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t werden sollte. Die Angelegenheit kam indessen nicht zur . Einhe Kutscher . darauf zu lärmen und wurden deshalb verhaftet. Die Mehrzahl der Kutscher hatte gestern den Dienst wieder aufgenommen, doch haben die Bewegungen äter zu einem allgemeinen Ausstand geführt. Wegen Störung der Ordnung erfolgten 40 Verhaftungen.
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln. Influenza. .
Nach den Angaben der Zeitungen ist die Influenza zur Zeit in Lübeck, im rf . Theile von Galizien, in Italien, in Antwerpen, Gent und in Neu⸗Süd⸗Wales fe verbreitet. Auch in England soll
große Verheerungen anrichten. J 6. u hg * dem , . Gesundheitsamt zugegangenen Mittheilungen sind in Altona 2 (Vorwoche 5) Braunschweig 4 (Y), Charlottenburg 3 (3), Danzig 4 (5), Dresden 2 (I), Frankfurt g. O. 6 (6), Kiel 2 (2), Magdeburg 5 (oö), Münster 3 U), Stettin 23 (9), Edinburg 22 (15), Kopenhagen 68 (62). London 19 (17), Stockholm 3 Todesfälle; in Berlin 23 Krankenhäuser — bei 1 Todesfalls 190 (638. Regierungsbezirk Frankfurt 169 (288), Regierungsbezirk Posen 40 bei 1 Todesfall, Wien 14 h 3 87 (44), Kopenhagen 2616 5 rkrankungen an Influenza vorgekommen. .
ö die . erwähnten Orte werden nachstehend die Gesammt⸗ sterbeziffer, die Zahl der Todesfälle an acuten Erkrankungen der Athmungsorgane und an Lungenschwindfucht während der Berichts— woche (und der Vorwoche) mitgetheilt:
Todes fälle an
ö 8 g ͤ / Sterblichkeit. acuten Erkr. Lungen⸗
d. Athmungs⸗ organe * schwindsucht
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Berlin Altona Braunschweig . Charlottenburg Danzig. Dresden. Frankfurt a. O. . Magdeburg . Münster . Stettin. Budapest Edinburg Kopenhagen. London
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bezirk Arnsberg 205, aus Wien 135, aus Kopenhagen 80 Erkran⸗ kungen gemeldet.
Handel und Gewerbe.
Wien, 5. Januar. (W. T. B.) Der Verwaltungsrath der Du r-Bodenbacher und Prag-Durer Bahn beschloß, eine außerordentliche Generalversammlung einzuberufen, um über die von der Staats regierug angekündigte Uebernahme der Bahn zu be— richten und eine evenkuelle Neuwahl des Verwaltungsrathes zu er— möglichen. Ferner wurde das für die Verhandlungen mit der Re— gierung eingesetzte Comité bevollmächtigt, schleunigst einen Bericht an die Generalversammlung auszuarbeiten und den Tag der letzteren aus⸗ zuschreiben. .
London, 5. Januar. (W. T. B.) . Nach einem Telegramm des „Reuter ' schen Bureaus“ aus Montevideg vom heutigen Tage wurden gemäß dem jüngst abgeschlossenen Abkommen, wonach die Regierung von Uruguay einwilligte, an die London und River Plate⸗Bank 45 , der Zolleinnahmen zur Rückzahlung für die oͤffentliche Schuld abzuliefern, 12 000 Doll. für den ersten Einnahme⸗ tag an die Bank entrichtet.
An der Küste 2 . angeboten.
Manche ster, 5. Januar. (W. T. B.) 12r Water Taylor 54, 30r Water Taylor 74, 20r Water Leigh 63, 301 Water Clayton . 32r Mock Brooke 71, 40r Mavoll 73, 40r Medio Wilkinson 8], 32r Warpcops Lees 71. 36 Warpcops Rowland 73, d40r Double Weston 83, 690r Double courante Qualität 114, 32 116 vards 166 16 grey Printers aus zar /46r 159. Matt. ö.
Paris, 5. Januar. (W. T. B.) Nach dem „Temps“ betreffen die von den Blättern mehrfach erwähnten Gerüchte von Unterhand⸗ lungen zwischen der russischen Regierung und einer französi— schén Finanzgruppe die Uebernahme von 200 Millionen Franes, die Rußland von der letzten russischen Anleihe zurückgekauft hätte.
New⸗Pork, 5. Januar. (W. T. B.) Weizen⸗Ver⸗ schiffungen der letzten Woche von den atlantischen Häfen der Vereinigten Staaten nach Großbritannien 126 000, do. nach Frankreich 16 000, do. nach anderen Häfen des Continents 67 000 do. von Kalifornien und Oregon nach Großbritannien 64 000, do. nach anderen Häfen des Continents 12900 Orts. . .
Die Börse war Anfangs fest und belebt, im Verlaufe trat eine Abschwächung ein,. Schluß im Allgemeinen schwach. Der Umsatz der Actien betrug 509 000 Stück. Der Silbervorrath wird auf 3 900 0900 Unzen geschätzt. Silberverkäu fe fanden nicht statt.
Der Werth der in der vergangenen Woche ausgeführten Producte betrug 8 724 306 Doll. gegen 8 645 422 Doll. in der Vor— woche.
Verdingungen im Auslande.
Niederlande,
J. Dienstag, 12. Januar, Nachmittags 2 Uhr, Maatschappy tot Exploitatie van Staatsspoorwegen zu Utrecht:
Loos Nr. 162 in 2 Abtheilungen: Lieferung von Punkt- und Kreuzstücken von gegossenem Stahl ꝛc. für die Staats— eisenbahnen. .
Bedingungen zur Einsicht im Central-Bureau am Moreelse Laan zu Utrecht.
II. Dienstag, 12. Januar, Vormittags 11 Uhr. bestuur zu Deventer:
Lieferung von 200 Abfuhrtonnen von galvanisirtem Eisen.
Auskunft im Rathhause daselbst.
III. Mittwoch, den 13. Januar, Nachmittags 25 Uhr. Het College van Regenten over de Gevangenissen zu Leeuwarden Propinz Fries land): . ;
Lieferung des Jahresbedarfs für 18392 an Jute⸗, Flachs, Hanf⸗, Baumwolle⸗ und Woll⸗-Maschinengarn, sowie an Molton Grobtuch und an dergl. Decken.
Muster zur Besichtigung Wochentags zwischen 10— 12 und 2— in den Strafgefängnissen zu Leeuwarden und Breda. Bedingungen ebenda erhältlich.
IV. Dienstag, 19. Januar, bis Nachmittags 1 Uhr. Hoofd- ingenieur, chef van het technisch beheer der RRykstelegraaf, im Haag, Kazernestraat 3 ö w
Lieferung, in 6 Loosen, von eisernen Telegraphenpfählen, eisernen Isolatorträgern, Zinkdraht u. s. w. für die Staats⸗ telegraphen. . .
Bedingungen kostenfrei zu erhalten bei Buchhändler Gebroeders
Cleef, im Haag, Hofspui Nr. 128 a.
Gemeente
V. Sonnabend, 23. Januar 1892, Vormittags 11 Uhr. Burge-= meester en Wethguders der Gemeinde Arnhem zu Arnhem: 1600 lang Meter Hartstein⸗Trottoireinfassungen. Auskunft Kae nc zwischen 10 und 12 Uhr im „bureau Gemeente werken“ im Gemeindehause. . VI. Montag, 25. Januar, bis Mittags 12 Uhr. Ministerie van Kolonien im Haag: Loos La. .: Lieferung des metallenen Oberbaues von 19 Brücken für Landstraßen; . ö 3. 120: Lieferung des Dberbaues von einer Landstraßen⸗ rücke; Loos Nr. 120: Eisernes Wasserreservoir mit gegossenen eisernen Röhren und Brunnen; ö Loos Nr. 121: Untergestelle für verschlossene Güterwagen. Bedingungen zur Einsichtnahme bei dem HDepartement van Kolonien (Technisch Bureau) im Haag und käuflich beim Buch⸗ händler Martinus Nyhoff, Nobelstraat 18, ebenda.
Jagd. Wilde Kaninchen.
Nach § 15 des Wildschadengesetzes vom 11. Juli 1891 unterliegen wilde Kaninchen dem freien Thierfange, mit Ausschluß des Fangens mit Schlingen. Diese Vorschrift hat, wiewohl das Gesetz erst mit dem 1. Januar 1892 in Kraft getreten ist, in der Umgegend von Berlin schon jetzt einige unliebsame Erscheinungen zu Tage treten lassen. Ganze Gesellschaften in Kremsern haben nach ver— schiedenen. Jagdgefilden Ausflüge gemacht und mit Frettchen nach Kaninchen gejagt. In zwei bekannt gewordenen Fällen haben f der Jagdpächter, der Gendarm und der Ortsvorsteher durch die Sicherheit des Auftretens der wilden Jäger verblüffen und sie mit ihrer Beute abziehen lassen. Es dürfte daher zweckdienlich erscheinen, auf die ob⸗ waltenden Rechtsverhältnisse etwas näher einzugehen.
Dadurch, daß die wilden Kaninchen Gegenstand des freien Thierfanges geworden sind, mithin wie Insecten 2e. von Jedem frei gefangen werden dürfen, gelten für sie im Gebiete des Allgemeinen Landrechts die Vorschriften in den SS 107 fgd, Tit. 9 Th. IL A. L-R., insbesondere der z 115, wo⸗ nach derjenige, der fremden Grund und Boden ohne Vorwissen oder wider den Willen des Eigenthümers betritt, das Gefangene dem Eigenthümer unentgeltlich auszuliefern hat, eine Bestim⸗ mung, die auch im gemeinen Rechte gilt (Förster-Eccius 5 174 Anm. 9. . wird bestraft:
a. nach § 368 IV g des Strafgesetzbuchs, wer unbefugt (die Absicht, Kaninchen zu fangen, giebt keine Befugniß) vor beendeter Ernte über Wiesen oder bestellte Aecker oder über solche Aecker, Wiesen, Weiden oder Schonungen, deren Betreten durch Warnungs⸗ zeichen untersagt ist, oder auf einem durch . geschlossenen Privatwege geht, fährt ꝛc., ö
K. nach § 368 17 10 ebenda, wer ohne Genehmigung des Jagdberechtigten oder ohne sonstige Befugniß auf einem fremden Jagdgebiete außerhalb des öffentlichen, zum gemeinen Ge— brauch bestimmten Weges, wenn auch nicht jagend, doch zur Jagd ausgerüstet (d. h. versehen mit einem zum Einfangen jagdbarer Thiere gebräuchlichen Werkzeug) betroffen wird,
c. nach S9 des Feld⸗ und Forstpolizeigesetzes vom 1. April 1880, wer, abgesehen von den Fällen des 4 123 des Strafgesetzbuchs (Haus⸗ friedensbruch), von einem Grundstück, auf dem er 66 Befugniß sich befindet, auf die Aufforderung des Berechtigten (d. i. z. B. des Eigenthümers) sich nicht entfernt,
d. nach 5 10 ebenda, wer unbefugt über Aecker, deren Bestellung vorbereitet oder in Angriff genommen ist, geht, ;
e nach § 366 ebenda, wer unbefugt auf Forstgrundstücken außerhalb der öffentlichen oder solcher Wege, zu deren Benutzung er berechtigt ist, mit einem Geräth, welches zum Sammeln oder Weg⸗ schaffen von Holz, Gras, Streu oder Harz seiner Beschaffenheit nach bestimmt erscheint (z. B. mit einem Sack), sich aufhält, oder wer Forsteulturen oder solche Schläge betritt, in welchen die Holzhauer mit dem Einschlagen oder Aufarbeiten der Hölzer beschäftigt oder welche zur Entnahme des Abraums nicht freigegeben sind.
Diese Vorschriften bieten sowohl dem Grundstücksbesitzer wie dem Jagdberechtigten manche Handhabe zur Verhinderung des Kaninchen⸗ fangs durch Fremde. Es dürfte sich empfehlen, Wald- und Cultur— wege, Schonungen ꝛc. mit Warnungszeichen zu versehen; auch könnte in . kommen, ob nicht die verpachtenden Gemeinden in den Jagd— pachtverträgen zur Anbringung von Warnungszeichen zu verpflichten wären.
1. Untersuchungs⸗Sachen.
Or rr d
Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.
Aufgebote, Zustellungen u. dergl. 2 2 Unfall⸗ und Invaliditäts- 2c. Versicherung. E en 1 er n en er Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ze. *
8. Kommandit ⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. Erwerbs, und Wirthschafts⸗-Genossenschaften.
8. Niederlassung 2c. von Rechtsanwälten.
9. Bank⸗Ausweise.
10. Verschiedene Bekanntmachungen.
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steigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe [58296]
Aufgebot.
53769 Bekanntmachung.
h unterfuchungs- Sachen.
58284
Der Tischler Friedrich Gottlieb Christian Alfred Krieg, geboren zu Coswig, Herzogthum Anhalt, am 17. Januar 1865, zuletzt in Biere wohnhaft ge— wesen, jetzt unbekannten Aufenthalts, ist durch rechks— kräftiges Urtheil des hiesigen Schöffengerichts vom 13. November 1891 wegen unerlaubten Auswanderns als beurlaubter Reservist mit 60 „S0 Geldftrafe, im Nichtbeitreibungsfalle mit 20 Tagen Haft bestraft.
Es wird um Strafvollstreckung und Nachricht zu den Akten E. 39/91 ersucht.
Gr.⸗Salze, den 23. Dezember 1891.
Königliches Amtsgericht.
r r, mne mmm mmm,
Y) Aufgebote, Zustellungen und dergl. 568390 ö Zwangsversteigerung.
Im Wege der Jwangsvollftreckung soll das im Grundbuche von Charlottenburg Ban 16, Rr. 424, auf den Namen der offenen Handelsgesellschaft Baresel Ce hier, eingetragene, in der Friedrich⸗ Wilhelmstraße Nr. 8 und theils in, theils an der don der Corneliusstraße abgehenden Privatstraße, belegene Grundstück am 23. März 1892, Vormittags 10 Uhr, vor dem unkerzechneten Gericht — an Gerichtsstelle — Neue Friedrich⸗ straße. 13, Hof, Flügef G, parterre, Saal 4 . versteigert werden. Das Grundstück ist mit 120 46 Reinertrag und einer Fläche von 18a 84 4m zur Grund⸗ steuer mit dot0 M Nutzungswerth zur Gebäudefteuer r gt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Ab ätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweifungen, awir belondere Kaufbedingungen können in ber Gerichtsschreiberei, ebenda Zimmer 41, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, ie nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Ver⸗ steigerungspermerks nicht hervorging, insbefondere derartige Forderungen bon Kapital, Zinsen, wieder⸗ kehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Ver⸗
von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des 66 Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungs⸗ termins die Einstellung des Verfahrens herbeizu⸗ führen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Er— theilung des Zuschlags wird am 2. März 1892, Nachmittags 12 Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben, verkündet werden. Berlin, den 27. Dezember 1891. Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 52, jetzt Abtheilung 76.
8570] Bekanntmachung. .
Der vor dem unterzeichneten Gerichte auf den 8. Januar 1892, Vormittags 10 Uhr, in der Zwangs⸗ versteigerungssache des Lehngutes Siedkow behufs Anmeldung der Agnatenrechte anberaumte Termin wird hiermit aufgehoben.
Belgard, den 4. Januar 1892.
Königliches Amtsgericht.
los l 15] Aufgebot. —
Der Schäfer Heinrich Schulze aus Barmke hat das Aufgebot der von hiesiger Herzoglicher Leihhaus⸗ Administration ausgestellten 23 0 igen Leihhaus⸗ Obligation Litt. F. Nr. 4386 über 300 S vom 5. Juni 1886 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 20. Januar 1892, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗
ebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur— unde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Helmstedt, den 30. Dezember 1891.
Herzogliches Amtsgericht. ) olland. Beglaubigt: 7 Müller, Gerichtsschreiberasp. i. V. d. Gerichtsschreibers.
Das Sparkassenbuch der Sparkasse des Vorschuß⸗ vereins zu Steinau g. / O. eingetragenen Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht Nr. 1498 über 52 01 , lautend auf den Namen des Schriftsetzers Richard Dorn aus Steinau a. / O. ist angeblich verloren ge⸗ angen und soll auf den Antrag des Eigenthümers gerd Dorn für kraftlos erklärt werden. Es wird daher der Inhaber dieses Buchs aufgefordert, späte⸗ stens im Aufgebotstermine, am 9. Auguft 1892, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte (Terminszimmer Nr. I) seine Rechte und Ansprüche anzumelden und das Buch vorzulegen, . die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird.
Steinau a. / O., den 31. Dezember 1891.
Königliches Amtsgericht.
58389 Aufgebot.
Der Kötter Anton n . zu Greffen hat das Aufgebot des auf den Namen „Anton Pomberg zu Greffen“ ausgefertigten Sparkassenbuches Nr. 13 332 der Stadtsparkasse zu Warendorf, dessen Guthaben am 1. Januar 1891 373,25 16 betrug, unter der Behauptung, dasselbe verloren zu haben, beantragt.
Es wird daher der unbekannte Inhaber des Spar— kassenbuches aufgefordert, spätestens in dem auf den 16. September 1892, Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Aufgebots— termine seine Rechte anzumelden und das Spar⸗ kassenbuch vorzulegen, widrigenfalls dieses für kraftlos erklärt wird.
Warendorf, den 24. Dezember 1891.
Königliches Amtsgericht.
44888 Aufgebot.
Die Dienstmagd Louise Brokmeier in Bochum hat das Aufgebot des Scheines der biesigen Landes sparkasse Nr. 9151 vom 1. Oktober 1890 über 50 A beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufge- fordert, spätestens in dem auf den 25. Mai 1892, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richte anberaumten r, . seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Detmold, den 31. Oftober 1891.
Füůrstliches o, , me. II. eg.
Auf den Antrag des Kaufmanns und Landwirths Franz Anton Vogt zu Obertirchen wird der Inhaber des angeblich verloren gegangenen Sparkassenbuchs der städtiscen Sparkasse zu Schmallenberg Nr. 2161 über 300 „, ausgestellt ür F. C. Bogt zu Ober⸗ kirchen, aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine den 5. Inli 1892, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte seine Rechte anzumelden und das Sparkassenbuch vorzulegen, widrigenfalls dasselbe für kraftlos erklärt werden wird.
Fredeburg, den 4. Dezember 1891.
Königliches Amtsgericht. Kannengießer.
44885 Aufgebot. .
Die Erben des Amtmanns von Flotow nämlich:
1) Forstmeister Maximilian von Flotow in Sternberg, . ;
2) Ottilie von Flotow, virehelichte Balck, in Schwerin, .
3) Clara von Flotow, verwittwete von Drend⸗ bahn, in Rostock, .
4) Olga von Flotow in Wittenburg,
5) Marie von Flotow, verehel. von Laffert, in Bolzenburg, ;
6) Elisabeth von Flotow in Wittenburg, . baben das Aufgebot des Hvpothekenscheins über 50 Thlr. Crt., eingetragen Fol. 4 der Büdnerei Nr. 1 zu Karft für den Amtmann von Flotow in Wittenburg, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 5. Juni 1892, Vormittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebots ˖ termine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Wittenburg i. / M., den 30. Oktober 1891.
Großherzogliches Amtsgericht.
68294 An n,
Der Zimmermeister ert Brandes zu Vechelde als Curator des entmündigten Eduard Brandes, Sohnes des Yig fg und Zimmermeisters Christian . in Sierße, hat das Aufgebot nachfolgender
nden:
1) der gerichtlichen Obligation vom 9.11. Mai 161 k . . . 1834, Ari 26. Mai 18ẽ / 7. April 1852, 26. Mai 1857 und 6 2 laut deren für den Curanden auf dem Großkothhofe No ass. 5 zu Sierße zur ersten Hypothek 2400 10 nebst 40j0 Zinsen K, , .
2) der gerichtlichen Obligation vom 22. März 1832 nebst Cessionsurkunde vom 3 . . 7. April
862, 2 i 1867 186 1852, 26. Mai 18657 J . 7, laut deren für den Curanden daselbst an zweiter Stelle 300 „ nebst 40/0 Zinsen zur Hypothek eingetragen
. 11. April 9 der gerichtlichen Obligation vom 3 Maj 1834 nebst Cessionsurkunden vom 7. April 1852,
31. Oktobe 26. Mai 1857 und . 1867, laut deren
für den Curanden daselbst zur 3. Hypothek 300 M, nebst 4 im Zinsen eingetragen sind,
4) der gerichtlichen Obligation vom 7.16. April 1847 nebst Cessionsurkunden vom 16. Januar 1850, Ayril 1852, 26. Mai 1857 und 31. Oktober J. Apri . 1180 und J. November 1867, laut deren für den Curanden daselbst zur 3. Hypothek 900 M nebst 4 ( Zinsen eingetragen
*
sind, . . ; ) der gerichtlichen Obligation vom 23. /25. Mai
1849 nebst Cessionsurkunden vom 7. April 1852, lsgb? und 31. Oktober 186
26. Mai 1857 un . 67, laut deren
für den Curanden daselbst zur 6. Hypothek 00 (, nebst 4 0½ Zinsen eingetragen sind, ö . Janua
6) der gerichtlichen Obligation vom 3 1850 nebst Cessionsurkunden vom 7/10. April 1852, ö 31. Oktober 21 . 2.5. Mai 1857 und J Newember 1867, laut deren für den Curanden daselbst zur 7. Hypothek g00 6 nebst 4 0 Zinsen eingetragen sind,
7) der gerichtlichen Obligation vom 7. April 1852 nebst Cessionsurkunden von 26. Mai 1857 und . i . 1867, laut deren für den Curanden daselbst zur 9. Hypothek 1050 S nebst 4 0 Zinsen eingetragen sind, ⸗ .
unter Glaubhaftmachung des Verlustes dieser Ur—⸗ kunden beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 4. August 1892, Vormittags 97 Uhr, vor dem unter— zeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen,
vidrigenfalls die Urkunden dem Eigenthümer des
verpfändeten Grundstücks, bezw. dem Schuldner oder dessen Rechtsnachfolgern gegenüber für kraftlos erklärt werden werden. Vechelde, den 14. Dezember 1891. Herzogliches Amtsgericht. Dr. Schilling.
57646 Aufgebot.
Auf Antrag der Wittwe Maria v. d. Heyde, ge⸗ borene Mahnke, in Kiel wird die angeblich verlorene Obligation vom 7. Mai 1878, auf Grund deren im Grundbuch von Friedrichstadt, Band 1M Artikel 145 in Abtheilung If sub Nr. 2 für die genannte An— tragstellerin eine Hypothek von 450 S6 nebst 5 6/o b. a. Zinsen eingetragen steht, hierdurch aufgeboten und der Inhaber derselben aufgefordert, spätestens in dem auf Mittwoch, den 13. April 1892, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgericht anberaumten Aufgebotstermin seine etwaigen Rechte anzumelden und die Urkunde vor— zulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird.
Friedrichstadt, den 24 Dezember 1891.
Königliches Amtsgericht.
58295 Bekanntmachung.
Zufolge Antrages des durch den Rechtsanwalt Deumling zu Festenberg vertretenen Schmiedemeisters Karl Chille aus Goschütz, als Abwesenheitsvor— mundes, wird der in Goschůtz, Kreis Groß-Warten— berg, ortsangehörig gewefene, von dort vor länger als 19 Jahren nach Rußland ausgewanderte Maurer Karl Choya aufgefordert, sich spätestens in dem vor dem unterzeichneten Gericht auf den 9. November 1892, Vormittags 10 Uhr, anberaumten Auf—
gebotstermine schriftlich oder mündlich zu melden,
widrigenfalls derselbe für todt erklärt werden wird.
In gleicher Weise und zur Vermeidung des gleichen Rechtsnachtheils wird auf Antrag 'seiner Ehefrau, der Rosina Hecht, geborenen Mettner, aus Königswille, der daselbst wohnhaft gewesene, seit dem 0. März 1881 von dort abwesende Häusler Ernst Hecht hierdurch aufgefordert, sich spätestens in dem en m n Termine schriftlich oder persönlich zu melden.
Endlich werden auch die von Carl Chova und Ernst Hecht etwa zurückgelassenen unbekannten Erben und Erbnehmer aufgefordert, sich spätestens in dem vorbezeichneten Termine schriftlich oder perfönlich unter Darlegung ihrer Erbansprüche zu melden.
Festenberg, den 25. Dezember 1891.
Königliches Amtsgericht.
os 88 Aufgebot.
Auf Antrag des Testamentsvollstreckers der ver— sterbenen Catharing Rebeceg Marie Johanna oder Marie Kathrine Rebecka Johanne, geb. Böttcher, früher verwittweten Hennecke, geschiedenen Timmer mann, nämlich des Nathan Ignatz Freudenfels, ver⸗
treten durch die Rechtsanwälte Dres. Hertz und
Zacharias, wird ein Aufgebot dahin erlassen:
Alle, welche an den Nachlaß der hierselbst am
November 1891 verstorbenen Catharina Rebecca Marie Johanna oder Marie Kathrine Rebecka Johanne, geb. Böttcher, früher ver⸗ wittweten Hennecke, geschiedenen Timmermann, Erb⸗ oder sonstige Ansprüche zu haben ver⸗ meinen oder den Bestimmungen des von der genannten Erblasserin am 20. Mai 1885 er⸗ richteten, am 12. November 18951 publicirten Testaments, wie auch der Ernennung des Antragstellers zum Testamentsvollstrecker und den demselben ertheilten Befugniffen, insbe⸗ sendere der Befugniß auf seinen alleinigen Tonseng zum Nachlaß gehbrende Grundstuͤcke, Hauepöste und. Werthpapiere zuzuschreiben, um⸗ und einzuschreiben, zu verelausuliren oder zu tilgen, widersprechen wollen, werden aufgefordert,
solche An⸗ und Widersprüche bei dem unter— zeichneten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, J. Stock, Zimmer Nr. 17 spätestens aber in dem auf Freitag, den 26. Februar 1892. Nachmittags 1 Uhr, anberaumten Aufgebots⸗ termin, daselbst Parterre . Nr. 7, anzu⸗ melden — und zwar Auswärtige unter Be— stellung eines hiesigen ee, . Sbevollmäch⸗ tigten — bei Strafe des Ausschlusses.
Hamburg, den 23. Dezember 1891. Das Amtsgericht Hamburg, Abtheilung für Aufgebotssachen, gez. Tes dor pf Dr. Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreibergehilfe.
H 8292 Bekanntmachung.
Der am 16. Juni 1891 verstorbene Gürtlermeister Karl Kaufmann hat in seinem am 233. September 1891 eröffneten. Testamente vom 12. September 1886 seinen Sohn Gustav Kaufmann in New⸗JYork bedacht.
Berlin, den 22. Dezember 1891.
Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 87.
58293] Bekanntmachung.
Der am 22. September 1851 perstorbene Rentier Albert Wilhelm Karl Fischer hat in feinem am 30. Oktober 1891 eröffneten Testamente vom 21. April 18990 seinen Sohn Paul bedacht.
Berlin, den 2. Januar 1892.
Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 87.
os39) Auf den Antrag der Wittwe Hochofenarbeiter Himmelmann, Lisette, geb. Kramme, zu Hörde — vertreten durch Rechtsanwalt Schrop zu Hörde — er⸗ kennt das Königliche Amtsgericht zu Bochum für Recht:
Der Müller Gottfried Heinrich Kramme, ge— boren am 24. Juli 1829 zu Niedermasfen bei Unna als Sohn der Eheleute Bernhard Heinrich Kramme und Elisabeth, geb. Theinert, wird für todt erklärt.
58399
Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 23. Dezember 1891 ist auf Antrag des Bäcker— meisters Gustap Krumm in Solingen, Goldstraße 25, die Köln-⸗Mindener⸗Eisenbahn⸗Prioritäts-Obligation VI. Emission Litt. B. Nr. 151 022 über 350 für kraftlos erklärt worden.
Köln, den 23. Dezember 1891.
Königliches Amtsgericht, Abtheilung 6.
58210
Die für die minderjährige Anna Elisabeth Adolphine Thiele zu Wierer ec, vertreten durch ihren Vormund, den Fabrikanten John Wiebols daselbst, ausgestellte Police Nr. 375 K der Han— noverschen Lebensvpersicherungs-Anstalt in Hannover über 600 , fällig am 24. November 1896, ist für kraftlos erklärt.
Hannover, 23. Dezember 1891.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung V. G. S208] Im Namen des Königs!
Auf den Antrag der Eheleute Landwirth August Bernhard Nippold und Dorothea Karoline, geb. Koerner, zu Sangershausen erkennt das Königliche Amtsgericht zu Frankfurt a./ M. für Recht:
Die Police Nr. 21 572 der Providentia, Frank⸗ furter Versicherungsgesellschaft zu Frankfurt a. / M. über Dreihundert Thaler, ausgestellt am 22. Jebruar 1569 zu Gunsten des Längstlebenden der Antrag— steller, zahlbar nach dem Tode des Zuerststerbenden, wird für kraftlos erkärt.
Frankfurt a. M., den 18. Dezember 1891.
Königliches Amtsgericht, Abtheilung IV.
8207 Im Namen des Königs!
Auf den Antrag des Schlossermeisters Mathias Rösch zu St. Gallen erkennt das Königliche Amts— gericht zu Frankfurt a. M. für Recht:
Die von Providentia, Frankfurter Versicherungs— gesellschaft dahier unter dem. 10. Mai 1883 aus⸗ gestellte Police Nr. 42 148, laut welcher der Antrag⸗
steller Mathias Rösch zu St. Gallen, sein Leben
zu Gunsten seiner Ehefrau Marie, verwittweten [58213
Brunner, geb. Karch, in Höhe von 10 9000 Gehn⸗ . Frances versichert hat, wird für kraftlos erklärt. Frankfurt a. / M., den 30. Dezember 1891. Königl. Amtsgericht, Abth. IV.
lö8369] Im Namen des Königs! Verkündet am 18. Dezember 1891. Referendar Kuwert, als Gerichtsschreiber. In Sachen, betreffend das Aufgebot des dem Rentier Wilhelm Newiger hier, Ziegelstraße Nr. 23, gehörigen Depositalscheins Nr. 1500 der Ostpreußi⸗ schen Landschaftlichen Darlehnskasse vom 31. De—
3 durch den Amtsgerichtsrath Alexander für
echt:
1) Das Sparkassenbuch der stãdtischen Sparkasse zu Königsberg Nr. 125 009 über 30 91 0 und Zinsen, ausgefertigt für Otto Loewi, wird für kraft— los erklrt.
2) Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.
Alexander.
58209
Auf den Antrag der Hermine, August Wilhelm Schmidt's Wittwe zu Neustadt a. Rennsteig, jetzt deren inzwischen volljährig gewordenen Sohnes des Oberkellners Emil Schmidt kin erkennt das Herzog⸗ liche Amtsgericht Abtheilung J. zu Sonneberg durch den Amtsrichter Geh. Justizrath Dr. Lotz für Recht:
Das am 29. Dezember 1890 auf den Namen des Oberkellners Emil Schmidt hier als Gläubiger von dem hiesigen Bankgeschäft Oskar Heubach als Schuldner ausgestellte, mit dem zu 40, jährlich zu verzinsenden Gesammtguthaben vom S600 (S é ab— schließende Sparbuch Nr. 110 wird für kraftlos erklärt.
gez. Lotz. Verkündet am 30. Dezember 1891. A. Danz, Gerichtsschreiber. Ausgefertigt: Sonneberg, den 2. Januar 1892. A. Danz, A.⸗G.⸗Sekretär, als Gerichtsschreiber des Herzogl. Amtsgerichts.
68235 Bekanntmachung. ; Im Namen des Königs! Auf den Antrag des Eigenthümers Peter Nien— stedt in Tangstedt erkennt das Königliche Amte richt zu Ahrensburg durch den unterzeichneten AUmts— richter, Amtsgerichtsrath Hellborn am 18. Dezember 1891 für 3 „Die von Johann Peter Jacob Timm in Tang— stedt am 21. März 1868 an den Bäcker Conrad Friedrich Diener in Poppenbüttel ausgestellte, im Grundbuch von Tangstedt Band 1 Blatt 3 Ab— theilung IJ. Nr. 15 eingetragene Schuld- und Pfandobligation über 400 R Eonrant — 480 760, nebst 400 Zinsen wird für kraftlos erklärt. Die Kosten werden dem Antragsteller zur Last gelegt. gez. Hellborn. Veröffentlicht: Moritz, Gerichtsschreiber.
568215
Auf den Antrag des Landmanns Jens Boysen in Morsum hat das Königliche Amtsgericht zu Tinnum in der Sitzung vom 22. Dezember 1851 durch den Gerichts⸗-Assessor Hoepner für Recht erkannt:
Die im vormaligen Schuld- und Pfandprotokoll der Landschaft Sylt Band III Blatt 579 am 20. Januar 1856 protokollirte, jetzt im Grundbuche von Morsum Band 1 Blatt 19 in der Abthei⸗ lung II unter Nr. I eingetragene Sicherheitsafte vom 31. Dezember 1855 gegenüber dem verschollenen Seefahrer Thomas Claafen in Morsum in Höhe von 2700 S wird für kraftlos erklärt. ⸗
Tinnum, den 26. Dezember 1891.
Win ters, Sekretär,
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
58371 Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil vom ö Tage ist nachstehende Urkunde: der Hypothekenbrief vom 13. November 1850 und 14. April 1851 über die im Grundbuch von Naum— burg a. S. — Häuser — Band XXII Blatt 1240 Abtheilung II Nr. 2 für: a. die verehelichte Kassenrevisor Emilie Voigtel zu Berlin, b. den Kaufmann Albert Otto zu Breslau, c. die verehelichte Eisenbahnbaumeister Henriette Ludwig zu Schneidemühl, d. die Geschwister Paul und Hans Ludwig zu Schneidemühl aus der Schuldurkunde vom 13. November 1850 eingetragene Resthypothek von 3700 Thalern mütter— liche Erbegelder für kraftlos erklärt worden. Naumburg a. S., den 22. Dezember 1391. Königliches Amtsgericht.
Im Namen des Königs! Verkündet am 9. Dezember 1891. v. Prüschenk, Gerichtsschreiber. Auf den Antrag des Fräulein Helene Baggesen,
früher zu Abro, jetzt in Flensburg, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Leck durch den Gerichts— Assessor Burchardi für Recht:
Die im Grundbuch von Karrharder Gottes— koog Band J. Blatt 24 in der III. Abtheilung unter Nr. 1 eingetragene Obligation vom 10. November 1871 über ursprünglich 320 Thlr. pr. Cour, für Hans Ingwersen in Klixbüll, jetzt 960 Reichsmark,
wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Verfahrens
zember 1885, erkennt das Königliche Amtsgericht X fallen der Antragstellerin zur Last. (
zu , , durch den Amtsgerichtsrath Alexander für Recht: 3 Der Depositalschein Nr. 1500 der Ostpreußischen
o58al4
Auf den Antrag des Abnahmemannes Christian
Landschaftlichen Darlehnskasse zu Fönig: berg vom Christensen in Schelde als Miterbe und im Auf—
2
zl. Dezember 1338 über inen in. Verwahrung trage der übrigen Erben des verstorbenen geistes— gegebenen Blechkasten nebst Inhalt wird für kraft⸗ schwachen Peter Ehristensen in Schelde erkennt das
os erklärt.
Königliche Amtsgericht, Abth. , zu Sonderburg für
Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Recht:
Antragsteller Wilhelm Newiger auferlegt. Alexander.
oz 72 Bekanntmachung.
Der Kaufcontract vom 13. April 1834 und die
Erbtheilungsacte vom 8. April 1834, aus welchen für den geistesschwachen Peter Christensen in Schelde 304 Thlr. 395 6 vorm. Ert, jetzt 1096 MÆ 76 , auf dem Grundbuchblatt des Hufners Lorenz
In Sachen, betreffend das Aufgebot des von der , m e ; 8 stõ dwis S ̃ christensen in Schelde im Grundbuche von Schelde stittischen SFarkaffe hier der eheingligen Alrmenkasse Band 1 Blatt 4 unter Nr. 1 der Abth. III ein⸗
zu Bürden über 123 S 58 3 (Hauptstamm und Zinsen bis 31. Dezember 1899) ausgestellten und die Nr. 4285 tragenden Sparka sebuchs ist auf Antrag der genannten Gläubigerin im heutigen Aufgebotstermin dieses Sparkassebuch durch Urtheil von uns für kraftlos erklärt worden.
Hildburghausen, 23. Dezember 1891.
Herzogl. S. M. Amtsgericht, Abtheilung II.
Hopfgarten.
lö8s 70] Im Namen des Königs! Verkündet am 18. Dezember 1891. Referendar Blumenthal, als Gerichtsschreiber.
5s82l6]
getragen stehen, werden für kraftlos erklärt.
Sonderburg, 22. Dezember 1891. Königliches Amtsgericht, Abtheilung J.
Bekanntmachung.
Die Hypothekenurkunde über noch 37 Thlr.
27 Sgr. 10 Pf. mütterliche Erbtheilsforderung des Carl Sbrzesny, eingetragen im Grundbuche von Schimonken Band J. Nr. 8 auf Grund des Anorthe Sbrzesnyschen Erb⸗ theilungsvergleichs vom 9. gemäß Verfügung vom 19. Juli 1832, .
latt 165 Abtheilung III.
ist durch Ausschlußurt vom
7
In Sachen, betreffend das Aufgebot des dem heutigen Tage für kraftlos erklärt worden.
Kaufmannssohn Otto Loewi zu Königsberg angebli verloren gegangenen Sparkassenbuchs Nr. 125 00 erkennt das Königliche Amtsgericht C zu Königs⸗
Nikolaiken Oft / Pr., den 22. Dezember 1891. Königliches Amtsgericht.
58237 Verkündet Nakel, den 29. Dezember 1891. Ossig, Gerichtsschreiber. Im Namen des Königs!
In der Joseph von Koczorowski'schen Aufgebots⸗ sache erkennt das Königliche Amtsgericht Nakel unterm 29. Dezember 1891 durch den Amtsrichter Solbrig für Recht: *.
Der Zweighypothekenbrief vom 28. Oktober 1880, lautend über 7500 ½ nebst Zinsen seit 11. Dezember 1880, abgetreten an den Gutsverwalter Johann von Szalkowski zu Smogulsdorf bei Liepe, Kreis Schubin, Theil der auf Broniewo Gut Abth. III Nr. 10 eingetragenen 15 000 M nebst Zinsen, wird für kraftlos erklärt und werden die Kosten des Ver— fahrens dem Gutsbesitzer Joseph von Koczorowski auferlegt. ö
Von Rechts Die Richtigkeit beglaubigt: Ehrhardt, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
oõ8268 Verkündet Nakel, den 29. Dezember 1891. Oßig, Gerichtsschreiber. Im Namen des Königs!
In der Abraham Cohn'schen Aufge otssache erkennt das Königliche Amtsgericht Nakel unterm 29. De— zember 1891 durch den Amtsrichter Solbrig für Recht:
Der Hypothekenbrief vom 23. Juni 1862, ver— bunden mit der Obligation vom 7. Mai 1862, lautend über die laut Urkunde vom 11. Juni 1863 an den Barbier Aron Loewen abgetretenen, auf dem Grundbuchblatt Nakel Bd. IV Bl. Nr. 149/150 in Abth. III unter Nr. 16 eingetragenen 200 Thlr. wird für kraftlos erklärt und werden die Kosten des Verfahrens dem Kaufmann Abraham Cohn junior auferlegt.
Wegen.
Von Rechts Wegen. JJ Solbrig. Die Richtigkeit beglaubigt Ehrhardt,
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
58239 Verkündet Nakel, den 29. Dezember 1891. Ossig, Gerichtsschreiber.
Im Namen des Königs!
In der August Luedtke'schen Aufgebotssache erkennt das Königliche Amtsgericht Nakel unter dem 29. De— zember 1891 durch den Amtsrichter Solbrich für Recht:
Der Hvpothekenbrief vom 13. Juni 1877, ver— bunden mit den Urkunden vom 17. März und 4. Juni 1877 lautend über die auf dem Grundbuch— blatt Grünfelde Bd. 1 Bl. Nr. 11 Abth. III unter Nummern
3c für Julius Luedke und 3e für die Altsitzer Christian und Luise, geb. Schneider, Luedtke'schen Eheleute eingetragenen 900 0 elterliche Abfindung bez. 1200 60 Darlehn wird zum Zwecke der Bildung eines neuen Hvpothekenbriefes für kraftlos erklärt und werden die Kosten des Verfahrens dem Ackerwirth August Luedtke zu Grünfelde auferlegt. Von Rechts Solbrig. Die Richtigkeit beglaubigt: Ehrhardt, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
Wegen.
58206
Durch das Ausschlußurtheil vom heutigen Tage sind die nachstehend bezeichneten Hypothekendokumente für kraftlos erklärt:
1) das Hypothekendokument über die für die Ge⸗ schwister Annicke, Urtusze und Ennusze Mickat auf Alxnupönen Nr. 19 Abtheilung III Nr. 1 ein getragene Post von 27 Thaler, bestehend aus der Ausfertigung des Erbpergleichs vom 13. Juni 1851, versehen mit dem Eintragungsvermerk und verbunden mit dem Hypothekenschein vom 19. August 1851,
2) das Hypothekendokument über die für den Wirth George Kurbjuweit von Krusen auf Antbudu— pönen Nr. 6 Abtheilung III Nr. 8 eingetragene und für den Wirthsohn Friedrich Balk von Uszeszuppen umgeschriebene Hypothekenpost von 1090 Thaler, welche zur Mithaft auf Antbudupönen Nr. 9 und Antbudupönen Nr. 45 Abtheilung II Nr. 3 übertragen worden, bestehend aus der Aus—⸗ fertigung der Obligation vom 8. Juni 1859, ver— sehen mit dem Eintragungsvermerk vom 16. Juni 1859 und dem Cessionsbermerk vom 14. Juni 1864 sowie verbunden mit den Hypothekenbuchsauszügen vom 16. Juni 1869 und 14. Juni 1864.
Pillkallen, den 18. Dezember 1391.
Königliches Amtsgericht.
Iös249] Verkündet am 28. Dezember 1891. Referendar Schmitz, als Gerichtsschreiber. Im Namen des Königs!
Auf den Antrag des Pantoffelmachers Johann Quester von hier, vertreten durch den Rechtsanwalt Neßlinger von hier, erkennt das Königliche Amts— eig zu Wehlau durch den Amtsrichter Uhl für 8 e t:
J. Die Hvpothekenurkunde über 200 Thaler Darlehn, eingetragen aus der Schuldurkunde vom 17. Oktober 1800, am 11. August 1802 für den Lederfabrikanten Christian Leitel in Wehlau in Abthl. III Nr. 3 des dem Pan⸗ toffelmacher Johann Quester gehörigen Grund⸗ stücks Wehlau 168, gebildet aus der Schuld⸗ urkunde vom 17. Oktober 1800 und dem Hypothekenbrief vom 11. August 1802 wird für kraftlos erklärt.
Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Antragsteller, Pantoffelmacher Johann Quester auferlegt.
B. R. W.
58211 Im Namen des Königs! Verkündet am 29. Dezember 1891. Referendar Ost endorff als Gerichtsschreiber. Auf den Antrag der Rechtsnachfolger der nach— stehend benannten eingetragenen Gläubiger; 1) Vormund des minderjährigen Heinrich Pusch, des Besitzers Heinrich Pucks aus Kreislacken, 2) des Besißers Gottlieb Brawitt aus Schalben, 3) der Wittwe Mathilde Moehrke, geb. Behrendt, aus Schalben,