der Verträge 8 344 bis 358) lag noch eine Reihe von Anträgen vor, welche die Frage betrafen, ob und in welchem Umfange der Schuldner wegen Nichterfüllung einer auf Vertrag beruhenden Verbindlichkeit verpflichtet sein soll, dem Gläubiger auch ir sog. im materiellen Schaden eine Vergütnng in Geld zu gewähren. Die Mehrheit schloß sich unter Ab 6 sämmtlicher Anträge dem Standpunkte des Entwurfs (5 221) an, welcher in Fällen der hier frag⸗ lichen Art dem Gläubiger einen Anspruch auf eine solche Vergütung nicht gewähren will. Bei der ern ng des folgenden, den Inhalt der Schuldverhältnisse aus Verträgen betreffenden Unter⸗ abschnitts (3653 359 bis 369) wurde der im 8 359 an die Spitze gestellte Grundsatz daß bei der Ermittelung der für die Parteien aus einem Vertrage fließenden Verpflichtungen auf Treu und Glauben und die Verkehrssitte Rück— sicht zu nehmen sei, gebilligt, jedoch beschlossen, diesen, nicht bloß die u ge, Verträge, sondern das Ver⸗ tragsrecht überhaupt beherrschenden Grundsatz im allgemeinen Theile des Gesetzbuchs zum Ausdruck zu bringen. Der 5 3690 wurde als entbehrlich gestrichen. Die Berathung des 8 361 wurde bis zur Berathung des § 36) ausgesetzt. Die von der Erfüllung aus gegenseitigen Verträgen handelnden 88 362 bis 366 fanden ihrem sachlichen Inhalte nach in geänderter Fassung. Zustimmung, der 8 364 jedoch mit dem im wesentlichen auch der Absicht des Entwurfs (vergl. Mot. II. S. 203) ent⸗ sprechenden Zusatze, daß, wenn nur ein. Theil der . noch rückständig ist, das Recht, die geforderte Leistung zu verweigern, sich auf einen entsprechenden Theil derselben beschränkt, wenn die . eines größeren Theils nach den Umständen des Falls gegen Treu und Glauben verstoßen würde. Eine weitere Ergänzung erfuhr der Entwurf durch die Aufnahme der den Gedanken des 8 458 verallge— meinernden Vorschrift, daß der aus einem gegenseitigen Ver— trage zur Vorleistung verpflichtete Theil, wenn die Vermögens— verhältnisse des anderen Theils nach Abschluß des Vertrags eine wesentliche, den Anspruch auf die Gegen⸗ leistung gefährdende Verschlechterung erlitten haben, die ihm obliegende Leistung so lange verweigern kann, bis die Gegen⸗ leistung bewirkt oder für deren Bewirkung Sicherheit bestellt wird. Der 6 das Gleiche für den Fall zu bestimmen, wenn schon vor Abschluß des Vertrags derartige die Gegen⸗ 33 gefährdende Umstände eingetreten waren, der zur Vorleistung verpflichtete Theil aber trotz angewandter Sorg— ka keine Kenntniß von diesen Umständen erhalten atte, wurde abgelehnt. Zu S 367 überzeugte man sich, daß die Vorschrift des ersten Satzes zu weit gehe, wenn sie in allen Faͤllen, in denen eine Partei die ihr als Erfüllung an⸗ gebotene Leistung als Erfüllung angenommen habe, das Recht, auf. Grund der R der Leistung wegen Nicht⸗ erfüllung des Vertrags die Gegenleistung zu verweigern, ausschließe, namentlich auch in solchen ö in denen der Gläubiger an Stelle der mangelhaften Sache die Nachlieferung einer mangelfreien ö. verlangen könne (5 398). Der erste Satz des 8367 wurde deshalb gestrichen. An Stelle des zweiten Satzes ge⸗ langte die allgemeinere Vorschrift zur Annahme, daß derjenige, welcher eine Leistung als die ihm geschuldete angenommen hat und nachträglich behauptet, daß die Leistung unvollständig oder mangelhaft gewesen sei, den bezüglichen Beweis zu führen habe. Der von der rg n g. der Gefahr bei gegenseitigen Verträgen handelnde 58 36s wurde seinem sachlichen Inhalte nach genehmigt, ebenso der 8 369 Abs. 1, welcher die Fälle . in denen die Leistung aus einem gegenseitigen Vertrag infolge eines von dem Schuldner zu vertretenden Umstandes ganz oder theilweise unmöglich geworden ist. Man war einverstanden, daß in Fällen dieser Art der Gläubiger auch die nach dem § 368 Abs. 1, 3 für den Fall der zufälligen Unmöglichkeit ihm zustehenden Rechte geltend machen könne und daß dies durch einen Zusatz zu 5 369 Abs. 1 Satz 1 zum Ausdruck zu bringen sei. Die Commission trat sodann zunächst in die Berathung des aus— esetzten, von dem sog. Firxgeschäft handelnden 5 361 ein. der Abs. 1 des 5 361 wurde mit dem Zusatz angenommen, daß der Gläubiger, wenn der Schuldner im Verzug ist, sefort Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen kann. Um den Schuldner agg n zu schißen daß der Gläubiger die ihm nach dem 8. 3661 Abs. J zur Wahl gestellten Rechte miß—⸗ brauche, um auf Kosten des Schuldners zu speculiren, wurde der weitere Zusatz beschlossen, dem Schuldner das Recht bei⸗ zulegen, von dem Gläubiger eine Erklärung zu verlangen, ob er auf. Erfüllung noch bestehe, und zwar unter dem Präjudiz, daß der Gläubiger, wenn er innerhalb der ihm von dem Schuldner gesetzten Frist sich nicht erklärt, nicht mehr berechtigt sein soll, Erfüllung zu fordern. Der von an⸗ deren Seiten gemachte Vorschlag: im Anschluß an Art. 357 des H⸗G.-⸗B. das Recht des Gläubigers, auf Erfüllung zu be— stehen, davon abhängig zu machen, daß er seine Absicht, dieses Recht ausüben zu wollen, dem anderen Theil unverzüglich Wie 9 . ö . ö ö Die weitere 351 Abs. 2 und des § 369 Abs. 2, 3 bis zur naͤchsten Sitzung vertagt. 8 .
Das Reichs-Versicherungsamt hat als Revisionsinstanz in Sachen der nn . und ,, , ents ieden, . der „Stadtrechner“ einer kleineren Stadt, . unter Aufsicht und oberer Leitung des Bürgermeisters ie Kassen und uchführung der Gemeindeverwaltung zu be⸗ hrfen . . ö oder „Gehilfe“ im Sinne des itäts- und s ; ⸗ ac 3. nd Altersversicherungsgesetzes anzu⸗ ; in Pumpenmacher, welcher an seinem Wohn in den benachbarten Gemeinden k. ist als ein selbständiger Unternehmer erachtet worden. Er stand zu Niemandem in einem Arbeitsverhältniß, fondern übernahm je nach Angebot und nach freiem essen die sich ihm bietenden Arbeiten, welche auch gewisse Vorkenntnisse und eine über die Leistungen eines gewöhnlichen Tagearbeiters hinausgehende handwerksmäßige Fertigkeit vorausfetzten. Einen Töorfmakler in einer Seestadt, der gewerbs— mäßig die Vermittelung von Torfverkäufen zwischen dem ., und den Torfschiffern besorgt, hierbei an die obachtung einer Dienstinstruction gebunden ist und als Vergütung für seine Thätigkeit eine von den e , . zu zahlende . 5 hat das NReichs⸗ mt für einen selbständigen Gewerbe⸗ treibenden erachtet. Die Selbständigkeit des e een e.
1
wird durch die oͤffentliche Anstellung und Verpflichtung nicht
—
Wilhelm Wilhelmshaven.
K, hat nach der *g Ztg.“ Seine Königliche e
die Wien begeben, wo Höchstdieselben bis zum Sonntag verweilen
Berathung des Eisenbahn⸗Etatzs. wurden im Betrage von 109 625 626 (, die Betriebsausgaben mit 38 027 44 M bewilligt.
und die Königin haben, wie das „Dr. J.“ meldet, gestern Nachmittag die Königliche Villa zu Strehlen ö 3 das . Residenzschloß bezogen.
Vorberathüng des Gesfetzentwurfs über die erhöhungen für die Geistlichen, Lehrer und deren Hinterlassene. Der Gesetzentwurf trifft für die genannten , i wie ein früher an die Kammer gelangter für die Civil— staatsdiener und deren ö gi ö Geyer garn . der
man den Staatsdienern und Lehrern zuwende, au lichen nicht versagt werden könnten, wurbe der Finanzdeputation A, die sich mit der Gesetzgebungsdeputation darüber zu vernehmen hat, zur Begutachtung überwiesen.
herren nahm in ihrer gestrigen Sitzung nach längerer? n mi ö F'strigen Sitzung nach längerer Debatte von
. dem „Schw. Merk.“ gemeldet wird, sehr entgegen⸗
J. Hoheit des Großherzogs ist, wie den, Meckl. Nachr“
Nervöse Erscheinungen treten zur Zeit nicht auf.
. Ges
aufgehoben; die den Torfmakler bindende Dienstinstruction stellt lediglich eine seine Geschäftsthätigkeit im öffentlichen Interesse regelnde Polizeivorschrift dar. .
In Sachen der Unfallversicherung ist die auf den Grundstücken ansässiger Gemeindemitglieder ruhende Wege⸗ baulgst als Theil der landwirthschaftlichen Versicherung, nicht der gewerblichen Tiefbauversicherung erklärt.
Die in einer Landessiechenanstalt mit landwirthschaftlichen Arbeiten beschäftigten arbeitsfähigen Pfleglinge sind als landmirthschaftlich versichert bezeichnet.
r g der den Gemeindebehörden bei Durchführung der landwirthschaftlichen Unfallversicherung obliegenden Pflichten, . über den Inhalt der Schiedsgerichtsurtheile sind endlich, ausweislich der Zweiten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs- und Staats-Anzeigers“, vom Reichs— Versicherungsamt Verfügungen getroffen.
Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Präsident des Königlich württembergischen Bt Ssf serin Staats⸗ Minister des Königlichen Hauses und der Auswärtigen An⸗ gelegenheiten Dr. Freiherr von Mittnacht ist in Berlin angekommen
Der Regierungs-Assessor Korb zu Breslau ist an die Königliche Regierung zu Liegnitz versetzt worden.
2. S. M. Kreuzer⸗Corvette „Kaiserin Augusta“ ist der Marinestation der Nordsee zugetheilt worden.
Das „Marine-Verordnungsblatt“ enthält fol⸗ gende Mittheilungen über Schiffsbewegungen (Datum vor dem Orte bedeutet Ankunft daselbst, nach dem Ort Abgang
von k
S. M. S. „Blücher“ Kiel. (Poststation: Kiel) S. M. Krzr. „Bussard“ 1011. Sydney 1.12. — 13.12. i. l . Sydney) S. M. Av. „Greif“ Kiel. (Poststation; Kiel) S. M. Krzr. „Habicht. 14/19. Kamerun. — 11/1 St. Paul de Loanda 13M. — Capstadt. (Poststation: Capstadt) S. M. Fhrzg. „Hay“ Wilhelmshaven. (Po tstation: Wilhelmshaven.) S. M. Pacht Hohenzollern! Kiel, sPoststation: Kiel) S. M. Knbt. „Hyäne“ 19/13. Prineipé 20/7. — Kamerun. (Poststation: Kamerun.) S. M. Knbt. Iltis“ 14/12. Shanghai 8. .J. — 10/1. Chinkiang. Poststation: Hongkong) S. M. Fhrzg. „Loreley Konstantinopel. (Poststation: Konstantinepel.) S. M. S. „Mars“ Wilhelmshaven. a, Wilhelmshaven) S. M. Krzr. „Möwe“ Sansibar. (oststation Bombay.) S. M. S. Moltke“ 15. 12. Barbados 28. 12. . 30, 12. St. Vincent 31/1. — Dominica. (Poststation: bis 18. Vormittags Kingstown (St. Vincent, Westindien, vom 18.1. Mittags 1h St. Thomas Westindien ]) S. M. Fhrzg. „Nachtigal“ Kamerun. l Poststation; Kamerun.) S. M. Fhrzg. „Otter“ Kiel. (Poststation: Kiel) M. Transportdmpfr. Penn Kiel. (Poststation: Kiel.) S. M. Minenschulschiff „Rhein“ Kiel, (Poststatian: Kiel) S. M. Krjr. , Schwalbe. 3.12. Bombay 17/1. — Sansibar. (Poststation: kö S. M. Pfhrzg. Siegfried“ Wilhelmshaven. (Poststation: Wilhelmshaben ) kö nr, Gerber 6. ß. Upg 16.12. — Rundreise durch die deutschen Schutzgebiete. (Poststation: Sydney.) S. M. Av. Wacht“ Kiel. (Poststation: Kiel.) S. M. Knbt. „Wolf“, 29. 10. Hankow. (Poststation: Hongkong.)
Kreuzer-Geschwgder: S. M. S. „Leipzig“ (Flaggschiff), S. M. S. „Alexandrine⸗; S. M. S. . Sophie“ 6. e nf 155. ö Sao Franeisco 3
ͤ ne 8 Poststation: Capstadt) Manöver⸗ flotte: S. M. S. „Baden“ (Flaggschiff), S. M. S. ö Kiel. Poststation; Kiel. S. M. S. „Sldenburg“ Wilhelmshaven. (Post— ftation: Wilhelmshgven) Uebung s-⸗Geschwader: M. S.
&
Friedrich Carl, (Flaggschiff. S. M. S. „Deutschland“, S. M. S. ö h der Große“, S. M. S. „Kronprinz“, S. Yi. S. Prinzeß
Kiel. (Poststation: Kiel.) S. M. Av. „Pfeil“ 19. 12. (Poststation: Wilhelmshaven.)
. Bayern. München, 21. Januar. Seine Königliche Hoheit der
zoheit den Prinzen Leopold mit . in Wien beauftragt. Der Prinz und
rinzessin Leopold haben sich demgemäß gestern nach
verden. Die Kammer der Abgeordneten beendigte heute die Die Gesammteinnahmen
Sachsen. Dresden, 21. Januar. Ihre Majestäten der König
ie Zweite Kammer erledigte heute die allgemeine Pensions⸗
im wesentlichen dieselben Bestimmungen Nachdem der Abg. ssio ö der Lehrer, aber eistlichen fich gewendet, der Abg. von sägel aber betont hatte, daß die Wohlthaten, die
den Geist⸗
ntwurf der
für die Pensionserhöhungen
ehlsch
Baden. Karlsruhe, 21. Januar. Die SGam mer der Standes⸗
en Antrag Hornstein auf Anregung zur Bildun inzer-Genossenschaften an. Die . verhielt
WMecklenburg⸗Schwerin. Schwerin, 21. Januar. Das Befinden Seiner König⸗
Cannes gemeldet wird, dauernd ein befriedigendes.
NReußsz ä. L.
Greiz, 21. Januar. Der Landtag ist nach Erledigun . j 1 222 z 1u 9 äfte, wie die „Leipz. Zig.“ ihrt, gester =
. . pz. Zig.“ erfährt, gestern ge
r Stellvertretung bei den
Oesterreich⸗ Ungarn.
In dem Berichte der Herrenhauscommission über die Handelsverträge wird die erfreuliche ella hervor⸗ gehoben, es sei Desterreich⸗ Ungarn gelungen, mit dem politisch eng verbündeten Deutschland die Führung zur Herstellung eines neuen mitteleuropäischen Handels⸗ systems jn übernehmen. Hinsichtlich des deutschen Ver⸗ trages spricht der Bericht die Befriedigung über die Bestimmung der gegenseitigen Unterstützung be—⸗ treffs des Eisenbahntarifs aus. Da der freie Verkehr des österreichischen Viehexportes in Deutschland erst dann ein⸗ trete, wenn die österreichischen Verfügungen des Seuchengesetzes den bezüglichen deutschen Vorschriften gleichgestellt würden, so wünscht der Bericht, daß die hierfür nöthigen gesetzlichen a nahmen sobald wie möglich in Wirtsamkeit treten mochten; ferner wird die hegelung des Geldwesens baldmöglichst für wünschens⸗ werth erklärt. In Anbetracht, daß in der Stetigkeit und der Aussicht aufe gang einer lohnenden Arbeit ein segensreiches Ereigniß zu erblicken sei, daß die Regierung entschlossen sei, Vertrags ver⸗ handlungen mit anderen Staaten baldigst aufzunehmen, daß die Ausdehnung des mit Deutschland und Italien geschlossenen engen politischen Bündnisses auf handelspolitischem Gebiete als eine neue Bürgschaft der Erhaltung des Friedens mit voller. Befriedigung begrüßt werden konne, die durch die Verträge mit Belgien und der Schweiz noch erhöht werde, k die Commission einstimmig die Annahme der
erträge.
2
Großbritannien und Irland.
In London hat gestern das Leichenbegängniß des verstorbenen Erzbischofs von Westminster, ger hen en i z stattgefunden. Zu der Trauerfeierlichkeit in der Kathedrale war eine zahlreiche Versammlung erschienen. Nach dem Be⸗ richt des „W. T. B.“ wohnten der Feier außer dem Vertreter der Königlichen . mehrere Botschafter, die katholische englische und irische Geistlichkeit, Mitglieder des Parlaments und zahlreiche Arbeiter⸗Abordnungen bei. Ein prächtiger, mit den In sign en des Cardinals geschmückter Katafalk war in der Mitte der Kirche errichtet. Nach Beendigung der Messe wurde der Sarg in langem imposantem Zuge nach dem Friedhofe von Kensal Green, im Norden von London, oe u tl
In dem gegenwärtig zu Walsall in Staffordshire ver⸗ handelten Bre e gegen die sechs wegen gesetzwidrigen Be⸗ sitzes von Sprengstoffen Angeklagten wurde gestern das Geständniß eines der Anarchisten verlesen Er beschuldigt . . a. ö w des anarchistischen Treibens und behauptet, die von ihnen verfertigten Bomben seien für das Ausland bestimmt gewesen. ö —̃
Frankreich. ö Die Deputirtenkammer berieth gestern, wie „W. T. B.“ meldet, das vom Senat zurückgelangte Budget, nahm indessen nicht alle vom Senate beschlossenen Abänderungen an. Das Budget muß demgemäß noch einmal an den Senat ir, n,, ( nine ordnung der Syndicatskammer der Schlächter und Viehcommissionäre hatte gestern im Senat eine Unterredung mit dem Ackerbau⸗Minister Dévelle iber , von frischem Fleisch. Die Einfuhr— gesellschasten behaupten, die. Bestimmungen des bis⸗ herigen Tarifs gestatteten die Einführung von abgetrennten Stücken, während das neue Zollgesetz formell bestimme, daß Fleisch nicht anders eingeführt werden könne, als in Viertel zerlegt, wobei mit dem einen Vorderviertel das Ge— schlinge noch , , müsse. Die Delegirten hoben die Bedeutung hervor, welche die Ausführung des Gesetzes für den Markt von La Villette haben würde; es wurde ver⸗ einbart, daß der oherste Viehseuchenrath demnächst die Dele⸗ girten empfangen solle. Die in der gestrigen Nummer des „R.⸗ u. StA.“ er⸗ wähnte Erklärung der französischen Erzbischöfe wird in republikanischen Kreisen un günstig aufgenommen. Die
. republikanischen Blätter halten diese Kundgebung
ir inopportun. Die „Liberté äußert die Besorgniß, ie Enklärung werde, anstatt zur Beruhigung beizutragen, nur den Zorn der Radicalen erregen. 1 „Temps“ sagt, 6 der Behauptung, daß die, Erklärung die
endenz des Schreibens wiedergebe, in welchem der Papst dem Erzbischof von Paris enischieden eine Politik des Ausgleichs zwischen Clerus und Republik empfohlen hätte, eite er dies in anbetracht der bisherigen Haltung des Papstes ür unwahrscheinlich. Es scheine fast, als hätten die Erzbischofe den Instructionen des Papstes zuwider gehandelt. Von radi⸗ caler Seite wird die Kundgebung geradezu eine Kriegserklärung an die Republik genannt.
In klerikalen Kreisen wird versichert, das von den Pariser Blättern angekündigte Schreihen des Papstes an den Erzbischof von Paris sei überhaupt nicht abgesandt worden. Im Vatican habe man sich einfach dahin enktschieden, es durch die Kundgebung der Erzbischöfe zu ersetzen.
Gleichzeitig mit der gestern gemeldeten Entsendung seiner
Zeugen zu dem Minister des Innern Constans be⸗ nachrichtigte der Deputirte Laur die Staatsanwalt— schaft, daß er gegen den Minister eine Anklage wegen eines Verbrechens einreichen werde, das dieser während, der Ausühung seines Amtes begangen habe. In Abgeordnetenkreisen fragt man sich, ob Laur hierbei die ihm zugefügten Thätlichkeiten als ein Ver⸗ brechen bezeichne oder ob er auf die Anschuldigungen des „Intransigegnt“ gegen Constans anspiele. Im ersteren Falle würde es sich nur um ein einfaches Vergehen, nicht um ein Verbrechen handeln; im letzteren Falle stände nach. Meinung der Deputirtenkreise das Recht der Einleitung eines Ver— 3 nur dem Gerichte zu. Der J erklärte dem Deputirten Laur, er kännte wegen des Zwischen⸗ falls im Palais Bourbon eine Klage gegen den Minister des Innern Constans nur dann annehmen, wenn diese von dem Präsidenten der Kammer eingebracht würde, Laur wird deshalb den Präsidenten ersuchen, den Zwischenfall der gerichtlichen J unterbreiten. Dem „Temps“ wird aus Rom gemeldet, daß die Demission des italienischen Botschafters Menabrea als vollendete Thatsache gelte. Menabrea werde nach Paris nur zurückkehren, um das Eintreffen seines Nachfolgers zu er⸗ warten, welcher wahrscheinlich der zur Zeit in Konstantinopel beglaubigte Botschafter Reß mann . werde.
Rußland und Polen. Der Kaiser und die Kaiserin, der Großfürst-⸗Thron⸗
. und die Großfürstin enia haben am Mittwoch der für en verstorbenen Herzog von Clarence in der anglicanischen
beigewohnt. .
Auf die Meldung, daß mehrere Speculanten in den östlichsten Gouvernements des europäischen Rußland wie Ufa, Orenburg u. a. große Getreidemengen aufgespeichert hielten, um aus der Steigerung der Getreidepreise Nutzen zu ziehen, entsandte der Kaiser das Stadthaupt von Moskau Alexejew mit dem Auftrage dorthin, für die nothleidenden Gouvernements Getreide für einen Betrag bis zu 15 Millionen Rubel anzu⸗ kaufen. Alexejew ist mit den weitestgehenden Vollmachten ausgestattet und befugt, für den Fall, daß die Speculanten das Getreide nicht zu annehmbaren Preisen ablassen . dasselbe zu sequestriren. Vor seiner Abreise wurde Alexejew von dem Kaiser und vom Großfürsten⸗Thronfolger empfangen.
Unter den Vorlagen, die den am 25. d. M. zusammen: tretenden Reichsrath zunächst beschäftigen werden, befindet ich auch diejenige über die Tarife der Kronseisenbahn,
ie, wie bereits mitgetheilt, zu sehr großen Meinungsverschie⸗ denheiten zwischen dem Finanz-Minister und dem Minister der Verkehrswege Anlaß gegeben hat.
Im Gouvernement Pensa hat am 29. d. M. nun— mehr die Inangriffnahme der öffentlichen Arbeiten be⸗ gonnen, die behufs Beschäftigung der Nothleidenden in den vom Mißwachs betroffenen Gegenden vorgenommen werden follen. Der Jahreszeit entsprechend, werden zunächst Forst— arbeiten vorgenommen, worauf zu Wegebauten und zur Er—⸗ richtung von Getreidespeichern übergegangen werden soll.
Zur Hebung des bäuerlichen Wohlstandes beab— sichtigt die russische Regierung, wie man dem „W. T. * berichtet, denjenigen Gemeinden, deren eigener Grund⸗ besitz nicht ausreichend ist, um die volle Arbeits- kraft der Gemeindemitglieder in Anspruch zu nehmen, Grundstücke mit der Verpflichtung anzuweisen, sie gemeinsgm zu bearbeiten. Die Arbeiten, sollen unter der Aufsicht des Bezirks⸗auptmanns ausgeführt, die Geräthe von den Semstwos geliefert werden. Der erzielte Ernte⸗ ertrag soll zu einem Theil zur Füllung der Gemeinde⸗Getreide⸗ magazine dienen, während der Rest verkauft und der Erlös zur Rückzahlung der Gemeindeschulden (insbesondere der infolge der Mißernte entstandenen) an den Staatsschatz sowie für verschiedene Gemeindezwecke (Bezahlung der Steuern u. s. w.) verwendet werden soll. Die Maßregel wird versuchsweise in den Gouvernements Samara und Saratow eingeführt und soll, wenn der Versuch von Erfolg begleitet ist, auf das ganze Reich ausgedehnt werden.
Italien.
Der Minister-Präsident Marchese di Ru dini hat die
Handelsverträge mit Oesterreich-Ungarn und eutschland gestern dem Senat vorgelegt und die Dring— lichkeit der Berathung beantragt, welche auch beschlossen wurde.
Das Ünwohlsein des P apstes besteht, dem „Mon. d. Rome“ zufolge, in einer leichten Heiserkeit. Vorsichtshalber habe der Papst in den letzten Tagen das Zimmer nicht verlassen und die nicht dringenden Audienzen ver⸗ schoben. Gestern empfing Seine Heiligkeit; wie dem „W. T. B.“ gemeldet wird, den Staatssecretär Kardinal Rampolla, den Unter⸗Staatssecretär . Mocenni sowie den Secretär der Propaganda Msgr. Persico und erledigte mit ihnen die laufenden Geschäfte. Wegen der ungünstigen Witterung hütet der Papst noch das Zimmer, verbrachte jedoch gestern mehrere Stunden außer Bett.
Das Befinden der Königin von Rumänien ist laut Berichten aus Pallanza fortdguernd ein gutes. Der König und der Thronfolger von Rumänien beabsichtigen, heute von dort wieder abzureisen.
Die Delegirten zur internationalen Sanitäts⸗ Conferenz gedachten heute das alte Lazareth in Venedig zu besuchen und die dortigen Desinfections⸗Appargte zu be⸗ sichtigen. Die H der Conferenz sind noch sistirt.
Ein neuer Jesuiten⸗-General an Stelle des ver⸗ storbenen Paters Anderledy soll im Monat August gewählt werden. an Ordensvicar ist der „K. Volksztg.“ zufolge der Spanier Martin ernannt worden.
Kirche . St. Petersburg veranstalteten Trauerfeier
Spanien.
Die durch oppositionelle spanische Blätter verbreiteten Gerüchte von einer Ministerkrisis entbehren, Nachrichten des „Wolff schen Bureaus“ aus Madrid zufolge, bis jetzt der Begründung. Der nächste Ministerrath, der am Sonntag stattfinden soll, werde sich mit der Budgetvorlage be⸗ 6 — Wie das „W. T. B.“ ferner vernimmt, sei zwischen Zpanien und Belgien in Betreff der Verlängerung des Handels vertrags eine Verständigung erzielt worden. Dagegen gestalteten sich die Verhandlungen zwischen Spanien und Oesterreich-Ungarn sehr schwierig.
Nach in Madrid eingetroffenen Meldungen aus San Fernando in der Provinz Cadiz befürchtet man daselbst gnarchistische Ruhestörungen. Es seien daher um⸗ fassende Vorsichtsmaßregeln getroffen worden, Auch in Ker es habe am Mittwoch Abend infolge des Gerüchts, daß von anarchistischer Seite neuerdings Unruhen vorbereitet würden, wieder große Erregung geherrscht, und die Truppen seien auf alle Fälle consignirt gewesen.
Portngal. Der neue r nr nn,, wird, wie „W. T. B.“ aus Lissabon erfährt, den Cortes am 4. Februar über die Lage des Staatsschatzes Bericht erstatten.
Schweiz.
Die „Kaufmännische Gesellschaft! in Zürich hat laut Telegramm des W. T. B.“ dem Bundesrath. empfohlen, Frankreich während der handelsvertragslosen Zeit die Meist= begünstigung zuzugestehen, il die französische Regierung ihren Minkmaltär if ermäßige, anderenfalls aber unbedingt den General⸗Tarif Frankreich gegenüber anzuwenden.
Belgien.
Die Centralsection der Repräsentantenkammer
hat den Gesetzentwurf, durch welchen die Regierung ermächtigt wird, die , n. ungen Belgiens mit denjenigen Staaten, deren Handels verträge ablaufen, provisorisch zu regeln, genehmigt Der Bericht der Section constatirt, daß für die nach Spanien exportirten belgischen Producte der bisherige Tarif noch bis zum 30. Juni in Kraft bleiben soll, ebenso wie für die englischen Producte, Ferner soll auf Grund des Artikels 2
gestern einstimmig
Zolltarifs herzuleiten wären, einen Riegel vorzuschieben. — In der gestrigen Plenarsitzung der Kammer beantragte der Deputirte Deneyer die Vorlegung eines Gesetzentwurfs wegen Ersetzung der specifischen i durch Werthzölle für die Artikel der Textil⸗ und
ekleidung s-⸗Industrie und . diesen Antrag be⸗ ründen zu dürfen. Der Minister⸗Präsident und Finanz- inister Beer naert erhob hiergegen Widerspruch; gleichwohl beschloß die Kammer, daß Deneyer heute seinen Antrag be⸗ gründen dürfe.
des französischen
Türkei.
Der Su lt an hat dem General⸗Gouverneur von Scutaxi, Abd ul Keri m⸗Pascha, nr Befriedigung über die Thätig⸗ keit der an verschiedenen Punkten Albaniens waltenden Ver⸗ söhnungs-Commission ausdrücken lassen. Die jüngsten Berichte aus Scutari verzeichnen, wie die „P. C.“ berichtet, neue Erfolge dieser . deren Aufgabe es ist, Acten der Blutrache zwischen den albanesischen Stämmen durch Verhängung von Geldbußen über Tohtschläger zuvor⸗ zukommen. In Keilau, Preshova und an anderen Orten ist es der Commission gelungen, Fehden, die durch Todtschläge oder schwere körperliche Verletzungen entstanden, durch Fest⸗ setzung von Geldentschaͤdigungen beizulegen.
Griechenland.
Die am 19. d. M. in drei Bezirken vorgenommenen Er⸗ gänzungswahlen für die Kammer haben nach dem „5. C.“ mit dem vollen Siege der Regierungscandidaten ge⸗ endet. Dieser Erfolg sei um so . zu veranschlagen, als die Opposition mit Sicherheit auf einen theilweisen Sieg hoffte und schon wochenlang vorher angekündigt hatte, daß die Wahlen den Beweis für den bereits eingetretenen Zerfall der herr⸗ schenden Partei erbringen würden. In Patras allerdings . bel diesen Wahlen die trikupistischen Candidaten be⸗ eutend an Stimmenzahl gewonnen.
Serbien.
Belgrad, 21. Januar. Der bisherige deutsche Gesandte Graf von Bray-Steinbarg überreichte heute sein Ab⸗ berufungsschreiben und wird am 26. d. M. von hier abreisen.
Bulgarien.
Sofia, 21. Januar. Eine Verbalnote des Mi⸗ nisters des Auswärtigen an das türkische Com⸗ missariat enthält den Gegenentwurf zur Negelung des . Chadourne. Darin heißt es: wenn die hulgarische Regierung formelle Abänderungen an dem Vorschlage der Pforte mache, so geschehe dies einzig, um für die Zukunft durch klare und bündige Festsetzungen Mißverständnisse hinsicht⸗ lich einer Frage zu beseitigen, über deren Prinzip die Pforte und die bulgarische Regierung vollkommen überein⸗ stimmen. Die bulgaͤrische Regierung verpflichte sich zu dem Zugeständnisse, künftig von einem Ausweisungsbefehl gegen einen Ausländer die betreffende Konsularbehörde zu ver⸗ ständigen, indem sie aus Ehrfurcht vor der Pforte wünsche, daß damit der keineswegs mit. Absicht hervorgerufene Zwischenfall gelöst sei. Die n n, Regierung a. die bforte werde durch wohlwollende Schritte die Zustimmung frankreichs zu diesem Gegenentwurf erlangen und, möge andernfalls diese Mittheilung als nichtig und ihr nicht zu—⸗ gekommen betrachten. In dem Resümsé des Gegen⸗ entwurfs heißt es: Die bulgcrische Regierung drückt ihr lebhaftes Bedauern aus, daß der Ausweisungsbefehl gegen Chadourne nicht dem französischen Konsulate schriftlich notificirt wurde, und ist von dem lebhaftesten Wunsche beseelt, die besten Beziehungen zu der französischen Agentur zu unterhalten. Die bulgarische Regierung verpflichtet sich, künftig der französischen Konsulatsbehörde den eventuellen Ausweisungsbefehl gegen einen französischen Bürger schriftlich mitzutheilen, wenn aber der , in der in dem Ausweisungsbefehle festgesetz⸗ ten Frist Bulgarien nicht verläßt, wird die bulgarische Regie⸗ rung mit der Ausweisung vorgehen. Infolge dieser Erklärung hofft die bulgarische Regierung, die französische Regierung werde in ihrem hohen Rechtsgefühle den Zwischenfall als ge⸗ schlossen betrachten.
Eine aus Konstantinopel in Paris , Meldung des „W. T. B.“ besagt, che ffn „Chadourne“ werde durch die dem französischen Botschafter von der Pforte übermittelte bulgarische Antwortnote als abgeschlossen an⸗ gesehen.
Schweden und Norwegen.
(E) Stockholm, 29 Januar. Die von dem König Oscar
bei der Hö des Reichstags verlesene Thronrede hat folgenden Wortlaut:
Gute Herren und schwedische Männer! .
Seien Sie heute von mir willkommen geheißen zu den bedeu⸗ tungsvollen Geschäften, welche Ihrer als den erwählten Vertrauens⸗ männern des schwedischen Volkes harren! Wenn Gesellschaftsfragen von größerer Bedeutung ihrer Lösung warten, so ist eine aufrichtige und wohkwollende gemeinschaftliche Arbeit zwischen König und Volk mehr als jemals von Bedeutung.
Die Verhältnisse der vereinigten Reiche Nächten sind fortgesetzt befriedigend. .
Meine unablaäͤssigen Bemühungen sollen wie bisher so auch künftig immer auf die V. dieses wünschenswerthen Verhältnisses ge⸗ richtet fin. Sie werden erleichtert werden, wenn in demselben Ver⸗ häktniß ein wohlgeordnetes Vertheidigungswesen unsere fried⸗ liche Unabhängigkeit beschützt. Vorschläge zur , Verstärkung der Vertheidigung des Landes, hauptsächlich in Uebereinstimmung mit dem was dem vorigen Reichs⸗ tag vorgeschlagen wurde, werden Ihrer Prüfung unterbreitet werden. Der Staatshaushalts-Etat, der Ihnen jetzt vorgelegt werden wird, ist unter der Voraussetzung des Beifalls zu den Vorschlägen auf⸗ gestellt, welche in Bezug auf die fortgesetzte Abschreibung der auf dein Grund und Boden ruhenden Grundsteuern und die Minderung der Rüstungs⸗ und Rotirungslasten Ihnen werden vorgelegt werden.
Verhandlungen mit Frankreich haben zu einer Ueberein kunft wegen Verlängerung gewisser Theile, der Handels- und Schiffahrts⸗ verträge . den bereinigten Reichen und dem genannten Lande en, welche Uebereinkunft Ihnen möglichst bald vorgelegt wer⸗
en soll. gen bemerkter Mängel in dem von dem letzten Reichstag angenom⸗ menen Vorschlage, betreffend Veränderung des Jnhalts des sechsten und des siebenten , der Reichstags orhnung, konnte ich meine Zustim⸗ mung dazu nicht geben. Ein neuer Vorschlag in der Sache *), der sich dem . Reichstag? angenommenen anschließt, wird Ihnen vorgelegt werden.
In der Hoffnung, daß die nördliche Stammbahn bereits im Jahrs 18354 mit der nunmehr vom Stagte erworbenen Gellivarabahn Fei dem Luleflusse wird verbunden werden können, verlange ich von
zu allen fremden
hnen die Mittel theils zur ehre ung des Baues der nördlichen Stammbahn, theils zur tellung eines ze f en Zustandes der neuerworbenen Bahn. Ich habe nie aufgehört, der Ordnung der Arbeiterversicherung meine ernste Aufmerksamkeit zu widmen. In diesem Jahre treten die Bestimmungen in . durch welche ein vom Staat unterstütztes Krankenkassenwesen im Neich . worden ist. Da aber die von mir in den Jahren 1890 und 1891 vorgelegten Gesetzentwürfe / betreffend die Versicherung gegen Unfälle bei der Arbeit, die Zuftimmung des Reichstags nicht ern haben, so habe ich genaue Untersuchungen zu dem Zwecke anbefohlen, das geeignetste Ver⸗ fahren ausfindig zu machen, um in Vereinigung und auf gemeinsamer Grundlage die Fragen wegen der Unfallversicherung wie wegen der Alters- und Invalidenversicherung zu lösen.
Der Entwurf zu einer neuen Zolltarxe für das Jahr 1893, be⸗ ründet auf die Vorarbeiten, welche ich auf Wunsch des Reichstags abe enn lassen, wird Ihnen vorgelegt werden. . Gemahnt von der großen e des Getreides, werde ich Ihnen auch Vorschläge wegen bedeutender Herabsetzungen der Zollsätze auf gewisse Arten von Getreide im Jahre 1892 machen. ĩ 414 Gottes Segen über Ihre Arbeiten erflehend, erkläre ich diese Reichsversammlung für eröffnet und verbleibe Ihnen, gute Herren und schwedische Männer, mit aller Königlichen Gnade und Huld wohlgewogen.
Amerika.
Das demokratische National-Comits hat laut Kabeltelegramm aus New⸗Hork beschlossen, eine Convention zur Wahl des , , ⸗Eandidaten auf den 21. Juni nach Chicago einzuberufen.
Bei den, wie schon gestern gemeldet, in der argen⸗ tinischen Provinz Mend oza ausgebrochenen Unruhen sind nach einer in Paris eingegangenen Depesche aus Buenos Aires zahlreiche Personen geködtet und verwundet worden. Die Central⸗Regierung hat einen Commissar mit unbeschränkter
Vollmacht abgefandt, um die Ruhe wiederherzustellen.
Parlamentarische Nachrichten.
In der heutigen (154.) Sitzung des Reichstags, welcher der Reichskanzler Graf von Caprivi, der Staatssecretär Freiherr von Marschall, der Königlich preußische Staats⸗ Minister Freiherr von Berlepsch und der Unter⸗ Staatssecretär Dr. von Rottenburg beiwohnten, stand auf der Tagesordnung die erste Berathung des Handels- und Zollvertrags zwischen dem Reiche und der Schweiz nebst nsr ge rolkall Die Besprechung leitete der Staatssecretär Freiherr von Marschall' ein. Er wies zunächst den Gedanken zurück, als ob dieser Handelsvertrag und die andern Handelsverträge einen Bruch mit der Hollpolitik von 879 bedeuteten. Die Handelsverträge seien eine nothwendige Folge der Verallgemeinerung des Schutzzollsystems in Europa. Auch die Schwelz sei vom Freihandel zum Schutzzoll, über- gegangen; daß aus den Handelsverträgen der Freihandel als Sieger, der Schutzzoll als Besiegter hervorgegangen sei, . in keiner Weise der Sachlage. Man habe mit dem Schutzzoll die Sicherheit, des einheimischen Marktes gewährleistet. Aber die. Meistbegünstigung als Trägerin der Handelspolitik genüge nicht mehr, um die Ausfuhr nach dem Auslande zu sichern. Die Schweiz habe 1881 und 1888. Verträge, mit Deutsch⸗ land geschlossen, die dem Reiche vermöge der Meist⸗ begünstigung große Vortheile gebracht hätten. Aber diese Vor⸗ theile selen nicht für die Dauer. Der Handelsvertrag mit der Schweiz laufe am 1. Februar d. J. ab. Das Reich habe gegenüber der Schweiz mit der Meistbegün⸗ stigung nur so lange ein gutes Geschäft, gemacht, als in der Schweiz das Freihandelssystem geherrscht habe. Ließe man den alten Vertrag mit der Schweiz weiter laufen, so würde man der Schweiz nicht den Vorwurf der Illoyalität machen können, wenn sie die deutsche Ausfuhr mit den Zollsätzen des neuen Generaltarifs träfe. Allerdings seien die verbündeten Regie⸗ rungen nicht von der Anschauung ausgegangen, daß ein Vacuum unter allen Umständen vermieden werden müsse. Deutschland sei nicht nur politisch, sondern auch wirthschaftlich stark genug, um den Wettbewerb mit der ö aufzunehmen. Außer⸗ dem führe es weniger nach der Schweiz aus, als die Schweiz nach Deutschland. Andererseits aber ute handelspolitische Beziehungen mit der Schweiz nicht gering chätzen und nicht einen Markt verlassen, den ein Dritter sehr bald gern einnehmen würde. Etwas anderes wäre es, wenn etwa die Schweiz bei dem neuen Vertrage dem Reiche etwas Unbilliges ugemuthet oder billige Forderungen zurückgewiesen hätte. . sei aber nicht der Fall . Allerdings seien die chweizer w lte höher als die deutschen. Die Schweiz habe aber rüher Frankreich geringe Zollscitze bewilligt, von denen Deutschland durch die Meistbegünstigungsclausel auch einen Vortheil ge⸗ habt habe. Mit diesem Vertrage kaͤmen die niedrigeren Sätze an Frankreich und umgekehrt in Fortfalt, und Deuischland könne doch nicht verlangen, daß die Schweiz ihm niedrigere Zollsätze gewähre, als sie an Frankreich leisten müsfse, Es sei begreiflich, wenn die Freihändler der ö einen Vorwurf daraus machten, daß sie von der Schweiz nicht mehr erreicht habe, unbegreiflich aber sei es, wenn den⸗ selben Vorwurf au die Schutzzöllner erhöben. Die Befürchtungen derjenigen, die in den Handelsverträgen den Beginn der Abbröckelung des Schutzzollsystems oder einen Schritt nach der freihändlerischen Seite erblickten, seien durchaus unbegrün⸗ det. Die Regierung lege ein entscheidendes Gewicht auf die Stabi⸗ lität, und dafür hätten gewisse Opfer gebracht werden müssen. Die verbündeten Regierungen würden den Schutz der nationalen Arbeit nach wie vor als ihre Hauptaufgabe betrachten. Der Staatssecretär ging dann noch auf einzelne Positionen des Vertrags des näheren ein und schloß mit dem Ausdruck der . daß der Vertrag für den deutschen Handel und Verkehr segensreich sein werde.
Bei Schluß des Blattes ergriff der Abg. Graf von Kanitz das Wort.
— In der heutigen 99 Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Präsident des Staats⸗Ministeriums Reichskanzler Graf von Caprivi, der Minister für hen und Gewerbe Freiherr von Berlepsch, der Finanz Minister Pr. Miquel, der Minister für Landwirthschaft ꝛc. von Heyden, der Minister der gift n; 2c. Angelegenheiten ig von ent und der inister der öffentlichen Arbeiten Thielen beiwohnten, wurde, die erste Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die . des Staais⸗ haushalts-Etats für das Jahr vom 1. April 1892/93,
dürfe man
) Betrifft die Beschränkung der Anzahl der von den Städten
der Vorlage die belgische Regierung ermächtigt n den ver⸗
schleierten Exportpruͤmien, dle aus den Artikeln 10 und 13
zu wählenden Reichstags⸗Abgeordneten.
ortgesetzt.