1892 / 8 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 11 Jan 1892 18:00:01 GMT) scan diff

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auch in der That kein Grund besteht, weshalb die Rentenansprüche . eit in diesem Punkte günstiger zu behandeln sein . als diejenigen e n ug für welche ausschließlich die Zeit nach dem Inkrafttreten des Gesetzes in Betracht kommt. Demselben ichts⸗ Funfte sind anscheinend auch die Königlich preußischen Ressort⸗Minister in der zur Ausführung der S5 18 138, 136 bis 161 des Invaliditäts= und Altersversicherungsgesetzes erlassenen Anweisung vom 20. ebruar 1590 und ebenso die Centralbehörden der meisten übrigen Bundes⸗ staaten in den von ihnen herrührenden entsprechenden Anweisungen efolgt, indem daselbst die Betheiligten darauf hingewiesen worden ind, sich über die in der vorgesetzlichen Zeit erlittenen Krankheiten kachweise zu verschaffen, ausgenommen über solche Krankheiten, welche im F 17 Absatz 3 a. 4. D. näher bezeichnet sind und niemals als Beitragszeit gelten können“. Daß in diesen Anweisungen des im 5 17 Absatz 4 a. 4. O. erwähnten Falles nicht besonders gedacht ist, erklärt sich wohl dadurch, daß der beizubringende Nachweis sich auch auf die über den Zeitraum eines Jahres hinausreichenden Krankheiten wird erstrecken können, während es lediglich Sache der über die Anrechnung befindenden Amtsstelle sein wird, die im Absatz 4 vorgesehene Kürzung vorzunehmen.

94) In einer Altersrentensache, in welcher festgestellt war, daß der Kläger einestheils gegen freien Unterhalt im Werthe von 1090 60 jährlich beschäftigt war, anderentheils durch weitere Lohnarbeit sich noch 90 M im Jahre hinzu verdiente, hatte die Versicherungsanstalt den Einwand erhoben, daß die Versicherungspflicht des Klägers durch Erwerbsunfähigkeit gemäß 8 4 Abfatz? des Invaliditäts- und Alters⸗ versicherungsgesetzes ausgeschlossen sei. Das Reichs⸗Versicherungsamt hat diesen Einwand durch Entscheidung vom 26. Oktober 1891 aus folgenden Gründen verworfen; Nach 5 4 Absatz 2 4. a. D. tritt die Versicherungspflicht für diejenigen Personen nicht ein, welche infolge ihres körperlichen oder geistigen Zustandes dauernd nicht mehr im Stande sind, durch eine ihren Kräften und Fähigkeiten entsprechende Lohnarbeit mindestens ein Drittel des für ihren Beschäftigungsort nach § 8 des Krankenversicherungsgesetzes vom 15. Juni 1883 fest⸗ gesetzten Tagelohnes gewöhnlicher Tagearbeiter zu verdienen. Dieses Drittel beträgt hier 40 Pfennig. Bedingt, nun auch der Umstand allein, daß ein Arbeiter das fragliche Drittel in den letzten drei Jahren vor dem Inkrafttreten des Invaliditäts- und Altersversiche⸗ rungsgesetzes und auch später nicht verdient hat, noch keineswegs seine Unfähigkeit, jenen Verdienst zu erzielen, muß vielmehr in solchen Fällen immer noch ermittelt werden, wie viel er zu verdienen im Stande ist (Revisionsentscheidung 54, „Amtliche Nachrichten des R. V.⸗A. J⸗ u. A-V. 1891. Seite 162), so wird es doch einer Feststellung nach dieser Richtung in der Regel dann nicht bedürfen, wenn sein Verdienst die fragliche Tagelohnsquote thatsächlich erreicht oder übersteigt. Da bei Ermittelung der Höhe dieses Verdienstes alles, was durch Lohnarbeit verdient wird, in Betracht kommt, mithin zu der von dem Kläger erzielten Baareinnahme von 90 (S jährlich noch der Werth des 3. als landwirthschaftlichen Arbeiter verabreichten freien Unterhalts hinzugerechnet werden muß, so geht sein regelmäßiges Arbeits⸗ einkommen jedenfalls über das in Rede stehende Drittel hinaus, und es findet daher der 5 4 Absatz 2 a. a. O. keine Anwendung, zumal die Akten dafür, daß die Erwerbsfähigkeit des Klägers etwa eine geringere wäre, als sein thatsächlicher Verdienst annehmen läßt, irgend welchen Anhalt nicht bieten.

Statistik und Volkswirthschaft.

Errichtung von Rentengütern in den Provinzen Brandenburg und Pommern.

Die Königliche General-⸗Commission für die Provinzen Brandenburg und Pommern hat folgende Bekanntmachung, vom 16. Dezember 1891, erlassen:

„Das Gesetz vom 27. Juni 1899 über Rentengüter und das Gesetz vom 7. Juli 1891, betreffend die Beförderung der Errichtung von Rentengütern, dienen dem Zwecke, seßhafte ländliche Arbeiter zu schaffen, sowie die Zahl der ländlichen Stellen von mittlerem und kleinerem Umfange zu vermehren. Im Sinne dieser beiden Gesetze ist ein Rentengut eine neu zu gründende bäuerliche Nahrung, die gegen Uebernahme einer festen Geld⸗ oder Roggenrente frei von Schulden des Stamm— guts erworben wird. Die Vereinbarung einer baaren An⸗ zahlung ist daneben nicht ausgeschlossen. Es ist zulässig, aus einem Gut ein Rentengut oder mehrere Rentengüter abzuzweigen. Es kann aber auch ein ganzes Gut in Rentengüter zerlegt werden. Nach 5 12 des Gesetzes vom 7. Juli 1891 kann die Begründung von Rentengütern durch Vermittelung der Genera!“ com mission erfolgen. Wer daher in den Provinzen Brandenburg und Pommern von dieser Befugniß Gebrauch machen und ein Rentengut errichten oder ein solches erwerben will, hat den Antrag auf diese Vermittelung schriftlich oder mündlich bei uns zu stellen. Er kann sich aber auch an einen unserer Speciak— commissare wenden, der den Antrag uns zur Beschlußfassung ein— zureichen hat. Nach den Verhältnissen in unserem Geschäftsbezirke gehen wir davon aus, daß ein Rentengut in der Regel nicht kleiner als 25 ha und nicht größer als 70 ha sein soll.

Wer ein Rentengut errichten will (der Rentengutsaus⸗ geber), hat mit dem Antrag auf unsere Vermittelung zugleich alle in seinen Händen befindlichen Schriftstücke zur Einsicht einzureichen, die über die Verhältnisse des ganzen Grundstücks Auskunft geben, namentlich eine Abschrift des Grundbuchblattes und einen Auszug aus der Grundsteuermutterrolle, auch eine etwa vorhandene Karte oder Bandzeichnung, sowie etwa vorhandene Taxen und, wenn Gebäude mit übergehen sollen, die Feuerversicherungs⸗Policen. Ist er nicht im Besitze dieser Urkunden, so bedarf es ihrer Beibringung nicht. Wir werden sie uns alsdann, direct von den betreffenden Behörden Per— schaffen. Naturgemäß dient es zur Zeitersparniß, wenn alle vor⸗ edachten Urkunden uns zugleich mit dem Antrage vorgelegt werden. Hat etwa der Rentengutsausgeber mit einem Kaufliebhaber schon einen vorläufigen Vertrag abgeschlossen, so ist uns dieser ebenfalls

mit einzureichen. Hat der Rentengutsausgeber noch keinen vorläufigen

Vertrag mit einem Kaufliebhaber abgeschlossen, so ist bei der Stellung des Antrags auf unsere Vermittelung eine Erklärung darüber ab⸗ zugeben, ob der Rentengutsausgeber selbst sich nach Kauf⸗ liebhabern umsehen und mit ihnen Punctationen vorbehaltlich unserer Genehmigung abschließen, will! oder ob unsere Ver mittelung auch für die Projectirung der Rentengüter und die Herbei— ziehung Lon Kaufliebhabern in Änfhruch genommen werden foll. Im ersteren Fall erhält der Rentengutsausgeber mit unferem Bescheze, daß wir das Verfahren vorläufig einleiten, zugleich die erforderlichen

ormularg zu den Punctationen. Die endgültige Beschlußfaffung über die Zulässigkeit des Verfahrens fann erst nach Besichtigung des als Rentengut auszugebenden Landes erfolgen. .

Will dagegen jemand ein Rentengut erwerben (der Rentenguts⸗ erwerber), so hat er mit der Meldung dapon, die schriftlich oder mündlich, bei uns oder unseren Commiffaren geschehen kann, moglichst vollständig seine versönlichen und wirthschaftlichen Verhältniffe vorzulegen, namentlich anzugeben, ein wie großes Rentengut und in welcher Gegend er ein solches erwerben möchte, und wieviel Vermögen er besitzt. Wir werden ihm alsdann folche Gutsbesitzer namhaft machen, die Rentengüter auszugeben beabsichtigen, damit er mit ihnen in Verhandlungen treten kann geeigneten Falles werden wir auch diefe e , nmgen vermitteln oder selbst oder durch unsere Commissare

Wird nach der örtlichen Besichtigung die Gewährung der gesetz⸗ lichen Vortheile wozu ein ran fur 2. in keinem . b ö für zulässig erachtet, so erfolgt die ganze weitere Ordnung der Ange⸗ legenheit durch uns Und“ unsete Commissare. Wir lassen das Rentengut vermessen, begrenzen und kartiren, veran⸗ lassen seine Aufnahme in das en, regeln die Hypotheken⸗ verhaältnisse und lassen demnächst) jwischen dem Rentenguts⸗

ausgeber und dem Rentengutserwerber den Rentengutsvertrag auf⸗ nehmen, der 22 n, . unterliegt. Da es in den Fällen, in denen zur Begründung des Rentenguts unsere Vermittelung an⸗ gerufen wird, in der Regel den Wün der Betheiligten entsprechen wird, daß die vereinbarte Rente durch Vermittelung der Rentenbank zur nee kommt dies ist als eine Form der Staatshilfe gesetz= lich zugelassen. so wird der über die Begründung des Renten- guts aufzunehmende ,, auch diese Ablösung sogleich mit zu ordnen haben. Bei dieser Ablösung sind die folgenden, aus den beiden Gesetzen vom 27. Juni 1890 und 7. Juli 1891 heworgehenden Bestimmungen zu beachten, die zugleich die dadurch dem Rentenguts⸗ erwerber und dem Rentengutsausgeber erwachsenden Vortheile er⸗ kennen lassen: .

I) Die vereinbarte Rente kann bis zu dem Betrage von der Rentenbank zur Amertisatien übernommen werden, für den das Rentengut die gesetzliche Sicherheit darbietet. 2) Die gesetzliche Sicherheit kann als vorhanden angenommen werden, wenn der 25 fache Betrag der Rente innerhalb des 30 fachen Betrages des Grundsteuerreinertrags oder innerhalb der ersten Dreiviertel einer landschaftlichen, ritterschaftlichen oder einer von uns besonders aufgenommenen Taxe zu stehen kommt, und keine ander⸗ weiten Belastungen vorhergehen. 3) Der Rentengutsausgeber erhält als Abfindung den A7 fachen Betrag der auf die Rentenbank übernommenen Rente in 3 gen Rentenbriefen von der Königlichen Rentenbank, der Rentengutserwerber aber zahlt eine jährliche Rente, die 4 0½0 jener Abfindung betragt, an die Renten⸗ bank während eines Zeitraumes von 60 Jahren. Nach Ablauf dieser Zeit ist das Rentenbriefcapital getilgt, und der Besitzer hat dann nichts mehr zu zahlen. (In dem Gesetz vom 7. Juli 1891 ist allerdings für den Eintritt gewisser Voraussetzungen auch die Abfindung in 40 igen Rentenbriefen, aber nur zum 233 fachen Betrage, die alsdann durch eine 56 /in Jahre zu entrichtende Rente von jährlich 40,9 erlischt, vorgesehen. Vorläufig werden aber nur 34 osoige Rentenbriefe ausgegeben werden 4) Sowohl gegenüber dem Rentengutsausgeber als dem Rentengutserwerber ist nur der Nennwerth der Rentenbriefe von Bedeutung, nicht ihr je⸗ weiliger Curswerth. 5) Bei Begründung des Rentenguts kann dem Erwerber auf Antrag das erste Jahr als Freijahr gewährt werden, während dessen er keine Rente zu zahlen hat. Doch wird der frei gelassene Betrag alsdann dem Amortisationscapital zugerechnet und die Rente entsprechend erhöht. 6) Die Rentenbank ist nicht befugt, die übernommenen Renten zu kündigen. Es darf aber der Renten— gutsbesitzer, so lange er solche Renten zu zahlen hat, nur mit unserer Genehmigung sein Gut parcelliren oder Theile davon veräußern oder dessen wirthschaftliche Selbständigkeit aufheben, wogegen es ihm unbenommen ist, das ganze Rentengut zu verkaufen. 7 Der Renten⸗ gutsbesitzer kann die Rente, nachdem er sie zehn Jahre lang gezahlt ar jederzeit der Rentenbank kündigen und den noch nicht amortisirten Theil des Rentenbriefeapitals in baar abzahlen. Innerhalb der ersten zehn Jahre nach der Begründung des Rentenguts ist die Kündigung und Abzahlung nur mit unserer Genehmigung zulässig.

Zur Erleichterung der Errichtung von Rentengütern ist ferner in dem Gesetze vom 7. Juli 1891 eine Gewährung von Darlehen aus stagtlichen Mitteln an den Rentengutserwerber vorgesehen. Diese Darlehen werden aber nur zur Aufführung der noth—⸗ wendigen Wohn- und Wirthschaftsgebäude bei der ersten Ein— richtung eines Rentenguts gewährt ünd zwar durch Aushändigung von Rentenbriefen, auf die und auf deren Tilgung die oben angegebenen Bestimmungen unter 3 bis 7 ebenfalls Anwendung finden. Die Rentenbank kann sofort die gewährten Darlehen zurückfordern, wenn der Rentengutsbesitzer die Gebäude nicht ordnungsmäßig im Stand und in Versicherung erhält, wenn er in Concurs geräth oder durch Zwangsvollstreckung zur Zahlung rückständiger Renten angehalten werden muß.

Die Höhe der auf die Rentenbank zu überweisenden Renten und der gewünschten Rentenbriefsdarlehen wird von uns festgesetzt. Wir veranlassen die Uebernahme der Renten und die Hergabe der Dar⸗ lehen bei der Königlichen Rentenbank. Nach der Bestätigung des Rentengutsvertrags sorgen wir für die schuldenfreie 3 des Rentenguts vom Stammgut im Grundbuch und Anlegung eines neuen Grundbuchblatts für den Rentengutserwerber.

Die Zerlegung eines Theils eines größeren Guts in kleinere oder mittlere Rentengüter empfiehlt sich für den Besitzer namentlich dann, wenn er aus Mangel an Arbeitskräften zu einer intensiven Bewirthschaftung nicht mehr im Stande ist oder sich aus sonstigen Gründen genöthigt sieht, einen Theil, seines Besitzes zu veräußern. Bei der Benutzung der durch die Gesetze vom 27. Juni 1890 und 7. Juli 1891 gebotenen außerordentlichen Vortheile ist ein größerer Besitzer in der Lage, sich einen Stamm heft Arbeiter zu sichern und sich selbst zugleich wenigstens einen Theil des Gewinns zuzuwenden, den sonst andere, die Parcellirungen von Gütern gewerbsmäßig betreibende Personen ziehen würden.

Daß die neuen gesetzlichen Vorschriften auch in unserem Geschäfts— bezirk eine günstige Aufnahme finden, ergiebt die Zahl der bereits ein— gegangenen Anträge auf unsere Vermittelung bei der Bäldung von Rentengü tern. Es liegen uns 25 Anträge ins— besondere aus dem Regierungsbezirk Köslin vor. Sie wertheilen sich auf die Kreise Belgard. Bublitz, Bütow, Köslin, Kobberg— Körlin, Lauenburg, Neustettin, Rummelsburg, Schlawe, Stolp. Auch aus dem Kreise Grimmen, Regierungsbezirk Stral— sund, und den Kreisen Ost⸗Sternberg und Sohlin, Regierungsbezirk Frankfurt, und Beeskow⸗Storkow, Regierungsbezirk Potsdam, sind Anträge eingegangen. Der Flächeninhalt der in Renten— güter zu zerlegenden Besitzungen ist zum Theil noch nicht genau fest⸗ gestellt, wird aber von 7006 ha nicht weit entfernt sein. Für fünf Güter in den Kreisen Kolberg⸗-Körlin, Belgard und Soldin sind bereits die Rentengutsverträge oder doch die Punctationen abgeschlossen. Im übrigen nehmen wir Meldungen von Kauflustigen jederzeit entgegen. Junge Landwirthe, die bei der Vertheilung des elterlichen Vermögens nicht in Grundbesitz, sondern in Capital abgefunden sind, Häusler und Büdner, die außer einem Garten oder einigen Morgen Land keinen Grundbesitz haben, endlich aber die zahlreichen Personen, die aus den Kreisen Landsberg a. W, Friedeberg, Sst- und West⸗Stern⸗ berg, Dramburg, Bütow, Neustettin und Rummelsburg jährlich in die westlichen Provinzen ziehen, um Arbeit zu suchen (fog. Sachsen— gänger) und sich dadurch etwa einiges Vermögen erspart haben, finden durch die neue Gesetzgebung Gelegenheit, sich mit verhãältni5mãßig geringen Mitteln eine Heimstätte zu gründen.

Allen Meldungen, Anträgen und Wünschen werden wir, wenn sie

gesetzlich begründet sind, bereitwillig entgegenkommen. Wir müssen aber auch erwarten, daß die Betheiligten unseren Anordnungen pünkt⸗ lich nachkommen und daß insbesondere die Rentengutsverkäufer den Ansiedlern mit Rath und That zur Seite stehen und ihnen im An— fange durch Hilfeleistungen bei der Errichtung der Gebäude, Verschaffung von Inventar und Saatfrucht u. s. w. die Schwierigkeiten des neuen Zustandes überwinden helfen.“ Wie wir hören, sind bei der Königlichen General⸗Commission in. Frankfurt 4. O inzwischen weitere Anträge auf Ver— . bei der Bildung von Rentengütern eingegangen und die der General Commission zur Errichtung von Rentengütern nunmehr zur Verfügung stehenden Flächen auf 11 bis 12 000 ha zu schätzen.

Invaliditätss und Alterssersicherung.

Im Kreise Schweidnitz ist, wie die Schweidnitzer Tägliche Rundschau“ berichtet, mit Ende Dezember v. J. die Zahl der im 8264 der Altersrente befindlichen Personen auf 401 gestiegen. Im Kreise Striegau beziffert sich die Zahl der ir ten. empfänger mit Ausschluß der Stadt Striegau auf 191.

Von der Landes ⸗Versicherungsanstalt ,, sind bis zum Schlusse des vorigen Jahres 018 Altersrenten an—

und Gewerbekammern, kaufmännische C

gewiesen, gõd Antrãge ö. abgelehnt und 131 sind anderweit er

rück ziehung der Anträge u. J. w. ind bis zu dem ge

durch Tod der Antragste dachten Zeitpunkt

erledigt worden. Demn n ; Überhaupt 5103 Rentenanträge zur Verabschiedung gelan Der jährliche Betrag der 1018 anerkannten Rentenansprü beziffert sich auf rund 556 100 16 Von diesem Betrage zahlt das Reich als seinen Antheil 2900 00 6, die übrigen 3565 200 M hat die Landes⸗Versicherungsanstalt zu decken. Von den Rentenempfängern sind wohnhaft in den Kreisen: Altkirch 105, Bolchen 94. Chateau-Salins 139, Colmar 176 (darunter in der Stadt Colmar 62), Diedenhofen 106, Erstein 118, Forbach 225. Gebweiler 240 (darunter in der Stadt Gebweiler 77), Sagenau 190 (darunter in der Stadt Hagenau 32), Metz 311 (darunter in der Stadt Metz 91), Molsheim 251. Mülhausen 459 (darunter in der Stadt Müälhaufen Y, Rappoltsweiler 236 (darunter in der Stadt Markirch 68 Saarburg 138. Saargemünd 137 (darunter in der Stadt Saar— emünd 23), Schlettstadt 192, Straßburg 359 (darunter in der Stadt enn 218), Thann 164. Weißenburg 115, Zabern 203. Ver⸗ storben sind inzwischen 130 Rentenempfänger.

Deutscher Hah dels tag.

Aus Anlaß der am 15. und 16. d. M. im Generalversammlungs⸗ saale der hiesigen Börse stattfindenden ordentlichen Plenarversamm— lung des Deutschen Handelstags veröffentlicht das Präsidium seinen Geschäftsbericht. Diesem ist zu entnehmen, daß seit der letzten Plenarversammlung (19. Februar 1889) dem Deutschen QDndelstage beigetreten sind: die Handelskammern zu Dessau, Schopfheim, Geestemünde und Thorn. Ausgeschieden sind die Handels kammer zu Baden wegen ihrer Vereinigung mit Karlsruhe und die Handelskammer zu Cöthen wegen Neubildung einer gemeinsamen Kammer für Anhalt zu Dessau. Gegen wãrtig gehören 123 Handels⸗

orporationen und wirthschaftliche Vereinen dem Deutschen Handelstag an. Durch den Tod hat der Ausschuß im Laufe der letzten drei Jahre mehrere Verluste erlitten. Es starben der langjährige Vorsitzende des Deutschen Handelstags, Geheimer Commercien⸗Rath Delbrück (Berlin), ferner Geheimer Commercien⸗ Rath von Heimendahl (Krefeld), J A. Sucken (Eübeck), von Feustel (Bayreuth) und Chr. Papendieck Bremen). Ausgeschieden aus dem Ausschuß ist Geheimer Commercien⸗Rath Neubauer (Magdeburg). An Stelle der verstorbenen und ausgeschiedenen r ür sind von den betreffenden Körperschaften in den Ausschuß delegirt worden; Koenigs (Krefeld), Herm. Lange (Lübeck), Commerzien⸗Rath Rose (Bayreuth) General⸗Konsul Lürman (Bremen) und Commerzien— Rath Hubbe (Magdeburg) Cooptirt wurden in den Ausschuß: Senator Björnsen (Altona). General-Secretär S. A. Bucck Berlin), Commerzien⸗Rath Hultzsch (Dresden), General= Konsul Russel (Berlin, Geheimer Regierungs⸗Rath Profeffor Dr. Soetbeer (Göttingen und Geheimer Eommerzien⸗Rath Vogler Halberstadt) Am. 31. März 1888 hatte der Handelstag einen Kassen⸗Baarbestand von 3489 ½ 34 3. Die Einnahmen in den letzten drei Verwaltungsjahren betrugen 82 066 ½ 33 , die Ausgaben in demselben Zeitraum 75 579 6 9 ; es war mithin am 31. Mär; 1391 ein Kassen⸗Baarbestand von 9976 M 58 3 vorhanden. An 5 besitzt der Handelstag 20 0000 in vierprocentigen vreußischen

onsols.

Zur Arbeiterbewegung.

Ueber den Einfluß der umfangreichen Arbeiter⸗ ausstände, die gegenwärtig im Gange sind, auf die beab⸗ sichtigten Lohnbewegungen in anderen Gewerben, giebt folgende Notiz des Vorwärts“ bemerkenswerthen Aufschluß:

Durch Unterstützungsgesuche ist die deutsche Arbeiterschaft gegen⸗ wärtig sehr stark in Anspruch genommen. Neben den ö stehen bekanntlich noch die Weißgerber, Handschuhmacher und Brauer im Ausstand. Diese Strikes erfordern Summen, die es nothwendig machen, darauf hinzuweisen, daß etwa in einzelnen Berufen geplante Lohnbewegungen für die nächste Zeit keine Aussicht auf den Sieg haben, sofern dazu die finanzielle Unterstützungskraft der deutschen Arbeiter in besonderem Maße in Rechnung gezogen werden müßte. Die Arheiterschaft muß jetzt schen allwöchentlich große Summen für die ausständigen Arbeiter der oben erwähnten Gewerbe aufbringen; mehr zu thun ist sie vor der Hand, soweit sich das überblicken lãßt, außer Stande.

* Statutenfrage des Unterstützungsvereins der Buch— druckergeh il fen veröffentlicht das Vereinsorgan Der Correspon⸗ dent‘ die Verfügung des Königlichen Polizei⸗Präsidneten von Berlin vom 30. 3 b. J. Es wird darin, wie wir der Frkf. Itg.“ entnehmen, eine sofortige Abänderung der Statuten im Sinne der Verfügung zur Vermeidung der Entziehung der bisher ertheilten Statutengenehmigung gefordert. Dem bisherigen Statut entsprechend, soll als Zweck des Vereins hingestellt werden: strenge Aufrechterhaltung der, mit den Prinzipalen getroffenen Vereinbarungen in bejug guf Arbeitspreise und Arbeitszeit. Der Gehilfenverband wollte statt dessen als Zweck des Vereins hinstellen: strenge Durchführung und Auf— rechterhaltung der vom Verein als maßgebend anerkannten Bestimmungen u. s. w. Ferner wird die Aufnahme einer Vorschrift in das Statut verlangt, die eine getrennte Verwaltung der Vereinsmittel be— stimmt, je nachdem sie allgemeinen Vereinszwecken oder einer Unterstützung der Arbeitslosen dienen. Auch soll der Fort⸗ bestand des Vereins weiter davon abhängig gemacht werden, daß durch Vorlegung des entsprechend abgeänderten Statuts der Central= Invalidenkasse der Nachweis geführt wird, daß zwischen der Invaliden⸗ kasse und dem Unterstützungs vereine keine Verbindung meßr besteht.

Aus Königsberg i. Pr. wird berichtet, daß dort der Setzer⸗ ausstand beendet ist. Die Setzer der „Hartungschen Jeitung“ nahmen die Arbeit bedingungslos wieder auf.

In Chemnitz fanden, wie das ‚„Chemn. Tgbl. berichtet, am 8. d. M. zwei öffentliche Volksversammlungen statt, die von fozial⸗ demokrgtischen Agitatoren einberufen waren und den Zweck hatten, die Sympathie der dortigen Arbeiter mit dem Arbeitsausstand der Buchdrucker kund zu geben. In beiden Versammlungen wurde klar ausgesprochen, daß, wenn die Buchdrucker den neunstündigen Arbeitstag erzwingen sollten, dann nicht nur die übrigen Arbeiter darnach streben müßten, dasselbe Ziel zu erreichen, sondern, daß dann von frischem der Kampf um den achtstündigen Arbeitstag begonnen und die Macht der Arbeitgeber gebrochen werden solle. Wenn 2 ein Zweifel hierüber obwalten konnte, bemerkt das Blatt, so ergiebt fich aus solchen Versammlungen, wie sie ja auch anderwärts abgehalten worden sind, daß der Arbeitsausstand der Buchdrucker e n socialdemokratischen Partei und darauf berechnet ist, einestheils eine Probe ihrer Macht abzulegen und anderntheils die Buchdrucker voll—= Reihen der Socialdemokraten einzuverleiben.

Die der Köln. Itg.' mitgetheilt wird, söoͤllen die Arbeiter⸗ controlmarken, wie bisher schon für Hüte, Kleiderstoffe und Schuhwaaren, so jetzt auch für die Tabackindustrie eingeführt werden. Einer Meldung der Berliner ‚Volksztg. aus Wien zufolge haben in Mürzzuschlag alle Hammerfchmiede die Arbeit wegen Lohnkürzung eingestellt.

Zu dem Ausstand der Uhrenschalenmacher in St. Immer berichtet der Berner Bund“, es herrsche große Bewegung unter den Ausständigen, um die Arbeiter, die dem Syndikat nicht angehören, zu verhindern, ihre Arbeit aufzunehmen. Die Gendarmerie in St. Immer ist verstärkt worden. (Vgl. Nr. 7 d. Bl)

Aufschwung des deutsch-indischen Gũůũteraustausches.

Der „Hamb. Corr. schreibt: Englands Handelsverkehr mit Kal⸗ kutta war im Jahre 1890 der niedrigste seit 1579, auch derjenige Frankreichs und Nord⸗Amerikas hat abgenemmen. Deutschland war im Jahre 1890, so berichtet das österreichis ungarische Konsulat zu Kalkutta, das einzige Land, dessen Einfuhr sich in jeders Beziehung

ein Vorstoß der

entwickelt und edehnt hat. Noch im Jahre 1889 war der Handel Deutschlands mit . ganz unbedeutend. Im Jahre 1890 jedoch,

hal e land so viele neue Dampfer⸗ ergestellt, daß aus dem, was man

sagt das genannte Konsulat, linien und andere Verbindungen herg 1 in den letzten Jahren nur als Versuche ansehen konnte, f nun ein regelmäßiger und sicher etablirter ndel entwickelt hat. Durch billige i gen günstige Verbindungen, Pünktlichkeit und wn . schnelle Reisen gewinnen die deutschen Damp kn, unst und Vertrauen. Alle Waaren, hauptsächlich Salz. Wollwaaren, Papierwagren, Wein, Bier, Spirituosen ꝛc, die in 15888 eingeführt wurden, stehen weit hinter den 1899 eingeführten Mengen zurück. Dabei hat die Errichtung der Dampferlinien nicht nur auf die Ein⸗ fuhr, sondern auch auf die unmittelbare Ausfuhr nach Deutschland einen mächtigen Einfluß geübt und diese in den letzten Jahren be⸗ deutend vergrößert. In fast allen Erzeugnissen hat das genannte Konsulat einen Aufschwung des deutschen Handels beobachtet, am auf— fallendsten in der Häuteindustrie, die sich auf außerordentliche Mengen gehoben hat. Gleichzeitig wird trotz mancher geschäftlichen Schwierig⸗ keiten als eine Folge der zunehmenden Cultur ein Anwachsen der Verbrauchskraft der einheimischen Bevölkerung, namentlich in Kleidungs⸗ stücken (Stoffen und Schuhen), allerdings auch das Hervortreten der indischen Industrie gemeldet.

Nach Mittheilung des Statistischen Amts der Stadt Berlin sind bei den hiesigen Standes⸗-Aemtern in der Woche vom 27. Dezember bis inclusive 31. Dezember und vom 1. bis 2. Januar 1892 zur Anmeldung gekommen: vom 27. bis 31. Dezember 261 Ehe⸗ schließungen, 974 Lebendgeborene, 20 Todtgeborene, 557 Sterbefälle; vom 1. ö. 2. Januar 1392 54 Eheschließungen, 250 Lebendgeborene, 9 Todtgeborene, 223 Sterbefãälle.

Literatur.

Geschich te. ff. Forschungen zur Brandenburgischen und Preußi— Geschichte. Herausgegeben von Reinhold Koser. 2. Hälfte. Leipzig 1591. Duncker und Humblot. (Preis 6 Æ) Das Heft wird eröffnet durch eine Untersuchung von Paul van Nießen über die Eroberungen und Colonisationen der Askanier während der letzten Hälfte des 13. Jahr⸗ hunderts sodann folgt eine Abhandlung von Erich Liesegang zur Verfgssungsgeschichte von . die uns über die Verfassungskämpfe innerhalb der Perleberger Bürgerschaft seit Gründung der Stadt nach Liesegang im letzten Drittel des 12. e gun te bis zum Ende des 15. Jahrhunderts unter⸗ richtet. Wenig beeinflußt durch die Stadtherren, die Putlitze, und die Markgrafen, spielten sich die Kämpfe zwischen Handwerkern und Geschlechtern ab, ohne daß eine Partei zur w Herrschaft gelangen, konnte, bis endlich die Hohenzollern einen Ausgleich herbeiführten. Wenn auch, wie der Verfasser betont, für Perleberg ein reichhaltigeres Quellenmaterial als für die anderen märkischen Städte vorhanden ist, so genügt es immerhin noch nicht, um uns ein anschauliches Bild von den politischen, socialen und wirthschaftlichen Verhältnissen der Stadt im Mittelalter zu geben; für die Geschichte von Jahrzehnten, in denen wichtige Ereignisse statt— fanden, sind wir nur auf Schlüsse und Vermuthungen angewiesen. Einen Beitrag zur Rechtsgeschichte der Mark giebt Adolf Stölzel. Er bekämpft die Ansicht Holtze's, daß bereits unter Joachim J. eine Kammergerichtsordnung eingeführt worden sei; bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts bestand nach seiner Meinung über— haupt keine geschriebene Kammergerichtsordnung, sondern es wurde nach dem Herkommen Recht gesprochen, bis im Jahre 1540 die in der Praxis längst geübten Grundsätze schrfftlich fixirt wurden. Eine codificirte Kammergerichtsordnung wurde dagegen erst im achtzehnten Jahrhundert geschaffen. In die Zeit des Großen Kurfürsten führt uns Ferdinand Hirsch mit der Schilderung der Verhandlungen, die zwischen diesem Fürsten und der Stadt Magdeburg nach dem dreißigjährigen Kriege stattfanden. Magdeburg sollte den Bestimmungen des westfälischen Friedens zufolge nach dem Tode seines Administrators August von Sachsen an Brandenburg fallen, suchte aber eine reichsunmittelbare Stellung zu erlangen und verweigerte daher im Vertrauen auf schwedische Hilfe, die von Friedrich Wilhelm geforderte Huldigung zu leisten. Fast zwanzig Jahre lang glückte es den Magdeburgern, dem auf allen Seiten be— schäftigten Kurfürsten zu trotzen, endlich aber zwang er sie, eine glück— liche Constellation der europäischen Politik energisch ausnutzend, mit Gewalt zur Unterwerfung. Von allen seinen Freunden ver⸗ lassen, mußte Magdeburg, wo überdies schon eine Partei unter Füh⸗— tung des großen Guericke brandenburgisch gesinnt war, nachgeben und den Kurfürsten als seinen künftigen Landesherrn anerkennen. Zur Geschichte Friedrich's des Großen bringt das Heft drei Beiträge. Koser giebt eine Geschichte des preußischen S taats⸗ schatzes bis zum siebenjährigen Kriege; er berichtet über die in den einzelnen Jahren vorräthigen und einlaufenden Gelder, die Er⸗ schöpfung des Schatzes im zweiten schlesischen Kriege und die Wieder anhäufung großer Summen in verschiedenen Kassen während der fol— genden Friedensperiode. Eine quellenkritische Untersuchung zur Ge— schichte des siebenjährigen Krieges liefert Otto Herrmann mit der Besprechung des Gaudi'schen Journals. Gaudi, ein dem Prinzen Heinrich nahe stehender Offizier, hatte Abhandlungen über den siebenjährigen Krieg verfaßt, die theils auf persön— lichen Erinnerungen, theils auf mehr oder minder zuverlässigen schriftlichen und mündlichen Mittheilungen von Kameraden und anderen Aufzeichnungen beruhten. Seine Benutzung dieser Quellen unterzieht Herrmann einer kritischen Betrachtung; er verwirft zwar Duncker 's Behauptung, daß Gaudi seine Quellen gewisseulos aus⸗ ö habe, giebt aber zu, daß er, wie schon Graner nachgewiesen at, voreingenommen gegen König Friedrich gewesen ist. Trotz aller Mängel ist das Journal doch eine werthvolle Quelle, und so ist es nach Herrmann's Ausführungen wesentlich von Retzow und dem im Anfange unseres Jahrhunderts erschienenen Generalstabswerk ver⸗ werthet worden. Der dritte Aufsatz behandelt die Beziehungen Friedrichs zur deutschen Literatur: Otto Tschirch be— leuchtet einen Angriff, den der durch die Verachtung der deutschen literarischen Erzeugnisse als Schriftsteller und Patriot aufs tiefste verletzte Klopstock in seiner Gelehrtenrepublik gegen den König richtete. Ferner veröffentlicht noch Koser wichtige Berichte eines welfischen Gesandten an seinen Landesherrn, den König von England, über die erste Regierungszeit Friedrich Wil“ helm 's II., die sich vornehmlich mit der unter den preußischen Ministern des Auswärtigen herrschenden Uneinigkeit beschäftigen, und Georg Sello bringt in den kleinen Mittheilungen! zwei Ab— handlungen zur märkischen Culturgeschichte des Mittel— alters. Die Sitzungsberichte des Vereins für Geschichte der Mark nn e bung und eine Uebersicht über neue Erscheinungen beschließen as Heft. ff. Zeitschrift des Harzvereins für Geschichte und Alterthumskunde. Herausgegeben von Dr. Ed. Jacobs. W. Jahrgang, 1. Hälfte. Wernigerode, Selbstverlag des Vereins. Quedlinburg in Commission bei Such. 1851. Jahlreiche local⸗= geschichtliche Beiträge bilden den Inhalt dieses Heftes. Zweifellos die interessanteste ö ist die von Paul Zimmermann: (Graf Bülow und der Abschied von Cassel. Bülow, ein preußischer Finanzbeamter in Magdeburg unter ö Wilhelm III. trat nach dem Frieden von Tilsit in den Bienst des Köni reichs Westfalen und wurde dort Finanz⸗Minister, konnte sich aber nicht auf diesem Posten halten und wurde nach seiner Entlassung von der west⸗ sälischen Regierung stets mit Mißtrauen überwacht. He dem Sturze des õnigreichs . falen verfaßte er ein beißendes Spottgedicht auf 6röme und seinen 2 der Abschied von Cassel“, dessen Text in derschiedenen Ueberlieferungen uns Jimmermann hier mittheist und durch Anmerkungen erläutert. Von den übrigen Aufsätzen machen wir aufmerksam auf die Beiträge zur Geschichte der Stadt Ellrich am Arz von Krieg, auf die Eu bilder aus der Zeit des dreißig⸗ jährigen Krieges von Jacoßs, die halberstädtisch-branden.

burgische Fehde ven Georg Sello und die culturgeschichtliche Studie von Brinkmann ber die Quedlinburger Gruft⸗ kirchen, zwei aus dem 10. Jahrhundert stammende Bauwerke. on den kleineren Aufsätzen sind mehrere Mittheilungen des Herausgebers hervorzuheben, wie die über das Verlassen ländlicher Wohnungen im dreißigjährigen Kriege und das Werbewesen am Harze zur Zeit des Großen Kurfürsten. Den Schluß des Heftes bildet der Vereinsbericht vom April 18990 bis Juli 1891.

Rechts⸗ und Staatswissenschaft.

Er. Die Rechtsverhältnisse der Fremden in Argen⸗ tin ien, dargestellt von B. Lehmann, Kaiserlich deutschem Konsul. Buenes Aires. 1891. Compania Sud Americana de Billites di Banca. Der Verfasser ist mehrere Jahre hindurch als Kaiserlich deutscher Konsul in Buenos Aires thätig gewesen; aus unmittelbarer Anschauung ist er deshalb zu berichten im Stande, während ander— weit gewagt wird, über Rechtszustände ferner Völker zu berichten, ohne daß man auch nur eine Ahnung von den Verhaͤltnissen hat, weshalb denn auch Vermuthungen für Thatsachen eingestellt werden. Die mißlichen finanziellen Verhältnisse in Argentinien haben diesseits vielfach den Glauben hervorgerufen, daß dort noch Alles nach Willkür gehe und an eine gesetzliche Regelung nicht zu denken sei. Der Verfasser belehrt uns eines Besseren, wenn auch nicht ausgeschlossen ist, daß trotz der Gesetze in der Zeiten Sturm Un— regelmäßigkeiten vorkommen. Nachdem in der Einleitung eine Ueber⸗ sicht über die Geschichte des früher spanischen Gebiets, jetzigen ,,. gegeben ist, folgt eine Darstellung der Verfassung mit besonderer r gh n. der Bestimmungen für Fremde. Jeder Thätigkeitskreis mit Ausschluß des eines Beamten und Universttäts— Professors ist ihnen geöffnet, der Militärpflicht unterstehen sie nicht. Es schließen sich hieran die Naturalisation, das Recht der Fremden, Eherecht nach dem neuen Civil⸗Ehegesetz (S. 39). Cap. IT ist dem bürgerlichen Recht gewidmet, während in Cap. VII das internationale Recht herangezogen ist. In letzterer Beziehung ist auf die von den Republiken Argen—⸗ tinien, Bolivia, Paraguay, Peru, Uruguay geschlossenen Staats⸗ verträge hinzuweisen, welche soeben von dem Kammergerichts-Rath Neubauer in der Itschr. f. das gesammte Handelsrecht Bd. XXXIX S. 492 ff. (vgl. Nr. 276 des „R. u. St.⸗A.“) in deutscher Ueber⸗ tragung veröffentlicht sind und im Einklang mit der vorliegenden Dar⸗ stellung darthun, daß wie K der Form der Rechtsgeschäfte so auch betreffend seiner rechtlichen Beurtheilung die Art des Geschäfts⸗ abschlusses maßgebend sein soll. Cap. V ist der Darstellung der Behörden, Organisation und des Civilprocesses, Cav. VI dem Straf— proceß gewidmet. Aus dem bereits erwähnten Cap. VII seien noch das Auslieferungsverfahren und die Rechtshilfe in Civilprocessen her— vorgehoben. Dem Verfasser gebührt der Dank für feine übersichtliche, klare und gewiß zuverlässige Darstellung.

Natur⸗ und Völkerkunde.

—n. Cultur und Missionsbilder aus Japan. Von Pfarrer und Missionar Otto Schmiedel. Zweite Flugschrift des Allgemeinen evangelisch⸗protestantischen Missionsvereins). Berlin 1891. Druck und Verlag von A. Haack. Pr. O50 6. Der Ver⸗ fasser, eifrig und erfolgreich als Missionar in Japan thätig, giebt in diesem Büchlein auf Grund eigener Erfahrung und Beobachtung an⸗ ziehende Bilder aus Japan, welche unser Interesse für dies intelligente Volk in hohem Grade anregen. Anschauliche Landschaftsbilder wech— seln mit Darstellungen aus dem Leben und Treiben der Bevölkerung. Er verweilt ausführlich bei den Ereignissen elementarer Art und der furchtbaren Hungersnoth, welche jüngst Japan heimgesucht haben, und charakterisirt die Unruhe, in welche das Volk dem wachsenden Ein— fluß der Fremden gegenüber versetzt ist und die sich in wiederholten Gewaltthaten Luft gemacht hat. Dann wendet er sich den ver⸗ schiedenen Missionen zu, die im Lande thätig sind, und erörtert ihre Aussichten gegenüber dem bei den höheren Klassen einflußreichen Confucianismus, dem populären Buddhismus und dem das Vater⸗ landsgefühl pflegenden Schintoismus. Ein wichtiger Schritt ist ge⸗ than; die neue Verfassung hat öffentlich das Christenthum als gleich⸗ berechtigte Religion anerkannt. Mittheilungen über den ö. der protestantischen deutschen Mission und über das Wirken und Vereins⸗ leben der Japaner, die sich zum Evangelium bekennen, bilden den Schluß des höchst anziehenden Buchs.

Ein Besuch am La Plata. Von P. Am bros Sch up p S. J. Mit 38 Illustrationen. Freiburg im Bres gau, Herder ' sche

erlagshandlung 1891. gr. 8. S. XII. u. 248. (Preis 4 0 In der vorliegenden Schrift legt der Verfasser, welcher seit 14 Jahren in Brasilien lebt, die Eindrücke und Erlebnisse nieder, welche ge⸗ wonnen wurden während einer am 29. November 1888, also in der heißesten Jahreszeit der Südhalbkugel mit drei Freunden von Porto— Alegre über Pelotas und Rio Grande nach Montevideo, Buenos Aires und La Plata unternommenen Reise. Durch die Schilderung von Land und Leuten soll dem Lefer ein Blick in Gegenden und Sitten eröffnet werden, welche durch die Natur der Sache seinem Auge ferngerückt sind. Aus diesem Grunde sind denn auch zunächst nur die, auf dieser Reise direkt berührten Punkte in den Rahmen der Darstellung hineingezogen, vornehmlich die drei Städte Monte⸗ video, Buenos Aires und La Plata, in denensich so ziemlich alles, was der Silberstrom Interessantes bietet, in ebenso vielen Brenn⸗ punkten vereinigt. Montevideo liegt im reizenden Halbkreis um die weite, freundliche Bucht geschmiegt und steigt inssanften Terrassen zum Rücken der Landzunge empor, die sich in der Richtung von Osten nach Westen weit in die Fluth hinaus erstreckt. (S. 31. Buenos— Aires war während der Anwesenheit des Verfassers noch die Königin des La Plata, und seine allseitige Ueberlegenheit über die übrigen Städte des La Plata⸗Gebiets verdiente ihm diesen stolzen Namen. Keine Stadt südlich vom Aequator und vielleicht keine der Welt hat in den letzten zehn Jahren einen so raschen und riesigen Aufschwung genommen, wie Buenos Aires. La Plata steht unter den aus dem Erdboden herausgewachsenen Städten einzig da. In den ersten zwei Jahren bis 1884 wurde der Bau noch ziemlich lässig betrieben; dann aber folgte eine Periode der rührigsten Arbeit und gegenwärtig ist La Plata eine große nagelneue Stadt mit stolzen Palaäͤsten, herrlichen Straßen, prächtigen Plätzen und mehr als 56000 Einwohnern. Das Leben in La Plata soll keineswegs angenehm sein. Wenige fühlen sich dort behaglich. Grund hiervon ist der Mangel an Fä⸗ milien, welche der Herd der Gemüthlichkeit sind. (S. 2I8). Aus eigener Anschauung und in Berücksichtigung der verschiedenartigsten Verhältnisse wird mit Hervorhebung der Lokalfarben ein möglichst treues und eigenartiges Bild von Leben, Land und Leuten am La Plata gegeben. Zum sicheren Gewinn einer solchen Erkenntniß werden überdies verhelfen die 38 sauber in Zinkographie aus⸗ eführten Illustrationen und Tonbilder. Als beachtenswerthester Theil des Werkes sind die Mittheilungen über das sociale, religiöse und wirthschaftliche Leben zu bezeichnen. Als aufmerksamer Beobachter versteht der Verfasser das Leben des Volks in Freud und Leid, in Arbeit und Zerstreuung aufzusuchen. Buenos Aires verräth die Pulse einer zukünftigen Weltstadt, sie wächst nach allen Richtungen hin, so⸗ weit die Natur ihr nicht Grenzen gezogen hat. Die Feder des großen Getriebes liegt weder im Kopf noch im Herzen der Masse, sie liegt in der Börse, sie liegt zum großen Theil in den niederen Trieben der Mensch⸗ heit (S. 136). Die vielen Kloster⸗ und Spitalkirchen in Buenos Aires erfreuen sich dagegen eines sehr starken Befuchs. Das in Buenos Aires errichtete Gefängniß , , beruht auf dem sogenannten Auburn'schen System, theilweiser Einzelhaft (199). Eigen⸗ thümlich sind der berittene Bettler in Montevides (S. 91), die Obstverkäufer in Buenos Aires und ein berittener Rinderhirt, Gaucho genannt. (S. 195). Die eingeflochtenen, geschichtlichen Skizzen haben nicht bloß den Zweck, die historische Ent⸗ wicklung der betreffenden Städte darzustellen; sie sollen auch dazu dienen, die Erklärung dieser im Laufe der Arbeit gebrauchten Eigennamen an dem betreffenden Ort überflüssig zu machen. Das Buch war bereits zum Druck abgesandt, als sich am La Plata eine folgenschwere Umwälzung vollzog, welche die Aufmerksamkeit Europas . Argentinien lenfte. Sein si. also die Königin des La Plata auf der Sonnenhöhe ihres Glanzes, also vor dem Ausbruche

des Sturms, den man schon damals befürchten mußte. Dennoch konnte der Verfasser während der Drucklegung eine kurze Darstellung auch dieser Vorgänge seiner Schrift beifügen, die in Druck und Papier vortrefflich ausgestattet ist.

Verschiedenes.

Die in Nr. 4 des Reichs- und Staats⸗-Anzeigers“ abgedruckten Verhandlungen der ständigen Commisffion für das technische Unterrichtswesen sind auch in Buchform veröffent⸗ licht und bilden eine Ergänzung der in Carl Heymann's Verlag er— schienenen Denkschriften über die Entwickelung der gewerblichen Fach⸗ schulen und der Fortbildungsschulen in Preußen während der Jahre 1879 bis 189090 vom Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath und vor⸗ tragenden Rath im Ministerium für Handel und Gewerbe Lüders.

Die zweite Auflage des Com mentars zum Einkommen—⸗ steuergesetz von dem Geheimen Ober⸗Finanz⸗Rath Fu isting wird bestimmt noch im Laufe des Januar zur Ausgabe gelangen; die Auf⸗ lage ist durch den dritten Theil der Aus führungsanweisung erweitert und hat auch sonst zahlreiche Ergänzungen erfahren. Alle Vorauebestellungen werden zu demselben Preise wie die erste Auflage ausgeführt.

mn. Wilhelm Cremer. Kein Fremdwort für das, was deutsch gut ausgedrückt werden kann. Der gegenwärtige Stand des Kampfes für die Reinheit der deutschen Sprache. Han⸗ nover⸗Linden, Verlag von Manz u. Lange. 1891. Pr. 1,50 M Der Verfasser, ein eifriger Mitstreiter in dem Kampfe gegen die Fremdwörter, will durch diese Schrift, die zugleich eine Begleitschrift zu seinem früher erschienenen, vielfach verbreiteten Verdeutschungs⸗ Wörterbuch sein soll. den Freunden dieser Bestrebungen einen sicheren Ueberblick, den Draußenstehenden einen klaren Ein⸗ blick in die Bewegung geben. Er stellt die Verfuche frühe⸗ rer Zeiten übersichtlich zusammen und wendet sich dann den Einwänden zu, die zu Gunsten der Fremd—⸗ wörter erhoben werden. Er will der Sprache keine Gewalt an— gethan wissen; darum läßt er die alten Lehnwörter“ gelten, ebenfo von den Weltwörtern“ die, welche sich im gemeinsamen Gebrauch der Culturvölker festgesetzt haben. Aber man dürfe die Fremdwörter nicht mit der Armuth unserer Sprache an Stämmen entschuldigen oder mit der feineren Färbung des Ausdrucks wegen rechtfertigen wolken. Seit Erneuerung des Kampfes sei auf diesem Gebiete Erfreuliches erreicht, aber viel bleibe noch zu thun übrig. Man kann wohl sagen, daß der Verfasser geschickt fur seine Sache eintritt.

Sandel und Gewerbe.

Die Reichsbank hat heute den Discont auf 3 Proc; also um 1 Proc. ermäßigt; der Lombardzinsfuß für Darlehn gegen ausschließliche Verpfändung von Schuldverschreibungen des Reichs oder eines deutschen Staats wurde gleichzeitig auf 31 Proc, gegen Verpfändung anderer Effecten und Waaren auf 4 Proc. herabgesetzt.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks

an der Ruhr und in Oberschlesien.

An der Ruhr sind am 9g. d. M. gestellt 9152, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen.

In Oberschlesien sind am 8. d. M. gestellt 3842, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen; am 9. d. M. sind gestellt 3685, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen.

Berlin, 9. Januar. (Wochenbericht Stärkefgbrikate und Hülsenfrüchte von Max sky. Ia. Kartoffelmehl 344 36 S6, Ia. Kartoffelstärke 344 —36 (, Ila. Kartoffelstärke und Mehl 32— 345 , Kartoffel⸗ stärke loco und Parität Berlin 20,40 „60, Fabriken bei Frankfurt a. O. zahlen frei Fabrik 20, 10 , gelber Syrup 414 42 6, Capillair⸗Syrup 12I 43 S6, Capillair-Erport 44-445 (, Kartoffelzucker gelber 411 42 6. do. Capillair 427 45 , Rum⸗Couleur 51-52 6, Bier⸗Couleur 59-51 66, Dextrin, gelb und weiß, Ia. 47 49 S, do. secunda 43— 46 , Weizenstärke (kleinst; 42 44 6, Weizenstärke (gVoßst) 49— 50 , Hallesche und Schlesische 48— 50 66, Reisstärke (Strahlen) 47 bis 48 6, do. (Stücken) 42 44 ½S½, Mais⸗Stärke 38—39 , Schabe⸗ stärke 33 36 M. Victoria⸗Erbsen 23 27 6, Kocherbsen 2 26 , grüne Erbsen 23 26 S, Futtererbsen 18 —18 60, Leinsaat 2 = 26 S6, Linsen, große 48 = 62 ½, do. mittel 36— 48 S, do. kleine 26— 36 S, Gelber Senf 18—28 S½, Kümmel 34—40 „, Mais loco 16— 17 606, Buchweizen 18—20 ½, Pferdebohnen 17 bis 18 6, inländische weiße Bohnen 21 —23 6, weiße Flachbohnen 2427 6, ungarische Bohnen 18—20 , galizische und russische Bohnen 166 183 6, Wicken 14—= 1535 . Hanfkörner 223 23 , deinkuchen 171183 160. Weizenschale 127 —13 6, Roggenkleie 13 bis 14 6, Rapskuchen 155 —16 6, Mohn, blauer 51— 61 „0, do. weißer 66 = 86 S, Hirse, weiße 22— 25 ½ Alles per 100 kg ab 3. bei Partien von mindestens 10 000 kg.

Vom oberschlesischen Montanmarkt schreibt man der WVess. Ztg.“: In Roheisengeschäft ist wenig Lebhaftigkeit; die Hochöfen arbeiten meist sehr beschränkt, zumal die Oefen neuer Con—⸗ struction eine außerordentliche Productionsfähigkeit besitzen. Es wird den Hochofenwerken daher schon schwer, die erblasenen Quantitäten Puddel⸗Roheisen unterzubringen, da die Walzwerke nicht mehr so schlank abnehmen und die Umsätze nach dem Inlande und Auslande unbedeutend sind; namentlich nach den benachbarten polnischen Werken hat sich der Versand ganz wesentlich verringert. Unzulänglich gefragt blieb auch Gießerei⸗Roheisen, in dem sich bereits Bestände vorfinden. Zur Verhüttung kommen zumeist der verbilligten Gestehungskosten halber nur einheimische Erze, sodaß auf den Erzförderungen ziemlich rege Thätig— keit herrscht. Der Walzeisenmarkt verhält sich sehr ruhig und die Specificationen auf alle Walzeisensorten, Handelseisen, Baueisen, Träger 2c. gehen spärlich ein. Infolge dessen sind die Strecken mangelhaft beschäftigt, da bei den Verwaltungen wenig Neigung vor— banden ist, mit Ausnahme gangbarer Handelseisensorten andere Qualitäten auf Lager zu arbeiten; bei ferner stockendem Absatz würden sie eher zu Betriebseinschränkungen schreiten. Noch ungünstiger liegt der Blechmarkt, speciell in Feinblechen, die infolge der großen westlichen Concurrenz und bei der Ungeneigtheit, weitere Henn concessionen zu machen, schwach in Auftrag stehen. Grobbleche sind besser begehrt geblieben. Der Zinkmarkt ist fest und man er⸗ wartet bei jedenfalls eintretenden erhöhten Umständen eine Preis⸗ erhöhung. Das Kohlengeschäft liegt sehr darnieder. Die speziell dem Hausbrandgeschäft so ungünstige Witterung hat in den dafür maßgebenden Sortimenten, Würfel und Nuß J, derartige Be⸗ stände anhäufen lassen, daß deren Absatz selbst bei jetzt event. stramm auf⸗ tretendem Winter 5 erscheint. Stückkohlen kommen ebenfalls stark zur Haldenstürzung, desgleichen ausnahmslos die kleinen Sorti⸗ mente Nuß I, Erbs und Gries, die jedoch e ,, im Früh⸗ jahr stets sehr bald geräumt sind. Die Situation ist im Kohlenversand schen seit längerer Zeit derart, daß für kein Sortiment ausreichende Aufträge vorliegen, um die Förderung nur einigermaßen absorbiren zu können; die Gruben müssen nunmehr zu Förderungseinschränkungen schreiten, da es ihnen theilweise schon an Pu für weitere Bestands⸗ anhäufungen mangelt. Der Preisstand ist vorläufig auf den officiellen 3 noch der bisherige, doch werden, um die Verladungen zu

eleben, für größere sofortige Abnahmen ganz erhebliche Preis⸗ concessionen bewilligt. Begehr. Der Koksmgrkt liegt ebenso ungün

Gaskohlen stehen hingegen weiter in starkem

ea. Zwar sind ver⸗ einzelte größere Abschlüsse zu Stande gekommen, doch haben sie keine Lebhaftigkeit ins Geschäft gebracht und noch weniger eine Preisauf⸗ besserung herbeigeführt.

Die von F. C. Glaser herausgegebenen Annalen für Gewerbe und Bauwesen“ haben in dem Heft 1 des 30. Bandes . ganzen Reihe Nr. 349) folgenden Inhalt: Verein 46 Eisenbahn⸗

nde: . am 8. Dezember 1891. Der En einer elektrischen Untergrundbahn für Berlin. Vortrag des Herrn Directors

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