— In Bezug auf 5. 350 des Strafgesetzbuchs (. Wer bei der Leitung oder Ausführung eines Baues wider die allgemein anerkannten Regeln der Baukun st dergestalt handelt, daß hieraus für Andere Gefahr entsteht, wird mit Geldstrafe bis zu 969 46 oder mit Ge— fängniß bis zu einem Jahre bestraft!) bat das Reichsgericht, III. Straf⸗ senat, durch Urtheil vom 2. Juli 1891 ausgesprochen, daß auch Derjenige, welcher, ohne die allgemein anerkannten Regeln der Bau⸗ kunst zu wissen, gegen dieselben bei der Bauausführung zuwider ⸗ handelt, unter diese Strafbestimmung fällt.
VerkehrS⸗Anstalten.
Laut Telegramm aus Herbesthal ist die dritte englische Post über Ostende vom 27. d. M. ausgeblieben. Grund: Sturm im Kanal.
Bremen, 27. Oktober. (W T B.) Norddentscher Lloyd. Der Schnelldampfer Saaler ist gestern in Bremerhaven eingetroffen. Der Dampfer Kronprinz Friedrich Wilhelm“, nach dem La Plata bestimmt, hat geüern St. Vine ent, der Dampfer Braunschweig? beute Quessant passirt. Der Dampfer München“ ist heute in Antwerpen angekommen, der Dampfer Straßburg ist von Antwerpen abgegangen. Die Dampfer Darm stadt? und Preußen“ sind heute in Genua angetommen. Der Schnelldampfer Spree, von New. Vork kommend, ist heute Vormittag in Southampton eingetroffen.
— 28. Oktober. (W. T. B) Der Postdampfer Weimar“, von Baltimore kommend, ist am 27. Oktober Nachm. auf der We ser angekommen.
Ham burg, 27. Oktober. (W. T. B) Hamburg —(—Ameri⸗. kanische Packetfabrt⸗Aktiengesellschaft. Der Posi⸗ dampfer, Wieland“ hat, von New Jork kommend, heute Morgen Scilly passirt. Der Postdampfer Galicia“ hat, von New. Vork kom mend, heute Nachmittag Lizard passirt.
London, 27. Oktober. (W. T. B) Der Castle⸗ Dampfer Drummond Castle “ ist beute auf der Heimreise in Plymouth angekommen.
Theater und Mufik.
Sing ⸗Akademie.
Der Königlich sächsische Hof ⸗Opernsänger Herr Paul Jensen gab gestern in Gemeinschaft mit dem gleichfalls in Uresden wohl⸗ bekannten Pianisten Herrn Percy Sherwood ein Concert, das zablreich besucht war. Der Sänger besitzt eine klangvolle und wohl geschulte Baritonstimme, die in allen Lagen gleichmäßig leicht an— spricht; die Aussprache ist von musterhafter Deutlichkeit. Für seine Art des Vortrages eigneten sich ganz besonders die Arie aus, Susanna' von Händel, das heitere Lied des Rugantino von Beethoven und die Ballade von Löwe, während für die Lieder von Schumann, Schubert und Brahms etwas mehr Tiefe der Empfindung zu wünschen blieb. Der Pianist gebietet über eine sehr weit vorgeschrittene technische Fertigkeit. Eine größere Ruhe und Klarheit im Vortrage wird der sehr begabte Künstler gewiß noch zu erlangen im Stande sein. Er spielte außer Beethoven's E-dur-Sonate (op i09) und Schumann's großer Phantasie (- dur) noch einige kürzere Stücke von Bach ⸗Liszt, Chopin und Rubinstein, die ihm ganz besonders gut gelangen.
Im Deutschen Theater sind am Sonnabend bei der ersten Aufführung des vieraktigen Schauspiels Die Sklavin“ von Ludwig ulda die Damen Marie Frauendorfer, Paula Carlsen, Hedwig Meyer, Rosa Retty und Eugenie Lenau sowie die Herren Hermaan
Käthe Freudenfeld,
Nissen, Georg Engels, Max Pohl, Claudius Merten und Gustav Kadelburg beschäftigt.
Feuillet's Schauspiel Montjoye', das, wie schon mitgetheilt, neu einstudirt und mit theilweise neuer Besetzung im Berliner Theater am Sonnabend zum ersten Male in dieser Spielzeit in Scene geht, wird in der Titelrolle von Ludwig Barnay, in den übrigen Hauptrollen von Agnes Sorma, Nuscha Butze, Arthur Kraußneck, Albert Ulrich, Emanuel Stockhausen und Paul Nollet dargestellt. In den übrigen größeren Rollen treten Irma Selken, sowie die Herren Haack, Suske und Weiß auf.
Morgen, Abends 8 Uhr, findet in der Philharmonie das große Conceit von Francesces d' Andrade statt, in welchem die Klaviervirtuosin Fräulein Marie Wonsowska sowie das Philharmo⸗ nische Orchester (Dir. Herr Rud. Herfurth) mitwirken. — Das Pro⸗ gramm des Liederabends, welchen Fräulein Helene Oberbeck am Sonntag unter Mitwirkung der Pianistin Fräulein Helene Geisler in der Sing ⸗ Akademie veranstaltet. bringt von Schubert'schen Werken Ganymed“, „Suleika“, ‚Erlafseen. von Schumann'schen Lie⸗ dern: „Ich wandelte unter den Bäumen“, zwei Lieder der Braut,. Schöne Fremde, „Aufträge; außerdem sind Brahms. R. Franz, Blumner ꝛc. auf dem Programm vertreten. — Der nächste große Volk sunterhaltungs⸗Abend ist wegen des bedeutenden Andrangs bereits auf diesen Sonntag in Kroll' s Theater angesetzt; die Altistin Fräulein Ida Rosen mund und der Pianist Herr Gün⸗ ther Freudenberg werden u. A. darin mitwirken — In dem am Montag in der Philharmonie stattfindenden J. Concert des . Philharmoni⸗ schen Chors“ (Dirigent S. Ochs) werden folgende Solisten auf treten: Fräulein Clotilde Kleeberg. Fräulein Emma Koch, Fräulein Fräulein E. Lampe, Frau E. Pfänder⸗ y. ferner die Herren Eugen Gura, Raimund von
ur Mühlen und Dr Heinrich Reimann. — Fräulein Käthe Lenbach wird in ihrem am 4. November in der Sin g⸗Akademie statt⸗ findenden Concert u. A eine Arie aus „Figaro's Hochzeit! und Lieder von Schubert, Schumann und Rubinstein zum Vortrag bringen. — — Im zweiten Pbilharmonischen Concert unter H. Bülow's Leirung am 9. November wirkt Herr Prafessor Dr. Jos. Joachim als Solist mit, und bringt das neue Violin Concert von Bruch zur Auf— führung Die Ouverture zu Schumann's „Genoveva', Raff's Leonoren“⸗ Symphonie und das Adagio aus der III. Symphonie von Spohr bilden den übrigen Theil des Progtamms. Der Kartenverkauf wird morgen bei Bote u. Bock eröffnet. — Die Kammersängerin Fräulein Jettka Finkenstein veranstaltet in der zweiten Hälfte des November in der Sing-Akademie einen Liederabend. — Die Concertsängerin Fräulein Helene Frank wird in ihrem am 6. November im Saale der Geselischaft der Freunde stattfindenden Concert u. A. Gesänge von Pergolese, Schubert, Weber, Liszt, Brahms und O. Eichberg zu Gehör bringen.
FSagd.
Freitag, den 30. d. M., findet Königliche Parforce⸗ jagd statt. Stelldichein: Mittags 1 Uhr auf der alten Langerwischer Straße am Moosfenn. Forstrevier Potsdam, Belauf Plantagenhaus.
Maunigfaltiges
Nach dem Bericht der Verwaltungs ⸗Direktion des großen Friedrichs Waisenhauses an den Magistrat über die Waisen⸗ pflege und Zwangserziehung batte sich in dem Vierteljahr Juli / September 1891 in der Waisenpflege die Kinderzahl um 235 ver mehrt. Am 1. Oktober befanden sich in der siäbtischen Waisen pflege im Gamen 4817 Kinder (2514 Knaben, 2303 Mädchen). Bis zum 1. Oktober er. sind zur Zwangserziehung überwiesen 808 Kinder (653 Knaben, 155 Mädchen), ausgeschieden sind 417 Kinder,
sodaß am 1. Oktober noch in Zwangterziebung waren 391 Kinder
(323 Knaben, 68 Mädchen). Von diesen waren entlaufen 24 Knaben
und 4 Mädchen, im Gefängniß 3 Knaben.
Veranlaßt durch die guten Erfolge, die mit den im Jahre 1887 auf den städtischen Rieselgütern Blankenburg und Heinerst⸗ dorf ins Leben gerufenen Heimstätten für Genesende erzielt worden sind, haben die städtischen Gemeindebebörden im vergangenen Jahre beschlossen, zur weiteren Ausdehnung der Rekonvaleszentenpflege auf dem im Norden Berlins bei Pankow belegenen Gute Blan ken⸗ felde eine dritte derartige Anstalt zu errichten, die ausschließlich dazu dienen soll, Wöchnerinnen, welche dle nach ihrer Ent- bindung erforderliche Pflege im eigenen Hause oder anderweit nicht finden, mit ihren Kindern Unterkunft, ärztliche Ueberwachung und sachgemäße Verrflegung zu gewähren. Diese Heimstätte ist nunmehr fertiggestellt und soll vom 1. November d. J. ab kelegt werden. Für die Aufnahme von Personen in diefe Anstalt sind folgende Grundsätze aufgestellt worden: Die Ueberweisung einer Wöchnerin soll nicht vor dem zehnten Tage und in der Regel nicht nach dem einundzwanzigsten Tage nach der Entbindung erfolgen, doch werden spätere Aufnahmen nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Be⸗ dingung ist, daß die Wöchnerin sich in normalem Wochenbettzustande befindet und im Uebrigen wie auch ihr Kind nach ärztlicher Be⸗ scheinigung gesund, letzteres namentlich nicht augenkrank ist. Vor⸗ zugsweise sollen solche Mütter berücksichtigt werden, die ihr Kind mit in di Heimstätte bringen und im Stande find, es selbst zu nähren. Ausgeschloßsen sollen nur solche Wöchnerinnen sein, welche unter sittenpolizeilicher Kontrole stehen. Der Aufenthalt in der Anstalt soll, wie in den bereits vorhandenen Heimstätten für Genesende, in der Regel nicht über drei Wochen währen. Die Kosten für die Verpflegung einer Wöchnerin mit Kind sind vorläufig auf 2.25 für den Tag festgesetzt. Die Anträge um Aufnahme von Wöchne— rinnen sind schriftlich von approbirten Aerzten an das Bureau der städtischen Heimstätten für Genesende hier, Klosterstraße 68 1, zu richten, und es ist dazu ein bestimmtes Formular, welches von dem Bureau kostenfrei verabfolgt wird, zu benutzen. Die Entscheidung hierauf ist in jedem einzelnen Folle dem Kuratorium der städtischen Heimstätten für Genesende vorbehalten.
Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.
Wien, 28. Oktober. (W. T. B.) Der Herzog Albrecht von Württemberg wird mehrere Tage als Gast des Erz⸗
herzogs Albrecht hier verweilen. Der Herzog gedenkt auch noch gegen Ende der Woche, bevor er sich zur Notifizirung der Thron⸗
besteigung König Wilhelm's nach St. Petersburg resp. Livadia begiebt, seinen Eltern in Gmunden einen Besuch abzustatten. St. Petersburg, 28. Oktober. (W. T. B.) Die Tscherepowezer Kreis⸗Landschaftsversammlung im Gouverne⸗ ment Nowgorod beschloß, die Regierung um ein Verbot der Ausfuhr von Roggen, Roggenmehl und Hafer aus dem Kreise Tscherepowez zu ersuchen. Mos kau, 28. Okttober. (B. T. B) Die „Moskauer Zeitung“ meldet gerüchtweise, die für die Meißwachs-Gouverne⸗ ments geltenden er mäßigten Eisenbahn⸗Getreidetarife sollten auf das ganze Reich ausgedehnt werden.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)
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Wetterbericht vom 28. Oktober, Morgens 8 Uhr.
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Stationen. Wind. Wetter.
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wolkig halb bed. Regen wolkig brdeckl halb bed. wolkig bedeckt
bedeckt bedeckt wolkenlos heiter heiter!) wolkig bedeckt?) heiter wolkenlos heiter wolkig halb bed. bedeckt halb bed wolkenl. ) wolkig wolkenlos
bedeckt
Mullaghmore Aberdeen .. Christiansund Kopenhagen. Stockholm
aparanda. 772
t. Petersburg 761 Mobkau . .. 754
Cort, Queens⸗
town... 7.64 Cherbourg. 760
Ader. 7170 5 771 770 768 Neufahrwasser 764
Memel. 163 . H. Münster. .. 1768 Karlsruhe.. 764 Wiesbaden. 166 i dn ö ö emnitz .. Berlin.... 769 Wien.... 765 Breslau.. 766 Ile d' Aix. . 753 86. kJ wolł ia Trlest ... 757 bedeck
1) Reif. ) Regen und Hagelböen. I) Reif.
Aebersicht der Witterung. Während das barometrische Maximum sich etwas südwärts über das Nordseegebiet ausgebreit't hat, ist das Minimum, welches gestern über Galizien lag. ostwärts nach Rußland fortgeschritten. Dement⸗ sprechend herrschen in Deutschland nördliche und nordöstliche Winde, welche in Süddeutschland stark auftreten und unter deren Einflusse in unseren Ge—⸗ enden die Temperatur stark herabgegangen ist. Das
ufklaren, welches sich gestern im Nordwesten zeigte, hat sich fast über ganz Nord, und Mitteldeutsch land ausgebreltet, wo vielfach Nachtfröste stattfanden Ketztere dürften sich bei klarer Witterung demnächst wiederholen und sich über ganz Deutschland aus—
breiten. . Deutsche Seewarte. //, , / Theater⸗Anzeigen.
Königliche Schauspiele. Donnerstag: Opern4 haus. 220 Vorstellung. Cavalleria rusti- cama (Bauern Ehre). Oper in 1 Aufzug, nach
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dem gleichnamigen Volksstück von Verga Mustk
won Pietro Mascagni. In Scene gesetzt vom Ober
Regisseur Tetzlaff. Dirigent: Kapellmeister Wein⸗ gariner. Vorher: Das Nachtlager in Granada. Dper in 2Abtheilungen von Kreutzer. Text vom Frei⸗ herrn von Braun. Dirigent: Musikdirektor Wegener. Anfang 7 Uhr.
Schauspiel haus. 230. Vorstellung. Was ihr wollt. Lustspiel in 4 Aufzügen von Shakespeare, nach Schlegel's Nebersetzung. In Scene gesetzt vom Ober⸗ Regisseur Max Grube. Anfang 7 Uhr.
Freitag: Opernhaus. 221. Vorstellung. Tann häuser und der Sängerkrieg auf der Wart burg. Romantische Sper in 3 Akten von R. Wagner. Ballet von Emil Graeb. In Scene ge⸗ setzt vom Ober⸗Regisseur Tetzlaff. Dirigent: Kapell⸗ meister Sucher. Anfang 7 Uhr. .
Schauspiel haus. 231. Vorstellung. Wohlthätige Franen. Lustspiel in 4 Aufzügen von Adolph VArronge. In Scene gesetzt vom Ober ⸗Regisseur Max Grube. Anfang 7 Uhr. —
Deutsches Theater. Donnerstag: Romeo und Inlia.
Freitag: Die Kinder der Excellenz. Sonnabend: Zum 1. Male: Die Sklavin. Schauspiel in 4 Aulzügen von Ludwig Fulda,
Berliner Theater. Donnerstag: Ein Tropfen Gift. Anfang 7 Uhr.
Freitag: 9. Abonn⸗Vorstellung. Esther. — Der Geizige. ̃ Sonnabend. Neu einstudirt: Montjoye.
Tessing = Theater. Donnerstag: Die Groß ⸗˖ stadtiuft. Schwank in 4 Akten von Otzear Blumen- thal und Gustaos Kadelburg. Anfang 7 Uhr.
Freitag: Die Graͤßstadtluft. Schwank in . Akten von Oscar Blumenthal und Gustav Kadel⸗
urg.
Wallner Theater. Donnerstag: 3. 10 Male: Gemagte Mittel. Lustspiel in 3 Akten von Francis Stahl. Hierauf, auf allgemeines Ver⸗ langen: Cavalleria BKerolina. Anfang 74 Uhr.
Freitag u. die folg. Tage: Dieselbe Vorstellung.
Friedrich - Wilhelmstädtisches Theater. Donnerstag: Zum 1. Male, mit durchaus neuer Ausstattung und verstärktem a , Die Basoche. Komische Oper in 3 Akten bon Carr. Deutsch von R. Gense Musik von Andrs Messager. In Scene gesetzt von Julius Fritzsche. Dirigent: Kapellmeister Federmann. ‚Basoche' war eine Jrnft der Pariser Parlaments ⸗Advokaten, welche mit ver⸗ schiedenen Privilegien ausgestattet. Der König der Basoche, welcher auch Münzen prägen durfte, wurde alljährlich in der feierlichsten Weise neu gewählt und im glänzenden Umzuge zum Schloß geleitet, wo ihn der König von Frankreich in Audienz empfing. An⸗ fang 7 Uhr.
Freitag: Dieselbe Vorstellung.
Restdenz Theater. Direktion: Sigmund Lauten ·
burg. Donnerstag: Vorletzte Aufführung. Zum 30. Male: Besuch nach der Hochzeit. Lust⸗ spiel in 1 Akt von Alexander Dumas. Deutsch von Paul Block. In Seene gesetzt von Sig mund Lautenburg. Hierauf, zum 30. Male: Von Dreien der Glücklichste. Schwank in 3 Akten von Labiche und Gondinet. Regie: Emil Lessing. Anfang 74 Uhr.
Freitag: Dieselbe Rorstellung.
Sonnabend, zum 1 Male: Das Hindernis . Schauspiel in 4 Akten von Alphonse audet.
Belle Alliance Theater. Donnerstag: Zam 91. Male mit durchweg neuer glänzender Ausstattung an Dekorationen, Kostümen, Ballets, Waffen ⸗RNequi⸗ siten, Beleuchtungseffeeten 2c. , zur See. Großeß Ausstattungs⸗Jeitbild in 4 Akten (7 Bildern) von Ernst Niedt. Im 6. Bilde: Wirk⸗ liches Rennen auf der Bühne von lebenden Pferden. Anfang 74 Ubr.
Freitag: Jung ⸗Deutschland zur See.
Voranzeige. Sonnabend: Kinder ⸗Vorstellung zu bedeutend ermäßigten Preisen. Zum vorletzten Male: Die Heinzelmännchen. Märchen⸗Komödie mit Gesang und Tanz von Ogcar Klein.
Adolph Ernst⸗Theater. Donnerstag: Zum 59. Male: Der große Prophet. Gesangsposse in 4 Akten von Leon Treptgw. Couplets von Gustav Görß. Musik von Gustar Steffens. Mit voll⸗ ständig neuen Kostümen. Die neuen Dekorationen sind aus dem Atelier der Herren Wagner und Bukaez. In Seene gesetzt von Adolph Ernst. Anfang 73 Uhr.
Freitag: Dieselbe Vorstellung.
Thomas-Theater. Alte Jafobstraße 30.
Direktion: Emil Thomas. Donnerstag: 3. 8 Male: Unruhige Zeiten, oder: Lietze's Memoiren. Posse mit Gesang in 3 Akten (8 Bildern) von Emil Pohl für das Thomag⸗Theater neu bearbeitet. Die neuen Couplets von A. Bender. Musik von A Conradi und J. Doebber. In Seene gesetzt von Emil Thomas. Anfang 74 Uhr.
Freitag: Dieselbe Vorstellung.
Concerte.
Ding - Akademie. Donnerstag, Abends 73 Uhr:
Concert von Clara Schwartz, Violine, und Hugo Koppel, Bariton, unter Mitwirkung der Pianistin Fräulein Magdalene Voigt.
Philharmonie. Donnerstag, Abends 8 Uhr:
Andrade Concert unter Mitwirkung von Frl. Marie Wonsowska (Kl.) u. des Philharmonischen Orchesters (Dir. Rud. Herfurth).
Concert Jaus. Donnerstag: Karl Meyder · Concert. Gesellschafts ⸗ Abend. Anfang 7 Uhr.
74 Uhr: „Auf Helgoland“.
Urania, Anstalt für volksthümliche Naturkunde. Am Landes ⸗Ausstellungs ⸗ Park (Lehrter Bahnhof). Geöffnet von 12 — 11 Uhr. Täglich Vorstellung im 1 Theater. Näheres die Anschlag⸗ zettel.
37221 —— Nur noch kurze Zeit. National ⸗ Panorama Herwarthstraße 4 am Königeplatz. „Das alte Rom“ mit dem Triumphzuge Kaiser Constantins. v. IRerg. 9 Uhr bis zur Dunkelheit Eintr. tägl. 50 J. Soldaten u. Kinder 25 8.
Circus Renz. Karlstraße. Donnerstag: Abend
74 Uhr: „Auf Helgoland, oder: Ebbe und Fluth', gr hydrologische Ausstattungs⸗ Pantomime in 2 Ubthei ungen mit National- Tänzen (60 Damen), Aufzügen ꝛe. Dampfschist⸗ und Bootfahrten, Wasserfällen, Riesenfontänen mit allerlei Lichteffekten 2c, arrangirt und inseenirt vom Dir. E. Renz. Kunst⸗ schwimmerinnen drei Geschwister Johnson. Schluß⸗ Tableau: Grande Fontaine Lumineuse, in einer Höhe von mehr denn 80 Fuß ausstrahlend. Außerdem: 5 irländ. Jagdpferde (Original ⸗Dressur), zufammen dress. u. vorgef. von Herrn Franz Renz. — Schul⸗ pferd Solon, ger. von Fil. Clot. Hager. — Emperor, geritten von Herrn Gaberel. — Mlle. Theresina auf dem 20 Fuß hohen Drahtseil. — Mr. F. Chiarini, Jockeyreiter — Mr. Fascio. Voltigeur. — Mr. Alexander, Saltomortalesreiter — Mm. Bradbury, Parforcereiterin. — Mlle. Zephora auf ungesatteltem Pferde. — Komische Entrses und Intermezzos von sämmtlichen Clowns.
Täglich: Auf Helgoland“.
Sonntag; 2 Vorstellungen Nachmittags 4 Uhr (1 Kind frei)h: „Die lustigen Heidelberger. Abends
Familien⸗Nachrichten. Verehelicht: Hr. Hauptmann Noeldecher mit Frl. Marie Rojahn (Nanke). ᷣ
Geboren: Eine Tochter: Hrn. Gref von Steinberg ⸗Brüggen (Schloß Brüggen, Hainover). — Hrn. Gen. ⸗»Lieut. z. D. Frhrn. Eller ˖ Cberstein (Hannover).
Gestorben: Hr. Hauptmann a D. Ulrich von Dewitz, genannt von Krebs, auf Weitenbagen und Veltheim (Berlin). — Hr. Pastor em Hermann Viedebantt (Bonn). — Hr. Major a. D. Julius Alexander Heinrich von Prittwitz und Gaffron aus dem Hause Rosen (Biebrich).
Redacteur: Dr. H. Klee, Direktor.
Berlin: . 63 Verlag der Expedition (Scholz.
Druck der Norddeutschen ,,. und Verlags⸗ Aastalt, Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
Sechs Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage).
Erste Beilage
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗AUnzeiger.
Berlin, Mittwoch, den 28. Oktober
23
M 254.
Königreich Preußen.
Privileg i um
wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Ankeihescheine der Stadt Remscheid im Betrage von 3 000 000 M
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen re.
Nachdem die Stadtverordneten⸗Versammlung zu Remscheid unterm 21. April 1891 beschlossen hat, die zur Erbauung einer Thal⸗ sperre und Erweiterung der Wasserversorgungs⸗Anlagen, zur Er—= bauung eines städtischen Schlachthofes und einer stäbtischen Bade⸗ anstalt, zur Rückzahlung vorhandener Schulden, zu Eisenbahnjwecken u. s. w. erforderlichen Mittel im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Stadtvertretung, zu diesem Zweck auf den Inhaber lautende, mit Zinsscheinen versehene, Seitens der Gläubiger unkündbare Anleihescheine im Betrage von 3 000 000 0 autstellen und nach Bedarf verausgaben zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger, noch der Schuldnerin etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßbeit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Anleihescheinen zum Betrage von 3 006 000 M, in Buchstaben: drei Millionen Mark Reichswährung, welche in Abschnitten von 5oJ0, 2000, 1900 und ho „Mt, nach dem anliegenden Muster auszufertige, mit vier Prozent jährlich zu ver zinsen und nach dem fesigestellten Tilgungsplane durch Ausloosung oder Ankauf vom 1. Januar 1892 ab mit jährlich wenigstens Einem und einem halben Prozent des ursprünglichen Kapitals, vnter Zuwachs der durch die laufende Tilgung ersparten Zinsen, zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung er= theilen. Bie Ertheilung erfolgt mit der rechtlichen Wirkung, daß ein jeder Inhaber dieser Antheilscheine die daraus hervorgegangenen Rechte gestend zu machen befugt ist, ohne zu dem Nachweise der Uebertragung des Eigenthums verpflichtet zu sein.
Durch vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Anleihe scheine eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht übernommen.
Urkundlich unter Unferer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel
Gegeben Rominten, den 6. Oktober 1891.
(L. 8.) Wilhelm R. Herrfurth. Miquel. Regierungsbezirk Düsseldorf. An lei h éöüin der Stadt Remscheid . .te Ausgabe
Bi cht über... Mark Reichswährung. ö
Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums vom 6. Oktober 1891 (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Düsseldorf vom ... ten ol eite unnd Gesetzsammlung für 1891 Nr. . . . Seite .. .). .
Auf Grund des vom Bezirks ⸗Ausschuß, Erste Abtheilung zu Düsseldorf, unterm 12. Mai 1891 genehmigten Beschlufses der Stadtverordneten⸗Versammlung vom 21. April 1891 wegen Aufnahme einer Schuld von 3 000 000 S bekennt sich der unterzeichnete Ober⸗ Bürgermeister Namens der Stadt Remscheid durch diesen für jeden Inhaber gültigen, Seitens des Gläubigers unkündbaren Anleiheschein zu einer Darlehnsschuld von Reichsmark, welche an die Stadt Remscheid baar gezahlt worden und mit vier Prozent jährlich zu verzinsen ist.
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 3 000000 6 erfolgt nach Maßgabe des genehmigten Tilgungeplanes mittelst Verloofung oder Ankauftz der Anleihescheine aus einem Tilgungsstocke, welcher vom 1. Januar 1882 ab mit ein und einem halben Prozent des ursprünglichen Kapitalbetrages unter Zuwachs der durch die laufende Tilgung ersparten Zinsen jährlich gebildet wird.
Dle Ausloosung geschieht im Monat Mai jeden Jahres. Der Stadt bleibt jedoch daz Recht vorbehalten, den Tilgungsstock zu ver⸗ stärken oder auch sämmtliche noch im Umlauf befindliche Anleihe⸗ scheine auf einnal zu kündigen. Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen wachsen ebenfalls dem Tilgungsstocke zu.
Die austgeloosten sowie die gekündigten Anleihescheine werden unter Bezeichnung ihrer Buchstahen, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich be—⸗ kannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt drei Monate vor dem Zahlungstermine in dem „Deutschen Reichs! und Königlich Preußischen Staats ⸗Anzeiger“, dem Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Düsseldorf, der „Kölnischen Zeitung“, in der Remscheider Zeitung?“ und in dem „Bergischen Tageblatt“.
Geht eines dieser Blätter ein, so wird an dessen Statt von der Stadtverordneten ⸗Versammlung mit Genehmigung des Königlichen Regierungs ⸗Prästdenten in Düsseldorf ein anderes Blatt bestimmt.
Erfolgt die Rückzahlung der Schuld durch Ankauf, so ist der Betrag der angekauften Schuldverschreibungen alsbald, nachdem der Ankauf bewirkt ist, in gleicher Weise, wie die Rückzahlung durch Aus loosung bekannt zu machen.
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am 1. Juli und 2. Januar, von heute an gerechnet, mit vier Prozent jährlich verzinst.
Die Ausjahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine beziehungsweise dieses Anleihescheins bei der Stadtkasse zu Remscheid, und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. Mit dem zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Anleiheschein sind die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine zurüczzuliefern. Für die sehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen. Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahre nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb fünf Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem sie faͤllig geworden, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten der Stadt Remscheid. Das Aufgebot und die Kraftloserklä⸗ rung verlorener oder vernichteter Anleihescheine erfolgt nach Vorschrift der 5. 838 und ff, der Civilprozeßordnung für das Deutsche Reich vom 350. Januar 1877 (Reichs ⸗Gesetzblatt Seite 83) beziehungsweise nach . 20 des Ausführungsgesetzes zur Deutschen Civilprojeßordnung vom 24. März 1879 (Gesetzblatt Seite 231). Zinsscheine können weder aufgeboten noch für kraftlos erklärt werden. Doch soll dem⸗ jenigen, welcher den Verlust von Zinsscheinen vor Ablauf der fünfjährigen Verjährungsfrist bei dem Ober ⸗Bürgermeister zu Rem⸗ scheid anmeldet und den stattgehabten Besitz der Zinsscheine durch Vorzeigung des Anleihescheins oder sonst in glaubhafter Weise dar thut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung aus— gezahlt werden.
Mit diesem Anleiheschein sind halbjährliche Zinsscheine bis zum Schlusse des Jahres .. ausgegeben. Die ferneren Zins scheine werden für zehnjährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Stadt- kasse zu Remscheid gegen Ablieferung der der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Anweisung. Beim Verlust der Anweisung erfolgt die Autzhändigung der neuen Zinsscheinreihe an den Inhaber des Anleihe scheines, sofern dessen Vorzeigung rechtzeitig erfolgt ist.
Rheinprovinz.
Zur Sicherung der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet die Stadt Remscheid mit ihrem Vermögen und ihrer Steuerkraft. Dessen zu Urkunde ist diese Ausfertigung eigenhändig unter⸗ schrieben worden. J
Remscheid, den. . Der Ober ⸗Bürgermeister. (LL. 8.) (Eigenhändige Unterschrift.) Eingetragen Kontrolbuch Seite . .. (Unterschrift ) Kontrolbeamter.
Regierungsbezirk Düsseldorf. Zinsschein
... Reihe zu dem Anleihescheine der Stadt Remscheid ... te Ausgabe. Buchstabe . . . Nr. . . . über . . . . Mark zu vier Prozent Zinsen dher. Mart, .
Der Inhaber dieses Zinsscheines empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom .. ten ab die Zinsen des vorbenannten Anleihescheines für das Halbjahr vom .. ten bis . mit .. . . Mark bei der Stadtkasse zu Remscheid.
Remscheid, den .. ten 189.
. Der Oberbuürgermeister.
Rheinprovinz.
Eingetragen Kontrolbuch Seite . .. (Unterschrift.) Kontrol beamter. . Dieser Zinsschein ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb fünf Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit er ⸗ hohen wird. h. Anmerkung. Die Namensunterschrift des Ober⸗Bürgermeisters kann mit Lettern oder Faesimilestempeln gedruckt werden, doch muß jeder Zinsschein mit der eigenhändigen Namenzunterschrift des Kontrol⸗ beamten versehen werden,
Regierungsbezirk Düsseldorf. Anweisung zu dem Anleiheschein der Stadt Remscheid.. . te Ausgabe. Buchstabe .. Nr. ... über ... Mark.
Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe zu dem obigen Anleihescheine die . . . Reihe von Zinsscheinen für die zehn Jahre von bis bei der Stadtkasse zu Rem⸗ scheid sofern nicht rechtzeitig von dem als solchen sich ausweisenden Inhaber des Anleihescheines dagegen Widerspruch erhoben wird,
Remscheid, den . . t
Rheinprovinz.
Eingetragen Kontrolbuch Seite ... (Unterschrift.) Kontrol beamter.
Anmerkung. Die Namenktunterschrift des Ober⸗Bürger⸗ meisters kann mit Lettern oder Faesimilestempeln gedruckt werden, doch muß jede Anweisung mit der eigenhändigen Namens⸗ unterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden.
Die Anweisung ist zum Unterschiede auf der ganzen Blatt breite unter den beiden letzten Zinsscheinen mit davon abweichenden Lettern in nachstehender Art abzudrucken:
. ter Zinsschein. . .ter Zinsschein.
Anweisung.
Rekursentscheidungen des Reichs⸗Wersicherungsamts.
(1040.) Ein in einer Fahrik als Lackirer angestellter Arbeiter pflegte auf Veranlassung der Ehefrau des Direktors und Mitbesitzers der Anlage allwöchentlich das Bohnen der Fußböden in dem Wohn hause des letzteren zu besorgen. Als er eines Tages in der Küche dieses Wohnhauses mit der Herstellung der zu seiner Arbeit erforderlichen Behnermasse beschäftigt war, entzündete sich diefe, und der Arbeiter erlitt so erhebliche Brand wunden, daß er am folgenden Tage verstarb. Den von den Hinter bliebenen erhobenen, von der Berufsgenossenschaft und dem Schieds⸗ gericht zurückgewiesenen Entschädigungsanspruch hat das Reichs⸗Ver⸗ sicherungsamt im Hinblick auf das Ergebniß der von ihm veranlaßten weiteren Beweisaufnahme mittelst Urtheils vom 253. Februar 1891 als begründet anerkannt. Diese hatte nämlich ergeben, daß das zur Fabrikanlage gehörige Wohnhaus des Direktors im Geviert der Fabrik- anlage und unmittelbar neben den eigentlichen Fabrikgebäuden belegen war. Ferner war festgestellt worden, daß dem Verstorbenen außer dem Lackiren der in der Fabrik hergestellten Gegenstände swie Pumpen, Röhren und dergleichen] die Ausführung der sämmtlichen innerhalb des Fabrikkomplexes vorkommenden Anstreicherarbeiten einschließlich der für daz Wohnhaus erforderlichen übertragen gewesen war, ohne daß er hierfür befondere Vergütungen neben seinem als Fabrikarbeiter bezogenen Lohn erhielt. Es war endlich erwiesen, daß der Arbeiter die Materialen, deren er zur Herstellung der zu verwendenden Farben, Lacke und Firnisse bedurfte, stets den Fabrikvorräthen entnommen, die erforderlichen Mischungen aber in der Regel in einem nicht im Wohnhaufe des Direktors, sondern in einem besonderen Gebäude belegenen Anstreichzimmer hergestellt hatte. Bei dieser Sachlage stand die Arbeit, bei deren Ausführung der Ver— storbene verunglückte, mit dem versicherungspflichtigen ö in so wesentlicher Beziehung., daß ein ausreichender ursächlicher Zu⸗ sammenhang zwischen dem letzteren und dem Unfall als gegeben er achtet werden mußte. Insbesondere lag kein Grund vor, die von dem Verstorbenen während der in der Fabrik üblichen Betriebszeit
unternommene Arbeit, welche lediglich die Instandhaltung der Fuß⸗
böden des mit Recht als Direktionswohnung bezeichneten Wohnhauses bezweckte, eben um deshalb als außerhalb des Rahmens des ver sicherungepflichtigen Betriebe liegend anzusehen, weil der Arbeiter, sei es aus Bequemlichkeit, sei es aus Zweckmäßigkeitsgründen, zur Herstellung der zum Bohnen erforderlichen Masse den Herd in der Küche des Wohnhauses benutzt hatte. Die Arbeit diente immerhin, wenn auch nur unmittelbar, den Interessen des Fabrikbetriebes, und es kann nicht darauf ankommen, an welcher Stelle der ausgedehnten Fabrikanlage sie gerade vorgenommen worden ist, wenn nur, wie hier, der Verletzte bei ihrer Ausführung sich weder zeitlich noch zrtlich aus dem Banne des Betriebes entfernte (zu vergleichen die Rekursent. scheidungen 523, 531 und 601, „Amtliche Nachrichten des R. B.. A.“ 1838 Seite 228, 240 und 326).
(1041.) Ein in einer chemischen Fabrik angestellter Chemiker
batte sich bei seinem Dienstantritt dem Betriebsinhaber gegenüber schriftlich dahin verpflichtet, daß alle von ihm während der Zeit seines
1891.
Engagements gemachten Verbesserungen und Erfindungen als für den Betrieb des Arbeitgebers gemacht gelten sollten. Er kündigte das Dienstverhältniß zum 1. Januar 1890. Da der Betriebsinhaber be⸗ sorgte, jener könne die letzte Zeit seines Aufenthaltes dazu benutzen, sich gewisse Betriebsgeheimnisse zur späteren Verwerthung im eigenen Interesse anzueignen, so ersuchte er ihn bereits im November 1889, die Betriebsräume nicht mehr zu betreten und keinerlei dienstliche Ver⸗ richtungen in dem Betriebe oder für denselben mehr vorzunehmen. Der Chemiker ging bierauf mit dem Bemerken ein, daß er von nun ab seine dienstlichen Beziehungen zu der Firma als gelöst betrachte. Weiterhin wurde vereinbart, daß der Chemiker in seiner Dienst⸗ wohnung noch für einige Tage verbleiben dürfe, um inzwischen ein ander⸗ weites Unterkommen zu suchen, und daß ihm sein Gehalt, sowie eine Entschädigung für das Aufgeben der freien Wohnung bis zum 1. Januar 1890 gezahlt werden sollte. Während jener Tage, in denen er noch in der Dienstwohnung verweilte, erlitt der Chemiker bei einem mißglückten Experiment, welches er daselbst vornahm, einen tödtlich verlaufenden Unfall. Die Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie wies den Entschädigungsanspruch der Hinterbliebenen des⸗ halb ab, und das Reichs-Versicherungsamt hat sich durch Rekurt— entscheidung vom 20. April 1891 dieser Auffassung angeschlossen. Nach der ganzen Sachlage mußte angenommen werden, daß der Ver⸗ unglückte im Augenblicke des Unfalles experimentirt hat, um eine Erfindung im eigenen Interesse fertig zu stellen. Nach der von ihm eingegangenen ursprünglichen Verpflichtung hätte zwar die Erfindung, wenn sie gelang, als zu Gunsten des Be— triebes gemacht, der Unfall also als bei dem Betriebe erfolgt gelten müssen, sofern jene Verpflichtung noch fortbestanden hätte. Dies war indessen nicht der Fall. Denn im beiderseitigen Einverständniß der Betheiligten war das dienstliche Verhältniß des Chemikers zu dem Betriebe vollständig beendigt: lediglich ein Geldanspruch gegen seinen srüheren Arbeitgeber war ihm verbliehen. Der Betriebsinhaber würde, selbst wenn er dies beabsichtigt hätte, nicht mehr in der Lage gewesen sein, die Erfindung, falls das Experiment gelungen wäre, als im Be⸗ triebe und für den Betrieb gemacht mit Erfolg zu beanspruchen.
(1042.) Ein in einer chemischen Fabrik beschäftigter Schlosser starb an einer Vergiftung infolge des Genusses von Methylalkohol, den er aus den Vorräthen der Fabrik entnommen hatte, obgleich die Arbeiter der Fabrik durch Warnungstafeln auf die Gefährlichkeit des gedachten Stoffes als Genußmittel hingewiesen worden waren. Das Reichs ⸗Versicherungsamt hat, in Uebereinslimmung mit dem Schieds⸗ gericht, den von den Hinterbliebenen erhobenen Entschäͤdigungsanspruch durch Rekursentscheidung vom 23. Februar 1891 zurückgewiesen, indem es das Vorliegen eines Betriebsunfalls verneinte, da der Arbeiter dadurch, daß er den gesundheitsschädlichen Methylalkohol genoß, einer Gefahr erlegen ist, welche mit dem Betriebe an sich in keinem Zu⸗ sammenhange stand. Selbst wenn man den Methylalkohol an sich als Betriebsmittel ansehen wollte, so hörte diese Eigenschaft jedenfalls dann auf, wenn ihn der Arbeiter zu einem dem Betriebe vollständig fremden, mindestens aber mit diesem in keiner Verbindung stehenden Zwecke, dem eigenen Genusse, aus freien Stücken verwendete (zu ver gleichen die Entscheidungen 567, 611, 695 und 884, „Amtliche Nach⸗ richten des R. V.⸗A.“ 1888 Seite 290, 333, 1889 Seite 192 und 1890 Seite 508).
(1043.) Ein Arbeiter, welcher sich durch einen unbestrittenen Betriebsunfall eine Quetschung zugezogen hatte, sollte von einer da⸗ durch entstandenen gefährlichen Geschwulst mittelst einer schweren Operation unter Chloroformnarkose befreit werden, nachdem er vor⸗ her von dem behandelnden Arzt auf ein etwa vorhandenes Herzleiden untersucht, ein solches ab ernicht festgestellt worden war. Im Uebrigen war er von ängstlicher Gemüthsart und seine Konstitution durch das Leiden und die damit zusammenhängenden Kuren geschwächt. Während der Vorbereitungen zur Operation, die ihn in hochgradige Aufregung versetzten, starb er plötzlich, bevor die Chloroformirung überhaupt be⸗ gonnen hatte, an einem Herzschlage. Das Reichs⸗-Versicherungsamt hat durch Entscheidung vom 10. Juli 1891 den Rekurs der Berufs genossenschaft gegen das Urtheil des Schiedsgerichts, welches den Tod als eine Folge des Betriebsunfalls erachtet und der Wittwe und den Kindern eine Rente zugesprochen hatte, zurückgewiesen und in den Gründen unter Anderem Folgendes ausgeführt: Da die äußere Untersuchung des Verletzten irgend welche Anzeichen für ein organisches Herzleiden nicht ergeben hatte, so ist nach dem ärztlichen Gutachten mit großer Wahrscheinlichkeit anzunehmen, daß der Herzschlag, welchem der Verstorbene erlegen ist, eine Folge der hochgradigen seelischen Aufregung und der Furcht vor der Operation war, welche zur Beseitigung eines durch Betriebsunfall verursachten Leidens vor genommen werden sollte. Der Tod war hiernach die mittelbgre Folge des Betriebzunfalles beziehungsweise des Leidens, welches sich der Verstorbene durch denselben zugezogen hatte (zu vergleichen da⸗ gegen die Rekursentscheidung 664, „Amtliche Nachrichten des R. V. A. 1889 Seite 154). Wenn die Berufsgenossenschaft sich darauf stützt, daß rein seelische Vorgänge, wie sie hier vorliegen, den Zusammenhang zwischen Unfall und Tod nicht vermitteln können, vielmehr selber nur als Ursache des Todes in Betracht kommen können, so sind diese Ausführungen nicht zutreffend. Sie lassen will⸗ kürlich mit jenen seelischen Vorgängen eine neue selbständige Kausal⸗ reihe beginnen und verkennen damit das Wesen des ursächlichen Zu—⸗ sammenhanges, indem sie außer Acht lassen, daß die Gemüths⸗ erregungen, die schließlich zum Tode führten, ihrerseits wieder durch den Unfall und seine Folgen zwar nur mittelbar, aber doch ganz wesentlich bedingt waren zu vergleichen die nachfolgende Entscheidung).
(1044) Der Führer eines Seeschiffes, welcher seit längerer Zeit an einer organischen Erkrankung des Herzens litt, ohne daß jedoch — laut ärztlichem Attest — dieser Zustand irgend einen Anlaß za ernst⸗ lichen Befürchtungen geboten hätte, starb auf der Fahrt, während ein heftiger Typhon das Schiff und das Leben der Besatzung in hohem Grade gefaͤhrdete, plötzlich am Herzschlag. Die arztlichen Gutachten sprachen es als sehr währscheinlich aus, daß der Tod in Folge der schädigenden Einflüsse des Typhon, insbesondere auch der dadurch bei dem Betroffenen hervorgerufenen Aufregung, eingetreten sei. Datz Reichs ⸗Versicherungsamt bat unter diesen Umständen in Ueberein⸗ stimmung mit dem Schiedsgericht durch Urtheil vom 29. September 1890 das Vorliegen eines Betriebsunfalles anerkannt. Nicht nur äußere Verletzungen, sondern auch krankhafte innerorganische Vorgänge physischer wie psychischer Natur erscheinen als Unfall, wenn sie durch ein plötzliches äußereäz Ereigniß im Körper des Betroffenen hervor—⸗ gerufen werden. Es kann hier dahin gestellt bleiben, ob das Elementar⸗ ereigniß nicht auch — infolge des Atmosphärendruckes, der schweren Schwankungen des Schiffes u. s. w. — unmittelbar physisch schädigend auf den Körper des Schiffers eingewirtt hat; jedenfalls spricht eine dem vollen Beweise sich ausreichend nähernde Wahrscheinlichkeit dafür daß die unmittelbar drohende Lebensgefahr und das Gefühl der au ihm lastenden Verantwortung den Schiffer in eine hochgradige Auf regung versetzt hat, die — wie dies bei Herzleidenden notorisch der Fall ist — wohl geeignet war, einen ungünstigen Einfluß auf sein Leiden auszuüben, und ihn auch thatsächlich ausgeübt hat. Mithin muß das Elementarereigniß als wenigstens mitwirkende Ursache für den plötzlichen Tod des Schiffers angesehen werden, und dies genügt zur Annahme eines Betriebtzunfalls (zu vergleichen die vorstehende Entscheivung).