1891 / 268 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 13 Nov 1891 18:00:01 GMT) scan diff

dirigirt werden sollen. Der Zweck der Erhebung scheint, wie es in der Depesche heißt, die Bildung einer gegen die Diktatur gerichteten, aus konservativen und liberalen Elementen zusammengesetzten Nationalpartei zu sein. Ein Dekret Fonseca's habe die sämmtlichen, dem Kongresse bei der Republik gewährten Konzessionen annullirt. Der Londoner „Times“ wird ferner aus Brafilien über Santiago gemeldet, Fonseca habe eine Kommission ernannt, welche über alle Diejenigen, die er für Theilnehmer an der aufständischen Bewegung halte, ohne nähere Untersuchung aburtheilen solle. Mehrere Deputirte hätten in den Hotels der ausländischen Gesandtschaften Zuflucht ge— sucht Man sehe einem Kampfe zwischen der nach Rio Grande beorderten Flottenabtheilung und den dortigen Truppen ent⸗ egen. Nach in Petropolis eingetroffenen Nachrichten aus to Grande do Sul hat diese Provinz ihre Trennung von Brasilien als besonderer Staat proklamirt. In drei Städten von Rio Grande haben, einer der Regierung in Washington zugegangenen Mittheilung zufolge, die Truppen mit den Gegnern der Regierung Fonseca's bereits gemeinsame Sache gemacht. Nach einem Telegramm des „R. B.“ aus Rio de Janeiro von gestern erscheine es nach den dort vor— liegenden Nachrichten aus Rio Grande do Sul sicher, daß die Aufständischen in jenem Staat sich der Verwaltung be— mächtigt hätten. Einige Offiziere seien von Rio de Janeiro dorthin abgereist. Ueber das Ziel des Aufstandes seien widersprechende Gerüchte im Umlauf. In manchen Kreisen herrsche die Ansicht, die Bewegung erfolge zu Gunsten der Wiederherstellung des Kaiserthums. Aus Rio de Janeiro verlautet noch, daß das Heer und die Marine den Marschall Fonseca zum Diktator auf Lebenszeit zu proklamiren gedächten.

ie Armee werde durch zwangsweise Aushebung von Soldaten ergänzt.

Rio de Janeiro beabsichtigt die Regierung, sämmtliche Ge—⸗ fandtschaften, auch diejenige beim Vaukan, aufrechtzuer— halten. Die Regierung gebe sich der Hoffnung hin, daß das laufende Budget mit einem Ueberschuß von 30 0990 Contos Reis abschließen werde; dieser Betrag befinde sich jetzt bereits in Landesmünze in den Staats kassen. Unter Hin⸗ zurechnung der aus früheren Budgetjahren herrührenden Be⸗ kräge sowie der Restsummen aus den letzten Anleihen werde diese Referve 6 009 Contos Reis übersteigen. Der frühere Direktor der Bank von Brasilien Mayring habe sein Amt nieder⸗ gelegt; die demnächst bevorstehende Wahl eines Nachfolgers in seinem Amt werde wahrscheinlich auf den Baron Guatry fallen. Mayring werde jedoch auch ferner einen Theil der Direktionsgeschäfte besorgen. In amtlichen Kreisen erwarte man, daß die neue Direktion, welcher eine amtliche Ueber— wachungskommission zur Seite treten solle, viel Vertrauen finden werde. Die Neuwahlen für den Kongreß würden Ende Januar oder Anfang Februar stattfinden. Chile. Nach einer Meldung der „Times“ aus Santiago vom Donnerstag hätten alle inister ihre Entlassung egeben, weil die liberalen Deputirten die von den kon⸗ ervativen und liberalen Ministern genehmigten Staatsräthe nicht gewählt hätten. Man glaube, daß ein neues gemischtes Kabinet mit unpolitischem Programm, welches auch den neuen Kammern genehm wäre, gebildet werden würde.

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Stellt ein Werkmeister nach tbeilweiser Erfüllung des Werkvertrages seine Arbeiten mit der Erklärung ein, daß er Lie noch ruckftändigen Arbeiten erst nach Zablung eines Lohnbetrages fortsetzen wolle, obne dazu vertraglich oder gesetzlich berechtigt zu sein, so kann, nach einem Uribeil des Reichsgerichts, VI. Cirvilsenats, vom 25. September 1891, im Gebiete des Preuß. Allg. Landrechts der andere Theil von dem Vertrage sofort zurücktreten, und der Werkmelster kann für das Geleistete von dem Anderen nur insofern Vergätung fordern, als dieser sonst mit seinem Schaden reicher werden würde.

3. 163 der Reichs Konkurkordnung bestimmt: „Wenn nach dem Volliuge der Schluß vert beilung Beträge. welche von der Masse zurückbebalten sind, für dieselbe frei werden. oder Beträge, welde aus der Masse gezablt sind, zur Masse zurückfließen, so sind diese von dem Verwalter nach Anordnung des Konkursgerichts auf Grund des Schlußverzeichnisses zur nachträgli en Ver theilung zu btingen. Dasselbe gilt, wenn nach der Schlußverthei⸗ lung oder der Aufhebung des Verfahrens zur Konkarsmasse gehörige Ver · mögensstücke ermittelt werden!?. In Bezug auf diese Bestimmung bat' das Reichsgericht, I7. Civilsenat, durch Urtheil vom 17. Sep- tember 1891 ausgesprochen, daß die Vertretungsbefugniß des Ronkursverwalters nach der Schlußvertheilung und dem Be— schluß der Aufhebung des Konkursverfahrens sich auch erstreckt auf die Vertretung der Konkursmasse in den Prozessen, in denen die nachträglich zu vertheil enden Beträge befangen sind.

Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.

Nach 5§. 105 des Zuständigkeitsgesetzes unterliegen Streitig keiten der „‚Betheiligten' über ihre im öffentlichen Rechte begrün— deten Berechtigungen und Veipflichtungen hinsicktlich der Ausübung der Jagd, insbesondere über Beschränkungen in der Ausübung des

; . . . Tagdrechts auf eigenem Grund und Boden, der Entscheidung im Nach in Paris eingetroffenen amtlichen Meldungen aus

Verwaltungsstreitverfahren. Die Anwendbarkeit dieser Vorschrift setzt voraus, datz die Parteien darüber streiten, ob einem von ihnen, einem Betheiligten, die Ausübung der Jagd auf eigenem Grund und Boden zusteht oder ob die Ausübung der Jagd nach öffentlichem Rechte be⸗ schränkt ist. Diese Vorautsetzung trifft dann zu, wenn der Gemeinde⸗ (Gute) Vorsteher, davon ausgehend, daß die in Frage stebenden Grundstücke zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, als die eine Partei, und der Grundbesitzer mit der Behauptung, daß er zur eigenen Ausübung der Jagd berechtigt sei, als die Gegenpartei auf⸗ tritt. In diesem Falle handelt es sich um eine Strätigkeit der Re⸗ tbeiligten über eine im öffentlichen Rechte, d. i. dem Jagdpolizeigesetze begründete Berechtigung bejw. Verpflichtung, insbesondere um eine Beschränkung in der Ausübung der Jagd auf dem eigenen Grund und Boden. (Erk. vom 15. Juni 1891, III. 527.)

Nach §. 2 des Jagpolizeigesetzes ist zu eigenen Au s⸗ übung der Jagd der Besitzer auf solchen Besitzungen befugt, welche einen Tand⸗ oder for stwirtbschaftlich benutzten Flächenraum von mindestens 390 Morgen eignehmen. In einer Ver⸗ waltungsstreitsache war zweifelbaft, ob ein Mühlenteich bei Be— rechnung der 300 Morgen in Ansatz käme. Das O-V. G. hat dies in einem Erkenntniß vom 15. Junt 1891 (III. 527) verneint, denn ein Mäblenzeich fei zwar Grund und Boden im Sinne des 5. 1 des Jagdpolizeigesetzes, aber da seine Hauptbestimmung nicht die land ⸗˖ Dirthfchaftliche Nutzung, sondern die Ansammlung von Mühbl— wasser sei, könne er im Sinne des § 2 als ein laundwirthshaft⸗ lich benutzter Flächenraum nicht angesehen werden.

Ein Gutsvorsteber batte die Jagd auf dem gemeinschaft— lichen Jagdbezirk des Gutsbezirks ruhen lassen. Dies gab einem Grundbesitzer Veranlassung, im Verwaltungsstreitver⸗ fahren gegen den Gutsvorsteber mit dem Antrage zu klagen, ihn

zu verurtbeilen, die Jagd auf dem gemeinschaftlichen Jagdhezirk eat weder zu verpachten oder durch einen angestellten Jäger beschießen zu lafsen. Das O⸗V-G. wies die Klage durch Erkennfniß vom 8 Juni 1891 II. 511) als unzulässig aus folgenden Gründen ab: Der §. 105 des Zust. Gef. verwelst Streitigkeiten der Betbeiligten äber ihre im öffentlichen Rechte begründeten Berechtigungen und Veipflichtungen binsichtlich der Ausübung der Jagd an die Ver⸗ waltungegerichte. Danach sind Rechtsansprüche eines Be⸗ theiligten an den andern im Verwaltungsstreiwerfabren zu ver folgen. Ein Rechtsanspruch des Klägers gegen den Guts oorsteher liegt aber bier nicht vor. Der Guts rorfteber ist zwar nach 8. 22 des Jagdpolizeigesetzes, wenn auf dem gemeinschaftlichen Jagdbezir ke Wildschäden vorkommen, nicht befugt, die Jagd ruben zu lassen, sebald auch nur ein einzelner Grundbesitzer Widerspruch dagegen erhebt. Allein diese Vorschrift enthält nur eine von der Aufsichts⸗ behörde erjwingbare Direktive, die den Gutsvorsteber bei Ver- waltung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks leiten soll, und von der er, obne gegen das Gesetz zu verstoßen, nicht abweichen darf. Eine mit Klage verfolabare Berechtigung erwächst aber dem Kläger aus dieser Vorschrift nicht.

Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.

Essen a. d. Ruhr, 13. November. (W. T. B.) Wie die „Rheinisch-Westfälische Zeitung“ meldet, verunglückten gestern Abend auf der Zeche „Konig Ludwig“ bei Recklinghausen dreizehn Bergleute in Folge schlagender Wetter. Elf find getödtet und zwei verletzt. Die Bergbehörde war sofort zur Stelle. . .

Wien, 13. November. (W. T. B.) Wie die „Politische Correfpondenz“ meldet, erhielt der türkische Botschafter Zia Bey, welcher aus Konstantinopel hier eingetroffen ist, vor seiner Abreise den Groß-Cordon des Osmanié-Ordens.

Dover, 13. November. (W. T. B.) Der Dampfer „Liebenste in“, welcher sich auf der Fahrt von Marseille nach Stettin befand, war gestern Abend auf den Felsen am Eingange des biesigen Hafens aufgefahren, wurde aber heute früh wieder flott, ohne weitere Beschädigungen erhalten zu Jaben, als solche an den Maschinen, welche dienstunfähig wurden.

St. Petersburg, 13 November. (W. T. B.) Das „Journal de St. Pétersbourg“ bespricht die An⸗ fsprache des Kaisers von Oesterreich an die Dele— gationen und bemerkt zu dem Passus, in welchem der Kaiser den Wunsch und die Hoffnung eusspricht, daß die Gefahren der politischen Lage Europas sich be— seitigen lassen und die gegenwärtigen Sorgen und Lasten des bedrohten Friedens ihr Ende erreichen werden; „Diesem Wunsche und dieser Hoffnung werde man sich überall anschließen, wo Erhaltung des europäischen Friedens unter Berücksichtigung der bestehenden legitimen ,,, mit vollem Recht als das sicherste Unterpfand für das Glück und die Wohlfahrt der Völker erkannt wird.“

General Baron Kaulbars in Warschau, bisher Ge⸗ neralstabs⸗Chef des VI. Armee Corps, ist zum Generalstabs⸗Chef des Militärbezirks Finnland ernannt worden.

St. Petersburg, 13. November. (W. T. B.) Die „Nordische Telegraphen-Agentur“ meldet, daß die Aus fuhr von Schafen auch aus dem Libauer Hafen gestattet sei.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

Wetterbericht vom 13. November, Norgens 8 Uhr.

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dem gleichnamigen Volksstũck von Verga don Pietro Mascagni, ö. e Regisseur Tetzlaff. Dirigent: Kapellmeister Wein⸗ Vorher: Doktor und Apotheker. Ko—

Musik In Scene gesetzt vom Ober. Federmann. Anfang 77 Uhr.

Sonntag: Dieselbe Vorstellung

gesetzt von Julius Fritzsche. Dirigent: Kapellmeister

Arania, Anstalt für volksthümliche Naturkunbe. Am Landes ⸗Ausstellungs Park Eebrter Bahnhof) Geöffnet von 12 —11 Ube. Täglich Vorstellung im wissenschaftlichen Theater. Näheres die Anschlag⸗

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mr 2 ᷣ· ·—ä—uͤCQ—— 00 Theater⸗Anzeigen. Königliche Schauspiele. Sonnabend: Opern⸗

baus. 235 Borstellung. CTavalleria rusti- Cana (Bauern · Ehre). Dper in 1 Aufzug, nach

mische Oper in 2 Akten von Carl Ditters voa Dittersdorf Text nach dem Französischen von Stephani In Scene gefetzt vom Ober Regissenr Tetzlaff. Dirigent: Kapellmeister Kabl. Anfang TUhr. Schauspielbaus. 246. Vorstellung. Die Jung- frau von Orleans. Eine romantische Tragörie in 1 Vorspiel und 5 Aufzügen von Friedrich v. Schiller. In Scene gefetzt vom Ober ⸗Regisseur Max Grube. Anfang 7 Uhr Sonntag: Opernbaus. 236. Vorstellung. Ca- valleria rusticana (Bauern - Ehre). Oper in 1 Aufzug, nach dem gleichnamigen Volksstück von Verga. Musik von Pietro Mascagni. In Scene gefezt vom Ober · Regifseur Tetzlaff. Dirigent: Kapell . neister Weingartner. Vorher, neu einstudirt: Titus. Oper in 2 Akten von Mozart. Text frei nach „La Glemenza di Tito«“. Ja Scene gesetzt vom Ober- Regisseur Tetzlaff. Anfang 7 Ubr. Schauspielbaus. 247. Vorstellung. Die Jung frau von Orleans. Eine romantische Tragödie in 1 Vorspiel und 5 Aufjügen von Friedrich v. Schiller. In Scene gesetzt vom Ober ⸗Regisseut Max Grube. Anfang 7 Uhr.

Zeutsches Theater. Sonnabend: Die Sklavin.

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Berliner Theater. Sonnabend: Esther. Der Geizige. Anfang 7 Ubr. ;

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Tessing ᷓ— Theater. Sonnabend: Die Groß stadtluft. Schwank in 4 Akten von Oscar Blumen tal und Gustav Kadelburg, Anfang 7 Ubr.

Sonntag, Montag und Dienstag: Die Groß stadtluft. Schwank in 4 Akten von Oscar Blumen thal und Gustav Kadelburg.

Voranjeige. Mittwoch: Zum 1. Male; Satis⸗ faction. Schauspiel in 4 Akten von Alexander Baron von Reberts.

Wallner Theater. Sonnabend: Zum 10. Male. Der stille Affocis. Posse in 4 Akten von Carl Laufs und Wilhelm Jacoby. Anfang 74 Ubr.

Sonntag und Montag: Dieselbe Vorstellung.

Friedrich - Wilhelmstãdtisches Theater. Sonnabend: Mit neuer Augstattung und verstäͤrktem Srchester: Zum 15. Male: Die Basoche. Komische Oper in 3 Akten von Carrs. Deutsch von R

Genée. Musik von Andrs Messager. In Scene

RNesidenz Theater. Direktion: Sigmund Lauten; burg. Sonnabend: Zum 1. Male: Husarenliebe. Lustspiel in 2 Akten nach dem Ungarischen des Karl Muray von Bernbard Buchbinder. In Scene gesetzt von Sigmund Lautenburg. Vorher: Sprechstunde von 1 bis 3 uhr Nachmittags (de 1h. à 3). Luftspiel in 1 Akt von Abraham Dreyfuß. Deutsch von Schelcher. Anfang 75 Ubr.

Sonntag: Dieselbe Vorstellung.

Zelle Alliance -Theater. Sonnabend: Zum 107. Male: Jung⸗Deutschland zur See. Großes Ausstattungs⸗-JZeitbild in 4 Akten von Ernst Niedt. Anfang 7 Uhr.

Nachmittags 34 Ubr: Litzte Kinder ⸗Nachmittags⸗ Vorstellung zu bedeutend ermäßigten Preisen. Die Heinzelmännchen. Märchen Komödie mit Gesang und Tanz in?? Bildern von O. Klein.

Sonntag: Jung ˖⸗Deutschland zur See.

Adolph Ernst-Theater. Sonnabend: Zum 75. Male: Der große Prophet. Gesangsposse in 4 Akten von Leon Treptow. Couplets von Gustav Görß. Musik von Gustav Steffens. Mit voll⸗ ständig neuen Kostümen. Die neuen Dekorationen sind aus dem Atelier der Herren Wagner und Bukacz. In Scene gesetzt von Adolph Ernst. Anfang 74 Ubr.

Sonntag: Dieselbe Vorstellung.

Thomas-Theater. Alte Jakobstraße 30. Direktion: Emil Thomas. Sensationserfolg dieser Saison. Sonnabend: Zum 9. Male: Der Kunst⸗ Bacillus. Novität! Posse in 4 Akten von Rudolf Kneisel. In Seene gesetzt vom Ober Regisseur Adolf Kurz. (Igelfich: Emil Thomas.) Anfang 75 Uhr.

Sonntag: Dieselbe Vorstellung.

Concerte.

Sing Akademie. Sonnabend, Anfang 73 Ubr: Toncert der Altistin Gabriella dal Broga unter ge fälliger Mitwirkung der Violinvirtuosin Frl. Edith Rohinson.

Concert Jaus. Sonnabend: Karl Mevder · Goncert unter gelsälliger Mitwirkung der Concert sängerin Frau Agnes Holder ⸗Egger. Anfang 7 Uhr.

Arie a. d. Op. . Stradella“ von Flotow, gesungen von Frau Holder Egger. „The Favorite“ für Piston von Hartmann (Herr Spengler) „LEstasi“ (Ent- zückung). Valse brillant von Ardini, gesungen von

Frau Holder⸗Egger.

zettel.

Circus Kenz. Gala ⸗Vorstellung. Sonnabend, Abends 71 Ubr: „Auf Helgoland, oder: Ebbe u. Fluth“, große hydrologische Ausstattungs⸗ Pantomime in 2 Abtheilungen mit National: Tanzen (60 Damen), Aufzügen ꝛ. (neue, höchst komische Einlage: Eine englische Familie auf der Fahrt nach der Düne), Dampfschisfs und Bootfahrten, Wasser⸗ fallen, Riesenfontänen rait allerlei Lichteffekten ꝛc., arrangirt und inseenirt vom Dir. E. Renz. Kunst⸗ schwimmerinnen drei Geschwister Jobnson. Schluß Tableau: Grande Fontaine Lumineuse, Riesen- Fontaine, in einei Höhe von mehr denn 89 Fuß ausstrablend. Ferner: Great Steeple Chasse von 6 engl. Vollblut Springpferden, dressirt und vorgeführt von Herrn Franz Renz. Die eisernen Ritter des Mittelalters, dargestellt von 12 Herren mit hierzu eigens dressitten Schulpferden. Solon, geritten von Frl. Clot. Hager. Sisters Lawrence am fl Trape. Auftreten der vorzüglichsten Reit⸗ fünstlerinnen und Reitkünstler. Komische Entrées und Intermezos von sämmtlichen Clowns.

Sonntag: 2 Vorstellungen. Nachmittags 4 Uhr (1 Kind frei)h: ‚Leben und Treiben auf dem Eise“. Abends 75 Uhr: „Auf Helgoland“.

Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Hildegard Kutsche mit Hrn. Amts- richter Franz von Kobvlecki (Camsdotf O. S.-— Pyriß.

Geborenz Ein Sohn: Hrn. Regierungs Bau meister Waltber Körber (Berlin). Gestorben: Hr. Regierungs ⸗Assessor Dr. Paul von Witzendorff (Oppeln). Verw. Fr. Präsi⸗ dentin i. von Kotze, geb. von Bandemer (Berlin). Hr. Justiz⸗Rath Paul Habicht (Glogau). Verw. Fr. Baronin Emmy von Lingk, geb. Baetz (Breslau). Hr. Geheimer

Rat Moritz Laurentius (Altenburg).

Redacteur: Dr. H. Klee, Direktor. Berlin:

Verlag der Expedition (Scholz.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags= Anstalt, Berlin 8SW., Wilhelmstraße Nr. 32. Sechs Beilagen (einschließlich Börsen Beilage),

und das Nummern ⸗Verzeichniß der am 2. No⸗ vember 1891 gezogenen Vfandbriefe der

Bayerischen Hypotheken und Wechselbank.

. 63

.

.

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

M 268.

Berlin, Freitag, den 13. November

Deutsches Reich. Nachweisung der Einnahme an Wechselstempelsteuer im Deutschen Reich für die Zeit vom 1. April 1891 bis zum Schluß des Monats Oktober 1891.

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3. 4. B. 6.

Einnahme im Monat Oktober 1891.

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Ober ⸗Post⸗Direktions Bezirke.

Hierzu Einnahme in den Vormonaten

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Ueberhaapt Berlin, im November 1891.

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Haupt⸗Buchhalterei des Reichs⸗Schatzamts. Biest er.

Dritte ordentliche Generalsynode.

ö. In der gestrigen Sitzung (am 12. November) wurde der Antrag über die Mandatsdau er der Mitglieder der Provinzialspnoden bei Verlegung ihres Wohnsitzes im Hinblick auf die der be— treffenden Auslegung des Erxangelischen Ober-Kirchenraths konforme, wohl bewährte Praxis durch Uebergang zur Tagesordnung erledigt.

Es folgte ein ausführliches ? es Synodalen Stern ö

folg führliches Referat des Synodalen . gesetzes, betreffend das Wiedereinfübrung des Nach längerer Diekussion nahm die Generalsynode folgenden Antrag an:

über einen Antrag der Brandenhurgischen und der merschen Provinzialsynode, betreffend assertorischen Eides bei Zeugenvernehmungen.

21

„Die Generalsynode ersucht den rath, bei der Reichs⸗ und Staatsregierung dahin rvorstellig zu werden, daß 1) die Wiedereinführung der assertorischen Eides leistung im Wege der Gesetzgebung herbeigeführt werde; Eidesleistung vor Gericht eine der Heiligkeit der Sache sprechende Form gegeben werde.“

Ueber den folgenden Gegenstand der Tagesordnung, den Artrag der brandenburgischen und sächsischen Provinzialspynode, be—

ent⸗

Syn. Stöcker, welcher den hier

Feinde der bestehenden Ordnung berufen sei; die Generalsynode trat dem Antrage nahezu mit Einstimmigkeit bei. Darauf empfahl Syn. D. Nebe als Antrag synode, betreffend die

Referent

J Militär ⸗Dienstpflicht der lischen Theologen, dem Antrage der pommerschen vinzialsynode beizutreten, dabin wirken zu den Theologen gestattet sein möge, nach Absolvirung des Dienstjahres mit der Waffe auf ihren Antrag die beiden Reserveübungen (ron je acht Wochen) im Sanitätsdienste abmachen zu können. Der Feld— propst der Armee D. Richter trat auf Grund seiner reichhaltigen praktischen Erfahrungen in eingehender Weise sür Belassung des gegenwärtigen Zustandes, der sich nach jeder Richtung vortrefflich be⸗ wahrt habe, ein. Die Sxnode einigte sich schließlich zu folgendem Beschluß:

1) In Erwägung, daß die vom Kriegs ⸗Minister Bronsart von Schellendorff am 15. Mai 1886 ausgesprochenen Bedenken schwer: wiegende sind, daß jetzt für den Sanitäͤtsdienst der Theologen zwei achtwöchige Uebungen zur Disposition stehen, beschließt die Synode, ihren vor sechs Jahren gefaßten Beschluß, betreffend die Dienstpflicht der Theologen. nicht wieder aufzunehmen und über den Antrag der west lichen Provinzialsynode zur Tagesordnung überzugehen, 2) dem

ntrag der pommerschen Provinzialsynode beizutreten, den Evan— gelischen Ober, Kirchenrath zu erfuchen, darauf hinzuwirken, daß die einjährig freiwilligen Theologen nach dem mit der Waffe gedienten ies ihre achtwöchigen Reserveübungen im Lazareth abmachen

Eoangelischen Ober ⸗Kirchen⸗ gebildeten Y der j 553 ; 5 meindeglieder auszuüben sei, wird hervorgehoben, daß die in den ein— zelnen Trovinzialsvnoden in Kraft Ausübung des . . . ; ö das Ergebniß gehabt haben, daß sich nur eine sprovinzials treffend GCinberufung der Generalsynode alle drei Jahre, referitte ! ) ö n e r eb nial htte Fynn h gemachten Vorschlag in längerer Ausführung unter Geitendmachung von Zmeckmäßigkeite ründen und im Interesse des Ansehens der Generalsynode befürwortete, welche zu einer ununterbrochenen und regelmäßigen Einwirkung auf die öffent⸗ lichen Zustände in der Richtung einer er folgreichen Abwehr aller

285 90 ve J 7 E j j S In der heutigen Sitzung (13. November) genehmigte die Synode

in der geschäftkordnungs mäßig vorgeschriebenen zweiten Berathung den Antrag der Posenschen Provinzialsynode

auf Ueberweisung der . gedruckten Generalsynodal- Verhandlungen fur die Bibliothek jeder Diöszese, sowie die Vorlage des Evangelischen Ober⸗ Kirchenraths, betreffend die Bildung befonderer Provinzial

svnodal Verbände für die Provinzen Ost und Westprenßen.

Es folgte die erste Berathung des Entwurfs eines Kirchen— d das Pfarrwahlrecht der Kirchengemein— den. In der Begründung des Entwurfes, der die Bestimmung ent— hält, daß das Recht der Psarrwahl oder einer Mitwirkung an der— selben, welches der Gesammtheit der Mitglieder einer Kirchengemeinde gebührt, fortan durch die nach der Kirchen— gemeinde, und Spnodalordnung rom 10. Scptember 1873 e vereinigten Gemeindeorgane, in Gemeinden unter 00 Seelen durch die nach dieser Ordnung wahlberechtigten Ge—

be üglich einer Aenderung der gegenwärtig i Bestimmungen über den Modus der Pfarrwahlrechtes veranstalteten Vorermittelungen

befindlichen

unter Verneinung des Vorhandenseins eines Bedürfnisses gegen jede Abänderung der gegenwärtigen gesetzlichen Vorschriften Überhaupt, zwei Provirzialsynoden für die Uebertragung der Vertretung der Kirchengemeinden bei der Pfarrwahl auf die nach Maßgabe der Kirchengemeinde und Sypnodalordnung wahlberechtigten Ge— meindeglieder, die übrigen vier Provinzialsynoden aber für die Verttetung der Kirchengemeinden durch die kirchenordnungs—

ö ; mäßig gewählten Gemeindeorgane ausgesprochen haben; es folgt dann über den der pommerschen und der westfälischen Provinzial⸗ evange⸗ Pro⸗ wollen, daß is

ine eingehende Begründung des von dem Kirchenregiment in dieser Frage eingenommenen Standpunktes im Einzelnen, der zu dem Ent— schluß gefübrt hat, sich für die in dem Entwurf zur Geltung gebrachte Abänderung der bisherigen Vorschriften zu entscheiden. Der Entwurf wurde an die Kommission für die Gesckäftsordnung und Verfassungs— fragen verwiesen, worauf die erste Berathung des Entwurfs eines Kirchengesetzes, betreffend die Verlegung des Buß und Bet⸗ tages, bei Schluß des Blattes begann.

Der Generalsynode ist folgende Mittheilung des Evangelischen Ober-Kirchenraths über die Mitwirkung bei Besetz ung der theologischen Professuren zugegangen:

Die zweite ordentliche Generalsynode bat in ihrer Sitzung vom 16. Oktober 1885 Lurch Annahme des Antrages des Synodalen Altgelt und Genossen die Bitte an uns gerichtet, in Gemeinschaft mit dem General Synodalvorstande die praktischen Wege zu ermitteln und zur Durch- führung zu bringen, durch welche ein wirklicher und wirksamer Ein— fluß der Kirche bei Besetzung der theologischen Professuren erreicht wird und eventuell bis zur anderweitigen, den Ansprüchen der Kirche genügenden Regelung dieser Angelegenheit das Ersuchen der ersten ordentlichen Generalfyönode wiederholt, bei den von uns zu erstattenden Gutachten in Beziehung auf Bekenntniß und Lehre der anzustellenden Profefforen der Theologie den General ⸗Synodalvorstand in Gemäß⸗

1891.

beit des 5. 36 al 5 der General ⸗Synodalordnung in der Regel, jedenfalls aber da, wo ein Bedenken in Bezug auf Bekenntniß und Lehre vorliegt, zuzuziehen.

Diesen Beschluß der Generalspnode, welcher bereits früher aus- gesprochene Wünsche wiederholt, haben wir nicht unterlassen, in erneute Erwägung zu ziehen. ö

Das bohe Interesse, welches die evangelische Landeskirche an einer der kirchlichen Aufgabe der theologischen Fakultäten entsprechenden Besetzung der theologischen Profefsuren und an sicheren Bürgschaften für dieselbe bat, wird von uns in demselben Maße gewürdigt, wie von der Generalsynode. Auch sind wir mit derselben darin einver—⸗ standen, daß es auf prakkische, d. h. zweckmäßige und erreichbare Wege ankommt, um dem Anspruch der Kirche auf wirksame Geltendmachung ihrer berechtigten Interessen ausreichende Sicherheit zu verschaffen.

Auch bei erneuter Erwägung müssen wir aber bei unserer bereits in dem Schreiben vom 22. Juni 1881 an den Vorstand der General- synode näher begründeten Ueberzeugung verharren, daß wir die Heran⸗ ziehung des Vorstandes der Generalsynode zu den gemäß der Aller⸗ höchsten Ordre vom 5. Februar 1855 uns bei Anstellung der ordentlichen und außerordentlichen Professoren der Theolog

Theologie zu⸗

F stehenden Eutachten in Beziehung auf Bekenntniß und Lehre der⸗

selben für einen praktischen Weg nicht halten, da solche Zu⸗ ziehung das Gewicht unseres Gutachtens nicht verstärken, hingegen zu mißlichen Hemmungen des Geschäftsganges fübren würde. Was die evangelische Landeskirche wirklich zur Wahrung ihrer Interessen bei Auswahl der Lehrer der künftigen Geistlichen bedarf, muß, weil es hier auf Erledigung zart zu bebandelnder Personalfragen ankommt, innerbalb des in vertraulichem Gedankenaustausch sich vollziehenden geschäftlichen Verkehrs zwischen den betheiligten Behörden erreicht werden. Die Unterrichts verwaltung muß in Rücksicht auf die Be⸗ stimmung der theologischen Fakultäten dar bei der Auswahl der für theologische Lehrstühle geeigneten Persönlichkeiten zu ihrer eigenen Information sich rechtzeitig und vertrauensvoll mit den kircklichen Instanzen in Verbindung zu setzen. Daß in dieser Hinsicht der bisherige Geschäftsgang nicht allen berecktigten Wünschen entsprach, haben wir uns nicht verhehlt. Bereits im Jahre 1881 haben wir unsere bezüglichen Wünsche dem Herrn Minister der geistlichen Angelegen— heiten zu erkennen gegeben, und der Beschluß der zweiten ordentlichen Generalsynode hat uns veranlaßt, in ausführlicher Begründung darauf zurückzukommen. Durch eine Regelung formeller Art kann nichts Wirksames erreicht werden. Der Herr Minister hat uns aber neuer⸗ dings versichert, er werde es im Interesse der Sache mit besonderem Dank begrüßen, wenn wir von dem uns in der Allerhöchsten Ordre verliehenen Aeußerungsrecht einen den Aller höchsten Intentionen entsprechenden umfassenden Gebrauch machen und auf diese Weise der Lösung der so überaus wichtigen theologischen Resttzungsfrage unsere Theilnahme in verstärktem Maße zuwenden werden.

Nach unserer auf Erfahrung beruhenden Ueberzeugung, daß die wirksame Geltendmachung der kirchlichen Interessen hier nur im vertraulichen Verkehr der Centralbebörde mit dem Herrn Minister von Erfolg sein kann, haben wir davon absehen müssen, mit dem Vorstand der Generalspnode über die Ermittelung praktischer Wege zur Sicherung eines wirksamen Einflusses der Kirche auf die Besetzung der theologischen Professuren in Verbindung zu treten.

Wir glauben vielmehr das Vertrauen der Generalsynode in An— spruch nehmen zu dürfen, daß wir bei Erstattung der uns obliegenden Gutachten der uns damit übertragenen Verantwortlichkeit, für die kirchliche Qualifikation der für theologische Professuren in Aussicht genommenen Persönlichkeiten gewissenhaft und nachdrücklich einzutreten, auch ferner eingedenk bleiben werden.

. Auch dessen darf die Generalspnode versichert sein, daß etwaige Bedenken gegen eine für eine theologische Professur in Aussicht ge— nommene Persönlichkeit in Beziehung auf Bekenntniß und Lehre vor der Entscheidung zur Kenntniß Seiner Majestät des Königs werden gebracht werden.

Statistik und Volkswirthschaft.

J Deu t sichzer Handels tag. . Aussckuß des deutschen Handelstages trat gestern hier unter Vorsitz des Gebeimen Kommerzien Raths Frentzel zusammen. Aus der Verhandlung ist zu erwähnen, daß der Ausschuß nach einem Re⸗ ferat des Konsuls Annecke über die Wel tausstellung in Chicago beschloß: „Im Hinblick auf die Bedeutung des amerika nischen Marktes für die deutsche Industrie und in der Erwartung, daß das Deutsche Reich eine würdige Vertretung der deutschen Industrie in geeigneter Weise unterstützen werde, empfiehlt der Ausschuß des deut⸗ schen Handelstages den beiheiligten deutschen Industrien eine möglichst umfassende Betheiligung. Ueher die Veranstaltung einer Ge⸗ werbeausstellung in Berlin berichtete Konsul Annecke, daß 17 Handelskammern sich ablebnend, 64 für die Abhaltung einer Aus⸗ stellung in Berlin ausgesprochen haben; unter diesen geben 18 einer Weltausstellung den Vorzug. Nach eingehender Erörterung sprach sich die Mehrheit des Ausschusses für die Veranstaltung einer int er⸗ nationalen Ausstel lung aus und beschloß, diese Frage auch auf die Tagesordnung der Plenarversammlung zu setzen.

. Fürsorge für Arbeiter.

In der Stadt Eupen hat eine unter dem Vorsitz eines Orte pfarrers errichtete Marianische Männer Kongregation eine Kommission eingesetzt, die in Streitfällen zwischen Arbeitern und Arbeitgebern für Gerechtigkeit und Billigkeit eintreten und versöhnend wirken soll. Auch wurde die Errichtung einer Arbeitsnachweistafel in Vorschlag gebracht. Obschon die Kongregation zunächst ein religiöser Verein ist, so verfolgt sie außerdem die Aufgabe der Fürsorge fuͤr das soziale Wohl des Arbeiterstandes und wird voraussichtlich daher in Zukunft noch an Bedeutung gewinnen.

Arbeiterwohnungen.

Die Bestrebungen zur Verbesserung der Wohnungeverhält⸗ nisse der Arbeiter in Aachen haben neuerdings weitere praktische Gestalt gewonnen. Von den Seitens der Firma Gebrüder Vossen geplanten 16 kleinen Wobnhäusern sind bereits 7 im Robbau fertig gestellt. Die drei großen Arbeiterwohnbhäuser der Gemeinnützigen Baugesellschaft' für Aachen und Burtscheid sind im Bau begriffen.

Zur Arbeiterbewegung.

In Stuttgart fand am 9. d. M. eine Landes versamm⸗ lung der Sozialdemokraten Württembergs statt, in der nach dem „Vorwärts“ 62 Mitgliedschaften durch 122 Ab⸗ gefandte vertreten waren. Aus dem Bericht über die Partei⸗ verhältnisse in Württemberg führen wir Folgendes an:

Der auf der vorjährigen Konferenz gewäblte Vorstand fand 57 Vereine vor, welche sich zum Anschluß an die Landesorganisation bereit erklärten, während zwei andere sich davon ausschlossen und eingegangen sind. Im Laufe des Jahres wurden 24 neue Mitglied- schaften gegründet; ihre Gesammtiabl beläuft sich auf 81. Versamm⸗

lungen sind, abgesehen von den für die Maifeier arrangirten, im Ganzen 116 unter Vermittelung des

Landesvorstandes abgehalten worden.

Der

Organisation gehören im Ganzen etwa 4000 Partei-