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Marquardt aus Rendsburg und der Schiffsjunge Jeffon aus Schles. wig gingen über Bord, und von diesen sind der Kapitän und der Steuermann ertrunken. Der Schiff sjunge Jessen, mit einem O⸗l⸗ anzug bekleidet, war, nachdem das Schiff gesunken, zurückgeschwommen und hatte sich an die Mastspitze, die 10 Fuß aus dem Wasser empor⸗ ragt, angeklammert. Gegen Morgen ging der Ober ⸗Lootse Herrenbrort bei Laboe am Strand und entdeckte mit seinem Fernrohr die Mast⸗ spitze, sogleich aber auch, daß sich ein fremder Gegenstand daran be finde. Als erfahrener Seemann schloß er, daß es ein Mensch sein müsse, und begann mit dessen Rettung Von den am Strande anwesenden Personen wurden einige aufgefordert, sich freiwillig an dem Rettungswerk zu betheiligen; es meldeten sich der Kapitän Vöge und die Steinschiffer Paustian und Steltenburg. Das Boot wurde be⸗ stiegen und die Unglücksstelle erreicht, worauf unter großen An— strengungen der halberstarrte Jessen ins Boot geschafft und so gerettet wurde. Volle fünf Stunden hat der Schiffbrüchige sich am Mast festgehalten, ohne Stiefeln und Mütze, jedoch von dem Oelanzug ge—⸗ schützt, der Wasser und Kälte abhielt. Um 8 Uhr traf das Rettungs- boot in Laboe ein, wo es von den inzwischen am Strande zahlreich Versammelten jubelnd begrüßt wurde.
Bochum, 25. Oktober. Der Verband deutscher Brief⸗ tauben --Liebhaber⸗Vereine hielt beute hier seine achte Wander versammlung, die nach einem Bericht der Köln Ztg. sehr zahlreich aus allen Theilen Deutschlands beschickt war. Nach einer Begrüßung durch Ober ⸗Bürgermeister Bollmann und den Vorsitzenden des hiesigen Brieftauben Vereins Club eröffnete, der Verbande⸗ vorsitzende Baron von Alten aus Linden bei Hannover die Verhandlungen. Der Boisitzende überreichte die vom Kriegs Ministerium verliebenen goldenen Mebagillen; diese erhielten a, sür Internirungsleistungen: 17 Andrä Frankfurt . M, 2) Weithase⸗ Pößneck (Thüringen) und 3) Niemeier Osnabrück; b. für freie Flug— linien: Gebrüder Muus Langenberg und Dördelmann-Bochum. Der Verband, der 1884 in Köln gegründet ist, umfaßte im Jahre 1890 210 Vereine mit 2842 Mitgliedern, in deren Besitz sich 72 917 Brieftauben befanden. Dazu kommen noch 57 Vereine, die dem Baverischen Landes⸗Geflügelzucht ˖ Verein“ angehören, 125 Mitglieder zählten und 3472 Tauben besaßen. Das preußische Kriegs ⸗Ministerium hat nach Berathung mit dem Gesammtvorstande des Verbandes im Berichtsjahre neue Bestimmungen über die Beziehungen zu dem Verbande herausgegeben, die ein weiteres Entgegen kommen und eine erhebliche Unterstützung des Verbandes und seiner Bestrebungen bilden Ausgesetzt sind bis auf Weiteres all jährlich fünf goldene Staatsmedaillen, ferner die Summe von 1500 4 als Vergütung für Ausgaben, die dem Verbande aus seinen ge— sckäftlichen Beziehungen zur Militärverwaltung erwachsen, und endlich 1500 M zu Ausstellungszwecken. Beihülfen an Vereine u, s. w. Im Laufe des vorigen Jahres sind nach amtlicher Mittbeilung in den Königlichen Forsten 7035 den Tauben besonders gefährliche Raubvögel erlegt worden. Bom Verbande waren 500 M Schußprämien auf Raubvögel ausgesetzt. Seitens des Verbandes sind Erhebungen darüber angestellt worden, was in anderen Ländern staatlicherseits für die Hebung der Brieftaubenzucht geschiebt. Das Ergebniß ist in einer Denkschrift niedergelegt und Seiner Majestät dem Kaiser unterbreitet worden, mit der Bitte, dem Verbandsvorsitzenden Baron von Alten Allergnädigst eine Audienz gewähren zu wollen. Diese hat bis jetzt noch nicht stattgefunden. Mit Rücksicht darauf hielt es die Versammlung für angezeigt, verschiedene auf der Tagesordnung stehende Anträge vorläufig zu vertagen. Die neuen Satzungen gelangten zur Annahme. Als Verbandsvorsitzender wurde Baron von Alten wiedergewählt und die Vereine von München, Braunschweig und ö zu sogenannten Kommissionsvereinen ernannt Die nächste
anderversammlung wird in München stattfinden. Die Ausstellung wurde bereits gestern durch Ober ⸗Bürgermeister Vollmann eröffnet. Sie übertrifft ae ihre Vorgängerinnen an Reichhaltigkeit. Mehr als 1500 Brieftauben, darunter Exemplare im Werthe von 200 A. waren eingeschickt worden. U. A. waren auch zwanzig Militärbrieftauben aus Köln eingetroffen. Man gewann den Eindruck, daß die Brief
taubenzucht mit Ernst und Eifer und auch mit großem Erfolge in Deutschland betrieben wird Preise waren u. A. von Ihren König⸗ lichen Hoheiten dem Großherzog von Baden und dem Prinzen Heinrich von Preußen gestiftet worden. Das Kriegs⸗Ministerium hatte neun Staatsmedaillen und 300 M baar zur Verfügung gestellt, und Seitens der Stadt Bochum waren vier werthyoelle Preise überwiesen worden. Außerdem hatten der Verband und zahlreiche Vereine und Freunde die Ausstellung mit hervorragenden Gaben bedacht. Seiner Majestät dem Kaiser wurde telegraphisch Mittheilung von dem Gelingen der
Ausstellung gemacht.
München, 26 Oktober. Im Hoftheater bat gestern Heinrich Vogl's Geistesgegenwart eine Panik verbütet. Man gab, wie die Fikkf. Ztg. berichtet, die Walküre; das Herdfeuer in Hunding's Hütte schlug, statt zu erlöschen, in hellen Flammen auf und hatte schon etliche De- korationsstücke ergriffen, soꝛaß das Publikum Angesichts der drohenden Feuersgefahr bereits unruhig wurde, Vogl-Siegmund rief, ohne das Duett mit Sieglinde zu unterbrechen, nach Wasser und löschte den Brand mittels des ihm aus den Coulissen gereichten Eimers, während das Orchester unbeirrt weiterspielte.
Wien, 27 Oktober. Ein großer Theil der Stadt Kolomea in Galizien ist, wie der ‚Voss. 3.“ gemeldet wird, gestern abgebrannt. Mehrere Menschenleben sind zu beklagen.
London, 27. Oktober. Seit vielen Jahren baben, wie die .A. C.“ schreibt, die Fluthen im Themserhal nicht so viel Verbeerungen angerichtet, wie in dieser letzten Oltober, Woche Von den unaufhörlichen Regengüssen, die sich in letzter Zeit über das vereinigte Königreich ergossen, angeschwollen, stieg die Themse mehr und mehr, bis sie am letzten Freitag über ihre Ufer trat und das zu beiden Seiten ihres Unterlaufes gelegene Flachland überschwemmte. Windsor war einer der ersten Distrikte, welche von den Fluthen zu leiden ha ten. Von der Ter—⸗ rasse des Königlichen Schlosses herab blickte das Auge auf einen endlosen See. Der Rennplatz stand völlig unter Wasser und in vielen Häusern waren die Bewohner gezwungen, sich nac den oberen Stockwerken zu flüchten. Straßen und Wege waren nur schwer passirbar und am Sonnabend mußten zahlreiche gläubige Seelen sich den gewohnten Kirchenbesuch versagen. Den meiften Schaden nahm wahrscheinlich Maildenbead, das bereits vor 10 Jahren von einer ähnlichen Fluth betroffen worden ist. Straßen und Wege waren ju reißenden Flüssen angeschwollen, end der Mayor sah sich ge— nöthigt, zur Vermittelung des Verkehrs eine Anzahl Kähne zu miethen, die sich eines gan; guten Zuspruches erfreuten. Die lokale Feuerwehr wird außerordentlich in Anspruch genommen, da sie die Bewohner nahezu aller Häuser mit Trinkwasser und Kohlen versorgt, Zahlreiche Trümmer von Hausgeräth lassen erkennen, welchen Verlust dir Bevölkerung eilitten. Zum Glück ist das Wasser jetzt langsam im Fallen begriffen und die Stimmyonz ist eine etwas hoffnung voll ere geworden. Zwischen Hampton Wick und Hampton Court ist jedoch der etwa drei Meilen lange Weg neuerdings überfluthet und der Verkehr eingestellt. Auch das Nen - Thal ist ernstlich bedroht. In Folge des heftigen Regens ist der Fluß zwischen Nordhampton und Peterborougbh mächtig angeschwollen und die Häuser längs der Ufer stehen theilweise unter Wasser. In Somersetshire ist die Lage fast unverändert. Die Gewässer des Parret sind ein wenig gefallen, dagegen hat die überschwemmte Fläche an Ausdehnung zugenommen. Sedgem oor ist ein einziger See und die Dörfer des sog. ‚„Zozland“ sind von allem Verkehr abgeschnitten In Wareham (Dorset) fällt seit Sonntag der Regen in Strömen nieder und viele Land straßen sind unpassirbar. Zum Glück sind bisher noch keine Menschen⸗ leben in Folge der Ueberschwemmungen zu beklagen — Am Sonntag Abend stellte sich im Nordosten Schottlands scharfer Frost ein und verbreitete sich am nächsten Tage über ganz Schottland, Irland und den Norden Englands. Das Wetter war trocken und schön. Dagegen regnete es seit Sonnabend fast ohne Unterlaß in der englischen Metropole und dem ganzen Süden Englands.
Madrid, 28. Oktober. Die Ueberschwemmungen des Ebro und seiner Nebenflüsse dauern fort.
Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.
Dres den, 29. Oktober. (W. T. B.) Der König wird heute Nachmittag im Schlosse den württembergischen General von Wölckern empfangen zur Entgegennahme der Votifikation der Thronbesteigung des Königs Wilhelm II. Später wird der General an der Hoftafel in der Villa zu Strehlen theilnehmen. ö
Stuttgart, 29. Oktober. (W. T. B.) Dem „Schwäbischen Merkur“ zufolge beantragt die Finanzkommission der Kammer der Abgeordneten einstimmig die Annahme der Vor⸗ lage über die Erhöhung der Cäivilliste.
Wien, 29. Ottober. (W. T. B.) Der Immunitäts— Ausschuß des Abgeordnetenhauses beschloß heute, die gerichtliche Verfulgung des Abg. Lueger wegen Ehrenbeleidi⸗ gung zu gestatten. — Dem Vernehmen nach wird der Abg. Stuergkh heute an die Regierung wegen der betrüge⸗ rischen Vorgänge bei dem Wiener Pferderennen eine Anfrage dahin richten, was sie im Interesse der öffent⸗ lichen Moral gegen solche und andere bereits beobachtete ähn—⸗ liche Vorkommnisse zu veranlassen gedenke.
London, 29. Oktober. (W. T. B.) Das „Reuter'sche Bureau“ meldet: Das britische Landwirthschaftsamt erhielt Informationen, wonach die Gerüchte über den von der russischen Regierung beabsichtigten Erlaß eines Ukases, betreffend das Verbot der Weizenaus fuhr, für wohl⸗ begründet gehalten werden. Sollte diese Maßregel beschlossen werden, so dürfte nur die Ausfuhr solcher Ladungen noch ge— stattet sein, die bereits das Zollamt passirt haben.
St. Petersburg, 29. Oktober. (W. T. B.) Der „Grashdanin“ erklärt die durch die „Nowoje Wremja“ ver—⸗ breiteten Gerüchte, daß die Juden künftig nicht zu den Lieferungen für die Krone zugelassen werden sollten und daß noch andere gegen die Juden gerichtete Maßnahmen beabsichtigt seien, für unbegründet.
Kopenhagen, 29. Oktober. (W. T. B.) Der Kaiser und die Kaiserin von Rußland sind mit ihrer Familie und den Mitgliedern des Königlichen Hauses um 103, Uhr Vormittags von Fredens borg hier eingetroffen und von einer zahlreichen Menschenmenge sympathisch begrüßt worden. Die vom Bahnhof nach dem Hafen führenden Straßen waren mit Flaggen geschmückt. Das Wetter ist prächtig.
Kopenhagen, 29. Oktober. (W. T. B.) Der Kaiser und die Kaiserin von Rußland, der König und die Königin von Dänemark sowie die Prinzessin von Wales begaben sich heute Mittag um 12 Uhr an Bord des „Polarstern“. Die Abfahrt ist jedoch wegen Sturmes aufgeschoben; die hohen Herrschaften verbleiben an Bord der Jacht. Der „Danebrog“ mit dem griechischen Königspaare an Bord wird um 3 Uhr abfahren.
Kopenhagen, 29. Oktober. (W. T. B) Der Budget⸗ ausschuß des Folkethings wählte den Abg. Tutlin mit 8 Stimmen zum Berichterstatter gegen den früheren Präsiden⸗ ten des Ausschusses Hörup; derselbe erhielt 6 Stimmen.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)
Wetterbericht vom 29. Oktober, Morgens 8 Uhr.
Stationen. Wind. Wetter.
Bar. auf 0 Gr u. d. Meeressp in oO Celsius
red. in Millim Temperatur
Uhr.
Wickmore .. Aberdeen ..
Christiansund Kopenhagen. Stockholm.
* WNW 8 NND 2 wolkig
aparanda still Nebel
t. Petersburg NNO Y edeckt Moßkan . N 1Schner Cork, Queens
,, heiter Cherbourg 6 wolkenlos 1
.
3 ͤ
1 50 C. = 40 R.
22 - — — 2 2—
S 3 333 r Ss 8 — — d . .
1' wolkig
1 oolf⸗
2 bedeckt i) 6 wolkig halb bed. 2 wolkenlos 3 woltenlos 1 wolkenlos 2 wolkenlos 2 wolkenlos
Hamburg .. Swinemünde Neufahrwasser 764 Memel .. 765 . 77574 Münster. . . 770 Karlsruhe.. 767 Wiesbaden. 769 München .. 767 5 wolkenlos — Chemnitz.. 770 1Schnee — Berlin 68 3 woltia Wien.... 66 3 balb bed. Breslau ... 766 2 2 bedeckt
der Excellenz. Sonnabend:
Ile d'Aix . . 76. NC 6 wolkenlos Nizza .... 756 NW 1 halb bed
86 abend: Crit... i663 SRD , wolkenlos Sonnabend;
& TS , = = . o Ce e O = = eo . O o = , S oo
) Reif. Uebersicht der Witterung.
metrischen Depression jenseits der Alpen und über Sonnabend:
Westrußland wehen über Central-Europa vorwiegend nordöstliche bis nordwestliche Winde, unter deren burg. Einfluß bei meist heiterer und trockener Witterung die Temperatur weiter herabgegangen ist. Im
deutscken Binnenlande haben fast allentbalben Nacht⸗ Gewagte Mittel. fröste ftattgefun den, auf dem Gebiete zwischen Münster, , Ste * Chemnitz und. München berrscht leichter Frost, in larger: Cavalieria Berolina. Anfang 73 Ahr, Sonnabend u. die folg. Tage: Diesel be Vorstellung.
Friedrich
23 mm Niederschlag gefallen ist. Lesing meldet Freitag: Mit neuer Ausstattung und verstärktem
Memel sank die Lufttemperatur bis zu?, in Chemnitz bis zu 5 Grad unter Null. Archangelsk meldet Minus 11, Haparanda Minus 1835 Grad. In Neu fabrwasser fanden Hagel- und Regenböen statt, wobei
Theater⸗Anzeigen. Königliche Schauspiele.
nnn , 231. ö e,, Frauen. Lustspiel in 4 Aufrügen ron Adelpb (LGbstacle). Schauspiel in 4 Akten von Alphonse = . TX Arronge. In Scene gesetzt vom Ober ⸗Regisseur., Daudet. en phon ft Uhr: „Auf Helgoland, oder: Ebbe und Fluth“,
Max Grube. Anfang 7 Uhr Sonnabend: Opernhaus. 222. Vorstellung. Ca- valleria rusticana (Bauern- Ehre). Oper
Verga Musik von Pietro Mascagni. gesetzt vom Ober Regisseur Tetzlaff.
Deutsches Thrater. Freitag: Die Kinder
Schauspiel in 4 Aufzügen von Ladwig Fulda Sonntag: Die Sklavin. k Die nächste Aufführung von „Das Winter
märchen“ findet
Berliner Theater. Esther. — Der Geizige. Anfang 7 Uhr.
4 Akten von Oscar Blumenthal und Gustav Kadel⸗
burg. Freitag: Letzte
Anfang 745 Uhr.
Belle Alliance Theater. Dirigent:
Pferden. Anfang 73 Ubr.
Die nächste Volks Vorstellung
langt: Der Verschwender.
am Montag statt. Adolph Ernst-Theater.
Sonntag: Nackm. 25 Uhr: Julius Cäsar. — Bukacz. In Scene setzt Adolyh Ernst ö Abends 71 Ubr: . . .
Tessing - Theater. Unter der Wechselwirkurg eines hoben baro. ftadtluft. Schwank in 4 Akten von Oscar Blumen- metrischen Maximums über Schweden und einer baro⸗ thal und Gustav Kadelburg. Anfang 7 Uhr.
Montjoye. Anfang 74 Ubr.
Freitag: Die Groß Thomas- Theater. Alte
Lastspiel in 3 Akten von Emil Thomas. Anfang 7E Uhr. Hierauf, auf allgemeines Ver⸗
Nesidenz Theater. Direktion: Sigmund Lauten ·
ũ 2 ö J ö greitag: Open din mie 'r g e. , ö. III. Wagner ⸗Abend. Anfang 7 Uhr baus. 221. Vorstellung. Tannhäunser und der spiel in 1 Akt von Alexander Bumaz. Deutsch Sängerkrieg auf der Wartburg. Romantische von Paul Block. ö . ö . 9 . , mund ,, 4 . mil Graeb, In Scene gesetzt vom Ober-Regisseur Dreien der Glücklichste. ann . . = ) Ech of. Dirigent: Kapellmeister Sucher. Anfang von Labiche und Gondinet. Regie: Emil Leffing. ,, Theater. Näheres die Anschlag=
Sonnabend, zum 1 Male: Das Hinderniß
Sonnabend: n, ,,, e e. Voranzeige. Sonnabend: Kinder ⸗Vorstellung zu pfdo, geritten von Frl. Sceana Renz (Enkelin) = . . 6 i n, J Hz n Gig erl⸗Manöver geritten von 16 . ö vorletzten Male: Die Heinzelmännchen. Märchen de deus auf 7 P ; 8 g gie ten. Komödie mit Gesang und Tanz von Oscar Klein. our, auf 2, erden. ran, den Geschw. Chigrin;
Sonnabend: Dieselbe Vorstellung.
Jakobstraße 30. n Direktion: Emil Thomas. Freitag: Zum 8 Male: Die Großistadtluft. Schwank in Unruhige Zeiten, oder: 3, Posse mit Gesang in 3 Akten (8 Bildern) von Emil Pobl für das Thomas-Tkeater neu bearbeitet.
Die neuen Couplets von A. Bender. Musik von VHallner Theater. Freitag: Zum 11. Male: A Conradi und J Poebber. In Scene gesetzt von
Sonnabend: Dieselbe Vorstell ung.
Concert-Jaus. Freitag: Karl Mevder ˖ Concert.
Aranin, Anstalt für volksthümliche Naturkunde.
In Scene gesetzt von Sig. Am Landes - Ausstellungs Park (Lehrter Bahnhof).
Geöffnet von 12 — 11 Ubr. Täglich Vorstellung im
Circus Renz. Karlstraße. Freitag: Abends
gr . n , n, 2Ahthei⸗ . lungen mit National-Tänzen (60 Damen), Aufzügen ꝛc. Freitag: Zum Dampfschiff. und Bootfahrten, Wasserfaͤllen,
Auf k stü 92. Male mit durchweg neuer glänzender Ausstattung Riesenfontänen wit allerlei Lichteffekten 26 f in 1 Aufzug, nach dem gleichnamigen , a g mn, , ,,, 24 . . . . . tee, siten. Belenchtungegff 'cten c. Jung- Deutschlaud schwimmerinnen drei Geschwister Johnfon. Schluß—
Fapellmeister Weingartner. Vorher: Die Ent. zur Sec. Großes n n ,, . Akten Tahleau: Grande Fontaine Fumineuse, in einer führung aus dem Serail. Oper in 3 Akten von 7 Bildern) von Ert Niedt. Im 6. Bilde; Wirk Höbe von mehr denn 80 Fuß ausstrablend. Außerdem: Mozart. Text von Brietzner. Anfang 7 Uhr. liche,. Rennen auf der Bühne Schauspielhaus. 232. Vorstellung. Der neue Herr. Schauspiel in 7 Vorgängen von Ernst von Wildenbruch. In Scene gesetzt vom Ober ⸗Regisseur Max Grube. Anfang 7 Uhr.
von lebenden 4fache Faheschule, ger. von 4 Herren mit 8 Schul- pferden. — Horaz und Merkur, zusammen vorgeführt von Herrn Ernst Renz (Enkel. — Schulpferd Tre⸗
. . — Auftreten der Reitkünstlerin Mlle. Adele, sowie zu Volksxreisen der Reitkünstler Herren Franks. Julcg und ler.
J ämmtliche Plätze des Theaters 1 M) findet Sonn. Briatore 33. — f Zum 1 Mals: Die Sklavin. tag, den 8. Rovember, statt. Zur Aufführung ge— don , . nn, n,,
Täglich: ‚Auf Helgoland“. Sonntag: 2 Vorstellungen Nachmittags 4 Uhr Freitag: Zum (1 Kind ftei): „Die lustigen Heidelberger. Abends
ole; 4 große Prophet. , n, in 7 Uhr: . Auf Helgoland“.
m, Norst 4 Akten von Leon Treptow. Coupletg von Gustav **. 2 D 0 Freitag: 9. Abonn -Vorst. Görg. Musik von Gustar Steffens. Mit voll— ᷓ . ständig neuen Kostümen. Die neuen Dekorationen Neu einstuzirt. Montjone. sind aus dem Atelier der Herren Wagner und Verlobt: Frl. Aana Pinckernelle mit Hrn. Re⸗
FZamilien⸗ Nachrichten.
gierurgs ⸗Assessor Einst Pinckernelle (Breslau). — Erl. Marie Elisabeth von Winterfeld mit Hrn. Dr. med Schlayer (Vahrnow bei Ottiliengrube— Berlin).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. von Koerber Gr. Plowenh. — Ein Sohn und eine Tocher: Hrn. Assessor Frhrn. von Maltzabn Amtshof Mirow). — Eine Tochter: Hrn. Großher ogl. Ministerial⸗Rath Bernhard Frehrn. von Ham merstein (Schwerin). — Hrn. Landrath von Basse (Burgsteinfurt) — Hin. Hauptmann von Garnier (Wiese bei Neustadt O-⸗S.)
Gestorbern Verw Fr. Justiz Rath Hulda Goecke, geb von Rappard (Duisburg). — Hrn. Vize⸗
wil helmfslãdtisches Theater. Sing - Akademie.
29 mm Regen. Wiederbolung der Nachtftöste ist zu Orchester: Zum 2. Male: Die Basoche. Komische 1. Bez
erwarten. Oper in 3 Akten von Carrs. Deutsch von R.
Deuntsche Seewarte. Gene. Mosik
gesetzt von Julius Fritzsche. Dirigent: Kapellmeister Federmann. Anfang 7 Uhr. Sonnabend: Dieselbe Vorstellung.
von Andrés Messager. In Seene
Philharmonie. Freitag,
Ahna, Hausmann.
Concerte.
Freitag, Abends 7 Uhr: I. Abonnements · Concert. Mendelssohn Paulus. Berlin: — Soli: Frls. Schauseil u. Schacht, Hrrn. H. Dierich
Abends 77 Ubr: II. populärer Kommermusik⸗Abend von Barth, de
Admiral Batsch Tochter Elsa (Weimar.).
Redacteur: Dr. H. Klee, Direktor.
Verlag der Expedition (Scholz. Drul der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags Anstalt, Berlin 8SW., Wilhelmstraße Nr. 33.
Fünf Beilagen (einschließlich Börsen⸗ Beilage).
ermächtigte
Erste Beilage
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.
2s.
Königreich Preußen.
Privilegium wegen Ausfertigung auf den In haber lautender Anleihescheine der Stadt Düren im Betrage von 1600 000
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen re.
Nachdem die Vertretung der Stadtgemeinde Düren in ihren Sitzungen vom 13. Februar und 16. April 1891 beschlossen hat, die zu verschiedenen gemeinnützigen Einrichtungen und Anlagen erforder— lichen Mittel im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf Antrag der gedachten Gemeindevertretung,
„ju diesem Zweck auf jeden Inhaber lautende, mit Zinsscheinen
versehene, Seitens der Gläubiger unkündbare Anleihescheine im
Betrage von 1 600 000 6 ausstellen zu dürfen“, da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch der Schuld nerin etwas zu erinnern gefunden hat, gemäß 5. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Äusstellung von Änleihescheigen zum Betrage von 1 600 000 „, in Buckstaben: Eine Million fechs hundert⸗ tausend Mark, welche in Abschnitten von je 1000 S nach dem an— liegenden Muster auszufertigen, mit dreiundeinbalb Prozent jährlich zu verzinsen und nach dem festgestellten Tilgungsplane mittels Ver— loosung jäbrlich vom Jahre 1882 ab mit wenigstens einundeinbalb Prozent des Kapitalbetrages der ausgegebenen Anleihescheine vnter Zuwachs der durch die allmählige Tilgung ersparten Zinsen zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landes herrliche Ge⸗ nehmigung ertheilen .Die Ertheilung erfglgt mit der rechtlichen Wirkung, daß ein jeder Inhaber dieser Anleihescheine die daraus hervorgegangenen Rechte geltend zu machen befugt ist, ohne zu dem Nachweife' der Uebertragung des Eigenthums verpflichtet zu sein.
Durch vorstehendes Pripilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Anleshe= scheine eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht übernommen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Neues Palais, den 11. Oktober 1891.
(L. S.) Wilhelm R. Herrfurth. Miquel.
Regierungsbezirk Aachen. w ch der Stadt Düren. ( Stadtwappen.) Buchstabe G. Nr. .. über
Eintausend Mark Reichswährung.
Ausgefertigt gemäß des landesherrlichen Privilegiums vom ..
(Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Aachen
J Nr. Seite... und Gesetz⸗ Sammlung für 189 . Seite .. laufende Nr. . .).
Rheinprovinz.
Auf Grund der Beschlüsse der Stadtverordneten Versammlung zu Düren vom 13. Februar und 16. April 1891 wegen Aufnahme einer Schuld von 1 600 000 ½ bekennen sich der unterzeichnete Bü rger⸗ meister und die von der Stadtrerordneten-Versammlung hierzu städtische Schuldentilgungs⸗ Kommission Namens der Stadt durch diese, für jeden Inhaber gültige. Seitens des Gläubigers unkünt bare Verschreibung zu eiter Darlehns— schuld von „Eintausend Mark“, welche mit dreiundein— halb Prozent jährlich zu verzinsen ist. Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 1 600 000 S erfolgt nach Maßgabe des geneh⸗ migten Tilgunge planes mittels Verloosung der Anleihescheine mit wenigstens einundeinhalb Prozent des Kapitalbetrages der ausgegebenen Anleihescheine unter Zuwachs der durch die allmähliche Tilgung er— sparten Zinsen. Die Ausloosung geschieht im Monat Dezember jeden Jahres.
Der Stadt bleibt jedoch das Recht vorbehalten, den Tilgungsstock zu verstärken oder auch sämmtliche Anleihescheine auf einmal zu kündigen. Die durch die verstärkte Tilgung erfrarten Zinsen wachsen dem Tilgungsstocke zu. Die ausgeloosten fowie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Nummern sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich be— kannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei, zwei und einen Monate vor dem Zahlungstermine in' dem 'in Berlin erscheinenden „Deutschen Reichs! und Preußischen Staats— Anzeiger“, in dem Amtsblatt oser öffentlichen Anzeiger der Königlichen Regierung zu Aachen, in der ‚Kölnischen Zeitung“, in der Kölnischen Volks zeitung! und in den Dürener Lokalblättern. Geht eines der namentlich bezeichneten Blatter ein, so wird an deffen Statt von der Stadtverordneten Versammlung mit Genehmigung des Königlichen Regierungs-Präsidenten ju Aachen ein anderes? Blatt bestimmt. Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu ent richten ist; wird es in halbjährlichen Terminen, am 356. Juni und 36. Dezember, mit dreiundeinhalb Prozent jährlich verzinst. Die Luszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine beziehungsweise dieser Schuldverschreibung bei der Stadtkaffe zu Düren oder den sonst näber zu bestimmenden Zahlstellen, und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. Mit der zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Sculdverschreibung sind die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Faͤlligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen. Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahre nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb fünf Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem sie fällig werden, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten der städtijchen Ar amenkasse zu Düren. Das Aufgebot und die Kraftlosertlä—⸗ rung verlorener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vor⸗ schrift der 8. 838 und ff. der Cipilprozeßordnung für das Deutsche Reich vom 30. Januar 1877 (Reichs ⸗Gesetzblait Seite 83) beziehungsweise nach §. 206 des Ausführungsgesetzes zur deutschen Civilprozeßordnung vom 24. März 1879 (Gesetz Sammlung Seite 281). Zinsscheine können weder aufgeboten noch für traftlos erklärt werden. Doch soll Dem— jenigen, welcher den Verlust von Zinsscheinen vor Ablauf der fünfjährigen Verjährungsfrist bei der Stadtverwaltung anmeldet und den stattgehabten Besitz der Zinsscheine durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder, sonst in glaubhafter Weise dar thut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung aus⸗ gezahlt werden.
Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährliche Zinsscheine bis zum Schlusse des Jahres ausgegeben, die ferneren Zing⸗ scheine werden für zuhnjährige Zeiträume ausgegeben. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Stadtkasse zu Düren gegen Ablieferung der der aͤlteren Zinsscheinreihe bei⸗ gedruckten Anweisung. Beim Verlust her Anweisung erfolgt die Aushändigung der neuen Jinsscheinreihe an den Inhaber der Schuld— verschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist. Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Veipflichtung haftet die Siadt mit ihrem Vermögen und ihrer Steuerkraft.
Berlin, Donnerstag, den 29. Oktober
Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt. 4 t Düren, den ., ten Der Bürgermeister. Die städtische Schuldentilgungs⸗ Kommission. ᷣ (Eigenhändig zu vollziehen) Eingetragen: Kontrolbuch Blatt ... Hierzu ist die Zinsscheinreibe .. Der Stadtsekretär. Nr. . . . bis. . nebst Anweisung ausgereicht. Der Stadtrentmeister. (Eigen händig zu vollziehen.) Rheinprovinz. Regierungsbezirk Aachen. Reihe Mark 17,50 Zinsschein. Zins schein zu der Schuldverschreibung der Stadt Düren Buchstabe G. Nr. . . . über „Eintausend Mark‘ zu 33 oo Zinsen über 17,50 Mark. gegen dessen Rückgabe die Zinsen der vor— ; . J. ö. . ten . J mi ark 5 f. bei der Stadtkasse zu Düren. ö Düren, den .. ten Der Bürgermeister.
(Faesimile.)
ö . ö (Eigenhändig.) Dieser. Zinsschein ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht , . Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit er⸗ oben wird.
Regierungsbezirk Aachen, Anweisung zum Anleiheschein der Stadt Düren Buchstabe G. Nr Eintausend Mark“.
Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe zu der obigen Schuldverschreibung die .. te Reihe von Zinsscheinen für die Jahre 1... bis 1... bei der Stadtkaffe zu Düren, sofern nicht rechtzeitig von dem als solchen sich ausweisenden Inhaber der Schuldverschreibung dagegen Widerspruch erhoben wird.
Düren, den. 1 ;
Rheinprovinz.
3 (Faesimile) Die städtische Schuldentilgungs⸗Kommission. (Facsimile.) Der Stadtrentmeister. (Eigenhãndig.)
Rekursentscheidungen des Reichs⸗Versicherungsamts.
(1045) Ein gemäß 5§. 2 Abs. 2 des Baununfallversicherungs⸗ gesetzes statutarisch versicherter Dachdeckermeister hatte an einem Wintertage, nachdem er mit seinen Leuten auf dem Dache eines Haufes einen Schneefang angebracht hatte, sich im unmittelbaren Anschluß an diese Arbeit nach dem Stadthause desselben Ortes auf den Weg gemacht in der festgestellten ausschließlichen Absicht, auf dem Dache desselben die gleiche, bereits Tags zuvor begonnene Arbeit auszuführen. Beim Gehen über die mit Glatteis bedeckte Straße war er gefallen und hatte sich verletzt. Seinen aus Anlaß dieses Unfalls erhobenen Entschätigungsanspruch hat das Reichs Ver— sicherungsamt. in Uebereinstimmung mit dem Schiedsgericht mittelst Rekursentscheidung vom 13. April 189 anerkannt. In den Gründen derselben ist ausgeführt, daß der Gang einer ver— sicherten Person von einer Arbeitsstelle zur anderen, welcher lediglich zu Betriebe zwecken und im Interesse des Betriebes, ohne Unterbrechung der regelmäßigen Tagesarbeit unternommen und in einer nach den Umständen angemessenen, den Kreis der durch die Natur der Ver— hältrisse bedingten Unfallgefahren nicht wesentlich überschreitenden Weise ausgeführt wird, aus dem Rahmen der versicherten Thätigkeit nicht ohne Weiteres herausfällt, vielmehr jedenfalls dann, wenn die Art der Betriebsarbeit den öfteren Wecksel der Arbeitsstelle mit sich bringt, wie z. B. das Reinigen der Schornsteine an verschiedenen Häusern, die Ausführung kleinerer baulicher Arbeiten, das Anbringen von Schneefängen an räumlich nahe zusammenliegenden Orten u. f. w, der Betrieb sich unter den angegebenen Voraussetzungen begrifflich auch auf die nothwendigen Wege zwischen den verschtedenen Arbeitsplätzen erstreckt Gu vergleichen die Rekursentscheidungen 905 und go6, ‚Amt⸗ liche Nachrichten des R. V.. A.“ 1890 Seite 596).
(1046.) Ein Fuhrkaecht war von seinem Arbeitgeber beauftragt worden, auf dem Bahnhof der Stadt Kies und Kohlen, welche fur den Dienstherrn angekommen waren, abzuladen. Auf dem Wege dorthin wurde er ron einem ihm bekannten Kutscher, welcher mit seinem Gespann ebenfalls zum Bahnhof fahren wollte, aufgefordert, seinen Wagen zu benußen. Beim Aufsteigen auf diesen Wagen erlitt er einen tödtlichen Unfell. Das Reichs ⸗Versicherungsamt hat durch Entscheidung vom 3 Februar 1891 den Entschädigungsanspruch der Hinterbkiebenen für begrundet erachtet. Der Wez zum Bahnhof stelst fich im vor— liegenden Falle als eine von dem Verunglückten bei Ausübunz seines Dienstes in dem Betriebe und für diesen vollzogene Thätigkeit dar. Der Erblasser der Kläger beabsichtigte nicht, feine Thätigkeit für den Be— trieb an dem Bahnbof erst aufzunehmen, sondern er hatte sie schon aufgenommen, als er sich nach der Stelle begab, an welcher die ihm aufgetragenen Arbeiten zu verrichten waren; mithin gehört der Gang, bei welchem er verunglückt ist, dem Betriebe als solchem mit an Gu vergleichen Rekursenischeidungen 566, 725 bis 728, S888, gos, 996, „Amtliche Nachrichten des R. V.. A. 1888 Selste 290, 1889 Seite 332, 1890 Seste 509 und 596). Dadurch, daß er ein fremdes Fuhrwerk in der Absicht bestieg, sich nach der Arbeite stätte befördern zu lassen, ist der Zu ammenhang, in welchem der Bang an sich mit dem Betriebe stans, nicht als gelöst zu betrachten. Denn es ist zu erwägen, daß eine derartige Aufforderung zur Benutzung eines Fubrwerks, wie sie hier an den Verunglückten ergangen ist, that⸗ sächlich nicht leicht von einem Arbeiter ausgeschlagen wird, und daß dies auch den Arbeitgebern bekannt ist; in der Benutzung einer solchen Fahrgelegenheit wird daber regelmäßig weder eiwas an sich Unstat!— hastes, noch eine unzulässige Erhöhung der Unfallgefahren zu finden sein zu vergleichen Retursentscheidung 856, „Amtliche Nachrichten des R. V. A.“ 1890 Seite 493).
(1 047.) Der Monteur einer Maschinenfabrik erlitt auf dem Rückwege von einer auswärtigen Montagestelle nach der Fabrik einen Unfall. Durch Rekursentscheidung vom 17. Nevember 1890 hat das Reichs ⸗Versicherungssamt diesen Ünfall in Uebereinstimmung mit dem Schiedsgericht für entschädigungspflichtig zrkläft und hierbei Folgendes ausgeführt: Es besteht eine grundsätzliche Verschiedenheit zwischen dem hier jur Entscheidung stehenden Falle und denjenigen Fällen, in denen es sich um Unfälle der Arbeiter auf dem Wege zu oder von
1891.
der Fabrik handelt. Diese Wege legt der Arbeiter in seinem privat⸗ wirthschaftlichen Interesse zurück. Sir werden zwar durch den Betrieb veranlaßt, aber nur insoweit, als sie die Voraussetzung der dem Arbeiter Lohn einbringenden Thätigkeit in dem Betriebe sind oder dieser Thätigkeit nachfolgen. Auf ihnen ist der Arbeiter in der Regel noch nicht oder nicht mehr eine in dem Betriebe beschäftigte PPerson. Dagegen folgt der Monteur, wenn er sich auf die Montagestelle und von dieser zurück oder auf eine andere Montagestelle begiebt, einem Dienstauftrage; ex fübrt einen Befehl aus, indem er die hierzu erforderlichen Reisen macht Die Aufstellung der gelieferten Maßschinen durch eigene Monteure bildet einen wesentlichen Tbeil des Betriebes der Maschinenbau⸗ anstalten; sie ist als solche auch versicherungsrechtlich regelmäßig diesem Betriebe zuzurechnen (zu vergleichen der Schluß des drittletzten Abfatzes des. Bescheides 72, Amtliche Nachrichten des R.. V7. 1. 183. Seite 315). Die durch die Aufstellung veranlaßten Reifen flellen eine ständige Einrichtung in dem Fabrikberriebe der Maschinenbauanstalten dar. Das Zurücklegen derartiger Wege ist daher als Betriebz— thätigkeit der Monteure aufzufaffen, wie sie denn auch die Kösten der Reisen erstattet erhalten und für die Zeit derselben häuftz sogar erhöhten Lobn beziehen. Die Monteure müffen fomit auf solchen Reisen als im Betriebe beschäftigte Arbeiter gelten. Die Gefabtr, bei der Beförderung beziehungsweise auf den Wegen einen Unfall zu erleiden, bildet aber ferner — ähnlich wie für den Fabrik— und Postboten, dessen Betriebsthätigkeit hauptsächlich in dem Zurücklegen von Wegestrecken aufgeht — eine Der Gefahren, welchen die Monteure von Maschinenfabriken durch ihre Berufs thätigkeit, durch die geschilderte Eigenthümlichkeit des Betriebes dieser Fabriken ausgesetzt sind. Ist daher die gewählte Act der Fort. bewegung auf solchen Wegen nach Lage des einzelnen Falles an— gemessen, und entspricht sie den in dem betreffenden Betriebe bestehenden Einrichtungen und Geflogenheiten, ereignet sich ferner der Unfall nicht aus einer Ursache, welche in die privatwirtkschaftliche Sphäre des Arbeiters selbst fällt, ist also der an sich für solche Reisen mit dem Betriebe bestehende innere Zusammenhang nicht durch befondere Umstände für durchbrochen zu erachten, fo erleidet der Monteur bei einem Transportunfalle einen Unsfall bei? dem Betriebe der ihn aus— sendenden Maschinenfabrik (zu vergleichen auch die Rekursentscheidungen 566, IT26, 727, 728 und 888, „Amtliche Nachrichten des R. V. J.“ 1888 Seite 290, 1889 Seite 342 und 1880 Seite 569).
(1045.) Mehrere Fuhrknechte eines Holjhändlers hatten von
diesem gekauftes Holz aus dem Walde abzufahren. Unterwegs machten sie in einem außerhalb des Waldes gelegenen Wirthshause Halt, um ihre Pferde zu tränken. In der Gaststube ergriff einer dieset Knechte ein geladenes Gewehr, welches ein dort ebenfalls verkehrender, in dem betreffenden Augenblick aber gerade abwesender Forstbeamter zurück- gelassen hatte, und legte damit aus Scherz gegen einen seiner Mit⸗ knechte an, wobei sich das Gewehr entlud und Letzterer getödtet wurde. In Uebereinstimmung mit dem Schiedsgerichte hat das Reichs. Ver⸗ sicherungsamt durch Rekursentscheidung vom 20. April 1891 das Bor- liegen eines Betiebsunfalls verneint. Allerdings hatten sich die Knechte während ihres Aufenthalts in dem Wirthshaufe, da dieser haupt⸗ sächlich dem Tränken der Pferde, mithin einer Betriebs verrichtung, diente, zeitlich und örtlich noch nicht außerhalb des Betriebes gesetzt. Der Umstanz aber, daß der Aufenthalt in einem öffentlichen Wirths— hause Herührungen mit anderen Personen herbeiführt, daß sich unter diesen zufällig auch Forstbeamte mit ihren Verufswaffen befinden, durch deren unvorsichtige Handhabung Unfälle herbeigeführt werden können, ist keine Betriebsgefahr, sondern eine Gefahr des gemeinen Lebens, welcher jeder Besucher eines solchen Wirths— hauses ohne. Rücksicht auf seine besondere Berufs oder Betriebs— thätigkeit gleichmäßig ausgesetzt ist. Der ursächliche Zusammenhang des Unfalls mit dem Betriebe wird auch nicht dadurch hergestellt, daß der Thäter ein Mitarbeiter des Verletzten war, da derselbe hier zu feiner unvorsichtigen Handlungsweise in keiner Weise durch den Betrieb felbst oder durch das persönliche Verhältniß veranlaßt worden ist, in welches der Betrieb die darin beschäftigten Arbeiter als solche zu einander bringt. (Zu vergleichen die Rekursentscheidungen 476, 665, 884, Amtliche Nachrichten des R. V. A.“ 1888 Seite 176, 1885 Seite 164, 1890 Seite 508.) ; (1049) Der Kutscher einer zur Straßenreinigung der Stadt K. benutzten Kehrmaschine gerieth mit zwei vorüberfahrenden fremden Arbeitern deshalb in Streit und Schlägerei, weil die Maschine in Folge eines Hindernisses zeitweise die Durchfahrt der Straße sperrte. Der mit der Aufsichtsführung über die Maschine und deren Arbeiter beauftragte Vorarbeiter beseitigte zu— nächst das Hinderniß und trat dann zwischen die Streiten den, um Ruhe zu stiften und den ihm unterstellten Kutscher zur Maschine zurückzubringen. Hierbei wurde er von letzterem durch einen mit einem schweren Instrument geführten Schlag, der den fremden Arbeitern zugedacht war, tödtlich verletzt. Das Reichs-⸗Ver—⸗ sicherungsamt hat durch Rekursentscheidung vom 24. November I890 das Vorliegen eines Betriebsunfalls anerkannt und den Hinter bliebenen des Getödteten eine Rente zugebillist. Dafür, das der Unfall mit dem Straßenremiigungsbetriebe nicht nur zeitlich und örtlich, sondern auch ursaͤchlich im Zusammenhange stand, mithin sich bei? diesem Betriebe ereignet bat, spricht Folgendes. Der Getödtete hatte in seiner Eigenschaft als Vorarbeiter Die unmittel bare Leitung und Aufsicht der Maschine. Er mußte daher auf den ungusgesetzten Fortzang ibrer Betriebsthätigkeit Bedacht nehmen und entgegenstehende Hindernisse jeder Art thunlichst zu beseitigen suchen. Ein solchez Hinderniß bildete der — Übrigens auch anläßlich eines Vorkommnisses im Betriebe entstandene — Streit zwischen dem ihm unterstellten Kutscher und den fremden Arbeitern. Er handelte daher nur innerhalb seiner Betriebspflicht, wenn er ver— suchte, den Streit beizulegen und dadurch die Fortsetzung der Betriebs⸗ arbeit zu ermöglichen. (Zu vergleichen die beiden nachstehenden Ent— scheidungen.)
(1050.) Zwischen zwei Arbeitern einer Maschinenfabrik war während der Arbzit ein Streit ausgebrochen, in dessen Verlauf der eine Arbeiter nach dem anderen in der Absicht, ihn zu treffen, eine eiserne Zange warf. Letzterer wich dem Wurfe aber rechtzeitig aus, und so traf die Zange einen bei dem Streit nicht Betheiligten, in der Nähe arbeitenden Handlanger und verletzte ihn tödtlich. Unter Hinweis auf die Begründung der Rekursentschetdung 734 (. Amtliche Nach⸗ richten des R. V. A.“ 1889 Seite 351) hat sich das Reichs. Ver⸗ sicherungsamt in einer Entscheidung rom 28. September 1891 dem Urtheil des Schiedsgerichts angeschlossen, wonach der Tod des Hand⸗— langers als Folge eines Betriebsunfalls anzusehen sei, und ist der Auffassung der beklagten Genossenschaft, daß eine Körperverletzung
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kein Unfall sei, entgegengetreten: für Fälle der vorliegenden Art könne eine solche Auffassunz am wenigsten in Frage kommen. (Zu ver gleichen die vorstehende Entscheidung 1049 sowie die nachfolgende 1051, auch die weiteren Entscheidungen 1052 bis 1057.)
(1051) Ein auf dem Bock sitzender Kutscher wurde während der Fahrt von einem Stein, den ein Schulmädchen muthwilliger Weise nach den Pferden des von ihm geführten Wagens geworfen hat, in das rechte Auge getroffen, welches in Folge dessen erblindete. Das Schiedsgericht erkannte diesen Unfall als einen Betriebsunfall an und sprach dem Verletzten die gesetzliche Entschädigung zu. Auf den Rekurs der beklagten Fuhrwerks-Berufsgenossenschaft, welche geltend machte, daß der bedauerliche Unfug, mit Steinen nach vorüberfahrenden