ü
Letitel.
Nummer der Position.
Nummer der Position.
Lrtitkel.
Nummer der Position.
Artikel.
Freffce nden fur Tecometiven, Personen⸗- Güũter⸗ und Umlade⸗Wagen, Krahne, und hydraulische Hebevorrichtungen
Kabel zu electrischen Leitungen durch õffentliche Straßen, bestehend aus Kupferdraht und Umhüllungen von vorschiedenen Materialien. ĩ
Dritte Gruppe: Wagen.
Kutschen und Berlinen, viersitzige, sowie Kaleschen mit zwei Wandungen, mit oder obne Kutschbock und Verdeck, nen, gebraucht oder theilweise das ö ,,
Berlinen, zweisitzige, mit oder ehne
si Omnibus von mehr als
r zwei⸗ und vierräãdrige, ohne Wandungen, mit oder ohne Verdeck, ochne Unterschied der Anzahl der Sitze; Omnibus von höchstens 15 Sitzen und andere Fuhrwerke, welche in den vorigen Klassen nicht an⸗ gegeben sind, neu, gebraucht oder tbeilweise das eine und andere. Wagen aller Arten für Reisende auf Eisenbahnen, sowie die fertigen Holz⸗ , nne, Waggons, Furgons und Lorys aller Arten für Eisenbahnen, Lows für Bergwerke, sowie die fertigen Holz⸗ I Wagen aller Arten für Pferdebahnen und die fertigen Holztheile für solche Lastwagen und Karren Vierte Gruppe: Wasserfahrzeuge. ) *) Wasserfabrzeuge, höljerne, bis zur Trag⸗ fähigkeit von 50 Meßtonnen. ; Wasserfahrzeuge, hölzerne, von öl bis 300 Meßtonneen Wasserfahrzeuge, hölzerne, von 301 Meß⸗ tonnen und darũber Wasserfahrzeuge mit Rumpf aus Eisen oder Stahl und solche mit gemischtem Bau von jeder Tragfãhigkeit. . Die nämlichen vorgedachten Fahrzeuge Meß⸗ zur Schiffahrt mit Segeln. . tonne Ueberbleibsel von ausländischen Schiffen, welche an den spanischen Küsten Schätz⸗
Schiffbruch gelitten haben.. werth Zwölfte Klasỹe. Nahrungsmittel.
Erste Grupre: Fleisch und Fische. Geflügel, lebendes oder todtes, und Wildpret der niederen Jag... . Eg 1 Fleisch in Salzlake und gedorrtes oder 100 Kg 11,60 11560
gerãuchertes Schweinefleisch und Sch mal; einschlieỹ lich Spe d
ausdrücklich unter seinem Namen in einer Position des Tarifs auf⸗ geführten Gegenstand, welcher durch seine Form und durch die Um⸗ stãnde, unter denen er zur Abfertigung in den Zollämtern vorgewiesen wird, auch wenn er nicht völlig fertig ist, ausschließzlich dazu bestimmt ist, einen Theil einer Maschine zu bilden, und keine andere Ver⸗ wendung finden kann, sodaß er im Falle seiner Vollendung zu einer der Tarifpositionen für Maschinerie zu rechnen wäre.
2) Röhren, Stangen, Achsen, Schrauben, Platten, Bleche, Kessel⸗ böden, Draht und andere im Tarif ausdrücklich aufgeführte Artikel müssen immer nach den Positionen desselben, in welche sie gehören, verjollt werden, auch wenn sie zu Maschinen bestimmt sind.
3) Geräthe, eiserne Werkzeuge und Utensilien, welche zu den
KTünsten und zur Industrie gebraucht werden, dürfen nicht als einzelne Theile von Maschinen angesehen werden und müssen die Zölle der e. Materialien, aus welchen sie bestehen, entsprechenden Positionen zahlen. *) In den für die Wasserfahrzeuge festgesetzten Zöllen sind die⸗ jenigen für greße und kleine Anker, . und Ketten, Barometer, Chronometer, Kompaßhãuschen, hãngende oder feste Kompasse, Sprach⸗ rohre, Ferngläser, Wasserfasser, Tauwerk und das zum Manöbriren und zur Sicherheit der Schiffe je nach ihrer Gattung erforderliche Segel- und Mastenwerk einbegriffen; desgleichen werden, mit Be⸗ freiung von jedem anderen Zoll die Reserveguantitäten für die drei letztgedachten Artikel im Verhältniß zu den Erfordernissen der Fahr⸗ zeuge zugelassen. Endlich sind als in den für besagte Wasserfahrzeuge sestgesetzten Zöllen einbegriffen auch diejenigen zu betrachten, welche den Fußteppichen, Glaswaaren, Irdengeschirr., Lampen und allen anderen Arten von Geräthen, Möheln und sonstigen Beguemlichkeits⸗ und Luxusartikeln entsprechen, welche ausschließlich zur Bedienung der Cajũte, zum besonderen Gebrauch und zur Vertheidigung der Schiffe, in dem Zwecke und der Gattung derselben entsprechenden Quantitäten bestimmt sind.
Wenn alle in dieser Anmerkung erwähnten Artikel nicht die an⸗ gegebenen Eigenschaften besitzen, so entrichten sie die in den betreffenden Positionen des Tarifs angegebenen Zölle.
*) Die Zölle der Dampfschiffe werden nach der Gesammtjahl der Meßtonnen erhoben, welche die Vermessung ergiebt, ohne be⸗ sendere Verzollung der Maschinerie, welche 1 integrirender Theil des Schiffes angesehen wird. . Als Grundlage für die Verzollung der vom Ausland eingeführten Schiffe dient vorläufig das Exemplar des Meßbriefs, welches gemäß Artikel 28 des Reglements vom 2. Dezember 1874 und der König⸗ lichen Verordnung vom 12. Januar 1876 dem Verwalter des Zoll—⸗ amts mit dem Visa des betreffenden Marine⸗Commandanten (com- mandante de marina) einzureichen ist.
Die Betheiligten haben dem Zollamt ein Zeugniß des Marine⸗ Cemmandanten einzureichen, welches nachweist, daß der Vermessungs⸗ brief zu den in den Artikeln 2 und 32 des gedachten Reglements , . Zwecken durch den Inspector genehmigt worden ist; in dieser Voraussetzung betrachten die Zollämter die Abfertigung und Zahlung der betreffenden Zölle nicht als deñnitiv, solange nicht die
rfüllung dieser Bedingung nachgewiesen wird, worüber dann in die betreffende Deelaration oder Urkunde ein entsprechender Vermerk auf⸗ 2 . .
Inländische Wasserfahrzeuge, welche auf fremdem Stapelpla dergröͤßert werden, zablen nach ihrer Rückkehr die der — der Ladungefãbigkeit ent sprechenden Zölle.
Die inländischen Wasserfahrzeuge, welche im Auslande ihre Maschinen wechseln, haben, im Falle das Gewicht der letzteren fich er. . lãßt, pro indicirte Dampf⸗Pferdekraft 28 Pesetas zu
Für die Dampfgeneratoren, welche besagte Fabrzeuge im Aus⸗
Anderes Fleischh .. K Kabeljau und Stockfisch Gefetz vom 21. Juli 1876: Vorüber⸗ eee ) Gesetz vom II. Juli 1877: Stãdtischer , Fische, frische oder mit dem zu ihrer Er⸗ haltung nõthigen Salz. Desgleichen, eingesalzene, gerãucherte und , Brut⸗Austern fũr Bassins, sowie Schal⸗ k Andere Austernn . Zweite Grupvxe: Getreide und Hülsenfrüũchte. Reis, ungeschãltecrr geschãlter k Weizenmehl ) 5) Andere Getreidearten Hirse smijo)). Mehl derselben. ed . Hülsenfrũchte, trocken Dritte Gruppe: Gartengewächse u. Obst. Gartengewãchse . 2 ) Vierte Gruppe: Colonialwaaren. Zucker nnd Gln. Budgetgesetz von 1878/79: Vorüber⸗ ö Desgleichen von 1877778: Städtischer Zollaufschlag. ö Cacao aller Arten in Körnern ).. Budgetgesetz von 1876/77: Vorüber⸗ gehender Zoll Desgleichen von 18 ö, Cacao, gemahlen, in Tafeln und Cacao⸗ a,, wm,, ,,, Budgetgesetz von 1876s77: Vorüber⸗
n r e,, Desgleichen von 18775778: Städtischer 6 , Kaffee, gemahlen, sowie Cichorienwurzel und gebrannte oder ungebrannte R Cevlon⸗Zimmet und diesem ähnlicher ,,, Budgetgesetz von 1876/77: Vorüber⸗ gehender Zoll ö Desgleichen von 1877178: Zollaufschlag . Zimmet anderer Gattung )... Budgetgesetz von 1876 s77: Vorüber⸗ gehender Zoll ö Desgleichen von 1877/78: Städtischer K Gew elt Budgetgesetz von 1876s77: Vorüber⸗ . , 2 Muscatnuß, ungeschãltt .. . r,, p, Budgetgesetz von 1876/77: Vorüber⸗ ö Desgleichen von 1877/78: Städtischer w — , Budgetgesetz von 1876/77: Vorüber⸗ gehender Zell J Desgleichen von 1877/78: Städtischer nn,, i i Fünfte Gruppe: Oele und Getränke. Dlivenõl ) ; Alcohol und Branntwein... Liqueure, Cognac und andere zusammen⸗ gesetzte Branntweine ... ö / Schaumweine wN Dessert⸗ oder Liqueur⸗Weine, in Fässern oder ahnlichen Behãltern Dielen in Weine anderer Art, in Fässern oder ãhn⸗ alen Ben lerne, Dieselben, in Flaschen Sechste Gruppe: Viehfutter und Sãmereien. Sämereien, nicht besonders aufgeführte, und Wicken. w Biel,, Siebente Gruppe: Verschiedene. Conservirte Nahrungsmittel, Einge⸗ machtes, Mostrich und Saucen k Gonstimren (4e) Suppenteige. Satzmehl als Nahrungẽs⸗ mittel, Brot und Zwieback... R Honig und Melasse 8s)...
3
(ausgenommen
*
— * .
78S: Stãdtischer
Stãdtischer
k
*) Um nach dem Satze dieser Position verzollt werden zu können, dürfen die Brutaustern, per Mille, das Maximalgewicht von 22 kg
nicht übersteigen.
ducte
sind
*) In den Zöllen für Weizen und Weizenmehl sind die im e,. von 13576 77 vorgeschriebenen vorübergehenden Zölle mit ein
z Behufs Feststellung, ob die zur Abfertigung vräsentirten Pro- ehle oder Griesarten (semolas] sind, ist eine Quantität der⸗ selben mittels des Haarsiebes Nr. 80 (Seidengewebe, welches balb eines französischen Quadratzolls 80 Lichtungen aufweist) zu prüfen; je nachdem sie durch besagtes Sieb hin
griffen.
sie als Mebl bezw. Gries zu betrachten.
) Val. Tarif Nr. 4 betreffend die Provenienzen von außerhalb
Europas
auperhalb Europas.
Eg lII00 kg
W bis e Vgl. Tarif Nr. 4. betreffend die Provenienzen von
ehen oder nicht,
und
Gesammtgewicht mehr als 40 9, Seide enthält.
Gesamm
reiehnte Klasse. ö Verschie dens Fächer mit Gestell aus Bambus, Rehr D
oder anderen Holjarten esgleichen mit Gestell aus Horn, Knochen oder Emailli·· . Desgleichen mit Gestell aus Schildpatt, Elfenbein oder Perlmutter Putz und Schmucksachen aller Art, aus⸗ genommen goldene oder silberne Bernstein, Horn, Gagat, Fischbein, Knochen, Schildpatt, Korallen, Meer⸗ schaum, Elfenbein, Perlmutter und Email, roh oder geschnitten, auch in Streifen oder Scheiben Bernstein, Gagat, Schildpatt, Korallen, Elfenbein und Perlmutter, in ver⸗ arbeitetem Zustande (Waaren daraus) Horn, Fischbein, Meerschaum, Knochen und Email, Nachahmungen der in der vorstehenden Position aufge⸗ fũhrten Materialien, in verarbeitetem Zustande (Waaren daraussßs) Gehstöcke und Stöcke zu Regen⸗ und Sonnenschirmen ).. Knöpfe aller Art, ausgenommen geldene n n,, Patrenen ohne Geschoß oder Kugel für erlaubte Feuerwaffen. Dergleichen mit Geschoß oder Kugel für erlaubte Feuerwaffen. Zündkraut oder Zündhütchen für die⸗ e Etuis aus feinem Holz, Leder, mit seidenem Futter und andere ähn⸗ licher Art, mit oder ohne Füllung, zum Schreiben, zum Nähen, zu Putz und zur Aufnahme von Parfümerien, Flüssigkeiten und Ewaaren... Dergleichen aus gemeinem Holj, Pappe, Weidengeflecht und andere ahnlicher Art, mit oder ohne Füllung zu gl em e,, Künstliche Blumen aus Zeug, sowie die Knöpfe, Knospen, Blätter und Samen⸗ körner aus jedwedem Stoff zur Her⸗ stellung besagter Blumen... Kautschuk und Guttapercha, in unver⸗ arbeitetem Zustande J Dergleichen in Platten, Fäden und J Dergleichen, verarbeitet in irgend welcher Fon md Magere Oeltuch und Wachsleinwand zu Teppichen und zum Verpacken Dergleichen anderer ArtrQtNtrvd Spiele und Spieljeug, ausgenommen solche aus Schildpatt, Elfenbein, Perlmutter, Geld oder Silber Dochte für Lampen und Lichte Regen⸗ und Sonnenschirme, mit seidenem Ueberzug J Desgleichen mit Ueberzug aus anderem I Posamentierwaaren, seidene oꝰ) Dergleichen, wollene 8). Dergleichen, alle anderen Delgemãlde dd Strohhũte und Strohmũtzen ... Hüte aus anderem Material, garnirt und fertiggestellt &)
Hüte und Mätzen aller Art und aus jedem Material, mit Modistenarbeit Gewebe aus Kautschuk in Verbindung mit anderen Materialien j)
Hüte,. ungeformt und ungarnirt, sowie
*
2
— — S == . 3
) Die Stöcke mit Degen zahlen den Zoll für Rappirklingen
außerdem den Zoll für Stöcke.
o:.) Als seidene Posamentierwaare wird diejenige angeseben, deren
s) Als wollene Posamentierwaare wird diejenige
an
r seben, deren . mehr als 40 9 Wolle oder Wolle und Seide enthält. ) Als garnirte Filjzhüte sind diejenigen anzusehen, welche mebr
, aufweisen, als die zur Gestaltung des Hutkopfes unent⸗ ehrliche. zj Als in diese Position einbegriffen sind alle Gewebe zu er= achten, welche auf einer oder beiden Seiten mit einer Kautschukschicht bedeckt sind, und ebenso diejenigen, welche auf der Innenseite mit Kautschuk getränkt sind.
Aus fubr⸗ Tarif.
Nummer der Position.
ii
e =
sowie beim Nachweise ihrer
Kork in Platten oder Tafeln ......
Lumpen, leinene, baumwollene oder hanfene, und
gebrauchte Gegenstãnde aus
J .. Silberhaltiges Blei n) 2) .
.
Silberhaltige Bleiglãtte ) )⸗ꝰ) Alle ubrigen Ariitekcc -
denselben Mate⸗
—
* 12
1 xo frei
) Bei der Ausgangsverzollung dieser Materialien und Metalle,
Ginfuhr. in fremde Länder, sind die n
dieser Beziehung bestehenden oder in Zukunft noch zu erlassenden Be⸗ stimmungen zu befolgen. ⸗ Unter silberhaltigen Bleien beziehungsweise silberbaltigen Blei⸗
glãtten werden diejenigen
auf je 100 Kg Blei enthalten.
(Schluß in der Dritten Beilage.)
tanden, welche mehr als 30 g
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗AUnzeiger.
M 11.
— *
Dritte Beilage
Berlin, Donnerstag, den 14. Januar
1892.
————— ——— — — — ———— —
(Schluß aus der Zweiten Beilage.)
Special ⸗Tarif Nr. 19) für die baare Bezablung der Zölle auf das Material., welches die in Artikel 31 des Budgetgesetzes von 1877/78 einbegriffenen Eisenbahn⸗ Unternehmungen verzollen.
inen
Nummer der Posttion.
Eisenbahnschienen aus Eisen und Stahl Schienenlas V ,,) Schrauben, Hakennãgel und Tirefonds ö Eiserne Bahnschwellen, Querverbindungs⸗ stangen und Klemmplatten, ä und Muttern zu ihrer Befestigung Weichen. vollstãndige, aus Eisen und Stahl und getrennte Theile derselben Radreifen aus Eisen und Stahl, für Locomotiven und Tender Räder aus Eisen und Stahl für die⸗ selben, mit Ausnahme der Reifen k / Radreifen, aus Eisen und Stahl, für Personen⸗ und Güterwagen Räder aus Eisen und Stahl für die⸗ selben, mit Ausnahme der Radreifen J Achsen aus Eisen und Stahl für Loco⸗ motiven und Tender . Dergleichen für Personen⸗ und Güter⸗ e /- Puffer aus Gußeisens— Federn aus Stahl für Locomotiven, Tender, Personen⸗ und Güterwagen Eiserne Rahmen für Gũterwagen.. Eiserne Dachgestelle für Personen⸗ und Gũterwagen k Kuppelungen, eiserne, für dieselben Eiserne Brückentheile ; Eiserne Drehscheiben . Personenwagen erster Klasse?) Desgleichen zweiter Klasse?) Desgleichen dritter Klasse?) Gũterwagen jeder Art G Spiralfedern aus Stahl. ; 1) Ueber die Anwendung dieses Tarifs vgl. das Gesetz 6. Juli 1888. Y) Die gemischten Personenwagen zahlen nach dem der höheren Klasse entsprechenden Zollsatze.
C T =
=
8 * — O1 2 O1
=
ö .
— 2 TC 82
S0 S8
18
i *
8 82
—
8 CS C, Q O o e o
—— 12 — — * — 1 Si CMO O C Q, O c — Q —— 8 831
ö
Special ⸗Tarif Nr. 21) jür die baare Bezahlung der Zölle auf das Material, welches die im Artikel 19 des Bundesgesetzes von 1876,77 aufgeführten Eisenbahn⸗ Unternehmungen verzollen.
. 986
Nummer der Position.
Vesetas veseta⸗
Eisenbahnschienen aus Eisen und Stahl 0.90 k j Schrauben, Hakennägel und Tirefonds k Eiserne Bahnschwellen, Querverbindungs⸗ stangen und Klemmplatten, Schrauben und Muttern zu ihrer Befestigung. Ausweichungen, vollstãndige, aus Eisen und Stahl und getrennte Stücke der⸗ . Radreife aus Eisen und Stahl, für Loco⸗ motiven und Tender . Räder aus Eisen und Stahl für dieselben, mit Ausnahme der Reife und Achsen Radreife aus Eisen und Stahl für Per⸗ sonen⸗ und Gũterwagen Räder aus Eisen und Stahl für eben⸗ solche mit Ausnahme der Reife und
C 1
.
Achsen aus Eisen und Stahl für Loco⸗ motiven und Tender Dergleichen für Personen⸗ und Güter⸗ 1 uffer aus Gußeisen . Federn aus Stahl, für Locomotiven, Tender, Personen⸗ und Güterwagen. Eiserne Rahmen für Güterwagen. Eiserne Dachgestelle für Personen⸗ und d Kuppelungen, eiserne für dieselben Eiserne Brũckentheile.. Eiserne Drehscheiben ersonenwagen erster Klasse?) leichen zweiter Klasse?) Desglei dritter Klasse?) . Gũterwagen jeder Artꝛt . a Spiralfedern aus Stahl. Messing in Röhren für Locomotiven. 2 er in Maschinentheilen— Eisenstũcke, zur unmittelbaren Verwen⸗ dung an Maschinen, Personenwagen und Gebãuden verarbeitt . in Röhren zu Maschinen⸗
—— —
— —
= 6
—=—
— t e o e O o = =
* —
d Sr X, , G = = SSSSSSSSSsS
, , , , —
88
— — — —
1
3333 3 3633333
8
— 2 K ; ; , * Telegraphenstangen .. . ebm
—
88
eee, 8 — 2
o R . *
—
Zollsãtze⸗ Artikel. i
Nummer der Position.
. Transmissions⸗ und Receptionsapparate BSöherne Schwellen Laternen für Maschinen und Personen⸗ wagen, sowie Handlaternen ; Wasserbehãlter . e Gußeiserne Röhren zu Leitungen nach den Wasserbehältern und zur Ent⸗ . Ordinare eiserne Werkzeuge für die Bahn Uhren zur Aufftellung an den äußeren Fagaden der Stationen. ö
—
333 883
2
838 , 3
E
2 X 91
Special⸗Tarif Nr. 31 der Regalienzölle, welche von fabricirtem Taback bei seiner Einfuhr in das Königreich erhoben werden, bestãtigt durch Regierungẽ⸗Ver⸗ ordnung vom 18. Oftober 1870.
Ein⸗
. . heit.
Nummer der Position.
Rapé, in Cuba und Puerto Rico erzeugt und k Schnupftaback, desgleichen Cigarren, reine, in Kisten verpackt, in Cuba und Puerto Rico erzeugt und von dort kommend Cigarren, reine, lose, in Cuba und Puerto Rico erzeugt und von dort kommend... Paxier⸗Cigarren und fein geschnittener Taback, in Cuba und Puerto Rico erzeugt und von , Cigarren, reine, in Kisten verpackt, in Cuba und Puerto Rico erzeugt und aus fremden Häfen w Dieselben, reine, lose, vom Ausland kommend Papier⸗Cigarren und fein geschnittener Taback, auf Cuba und Puerto Rico erzeugt und aus fremden Häfen kommend. Rap é, auslãndisches Erzeugniß J Taback, ausländischer, verarbeitet zu reinen Ci⸗ garren, Papier⸗Cigarren, feingeschnitten oder Breva, ohne Rücksicht auf seinen Ursprung. mere, Cigarren, reine, auf den Philippinen erzeugt und on Papier⸗Cigarren und fein geschnittener Taback, auf den Philippinen erzeugt und von dort kommend J , Registrirungs⸗Extragebũhr Bemerkungen: 1) Das Erzeugungsland des Tabacks und seine directe Herkunft wird in der durch den Tarif und die Zollverordnungen bestimmten Art nachgewiesen.
27) Die Abfertigung, Zahlung und die bei der Einfuhr von Taback etwa eintretenden ÜUmstände unterliegen den betreffenden besonderen Bestimmungen derselben Verordnungen.
3) Der verarbeitete Taback, gleichviel ob zu reinen Cigarren, Papier⸗Cigarren, feingeschnitten, Rays oder Schnupftaback, ist mit Einschluß des Gewichts der gesammten inneren Verpackung und Be⸗ hälter, mit denen sie zur Abfertigung präsentirt werden, zu verzollen, welches auch die Anzahl, Klasse und das Material derselben sein mag, und lediglich mit Abzug des Gewichts der gemeinsamen Kiste oder des die Sendung äußerlich umschließenden Behälters.
4) Die Verzollung der Papier⸗Cigarretten und des fein geschnit⸗ tenen Tabacks, welche lose, in rohen Behältern eingehen, geschieht mit Ausschluß des Gewichts dieser letzteren, welche sie umschließen und zu ihrem Transport gedient haben.
5) Die Tigarretten aus feingeschnittenem Taback, welche lediglich mit einem Tabackblatt bedeckt sind, sind als reine Cigarren zu be⸗ trachten; als Papier⸗Cigarretten diejenigen, in denen der fein geschnit⸗ tene Taback mit einem Papierblatt umhüllt ist, auch wenn sie äußerlich noch ein Tabackblatt aufweisen.
Special⸗Tarif Nr. 4.
Die nachstehend aufgeführten Waaren haben, wenn sie europäischer Herkunft oder in europaischen Häfen verladen worden sind, bei ihrer Einfuhr in die Halbinsel und die Balearischen Inseln, außer den entsprechenden Zöllen dieses Tarifs, noch folgende Zollaufschläge zu entrichten:
Ein⸗
le heit
Nummer der Position.
etroleum, rohes oder rectificirtes 100 kg
ocosnußöl und Palmöl. . a w Manilahanf. Pita und Jute, roh Ungegerbte Felle und Häute... k , Cevlon⸗Zimmet China⸗Zimmet Gewürznelke
1
e
O CO — OM O ·, M -=
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· O se d Oσ . 0 — 88
undhei Thierkrankheiten und A S⸗ Gesundheitwesen * 4 en bsperrung
Die Influenza in München.
Nach Mittheilung des Bürgermeisters Dr. von Widenmayer treten, wie wir der Allg. Ztg. entnehmen, in den städtischen Krankenbäusern von Tag zu Tag kleine Mehrungen von Influenza—⸗ fällen auf. Im Krankenhause links der Jar ist der Stand vom 6. Januar mit 44 Influenakranken bis heute auf 81 Kranke gestiegen. Im Krankenhause rechts der Isar stieg die Zahl auf 18 und im Schwabinger Krankenhause auf 8. Von Seiten des Magistrats ist für den Tall, daß die Räume in den Sritälern nicht ausreichen würden, schon jetzt die Schaffung weiterer Unterkunftsräume für die Erkrankten in Erwägung gezogen worden. Die leerstebenden Schul⸗ baracken, von denen die Baracke an der Schleißheimerstraße 180 Kranke, die an der von der Thannstraße 120 Kranke und die an der Häberlstraße 60 Kranke aufnehmen können, werden in Stand gesetzt und auch der noch nicht vollendete Pavillon 5 des Krankenhauses rechts der Isar zur Aufnahme von 200 Kranken eingerichtet. Um die erforderlichen Wärterinnen zu erhalten, bat sich der Magistrat an das Comits des Frauenvereins zum Rothen Kreuz gewendet. Auch in der hiesigen Garnison sind bereits mehrere In⸗ fluenzafalle constatirt werden. Um auch über die Häufigkeit der Influenza in der ärztlichen Privatpraxis genaue, statistisch verwerth⸗ bare Angaben zu erhalten, hat der Königliche Medizinal⸗Rath Dr. Aub, der Leiter der Münchener Morbiditäts⸗Statistik, durch Cirkular an die hiesigen Aerzte das Ersuchen gerichtet, jeden einzelnen Fall von unzweifelhafter Erkrankung an Influenza durch Ausfüllung und Einsendung eines Zählblattes wöchentlich zu seiner Kenntniß zu bringen.
Brüssel, 12. Januar. In dem in Erp⸗Querbs bei Löwen belegenen Irren haluse, ist, wie der Veoss. 3. berichtet wird, die Influenza zum Ausbruch gekommen. Von den 500 Insassen sind über 400 erkrankt. Die vierzig Pflegerinnen sind auch faft sämmtlich von der Influenza ergriffen. In der Irrenc olonie in Gheel wüthet diese Krankheit in schrecklicher Weise und führt sehr viele Todesfälle herbei.
Stockholm, 9. Januar. Man schreibt der Pol. Corr. : Die Influenza herrscht in Stockholm mit ungeschwächter Stärke. Während der vergangenen Woche erkrankten mehr als viertausend Perfonen; die Zahl der Todesfälle ist jedoch eine geringe, ungefähr 6.5 auf das Taufend. Die Krankheit übt selbstverständlich auf das haupt⸗ stãdtische Leben einen niederdrückenden Einfluß aus, und im gesellschaft⸗ lichen sowie im geschäftlichen Verkehr ist ein Stillstand eingetreten.
Kopenhagen, 10. Januar. Der Pol. Corr.“ wird gemeldet: Die Influenza-Epidemie, die vor ungefähr zehn Wochen ihren Einzug in Kopenhagen hielt, ist jetzt in rascher Abnahme begriffen, jedoch kamen noch in der vorigen Woche gegen 2300 neue Fälle vor und 110 Personen sind der Krankheit erlegen. Von der haupt⸗ stãdtischen Bevölkerung sind bisher mehr als zehn Procent an In⸗ fluenza erkrankt; in den Provinzen ist die Krankheit oft in sehr bös⸗ artiger Form aufgetreten.
Handel und Gewerbe.
Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 13. d. M. gestellt 10 216, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen. In Oberschlesien sind am 12. d. M. gestellt 3745, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen.
Zwangs⸗Versteiger ungen.
Beim Königlichen Amtsgericht 1 Berlin standen am 13. Januar 1892 die nachbezeichneten Grundstücke zur Versteigerung: Invalidenstraße 131, dem Maurermeister Otto Schnicke hier gehörig; das geringfte Gebot wurde auf A3 570 6 festgesetzt; für das Meist⸗ gebot von 215 600 S wurde Kaufmann Siegfried Seliger, immerstraße 92/93, Ersteber. — Straßburgerstraße 42, dem Zimmer⸗ meister Friedrich Münster gehörig; Nutzungswerth 7019 4 Erfteher wurde der Rentier Ferdinand Kellermeier, Straß⸗ burgerstraße 42, für das Meistgebot von 76 000 ƽ Das geringste
Gebot war auf 75 200 4 festgesetzt.
— Der Zeitschr. f. Spir. Ind. entnehmen wir folgenden Be⸗ richt über den Handel mit Stärke nach Mittheilungen der Ver⸗ trauensmänner in der Zeit vom 6. bis 12. Januar 1892: Im Laufe der Berichtswoche sind folgende Abschlüsse in Kartoffelfabrikaten mitgetheilt worden. Es wurden verkauft an feuchter Kartoffel stãrke 300 Sack zu 2050 ½, lieferbar Januar bis Februar frei Station an der Bahnstrecke Zossen -Uckro— Luckau und 100 Sack zu 2. 85 ½ frei Station an der mecklenburgischen Südbahn.
Leipzig, 13. Januar. (W. T. B.) Kammzug-Termin⸗ handel. La Plata. Grundmuster B. per Januar 3,60 , . Februar 3, 0 , per März 3, 0 , per April 3,27 M, ver Mai „65 S, per Juni 3,65 M, ver Juli 367 „M, per August 3,0 , per September 375 ½, ver Oktober 3,75 A, ver November 3,75 , per Dejember 3.75 M Umsatz 4 000 kg.
— 14. Januar. (W. F. B.) Der frühere Bankdirektor Winkelmann ist heute Nacht in der Untersuchungshaft gestorb en.
London, 13. Januar. (W. T. B.) Die in Toobleystreet am Themfegugai belegenen großen Kornmühlen von Seth Taylor sind gänzlich abgebrannt. Es sollen dadurch 280 000 Sack Mehl vollständig vernichtet worden sein.
An der Küste 1 Weizenladung angeboten.
War fchau, 13. Januar. (W. T. B.) Die Einnahmen der Warschau⸗Wiener Eisenbahn betrugen im Monat Dezember 1591 2700 Rbl. mehr als im entsprechenden Jetta des Vorjahres.
New -⸗York, 13. Januar. (W. T. B) Nach anfänglicher
estigkeit war die Börse 2 schwach. Der Umsatz der Actien etrug 408 900 Stück. Der Silbervorrgth wird auf 3500 000 Unzen geschätzt. Die Silberver käufe betrugen 119 909 Unzen. Die Silberankäufe für den Staatsschatz betrugen 182 000 Unzen zu * S5 2 ) . .
Wie verlautet, beschloß der Sugar Trust sein Capital um 25 Millionen Dollars zu erhöhen.
Verdingungen im Auslande.
Niederlande.
25. Januar, Nachmittags 2 Uhr. Hollandsche Vzeren Spoor- weg -Maatschappij in „het Centraal Personen- Station“ zu Amsterdam: ö
Loos Nr. 510. Lieferung von Stahlträgern, Schrauben, Muttern und anderem Eisenwerk in 9 Abtheilungen. Bedingungen käuflich für 1Fl. im Bureau, Weg on Werken“, immer Nr. 154, im Centraal-Administratie-Gebouw der Eisen⸗ hn⸗Gesellschaft zu Amsterdam. . 25. Januar, bis Nachmittags 1 Uhr. Ministerie van Kolonien
im Gebäude Kazernestraat Nr. 3 im Haag: Lieferung von 320 000 Kg verzinktem Eisendraht Nr. 5 für
if findet nur Anwendung auf die , überseeischen Beda
Bedingungen zu 2 durch Buchhändler Gebroeders van Cleef im Haag, 9. 28 a.
lane wechseln, ind mit Ginschluß der Accessperien, Schornsteine ) Unter diese Positisn si ĩ ĩ j y Di
. . nit. J 598 . iese Position sind Bienenhonig und Zuckerrohrhon eser
23 8 Meter Deizungeflache 14 Pesetas zu entrichten. zu rechnen, welcher der zäbe Räckstand ven e. . * don e encia Caceres und Sey . Ausl a. e Rearaturen, welche die vorgedachten Fahrzeuge im . von mehr oder weniger dunkelrother Farbe, süßem, etwas 9 I Die gemischten Personenwagen zahlen Lnach dem der höheren . uslande erleiden baben dieselben diejenigen Zölle zu entrichten, welche di Geschmack ist. Er wiegt 1374 bis 1427 pro Liter und zeigt Klasse entsprechenden Zollsatze. en dabei verwendeten Materialien entfprechen. O bis 44 Grad Baums bei 15 Grad des hunderttheiligen Thermometers.