1891 / 272 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 18 Nov 1891 18:00:01 GMT) scan diff

X.

bereitesten Einkünften des Reichs zur Verfallzeit zur Verfügung ge⸗ stellt werden.

§. 6. Die Ausgabe der Schatzanweisungen ist durch die Reichs⸗ kasse zu bewirken. Die Zinsen der Schatzanweisungen, sofern letztere verzineèlich ausgefertigt sind, verjähren binnen vier Jahren, die ver⸗

schriebenen Kavpitalbeträge binnen dreißig Jahren nach Eintritt des in jeder Schatzanweisung auszudrückenden Fälligkeitstermins.“

Bezüglich der im 8. 3 vorgesehenen Erböhung des Schatz anweisungekredits um 75 Millionen Mark bemerkt die dem Gtats⸗ gesetzentwurf beigegebene Denkschrift: Nach 5. 3 des dem Reichstage vorliegenden Gesetzentwurfs, betreffend die Vereinsthaler öster⸗ reichischen Gepräges, soll die für das Etatsjahr 1891,92 dem Reichskanzler ertheilte Ermächtigung, Schatzanweisungen zur vorüber gehenden Verstärkung des ordentlichen Betriebsfonds der Reichs - Hauptkasse auszugeben,; bis zum Betrage von 175 Millionen Mark ausgedehnt worden, um die geplante Außereurtsetzung der österreichischen Vereinsthaler und deren Einlösung auf Rechnung des Reichs, vorbehaltlich der demnächstigen Uebernahme des entstehenden Verlustes auf Anleihemittel, zu ermög—⸗ lichen. Da nicht abzuseben ist, innerhalb welchen Zeitraumes diese Opergtion sich durchführen läßt, erscheint es nothwendig, auch über das Etatsjabr 1891/92 hinaus die entsprechenden Vorkehrungen zur vorübergehenden Verstärkung des Betriebsfonds der Reichs ⸗Hauptkasse zu treffen. Zu diesem Zweck ist im 5. 3 des gegenwärtigen Gesetz entwurf eine gleiche Erhöhung des bisherigen Schatzanweisungskredits in Aussicht genommen.

Parlamentarische Nachrichten.

Der dem Reichstage zugegangene Entwurf eines Gesetzes über die Einnahmen und Ausgaben der Schutzgebiete lautet:

§. J. Alle Einnahmen und Ausgaben der Schutzgebiete müssen für jedes Jahr veranschlagt und auf den Etat der Schutzgebiete ge⸗ bracht 6 Letzterer wird vor Beginn des Etatsjahres durch Gesetz festgestellt.

§. 2. Baldmöglichst nach Schluß des Etatsjahres, spätestens aber in dem auf dasselbe folgenden zweiten Jahre ist dem Bundetzrath und dem Reichstage eine Uebersicht sämmtlicher Einnahmen und Ausgaben des ersteren Jahres vorzulegen. In dieser Vorlage sind die Über und außeretatsmäßigen Ausgaben zur nachträglichen Genebmigung be⸗ sonders nachzuweisen. Die Erinnerungen der Rechnungslegung werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

§. 3. Ueber die Verwendung aller Einnahmen ist durch den Reichskanzler dem Bundesrath und dem Reichstage zur Entlastung jährlich Rechnung zu legen.

§. 4. Im Falle außerordentlichen Bedürfnisses erfolgt die Auf— nahme einer Anleihe sowte die Uebernahme einer Garantie zu Lasten eines Schutzgebiets im Wege der Gesetzgebung.

§. 5. Für die aus der Verwaltung eines Schutzgebiets ent⸗ stehenden Verbindlichkeiten haftet nur das Vermögen dieses Gebiets.

§. 6. Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Etat der Schutz gebiete auf das Etatsjahr 1892/93 wird in Einnahme und Ausgabe: für das Schutzgebiet von Kamerun auf 566 000 „Æ , für das Schutz. gebiet von Togo auf 11600900 S und für das südwestafrikanische Schutzgebiet auf 2987 000 M festgestellt. Derselbe hat auch in Zukunft für die Etatsaufstellung der Schutzgebiete als Norm zu dienen.

§. 7. Auf Schutzgebiete, deren Verwaltungskosten ausschließlich von einer Kolonialgesellschaft zu bestreiten sind, finden die Bestim⸗— mungen dieses Gesetzes keine Anwendung. Für das ostafrikanische Schutzgebiet treten die Vorschriften unter §. 1, 2 und 3 dieses Ge— setzes erst mit dem 1. April 1894 in Kraft, sofern nicht durch Kaiser⸗ . = ein früherer Zeitpunkt festgesetzt wird. Urkundlich ꝛc.

egeben ꝛc.

In dem Etat für das Schutzgebiet von Kamerun sind die Gesammteinnahmen auf 566 000 S, 296 000 M höher als im Vor⸗ jahre, angesetzt, und zwar kommen davon auf Zölle, Abgaben und Gebühren 534000 S ( 302 000 S), und auf verschiedene Ver⸗ waltungs einnahmen 12600 MS (— 6000 MS). Diese Ansätze ent⸗ sprechen den thatsächlichen Ergebnissen des Etatsjahres 1890/91 unter Berücksichtigung der erheblichen Mehrerträge, welche unter der Herr— schaft des inzwischen erhöhten Zolltarifs zu erwarten stehen. Der Zuschuß aus Reichsfonds zu den Betriebskosten einer Expedillon in das Hinterland ist auf 20000 SP angesetzt. Diese Expedition, welche mit der Herstellung und Sicherung des Verkehrsweges in das südliche Hinterland und mit den Ermittelungen über die Behufs Weiterführung des Weges einzuschlagende Richtung beauftragt worden ist, soll auch wissenschaftlichen Forschungszwecken dienen. Da diese auf eine Dauer bis zum Schlusse des Etatsjahres 1892.93 bemessene Expedition aus dem Vorschuß des Reichs an das Schutzgebiet von 1425 0900 6 unterhalten wird, so wird dem Lokal⸗ Etat, welchem die allmähliche Abbürdung des Vorschusses zur Last fällt, aus dem Afrikafonds ein Kostenbeitrag zuzuführen und solcher in der früheren Höhe von 20 000 beizubehalten sein. Die fort⸗ dauernden Ausgaben stellen sich an Besoldungen und Pensionen auf 63 100 S6 (4 1600 6). Die anderen persönlichen Ausgaben betragen für Weiße auf 61 06090 6 (4 21 000 S6). Bei der stetigen Vermehrung der Dienstgeschäfte hat dem Gouvernement bereits im laufenden Etatsjahr zur Verwendung neben den etats— mäßigen Sekretären ein Bureaugehülfe überwiesen werden müssen, welcher vorläufig noch aus dem Reservefonds remunerirt wird. Auch läßt sich die Bereitstellung eines Zollbeamten für das südliche Gebiet im Hinblick auf den Umfang des dortigen Handels verkehrs nicht umgehen. Dagegen kann der früher mit 4500 S vor— gesehene Zuschuß für den Arzt nach der von demselben eingegangenen Dienstverpflichtung auf 4000 M und die Position zur Remunerirung des Führers (Steuermanns) und des leitenden Maschinisten auf dem Flußdampfer „Soden“ von 10000 S auf 6000 6 ermäßigt werden, da ein Unterbeamter des Gouvernements die Obliegenheiten des Steuermanns gegen eine Funktionszulage mit wahrnimmt. Der bisher für den Materialienverwalter verwendete, in Folge der Etatisirung der Stelle frei werdende Betrag von 36090 4 ist zur Remunerirung eines Gärtners im Interesse der Instandhaltung der inebesondere auch zu botanischen Versuchszwecken dienenden Gouvernements Garten⸗ anlagen fernerweit erforderlich. Endlich bedarf es noch einer Summe von 15 500 S zur Remunerirung eines Offiziers (Führers) und zweier Unteroffiziere bei der besonderen Polizeitruppe, mit deren Bildung nach Lage der Verhältnisse im Schutzgebiet nicht länger gewartet werden kann. Für Farbige stellen sich diese Ausgaben auf 1090 000 ½ C 26 009 ); diese Mebrausgabe ist in Höhe von 1600 6 dazu bestimmt, geeignete Zöglinge der Gouvernementsschulen zu Dolmetschein und Kanzlei⸗ gehilfen heranzubilden und ihren Leistungen entsprechend zu remune—⸗ riren. Aus den übrigen 25 000 ist die farbige Polizeitruppe zu unterhalten, welche aus mindestens 50 Mann zu bestehen haben wird. Für sächliche und vermischte Ausgaben sind 171 800 1 (4 116 890) ausgeworfen. Nach Maßzabe des sich stetig erweiternden Umfanges der lokalen Verwaltung mußten die Ansätze für Dienstreisen, zur Unterhaltung der Gebäude, Grundstücke, Gärten und Inventarien, zu vermischten Ausgaben sowie zur Unterhaltung der Betonnung um S000 Ss, 7000 S, 1000 bezw. 10090 M erhöht werden. Zur Ausrüstung der Polizisten, für welchen Zweck früher 2 000 6 vor- gesehen waren, werden jetzt mindestens 5000 M bereitzustellen sein. Der zur Ablösung des Kumi erforderliche, vorbehaltlich der näheren sesfste ln früher einstweilen mit 9000 M berücksichtigte Betrag tellt sich nach der gegenwärtigen Lage der Ansprüche auf 9800 S, sodaß noch weitere 800 „S einzustellen waren. Die Verpflichtung zur Zahlung dieser 9800 S erlischt spätestens mit dem Tode der derzeitigen Empfänger. Anderer⸗ seits konnte der Ansatz für Unterhaltung des Flußdampfers um 4009 S ermäßigt werden, nachdem es sich als zweckmäßig her⸗ auggestellt hat, die ursprünglich beabsichtigte Versicherung desselben aufzugeben. Als Zweck der Verwendung eines Theiles des vom Reich

gewährten Vorschusses ist die Anlage von Wegen und die Errichtung von Stationen zu deren Sicherung angegeben worden. Zur Erreichung dieses Zweckes sind zwei Exveditionen im Süden und Norden des . . thätig. Nach Errichtung der Stationen ist für deren Unterhaltung und Instandhaltung sowie für lokale Expeditionen in die nächste Umgebung Sorge zu tragen. Da es sich vorläufig um min destens vier Stationen handelt, so ist die ausgeworfene Summe von 100 000 M nach den gegebenen Verhältnissen nicht zu hoch bemessen. Soweit von diesen Stationen aus auch noch wissenschaftliche Zwecke verfolgt werden, wird auf den Afrikafonds zurückgegriffen werden können. Zur Rückerstattung des Reichsvorschußses von 1425 000 4 ist als zweite Jahresrate die Summe von 90 750 4 bestimmt. An ein⸗ maligen Ausgaben sind zur Ausführung öffentlicher Arbeiten 36 000 M ( 9100 16) ausgeworfen. Insbesondere soll dabei auf Entwässe⸗ rungsanlagen Bedacht genommen werden. Der Reservefonds zu außer⸗ ordentlichen Ausgaben ist auf 42 750 66 (4 30 750 M) bemessen.

In dem Etat für das Schutzgebiet von Togo sind die Ein⸗ nahmen aus Zöllen, Abgaben und Gebühren auf 112000 „S6, um 27000 ½ niedriger als im Vorjahre, angesetzt worden, da die that⸗ sächlichen Einnahmen im Etatsjahr 1890/91 den Erwartungen nicht vollkommen entsprochen haben. Verschiedene andere Verwaltungs⸗ einnahmen sind nach dem Voranschlag des Kaiserlichen Kommissars um 1000 S höher mit 4000 S eingestellt worden, sodaß die ge—⸗ sammten Einnah nen 116 000 S ( 26 0900 S) betragen. Bei den fortdauernden Ausgaben sind für Besoldungen, wie in 1891 / 92. 1IL 500 ƽ,. für andere persönliche Ausgaben für Weiße ebenfalls wie im Vorjahr 5000 M ausgeworfen, für Farbige dagegen ist die Po⸗ sition um 940 „M niedriger, auf 32 000 ½ angesetzt worden, da in Folge des Rückganges der Einnahmen der früher mit 720 6 remu⸗ nerirte Gärtner hat entlassen und die Position für die Polizeitruppe um 9000 66 ermäßigt werden müssen. Mit den für die letztere vor⸗ gesehenen 20 000 S wird dem Bedürfniß einstweilen genügt werden können. Andererseits ließ sich eine Aufbesserung des Kanzleigehülfen und der Zollwächter nickt umgehen, um diese Beamten thunlichst auf die Höhe der Bezüge zu bringen, welche auf den Faktoreien gezahlt werden, und dadurch dem Abgange tüchtiger Kräfte vorzubeugen. Es sind deshalb für den Kanzleigehülfen 180 M und für die Zollwächter zur Zeit 7 500 mehr eingestellt worden. Für sächliche und vermischte Ausgaben werden 48 800 S, (— 17400 ½ ) gefordert. Es konnten hierbei die für 1891/92 zu Ausgaben für Schulzwecke vorgesehenen 5000 M fallen gelassen werden, da diese voraus⸗ sichtlich durch frühere, speziell für Schulzwecke erfolgte Zuwendungen Deckung finden. Die Augrüstung der Polizeitruppe ist im Allgemeinen vollständig, sodaß für diesen Zweck statt der früher angesetzten 109000410 ein Betrag von 2000 1 ausreichen wird. Weitere Ab- striche sind bei der Position für Bureaubedürfnisse 3c. in Höhe von 400 4 und bei den Betriebskosten für die Station Misahöhe im Betrage von bo00 M vorgenommen worden, um das Gleichgewicht im Etat herzustellen. Für die früher beim Reservefonds verrechneten Ausgaben für die Verpflegung von Strafgefangenen, zu Geschenken und Belohnungen an Eingeborene, zur Ergänzung der Apotheke 2c. ist eine besondere Position vorgesehen worden, welche mit 2000 M angemessen dotirt ist. An einmaligen Ausgaben sind zur Ausführung öffentlicher Arbeiten 16000 M ( 6000 4A) eingestellt, da sich, wie in Kamerun, auch in Togo die Herstellung von Verkehrswegen als das geeigneteste Mittel zur wirthschaftlichen Erschließung des Hinterlandes herausgestellt hat. , , . für unvorhergesehene Ausgaben beträgt 2500 M00 bH60 6).

Der Etat für das südwestafrikanische Schutzgebiet setzt die Einnahmen auf 297 000 6 ( 2900 A6) an, wovon 4700 ( 2900 M6) auf Abgaben, Gebühren und verschiedene Verwaltungs⸗ einnahmen, 292 300 6 wie im Vorjahr auf den Reichszuschuß entfallen. Die fortdauernden Ausgaben sind mit 242 800 Æ (4 4400 46) eingestellt.

Hiervon kommen auf persönliche Ausgaben für Weiße 93 9003 ( 1500 AM), für Farbige 20 000 ƽ½ wie im Vorjahr und auf säch⸗ liche und vermischte Ausgaben 128 900 S (4 2900 A). Dieser Mehrbetrag ist für unaufschiebbare Bauten erforderlich. An einmaligen Ausgaben sind wie im Vorjahr 25 (00 S ausgeworfen als Rest⸗ zuschuß zu den Kosten der Einrichtung einer landwirthschaftlichen Ver⸗ fuchtsstation und Auskunftsstelle für deutsche Ansiedler. Diese Station soll in Kubub im unmittelbaren Hinterlande von Lüderitzbucht errichtet werden. Das Unternehmen ist so weit gefördert worden, daß auf dem von privater Seite zur Verfügung gestellten Grund und Boden die nöthigsten Gebäude und Anlagen hergestellt worden sind und mit der Bildung einer Stammheerde durch den Ankauf von 1000 Wollschafen und 156 Angoraziegen der Anfang gemacht worden ist. Zur Vervoll⸗ ständigung des lebenden und todten Inventars in einem dem Zwecke des Unternehmens entsprechenden Umfange bedarf es noch weiterer Aufwendungen. Zur Deckung dieses Bedarfs ist die genannte Summe als Restzuschuß eingestellt worden. Der Reservesonds zu unvorher⸗ gesebenen Ausgaben beläuft sich auf 29 200 „6, 1500 weniger als im Vorjahr.

Der dem Reichstage vorgelegte Gesetzentwurf wegen Fest⸗ stellung eines zwelten Nachtrags zum Reichshaushalts-Etat für das Etatsjahr 1891592 und die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltung der Marine lautet: .

JS. 1. Der diesem Gesetze als Anlage beigefügte zweite Nach⸗ trag zum Reichshaushalts Etat für das Etatsjahr 1891/92 wird

in Ausgabe auf 11529 336 6, nämlich auf 8 764 923 ½ an fortdauernden, auf 1369413 an einmaligen Ausgaben des ordent— lichen Etats, und auf 1 395 000 an einmaligen Ausgaben des außer⸗ e ordentlichen Etats, und in Einnabme auf 11 529 336 4 . festgestellt und tritt dem durch das Gesetz vom 22. März 1891 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 265) festgestellten Reichshaushalts⸗ Etat für das Etatsjahr 1891 /, 892 hinzu. ö

§. 2. Die im 5. 1 der Anleihegesetzt vom 22. März 1891 (Reichs Gesetzbl. S. 50) und 1. Juni 1891 (Reichs Gesetzbl. S. 336) dem Reichskanzler ertheilte Ermächtigung. 52 770 798 6 und 16106000 S, zusammen 54 410 798 M im Wege des Kredits flüssig zu machen und zu diesem Zwecke in dem Nominalbetrage, wie er zur Beschaffung jener Summe erforderlich sein wird, eine ver— zinsliche, nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 19. Juni 1868 (Bundes. Gesetzbl. S. 339) zu verwaltende Anleibe aufzunehmen und Schatzanweisungen auszugeben, wird Behufs Bestreitung der Ausgaben zur Befestigung von Helgoland (Kapitel 13 der einmaligen Ausgaben des anliegenden Nachtrags⸗Etats) im Betrage von 1395 000 4 bis auf den Betrag von insgesammt 55 805 798 ausgedehnt.“

In dem Nachtrags ⸗Etat werden in Folge der gesteigerten Preise 8764923 S für Brot. und Fourage⸗, sowie für Viktualienverpfle⸗

gung, ferner 1 368 41 S für Beschaffung von Feldbahnmaterial 2c. zu Maschinenbetrieb und Abhaltung ron Konstruktionsversuchen, sowie 1395 009 M als Ausgabe im außerordentlichen Etat als erste Rate zur Befestigung Helgolands gefordert. Zu der letzten Position wird in den Erläuterungen bemerkt: Nachdem die Insel Helgoland dem Bundesgebiete hinzugetreten ist, bedarf dieselbe einer starken Siche⸗ rung zur Abwehr eines feindlichen Angriffs. Diese Vertheidigung lediglich der Kriegsflotte zuzuweisen, stößt insofern auf Bedenken, als dadurch dieselbe in ihrer freien Aktion auf offener See beeinträchtigt werden würde. Hieraus ergiebt sich die Nothwendigkeit einer fortifikatorischen Befestigung der Insel. Die entsprechenden Anlagen sollen zugleich verhindern, daß Helgoland der feindlichen Flotte einen Stützpunkt für eine Blockade bezw. einen Schutz fär Vorbereitungen zu größeren Unternehmungen gegen die deutsche Nordseeküste bietet. Ein befestigtes Helgoland giebt zudem einen vorzüglichen Beobachtungsposten ab und sicheit die Möglichkeit einer ununterbrochenen Uebermittelung der Wabrnehmungen auf See nach dem Festlande hin. Für die in Aussicht genommene Befestigung der Insel sind veranschlagt: a. Für die telegraphische Verbindung mit dem Festlande 64 059 „, b. für Fortifikation 4 900 000 S6, e. für artilleristische Armirung

3 800 O00 M., d. für sonstige Bauten bezw. Einrichtungen 130 950 46. zusammen 8 895 000 S6 Da on entfallen auf das Etats jabr 1892, 93 zu b. 3 700 000 41, zu e. 3 800 000 AÆ, zusammen 7 500 000 , sodaß für 1891/92 nachträglich zu fordern bleiben 1335 000 M Die im laufenden Etatsjahre bis zur verfassungsmäßigen Bereitstellung der 1 395 000 M erwachsenden, einstweilen außeretats⸗ mäßig zu leistenden Ausgaben würden auf dieser Kredit in Anrechnung kommen.“ Die vorstehenden Ausgaben im Betrage von 11529 336 4 sollen theils durch Erhöhung der Matrikularbeiträge (für das laufende Etatsjahr) um 10134 336 66, theils aus der Anleihe im Betrage von 1395 000 4M aufgebracht werden.

Die von dem Bureau⸗Direktor des Hauses der Abgeordneten, k Regierungs⸗Rath Kleinschmidt mit gewohnter Sorgfalt bearbeiteten Uebersichten über die Geschäftsthätigkeit des Hauses der Abgeordneten in der letzten Session sind soeben erschienen. Sie sind in der bisherigen Art angefertigt und zerfallen in die Rednerliste, die Uebersicht über den Staatshaushalts⸗Etat und die Ha uptübersicht. Die Rednerliste ergiebt den Tag, an welchem, sowie den Gegenstand, über welchen jeder einzelne Redner gesprochen hat, unter Hinweis auf die betreffenden Seiten der stenographischen Berichte. Die Etatsübersicht macht die bezüglichen Anfragen, Anträge und Verhandlungen ersichtlich und weist bei den verschiedenen Verwaltungen sämmt⸗ liche Etatstitel mit ihren Beträgen nach. Die alphabetisch ge— ordnete Hauptübersicht umfaßt, abgesehen von dem Staats⸗ haushalts⸗Etat, alle zur Erörterung gelangten Gegenstände, unter Darlegung des Verlaufs der Berathung. Die Regie⸗ rungsvorlagen, sowie die Anträge zu denselben sind darin in ihrem Wortlaut übernommen und die Verhandlungen über ein und denselben Gegenstand, auch wenn dieselben zu verschiedenen Zeiten und bei verschiedenen Gelegenheiten stattgefunden haben, auf einer Stelle verzeichnet.

Die deutsche Reichs⸗Post⸗ und Telegraphenverwaltung im Jahre 1890.

Nach der soeben erschienenen „Statistik der Post: und Telegraphenverwaltung für 1890 umfaßt das deutsche Reichs⸗ Post⸗ und Welegraphengebiet 445 220,64 44km, ausschließ- lich 4343,s1 46m Wasserfläche, mit 41783 106 Ein⸗ wohnern nach dem vorläufigen Ergebniß der Zählung vom 1. Dezember 1890. Die Gesammtzahl der Postanstalten betru in dem Berichtsjahre 2 667 (21 212) *), davon waren 556 (547

ostämter J., 614 (6966) Postämter II, 2815 (2776) Post⸗ mter III. und 6801 (6445) Postagenturen. Selbständige nicht etats⸗ mäßige Stadt ⸗Postanstalten waren 144 nichtselbständige Postanstalten 281 (282), Posthülfsstellen 11 394 (10 348), Bahnpostämter 33 und Umspannorte 11 (183) vorhanden. Im Auslande bestanden 1 deutsches Postamt (in Konstantinopel) und 17 (13) Postagenturen. Das Ge⸗ sammtpersonal belief sich auf 114 110 (107 823) Personen, darunter 39440 (37127) Beamte, 58 114 (55 190) Usterbeamte, 11233 (10 240) Posthülfsstellen Inhaber, 973 (9582) Posthalter und 4300 (4284) Postillone. Die Zahl der täglich zur Postbeförderung be⸗ nutzten Eisenbahnzüge betrug 6901 (6460). Auf Landstraßen belief sich die Zahl der Postkurse auf 9462 (2234), auf Wasserstraßen werden 54 (63) Prirat. Dampf und Segelschiffs Verbindungen benutzt. Die Gesammt-Stückzahl der durch die Post beförderten Sendungen betrug 2 632 131 0388 (2413 239 8922) Stück. Dann waren 2 517592234 (2305 992 381) Briefsendungen, nämlich 972 144 540 (918 566 690) Briefe, 336 30 370 (365 386 516 Postkarten, I7s S563 666 (312 919 540) Drucksachen bei Hinzurechnung der durch die Post bezogenen Zeitung̃nummern und der außergewöhnlichen Zeitungs beilagen stellt sich die Gesammtjahl der beförderten Druck- sachen auf 1108117996 (980 358 402) Stück , Z3 838 320 (22 202 920) Waarenproben, 74 149 875 (70 033 914) Postanweisungen, 5 670 780 (5 303 688) Postauftragsbriefe und 3 3598 353 (6136157 Postnachnahmebriefe. An Päckerei, und Geldsendungen wurden 114 538 85d (110 247 541) Stuck befördert. Darunter waren 1093 614177 (89 491 812) Packete ohne Werthangabe, 2 679 321 (2 701 999) Packete mit Werthangabe und 8 245 3566 (8054 630) Briefe mit Werthangabe. Der Gesammtwerthbetrag der vermittelten Geldsummen belief sich auf 20127 784 733 M (20 511 432 639 6), nämlich durch Packete mit Werthangabe 4769 273 680 M* (4 896 960 770 6), durch Briefe mit Werthangabe 10181 669 450 4M (10793 875 860 M), durch Post⸗ anweisungen 4560 294 203 S6 1 260 951 509 S), durch Postaufträge 521 126 1900 υ (474 374 300 M) und durch Post⸗ nachnahmen 95 421 300 6 G5 270100 M). Das Gesammt⸗ gewicht der durch die Post beförderten Packetsendungen stellte sich auf 126 317 760 kg (412458 690 kg). An Personen wurden mit den Posten befördert 1 903 212 (1953 969). Die Stückiahl der an das Publikum abgesetzten oder von den Postanstalten zur Verrechnung des baar erlegten Portos verwendeten Postwerthzeicken belief sich auf 1509 312581 (1410 236 064) Stück im Werthbetrage von 157 426 746 99 S6 (149013 812,38 ).

Die Gesammtlänge der Telegraphenlinien war 90 668 54 ki (86 212.14 km) und zwar 82 647 098 km (8 zbgs.8s km) oberirdische Linien, 5847, 06 km (5669, 00 km) unterirdische Linien, und 217446 km (2173,26 km) unterfeeische Kabel. Die Gesammtlänge der Drabt⸗ leitungen betrug 315 702.43 km (299 465,51 km). An Telegraphen— anstalten waren 15 382 (14 439) vorhanden, davon waren im Reichs⸗ Telegraphengebiet 11447 (16 607) Rächs Telegraphenanstalten, 36798 (3493) Eisenbabn ⸗Telegraphenanstalten und 254 (339) im Besitz von Privaten befindliche Telegraphenanstalten. In Deutsch ⸗Ostafrika waren zwei Telegraphenanstalten vorhanden. Das Gesammtpersonal bei den selbständigen Telegraphenämtern betrug 6105 (96551) Personen, nämlich bolß (4560) Beamte und 1089 (591) Unterbeamte. An Apparaten waren 20155 (18063) in Betrieb, und zwar 16518 (10421) System Morse, 350 (G14) System Hughes, S778 (8111) Fernsprechsystem und 209 (17) andere Systeme. Die Gesammtzahl der beförderten Telegramme betrug 24 8654 066 (23 gos 710), nämlich: 15 685245 150903 248) innerhalb des deutschen Telegraphengebiets, 3 924162 (3317149) nach anderen Ländern, 4141 217 (4619 452) aus anderen Ländern und 1113 438 (10655 86) im Durchgang durch das deutsche Telegraphengebiet. Die Länge des Rohrnetzes der Rohrpost in Berlin und Charlottenburg betrug 62,83 Em (61 00 km), die Zahl der Rohryostämter 41. Befördert wurden durch die Rohrpost 4 591 814 (4326 737) Gegenstände und zwar 3 491 647 (3 264 768) Telegramme und 1100167 (1061 969) Briefe und Karten. Die Zahl der Orte mit Fernsprecheinrichtung betrug 233 (198), die Länge der Linien im Stadt⸗Fernsprechverkehr Ss1340 km (Fly 769, z km), die Länge der Leitungen 82 330,6 km (64 785,53 km), die Zahl, der Fernsprech⸗Vermittelungs⸗ anstalten 250 (216), die Zahl der Sprechstellen 51 419 (4222, die Zahl der Apparate im Stadt- Fernsprechbetrieb 59 230 (60 259), die Zabl der Theilnehmer an der Benutzung der allgemeinen

Stadt. Fernsprecheinrichtungen 47 818 (38 577), die Zahl der Ver bindungsanlagen zwischen den Stadt Fernsprecheinrichtungen ver- schiedener Orte 250 (196). Die Gesammtzabl der 3 Ver⸗ bindungen belief sich auf 241 351 724 (204 280 899. ie Gesammt⸗ Telegraphengebühren⸗Einnahme betrug 31 651 991 ½ς (29 581 425 4).

Die Gesammt⸗ Einnahme der Reichs ⸗Post. und Telegraphen⸗ verwaltung stellte sich im Etatsjahre 1890591 auf 224 722 296 , gegen 214 070 172 ½½ im Etatsjahre 1889/90, die Gesammt⸗ Ausgabe auf 200 252213 S, gegen 181 166 376 Æ im Vorjahre, sodaß sich für das Jahr 1890/91 ein Ueberschuß von 24 470 083 4 gegen einen solchen bon 32 963 796 A in 1889/90 ergab.

) Die in Klammern beigefügten Ziffern beniehen sich auf das

Jahr 1889.

Zweite Beilage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

M 272.

Per sonalveränder ungen.

göniglich Preusische Armee.

Offiziere, Portevpee⸗Fähnriche 2c. Ernennungen, BefSrderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Reues Palais, 5. November. Hamacher, Pr. Lt. vom In⸗ validenhause zu Karlshafen, zum Invalidenhause in Berlin, von Konarsky, Sec. Lt. vom Invalidenbause zu Stolp, zum In⸗ validenbaufe in Karlshafen, versezt v. Grolman, Sec. Lt. a D., zuletzt im Bad. Train. Bat. Nr. 14, die erledigte See. Lieutenantsstelle beim Invalidenhause in Stolp verliehen.

Neues Palais, 106 November. Rausch, Hauptm. und zweiter Offizier vom Traindepot des X. Armee Corpeè, zum ersten Offijier des Traindepots des VII. Armee⸗Corps ernannt. Weiße, Pr. Lt. vom Magdeburg. Train Bat. Nr. 4, unter Versetzung, zum Hannov. Train Bat. Nr. 10, à la suite desselben, zur Dienstleistung als jweiter Offizier zum Traindepot des XT. Armee Corps kommandirt

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Neues

algis, 10. November. Bertram, Hauptm. 4. D., zuletzt Pr. Lt. im 2. Bad. Feld⸗Art. Regt. Nr. 30, unter Fortfall der ihm ertheilten Aussicht auf Anstellung im Civildienst, mit seiner Pension und der Erlaubniß zum ferneren Tragen der Uniform des Schlesw. Feld ⸗Art. Regts. Nr. 9 zur Diep . gestellt. töniglich Bayerische Armee.

Dffijiere, Portepee⸗Fähnriche X. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. s. November. Thäter, Maior vom Generalstabe (Centralstelle), zum Bats. Commandeur im 8. Inf. Regt. vakant Pranckb, Martini, Dauptm, bisher à 14 saite des 2. Inf. Regts. Kronprinz, unter Enthebung vom Kommando zum Generalstabe, in diesem Regt. , Ipfelkofer, Prem. Lieut. im 19. Inf. Regt., unter Beförderung zum Hauptmann ohne Patent, zu Tompagnie-Chefs, ernannt. Bärmann, Major, bisher à la suite des 10. Inf. Regts. Prinz Ludwig und kommandirt zur Dienstleistung dortselbst, auf die erste Hauptmannsstelle in diesem Truppentheil, Illing, Hauptm und Comp. Chef vom Inf. Leib Regt. zum Generalstabe (Centralstelle), versetzt. v. Gropper, Hauptm. und Comp. Chef vom 19. Inf. Regt, in gleicher Eigenschaft zum Inf. Leib⸗Regt,, Pf luegl, Hauptm. des 19. Infant. Regts, in das Verhältniß àz la suite dieses Regls, unter Belaffung im Kommando zum Generalstabe, versetzt.

g. November. Badhauser, Pr. Lt. vom 4. Chev. Regt. König, zum 3. Chev. Regt. vakant Herzog Maximilian versetzt. Brunhuber, Pr. Lt. im 16. Inf. Regt. vakant König Alfons von Spanien, Abt, Pr. Lt. vom 16. Inf. Regt. vakant König Alfons von Spanien, im 5. Inf. Regt. Großherzog von Hessen, beide unter Beförderung zu Hauptleuten, Letzterer ohne Patent, zu Comp. Chefs ernannt.

Abfchiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 8 No— vember. Döderl ein, Major und Batz. Commandeur im 8. Inf. Regt. vakant Pranckl, unter Verleihung des Charakters als Oberst ⸗Lt. mit Pension und mir der Erlaubniß zum Tragen der Uniform der Abschied bewilligt.

g. No oember. Dütsch, Haupitm. und Comp. Chef des 16. Inf. Regts. vaknt König Alfons von Spanien, unter Charakterisir. als Major und unter Verleihung der Aussicht auf Anstellung im Civildienste, Griesbeck, Hauptmann und Compagnie Chef des 53. Jafanterie⸗ Regiments, Großherzog von Hessen, Graf Adel⸗ mann v. Adelmannsfelden, Premier / Lieutenant des 3. Chev. Regts. vakant Herzog Maximilian, mit Pension und mit der Er— laubniß zum Tragen der Uniform. Then, Pr. Lö, des 17. Inf. Regts. Orff, unter Verleihung der Aussicht auf Anstellung im Civildienst, mit Pension, der Abschied bewilligt. ;

Im Sanitäts⸗-Corps. 109. November. Dr. Zäch, Assist. Arzt 1. Kl. vom 1. Feld ⸗Art. Regt. Prinz Regent Luitpold, zum 1. Train⸗Bat.« Dr. Dieudonns, Assist. Arzt. 2. Kl. vom 14. Inf. Regt. Herzog Karl Theodor, zum Inf. Leib-⸗Regt. Dr. Matt, Assist. Arzt 2. Kl. vom 153. Inf. Regt. Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, zum 1. Feld ⸗Art. Regt. Prinz ⸗Regent Luitpold, Fr. Götz, Assist. Arzt. 2. Kl. vom 7. Inf. Regt. Prinz Leopold, zum 14. Jaf. Regt. Herzog Karl Theodor, versetzt.

Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. 11. Now vember. Dr. Wittmann, einjährig⸗freiwilliger Arzt vom 3. Feld⸗ Art. Regt. Königin⸗ Mutter, zum Unterarzt im 5. Cher. Regt. Eri⸗ herzog Albrecht von Desterreich ernannt und mit der Wirksamkeit vom 1. November mit Wahrnehmung einer vakanten Assist. Arztstelle beauftragt. ö

Beamte der Militär⸗ Verwaltung

8. No vember. Rabus, Garn. Verwalt. Ober ⸗Insp. von der Garn. Verwalt. Germersheim, zu jener in Landau, Schaidler, Kasernen⸗Insp. von der Garn. Verwalt. Sulzbach, zu jener in Aschaffen⸗ burg, Brum ann, Kasernen⸗Insp. von der Garn. Verwalt. Ingol⸗ stadt, zu jener in Sulzbach, versetzt. Bayer, Garn. Verwalt. Insp. der Garn. Verwalt. Aschaffenburg, zum Garn. Verwaslt. Ober⸗ Insp. in Germersheim, Dimpfl, Kasernen⸗Insp. der Garn. Ver⸗ walt. Zweibrücken, zum Garn. Verwalt. Insp., pefördert. Schmidt, Rendant bei den Milit. Strafanstalten auf Oberhaus, für seine Person der Rang als Garn. Verwalt. Ober-Insp., und zwar vor dem Garn. Verwalt. Ober-Insp. Bayer, verliehen.

XIII. Königlich ⁊Sürttembergisches) Armee Corps.

Offizrere, portepee⸗Fähnriche ꝛc. Eraennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 13. No vember. Hasbach, Port. Fähnr. im Feld ⸗Art. Regt. König Karl Nr. 13, zum außerelatsmäß. Sec. Lt. Graf Pückler⸗ Limpurg Frhr. v. Groditz, Port. Fähnr. im Ulan. Rezt König Wilhelm 1 Nr. 20, Bockshammer, Port, Fähnr. im Inf, Regt. Kaiser Friedrich König von Preußen Nr. 125. zu Sec. Lts., ernannt. Frhr. Varnbüler v. u. zu Hemmingen, Hauptm. A la suite des Gren. Regts. Königin Olga Nr. 119, kommandirt als Adjatant zur 27. Div. (7 Königl. Württemberg.), ein Patent seiner Charge vom 23. Dezember 1885 verliehen.

Im Beurlaubtenstande. 13. Novem ber. Die Vize Feldw. bezw. Vize⸗Wachtm. Frhr. v. Herman I. vom Landw. Bezirk Ghingen, zum Sec. Lt. der Res. des Ulan. Regts. König Wilhelm J. Nr. 20, Frhr. v. Herman II. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec Lt. der Res. des Ulan. Regts. König Karl Nr. 19, Müller vom Landw. Bezirk Stuttgart, zum Se. Lt. der Res. des Inf. Regts. Kaiser Wilbelm gönig von Preußen Nr. 120, Kieser vom Landw. Bezirk Ellwangen, zum Sec. Lt. der Res. des Gren. Regts. König Karl Nr. 123, Gans vom Landw. Bezirk Ludwigsburg, zum Sec. Lt. der Res. des Train Bats. Nr. 153, Lerche vom Landw. Bezirk Reutlingen, zum Sec. Lt. der Res. des 4 Inf. Regts. Nr. 122, Seitz vom Landw. Bezirk Ellwangen, zum Ser. Lt. der Res. des Gren. Regts. König Karl Nr. 123, Röttgen vom Landw. Bezirk Ludwigsburg, zum Sec. Lt. der Res. des Train Bats. Nr. 13, Clauß vom Landw. Bezirk Stuttgart, zum Sec Lt. der Res. des Gren. Regts. Königin Olga Nr. 115, ernannt. Schwerer, Pr. Lt. von den Pionieren 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Ulm, zum Hauptm, Winghof er, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Leonberg, Schreiber, Sec. Lt. der Res. des 2. Feld. Art. Regts. Nr. 29 Prinz ⸗Regent Luitpold von Bayern, Weith, Mittnacht, Sec. Lis. der Res. des Feld Att. Reztè. König Karl Nr. 13, zu Pr. Lts., befördert.

Berlin, Mittwoch, den 18. November

Im Sanitäts⸗Corpęs. 13. November. Graeter, Ober⸗ Stabsarzt 1. Kl. und Regts Arzt des Ulan. Regts. König Karl Nr. 19, mit den Funktionen des Div. Arztes bei der 26. Division (1. Königl. Württemberg.) beauftragt. Dr. Wegelin, Ober⸗Stabs⸗ arzt 2. Kl. und Bats. Arzt des 2. Bats. Gren. Regts. Königin Alga Nr. 119, zum Regt. Arzt dieses Regts. ernannt. Dr. Dürr, Stabs, und Bats. Arzt des 2. Bats. Inf. Regts. König Wil⸗ belm J. Nr. 124, in gleicher Eigenschaft in das Fuß⸗Art. Bat. Nr. 13, Dr. Jaeger, Stabs. und Bats. Arzt des 3. Bats. Infanterie⸗ Regiments König Wilhelm I. Nr. 124, in gleicher Eigenschaft in das 2. Bat. Gren. Regts. Königin Olga Nr. 119, versetzt. Die Assist. Aerzte 1. Kl.: Dr. Guß mann der Landw. 1. Aufgebots vom Landw. Bezirk Stuttgart, Dr. Fischer der Landw. 1. Aufgebots vom Landw. Bezirk Biberach, Dr. Kees der Landw. 1. Aufgebotz vom Landw. Bezirk Reutlingen, Dr. Sigel der Res. vom Landw. Bezirk Stuttgart. Dr. Dürr der Landw. 1. Aufgebots vom Landw. Bezirk Hall, Dr. Moosbrugger der Res. vom Landw. Bezirk Biberach, Dr Votteler der Landw. 2. Aufgebots vom Landw. Bezirk Eßlingen, Dr. Bokelmann der Landw. 2. Aufgebots vom Landw. Bezirk Reutlingen, Dr Eppler der Landw 1. Auf⸗ gebots vom Landw. Bezirk Gmünd, zu Stabsärzten, Dr., Müller im Ulan. Regt. König Karl Nr. 19, zum Stabs⸗ und Bats. Arzt des 3. Bats. Inf. Regts. König Wilhelm J. Nr. 124, Dr. Klopfer im 2. Feld⸗Art. Regt. Nr. 29, Prinz Regent Luitpold von Bayern, zum Stabs« und Bats. Arzt des 2. Bats. Inf. Regts. König Wilbelm J. Nr. 124; die Assist. Aerzte 2. Kl.: Dr. Schleicher der Res. vom Landw. Bezirk Stuttgart, Or Müller der Res. vom Landw. Bezirk Rottweil, Dr. Abe gg der Res. vom Landw. Bezirk Reutlingen, Dr. Magirus der Res. vom Landw. Bezirk Ulm, Dr. Ramsperger im Gren. Regt. König Karl Nr. 123, zu Assist. Aerzten 1. Kl., befördert.

Statistik und Volkswirthschaft.

Zur Arbeiterbewegung. .

Die Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands veröffentlicht wieder einen Situationsbericht über die Arbeiterausstände in Deutschland, dem wir nach dem „Vorwärts“ Folgendes entnehmen:

Die Spißenweber in der Leipzig-Lindenauer Spitzen⸗ fabrik vermochten immer noch keine Einigung mit dem Direktorium zu erzielen. Ein Theil der Ausstehenden ist abgereist. Doch ist immer noch eine größere Zahl zu unterstützen. Die Weißgerber in Berlin stehen nunmehr 14 Wochen aus, um sich, wie die ersteren, gegen eine bedeutende Lohnkürzung zu wehren. Auch hier sind alle Versuche der Ausstehenden, eine Einigung zu erzielen, ver geblich gewesen. In Döbeln wurde den Arbeitern dieser Industrie eine 22 prozentige Lobnkürzung angeboten und, da diese bei den heutigen Verhältmisfsen unannehmbar ist, dürften 11 verheiratbete und 4 ledige Arbeiter zum Ausstand kommen. Auch in dem Ausstand der Handschuh macher in Burg, Friedrichshagen und Osterwieck, der gleichfalls durch Lohn— reduktion entstand, tritt keine Aenderung ein, da die Fabrikanten keine Neigung zeigen, die bisherigen Löhne fortzuzahlen. Es befinden sich immer noch im Ausstande 177 verheirathete mit 357 Kindern und 103 ledige Mitglieder des Handschuhmacher⸗Verbandes. In Dresden befinden sich die Metallschläger gleichfalls noch im Ausstand. Die Arbeitgeber sind anscheinend geneigt, von der vierzehnprozentigen Lohnkürzung Abstand zu nehmen, doch wollen sie den bisherigen Lohn noch nicht zablen. Die Ausstehenden sind über— zeugt, daß sie die Arbeitgeber zum Nachgeben zwingen, sofern siel so weit unterstützt werden, daß sie sich noch einige Zeit zu halten ver mögen. Schließlich wird auch zur „moralischen' und pekuniären Unterstützung der für den Neunstundentag ausstehenden Buchdrucker gehülfen ermahnt.

Wie man der ‚„Saarbr. Ztg.“ mittheilt, war eine am Sonntag in Dudweiler abgehaltene Versammlung von ca. 70 —- 80 Sozial⸗ demokraten besucht; die Bergleute waren nicht sehr stark vertreten. Als Redner traten auf die Sozialdemokraten Schröder⸗ Dortmund und Ehrhardt ⸗Ludwigshafen. Der Redacteur Braun brachte ein Hoch auf die internationale Sozialdemokratie aus. Schließlich sah sich der überwachende Polizeibeamte genöthigt, die Versammlung aufzulösen. J

Zur Lohnbewegung unter den deutschen Buch— druckergehülfen liegen folgende neuen Nachrichten vor:

Aus Dresden berichten die Dr. Nachr“: Die Buchdrucker⸗ gehülfen Heyde, Steinbtück und Kämpfe hatten an das Königliche Kriegs -Ministerium eine Eingabe gerichtet des Jahalts, es solle das in der B. G. Teubner'schen Buchdruckerei beschäftigte Militär zurückgezogen werden. In Folge dieser Eingabe wurden die drei Gehülfen vom Königlich sächsischen Kriegs Minsister in Audienz empfangen; es wurde ihnen mitgetheilt, daß Militär nur soweit zur Herstellung von Druckarbeiten verwendet werde, als es Staatssachen betrifft; so solle es auch in Zukunft blei⸗ ben. Die Militärpersonen dürften nicht einmal zum Annoneensatz des „Journals verwendet werden. Auf die Mittheilung, daß auch in anderen Druckereien bereits Soldaten sich mit Setzen beschäftigten, äußerte der Minister, daß er dies untersuchen würde.

Wie der Köla Ztg.“ aus Stettin geschrieben wird, hatten dort die Buchdruckereibesitzer in der letzten Woche infolge des Aus⸗ standes mit großen Schwierigkeiten zu kämpfen, ein regelmäßiges Er⸗ scheinen der Zeitungen war nur durch gegenseitige Unterstützung möglich. Nachdem jedoch die erste Woche üͤberwunden sei, erscheine es zweifellos, daß der Ausstand für die Ge— hülfen dort ergebnißlos verlaufen werde. Schon sei zahl reicher Etsatz aus der Provinz eingetroffen, und jetzt werden Schriftsetzer aus Riga und aus Böhmen erwartet. Die aus ständigen Buchdrucker sind zum größten Theil verheirathet; da diese nach einem zwischen den Buchdruckereibesitzern getroffenen Abkommen nicht wieder eingestellt werden, wenn die Stellen besetzt sind, so dürften sie einer sehr trüben Zukunft entgegengeben. Nach Ablauf dieser Woche werden sämmtliche Stettiner Druckereien wieder in vollem Betrieb sein.

Aus München wird der Berliner, Volksztg.“ gemeldet, daß das Direktorium der Kammer ein Gesuch der ausständigen Buch drucker, auf die militärische Hülfeleistung für die Landtagsdruckarbeiten zu verzichten, ablehnte. . .

Ueber die Bergarbeiterbewegung im . Departement Pas de Calais theilen wir folgende telegraphischen Meldungen mit:

Aus Lens wird vom gestrigen Tage berichtet, daß die aus— ständigen Arbeiter an veischiedenen Orten Versammlungen abhielten. Ein Zwischenfall ist nicht vorgekommen. Man fürchkete, daß der Ausstand sich auf das Departement du Nord ausdehnen werde. In Lievin fand gestern Vormittag jwischen den Ausständigen und 3363 leuten, welche arbeiten wollten, ein heftiger Zusammenstoß statt. Die Polizei nahm vier Verhaftungen vor, Die Beamten vom Sicher- heitgdienst erhielten Verstärkung durch Infanterie und Artillerie · Detachements.

1891.

Das „Journal des Debats“ meldet die Ausständigen im Depar⸗

tement Pas de Calais seien mit Sabsistenzmitteln für einen Monat reichlich verseben In Dünkirchen und Calais kämen zahlreiche englische Kohlenschiffe an. Aus Belgien werde Kohle auf den Kanälen nach Frankreich gesendet Aus Landon erhält die Post‘ folgendes Telegramm: Die strikenden Bergarbeiter des Devartements Calais sandten eine Deputation vach Cardiff, um die englischen Bergarbeiter aufzufordern, die Ausfuhr von Koblen nach den franjösischen Häfen eventuell durch einen Ausstand zu verhindern. Gleiche Versuche dürften anderswo gemacht werden. Aus Maxseille wird telegrapbisch berichtet, daß die Arbeiter in der Zündbolzfabrik die Arbeit niedergelegt haben. Sie fordern, daß wieder russisches Holz zur Verwendung komme, weil das fran— zösische Holz sehr schwer zu bearbeiten sei.

Aus Bern wird der „N. Z. Ztg.“ gemeldet, daß eine Typographenversammlung am Sonntag eine Resolution annahm, auf friedlichem gesetzlichen Wege die Einführung des neun— stündigen Arbeitstages anzustreben.

Land⸗ und Forstwirthschaft.

Königlich preußisches Landes-Oekonomie-⸗Kollegium.

In der gestrigen Sitzung wurde noch der felgende Antrag an— genommen:

Es empfiehlt sich, die Verwendung staatlicher Mittel, jedoch selbst— verständlich unter Berücksichtigung der besonderen Verbältnisse und Bedürfnisse in den einzelnen Landestbeilen und vorbebaltlich einzelner besonderer Verwendungszwecke, auf folgende Punkte zu konzentriren: 1) zu Prämiirungen, 2) zum Ankauf von Zuchtvieb, 3) zur Unterstützung zielbewußter Züchtung einheitlicher Rassen, durch Beibülfen zum Ankauf und zur Unterhaltung von Stationsbullen, durch Unterstützung der Zucht⸗ verbände, durch Beihülfen zur Abbaltung von Zuchtmärkten und Zuchtverbandschauen, 4) zur Unterstützung der landwirtkichaftlichen Vereine Behufs Tragung der Kosten der Ausstellung von Kollektionen guten Zuchtviebes auf größeren, nicht im Vereinsgebiete liegenden Ausstel ungen, 5) zur Prämiirung verbesserter Stalleinrichtungen und zur Gewährung von Prämien für rationelle Aufzucht und Pflege des Viehes, 6) zur Errichtung von Bullenstationen, 7) zur Bildung von Stammheerden, 8) zur Anlage von Heerdebüchern und 9) zur Unter stützung des Molkereiwesens.

Im Anschluß hieran wurde weiter beschlossen: Die Prämiirung hat bei allen Kategorien nach Altersklassen und getrennt nach dem Geschlecht zu erfolgen. Es darf nur Vieh konkurriren, welches min— destens sechs Monate im Besitz des Ausstellers ist. Gewerbsmäßige Händler können nur, wenn sie gleichzeitig Züchter sind, mit von ihnen selbst gezüchtetem Vieb konkurriren. Ein und dasselbe Thier kann inner⸗ balb eines Kalenderjahres wohl auf verschiedenartigen, nicht aber auf Schauen gleichen Ranges wiederbolt prämiirt werden. Gut geleitete und gut geordnete Vlehmärkte liegen im Interesse der landwirth⸗ schaftlichen Thierzucht, jedoch empfiehlt es sich nicht, auf allgemeinen Viehmärkten mit Staatsmitteln Prämiirungen vorzunehmen. Die Einrichtung von besonderen Zuchtviehmärkten, speziell Stiermärkten, mit Prämiirung der besten Thiere ist überall da zu empfehlen, wo der Absatz besserer Zuchtprodukte besonders gefördert werden muß oder das Bedürfniß auf Erleichterung der Beschaffung besserer Zuchtthiere sich geltend gemacht hat. Die Prämiirung ganzer Ställe unter besonderer Berücksichtigung billiger und zweck mäßiger Stalleinrichtungen (Düngerbehandlung, Ventilation) und der Haltung der Thiere ist zu empfehlen, jedoch muß dafür Sorge getragen werden, daß das hierbei angewandte System der Prämiirung den sicheren Vergleich der Leistungen der ein⸗ zelnen Viehhalter gestattet. Probemelken mit genauer Feststellung der qualitativen und quantitativen Leistungen der Thiere sind sehr wichtig, jedoch zweckmäßiger für sich allein und mit längerer Dauer der Prüͤ—⸗ fung zu veranstalten, als mit Ausstellungen zu verbinden. Die För derung der Anlage von gemeinschaftlichen Lauf- und Tummelplätzen für Jungvieh, sowie die Festsetzung der Modalitäten der Prä—⸗ miirung verbesserter Stalleinrichtungen und rationeller Pflege und Auf- zucht bleiet den einzelnen Lokalvereinen überlassen. Eine unter Mit— wirkung der landwirtbhschaftlichen Vereine richtig gehandhabte Kör— ordnung für Stiere hat sich überall als ein wesentliches Mittel zur Hebung der Rindviebzucht erwiesen. Die Verbindung einer Prämii—⸗ rung mit der Stierkörung ist zweckmäßig. Mit Rücksicht auf die große Bedeutung der Rinddiebzucht für den modernen landwiribschaft lichen Betrieb fast aller Tbeile der Monarchie repräsentirt die Förde rung derselben eines der wichtigsten Interessen der Landeskultur und ist daher die Vermehrung der ju diesen Zwecken disponiblen Fonds dringend wünschenswerth.

Es gelangte schließlich noch folgende, von dem Vorsitzenden, Unter ⸗Staatssekretär Dr. von Marcard beantragte Resolution zur Annahme: „Das Landes Oekonomie Kollegium stimmt den Be⸗ schlüssen der Kommission in der heute beschlossenen Fassung zu und unterbreitet daher dem Herrn Minister für Landwirthschaft die Bitte: „Der Herr Minister wolle die bohe Geneigtheit haben, die in diesen Beschlüͤssen aufgestellten Gesichtspunkte für die Verwendung der Staatsmittel zur Förderung der Rindviehzucht in Erwägung zu ziehen, sowie eine Vermehrung dieser Staatsmittel herbeizuführen“.

Ernte.

Aus dem Regierungsbezirk Koblenz wird geschrieben: Die Gerste ist überall verbältnißmäßig sebr gut gerathen und auch der erst kürzlich geerntete Hafer verspricht eine vorzügliche Ernte, sowohl in Stroh, wie in Korn. Roggen und Weizen haben etwa eine halbe Mittelernte ergeben. Mischstroh, Korn und Spelz oder Korn und Weizen gab in einigen Gegenden ziemlich guten Ertrag, viel Stroh und reichlich Körner. Der erste Klee⸗ und Grasschnitt war nur gering, wogegen der zweite Schnitt nach Menge und Güte be— friedigende Erträge ergeben hat; auch ist die Grummeternte bei sehr günstigem Wetter vor sich gegangen.

Bie Befürchtungen, welche bezüglich der Ernte im Regierungs⸗ bezirk Arnsberg vielfach gehegt wurden, waren erfreulicher Weise nicht voll begründet; sie ist noch ziemlich befriedigend ausgefallen. Das Getreide ist zum größten Theil bei gutem Wetter ein gebracht. Das Ergebniß der Ernte läßt sich dahin zusammen⸗ safsen: Bei dem Roggen ist der Körnerertrag qualitativ gut, bleibt jedoch quantitativ hinter dem einer Mittel ernte mehr oder weniger zurück. Dagegen ist der Hafer, der in vielen Gegenden des Bezirks vorzugsweise gebaut wird, sehr gut gerathen. Gbenfo hat fich der Weizen vielfach noch ziemlich gut entwickelt. Die Gerste liefert durchschnittlich einen zufriedenstellenden Ertrag. Die Winterbestellung bat unter günstigen Umständen begonnen.

Der Vorstand des Nordwestdeutschen Forstvereins, Ober⸗Präsident von Bennigsen und Provinzial -Forstmeister Quaet · Faslein, bat unter dem 5. November folgendes Preisausschreiben erlassen: Der Nordwestdeutsche Forstderein hat in seiner diesjäbrigen Generalversammlung beschlossen, eine Preisaufgabe auszuschreiben zur Beantwortung der Frage: Wie können die ersten Durch forstungserträge junger Nadel bolzbestände industriell benutzt werden, sei es durch Verwertbung derchemischen

Extraktivstoffe, sei es durch mechanische Bearbeitung?