1891 / 299 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 19 Dec 1891 18:00:01 GMT) scan diff

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Für die Zeit vom 1. April 1391 bis zum Schluß des Monats November 1891 sind von Einnahmen (einschließlich der kreditirten Beträge) an Zöllen und gemeinschaft⸗ lichen Verbrauchssteuern, sowie von anderen Einnahmen im Deutschen Reich zur Anschreibung gelangt:

Zölle 268 788 895 6 (gegen denselben Zeitraum des Vor⸗ jahres 2641 486 1606), Tabacksteuer 6 419 882 0 (4 73 864 4), Zuckermaterialsteuer 33 533 198 6 (- 689 2, a, Ver⸗ brauchsabgabe von Zucker 37 901 57 M (4 2333 429 (, Salzsteuer 28 701 915. 6 ( 6275713 d½), Maischbottich⸗ und Branntweinmaterialsteuer 4953 308 6 (42622275 6), Verbrauchsabgabe von Branntwein und Zuschlag zu der⸗ selben S2 Sõ7 588 S (— 743 457 „S), Brausteuer 170l4 526466 (— 159 484 M06), Uebergangsabgabe von Bier 2227235 6 (4263 S; Summe 415 361 398 ( 6762 650 6). Spielkartenstempel 795 216 6 C lI7 S58 M), Wechselstempelsteuer 3476 76 c (* 237 329 ), Stempelsteuer für a. Werthpaviere? 6a 683M (= 1 936 90olcch, b. Kauf- und sonstige Anschaffungsgeschäfte ? 3515 = 1 598 692 ), e. Loose zu Privatlotterien 1 270 324 4 C 33 89 46), Staatslotterien 4 341 S5 M E 361 752 6).

Die zur Reichskasse gelangte Ist-Einnahme ab jiglich der Ausfuhrvergütungen und Verwaltungskosten beträgt bei den nachbezeichneten Einnahmen bis Ende November 1851: Zölle 235 639 471 6 (= 5026769 S6, Tabachsteuer S hẽs 117 40 134543 . 6, Zuckermaterialsteuer 14 21 969 6 C 114 789 469, Verbrauchsabgabe von Zucker 36 78 363 (6 ( 5809 477 4M, Salzsteuer 265 035 003 6 (* 35 484 4), Maischbottich' und Branntweinmaterialsteuer 10 505 593 6 ( 742217 S6), Verbrauchsabgabe von Branntwein und Zuschlag zu derselben 2 457 570 66 C 1850 329 46), Braustẽuer und Uebergangsabgahe von Bier 16351 W 4 0. ( S7 1835 6); Summe 421 147 990 44 ( 6473087 MH). Spielkartenstempel 751 512 s6 ( 35 821 46

Die Kommission für die zweite Lesung des Ent— wurfs eines Bürgerlichen Gesetzbuchs erledigte in den Sitzungen vom 14 bis 17. Dezember die 88. 49 bis jowie die auf die Eintragung der Vereine mit Tendenzen in das Vexeinsregister bezüglichen Vorschläge.

Der Abs. 1 des 5 49 wurde, soweit er über das Schicksal des Vermögens einer erloschenen Körperschaft in erster Linie das Statut entscheiden läßt, gebilligt; verdeutlicht soll werden. daß im Statut die Bestimmung der Anfallberechligten nicht unmittelbar zu erfolgen braucht, sondern insbesondere auch in der Weise vorgesehen werden kann, daß die nähere Bezeichnung einem Beschlusse der Mitgliederversammlung oder des Vor— standes vorbehalten wird. ö. . . .

Für den Fall, daß eine siatutarische Bestimmung über die Verwendung des Vermögens nicht getroffen ist, glaubte die Kommission unter Abweichung vom Entwurf nicht auf die Landes gesetze verweisen, sondern die Anfallberechtigung reichsgesetzlich regeln zu sollen und zwar nach folgenden Grundsätzen. Das Vermögen einer Körperschaft, welche aus⸗ schließlich dem Interesse ihrer Mitglieder zu dienen bestimmt ist, soll unter die beim Erlöschen vorhandenen Mitglieder zu gleichen Theilen vertheilt werden, das Vermögen anderer Körperschaften dagegen dem Fiskus desjenigen Bundes⸗ staats, in welchem sie ihren Sitz haben, mit der Auflage zufallen, das Vermögen thunlichst in einer den Körperschaftszwecken entsprechenden Weise zu verwenden.

Dem dieser Auflage zu Grunde liegenden Bestreben, das Vermögen dem Kömpperschaftszwecke zu erhalten, trug die Kom— mission durch Aufnahme der weiteren Vorschrift Rechnung, daß bei einer Körperschaft mit idealen Tendenzen die Mit- gliederversammlung, sofern das Statut eine Bestimmung über die Anfallberechtigten nicht enthält, die Zuwendung des Vermögens an eine öffentliche Stiftung oder Anstalt mit einfacher Stimmenmehrheit hbeschließen kann. Die Prüfung der von einer Seite angeregten Frage, ob diese Regelung sich auch für die zur Zeit des Inkiaft— tretens des Gesetzbuchs bestehenden Körperschaften eigne, blieb der Berathung des Einführungsgesetzes vorbehalten. Hin⸗ sichtlich der Ueberleitung des Vermögens auf die Bezug— berechtigten wurde die Liquidation in Abweichung von der Vorschrift des Abs. 2 des 8. 49 für alle Falle vorgeschrieben, in welchen das Vermögen nicht an den Fiskus fällt. .

Die in den §§ 50 bis 56 enthaltene Regelung des Liquidationsverfahrens blieb im Wesentlichen unbeanstandet. Der 5. 55 erschien gegenüber dem §. 50 Abs. 4 verb. mit F. 47 entbehrlich. Abweichend von dem zu 8. 44 Abs. 5 ge⸗ faßten Beschlusse, nach welchem die Entscheidungen des Vorstandes nach Stimmenmehrheit ersolgen, oll beim Vorhandensein mehrerer Liquidatoren an dem Erforderniß der Stimmeneinheit fest gehalten und dies durch Aufnahme eines Zusatzes zum Aus drucke ge⸗ bracht werden. Im Uebrigen wurden noch einige, vor— wiegend redaktionelle Aenderungen vorgenommen, welche durch die beschloss'ne Ausdehnung der Liquidation sich erforderlich machten. Der den Konkurs über das Vermögen einer Körperschaft behandelnde 5. 57 wurde in die Konkursordnung verwiesen. Der zu §8. 44 Absatz 2 gefaßte Beschluß, wonach die Bestellung des Vorstandes, so— weit nicht im Statut ein Anderes bestimmt ist, jeder Zeit widerruflich sein soll, erfuhr nachträglich eine Ergänzung da⸗ hin, daß durch statutarische Bestimmung die Zulässigkeit des Widerrufs auf die Fälle beschränkt werden kann, in welchen ein wichtiger den Widerruf rechtfertigender Grund vorliegt; ein solcher Grund soll als vorliegend insbesondere dann an“ zunehmen sein, wenn der Vorstand sich grober Pflichtwer— lesungen schuldig macht oder wenn er zur ordnungs mäßigen Geschafte führung unfähig geworden ist. .

Mehrere Anträge, welche beiweckten, die Rechte stellung der⸗ jenigen Vereine, welche die Rechte fahigkeit nicht erlangt haben, besonders zu regeln, wurden bis nach Erledigung des Gesellschafts rechts zurückgestellt. Die Berathung wandte sich sodann zu der Eintragung der Vereine mit idealen Tendenzen in das Vereinsregister und den sich anschließenden Fragen.

demselben Orte oder in derselben Gemeinde bereits bestehenden eingetragenen Vereine; Statutbestimmungen über den Eintritt und Austritt der Mitglieder, über die von diesen zu leistenden Beiträge, über die Zusammensetzung des Vor⸗ standes, über die Voraussetzungen und die Form der Berufung der Mitglieder Versammlung, sowie über die Beurkundung der gefaßten Beschlüsse. Die Anmeldung des Vereins bei dem Amtsgericht Behufs Eintragung hat durch den Vorstand zu erfolgen. Der Anmeldung sind beizufügen: das von mindestens sieben Mitgliedern unterzeichnete Statut nebst einer Abschrift desselben, eine Abschrift der Urkunde über die Bestellung des Vorstands und ein Verzeichniß der dem Verein angehörenden Mitglieder. .

Zu einer eingehenden Erörterung gab die Frage Veran⸗ lassung, ob den vom Standpunkte des öffentlichen Rechts gegen die in Aussicht genommene Erleichterung des Eiwerbs der Rechtsfähigkeit erbobenen Bedenken dadurch abzuhelfen sei, daß vor der gerichtlichen Eintragung des Vereins die Sache zur Kenntniß der zuständigen Verwaltungsbehörde gebracht und dieser ein Einspruchs reckt für gewisse Falle gewährt werde. Das Ergebniß der Berathung war:; das Amtsgericht soll zunächst prüfen, ob den im Gesetz für die Eintragung aufgestellten Voraussetzungen genügt ist, und, Falls dies nicht der Fall ist, das Eintragurgsgesuch unter Angabe der Gründe zurückweisen. Ist den bezeichneten Voraussetzungen genügt, so hat das Amtsgericht Las Eintragungsgesuch der nach den Landes⸗ gesetzen zuständigen Verwaltungsbehörde mitzutheilen. Diese kann gegen die Eintragung Einspruch erheben, wenn der Ver— ein nach dem öffentlichen Vereinsrecht unerlaubt ist oder ver⸗ boten werden kann, oder politische, sozialpolitische oder reli—

giöse Zwecke verfolgt. Wird Einipruch erhoben, so

bleibt die Eintragung ausgesetzt; das Amtsgericht hat den Einspruch dem Vorstande mitzutheilen. Der Einspruch kann im Wege des Verwaltunaastreit⸗ verfahrens und, wo ein solches nicht besteht, im Wege des Rekurses nach Maßgabe der 85 20, 21 der Gewerbeordnung angefochten werden. Die Eintragung ist erst zulässia, wenn seit der Mittheilung des Gesuchs an die Verwaltungs behörde sechs Wochen abgelaufen sind und Einspruch nicht erhoben oder der erhobene Einspruch endgültig verworfen ist. . Anlangend den Inhalt der Eintragung, so sollen im Register der Name und der Sitz des Vereins, das Datum des Slatuts und die Mitglieder des Vorstandes angegeben werden. Ferner sollen, wenn die Vertretungsmacht des Vorstandes durch die Verfassung beschränkt ist, diese Beschränkung und, wenn der Vorstand aus mehreren Personen bestebt, die Be⸗ stimmungen eingetragen werden, welche für die Willenserklä— rungen des Vorstandes gelten. . . Nach erfolgter Eintragung ist das Statut, mit der Bescheinigung derselben versehen, zurückzugeben, während die

Abschrift des Statuts nach vorgängiger Beglaubigung sammt den übrigen Schriftsücken bei Gericht aufvewahrt wird. Mit der Eintragung erhält der Nime des Vereins die zusätliche Bezeichnung „eingetragener Verein“. Das Amtsgericht hat die Eintragung zu veröffentlichen. -

Jede Aenderung in der Zusammensetzung des Vor⸗ standes sowie die Wiederwahl eines früheren Vorstands⸗ mitgliedes ist zur Eintragung in das Vereineregister an— zumelden. Eine nicht eingetragene Aenderung kann von dem Verein einem Dritten nicht entgegengesetzt werden, es sei denn, daß der Dritte die Aenderung kannte; anderer— seits muß der Dritte die eingetragene Aenderung gegen sich gelten lassen, wenn er nicht nachweisen kann, daß er sis weder kannte noch kennen mußte. Gleiche Folgen soll die Nichteintragung bezw. Eintragung haben bei einer Beschränkung der Vertretungsmacht des Vorstandes sowie bei der Feststellung besonderer Grundsätze für die Gültigkeit der Willenserklärungen eines mehrgliedrigen Vorstandes. Zur Legitimirung des Vorstandes Behörden gegenüber genügt ein Zeugniß des Amtsgerichts über die Eintragung. Aenderungen des Statuts bedürfen zu ihrer Wirksamkeit gleichfalls der Eintragung; die Eintragung ist nur zulässig, wenn die zu— ständige Verwaltungsbehörde Kenntniß von der Aenderung genommen und von dem oben bezeichneten Ein spruchsrecht keinen Gebrauch gemacht hat. Im Uebrigen ist dem Vorstande noch zur Pflicht gemacht, dem Gericht auf dessen Verlangen zu jeder Zeit ein Verzeichniß der Vereinsmitglieder einzu— reichen.

. die Beendigung der Rechtefähigkeit, so soll zu den allgemeinen Erlöschungsgründen als Spezial vorschrist hinzutreten, daß das Amtsgericht, wenn die Zahl der Mit⸗ glieder eines eingetragenen Vereins unter drei herabsinkt, auf Antrag des Vorstandes und, wenn der Antrag nicht binnen drei Monaten gestellt wird, von Amtswegen nach An— börung des Vorstandes die Auflösung auszusprechen hat. Als allgemeiner Erlöschungsgrund für alle Koörperschasten wurde sodann noch aufgestellt: Die Körperschaft kann auf— gelöst werden, wenn sie im Widerspruche mit den im Statut angegebenen Zwecken einen auf einen wirthschaftlichen Ge— schäftsbetrieb gerichteten Zweck verfolgt oder durch gesetz— widriges Verhalten ihres Vorstandes oder durch gesetzwsdrige Beschlüsse das Gemeinwohl gefährdet; hat die Koörperschaft nach ihrem Statute keinen politischen, soziaspolitischen oder religiösen Zweck, so kann die Auflösung auch dann erfolgen, wenn sie einen solchen Zweck verfolgt. Das Verfahren und die Zu⸗ ständigkeit der Behörden soll sich entsprechend dem 5. 79 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes gestalten.

Das Erlöschen eines eingetragenen Vereins ist, abgesehen von dem Fall dez Konlurses, in das Register einzutragen. Werden Liquidatoren ernannt oder tritt eine Aenderung in der Zusammensetzung derselben ein oder besteben besondere Grundsätze jür die Gültigkeit ihrer Willenserklärungen, so ist dies ebenfalls in das Register einzutragen.

Schließlich fanden noch Bestimmungen Aufnahme über die Oeffentlichkeit des Registers, über die Art und Weise, wie der Vorstand bezw. die Liquidatoren die ihnen obliegenden Anmeldungen zum Register zu bewirken hoben, sowie über die Besugniß des Gerichts, den Vorstand und die Liquidatoren zur Befolgung gewisser Vorschriften durch Ordnungsstrafen anzuhalten.

Nachdem hiermit die in Gemäßheit des früheren Be⸗

Die Voraussetzungen der Eintragung wurden folgenderweise festgestellt: Wesentliches Eiforderniß für die Gultigkeit der Eintragung ist ein Statut, welches— Namen, Sitz und Zweck des Vereins enthalten und ergeben muß, daß der Verein eingetragen werden soll. Neglementäre Er⸗ fordernisse, ohne deren Vorliegen zwar die Ein⸗ tragung nicht ersolgen soll, deren Fehlen aber die gleichwohl erfolgte Eintragung nicht hinfällig macht, find; ein Bestand von mindestensz 7 Mitgliedern;

deutliche Unterscheidung des Namens von den Namen' der an

schlusses eventuell vorgenommene Durchberathung einer reicht gesetzlichen Regelung der Körperschaften zu Ende geführt war, trat die Kommission in die Erörterung der grundsätzlichen Frage ein, ob im B. G.⸗-B. die Entstehung und der Verlust der juristischen Persönlichkeit in Ansehung der privatrecht— lichen Körperschasten geregelt werden solle, oder ob es bei dem die Frage aus dem Bereich der Kodifikation aust— scheidenden Standpunkte des Entwurfs zu bewenden habe. Nach eingehender Erwägung der Gründe für und wider entschied

die Mehrheit zu Gunsten der reichsgesetzlichen . Maßgabe der bisher eventuell an⸗ genommenen Bestimmungen.

Zur Beachtung bei der Anwendung der Vorschriften unter Nr. 3 und 6 des Artikels II der Branntweinsteuer⸗ Novelle vom 8. Juni 1891 hat der Finanz- Minister bestimmt, daß die darin für landwirthschaftliche Brennereien vorgesehene i monatliche Betriebsfrist schon dann alz gewahrt gilt, wenn nach dem stattgehabten Betrieb für die Zeit vom LSeptember des einen Jahres bis zum 15. Jmi des nächsten Jahres einschließlich nicht mehr als 255 Tage als Ein⸗ maischungstage für die Brennerei in Ansatz zu bringen sind.

Die Bevollmächtigten zum Bundesrath, Kaiserlicher Unter⸗ Staaissekretär von Schraut und Königlich bayerischer Ministerial-Rath Heller, sind von Berlin wieder abgereist.

Der General-Lieutenant von Krosigk, Inspersteur der L. Kavallerie Inspektion, hat einen Urlaub nach Werna bei Ellrich angetreten.

Hannover, 18. Dezember. Nach Erledigung der Wege⸗ ordnung nabm der Provinzial-Landtag in seiner heutigen Sitzung folgende Anträge an: .

„I Die Frage, ob und eventuell in welcher Weise die bestebende Schließung des Etats von Provinnalftraßen zu beseitigen ist, wird zu nochmaliger Prüfung an den Provinzial⸗Ausschaß bejw. daz Landes ⸗Ditektorium zurückverwiesen und der Provinzial · Ausschuß beauftragt, dem rächsten Pfovinzial / Landtag über das Ecgebniß dieser Prüfung unter eventueller Vorlegung der ron ibm beschlossenen An- näge zu berichten. . ö

2 Die Königlich Staatsregierung zu ersuchen, eine amtliche Zusammenstellung des nach Verabschiedung dieser Wegegesetznovelle in der Provinz Vannover geltenden Wegerechts aufstellen zu lassen und ir der Gesetz Sammlung zu veröffentlichen.“

Es wurden sodann eine Anzahl Schreiben über Ver⸗ handlungen und Beschlüsse des Landtags an den Königlichen Ober Präsidenten verlesen und genehmigt. 2

Der Provinzial-Landtgg wurde darauf durch den König⸗ lichen Kommissarius, Ober⸗-Präsidenten der Provinz Hannover, Wirklichen Geheimen Rath Dr. von Bennigsen mit folgender Rede geschlossen:

Hocgeebrte Herren! ̃ Nach Beratkbungen während mebr als zwei Wochen haben Sie Abre dies jäbrigen Arbeiten beendigt. . Obwohl die Finanzlage der Probinz sich aus verschiedenen Gründen in den lätzten Jahren weniger günstig gestaltet hat, ist es doch möglich gewesen, in dem Hausbaltevlan für das nächste Jahr eine Reibe von wünschenswertben Ver beßserungen vorzuneh nen, insbesondere notbwendig gewordene Er⸗ höhnngen der Gebälter einzelner Beamten und Beamtengrupven ein treten 3j für eine Ar zahl gemeinnütziger und wohltbätiger Institute die bisher immer nur für ein Jabt aus den Ueberschüssen des Vorjabres gewährten Beibülfen durch Aufnabme in den Etat Tauernd sicher zu stellen, sowie zu den Kosten der Vorarbeiten für den Rbein. Weser ElbeKanal einen nambaften Beitrag zu bewilligen.

Für den Landstraßen. und Gemeindewegebau stand Ibnen im nächsten Jabte noch ein Rest aus der letzten Wegeanleibe zur Ver— fügung, welcher freilich Aufwendungen in der bisberigen Höhe neben den übrigen bereiten Mitteln nicht mehr gestattete. Der nächste Landtag wird sich voraussichtlich von Neuem mit dieser wichtigen Frage zu beschäftigen hasen. Dabei werden die von Ibnen beschlos⸗ senen Anträge auf Abänderung einer Reihe von Beftimmungen der seltenden Wegegesetze, deren fergfältiger Prüfung Seitens der König lichen Staatsregierung Sie sich versickert balten dütfen, von eingrei⸗ fender Bedeutung werden, sobald die Gesetzgebung denselben Folge gegeben haben wird. . U

Ibten Antrag, daß bei Vertheilung der Kosten des Landarmen ˖ und Korrigendenwesens fortan nur die Einkommensteuer zu Grunde gelegt werde, werde ich den Herren Ressort Ministera zur Entscheidung vorlegen, exinnere aber daran, daß ein gleicher Antrag bereits wieder⸗ bolt abgelehnt worden ist.

Einem mir ausgedrückten Wunsche, die beantragte Aus dehnung des Krankenversickerungkzwanges auf die Dienstboten einschließlich des in der Land, und Forstwirtoschaft beschäftigten Gesindes betreffend, bin ich gern durch eine Befürwertung des Inhalts der von Ionen beschlossenen Petition an den Reichstag bei den Herren Refsort⸗ Ministern nachgekommen. . .

Auf Geund detäz § 25 der Peovinzialordnung schließe ich den 25. Hannoderschen Prodbinzial⸗Laadtag. ö

Nach dem Schluß dieser Ansprache brachte der stell⸗ vertretende Vorsitzende des Provinzial Landtags, Ober Bürger⸗ meister Lauenstein zu Lüneburg ein dreimaliges Hoch auf Seine Majestät den Kaiser und König aus, in welches die Versammlung lebhaft einstimmte.

Bayern.

München, 18. Dezember. Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Luxemburg traf nach der „Allgem. Ztg.“ heute Vormittag hier ein und setzte sofort die Reꝛise nach Tölz weiter fort. Von Tölz begiebt sich der Großherzog nach Schloß Hohenburg, wo seine Schwiegermutter, die Prin⸗ zessin Marie von Anhalt, erkrankt ist.

In der heutigen Sitzung der Kammer der Reichs⸗ räthe kündigte der Finanz Minister Freiherr von Riedel an, daß gleichzeitig mit der Vorlage Über die Aufbesserung der Beamtengehälter eine Novelle über n, n, , m, dem Landtage zugehen werde. Die Negierung hoffe, da dadurch die Annahme der Gehalts aufbesserung der Kammer erleichtert werde. Seine Königliche Hoheit der Prinz Ludwig trat, wie der „Köln. Zig.“ berichtet wird, im Laufe der Sitzung lebhaft in zweimaliger Rede für die Kanalisirung des Mains bis Bamberg ein. Der Minister Freiherr von Crailsheim befürchtete havon eine Schäpigung der Schiffahrt und der Flößerei und hielt die Frage noch nicht für spruchreif., Der Prinz Ludwig erwiderle, dem be stehenden Wassermangel vermöge die moderne Technik durch Schleusen abzuhelfen, und vecwies auf das, was in Norb⸗ deutschland Alles für Hebung der Wasserstraßen neben den Bahnen geschehe. Was am Rhein und der Elbe möglich sei, müsse auch am Main gelingen. Die Mainschiffahrt könne sich in ihrem jetzigen Zu⸗ stande nicht halten; daß am Eade des 19 Jahrhunderts noch Schiffe von Menschen aufwärts gezogen werden, sei ein Anachronismus. Aufwärts könne die Kette helfen. Der Prinz Ludwig regte auch die Bildung einer Genossenschaft der Mainschiffer an. Im weiteren Verlauf der Sitzung nahm die Kammer, wie ‚W. T. B.“ meldet, einslimmig bie Forde⸗ rungen für Telegraphen⸗ und Telephonanlagen an und ge⸗ nehmigte eine Reihe kleinerer Etatz nach den von der Kammer gefaßten Beschlüssen.

Die Kammer der Abgeordneten brachte nach der »Allg. Ztg.“ in ihrer gestrigen Abendsitzung die] General⸗ diskussion über den Etat des Ministeriums des Innern mit einer Rede des Ministers Freiherrn von Feilitzsch zum Abschluß, in welcher er die in der Diskussion vorgebrachten Anregungen erledigte. Der Minister bezeichnete hierbei u. A. die Frage einer Aenderung der pfälzischen Jagdgesetzgebung für noch nicht spruchreif; an der durch die Reichsgesetzgebung geschaffenen Belastung durch die Invaliditätsversicherung lasse sich nichts ändern, doch werde das Urtheil mit Eintrütt der Wirkungen des Gesetzes sich günstiger gestalten. Die bayerische Landwirthschaft befinde sich nicht in dem beklagens werthen Zustande, wie dies nach den Darlegungen des Abg. Zott scheine. Jede Anregung sei der Regierung willkommen und werde thunlichste Berücksichtigung finden. In der folgenden Spezialdebatte wurden eine Reihe Petitionen erledigt; der Abg. Jos. Wagner wünschte eine liberalere Gestaltung der Einsichtnahme von Archivalien, welche der Minister zusicherte.

Oesterreich⸗ Ungarn.

Gegenüber einer gestern früh von der „Neuen Freien Presse“ gebrachten Meldung von Konferenzen zwischen dem Minister⸗Präsi denten Grafen Taaffe und den Abga. Dr. von Plener und von Chlumecky, in Folge deren Graf Taaffe beabsichtige, dem Kaiser die Ernennung eines Mitgliedes der vereinigten deutfchen Linken zum WMinister ohne Portefeuille vorzuschlagen, stellt die Presse“ von gestern Abend fest, es hätten that⸗ sächlich zwischen dem Minister-Präsidenten' und den genannten beiden Abgeordneten Verhandlungen statt— gefunden; über ihr Ergebniß sei jedoch nichts bekannt, zumal die streng vertraulichen Konferenzen unter Ausschluß jeder anderen Persönlichkeit nur zwischen den drei Genannten statt⸗ gefunden hätten. Auch die übrigen Abendblätter besprechen den Eintritt eines Mitgliedes der vereinigten deutschen Linken als Minister ohne Portefeuille in das Kabinet Taaffe als sehr wahrscheinlich. Das „Fremdenblatt“ und die „Neue Freie Presse“ bezeichnen die Annahme, daß der Abg. von Plener hierzu berufen werden solle, als unzutreffend.

In der gestrigen Vormittags-Sitzung des Aus schusses

des Abgeordnetenhauses zur Vorberathung der Handel s⸗ verträge erklärte nach einer Meldung des „W. T. B.“ der Seklions Chef von Wittek, wenn als Nachtheil hervor⸗ gehoben worden sei, daß Deutschland sich billigerer Eisenbahn— tarife auf den österreichisch- ungarischen Eisenbahnen bei dem Export nach dem Orient werde bedienen können, so stehe dem das große Interesse Oesterreich- Ungarns gegenüber, sich bei der Beförderung von Zucker und Getreide d'r nach Norden und Westen führenden Eisenbahnen Deutschlands eben— falls unter den gleichen Bedingungen bedienen zu können. Auch die Refaktien seien in die Tarife einzubeziehen; die Re— gierung werde jedoch bestrebt sein, die Refaktien möglichst ein⸗ zuschränken. Im weiteren Verlauf der Berathung sprachen sich fast sämmtliche Reoner zu Gunsten der Handela verträge aus. Der Abg. Schu klje erklärte, die Slovenen stimmten der in dem letzten Dezennium befolgten zußeren Po⸗ litik zu und nähmen den Dreibund an, weil sie darin eine Garantie für den Frieden Europas erblickten. Der Hinweis, daß die Handelsverträge dieses Friedensbündniß noch kräftigen würden, bestärke die Slovenen in ihrem Entschlusse, für die Verträge zustimmen. Der Abg. Bareyther erklärte im Namen der Deutschnationalen, daß auch sie für die Ver⸗ träge stimmen würden. Der Abg. Jeds zejowiez hob hervor, daß der wirthschaftliche Friede ebenso wichtig wie der politische sei; jeder Volksvertreter müsse in der Ueberzeugung, daß der wirthschaft⸗ liche Friede zur Siärkung des Dreibundes, dieser Basis der österreich sch:ungarischen Politik, beitrage, für die Verträge stimmen. In der Abendsitzung erkannten die Abgg. Schorr und Rolsberg die der Landvirthschaft in den Verträgen gewährten Vortheile an. Der Abg. Rainer sprach sich im Interesse einer friedlichen Gestaltung des Ver⸗ hältnisses zu den Vertragästaaten für die Verträge aus. Der Abg. Tekly behauptete, Oesterreich sei wieder einmal von Deutschland üÜbervortheilt worben. Die Abgg. Popper und Menger befürworteten das baldige Zustandekommen eines rumanischen Handelsvertrages. Bei der Berathung über den Antrag des Prinzen Tiechtenstein auf Einholung der Gutachten der Handels— kammern und Gewerbegenossenschaflen dankte Der Minister von Zaleski dem Ausschuß für die gründliche, einsichts volle und rasche Berathung der Verträge, sowie für die damit be— wirkte Förderung der großen historischen Bedeutung des Werkes. Der Minister wiederholte sodann die Aeußerung des Handels— Ministers Marquis de Bacquehem, das Ergebniß der Ver— handlungen dürfe durch Bestrebungen vom Standpunkte ein— zelner Interessen nicht gestört werden. Die Einholung neuer Gutachten sei zwecklos, da eine praktische Verwerthung von den der Regierung bekannten genossenschaftlichen Wünschen in den Verträgen selbst enthalten sei. Hierauf wurde der Antrag des Prinzen Liechtenstein, vorher die Handelskammern wegen der Verträge zu befragen, gegen die Stimme des Antragstellers ab⸗ gelehnt. Der Ausschuß schritt hierauf zur Abstimmung. Es wurden die Handels verträge mit Deutschland, Belgien und der Schweiz mit 25 gegen die Stimmen ber Abgeordneten Prinz Liechtenst in, Tekly, Wohanka, der Handels vertrag mit Italien mit 22 gegen 6 Stimmen angenommen. Der Abg. KlaiTe meldete zu dem italienischen Vertrage ein Minoritäts⸗ votum an, das die Regierung auffordert, neue Verhandlungen einzuleiten. Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Hallwich gewählt. Dann hob der Vorsitzende Schwegel die dankens⸗ werthe Leistung des Ausschusses hervor und sprach die Hoffnung aus, daß die Anträge des Ausschusses Seitens des Hauses angenommen würden. Er schloß mit den Worten: „Möge das segensreich inaugurirte Werk den durch die Verträge ver⸗ bundenen kern eine Quelle neu belebender, schaffensfroher Arbeit und Thätigkeit sowie ein wahres Bollwerk des Friedens werden.

Bei den Landtagsersatzwahlen im Trentino wählten die Städte Trient und Roveredo wieder drei An' hänger der Abstinenzpolitik zu Abgeordneten.

Im un garifchen Unterhause hat vorgestern die Spenlaldebatte uber den Gesetzentwurf wegen Regelung der Pensionsbezüge der Volksschullehrer begonnen. Bei 8. 2 wurde nach einem Bericht der „Presse“ das Amendment. des Ministers Grafen Efäaky, bängch Lehrer im fünfundsechzigsten Lebensjahre in jedem Falle die volle

Vension erhalten, angenommen. 5. 3 wurde auf Antrag des Ministers durch die Bestimmung ergänzt, daß im Mobilisirungsfalle die im Heeresdienst oder in der Kriegshaft verbrachte Zeit eingerechnet werde. Bei §. 4 wurde ein von dem Abg. Franyi beantragtes Amendement, welchem auch der Minister zustimmte, wonach bei Feststellung der Pension die Durchschnittsziffer der Schulgebühren von fünf Jahren eingerechnet werde, angenommen. Die Debatte wurde bei S.) abgebrochen. Großbritannien und Irland.

Dem „New-⸗York Herald“ ist ein telegraphischer Bericht über Unruhen auf der zur westindischen Inselgruppe ge— hörigen Insel St, Vincent zugegangen. Den Anlaß dazu soll der Versuch der Regierung geboten haben, die Zahl der Appellationsrichter von vier auf drei herabzusetzen. Dies habe bei der Bevölkerung große Erbitterung hervorgerufen. In der Meldung heißt es dann weiter:

Die Proteste der Bevölkerung waren nutzlo? und der Gouverneur empfing von dem britischen Kolonialamt die Weisung, den betreffenden Erlaß durchzuführen. Als der Gouverneur von Grenada eintraf, folgte ibm das Volk unter lauten Verwünschungen und wildem Se“ brei bis zum Regierungsgebäude, in welches er feine Zuflucht nahm. Der Gouverneur citirte darauf die Kriegsschaluppe Buzjard von Barbados herbei, welche ald darauf vor Ter Hauptstadt ron St. Vircent, Kingstown eintraf. Kapitän Browne begab sich ans Land, wurde jedoch von dem Mob verfolgt und mit Steinen bom⸗ bardirt., wobei er mehrere nicht unerbeblice Verletzungen empfing. Die Haltung der Menge warde so drohend, daß dreißig Matrosen landen mußten, welche die Straßen auf kurze Zeit von den Aufrũhrern säuberten. Die Unruben erneuerten sich am Abend, als Kapitãn Browne das Regierungsgebäude verließ. und es wäre zweifellos zu Blutvergießen gekommen, wenn nicht weitere siebzig Matrosen mit einem Nordenflocht ˖ Geschütz erschienen wären und die Ordnung wieder bergestellt hätten Der Gouverneur berief kierauf Tas Legia latur⸗ Gonseil ein, in welchem der Antrag von der amtlichen Majoritãt gegen das einstimmige Votum der nichtamtlichen Mitglieder an⸗ genommen wurde.

Frankreich.

Paris, 19. Dezember. Der Deputirte Laon Say wird, wie verlautet, nächsten Montag ein Amendement zum Zoll⸗ gesetzentwurf beantragen, in welchem die Verlängerung der bestehenden Handels verträge auf ein halbes Jahr festgesetzt wird. Die Regierung soll dadurch Zeit zu neuen Verßandlurgen gewinnen. Der Devutirte Delonele und Genossen würden einen Antrag auf Vertagung der Berathung des gesammten Zollgesetz es einbringen.

Der Bischof von Annecy hat nach der „Köln. Ztg.“ aus Anlaß der Kammerverhandlung einen Brief an) den Minister-Präsidenten de Freycinet gerichtet, in welckem er die religibsen Rechte auseinandersetzt. Da die Bischöfe die Ueberzeugung gewonnen hätten, der christliche Glaube sei in Gefahr, so müßten sie an das Bibelwort denken: „Urtheilt selbst, ob es recht, daß wir uns vor den Menschen meh: beugen als vor Gott“. Hoffentlich, so schließt der Bischof, werde er nicht gezwungen sein, zwischen den Geboten Gottes und den Gesetzen der Menschen zu wählen.

Rußland und Polen.

Die Pelersburger Zeitung „Nowoje Wremja“ giebt in einer Besprechung des Konflikts zwischen Bulgarien und Frankreich der Meinung Ausdruck, daß das Recht auf Seiten des Letzteren sei, indem sie die prinzipielle Wichtigkeit der Respektirung der Kapitulationen betont. Wenn Feankreich nachgäbe, so würde es einen in Egypten gefährlichen Präzedenzfall schaffen. Das Blatt meint, Frank—⸗ reich werde sich nicht auf die Abberufung seines diplomatischen Vertreters in Sofia beschränken können, und nimmt an, der franzöfische Botschafter in Konstantinopel Cambon werde dem Sultan nicht die Nethwendigkeit verhehlt haben, daß die französische Regierung noch weitergehende Maßnahmen ergreife.

Wie die Köln. Itg.“ meldet, ist der Eommandeur des IV. Armee Corps in Minsk, Petroschewsky zur Ver⸗ fügung des Kriegs Ministers gestellt worden.

Italien.

Die Deputirtenkam mer hat am Mittwoch die Be⸗ rathung des sogenannten Sperrgesetzes begonnen. Man wird sich erinnern, daß durch ein am 23. November publizirses Königliches Dekret (val. Nr. 277 d. Bl) die Zölle auf Bier. Zucker und Spirituosen und gleichzeitig die Steuern für die Erzeugung dieser Artikel namhaft erhoht worden sind. Die Verme hrung der Staatseinnahmen, welche sich aus diesen am 30. v. M. in Kraft getretenen Erhöhungen ergeben soll, wird auf 17 Millionen Lire veranschlagt. Es handelt sich nun darum, das Königliche Dekret durch die Zustimmung der Kammer in ein Gesetz zu verwandeln, d. F. die Indemnitãt der Kammer für das Ministerium zu erhalten, welches die Verantwortung für das Dekret auf sich genommen hat. Der Beginn der Debatte trug, wie dem „Hamb. Torr.“ berichtet wird, durch das Eingreifen Criepiis einen stürmischen Charakter. -Der Minister-Präsident Marchese di Rudini batte die von Imbriani gestellte Vorfrage bekämpft und ein Vertrauens votum gefordert. Da erhob sich Crispi und be— zeichnete dies als eine Vergewaltigung der Kammer. Rudini warf Criepi vor, sich hinter der Vorfrage zu ver⸗ schanzen, um der Diskussion zu entgehen, worauf Crigpi eine persönliche Beleidigung gegen Rudini richtete. Dies rief den lebhaften Protest einer starken Majorität hervor, die die Ausführungen Rudini's beifällig aufnahm. Vor der Abstimmung zog Imbriani zur Ueberraschung Aller die Vorfrage zurück, weil er eine große Mehrheit für die Regierung voraussah. Die sachliche Diskussion war zunächst nur unbedeutend. Gestern setzte die Kammer die Berathung fort. Ez sind nicht weniger als sechzehn verschiedene Tagesordnungen beantragt worden.

Wie die „Agenzia Stefani“ aus Mas so vah meldet, ist

durch einen gestern dort veröffentlichten Erlaß der Kriegs

zu stand in der gesammten Kolonie Eritrea vom I. Januar 1892 an aufgehoben worden.

Der Bischof von Genf Kardinal Mermillod ist am Dienstag in Rom angekommen, um dort, wie er selbst sagt, sein Ende zu erwarten. Der 87; jährige Greis leidet schwer am Magenkrebs, und die Aerzte halten seinen Zustand für hoffnungslos.

Eyanien.

rinz Albrecht von Preußen besuchte, wie * ö aus . meldet, gestern den Escorial und

beabsichtigt sich heute nach La Granja zu begeben. Schweiz. Ueber die Sitzung der Vereinigten B undes versammlung vom 17. Dezember, in welcher die Neuwahl

eines Bundesrathamitgliedes sowie eines Bunde s⸗Präsidenten und Vize Präsidenten vorgenommen wurde, entnehmen wir dem Bericht des Berner „Bund“ Folgendes: Zur Verhand⸗ lung gelangte zunächst das Entlassungsgesuch des Bundes⸗ Präsidenten Welti. Nachdem Prasibenk Lachenal das Ent⸗ lassungs gesuch verlesen, verlangte Göttis heim, Präsident des Ständeraths, das Wort zu einer längern Ansprache, in welcher er der Verdienste Welti's um die Eidgenossenschaft gedachte und zum Schlusse den Antrag stellte, es sei dem Gesuche zu entsprechen und dem Bundesrath Welti für die geleisteten aus⸗ gezeichneten Dienste der Dank auszusprechen durch Ueber⸗ reichung einer entsprechenden Urkunde. Dies wurde ein stimmig beschlossen. Es folgte nun die Wahl eines neuen Bunde? rathsmitglie dez. Abgegeben wurden 183 Stimmen, davon 258 leer und eine ungültig; gültige Stimmen somit 154, ab⸗ solutes Mehr 78. Gewählt wurde (wie schon gemeldet) Nationalrath Zemp mit 121 Stimmen. Weiler Stimmen erhielten: Keel neun, Munzinger fünf, Künzli und Muheim je drei. Zemp erklärte, die Wahl anzunehmen in dem, Gefühl der Erfüllung einer Pflicht, und er thue dies um so lieber, als nicht nur seine näher stehenden Freunde, sondern auch die übrigen Gruppen der Bundes versammlung seine Kandidatur wohlwollend aufgenommen hätten. Zugleich möchte er konstatiren, daß die Räthe mit der eben vollzogenen Wahl eines Vertreters der konfervativ— katholischen Kreise dem Wunsche hätten Ausdruck geben wollen, daß auch diese mitwirken möchten an der gesetzgeberischen Arbeit. Es sei dem Redner ferne, in der neuen Stellung in den Dienst einer Partei zu treten; er fasse seine Aufgabe vielmehr dahin auf, di— Gesammtinteressen des Vaterlandes gleichartig wahrzunehmen und zu vertreten. Dabei hoffe er, daß er mit offenem Vertrauen in' seiner neuen Stellung aufgenommen werde und daß die Bundetzversamm⸗ lung ihm dieses Vertrauen andauernd schenken möge. Namens seines Heimathkantons dankte schließlich Herr Zemp für die ihm erwi⸗sene Ehre, wünschte jedoch die Verschiebung seines Amts⸗ antritts bis Ende Januar zum Zwecke der Abwickelung seiner Berufegeschäfte. Dann erfolgte die Beeidigung des neu—⸗ gewählten Mitgliedes des Bundezraths. Hierauf ging die Ver⸗ sammlung über zur Wahl des Bunde s⸗-Pr äaàsidenten. Gewählt wurde, wie schon mitgetheilt, Bundesralff Hauser mit 165 Stimmen. Die Wahl des Vize⸗Präsidenten fiel mit 129 Stimmen auf den Bundesrath Schenk. Der neue Bundes-Präsident Hauser war bisher Vize⸗Präsident und Chef des Finanzdepartements, der neue Vize⸗Prasident Dr. Schenk stand an der Spitze des Departements.

Der „Bund“ begleitet die Wahl Zemp's mit folgender Bemerkung:

Seit dem Bestehe

Die Wahl emes U sächliche Neuer erst einen Bun

ur eines vorzüg⸗

richts hofs sollten

sichten maßgebend sein;

altungs behörde. Die Politik

durch die heutige Bundesrathswahl in

irt. Wohl aber dürfte fie an Festigkeit und Ent

gewinnen, nachdem der Gegner in der Lage ist, ihr in

allen Stellen die Spitze zu bieten. Der ultramontanen Minderheit

legt die Wahl aber Pflichten auf; sie wird mit zur Regierung berufen und ist nicht mebr reine Oppositionspartei.

Es war ganz natürlich, daß nach der Gründung des neuen Bundes, dem die Niederwerfung des Sonderbundes vorausgehen mußte, der Bundesrath aus lauter verfaffungstreuen Männern zusammengesetzt wurde. Man sah aber längst voraus, daß der ultramontanen Partei, nachdem sie sich mit der Neuordnung der Dinge vertragen gelernt. im Laufe der Zeit eine Vertretung einzuräumer fei. Mit dem Rücktritt Welti's war eine Bresche da, die Freisinnigen

waren nicht einig und geschlossen, sie zu decken, und so gelangten die

Sesner mühelos ins Bundesrathsbaus. Ran ist aber die Kampf stellung gegeben; die Wabl des Herrn Zemp ist also eine ernste * 5 . * *

Ma bnung an den schweizerischen Fressinn.

Amerika

Das Staatsdepartement in Washington bat, wie ein Kabeltelegramm des „R. B.“ meldet, am 16. d. den Abschluß eines Handelsvertrages mit dem britischen West⸗ indien und dem britischen Guiana angekündigt. Nach diesem Vertrage verpflichten sich die genannten Kolonien, als Entgelt für die weitere freie Einfuhr von Zucker und Kaffee in die Vereinigten Staaten, bedeutend meßr Produkte auf ihre Freiliste zu setzen und den Zoll auf die bedeutendsten landwirthschaftlichen und andere Erzeugnisse der Vereinigten Staaten in großem Maße zu reduziren. Der Vertrag wird wahrscheinlich noch vor dem 1. Januar bekannt gemacht werden.

Der Präsident der Vereinigten Staaten von Brasilien Peixoto hat laut Meldung des „W. T. B.“ aus Rio de Janeno an den gestern dort zusammengetretenen Kongreß eine Botschaft gerichtet, in welcher es heißt: Das Land habe am 23. November seine Stärke bewiesen. Das brasilianische Volk sei eifersüchtig auf seine Freiheiten. Der Kongreß werde sich mit der Handelskrisis zu beschäftigen und zur Abhulfe derselben das Bankwesen zu organistren haben. Das Defizit des Jahres 1890 werde auf 30 000 Contos geschätzt, das Defizit des laufenden Rechnunge jahres dürfte unerheblich sein.

Asien.

Der Aufstand im Norden von China scheint nunmehr unterdrückt zu sein. Dagegen meldet ein Telegramm der A. E.“ aus Shanghai vom 16 Dezember: In vielen Theilen der westlichen Provinz Shan-Si würden jetzt Vlakate angeschlagen, die zu einer allgemeinen Ermordung der christ⸗ lichen Missiongre auffordern. Ein ernsilicher Ueberfall fei gegen die Missionare in Ho Nan verübt worden, doch lägen derzeit noch keine näheren Meldungen vor.

Afrika.

Das Reuter sche Bureau“ meldet aus Kairo, der Pater

Ohrwalder habe, hevor er Korosko verlassen, erklärt: es

befänden sich in Omdurman gegen 40 Gefangene, . der Kaufmann Neufeld und Slatin Bey. Neu⸗ seld sei in Ketten gelegt und Slatin Bey werde aufmerksam

bewacht. Die Nahrung mittel im Sudan seien billig, doch wünsche Jedermann, daß die Oberhoheit Egyptens wiederher⸗ gestellt werde. ö .

Der Afrikareisende Oskar Borchert ist gestern in Kaira angekommen.