und Anerkennung; sie ist vornehmlich den praktischen Tinanzpolitikern und Parlamentariern warm zu empfehlen. Die darauf folgende systematische Darftellung des Snhalts des neuen Einkommensteuergesetzes, die in großen und knappen Zügen die leitenden Gesichtspunkte hervorhebt, erleichtert das Ver ständniß des Gesetzes ungemein und, gewährt daher bei aller shrer Wissenschaftlichkeit auch einen vorwiegend praktischen Nutzen. Dem Werke sind ferner die beiden bisher erschienenen Theile der Aus— führungsanweisung des Finanz Ministers beigefügt, während der noch zu erwartende, indeß noch nicht fertiggestellte dritte Theil der Ausführungtanweifung gegen 15 3 für den Bogen ven der Verlagshandlung, nachgeliefert wird. Den Be— schluß bilden ein werthvolles chronologisches Verzeichniß der eitirten Gesetze, Verordnungen, Kahinets-Ordres, Erlasse, Ver= fügungen ꝛc. und ein ausführliches alphabetisches Sachregister. So ist das Werk in seiner Gesammtheit ein für das Studium wie für den praktischen Gebrauch sowohl der Behörben wie Der Steuerpflich tigen in hervorragendem Maße werthvolles und unentbehrliches, ,. dem tieferen Eindringen in den Inhalt des Gesetzes die Wege

Wie weit das am 1. Oktober in Kraft getretene Gesetz über den Schutz von Gebrauchtmuffern bereits in die industriellen Juter— essentenkreise eingedrungen ist, davon giebt die soeben erschienene Nr. 3 der von der Anmeidestelke für Gebrauchsmuster heraus⸗ Fegebgen amtlichen Mittheibung en einen lebrreichen Beweis. Die Nr. 3 veröffentlicht zum ersten Male bereits 84 Eintragungen; bis auf Weiteres sind für die Eintragungen die für die Patente, bestehenden Klassenbezeichnungen beibehalten worden. Die meisten Eintragungen, nämlich 19, fallen in die Klasse 34 und betreffen ausschließlich hauswirthschaftliche Geräthe. Der Löwen= antheil sämmtli cher Eintragungen fällt den deutsch-3fferreichischen

annesmannröhrenwerken in Berlin zu, welche viele Luxus. und Gebrauchsgegenstände aus Aluminiumröhren auf den Markt ge⸗ bracht und durch Eintragung dor unbefugter Nachbildung geschützt haben. Ganz besonders zahlreich sind süddeutsche Fabriken bei den Eintragungen vertreten, auch unsere rheinischen Industriebezir ke haben einen erheblichen Bruchtheil zu verzeichnen.

Die Beamten⸗Befoldungstitel des Deutschen Reichs, Preußischen Staats⸗ und Berliner Stadthaushalts-Etats für das Etats jahr 1891592. Eine Zusammenstellung der Behörden, der Zahl der bei denselben angesteüten Beamten und der als Besoldung der Letzteren festgesetzten Beträge an Gehalt. und Wohnungsgeld⸗ zuschuß Im Selbstverlag herausgegeben von H. Lorenz, Berlin NW., Bandelstraße 42. Kommissians verlag: R. Hertzber 's Buch— handlung, Berlin NW., Wilsnackerstraße 12) Das vorliegende kleine Buch hat der durch seinen praktischen Rathgeber für Reichs‘, Staats, und Kommunalbeamte wohlbekannte Verfasser aus den ver⸗ schiedenen Etats zusammengestellt. Es giebt eine gedrängte Uebersicht über die Spelial, Besoldunghtitel aller Beamten ⸗Kategorien, wobei den Auskunft Suchenden ein alphabetisches Register in erwünschter . unterstützt. Das Werkchen dürfte in Beamtenkreisen des feiben

eifalls sicher fein, wie der schon erwähnte Rathgeber und dle an— deren handlichen Lorenz'schen Taschenbücher. Volks wirthschaft.

ö Geschichte des Sozialismus und geueren Kom

. sSmus, von Dr. Otto Warschauer, Professor der Staats en haften an, der Technischen Hochschule zu Darmstadt. Grste 2 eilung: Saint Simon und der Saint ⸗Simonismus. f zig, Verlag von Gustab Fock, 1892 Pr. 2 ½ Mit der vor⸗ egenden ersten Abtheilung des genannten Werks ist der Anfang ö. einer geschichtlichen Darstellung des Sozialismus und ö neueren Kommunismus gemacht, die als Lehr⸗ und 56 9, für. alle Diejenigen gedacht ift, die sich mit der sozialen 1 beschäftigen. Nach dem Plan des Verfasfers sollen hierbei i sämmtliche Schriftsteller, die durch irgend welche Veröffent⸗ n. jemals an der gegenwärtigen Gesellschaftsordnung gerüttelt aben, aufgeführt werden, sondern nur Diejenigen werden zum

Gegenstande eingehender Betrachtung und Kritik gemacht, die auf die Entwickelung des Sozialismus und Kommunismus einen entscheidenden Einfluß ausgeübt, felbständig revolutionäre Theorien aufzestellt haben oder als intellektuelle Urheber gleichartiger, agitatorischer Bestrebungen zu betrachten sind Es sollen ferner nur diejenigen Autoren berücksichtigt werden, deren Lebensgang abgeschlossen ist, da ein Gesammtbild der Ziele und Bestrebungen der noch Lebenden gegenwärtig noch nicht möglich ist. Im Ganzen sind zehn bis zwölf in sich abgeschlossene Einzelabtheilungen in Ausfickt genommen, in denen die jeweiligen Theorien und Reformwvor— schläge mitgetheilt und nach ihrem volkswirthschaftlichen Feingehalt geyrůft werden sollen. Das Ziel ist dabei, in der Verbreitung wissenschaftlicher Erkenntniß Irrtümer aufzudecken und zur Förderung des sozialen Friedens beizutragen. Es ssiegt auf der Hand, daß es, da bis jetzt nur die erste Abtheilung vorliegt, noch nickt möglich ist, darüber zu urtheilen, ob das erstrebte Ziel erreicht wird Indessen bürgt für die Richtung die vorliegende Behandlung des Lebens und der Theorien von St. Simon und feinen Nachfolgern. Er- scheint auch das Gesammtwerk etwas breit angefegt, fo erhält man doch eine klare. und übersichtliche Darstellung, welche bei aller Ausführlichkeit knapp ist und das Ziel fest im Auge behält. Das Leben und die Theorien der genannten Sozialisten sind bekanntlich schon von Lorenz von Stein in desfen Werk „Die in dustrielle Gesellschaft; der Sozialismus und Kommunismus Frank— reichs! (Leipzig, 16855, zweite Ausgabe) eingehend geschildert. War chauer bat sich, wiewohl er auch unmittelbar aus den Werken der Sozialisten geschöpft hat, auch an Lorenz von Stein angelehnt; aber seine Darstellung bat den Borzug, daß sie Weitschweifigkeiten vermeidet und in großen Zügen ein Resultat der Forschungen liefert, welche Lorenz von Stein angestellt hat. Neben einer objektiven Charakteristik der Lehre St. Simonss wird ihre historische Bedeutung dargelegt, und vom Standpunkt der Jetztzeit und der in zwischen gesammelten Erfahrungen eine * passend? Kritik daran geknüpft; gerade in diefer Kritik bewährt sich ein weiter Blick für die Bedürfnisse von Staat und Gefellschaft, wenn auch einzelne Ansichten hie und da auf Widerspruch stoßen werden. Warschauer nennt. St. Simon den intellektuellen Begründer des Sozialismus, obwobl er keineswegs den Gegensatz der Arbeiter zu den Unter nehmern groß gezogen bat und er in Wahrheit kein Sozialist war; dennoch war er der Begründer jener Richtung, weil er die ersten Konsequenzen aus Adam Smith's Grundsatz: „die Arbeit ist die Quelle aller Werthe! zog und „Arbeit und Wissenschaft“ in ihre Rechte einsetzen wollte. Zum Sozialisten Fdaben ihn erst seine Nachfolger gestempelt. Dies hat schon Lorenz von Stein a. a. O. Seite 178 richtig erkannt, indem er sagte: „St. Simon denkt noch gar nicht an eine, ohne Gigenthum und Familie gesetzte, mithin sozia⸗ listisch Gesellschafte ordnung; er hat zwar den Anstoß gegeben und den Keim der sozialistischen Konsequenzen ausgestreut, aber er hat noch

Geschichte

keinen wirklichen Sozialismus aufgestellt. Bas war erst der Schule vorbehalten, die er gründete; Von der Charakteristik Bazard' und Enfantin's gilt dasselbe, was wir von derjenigen St. Simon's gesagt haben: sie wird in übersichtlicher, systematischer Darstellung gegeben, die historische Stellung der Lehre in der sozialistischen Entwickelung dar⸗ gelegt und Taran eine in knappen, treffenden Zügen gehaltene Kritik geknüpft. Für das Verständniß der beutigen sozialistischen Bewegung

ist eine genauere Kenntniß ihres historifcken Ursprungs durchaus er⸗

forderlich, wenn man Staat und Gesellschaft mit wirksamen Waffen vertheidigen will. Hierzu gewähren nicht nur die historischen Be— trachtungen, sondern auch die kritischen Bemerkungen des vorliegenden Buchs zweckmäßige Handhabe. Leben doch zahlreiche Ideen, die in den St. Simonisten ihren Ursprung haben,“ auch heute noch in den Köpfen der Sozialisten, obwobl ihre Unbaltbarkeit und Unausführbarkeit schon vor mehr als zwei Menschen— altern erkannt ist, Bei aller Wissenschaftlichkeit, welche die Grund lage des Buchs bildet, ist es auch für die sozialpolitischen Kämpfe der Gegenwart ein brauchbares Lehr und Lesebuch. Nur eine Be— merkung noch. In der Einleitung wird zwischen Sozialismus und Kommunismus ein Gegensatz konstruirt, der uns etwas zu künstlich erscheint, innerlich nicht begründet ist und jedenfalls in der Praxis nicht anerkannt wird. Nach Warschauer will der Sozialismus nicht die Aufhebung, sondern die Umgestaltung des ind widuellen Privat⸗ eigentums, während der Kommunismus grundsätzlich dessen wirth⸗ schaftliche Existenzberechtigung leugnet'; ferner: „der Sozialismus will den Erwerb eines Jeden erleichtern, der Kommunismus den Be— sitz Allen sichern; weiter: „der Sozialismus gesteht das Recht zur Der stellung wirthschaftlicher Güter Jedem zu und verlangt vom Staat nur die unentgeltliche Ueberlassung der zur Arbeit erforderlich en Produktions mittel; der Kommunismus dagegen stellt den Staat als allein berechtigt zur Erzeugung und Vertheilung wirth⸗ schaftlicher Güter hin und fordert Ausschluß und

nichtung jeglicher Privatindustrie. Diese weder erschöpfend noch völlig zutreffend, wenigstens nicht für den modernen Sozialismus, wie er sich in der Sozialdemokrafte repräsentirt. Bebel sagt (vgl. Sozialismus und Kommunismus, von

III. Auflage, pag. 115): Unser Bestreben gent darauf, das Privat⸗ eigenthum in Gemeineigenthum, in gesellschaftliches Eigenthum zu verwandeln; für uns handelt es sich darum, die Arbeit gesellschaftlich zu organisiren und das Produkt dieser gesellschaftlichen Arbeit nach Maßgabe der Bedürfnisse an die Einzelnen zu vertheilen. Bie Sozialdemokratie würde demgemäß, wenn W.“ Erklärung richtig wäre, nicht dem Sqialismus, sondern dem Kommunismus huldigen. Bie Be— griffe sind jedenfalls nicht so scharf von einander zu trennen und fließen vielfach in einander über. Scheel sagt richtig (a. a. O.): Kommunismus ist eine extreme Form des Sozialismus.“ So scharfe Gegensaätze, wie W. meint, indem er sagt: „‚unsberbrückbare Gegen⸗ sätze trennen die Welten Beider“, sind sie nicht. Es bestehen viel größere Gegensãtze zwischen den verschiedenen Grundanschauungen und Systemen des Sozialismus selbst, als zwischen extremem Sozialismus und Kommunismus.

1 Von der Freibeit zur Gebundenheit. Von Her— bert Spencer. Vom Verfasser genehmigte Uebersttzung durch Dr. Wilhelm Vode, Berlin, Verlag von Leonhard Simion 1891. Ber alte englische Philosoph Herbert Spencer, der vornehmlich die soziale Entwickelung des Menschengeschlechts zum Gegenstand feiner philo⸗ sophischen Untersuchung gemacht hat, tritt mit diesem Aufsatz in den Kampf gegen die Sozialdemokratie. Wenn letztere sich hütet, auf die Frage, wie denn der von ihr erstrebte Zukunftsstaat ausseben wird, zu antworten und somit das verschleierte Bild von Sais zu ent hüllen, so weist Spencer auf Grund seiner Kenntniß von der mensch— lichen Natur und von den Formen, in denen sich das soziale Leben allein bewegen kann, nach, wie dieser Zukunftestaat beschaffen sein muß: eine ungeheuerlichere, schrecklichere Tyrannei? werde es nie in der Welt gegeben haben, als den Staat, wie er sich auf Grund der sozialdemokratischen Bestrebungen werde entwickeln müssen. Es gebe nur zwei Formen, in denen das soziale Leben sich bewegen kann: Freiheit oder Gebundenheit, freie Genossenschaft oder erzwungene Genossenschaft; in ersterer regele sich die Arbeit nach Verträgen, nach Angebot und Nachfrage, in der Zwangsgenossenschaft allein nach dem Kam mando einer Oberleitung. Das 'ncue System, welches die Sozialdemokratie erstrebe, sei nichts Anderes als eins Wiederherstellung des längst Überwundenen Zustandes der bürgerlichen. Gesellschaft, in, welchem sie Une Zwangs⸗ genossenschafst war. In dem Zukunftsstaat werde nur die Gebundenheit herrschen, Alles werde vertheilt, Jedem das Seine zugemessen, Jedem die Arbeit vorgeschrieben werden. Zu diesem Zweck werde ein ungeheurer Verwaltungsapparat nöthig sein, der, von selbst Dirigirende und Dirigirte schaff. Letztere würden

Sklaven werden, erstere mit wachsender Selbftsucht alle Vortheile zu

ihren Gunsten augnutzen und selbst wieder neue Klassen und Rang⸗

stufen schaffen. Vor einer solchen Entwickelung sei man um so weniger

sicher, als die Sozialdemokraten schon jetzt beweisen, daß sie fern von

Selbstlosigkeit selen. Die Rechte Fremder mißachten sie, die

Freiheit der eigenen Standesgenossen treten sie mit

Definitionen sind

Scheel in G. Schönberg's Handbuch der politischen Oekonomie,

wãhrend sie eine blinde Unterwürfigkeit und Urtheilslosigkeit gegen ibre Führer beweifen: diefe ihre Charakterzüle würden in dem Zukunftsstaat mit erschreckender Deutlichkeit zu Tage treten. Dem lesenswerthen Aufsatz, der mit logischer Schärfe die Mängel des idealen“ Zukunftsgebildes bloßlegt, ist auch in Arbeiterkreifen weite Verbreitung zu wünschen. Die vorliegende Ausgabe kostet 1 0 Eine zur Vertheilung (von Vereinen an ihre Mitglieder, von Arbeit⸗ gebern an ihre Arbeiter u. s. w) bestimmte Auflage wird von der Verlagshandlung in Partien zu dem Preise von 1043 für das Exem⸗ plar abgegeben. ö Seen, Das Archiv für soziale Gesetzgebung und Statistik, Vierteljabrsschrift von Dr. Heinri Brau n, Berlin, J. Guttentag, bringt in dem soeben erschienenen dritten Heft (des vierten Bandes) eine Abhandlung über die Syndikate der Ar⸗ beiter und Unternehmer in'Frankreisch? von dem Professor Raoul Jav an der Rechtsfaku ltät in Grenoble. Die Arbeiter · Syndikate in Frankreich sind etwa unseren Gewerkvereinen oder den englischen Trades⸗ Unions, die Arbeitgeber ⸗Syndikate den Unternehmerverbänden, wie sie bei uns hier und da bestehen, zu vergleichen. Ueber diesen Gegenstand hat bereits Professor Lexis im Jahre 1579 eine Abhandlung erscheinen lassen, welche indeß nur die Entwickelung der Syndikate, wie fie sich vor dem erst im Jahre 1884 erlassenen Gesetz über die Gründung von Syndikaten vollzogen, behandeln konnte. Raoul Jay's Abhand⸗ lung legt die neuen Gesetzesbestimmungen sowie die Resulfate dar, welche sich auf Grund dieser Einrichtungen ergeben haben, und daran knüpft er eine Erörterung über die Reformprojekte, zu denen das Gesetz neuerdings Anlaß gegeben hat. Die Abhandlung gewährt einen tieferen Einblick in die bezeichneten Verhältniffe in Frankreich. Die Entwickelung auf Grundlage des Gesetzes ist eine fehr bedeutende: im März 1884 schätzte der Handels-Minifler die Zahl der damals existirenden Arbeiter und Unternehmer ⸗Syndikate f 530; im Juli 1890 existirten deren 2755, und zwar waren 1604 allein Uñter-⸗ nehmer · Syndikate und 97 gemischte Organisationen von Arbeitern und Arbeitzebern, 643 waren landwirtkschaftliche Syndikate; da⸗ neben existiren aber noch eine große Zahl von Syndkkaten, welche ohne Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen begründet sind. Ganz be⸗ sonders auffallend ist der Aufschwung, den die kand wirthschaftlichen Syndikgtze fvon 5 auf 648) genommen haben; es gehören ihnen jetzt 400 000 Mitglieder an, welche aus ländlichen Grundeigenthümern Pächtern, Halbpächtern, ländlichen Arbeitern und anderen Leuten, die ein mit der Landwirthfchaft im Zusammenhang stehendes Gewerbe be— treiben, bestehen. Gerade auf diese möchlen wir die Aufmerksamkeit deutscher Landwirthe lenken. Die landwirthschaftlichen Syndikate, unseren ländlichen Genossenschaften vergleichbar, verfolgen verschiedene wirth— schaftliche Ziele; die meisten aber erstreben die Verdrängung der Zwischenhändler bei dem Einkauf; es wird geschätzt, daß die im Jahre 1889 von diesen Syndikaten gemeinsam bewirkten Einkäufe von Düngestoffen, Maschinen, Sämerelen 2e, sich auf 00 Millionen Franeg beliefen. Einige Syndikfate fu Hen Tie Zwischenhändler auch beim Verkauf ibrer Probukte (Kartoffeln, Gerste, Vieh, Wein, Wolle 2c.) zu verdrängen; einige haben ferner Kreditgesellschaften hegründet; bis jetzt aber ist das landwirthschaftliche Kreditwesen in Frankreich nur sehr wenig entwickelt. Die gewerkschaftlichen Organtfatssnen der industriellen Arbeiter haben bisher noch nicht die Bedeutung ge⸗ funden, wie die englischen Trades-Unions; indeß ist im Frühjahr dieses Jahres eine neue Bewegung unter den Arbeitern eingetreten der zufolge die Arbeitersyndikate jetzt wohl an Zahl und Wichtigkeit gewinnen werden; zur Förderung der Associatlonen hat die Deputieten⸗ kammer einen Antrag angenommen, durch welchen jede Beeinträchtigung des Associations rechts unter Strafe gestellt wird; der Antrag liegt jetzt dem Senat vor, der die Entscheidung darüber indes vor läufig vertagt hat. Gin jweiter Auffaöt in dem sglhben Heft bringt den Schluß der Abhandlung von Karl k über die bel gische Sozialgesetzgebung und das eit erwohnungsgesetz in Belgien vom ) August 1889. In den folgenden Abschnitten wird über den Stand dir sozialvoliti⸗ schen Gesetzgebung in Oesterreich, Ungarn, Belgien unter Abdruck der neuerdings erlassenen Gesetze über Hülfe kassen, Sonntags ruhe 2c be⸗ richtet. Ferner behandelt Pr. R. van der Borght in Köln die Sta— tistik der Unfoll= und Krankenversicherung in Beutschland“ für 1888 und 1333. Zum Schluß werden neuere Werke bon Sering (Arbeiter⸗ ausschüsse)h, Bas zunska (Zürichs Bevölkerung im TVII. Jahrhundert) und Nüblinꝗ (Ulms Baumwollenweberei im Mittelalter) hesprochen. . Nrn. 8, 9 und 10 der Annalen dez Deutschen Reichs für Gesetzgebung, Verwaltung und Statistik“, herausgegeben von Dr. Georg Hirth und Pr. Max Seydel (Verlag G. girth in München und Leipzig) enthalten den dem Reichstage vorgelegten Entwurf eines Reichs Telegraphengesetzes nebst den Beschlüssen und dem Bericht der betreffenden Reichstagẽkommission und die Be⸗ gründung zu dem Entwurf; ferner einen Aufsatz der „Statistischen Correspondenz! über das vorläufige Ergebniß der Volkszählung vom 1. Dezember 1890; weiter das Reichsgesetz über die Besteucrung des Zuckers vom 31. Mai 1891 nebst Begründung des Entwurfs und Anlagen über Zucker -⸗Produktion, Einfuhr, ⸗Ausfuhr und „Konsum— Ferner wird die Telegraphenordnung für das Reich vom 15. Juni 1391 abgedruckt. In Deft 9 wird mit einer laͤngeren Abhandlung don Dr. Paul Schön über die Organifation der st ädtischen Verwaltung in Preußen begonnen; Heft 10 bringt die Fort— setzung dabon; der Schluß liegt noch nicht vor; es werden darin zu⸗ nachst die historische Entwickelung und das geltende Recht behandelt.

Kunstangelegenheiten.

4 Mit seiner dreiundsiebzigsten Lieferung tritt der von F. von Reber und Adolf Bagersdorfer im Verlage der Verlags⸗— anstalt für Kunst und Wissenschaft (vormals F. Bruck mann) in München herausgegebene Klafsifche Bilderschatz in seinen vierten Jahrgang ein. Das Unternehmen, welches di? Denk⸗ mäler der Malerei aller klassischen Epochen in treuen mechanischen Nachbildungen zum Allgemeingut der Gebildeten aller Stände zun machen, mit vielem Erfolge bisher bestrebt war, soll mit dem beginnenden mnvierten und einem noch in Aussicht. gestellten fünften Jahrgang abgeschloffsen werden. Ein Festband., welcher von den in Fachkreifen' mit Recht als Autoritäten geschätzten Herausgebern verfaßt wird, soll sodann einen Grundriß der Geschichte der Malerei“ geben. Dadurch dürfte die Benutzbarkeit des in Bezug auf seine Anlage geradezu mustergültig zu nennenden Bilderwerks eine wesentliche Erkeichterung erfahren zumal die jetzt folgenden Jahrgänge nach der Absicht der Serauz⸗ geber die etwa noch vorhandenen Lücken einer systematischen Vollstän⸗ digkeit auszufüllen bestimmt sind. In 720 an Schärfe und Klarheit den Photographien sehr nahekommenden Autotvpien werden sodann die bedeutendsten Schöpfungen der neueren Malerei in einer Sammlung vereinigt fein, die den Namen eines klassischen“ Bilderschatzes in demselben Maße verdient, wie denjenigen eines volksthümlichen Bil⸗ dungsmittels. Neben dem schon erwähnten Text, wäre noch ein syste— matisches und alphabetisches Verzeichniß der Einzelblätter erwünscht,

das sich dem Text ohne Schwierigkeiten anfügen würde— Wenn wir diesen Wünschen noch einen weiteren hinzufügen sollen, so wäre es der, bei einem hoffentlich bald nothwendigen Neudruck des Ganzen sowie bei der Erweiterung des Unter⸗ nebmens auf andere Gebiete der bildenden Künste der Zusammen— setzung des Druckpigments der Autotypien und der Wahl des Papiers Aufmerksamkeit zuzuwenden, da die bisher gewählte stark fettige Drrckerschwärze leicht gerinnt und den Eindruck der auf glacirtem Papier gedruckten Autotypien beeinträchtigt. Die Liefe und Sättigung des Tones, welche bei der Reproduktion koloristisch kräftiger Bilder allerdings wesentlich ist, wird sich sicherlich auch auf anderem Wege in gleicher Vollkommenheit erzielen lassen.

Dichtkunst.

»Neue und neueste Deutsche Kgiserlieder.“ Eine Sammlung von Gedichten zur Feier von Kaisers Geburtstag und an deren Gedenktagen, für Schulzwecke veranftaltet von O. Köhler, Professor am Herzoglichen Carolinum zu Bernburg, Palle a. S., 1892. Richard Mühlmann's Verlagshandlung (Max Grosse).

Füßen, (Preis 1,60 Mƽ..) Nach Form und Inhalt ein auserlesener Schatz,