oder weniger aus und ließ auch dort das Bestreben immer j
Neutlicher bervortre en, der einheimischen Produktion in erster Linie den eigenen Markt durch hohe Zölle ausschließlich zu sichern, und zu diesem Zweck sich mit dem Ablauf der fran⸗ zösischen Verträge gleichzeitig auch von den mit anderen Staaten geschlossenen Tarifverträgen zu befreien, um nach allen Seiten hin völlig freie Hand für die Gestaltung der eigenen Zolltarcfe zu erlangen. . . Hierzu trat die zunehmende Entwickelung der protektio⸗ nistischen 3a g lege nnz einerseits in Rußland und anderer⸗ seits in den Vereinigten Staaten von Amerika. Rußland schritt man von Zollerhöhung zu Zollerhöhusg, derart, daß der dortige Absatzmarkt für die eur opäischen In⸗ dustrieerzeugnisse sich mehr und mehr verschloß. So ist die deutsche Ausfuhr nach Rußland von 228 Millionen Mark im Jahre 1880 stufenweise auf 131 Millionen Mark im Jahre 1887 zurückgegangen. Wenn sie in den letzten Jahren wieder etwas gestiegen ist, so lag der Grund hierfür lediglich in dem Steigen des Rubelcurses, ein Um⸗ stand, welcher der russischen Regierung sofort Anlaß zu einer entsprechenden neuen Erhöhung der Zölle bot. In den Ver⸗ einigten Staaten von Amerika waren es die mehr und mehr hervortretenden Bestrebungen, die einheimische Produktion durch hohe Schutzzölle und sogar Prohibitivzölle gegen die aus⸗ ländische Konkurrenz zu schützen, welche zunächst in den spãter zu Gesetzen erhobenen sogenannten Me. Kinley'schen Zoll⸗ verwaltungs⸗ und Zolltarifbills ihren beredten Ausdruck fanden und den europäisch n Import, an welchem Deutschland er— heblich betheiligt ist, in weitem Maße zu schädigen drohten. Je näher der kritische Zeitpunkt für den Ablauf der europaischen Tarifverträge heranrückte und je mehr es zur Sewißbeit wurde, daß die bisherige günstige Lage, welche Deutschland im Wesentlichen die Autonomie seines Zolltarifs und gleichzeitig den Mitgenuß zahlreicher von anderen Staaten verahredeter Zollbegünstigungen gewahrte, mit j nem Zeitpunkte ein Ende nehmen werde, um so zwingender trat an die ver⸗ bündeten Regierungen die Mahnung zur Entscheidung heran, ob sie gegenüber der auf wirthsckaftlichem Gebiete mit zunehmen⸗ der Bestimmtheit drohenden Abschließungspolitik der europãischen Staaten, dem Beispiele anderer Staaten folgend, auch ihrer⸗ seits auf die festere Abschließung des eigenen Markles Bedacht nehmen und damit die auf gegenseitige Abschließung gerichteten Tendenzen wesentlich steigern oder ob sie bei Zeiten dahin streben sollten, der weiteren Entwickelung jener Tendenzen und ihrer praktischen Folgen vorzubeugen und sich einen bestimmenden Einfluß auf die demnächstige Neugestaltung des euroyaischen ö im Sinne internationaler Versländigungen zu ichern. ö Die Entscheidung konnte nur im letzteren Sinne ausfallen. Deutschland nahm nach der Begrümdung des Reichs den Anlauf zu einer mächtigen Entwickelung seiner wirthschaft—⸗ lichen Krafte. Dem raschen Aufschwunge aber folgte bald ein empfindlicher Rücschlag. Es brach sich die Erkenniniß Bahn, daß die auf das Reich übernemmene Handels⸗ und Tarifpolitit᷑ des Zollvereins nicht länger aufrecht zu erhalten sei, wenn der nutzbringende Absatz der wichtigsten Erzeugnisse der deutschen Landwirthschaft nicht durch die unter günstigeren Verhältnissen arbeitende Produktion fremder Länder unmöglich gemacht und wenn die aufsftrebende heimische In sustrie nicht unter dem Wettbewerb ausländischer, in langjährigem, prohibitiv ge⸗ schütztem Wachsthum mächtig gewordener Konkurrenten erstickt werden sollte. Auch in finanzieller Beziehung hatte sich eine Reform des bestehenden Zollsystems als räthlich erwiesen. Der deutsche Zolltarif von 189 sowie die dazu erlassenen Novellen brachten nach beiden Richtungen Abhülfe. . Die deutsche Industrie hat unter dem verhãltnißmãßig niedrigeren, aber immerhin kräftigen Schutze des in einzelnen Punkten später noch ergänzten Tarifs von 1879 in allen veigen einen bemerkenswerthen Aufschwung genommen. ie Entwickelung Deutschlands? zu einem Industrie⸗ staate ersten Ranges, die Zunahme seiner Bevölkerung und die den einheimischen Bedarf nicht in vollem Umfange deckende Bodenproduktion haben zur Folge, daß Rohstoffe und Nahrungsmittel vom Auslande in großen Mengen ein⸗ geführt werden müssen. Um das hierdurch bedrohte wirthschaft⸗ liche Gleichgewicht in dem erforderlichen Maße wiederherzustellen, ist Deutschland in erster Linie darauf angewiesen, seinen Ueber⸗ schuß an Fabrikaten an das Ausland abzusetzen. Die Einfuhr von Rohstoffen hat im Durchschnitt der Jahre 1880 bis 1890 einen Werth vori 206 Millionen Mark und nach Abzug der Ausfuhr an Rohstoffen einen solchen von 1357 Millionen Mark, im Jahre 1889 dagegen bereits einen Werth von 2818 beziehungsweise 2033 Millionen Mark und im Jahre 1890 einen Werth von 2966 beziehungsweise 2120 Millionen Mark betragen. . . Mit diesem starken Anwachsen der Einfuhr von Rohstoffen hat die Ausfuhr von Fabrikaten nicht gleichen Schritt ge⸗ halten. Sie hat im. Hurchschuitt ber Jähre 1366 en n gh einen Werth von 2260 Millionen Mark und nach Abzug der Einfuhr von Fabrikaten einen solchen von 12711 Millionen Mark, im Jahre 1889 einen Werth von 2382 beziehungsweise 1185 Milliönen Mark und im Jahre 1890 einen Werth von 2482 beziehungsweise 1286 Millionen Mark erreicht. Immerhin zeigen die vorstehenden Zahlen zur Genüge, welche Menge von Arbeit sich in der deütschen Rug fuhr ver⸗ körpert, wie sehr die arbeitenden Klassen an dem Export interessirt sind und einen wie erheblichen Faklor hiernach die Ausfuhr für das Gedeihen des deutschen gener er, und damit der gesammten deutschen Volkewirthschaft bildet. Betrachtet man die Gesammtziffern der deutschen Aus⸗ fur, welche sich ; . für 1887 auf 3190 Millionen Mark
3 1885 n 5 M. nn,
1839 , 665 P und 180 LẽcqBz 3409 K
stellten, so ist es einleuchtend, daß unser Wirthschafte gebiet trotz der gesteigerten Konsum fahigkeit fich weitaus nicht selbst genügt.
Der A schluß neuer internationaler Verträge mit bloßer Meistbegünstigung ohne Tariffestsetzungen würde Deutschland zwar die Möglichkeit belassen, der einheimischen Produktion den eigenen Markt durch beliebige Schutzzölle zu sichern, für die Offenbaltung der für iunseren Epport unentbehr⸗ lichen Auslant Zmartte aber nicht die geringste Garantie bieten. Angefickt⸗ des mit der zunehmenden Steige⸗ rung der Produktion und ihrer Sülfsmittel immer hefii ger gewordenen Wettkampfes aller wirthschaftlich vor⸗ geschrittenen Staaten ist zwischen diesen ein dauernder Handelsverkehr nur denkbar in der Form eines rationellen Augtausches von Gütern, und letzterer setzt wiederum eine gewisse gegerrieitige Beschränkung der freien Verfügung auf
*
ͤ
olltarifarischem Gebiete voraus. Deutschland würde, zumal bei
2 enden handele politischen Strömungen, auf die Erbaltung seiner Ausfuhr nicht rechnen dürfen, wenn es nicht durch eine solche Beschränkung seinerseils anderen Ländern die Mög⸗ lichkeit gewährt, die empfangene Waare ganz oder theilweise in eigenen Produkten zu bezahlen. .
Von nicht geringerer Wich igkeit, als die Herstellung eines günstigeren Verhältnisses zwischen dem Exportbedürfniß und den Absatzmärkten, ist die Gewährleistung einer größeren Stabilitãt der Zollverhältnisse. Auch diese von der Geschäftswelt mir Recht als eine Grundbedingung für die gedeih iche Entwickelung des internationalen Waarenverkehrs bezeichnete und seit Jahren mit Nachdruck geforderte Stetigkeit in den Zollverhältnissen kann nicht anders 23 26 Wege von Tarifverträgen mit langer Dauer erreicht werden.
Unter diesen Gefichtepunkten schien es für Deutschland ge⸗ boten, unter Fenhaltung des für die einheimische Proxultion — und zwar sowohl die Landwirthschaft wie die Jndustrie — unentbehrlichen Maßes von Zollschutz den Abschluß von Tarif⸗ verträgen anzubahnen und hierdurch der bei dem Mangel aller vertragsmäßigen Schranken zu gewärtigenden gegenseitigen Ueberbietung der europäischen Staaten in der Erhöhung ihrer Zolltarife rechtzeitig vorzubeugen. Wenn die verbün—⸗
en. Regierungen noch Zweifel uber die von ihnen zu verfolgende Vertragspolitik härten haben können, so hätten dieselben Angesichts der s der berufenen Organe des Handels und der Industrie ausnahmslos zu Tage getretenen, auf den Abschluß möglichst umfassen der Tarifverträge mit den euroyaischen Staaten gerichteten Wünsche schwinden müssen.
Es versteht sich von selbst, daß die auf tarifarischem Gebiet zu erstrebenden Vortheile nur durch entsprechende Opfer auf demselben Gebiete erkauft werden können. Indessen war bei der mit dem Zolltarif von 1879 eingeleiteten Zollreform die Even⸗ tualität späterer Tarifverhandlungen mit dem Auslande bereits in das Auge gefaßt und bei dem Ausmaß der Zollsätze mit in Betracht gezogen worden. . . 5
Der Staat, mit welchem an erster Stelle eine Verständigung in der bezeichneten Richtung gesucht werden mußte, war Oester⸗ reich Ungarn. Dieses Land, mit welchem wir durch mannigfache e, , . eng verknüpft sind, steht mit uns auch im regsten wirthschastlichen Verkehr. Nächst Großbritannien nimmt Desterreich Ungarn unter den europäischen Staaten den ersten Platz in der Statistik unseres Außenhandels ein.
Beisp elzweise betrug die Ginfuhr aus
Desterreich · Ungarn in das deutsche Zollgebiet
die Ausf abt aus dem deutschen Zollgebiet nach Desterreich Ungarn
brozente der
Werth in Mark Werth in Mark
Prozente der Gesammt⸗ einfuhr Gesammt⸗ ausfuhr
03 821 000 rund 320 7319090 ,
428 801 000 rund 154 575 665 1889 o37 219 000 123,1 340 762 009 10 1890 ] 588 560 6097, 14,0] 351 oi O7 16. on früher hatten die engen handelspolitischen Be⸗ . des deutschen Zollvereins mit den Ländern der österreichischungarischen Monarchie zum Abschluß umfassender Tarifverträge zwischen beiden Theilen geführt. Der letzte dieser Verträge, derjenige vom 9g. März 1868, bestand bis zum Ende des Jahres 1878 in Kraft. In dem an dessen Stelle getretenen Handels vertrag vom 16. Dezember 1878 ist zum ersten Mal von einer vertragsmäßigen Regelung der Einfuhrzölle Abstand genommen worden, indem dieser Vertrag, abgesehen von gewissen Erleichterungen für den Grenzverkehr, sich im Wesentlichen darauf beschränkte, die beiderseitigen Handelsbeziehungen auf dem i. der meistbegünstigten Nation zu regeln, während im Uebrigen jedem der vertrag⸗ schließenden Theile die volle Freiheit hinsichtlich der Gestaltung der eigenen Zollgesetzgebung gewahrt blieb.
Nahezu auf der gleichen Grundlage beruht der nach Ablauf des letztgenannten Vertrages an dessen Stelle getretene Vertrag vom 23. Mai 18581, welcher in Folge der im Jahre 1887 eingetretenen Verlängerung zur Zeit noch mit einjähriger Kündigungsfrist in Kraft steht. . .
Bei dem Abschlusse des Vertrages von 1878 sowohl, wie desjenigen von 1881 hat man indessen nicht von voruherein auf die Fortsetzung beziehungs weise Wiederanbahnung eines engeren wirthschaftlichen Anschlusses verzichtet. Beiden Ver⸗ tragsabschlüssen sind vielmehr lange und eingehende Verhand— lungen über einen Vertragstarif vorausgegangen, welche in⸗ dessen erfolglos blieben. ; 1.
Inzwischen hat sich bei dem Mangel vertragsmãßiger Schranken die beiderseitige Zollgesetzgebung immer mehr in der Richtung der Absperrung des einheimischen Marktes be⸗ wegt. Wie in Deuischland die Schutz zollgesetzgebung sich ent⸗ wickelte, ist bekannt. In Desterreich⸗Ungarn ist durch die Zollgesetzgebung des Jahres 1878 zunächst ein mäßiger Schutz k. die einheimische Industrie geschaffen worden, welcher schon im Jahre 1882 eine erhebliche Ver⸗ schärfung erfuhr. In noch höherem Maße wurde die deutsche Ausfuhr durch die öͤsterreichischungarische Zollnovelle von 185 di sten 2 für wichtige deutsche Absatzartikel nahezu pro⸗
ibitiv wirkte. —
Unter diesen Verhältnissen hat die Fortentwicklung des wirthschaftlichen Verkehrs zwischen den beiden Nachbar⸗ reichen nicht überall den Erwartungen zu entsprechen vermecht, zu welchen die gesteigerte Produktions und Konsumfähigkeit beider Theile an und für sich wohl hätte be— rechtigen dürfen. Es hat sich daher auf beiden Seiten immer mehr das Bedürfniß nach Wiederherstellung sol vertrags mäßiger Beziehungen geltend gemacht, unter welchen eine gedeihliche Fortentwickelung des gegenseitigen Güter⸗ gustausches zu erhoffen sein würde. So enthielten auch die Berichte der deutschen Handelskammern seit einer Reihe von Jahren fast ausnahmslos den Ruf nach Abschluß eines Tarif⸗ vertrages mit Oesterreich⸗ Ungarn. —
Nunmehr schien der Augenblick gekommen, diesen Wünschen Rechnung zu tragen und jenes engere wirthschaftliche Ver⸗ hältniß beider Lander zu erneuern. war anzunehmen, daß Desterreich⸗ Ungarn ebenso wie Deutschland ein ent⸗ scheidendes Interesse daran haben würde, den dels⸗ politischen limwäljungen, welche das Jahr 1 zu bringen drohte, entgegenzuwirken. Für den Fall, daß es gelingen würde, einen umfassenden Tarifvertrag zwischen beiden, ein Fes Wirthschafts gebiet im Herzen Europas umfassenden ö. zu Stande zu bringen, war zu⸗
1887 1888
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ich die Erwartung berechtigt, daß derselbe zum sationgpunkt fur weitere Tarifverirãäge mit anderen Staaten und dieser untereinander fich gestalten würde, indem Deutschland und Desterreich Ungarn die einander Zugestãndnisse auch dritten Stagien gegen entspr bewilligungen anbieten und diese Staaten dadur konnten, auch ihrerseits an dem System einer auf vertrags⸗ mäßiger Grundlage beruhen den gemäßigten Sandelapolitit festzuhalten und von dem Uebergang zum extremen Pro⸗ te en lee. zu nehmen. 160 erjlgh on der im Sommer 0 . tausch mit i arn zeigte sofort die ã Uebereinstimmung der eitigen Auffassung über die ndelspolitische Lage und über die zu verfolgenden, im Vor⸗ ehenden entwickelten Ziele Die Verständigung über ein meinsames Vorgehen zur Erreichung des gemeinsamen Zieles fiel daher nicht schwer. ; .
Zu Anfang Dezember 1899 konnten die kommissarischen Verhandlungen wegen Abschlusses eines deutsch sterreichisch⸗ ungarischen Handels- und Zollvertrages in Wien eröffnet werden. Bei den zu überwindenden, immerhin nicht unbe⸗ trächtlichen Schwierigkeiten zogen sich die Verhandlungen dem⸗ nächst bis zum Frühjahr d. J hin. ;
Inzwischen hatte der Verlauf der Dinge gezeigt, daß die se , me, welche zur Einleitung der gesammten handels⸗ politischen Aktion geführt, vollberechtigt waren.
Einerseits erfuͤllten sich die Befürch ungen hinsichtlich des Fortbestandes des bestehenden vertragz mäßigen Zolltarifsystems in vollem Umfange.
Frankreich war im Januar d. J zur Kündigung seiner
sämmilichen Tarifverträge auf den 1. Februar 1892 ge— schritten, nachdem die Regierung im Oktober 1890 der Depu⸗ tirtenkammer den Entwurf eines neuen französischen Zoll⸗ tarifs vorgelegt hatte, welcher einen als Aequivalent für die von anderen Staaten zu verlangende Meistbegünstigung gedachten, äußerst hohen Minimaltarif und einen noch höheren zur An⸗ wendung auf die Nichtvertragsstaaten bestimmten Maximal⸗ tarif enthielt. Bei der bisherigen, zur it noch nicht abge⸗ schlossenen parlamentarischen Behandlung Vorlage sind die Tarife noch wesentlich erhöht worden.
In Spanien waren im November 1890 die von der Lommission zur Vorberathung der aktuellen handelapolitischen Fragen ausgearbeiteten Vorschläge der Oeffentlichkeit übergeben worden. Dieselben befürworteten ganz wesentliche Tarij⸗ erhöhungen. Aehnliche Anzeichen einer auf die Förderung der einheimischen Produktion durch hohe Schutzzölle gerichteten Bewegung traten allmählich auch in Portugal zu Tage. Beide Länder folgten sodann im Januar dieses Jahres dem Beispiele Frankreichs in der Lösung ihrer handels vertrags⸗ mäßigen Beziehungen und erstreckten die Kündigung sogar auf die bloßen Meistbegünstigungs verträge. Demzufolge laufen auch die Mehrzahl der europaäischen Handels vertrãge Spaniens und Portugals zum Februar 189 ab. .
In Rumänien, welches seine Tarifverträge bereits im Juni 1890 zum 10. Juli 1891 gekündigt hatte, war ein dem⸗ nächst am 11. Juli 1891 in Kraft getrelener, neuer autonomer
ktarif in Vorbereitung, welcher im Durchschnitt dem bis⸗
3o . vielfach prohibitiven Generaltarif nahe kam, ihn zum
Theil sogar noch überstieg. Von den eurorãischen Handels verträgen Rumäniens fleht zur Zeit nur noch der Meistbegünstigungs vertrag mit den iederlanden, welcher zolltarifarische Bestimmungen nicht enthält, in Kraft.
Die Schweiz endlich hatte Anfangs Februar 1891 ihren Tarifvertrag mit Italien gekündigt. Dieselbe würde un⸗ zweifelhaft auch zur Kündigung der Verträge mit Deutschland und Oesterreich⸗ Ungarn geschritten sein, wenn nicht wir und Desterreich Ungarn mit jener Maßregel vorausgegangen wãren. Für die Kündigung unseres Vertrages mit der Schweiz ist
namentlich die Erwägung maßgebend gewesen, daß mit dem
Wegfalle der Seitens der Schweiz in ihrem Tarifvertrag mit Frankreich gemachten Tariftonzessionen unser Vertrag ein genügendes Aequivalent für die in, demselben von unserer Seite der Schweiz gemachten Tarif konzesfionen nicht mehr bieten würde. Hiernach erlangt auch die Schweiz mit dem Februar 1892 wiederum volle Autonomie hinsichtlich ihrer Zölle. Auch dort hatte die Regierung einen verhãltnißmãßig hohen General⸗Zolltarif vorbereitet, welcher ohne weitgreifende Aenderungen von Ber Bundes versammlung genehmigt und am 15. April 1891 vorläufig veröffentlicht worden ist. Seine definitive Annahme im Wege der Volksabstimmung ist im Oktober 1891 erfolgt.
Mit dem 1. Februar würden demnach, wenn neue Tarif- abmachungen nicht zu Stande kämen, überall die in den europäischen Staaten in neuerer Zeit vorbereiteten, nahezu prohibitiven autonomen Zolltarife in Kraft treten. Nur ein⸗ zelne, auf wenige Pofitionen beschränkte Tarifvertrage, wie diejenigen Italiens mit Deutschland und Oesterreich Ungarn, sowie diejenigen Serbienz und Griechenlands würden eiwas später ablaufen oder, zumeist mit kurzer Kündigungsfrist, vor ˖ läufig noch bestehen bleiben.)
Anmerkung. Die in Betracht kommenden, jum Februar 1892 außer Kraft tretenden Tarifverträge sind folgende:
Tag
Vertragschließende des Ablaufs
g des Abs Staaten Tag des Abschlusses
1
Deuischland · Ec wei. . Spanien
Frankreich · Selgien. Portugal
Schweden · Norwegen. Spanien Schweiß. Niederlande. Spanien · Selgien. .
Mai 1881 1. Februar 1892 November 1888
Inli 1883 . Mai 1885 DOltober 18851 Dezember 1881 3. Mai 1882
J J
dekgl. i 1872 24 Januar 1892 5 November 18388 1 Zebraar 18 * 3 Diesn . 3. Januar 1859 14. ebruar 1897
Bereits im Lagse des Jahres 1891 siad die Tatisperttäge er⸗ .
Andererseits hatte als richtig erwiesen, daß. wenn würde, einen , , mit Stande zu bringen, gleichsam fassende Tarifverträge sich hie Zunächst waren
Desterreich⸗ U nalurgem
abzuschließen. Beide Staaten der unsererseits in Gemeins⸗
talienis
gewünscht wurde, konnte algbald nach dem im Mai d. 3. erzielten Abschlusse der Verhandlungen mit ng un zwar gleichzeitig und gemeinsam von deutscher und von öster⸗ reichisch ungarischer Seite eingetreten werden. Ebenso ö. wegen Er⸗ neuerung und beziehungsweise Erweiterung des deutsch—⸗ belgischen Meistbegünfstigungs vertrages zu einem Tarif-
Ungarn in die Verhandlungen mit der Schweiz, auch Erörterungen mit der belgischen Regierung
vertrage statt.
Die Verhandlungen mit der Schweiz wurden in der diejenigen mit Belgien in der zweiten Hälfte des Juli in Berlin eröffnet. Im August wurden die Verhandlungen mit der Schwei; vertagt, um Zeit für die Verhandlungen zu gewinnen, welche von da ab bis zu mit Italien sowohl von Deutschland wie chen geführt worden sind. iederaufnahme andlungen mit Schweiz stattgefunden, welche ebenso wie die inzwischen fortgesetzten Verhandlungen mit
zweiten Halfte des Mai in Wien,
Anfang November von Desterreich Ungarn in Mün Nach Abschluß der letzteren hat sodann die Pieder der Vrkandlungen mit der
Belgien zu einer Verstãndigung geführt haben.
Die vereinbarten Verträge bilden nach ihrer Entstehungs⸗
6 n. und nech dem bei den Veihandlungen verfolgten iele ein zusammengehöriges Ganze und müssen auch Abm ĩ gemachten Zu⸗ gestãndnisse und der dafür eingetauschten Vortheile e inheit⸗
bei Abwägung der in ihnen deutscherfeits lich betrachtet werden.
Bei Abschluß derselben ist, unter Festhaltung an einem dem pꝛaktischen Bedürfniß Rechnung tragenden Schutze der nationalen Arbeit, die in ihrer Rückwirkung auf unsere ge⸗ sammte Volkswirthschaft, wie oben dargetban⸗ nicht zu unter⸗ der deutschen Industrie Absatzwege zu halten, thunlichst berückfichtigt
Die Zugeständnisse, welcke deutscherseits in den . eit
schãtzen e Nothwendigkeit, nach dem Auslande offen worden.
haben gemacht werden müssen, sind in ihrer Gesammt
nicht unerheblich. Die verbündeten Regierungen sind sich der wirthschaftiichen und finanziellen Tragweite h, ö Zu⸗
E lj in . 2 Sie ndlungen mi o rauf bedacht erforderlichen Tami lzu ge nig? *
Maß zu beschränken. Dies geilt dere auch b züglich der , essirten nden aten Widerstand isten. 9 83 zu leisten
wägung geschehen, daß einerseits ohne ein
auf dem Gebiet der deutschen Agrarzölle d
Oe Ungarn und damit auch die in A
weitere handelspolitische Aktion von vorn
gewesen und daß andererseits nige Maß ni
nach Lage
Neben den auch die deutschen fi er⸗ fahren müssen. .
ngs⸗ itbewerb
ß mit Rücksicht auf
Anforderungen der mit⸗
ugleichheiten in dem Aus⸗ wirthschaftli
halten mußte
r anderen gleich finden ,
ndustrie dur
Grundlagen ihrer Existenz 4 ihres stehen, indirekt und für den v die Vertrãge
einem wesentl
der indu nehmerin besi
*
. . 3 und der Türkei ab⸗ n der Meistbegünstigung, wie sie Deutschland auf Grund der bestehenden Vettrãge und Vereinbarungen in Großbritannien. Schweden⸗ . , , den , , , . . der urtei und Bulgarien gegen Reziprozit enießt,
nichts geůndert worden. . 2. J
sich aber much die Voraussetzung es erst gelungen sein
die ehr 9e ichen
keln , diere fü fee. ung g en, eiteten handels politi ion anzuschließ en. ãhr * cherseits zunächst noch ein Aufschub der Verhandlungen
nd bei den gewesen, die auf, das thunlichst ge⸗ ande ical gen net n, . t andwir i ölle, hinsichtlich deren es der außersten Festigkeit bedurfte, um den i Ermãßigung inter⸗ ieru sich i theilweis . ⸗ x ngen zu einer theilweisen Er⸗ mäßigung derselben entschlossen haben, so ist dies in der Er⸗
Be Zeit
Erhaltung ihrer Kaufkraft angewiesen ist. Besteht in diesem Sinne eine Interesengemeinschaft zwischen den verschiedenen Faktoren unserer Produltion und erscheint die Ermãßigung der agrarischen Zölle als unumgängliche Vorausfetzung für dauernde Sicherftellung vitaler Interessen der Industrie, so wird die Landwirthschaft trotz der Verringerung ihres Zoll schutzes einen erheblichen Nachtheil nicht zu befürchten haben — wohl aber würde andererseits nichts so sehr ihre nteressen gefährden als ein wesentlicher Rückgang der Indu trie, für welchen die induftrielle Bevölkerung ausschließlich die agrarischen Zölle verantwortlich machen kõnnte. Durch die für einen Zitraum von 12 Jabren vereinbarte Gultigkeit der Verträge ist die von der Geschäftswelt so dringend gewünschle Stabilität auf lange Zeit hinaus nach Thunlichkeĩt gesichert Die verbündeten Regierungen geben sich der Ueberzeugung hin, daß die vorgelegten Vertrãgeẽ sich als geeignet erweisen werden, die Handelsbeziehungen des Reichs mit den Vertrags⸗ staaten nicht nur vor gefährlichen Schwankungen und Schädigungen zu bewahren, sondern vielmehr in ihrem be⸗ stehenden Umfange zu erhalten und zu erweitern, sowie daß dieselben den Ausgangspunlt für die wünschenswerthe vertrags⸗ mäßige Sicherstellung unserer Sandels beziehungen zu anderen Staaten bilden werden.“
Die Zollermäßigungen beziehungsweise Zollbefreiungen, welche Deutsch land in den neuen Zollyertrãgen seiner seits zugestanden hat, betreffen in erster Vine eine Reihe iand— wirthschaft licher Artikel: Getreide; frische Weinbeeren; Wein; Hopfen; Butter; Fleisch; Geflügel, Eier und Vieh. Von anderen Naturprodulten sind zu nennen: Holzborke und Gerberlohe; gewisse Kategorien von Bau⸗ und Rutzholz; Dach- schieser; Süd üchte, Olivenöl; Ricinusöl. Unter den Induftrie⸗ Artikeln kommen in Betracht: Malz; gewisse Glaswaaren; Glasperlen; gereinigte und zugerichtete Bettfedern; Säge⸗ waaren; musikalische Instrumente; Galanteriewaaren; Pack.,
„ Druck und Seidenpapier; einfarbige Thonwaaren; Porzellan; grobes Wachstuch; bearbeitete Korallen u. a. m.
Die zolltarifarischen Dest erreich ⸗ Ungarns Zollbefreiungen ( von worden find, betreffen u. Gewãchse; getrocknete und Pflanzentheile, Hopfen; Ochsen Paraffin;
3
1 und Knopf leinene
* Vinsel;
spulen; leisten ug; Glãser;
indung Ingots;
ß; Sen en und Sicheln; geschmiedete
Metalliücher; und gewisse ius unedlen Meiallen; Pianos, Harmoniums 26
ren; echt verfilberte leonis chirme; eine größere Zahl chemischer Produtie, Farb- Kerzen, Zündhölzchen u. s. w. ionen Mark , , jähr⸗ erth der Waarenaus fuhr Deutschlandz garn find für einen Exportwerth von Mark die Zollsätze ermäßigt und für einen Berth von 198 Nillionen M die Zölle gebunden worden. i den k find die Sätze gegenüber dem zur 36 e,, fallin ne fel durchschnittlich In dem mit Itallen vereinbarten neuen Vertrags tarife sind an De land und ebenso auch an Desterreich Ungarn von Italien Zollermãßigungen und Zollbindungen bei 251 Po⸗ y n . . . . ie u ile bewegen sich vorzugsweise au iete der chemischen D r engen der . und Seidenwaaren⸗ Wirft und der Eisenindustrie. Gegenüber dem beste henden eist be gün st igung s tarif sind ita llenischerseits u. A im Zoñ ermäßigt worden: Schwefelgueckfilber; fãrbende Extrarfte aus Farb- kalen und andere Farbftoffe aller Ari Buchdrucker schwarze; baum⸗ wollene Lampendochte; zei Pferdehaar . *
e und
daraus; Wollgewebe aus I 1 Wollgewebe und gewisse wollene Pofamentierwaaren, i ã Gegenstãnde aus Wolle;
wollene teppiche, genähte gewisse ö ö und genähte Gegenstände aus
grobe Besen; NMarmorplatten;
ewisse schmiedeeiserne Röhren, grobe Eisenwaaren, . Raspeln ꝛc., Buchdruckerletiern, Antimon, Näh⸗ und tecknadeln; Farberden; gewöhnliche Oefen und Ofentheile; weiße Thonwaaren und feines Steinzeug; weißes Porzellan; ewisse gemeine Kurzwaaren; musikalische Instrumente; — 2c. aus Kautschuk u. s. w. Von dem 80 —= 190 Millionen Mark betragenden jährlichen Gesammtwerthe der Waarenaus fuhr Deutschlands nach Italien find für einen Werth von etwa 23 Millionen die Zollsätze er—⸗ mäßigt und für einen Exportwerth von ca. 60 Millionen die Zölle gebunden.
Der „Times“ wird aus Sansibar gemeldet, die deutsch⸗ englische Grenzregulirungs-⸗Kommiffion werde sich demnächst in das Innere des afrikanifchen Kontinents begeben, um die Gꝛenze der beiden Einflußsphären von der Küͤste bis zum Victoria⸗Nyanza festzustellen. Der englische Konsul Smith ist zum englischen Kommissar ernannt.
Der Landes-Eisenbahnrath, der am 4 und 5.
d. M. seine zweite dies jährige Sitzung, die letzte der laufenden Wahlperiode, abgehalten hat, wurde bei seiner Eröffnung von dem Minister der öffentlichen Arbeiten begrüßt. Von den auf der Tager ordnung der Verhandlungen siehenden Gegenstãnden erscheinen folgende von allgemeinerem Interesse:
Der Landtag hatte in seiner letzen Seffion die König⸗ liche Staatsregierung ersucht, Ermittelungen darüber anzu⸗ stellen, ob eine Uebertragung der auf den östlichen Staats⸗ eisenbahnen für lebende Thiere in Wagenladungen best eh enden — niedrigeren — Frachtsätze auf den gesammten. Bereich der Staatseisenbahnen sich empfehlen werde. Die Frage ist zunächst in den Bezirks⸗Eisenbahn⸗ räthen erörtert worden. Das hieraus hervorgegangene reich⸗ haltige Material war dem Landeg⸗Eisenbahnrath vorgelegt, der sich gegen die Uebertragung aussprach. Die hauptsächlich von den Ems⸗ und Weserhäfen gewünschte Wiederein führung ermäßigter Ausnahmetarife für den Getreideverfand von deutfchen Rorß— seehãfen nach Rheinland ⸗Westfalen und be⸗ nachbarten Gebieten wurde mit erheblicher Mehrheit vom Landes Eisenbahnrath nicht befürwortet. Eine Reihe von An⸗ trägen zu den allgemeinen Tarifvorschriften der Güter- klassifikation und dem Nebengebührentarif des deut⸗ schen Eisenbahn ütertarifs wurden in Uebereinstimmung mit den Vorschlägen der ständigen Tarifkommission und bes Ausschusses der Verkehrsinteress enten vom Landes ⸗Eisenbahnrath begutachtet. Zu bemerken ist, daß der Landes Eisenbahnrach eine Er— äßigung der für Nachnahmesendungen erhobenen zebühren — auch mit Rücksicht auf die nicht unwesentlichen hiermit verbundenen Ausfälle an Einnahmen — für nicht erfor⸗ derlich erachtete, Eine Erleichterung des Stückgut ver⸗ kehrs beftzrwortete der Landes-Eisenbahnrath in der Weise, daß er empfahl, den 3 Z. bestehenden Ausnahmetar if für Stückgut als Spezialtarif in den deutschen Eisenbahn⸗ gũtertarif aufzunehmen. Ueber den Entwurf eines um—
earbeiteten Betriebs reglements für die Eisenbahnen
eutschlands sprach sich der Landes Eisenbahnrath ein⸗ stimmig dahin aus, daß gegen dessen Einführung vom ee ,. der Verkehrsinteressen Bedenken nicht ob⸗ walteten. Die Mittheilung der Staatsregierung über die seit der letztn Sitzung des Landes C senbahnraths einge uͤhrten Aus— nahmetarife hatte mehreren Mitgliedern des Landes- Eisenbahn- raths Anlaß zur Einbringung des Antrags gegeben: der Landes Eisenbahnrath möge sich dahin aussprechen, daß seiner Ansicht nach mit dem Fortfall der für Einfü hrung eines Aus⸗ nahmetarifs für Getreide⸗ und Mühlen fabrikate en⸗ scheidend gewesenen Verhaältnisse auch der — bekanntlich seit dem 1. September d. J in Geltung stehende — RÄugsnahme— tarif wieder in Wegfall kommen solle. Der Antrag wurde mit großer Mehrheit angenommen. Von ben Ver tretern der Königlichen Staatsreglerung wurde erklärt, daß es 4 in der Absicht der Regierung siege, dem Jandes Eisenbahnrath das Ergebniß der über“ die Wirkungen dieses Tarifs angestellten Ermittelungen in seiner nächsten Sitzung mitzutheilen und vor weiterer Entschließung seine Aeußerung zur Sache einzuholen.
Der General Lieutenant von Holleben, Commandeur der . Garde Infanterie Diiston, hat einen kurzen Urlaub angetreten.
R Ntachdem der Erste Sekretär der Kaiserlichen Botschaft in Paris, Legations⸗Nath von Schoen, dorthin . ij 36 2 6 . der . des be⸗ urlgubten Botschafters Grafen zu Mün ster die Leitung de botschaftlichen Geschäfte übernommen. ö
Der Landrath von Marschall auf Altengottern hat das Amt eines Direltors des Verbandes zur egulirung der oberen Unstrut niedergelegt; an seine Stelle ist der Bürger⸗ meister Wiebe ck zu Langenfalza getreten.
Soeben ist die Amtliche Ausgabe des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Gesellschaften mit beschtãnkter Haftung, in dem Verlage von Fran; Bablen in Serlin W., Mobrenstraße 13/14 erschienen und durch alle Buchbandlungen zu be=
ziehen. Der Ladenpreis pro Exemplar beträgt 2,50 Æ
Oldenburg.
Oldenburg, 4. Dezember. In der heutigen Sitzung der ö ynnobe wurde die Frage einer Revision des
kirchlichen Besteuerungswesens, inebesondere der Heranziehung der Aktiengesellschaften, Forensen ꝛc. zu den kirchlichen Lasten, einer Vorgehen die Entwickelung dieser Angelegenheit auf dem Wege der . Gesetzgebung abzuwarten sein werde.
Erörterung unterzogen und beschlossen, daß vor weiterem
Schwarz burg⸗Nudolftadt. Rudolstadt, 5. Dezember. Der feierliche Einzug Ihrer
Seide; werk aus Kautschuk; Lampen und Lampentheile; Se,, und Slahl in Staͤben rc, .
Durchlaucht der Prinzefsin Anna Luise von Schön⸗