1892 / 22 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 26 Jan 1892 18:00:01 GMT) scan diff

3) Beers, Friedrich, Chausseearbeiter in Vieritz, q) Brauer,

rad, Gustav, Rittergutsbesitzer in Klein⸗Zindel, 3) Höhne, Josef, . de, . in Grottkau, 4) Seidel, Paul, Chausseewärter in ühschmalz. rste stellvertretende Beisitzer; 1) Klemme, Bürger⸗ meister in Ottmachau, 2) Wiedemann, Gutsbesitzer in Lichtenberg, 4 Yig ch August, Chgusseewärter in Nitterwitz, 4) Kuschmann, ri, Chausseewärter in Tharnau. . .

Zweite stellvertretende Beisitzer:; 1) Scholz, Paul, Rittergutsbesitzer in Starrwitz, 2) Scholz, Mühlenbesitzer in Ellguth, 3) Honig, August, Chausseewärter in Klein⸗Zindel, 4) Zimmermann, Julius, Fhan fene n. in Leuppusch.

Schiedsgericht für den Communalverband des Kreises Groß⸗Strehlitz in Grꝛoß-Strehlitz. . 3. orsitzender: Schacht, Königlicher Regierungs-Rath in ppehn. .

Stellvertretender Vorsitzender: Stier, Königlicher Regierungs⸗Assessor in Oppeln. .

Beisitzer: 1) von Woyski, Constantin, General-Director in Stubendorf, 2) Graf von Posadowsky⸗Wehner, Leopold, in Groß⸗ Pluschnitz, 3) Mletzkom, Andreas, Chausseearbeiter in Dombrowka, I) Minarek, Michaek, Chausseearbeiter in Salesche.

Erste stellvertretende Beisitzer; 1 von Schweder, Albert, Major z. D. in Roswadze, ) Dieterici, Otto, Gutspächter in S . roß⸗Strehlitz, ) Thomanek, Joseph, Arbeiter in Niewke, I Pollok, Johann, Chausseearbeiter in Klutschau.

Zweite stellvertretende Vorsitzen de: 1) Prankel, Louis, Fabrikbesitzer in Groß⸗Strehlitz. 2) Pohl, Berthold, Land⸗ wirth, in ö Strehlitz 3) Adamik, Stanislaus, Arbeiter in Rosniontau, 4 Lachetta, Johann, Chausseearbeiter in Wierchlesche.

Schiedsgericht für den Communalverband des,

Kreises Leobschütz in Leobschütz. Vorsitzend er: Schacht, Königlicher Regierungs-Rath in

Oppeln. . ö Stellvertretender Vorsitzender: Vitz, Königlicher Re⸗

zien n , in Oppeln. in Lesbschütz ö in Leobschütz,

eisitzer:; 1) Wrage, Kreis⸗Baumeister

. Erbrichtereibesitzer in Kren zenderf. 3) DOlesch, Vinzent,

2 raßenwäͤrter in Hohndorf, 4) Rother, Karl, Straßenwärter in Gröbnig. .

Erste stellpertretende Beisiter: 1) Bernardt, König— ki Domänenpächter in Schmeisderf. 2) Langer, Oscar, Grund—⸗ besitzer in Knispel, 3) Jung, Wilhelm, Straßenwärter in Babitz, 4 Koschek, Constantin, Straßenwärter in Gröbnig.

Zweite stellvertretende Beisitzer: 1) Barnert, Erb⸗ richtereibesitzer in Königsdorf, Q Kromer, Joseph, Grundbesitzer in Bieskau, 3) Drotzer, Wilhelm, Straßenwärter in Dirschel, 4) Wilsch, Johann, Straßenwärter in Kresling.

Schiedsgericht für den Com munalverband des Kreises Jerichow Lin Genthin.

Vorsitzender: Dr. Osius, Königlicher Regierungs-Rath in Magdeburg, ; .

Stellvertretender Vorsitzender: von Savigny, König— licher Regierungs⸗Assessor in Magdeburg.

Ber f er: I) von Ostau, Eugen, Rittergutsbesitzer in Dretzel, ) Mewes, Karl, Ackermann und Schulze in Groß Wulkow, 3) Jaeger, Karl, Chausseearbeiter in Roßdorf, 4) Schinlauck, August, Chaussee⸗ arbeiter in Genthin.

Exste stellvertretende Beisitzer: 1) Graf von Wartens— leben, Gustav, Rittergutsbesitzer in Seedorf, Rühle, Georg, Acker⸗ mann und Schulze in Tucheim, 3) Rulff. Johann, Chausseearbeiter in Klein⸗Wusterwißz, ) Leue, Wilhelm, Chausseearbeiter in Kade.

Zweite stellpertretende BGeisitzer: 1) Stage, Ferdinand, Rathmann in Genthin, 2) Busse, Karl, Amtsvorsteher in .

ugust, Chausseearbeiter in Karow. uf

Schiedsgericht für den Com munalverband des Kreises Wolmirstedt in Wolmirstedt.

Vorsitzender: Dr. Osius, Königlicher Regierungs-Rath in

Magdeburg.

Stellvertretender Vöorsitzender: von Savigny, König— licher Regierungs⸗Assessor in Magdeburg.

Beisitzer: 17 Schallehn, Regierungs-Baumeister in Wolmir⸗ stedt, 2) ,,, Rittergutsbesitzer in Schricke, . Wilhelm, Arbeiter in Wolmirstedt, 4 Müller, Heinrich, Arbeiter in Gutens⸗

wegen. . Erste stellvertretende Beisitzer: 1) Buchholz, Gutsbesitzer

8

A4) Peine, Heinrich, C

in Groß- Rodensleben, 2) Lücke, Rentier in . 3) Becker, Adolf, Arbeiter in Wolmirstedt, 4) Riecke, Joachim, Arbeiter in Hohenwarsleben.

Zweite stellvertretende Beisitz er: 1) Druckenbrodt, Guts⸗ besitzer in Gutenswegen, A Loß, Friedrich, Fabrikbesitzer in Wolmir—⸗ sted, 3) Wunow, Theodor, Arbeiter in Gliedenberg, 4 Hanse, Joachim, Arbeiter in Groß⸗Rodensleben.

Schiedsgericht für den Comm unaglverband des Kreises Oschersleben in Oschersleben.

Vorsitzender: Dr. Osius, Königlicher Regierungs⸗Rath in Magdeburg.

Stellvertretender Vorsitzender: von Savigny, König— licher Regierungs⸗Assessor in Magdeburg.

Beifitz er: 1) Schulz, Kreis⸗Baumeister in Schwanebeck, ) Große,

ulius, schersleben, 3) Moehring, Friedrich, Chaussee⸗

wärter in Oschersleben, 4) Birkenfeldt, Heinrich, Chausseewärter in Oschersleben.

Erste stellvertretende Beisitzer; 1). Dietz, Wilhelm, Oeconom in Hamersleben, 2) Klune, e i, Halbspänner in Badersleben, 3) S*. Andreas, Chausseewärter in Oschersleben, ausseewärter in Hornhausen.

weite stellvertretzende Beisitzer: 1) Kahmann, Andreas, 58 3 . 85 ö K 3 5. ,, Y n in

rsleben nnibal, Heinrich, ausseewärter in ersleben, 4) Oehly, Ehristoph, lu fe , in Oschersleben.

Schiedsgericht für den Communalverband des Kreises ; Heiligenstadt in Heiligenstadt. 3 itzender: von Reck, Königlicher Regierungs⸗Rath in

urt. Stellyertretender Vorsitzend er: du Vinage, Königlicher

Julius, Kaufmann in

Regierungz⸗Assessor in Erfurt.

itz er: 1) Goldmann, ihn t g e

Beis Birkenfelde, Sachse, Amtsvorsteher in inholterode, 3) Rieth⸗

müller, Christian, Kreisstraßenwärter in Frett ö Kreis ftraßenwärter in j Fretterode, Sünder, Georg,

steltvert öl en erf ) Lorenz A . irste stellvertretende Beisitzer: ore tsvorst in Geismar, 2) Klinge, lt wen srihifr un i enn. ,

KRreisstraßenwärter in Kirchgandern, 4 Hildmann, Christoph, Kreis=

hausen, 3) Glocius, Johannes,

straßenwärter in Gerbershausen. weite stellvertretende ,

1 i ; vorste er in Dieterode, 2) Gerftenber g, ) Schneider, Amts

rnst, Gutsbesitzer in Werles⸗ Kreisstraßenwarter . Lenterode,

4 Thrien, Conrad, Kreisstraßenwärter in Günterode.

. licher Regierungs⸗Rath in Aurich. e g h urich

*

ö. 6

Schiedsgericht für den Communalverband des Kreises Emden in Emden.

ö Voxsitzen der: Dr. Tillmanns, Königlicher Regierungs⸗AUssessor König⸗

in Aurich.

Stellvertreten der Vorsitzend er: von Seebach,

1er; i von Hove. Gemeindevorsteher in Logumer Vor- , ö teher . mr fen 3) Sloter, Jan, st in 6 f . ö rimersum, 4 Maas, Tönjes, Landstraßen

Rittergutsbesitzer in

Erste stellvertretende Beisitzer: 1) van Senden, Ge⸗ meindevorsteher in . ) Dammeyer, Rentmeister in Petkum, 3) Kannegießer, G. andstraßenwärter in Oldersum, 4) Wiltfang, A., Landstraßenwärter in Pewsum.

Zweite stellvertretende Beisitzer: 1) Habben, A., Ge⸗ meindevorsteher in Manslagt, 2) Ohling, H., Landwirth in Oster⸗ husen, 3) Riecken, H., Landstraßenwärter in Manslagt, 4) Breyer, Landstraßenwärter in Borssum.

Schiedsgericht für den Communalverband des Kreises Norden in Norden. ; J. * itzender: Dr. Tillmanns, Königlicher Regierungs⸗-A,ssessor in Aurich.

Stellvertretender Vorsitzender: von Seebach, König⸗ licher Regierungs⸗Rath in Aurich.

Beifitz er: 1) Dr. Petersen. E. F., k 9 in Berum, 2) Swart, O., Gutsbesitzer in Westermarsch J, 3) Claaßen, H., , n, . in Berumbur, 4) Schmidt, H., Landstraßenwärter in Arle.

Erste stellvertretende Beisitzer: z König, H., Bürger⸗ meister in Norden, 2) Hagena, O., Landwirth in Jogchimsfelde bei Dornum, 3) Beenders, E., Landstraßenwärter in Lintel, 4) Stüren⸗ burg, J., Landstraßenwärter in Hage.

Zweite stellvertretende K 1) Graf zu Inn⸗ und Knyphausen, Landschaftsrath in Lützburg, 2 Buismann, J., Gemeindevorsteher in Süderneuland L, 3) Tjaden, Landstraßenwärter in Westermarsch, 4) Theen, E., Landstraßenwärter in Schott.

Schiedsgericht für den Communalverband des Kreises 0 Leer in Leer.

ö. o 1 sitzender: Dr. Tillmanns, Königlicher Regierungs⸗Assessor

in Aurich.

Stellvertretender Vorsitz ender: von Seebach, Königlicher Regierungs⸗Rath in Aurich.

Beisitzer: 1) Cassens, H., Gemeindevorsteher in Westrhauder— fehn, 2) Hinrichs, H., Gemeindevorsteher in Warsingfehn,. 3) Knipper, W. Landstraßenwärter in Köllinghorst, 4) Buttjer, Thole, Land⸗ straßenwärter in Neermoor.

Erste stellvertretende Beisitz er: 1) Buß, A., Gemeinde— vorsteher in Hesel, 2) Steen, O., Gen eindevorsteher in Terborg, 3) Sanders, H., Landstraßenwärter in Wekelborg, 4 Junker, A., Landstraßenwärter in Neermoor.

Zweite stellvertretende Beisitzer: 1) Pannenborg, Senator in Leer, 2) Beening, Gemeinde-Vorsteher in Völlen, 3) Schmidt, Tamme, Landstraßenwärter in Velde, 4) Schüdde, H., Landstraßenwärter in Nortmoor. ö

Schiedsgericht für den Communalverband des Kreises Lüdinghausen in Lüdinghausen.

Vorsitzender: Freiherr von Droste⸗Hälshoff, Königlicher Regi bib lh in Münster. .

Stellvertretender Vorsitzender: Heidborn, Königlicher Regierungs⸗Assessor in Münster. .

Beisitzer: ) Fischer, Felix, QberRentmeister und Amtmann in Nordkirchen, 2) Hentze, Adolf. Königlicher Rentmeister a. T. in Lüdinghausen, 3) Thering, Joseph, Chausseearbeiter in Selm, 4) Reher, Bernard, e nn d. in Bechtrup, Kirchspiel Lüding⸗

hausen.

Erste stellvertretende Beisitzer: 1) Reiß, Paul, Apotheker in Lüdinghausen, 2) Nopto, Theodor, Kaufmann in Seppenrade, 3) Homann, Carl, Chausseegrbeiter in Nordkirchen, 4 Möller, Bernard, Chausseearbeiter in Rechede, Kirchspiel Olfen.

Zweite stellvertretende Beisitzer: J) Havestadt, Hein⸗ rich, Kaufmann in Lüdinghausen, 2) Jansen, Wilhelm, Kaufmann in Lüdinghausen, 3) Schüßler, X Chausseearbeiter in Lüding⸗ hausen, 4) Kleimann, Johann, Chausseearbeiter in Aldenhövel, n. spiel Lüdinghausen.

Schiedsgericht für den Communalverband des Kreises Ahaus in Ahaus. Vorsitzender: Pastor, Königlicher Regierungs-Assessor in Münster.

Stellvertretender Porsitzender: Heidborn, Königlicher Regierungs⸗Assessor in Münster. ö

Beisitzer: 1) Gerdemann, G, Fabrikant in Grongu, 2) Brü—⸗ ning, Postverwalter in Legden, 3) Bruns, Jos, Chausseewärter in Legden, 4) Gesenhues, W., J in Nienborg. .

Erste stellvertretende Beisitzer; 1) Elfering, Kaufmann in Wessum, 2). Huesker, Fabrikant in Vreden, 3) Bengfort, He, Chausseewärter im Kirchspiel Stadtlohn, Rosing, H. Chausste— wärter in Heek.

Zweite stellvertretende Beisitzer; 1) Weßling, Rentner in Legden, 2) Wolfering, Mühlenbesitzer in Alstätte, 3) e fe Joh.,

Chausseemärter in Stadtlohn, 4 Möllmann, Aug., Chausseewärter in Südlohn.

Schiedsgericht für den Com munalverband des Kreises . Wittgenstein in Berleburg.

Vorsitzender: Völkel, Königlicher Amtsgerichts⸗Rath in Berleburg. . . Stel lvertre tender Vorsitzender: von der Vecht, König⸗ licher Amtsrichter in Berleburg. .

Beisitzer: 1) Kranold, Landes-Bauinspector in Segen, 27) Bernsau, Bürgermeister in Laasphe, 3) Womelsdorf, D. . arbeiter in Arfeld, Wied, Friedrich, Chausseearbeiter in ö

Exste stellvertretende Beisitzer: 1) Martin, Kaufmann in Emdtebruͤck, 2 Rothenpieler, Gemeindeyorsteher in Feudingen, 3) Mühse, L., Chausseearbeiter in Birkelbach, 4 Hoffmann, Bern⸗ hard, Chausseearbeiter in Langewiese.

Zweite stellvertretende Beisitzer: 1) Kaiser, Bäcker⸗ meister in Berleburg, 2) Dickel, Kaufmann in Wemlinghausen, 3) Vollmar, Friedrich, Chausseearbeiter in Banfe, ) Hüster, Jacob, Chausseearbeiter in Bettelhausen.

Schiedsgericht für die Stadt Dortmund in Dortmund.

Vor sitzen der: Harz, Königlicher Geheimer und Ober⸗Bergrath in Dortmund.

. Stellpertretender Vorsitzender: Dr. Weidtmann, König— licher Ober⸗Bergrath in Dortmund.

Beisitzer I) Marx, Stadt⸗Baurath in Dortmund, 2) Wasls, Stadtrath in Dortmund, 3) Cornelius, Christ., Straßenarbeiter in Dortmund, 4) Aßmann, Heinrich, Straßenarbeiter in Dortmund.

Erste stellvertretende Beifitßzer, 1) Relling, Bauunter⸗ nehmer in Dortmund, Y Kniebühler, Ingenieur in Dortmund, 9 Seidel. Heinrich, Straßenarbeiter in Dortmund, H) Hassenack,

ustav, Straßenarbeiter in Dortmund.

Zweite stellvertretende Beisitzer: I) Polscher, W. Maurermeister in Dortmund, 2) Heine, Maurermeister in Dortmund, 2 Pohlenz, A., Straßenreinigungsarbeiter in Dortmund, Möller, W., traßenreinigungsarbeiter in Dortmund.

Berlin, den 19. Januar 1892. Der Minister für Handel und Gewerbe. Im Auftrage: Lohmann.

Deutscher Neichstag. 1656. Sitzung vom Montag, 25. Januar. 2 Uhr.

H Tische des Bundesraths der Staatssecretär Freiherr von Marschall, der Königlich preußische Handels⸗Minister eiherr pon Berlepsch, die Unter⸗Staatssecretäre Dr. von

otkenburg und von Schraut, sowie der Director im

Reichsamt des Innern Nieber ding.

. steht das Uebereinkommen zwischen dem Reich und Italien über den gegenseitigen Patent-, 3 und Mar kenschutz zur ersten und eventuell zweiten erathung.

Abg. Schmidt-⸗Elberfeld (dfr.): Der Reichstag befinde sich in der eigenthümlichen Zwangslage, daß er die erste und zweite . heute und die dritte morgen fertig machen solle, weil die Ratifi⸗ gationsurkunde am . hier . en müsse. Die vorliegende Abmachung laufe in vielen Punkten parallel mit der . chen. Die Abmachung mit Oesterreich sei einer Commission überwiesen, die erst morgen ihren Bericht abstatten könne. Wenn der Reichstag nun heute in die zweite Lesung eintrete, so entstehe die eigenthümliche Lage, daß er heute Dinge f zu denen er erst morgen die Be⸗ gruͤndung abgebe. Seine Bedenken gegen die Vorlage deckten sich in vielen Punkten mit denjenigen, die . die österreichische bereits hier vorgebracht worden sein. In Artikel 5 Absatz 1 des vorliegenden Vertrags habe man mit Italien das erreicht, was seine Partei bei Gelegenheit des österreichischen als dringend wünschenswerth ba. habe, er meine die Beseitigung des ÄUus⸗ err , , bei Patenten, an der alle vertragschließenden Staaten ein gleiches Interesse hätten. Er vermisse dagegen hier den § 8 des öͤsterreichischen Vertrages, der die sogenannte conCurrence deloyals beseitige. Es sei in Deutschland schwerer ihr zu begegnen als in England und Frankreich. In diesen Ländern müsse einfach auf Antrag des Interessenten die Zollbehörde eine Waare mit falschem Ursprungszeugnisse confisciren. In Deutschland gebe es eine solche Bestimmung nicht; hier sei die Sache auf den langwierigen, oft gar nicht betretbaren Weg der gerichtlichen Entscheidung geiwiesen. Er möchte darum bitten, daß die verbündeten Regierungen bei weiteren Abmgchungen dieser Art den Art. 8 des österreichischen Vertrags in den Vordergrund stellten. Er halte es für unmöglich, sofort in die zweite Berathung einzutreten und beantrage, sie von der heutigen Tagesordnung abzusetzen.

Abg. Dr. Hammacher (nl): Auch ihm erscheine es als ein Widerspruch, daß der Reichstag heute Beschlüsse über Dinge fassen solle, über die doch schließlich erst morgen eine Commission be—⸗ richten werde; denn in der That stimmten die beiden Conventionen in wesentlichen Punkten überein. Um, der Regierung entgegenzu⸗ kommen, bitte er den Präsidenten, die zweite und dritte 6. morgen auf die Tagesordnung zu setzen wogegen wohl kein Mitglied des Hauses ö erheben werde. Auch er bedauere das Fehlen der die concurrenge deéloyale betressenden Bestimmung, die man, wenn auch unvollständig, in dem österreichischen Abkommen habe. Sei hierauf in dem italienischen Abkommen von deutscher Seite kein Werth n, worden oder weswegen sonst sei die Bestimmung fortgeblieben? In Bezug auf den Ausführungszwang der Patente sei dieser Vertrag besser als der österreichische, denn die Erklaͤrungen wegen der . Gegenstandes in dem österreichischen Äb⸗ kommen, die in der Commission gegeben worden, befriedigten ihn nicht ganz, wenngleich er zugeben müsse, daß ag dem Reich gewisse Vortheile aus diesen Abmachungen mit Oesterreich erwüchsen.

Direktor Vieberding; er Grund dafür, daß in das Ab⸗ kommen mit Italien abweichend von dem mit Oesterreich-Ungarn keine Bestimmung aufgenommen sei, die zu gesetzlichem Vorgehen egen die concurrence déloyale berpflichte, sel einfach der: in der italienischen Gesetzgebung seien bereits jetzt Vorschriften vorhanden, die dem Bedürfniß, das die Regierung auf diesem Gebiet empfinde, ent⸗ 6 Das italienische Recht enthalte theils in dem Haudelsgesetz= uch, theils in den allgemeinen Stravorschriften, theils auch in den Markenschutzbestimmungen ausreichende Vorsorge dagegen, daß ein Mißbrauch dort eintreten könnte, wie ihm dur österreichischen Convention vorgebeugt werden solle. Hatte die Regierung unter, diesen Umstäuden, worauf übrigens von der italienischen Regierung kein Werth gelegt worden sei, in das Abkommen mit Italien eine Bestimmung aufgenommen, die ähn⸗ liche Verschriften vorsehe, so wäre das sa . nur eine ein⸗ ii Verpflichtung Deutschlands gegen Italien ohne eine ent⸗ sprechende Verpflichtung Italiens gegen Deutschland gewesen, und dazu habe eine Veranlassung nicht vorgelegen. Im Übrigen könne er dem Abg. Schmidt darin nur beipflichten, daß es nothwendig sein werde allen denjenigen Ländern gegenüber, mit denen Deutschland noch in entsprechende Verhandlungen einzutreten haben werde, darauf zu sehen, daß sie sich zum Erlaß von Vorschriften gegen die illoygle Concurrenz verpflichteten, soweit solche nicht bei n schon be⸗ stehen sollten. Wenn das Haus auf die Anregung des Abg. Dr. Ham⸗ macher eingehen sollte, in die zweite Lesung heute nicht einzutreten, so würde er ihm sehr dankbar sein.

Auch Abg. Menzer ist dafür, die zweite Lesung morgen vorzunehmen. Deauit ist die erste Lesung beendigt; die zweite wird für heute abgesetzt.

Es folgt die zweite Berathung des Handels- und Zoll⸗ vertrags zwischen dem ö und der Schweiz..

Bei Artikel 1 bemerkt Abg. Siegle (nl): Dieser Vertrag habe sowohl in der Schweiz als auch ganz besonders in Deutschland große Beunruhigung herborgerufen. Um so dringender müsse man ihn, ruhig und ohne Voreingenommenheit prüfen. Bisher habe sich die deutsche Aus⸗ fuhr nach der Schweiz der schweizerischen Cinfuhr nach Deutschland . in einem günstigen Verhältniß befunden. Hierin eine enderung zu schaffen, habe sich die Schweiz als Hauptaufgabe ge⸗ stellt, und sie habe zu diesem Zweck einen autonomen Tarif geschaffen. Die deutsche Regierung habe daher Recht gethan, Verhandlungen anzu⸗ knüpfen, als deren Frucht sie diesen Vertrag habe vorlegen können. Was würde sich nun dadurch gegen die bisherige Lage ändetn? Er habe sich eine Berechnung gemacht von dem was die deutschen Einfuhrartikel in der Schweiz na dem alten und nach dem neuen Vertrage zu zahlen hätten, unter Zugrundelegung der . reissätze. Die Steige⸗ rung des Zolls für die einzelnen Artikel sei sehr verschieden. Redner belegt dies durch ein reiches Zahlenmaterial. In Summa. ergäben . für die deutsche Ausfuhr nach der Schweiz folgende Verhältnisse: tach dem bisherigen Tarif hätten die Haften rtikel an Zoll zu zahlen etwas über drei Millionen; nach dem neuen Conventlaltarif würden sie bt Millionen und nach dem autonomen Tarif würden sie Sass Millionen zu zahlen haben, oder in rocenten des Werths ausgedrückt, 3, 544 und, 8, 5 og, ei den Zoll⸗ ne en, die das erh e Reich gewährt habe, es si auptsächlich um Baumwollwaagren, durch deren Be⸗ vorzugung die deutsche Industrie geschädigt werde. Seines Er achtens müßte ein Zollbeirath . affen werden, damit diese . Fragen bei Abschluß solcher Verträge in sachverständiger eise erörtert und Mißgriffe vermieden würden.

Industrielle der Baumwollenbranche hätten sich mit einer Eingabe vom 14. Januar 1892 an den schweizerischen Bundesrath gewandt, worin . die Beibehaltung der ö beklagten. Die⸗ selben empfinde . auch die deutsche Industrie. Er hoffe, daß durch den gerechten Sinn des schweizer Volkes diese Frage ihre Erledigung finden, und habe das Vertrauen zu der deutschen Regierung, daß sie eine vortheilhaftere Regelung anbahnen werde. Jedenfalls dürfe man den Vertrag deswegen ni t ablehnen, denn seine Annahme werde immer noch besser . ald

der autonome Tarif. Auch wünsche er nicht, daß die Annahme no länger hinausgeschoben werde, es würde sonst durch die Besprechung aller dieser Fragen leicht eine , ,, Aufregung und leidens aft⸗ liche Behandlung der Sache entstehen, sodaß es unmöglich sein werde, die Dinge unbefangen so zu sehen, wie sie lägen. Gewiß wäre es im , g Interesse angenehmer gewesen, mit der Schweiß auf der Grundlage des alten Tarifs zu unterhandeln, und 3. wären die eg ih. ih gewesen. Aber die Schweiz würde ebenso sicher keinen Augenblick gezögert haben, den autonomen Tarif anzuwenden, wenn keine Einigung zu stande gekommen wäre. Er . daß der

Abschluß der Verträge auf zwölf Jahre den Anfang einer

66

ch Art. 8 der deutsch⸗

gerichtet. Die tiefsten T

gewesen; icht werde dieser Zoll auf 15 6. n 8

allgemeine Beste brächten, und weil er hoffe, d

handele

Schweizerische

neuen maßvollen , . bedeute, und daß die Verträge noch innerhalb der Dauer ihrer Geltung eine Reihe von Aenderungen erfahren würden, für welche die Schweiz in erster Linie ein Be— dürfniß empfinden werde. Für den Augenblick hätten die deut⸗

schen Unterhändler so viel Vortheile erreicht, als es ihnen eben

6. lich 6 sei. Er stimme daher für den Vertrag in seiner vorliegenden Fassung. ; . bg. von Kehler (Centr.) berichtet über die zum Vertrag eingegangenen Petitionen und beantragt im Namen der , , commission, sie durch die über die Vorlage zu fassenden Beschlüsse für erledigt zu erklären. . . - Zum deutschen Conventionaltarif verliest Abg. Ruhland (b. k. F eine Rede, in der er die Herabsetzung der Feingarnzölle für die Feinspinnerei so verderblich erklärt, daß er aus dieser Ruͤcksicht allein schon den Vertrag nicht annehmen könne. ; . Abg. Sam hammer (oft.: Der vorliegende Vertrag bringe eine Reihe von Zollerhöhungen für Waaren der Kleinindustrie des Meininger und Thüringer Oberlandes: Spielwagren, Schiefertafeln, Griffel. Alle die Branchen befänden sich schon seit Jahren in bedrängter Lage, und schuld daran sei der Zolltarif von 1879, denn seitdem habe sich ein ö. nach dem andern der deutschen Einfuhr verschlossen. Außerdem lasteten auf der ärmeren Bevölkerung jener Gegenden die hohen Lebensmittelpreise, namentlich für Roggen und Erbsen, und man könne so recht sehen, wie die Schutzzölle die Leute den Agitatoren der Soeigldemokratie in die Arme trieben, nicht weil diese sie be⸗ friedigen könnten, sondern weil sie ihrer Unzufriedenheit den schärfsten Ausdruck gäben. Abhilfe sei nur zu erhoffen von einer weiteren Herabsetzung der Zölle. Er lehne also den Handelsvertrag ab. Abg. Adt (al.): Die Schweiz habe bisher bei der Verzollun keinen Unterschied zwischen groben und feinen Schuhen gemacht; ö. dem schweizerischen Conventionaltarif sollten aber grobe Schuhe nur einem Zoll von 40 Fres. unterliegen, während feine . 60 Fres. zu tragen hätten. er Beg ff der feinen Schuhe stehe aber noch nicht vollständig klar feft. Die Schweiz scheine jeden Schuh, wenn er nur eine Strippe trage, für einen feinen zu erklären, und deshalb müsse die deutsche Regierung darauf hinwirken, daß die Schweiz eine ähnliche Unterscheldung wie die deutsche Industrie mache: daß als feines Schuhwerk nur betrachtet werde, was aus Lack⸗ leder, Chepreuleder u. s. w. gemacht sei. Wenn nach der Unterscheidung der Schweiz auch audere Schuhe den höheren Zollsatz von 60 Frs. tragen sollten, so schädige das die bedeutende Schuhindustrie von Pir⸗ masens in der Pfalz, die 3500 Arbeiter beschäftige, auf, die Ausfuhr nach der Schweiz angewiesen sei und bisher jährlich für mehr als 1 Million Mark 9 dorthin ausgeführt habe. Dasselbe elte für die Schuhindustrie von Baden, Württemberg und Bayern, 5. Ausfuhr nach der Schweiz 2223 Millionen Mark betrage. Die Regierung müsse ihren ganzen Einfluß dahin geltend machen, ef in dem amtlichen Waarenverzeichniß der Schweiz nur solche Schuhe in die Kategorie des. höheren Zolles einge⸗ sezt würden, die auch nach dem deutschen Waarenverzeichniß als feine Schuhe gälten. Ein Compensationsobject für den höheren Zoll sollten die Positionen der Ballschuhe aus Seide, Halbseide oder Sammet bilden, aber diese Fabrikation komme für die von ihm erwähnte Schuhindustrie gar nicht in Betracht. Was verstehe ferner die Schweiz unter „Plüschschuhen⸗? Es handele sich dabei um ganz ewöhnliche Pantoffeln aus Baumwollenplüsch. Bei nchen kinn Handelsverträge müßte die Festftellung des amtlichen Waarenverzeichnisses, das ich jeder Staat selbständig für sich auf⸗ stelle, ohne daß der andere Concurrent darauf Einfluß habe, nach ge⸗ nauer Vereinbarung erfolgen. Abg. Landes⸗Kaufbeuren (Centr): Nachdem in den früheren

Verträgen Getreide und Wein hätten Opfer bringen müssen, sei sein

Wahlkreis sehr gespannt darauf gewesen, wer diesmal die Kosten des Verfahrens tragen müsse; es sei der Käse. Man habe in voriger

Woche sehr leichthin von dem bischen Käse, das nur Dessert sein,

gesprochen, für

ie Algäuer sei der Käse die Hauptmahlzeit, und werde diese Industrie .

e gt. so seien die Algäuer ganz zu Grunde äler lägen zu hoch, zu kalt und zu feucht,

als daß man Getreide bauen könnte, man sei auf Milch⸗ und

Käsewirthschaft angewiesen; in dieser Beziehung habe man schon bisher

nur schwer mit der Schweiz concurriren können, darum sei 1879 die Erhöhung des Käsezolls von 19 auf 20 M seiner Heimath sehr nützlich . IM. herabgesetzt und um eben diese etrag der Käse natürlich verbilligt; den Schaden trage der kleine Bauer, der dem Käsefabrikanten die Milch liefere; dieser Schaden belaufe sich auf Millionen! Dennoch sei er nach längeren ö en in seinem Wahlkreis geneigt, für den Vertrag zu stimmen, weil die Süddeutschen in ihrer Vaterlandsliebe gern Opfer für das a ; h es den Algäuern ee, werde, durch Fleiß und Umsicht den schweizer Wettbewerb zu iegen.

Geheimer Ober-Regierungs-Rath von Huber: Während der

Eingangszoll für schweizer Waaren in Deutschland bisher 14,4 0n0

des Werthes betragen habe, sei er jetzt nur auf 13,5 9 also um nicht

ganz ein Procent, herabgesetzt worden; die schweizer Einfuhrzölle da⸗ gegen seien von 8,4 u des Werthes sie seien also schon vorher Ping als die deutschen gewesen auf 5 96a herabgesetzt worden.

a könne man doch von schweizerischen Prohibitivmaßregeln nicht sprechen. Wo selbst, die schweizer Zölle erhöht seien, seien ie noch in den meisten Fällen niedriger als die entsprechenden eutschen. (Der Redner giebt eine zahlenreiche Ueber⸗ sicht über viele einzelne Positionen des Conventionaltarifs, aus denen hervorgeht, daß unsere deutschen Zölle mehrfach, in einzelnen Fällen zehnmal so hoch sind, als die entsprechenden schweizerischen. In Bezug auf die Meistbegünstigung sei Deutschland durch die Ab⸗

machungen des Vertrages günstig gestellt, und in Bezug auf den

Transitberkehr und die Veredlungsindustrien müsse man erst Er⸗ fahrungen sammeln, und danach, habe man jeder Zeit freie Hand, die Abmachungen mit der Schweiz . Erfahrungen anzupassen. Abg. Broemel. f Die Ausführungen des Regierungs⸗ vertreters seien in so fern sehr lehrreich, als sie zeigten, daß in Ver⸗ tragsverhandlungen ein kleines Land mit geringen Zöllen einem schutzzöllnerischen gegenüber durchgus nicht wehrlos sei. Man sage, die deutschen Unterhändler seien bei, den Vertrags⸗ unterhandlungen nicht genügend unterrichtet gewesen; und in der That hätten ch Handelskammerbeschlüsse dahin erklärt, daß neben Beamten auch sachkundige Reichstagsmitglieder und Industrielle zu den Verhandlungen raf engen würden. Die Schweiz habe so verfahren, und man sehe in der That die Verhandlungen unter⸗ zeichnet von jwei Mitgliedern des schweizerischen Parlaments. In Deutschland würden nur Männer, die die Beamten⸗ oder

Militärlaufbahn ergriffen hätten, mit solchen Unterhandlungen betraut.

Gutachten der Handelskammer folge, daß keine Industrie zu solchen Opfern bereit sei. Eine badische Handelskammer z. B., die sehr industriereiche Bezirke umfasse, die an dem schweizer Handelsverkehr sehr interessirt seien, habe sich dafür erklärt, daß die ,

Concessionen 6 in jedem Vertrag gemacht werden, aber aus

Eingangèzölle für Seidenbänder auf die Hälfte vermindert, die gleichen deutschen Zölle aber um ein Drittel erhöht würden. Und in welcher . efinde sich denn die deutsche Seidenbandindustrie? Die Aus⸗ und Einfuhrziffein bewiesen deutlich, daß die deutsche Sehn f fr der auswärtigen geradezu überlegen sei, jedenfalls überwöiege die Ausfuhr die Einfuhr. Die Reichsregierung habe erhebliche Concessionen in dieser Beziehung erlangt, wenn man den Generaltarif mit dem vor⸗ liegenden Verträge vergleiche. Die Anklage, daß die deutsche Industrie preisgegeben werde, dürfe nicht erhoben iverden. Eine Erniedrigung der Vlle und damit eine Verbilligung des Erzeugnisses trage dazu bei, der Industrie Raum zu größerer Ausdehnung zu geben. Wenn aber irgend welche Klagen aus elner Industrie auf freundliche Aufnahme zu rechnen hätte, so seien es die Aeußerungen aus der elsässischen Spinnerei, weil hier auch politische. ö. maßgebend seien. Aber die irt und Weise, wie die elsässer Spinner hier ,,. seien, müße ihnen jede Sympathie ö. Die Angaben und Berechnungen in den i sschen erichten seien ungenau.

Auch die chweizer Industrie sei. auf die Benutzung

der Dampfkraft angewiesen, und die Ausgaben, die jährlich gemacht werden müßten zur Wiederherstellung der von dem Wasser gestörten Einrichtungen, seien ganz erheblich. Es sei eine unbestreitbare That⸗ sache, daß der größte Theil der Erzeugung der elsässer Garnindustrie in den Etablissements selbst verwendet werde. Das Garn nun, das der Fabrikant selbst verwende, koste ihm nicht mehr, ob der Zoll nun da sei oder nicht. Für ein Kilogramm betrage die Zollerhöhung 6 3; im ganzen ergebe sich ein Zollverlust von 366 900 M bei einer In⸗ dustrie, die sich mit Recht eine Weltindustrie nennen könne, und wo die Besitzer meist Millionäre seien. Die Klagen und Beunruhi⸗ gungen, welche die Herren hätten hören lassen, dienten nur dazu, den ruhigen Sinn der grbeitenden Berölkerung in das Gegentheil zu verkehren. Und den Vortheil hätten die Socialdemokraten, nicht die Arbeitgeber.

Abg. Dr. Eri (nl. : Die Ausfuhrfähigkeit der elsässischen Baumwollenindustrie werde durch die Herabsetzung der Garnzölle eschädigt werden. Entweder werde die Feinspinnerei einfach einge⸗ h werden, oder es müsse gänzlich zur Erzeugung von Rohgarn übergegangen werden. Er finde die Schuld auf Seiten der deutschen Unterhändler, die sich den Bedingungen der schweizer Unterhändler einfach gefügt hätten. Er bedauere auch, daß man versäumt habe, die elsässer Spinnereibesitzer vor Abschluß des Ver—⸗ trags zu hören. Ob das etwas genützt hätte, wisse er allerdings nicht. Es handele sich durchaus nicht in erster Linie um die elsässischen Spinnereibesitzer, sondern um die elsässischen Arbeiter, deren ,, mehr oder weniger, davon abhänge, ob man diese Garnzölle annehme oder nicht. Eine Agitation werde nicht ent⸗ stehen, dazu seien die elsässischen Arbeiter und Bevölkerung vernünftig genug. Er wisse nicht, aus welcher Quelle der Abg, Broemel die von ihm angeführten Zahlen geschöpft habe. Richtig sei, daß 58 000 kg. feine Garne in Elsaß⸗Lothringen gesponnen würden, davon sei aber abzuziehen das Quantum, das die Feinspinner, die zugleich Weber seien, für fich verwendeten. Der Abg. Broemel übersehe ferner, daß diese Weber, wenn die ausländischen ern sich billiger stellten als diejenigen, die sie selbst her— tellten, auch für sich selbst ausländische ,,. kaufen würden. Den Nachtheil davon habe nut der Arbeiter, der nach Hause geschickt werden müsse. Wenn der Abg. Broemel den Zollverlust auf 36 000 ½ berechne, so glaube er 4 daß der Abg. Broemel sich mindestens um eine Null geirrt habe. r (Redner) sei zwar nicht Sachverständiger, ihm sei aber von der zuständigsten Seite gesagt, daß sich der Verlust für die Feinspinner auf 40/0 belaufe. Wenn man diesen Satz zu Grunde lege, komme man zu einem andern Ergebniß der Rechnung. Trotz aller Gründe für und wider sei es ihm unmöglich, für diesen Vertrag zu stimmen, weil die Baumwollenindustrie zu sehr dadurch geschädigt werde, und weil diese Schädigung durch seine Vortheile nicht ausgeglichen werde.

Königlich preußischer Staats-Minister Freiherr von Berlepsch: Der Umstand, daß der Herr Vorredner der Meinung ist, daß bei

Entscheidung der Frage der Ermäßigung der Zölle auf baumwollene

Garne von wesentlicher Bedeutung die Interessen der niederrheinischen Halbseidenweberei gewesen sind, veranlaßt mich, einige Worte zu dieser Frage zu sprechen, namentlich in Verbindung mit der Thatsache, daß eine große Zahl der niederrheinischen Baumwollspinner mit dem Abg. Petri zusammen diese Zollermäßigung bekämpft, und in Verbindung mit der ferneren Thatsache, daß die Gegner der Ermäßigung sogar in der Lage sein würden, eine Reihe von Petitionen der Halbseidenweberei anzuführen, die ebenfalls sich gegen eine Er⸗ mäßigung dieser Zölle aussprechen.

Die elsässischen Herren behaupten, direct geschädigt zu sein da— durch, daß die Zölle auf Baumwollengarne, roh und eindrähtig, über 60 heruntergesetzt werden. Die niederrheinischen Baumwollspinner sind der Ansicht, daß sie indirect geschädigt werden, und zwar dadurch, daß die elsässischen Baumwollspinnereien, wenn sie nicht mehr fein spinnen können, was die Folge der Ermäßigung sein würde, sich auf die groben Nummern werfen würden, und die Concurrenz, die schon so wie so eine ziemlich rege auf dem Markt sei, übermäßig vergrößert würde, sodaß schließlich die Baumwollspinner ihrem Ruin durch diese Zollermäßigung entgegengeführt würden.

Die Halbseidenweberei hat sich, wie erwähnt, auch in einzelnen Petitionen gegen die Ermäßigung ausgesprochen. Sie geht allerdings hierbei von einem anderen Standpunkt aus, von der prineipiellen Gegnerschaft gegen jede Ermäßigung des Zolles als gegen einen Ein⸗ bruch in das Schutzzollsystem. Dahingegen verlangen sie eine Rück⸗ vergütung des Zolles bei der Ausfuhr, denn nur unter dieser Voraussetzung könnten sie die gegenwärtige Höhe der Zölle auf Baumwollengarne über 40 ertragen. Die vereinigten Handelskammern des Niederrheins, in welchen die Halbseidenweberei vertreten ist, haben sich bereits zu dem Antrag vereinigt, es möge der Bundesrath und der Reichstag ihnen eine Zollrückvergütung gewähren, und zwar ohne Identitätsnachweis, weil erfahrungsmäßig die Zoll⸗ rückvergütung mit Identitätsnachweis die Wirkung nicht habe, die man sich von einer solchen Maßregel verspreche; sie verweisen hierfür auf das Beispiel von Frankreich.

Nun scheint mir zur Beurtheilung der Frage, ob der Fein⸗ spinnerei Schaden, anderen Industrien Vortheile durch die Ermäßigung des Zolles zugewendet werden, nothwendig zu sein, sich klar zu machen, wie denn die Verhältnisse der Feinspinnerei sich bisher unter dem Schutz des Zolles von 1879 entwickelt haben. Als die Zölle im Jahre 1879 mit Nummernabstufung eingeführt wurden, ging man von der Anschauung aus, daß dadurch die Feinspinnereien erheblich gekräftigt werden würden und daß sie in die Lage kommen würden, auch die deutschen Consumenten mit ihren Producten in hinreichender Weise zu versorgen. Man ging von dieser Anschauung auch noch später aus, als in vielfachen Eingaben die Feinweber sich bemühten, eine Erleichterung des Imports der feinen Baumwollengarne zu er— langen, und als die begehrte admission temporaire im Jahre 1884 zurückgewiesen wurde. Dieser Forderung traten nament⸗ lich die elsässischen Herren mit der Bemerkung entgegen, man möge ihnen nur Zeit lassen, die Feinspinnereien im Elsaß würden sich hinreichend entwickeln und sie würden in die Lage kommen, dem

deutschen Markt und dem deutschen Consumenten, dem Feinspinner

vollauf die nöthigen Producte zu liefern. Meine Herren, diese Zu⸗ sagen haben sich nun allerdings in keiner Weise erfüllt.

Die Zahlen des Imports und die Zahlen der Production sind schon in der Discussion hin und wieder gestreift worden. Ich möchte mir noch einmal daran zu erinnern erlauben, daß im Jahre 1880 der Import der Baumwollengarne über Nr. 60 bis 79 32 400 kg betrug, im Jahre 1890 1072 500 kg, der Import der Nummern über 79 im Jahre 1880 27 600 kg und im Jahre 1890

2865 000 kg. Ich will nebenbei bemerken, daß von der Einfuhr auf

England etwa zwei Drittel und auf die Schweiz etwa ein Drittel entfällt. .

Was die Productionsziffern der feinen Garne anlangt, so steht uns eine zuverlässige Statistik über das, was eindrähtig über 60 her⸗ gestellt wird, leider nicht zu Gebot; ich weiß auch nicht, ob die

Zahlen, die Herr Abg. Petri am vorgestrigen Tage genannt hat, als unbedingt sicher und zuverlässig anzusehen sind. Mir ist z. B. zweifelhaft, ob er bei seinen Zahlen nur eindrähtigen, nicht auch die zweidrähtigen Garne berücksichtigt hat. Ich würde das nicht für unmöglich halten, weil in den wenigen vor⸗ handenen statistischen Angaben in der Regel die ein⸗ und zweidrähtigen Garne zusammengegriffen worden sind. So ist beispielsweise im Jahre 1884 festgestellt worden, daß ein⸗ und zweidrähtige Garne über 60 im ganzen 1199 000 kg, im Jahre 1885 1173 000 kg gesponnen wurden. Seit der Zeit ist, wie die Herren aus dem Elsaß auch zu⸗ geben, ein Rückgang der Feinspinnerei eingetreten, und zwar ein ziemlich erheblicher Rückgang.

Nun, meine Herren, meine ich doch, daß aus diesen Zahlen her— vorgeht, daß die Erwartungen, die man an die Zollhöhe von 30 resp. 36 MS geknüpft hat, nicht in Erfüllung gegangen sind, und daraus resultirt weiter für mich, daß man den Vorwurf, den man gegen den Zoll von 24 MS erhebt, genau mit demselben Recht gegen den Zoll von 36 und 30 M erheben kann. Ich glaube behaupten zu dürfen, daß ein Unterschied für die Entwicklung der Feinspinnerei in der Zollhöhe von 36 M über Nr. 79, von 30 M über Nr. 60 und von 24 M für beide Positionen nicht besteht, daß die Verhältnisse der Feinspinnerei sich in Zukunft unter dem Zoll von 24 nicht anders gestalten werden, als sie heute sind, und daß all' die schwarzen Prophezeihungen, die von den Herren bezüglich des Rückgangs der Feinspinnerei, das Brodloswerden und Auswandern ungezählter Arbeiterschaaren gemacht worden sind, in keiner Weise in Erfüllung gehen werden. Es ist eine bemerkenswerthe Thatsache, meine Herren, daß das Elsaß bis heute nur fCür sich fein gesponnen hat, nicht für den übrigen deutschen Markt, wenigstens soviel mir bekannt ist, und wir haben doch versucht, uns nach Möglichkeit zu informiren, ich kann das sagen, wenn auch neuerdings immer lebhafter behauptet wird, daß alle Regierungs⸗Commissare und alle Behörden, an und für sich so schlecht informirt sind, daß sie gar kein Recht haben, mitzusprechen. (Heiterkeit. )

Mit Ausnahme eines großen Etablissements in Bielefeld bezogen bis⸗ her nur einige Fabriken in Sachsen in irgendwie nennenswerthem Umfange feine Baumwollengarne aus dem Elsaß. Daß das so ist, ist eine Folge natürlicher Entwicklung. Im Elsaß ist vielleicht mehr als irgendwo anders die Spinnerei mit der Weberei verwachsen, ich möchte sagen: verschwägert und verwandt. (Hört! hört) Es existiren dort eine große Menge von alten verwandtschaftlichen und geschäftlichen Beziehungen, die dazu geführt haben, daß die Spinnerei vorwiegend mit der elsässischen Weberei arbeitet, und daß ihr das Geschäft außerhalb des Elsasses von geringerer Bedeutung erschienen ist.

Ich behaupte und das ist nicht eine Erfindung von mir, sondern ist mir schon vor Jahren am Rhein laut ausgesprochen worden: die elsässischen Herren haben für den übrigen deutschen Markt nicht spinnen wollen. (Hört! hört! Meine Herren, das soll kein Vorwurf sein, das liegt mir vollständig fern die Elsässer waren der Meinung, daß es ihren geschäftlichen Interessen entspräche, im großen und ganzen nur so viel zu spinnen, wie sie verweben; sie hätten damit eine sichere Grundlage für ihre Spinnerei und Weberei, die weniger durch die wechselnde Conjunetur erschüttet werden könnte, während, wenn sie sich auf weitere Marktgebiete begaben, ganz naturgemäß diese sichere Grundlage weniger vorhanden war. Mir ist wiederholt vom Niederrhein erzählt worden, daß man sich die denkbarste Mühe ge, geben habe, vom Elsaß aus diejenigen Feinnummern, die man brauchte, zu bekommen, diese Versuche sind abgewiesen worden. Die elsässischen Herren haben sich nicht darauf eingelassen; sie haben gesagt: wir können das nur dann, wenn ihr uns auf Jahre hinaus in einem bestimmten großen Quantum sichere Auf⸗ träge gebt. Diese Forderung war unmöglich zu erfüllen, so ist es geblieben, wie es war, und die elsässische Spinnerei arbeitet nach wie vor in der Hauptsache für die essässische Weberei.

Wenn das aber so ist, meine Herren, so ist das meines Er- achtens ein Beweis dafür, daß die Befürchtungen, die sich an die. Ermäßigung dieser Zölle knüpfen, nicht in Erfüllung gehen werden und in gar keiner Weise die Bedeutung haben, wie sie von den Herren hier dargestellt worden ist. Ich meine, es liegt entschuldigen Sie diesen Ausdruck eine ungeheure Uebertreibung in der Behauptung, daß die Herabsetzung der Zölle über Nr. 60 ein Brotloswerden großer Schaaren von Arbeitern zur Folge haben würde. (Sehr richtig! links.)

Ich kann nur wiederholen: ich halte es für völlig ausgeschlossen, daß diese Folge durch die Herabsetzung des Baumwollzolls von 36 und 30 auf 24 herbeigeführt wird. Daß die Baumwollenindustrie sich in einer bedauerlichen, kritischen Lage befindet, ist mir sehr wohl bekannt; das hängt aber nicht ab ven dem Unterschied der Zollhöhe zwischen 30 und 24, sie kommt daher, daß zwei Jahre hinter⸗ einander eine reiche Ernte an Baumwolle gewesen ist, daß infolge dessen die Rohbaumwolle schnell und gewaltig im Preise gestürzt ist, und die Fabrikate dieser Preisbewegung ohne große Verluste nicht folgen konnten. Das ist die wesentliche Ursache dieses nicht unbedenk⸗ lichen Zustandes für die Baumwollenindustrie, der sie ängstlich und aufgeregt macht und sie dahin bringt, sich an solche kleinen Momente zu klammern und in ihnen ihre Rettung zu suchen.

Meine Herren, ich möchte mir betreffs der Frage, ob ein Zoll von 36 und 30 S überhaupt im stande ist, unsere Baumwoll⸗ industrie auf die gewünschte Höhe zu bringen, einen kurzen Hinweis auf Frankreich gestatten. Der französische Zoll und zwar auch derjenige, der bis zur neuesten Zollgesetzgebung in Geltung war ist sehr viel höher als unser Zoll. Und trotzdem ist es in Frankreich nicht gelungen, die Feingarnspinnerei in die Höhe zu bringen! Dag ist eine notorische Thatsache, die sich daraus erklärt, daß die eng⸗ lische Concurrenz in der Spinnerei der feinen Baumwollengarne so übermächtig ist, daß die Franzosen, wie wir, nicht im stande sind, gegen sie anzukommen. Diese Stärke beruht wesentlich in dem großen Capitalreichthum, in gewissen natürlichen Verhältnissen, die wir uns nicht geben können, in dem Alter der Fabrikätion, und be— sonders in dem Umstand, mit dem die englische Baumwollspinnerei sich auf Specialitäten gelegt hat. Die großen englischen Spinnereien, die an und für sich durch ihre Größe einen Vortheil haben sie gehen bis zu 150 000 Spindeln arbeiten einzelne bestimmte Garn⸗ nummern für einzelne bestimmte Branchen der Weberei und Wirkerei.

Meine Herren, die Concurrenz von England in der Feingarn⸗ spinnerei ist uns in Deutschland zu überwältigen nicht möglich, es sei

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