1891 / 257 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 31 Oct 1891 18:00:01 GMT) scan diff

in den Bergwerken beschästigten man sollte drei Schichten

Jeder Hauer solle sechs Dann wären alle diese Einrichtung den sie würden aber schädigt werden. Auch abgesehen

Arbeit im Berg⸗

kürzung der Arbeite stunden der das Wort. Er meinte, ei für Knaben einführen.

für Hauer und zw . den arbeiten.

Stunden und jeder Knabe acht Stun. Schwierigkeiten überwunden. Jack gab zu, daß Bergwerksbesitzern Mehrkof durch die größere Ausbeute von Kohlen ent davon wären die Bergwerksbesitzer sehr wohl in der Um die Mitte des Tages solle alle damit genügend Zeit für die Mittags⸗ brigens an, daß die jetzige Arbeits Der nächste Zeuge war Fife und im Bergwerke

sten verursachen würde,

gaben zu tragen. werke eine halbe Stunde ruhen, mahlzeit bleibe.

ö 8 8 3 / /

Jack erkannte ů zeit nicht geradezu gesundheiteschädlich sei. zereins der Bergleute von Distrilten wird berfläche 10 Stunden gearbeitet. für die gesetzliche

der Sekretär des Gewerkv

8 Stunden und auf der Ober ; t schottischen Bergleute sind, wie Weir erklärte, Durchführung des achtstündigen Arbeitstages.

au in Schweden im Jahre 1890.

chwedischen Kommerzkollegiums »Ctr. Eisenerz und auf Rasener; gefördert. In nische Arbeiten vorgenommen, der Roheisenproduktion waren ammiproduktion 4 561 022 D. Ctr. ch mit der Fabrikation 2256319 D Ctr.

Der Bergb

Nach dem Bericht des Königlich wurden aus 390 Gisenerzgruben 3 401 289 D. drei Stellen 8119 Da- Ctr. See und erzgruben wurden wohl bergmän daraus gefördert. 154 Hochöfen beschäftigt, deren Gef 119 Hüttenwerke von Gußeisenwaaren. Schmelz stücke 2818325 Da Ctr. Stangeneis von Eisen- und Stahlwaaren waren 163 trug die Gesammtleistung 789 953

beschäftigten si 99 Hütten wi

Mit der Fabrikation Werke beschäftigt und be—⸗ Von Edelmetallen

en produzirt.

1979, 830 kg Fein- kten, 6165, 4 D.“ Cementkupser. nenschen Bergwerken gewonnen,

Gustaf III. Silbergrube bei Falun 866 kg), silber, 2575,58 kg Silber aus Nie Etr. Gar. und Raffinadkupfer und 2144 85 Q.ECtr. Steinkohlen wurden in sieben sch Gesammtförderung Hüttenbetrieb

erschlageprodu

im Laufe des Jahres

Literatur.

Geschichte. preußischen schem Hausarchivar.

Staats von München und Berlin, Wissenschaft, Mit der achten soeben erschienenen von den letzten Jahren der Regierung Friedrich Wilbelm's IV. bis in die neueste Zeit führt, liegt nu mit Illustrarionen ausgestattete Werk vollständig vor, das einen gerecht⸗ Anspruch darauf erheben darf, als eine der gelungensten und ge⸗ n dieser Art, scwohl was die sachliche Zusammenstellung wahl des künstlerischen Schmuckes r für den Geist, in Stelle schon früher betrachten, welches

Geschichte d Berner, Königlich Verlagsanstalt Friedrich Bruckmann. Abtheilung, welche imehr das reich

diegensten Arb des Textes, als die geschmackvolle anbetrifft, bezeichnet zu werden dem das Ganze abgefaßt ist, ist, wie an dieser bervorgehoben wurde, das Ankündigung unterricht muß mehr als bisher das Verständniß für die 6 re für die Stellung unseres Vaterlandes in derselben erfasser, der durch seine Stelling im Königlichen Hausarchiv über ein reiches Quellenmaterial verfügt, entwickelt in klarer, sachlicher Darlegung den fortschreitenden schichie Preußens und seines Herrscherhauses, das, nickt sowohl alt ein nutzbares Recht, als ein es verpflichtendes Ant ansah und dadurch, das Pflicht dem ganzen Staat eingepflanzt hat, Pflicht ist durch die Hohenzollern das eigentliche We Staats geworden, und der Verfasser hebt in s Bedeutung hervor, welche die Herrscher Entwickelung und sittliche Verrolllommpung gehabt haben. i Zügen von den auf einander folgenden G Wirk angrollste

Als Richtschnu

Wort des Kaisers zu vorangesetzt

und int besonde vorbereiten.

wie kein anderes,

Erfüllung der n des preußischen einem Werke gerade die Preußens dadurch des deutschen Volkes Schilderung, e chtsabschnitten entwirft,

Holzschnitten,

interessante zugänglicher

Falsimiles, die den Schätzen zum Theil se sammlungen Detail für erstere abgeben. Kunst verleiht d

entnommen Diese Vereinigung von Wissenschaft und Werke seinen eigenthümlichen Charakter und läßt es als ganz befonders geeignet erscheinen, den historischen Sinn in den weitesten Kreisen unseres Vaterlandes anzuregen. preußischen öffentlichung wie diese das Auge der Gebi

in auch über

ldeten auf sich ziehen.

m Q—äuKiꝛ / —·

schaftlichen Ergebnissen Deutsche Reich der Gegenwart erwachsen ist, un genug zu würdigendes Verdienst des Werkes, gang auch dem Laien verständlich geführten Vorzügen vereinigt sich stattung, um dem Werke einen hervorragenden Platz unter den die vaterlaͤndische Geschichte bezüglichen Veröffentlichangen der Gegen wart zu sichern Rechts und Staatswissenschae!

Kr. Handbuch des Handelsrechts von Stuttgart, Ferdina d Enke. Die erfte Auflage dieses Werkes erschien 1864, enthaltend dee geschichtlich ⸗literaris zen, 18683 Abtheilung 2, enthaltend völlig um⸗

bloßgelegt,

diesen Entwickelungs⸗

e ungemein geschmackvolle Aus-

Goldschmidt.

Entwickelung und die Grundl die Lehre von den Waaren. flage von Band J. Band II. 8 Bogen, den Beginn der Lehre von der

1874 erschien eine zweite, Abtheilung Waare (Quali⸗

umgearbeitefer Auflage Erster Band. Entwickelung i Universalgeschicht

Vergleicht m s

Geschichtlich literarisch Grundlehren. des Handelrechts. neuen Band mit den früheren Auflagen, so genügt ein Einblick, um zu eikennen, daß der Verfasser durchaus Neuetz bietet, aber nicht nur ĩ Werk gegenüber, sondern überhaupt für die R geschichte und die Rechtswissenschaft. beiten des Verfossers (, de societate en commandite“ 1856, der Kauf auf Probe oder auf Besicht⸗ 1858, „das receptum nautarum“ 1850) dar brechend Neues geleistet, alter Irrthum niedergekämpft und ein sicherer Bau scharf und klar aufgeführt wird, so tritt das in dem vorliegenden widmeten Werk

Erste Abtheilung Erste Lieferung.“

Ist man von den

gewöhnt, daß b

geschichtlichen Daß der Verfasser dies vermag, stegt in der Eigenart seiner Arbeit, die rasftles jede frühere Fors Anderer, wie die eigene stets erneut prüft und nicht eher ruht, als bis in die Tief, der Erforschungsmöglickkeit und Begründung ein: erzu treten eine Wsssenschaft welche über das Rechtsgebiet chichte umfaßt, und ein Scharfblick, eine Achtsamkeit är die Erscheinungen und Gestaltungen der Gegenwart schaft des Einzelnen, des Handels und um die bisherigen ssenhaftigkeit

vornehmlich der ent hervor.

gedrungen ist. Hi weit hinaus die Gef und Achtung f sowie für die Bedürfnisse der Wirth

Mögen diese kurzen Worte genügen, die Leistungskraft und vornehmlich die Gewi berütmten Rechtslebrers vor Augen zu führen all' Denen, die seine Schüler als Zuhörer sind und waren, un als Leser bleiben werden. Zur Zahl der Letzteren zu gehören, der Schreiber dieser Zeilen.

Es soll hier nicht des Werkes eimugehen, die, und das Bewußtsein in seinen Forschungseigenschaften ler namentlich ein weiterer Leserkeeis rten bedarf es keiner Anregung, wenn Gold keit herangezogen werden. Geschichtss deutung des Werkes für ihre

der Völker. Leistungen, di und Wahrhaftigkeit des

unternommen werden, in eine Beurtheilung wenn sie berechtigt Nachstudium gleichzustehen; denn für den schmidt als Autor auftritt zur Aufmerksam und Nationalökonomen werden die B

. 82 ?. .

Forschungen bereits erkannt kaben. Der Jurist, der Handelsrichter, ker über die Kraäͤmerbeschränktbeit hinausreichende Kaufmann, ja g wird nicht zuviel gesagt sein jeder Gebildete wind mit dem Erfolg der Belehrung und also mit Freuden und Interesse das Buch lesen.

Vom Handel, dem Privat“, Staats und Völkerhandelsrecht aus. gehend, wird entwickelt, wie sich aus inneren und geschichtlichen Ursachen ein Sonderrecht des Handels gebildet hat, und darauf verwiesen, wie die Fisher werig sichere Geschichte des Handelsrechts ein Theil der allgemeinen Kultur⸗ und Wir hschaftsgeschichte und bei der kosmo⸗ politischen Natur des Handels universalgeschichtlich sei. Aus dem 3 4 Wirthschaftlich: und rechtliche Grundprobleme“. sei hier ein Satz mitgetheilt, welcher als leitender Gedanke erscheint und dem Ter fenden Leser eine bedeutungsvolle Anregung geben muß S; 33: „Alles positive Recht ist äußere Entfaltung und Anerkennung der den jeder⸗ je tigen Lebensverhältnissen (Thatbeständen) innewohnenden natürlichen Rechtnormen?. Dem Handelsrecht der alten Welt ist 5. 5 gewidmet; es schließt sich daran das Handelsrecht des Mittelalters und zwar zunächst 5. 6 „die Weltmächte und die Kirche“, der mit der Wucher⸗ throrse und einer klärenden Darstellung der praktijches Folgen des Zins“ perbetes abschließt. Als Schlußsatz finde hier Raum: Es beruht so nicht nur das geistliche, sondern kaum minder das weltliche Verkehrẽrecht des Miltelalters nicht auf Freiheit, sondern auf. Zwang und Kontrole, freilich nicht nach kirchlichen Gesichispunkten kirchlicher Oberen, sondern nach Anschaupng der Berufs: und Standesgenossen. In der Ge⸗ staltung seines Rechts aus eigensten Bedürfnissen und Anschauungen heraus liegt die Größe und sür alle Zeit vorbildliche Bedeutung deß nit elalterfichen Kaufmannsstandes.“ Von besonderer Bedeutung ist §. 7, der die Entwickelung des Handelestandes namentlich in Italien, das Hervortreten der Innungen, die Gerichtsbarkeit und die Stat aten ber Kaufmannschaft behandelt, woran sich der internationale Verkehr schließt. (S. 180 ff) „Fand sich eine größere Zahl ron Kaufleuten oder An⸗ Ichzrigen derselben Stast am feemden Platze, insbesondere außerhalb Italiens zusammen, so schloß sie sich zur korporativen Gemelnschaft Unfer ursprünglich selbst gewählten, damals meist durch die Obrig⸗ feit ihrer Heimath bestellten, Disziplin und Gerichtsbarkeit unter den Stadtzenossen handhabenden Vorstehern, sländigen Kon suln, ab; (S 154) Für Frankreich ist besonders hervorzuheben der Verkehr arf den dortigen Messen, der die Meßplätze zu Wechselplätzen machte; die Champagner Meßplätze waren gleichsam europãische Wechseldomizile. Hier zuerst wurden die Interessen des gesammten europäischen Handelsstandes auf den bloßen Litel des Meßbesuches hin durch das gleiche strenge Richt und Gericht des Meßplatzes ger wahrt. Es giebt eine Centralbehörde, von welcher Kaufleute aller Nationen Schutz gegen Vertragsbruch und sonstige Rechtsverletzungen erstreben und in der Regel erlangen an uni versalgeschichtlicher Wichtigkeit läßt sich in der Gefammtwirkung des mittelalterlichen Handelsrechts diefe Thatsache schwerlich mit andern vergleichen S. 31) Mit 5. 9 (S. 237) beginnt eine Uebersicht über die Entwickelung der einzelnen Handelerechtsinstitute, wobei zunächst der Einfluß der Kirche auf die Rechtsbildung in enge Schranken zuruückgewiesen und als. Quelle die Statuten der Stätte und Innungen und vornehmlich die Geschäftspraxis mit ihrem großen Urkundenmaterial bezeichnet wird. Es muß hier ein kurzes keineswegs vollständiges Anführen genügen: Handelsmarke (S. 242), Firma (243). Buchführung (246), Handlungsgehülfen, Prokura, Kollektipprckura (248), Maklerrecht (260 ff.), die gesellschaft⸗

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1

ichn Linternehmungen (commenda colonna, societas) (S. 254 ff),

offene Handelsgesellschaft cht ausschließlich auf den germanischen Familien oder Hautverband der Genossen zurückzuführen), Kapitals⸗ verein (296), Darlehen, Bankberkehr G18), Seerecht, (5535), Assekuranz (554), Urkundenrecht (88), . Werthpapier⸗ Beweis⸗ urkunde, Ordre, Inhaber ⸗Blankopaplere 390), die für die Entwickelungegesckichte des Wechsels bedeutsame zuerst. hier aufgedeckle passive Ordreklausel (100). Hochbedeutend ist der letzte Abschnitt . Wechselgeschäft? (S. 403, womit die ganze seit⸗ herige Anschauung über Entstehung und Euüäwickelung ungesteßen und eine? nene sichere Grundlage? gewonnen fein trürfte. Gegen die seit herige Lehre, daß Tie Ürkorm des Wechfels die Tratte sei, wird nach gewiesen, daß kiese im Eigenwechsel liege: Wechselbrief in Form des eigenen Zahlungsversprechens, selbstverftländlich Distanzwechsel, gegen wärtig genannt domizilirter Cigenwechsel. Möge bald die 2. Liefe⸗ rung des Bandes Jin den Händen der wartenden Leser sein.

MIr. 1) Die Veräußerung beweglicher Sachen gegen Raten; ah lung (as sog. Abzablungsgeschäft) nach dem preußischen Allgemelnen Landrecht und dem Entwurf eines bürgerlichen Gesetz⸗ buchs für das Deutsche Reich unter Berücksichtigung des osterreichischen Gefetzentwurf, betreffend, die Veräußerung beweglicher Sachen gegen Ra ehzahlung“. Von Wisũhelm Hausmann, Rechtsanwalt am Königlichen Landgericht Berlin J. Berlin 18951. R. von Deckers Verlag, G. Schenck, Königlicher Hof ⸗Buchhändler.

27 Vie gefetzliche Kegelung der Raten, und Ab⸗ zahlungsgefchäf te. Von E. Höhne, Amtsgerichts Rath beim Amtsgerlcht J fu Berlin. Berlin 151. Siemenroth und Worms. Pr. 3 66

3) Die volkswirthschaftliche Bebeutun 5 Ab⸗ zahlung geschäftt. Von Dr. Arthur Coh eipzig, Verlag von Duncker und Humblot. 1891.

3 Das Ratenzaflun gs, Sy stem Wesen, Entwickelung und volkswirthschaftliche Bedeutung. Mit Vorschlägen zur Abhuülfe ber wirklich belebenden Uebelstände. Eine Schrift zur Widerlegung der Angriffe und Vorurtheile gegen das Abzablungsgeschäft, von S Lichtenthal. Berlin 1591. Druck und Verlag von Hugo und Herman Zeidler,

5) Bie Abzahlungsgeschäfte. Eine Zeit und Streitfrage von Ludwig Löwenstein. Altona 1891. Im Selbstverlage des Verfassers. .

Die AÄAbzahlungsgesckäfte haben zum Gegenstande den Erwerb beweslicher Sachen gegen Raten zahlung unter Vorbehalt den Eigen⸗ thums für den Veräußerer bis zu völliger Tilgung, der Erwerbd⸗ summe. Jatem die mit dieser Art von Geschäften befaßten Handels⸗ betriebe Fen ärrie en Klassen der Bevölkerung die Ansczaffung von Hausgeiäth und Arbeitsmafchinen ermöglichen, kommen sie einem stark vorhandenen Bedürfniß entgegen und sind an sich geeignet segenercich zu wirken. Auch ist nacw isbar, daß mit der schnellen und weiten Verbreitung der Abzahlungsgeschäfte ver⸗ schiedene Industriezweige einen großen Aufschwung genemmen haben. Neuerdings ist man jedoch, und nicht ohne Grund, geneigt, diese Vor⸗

züge gegenüber den im wirthschastlichen Verkehr schneidend hervor⸗ getretenen Mißständen gering zu achten, ja zu übersehen. Der Taꝛel richtet sich nicht so sehr gegen den be diesen Geschäften, gleichviel ob sie in der Form von suspensio bedingten Kauf oder von Mieths⸗ verträgen auftreten, typischen Vorbehalt des Eigenthumz. Es wird anerkannt, daß der Veräußerer, der dem idm oft nur sehr oberflächlich bekannten Kunden auf lange Zeit kinaus Kredit genährt, gegen doloses Verhalten des Kunden und gegen zufällige, unberechenbare Ereignisse ein geeignetes Sicherungsmittel, be⸗ sitzen müsse. Auch daß bei Säumniß des Käufers mit einer Rate der Vertrag hinfällig wird und die gekauften Sachen in Folge des Eigenthumsvorbehalts zwückgegeben werden müssen, findet keinen Widerspruch. Als eine unverhältnißmäßige Härte dagegen wird die bierneben regelmäßig vorkommende sogenannte Verfallklausel empfunden, d. i. die Abrede, daß außer der Rückzewährung der be⸗ treffenden Gegenstände alle geleisteten Zahlungen dem Verkäufer ver⸗= fallen bleiben, dieser aber auch die bis zur Rückgabe rückständigen Raten und daneben ost noch eine Vergütung für die Werthoerminderung rer Sachen während der Besizzeit des Erwerbers fordern darf, Ändere lästige Nebenbestim mungen, wie der Verzicht auf Einreden, die Vereinbarung des Gerichtestandes des Verkäufers für entstehende Streitsgkeiten, das für diesen ausbedungene Recht, jedereit die Sachen beim Käufer besichtigen zu dürfen, die Befugniß zur Selbsthuülfe im Falle irgend einer Vertragsverletzung u, A. m., kommen den skizzirten Härten gegenüber weniger in Betracht. Von Bedeutung da—⸗ gegen ist die Gefahr, welche die Abzahlungtegeschäfte in einer anderen Rilchtung insofern in sich bergen, als sie den sür die unbemittelten

Klassen ebenso verführerischen wie schädlichen Verkauf von Luxus gegen⸗ . Werihpapieren und Loosen in den Kreis ihrer Thätigkeit ein⸗ eziehen.

Alle diese Uebelstände haben eine lebhafte Agitation hervorgerufen. In Vereinen und Versammlungen, in Literatur und Presse, in den Berichten der Handelskammern, in Petitionen an den Bundesrath und Reichstag, wie auch in den Verhandlungen des letzteren sind die Miß⸗ stände und die Mittel zu ihrer Abbülfe eingehend diskutirt worden. Man welß, daß die Reichsregierung und die Bundesstaaten mit Vor⸗ arbeiten für eine gesetzliche Regelung der Frage beschäftigt sind. Auch der diesjährige Jaristentag hat sich mit derselben befaßt. lUleber seine Verhandlungen ist bereits im Reichs⸗Anzeiger“ berichtet worden. Wie man sich erinnein wird, haben sie ein vpositires Ergebniß nickt gehabt, da man bei den weit auseinander gehenden Ansichten die Frage noch nicht für geklärt genug erachtete, um eine Abstimmung Über die gemachten Vorschläge herbeizuführen.

Auch in den vorliegenden fünf Arbeiten tritt die Divergenz der vorhandenen Anschauungen lebhaft hervor. Jedoch stehen die drei erstgenannten Schrifisteller wenigstens auf einem gemeinfamen Boden. Sle erblicken in den geschilderten Mängeln der Abzahlungsgeschäste eine große Gefahr und stimmen darin überein, daß durch einschneidende gefetzlichs Bestimmungen in mehr als einer Richtung Wandel ge— schaffen werden müsse, Lichtenthal und Lwenstein dagegen vertreten mehr einen entgegengesetzten Standpunkt. Beide gehören den Kauf⸗ mannsstande an und sind selbst Inhaber von Abzahlunasgeschäften. Es ist daher natürlich, wenn sie die guten Selsen dieser Einrichtung befonders hervorheben und für die Schäden kein ganz un— befangenes Auge haben. Immerhin verkennen sie diese nicht vollständig. Nur gewinnt es den Anschein, daß sie die Resormvorschläge, die auch sie machen, nicht ganz freiwillig sondern unter dem Druck der lebhaften Agitation gegen die Abʒah⸗ lungsgeschäste aufstellen. Beide wünschen dringend eine scharfe Be⸗ kämpfung des allerdings weit verbreiteten Hausirhandels auf Abzah— lang, in dem nach ihrer Ansicht der hauptfächlichste Auswuchs es Ratenzablungsfystems zu finden ist. Löwenstein macht zudem noch as Zugeständniß, daß die Verfallklausel nur gelten solle, so angè noch nicht die Hälfte des Kaufpreises gezahlt worden sei; sobald ses geschehen, solle nur noch auf Zahlung des Restkaufgeldes ge zt werben dürfen. Ein Gegensatz, jedoch nur ein thegreti⸗ her, besteht zwischen beiden Fachleuten, darin, daß Lichten = al alle Abzahlungsgeschäste, auch die sogenannten Leih⸗ ntrakte, ols Kaufverträge angesehen wissen will, während 'zwenftein der Ansicht ist, daß durch die in seinem Geschäfts⸗ sfriebe üblichen Miethsverträge auch rechtlich ein Miethsverhältniß gründet werde. Im Uebriger verrathen die Ausführungen, durch welche Beide die gegen die Abzablungsgeschäfte erbobenen Beschuldi⸗ gungen zu zerstreuen suchen, eine zu große Einseitigkeit der An2 schauung, als daß sie in dieser wichtigen Frage Beachtung verdienen könnten.

Von den drei anderen Arbeiten, welche die Abzahlungsgeschäfte mit wiffenschaftlicher Gründlichkeit behandeln, ist das Werk von Hausmann für das Studium der ganzen Frage insofern besonders zu empfehlen, als es die parlamentarischen Verhandlungen, die Berichte der Handelskammer und andere auf das Thema bezügliche wich tige Urkunden theils ganz, theils in den wesentlichen Bestand— ijbeilen abgedruckt enthält und damit einen vollständigen Ueber blick über den Stand der Angelegenheit gewährt. Cohen behandelt die Reform der Abzahlungsgeschäfte wesentlich vom nationalökonomischen Standpunkt aus; eine werthvolle Beigabe bietet die von ihm in einem Anhange veröffentlichte Sammlung von Formularen zu Abzahlungs⸗ verträgen der verschiedensten Art und aus den verschiedensten Bundes⸗ staaten und Rechtsgebieten. Höhne endlich läßt in seiner Arbeit be⸗ sonders den Praltiker zu Worte kommen. In einer Reihe von Urtteilen veranschaulicht er die Phasen, welche diz Jadikatur in der Beurtheilung der rechtlichen Natur der einzelnen Abzahlungsverträge Turchgemacht hat. Gin Theil dieser Urtheile, in denen eine geistvolle, wenn? auch von Künstelung nicht freie Ansicht über das Wesen der Raten Mürthsverträge vertreten ist, rührt von dem Verfasser selbst her. Scine Abänderungsvorschläge hat Höhne in einem geschickt redigirten, nit kurzen Motiven versehenen Gesetzentwurf niedergelegt. Diese ndeutungen werden genügen, um zu kennzeichnen, daß die Studien er genannten Schriftsteller das Gepräge selbständiger, eigenartiger Forschung tragen.

Auf die Fülle von Reformvorschlägen, die in e nacht werden, vermögen wir nur einige Streiflichter

ssen. Gemäß ihrer soeben hervorgehobenen Uebereinst! Grundanschauungen sehrn alle drei Schriststellen die Beseitigung der Verfallklaufel als den Eckstein jeder wirksamen Reform an. Danach follen bei Autübung des Eigenfhumsvochehalts durch den Veräuße er

gezahlten Raten nach Abzug einer Vergütung für Abnutzung und

brauch der Sachen dem Käuser zurückgezahlt werden. Die große chwierigkeit, welche die Feststellung dieser Vergütung in der Praxis ö ein Bedenken, das an anderem Octe besonders scharf eichsgerichts Kath Bähr betont worden ist, wird un und Cohen anscheinend übersehen. Höhne macht hierzu den g, daß die gezahlten Raten zurückgegeben werden sollen, weit sie, das Doppelte des Intereffes des Veräußerers, das er auf jährlich zwanzig Prozent des Kauspreises sixiren möchte, übersteigen. Eine günstige Einwirkung auf die ost mangelhafte Qualität der gegen Raten, verkauften Waaren erwartet Hausmann dapos, wenn die Leihkontrakte auch rechtlich als Mieths⸗ geschäfte anerkannt würden, weil alsdann der Veräußerer als Ver⸗ miether während der ganzen Dauer des Vextragsverbältnisses für den brauchbaren Zustand der Waaren haften müßte. Bei den sutzpensiv bedingten Kaufgeschäften ergiebt sich ein analoger Schutz sür den Käufer nac seiner Ansicht unmittelbar aus dem geltenden Recht, indem bei Verträgen dieser Art die Fristen für die Geltendmachung der Mängeleinreden erst nach der Perfektion des Vertrageg, d. h nach Zahlung fämmtlicher Raten, zu laufen beginnen könnten Cohen hofft viel von ber Gründung von Genossenschaften der Kleingewerbtreibenden zu gegenfeitiger Unterstützung bei der Anschaffung von Maschinen; des Weiteren wünscht er, daß die Bestimmungen des Wuchergesetzeß auf die Ausbeutung des Leichtfinnz und der Unerfahrenheit des kaufiustigen Publikams ausgedehnt werden möchten. Mit den vorstehend skizzirten Vorschlägen sind die Ideen und Anregungen, welche sich in ben genannten drei Monographien finden, bei Weitem nicht erschöpft. Bezüglich des weiteren Jahalts müssen wir jedoch auf die Schriften selbst verweisen, die, wie wir überzeugt sind, bet der bevorstehenden gesetzlichen Regelung der Frage eine ihrem Gedankenreichthum ent⸗ sprechende Beachtung finden werden.

Der Gerichtssaal, Zeitschrift für Strafrecht, Straf— prozeß, gerichtliche Medizin, Gefängnißkunde und die, gesammte Strafrechteliteratur, herausgegeben von M. Stenglein, Reichs gerichts— Rath zu Leipzig. (Stuttgart, Verlag von Ferdinand Enke. 1891.) Band XIV. Heft h enthält zwei Abhandlungen: Studien aus dem System des russischen Strafgesetzbuches, von Amtsgerichts Rath Conrad Thuemmel in Myslowitz. Straffälligkeit der Be⸗ schäftigung von Lehrlingen und jugendlichen Arbeitern Seitens solcher Gewerbetreibender, welchen die Befugniß hierzu abgesprochen ist. von Kreiegerichts Rath Dr. B. Hilsse in Berlin. Unter Nachrichten aus der Strafrechtepflege: Entschädigung für ungerechtfertigt erlittene Strafen. Besonderer Beachtung wird der seinem Wortlaut nach mit⸗ getheilte Gesetzentwurf des Abgeordneten Dr. Jaques empfohlen.

Gesetze, Verordnungen ꝛe.

Die Selbsteinschätzung und die geistige Arbeit. Gin Beitrag zur Erläuterung des preußischen Einkom m en= steuer-Gesetzes vom 24. Juni 1891, von Dr. J. Jastrow, Privatdozent an der Universität Berlin. Berlin, Verlag von Leon⸗ hard Simon. Der Verfasser ist der Ansicht, daß, um der Frage gerecht zu werden, wie die Erträge geistiger Arbeit zur Einkommen⸗ steuer heranzuziehen sind, man als Muster diejenige Einkommens- ermittelung nehmen müsse, wie sie in kaufmännischen und gewerblichen reifen üblich ist. Als Gewinn und steuerpflichtiges Einkommen wird in ihnen nicht die Summe des Ueberschusses angesehen, vielmehr werken davon noch die allgemeinen Geschäfisunkosten, sowohl die⸗

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1.

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2

212 *

jenigen, welche sich konkret ermitteln lassen, als auch diejenigen, welche nur im Wege einer statistischen Durchschnittsberechnung auszuzrücken sind, abgezogen. Dementsprechend soll auch der geistige Arbeiter be⸗ rechtigt fein, bei der Ermittelung seines steuerpflichtigen Einkommens alles daß in Abzug zu bringen, was er als Urkosten zur Er⸗ werbung, Sicherung und Erhaltung seines Einkommens an⸗ zufeben hat, so die Miethe für den Arbeitsraum, die Gehälter für etwaige Gehülfen, Reisen zum Zweck der geistigen Arbeit, auf welcher das Einkommen beruht, u. s. w. An einigen Beispielen erläutert der Verfasser sodann, in welcher Weise die Auf⸗ stellung eines solchen Gewinn und Verlust Contes zur Ermittelung bes steuerpflichsigen Einkommens bei nicht festem Ein kommen auszuführen sein würde, Aber auch Diejenigen, welche ein festes Gehalt bezichen, sind, wie der Ver⸗ fasser meint, berechtigt, für größer: und kleinere Unkosten, ihrem wahren Betrage entsprechens, elne Summe abzusstzen. Daß dies in vielen Fällen schwixrig, je kaum möglich sein dürfte, erkennt der Verfasser an, er hält es daher für wünschenswerth, daß der Staat das von ihm jetzt schon versolgte Prinzip der Feststellung des zur Bestreitung des Dienstauswandetz bestimmten Theiles des Piensteinköm mens, wie die Gntschäbdigungsgelder für Dinte. Feder und Papier, die Repräsentations ˖ und Tafel gelder der Minister und Gesandꝛen, weiler ausdehne und jedem Beamten sein Gehalt in der Weise zable, daß zwischen Gehalt, im engeren Sinne und Dienst⸗ unkosten unterschieden werde. In wie weit die Auffassungen, für die Jastrow hier eintritt, von den Veranlagungskommissionen und den Föheren Instanzen als berechtigt werden, anerkannt werden, bleibe dahingestellt: seine Ausführungen haben jedenfalls nur den Werth von mit Eifer vertretenen Vorschlägen, über deren Berechtigung die Entscheidung noch aussteht. Erdkunde.

von Schon

irde darauf hin⸗—

eses ihr zur besonderen Ehre

eichnung, Stich und

ind des Rufes zu

erhalten, den der S re Wissen⸗ schaft wie im praktischen Leben ir ie nere Aus gabe, welche Professor Dr. Hermann Berghaus, Dr. GC. Vozel, H. Habenicht und Dr. R. Lüdecke besorgt haben, umfaßt 93 Karten mit 180 Nebenkarten in Kpferstich und Hand kolortt. Nickt weniger als 23 Karten, also beinahe der vierte Theil der Gesammtzahl, aben, der fortgeschrittenen geographischen Kenntniß der Gegenwart entsprechend, gänzlich neu gestochen werden müssen. Hierzu gehören vor Allem die 6 Blätter, welche Afrika (im Maßstabe von 1:16 006 0 , nebst zahlreichen Cartons in vergrößertem Maß— stabe) darstellen. Durchaus ist ferner die Karte von Italien (Uebersicktsblatt und autfü Karte in vier Blättern, 1: 1560000), die Karte der Balkan ⸗Halbinsel (in gleichem Maß⸗ Alle diese Blätter liefern, ver—

gabe, einen glänzenden

2 4

Kartographie, iz außerorde namentlich die Blätter, welche die

Amerika zum Vorwurf haben; sind viele Hunderte von Ortschaften, Verkehrswegen 2e. u eingetragen und die Markitungen der Bodenbeschaffenheit, Gewässer ꝛc. auf Grund neuerer Aufnahmen und Forschungergebnisse vielfach er⸗ ändert. Als ine befonders dankenswerth, Erweiterung der neuen Auflage des Stieler'schen Handatlasses ober muß die Zugabe eines vollständigen Namenspherzeichnisses (2209 Foliefeiten mit ca. 200 G00 Namen) hervorgehoben werden, mittels dessen der Be— nutzer jeden Ort. Berg, Fluß ꝛe. auf den zu diesem Zweck numerzrten und quadrirten Karten in kürzester Zeit aufzufinden vermag. Aus— gerüstet mit diesem vortrefflichen praktischen Schlüssel, dürfte der „Große Stieler‘ bei der Reichhaltigkeit Schönheit und sorgtsltigen Derstelltng feines Kartenmaterials den Wettkampf mit allen. Rivalen fiegreich zu bestehen vermögen; es ist ein kartographisches Meisterwerk, wie es keine andere Nation besser aufzuweisen hat.

Von der neuen wohlfeilen Ausgabe des reich illnstrirten Werles von Emil Schlagintweit Indien in Wort und Bild“ (Leipzig, Verlag von Schmidt und Günther; Preis der Liefe⸗ rung ö0 ) gingen uns drei weitere Hefte zu. Diese führen den Lefer durch Hindustan und dann in die Nordwestprovinzen. Der erstere Abschnitt ist besonders anziehen

le

ͤ end durch die Beschreibung und

Abbildung einer Anzahl der großartigsten Prachtbauten aus der Zeit 2

d der Sultane und Mogul⸗-Kaiser, wie das Mausoleum des Kaisers Akbar in Sikandra, das prachtvolle Gartenthor daselbst, die Minar— Säule und daß Grabdenkmal Humapun's bei Delhi 2c. In dem dann folgenden Kapitel erregt Lie ebenfalls durch mehrere Abbildungen illustrirte Schilderung der Mohnkultur und Opiumbereitung mannig⸗

fa K es Interesse.

Unterhaltung. eich illustrirte Ausgabe der Werke Wilhelm Deutsche Verlagsanstalt in Stuttgart unter⸗ 14. Lieferung gediehen. Die bereits erwähnte Roman „Lichtensteinꝰ enthalten, wurde

würdigen schwäbis hters und „Othello“ unterbrochen und brachte ferner den „Jud Süß“ und „Die Sängerin“. Hat Adolf Cloß in der zuerst gerannten Dichtung die sie durchwehende romantische Stimmung ebenso wie den reichen, üppigen Stil der Renaissanee im Aeußeren und Inneren der Architelturen und der Kleidung in glücklicher Weise getroffen, so erweisen sich auch die anderen, bei der bildlichen Ausstattung der Nov ellen betheiltgten Künstler Fritz Berger R. E. Kepler, Fr. Amling, Edmund Brüning meist mit bestem EGr⸗ folge bestrebt, durch kostümtrene, dem Zeitcharakter angepaßte lebens volle Zeichnungen die Gestalten des Autors seinen Absichten gemäß in den Hauptmomenten der genannten Erzählungen wirkung voll zur Darsiellung zu bringen. Die Reproduktion der Zeichnungen im Holz schnitt steht auf der vollen Höhe der modernen Technik und auch die iypographische Autstattung ist musterbast. Nach alledem verspricht die Ausgabe trotz ihrer greßen Wohlfeilheit (40 Lieferungen 6ÿ 50 3) eine wirklich schöne und künstlerisch werthvolle zu werden. ö Magdalene Dornis. Ein moderner Roman von Felix

Hollaender. Berlin, Verlag von S. Fischer. (Preis 3,50 6)

Das Buch macht einen peinlichen und abstoßen den Eindruck vielleicht in noch höberem Grade, als des Verfassers erstes Werk „Jesus und

28 8 6 2 * ö 6 . . Judas“. Zwar führt es nicht, wie diefes, dem Leser den Ab—

schaum der Menschheit vor, vielmehr gehören diesmal die bandeln⸗

den Personen den gebildeten Klassen an; um so unangenehmer be⸗ rührt es aber, wenn es den beiden am meisten herbortreten⸗ den Persönlichktiten der Erzählung an jedem moralischen Halt fehlt. Ohne geradezu in Worten anstößig zu sein, ver

letzt der Verfasser doch jedes sittliche Gefühl durch die Schilderung des

brutalen Cirflusseü rein sinnlicker Leidenschaft. Die Sprache ist holprig und die kurzen, abgerissenen Sätze machen beim Lesen einen unschönen Eindruck. Für sehr bedauerlich und für ein trauriges Zeichen der Zeit müßte man es halten, wenn ein Werk, wie das vor— liegende, sich einen größeren Leserkreis zu erwerben vermöchte.

Fürst Noni. Vier und zwanzig Stunden aus dem Leben

eines Weltmannes. Von Wladimir Fürsten Meschtschersky. Deutsch von F. Leoni. Breslau, Verlag der Schlesischen Buch— en,, 3. 6. . istalt, vormals S. Schottlaender. ire eine früheren, mit vielem Geiste geschriebenen russischen Sittenschilderungen bekannte Verfasser kritisirt scharf in diesem unterhaltenden Buch das Streberthum gewisser Gesell⸗ schastskreife. St. Peterkburgs. Dabei werden in Fer Form einer renn, * i ill Fragen diskutirt, die für Rußland . sind, und es wird darzuthun versucht, wi gerade jene Kreise befähigt seien, sie zu 3 ö

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‚Engelhorn's Romanbibliothek! hat vor Kurzem bereits ibren achten Jahrgang begonnen: ein Beweis für die Beliebtheit, deren sich die kleinen handlichen rothen Bändchen bei der Lefewelt fortdauernd erfreuen. Der neue Jahrgang bringt als erste Gabe einen zweibändigen Roman aus dem Englischen von B. M. Croker, der mit kerngesundem erftischenden Humor geschrieben ist und den Titel „Irgend ein Anderer: fübrt. Der dann fol⸗ gende Band entstammt der Feder eines jungen amerikanischen Antors Julian Gordon, welcher darin tiefe Herzen kenntniß rereinigt mit geistreicher äußerer Beobachtung der Gesellschaft ausweist und diese in künstlerischer Durcharbeitung darbietet. Vie beiden Novellen Fräulein Reseda? und „Ein Mann der Erfolge‘ dürften ibm in Deutschland schnell Freunde erwerben. Von der bei J. Engelhorn in Stuttgart verlegten Sammlung erscheint alle 14 Tage ein Band zum Preise von 50 , elegant in Leinwand gebunden 75 4.

Novellen⸗ Bibliothek der Illustrirten Zeitung. Sammlung ausgewählter Erzählungen. Zehnter Band. 390 S. Preis geheftet 2 46, in Original- Leinenband 3 M6. Verlag von F. J. Weber in Leipzig. Die in diesem Band enthaltenen siebzehn Novellen bringen wiederum in buntester Abwechselung eine Reihe meisterhaft gezeichneter Bilder aus dem vollen Menschenleben, die all ihren eigenthümlichen fesselnden Reiz haben, ob nun die Stranddüne des schlichten Fischerdorfes, das Boudoir einer eleganten Weltdame, die Sterxpe im hohen Norden oder eine sonnendurchglühte Felelandschast im heißen Süden als Hintergrund gewählt sein mag. So regen die Erzählungen in vielseitigster Weise das Jateresse des Lesers an und eignen sich so recht dazu, die langen Winterabende auf angenehme Art verkürzen zu helfen, wobei die geschmackvolle äußere Ausstattung noch überdies dazu beiträgt, sie zu einer passenden Festgabe für den Weih— nachtstisch zu machen.

Das Novemberheft von enthält einen leserswerthen Aufsatz über den italienischen Minisier⸗Präsidenten Marguis von Rudini und die italienische Politik. Der Verfasser bleibt ungenannt, wird aber von Redaktion als ein Diplomat bezeichnet Der Aufsatz führt aus und beweist durch ein reiches Material, daß Rudini ein überzeugter An i politik ist; ein Porträt des Ministers ist dem zegeb anderer Aufsatz . Moltke als Erzieher v 1 beleuchtet, ankrüpfend an das soeben veröffentlich k Moltke's

Geschichte des deutsch-französischen Krieges, den Einfluß des großen

Manncg auf das deutfche Volk; eine Fortsetzng dieses Aufsatzes wird vorautsichrlich das Dezemberheft bringen. Weiter heben wir aus dem Noremberbeft eine Novelle „Die erste Kugel? von Marie Rodziewiez in Chruszezowa (Rußland), ferner eine zu einem negativen Ergebniß führende Kritik über Robert Hamerling als Philosfoph von den Grafen Lamzan in Wien, sowie den Schluß der Uebersetzung von von Ludwig Fulda hervor. ber⸗) Hest vo nsere Zeit“, heraus⸗ Leipzig, Brockhaus, bringt einen orien— liche Lage Marokkos von Gustav ercks, der mit reichem, r die Beurtheilung der wirthschaftlichen ge dieses interessanten Landes werthvollem Material ausgestattet st; ferner einen Ueberblick über die im Fluß befindliche Verwaltungè— reform in Ungarn von Professor Dr. J. H. Schwicker in Budapest, suwie einen Aufsatz über die gegenwärtigen ide bungen und den Geist der neueren polnischen Poesie. l weiz“ bri Prof. Dr. Bloesch in Bern efeierten nationalen Gedenktage. tte uette Der weiße Rabe“ liegt der Sch vor. eber brin H Krit letzten ‚Tannhäuser“ Auf

ischer rin er für die f f nstig beurtheilt bte Praxis auf Grund der von

jesprochenen Willensmeinungen eine Lanze bricht.

Landwirthschaftliches. ö Die nutzbringende Ziegenzucht. Nebst einem Anhang über das Milch schaf. Von B. Rost⸗Haddrup, Landwirth und Mitarbeiter mehrerer in., und ausläͤndischer land, und forstwirthschaft, licher Zeitschriften. Mit 3 Abbildungen. Verlag von M. Heinsiuß Nachfolger in Bremen. (Preis 8090 5). Biese kleine Schrift suckt ben Irrthum zu zerstreuen, daß die Ziege nur in kleinen Wirth schaften gehalten werden könne, sich nur für gebirgißze oder halbwilde Hegenden, nicht aber für Landstriche mit böherer landwirthschaftlicher Kultur eigne, btweist vielmehr auf Grund eigener Erfahrung des Verfassers, daß die Ziege als Milch und Wolle erzeugen des Thier ihre Haltung unter vielen Umständen besser belohnt als Kuh und Schaf. Da die landwirthschaftliche Literatur an Abhandlungen über Ziegenzucht nicht gerade reichbaltig ist, so rfte dieser lehrreichen Gschrift ein um so größeres Interesse entgengebracht werden. Gesundheitswesen.

K Ueber die drohende körperliche Entartung der Kulturmenschbeit und die Verstaatlichung des ärzt— licken Standes von Dr. med. W. Schallmaver in Düsseldorf. Heuser's Verlag in Berlin und Neuwied. (Preis 116) Der Verfasser verlangt, daß von der Darwin'schen Entwicklungslehre praktische Nutz! anwendung gemacht werde. Es müsse untersucht werden, ob jene Faktoren, welche bewirkt haben, daß unsere körperliche und geistige Entwicklung ihre gegenwärtige Höhe erreichte, auch unter den heutigen Verhältnissen noch wirkfam sind oder nicht. Er findet, daß die Kultur verschiedene Verhältnisse entwickelt habe, welche die günstige Wir⸗ kung der natürlichen Auslese mächtig hemmen und dadurch einen Rieder gang unserer körperlichen Entwicklung bedingen. Doch sei dieser Niedergang kein unabwendbares Schicksal. Die Kultur, welche die ungünstigen BVerhältnisse geschaffen habe, gebe auch die Mittel an die Hand, die menschliche Zuchtwahl theils direlt. theils indirekt zu beeinflussen. Es sei auch unfere Pflicht, von diesen Mitteln Gebrauch zu machen; denn die körperliche Tüchtigkeit, die wir von unseren Vorfahren über⸗ kommen baben, seien wir unseren Nach kommen unverkürzt schuldig. Wir dürfen auch einige Opfer nicht scheuen, welche die Be— wachung dieses überkommenen Grtes erheische. Abgesehen von einigen Maßnabmen, welche auf indirektem Wege einen günstigen Ginfluß auf. die menschliche Zuchtwahl aus⸗ zuüben vermögen, verlangt der Verfasser, daß Vorbereitungen getroffen werden sollen, um künftig die menschliche Zuchtwahl direkt beeinflussen zu können. Das Erste, was geschehen solle, sei die Organisation ciner Erblichkeitsstatistik., für welche ein ausführlicher Gntwurf dargelegt wird. Dieselbe sei aber kaum durchführbar ohne Verstaat⸗ lichung des ärmlichen Standetz. Für Letztere werden auch zablreiche andere Gründe vorgebracht, und unter Besprechung der möglichen Ein⸗ würfe wird ein anschauliches Bild der geforderten staatlichen Orga⸗ nisation des ãritlichen Standes entworfen. Die vorgeschlagene Erblichkeit!⸗ statistik soll es möglich machen, einerseits eine wissenschaftliche Erb⸗ lichkeitslehre zu schaffen, andererseits von jeder einzelnen Person die erblichen Anlagen zu kennen. Es könne dann entweder dem Publikum überlassen werden, von diesen allgemeinen und speziellen Kenntnissen Nutzanwendung bei den Eheschließungen zu machen, oder ez könnten auch auf Grund der anzubabnenden Kenntnisse gesetzliche Ehehindernisse geschaffen werden. Der Verfasser kommt unter Erwägung der dafür und dagegen sprechenden Gründe zu dem Schlusse, daß das letztere Verfahren empfehlenewerther sei.

Kalender.

‚Forst⸗ und Jagd -Kalender 18927. Zwanzigster Jahr- aang. (III. Jahrgang des Schneider u. Behm'schen Kalenders und XX. Jahrgang des Judeich'schen Kalenders.) Herausgegeben von Pr. F Judeich, Geheimer Ober-Forstrath und Direktor der König⸗ lich sächsifchen Forft⸗Äükademie zu Tharand, und H. Behm, Ge⸗ heimer Recknungs Rath im Königlich preußischen Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. In zwei Theilen. Berlin, 158523. Verlag von Julius Springer. Diesem Kalender wird von Seiten der Forstleufs so treue Anhänglichkeit entgegengebracht, daß er größere Aenderungen nicht mehr nöthig hat, sondern wie in den letzten Jahr⸗ gangen, fo auch diesmal sich darauf beschranken darf, da und dort, wo die sortgeschrittene forstliche Technik und Kultur es wünschengwerth machen, Verbesserungen vorzunehmen, was in diesem neuen Jahrgang durch Einschiebung einer Kubst⸗Tabelle für Rundhölzer und einer

Tabelle für die Berechnung von eigenartigen Pfäblen geschehen ist. Das handliche Büchlein in dem sorstgrünen Gewande, welches auf der Vorderseite die Embleme der Forftkultur in Goldpreßdruck, auf der Rückseite den Centimeterstab trägt, kostet in Leinwand gebunden 3 (6, ö 2,50 06

Als einer der ersten Vorverkündiger des herannahenden Jahres- wechsels stellt sich, wie immer, der lden ö. Auch der neue Jabrgang 1892 dieses vielseitige Belehrung mit poesievoller Unterhaltung und munterem Humor in glücklicher Weise vereinigenden Voltekalenders reiht sich den 54 frühere Namen, wie Friedrich von Bodenstedt, Emil t ; Johannes Trojan zu s Mitarbeitern und bietet trotz seines geringen Preises (360 ) wieder hochdeutsch und plattdeutsch, ernst e illustrative Aus⸗ Verlagsbuchbandlung durch einen

ger Volks bote“ ein.

en gleichwerthig

Ritters haus eodor Fontane. n poetischen eine Fülle mannigfachen Ir und heiter in buntem Gem Auch für eine r wiederum gesorgt, deren Inhaber, A. Schwartz sich se witzigen gereimten Beitrag daran betheiligt hat.

andel und Gewerbe. Tägliche Wagen

An der Ruhr sind a zeitig gestellt 43 Wagen.

In Oberschlesien sind echtzeitig gestellt keine

in der Keib London gehö ersteigerung; das Meistgeh

Margarine 40 - 70 6 er 60 70 M, do.

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Tendenz:

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abweichende Qualitäten bei att bei gerin

. gen Umsätzen. Generalversammlung der Aktionäre

Dividende fand die 2. November d. J. Mitgliedern des gewählt; an Wulkow neu gew

berichtet die herigen Haltung.

or s ann l nn 1 * ersammlung und g

rre wurde

ö und Metallmarkt E. Ztg.. Der Eisenmarkt verharrt in seiner his⸗ i Die Roheisenproduktion ist zwar durch das An blafsen des neuen großen Hochofens der Laurahütte dürfte die Mehrproduktion dem

Walzwerke sind immer noch gut beschäftig fikationen gegen die Vorwochen schwächer eingehen, durch liegenden Ordres für mehrere Wochen hinreichend besetzt Balzeisensorten größeren Werken fortge

hierauf nur gegen Lieserfristen hat dies bis fluß gehabt. E

n aller Ait, aber von den stärkeren Di

besonders Serbien,

rängen die we

ist das Geschäft der Konkurrenz wegen wenig gewinnbringend. welche nicht lufträge noch

chwächer geworden, immerhin ab zu regelmäßiger Bes erci in Gleiwitz rfreuen, ist gegenwärtig noch recht stark r Maschinen und Kesselfabriken läßt e nichts zu wünschen übrig und dürfte nach Lage Zeit ungeschwächt fortgeführt werden. Im Zi t verändert.

n Produkte mannigfachen

schäft haben

und Blei⸗ fabrikate finden m satz Grusonwerks in Magde Buckau hat dem Aufsichts Verlustrechnung sow 1891 abgelaufene fünfte selbe ein Gesammtumsatz von rund 11 354 090 S zur Verrechnung, wovon 7778 000 M6 auf Krlegsmaterial und 3 6906 000 4 auf die Civil⸗ industrie entfallen. Nachdem von dem Bruttogewinn rund 595 000 * auf Gebäude, Axparate, Maschinen, Eisenbahn und Mobiliar von den Aufwendungen für Verluche, M abgesetzt sind, verbl Aufsichtsrath hat vor der Generalversammlung die Vertheilung ei Der Besland an fertigen und halbfertigen F Noch nicht abgerechnete Auf⸗

schäftsjahr vorgelegt. angte für das⸗

abgeschrieben und odelle und Patente rund 2357 00246 t ein Reingewinn von rund 1344 000 S Der behaltlich der Revision der Bilanz beschlossen, r Dividende von 10 9 vorzuschlagen. betrug am 30. Juni ca. 6 506 9000 M träge für Kriegsmaterial sind in das neue Geschäftsjahr ir von ca 13 000 000 6s ü

Leipztg, 30. Oktober.

bernommen. W. T. B.) Kam mzug⸗ Termin⸗ ndmuster B. per 3,0 A6, ver Januar 3,723 per März 3,75 „M, per April 3,777 3, 77 66, per Juli 3 80 A6, 3, So 16 Umsatz 40 000 Eg. H 30. Oktober. Elbfchloßbrauerei Nienstedten Jahre festgesetzt London, 30. Oktober. ( ladung angeboten. Manch ester, 3

Clayton 73, 32x Mock Brooke 73, 40r Mapoll 8

. ver Februar 3,73 , zer Mat 3,778 *, ver Juni August 3, 80 M, per September

(WB. T. B.)

per Dezember

; Die Diridende der ist auf 13 ιά gegen 146jo im vergangenen 2. . W. T. B.) An der Küste 1 Weizen 0. Oktober. (W. T. B.) 121 Water Taylor 535.

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