aftet dem Präsentanten für die dessen Bestimmung entsprechende ö 3 des . und im Falle der Unterlassung für allen daraus entstandenen Schaden. ; .
8§ 13. Der Aussteller und die 6 haften dem Inhaber für die Einlösung des Checks, Hat jedoch ein Indossant dem In⸗ dossament die Bemerkung „ohne Gewährleistung', „ohne Obligo“', oder einen gleichbedeutenden Vorbehalt hinzugefügt, so ist er von der Verbindlichkeit aus seinem Indossament befreit .
§ 14. Zur Ausübung des 3, . (G 13) muß die recht⸗ zeitige Präsentation und die Nichteinlösung des Checks nachgewiesen werden. Der Nachweis kann insbesondere geführt werden; I) Durch einen unter entsprechender Anwendung der Arrikel 87, 835 Nr. 1 bis 4, 6. Artikel 89 bis 91 der Wechselordnung aufgenommenen Protest, 2 durch eine von dem Bezogenen auf den Check gesetzte, unter⸗ schriebene und das Datum der Präsentation enthaltende Erklärung, 3) durch eine Bescheinigung einer Abrechnungsstelle, (5 9) über die vor Ablauf der Präsentationsfrist geschehene Einlieferung und die Nichteinlösung des Checks. J .
F 15. Wegen der Benachrichtigung der Vormänner und des Einlösungsrechts derselben, fowie wegen des Umfangs der Regreß⸗ forderung und, der Befugniß zur Ausstreichung von Indossamenten finden die Artikel 45 bis 48, 50 bis 52 und 55 der Wechselordnung entsprechende Anwendung. = .
§ 16. Der Inhaber des Checks kann sich wegen seiner ganzen Regreßforderung an alle Verpflichteten oder auch nur an einige oder einen derselben halten, ohne dadurch seinen Anspruch gegen die nicht, in Anspruch genommenen Verpflichteten zu verlieren. Es steht in seiner Wahl, welchen Verpflichteten er zuerst in Anspruch nehmen will. Der Schuldner kann sich nur solcher Einreden bedienen, welche ihm aus dem Check selbst oder unmittelbar gegen den jedes— maligen Kläger zustehen. ö . .
§z 17. Der Regreßpflichtige ist nur gegen Auslieferung des Checks, der zum Nachweise der rechtzeitigen Präsentation und der Nichtein⸗ lösung dienenden Urkunden, sofern solche beigebracht sind, und einer quittirten Retourrechnung Zahlung zu leisten verbunden. .
S. 18. Die, Regreßansprüche gegen den Aussteller und die übrigen Vormanner verjähren, wenn der Check in Eurepa zahlbar ist, in drei Monaten, andernfalls in sechs Monaten. Die Verjährung be—
innt gegen den Inhaber des Checks mit dem Ablauf der ö (S 8), gegen jeden Indossanten, wenn er vor Er— bung der Klage gegen ihn gezahlt hat, vom Tage der Zahlung, in allen übrigen Fällen vom Tage der Erhebung der Tlagé. Auf die Unterbrechung der Verjährung finden Artikel 80 der Bechselordnung, F 13 Absatz 3 des Einführungsgesetzes zur Civilprozeßordnung vom 30. Januar 1877 und 53 Absatz 3 des Einführungsgefetzes zur Eon— eursordnung entsprechende Anwendung. K
F 19. Ist die Regreßverbindlichkeit des Ausstellers durch Unter— lassung rechtzeitiger Präsentation oder durch Verjährung erloschen, so bleibt derselbe dem Inhaber des Checks so weit verpflichtet, als er sich mit dessen Schaden bereichern würde. Der Aussteller gilt bis zum Beweise des Gegentheils als in Höhe des Checkbetrages bereichert. Der Aussteller kann aus dem Anspruche, welcher dem Inhaber des Checks nach S 10 gegen den Bezogenen zusteht, einen Einwand nicht herleiten. ; . .
§ 20. Hat der Aussteller einen Check begeben, obwohl er wußte oder ohne grobes Verschulden wissen mußte, daß ihm zur Zeit der Begebung ein Guthaben, welches zur Einlösung dieses Checks und der von ihm auf denselben Bezogenen etwa begebenen anderweiten Checks ausreicht, bei dem Bezogen en nicht zustand, so haftet er in jedem Falle dem Inhaber des Checks für allen daraus entstandenen Schaden. Als Guthaben ist der Geld⸗ betrag anzusehen, bis zu welchem der Bezogene nach der zwischen ihm und dem Aussteller getroffenen Vereinbarung von dem letzteren aus⸗ gestellte Checks einzulösen verpflichtet ist. ; .
3 21. In den Fällen der 8 16. 11 Absatz 2, 12, 19 und 20 verjährt der Anspruch in einem Jahre seit Ausstellung des Checks.
S 22. Aus einem Check, auf welchem die Unterschrift des AÄus— stellers oder eines Indossanten gefälscht ist, bleiben diejenigen, deren Unterschriften echt sind, verpflichtet. 353
F 23. Die wesentlichen Erfordernisse eines im Auslande aus⸗ gestellten Checks, sowie jeder im Auslande auf einen Check gesetzten Erklärung werden nach den Gesetzen des Ortes beurtheilt, an welchem die Ausstellung beziehungsweise die Erklärung erfolgt ist. Entspricht jedoch der im Auslande zusgestellte Check oder die im Auslande auf einen Check gesetzte Erklärung den Anforderungen des inländischen Gesetzes, so kann daraus, daß nach ausländischem Gesetz ein Mangel vorliegt, kein Einwand gegen die Gültigkeit des von einem Inländer aus . im Inlande zahlbaren Checks oder gegen die Rechts⸗ verbindlichkeit der später im Inlande auf den Check gesetzten Er⸗ klärungen entnommen werden. . .
§ 24. Für das Aufgebotsverfahren zum Zweck der Kraftlos— erklärung abhanden gekommener oder vernichteker Checks elten die FSS§ 837 ff. der Civilprozeßordnung. . Einleitung des Aufgebots⸗ verfahrens kann der Cigenthümer des Checks, falls der letztere recht⸗ zeitig zur Zahlung präsentirt, von dem Bezogenen aber nicht eingelöst worden war, nach Maßgabe der F§§ 13 ff: von dem Aussteller . fordern, wenn er bis zur Kraftloserklärung des Checks Sicherheit bestellt. Ohne eine solche Sicherheitsbestellung ist er nur berechtigt, die Hinterlegung des Checkbetrages zu verlangen.
5§. 235. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, in welchen durch die Klage ein Anspn nh auf Grund der Bestimmungen dieses Gesetzes gel⸗ tend gemacht wird, gehören, sofern in erster Instanz die Landgerichte zuständig sind, vor die Kammern für Handelsfachen (85 106 bis 118 des Gexichtsverfassungsgesetzes). Die Verhandlung und Entscheidung letzter Instanz wird im Sinne des F 8 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz dem Reichsgericht zugewiesen. Auß die Geltend⸗ machung von Regreßansprüchen aus einem Check finden die den Wechselprozeß betreffenden Vorschriften der S5 565 bis H67 der Civilprozeßordnung, entsprechende Anwendung. Die Rechtsstreitig⸗ keiten, in welchen ein solcher Anspruch geltend gemacht wird, gelten als Feriensachen.
FS 26. Als Checks im Sinne des Gesetzes über die Wechsel⸗ stempelsteuer vom 10. Juni 1869 (Bundes ⸗Gesetzbl. S. 193 ff) sind fortan diejenigen Urkunden anzusehen, welche den Anforderungen des gegenwärtigen ö §§ 1, 2, 5 und 23) entsprechen. S 2. Mit Geldstrafe bis zu eintausend Mark wird, sofern nicht nach anderweiten . eine härtere Strafe verwirkt ist, bestraft: 1) wer einen Check begiebt, obwohl er 34. oder ohne robes Verschulden wissen muß, daß ihm zur Zeit der Begebung ein
uthaben, welches zur Einlöfung dieses kla und der von ihm auf denselben Bezogenen etwa begebenen anderweiten Checks ausreicht, bei dem Bezogenen nicht zusteht; 2 wer einen Check begiebt, bei dessen Ausstellung er vorsäͤtzlich den Tag der Ausstellung nicht oder unri tig bezeichnet hat. .
FS.(23. Dieses Gesetz tritt am 1892 in Kraft. Die Bestimmungen desselben finden auf früher ausgestellte Checks keine Anwendung.
Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Kaiserliche Unter⸗ Staatssecretär von Schraut ist nach Straßburg abgereist.
Der neuernannte Regierungs⸗Assessor von Schultz ist bis ö. weiteres dem Landrath des Kreises Usedom-⸗Wollin zur Hilfeleistung zugetheilt worden.
Es sind versetzt worden die Regierungs⸗Assessoren Geyer von Schleswig nach Hannover und von Heineccius von Münster nach Schleswig.
Bauern. .
Ihre Königliche Hoheit die Herzogin Maximilian, k 5 e vorgestern an Influenza erkrankte, ist, wie „W. T. B.“ meldet, heute 36 um 3 Uhr 45 Minuten ge⸗ storben. Die hohe Verstorbene, am 30. August 1808 in München geboren, war die Tochter des Königs Maximilian J. Joseph aus dessen Zweiter Ehe mit der Prinzessin Caroline von Baden. Sie vermählte sich am 9. September 1828 mit dem Herzog Maximilian in Bayern. Dieser Ehe entstammen der Fetzen Carl Theodor, der 6 Ludwig und der Herzog Mar Emanuel sowie Ihre Majestät die Kaiserin von Oesterreich, die frühere Königin beider Sicilien, die Gräfin Trani und die Herzogin von Alengon.
Sachsen.
Dresden, 25. Januar. Die Zweite Kammer er— theilte, dem „Dr. J.“ zufolge, in ihrer heutigen Sitzung dem Gesetzentwurfe über Abänderungen der gere ie e limningen wegen der Pension sverhältnisse der ständigen Lehrer an den Volksschulen und an den höheren Schul— anstalten sowie deren Hinterlassenen, ferner einer Reihe von der Gesetzgebungs-Deputation mit Zustimmung der Staatsregierung beantragten, das Wesen des Entwurfs indessen nicht berührenden Aenderungen und Zusätzen einhellig ihre Zustimmung.
Sach sen⸗Weimar⸗Eisenach.
Weimar, 25. Januar. Der Besuch Ihrer Majestäten des Königs und der Königin von Württemberg am Großherzoglichen Hofe ist für nächsten Freitag anberaumt. Am Sonnabend gedenken Höchstdieselben, der Th. C. zufolge, nach Stuttgart zürückzukehren. Inwiefern die his jetzt ge⸗ troffenen Bestimmungen durch den Tod des beiden Höfen verwandten Großfürsten Constantin J eine Aenderung erfahren werden, ist zur Zeit noch nicht bekannt.
Am 14. Februar tritt der Landtag des Großherzog⸗ thums zusammen. Die Nachricht, daß ihm eine die Auf— besserung der Beamtengehälter begründende Vorlage zugehen werde, hat zwar noch keine officielle Bestätigung gefunden, ist aber auch unwidersprochen geblieben, sodaß sie wohl als richtig angesehen werden kann. In den Weimarischen Blättern wird namentlich seitens der Justizbeamten und der Lehrer für die Nothwendigkeit einer solchen Maßnahme sehr lebhaft. eingetreten Wenn vielfach Wünsche nach einer höheren . als sie angeblich vorgesehen sein el laut werden, so werden sich die Betheiligten doch der Einficht nicht verschließen können, daß, so gern gewiß seitens der Staats⸗ regierung eine völlig durchgreifende Erhöhung der Gehälter eingeführt würde, die Rücksicht auf die finanziellen Verhältnisse hier Schranken zieht, die nicht unbeachtet gelassen werden können.
Die Frage, wie die Bestimmungen über die Sonntags— ruhe am besten zu regeln seien, beschäftigt die gewerblichen Kreise sehr lebhaft. In einer gestern hier abgehaltenen Ver⸗ sammlung von Vertretern der Gewerbevereine aus verschie⸗
denen Städten des Großherzogthums wurde beschlossen, eine
Petition an das h Staats⸗Ministerium dahin zu richten, daß der Schluß der Geschäfte nicht über 2 Uhr aus- gedehnt, möglichst aber auf 1 Uhr beschränkt werde, und daß
die Staatsregierung, wenn , mit den Regierungen der im
benachbarten Staaten in Einvernehmen trete.
Deutsche Colonien.
Die „Köln, Volksztg.“ meldet den Tod des bekannten Missionars Paters August Schynse. Die Todesursache sei noch unbekannt. Die letzten über ihn vorliegenden Nachrichten seien vom 24. Oktober v. J. aus Bu kumbi am Südufer des Victoria⸗Sees datirt.
Oesterreich⸗ Ungarn.
Seine Kaiserliche und Königliche Hoheit der Erzherzog Ludwig Victor ist gestern nach München abgereist. Vor der Abreise erhielt Höchstderselbe den Besuch Seiner Majestät des Kaisers.
ö. Herrenhaus begann gestern die Berathung der Handelsverträge mit einer einleitenden Rede des Bericht⸗ erstatters Freiherrn von Pußwald. In der Debatte dankte, wie W. T. B.“ berichtet, der Fürst Schönbu v9, der Re⸗ gierung für die von ihr glücklich beendete Riesenarbeit, indem er die eminente politische und handelspolitische Bedeutung der Handelsverträge hervorhob. Isbary trat dem Schlagivorte von der angeblichen Schädigung des Wiener Gewerbes entgegen, enipfahl die Regelung der commerciellen. Be—
iehungen zum Orient und sprach dem Handels-Minister en Dank der niederösterreichischen Handelskammer aus. Graf Ledebur führte aus, der böͤhmische Landesculturrath, der ent— ö competenter sei als gewisse böhmische Abgeordnete
ärferer Tonart, habe im Jahre 1888 die Zolleinigung für wünschenswerth erklärt. Die jungezechische Opposition und das in Deutschland ausgegebene Schlagwort von einem an Oesterreich⸗Ungarn gezahlten wirthschaftlichen Tribute ständen einander glei werthig gegenüber und höben sich gegenseitg auf; es bleibe dabei nur der schmerz⸗ liche Eindruck einer bewußten Irreführung der öffent⸗ lichen Meinung zurück. Rumänien gegenüber sei Rücksicht⸗ nahme auf die Interessen des kleinen Lanhwirths, insbesondere Unerhittlichkeit in dem Punkte der Viehgrenzsperre geboten, bis die vollsten Garantien gegen die Einschleppung der Seuche
gewährt seien. Hierauf erörterte Graf Ledebur die Lage in
dem Falle, wenn Deutschland die ermäßigten Getreidezölle guch Rußland einräumen sollte. Der Handels⸗-Minister Marquis de Bacqueh em 36. hervor, daß Oester— reich Ungarn seinem handelspolitischem Programm untreu geworden sein würde, wenn es gegenuͤber der Bereit—
willigkeit Deutschlands zum Abschlusse des Vertrags die
, der sogenannten freien Hand vorgezogen hätte. ie österreichischerseits gebrachten Opfer träfen vorwiegend die Großindustrie, die troßdem den Abmachungen sympathisch gegenüberstehe. Der Minister wies schließlich mit Befriedigung auf die gründliche Widerlegung hin, welche die Behaup— tungen von einer angeblichen Schädigung der Interessen Böhmens und Wiens auch im er, mr. gefunden. (Leb⸗ hafter Beifall) Hierauf erfolgte die einstim mige Annahme der ü
as Abgeordnetenhaus nahm gestern eine Resolu⸗ tion an, durch welche die Regierung aufgefordert wird, noch im laufenben Sessionsabschnitte Credite . Theuerungs⸗
zulagen an die unteren Beamtenkategorien zu ver⸗
langen, und trat dann in die Debatte über die Reform der ju ridischen Studienordnung und der Staats⸗ prüfungen ein. Am Schlusse der Sitzung brachten die Abgeordneten Turnher und Genossen einen dring⸗ lichen Antrag ein, die Aufmerksamkeit der Regierung auf die Nothlage 7 Stickerei⸗Industrie im Vorarlberg behufs Unterstützung dieses Industriezweiges zu lenken, um von den Handelsverhältnissen der Schweiz unabhängig zu machen. Der Antrag wurde dem Budgetausschuß überwiesen.
Großbritannien und Irland.
Die im Wahlkreise Rossendale anläßlich des Eintritts des Marquis von Hartington in das Oberhaus nöthig ge⸗ wordene Ersatzwahl hat am Sonnabend statt efunden und einen Sieg der Gladstone'schen Partei zum Ergebniß gehabt. Ihr Candidat Maden hat 6066 Stimmen erhalten, wahrend auf den Candidaten der verbündeten unionistischen Parteien Sir T. Brooks nur 4841 Stimmen gefallen waren Dieser Wahlsieg hat in parlamentarischen Kreisen großen Eindruck gemacht. Die conservative „Morning Post giebt zu, daß die Gladstonianer stol auf ihren Erfolg sein könnten.
Die bevorstehende Wiedereröffnung des Par⸗ laments macht sich bereits bemerkbar. Der Marquis von Salisbury hat die Pairs des Reichs eingeladen, der Ver— lesung der Thronrede am 9. Februar beizuwohnen. Der erste Lord des Schatzamts Balfour hat die unionistischen Ab— geordneten zu einem Festmahl eingeladen, welches am 8. Fe— bruar in Downing Street abgehalten werden soll, während Arnold Morley, der erste „Einpeitscher“ (Whip) der Glad— stonigner, seine Partei auffordert, vollzählig am g. Februar im Parlament zu erscheinen. Der Führer der liberalen Unionisten, der Herzog von Devonshire, endlich hat das Meeting, in welchem der neue Leiter der Fraction gewählt werden soll, auf den 8. Februar anberaumt.
Frankreich.
Wie der „Temps“ meldet, werde die französische Re⸗ gierung mit Rumänien auf Ansuchen des letzteren um Gewährung des Minimaltarifs in Verhandlung treten. Die eventuelle Vereinbarung bedürfe jedoch der Ratffizirung seitens der Kammern, sodaß, da das Parlament vertagt ist, die rumänischen Producte vom 1. Februar ab bis auf weiteres dem französischen Generaltarif unterliegen.
Der Cardinal Lavigsrie hat, wie „W. T. B.“ aus Algier meldet, an den Erzbischof von Narbonne, Cardinal Des prez ein Schreiben gerichtet, in welchem er sagt, er stimme der Erklärung der fünf Erzbischöfe bei, durch welche den Katholiken gerathen wird, gleichwie es der Papst gethan habe, 6 entschieden auf den Boden der Verfassung zu stellen zur Vertheidigung des Glaubens und der Werke der Kirche, welche bedroht seien. Cardinal Lavigsrie betont die Anerken⸗ nung der Republik, indem er sagt: Wir wollen nicht nur in keiner Weise die Regierungsform Frankreichs bekämpfen, son⸗ dern auch es den Gläubigen zur Pflicht machen, fie zu respectiren.
Ruszland und Polen.
Der Kaiser hat vorgestern das bereits erwähnte Project
bezüglich der Rjäsan-Koslow-⸗Eisenbahn unterzeichnet. Italien.
Der Papst empfing, wie dem „W. T. B.“ aus Rom berichtet wird, gestern den Cardinal Rampolla und mehrere andere Cardinäle in längerer Audienz.
Schweiz.
Ueber die Handelsbeziehungen der Schweiz zu Frankreich hat der Gundesrath an die Bundesversamm— lung eine Botschaft gerichtet, über welche folgende telegraphischen Mittheilungen aus Bern vorliegen: Die Ffran— ki he Regierung habe bei in den letzten Tagen gepflogenen 8 P
esprechungen die Möglichkeit durchblicken lassen, das Parlament werde bei dem Minimaltarif eine Er⸗
mößigung für diejenigen Artikel eintreten lassen, welche allein die Schweiz interessiren. In einer nach dem 1. Februar in Aussicht genonimenen Besprechung der beiderseitigen meh, rungen würden alsdann die Punkte festgestellt werden, für welche diese Ermäßigungen verlangt würden. Der Bundes⸗
hrath sehe hierin einen Beweis, daß die französische Regierung
den Abbruch der Handelsbeziehungen zu vermeiden wünsche, und er hoffe, Frankreich werde bestrebt sein, das der Schweiz zugefügte Unrecht wieder gut zu machen. Die Anwendung des Generaltarifs gegenüber Frankreich wäre aber nicht das beste Mittel, um zu diesem Resultat zu gelangen. Die erwähnten Besprechungen seien noch nicht ab⸗ geschl'ssen; die Schweiz würde sie erschweren oder unmöglich machen, wenn sie sich zu Repressalien verleiten ließe. Der Bundesrath behalte sich aber das Recht vor, diese Haltung jeden Augenblick zu ändern. Die Bundes versam mlung wird noch im Laufe dieser Woche zu dem Vorschlage des Bundesraths Stellung nehmen. J
Der Nationalrath ' ist gestern in die Berathung der Handelsverträge eingetreten. Die Berichterstatter der Com⸗ mission Kuenzli (Aargau) und Ruffy (Waadt) empfahlen die Annahme der Handelsverträge mit Deutschland und Oest erreich⸗-Unga rn. Ein Gegenantrag wurde in der sodann eröffneten Discussion, an welcher sich Ecken⸗ stein (Basel), Tobler (St. Gallen), Gisi (Solothurm), ö. (Graubünden), Riniker (Aargau) und Blumer (St, Gallen) betheiligten, nicht gestellt. Die Redner kritisirten jedoch die Verträge nach verschiedenen Richtungen. Gobat (Bern) wünschte, daß in den Verträgen die Erledigung aller daraus entstehenden Streitigkeiten durch ein Schiedsgericht stipulirt
werde. Heute findet die Fortsetzung der Berathung statt.
Belgien.
Die belgische Re präsentantenkammer hat . gestern die Beraihung der Handelsverträge mit Deu tsch— land und Hesterreich-Ungarn im Plenum begonnen. Der Minister⸗Präsident und JingnzMinister „Beerngert leitete, den Berichten des, W. T. B.“ aus Brüssel zufolge, die Be— rathung mit einem Ueberblick über die Lage ein und äußerte daran anknüpfend die Erwartung, daß die Agitation gegen die Verträge sich vollkommen legen würde, wenn man erst die durch dieselben erzielten Resultate kennen gelernt haben werde. Frankreich habe durch die. Annahme des Pro— hibitivzoll⸗Systems Belgien genöthigt, sich anderen Ländern zuzuwenden. Die Ziffer der belsischen Ausfuhr nach Deutschland mache ungefahr ein Viertel des ganzen belgischen Handelsverkehrs aus, und dabei sei der Export nach Deutsch— land . immer in weiterer Steigerung begriffen. er deutsche Reichskanzler habe in loyaler Weise anerkannt,
daß Deutschland e e ffn sei, und daß man 8 bisherige Wirthschaftssystem ändern müsse. Dar⸗— aus erklärten sich die Vortheile, welche Belgien zu⸗ gestanden seien Belgien würde keine Vortheile erzielt haben, wenn es seinen Tarif erhöht hätte; das Beispiel der Schweiz ö die Fruchtlosigkeit der Kampfzölle. Der Minister ging sodann näher b. das Verhältniß zu Oester⸗ reich⸗- Ungarn ein und sagte, er erachte die von dem letzteren Lande erzielten Vortheile für nicht geringer als die von Deutsch⸗ land erreichten. Er sei überzeugt, daß kein Deputirter es wagen würde, die Verantwortlichkeit für eine Ablehnung der Verträge zu übernehmen.
Türkei.
Prinz Karl Anton von Hohenzollern hat gestern Konstantinopel verlassen und ist nach dem Piräus abgereist.
In Wien eingetroffenen Meldungen aus Cetinjè zufolge hat die Pforte beschlossen, den mehrere Jahre lang nicht besetzt gemesenen Posten eines General-Konfuls in Ragufa wieder zu besetzen.
Nach einer Mittheilung der P. C.“ aus Konstantinopel
beschäftigt sich der türlische Ministerrath gegenwärtig mit
der endgiltigen Feststellung der Details für die im Ju stiz⸗ wesen Kretas nach, den Vorschlägen des General— Gouverneurs Mahmud * chellaleddin einzuführenden Reformen. Diese Arbeit dürfte bald beendet sein, sodaß die Veröffent⸗ lichung der auf diese Reformen bezilglichen Verordnung in nächster Zeit zu erwarten ist.
Rumänien.
Bukarest, 25. Januar. Der König und der Prinz Ferdinand sind nach Meldung des „W. T. B.“ heute hier eingetroffen und von der Bevölkerung aufs herzlichste begrüßt worden. Am Bahnhofe waren die Minister und die Spitzen der Civil- und Militärbehörden zur Begrüßung anwesend, während die Minister General Lahovary und Olanescu dem
Könige bis zur Grenze entgegengefahren waren.
Bulgarien.
Sofi 2s. Januar. Bezüglich der Regelung des französisch-bulgarischen Zwischen falls verlautét der Agence Valcanique“ zufolge, die bulgarische Regierung werde so lange nicht einwilligen, daß ihre in dem Gegenentwurf enthaltene Erklärung der franzöfischen Regierung über⸗ reicht werde, als sie nicht ein Schriftstück in Händen haben werde, in welchem festgestellt wird, daß die französische Regierung der Erklärung Bulgariens im ganzen, namentlich aber in dem Punkte zustimme, der den modus procedendi für analoge zukünftige Fälle betrifft. Demzufolge erwarte die bulgarische Regierung gegenwärtig eine entsprechende Mit⸗ theilung aus Konstantinopel.
Das Befinden des Minister-Präsidenten Stam bu low ist ein zu friedenstellen des. In der letzten Nacht trat zwar leichtes Fieber ein, doch hatte der Minister-Praͤsident guten Schlaf und war heute fieberfrei; auch! der Appetit ist gut. Die Extrahirung der Kugel, deren Sitz man im Wadenfleisch vermuthet, ist noch nicht gelungen. Der gestern Abend aus Tirnovo berufene bulgarische Chirurg, welcher während des serbisch bulgarischen Kriegs zahl— reiche Verwundete auf das erfolgreichste behandelte, ist bereits auf der Herreise begriffen; 6 . wurde an Professor Billroth in Wien telegraphirt, welcher wahrscheinlich heute hier ein—⸗ treffen wird.
Amerika.
. Präsident Harrison hat dem Con reß der Ver⸗ einigten Stagten eine Botschaft über bie chilenischen Angelegenheit en zugehen lassen nebst einer umfangreichen, auf die letzteren hezüglichen Correspondenz, die bis zum 15 August d. zurückreicht. Die Botschaft erklart, die Cirkulardepesche des früheren chilenischen Ministers des Auswärtigen Matta vom 11 Dezember v. J sei äußerst beleidigend für die Marine⸗ Offiziere und die Executivgewalt der Vereinigten Staaten. Die Unionsregierung habe daher der chilenischen Regierung mit—
getheilt, sie würde die diplomatischen Beziehungen zu Chile ab⸗
brechen, wofern die Cirkulardepesche nicht unverzüglich zurück⸗ gezogen und eine ebensolche öffentliche Entschuldigung, wie die Beleidigung öffentlich war, seitens Chiles angeboten würde. Der bloße Ausdruck des Bedauerns seitens der chilenischen Re⸗ gierung sei eine völlig unzureichende Genugthuung für die Mißhandlung der . des Baltimore“. Er, der Prä— sident, habe am 21 d. M. an Chile eine Note richten la sen, in welcher dieser Ansicht Ausdruck egeben, Entschuldigung
und Genugthuung gefordert und die Zurückziehung der
mehrfach erwähnken Depesche des früheren ilenischen Ministers Matta vom II. Dezember verlangt , Die der Botschaft ö diplomatische Correspondenz ent⸗ hält nach den Kabeltelegrammen des Wolff schen Buregus hum theil bereits Bekanntes (ogl. d. gestr. Nlwmmer d. Bl.. Aus verschiedenen Depeschen geht hervor, daß der Gesandte der Vereinigten Staaten in Santiago Egan zuwversichtlich aubte, Balmnaceda würde schließlich den Sieg davon tragen. Gleichzeitig ergiebt sich aus der Correspondenz, aß die Haltung Egan s gegenüber den Ilü tlingen on dem Präsidenten Harrison unterstützt wurde. Ferner erhellt daraus, daß Chile von allem Anfang an bereit war alles dasjenige zurückzunehmen, was in der Cirkular⸗
depesche bes Ministers Matta als beleidigend angesehen werden
könnte. Die Correspondenz schließt mit einer Depesche des Ge⸗ andten Egan vom 18. Januar ab, in welcher a. wird, aß der chilenische Minister Pereira seinen guten Willen kund⸗ gegeben und versprochen habe, die Vorstellungen der Ver— einigten Staaten sobald wie möglich zu beantworten; er müsse ut zunächst mit seinen Collegen Rücksprache darüber nehmen. Die Botschaft wurde in beiden Häusern des Congresses den
Ausschüffen für die auswärtigen Angelegenheiten überwiesen.—
une gestern in New⸗Hork eingetroffene Meldung aus San— , besagt; die ilenische Regierung ö. die oben 6 nte Cirkulardepesche des Ministers Matta, die sie als ;. f urthum beruhend anerfenne, zurückgezogen, ebenso * die g der Rückberufung des Ge Tren Egan 9. mache den Vo hlag, die „Baltimore“ Angelegenheit dem Ichied osspruch einer neutralen Nation oder? deim obersten
frichtshof der Vereinigten Staaten on Nord- Merz zu unterbreiten. 6 Der Befehlshaber der Bundestruppen in Texas, General clan ey hat unter dem 23. d. M. an den General Schofield 5 graphirt. daß seiner Anficht nach der von dem Jeneral
arza angezettelte Au fstand in Mexiko zu Ende sei.
Japan In Tokio fand, wie der, am 19. Dezember die feierliche Gru deutsche Kirche statt. Bevor die ersehnten festlichen Schwierigkeiten zu überwinden. Werk durch die Opferwilligkeit Spenden aus der Heimat Unterstützun Ihrer Konig herzogin Majestät des Deutschen Kaisers. oß, dürfte aber seinem Zweck genügen; es iku, etwa im Mittelpunkt der von einander hnungen der Deutschen. die ganze deutsche Gemeinde versammelt. ielt eine Ansprache und verlas die ein iblichen Hammerschläge außerordentliche
Mgdb. Z. berichtet wird, ndsteinlegung für die Gemeinde zu dem län
Act schreiten konnte, hatte sie mancherlei Schließlich aber gelang das der deutschen Colonie, die ꝛ; h und besonders durch die großherzige des Schutzherrn der evangelischen Gemeinde, en Hoheiten des Großherzogs und der Groß⸗
. Das Grundstück der Kirche ist nicht gr liegt in Kojima entfernt liegenden Wo lichen Act hatte sich Pfarrer Schmiedel h mauernde Urkunde; dann wurden die ü Die ersten Hammerschläge that der Minister Dr. von Holleben.
Zu dem fest—
abgegeben. 5 Gesandte und bevollmächtigte
Nach einem Telegramm der Londoner „Daily News“ aus Kairo wäre zwischen der Türkei und Eg ypten wegen zweier Forts an der arabi entstanden. Es seien türkische gelandet worden, und die egyp entsandt, um die Forts besetzt der Türkei erfolge. Egyptens angesehen worden. der Hauptmoschee zu Tanger wurde am Freitag, chreiben des Sultans von Marokko, Muley Hassan, verlesen, welches den Bewohnern von Tanger die Ernennung des . Dieser, Sid Abdurrahman Ben Abdessadak, auf rührerischen seinen Befehlen zu gehorchen.
schen Küste eine Mißhelligkeit Truppen in Da bba (Egypten) tische Regierung habe Truppen zu halten, bis eine Erklärung
Die Forts seien stets als Cigenthum
22. d. M., ein S
neuen Paschas hat alsbald die aufgefordert,
Stämme peremptorisch
Parlamentarische Nachrichten.
7.) Sitzung des Reichstags, welcher
von Boetticher, Marschall beiwohnten, gingen st vertrag nebst Schlußprotokoll, Austausch von Werthangabe, den Post— sch von Postpacketen, Post bezug zur verfassungsmäßigen
In der heutigen (15 die Staatssecretäre Dr. Maltzahn und Freiherr von vom Reichskanzler der Weltpo die Uebereinkom men, Briefen und Kästchen mit anweisungsdienst, Postauftragsdienst eitungen und Zeitschriften, eschlußnahme zu.
Nachdem in zweiter Berathung die Abkommen mit Oesterreich-Ungarn und Italden über seitigen Patent-, Muster- und Marke sprechung genehmigt wa
Freiherr von
betreffend den
den Austau und den
den gegen⸗ nschutz nach ren, trat das Handelsvertrags mit nnahme von den
einer unerheblichen Be Haus in die dritte Be der Schweiz ein, dessen herrn von Stumm und Möller trotz empfohlen wurde.
Staatssecretär F der gestrigen Abends Verhandlungen der f verbündeten Regierungen die Ve ihnen für Industrie und J Schutz der nationalen Arbeit unverändert als haben werde. (Schluß des Blattes)
— In der heutigen (6) Si Abgeordneten, welcher der Mini und Medicinal-Angelegenhe beiwohnte, wurde die erste Bera eines Volksschulgesetzes
Abg. Dautzenberg (Ce Aufgahe der Volksschule sei ländische Erziehung der Kinder, und sei die Mitwirku an Unterrichtsfreiheit biete, besser als der bisherige Zustand. vor allem die Liberalen zustimmen, denn gründen und brauchten sich Das Ministerium habe sich mit die e land wohlverdient gemacht.
Rich ter (fr) erklärte die vorliegende Materie rigste und schwerwiegendste, wel Der Entwurf könne ni Verfassung entsprechend und als eine E stehenden Rechts betrachtet werden. Entwurf befinde sich in einem schreiender Verwaltungspraxis. allgemeines betreffe nur die Volksschule. habe verlangt, bei die Gymnasien und Un
rathung des : Abgg. Frei⸗ mancher Bedenken
reiherr von Marsch all betonte, wie in itzung, den vertraulichen Charakter der ssion und fügte im Namen der Versichezung hinzu, daß die von handel erstrebte Stabilität den
reien Commi Grundlage
ung des Hauses der ter der geistlichen, Unter— iten Graf von Zedlitz thung des Entwurfs fortgesetzt.
entr) sprach für die V iöse, sittliche und vater⸗ ür die religiöse Erziehunf Was der Entwur gs nur wenig, aber do stimmungen sollten danach könnten sie um die Kir
e erforderlich. i allerdin Diesen Be
freie Schulen nicht zu kümmern. lage um das Vater
die schwie
e die ganze völkerung bewege.
t. lediglich als der odification des be⸗ Im Gegentheil, der a Widerspru Verfassung
l Abg. Windt⸗ einem solchen Gesetz zu sehen, iversitäten aussähen. Lieber sollte ändern, als hinterrücks entgegen der Treue ühren, die der V t so viel confer ts, und doch weil nur Theorien und man mit anderen Methoden ungen gemacht hahe. len als die auf gemei Er wünsche eine
mü wirksam zu gestalten; als Daland war Herr Mödlinger und als Mary war Frau Staudigl neu; auch sie lösten ihre Aufgabe mit anerkennenswerthem Geschick. Ho entlichͥ wird die Qper in dieser n n n n Besetzung nun häufiger eee, werden; ihr nn.
pä
gegen die Verfassun widersprächen. über die Reform des komme., man damit nicht vorwärts, mit einander stritten keine praktischen Erfahr viel besser die Privatschu beruhenden Staatsschulen. nicht, verlange vielmehr Unterrichtsfreiheit de vom Stand maßgebenden freiheit brin Bedürfnißfra Minister behalte sich das Wer Religionsfreiheit wolle, eligionsunterrichts wo seien zuerst die Eltern e Eltern auch im Wide Der Entwurf entsprechen;
darüber sagten die sei unter den verschiedenen Mini Die. Regierun ssung über die. dürfnissen zurecht.
g Gesetze ein Ueber nichts wer esammten
Das könnten nsamer Schablone olche Schablone r Privaten auch er einen
punkt der Eltern, welchen letz Unterrichts⸗
einrãumen ge der Entwurf keineswegs;
die Lehrpläne fest⸗ müsse auch Freiheit des en, und für die Religion der Kinder tscheidend; diese Freiheit wolle er den rspruch mit den Geistlichen lassen. geltenden Verwaltungspraxis wie diese Verwaltungspraxis Motive ni
Recht vor,
erwaltungspraxis ern durchaus verschieden drehe sich den Artikel 12 eligionsfreiheit je nach ihren Be— dieser Vorlage die
Wo bleibe bei
Gewissensfreiheit, wenn Kinder von Dissidenten zwangs⸗
weise den , einer anerkannten Religions⸗
gesellschaft zugeführt werden könnten? Wolle das Centrum überhaupt Gewissensfreiheit, so müsse es diefen Gewissens⸗ zwang ablehnen. Die Geistlichen hätten nicht nur ein Necht, sondern auch eine Pflicht, den Religionsunterricht in ihrer Confession zu ertheilen. Die Bestimmungen über die Anstellung der Lehrer widerspraͤchen durchaus dem bis⸗ herigen Necht. Für die heutige, nach Confessionen bunt gemischte Bevölkerung passe eine Confessionsschule nicht mehr. Die confessionelle Schule stärke nur den Einfluß der Geistlich⸗ keit, während die Simultanschule mit der . unmöglich werden würde. Viele Bestimmungen des intwurfs ent⸗ sprächen Anträgen des Abg. Rintelen, welche die Com⸗ mission über den vorjährigen Entwurf mit großer Mehr⸗ heit, abgelehnt habe. Redner bemängelte sodann die Bestimmungen über die Schulvorstände, erklärte die ganze Be⸗ hördenorganisgtion des Gesetzentwurfs für undurchführbar und verlangte größere Selbstverwaltung. Bei Schluß des Blattes ging Redner dazu über, die Bedeutung der Schule als Mittel gegen die Socialdemokratie zu beleuchten.
Theater und Musik.
Zur Feier des Geburtstags Seiner Majestät des Kaisers und Königs hatte sich gestern das Musik⸗ corps des vierten Garde⸗ Regiments 3 5 unter Leitung des Königlichen Stabshautboisten Herrn Bergter mit dem von Herrn O. Schmidt dirigirten Gesangchor des Mohr schen Conservatoriums in Kroll's Theater pereinigt. Das Festeoncert begann mit einer an diesem Tage zum ersten Mal aufgeführten Jubel⸗Quverture für Militärmusik von F. Opitz. Das marschähnliche Motiv ist geschickt behandelt und geht in das Lied. „Heil Dir im Siegerkranz“ über, dem am Schluß noch der Choral: „Nun danket alle Gott“ folgt. Hierauf sprach Fräulein Hilm vom Berliner Theater einen von Fr. von Hehenhausen gedichteten Prolog, der den friedliebenden Herrscher als Beschüßer von Kunst und Wissen— schaft feiert und mit den Worten schließt:
Durch Friedensliebe will Er wirken nur,
Das bah Wohl des Volks trägt Er im Sinn,
Er schützt so gern des fleiß'gen Landmanns Flur,
Wie auch des Bürgers redlichen Gewinn.
Ihn freut die Kraft von Deutschlands stolzem Heer, Als starke Schutzwehr für das Vaterland;
Die kühnsten Feinde fürchten wir nicht mehr,
Führt uns des Kaisers treue Vaterhand.
Inbrünstig beten wir zu Gott dem Herrn,
Zu segnen das erlauchte Kaiserpaar,
Daß stets Ihm leuchte hell des Glückes Stern. Dies sei der . für heut und imm erdar!“
Der Gesangchor stimmte hierauf die Kaiser⸗Hymne von O. Schmidt an, deren patriotisch . Text von E. Taub ert gedichtet ist. In treffender und erhebender Weise hat der Eomponist den Inhalt wiedergegeben, sodaß das schöne Werk, zumal bei der sehr gelungenen Lee ihne, des Chors, einen nachhaltigen Eindrück machte. Den Beschluß des ersten Theils des Concerts machten W. Taubert 's Geburt tagsmarsch und ein Lied: „Alle Blumen möcht' ich binden“, für Militärmusik eingerichtet von G. Roßberg, dem noch einige beliebte Armeeinärsche folgten.
Der ziweite Theil bestand in der Aufführung der als Chorwerk mit Orchester gebotenen Musik zu „Preciosa“ von Weber, bei der die Damen Hilm (Declamation) und Murr⸗ mann (Gesang) mitwirkten. Die Leistungen des Militärmusik⸗ corps sowie des Gesangchors und der Solisten verdienen das größte Lob. Die Äufnahme aller Vorträge von seiten der Zuhörer war eine des hohen Festtags würdige und freudig begeisterte zu nennen. Sanmtliche Erträge dieser Concerte des Vereins zur Veranstaltung von Muster-Müilitär— Concerten fließen dem Unterstützungsfonds für deutsche Militärmusiker zu.
. Königliches Opernhaus.
Der „fliegende Holländer? von Richard Wagner ging
gestern neu einstudirt und mit der Orchestrirung in Scene, welche der
Componist später bearbeitet hat, um auch in diesem seinem ersten 9 erk wie in den späteren größere Verständlichkeit der gesungenen Tertworte zu erzielen. Eine sehr erhebliche Aenderung weist indeß diese Orchestrirung gegenüber der ursprünglichen nicht auf, und im ganzen werden die Zuhörer dapsn keinen anderen
Eindruck bekemmen haben als von der früheren. Vielleicht daß die ausübenden Krãfte des Orchesters ö. die Abweichungen . angeben können, vielleicht daß auch hier und da einzelne Takte
inzugekommen sind, aber für den Gesammteindruck kommen die Ab=
weichungen kaum in Betracht. Das Orchester unter Leitung des Kapellmeisters Weingartner löste seine Aufgabe vortrefflich; besonders schwungvoll wurde die glänzende Ouverture gespiest, die Chöre wurden etwas schneller als üblich genommen und der hiermit erzielte Eindruck war ein durchaus hervorragender. In der Inscenirung war keine Aende⸗ rung eingetreten; das war aber auch nicht nöthig, nachdem bereits vor wenigen Jahren die Ausstattung vollkommen neun eingerichtet worden. Die Besetzung war in mehreren Rollen die frühere: Herr 64 als Holländẽr. Frau Pierfon als Senta, Herr Roth⸗
als Erik wußten ihre Rollen musikalisch und dramatisch
erth und der Genuß, den sie
zereitet, können selbst durch die eren Schöpfungen Wagner's nicht
beeinträchtigt werden.
Gestern war zum ersten Male der alte Vorhang mit dem auf
einem Delphin sitzenden „Arion, der Töne Meister“, durch einen neuen
n der nur eine farbige, reich gefastete geschmackvolle Gardiue arstellt.
. Philharmonie. Im gestrigen sechsten Philharmonischen Concert unter
der Leitung des Herrn hr. Hans von Bülow kamen an erster Stelle Liszt's Preludes“ eine symphonische Dichtung, zur Auffüh⸗ rung die den Componisten in der Vollkraft seiner deistunge⸗ fähigkeit zeigt. Durchaus selbftändig in der Erfindung und warm und innig in der Empfindung, wird das roß angelegte Tonwerk ja auch längst überall mit Jen
Die reiche Instrumentation und ihre eigenartige Verwendung weist im ganzen und oft auch im einzelnen auf Wagner hin. Den „Preiudes? folgte ein Jo achim ' sches Viosin⸗Eoncert, kas von Fräulein Gabriele Wietr o we tz musterha t zu Gehör gebracht wurde; die Künstlerin über⸗ , nicht nur die technischen S wierigkeiten fast mühelos, fondern er
enn und klar werden glle Läufe dargestellt, und der Vortra zeigt ernstes musikalisches Verständniß, wenn in dem estrigen Concert guch etwas mehr Wärme und Temperament möglich gewesen wäre. Nach. Wagner s Quverture zu Der fliegende Holländer“ machte Beethoven Symphonie D-dur Rr. 2 den 5
der Bemerkung, daß alle Orchesternummern unter Bülow's Leitung
uß und reude gehort.
ügt auch über eine tadellose Tongebung; rund und voll erscheint der Ton,
eschluß es bedarf kaum
ö. 14 z 7 .
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