(45123 Oeffentliche Zustellung.
Die Händlersfrau Johanna Friedländer, geb. Spicker, zu Preuß. Friedland, vertreten durch den Rechtsanwalt Ziel wski in Konitz, klagt gegen ibren Ghemann, den frühern Tempeldiener Demuth Friedländer, zuletzt in Preuß Friedland wohn haft, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ebe⸗ scheidung mit dem Antrage, die zwischen den Parteien bestehende Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechte— streits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Konitz auf den 25. Januar 1892, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. R. 27/91.
Konitz, den 5. November 1891.
, Tilsner, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
(45096 Oeffentliche Zuftellung.
Die Ehefrau des Arbeiters Peter Hinrich Sander aus Kadenberge, Christina Rebecka, geb Steenwerth, zu Kadenberge, vertreten durch den Justizrath Uhr laub in Stade, klagt gegen ihren genannten Ehe⸗ mann, dessen Aufenthalt unbekannt ist, wegen bös lichen Verlassens auf Ehescheidung mit dem Antrage: die am 6 Oktober 1867 in der Kirche zu Kaden berge geschlossene Ehe dem Bande nach zu trennen, den Beklagten für den schuldigen Theil zu erklären und in die Kosten zu verurtheilen. Sie ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts streits vor die Civilkammer J. des Königlichen Land gerichts zu Stade auf Montag, den 25. Januar i892, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der durch heutigen Gerichtsbeschluß bewilligten öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Stade, 2. November 1891.
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
45125 Oeffentliche Zustellung.
Die verehelickte Bäcker Bernecker, Ida, geb. Spengler, zu Magdeburg Buckau, Vorotheenstraße 9, vertreten durch den Justizrath Dr Herrmann hier, klagt gegen deren in unbekannter Abwesenheit leben⸗ den Chemann Gustav Bernecker, zuletzt in Magde⸗ burg, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, das zwischen den Parteien bestebende Band der Che wegen Ehebruchs des Beklagten zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des König lichen Landgerichts zu Magdeburg auf den 2. Fe⸗ bruar 1892, Vormittags 12 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Magdeburg, den 31. Oktober 1891.
Blanck, Sekretär, . Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
451221 Oeffentliche Zustellung.
In Sachen der Schneiderin Caroline Brubn, geb. Wegner, fruher zu Rostock, jetzt zu Altona, Klägerin, vertreten durch den Rechtsanwalt Berg zu Rostock, gegen ihren Ehemann, den Arbeitsmann Christian Bruhn, früher zu Rostock, jetz unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Ehescheidung, ladet die Klägerin den Beklagten zu dem zwecks Ab— leistung des ihr durch rechtskräftiges Urtheil vom 19. Dejember 1890 auferlegten Eides bestimmten Verhardlungetermin vor die erste Civilkammer des Großherzoglichen Landgerichts bierselbst auf Moutag, den 18. Januar 1892, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gericht zugelassenen Anwalt zu bestellen. .
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug des klägerischen Schriftsatzes bekannt gemacht.
Rostock, den 4. November 1891.
Keding, L.⸗G. Sekretär, Gerichtsschreiber des Großh. Landgerichts.
45124 Oeffentliche Zuftellung. (.
Der Arbeiter und frühere Dienstknecht Karl Re— gener zu Magdeburg⸗Neustadt, Schmidtstraße 36, vertreten durch den Rechtsanwalt Reusch daselbst, klagt gegen dessen Ebefrau Louise Regener, geb. Herzig, in unbekannter Abwesenheit lebend, wegen Ghescheidung, mit dem Antrage, das zwischen Par teien bestehende Band der Ehe zu trennen, die Be⸗ klagte fär den allein schuldigen Theil zu erklären und derselben sämmtliche Kosten aufzuerlegen und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Magdeburg auf den 3. Februar 1892, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Magdeburg, den 31. Oktober 1891.
Blanck, Sekretär, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
(45119 Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau des Fabrikarbeiters Hermann Engelen, Catharina, geborne Rieken, zu Ruhrort, vertreten durch den Rechtsanwalt Lürenbaum zu Duisburg, klagt gegen ihren Ebemann, früber zu Duisburg —— Hochfeld, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen bös— williger Verlasfung, mit dem Antrage: das zwischen den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu er klären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Duisburg auf den 3. Februar 1892, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Duisburg, 31. Oktober 1891.
Lechner, Rechnungtrath,
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
145094 Oeffentliche Zustellung. Die verehelichte Wagner Friederike, geb. Wurm⸗ stedi. zu Magdeburg, im Armenrecht, vertreten durch den Juftijrath Stoepel zu Potsdam, klagt gegen ihren in unbekannter Abwesenheit lebenden Ehemann, den früheren Tisckler, jetzigen Restaurateur Robert Wagner, zulttzi in Berlin, Markusstraße 10, früber in Brandenburg a / h. wohnhaft gewesen, wegen Ebebruchs, mit dem Antrage, die zwischen ibnen bestekende Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Letzteren zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Potsdam auf den 3. Februar 1852, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Potsdam, den 2. November 1891. Reincke, .
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts,
II. Civilkammer.
45099 Oeffentliche Zuftellung.
Der Häusler und Viehbhändler Goitlieb Schwenke
zu Groß -Bresa, vertreten durch den Rechtsanwalt
Hirschberg bierselbst, klagt gegen
1) die Kinder der verstorbenen Gastwirth Karo—⸗ line Scholz, die minderjäbrigen Gesckwister Paul, Max und Martha Scholz, vertreten durch ihren Vater, den Gasthofbesitzer Heinrich Scholz zu Trachenberg,
2) den Kaufmann Paul Teichmann zu Breklau, Reuschestraße 65,
3) die verehelichte Fleischermeister Ernestine Gelse, geborene Schwenke zu Münsterberg, im Beistande ibres Ehemannes, Fleischer⸗ meister Karl Gelse daselbst,
4) den früheren Musikus Franz Schwenke, jetzt unbekannten Aufenthalts,
wegen einer Forderung von 816,85 MÆ für Be
köstigung, Verpflegung u. s. w. der Erblasserin
Hedwig Schwenke, geb. Neugebauer,
mit dem Antrage:
die Beklagten zu verurtheilen, die Forderung des Klägers auf Erstattung von 81685 „S6 bei der Theilung des Nachlasses der verstorbenen Aus züglerwittwe Hedwig Schwenke, geb. Neugebauer aus Groß ⸗Bresa anzuerkennen,
und ladet die Beklagten zu 4 zur mündlichen Ver—⸗
handlung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer
des Königlichen Landgerichts zu Breslau auf den
29. Januar 1892, Vormittags 95 Uhr, mit
der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte
zugelassenen Anwalt zu bestellen. ;
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser
Auszug der Klage bekannt gemacht.
Miketta, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. 45101 Oeffentliche Zustellung.
Der Gastwirth Heinrich Schindler zu Ruppen—
dorf bei Gräfenbain, vertreten durch den Rechts⸗
anwalt Berg zu Neiffe, klagt gegen den Wirthschafts⸗ inspektor Karl Klein, früher zu Seiffers dorf b / Bitm., jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen I) 12 4 Kaufgeld für gelieferte Getränke und Cigarren, 2) Lc Gebühren und Auslagen in der Arrest⸗ sache Schindler e. a. Klein — G. 10,88 —, 3) 1,25 16 Anwaltsgebühren in Sachen Schindler C a Klein, 4) 1 409Portoauslagen,
mit dem Antrage auf soster pflichtige Verurtheilung
des Beklagten zur Zahlung von 15.25 „6 nebst 50
Zinsen von 12 M seit dem 16. August 1888, ein
schließlich der Kosten des Mahnverfahrens, sowie
vorläufige Vollstreckbarkeitserklärung des Urtheils, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des
Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Neifse
auf den 29. Dezember 1891, Voxmittags
9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zusftellung
wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. —
J. C. 1209/91. —
Pimpl,
als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
45095 Oeffentliche Zuftellung. Der Spar⸗ und Vorschußverein zu Rendeburg, vertreten durch den Rechtsanwalt Justizrath Wille daselbst, klagt gegen den früheren Kantor H. Davids in Rendsburg, jetzt unbekannten Aufenthalts, aus einer baaren Anleihe laut Schuldverschreibung vom 19. März 1890 mit dem Antrage auf Zahlung von 189 M 30 nebst 5 G0 p a. Zinsen seit dem 1. Oktober 1891, und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das König⸗ liche Amtsgericht zu Rendsburg auf den S. Jannar 1892, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Rendsburg, den 2. Oktober 1891.
Sperling,
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
45098 Oeffentliche Zustellung.
Der Rentier Karl Poffmann zu Neukirch, Kr. Schönau, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Methner zu Schönau, klagt gegen den früheren ständigen Posthülfsboten Hermann Binner, zuletzt in Modlau, jetzt unbekannten Aufenthalts, aus dem Schuldschein d. d. Neukirch, den 12. November 1887, mit dem Antrage auf kostenpflichtige Verurtheilung durch vor⸗ läufig vollstreckbares Urtheil zur Zahlung von 200 6 nebst 45 0,e Zinsen seit dem J. November 1890, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Schönau a. / st. auf den 19. Januar 1892, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Lamprecht,
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
45102 Oeffentliche Zuftellung.
Die Firma C. H. Fricke zu Hildesheim, vertreten durch den Rechtsanwalt W. Knodt zu Bügeburg, klagt gegen den Krämer Aug. Reinecke, früher zu Lindhorst bezwse. zu Sachsenhagen, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen einer Forderung für gelieferte Waaren, mit dem Antrage auf kostenfällige Ver⸗
55 3 nebst 6 0½ Zinsen seit dem 23. Juni 1891, und ladet den Beklagten jur mündlichen Verhand⸗ sung des Rechtsftreits vor das Fürstliche Amts. Amisgericht zu Stadtboagen auf den 8. Januar 1892, Vormittags 115 Uhr. Zum Zwecke der Fffentlichen Zustellung wird diefer Auszug der Klage bekannt gemacht. Stadthagen, den 3. November 1891.
Schütte, . Gerichtsschreiber des Fürstlichen Amtsgerichts.
(45103 Oeffentliche Zuftellung.
Die Aktiengesellschaft unter der Firma . Reitbahn— Actlengesellschaft zu Elberfeld vertreten durch Justiz⸗ rath Zurhellen, klagt gegen den Bereiter Alexander von Stülpuagel, ohne bekannten Wohn ⸗ und Aufenthaltsort, wegen Auflösung eines Mieth ver · trages mit dem Antrage auf sosortige Räumung der von dem Beklagten bewobnten Wohnung und Stallung 2c und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtestreits vor die III Cipilkammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld auf Montag, den 4. Januar 1892, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Storck, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. Landgericht Hamburg.
Oeffentliche Zustellung.
45121]
Der Kaufmann Jacob Äuit in Wien, vertreten durch die Rechtsanwälte Dres. Moenckeberg & Brandis, klagt gegen den Bernbard Hoffmann, gr. Theater⸗ straße 4243 hier, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen dem Beklagten' verkaufter und gelieferter Waaren im Betrage von Fl. 2927, l0 — S 5178,28. Der Beklagte hat für den letzteren Betrag dem Rläger in Hamburg zahlbare Accepte der angeblich in London komicilirten Anglo-Hamburg Sanatorium Company limited in Zahlung gegeben, der Kläger auch die Accepte gegen die Letztere bei dem hiesigen Landgericht eingeklagt, jedoch durch die Pfändung bei derselben nur einen Nettoerlös von „ 14007 erzielt, welcher vollständig in Kosten aufgegangen ist. Es wird dem Beklagten Cession der Rechte gegen die Anglo-Hamburg Sanatorium Co. lim. angeboten und Bezahlung des Kauspreises der Waaren ver- langt und beantragt Kläger, den Beklagten zur Zahlung von „ 5175,28 nebst 6o/ Zinsen vom Klagetage zu verurtheilen und das Urtheil gegen Sicherbeitsleistung Seitens des Klägers für vorläufig voll streckbar zu erklären, und lader den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Kammer II. für Handelssachen des Landgerichts ju Hamburg auf Mittwoch, den 6. Januar 1892, Vormittags 95 Uhr, mit der Auf forderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu— gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der offentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Hamburg, den 5. November 1891.
Th. Kuers, Gerichtsschreiber des Landgerichts. Kammer 11 für Handelssachen.
45126 Oeffentliche Zustellung.
Der Gastwirth Karl Teichmann zu Reichenau bei Gräfenhain. vertreten durch den Rechtsanwalt Berg zu Neisse, klagt gegen den Wirthschaftsinspektor Karl Klein, früher zu Seiffersdorf b / Ottm., jetzt un⸗ bekannten Aufentbalts, wegen
1) 13,00 M Kaufgeld für gelieferte Getränke und Cigarren, 2) 1,00 166 Gebühren und Autlagen in der Ärrestsache Teichmann contra Klein, 3) 1,259 6 Anwaltsgebühren in Sachen Teich— mann contra Klein, 4) 1,65 ½Æ½ Portoauslagen, mit dem Antrage auf kostenpflichtige Verurtbeilung der Beklagten zur Zahlung von 16,90 6 nebst 5 oso Zinsen von 13 S seit dem 13. Juli 1888 einschließlich der Kosten des Mahnverfahrens, sowie vorläufige Vollstreckbar⸗ keitserklärung des Urtheils, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Neisse auf den 29. Dezember 1891, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Uuszug der Klage bekannt gemacht. Neisse, den 351. Oktober 1891.
. als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
(45120 Oeffentliche Zusteilung.
Die Handlungefirma Heinr. Meyer zu Leer, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Tannen hier, klagt gegen den Kolonisten J. H. Müller, früher zu Schwartenberg bei Ruüͤtenbtock, jetzt unbekannten Aufenthalts, aus einem Wechsel vom 22. Januar 1890, mit dem Antrage auf kostenpflichtige Ver⸗ urtheilung des Beklagten im Wechselprozesse durch vorläufig vollstreckbares Urtheil zur Zahlung von 1444 ½ 54 3 nebst 60/0 Verzugszinsen seit dem 22. April 1890 und 3 „ Protestlosten und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die J. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Aurich auf den 4. Januar 1892, Vormittags 95 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen An—⸗ walt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zu⸗ . wird dieser Auszug der Klage bekannt ge macht.
Aurich, den 3. November 1891.
. Pasch, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
(45118 Oeffentliche Zustellung.
Die Katharine Thiebault, Wittwe von Emil Peter Gondard, Spezereihändlerin in Vallièces ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Bieringer, klagt gegen die Marie Mangin, Wittwe von Hubert Keschtges, eigenen Namens und der Gütergemeinschaft wegen, sowie auch als Vormünderin ihrer minderjährigen Kinder Marie Josephine, Theodosia und Theodor Keschtges, letztere als einzige Erben ihres verstor⸗ benen obengenannten Vaters, früher in Vallisres, jetzt in Amerika ohne bekannten Wohn⸗ und Aufent- baältsort, mit dem Antrage auf Verurtheilung der Beklagten in ihren obengenannten Eigenschaften zur Zahlung von 632,05 M nebst b prozentigen Zinsen, und ladet die Beklagten zur mündlichen Ver hand. lung des Rechtsstreits vor die J. Civilkammer des
brnuar 1892, Vormittags 9 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, einen bei dem gedachten Gerichte zuge⸗ iassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwec der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Kaiser, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts.
(45108 Die Ehefrau des Schreiners Hubert Salden,
Gertrud, geb. Horsch, zu Düsieldorf, vertreten durch Rechtsanwälte Grieving und Dr. Klein, klagt gegen lhren vorgenannten Ehemann auf Gütertrennung und ist Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor der 1 Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Düsseldorf auf den 30. Dezember 1891, Vormittags 9 Uhr, anberaumt.
üchner, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
46110) , Die Ehefrau des Hausirers Josef Geiser, Anng Sibilla, geb. Düren, zu Viersen, vertreten durch Rechttanwalt Lingen bier, klagt gegen ihren genann⸗ ten, daselbst wohnenden Ehemann mit dem Antrage auf Gütertrennung, und ist Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor der II. Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Düssel dorf auf den 5. Januar 1892, Vormittags 9 Uhr, bestimmt. Düfseld orf, den 3 November 1891.
Arand, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
45111 Bekanntmachung.
frau von Wilhelm Debus, Kaufmann in Metz, verlreten durch Rechtsanwalt Dr. Müller, klagt gegen ihren genannten Ehemann auf Gütertrennung. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits ist die öffentliche Sitzung der J Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Metz vom 23. Dezem⸗ ber 1891, Vormittags 9 Uhr, bestimmt worden. Metz, den 2. November 1891, Der Landgerichts⸗Sekretär: Kaiser.
45105 Durch rechtekräftiges Urtheil der II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Köln vom 30. Sep⸗ tember 1891 ist die Gütergemeinschaft zwischen den Cheleuten Peter Nicolaus Metzinger, Schreiner, und Anna, geb. Nächst, beide zu Köln wohnhaft, aufgelöst worden.
Köln, den 3. November 1891.
Der Gerichtsschreiber: Masselter.
45104 . wah, rechtskräftiges Urtheil der II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Köln vom 30. Sep⸗ tember 1891 ist die Gütergemeinschaft zwischen den Cbeleuten Mathias Reisdorff, Kleider händler, und Anna, geb. Merck, ohne Geschäft, Beide in Köln wohnbaft, aufgelöst worden. Köln, den 3. November 1891.
Der Gerichtsschreiber Masselter.
ablos) .
Durch rechtskräftiges Urtheil der I. Civil kammer des Königlichen Landgerichts zu Köln vom 30. Sep— tember 1891 ist die Gütergemeinschaft zwischen den Eheleuten Carl Hefter, Bäckergeselle zu Köln und Margaretha, geb. Mayer, daselbst wohnhaft, auf⸗ gelöst worden.
Köln, den 3. November 1891.
Der Gerichtsschreiber Masselter.
45115
Durch rechtskräftiges Urtheil der II. Civilkammer des hiesigen Königlichen Landgerichts vom 22. Sep— tember 1891 ist zwischen den Eheleuten Ge— schäftsmann Josef Schmitz und Cäcilie, geb. Giesen, früher zu Jüchen, j etzt zu Köln am Rhein, die Gütertrennung mit rechtlicher Wirkung vom 9. Jani 1891 ab ausgesprochen worden.
Düsseldorf, den 24. Oktober 1891.
Arand, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
46112
Durch rechtskräftiges Urtheil der II. Civilkammer des hiesigen Königlichen Landgerichts vom 30. Sep— tember 1891 ist zwischen den Eheleuten Handelsmann Simon Bouscher und Betti, geb. Stiefel, zu Rheydt die Gütertrennung mit rechtlicher Wirkung vom 24. Juni 1891 ab aus gesprochen worden.
Düfseldorf, den 24 Oktober 1891.
Arand, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
45113
Durch rechtskräftiges Urtheil der II. Civilkammer des hiesigen Königlichen Landgerichts vom 30. Sep— tember 1891 ist zwischen den Eheleuten Handels mann Hermann Schaap und Maria Katharina, geb. Jansen, zu M. Gladbach die Gütertrennung mit rechtlicher Wirkung vom 23. Juni 1891 ab aus gesprochen worden.
Düsseldorf, den 24. Oktober 1891.
Arand, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
45114
Durch rechtskräftiges Urtheil der II. Civilkammer des hiesigen Königlichen Landgerichts vom 30. Sep—⸗ tember 1891 ist. zwischen den Ebeleuten Kunst = händler August Gloth und Maria, geb. Zweig, früher zu Krefeld, jetzt zu Berlin, die Gütertrennung mit rechtlicher Wirkung vom 15. Juni 1891 ab aus gesprochen worden.
Düsseldorf, den 26. Oktober 1891.
. Arand, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
ab lo?
Durch rechtskräftiges u . der J. Civil⸗ kammer des hiesigen Königlichen Landgerichts vom 6. d. Mts, ist die Gütertrennung zwischen den Eheleuten Diätar August Solbach und Magdalena, geborene Müller, zu Düffeldorf, mit rechtlicher , e. vom 25. Juni is91 ab ausgesprochen
Orden.
Düfseldorf, den 39. Oktober 1891.
urtheilung des Beklagten zur Zahlung von 208 4A
Kaiferlichen Landgerichts zu Metz auf den 3. Fe⸗
Züchner, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
Die Wilbelmine Franziska Elisabeth Feuser, Ebe⸗
Zweite Beilage
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Stats⸗Anzeiger.
M 2G3.
Per sonalver änderungen.
Königlich Preusßische Armee.
Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. Ernennungen Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere, Neues Palais, 28. Oktober. Seine Majestät der König. von Rumänien legt die Un form des 1. Garde-Feld ⸗Art. Regts. an und ist in den Listen des Regts. zu fübren.
Neues Palais, 3. Nobember. Albert Prinz zu Sachsen⸗ Altenburg, Herzog zu Sachsen Durchlaucht, Gen Lt. mit dem Range eines Div Commandeurs und Commandeur der 3. Garde Kav. Brig., unter Belassung à la suite des 7. Thüring. Inf. Regts. Nr. 935, zu den Offizieren à la suite der Armee verfetzt. v. Kotze, Oberst und Commandeunr des 1. Garde ⸗Drag. Regts. Königin von Großbritanien und Irland, unter Stellung à la suite dieses Regts, zum Commandeur der 3. Garde - Kav. Brig. ernannt, v. d. Knesebeck, Oberst. Lt. und etatsmäß. Stabs« offizier des Schleswig⸗Holstein. Uan. Regts. Nr. 15, mit der Fübrung des 1. Garde ⸗ Drag. Regts. Königin von Großbritannien und Irland, unter Stellung à la suite desselben, beauftragt. v. Borcke, Major aggreg. dem 1. Leib Hus. Regt. Nr. 1. als etats maß. Stabsoffiiier in das Schleswig⸗Holstein Ulan. Regt. Nr. 15 einrangirt. v. Mühlberg, Major aggreg. dem Hus. Regt. König Wilhelm J. (1. Rhein) Nr. 7, unter Stellung à 14 suite dieses Regts, nach Württemberg., Behufs Verwendung als etatsmäß. Stabsoffizier des Ulan. Regts. König Wilhelm (2. Königl. Württem⸗ berg) Nr. 20 kommandirt. vx. Wicke de, Major und Eseadr. Chef vom Schleswig Holstein. Drag. Regt. Nr. 13, diesem Regt. aggregirt Pohl, Rittm. und Escadr. Chef vom Ulan. Regt. König Karl. (1. Königl. Württemberg) Nr. 19, zur Dienst⸗ leistung als Fscadr. Chef zum Schleswig Holstein. Drag. Regt. Nr. 15 kommandirt. Frhr. v. Gemmingen Hornberg, Oberst à la suite des Kür. Regts. Graf Geßler (Rhein) Nr. 8 und beauftragt mit der Führung der 16. Kav. Brig, v. Hantelmann, Oberst à la suite des Drag Regts. Frhr. von Manteuffel (Rhein.) Nr. 5 und beauftragt mit der Führung der 33. Kav. Brig, v. Gott⸗ berg, Qberst à la suite des Leib ⸗Garde⸗Hus. Regts und beauftragt mit der Führung der 20 Kav. Brig, v. Thüm en, Oberst à la suite des Hus, Regts. Kaiser Franz Joseph von Oesterreich König von Ungarn (Schleswig ⸗Holstein) Nr. Iz und beauftragt mit der Führung der 34 Kav. Brig. Synold von Schüz. Oberst à la suite des Hus. Regts. König Wilhelm J. (1. Rbein ] Nr. 7 und beauftragt mit der Führung der 4. Kap. Brig., — unter Belassung à la suite der gedachten Regtr, zu Com mandeuren der betreffenden Brigaden ernannt. v. Wil lich, Qberst à la suite des 2. Garde ⸗ Drag. Regts. und be⸗ auftragt mit Wahrnehmang der Geschäfte des Chefs des Militär ⸗ Reitinstitut,, unter Belassung à la suite des gedachten Regts., zum Chef des Militär ⸗Reitinstituts ernannt. Steimer, Hauptm. und Comp. Chef vom 2. Niederschl. Inf. Regt. Nr. 47, kommandirt zur Dienstleistung bei dem Kriegs Ministerium, mit Pension zur Diep. gestellt und unter Ertheilung der Erlaubniß zum Tragen der Uni— form des genannten Regts., zur weiteren Dienstleistung bei dem Kriegs—⸗ Ministerium in eine etatsmäß. Stelle für pensionirte Offiziere kom⸗ mandirt. Graf v. Baudissin, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 130, unter Beförderung zum Hauptm. und Comp. Chef, in das 2 Nieder schles. Inf. Regt. Nr. 47, Schnagase, Major à la suite des Gren. Regts. König Friedrich L. (4. Ostpreuß.) Nr. 5 und Vorstand der Arbeiterabtheilung in Königsberg i. Pr., in gleicher Eigenschaft zur Arbeiterabtheilung in Ehrenbreitstein, Ha bel, Major und Verstand des Festungsgefängnisses in Neisse, als Vorstand zur Arbeiterabtheil. in Königsberg i. Pr, v. Ahlefeldt, Hauptm. und Vorstand des Festungsgefängnisses in Danzig, in gleicher Eigenschaft zum Festungs— gefängniß in Neisse, — versetzt. v. Kemnitz, Pr. Lt. vom Festungẽ⸗ gefängniß in Spandau, unter Beförderung zum Hauptm., zum Vorstand des Festune 6 in Danzig ernannt. Ziegler, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 129 und kommandirt zur Dienstleistung bei dem Festungsgefängniß in Spandau, zu diesem Festungsgefängniß, Schroeder, Sec. Löt. von demselben Regt, unter Beförderung zum Pr. Lt, in das Inf. Regt. Graf Schwerin (5. Po᷑rm,) Nr. 146 — versetzt. Frhr. v. Schrottenberg, Pr. Lt. vom 5. Thür. Inf. Regt. Nr. 94 (Großherzog von Sachsen), zur Dienstleistung bei dem Festungsgefängniß in Spandau kommandirt. v. d. Groeben, Rittm. ünd Escadr. Chef vom Kür. Regt. Graf Wrangel ( stpreuß) Nr; 3 und kommandirt zur Dienstleistung bei der Milit. Lehrschmiede in Berlin, unter Stellung à la suite des Regts., zum Vorstand der Milit. Lehrschmiede in Königsberg i. Pr. ernannt. v. Wer deck, Pr. Qt von demselben Regt., zum Rittm. und Escadr. Chef, vorläufig ohne Patent, v. Schleußner, Sec, Lt, von demselben Regt, zum Pr. gt., — befördert. v. Brauchits ch, Sec. Lt. à la suite des Gren. Regts. Graf Kleist von Nollen dorf (1. Westpreuß) Nr. 6. zur Dienst leistung bei dem Auswärtigen Amt, Kühlenthal, Oberst ⸗Lt. à la suite des Garde- Fuß ⸗Art. Regts. und Direktor der Ober. Feuerwerker⸗ schule, zum Fuß Art. Regt. General ⸗Feldzeugmeister (Brandenburg.) Nr. 3, Behufs Vertretung des abkommandirten Regts. Commandeurs, Knebel, Major und Bats. Commandeur vom Niederschles. Fuß ⸗AUrt. Regt. Nr. 5, zur Ober ⸗Feuerwerkerschule, Behufs Vertretung des abkommandirten Direktors. — kommandirt. v. Veltheim, Sec. Lt. vom Kür. Regt. von Seydlitz (Magdeburg) Nr. 7, in das Kür. Regt. Königin (Bomm) Nr. 2 versetzt. Bü storff, Sec. Lt. dom Feld ⸗ Art. Regt. Nr. i, zum Pr. Lt. befördert. des Barres, Dauptm, und Comp. Chef vom Niederrhein. Füs. Regt. Nr. 39, zur Dienstleistung bei dem Kriegs ⸗Ministerium kommandirt.
Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Neues Palais, 3. Novembec. Leufen, Hauptm. und Vorstand der AÄArbeiterabtbeilung in Ehrenbreitstein, mit Pension und der Uniform des Füs. Regts. Fürst Karl Anton von Hohenzollern (Hohenzollern) Nr. 40, Graf v. d Schulenburg⸗Bodendorf, Oberst Lt. mit dem Range eines Regts. Commandeurs, à la suite des Hus. Regts. von Schill (1. Schles) Nr. 4 und Präses einer Remonte⸗Ankaufs⸗ kommission, mit Pension und seiner bisherigen Uniform, — der Abschied bewilligt.
Cvangelische Militär⸗Geistliche. ;
2. November. Dr. Richter, Div. Pfarrer der 33. Div, in Metz, als Div. Pfarrer der 15. Div. nach Köln sofort, Schmidt, Div. Pfarrer der 33. Dir in Mörchingen, als Div. Pfarrer derselben Div. nach Metz zum 1. Dezember d. J, — versetzt.
staiserliche Marine.
Offiziere ꝛc. Ernennungen, Beförderungen, Ver— setzungen X. Neues Palals, 2. November. Geiseler, Kapitän zur See, von der Wahrnehmung der Geschäfte eines Kom⸗ mandanten in Helgoland entbunden, Herhin g, Korv. Kapitän, unter Entbindung von der Stellung als Art Offizier vom Platz und Vor⸗ stand des Art. Depots in Geestemünde, mit der vorläufigen Wahr⸗ nehmung der Geschäfte eines Kommanzanten in Helgoland, La vaud, Korv, Kapitän Commandeur der 3. Matrosen ⸗Art Abtbeilung, unter Belassung in diefer Stellung, nebenamtlich mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Art. Offiziers vom Platz und Vorstandes des Art. Depots in Geestemünde, — beauftragt. ;
Berlin, Sonnabend, den 7. November
Ziteratur.
Geschicht e.
ff. Mittheilungen aus der historischen Literatur, herausgegeben von der Historischen Gesellschaft in Berlin und in deren Auftrag redigirt von Dr. Ferdinand Hirsch. 19. Jahrgang. 4. Heft. Berlin 1891, R. Gärtner. — Das Schluß heft des vorliegenden Jahrgangs enthält 46 Referate von kürzlich erschienenen historischen Werken. Bei Weitem die Meisten betreffen Arbeiten aus dem Gebiete der Geschichte; von den besprochenen Werken zur außerdeutschen Geschichte sind die Memoiren Talleyrand's und die Geschichte des englischen Volkes ven Green hervorzuheben. Besonders zahlreich sind Berichte über kriegs geschichtliche Abbandlungen vertreten; die bedeutendsten, von denen wir freilich eine genauere Besprechung gewünscht hätten, sind Max Jähns, Geschichte der Kriegswissenschaften, und Lettow⸗Vorbeck, der Krieg von 1806. Sodann verweisen wir besonders auf die der neuesten Geschichte gewidmeten Studien von Biedermann und Schmidt- . endlich auf das Referat von Hirsch über den 3. Band der Forschungen zur brandenburgischen und preußischen Geschichte.
f. Ssnabrücker Geschichtsquellen. Herausgegeben vom
Historischen Verein zu Osnabrück. Bd. I, Die Chroniken des Mittelalters. Herausgegeben von F. Philippi und 9. For t. Osnabrück, Rackborst 1891. (6 S) — Um der lokal⸗ historischen Forschung eine gesicherte Grundlage zu geben, beschloß der Danahrücker Historische Verein im Jahre 1889, die Geschichts quellen Os nabrũcks heraufzugeben. Der vor Kurzem erschienene erste Band dieser Sammlung umfaßt die Chroniken des Mittelalters, und zwar die Osnabrücker Annalen, Geschichtliche Aufjeichnungen aus dem St. Johannisstift (Beides herausgegeben von Phi— lippih, die Reimchronik der Bischöfe von Osnabrück bis 1454, die Chronik Ertwin Ertman's und Briuchstücke der Iburger Annalen (herausgegeben von Forst). Ueber den Ursprung und die Bedeutung der einzelnen Stücke machen die Editoren in Vorbemerkungen die nöthigen Mittbeilungen. Das wichtigste Quellenstück des Bandes ist die Chronik. Ertman's, eines Bürger meisters von Osnabrück, im letzten Viertel des 13. Jahrhunderts, der in lateinischer Sprache eine zusammenhängende Geschichte des Bisthums Osnabrück schrieb. Wie seine politische Wirksamkeit dem Streben, die Einigkeit jzwischen der Stadt Osnabrück und ihrem Bischofe auf— recht zu erhalten, gewidmet ist, so vertritt er auch diese Tendenz in seinen bistorischen Arbeiten und vermeidet, an Konflikte zwischen Stadt und Bischof zu erinnern. Auch ist seine Erzählung keineswegs fehlerfrei; manche Unrichtigkeiten sind aus seinen Quellen, wozu u. a. sämmtliche in diesem Buche zusammengestellten Aufzeichnungen mit Ausnahme der aus dem Johannisstifte herrührenden gehören, in sein Werk über— gegangen, was der Herausgeber in einem Excurse an einem Beispiele nachweist. Trotz dieser Mängel ist die Chronik, die die Geschichte Osnabrücks nicht isolirt, sondern im Zusammenhange mit der Ge— schichte Westfalens und des ganzen Reichs betrachtet, literarisch wie historisch von hohem Werthe Sie war bereits in Meibom's Sammel—⸗ werken nach einer einzigen Handschrift publizirt, während der Text der vorliegenden Neuausgabe auf Grund von vier Handschriften hergestellt ist. Ein von Forst angefertigtes Namen und Sachregister erleichtert die Benutzung der Quellenwerke.
fk. Die Geschichtswissenschaft, Ahbandlung vom Sym nasiallebrer Or Christian Clasen, in dem Programm des König⸗ lichen Gymnasiums zu Hadamar über das Schuljahr 1890/91. — Der Verfasser tritt nicht mit dem Anspruche auf, über das so oft und eingehend erörterte Problem, welche Aufgabe die Geschichte hat und welche Stellung ihr unter den übrigen Wissenschaften zuzu⸗ weisen ist, neue bahnbrechende Gedanken auszusprechen, sondern er will nur die Hauptrichtungen und Ansichten, die in der Behand—⸗ lung dieser Frage zu Tage getreten sind, skizziren. „Die Bethäti⸗ gung. des menschlichen Geistes in den ethischen Formen und Institutionen, sofern sie in dem allgemeinen Entwicklungsprozeß der Kultur, als deren einzelne Ausgestaltungen Kunst und Wissenschaft, Religion und Staat, Sitte und Recht anzusehen sind, Bedeutung hat“, ist nach der Auffassung des Versassers Gegenstand der Geschichte. Mit den Controbersen, die durch Namen wie Buckle, Carlyle, Lorenz, Dubois Reymond und andere bezeichnet werden, setzt er sich aus⸗ einander, während er die neueste durch den Aufsatz Dietrich Schäfer's „Das eigentliche Arbeitsgebiet der Geschichte' hervorgerufene Polemik über diesen Gegenstand nicht berührt.
— Gregor T. und Rudolf von Habsburg in ihren beiderseitigen Beziehungen, Mit besonderer Berück⸗ sichtigung der Frage über die grundsätzliche Stellung von Saecerdotium und Imperium in jener Zeit nebst . Beiträgen zur Verfassungsgeschtchte des Reichtz. Von Dr. I. Zisterer, Repetent am Wilhelmsstift zu Tübingen Freiburg im Breisgau, Herder'sche Verlagshandlung. 1391. 170 S. (3 46). — Die Geschichte des Papstes Gregor X. ist zweifellos als Ucbergangsstadium von alten zu neuen Schöpfungen des kirchlichen und politischen Lebens anzusehen. Der Pontifikat leitete nämlich die Wiederverbindung der beiden Gewalten ein, nachdem sie beinahe ein halbes Jahrhundert auseinandergerissen waren. In der vorliegenden Schrift liefert Dr. Zisterer einen gelehrten und begchtenswerthen Beitrag zur Frage der päpstlichen Approbation hin— sichtlich der römischen Königswahl und über die gegenseitigen Ver— hältnisse der obersten kirchlichen Gewalt zur obersten Reichs gewalt. Das umsichtig zusammengetragene Quellenmaterial und die umfangreichen, mit kritischer Gewissenhaftigkeit benutzten neueren Forschungen wurden zu einer übersichtlichen und gefälligen Darstellung in acht Abschnitten verwerthet. Das Bestreben ging wesentlich dahin, die handelnden Personen selbst reden zu lassen und nach dem Befund des Thatbestandes ein abschließendes Urtheil abzu⸗ geben. Nach der Annahme des Verfassers stellte Papst Gregor X. A1271— 1276 sich in der römischen Königs- und Kaiserfrage in erster Linie auf den Standpunkt des Herkommens und des Rechts. Er wollte die curiale Politik auf solid konservativer Grundlage wieder aufbauen. (Seite 13.) Wie die Dinge damals lagen, hatte der Papst auch das höchste Interesse daran, daß wiederum ein deutscher Furst die erste weltliche Krone der Christenheit trage. (Seite 17.) Der Papst befahl daher den Kurfürsten die Wahl förmlich an, deren Vornahme als ihre Pflicht auf Grund einer alten und gutgeheißenen Gewohnheit erklärt wird. (Seite 18) Die Reichsfürsten vereinigten sich auf den Grafen Rudolf von Habsburg, dessen Wahl Seite 20 bis s1 in all ihren Einzelheiten genau beschrieben ist. Kaiser Rudolf (1273 bis 1291) zeigte in einem Nonfikationsschreiben selbst die auf ihn gefallene Wahl an mit dem Versprechen, alle Kräfte ein⸗ zusetzen für die Ehre des Königs der Könige, für die Ehrfurcht vor der heiligen Murter und der Kirche und für die Befestigung des katho⸗ lischen Glaubens. (Seite 62) In einem Erwiderungsschreiben ermahnt der Papst, standbaft in der Erfüllung der Pflichten zu bleiben (Seite 54). Der Papst will das alte historische Recht aufs Strengste gewahrt wissen, daß den Kurfürsten a, zustehen sollte, den Kaiser selbst zu wählen; allerdings nur zu wählen, denn die Krönung und Inthronifation beanspruchte er so gut wie alle seine Vor⸗ anger. (Seite gi.) Die Anerkennung Rudolf's und das * Hreiben des Königlichen Titels hat nach dem Verfasser (Seite 112 keine andere Bedeutung, als die der politisch einflußreichsten internationalen Großmacht des Abendlandes. Der Papst erklärte ausdrücklich, als höchstes Ziel der angerathenen Kaiserkrönung habe
einigen
1891.
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ibm die Einigung beider Gewalten des Sacerdotium und des Imperium vorgeschwebt. Beiden schreibt er Gleichheit in ihrem Ursprunge wie denselben Endzweck zu, wenn auch ihre Verwalter verschieden seien (Seite 115). Nachdem am 20 Oktoher 1275 der römische König seinem heiligsten Herrn und theuersten Vater Gregor! einen feierlichen Eid abgelegt batte, bekannte Letzterer noch ausdrücklich, alles Geistliche der freien Verfügung des Papftes und der anderen Kirchen überlassen zu wollen, damit das, was des Kaisers ist, dem Kaiser, und was Gottes ist, Bott gegeben werde?. Mit diesem Zugeständniß ist laut dem Seite 147 abgegebenen Urtheile der Grundsatz der strengen Theilung wischen den geistlichen und weltlichen Besitzungen ausgesprochen. Rechts ⸗ und Staatswissenschaft.
AUlr. I) Gesetz, betreffend die Kommanditgesell⸗ schaften auf Aktien und die Aktiengesellsckaften. Vom 18. Juli 1834. Erläutert durch Dr. Julius Petersen, Reichs- gerichts⸗Rath in Leipzig und Wil helm Freiherr von Pechmann, Rechtskorsulent der Bavperischen Handelsbank in München Siebente (Schluß) Lieferung. Leipzig. Druck und Verlag der Roßberg'schen Buchhandlung, 1399. (Pr. 2,40 M) ö
2) Das Recht der Aktiengesellschaften nach dem Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuch in der Fassung des Gesetzes vom 18. Juli 1884, unter Berücksichtigung von Doktrin und Praxis dargestellt und erläutert von Friedrich Hugo Richter, Ober⸗ Amtsrichter und Justiz Rath in Zwickau. Mit ausführlichem Sach⸗ register. Leipzig, Druck und Verlag der Roßtberg'schen Buchhandlung, 18951. Kl. Okt. 134 S. (Pr. 2,30 M) .
Das erstgenannte, jetzt vollendet vorliegende Werk ist im Reichs—⸗ Anzeiger‘ bereits bei Gelegenheit der früher erschienenen Lieferungen gewürdigt worden. Es darf aber nochmals darauf hingewiesen werden, daß dieser Kommentar, der in erster Linie darauf berechnet ist, den Besitzern des bekannten Puchelt'schen Kommentars zum Handels- gesetzbuch einen Ersatz für den durch „die Aktiennovelle veralteten Theil zu bieten“, eine Reihe von Vorzügen besitzt, die ihn vor anderen Arbeiten gleichen Inhalts auszeichnen. Außer der Anordnung des Stoffs in den Noten und der für diese gewählten zusammenhängenden Form der Darstellung möchten wir hierher vor allen Dingen rechnen, daß die Verfasser, was sie selbst mit Recht hervorheben, bestrebt gewesen sind, die zahlreich aufgetauchten Kontropersen selbständig unz mit ein gehender Begründung zu lösen und sich nicht mit der Gegenüber⸗ stellung und einsilbigen Abwägung der vorhandenen Meinungen zu be⸗ gnügen. Dem Kemmentar, dessen Vollendung sich leider wider Er⸗ warten verzögert hat, ist die weiteste Verbreitung zu wünschen.
Die zweite, ebenfalls in dem Roßberg'schen Verlage erschienene Schrift behandelt in eigenartiger Weise den gleichen Gegenstand. In der Praxis wird es als ein die Handhabung der Aktiennovelle sehr erschwerender Umstand empfunden, daß in dem Gesetz die Kommanditgesellschaft auf Aktien an erster Stelle und in Folge dessen einheitlich behandelt worden ist, während sich, der Gesetzgeber bei Darstellung der weit üblicheren Aktien gesellichaft mit Formulirung der abweichenden Normen begnügt und im Uebrigen auf. die analog anjuwendenden Bestimmungen über die Kommanditgesellschaft auf. Aktien verwiesen bat. Die Ueber⸗ sichtlichkeit und die Möglichkeit der schnellen Benutzung des Ge⸗— setzes haben durch diesen Uebelstand erheblich gelitten. Um diesem abzubelfen, ist der Verfasser auf den Gedanken ge⸗ kommen, in die von der Aktiengesellschaft handelnden Artikel überall da, wo eine andere Bestimmung der Novelle allegirt ist, diese einzuschalten. Seine Arbeit bietet somit einen kombinirten Text des Gesetzes, der das lästige und zeitraubende Nachsuchen unnöthig macht und vielen Praktikern eine um so willkommenere Gabe sein wird, als in den mit großem Fleiß redigirten Anmerkungen eine Fülle der durch Literatur und Rechtsprechung für die Auslegung des schwierigen Ge setzes gegebenen Winke und Belehrungen niedergelegt ist.
Mlr. Gesetze über das Urheberrecht im In und Ausland nebst den Jaternationalen Literaturverträgen und den Be— stimmungen über das Verlagsrecht. Zweite Abtheilung. Leipzig, Verlag von G. Hedeler. S. 99 = 172. Das zweite Bändchen dieser verdienstlichen Sammlung, die bei dem aktuellen Interesse, das dem Schutze des »geistigen Eigenthums“ entgegengebracht wird. viel seitigen Anklanges gewiß sein darf, enthält in deutscher Sprache einen Abdruck der Gesetzz und. Verordnungen, die über diesen Gegenstand in Belgien, Dänemark, Finnland, Griechen land, in den Niederlanden, Portugal, Rumänien, Rußland, Schweden, in Spanien, der Türkei und in Ungarn erlassen sind. Als Kuriosum mag erwähnt werden, daß in dem kleinen Dänemark während der letzten zwanzig Jahre nicht weniger als sieben Gesetze über den Nach— druck bezw. die Vervielfältigung von Kunstwerken und Pbotographien ergangen sind. — Eine dritte Abtheilung wird die Veröffentlichung abschlteßen und die internationalen Literaturverträge, sowie ein Register enthalten. .
Mlr. Die preußischen Gesetze, betreffend das Notariat in den Landestheilen des gemeinen Rechts und des Land— rechtz. Zweite veränderte Auflage, herausgegeben und mit An- merkungen versehen von R. Sydow, Geheimem Ober-Post⸗ rath, und A Hellweg, Kammergerichts⸗ Rath. Berlin. Verlag von J. Guttentag (D. Collinß. 1890. 186 S. (Preis 1 b0 66). — Der Rechtszuftand auf dem Gebiete des Notariats in Preußen ist auch noch nach Erlaß der Gesetze vom 8. März 1880 und vom 15. Juli 1890 ein so mannigfaltiger, daß es nicht leicht hält, sich über die in den verschiedenen Landestheilen geltenden Be⸗— stimmungen zu orientiren. Unter diesen Umständen füllt das obige Werkchen, das jetzt in zweiter Auflage vorliegt, eine durch den Mangel anderer Zusammenstellungen fühlbar gewordene Lücke, und zwar in zweckentsprechendster Weise, aus. Neben den oben ge⸗ nannten Gesetzen enthält es die preußischen Notariatsgesetze vom 11. Juli 1845, die Hannoversche Notariats Ordnung vom 18. Sep⸗ tember 1853, die für die Notare maßgebenden Disziplinarbestim mungen und die in Betracht kommenden Kostengesetze. Durch die zahlreichen Noten wird nicht nur der Zusammenhang der einzelnen Bestimmungen aufgedeckt, sie bieten auch in ihrer Vollstäͤndig keit einen zuverlässigen Kommentar, der auf jede Zweifelsfrage eine sachgemäße Antwort ertbeilt.
Mir. Strafgesetzbuch für das Königreich Italien (Codice penale per il Regno D'ltalia);. Nebst dem Einfüͤhrungsgesetz vom 22. November 1888 und der Einführungsverordnung vom 36. Juni 1889, übertragen und erläutert von Dr. Richard Stephan, Staatsanwalt am Königlichen Landgericht J zu Berlin (etzt Kaiser ⸗ licher Regierungs⸗Rath im Patentamt). Berlin, Drudk und Verlag von Georg Reimer. Gr. Okt. T. und 225 S. Pr. J M — Nach= dem in Italien, der klassischen Heimstätte der Jurisprudenz, ein neus, die Ergebnisse moderner Forschung berũc sichtigendes Strafrecht entstanden ist, darf dieses gesetzgeberische Wers. gewiß sein, auch bei den Nachbarvölkern lebhaftes Interesse zu finden. Es ist des kalb eine dankenswerthe Aufgabe, der sich der durch seine Studien auf dem Gebiete des ausländischen Strafrechts bekannte Herausgeber mit der Uebertragung dieses Gesetzbuchs unter zogen hat. Einen besonderen Werth gewinnt seine Arbeit durch eine amfassende Einleitung, in der die Entstehungsgeschichte des Gesetzes, fowie feine charakteriftischen Eigenheiten in großen Zügen vorgeführt werden. Fortlaufende Anmerkungen vermitteln durch rechtsgeschichtliche Notizen und erklärende Hinweise auf den Zusammenhang der einzelnen Bestimmungen das Verständniß des Ganzen. Wir glauben.
die Lektüre des Gesetzbuchs allen Kriminalisten, die sich für