ist, und daß es deswegen unerwünscht wäre, die zum Eingang fertigen Vorräthe an Roggen längere Zeit noch vom Eingang zurückzuhalten. Man hat aber geglaubt, die gleiche Begünstigung auch den übrigen Getreidearten zugestehen zu sollen, weil unmittelbar oder mittelbar
sämmtliche Getreidearten für die Ernährung des Volkes von Be⸗
deutung sind. Es schlägt Ihnen daher der Ihnen vorliegende Gesetz⸗ entwurf vor, alles dasjenige Getreide, welches am ersten Februar nach amtlicher Feststellung in deutschen Zolllägern unverzollt lagert, ohne Forderung eines Ursprungsnachweises zu dem niedrigen Zollsatz zuzulassen. ⸗
Der Entwurf geht aber über den eben von mir fkizzirten Kreis noch etwas hinaus, indem er die Begünstigung auf diejenigen Ge⸗ treidebestände ausdehnen will, welche in den deutschen Zollausschlüssen vorhanden sind. Dies Getreide befindet sich jwar nach zolltechnischen Begriffen im Auslande und ist in einem noch höheren Grade als ausländisches anzusehen, als das unverzollte, etwa auf Freilägern be⸗ findliche Getreide. Aber auch dieses Getreide befindet sich am ent⸗ scheidenden Tage bereits auf deutschem Boden, und wir haben geglaubt, auch die Einfuhr dieses Getreides nicht durch die Schwierigkeiten des Ursprungsnachweises verzögern zu sollen.!
Die verbündeten Regierungen glauben in dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurfe die richtigen Grenzen der zu gewährenden Vergünstigung gefunden zu haben, und ich kann meine einleitenden Worte damit schließen, daß ich Sie bitte, dem Gesetzentwurf, so wie er Ihnen vor⸗ liegt, zuzustimmen.
Abg. Rickert (ofr.: Die Vorlage sei nur eine der Folgen der Handels verträge, guf die seine Partei schon bei ihrem Abschlusse hin⸗ gewiesen habe. Es wäre eine unbegreifliche Unbilligkeit und Ungerech⸗ ligkeit, wenn nicht noch andere Consequenzen aus den Handelsverträgen gezogen würden. Die heute eingebrachte Vorlage erfülle seine Er⸗ wartungen aber nicht. Wenn die Bestimmung in. Bezug auf die Tranfitlager nicht gegeben würde, so würden die Lg erinhaber gezwungen sein, am 1. Februar à tont prix an das Ausland zu verkaufen; der Consument würde also um das Quantum, das nach außen verkauft werde, geschädigt werden. Ueber die Bedeutung der Vorlage mache man sich in vielen Kreisen haltlose Vor— stellungen. Die Herren auf der Rechten sähen darin ein unverdientes Geschenk an die Handelsleute. Er . darin nur das Mittel, sie vor Verlusten zu bewahren. Man betrachte einmal die Verhãltnisse seiner Heimathsstadt Danzig. Man frage; warum verkaufen die Herren denn das Getreide nicht vor dem 1. Februar, dann wären je es ja los. Ja, das lasse sich mitunter 6. so machen.
ie Dajwischenkunft des russischen Ausfuhrverbots zabe sich nicht voraussehen lassen. Die Preise in Danzig seien bedeutend höher als auf dem Weltmarkt; gestern habe z. B. Weizen 124 in Danzig höher als in Berlin notirt; ähnlich stehe es mit dem NRgggen, der das Haupt⸗ nahrungsmittel des Volks sei. Es handele sich in der Vorlage um eine Reihe von technischen Erörterungen, die am besten in einem engeren Kreise zur Sprache kämen. Er schlage deshalb eine Commission von 21 Mit⸗ gliedern zur Berathung der Vorlage vor, und hoffe, daß es hier zu einer Hersffinset , komme, namentlich wenn die Herren von der Rechten der Sache mit Wohlwollen näher träten. Commissions⸗ berathung sei auch deswegen nothwendig, weil die ö nicht ausreiche und in manchen Punkten geändert werden müsse. Er halte es n. für begründet, als Endtermin den 30. April zu wählen, sei vielmehr der Meinung, der 1. August dürfte der richtige Augenblick sein,
denn bis dahin könne der Handelsstand die Conjunctur nach Be— lieben benutzen. Er verstehe ferner nicht, weshalb man die Ver⸗ günstigung nur auf das in Transitlagern befindliche Getreide anwen⸗ den, und weshalb man nicht auch dem Westen, der keine Transit⸗ lager habe, dieselbe Vergünstigung zukemmen lassen wolle. Die
ö würden damit ungünstiger behandelt als die Transitlager.
Die Mühkenbesitzer im Rheinland und Westfalen hätten ihr Getreide zum Theil in Holland lagern und nicht alles, was auf Mühlenlagern liege, fei auch bereits im Lande. Kein Mensch in der Praxis werde es begreifen, daß der Müller hier, anders behandelt werden folle, als der Getreidehändler. Wenn die Herren die an den Reichs= tag gerichtete Petition der Berliner Humboldt⸗Mühle ansähen, dinn würden sie zugeben, ha es sich hier nicht um ein Beneficium handele, das den Müllern gegeben werden solle, fondern um eine gerechte und billige Forderung, Die Differenzialzoll⸗ politik sei seiner Meinung nach überhaupt k vor allen Dingen aber in Betreff des Holzes. Was auf das Getreide zutreffe, treffe auch für das Holz zu, das Holz werde keineswegs immer früher ekauft, als es eingeführt werde. Das russische Holz komme nach eutschland in Flößen auf der J am Bestimmungsorte werde es aufgebunden, gehe in das Transitlager und mische sich dort mit dem galizischen. Dann sei schwer festzustellen, welches Holz russischen und welches galizischen Ursprungs sei. Eine Zollpolitik ma, aber so beschaffen fein, daß ihre Vorschriften von dem ehrlichen Manne befolgt werden könnten. an nenne auch das Holz rufsisch, das gar nicht russischen, Ursprungs sei, nur weil es durch Rußland hierher komme. Die Bestimmungen des Gesetzes seien bei dem redlichsten Willen der Zollbehörden und der Kaufleute undurchführbar. Es handele sich auch beim Holz um die ganze Arbeiterbevölkerung des Ostens, denn das Holz schaffe Arbeit. Vier Minister hätten sich nach den östlichen Provinzen begeben, um die dortigen Verhältnisse kennen zu lernen; seine Partei werde sich im Abgeordnetenhaus bei der ersten nn e preußischen Etats nach den ren, dieser Reisen erkundigen. Die Lente, die dort in Holzhandel befchäftigt seien, lebten seir Monaten in den allertraurigsten Verhältnissen, und wenn keine Hilfe durch das Gesetz komme, werde ihre Lage noch viel schlimmer werden. Ausweislich des Jahresberichts der Danziger Kaufmannschaft habe im Jahre 1890 das auf Lager gebrachte Hol; 532 8388 Festmeter betragen, nur ein Viertel davon falle unter diejenigen Unterabtheilungen der Zolltarifposition Holz, die unverändert geblieben seien. Diese. Üngerechtigkeit und Un— billigkeit müsse beseitigt werden. Es sei nicht zutreffend, daß der Handelsstand sich vom Blute. und Schweiße der übrigen Bevölkerun ernähre, der Handelsstand habe unter der Unsicherheit der Zollgesetzgebung vor Abschluß der Handelsverträge schwer gelitten. Diese Un ö eit sei jetzt geschwunden, aber es sei gerecht und billig, nun auch die Censequenzen aus den Handels⸗ verträgen zu ziehen. Seine Partei habe gedacht, die verbündeten Re⸗ . würden von selbst diese Gerechtigkeit üben und hätten die irklärungen des Reichskanzlers in. diesem Sinne ausgelegt. Unter dieser Voraussetzung habe gi für die Handelsverträge gestimmt und sie hoffe, daß nian nun auch die Amendements, die seine Partei bean⸗ tragen werde, ohne Vorurtheil prüfen und ihnen beitreten werde.
Staatssecretär Freiherr von Maltz ahn: Das Eingehen auf die einzelnen Ausführungen des Herrn Vor— redners gehört in die zweite Berathung des Gegenstandes. Ich würde
das Wort jetzt nicht erbeten haben, wenn nicht nach dem von dem
Herrn Abgeordneten gestellten Antrage die Möglichkeit vorläge, daß der Gegenstand vor der zweiten Berathung in eine Commission ver⸗ wiesen wird, und wenn es mir in dieser Voraussetzung nicht erwünscht wäre, in zwei kleinen Punkten die Ausführungen des Herrn Vor⸗ redners richtig zu stellen. Der Herr Vorredner hat zur Motivirung des in Aussicht gestellten Antrags, die von dem Gesetzentwurf in Aussicht genommene Begünstigung auch dem schwimmenden, im Transport nach Deutschland begriffenen Ge⸗ treide zuzuwenden, gesagt: Es sei unbillig, den westlichen Provinzen,
denen man die Getreidetransitläger abschlage, die Vergünstigung zu
versagen, welche der Gesetzentwurf anderen deutschen Provinzen zu
theil werden läßt. Diese Angabe, daß dem Westen Getreidetransit⸗ läger nicht bewilligt werden, entspricht nicht der Wirklichkeit. Es ist noch ganz vor kurzem in das Verzeichniß derjenigen Orte, in welchen Getreidetransitläger gestattet sind, Duisburg aufgenommen, und ich bin überzeugt, wenn andere Städte aus dem Westen Deutschlands mit derartigen Anträgen an den Bundesrath kämen, würden sie ebenso gut die Genehmigung erhalten wie Duisburg, wie auch Frankfurt a. M. sie erhalten hat, resp. erhalten wird, wenn ihren Anträgen nicht be⸗ sondere Bedenken entgegenstehen sollten.
Dann hat der Herr Abgeordnete gefragt, welche Gründe denn vorliegen könnten, die Mühlenläger anders zu behandeln, als die im Gesetzentwurf benannten Läger. Diese Gründe liegen einfach in dem Inhalt und dem Zweck des Regulativs für die sogenannten Mühlen⸗ conten. Schon die Ueberschrift dieses Regulativs zeigt, daß die Mühlenläger ganz andern Zwecken dienen, als die sämmtlichen übrigen zollfreien Läger. Das Regulativ heißt: Regulativ, betreffend die Gewährung einer Zollerleichterung bei der Ausfuhr von Mühlenfabrikaten. Keinem Miller ist es versagt, ein Getreidetransitlager sich bewilligen zu lassen, ebenso wie jeder andere Einwohner Deutsch⸗ lands, der die gesetzlichen Vorbedingungen erfüllt, ein solches Ge⸗ treidetransitlager beantragen kann. Wenn aber der Müller, statt dieses zu wählen, ein Lager nach dem Mühleneonto⸗Regulativ beantragt, weil es ihm größere Vortheile bietet, so glaube ich, muß er auch die Consequenz übernehmen, daß die Bestimmungen dieses Regulativs den Zweck haben und darauf berechnet sind, die Ausfuhr der Mühlenfabrikate aus den auf den Mühlenlägern befindlichen Ge⸗ treidemengen zu erleichtern. Das auf den Mühlenlägern lagernde Getreide ist verzollt, zum Zoll angeschrieben, ist in den inländischen freien Verkehr übergegangen, so gut wie alles andere Korn, welches lirgend jemand aus dem Auslande kauft, allerdings mit der Beschränkung, daß ein Weiterverkauf dieses Getreides in un— vermahlenem Zustande der Regel nach nicht gestattet ist, sondern nur in der Gestalt von Mühlenfabrikaten. Es wird aber für alle binnen einer bestimmten Zeit von dem Inhaber des Mühleneontos aus⸗ geführten Mühlenfabrikate, gleichgültig, ob sie aus inländischem oder dem ausländischen Getreide hergestellt sind, ein entsprechender Zoll⸗ betrag abgeschrieben. Nun würden ja die Inhaber von Mühlencontos geschädigt sein, wenn etwa vom 1. Februar ab diese Abschreibung der ausgeführten Mühlenfabrikate nur nach' dem Satze von 3,0 6 er⸗ folgte, während das Getreide, welches auf diesen Mühlencontos ange— schrieben ward, noch nach dem Satze von 5 S6 angeschrieben würde. Dies ist aber nicht der Fall; denn der 89 des betreffenden Reglements bestimmt:
Bei Gemischen von Weizen- und Roggenmehl, sowie bei Weizen- oder Roggenmehl, welches aus Weizen⸗ oder Roggenmengen hergestellt ist, die verschiedenen Zollsätzen unterliegen, ist das Ver⸗ hältniß der zur Mischung verwendeten Getreidearten, bezw. der verschiedenen Zollsätzen unterliegenden Getreidemengen derselben Gattung anzumelden und gelangen diese Gemische bei nachgewiesener Ausfuhr dementsprech end zur Abschreibung. .
Das ist allerdings richtig, daß der Müller, wenn er seine Fa— brikate im Inlande absetzt, für diejenigen Fabrikate, welche aus aus⸗ ländischem Korn, das er noch zu 5 M angeschrieben erhalten hat, hergestellt sind, in dem Herstellungspreise des Fabrikats auch diese 5 ae zu entrichten hat, soweit sich dieser Zoll überhaupt im Preise des Korns ausdrückt. Ganz das Gleiche ist aber der Fall bei jedem kleinen Wind- und Wassermüller in Deutschland, der im Januar d. J. Korn gekauft hat und im Februar das daraus gewonnene Mehl verkauft, und es will mir nicht unbedenklich erscheinen, wenn man den ent— gegengesetzten Vortheil den doch meist sehr viel capitalkräftigeren Inhabern der Mühlencontos zuwenden wollte, die sich doch ohnehin in günstigerer Position gegenüber den kleinen Müllern, die in Deuntsch⸗ land sehr zahlreich sind, befinden, welche ihrer ganzen Lage nach nicht im stande sind, sich ein Mühlenconto zu schaffen.
Wenn die Angelegenheit in eine Commission verwiesen wird, wird diese Frage mit ihrem Für und Wider dort eine genaue Erörterung finden können; eventuell würde eine solche genauere Erörterung hier im Plenum bei der zweiten Lesung stattfinden können. Das aber, was ich eben ausgeführt habe, fühlte ich mich verpflichtet jetzt schon bei der ersten Lesung zu sagen, damit nicht der falsche Eindruck ent⸗ stehe, als ob in dem Ausschluß der Mühlencontos eine besondere Unbilligkeit liege.
Was nun schließlich die Frage betrifft, ob die Gesetzesporlage im Plenum oder in der Commission weiter berathen werden soll, so ist das ja ein Internum des Reichstags, und auf die Beschlußfassung des Reichstags in dieser Beziehung einen Einfluß üben zu wollen, liegt mir fern. Nur die Bitte habe ich auszusprechen, daß, wenn der Reichstag die Commission beschließen sollte, die Com⸗ mission ihre Berathungen so schleunig als möglich auf— nehmen und so sehr als möglich fördern möge. Denn die Zeit von jetzt bis zum 1. Februar ist so knapp bemessen, daß wir ohnehin nur unter erheblichen Schwierigkeiten in der Lage sein werden, die Interessenten rechtzeitig in Kenntniß zu setzen von derjenigen gesetzlichen Lage, in der sie sich am 1. Februar befinden werden.
Abg. Dr. Buhl (ul): Mit dem Vorschlag der commissarischen Berathung sei er völlig einverstanden; die Frage des schwimmenden Getreides müsse zur Erledigung gebracht werden, sei doch auch bei der letzten Getreidezollerhöhung das schwimmende Getreide im Sinne des Antrags Rickert behandelt worden. Ferner habe er hier eine amtliche Nachricht, wonach die Creditlager nicht gleich den Transit— lagern behandelt werden sollten. Wenn seine Partei also dieser Fragen wegen für Commissionsberathung sei, so stimme sie darin doch mit dem Staatssecretär überein, daß die commissarische Ver—⸗ handlung nach Möglichkeit zu beschleunigen sei.
Staatssecretär Freiherr von Maltzahn:
Der Herr Vorredner ist der Meinung, daß eine Unbilligkeit darin liegt, daß nicht die Creditläger aufgenommen sind. Meine Herren, wir haben nach unserm Zollgesetz zwei verschiedene Arten von Lägern; das eine sind diejenigen Lägerr in denen unverzollte aus— ländische Waare liegt, deren Verzollung erst eintritt, wenn die Waare aus diesen Lägern heraus in den freien Verkehr des Inlandes tritt. Auf derartige Läger bezieht sich die Ihnen gemachte Vorlage. Wir haben daneben aber auch andere Läger, in denen nur solche Waaren aufgenommen sind, welche bereits verzollt d. h. zum Zoll angeschrieben sind, wo aber der bereits bei Einbringung auf das Lager fällige Zoll dem Lagerinhaber ereditirt ist. Das sind die sogenannten Creditläger. Für eine Waare, welche auf Creditlager
gebracht ist im Januar und dort den dreimonatlichen Zolleredit genießt,
würde im April thatsächlich die Zahlung des Zolls erfolgen, sie ist
aber gesetzlich verzollt bei der Einbringung auf das Lager, und nach dem Grundsatz, auf dem unsere ganze Zollverwaltung und Gesetz⸗ gebung ruht, entscheidet für den anzuwendenden Zollsatz derjenige Moment, in welchem die Waare aus dem Auslande über die Zoll⸗ grenze in das. Inland eintritt. Dieser Eintritt liegt bei den Credit⸗ lägern aber in dem Moment des Verbringens des Korns auf das Lager.
Abg. Menzer (cons.): Er habe im Namen seiner Partei die Erklärung abzugeben, daß sie bereit sei,
. ür den Gesetzentwurf zu immen, wenn
manche Bedenken dagegen ver allen Dingen, daß der Entwurf Material über seine wahrscheinliche hen 55 uch, n R ,, .
wachen Füßen stehe, müsse man jede Vorlage auf ihr . f. Ein Anhaltepunkt für diese Bere hätte sich vielleicht ergeben, wenn man die vorjährigen Bestände Transitlager elf Monaten des Jahres 1891 sei die dem gleichen Roggen gelte nicht das⸗
nanzielle Wirkung enthalte, und und in Preußen auf finanziell
Ergebniß genau prüfen.
von Weizen irgend eines Jahres seit 1830 gewesen; von selbe, woran aber das russische Ausfuhrverbot durchaus nicht schuld fei; der Vorwurf also, daß die Speculation das ausländische treide künstlich zurückgehalten habe, sei nicht so berechtigt.
ierung dem Reichstage das gewünschte Material hier zugehen o halte seine Partei eine weitere Commissionsberathung für egen die Handelsverträge gestimmt, aber sei zge auch der Mantel fallen. Rickert wolle wunderbarer Weise Differencialtarife vermieden sehen — Handelsverträge gestimmt, anderes ethan, r ührt? Der übertriebenen und unzulä Speculation würden die von seiner Partei vorgeschlagenen Gesetzentwurfe Ende machen, den legitimen ihn wünsche sie erhalten zu sehen. Wenn der elegenheit zu einer philosemitischen Bemerkung be⸗ nutzen zu sollen geglaubt habe, so erwidere er ihm, daß einfallen werde, den Kaufmann in einen zu theilen. Der Theil des Kaufmannzstandes, der sich seiner Auf⸗ abe bewußt sei, werde stets in christlich-germanischem Sinne seine Man könne nicht hoffen und erwarten, daß die ute kommen werde, davon ziehen.
überflüssig. Sie habe einmal der Herzog gefa
was habe er denn, indem er für die als Differeneialzolltarife eingef
in Zukunft hoffentlich ein auch sie für nöt Abg. Rickert die
Handel halte
ere es niemand üdischen und einen christlichen
ufgabe erfüllen. Zollermäßigung den Konsumenten zu der Handel werde den ganzen Vorthei werde aber trotzdem für die Vorlage stimmen, aber gegen ihre com⸗ missarische Berathung.
Abg. Dr. Freiherr von
Seine Partei
ö Heereman (Centr.) : Er halte eine com⸗= missarische Berathung für unbedingt nothwendig, glaube auch nich dadurch das Zustandekommen des Gesetzes verzogert werde. Erg daß dieser Gesetzentwurf, den er f Westen nicht mit der Sorgfalt ins So weit ihm bekannt, habe man kein einziges Transitlager im Westen, auch die große Mühlenindustrie habe es nicht. Ein Theil des Bedürfnisses für dies. Geschäfte werde dadurch befriedigt, daß man die angekauften Getre demengen im Auslande lagern lasse. ein ganz ehrliches redliches Geschäft, von einer wilden Speculation sei hierbei gar keine Rede. Für Rheinland und Westfalen vermittele nament⸗ der die Zufuhr, aber einen großen Theil des Winters sei der Rhein nicht schiffbar, also könne die Menge der an der Grenze liegenden Getreidemassen, welche die Mühlen für ihr Geschäft brauchten, nicht zu t Die Getreidevorräthe auch auf das Conto der Mühlen und seien Eigenthum der In diesem Punkte liege die Sa so fern, als die
e, die Verhältnisse im e, wie es nothwendig
der Rhein die
erheigeschafft werden. ingen aber etreffenden anders als bei
ühlenbesitzer das
Mühlenbesitzer. den Transitlagern und auch Getreide, das sie zu einem höheren Zollsatze aufgespeichert hätten, In dieser Beziehung dürfte eine Aufklärung . Das gleiche dürfte u z sein in Bezug auf die schwimmenden Lager. Die kleinen Mühlen würden schon deswegen keinen Schaden haben, weil sie meistens für das Inland und nicht für das Ausland arbeiteten. ; Abg. Freiherr von Münch (6. k. F); Erst heute habe er aus Süddeutschland ein Schreiben erhalten mit denselben Argumenten, die der Vorredner soeben vorgebracht habe. In Süddeutschland finde die Einfuhr größtentheils nicht über die See statt, sondern bei Weizen von Rumänien mit der Bahn durch Oesterreich⸗Ungarn. egenüber dem mit Transitlagern nicht begabten süddeutschen Hetreidehandel als eine Unbilligkeit erscheinen nengen, die er bereits im vorigen Jahre fe eingeführt habe, Er habe geglaubt, au diese Beschwerde der
nicht verkaufen dürften.
in der Commission sehr am Platze sein.
Es würde
wenn die Getreide⸗ st gekauft, aber n
unterliegen
z ohne einer Partei anzugehören,
ͤ süddeutschen Getreidehändler vorbringen zu müssen, um sie der moͤglichsten Berücksichtigung in So gern er für die Handelsverträge e, so bedauere er, daß die konservative Partei so leichten Dieses Gese
der Commission zu empfehlen. gestimmt habe, jetzt für dieses Gesetz stimme. stande, der Landwirthschaft einen größeren Schaden zuzufügen als die Handelsverträge selbst. Es seien
roße Mengen von Getreide aus Amerika unterwegs.
Wenn nun diese Getreidemengen zu 3,50 M4. eingeführt würden, so sehe er schon einen kolossalen Preissturz des .Er stimme gegen das Gesetz auch inanzverwaltung auch welche die
Getreides voraus. von seiten der sei, wie die Nachtheile, erleiden würden, ausgeglichen werden sollten.
Abg. Broem el (dfr.):
deswegen, weil gar nicht nachgewiesen worden
inanzen durch dieses Gesetz — l Von denjenigen, die für die Handels⸗ verträge gestimmt hätten, werde der Vorredner wohl der einzige sein, der gegen diese Vorlage stimme, die scheidene Consequenz der Handelsverträge. sturz infolge der Einfuhr amerikanischen sehe er, daß die unterwegs befindlichen Getreidemengen gar nicht alle für Deutschland, sondern auch Wenn der Abg. Menzer von Spegul als eine wilde und wüste Speculation. der Börse und des Termingeschäftes auseingndergesetzt hätte, welche Umschläge in nicht vorhandenem Getreide alltäglich an der Getreide⸗ börfe vorkämen, hätte er noch ein Schreckgespenst an die W Er weise aber auf die großen Mengen Getreide ollfreien Lagern vorhanden erangeschafft? Der allersolideste Getreide⸗ o würde der Getreidepreis zum
Deutschland noch eine ganz
nichts sei als eine be— Wenn er einen Preis⸗ etreides befürchte, so über=
ür andere Länder bestimmt seien. ation spreche, kenne er keine andere Wenn er, wie andere Gegner
malen können. hin, die zur Zeit in den habe diese Getreidemengen Hätte er es nicht gethan, Volksernährung
Vorwurf daraus zu Zolländerun jemand verantwortli Getreidehandel,
dem Getreidehandel einen vornherein auf die
sprechender Weise die Kaufleute und Gewerbetreibenden anderer Nationen in Bausch und Bogen als illegitime und unredliche Geschäftsleute hinzustellen. Wenn der Abg. Menzer gemeint habe, daß seine Partei für eine weitere Ausdehnung des Gesetzes nicht zu haben sei, so heiße das, an einen Gesetzentwurf nicht mit unbefangener sa licher 3 sondern mit Voreingenommenheit herantreten. Durch ihre uftimmung zu den Handelsverträgen habe seine (des Redners) Partei ganz und gar nicht das Princip der Differentiglzölle angenommen, In den Handelsverträgen stähe kein Wort einer Beschränkung der Zollsätze auf diejenigen Staaten, mit denen das Reich die Verträge vereinbart habe. Hätte ein Staat ein ausschließliches Anrecht auf den ermäßig⸗ ten Zollfatñz haben sollen, so würde seine Partei gegen einen solchen Vertrag gestimmt haben. Schließlich gebe er die Versicherung ab, daß seine Partei mit dem Vorschlage auf Commissionsberathung keine Verzögerung der Vorlage beabsichtige, ö
Abg. von Vollmar (Soc): Jetzt handele es sich für seine Partei lediglich darum, die außerordentlich mangelhaften Wohlthaten der bereits abgeschlofsenen Verträge nach allen Seiten hin auszu⸗ dehnen, was ja ihre Aufgabe sein werde, aus dem Grunde und mit der Rücksicht, den Consumenten die geringe gen ie n der Zölle möglichst fühlbar zu machen. Deshalb werde seine Partei für das Gesetz stimmen; es könne ihr freilich nicht genügen, sondern die Ver⸗ günfligungen müßten zweifellos noch eine Ausdehnung erfahren in Be⸗ zug auf Mehl und vielleicht auch Holz. Hierüber werde in der Eommission weiter zu sprechen sein, und seine Partei werde daher für die Ueberweisung an eine Commission eintreten.
Abg. Richter (dfr.): Er möchte den verschiedenen Aufklärungen, die der Abg. Menzer bereits erhalten habe, noch eine kleine finanz⸗ politische 1 Er habe auf die ungünstige , e im Reich und in Preußen hingewiesen, die durch dieses Gesetz noch ver⸗ schlechtert werden würde. Die Finanzlage werde aber weder im Reich noch in Preußen durch Annahme des heutigen Vorschlags um eine einzige Mark verändert. Denn die Zollerträge würden an die Einzelstagten überwiesen, also auch an Preußen. Wenn sich der Abg. Menzer nun der 6 annehmen wolle, so könnte er auch wissen, daß der Anthei — an den Getreidezöllen nicht in der Staatskasse bleibe, sondern an die Kreise vertheilt werde. Die Kreise aber könnten eine Verminderung ihrer Einnahmen sehr gut ertragen, denn es würden ihnen sehr viel höhere Summen sberwiesen, als sie verwenden könnten. Je weniger an Getreidezoll einkomme, um so besser für die , der Kreise. Uebrigens seien ja alle Diejenigen, die noch Getreide auf Transitlagern hätten, nicht verpflichtet, diefes Getreide zu verzollen; es sei ihnen nach wie vor freigestellt, dies Getreide in das Ausland auszuführen und dort zu verkaufen. Dann trete an die Stelle der mangelnden Zufuhr anderes
Getreide, das dann, auch nur mit einem Zollsatz von 350 (.
belastet, verkauft werde. Er habe allerdings im Dezember die Erwar⸗ tung gehegt, daß man einen Gesetzentwurf vorlegen würde, der die Zoll⸗ ermäßigungen verallgemeinerte. Das jetzt vorgelegte Gesetz sei in dieser Richtung zu dürftig, ein Uebergangs aragraph, der noch dazu beschränkt sei auf einzelne Artikel. Er 4 der Meinung, daß man allmählich die er che Zollsätze werde verallgemeinern müssen; denn was würde schließlich herauskommen, wenn es nicht geschähe ? Entweder man bedürfe der Einfuhr bestimmter Artikel oder nicht. Komme ein solcher aus einem nichtbegünstigten Lande, so richteten sich alle inländischen Preise nach dem Weltmarktpreise plus diesem höchsten Zoll. In diesem Fall werde der ganze Vortheil nicht dem Eonfum zu Theil, sondern nur dem Importhandel. Wenn man dabei nicht auf ein bestimmtes Land angewiesen sei, so werde diese nach— theilige Wirkung sich freilich nur in denjenigen Theilen Deutsch⸗ lands äußern, die geographisch am nächsten lägen jenen Ländern, für welche die hoheren Zollsätze beibehalten seien. Er habe noch den besonderen Wunsch, daß die Verallgemeinerung gesetzlich geregelt werde. Man habe jetzt Zollsätze, die nicht gesetzlich fixirt seien, z. B. in den spanischen und italienischen ö von 1883, dem schweizeri⸗ schen von 1869. Die Folge davon sei, daß im Augenblick, wo ein Handelsvertrag ablaufe und nicht erneuert werde, der alte geseßliche Tarifsatz von 1879 in Kraft trete. Der Handel werde aber durch solche plötzlichen Aenderungen in den Zolltarifen geschädigt Wenn ein Zollsatz nur durch Verträge Elta tei sei, so könne die Regierung Ursprungs⸗ zeugnisse verlangen. Sie habe es seines Wissens bis jetzt zwar nicht gethan. Aber wenn so viel in das diseretionäre Ermessen der Verwaltung gelegt sei, so bringe das eine Unsicherheit in den Handel, die . eilig wirken könne. Die Handhabung und Dauer des Zolltarifs müsse daher * lich geregelt sein. Denn jene Un⸗ sicherheit sei eine unsolide Grundlage des Handels; und wenn man über unsoliden Handel klage, so sollte man alles beseitigen, was den Handel unsicher mache. Deshalh wünsche er, daß die Vertrags⸗ verhandlungen eine solche Form annähmen, wodurch die Regierungen in den Skand gesetzt würden, ein Tarifgesetz vorzulegen, wodurch die Zollsätze allgemein und gesetzlich fixirt würden, ö
Damit . die erste Lesung. Die Vorlage wird einer Commissien von 21. Mitgliedern überwiesen und darauf die Berathung des Etats der Post- und Telegrgaphen⸗ verwaltüng fortgesetzt. J
Für die Herstellung eines Dienstgebäudes in Altona sind 100 000 M ausgeworfen.
Abg. Münch (fr. 5; Der Finanz⸗Minister habe neulich im Ab⸗ geordnetenhause . seine Kollegen hätten sich bei der Etats⸗-Auf⸗ stellung große Entsagung auferlegt, wegen der fingnziellen Verhält⸗ nisse. Der Staatssecretar des id? eta scheine solche Ent⸗ ang noch nicht zu üben. Die Entwürfe für neue Postgebäude sähen aus, als handle es sich um ein Conęgurrenzausschreiben für Kirchen und Kapellen. Das Charlottenburger Postgebäude habe einen Thurm, der den Namen Stephansthurm erhalten habe. Weder an der äußeren luxuriösen, noch bei der inneren Einrichtung werde bei den Postgebäuden gespart. Die Dienstwohnungen seien hu zu groß. Ein Reichsbegmter habe einmal eine Dienstwohnung so groß erhalten, daß er und seine Frau sich darüber gefreut hätten. Aber nachher seien die Gardinen zu kurz gewesen, das Meublement habe nur spärlich für zwei bis drei Zimmer gereicht; die Frau habe nicht locker gelaͤssen, bis neue Gardinen und neues Meublenment da gewesen sei, wodurch das . Vermögen des Mannes draufgegangen sei. Nach dreiviertel
ahren sei er anders wohin versetzt worden, wo er keine Dienstwohnung ehabt habe. Da seien die neuen Gardinen zu lang gewesen; er habe Eh zwar helfen können k Umschlagen, aber die Hr d habe er nicht t rin können; er habe sie verkaufen oder einen großen Theil seines Gehalts für, Speichermiethe, geben müßsen. Der Stäatssecretär habe auch, wenn er auf eine Be— willigung des , für einen Neubau nicht habe rechnen können, durch Private Gebäude mit den erforderlichen Räumen her— tellen lassen, das Lokal dann zu ziemlich hohem Zins gemiethet und abe dann von dem Reichstage Ih ie ken des . verlangt, weil das nech billiger sei, als die Miethe. Früher abe er (Redner) dieses Verfahren getadelt, aber heute, glaube er, komme man doch noch billiger dabei weg. Tadele man die Luxusgebäude, so werde man natuͤrlich für einen Barbaren erklärt; selbst der Abg. Singer habe gesagt: je theurer wir bauen, desto mehr verdienen die Ar⸗= beiter. Besser als Luxusbauten wäre eine Aufbesserung der anerkannt schlechten Beamtengehälter.
Staatssecretär Dr. von Stephan: Meine Herren! Ich gehe nur auf die sachlichen Punkte ein, die
der Herr Vorredner berührt hat, zunächst also auf die Thürme, die
seinen Unwillen erregt haben. Ich kann ihm nur sagen, daß ich in dieser Empfindung mit ihm ganz übereinftimme; meinen Unwillen
erregen die Thürme auch: sie sind kostspielig und verhindern uns, weitere Bauten aufzuführen, die wir sonst noch in den Etat einge etzt
haben würden. Sie sind aber unbedingt nothwendig wegen der Tele⸗ , . und Fernsprechleitungen, die wir sonst nicht unterbringen önnen.
Also für die Thürme habe auch ich keine Sympathie, die würde
ich Ihnen sofort preisgeben, wenn Sie mir ein anderes Mittel an⸗ geben können, wie wir die Telegraphen⸗ und Telephonanlagen ein⸗ führen sollen. Wenn Sie mit unterirdischen Anlagen kommen, so sage ich Ihnen von vornherein, daß dabei ganz andere Ziffern in Betracht kommen würden, als die paar Hunderttausend Mark, die Sie vielleicht in Vorschlag bringen würden, zu ersparen und die wir übrigens nicht im entferntesten zu Gehaltsverbesserungen der Beamten verwenden können, weil das auf einem anderen Titel steht; die beiden Titel lassen sich überhaupt nicht vermischen.
Der zweite Punkt, den der Herr Abgeordnete berührt hat, waren
die Miethsgebäude, die wir auf Grund von Privatverträgen über⸗
nommen haben. Die Sache ist einmal vor etwa fünfzehn Jahren in der Budgeteommission aus Anlaß des Falles von Glatz sehr gründlich und ex professo erörtert worden, und man hat sich damals über— zeugt, daß das ein nützliches und zweckmäßiges Verfahren sei, die privaten Miethspostgebäude zu bauen. Die Zahlen, die vom Herrn Vorredner angegeben worden sind, treffen bei weitem nicht das Richtige; sie beziehen sich auf kleinere Orte, wie z. B. Haspe, Freiburg, Warmbrunn und dergl. Bei diesen Orten können Sie doch die Kosten nicht vergleichen mit den bedeutenden Städten, die wir in Vorschlag gebracht haben, wie Halle, Dortmund, Schwerin u. s. w. Also diesen Punkt betrachte ich nach den vorangegangenen Verhandlungen als erledigt. Die Budgetkommission und auch der Reichstag haben sich entschieden auf den Standpunkt der Verwaltung gestellt und wir haben genau und gewissenhaft dieselbe Linie seit der Zeit inne gehalten.
Endlich, meine Herren, der dritte und letzte Punkt betrifft die Dienstwohnung en. Meine Herren, ich habe noch niemals den Fall erlebt, daß der Vorsteher eines Postamts gegen die große Wohnung protestirt hat; im Gegentheil: mehrmals sind Fälle vor—⸗ gekommen, wo die Wohnungen zu klein waren, namentlich in solchen Familien, wo gleichzeitig erwachsene Töchter und erwachsene Söhne vorhanden waren, eine zahlreiche Familie; das hängt ja von den Umständen ab. Es ist möglich, daß einmal eine Dienstwohnung etwas größer ausfällt, als es für die unbedingten Bedürfnisse im Moment er⸗ forderlich ist. Das liegt aber deran, daß wir eben im oberen Geschoß noch irgend einen Raum frei haben, weil das untere Geschoß doch über⸗ baut werden muß, und weil die Post⸗ und Telegraphenverwaltung ihrer ganzen Natur nach auf die Parterrelokale für den Betrieb an— gewiesen ist, also viel Räume zu ebner Erde braucht.
Wenn den Beamten daraus Einrichtungskosten erwachsen sind, so haben sie, soviel ich weiß, dieselben immer noch bestritten, und wenn in dem Fall, den der Herr Abgeordnete anführte, die Gardinen zu kurz waren, und die Frau Postdirector, wie er sagte, nicht eher geru ht hat, als bis längere Gardinen angeschafft wurden, so bedauere ich den Mangel an Energie seitens ihres Mannes, daß er im Widerstande geruht hat und sich das hat gefallen lassen. Wenn es keine schlim— meren Gardinenpredigten gäbe, dann könnten wir alle zufrieden sein! (Große Heiterkeit.)
Abg. Münch: (fr): Er könnte dem Staatssecretär viel billigere Einrichtungen entwerfen als die Thürme. Einmal sei ein Thurm der Revisionsinstanz nicht hoch genug gewesen und sie habe ihn doppelt so hoch gemacht, weil er nicht schön genug ausgesehen habe. Er ziehe zum Vergleich der Kosten nicht tf Städte wie i, und Warmbrunn heran, sondern größere wie Nord⸗
eim und Kattowitz. Der Staatssecretär dürfe natürlich Freiburg nicht Berlin gegenüuͤberstellen.
Staatssecretär Dr. von Stephan:
Was der Herr Abgeordnete eben gesagt hat, zeigt, daß er die Verhältnisse nicht kennt. Freiburg kann er mit Northeim und Katto⸗ witz nicht vergleichen, weil die beiden Orte einen großen Transit und Eisenbahn⸗-Postdienst haben, der wesentlich dabei in Betracht kommt. Die k für Altona wird bewilligt Die Forderung von 80 000 M als erste Rate für ein Dienstgebaͤude in Elberfeld wird auf Antrag der Budget⸗ commission gestrichen, nachdem Abg Schmid t⸗Elberfeld (dfr.) darauf hingewiesen hat, daß die Nothwendigkeit eines Ver⸗ größerungsbaues in Elberfeld bereits vom Reichstag anerkannnt worden sei, daß aber, da die eee n . mit der Hinaus⸗ schiebung auf das nächste Jahr einverstanden sei, sich auch das Publikum noch gedulden werde, und den Wunsch aus⸗ gesprochen habe, daß diese Position in den nächsten Etat wieder eingestellt werde.
Bei der ersten Rate von 70 000 6 für ein Dienstgebäude in Siegen bemerkt
Abg. Stöcker (eons.): Er könne dem Staatssecretär nur seine
Freude ausdrücken darüber, daß man bei der Errichtung von Post⸗ ebäuden den Gesichtspunkt des Schönen nicht aus dem Auge ver⸗ ieren wolle. Er sei der Meinung, daß solche öffentlichen Gebäude, welche die Reichsidee repräsentirten, nicht im Casernenstile gebaut werden dürften. Sie sollten den Einwohnern den Eindruck von Größe und Kraft machen, und dazu reiche der gewöhnliche Stil nicht aus. Ein edler Stil diene zur Pflege des Eren benen, man habe ohnehin nicht zuviel des Idealismus. So arm sei das Reich doch nicht, daß es bei seinen Gebäuden um 10⸗ oder 29 000 . , müßte. Wenn der Abg; Münch meine, man solle, statt zuxusbauten aufzuführen, die Gehälter erhöhen, so denke er (Redner), man solle das eine thun und das andere nicht lassen.
Der Titel wird bewilligt.
Dagegen werden die für neue Postgebäude ausgesetzten Summen: Für Danzig 218 000 tz, für Forst (Lausitz) 130 000 M und für Warmbrunn 100 9000 M entsprechend den Anträgen der Budgetcommission gestrichen. Die zum Postetat eingegangenen K werden für ö . h / ö ; ;
ne Besprechung erledi as Haus darauf no en Etat der Re nnn, erei. ! d 1 Schluß 33 Uhr.
Parlamentarische Nachrichten.
— Der dem Hause der Abgeordneten vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, betreffend die ö der Aufsicht bei dem Amts gericht J un? dem Land⸗ gericht J in Berlin, sowie die Handhabung der
isciplinargewalt bei 4 ersteren Gerichte, lautet:
Ueber die Führung der Aufsicht bei dem Amtsgericht J und dem Landgericht J in Berlin, sowie über die Handhabung der Disciplinar⸗
walt bei dem ersteren Gerichte werden die folgenden besonderen
Vorschriften erlassen.
. § 2.
Bei dem Amtsgericht steht das Recht der Aufsicht einem Amts⸗ richter zu, welcher den Amtstitel Amtagerichts⸗Präsident führt und, in den Besoldungs⸗Etat der Landgerichts⸗Präsidenten aufgenommen wird. Derselbe wird vom Könige ernannt.
§ 3. Das Recht der Aufsicht des Amtsgerichts-Präsidenten erstreckt sich auf alle bei dem ae angestellten oder beschäftigten Beamten. § 4.
Die in §F 13 des Gesetzes vom 7. Mai 1851, betreffend die Dienstvergehen der Richter (Gesetz⸗Samml. S. 218) vorgesehene Be⸗ fugniß zum 3 einer Mahnung steht in Ansehung der bei dem Amtsgericht angestellten oder beschäftigten richterlichen Beamten auch dem Amtsgerichts⸗Präsidenten zu.
85. .
Die Geldstrafen, welche auf Grund der Disciplinargesetze von den
Amtsgerichten verhängt werden dürfen, können von dem Amtsgerichts⸗ Präsidenten bis zum Betrage von Dreißig Mark festgesetzt werden.
S§ 6.
Der Amtsgerichts⸗-Präsident kann die Aufsicht über die bei dem Amtsgericht angestellten oder beschäftigten nicht richterlichen Beamten durch Richter desselben Gerichts ausüben. Die Richter, welche von ihm zu beauftragen sind, werden durch den Justiz⸗Minister bestimmt.
§ 7.
Die nach Maßgabe des 5 6 von dem Amtsgerichts-Präsidenten beauftragten Richter haben seinen dienstlichen Anordnungen nach⸗ zukommen und handeln als seine Vertreter. Sie sind zu allen in dem Recht der Aufsicht liegenden Amtshandlungen desselben ohne den Nachweis eines besonderen Auftrags berechtigt.
§ 8.
Der Präsident des Landgerichts kann, die Aufsicht über die bei dem Landgericht angestellten oder beschäftigten nicht richterlichen Be⸗ amten durch die ihm unterstellten Directoren ausüben.
Auf die Vertretung des Präsidenten des Landgerichts durch die
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Directoren finden die Vorschriften des 5]? entsprechende Anwendung.
§ 9. Dieses Gesetz tritt mit dem 1. April 1892 in Kraft. In der Begründung heißt es:
Die Zahl der beim Amtsgericht ! und dem Landgericht 1 in Berlin angestellten und beschäftigten Beamten ist so groß, daß der Umfang beider Behörden über dasjenige Maß hinausgeht, auf welches die gegenwärtig geltenden Vorschriften über die Justizverwaltung und insbesondere die Dienstaufsicht berechnet sind. Am 1. Oktober 1891 ist das Landgericht I init 1 Präsidenten, 22 Directoren, 107 Richtern und nicht bloß zur Vertretung bewilligten Hilfsrichtern, 44 Handelsrichtern und ebenso vielen Stellvertretern, 195 Buregubeamten (und 1 Ingenieur) S6 Kanzleibeamten und Lohnschreibern, 92 Unterbeamten (eimschließlich des Hauspersonals und der Hilfsbeamten) besetzt gewesen. Bei dem Amtsgericht l waren zu jenem Zeitpunkt 136 ö und nicht lediglich zur Vertretung bewilligte Hilfsrichter, 302 Bureaubeamte, 248 Kanzleibeamte und Lohnschreiber, 85 Gerichtsvollzieher, 114 Unter⸗ beamte, bei der ere, 1 Berlin überdies 3 obere Beamte, 87 Kassenbeamte, 31 Kassen . 45 Hilfsgerichtsvollzieher, 7 Ge⸗ richtsdiener (ebenfalls einschließlich der Hilfsbeamten) beschäftigt. Hierzu treten noch die sonstigen Personen, welche der Alu sicht des Landgerichts⸗Präsidenten beziehungsweise des aufsichtführenden Amts- richters unterstellt sind, nämlich zu der angegebenen Zeit; 1 beziehungs⸗ weise 28 unentgeltlich beschäftigte Assessoren, 135 beziehungsweise 4 Referendare, 7 beziehungsweise 14 sonstige unbesoldete Beamte und Anwärter, 108 Notare, 552 Schiedsmänner und deren Stellvertreter. Die bestehenden Vorschriften über die Aufsicht können nur dann ihren Zweck erfüllen, wenn der aufsichtführende Amtsrichter sich genügende Kenntniß von dem Dienstbetrieb der einzelnen bei seinem Gericht an⸗
estellten oder beschäftigten nicht richterlichen Beamten verschaffen ann, und wenn ferner der Landgerichts-Präsident die Gerichte seines Bezirks zu übersehen in der Lage ist.
Diese Voraussetzungen treffen jedoch bei den beiden oben er— wähnten Gerichten schon jetzt nicht mehr zu, und es liegt daher die Gefahr nahe, daß bei denselben, der rasche und zuverlässige Geschäftz⸗ gang eine Beeinträchtigung erleidet. Besondere H, ,, welche durch wiederholte eingehende Revisignen und ausführliche Ver fügungen versucht worden sind, haben sich als ungenügend herausgestellt und werden auf die Dauer immer weniger ausreichen, weil mit dem schnellen Wachsthum der Bevölkerungsziffer selbstverständlich die Be⸗ setzung der Gerichte entsprechend verstärkt werden muß. Es tommt. hinzu, daß die Unterbringung der verschiedenen Kammern und Ab⸗ theilungen der Gerichte in mehreren räumlich von einander getrennten Gebäuden erfolgen mußte und unter allen Umständen nöthig bleiben wird, dies aber eine weitere Erschwerung der Uebersicht zur Folge hat. Unter diesen Umständen ist eine baldige Abhilfe der bestehenden Miß⸗ stände, welche bei der Ummöglichkeit, eine geordnete Aufsicht zu führen, immer größer und bedrohlicher werden, dringend geboten.
Um dies zu erreichen, bieten sich verschiedene Wege.
Am nächsten scheint es zu liegen, für die Stadt Berlin mehrere Landgerichte und Amtsgerichte mit, voller Zuständigkeit zu errichten. Diess Maßnahme würde insofern eine Neuerung , , als that⸗ sächlich in. Deutschland seit Geltung der Reichs-Justizgesetze die Theilung eines Stadtbezirks in mehrere Gerxichtsbezirke noch nicht k ist; indeß würde dieselbe zulässig sein und nur eine Reihe, übrigens nicht sehr erheblicher Aenderungen der Reichs- und Landesgesetze bedingen. Danach ist die Möglichkeit einer räumlichen Theilung zuzugeben, jedoch sprechen überwiegende Gründe, der Zweck= mäßigkest dafür, von diesem Plane, soweit das jehig Weichbild der Stadt Berlin in Frage kommt, Abstand zu nehmen; denn seine Durchführung würde mannigfache Unzuträglichkeiten zur Folge haben und überdies mit unverhältnißmäßigen Kosten verbunden sein, weil die Bildung mehrerer selbständiger Amtsgerichte wohl nicht ohne eben so viele Gerichts⸗ gebäude durchzuführen sein würde.
Es könnte sodann in Frage kommen, ob für die, Stadt Berlin mehrere Gerichte nach J also mit räumlicher Zu⸗ ständigkeit für den ganzen Bezirk, aber mit beschränkter sachlicher Ju⸗ ständigkeit zu bilden seien. Auch dieser Plan ist in Anlage B er⸗ örtert, kann aber ebenfalls nicht empfohlen werden. Durch die Bil⸗ dung von Gattungsgerichten würden allerdings kleinere, von einander getrennte Behörden geschaffen, an deren Spitze je ein Präsident be⸗ ziehungsweise aufsichtführender Amtsrichter stände. Dagegen würde diese Einrichtung mit allen denjenigen Vorschriften in Wr treten, welche auf dem Grundsatze beruhen, 29 jedes Landgericht und jedes Amtsgericht für alle Angelegenheiten zuständig ist, die ihm zugewiesen sind. Es müßte daher, um die Anwendung vieler Vor⸗ n, über das gerichtliche Verfahren gleichwohl noch zu ermöglichen, durch eine Reihe von Sondervorschriften bestimmt werden, daß die mehreren einander gleichstehenden Gerichte in vielen Beziehungen als ein einziges Gericht zu gelten hätten, und deshalb würde die Bildung von Gattungsgerichten in Wirklichkeit darauf hinauslaufen, daß ein Theil der, inneren Geschäftsvertheilung, welche jetzt der Justizver⸗ waltung überlassen ist und zweckmäßiger Weise uͤberlassen bleiben muß, durch das Gesetz geregelt werden müßte.
Beide vorstehend erörterte Pläne gehen davon aus, daß es zur Abhilfe der bestehenden Mißstände unerläßlich sei, kleinere Gerichte zu bilden. Dies ist jedoch nicht zuzugeben. Es handelt sich nur darum, die Dienstaufsicht wirksamer zu gestalten, und dies ist möglich, ohne daß die jetzigen Gerichtsbezirke getheilt oder die Grundzüge der i e . uh eben zu werden brauchen, und . dadurch, da einerseits die Geschäfte zwischen dem Landgerichts
6 und dem aufsichtführenden Amtsrichter anders, als jetzt, vertheilt und daß andererseits jene beiden Beamten in ihren zu um— fangreichen Geschäften der Dienstaufsicht entlastet und darin von anderen Organen unterstützt werden. . . Dieser Weg wird in dem Entwurf eingeschlagen, dessen Grund⸗ züge die folgenden sind: w . . I). Bei dem Amtsgericht soll die allgemeine Dienstaufsicht Von einem der bei demselben ö Richter geführt werden, welcher Amtsrichter bleibt, dem jedoch ein höherer Amtscharakter (init dem Amtstitel Amtsgerichts Präsident und ein höheres Diensteinkommen
gewährt wird. ieser Richter soll die volle Dienstaussicht, also auch