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das in Massen aus dem Hanauerlande herbeigeströmt war. In Kehl, wo der Zug erst um 6 Uhr Abends ankam, waren umfassende festliche Veranstaltungen getroffen; die Stadt war reich beflaggt, die Häuser waren beleuchtet, die Straßen durch Fackelschein? und Magnesiumlicht erhellt und in denselben hatten die Vereine, Schulen und Einwohner Spalier gebildet. Die herzliche Begrüßung, der allgemeine Jubel der Bevölkerung hatten sichtlich den Landesfürsten nief gerührt. Bei dem Festmahle, das im Gasthofe „Zum Salmen“ in Kehl stattfand, brachte Ober⸗Amtmann Teubn er aus Kehl das Hoch auf Seine Königliche Hoheit aus. Der Großherzog gedachte in warm empfundenen Worten Seiner Majestät des Kaisers, sprach seinen herzlichsten Zank aus für die vielen Beweise der Anhänglichkeit und Liebe, die ihm von allen Seiten, aus Baden wie aus dem Reichsland, entgegengebracht worden seien, wies ferner darauf hin, daß durch die neue Bahn eine weitere Verbindung zwischen Baben und Elsaß-Lothringen vollzogen sei, und fügte bei, daß von Seiten Badens sicherlich Alles geschehen würde, um für beide Theile eine glückliche und feste Verbindung zu schaffen. Herr Blum-AUuscher, welcher nach Herrn Teubner das Wort ergriffen hatte, erklärte, die Gesellschaft, welche mit der Aus— führung und dem Betriebe der Bahn betraut worden sei, würde das in sie gesetzte Vertrauen zu rechtfertigen bestrebt sein und den Verkehr zwischen Baden und Elsas-Lothringen nach Kraften zu mehren suchen; er sprach den badischen Behörden den Dank aus für das stets freundliche Entgegenkommen, brachte ein Hoch auf Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin aus und bat Seine Königliche Hoheit den Großherzog, der wie seinen Unterthanen, so auch der Bevölkerung des Reichslandes allezeit so viel Wohlwollen entgegengebracht habe, und welchen die Einwohner beider Länder hoch verehrten und herzlich liebten, er möge in Gnaden gestatten, daäz der neu eröffneten Bahn der Name „Großherzog ⸗ Friedrich -Bahn“ beigelegt werde. . J
Ueber die Neuorganisation der Ministerien schreibt die Bad. Corresp.“ J
sch In einem Theile der Presse sind Berichte über den Verlauf der Berathung und die Beschlußfassung der Budget⸗Commission der Zweiten Kammer Über die beabsichtigte anderweite Organisation der Ministe⸗ rien erschienen, die einer Richtigstellung bedürfen. Wohl hat der Regierungsvorschlag die Zustimmung der Mehrheit der Commission gefunden, doch sind Bedenken gegen die, geplante Wieder⸗ errichtung eines Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten geäußert worden. Daß es sich bei der vorgeschlagenen Neu— organisation nur um die ressortmäßige Abgrenzung verschie— dener Regierungsgebiete und nicht um politische oder sonstige Absichten handelt, erhellt aus der Thatsache, daß die Regierung in einer soeben zur Vertheilung gelangten „Neuen Fassung! der be— treffenden Budgetposten sich den Wünschen der Budget ⸗Commission angeschlossen hat. Da, wie es scheint, vielfach die Meinung herrscht, als fei durch die beabsichtigt gewesene Neuorganisatien eine vielleicht unnöthige Vermehrung der Mitglieder der obersten. Regierungs— behörden, namentlich gegen frühere Zeiten, in Aussicht genommen gewesen, so wird daran erinnert, daß im Gegentheil seit Jahren ein bis auf das äußerste Maß des Möglichen herabgeminderter Personalstand der obersten Regierungsstellen beliebt worden ist. Von den vor 1871 im Amte befindlichen sieben Ministern (Geheimer Rath Nüßlin eingerechnet) sind mit Beginn des Jahres 1871 die Ministerien des Krieges, des Auswärtigen und des Großherzoglichen Hauses aufgehoben worden. Von den betreffenden Agenden sind jene des Großherzoglichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten dem Justiz-Ministerium und jene der Reichsangelegen— heiten dem Hrãasidenten des Staats-Ministeriums übertragen worden. Bereits im August 1876 wurden auch die auswärtigen Angelegenheiten dem Staats-Ministerium überantwortet und im April 1881 wurde diesem auch noch das Departement des Großherzoglichen Hauses über— tragen, sodaß bei der damaligen Neuorganisation der Ministerien, nach⸗— dem Nüßlin am 13. April 1881 in den Ruhestand versetzt worden war, das vor 1871 aus sieben Ministern zusammengesetzte Staats⸗ Ministerium nur noch aus dreien bestand. Die Unmöglichkeit, die stetig anwachsenden Geschäfte mit einer so geringen Zahl verant— wortlicher Mitglieder des Staats-Ministeriums zu führen, trat bald klar zu Tage und schon am 9. Juni 1883 wurde der damalige Ge— heime Referendär August Eisenlohr zum Ministerial-Director und verantwortlichen Stellvertreter des Präsidenten des Ministeriums des Innern und zum stimmführenden Mitgliede des Staats⸗Ministe⸗ riums ernannt und ihm, nachdem der Herr Staats⸗Minister Dr. Turban aus Rücksicht auf seine erschütterte Gesundheit sich veranlaßt sah, um seine Enthebung vom Dienste zu bitten, am 9. Oktober v. J. die Leitung des Ministeriums übertragen. Wenn jetzt diese Organisation auch budgetmäßig zum Ausdruck kommt, so ist das die natürliche Consequenz einer bereits durch die höchste Entschließung des Landesherrn herbeigeführten anderweiten Vertheilung der Ressorts der Staatsverwaltung. Es ist aus dieser Darstellung ersichtlich, daß trotz der außerordentlich gewachsenen Arbeitslast in den Ministerien, u. a. auch infolge der durch die socialpolitischen Gesetze hervorgerufenen vermehrten Thätigkeit und regeren Verbindung mit den Reichsstellen, die badische Staatsverwaltung mit möglichst eingeschränktem Apparat arbeitet, und es steht zu hoffen, daß, nachdem durch die den Wünschen der Budget⸗Commission entsprechende Neufassung des Budgets die etwa entgegenstehenden Hindernisse beseitigt sind, die Zweite Kammer die Angelegenheit in sachlicher Weise ihrer Erledigung zuführen
wird.“ Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach.
Die „Weimarische Ztg.“ schreibt: Unser Großherzogliches Haus ist durch den Tod des Prinzen Friedrich Gu stav Carl in schwere Betrübniß versetzt worden. Prinz Gustav ist am Dienstag an der Lungenentzündung in Wien gestorben. Er war geboren als jüngster Sohn des Herzogs Bernhard aus dessen Ehe mit Prinzessin Ida von Sachsen⸗ Meiningen am 28. Juni 1827 zu Zeewerghem bei Gent. Der Prinz trat in Kaiserlich österreichische Militärdienste und lebte zuletzt als Kaiserlicher und Königlicher Feldmarschall-Lieutenant a. B. zumeist in Wien. Er war in morganatischer Ehe vermaͤhlt mit Freiin von Neupurg (5 1879).
. Dem Landtag, der im nächsten Monat zusammentritt, wird, wie die „Thuͤr. Corr.“ berichtet, eine Vorlage über eine Reform der Gemeindeordnung zugehen.
Sachsen⸗Coburg⸗Gotha.
Gotha, 5. Januar. Aus Anlaß der am 3. Mai d. J. stattfindenden goldenen Hochzeit Ihrer Hoheiten des Herzogs und der Herzogin ho sich ein Comitèé gebildet, dem angesehene Staatsbürger aus allen Theilen des Landes angehören, um zur Erinnerung an das seltene Fest eine segens— reiche Stiftung zu begründen. Es soll namlich, wie die Weimarische Zig.“ mittheilt, auf dem Thüringer Walde ein Genesungshaus errichtet werden, in welchem bedürftige Personen, die wegen gestöͤrter Gefundheit an ihrer Erwerbs— fähigkeit Einbuße erlitten haben, einen Aufenthalt zur Wieder⸗ herstellung ihrer Gesundheit finden können
; Bremen.
In der gestrigen Sitzung der Bürgerschaft wurde, wie man der. 36. Zig.“ meldet, dem langjährigen Präsidenten Dieser Körperschaft, Herrn Heinrich Ekauffen zur Feier
seiner B jährigen Zugehörigkeit zur Bürgerschaft eine Adresse überreicht. Später vereinigten a Senat und Bürgerschaft vollzählig zu einem .
Elsaß⸗Lothringen.
Metz, 5. Januar. In der gestrigen Sitzung beschloß der Gemeinderath, ein arge ien. Festessen gelegentlich des Geburtstages Seiner Majestät des Kaisers im Stadthause zu veranstalten und sich in corpore daran zu be⸗ theiligen.
Oefterreich⸗ Ungarn.
Die Thronrede, mit welcher der Kaiser und König am Dienstag den un garischen Reichstag geschlossen hat, liegt jetzt im Wortlaut vor; sie lautet: .
Geehrte Herren Magnaten und Abgeordnete! Liebe Getreue! Als Wir Sie am Beginne dieses Reichstags von dieser Stelle be—⸗
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rüßten, haben Wir der Hoffnung Ausdruck gegeben, daß es Ihrem e em. und Ihrer Weisheit gelingen werde, während der län— geren Dauer des gegenwärtigen Reichstags viele schwebende Fragen zu lösen. Wenn auch nicht die Verhandlung jeder Frage beendet wurde, bezüglich welcher Ihnen Unsere Regierung eine Vorlage ge⸗ macht hat, so ist doch eine ganze Reihe von wichtigen Angelegenheiten im Laufe dieses Reichstags zur Lösung gelangt. = ö
In erster Reihe erwähnen Wir die Wiederherstellung des finanziellen Gleichgewichts. Es war die consequente Arbeit vieler Jahre erforderlich, um die Zinsen der Lasten, welche für die zur Entwickelung und Sicherheit des Landes nothwendigen Investi⸗ tionen übernommen wurden, sowie die mit der culturellen Entwickelung anwachsenden Bedürfnisse des Landes aus eigenen Mitteln des Staats decken zu können. Die Opferwilligkeit der Gesetzgebung hat die zur Erreichung dieses großen Zieles nothwendigen Mittel bewilligt, und nach vielsährigen Bemühungen war das Jahr 1890 das erste, in welchem laut der Schlußrechnungen sämmtliche Bedürfnisse des Landes aus dem eigenen Einkommen desselben gedeckt worden sind. Es wird nun Aufgabe Unserer Regierung, der Gesetzgebung sein, darauf zu achten, daß dieses erzielte Resultat aufrecht erhalten werde.
Mit Befriedigung können Wir Ihnen die Mittheilung machen, daß Wir mit allen Mächten ohne Ausnahme in freund⸗ lichen Beziehungen stehen. Diese freundschaftlichen Beziehungen und Unsere Bündnisse bieten uns eine Gewähr für die möglichste Erhaltung des Friedens und für die Beseitigung etwaiger Gefahren, welche die europäische politische Lage bedrohen könnten. Die Sicherung Unserer eigenen Interessen erfordert aber, daß Unsere Wehrmacht den Anforderungen entsprechend entwickelt werde, und es gereicht Uns zum Vergnügen, aussprechen zu können, daß in Folge der Weisheit der Gesetzgebung Unser Heer und Unsere Landwehr in der Verfolgung dieses Zieles zu Unserer vollen Zufriedenheit von Jahr zu Jahr einen steten Fortschritt bezeugen kann.
Die Handelsverträge, welche abzuschließen Unserer Re— gierung gelungen ist und die durch Unseren ungarischen Reichstag ereits angenommen sind, werden jenes politische Bündniß, in welchem Wir zu den zwei Nachbarmächten stehen, noch fester gestalten und derart auch dem allgemeinen Friedenswunsche entsprechen. Durch diese hochwichtigen Verträge werden Unsere Handelsbeziehungen gleich— zeitig mit Deutschland, mit Italien, mit der Schweiz und mit Belgien geordnet. Diese Verträge besitzen auch deshalb einen besonderen Werth, weil durch sie auf dem weiten Gebiete Mittel⸗ Europas die Beständigkeit der Handelsbeziehungen für eine lange Zeit gesichert erscheint. Auch mit Unseren Nachbarn im Süden und Südosten des Landes werden voraussichtlich demnächst Verhand⸗ lungen wegen Abschlusses neuer Handelsverträge begonnen werden, und es wird Unsererseits die Bereitwilligkeit nicht fehlen, auch mit diesen Ländern dauernde Handelsbeziehungen zu schaffen. .
Einen großen Fortschritt machte, das Land im Laufe des ver— gangenen Reichstags auf dem Gebiete der Verkehrspalitik. Durch die Einlösung einzelner Linien wurde das Netz der Staats— eisenbahnen in großem Maße erweitert, wodurch die Geltendmachung einer einheitlichen Tarifpolitik ermöglicht worden ist; durch die syste⸗ matische Umgestaltung und Herabsetzung des Personen⸗ und Waaren⸗ tarifs gewann der allgemeine Hr nr einen großen Aufschwung. Nebst dem hat auch das Einkommen der Staatseisenbahnen zuge⸗ nommen. Durch den Bau von Vicinalbahnen wurden zahlreiche Ge⸗ genden des Landes mit dem Eisenbahnnetz in Verbindung gebracht. End lich wurde in Folge des Gesetzes über die öffentlichen Straßen und Mauthen die bessere Ausnutzung der Last der öffentlichen Arbeiten ermöglicht, wie auch die ersprießliche Wirkung dieser Verfügung in allen Gegenden des Landes wahrnehmbar ist.
In den verflossenen Jahren wurden mehrere Gegenden des Landes durch Verheerung der Hochwasser mit einer großen Ylag. heim⸗ gesucht; infolge der Initiative Unserer Regierung und des Beitritts der Legislative wurde einem Theil dieser Uebel schen bis jetzt ab— geholfen. Die noch übrigen Arbeiten sind theils im Zuge, theils sind die diesfalls nothwendigen Entwürfe schon fertig, sodaß binnen kurzer Frist die dauernde Sicherstellung der so oft bedrohten Gegenden des Landes vor dieser Gefahr erhofft werden kann.
Wichtige Verfügungen wurden getroffen durch die Regelung der Consum steuern und durch die bessere Ausnützung derselben . durch die Ablösung des Schankrechts. Diese Verfügungen besitzen nicht nur vermöge ihrer finanziellen Ergebnisse eine Wichtigkeit, son⸗ dern hatten auch in staatsökongmischer Hinsicht ein ersprießliches Resultat zur Folge. Alle diese Ergebnisse konnten nur durch die Be— folgung einer zielbewußten staatswirthschaftlichen Politik erreicht werden.
Nachdem der mit den Königreichen Kroatien und Slavonien bestehende finanzielle Ausgleich abgelaufen ist, gelang es, den⸗ selben im Wege der Verhandlungen der 3 zur beiderseitigen Befriedigung neuerdings herzustellen, sowie auf gleiche Weise über die Vertheilung der Ueberschüsse des kroatisch⸗slavonischen Grundentlastungszuschlags zu verfügen. Das bei der Verhandlung dieser Angelegenheiten befolgte billige Vorgehen bildet einen neuerlichen Beweis des guten Einverständnisses, welches zwischen Ungarn und den Ländern Kroatien und Slavonien besteht und welches zu Unserer auf— richtigen Freude immer mehr erstarkt. . .
Einen großen Theil der letzten Sitzungsperiode des Reichstags nahm die Verhandlung jenes Gesetzentwurfs in Anspruch, welchen Unsere Regierung bezüglich der Regelung der Verwaltung ein⸗ gebracht hat. Dieser Gesetzentwurf konnte während dieses Reichstags nicht zum Gesetz erhoben werden; es wurde aber von der Gesetzgebung das hochwichtige Princip angenommen und in das Gesetz aufgenommen, daß die Verwaltung in den Comitaten eine staatliche Aufgabe bildet, welche durch ernannte Staatsorgane versehen wird. Es wird die Aufgabe Unserer Regierung bilden, auf Grund der von der Legislative erhaltenen Weisung je eher diejenigen Gesetz⸗ entwürfe vorzulegen, welche sich auf die auf dieser Grundlage zu erfolgende Organisirung der Verwaltung und gleichzeitig auf die Ein⸗ führung des Verwaltungsgerichts beziehen. Auf dem Gebiete des Justizwesens ist die Umwandlung der richterlichen und anwaltschaft⸗ lichen Organisation wohl die wichtigste Schaffung dieses Reichstags
ewesen. Die Decentralisation der Königlichen Tafeln und Ober⸗
Staatsanwaltschaften, sowie die eingreifenden ,,, welche im
Organismus der erstinstanzlichen Gerichte und Inwaltschaften
vorgenommen wurden, bilden die , Grundlage für die systematische Reform des formellen Straf. und Civilrechts.
Jene Gesetze, welche die mehr und mehr in breiteren Schichten
, . Regelung der Besitzverhältnisse und der Zustände des
Grundbuchwesens zum. Gegenstande haben, waren von wohlthatiger
Wirkung sowohl auf die Festigung des Bodencredits, als auch auf die
Erhöhung der Sicherheit der die Liegenschaften betreffenden Rechtes⸗
pflege, und zusammengenommen werden diese Gesetze das Insleben⸗ treten der auf dem Gebiete der Codification des Civilrechts vorzu⸗
nehmenden Reformen erleichtern.
Auch auf dem Gebiete des öffentlichen Unterrichts und der allgemeinen Cultur wurden wichtige legislative Verfügungen getroffen, und diese werden unzweifelhafk die Sicherung jener Ergeb— nisse in großem Maße erhöhen, deren Erreichung eine hervorragende Aufgabe des culturellen Staats bildet.
Und somit kann der abgelaufene Reichstag, trotzdem daß nicht alle durch Unsere Regierung eingebrachten Entwürfe verhandelt werden konnten, doch wichtige Resultate aufweisen.
Geehrte Herren Magnaten und Abgeordnete! Da es Unser Wunsch ist, daß die von Unserer Regierung vorbereiteten Reform= entwürfe durch den Reichstag je eher mit voller Ruhe und ohne jede Unterbrechung in Verhandlung genommen werden können, haben Wir über den auf die Gesetzartikel 4 vom Jahre 1848 und Gesetzartikel 19 vom Jahre 1867 basirten Vorschlag Unserer Regierung beschlossen, den für den 26. September 1887 einberufenen Reichstag früher auf— zulösen mit der Absicht, den neuen Reichstag innerhalb der durch das Gesetz bestimmten kürzesten Frist einzuberufen.
Die Treue zum Throne, die Vaterlandsliebe und Achtung vor den Gesetzen bildeten zu jeder Zeit hervorragende Charakterzüge der ungarischen Nation; auch die jetzige Generation hat vielfache Beweise dafür geliefert, daß sie diese von ihren Ahnen ererbten Eigenschaften treu bewahrt hat. Wir sehen daher mit Zuversicht und Beruhigung der Zukunft entgegen, da Wir in Betreff der Erhaltung der bestehen⸗ den Rechtsordnung, wie in Betreff der materiellen und culturellen Entfaltung des Landes auf die eifrige Mitwirkung der Nation stets mit Sicherheit rechnen können.
Nun aber empfangen Sie und überbringen Sie Ihren Sendern Unseren aufrichtigften Königlichen Gruß.
ö Womit Wir den gegenwärtigen Reichstag für geschlossen er— ãren.“
Der Ausschuß, welcher vom österreichischen Abge— ordnetenhause zur Berathung der Handels verträge eingesetzt worden ist, hat den Obmann Dr. von Bilinski und den Obmann⸗Stellvertreter Freiherrn von Schwegel im Vereine mit dem Referenten Dr. Hallwich beauftragt, den Bericht über die Handelsverträge zu verfassen, welcher dem Hause vorgelegt werden soll. Dieser Bericht wurde am Sonntag von dem Bericht⸗ erstatter und dem Obmann-Stellvertreter abgeschlossen und ge⸗ langt nächster Tage zur . an die . Der Bericht ist eine umfangreiche tabellarische Arbeit, welche im Texte sämmtliche im Ausschusse gehaltenen Debatten, ins—⸗ besondere über die Leinenzölle und den Weinzoll, sowie sämmt⸗ liche Erklärungen der Regierungsvertreter enthält. Zum Schlusse führt der Referent die Arbeiten an, welche in Folge des Abschlusses der Handelsverträge für die nächste Zukunft auf wirthschaftlichem Gebiete zu vollziehen sind, wobei ins⸗ besondere der Nothwendigkeit der Revision der allgemeinen Zoll⸗ und Monopolsordnung gedacht wird. Die Debatte im Plenum des Abgeordnetenhauses soll Montag, den 11. Januar, beginnen; sie wird voraussichtlich die ganze nächste Woche in Anspruch nehmen, sodaß Sonnabend, den 16. Januar, die Schlußabstimmung erfolgen dürfte.
Der Domherr des Domcapitels in Agram Dr. Stefan Vucetich wurde zum Erzbischof von Agram ernannt; die amtliche Publication der Ernennung wird demnächst erfolgen. Der neue Erzbischof wird im Laufe der nächsten Woche in der Hauskapelle der Wiener Nuntiatur den feier⸗ lichen kanonischen Prozeß als Bischof und den feierlichen Eid der Treue und des Gehorsams gegenüber dem apostolischen Stuhl in die Hände des apostolischen Nuntius, Erzbischofs Galimberti ablegen.
Das Prager Blatt „Narodni Listiy“ weist die Auf⸗ forderung eines altczechischen Parteimanns in der „Politik“ zur Einberufung einer Abgeordneten⸗Versammlung, welche sich mit der Revision der Ausgleichs-Punktationen zu befassen hätte, schärfstens zurück. Das jungczechische Blatt schreibt, der Standpunkt der vollständigen Restituirung der staatlichen und historischen Rechte des . Volkes schließe schlechthin die Möglichkeit aus, daß die Wiener Punktationen . Ausgangspunkt der nationalen Verständigung bilden önnten.
Nach dem gestrigen Krankenbericht aus Gmunden ver⸗ brachte die Königin von Hannover die Nacht zum Mittwoch schlaflos. Gegen Morgen trat heftigeres Seiten⸗ stechen mit vermehrter Athembeklemmung ein. Der Lungen⸗ befund ist unverändert; der Puls kräftig.
Großbritannien und Irland.
Der Herzog und die Herzogin von Connaught werden, wie die „A. C.“ erfährt, von Osborne, wo Ihre Königlichen Hoheiten gegenwärtig zum Besuch der Königin weilen, sich nach Berlin begeben.
Ein Congreß sämmtlicher Handels kammern des britischen Weltreichs ist, der W. „Pr. zufolge, zum Juni d. J. nach London einberufen worden. Es ist bereits ein vorläufiges Programm entworfen, genehmigt und zur Versendung gelangt, 6 dem Congreß eine Reihe wichtiger Fragen zur Er⸗ örterung beziehungsweise Beschlußfassung unterbreitet. Der erste Punkt des Programms dürfte der bedeutsamste sein; er betrifft die Herstellung engster Handels⸗ beziehungen zwischen dem Mutterlande und seinen sämmtlichen Colonien und sonstigen überseeischen Besitzungen unter besonderem Hinblick auf den Abschluß neuer Handels⸗ verträge in Europa und die jüngste handels politische Gesetz⸗ gebung in den Vereinigten Staaten von Amerika. Von anderen Programmpunkten erscheinen vorzugsweise er⸗ wähnenswerth: Einführung von Schiedsgerichten in Streitig⸗ keiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitern; Codificirung des Reichs⸗Handelsrechts; Reichs⸗-Trademarksregister und Ein⸗ führung des Handelsmarkengesetzes von Reichswegen; kauf⸗ männische , ,. unter Zugrundelegung des von der Londoner Handelskammer aufgestellten Schemas; Auswande—⸗ rung und Colonisirung; Reichs⸗Decimalsystem im , Maß⸗ und Gewichtswesen; Reichs⸗Pennyporto; directer te graphischer Verkehr innerhalb der Reichsgrenzen. Man er⸗ wartet eine Erweiterung dieses Programms durch fernere Initiativanträge.
Das Ministerium des Innern hat am Montag Morgen den (schon telegraphisch erwähnten) amtlichen Bericht des Majors Candell über die neuliche Explosion in der Dubliner Burg erhalten. Eine Abschrift wurde zu gleicher Zeit dem irischen Ober-Secretär Jackson ö. estellt. Der Bericht soll nicht sofort veröffentlicht eder ff m ch aber wird ein Auszug daraus an die Heffentlichkeit gelangen. Major Candell ist der Ansicht, daß Nitroglycerin angewendet wurde, und zwar in Form einer Bombe oder einer Höllenmaschine. Andere Sachverständige glauben, daß eine 34 Dynamit⸗ patronen in eine Blechkapsel gelegt wurde; die Kapsel sei darauf mit Schießpulver gefüllt und mittels einer Lunte ent= zündet worden. Der Verbrecher bezwectte, wie Londoner Blätter meinen, ohne Zweifel, den Theil des Schlosses, in welchem der Geheime Rath seine Sitzungen hält, in die Luft zu sprengen; die Explosion pflanzte sich aber, statt in einer nördlichen, in
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daß Minister Grekow ber der Ünterredung, die im Laufe des No—
einer südlichen Richtung fort und richtete infolge dessen nicht vielen Schaden an. Frankreich.
Der Kriegs⸗Minister bereitet eine gesetzliche Neu— regelung der Cadres der Armee und der Abancements—⸗ Ordnung vor, ferner Maßnahmen zur Einführung mili— tärischer Uebungen in sämmtlichen Lyceen und Collegien und die Organisation des militärischen Unterrichts für die Jugend.
Die indirecten Staatseinnahmen im Monat De— zember überstiegen den Voranschlag um 8 800 900 Fr. und die Einnahmen im Dezember 1899 um 5480 000 Fr. Die Eingänge an Zöllen überstiegen allein den Budgetvworanschlag um 5 Millionen Franes.
Der „Temps“ publizirt eine bisher unbekannte Anwort des Präsidenten Gr Eon auf einen Brief des Pa pstes, worin dieser sich über die Mißstände der republikanischen Gesetzgebung für die Katholiken beschwerte. Grevy wies in seiner Antwort jede persönliche Einflußnahme 3 und sagte, er habe die Beschwerden des Papstes den Ministern eindringlich zur Be⸗ rücksichtigung empfohlen; er erklärte zugleich, die Mißstände würden verschwinden, wenn die feindliche Haltung des Klerus gegen die Republik aufhörte. Beide Actenstücke sind aus dem Jahre 1883.
In Paris starb am Montag Pedro von Bourbon, Herzog von Durcale, Grande von Spanien, Sohn des Infanten Sebastian, 30 Jahre alt.
Rußzland und Polen. Die , , . über den Abschluß eines russisch— türkischen Handelsvertrags sollen nach der „Magdb. tg.“ in der nächsten Woche in Konstantinopel beginnen. Die russischen Vertreter sind bereits dorthin abgereist. Die Regierung hat die sofortige Inangriffnahme des Bau es zahlreicher Chausseen in den Gouvernements Kasan, Samara, Pensa und Saratow angeordnet.
Italien.
Der König von Rumänien ist laut Meldung des „W. T. B.“, über Mailand kommend, gestern in Pallanza eingetroffen und von der Königin Elisabeth und den Spitzen der Behörden am Landungsquai empfangen worden. Die Königin, welche außerordentlich wohl aussah, begrüßte ihren Gemahl mit herzlicher Umarmung.
Spanien.
In den letzten Tagen wurden beunruhigende Gerüchte über den Gesundheitszustand des Königs nach auswärts ver— breitet. Ein Wolff ssches Telegramm aus Madrid vom 6. Januar berichtet nur von einem Unwohlsein des Königs, das lediglich in einem leichten Schnupfen bestehe. Die er— wähnten Gerüchte seien nach eingezogenen Erkundigungen ohne jede Begründung; im Königlichen Palaste hege man nicht die geringsten Beforgnisse.
Schweiz.
Das rumänische Ministerium der auswärtigen Ange— legenheiten hat dem Bundesrath mitgetheilt, daß ö rumänische Regierung der internattonalen Phyl— loxera⸗-Uebereinkunft vom 3. November 1890 beitrete.
Des neu gewählte Mitglied des Bundesraths Dr. 3emp hat bei einem gestern in Sursee abgehaltenen Bankett der Conservativen des Kantons Luzern eine bemerkenswerthe Programmrede gehalten. Die politische Devise der katho⸗ lischen Partei der Schweiz, so führte er nach der „Frkf. Ztg.“ aus, müsse sein: . . der Demokratie (Referendum), Initiative und Erweiterung der Volksrechte. Er erbat sich ferner die Mitwirkung der katholischen Partei bei dem Ausbau der Kranken⸗ und Unfallversicherung und ernste Aufmerksamkeit für die Eisenbahnfrage, welche acut und deren Lösung zur Stunde für niemanden absehbar sei. Die Rede wurde dem genannten Blatte zufolge sehr acclamirt.
Griechenland.
Die von der Kammer eingesetzte Commission für den gegen das Ministerium Trikupis eingebrachten Anklage— Antrag hat ihre Arbeiten schon ziemlich weit fortgeführt ünd bereits über zwölf Punkte der Anklage abgestimmt. Diese sämmtlichen zwölf vorgebrachten Gravamina wurden, wie die Münchener Allg. Ztg.“ berichtet, von der Commission theils einhellig, theils mit Stimmenmehrheit als zur Grundlage einer Anklage nicht geeignet bezeichnet, sodaß die Wahrschein— lichkeit, daß es nicht zum Mrn isterÿroʒe se kommen werde, immer mehr wächst. Der griechischen Weihnachtsferien wegen wird übrigens der Commissionsbericht nicht innerhalb der an— gesetzten Frist vorgelegt werden können. ;
Nach der 6 der Regierung und der Gesellschaft der peloponnesischen Bahn k Convention für die Fort— führung der Bauten auf der Linie Myli— Kalamata Üͤber— nimmt die genannte Gesellschaft derselben Quelle zufolge die Vollendung der Linie um den Preis von sechs Millionen, jedoch keine Verpflichtung zur Bezahlung der Arbeiter, welchen nunmehr bloß der Proceßweg gegen die griechische Regierung und die fallite d erübrigt. Eine andere Unternehmung hatte in ihrem Angebot . die Be⸗ . der Arbeiter vorgesehen, jedoch dies an so exorbitante
edingungen geknüpft, daß die griechische Regierung nicht darauf eingehen konnte.
Bulgarien.
Die „Agence balcanique“ erklärt, die Meldung eines Pariser Blattes, Bulgarien habe seine Unabhängigkeit proclamirt, habe augenscheinlich zum Zweck, die guten Be⸗ ziehungen zwischen Bülgarien und der Türkei zu trüben und die Lösung des Falls „Chadourne“ zu beeinflussen. Die Agence balcanique* ist in der Lage, auf das bestimmteste zu versichern, daß die Absicht, die Unabhängigkeit Bulgariens zu proclamiren, der bulgarischen Regierung durchaus fern liege.
Ueber die mehrfach erwähnte Denkschrift, welche die Regierung in der Ehadourne⸗-Angelegenheit der Pforte in Konstantinopel hat überreichen lassen, berichtet die „Nat. Zig. in Folgendem ausführlicher: .
Die Denkschrift beginnt zunächst mit einer genauen Schilderung der Haltung, welche Ehadourne seit ungefähr einem Jahr ein⸗ nommen hatte, und berichtet über die Unterredungen, welche Minister Irekow mit Herrn Lanel, dem diplomatischen Agenten Frankreichs in Sofig. über . gepflogen hatte. Die Denkschritt erwähnt, vember v. J. stattfand, die ernste Aufmerksamkeit des General⸗ Konsuls gan 3 1 . des Correspondenten Chadeurne gelenkt habe, wobei der Minister neuerdings erklärte, aß die bulgarischen Behörden unwiderruflich zur Ausweisung
neue Lügen zu veröffentlichen und sich in die inneren politischen Angelegenheiten Bulgariens zu mengen. Herr Lanel habe hierauf zu verstehen gegeben, daß ihm 2 riftliche Mittheilung über diese Angelegenheit gemacht werden möge; Minister Grekow habe ihn jedoch ersucht, auf diesem Verlangen nicht zu bestehen, indem er darauf hinwies, daß die diplomatische Agentie Frankreichs schrift⸗ liche und vom Minister gezeichnete Noten stets nur durch Verbalnoten beantwortet und in mehreren Fällen wiederholte schriftliche Mit— theilungen des bulgarischen Ministers des Aeußern ganz unbeantwortet gelassen habe. Daher ersuchte Minister Grekow den General-Konful Lanel, er möge seiner Regierung den Stand der Dinge und den end— gültigen Entschluß der Fürstlichen Regierung für den Fall bekannt geben, daß dieser Zustand nicht ein Ende nehmen sollte.
Die Denkschrift verbreitet sich hierauf in eingehender Weise über die Frage, ob durch diese Ausweifung die Capitulations- Ver— träge verletzt worden seien, setzt ausführlich die Tragweite der letzteren, die keinerlei Bestimmung in Betreff von Ausweisungen enthalten, auseinander, führt das otkomanische Preßgesetz von 1865 an, aus welchem klar hervorgehe, daß das Privileg der außerordentlichen Gerichtsbarkeit nicht zu Gunsten von Ausländern angerufen werden könne, welche Urheber von der Regierung feindseligen Handlungen oder schriftlichen Kundgebungen sind, und stellt fest, daß auf diese Battung von Ausländern die Polizeivorschriften durchaus anwendbar seien. Die Denkschrift nimmt sodann das jedem Staate zustehende Recht der Ausweisung von Ausländern auch für Bulgarien in ÄUn— spruch, erinnert an die vor nicht langer Zeit erfolgte Aus— weisung russischer Unterthanen auf direktes, von allen Großmächten unterstütztes Begehren der russischen Regierung und führt hierauf den Fall der Ausweisung zweier französischer Staatsbürger, Linden— laub und Mairin, an, in welchen Fällen die Localpoltzei unmittelbar porging, ohne, die betreffende Konsularbehörde in directer oder indirecter Weise verständigt zu haben. Die diplomatische Agentie Frankreichs erhob gegen die Ausweisung Lindenlaub's keinerlei Ein— wand, und wenn sie gegen die Ausweisung Mairin's aus Rustschuk protestirte, blieb doch der Zwischenfall ohne jede Folgen. Die Denk— schrift führt sodann die Cirkularnote des bulgarischen Minssters des Aeußern an die diplomatischen Agentien in Sofia vom 27. Sep— tember 1886 an, in welcher bekannt gegeben wird, daß Ausländer, die sich in die Wahlen einmischen sollten, ausgewiesen werden würden. Die Agentien, mit Einschluß jener Frankreichs, nahmen diefe Mit— theilung ohne jede Einwendung zur Kenntniß, ausgenommen den General Kaulbars, welcher das Recht der Regierung hierzu bestritt; doch auch Rußland erklärte seither in einer Note jungeren Datums, daß die bulgarische Regierung immer in der Lage sei, einen fremden Staatsangehörigen, was immer seine private Beschäftigung sei, aus— zuweisen. Die Denkschrift weist darauf hin, daß Rumänien und Serbien in der Zeit, wo die Capitulationen auch für diese Staaten noch galten, in analogen Fällen in vollem Umfange das Recht der Ausweisung verdächtiger oder gefährlicher Ausländer ausübten. Auch wenn die Regierung zugebe, daß nach den Capitulationen die Konsular⸗ behörde von der Ausweisung zu verständigen gewesen wäre, müsse doch festgestellt werden, daß die diplomatische Agentie Frankreichs in der Angelegenheit Chadourne in einer Weise unterrichtet worden sei, daß sie selbst strenge Maßnahmen gegen ihren widersetzlichen Staats—⸗ angehörigen hätte ergreifen sollen, um jeden Anlaß zu einem Conflicte zwischen den beiden Regierungen aus dem Wege zu räumen. Es könne aber durchaus nicht zugegeben werden, daß die Regie— rung verpflichtet gewesen sei zu einem förmlichen Verzicht auf ihre Autorität durch vorhergängige Bekanntgabe der Ausweisungsordre, sei es an die Konsularbehörde oder deren Staatsangehörige, um dem letzteren etwa die Möglichkeit zu bieten, neuerdings Zuflucht in der Wohnung des Konsuls zu suchen. Die Denkschrift schließt mit dem Ausdrucke der Hoffnung, daß die Regierung der französischen Republik, geleitet von Gefühlen der Gerechtigkeit, von ihrem Entschlusse zurück— kommen und die diplomatischen Beziehungen! zwischen Frankreich und Bulgarien wieder herstellen werde.
Schweden und Norwegen.
(E) Stockholm, 4. Januar. Dem Reichstage soll ein neuer Armee-Organisgtionsplan, dem der frühere Entwurf der General-Commission zu Grunde gelegt ist, in Verbindung mit der Frage wegen Aufhebung der Grund— steuern sowie der Rüstungs⸗ und Rotirungslasten vorgelegt werden. Der Entwurf der General-Commission ist nochmals eingehend geprüft worden, und die verschiedenen Dexrartements der Armeeverwaltung haben ihre Gutachten dem König unterbreitet. Nach den Berechnungen des Intendantur⸗Departements würden sich dessen Erfordernisse bei Durchführung des erwähnten Ent— wurfs auf 140090 0090 Kronen jahrlich belaufen, und zwar für die Infanterie 5241 733 Kronen, für die Cavallerie 3077 839 Kronen, für die Artillerie 2087 290 Kronen, für die Ingenieure 523 608 Kronen, für den Train 570 584 Kronen, für die Intendantur 44 295 Kronen, ferner die Ausgaben für die Generalität, den Generalstab und das Remontewesen, zusammen 11 552736 Kronen. Hierzu kommen die Einquartierungskosten mit S650 000 Kronen, die Uebungskosten mit 450 000 Kronen, Unterhaltung des Kriegsmaterials 600 90090 Kronen, Musterungskosten 475 9090 Kronen, die Kosten für die Unterrichtsanstalten, Krankenhäuser u. s. w. Das Ar— tillerie⸗ Departement berechnet, daß außer der jetzigen ordentlichen Bewilligung von 595 861 Kronen noch circa 1 0000090 Kronen jährlich nach dem neuen Plane zu be⸗ willigen sein würden. Für das Fortifications-Departement würden die Ausgaben von 217 526 Kronen auf 650 000 Kronen steigen. Die zur Durchführung des neuen Organisationsplanes erforderlichen Casernen⸗ und y, . militärischen Bauten sind von dem Departement zu 35 455 Kronen berechnet worden.
Der Legations⸗Secretär Guiseppe Pancrai, der seit einiger Zeit den italienischen Gesandten Grafen Zannini in der Eigenschaft als Chargèé d'affaires vertreten hat, ist hier gestern Nacht gestorben.
* Christiania, 4. Januar. Das Finanz⸗-Departe⸗ ment hat den Rechnungsabschluß für das Finanzjahr 1890391 der Staatsrevision übersandt. Die Einnahmen haben 51 446541 Kronen betragen, während sie z 18 350 000 Kronen veranschlagt waren. Die zu 7 gho o3g Kronen veranschlagten Ausgaben haben dagegen 48994153 Kronen betragen, sodaß im ganzen ein Ueberschuß von 2965 000 Kronen verbleibt oder 2415000 Kronen mehr als veranschlagt Die Staatsschulden betrugen am 30. Juni 1890 115 357 000 Kronen; abgezahlt wurden im Laufe des Finanzjahres 454 000 Kronen; dagegen übernahm der Staat eine Anleihe von 1160 000 Kronen für den Bau der Seitenlinien der Drammen⸗Randsfjordbahn; demnach be⸗ liefen sich die Staatsschulden am 30. Juni 1891 auf 116 063 000 Kronen.
Amerika.
Präsident Harrison hat nach einem 3 Telegramm aus Washington vom 5. Januar die folgenden Ernennungen vollzogen? William McCoy zum Gesandten in Liberia, William Heß zum General-Konsul in Konstan⸗ tinopel, Charles Weare n Konsul in Aachen, Mr. Walter zum Konsul in ö David Bruick zum Konsul in
Chadourne's schreiten würden, wenn dieser fortfahren sollte,
Sonneberg, Mr. Radcliffe Ford zum Konsul in Livorno und Mr. Edward Hammond zum Ron f in Budapest.
Am Dienstag ist in Washington der Congreß wieder usammengetreten. Der Sprecher Crisp leidet an der
Influenza. Afrika.
Nach einer französischen Meldung aus Tanger soll die zur Besitzergreifung von Touat entsendete marokkanische Mission vollständig gescheitert sein. Die ganze dortige Gegend stehe bereits unter dem Einflusse von Algier. Die San kehrte in einem kläglichen Zustande nach Marokko zurück; ihre Führer wurden verhaftet und dürften, wie jene Meldung besagt, voraussichtlich hingerichtet werden.
Ueber die Unruhen in Tanger, derentwegen, wie schon gemeldet, zwei englische Kriegsschiffe und ein fran⸗ zösisches dorthin ,,, . sind, berichtet die „Köln. Ztg.“ in Folgendem Die Erhebung der Kabylen in der Nähe von Tanger richtet sich n die Wirthschaft des Gouverneurs Mohamed Ben⸗Abdesadak, dessen - Absetzung die Aufständischen verlangen. Die Letzteren sollen in Ain-Dalia, auf einem ein paar Stunden von Tanger entfernten Hügel, der ge— wöhnlich als erster Lagerplatz der von Tanger nach Fes ziehenden europäischen Gesandtschaften benutzt wird, eine befestigte Stellung genommen, den Khalifa, den Stellvertreter des Gouverneurs, schroff abgewiesen haben und die Stadt bedrohen. Außerdem sollen sie eine Abordnung an den Sultan nach Fes gesandt haben, um die Absetzung des Gouverneurs zu betreiben. Es scheint sich bei der ganzen Angelegenheit lediglich um einen rein örtlichen und inneren Zwist zwischen dem Gouverneur und seinen Unter— gebenen zu handeln. Den Europäern in Marokko droht, wie das genannte Blatt meint, wahrscheinlich durch diese Be— wegung keinerlei Gefahr; denn die Stämme, um die es sich handelt, sind Anwohner der großen Karawanenstraße nach Fes? sie kommen haufig mit Europäern in Berührung und hüten sich; ihnen ein Leid anzuthun, da sie aus der Erfahrung wissen, daß sie solche Angriffe an Gut und Blut schwer büßen müssen.
Auch die spanische Regierung hat, wie der „Mgd. Ztg. aus Madrid gemeldet wird, die Absendung eines Kriegs— schiffes nach Tanger . Schutze der spanischen Interessen be— schlossen. Nach derselben Meldung soll der Aufstand zunehmen, und es sollen etwa 3090 Kabylen gegen Tanger marschiren.
Der Londoner „Standard“ giebt aus Anlaß der Unruhen in Tanger und der Entsendung zweier englischer Kriegsschiffe einen Ueberblick über die französischen, auf Annexion des Sultanats gerichteten Bestrebungen und schließt seine Be— trachtung mit den folgenden Worten: „Es ist England gleich— gültig, wer das Reich besitzt, wenn nur Tanger unser ist oder unter unserer Controle steht, Es war unser zwanzig Jahre hindurch. Wir gaben viel Geld für unseren Besitz aus, und hätten wir ihn behalten, statt thörichterweise aufzugeben und die prächtigen Molen zu zerstören, so würde heute „die von dem Höchsten erhaltene Stadt“ ein weit blühenderer Hafen als Gibraltar sein. Sie ist auch heute noch, in den Tagen der Schnelldampfer und Riesengeschütze, für die Besitzer der Feen setung auf der anderen Seite der Meerenge von größter
edeutung, da die Verproviantirung Gibraltars außer⸗ ordentlich schwierig, wenn nicht unmöglich ist, sobald sich Tanger in den Händen des Feindes befindet. Ist dieser Be— dingung Genüge geschehen, so mögen Frankreich und Spanien das Geschick von Marokko nach ihrem Gutdünken unter sich abmachen. Einstweilen liegt jedoch die Erhaltung des status duo im Interesse des Friedens.“
Der britische Commissar H. H. Johns ton berichtet, daß er im Oktober und November v. J. am Sambesi viele Kämpfe mit den Sklavenhändlern zu bestehen gehabt hat. Im November brachte er dem Führer der Sklaven— händler der Jaos eine völlige Niederlage bei und zwang den Häuptling, eine schwere Buße zu bezahlen.
Parlamentarische Nachrichten.
Dem Reichstag ist die Uebersicht der Ausnahme— tarife deutscher Eisenbahnverwaltungen zugegangen, welche 4 bestimmt sind, die Ausfuhr deutscher ieh. und den Wettbewerb inländischer Kohlen mit ausländischen Kohlen zu begünstigen.
Entscheidungen des Reichsgerichts.
Mit den Erweiterungen eines Stadtgebiets erweitert sich, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, J. Civilfenats, vom 3. Sk— tober 1591, im Gebiet des Preuß. Allg. Landrechts nicht ohne Weiteres auch der Bereich der städkischen Feuerfocietät, und es sind demnach die in den neuen Stadttheilen belegenen Grund— stücke nicht von selbst, ohne besondere Beitrittserklärung, dem Ver— sicherungs zwange unterworfen.
Sandel und Gewerbe.
Der Präsident von Paraguay hat unter dem 12. No⸗ vember v. J. ein Decret erlassen, wonach vom 165. Dezember 1891 ab die diplomatischen und konsularischen Vertreter der Republik die ihnen in Gemäßheit der Verordnung vom 4. April 1889 vorzulegenden Schiffsmanifeste und Connosse⸗ mente nur dann 3 dürfen, wenn diese Urkunden neben Datum und Unterschrift des Befrachters oder Agenten die nähere Bezeichnung über Marke, Numeri— rung und Anzahl der Frachtstücke, über Verpackung und Inhalt eines jeden — unter Angabe der Klasse und Be— Ker , een, Waarengattung — sowie über Gewicht, Her⸗ kunft und Consignation enthalten. Falls die Frachtstücke ver⸗ schiedene Gegenstände oder Waaren enthalten, so genügt die Angabe des Gesammtwerths derselben ohne nähere Bezeichnung des Inhalts. 2986. Deutsches Handelsarchiv, Jahrgang 1889, Theil J S. 429.)
Theater und Musik.
Königliches Opernhaus.
Meyerbeer's Afrikanerin? ging gestern neu einstudirt in Scene. Das letzte Werk des Meisters wurde in der Zeit, wo die neudeutsche Musik sich erobernd Bahn brach, viel angefeindet. Heute steht man ihm unbefangener gegenüber, und niemand kann ver⸗ kennen, daß die Oper trotz mancher Unnatur reich ist an dramatischem Leben und auch an wirklich großen musikalischen Schönheiten. Das bewies die nach jeder Richtung hin vorzügliche Aufführung, die von dem Kapellmeister Sucher auf das sorgfältigste einstudirt war. Die
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