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Wagen und Pferden zu werfen und dadurch die Kutscher zu gefäbrden, keine Gefahr des Fuhrwerksbetriebes darstelle, ist das Reichs. Versicherungsamt in der Rekursentscheidung, vom 28. Sep tember 1891 der Auffassung des Schiedsgerichts beigetreten. Es ist davon auszugeben, daß nicht nur die objektive Gefährlichkeit von Be⸗ triebseinrichtungen, sondern auch die subieltive Gefährlichkeit, das fahrlässige oder mutkwillige Handeln von Personen, mit welchen der Betrieb die darin Beschäftigten in Berührung bringt, als Betrir bs · gefahr zu gelten hat (zu vergleichen die Rekursentscheidung 734, Amtliche Nachrichten des R. V. A.“ 1889 Seite 351), sofern nur der Arbeiter der Gefahr in höherem Grade ausgesetzt ist, als iede andere, dem Betriebe nicht angehörige Person. Diese Voraus setzung muß hier als gegeben erachtet werden. Denn die Unsitte der Kinder, mit Steinen nach Pferden und Wagen zu werfen, bestebt thatsächlich, und es ist dem Fuhrwerkekutscher, dessen Aufmerksamkeit auf die Pferde gerichtet ist, besonders erschwert einen Wurf zu bemerken und ihm auszuweichen, ganz abgesehen davon. daß der Kutscher auch durch seine Stellung auf dem Bocke der Gefahr getroffen zu werden, in er⸗ höhtem Maße ausgesetzt ist. (Zu vergleichen die beiden vorstehenden Entscheidungen fowie die Rekursentscheidungen 825 bis 827, 3882, 885. 10651, Amtliche Nachrichten des R. V. A.“ 1890 Seiten 187, 507, 508, 1891, Seite 248.)
(1052) Auch in einer Rekursentscheidurg vom 9. Juni 1838, deren Sachverbalt und Gründe sich aus Nachstehendem ergeben, hat das Reichs. Versicherungsamt einen nicht blos örtlichen und zeitlichen, sondern auch ursächlichen Zusammenbang zwischen Betrieb und Ver⸗ letzung angenommen. Während in einer Maschinenfahrik die Arbeiter A und B gemeinschaftlich an einem schweren Gußstück arbeiteten, ge— rieth letzteres in Folge der Handhabung Seitens des A dem B derart auf den Fuß, daß ez ibm, zumal bei der erhöhten Empfindlichkeit des Fußes anläßlich einer früheren Verletzung, heftigen Schmerz ver⸗ ursachte. In plötzlicher Aufwallung, hervorgerufen durch diefen Schmerz uͤnd den. Zorn über die rermeintliche Ungeschicksichkeit des A holte B mit einem schweren Hebel, den er gerade zu Betriebszwecken in der Hand hatte, aus und führte damjt einen Schlag auf den Kopf des A. Der Schlag erhielt dadurch noch eine besondere Wut, daß er von einem erhöhten Standrunkte aus — B stand auf der Bohrmaschine, während A ibm von unten behülflich war — geführt wurde. Hiern ach hat B, als er den Schlag führte, wenn er auch nicht seiner Willensfähigkeit beraubt war, doch immerhin — und dies bat auch das Strafgericht bei der Verurtheilung des B wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit, nach⸗ folgendem Toꝛe und bei der Annahme mildernder Umstände als fest⸗ geslellt eracktet — unter wesentlicher Einwirkung der durch ein Be— triebsereigniß hervorgerufenen heftigen Schmerz und Zornetempfindung gestanden, wie andererseits auch A mittelbar unter der Rückwirkung diefes Betriebsereignisses stehend den Schlag erlitten hat. Wenn auch B vermöge des auf seinen Willen zurückzuführenden Schlages als der verantwortliche Urheber des Todes des A erscheint, so beruhte doch die Verurfachung auf einer Kette von Bedingungen, unter denen das mehrgenannte Betriebsereigniß als mitwirkend ganz erheblich ins Gewicht fiel. Es stellt sich daher sowohl der Schlag selbst als die Verwirklichung der dem Betciebe innewohnenden besonderen Ge— fahren dar, als auch wurde die verhängnißvelle Wirkung des Schlages wesentlih bedingt durch das Werkzeug, welches B zu Betriebfzwecken gerade in Händen hatte, und den örtlichen Stand punkt, welchen er zu Betriebszwecken einnahm. (Su vergleichen die nachfolgenden Eatscheidungen 1053 bis 1057)
(1053.) Ein Arbeiter hatte mit mehreren Mitarbeitern eine 73 Ctr. schwere Retorte vom Brennofen nach dem Lagerraum getragen. Bei dem Riedersetzen der schweren Last stolperte der vorderste Träger, und in Folge dessen ließ jener die Retorte etwas zu rasch sinken, wodurch einer von den Mitarbeitern am Finger gequetscht wurde. Dieser gerieth hierüber in Wuth, schlug den erstgedachten Arbeiter nach karzem Wort— wechsel, der bald in Thätlichkeiten überging, mit dem eben henutzten Tragehol; über den Koyf und verlötzte ihn derartig, daß der Tod kurz darauf eintrat. Das Reichs -⸗Versicherungsamt hat in Uebereinstim⸗ mung mit dem Schiedsg ericht durch Entscheidung vom 13. Oktober 1896 das Vorliegen eine s Betriebtunfalls anerkannt. Hierbei waren im Wesentlichen die in der vorstehend abgedruckten Entscheidung, sowie die in der Rekursentscheidung 734 („Amtliche Nachrichten des R. V. A.‘ 1889 Seite 351) ausgesprochenen Gründe maßgebend (auch zu vergleichen die nachfolgen den Enischeidungen 1054 bis 10657,
(1054.) Ein Formerlehrling O, welcher eines Formkastens be⸗ nöthigte, um die ihm aufgetragene Arbeit auszusühten, jetzte sich mit einem Ärbeiter wegen Ueberlassung des seinigen ins Einvernehmen und verlangte demnächst von einem dritten Arbeiter C., welcher diesen Kasten hinter sich hatte, dessen Herausgabe. Es kam zum Streite, in welchem der GC. zuerst., den O. stieß und ihm dann mittels eines eisernen Stampfers einen Schlag verfetzte, welchtr jenem des Schienbein zerschmetterte. Das Reichs⸗ Ver sichrungsamt hat durch Rekursentscheidung vom 3. November 1896 das Vorliegen eines Betriebsunfalls anerkannt und im Hinblick auf die Rekurkentscheidungen 490 und 565 C. Amtliche Nachrichten des R. V. A.“ 1888 Seiten 139 und 289) zur Begründung ausgeführt, daß eine vorsätzliche Körperverletzung, welche ein Arbeiter dem anderen kei Gelegenheit von Zwistigkeiten und Thätlichkeiten auf der Betriebs⸗ stätte oder bei der Ärbeit zufügt, um als Betriebsunfall zu gelten, derart in erkennbarem urfächlichen Zusammenhange mit dem Be—
iebe stehen müsse 5 s ie Ve ranlassung dazu wesentlich in
beruhe, al uch di verletzende Handlung selbst
als ein fl Betriebs gefabr darstelle. Dieser ursächliche Zusammen iegenden Falle nicht deshalb zu verneinen, weil der unzw zelegenheit der Ausübung eine Betriebsobliegenheit entstan it in seinem späteren Verlauf vielleicht auch persönlich geworden sei es versage deshalb die Bezugnabme der Beklagten auf
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(oben angeführten) früheren Rekurkentscheidungen 490 und 565 (auch zu vergleichen Entscheidungen des Reiche gerichts in Civilsacken Band 24 Seiten 124 und 333), deren that⸗ fachliche Verhältnisse den hier festgestellten Zusammenhang nicht er— kennen ließen. Es müsse aber auch ferner angenommen werden, daß die Verletzung des Klägers sich als ein Ausfluß der Betriebsgefabr darstelle, ka in dem in Betracht kommenden Betriebe nicht jeder Ar⸗ beiter die von ihm benöthigten Geräthe in ansschließlicher Benutzung und Gewahrsam habe, also der einzelne auf das kameradschaftliche Entgegenkommen seiner Genossen angtwiesen sei, wenn er ein solches Geräth benutzen wolle. Daß diese Kameradschaftlichkeit und das gegenseitige pflichtgemäße Entgegenkommen gelegentlich einma bei der Unverträglichkeit oder Gewaltthätigkeit eines Arbeiters außer Acht gelassen werden könne, stelle bei dem Verkehr zahlreicher verschieden veranlagter und dennoch mehr oder minder auf einander angewiesener Personen an einer und derselben Betriebsstätte zu ver⸗ gleichen Rekursentscheidung 734, „Amtliche Nachrichten des R. V. A.“ 18897 Seite 351) diejenige Betriebsgefahr dar, welcher Kläger zum Opfer gefallen sei. Gegen solche Gefahren habe der Gesetzgeber die Arbeiter ebenfo sicher stellen wollen, wie gegen die Folgen unüber⸗ legter oder unbefonnener Handlungsweise (zu vergleichen die Relurtẽ entscheidungen 56! bis 554 . Amtliche Nachrichten des R. V. A. 1888 Seiten 288 und 289, sowie die dort angezogenen früheren Entscheidungen). Im Uebrigen ist in den Entscheidungsgründen dargelegt, daß in allen Einzelfällen von der Art des vorliegenden — möge es sich um fahr⸗ lässige oder vorsätzliche Körperverletzungen handeln — immer noch die Frage offen und zu prüfen bleibe, ab etwa der Verletzte — sei es durch absichtliches Hervorrufen des Streits, sei es durch ganz über⸗ wiegend felbstverfchuldete Betheiligung an demselben — sich außerhalb des Betriebes gesetzt und so den für den Begriff des Betriebsunfalls erforderlichen Zusammenhang mit dem Betriebe durchbrochen habe. (Zu vergleichen die vorstehenden Entscheidun gen 10652 und 1053.)
(1055) Ein Bergmann batte während der Arbeitszeit auf dem Zeckenplatze einem Steiger eine schwere Verletzung des rechten Arms zugefügt, wegen deren er zu einer dreijährigen Gefängnißstrafe ver⸗ urtheilt worden war. Zu dieser Mißhandlung war er dadurch be—⸗ stimmt worden, daß der Steiger ihm, als er betrunken auf die Zeche
kam, einzufahren verboten und ihm sein kurz darauf in der Steiger stube in ungebührlicher Weise wiederholt geftelltes Verlangen, ihm den Abkehrschein zu ertheslen, zu erfüllen verweigert hatte. Er führte die Abficht, sich für diese Behandlung zu rächen, bei der ersten sich bietenden Gelegenheit aus, als der Steiger bald, nachdem Jener zum zweiten Male aus der Steigerstube entfernt war, allein über den Zecherplatz ging, um in dem Zechenhaus die Seilrevision vorzu⸗ nehmen. Der Steiger war in dieser seiner Stellung ebenso berech- tigt wie verpflichtet, dem betrunkenen Bergmann in dessen eigenem Interesse und im Interesse seiner Mitarbeiter und der. Sicherheit des Betriebes die Einfahrt in das Bergwerk zu verbieten, hatte ihm auch die Ertheilung der Abkehr mit Recht verweigert und seine Entfernung aus der Steigerstube im Interesse der Ordnung veranlaßt. Das Reichs Versicherungdamt hat durch Urtheil vom 7. Januar 1890 dem Steiger in Uebereinstimmug mit dem Schieds⸗ gerscht die gesetzliche Entschädigung zugesprocken aus folgenden Gründen: Allerdings stellt nicht ohne Weiteres jede Körperverletzung, welche ein Arbeiter zur Zeit und am Orte des Betriebes durch einen Mitarbeiter erleidet, einen Betriebsunfall dar (zu vergleichen die Rekurs Entscheidungen 490 und 565, „Amtliche Nachrichten des RV. A. 1888 Seiten 189 und 289, sowie die vorstebende Ent⸗ scheidung 16654). Ein Arbeiter aber, welcher durch seine Stellung im Betriebe zur Aufrechterhaltung der Ordnung, im Interesse der Betriebssicherheit oder zu sonstigen durch den Betrieb bedingten Zwecken anderen Arbeitern Befehle oder Verbote zu ertheilen, Änweisungen zu geben, Maßnahmen gegen dieselben zu treffen, und Ungebörigkeiten derselben zu rügen befugt ist, ist durch die Aus bung diefer seiner Befugnisse und vermöge der Personen von geringerer Bildung, oft mangelnden Selbstbeberrschung und der ihnen eigenen Geneigtheit zu Thätlickkeiten der Gefahr ausgesetzt, im dienstlichen Ver⸗ kehr mit seinen Mitarbeitern beziehungsweise Untergebenen durch Wider⸗ setzlichkeiten und gewaltthätige Angriffe derselben zu Schaden zu kom⸗ men. Bildet die Ausübung jener Befugnisse, wie im vorliegenden Falle, nachweisbar einen wesentlichen. Bestimmung? grund für den Entschluß des von ihr betroffenen Arbeiters, Gewalithätigkeiten gegen den Anderen zu begeben, so sind die Voraussetzungen gegeben, um in der dadurch herbeigeführten Körperverletzung einen Betriebsunfall, das ist einen durch die Eigenthümlichkeiten des Betriebes und die damit zusammenhängenden Gefahren verursachten Unfall zu erkennen. Denn zu jenen Eigenthümlichkeiten des Betriebes, gegen deren Gefahren die Unfall versicherungsgesetze die Arbeiter sicher stellen wollen, gehören auch die zur Aufrechterhaltung der Ordnung erforderlichen, das Ver hältniß der Arbeiter unter einander regelnden Vorkehrungen, nicht nur die in dem Betriebe selbst zur Verwendung kommenden äußeren Ein— richtungen, wie Maschinen, Pferde, Wagen 2c. Gu vergleichen auch die Rekursentfchkeidungen 454 und 734, „Amtliche Nachrichten des RV. A.“ 1888 Seite 69 und 1889 Seite 351).
(1056) Die Grundsätze der vorstehend abgedruckten Rekurs⸗ entscheidung haben in dem folgenden am 4. Februar 1890 zur Ver⸗ handlung gelangten landwirthschaftlichen Rekursfalle entsprechende An4 wendung dahin gefunden, daß auch hier ein Betriebsunfall angenommen worden ist: Der erste Knecht eines Landwirths hatte den ihm unter— stellten Stallknecht in dem Pferdestall darüber Vorhaltungen gemacht, daß er zwei aueschließlich ihm zur Verfügung gestellte Pferde obne seine Erlaubniß zu Feldarbeiten benutzt und eine dem einen Pferde hierbei zugestoßene Verletzung nicht zur Anzeige gebracht hatte. Diese Zurechtweisung führte zu einem Wortwechsel und schließlich zu Thätlichkeiten, wobei der Stallknecht dem ersten Knecht eine schwere Verletzung mit einem Messer beibrachte.
(1057) Auf einem Seedampfer bestand zur Aufrechterhaltung der Schiffsordnung und Vermeidung von Reibereien die streng durchgeführte Vorschrift, daß die auf dem Schiffe befindlichen, zur Aushülfe angemusterten Neger in dem Logir⸗ und Waschhause der europäischen Feuerleute nicht verkehren solten. Als diesem Verbote zuwider ein Neger mit einem leeren Gefäß aus dem Waschhause kam, verwies ihm dies ein Heizer unter Anwendung eines gemeinen Schimpfworts, worauf der Neger ihm sofort das rechte Auge aus⸗ schlug. In der Rekursentscheidung vom 79. September 1890 hat das Reichs⸗Versicherungs amt die Auffassung des Schiedsgerichts gebilligt, welches in dem Vorgang einen Betriebsunfall erblickt hatte (zu ver⸗ gleichen die beiden vorstehenden Entscheidungen).
Statistik und Volkswirthschaft.
Verbrechen und Vergehen gegen Reichsgesetze.
Das soeben vom Kaiserlichen Statistischen Amt keraus— gegebene Monatsheft zur Statistik des Deutschen Reichs (Septemberheft 1891) enthält die vorläufigen, das Berichtsjabr 1890 betreffenden, kriminalstatistischen Mittheilungen. Nach diesen wurden von deutschen Gerichten wegen Verbrechen und Vergehen gegen Reichsgesetze im Jahre 1880 verurtheilt 381441 PVersonen (darunter 40906 im Alter von 12 bis unter 18 Jahren) gegen 369 644 (hbejw. 36790 im Jahre 1889. Es ent fallen 1890 auf die Verbrechen und Vergehen gegen Staat, öffent liche Ordnung und Religion 63 744 (1889: 62 817), auf die Ver brechen und Vergehen gegen die Persen 148 087 (1889: 139 639), auf die Verbrechen und Vergehen gegen das Vermögen 168112 (1889: 165 621) und cuf die Verbrechen und Vergeben im Amt 14988 (1889: 1567) verurtheilte Personen. Von den die einzelnen Delikte betreffenden Zablen werden nachstehend besonders wichtige hervorgehoben. Es wurden 1890 bezw. 1889 verurtheilte Personen gezählt bei den Deliktsarten:
1890 889
13133 759 ; . ; 133 verletzun 226 —ĩ 609418 n e ,,,, 7170 Haß Einfacher Diebstahl im wiederholten Räckfalle S5. 27 244) J Geer, ,,, 3379 Schwerer Diebstahl im wiederholten Rückfall 8 ,,, 2427 iii 1955 d i Betrug im wiederholten Rückfalle (5. 264)... 1703 Fälschung öffentlicher oder zum Beweise von Rechten dienender Urkunden (85. 267 — 273). 3531 Brandstiftung (85§. 306— 308 13115 ..... 488 Beftechung Jlaktive] (85. 333, 334 Abs. ). ; 513 R,, . 962
Sewalt in Drohungen
Centralverein für Hebung der deutschen Fluß- und Kanalschiffahrt.
Der Centralverein für Hebung der deutschen Fluß⸗ und Kanal⸗ schiffahrt bielt gestern Abend in einem Zimmer des Reichstags gebäudes seine erste Ausscußsitzung nach den Sommerferien ab und beschloß, im Frühjahr 1892 eine gemeinsame Sitzung des Central⸗ vereins mit den Zweigvereinen zu Hannover abzuhalten und außerdem eine engere Vereinigung zwischen den deutschen und österreichischen Binnenschiffahrts⸗Vereinen zu erstreben. Der Vorstand theilte ferner mit, er babe sich im vergangenen Sommer mit der Binnenschiffahrts⸗Ordnung für die Elbe, Oder, Weichsel, und die Wafferstraßen ibrer Stromgebiete, mit der Höberlegung der Mühlendamm ⸗ Brücke in Berlin, mit dem Entwurf zu einem deutschen Wasserreckt und mit dem fünften interngtionalen Binnenschiffabrts⸗ongretz beschäftigt. Nach langen Arbeiten sei es ge—= lungen, die Binnenschiffahrts⸗rdnung zum Abschluß zu bringen. Bis jetzt haben zahlreiche Interessenten ihre Zustimmung dazu ertheilt.
Die Einführung der Binnenschiffahrte⸗Ordnung in die Praxis sei so= mit gesichert und solle alsbald nach Eingang noch einiger in Aussicht stehender Zustimmungen allen Vertretern der bei der Binnenschiffahrt betheiligten Wirthschafts gruppen übersendet werden. Es bleibe nur noch die Aufgabe, die Binnenschiffahrts⸗Ordnung auch auf die Memel, Pregel“, Rhein⸗, Ems und Wesergebiete auszudehnen und dafür zu sorgen, daß sie stets mit den Bedürfnissen der Zeit in Ein⸗ klang ftehe. Zu diesem Zwecke sei in Perioden von je 3 Jahren eine Rerision in Auesicht genommen, deren Anregung und Durchführung dem Centralverein in Vereinigung mit den betreffenden Wirthschafts⸗ gruppen obliege. — Die Organisations⸗-Kommission für den im Sommer 1893 zu Paris stattfindenden fünften internationalen Binnenschiffahrts⸗Kongteß sei bereits konstituirt. Als Präsidenten fungiren der Präsident der Pariser Handelskammer Cousts und der General⸗Inspektor der Pariser Brücken und Straßen Guillemain. In der Organisations⸗Kommission sei bisher der Vorstand des Central vereins, trotzdem dieser doch ausschließlich ein Organ für die Ver⸗ tretung der Interessen der deutschen Binnenschiffahrt Jsei und bei allen bisherigen internationalen Binnenschiffahrts⸗Kongressen im Comitsé mitgewirkt hatte, bis jetzt noch nicht vertreten. Er (Redner) habe dem Präsidenten der Kommission mitgetheilt, daß der Centralverein nach seiner Bedeutung für die Binnenschiffahtt in Deutschland beanspruchen müsse, bei den Vorbereitungen für den Kongreß, wie dies bisher stets geschehen, mitzuwirken und daher beantragt: Die Mitglieder des vom Centralperein auf Grund des Beschlusses des Kongresses zu Manchester gewählten deutschen National Comitèés als Mitglieder der Organisations⸗Kommission zu berufen. Es sei ihm hierauf alsbald die Mittheilung zugegangen, daß der Anteag in der nächsten Sitzung der Kommission in sehr ernste Erwägung genommen werden solle. Obwohl ein weiterer Bescheid bisher noch nicht ein⸗ getroffen, so dürfe man wohl annehmen, daß die Entscheidung im Sinne des Antrages ausfallen werde. Die Verhandlungen auf dem Konaresse werden in französischer, englischer und deutscher Sprache geführt werden. Der Schriftführer des Centralvereing, Major z. D. Kurs, berichtete alsdann über die Angelegenheit der Durchfahrtshöhe der Mühlendamm-Brücke. Ferner wurde auf den Antrag des Hrn. v. d. Wyngaert beschlossen: bei den zuständigen Behörden dahin zu petitioniren, daß der von seiner aus den verschiedensten Interessenten⸗ Gruppen zufammengesetzten Kommission ausgearbeitete Entwurf zu einem deutschen Wasserrecht zum Gesetz erboben werde. Handels kammer⸗ Syndikus Dr. Eras (Breslau) referirte hierauf über das Regierungs⸗ Projekt eines neuen Großschiffahrtsweges im Weichbilde von Breslau. Der Redner theilte mit, daß, nachdem mehrere Projekte verworfen, die Regierung nunmehr ein Projekt ausgearbeitet habe, das geeignet sein dürfte, sowohl den Bedürfnissen der Groß- schiffahrt zu entsprechen als auch Meliorationen sowie eine Besserung der gesundheitlichen Verhältnisse in der Breklauer Oder Vorstadt herbeizuführen. Zu bedauern sei es nur, daß der projektirte Kanal, während er in seinem oberen Lauf, wozu die alte Oder dienen solle, auf 60 m Sohlenbreite veranschlagt sei, in seinem unteren Lauf, von der Hundsfelder Brücke bis zum Zehedelherge auf nur 16m Sohlenbreite pröejektirt sei. Der immer größer werdende Durchgangs verkehr erheische dringend eine erhebliche Verbreiterung der Sohlenbreite. — Eisen⸗ bahn und Schiffahrts⸗Direktor Ströhler schloß sich dem Vorredner an. Den Kanal werden die von Oberschlesien, Berlin und Stettin kommenden Schiffe zu passiren haben. Dazu kommen die in Breslau verkehrenden Schiffe; in dieser Stadt werden stets große Entladungen tattfinden. Angesichts dieser Umstände sei, wenn man eine Stauung der Schiffe vermeiden wolle, eine Verbreiterung des projektirten Kanals dringend geboten. — Regierungs⸗Baumeister Hönig vom Ministerium für öffentliche Arbeiten: Es werde allerdings das Bedürfnitz hervor ⸗ treten, Lösch⸗ und Ladeplätze zu schaffen, es sei daher Sache der Stadt Breslau, die Kosten für die dadurch nothwendig werdende Verbreiterung aufzubringen. Für den Schiffsverkehr an sich genüge die projektirte Breite, die es gestatte, daß stets Schiffe hintereinander und zwar eins aufwärts und eins abwärts fahren können. — Dr. Exras und Direktor Ströhler bestritten, daß es sich um Lösch⸗ und Ladeyplätze handele. Der große Schiffsverkehr mache eine größere Freiheit der Bewegung nothwendig. — Wasserbau⸗Inspektor Germelmann be⸗ merkte: Die Verschiedenheit der Gangart der Schiffe mache es schon rothwendig, daß wenigstens drei Schiffe nebeneinander fahren können. — Professor Dr. Schlichting schloß sich dieser Meinung an und äußerte die Befürchtung, daß durch die xrojektirte Abzweigung der Vorfluth bei großem Eisgang einmal Ueberschwem mung entstehen könnte. — Es gelangte schließlich folgende Resolution zur Annahme: „Der Ausschuß des Centralvereins hat von dem neuen Regierungsprojekt, betreffend die Anlage eines Groß⸗ schiffahrtsweges im Weichbilde von Breslau mit Interesse Kenntniß genommen und empfiehlt dessen Aussührung; er spricht aber mit Rücksicht auf den großen Schiffahrtsverkehr den dringenden Wunsch aus, daß die kurze projeltirte Kanalsirecke zwischen der Hundsfelder Brücke und der Schleuse am Zehedelberge in erheblich größeren als den projektirten Kanaldimenstonen von 18m Sohlenbreite und 26 m im Wasserspiegel, ausgebaut werden möge.“
Wohlfahrtsbestrebungen.
Die Kaiserliche Werftverwaltung zu Kiel läßt, wie das „Kieler Tgbl.“ mittheilt, Kartoffeln und Kohlen in größeren Partien ankaufen, die sie zu dem verhältnißmäßig billigen Selbstkostenpreise an ihre Arbeiter und Unterbeamten unter dem Beding der Baar⸗ zablung abgiebt. Die damit bethätigte Fürsorge zum Besten der Ar⸗ beiter findet, wie das genannte Blatt hinzufügt, unter diesen vielfache Anerkennung. ö
Zur Arbeiterbewegung.
In München fand am Montag eine sozialdemokra⸗ tische Versammlung statt, in der die Vertreter auf dem Erfurter Parteitage Bericht erstatteten. Herr von Vollmar beklagte, wie wir der „Frankf. Ztg.“ entnehmen, den Austritt der Oppositionellen, ebenso die meisten anderen Redner. Vollmar schlug eine Resolution vor, in der Gewicht auf die Taktik gelegt, die freie Meinungsäußerung betont und neben dem großen und letzten Ziel der Sozialdemokratie das Anstreben sofor⸗ tiger und fortschreitsnder Verbesserungen auf dem Boden der heuti⸗ gen Verhältnisse als nothwendig bezeichnet wird. Die Resolution wurde von anderer Seite als „zu lang und nichtssagend“ be⸗ kämpft, und nachdem Vollmar sie zurückgezogen, wurde folgen⸗ der Beschluß gefaßt: „Die Volksversammlung erklärt sich mit Annahme der Resolution Bebel in Bezug auf die Taktik auf dem Parteitage in Erfurt einverstanden und wünscht, daß sämmtliche Parteigenossen sich der Resolution als Richt⸗ schnur bedienen und darnach handeln.“ Die Worte „in Bezug auf die Taktik“ waren auf Antrag Vollmar's ein⸗ geschoben worden.
Die Lohnbewegung unter den deutschen Buch⸗ druckern veranlaßt, wie zuerst in Leipzig, so jetzt auch in Berlin die Hülfsarbeiter zu gleichzeitigem Vorgehen zur Erhöhung ihres Lohnes. Am Dienstag fand hier eine von mehr als S800 Personen besuchte Versammlung der Buch⸗ drückerei-Hülfsarbeiter und Arbeiterinnen statt, über die der Vorwärts“ Folgendes mittheilt:
Die Versammlung trat in die Berathung eines von der am 15. Oktober gewählten Kommission ausgearbeiteten Lohntarxifes ein. Nach diesem Tarif verlangen Punktirer (weibliche) 17 4A, (männliche) 21 S½ ; Anleger (weibliche) 13 6, (männliche) 13 ;
Bogenfänger (weibliche) 9 M, (männliche) 12 6 Nachtarbeit bedingt
für alle Arbeiter einen Zuschlag. Hülfsarbeiter an Rotationsmaschinen und denen der Stereotypie haben pro Woche zu fordern 24 M6, für Nachtarbeit 27 S6 Ueberstunden sind zu entschädigen: bis J Uhr Abends mit 334, nach 9 Uhr mit 50 und Sonntags mit
100 0. Bei Auflagen bis zu 50 000 at das Personal pro Tag eine Stunde Ablösung zu beanspruchen, bei Auflagen über 30 000 haben die Arbeiter nur an einer Maschine zu arbeiten. Dieser Tarif wurde einstimmig angenommen. Es wurde dann beschlossen, den Tarif einer gestern tagenden allgemeinen Buchdrucker⸗ versammlung, über die unten berichtet ist, zur Kenntniß⸗ nahme und Begutachtung vorzulegen. Es ist beschlofsen worden, allen Hülfsarbeitern und -Arbeiterinnen, welche für den Neunstunden⸗ tag eintreten, Unterstützung zu gewähren, auch wenn diese Arbeiter noch nicht der Organisation angebören. In einzelnen dringenden Fällen sollen auch Extra-Unterstützungen gewährt werden. Am letzten Sonnabend haben gekündigt: gegen 100 Hülfsarbeiter, über 300 Ar⸗ beiterinnen und 26 Stereotypeure. Ein großer Theil der Hülfs⸗ arbeiter hat feine Kündigung. .
Was die eigentliche Buchdruckerbewegung anbetrifft, so ist bemerkenswerth, daß sich auch die Arbeitgeber an verschiedenen Orten außer Leipzig zur Wahrnehmung ihrer Interessen zusammenthun. Heute liegen solche Nachrichten namentlich aus Berlin und Magdeburg vor. An weiteren, heute vor— liegenden Nachrichten stellen wir folgende hier zusammen:
In Berlin wurde gestern im Saale der Brauerei Tivoli eine allgemeine Buckdruͤcker Versammlung mit Hülfsarbeitern und »Arbei⸗ terinnen abgehalten, die von etwa 4000 Personen, darunter eine Anzahl weiblicher Druckereiangestellten, besucht war. Nach einem Bericht des Herrn Besteck über die Verhältnisse in Berlin haben hier in 171 Buchdruckereien 2400 Gebülfen, 257 Maschinenmeister, 80 Hülfsarbeiter, 268 Hülfsarbeiterinnen und 26 Stereo typeure gekündigt. Entlassen wurden 143 Gehülfen; die Forde⸗ rungen der Gehülfenschaft wurden von ?2 Druckereien mit 206 Ge— hülfen bewilligt. Der Redner tadelt das Vorgehen der Prinzipale und das Verhalten eines Theils der Presse. Zum Schluß wurde folgende Resolution rorgeschlagen: „Die allgemeine Buchdrucker⸗ Versammlung sieht sich veranlaßt, da trotz des bei Ueberreichung der Kündigung ausgedrückten Wunsches auf Verständigung Ver⸗ handlungen Seitens der Prinzipale nicht beliebt wurden, sondern fortgesetzt ganze Personale wie einzelne Mitglieder des Unterstützungs vereins deutscher Buchdrucker in provokatzrischer Weise gemaßregelt werden, den Kollegen zu empfehlen, am Donnerstag, 29. d. M., folgende Forderungen an die Prinzipale zu stellen: 1) neunstündige Arbeitszeit, einschließlich Frübstücks! und Vesper⸗ pause, 2) Erböhung der Grundpositionen um 10 9oύ—, 3) Fest— setzung des Lokaljuschlages auf 335 , O (das Minimum des gewissen Geldes beträgt demnach 27, vß5 A).“ Außerdem em⸗ pfiehlt die Versammlung, da das Vorgehen der Peinzipale eine friedliche Vereinbarung ausgeschlossen erscheinen lasse, überall da, wo die Forderungen nicht bewilligt werden, Ueberarbeit zu verweigern, wo die Forderungen der Gehülfenschaft bewilligt werden, die Kündigung zurückzuziehen. Herr Döblin gab eine Uebersicht über die in Deutschland bisher Seitens der Gehülfen erfolgten Kündigungen. So hätten in München 630 gekündigt, in Drekden ody, in Hamburg 600 (400 erhielten ihre Forderungen bewilligt), in der Provinz Hannover 480, in Leipzig 1353 (200 Bewilligungen), in Halle und Umgegend 150, in Posen 65, in Rheinland und Westfalen würden die Gehülfen gleich⸗ falls am Sonnabend in Kündigung treten, in Schlesien erfolgten 505 Kündigungen 2c. Im Ganien hätten etwa 11 000 Gehülfen ge⸗ kündigt, etwa 2000 erlangten Erfüllung ihrer Forderungen. Redner ezeichnete daher die Lage der Gehülfenschaft als keineswegs schlecht. Die vorgeschlagene Resolution wurde einstimmig angenommen. — In einer ziemlich lebhaften Diskussion wurde die Frage der Besoldung der Hülfsarbeiter und ⸗Arbeiterinnen behandelt. Schließlich wurde eine Resolution angenommen, der gemäß sich die Einzelnen verpflichten, bei Stellenbesetzungen sich an den Arbeitsnachweis der Gehülfenschaft zu wenden.
Auf gestern Abend war auch eine allgemeine Versammlung der Berliner Buchdruckereibesitzer nach dem Vereinshause (Wilhelmstraße) berufen worden, um die Meinung der gesammten Berliner Arbeitgeber zu erfahren und festzustellen, welche Haltung diese in der Lohnfrage einzunehmen gedenken. . .
In Magdeburg fand am Dienstag eine Versammlung der weitaus größten Zahl der Buchdruckereibesitzer Magdeburgs statt; man wollte der „Mgdb. Ztg.“ zufolge darüber schlüssig werden, in welcher Weise die in mehreren Druckereien zum Zwecke der Erreichung des Neunstunden— Arbeitstages geschehene Kündigung der Buchdruckergehülfen zu beantworten sei. Nach einer Besprechung der augenblick⸗ lichen Lage, des zu erwartenden Ausstandes und seiner Folgen, wurde folgende Resolution von sämmtlichen anwesenden Druckereibesitzern duech ihre bindende Unterschrift angenommen:
„Die heute im Magdeburger Hof anwesenden Buchdruckereibesiger Magdeburgs erklären sich damit einverstanden, an ihrer bisherigen Arbeitszeit festzuhalten, und machen sich durch ihre Ramensunterschrift dafür verbindlich.
Magdeburg, den 23. Oktober 1891.
Bendix u. Huhn (David Louis Wolff). Gebr. Bethke. Otto Bor⸗ mann. Fr Bornstedt. Julius Brückner. Karl Friese, Königliche Hofbuchdruckerei. Haenel'sche Hofbuchdruckerei. Hesse u. Co. Edm. Koch u. Co. Leistner u. Drewsz. Louis Mosche. Menzel u. Kapp— meyer. Walter Ochs u. Co. Pansasche Buchdruckerei (8. Otto). C. Pormetter. M, Richter Scharnke. Böcker u. Co. L. Sperling u. Co. A. Schlutius. W. Thiele. Robert Wapler. A. Wohlfeld. R. Zacharias.“
Im weiteren Verlauf der Verhandlungen wurde ein Lokal-Ausschuß gewählt und ein „Verein der Druckerei— besitzer Magdeburgs“ ins Leben gerufen, dem sämmtliche Buchdruckereibesitzer, die die obige Resolution unterzeichnet haben, sofort als Mitglieder beitraten.
Ueber eine Buchdruckergehülfen⸗Versammlung in Leipzig,
je gm Men stattf ; j ͤ die am Dienstag stattfand, berichtet die „Lpz. Ztg.“:—
Die Versammlung war, gegen die gewöhnlichen gehalten, immer noch sehr stark besucht, da etwa 1600 Persyonen erschienen sein mochten; aber der Saal reichte zur Aufnahme der Erschienenen vollständig aus. Der augenblickliche Stand der Bewegung wurde von den Leitern als ein überaus günstiger, die gehegten Erwartungen weit übertreffender dargestellt. 147 Drucktreien mit 3 — 4000 Gehülfen hätten darnach in 56 Ortschasten die Forderungen anstandslos bewilligt, 12 bis 15 909 Gehülfen die Arbeit gekündigt. Auf Leipzig entfallen von den nachgiebigen Druckereien 11, die Anzahl der in diesen beschäftigten Gehülfen wurde nicht genannt. Hierauf wurde der Feldzugeplan für Leipzig mitgetheilt: Das Hauptquartier der Ausständigen wird in der Stadt Hannover“ in der Seeburgstraße aufgeschlagen werden. Für alle größeren Druckereien mit mehr als 25 Arbeitern sollen be— sondere Standquartiere errichtet werden. Die Ausständigen sollen ein scharfes Auge auf die ungefetzliche Ausnützung jugendlicher Arbeiter 54 die Prinzipale haben und jede Zuwiderhandlung zur Anzeige ringen.
In Hamburg bat, wie der „Köln. Ztg. geschrieben wird, der Verein der Lithographen, Steindrucker und verwandten Be— rufegenossen Deutschlands (Zahlstelle Hamburg) beschlossen, I) die Buchdruckergehülfen dadurch in ihren Forderungen zu unterstützen, daß die Berufsgenossen überall da, wo etwa das Ansinnen an diefelhen gestellt werde, Arbeiten zu verrichten, welche in das Buchdrucker ⸗ gewerbe schlagen, diese verweigern; 2) im Hinblick auf etwa vor⸗ kommende Maßregelungen der eigenen Berufsgenossen durch Erheben einer Sondersteuer einen Fonds zu sammeln und die an— gesammelten Gelder sowohl für die Bewegung der Buch— drucker als auch für die eigenen gemaßregelten Kameraden verwenden zu wollen. — Die in den graphischen Gewerben beschäftigten Hülfsarbeiter und „Arbeiterinnen beschlossen ein⸗ stimmig, die Forderung der neunstündigen Arbeitszeit zu der ihrigen zu machen und gegebenenfalls da, wo sich die Buchdrucker gehülfen im Kampfe um den Neunstundentag befinden, thatkräftig mit
einzugreifen und selbst das äußerste Mittel, das der Arbeitseinstellung, nicht zu scheuen.
In Trier verlangen die Buchdruckergebhülfen 197“ Aufschlag. In Dres den befinden sich, wie der „Vorwärts“ be— richtet, die Metallschläger in einem Abwehrstrike, der in dem Versuche einer Lohnkürzung seine Ursache haben soll. Es sind 6ö5 verheirathete und 85 ledige Gehülfen sowie 35 Aus⸗ legerinnen zu unterstützen.
Aus Paris schreibt man der „Köln. Ztg.“ unter dem 27. d. M.: Gestern wurde die Steinkohlengrube von Monthieux, die einer bankerotten Gesellschaft gebört hatte, von dem Syndikat der Bergleute der Loire für die Summe von 10000 Fr. an⸗ gekauft. Bas Syndikat wird von den Behörden unterstützt und will an alle französischen Gemeinderätße und die Presse einen Aufruf zur Förderung seines Unternehmens richten.
Handel und Gewerbe.
Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 28. d. M. gestellt 10613, nicht recht zeitig gestellt keine Wagen. In Oberschlesien sind am 27. d. M. gestellt 4325, nickt rechtzeitig gestellt keine Wagen.
Subhastation s ⸗Resultate.
Beim Königlichen Amtsgericht LI Berlin standen am 28. Oktober 1891 die nachverzeichneten Grundstäcke zur Versteigerung: Kastanien ⸗ Allee 50 a, Zionskirchstraße 12 und Zionskirchplatz 4, dem Techniker Julius Ditges in Berlin gehörig; Nutzungswerth 18090 S; für das Meistgebot von 256 900 66 wurde der Kaufmann Franz George, Große Frankfurterstraße 106, Er⸗ steher. — Friesenstraße und an der Straße 20, dem Tischler⸗ meister Heinrich Gring gebörig; für das Meistgebot
bauser Allee 32, Ersteher. — Pappel ⸗Allee 129, dem Maurermeister Franz Mietz und dem Bauführer Franz Conrad in Berlin gleichberechtigt gehörig; für das Gebot von 1653 600 ½ wurde der kaufmann Jacob Leichtentritt in Berlin Ersteher. — Auf⸗— * 4 53 Rr- 3 ö 1 x gehoben wurde das Verfahren der Zwangsversteigerung, betreffend das Grundftück in der Liebenwalderstraße, dem Kaufmann O. Lamp— recht gehörig, und die Termine am 9. November d. J. Beim Königli . Termine vom 13. und 16. O 3. J. betreffend die Verf Grundstücks zu en, denn Bauern ahlmann und Genossen gehörig, aufgehoben.
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! entnehmen wir folgenden Be it Stärke nach Mittheilungen 27. Oktober 1891:
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Es wurden ver
zu 30,25 M frei St in der Altme
prima zu 29 K frei Station an der Ba
en Magdeburg, probisionsfrei gegen Kasse; 1003Sack zr ieferung November, frei Station derselben Bahnstrecke, inkl. 1L00ÿäProvision gegen Kasse; 100 Sack zu 31 ½ frei Station in der Altmark bei ortiger Lieferung; 100 Sack zu 31,30 MS ebenfalls frei Station der Altmark; 260 Sack zu 31 0 frei Station in der Altmark; 200 Sack zu 30,50 „ frei Station in der Alt— mark; 200 Sack zu 31 MM frei Station im Hannoverschen, November⸗ Lieferung; 100 Sack zu 30 50 S frei Station im Braunschwꝛigischen, netto Kr sse; 200 Sack hochfeines zu 32 MS netto Kasse frei Station in der Altmark; ferner an feuchter Kartoffel stär ke: 200 Sack zu 16 S6 frei Station an der Breslau⸗Freiburger Bahn, gegen Tasse ab 2 o Provision; 300 Sack zu 15,50 „6, Lieferung Oktober⸗
November, frei Station an der Bahnstrecke Posen — Breslau; ck zu 16 6 frei Station an der Bahnstrecke Stargard — 200 Sack zu 1650 M frei Station in der Uckermark, k zu 15 6 frei Station an der Bohnstrecke Arnswalde —
Lieferung November; 300 Sack zu 16,25 MS frei Station an der Mecklenburgischen Südbahn.
— In der gestrigen Generalrersammlung der Vereinigten Königs- und Laurahütte, zu welcher 14 202 600 „S½ Aktien— kapital durch 258 671 Stimmen vertreten waren, wurde die Tages ordnung erledigt und für das verflossene Geschäftsjahr die Verthei⸗ lung einer Dividende von 80 beschlossen. Zu Aufsichtsraths—⸗ Mitgliedern wurden die Herren Domänen-⸗Rath Klewitz und Geheimer Rath Schlutom, deren Turnus abgelaufen ist, wieder und die Herren Bankdirektor Schinkel⸗ Hamburg und Ober-Bergrath Dr. Wachler⸗ Breslau neugewählt. Die Generalversammlung erklärte sich mit dem demnächstigen Erwerb der Eintrachthütte einverstanden.
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Die Bilanz wurde genehmigt, Reservefonds: a Ausscheidung vor Reservefonds Bebufs Bildung eines wendung von zwei Millionen fonds zur Deckͤöng der W in Savona; ferner die raths zur Ausführung der ihm binsi Vereins bei der Aktiengesellschaft Tard erforderlich erscheinenden Maßnahmen beantragte Aenderung der Paragraphen 21, r betreffend Erhöhung der Mitgliederzabl des Verwa sieben auf neun, wurde ebenfalls genebmigt. — Den Verwaltungs organen wurde mit 3858 Stimmen Decharge ertheilt und die Dividende auf 6! 9 festgesetzt. Zu Mitgliedern des Verwaltungsraths wurden die Herren Herm. Rosenberg und Carl Clönne neugewählt. Zu Rechnungsrevisoren wurden die Herren Kleye, Bömke wieder und Herr August Haniel neugewählt.
— J! der gestrigen Generalversammlung der Cröllwitzer Aktien ⸗Papier Fabrik wurde der Abschluß genehmigt und die Vertheilung einer Dwidende von To beschlossen. Kommerzien⸗Rath Bethcke legte sein Amt als Vorsitzender des Aufsichtsratbs nieder; an . Stelle wurde General; Direktor Krug zum Vorsitzenden gewahr ö
Leipzig, 28. Oktober. (W. T. B.) Kam mzug-⸗Termin⸗ bandel. La Plata. Grundmuster B. per November 3,57 , per Dezember 3,0 Æ, per Januar 3, 10 46, per Februar 3, 5 4, per März 5, 5 , per April 3,5 e, per Mai 3,75 „kz, ver Juni 3,774 „, per Juli 3,77 M, ver August 3, 89 M, per September 5, 80 66 Umsatz 85 0900 kg. Behauptet.
London, 28. Oktober. (W. T. B.) An der Küste ? Weizen ladungen angeboten.
— 289. Oltober. (W. T. B.) Die Bank von England hat heute den Diskont von 3 auf 40 erhöht.
New⸗Jork, 28. Oktober. (W. T. B.) Nach schwacher Eröffnung verlief die Börse lustlos und matt und schloß zu den niedrigsten Tagescoursen. Der Umsatz der Aktien betrug 190900 Stück. Der Silbervorrath wird auf 3 900 000 Unzen geschätzt. Die Silber ver käufe betrugen 40 000 Unzen.
Submissionen im Auslande.
Oesterreich⸗ Ungarn. 9g. November 4 Uhr. K. und K. See ⸗ Arsengls - Kommando zu Pola. Lieferung von Olivenöl (Loos oV), grauer Waschseife und Un⸗ schlitikerzen (Loos VIII7, Besen und Rohrdecken (Loos 1X), Kupfer= barren und ⸗Blechen, Draht. , Bootsnägeln,. Nieten und Drahttau aus Kupfer (Loos XIV), Kupfer- und Münzmetallröhren (Loos TV), Münzmetallbarren Logs XVI), Messingbarren, Stangen und - Blechen (Loos XVIII). Naͤheres bei der beieichneten Behörde,
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fowie bei der Kanzlei ⸗Direktion der Marine Sektion des K. und K.
von 352 000 M6 wurde der Kaufmann Felix Collin, Schön,
Reichs ⸗ Kriegs ⸗Ministeriums und bei der Handels- und Gewerbekammer in Wien. Britische Besitzungen.
5. November, Mittags. R. A. Faprer, Sekretär der Indian Midland Railway Company limited, Copthall House, Copthall Avenue, London E. C.: Lieferung von Schiebebühnen mit versenltem Gleis (pit-traversers) für Lokomotiven und Waggons. Auskunft in den Bureaus der Gesellschaft.
15. Dezember. Stadtverwaltung von Melbourne (Victoria). Lieferung einer Maschine zur Zerkleinerung und Hebung von Kohle, sowie zur automatischen Heizung von 6 Dampsfkesseln. Das Lastenheft nebsft Plänen ꝛc. kann in den Bureaus des „Engineer“ 163 Strand London W. C., eingesehen werden. ;
Ita lien. Oktober, 3 Uhr. Artillerie⸗Direktion Lieferung verschiedener chemischer Produk Voranschlag 2710 Fr. Kaution N71 Fe. Niederlande
2. November, 2 Uhr. Holland sehe Tzeren Spoorweg-Maatschappij ntral⸗Station zu Amsterdam: Lieferung von 17200 ain be⸗ iem Sandstein in drei Abtbeilungen. Bedingungen käuflich für
im Administratie Gebonwm, PBroogbak, Amste
Portugal. 11. November. Mini serium der öff des Handels und der L für Landwirthschaft: carbone) während Weinberge. 5. Dezember. Munieipali n Braga: oder auf e ischem We betrãgt für j
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I. Dezember. isterir Million Kilogramm Na ᷣ
11. November, 12 Uhr. Stockholm. Lieferung von 1000 kg 10 kg, enthaltend mindestens 99 ½ reines Silber und f lichen Verunreinigungen.
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12. Norember, 2 Uhr. Gleichzei Gemeindeverwaltung (Ministerium des zerwaltung ron La Un — richtung und Ausnützun Voranschlag 38
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in ihren enschengedenken, noch einen
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wegschaffen. Beim Intendanten von fe rufend, auf wurde mit große Rue de la Digue hatte sich seiner Frau aufs Dach geflüchtet und gab Nothzeich Dragoner warfen sich ins Wasser, um ibnen Hülfe zu bri
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Fluß an zu sinken. Von den laufen Nachrichten über ähnlich zwei Brücken fortgerissen; sieben getödtet, sieben schwer verwundet. Die Bü r s Sparkasse wurden vom Wasser fortgeschwemmt, der Eisenba ist auf eine Stre e Nach Lezignaͤn hin gleicht das Land einem ungeheuren S zrücken wurden dort zerstört. Die Dörfer St Couat
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ö und Plu nd verwüstet. Während der Katastrophe wüthete ein ( kommender Sturm im ganzen Departement mit furchtbarer Hefti In Perpignan weckten Trompeter der Feuerwehr die Bevölkerung. Das Viertel Pont Rouge war überschwemmt und die Ebene stand unter Wasser. Auch dort sind mehrere Personen un mmen. In Ceret vernichtete der
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Tech fast alle Weinberge. A ö Linie von Prades stärzten zwei
Brücken ein. Heute hat das Fallen des V Gegender
begonnen. Der angerichtete⸗ ͤ a Ri den Rhonegegender rn die Ueberschwemmunger
ort, sind aber nicht so verheerend wie im Südwesten Frankreich
Paris, 27. Oktober. as Eisen babnunglück
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Moirans wird der „Mgdb. 38. r entfernt und fuhr, v
war nicht mehr weit von dem
zwei Lokomotiven gezogen, auf ei hen Eisenbahndamm, de etwas steil abfällt. Bei einer starken Biegung wich die i Maschine aus dem Geleise, während di ste die Ketten und allein weiterfuhr. Hinter ihr legte sich die andere Lokomotive über die Schienen und nun fuhren die Waggons an diesem Hinder— nisse auf und mit furchtbarem Krach, der weithin gehört wurde, durch— einander. Aus dem Trümmerhaufen erhob sich entsetzliches Geschrei. Sobald die Rettungsarbeit beginnen konnte, wu die ersten fünf⸗
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rans, das nur eine von geschafft und von dem dortigen Arzte und Apotheker, gi ᷣ ging, gepflegt. Wie bei solchen Unfällen fast immer, sind die unteren Gliedmaßen am Meisten mitgenommer, den Einen ganz weggerissen, Anderen ge— brochen oder gequescht.
Paris, 28. Oktober. Heute Nacht fand nach einer Mittheilung des W. T. B.“ auf dem Bahnhofe Le Mans ein Zusammen stoß eines Personenzuges mit einem Güterzuge statt. Die Reisenden des Personenzuges hatten die Waggons bereits verlassen. Von den Bediensteten ist der Conducteur des Personenzuges schwer verwundet worden.
Mons, 27. Oktober. Die dicht an der Eisenbahn von Qusvy nach Ohain gelegene, der Muttergottes von Lourdes gewidmete Kapelle wurde der ‚K. Ztg.“ zufolge vorgestern Abend von ver brecherischer Hand mittels Dynamit in die Luft gesprengt. Von dem vielen Reisenden bekannten hübschen Gebäude sind nur einige Reste stehen geblieben. Die Thäter sind noch nicht ermittelt.
Chur, 27. Oktober. Das Dörfchen Scalamisot bei Martinsbruck (Graubünden, an der Tiroler Grenze) ist, wie der Frkf. 3.“ gemeldet wird, abgebrannt. Ursache ist der Föhn.
New⸗JYJork, 27. Oktober. Eine Depesche aus Honolulu meldet, daß die Hängebrücke, welche Pan koa mit Vas-⸗Aiko verbindet, in vergangener Woche eingestürzt und von der See fort geschwemmt worden ist.