Zwohl die hohen bereits gesetzlich bestanden und alle übrigen Leute im Lande trafen. Die Consequenz des damaligen Verfahrens würde fordern, daß jetzt bei der Erniedrigung der Zölle man auch eine Aenderung der bestehenden Vorschriften hier nicht eintreten ließe. (Sehr richtig! im Centrum.)
Nun aber, meine Herren, wenn Sie beschließen, was Ihre Com- mission im zweiten Absatze Ihnen vorschlägt, was wird die Folge sein? Die Folge wird sein, daß die Inhaber der großen Můhlenläger für all dasjenige ausländische Korn, welches sie beispielsweise im vorigen Herbst eingeführt haben, welches längst vermahlen ist, dessen Aequivalent, die daraus hergestellten Mühlenfabrikate, bereits von ihnen verkauft ist, an dessen Stelle vielleicht zwei⸗ oder dreimal an⸗ deres, inländisches Korn von ihnen angekaust, nun vermahlen und die daraus hergestellten Fabrikate abermals verkauft sind, — daß nach⸗ träglich für dieses im Herbst vorigen Jahres eingeführte Korn ihnen jetzt nicht der damals geltende Zollsatz, sondern der Zollsatz von 3,90 S abgenommen werden würde. Das könnte man vertheidigen, wenn diese Vergünstigung allen Interessenten zukäme; sie kommt aber nach Ihren Beschlüssen der Mehrzahl der Interessenten nicht zu, und namentlich gerade den Interessenten nicht, die weniger capitalkräftig sind als diejenigen, die Sie begünstigen wollen (hört, hörth
Meine Herren, ich habe in der Commission bereits die Eingabe eines Müllers, der kein Mühlencontolager hat, mitgetheilt; es sind seitdem bereits mehrere derartige Anträge bei mir eingegangen, her— vorgerufen durch die Beschlüsse Ihrer Commission, und die Deduc—⸗ tion, welche in allen diesen Anträgen wiederkehrt und welche meiner Meinung nach völlig zutreffend ist, ist die folgende: Wir, die Petenten, Mãuller, welche kein Mühlenconto besitzen, haben im Verlauf des vorigen Herbstes und Winters, vom Sommer her, die und die Beträge von ausländischem Korn angeschafft, haben sie voll verzollen müssen, entweder sofort beim Eingang oder nach der allgemeinen Creditfrist von drei Monaten haben wir den Zoll baar entrichtet; unsere Concurrenten, die Großmüller, welche Mühlencontos haben, haben ohnehin uns gegenüber schon den Vorsprung, daß statt eines dreimonatlichen Zoll⸗ credits ihnen im Durchschnitt ein achtmonatlicher gewährt wird. Wenn Ihr nun außerdem diesen unseren ohnehin begünstigten Con— currenten noch für alles von ihnen in dem letzten halben Jahr einge⸗ führte Korn den niederen Zoll anrechnen wollt, so fordert die Con—= sequenz, daß Ihr uns auch auf das seitdem eingeführte Korn je 1650 wieder herausbezahlt“; dieser Wunsch ist auch in der Commission zur Sprache gekommen und hat dort, wie natürlich, Widerspruch gefunden. So weit hat auch die Commission nicht gehen wollen. Dann, glaube ich aber, führt die Consequenz dahin, daß, wenn man billig sein. will, man auch den größeren Müllern, welche Mühlenconten besitzen, die von Ihrer Commission Ihnen vorgeschlagene Begünstigung nicht zuwenden darf.
Nun ist mir in der Commission entgegengehalten worden, und auch der Herr Referent hat dies heute im Plenum ausgeführt, die Interessen der kleineren Müller könnten hier überhaupt nicht in Frage kommen; denn diese kleineren Müller verarbeiteten überhaupt wenig oder gar kein ausländisches Getreide, und sie hätten ihren Absatz hauptsächlich nach dem Inland. Erstens ist das erstere nicht richtig: wie die vorliegenden Eingaben zeigen, verwenden auch diese Müller, welche keine Mühlen⸗ conten besitzen, ausländisches Getreide. Zweitens trifft der Umstand, daß die Mühlen ihre Fabrikate im Inlande absetzen, nicht nur auf diese kleineren Müller zu, sondern auch auf einen großen Theil derjenigen Müller, die Mühlencontos besitzen, welche dieses Conto sich aber haben geben lassen, obwohl sie nicht für den Export arbeiten, nur um auf diese Weise den achtmonatlichen Zolleredit statt des dreimonatlichen zu erlangen.
Endlich aber geht die Klage der kleinen Müller, welche keine Mühlenconten haben, vor allem dahin, daß durch die bestehenden Ver⸗ günstigungen ohnehin ihre Concurrenten, die Müller mit Mühlconten, ihnen bereits überlegen seien, und daß durch die Bestimmungen, wie sie im Beschluß der Commission Ihnen vorgeschlagen werden, diese Ueberlegenheit der großen Mühlen ihnen gegenüber noch verschärft werde, sodaß ihnen auf dem inländischen Markt die Concurrenz mit diesen ohnehin capitalkräftigeren Concurrenten wesentlich erschwert würde.
Bei dieser Sachlage kann ich nur nochmals bitten, den zweiten Absatz der Commissionsbeschlüsse, dessen Fassung übrigens auch keines⸗ wegs einwandfrei ist, nicht anzunehmen, und es in Bezug auf die Behandlung des Getreides bei dem Vorschlag der verbündeten Regie⸗ rungen zu belassen.
Abg. Freiherr von Pf erklã i Aum̃lt 3 Ire khh en Pfetten (Centr.) erklärte sich gegen die
Vom Abg. Dr. Barth (ofr) ist inzwischen ein Antrag einge— gangen, nach dem die ermäßigten Zollsätze auch auf die Getreide⸗ einfuhr aus nicht meistbegünstigten Laͤndern Anwendung finden sollen, die auf . beruhen, die vor dem 14. Januar abge⸗ schlossen sind, wenn Thatsachen vorliegen, die darthun, daß die Einfuhr vor dem 1. Februar beabsichtigt war.
Abg. Dr. Barth (dfr.) begründet seinen Antrag damit, daß sich namentlich bei den schwimmenden Getreidesendungen das rechtzeitige Eintreffen nicht verbürgen lasse. . seinen Antrag träfen die in der heutigen gn tt e e n, vom Reichskanzler geäußerten Bedenken nicht zu, da die betreffenden Verträge ja bereits abgeschlossen seien; diese schwimmenden Ladungen seien schon Eigenthum von Reichs
angehörigen. Er hoffe, daß dem Zustandekommen des Gesetzes damit keine Schwierigkeiten bereitet werden.
Staatssecretär Freiherr von Maltzahn:
Der Antrag des Herrn Abg. Dr. Barth, welcher auch in Ihrer Commission bereits gestellt war, bezweckt, die ermäßigten Zollsätze ausländischem Getreide zuzuwenden, welches an dem entscheidenden 1. Februar sich noch nicht auf deutschem Boden, geschweige denn in Lägern auf deutschem Boden befindet, sondern erst nach dem 1. Fe⸗ bruar, allerdings für Rechnung von Deutschen, in das Inland ein⸗ geführt werden soll.
; Der Herr Vorredner hat hervorgehoben, daß er dabei wesentlich im Auge gehabt hat die 200 000 hl Weizen, welche auf der Donau bei Turn⸗Severin eingefroren liegen sollen, und die Bestände in Holland. Der Herr Reichskanzler hat Ihnen die Gründe dargelegt, weshalb seiner Meinung nach ein jedes Hinausgehen über die Vor— schläge der verbündeten Regierungen bezüglich der Begünstigung von Getreide zu vermeiden sei. Diese Erwägungen liegen auf dem Ge⸗ biete der Handelspolitik, sie richten sich gegen jede Be⸗ günstigung anderen Getreides, als dasjenige, welches am 1. Februar anf den deutschen Lägern oder in den deutschen Zollausschlüssen bereits vorhanden ist. In der Consequenz der Erklärungen, welche der Herr Reichskanzler heute Morgen gegeben hat, liegt es daher, daß seine Stellungnahme sich auch gegen den
Antrag Dr. Barth richtet. Die Herren werden sich erinnern, daß in
den Ausführungen des Herrn Reichskanzlers der Ausdruck voraus⸗ sichtlich unannehmbar! nur in Bezug auf den ersten Absatz Ihrer Commissionsbeschlüsse gebraucht wurde. Daß dieser Ausdruck sich aber auch gegen den Antrag Barth richten würde, ist nicht nur meine Ueberzeugung, sondern es ist dies in meinem Beisein von dem Herrn
Reichskanzler ausdrücklich selbst bestätigt worden.
Abg. Dr. Buhl (nl) würde am liebsten bei den Commissions⸗ beschlüssen verbleiben; nachdem aber der Reichskanzler sie zum Theil . unannehmbar erklärt habe, müsse man von weiteren Anträgen ab⸗ ehen. Man befinde sich eben in einer Zwangslage.
Abg. Freiherr von Manteuffel (cons) erklärt sich gegen den Antrag Barth. Mit , Anträgen habe man früher häufig
limme Erfahrungen gemacht. ö Abg. 5f nn. legt auf die Annahme des Antrages Barth keinen besonderen Werth. Burch das heute vom Reichskanzler ange⸗ kündigte Geseßz verliere er so wie so seine Bedeutung. ; —ᷣ bg. 1 en⸗Koblenz eng erklärt sich für die Berücksichti⸗ gung der Mühlenindustrie. Es müsse aber auch dabei bestehen bleiben, daß sämmtliches ausländisches Getreide bis zum 30. April zum er⸗ mäßigten Zollsatz eingelassen werde. Werde dieser Commissionsantrag nicht angenommen, so müsse er gegen das ganze Gesetz stimmen.
Abg. von Kleist-Retzow (cons.) spricht sich gegen die Aus— dehnung der Ermäßigung auf die Mühlenindustrie aus, und befür— wortet die einfache ö. me der Regierungsvorlage.
Abg. von Schalscha (Centr. wendet sich gegen den Antrag Barth, der nur auf einige Speculanten Rücksicht nähme, die in letzter Stunde Abschlüsse gemacht hätten. Wolle man die großen Mühlen⸗ besitzer berücksichtigen, so kämen auch die kleinen Müller, dann die Bäcker. Und was für Massen Holz lagerten auf der Weichsel. Er bitte, alle Anträge abzulehnen.
ierauf wird die Besprechung geschlossen. Der Antrag Barth wird abgelehnt. Der Antrag. Dr, Boetticher und Ge⸗ nossen wird angenommen, Damit ist die Tagesordnung er⸗ schöpft. Schluß 196/ Uhr. — Nächste Sitzung Donnerstag 2 Uhr (dritte Lesung des Gesetzes, betreffend Transitlager, Entwurf, betreffend weitere Ausdehnung der Zollermäßigungen, Telegraphengesetz).
Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.
— In einer Wegesache, bei welcher einer Gemeinde bestimmte Arbeiten zur Wegebesserung seitens des Amtsvorstehers aufgegeben waren, hatte diese in dem entstandenen Streitverfahren einen Ritter⸗ gutsbesitzer als den zur Leistung verpflichteten Dritten klagend in Anspruch genommen, und in, der Berufunginstanz war letzterer ver⸗ urtheilt, anzuerkennen, daß die Pflicht zur Instandsetzung und Unter— haltung der Straße ihm obliege. Die erfolgte Revision war — nach dem Erkenntnisse des Vierten Senats des Königlichen QOber⸗ Verwaltungsgerichts vom 20. November 1891 (1 V 1080) — deshalb gerechtfertigt, weil es sich um eine wegepolizeiliche Anordnung zu einer bestimmten Leistung handelt, und auch bei der Inanspruch— nahme des Dritten der ö des Streites sich dann immer nur auf den speziellen Baufall beschränkt. Mit der geschehenen Ver⸗ urtheilung zur Anerkennung der allgemeinen Unterhaltungspflicht geht der Berufungsrichter aber über den , . Gegenstand des Streites weit hinaus und verletzt dadurch die Bestimmungen des 5 79 des Landes-Verwaltungsgesetzes und des Abs. 4 des F. 56 des Zuständig—⸗ keitsgesetzes. — Die Entscheidung über die öffentliche rechtliche Unter⸗ haltungspflicht eines Weges im allgemeinen, kann nur in dem Falle des 6 5 des § 56 des Zuständigkeitsgesetzes ohne Concurrenz der Wegepolizeibehörde unter den Betheiligten allein getroffen werden; eine Verbindung dieser Entscheidung mit der aus Abs. 4 a. 4. O., nur einen speciellen Baufall und eine desfallsige Anordnung der Wege— polizeibehörde betreffenden, ist unzulässig.
— Steht einem Rittergut innerhalb seines Bezirks auf den öffentlichen Wegen die Wegezollgerechtigkeit zu, so ist — nach einem Erkenntnisse des Vierten Senates des Königlichen Ober⸗ Verwaltungsgerichts vom 20. November 1891 (V lI0809) — der Besitzer desselben auf. Grund des F l38 Tit. 15 Theil 11 des Allgemeinen Landrechts, auch zur Unterhaltung dieser Wege, . und ein einseitiger Verzicht oder die thatsächliche Nicht—⸗ ausübung des Heberechts durch den Inhaber kann diesen von seiner dem genannten 5 138 entsprechenden Pflicht nicht befreien.
Statistik und Volkswirthschaft.
Indaliditäts⸗ und Altersversicherung. — Im Kreise Waldenburg beträgt, wie die Schweidnitzer Täg⸗ liche Rundschau. berichtet, die Zahl derjenigen Personen, welche sich im Genuß der Altersrente befinden, gegenwärtig 372.
Wohlfahrtseinrichtunge n. In Zobten a. /B. sind, wie die Schweidnitzer Tägliche Rundschau“ berichtet, drei graue Schwestern aus dem St. Josefstift in Breslau zur Ausübung der ambulanten Krankenpflege eingetroffen.
. Roheisenproduection.
Nach den statistischen Ermittelungen des Vereins deutzscher Eisen, und Stahlindustrielkler belie? sich die Roheisen⸗ production des Deutschen Reichs (einschließlich Luxemburgs) im Monat Dezember 1891 auf 387 918 t; darunter uddelroheisen und Spiegel⸗ eisen 163 409 t, Bessemerroheisen 30 679 6, Thomasroheisen 145 799t und Gießereiroheisen 50 031 t. Die Produetion im Dezember 1890 betrug 3652 560 t, im November 1891 376 279 t. Vom 1. Januar bis 31. Dezember 1891 wurden produeirt 4452 019 t gegen 4563 025 t im gleichen Zeitraum des Vorjahres.
; Wohlthätigkeit. .
Wittenberg, 235. Januar. Das hier kürzlich verstorhene ö Mahlendorf hat, wie die ‚Mgdb. 3. berichtet, ihrer
aterstadt Wittenberg ein Capital, von 120 090 „ zu pöoͤllig freier Verfügung hinterlassen mit der einzigen Finschränkung, daß die Stadt von den Jinsen des Capitals der auch schon betagten Ge ic ft der Verstorbenen eine lebenslängliche Rente von 2400 M jährlich zahle.
Zur Arbeiterbewegung.
Aus Berlin wird der „Rhein. Westf. Ztg.“ geschrieben, daß die katholischen Arbeitervereine einer durch⸗ reifenden Umgestaltung unterzogen werden sollen. Von er Erkenntniß ausgehend, daß die Socialdemokratie wesentlich von der ewerkschaftabewegung getragen werde, und daß namentlich die Fachvereine die Stützpunkte der social⸗ demokratischen Agitation seien, wird beabsichtigt, in den katho⸗ 9j en Arbeitervereinen den ZJachvereins lntercsfen die größte lufmerksamkeit zu widmen; in diesem Zůjammenhange wird die Bildung von Werkgenossenschaften (Fachsectionen) en ie weiter mitgetheilt wird, hat der katholische
rbeiterverein in Aachen bereits sechs solcher Werkgenossen⸗ schaften eingerichtet (Weber, Spinner, Appreteure, Nadler, auarbeiter und Metallarbeiter).
Gestern Abend fand hier in Berlin eine soeialdemokratische Volksversammlung statt, in der die ff der Berechtigung und Be⸗ deutung des Boyęgo ttz zur Verhandlung stand. Folgende von dem uptredner des Abends, dem , , chen Reichs⸗ tags Abgeoedneten Au er beantragte Resolution wurde angenommen: 1) Der Boycott ist für die Arbei terklasse nur unter besonderen Vorauß⸗
bleibt ein verfügbarer Reingewinn von 2913728 „„ glei
setzungen und in beschränktem Umfange ein brauchbares Kampfmittel. 2) Der Boycott darf unter keinen Umstãnden zu einem Mittel der politischen oder er, , , . Vergewaltigung werden zu dem Zwecke, die persönliche Ueberzeugung zu enn oder die Heuchelei zu erzwingen. 3) Der Boycott ist überall da berechtigt, wo es ilt, die auf materielle oder politische Schädigung gerichteten Be⸗ trebungen der Gegner zurückzuweisen, und in besonders gearteten Fällen auch da, wo es sich für die Arbeiterklasse darum handelt, ihre * und politische Lage innerhalb der bürgerlichen Gesellschaft zu verbessern.
33 Arbeiter der Eisenacher Möbelfabrik von Köchnert u. Comp. haben, wie der „Vorwärts; berichtet, die Arbeit ein⸗ gestellt. Als Grund wird die Verlängerung der Arbeitszeit von 11 auf 13 Stunden angegeben.
Aus Reichenberg i. B. wird der „Voss. Ztg. berichtet: In der großen Spinnerei von Mauthner und Oestreicher in Grünwald sind sämmtliche Arbeiter ausständig, weil der bisherige 10procentige Lohnzuschlag nicht mehr bewilligt wurde.
Der „Madb. ö wurde bereits unter dem 25. d. M. aus Madrid telegraphirt, daß in Bilbao, anläßlich des Gruben—⸗ aus standes arge Unruhen stattfanden. Wie W. T. B. weiter meldet, fand in Bilbao am 26. d. M. wieder ein Zusammenstoß zwischen ausständigen Bergleuten und Gendarmerie statt, wobei es zur An⸗ wendung von Waffengewalt kam. Eine Person wurde verwundet, mehrere leichter beschädigt.
Kunst und Wissenschaft.
— An der Humboldt-⸗Akademie wird, da Herr Marquis B. di San Giorgio zwar in entschiedener Besserung, aber für die nächste Zeit noch am Ausgehen behindert ist, auf Wunsch und unter Mitwirkung des genannten Docenten Herr Paul S ersten Stunden der italienischen Grammatik von Freitag, 29. Januar, Abends 7 Uhr, ab übernehmen. Den Cyklus über Litteratura italiana gedenkt Herr B. di San Giorgio binnen kurzem persönlich zu beginnen. .
— Wie die Köln. V3.“ mittheilt., wurden in der Kirche der 3 Benediktiner⸗Abtei von St. Pantaleon in Köln drei Eid h ich bedeutsame Grabstätten entdeckt; der Sarg der Griechin
heophano, Gemahlin des Kaisers Otto 1, die Gebelne des Erz— bischofs Bruno von Köln des Bruders Otto's JL, und die Grabstätte des Abts Hermann von Zütphen.
Handel und Gewerbe.
Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien.
An der Ruhr sind am 26. . M. gestellt 10 191, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen.
In Oberschlesien sind am 25. d. M. gestellt 3789, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen. ö
— In der gestrigen Sitzung des Aufsichtsraths der National⸗ bank für Deutschland in Berlin wurde von der Direction die Bilanz und das Gewinn- und Verlust-⸗-Conto für das Geschäftsjahr 1891 vorgelegt, das einen Bruttogewinn von 3 848 204,58 „S gleich 10,69 0 des Aectiencapitals ergiebt, und sich aus dem Ge⸗ winn auf Wechsel 673977 66, Gewinn auf Zinsen⸗Conto 1367 605 M, Gewinn auf Provisions⸗Conto 1 084 629 S6, Gewinn auf Effecten⸗ und Consortial-Conto 455 442 „M, Gewinn auf Sorten⸗ und Coupons⸗Conto 73 883 ƽ und dem Vortrag aus dem Vorjahre 182 695 6 zusammensetzt. — Nach Abzug der Handlungsunkosten, Steuern, Abschreibungen z. im Gesammtbetrage von 934 476 .
2 0so des Actiencapitals. Der für den 20. Februar einzuberufenden Generalversammlung soll die Vertheilung einer Dividende von 66 0/0 vorgeschlagen und der nach Abzug der Tantiemen und Grati⸗ ficationen sowie Ueberweisung von 25 000 M. an den Beamten⸗ Pensionsfonds verbleibende . von 187 444 Me soll auf neue Rech⸗
nung . werden. — Das Bilanz⸗Conto per 31. Dezember
Wechsel⸗Conto
1897 stellt sich: 1777 467 0
24 319 815 10,
Cassa⸗Conto 5 285 882 M, Sorten ⸗ und Coupons⸗Conto eigene Effecten 3536 396 AM, in Prolongation genommene 15 087 3465 S6. GConsortial-Conto 4 690 177 6, Conto⸗ Corrent⸗Conto, Debitoren, 28 943 370 S, Actiencapital 36 0900 000 , gesetzlicher Reservefonds 5 039 646 46, allgemeiner Reservefonds 1500 000 S, Conto⸗Corrent⸗Reservefonds 1 000 000 ½ς, Beamten⸗ , 136 417 , Accepten⸗Conto 8 983 937 S6, Conto⸗Corrent⸗
onto, Creditoren 26 509 530 S6. Die bilanzmäßigen Reserven der
Gesellschaft beziffern sich derzeit auf rund 7 540 000 M, gleich 20,95 oo des Actiencapitals. .
Zur Valuta-Regulirung in Oesterreich⸗-Ungarn wird dem Wiener „Frdbl.“ aus Budapest mitgetheilt, daß die beiden ,, 6. dahin geeinigt hätten, daß jeder Staat die Gold⸗
eschaffung betreiben blle.
Leipzig, 26. Januar. (W. T. B.) Kamm zug-Termin⸗ bandel. La Plata. Grundmuster B. per Februgr 3,525 A6, per März 3,525 AM, per April 3,55 S, per Mal 3,57 M, per Juni 3,57 M, per Juli 3,573 M, per August 3,60 S, per September 3, 0 S, per Sktober 3,60 S, per Nobember 3, 0 M, per Dezember 3,60 AM Umsatz 75 900 kg. (
London, 26. Januar. (W. T. B.) Zu der heute eröffneten Wollauktion betrug das Totalangebt 311 000 Ballen. . wurden 13 529 Ballen angeboten. Die Auktion war mäßig besucht. Feine Australische, Merino und Grease unverändert, geringe und sroureds L. bis 3 4d: niedriger, Capwolle snowhite 4 d., Grease 1 bis d. niedriger. Die Auktkon schließt am 25. Februar.
An der Küste eine Weizenladung angeboten.
Manche ster, 2.. Januar. (W. T. B.) J12r Water Taylor 55, 30r Water Taylor 7, 20r Water , 63, 30r Water Clayton ?, z2ꝰr Mock Brooke 71. 40r Mayoll 73, 40r Medio Wilkinson 8e, 32r Warpcops Lees 66. 36r Warpcops Rowland 73, 40r Double Weston 83, 60r Double courante Qualität 113, 32 116 yards 1630 16 grey Printers aus 32r / Hr 150. Ruhig.
Amsterdam, 23. Januar. (W. T. B.) Die, heute von der Niederländischen Handelsgesellschaft abgehaltene Augtion über 25 634 Ballen R und 282 Kisten und 136 Ballen Padang⸗ Kaffee ist wie * gt abgelaufen. Es wurden angeboten; 136 Ballen und 282 Kisten Java Padang W. J. B. Taxe 663 à 69 Cent, Ab⸗ lauf 644 à 7243 Cent. 1865 B. do. do., Taxe 51 , Ablauf 55. Hoo0 B. Java Preanger, Taxe 56 à 57, Ablauf 58 à 584. 2923 B. do. Probolingo, Taxe h3z, Ablauf 564 X 57. 3479 B. do. Solo, Taxe 52 X 53s. Ablauf zt a 564. 6897 B. do. Pasoeroean, 36 52 A 534, Ablauf 54d à 564. 2297 B. do. grünlich, Taxe 53, Ablauf 5ht à 57. 1993 B. do. blaß grünlich, Taxe 51 à 533, Ablauf 544 zs 6. 177 V. do. Madioen, Taxe 435 * 5l, Ablauf 434 3 ba3. 368 B. d. Liberia, Taxe 49 à 53. Ablauf 50. ä hö. 198 B. do. Ordingir u. Triage. 117 B. do. B. S. und Diyerse.
RNew⸗York, 26. Januar. (W. T. B.) Die Börse schloß nach allgemein steigender ö . lustloß aber fest. Der Umsatz der Actien betrug 416 599 Stück. Der Silbervorrath wird auf 3 200 0090 Unzen geschätzt. Die Silberverkäufe betrugen 50 000 Unzen.
Weizen-Verschiffungen der letzten Woche von den atlantischen Häfen der Vereinigten taaten nach Groß⸗ britannien 95 000, do. nach Frankreich 199 009, do. nach anderen e. des Continents 106 000, do. von Californien und Oregon nach
roßbritannien 114000, do. nach anderen Häfen des Continents . Orts.
Der Werth . betrug 8 432 540 Doll. gegen 1016
orwoche.
der in der vergangenen Woche ausgeführten . 903 . in der
chettler die
Zweite Beilage
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
M 23.
Berlin, Mittwoch, den 27. Januar
1892.
Königreich Preußen.
Bekanntmachung,
betreffend das Stagts-Anlehen der vormals Freien Stadt Frankfurt a. M. von 8 500 000 Fl. d. d. 9. April 1839.
Bei der am 9. d. M. stattgefundenen 51. Verloosung des 35 0o igen Staats⸗-Anlehens der vormals Freien Stadt Frankfurt a. M. vom 9. April 1839 wurden für die zur Lapitaltilgung in 1892/93 vorgesehene Summe die nachverzeichneten Obligationen gezogen:
I) zur Rückzahlung auf den 1. April 1892.
24 Stück Litt. B. A 1000 Fl. — 1714 1½ 6 29 3 Nr. 100 122 167 176 177 217 299 301 498 522 526 638 651 669 683 707 807 907 911 926 9566 998 1007 1098 — 41 142 M 96 4.
23 Stück Litt. B. à 500 Fl. — S857 4Æ 14 3 Nr. 1104 1148 1158 1180 1183 1194 1216 1335 1393 1406 1424 1526 1631 1724 1738 1745 1763 1781 1801 1860 1937 2059 2100 — 19714 ½ 22 3.
21 Stück Litt. B. à 300 Fl. — 514 AM 29 3 Nr. 2196 2230 2232 2274 2279 2295 2363 2382 2436 2510 2524 2542 2579 2588 2605 2668 2746 2948 2983 3001 3017 — 10 800 A6 99 4.
20 Stück Litt. B. à 150 Fl. — 257 M 14 43 Nr. 3126 3151 3172 3206 3223 3261 3362 3434 3455 3554 3570 3607 3624 3696 3792 3899 3959 4035 4076 4097 — 5142 M 80 .
20 Stück Litt. B. à 100 Fl. — 171 S 43 5 Nr. 4111 4126 4254 4271 4323 4361 4391 4409 4537 4543 4556 4569 4581 4617 4653 4671 4673 4706 4761 4822 — 3428 A 60 4.
108 Stück über — 80 228 M 67 3. 2) zur Rückzahlung auf den 1. Juli 1892.
24 Stück Litt. G. A 1000 El — 1714 S 29 3 Nr. 30 96 115 219 230 233 267 274 353 470 473 502 535 543 645 728 826 S835 890 897 915 1060 1063 10971 — 41142 A 96 4.
23 Stück Titt. G. A 500 Fl. — 857 6 14 3 Nr. 1245 1250 1357 1377 1378 1385 1408 14534 18572 1579 1619 1623 1640 1695 1696 1756 1794 1799 1819 1887 1889 1890 1973 — 19714 22 . 21 Stück Litt. C. A 300 Fl. — 514 M16 29 3 Nr. 2186 2211 2216 2223 2266 2312 2355 2360 2367 2495 2507 2534 2541 2545 26577 2578 2778 2806 2817 2914 3004 — 10 800 Me 09 4.
21 Stück Litt. C. à 150 Fl. — 257 6 14 43 Nr. 3165 3171 3178 3206 3209 3245 3334 3440 3492 3605 3671 3707 3748 3835 3839 3848 3889 3890 3907 3949 3977 — 399 M 94 5.
20 Stück Litt. C. à 100 Fl. — 171 9906. 43 8 Nr. 4103 4135 4156 4200 4210 4234 4256 4268 4306 4370 4395 4396 4513 4615
A648 4716 4743 4761 4829 4847 — 3428 6 60 .
109 Stück über — 80 485 M. 81 4.
3) zur Rückzahlung auf den 1. Oktober 1892.
24 Stück Litt. D. à 1000 Fl. — 1714 S 29 5 Nr. 4 102 146 207 208 267 350 424 492 546 655 683 706 731 810 814 821 828 890 916 964 969 1018 1077 — 39 428 M 67 4.
23 Stück Litt. D. à 500 Fl. — 8657 AM 14 43 Nr. 1140 1167 1189 1324 1330 1400 1408 1419 1439 16584 1610 1641 1686 1709 1714 1729 1731 1845 1848 1963 1987 2006 2009 — 19714 S 22 49.
21 Stück itt. D. à 300 Fl. — 514 M 29 8 Nr. 2106 2131 2137 2180 2215 2232 2370 2391 2396 2418 2470 2474 2521 2531 2553 2582 2629 2668 2787 2831 3023 — 10 800 SC O09 4.
21 Stück Litt. D. à 150 Fl. — 257 M 14 3 Nr. 3167 3249 3281 3346 3369 3381 3427 3449 3510 3536 3544 3674 3711 3713 3745 3817 3893 3894 3974 3998 4070 — 5399 S 94 5.
20 Stück TLitt. D. à 100 Fl. — 171 4M 43 3 Nr. 4130 4143 4149 4157 4177 4178 4205 4250 4352 4339 4505 4581 4658 4661 4671 4726 4739 4793 4828 4835 — 3428 M6 60 43.
109 Stück über — 80 485 6 81 4. 4 Zur Rückzahlung auf den 1. Januar 1893.
24 Stück Litt. A. à 1000 Fl. — 1714 A 29 3 Nr. 59 63 76 86 111 140 147 179 182 276 365 499 538 592 612 615 651 697 705 857 963 988 1013 10643 — 41 142 99 96 5.
23 Stück itt. A. à 500 Fl. — S57 A4 14 3 Nr. 1113 1128 1180 1230 1241 1260 1360 13581 1396 1447 1459 1464 1590 1592 1615 1629 1737 1748 1751 1889 1891 1898 1905 — 19714 41.
22 4.
* Stück Litt. A. à 300 Fl. — H1I4 AM 29 5 Nr. 2127 2134 2141 2221 2267 2296 2307 2355 2378 2450 2513 2535 2665 2682 2821 2847 2903 2919 2920 29635 3019 — 10 8090 MM 99 .
21 Stück Litt. X. A 150 Fl. — 267 d 14 3 Nr. 3142 3215
3247 3277 3310 3335 3427 3472 3473 3481 3494 3552 3764 3791
3812 3891 3932 3962 4010 4015 4046 — 5399 46 94 4.
20 Stück Titt. A. à 100 Fl. — 171 4A. 43 3 Nr. 4192 4204 42710 4239 4248 4257 4313 4351 4333 4350 4378 4388 4419 4423 4441 4519 4575 4578 4627 4745 — 3428 MSH 60 .
109 Stück über — 80 485 AM 81 . Hierzu: 109 Stück Litt. D. über. 19 . ö 106 , ö S0 228 M 67 3 455 Stück über 321 686 S 16 3
Die Inhaber dieser Obligationen werden hiervon mit dem Be⸗ merken benachrichtigt, e die Capitalbeträge, deren Verzinsung nur bis zum betreffenden Rückjahlungtermine erfolgt, bei folgenden Stellen erhoben werden können: bei der Königlichen ,,,, in irn furt a. M, bei der Königlichen Staatsschulden⸗
ilgungskasse in Berlin und bei jeder Königlichen Regie rungs⸗Hauptkagsse.
Die Auszahlung erfolgt bei pos. 1, 2. 3 gegen Rückgabe der Abligationen mit dem Jinsscheine Reihe IL Nr. 3 und Zinsschein- Anweifung, hei pos. 4 gegen Rückgabe der Obligationen mit der Zinsschein⸗Anweisung.
Der Geldbetrag der unentgeltlich zurückzugebenden, aber fehlenden Zinsscheine wird am Capitalbetrag der Obligationen zurückbehalten.
Soll die Einlösung von dergleichen Obligationen weder bei der Königlichen Kreiskasse in , . a. M., noch bei der Königlichen e r e ene se in Wiesbaden, sondern bei einer der anderen Kassen bewirkt werden, so sind die betreffenden Qbligationen einige 56 vor der Auszahlung durch die Kasse an den Unterzeichneten zur
rüfung einzusenden.
Zurückstehen noch aus der
42. Verloosung Litt. B. 4025.
45. Verloosung Litt. B. 146 2667 4337, Litt. D. 4180, Litt. A. 3867 4259 4501 4747.
46. . Litt. G. 3249 3699, Litt. A. 2464 4364.
47. Verloofung Litt. B. 2335 2826 4179 43092 4377, Litt. G. 475 4671, Litt. B. 749 1291 1586 2928 4217 4677, Litt. A. 1672 24671 4127 4356.
48. Verloosung Iitt. B. 3725 3933 4620, Titt. G. 3594 4407 47I5, Litt. D. 825 3991 4034, Litt. A. 736 1245 1379 1782 3318 3608 4720. .
A8. Verloosung Litt. B. 3803 3849 3923 4240 4462 4518 1561, Litt,. C. 257? 2881 3224 3955 4096 4182 45304 4452 4633, Litt. D. 251 1356 1758 2525 39602 4249 4328, Litt. A. 1105 1163 1554 1969 3174 3586 3703 3739 4633 4844.
50. Verloosung Litt. B. 417 2466 2601 2631 3235 3403 3727,
80 485 A 81 43 S0 485 M 81 3
itt. CG. 550 1ä1853 2670 2969 3420 3629 3653 4090 4291 4676.
4723 4762, Litt. D. 730 1061 1143 1547 1661 2060 2104 2344 2354 2398 2641 3133 3543 4071 4374, Litt A. 2 17 274 367 507 519 616 794 880 996 1122 1252 1279 1309 1549 1719 1734 1942 1996 2076 2210 2286 2352 2649 2655 2896 2957 3005 3101 3374 3381 3525 3743 3856 4202 4280 4335 4363 4523 4672 4690 4800 4822. Wiesbaden, den 16. Januar 1892. Der Regierungs⸗Präsident. In Vertretung: de la Croix.
Per sonalver änderungen.
Königlich Preußische Armee.
Offiziere, Portepee-Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aetiven Heere. Berlin, 16. Januar. v. d. Becke⸗Klüchtzner, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Markgraf Ludwig Wilhelm (3. Bad.) Nr. 111, in das Inf. Regt. Nr. 135 versetzt.
Berlin, 23. Januar? v. Funcke, Rittm. aggreg. dem 1. Garde⸗ Ulan. Regt, unter Entbindung von dem Kommando zur Ye e n, bei dem Auswärtigen Amte, als Militair⸗Attachs zur Botschaft in Madrid und gleichzeitig auch als solcher zur Gesandtschaft in Lissabon kommandirt. Graf v. Platen zu Hallermund, Sec. Lt. à la suite des Regts. der Gardes du Corps, unter Verleihung eines vom 22. Mai v. J. datirten Patents seiner Charge, in das Regt. einrangirt.
Berlin, 24. Januar. Seine Majestät der König von Württemberg legt die . des Leib⸗Garde⸗Hus. Regts. auch ferner an und ist in den Listen des Regts. weiter zu führen. Seine Majestät der König von Württemberg zum Chef des Cür. Regts. Herzog důc ich Eugen von Württemberg (West⸗ preuß.) Nr. 5 ernannt.
chieds bewilligungen. Im activen Heere. Berlin, 23. Januar. v. Lettow⸗-Vorbeck, Gen. Lt. von der Armee, in Genehmigung seines ,, mit Pension zur Disp. gestellt. Graf Hue de Grais, Oberst von der Armee, mit Pension und der Uniform des 2. Garde⸗Ulan. Regts. der Abschied bewilligt.
Nachweisung der beim Sanitäts-Corps im Monat Dezember 1891 eingetretenen Veränderungen. Durch Verfügung des General⸗Stabsarztes der Armee. 1. De⸗ zember. Lincke, einjährig⸗freiwilliger Arzt vom 4. Thüring. Inf. Regt. Vr. 72, zum Unterarzt ernannt und mit Wahrnehmung einer bei diesem Truppentheil offenen Assist. Arztstelle beauftragt.
3. Dezember. Holtzhausen, Unterarzt vom Gren. Regt. König — 5 III. (1. Ostpreuß.) Nr. 1, zum 5. Westfäl. Inf. Regt. Nr. 53 versetzt.
1I. Dezember. Dr. Tobold, einjährig⸗freiwilliger Arzt vom 2. Garde⸗Ulan. Regt., unter gleichzeitiger Versetzung zum Inf. Regt. von Goeben (2. Rhein) Nr. 28, zum Unterarzt ernannt,
16. Dezem ber. Dr. Rei schauer, Unterarzt vom 5. Thüring. Inf. Regt. Nr. 94 (Großherzog von Sachsen) — Beide mit Wahr⸗ nehmung je einer bei den betreffenden Truppentheilen offenen Assist. Arztstelle beauftragt.
23. Dezember. Dr. Hinze, Unterarzt vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 35, zum Niederschles. Fuß⸗Art. Regt. Nr. 5 versetzt.
Königlich Bayerische Armee.
Offiziere, Portepee-Fähnriche ꝛe. Ernennungen, Be⸗ förderungen und Versetzungen. Im activen Heere. 14. Januar. Robitzsch, Unteroff. des 8. Inf. Regts. vacant ö zum Port. Fähnr. in diesem Truppentheil befördert. Herr, Vice⸗Wachtm. der Re, dienstthnend im 2. Feld⸗Art. Regt. Horn, zum Port, Fähnr. in diesem Truppentheil ernannt.
Im Beurlaubtenstande. 22. Januar. Frhr. v. Vequel⸗ Westernach, Pr. Lt. in der Res. des 3. Chev. Regts, vacant Herzog Maximilian, zum Rittm,, Leiwesmeier, Sec. Lt. in der Res. des 10. Inf. . Prinz Ludwig, Vester, Sec. Lt. in der Res. des 13. Inf. Regts. Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, . See, Lt. in der Res. des 16. 39. Regts. König Albert von
achsen, Schöpping, See. Lt. in der Res. des 1, Feld⸗-Art. Regts. Prinz⸗Regent Luitpold, Methsreder, ohr (Nürnberg), See. Lts. in der Landw. Inf. 1. Aufgebots, Bartel (Zweibrücken), Sec. Lt. in der Landw. Inf. 2. Aufgebots, — zu Pr. Lis.; die Vice⸗
eldwebel bezw. Vice⸗Wachtmeister der Reserve: Roppenecker
Wasserburg) im Inf. Leib⸗Regt, Werthmüller (. K Ertl (Wasserburgs im 1. Inf. Regt. König. Mahla, Ede mann (l. München) im 2. Infanterie Regiment Kronprinz, Rupprecht, Stöͤck 8 n,. (. München) im 3. Inf. Regt. Prinz Kerl von Baycru, erbel, Winkler (Bamberg) im 5. Inf. Regt. Großherzog von Hessen. Denkler (Hof) im z. Inf. Regt. Kaiser Wilhelm König von Hreußen, Appelmann J im 10. Inf. Regt. Prinz Ludwig, Meyer ,,,
rell (L. München) im I1. Inf. Regt, von der Tann, acker⸗ bauer (Vilshofen), Heggenreiner (Weilheim im 13. Inf. Regt. Kaiser Franz Joseph von Desterreich, Frhr. von Malsen . Mün⸗ chen) im 2. Schweren Reiter-⸗Regt. vacant Kronprinz Erzherzog Rudolph von Oesterreich, Ritter und Edler v. Maffei (II. Munchen) im 1. Ulan. Regt. Kaiser Wilhelm II. König, von Preußen, Buz (Augsburg) im 2. Chev. Regt. Taxis, Spindler (J. München) im J. Feld⸗Art. Regt. Prinz im 3. Feld⸗Art. Regt. 3 Mutter, CGolka ; Port. Fähnr. der Res. im 2. Inf. Regt. Kronprinz, — zu der Res., — befördert.
Abschiedsbewilligungen. Im actjven Heere. 14. Ja— nuar. Fisch er, Hauptm. und Comp. Chef im 9. Inf. Regt. Wrede, unter Verleihung des Charakters als Major, mit Pension n . der Erlaubniß zum Tragen der Uniform der Abschied
ewilligt. .
18. Januar Phildius, Hauptm. und Comp. hf im 17. Inf. Regt. Orff, unter Verleihung des Charakters als Major, v. Fab ris, Hauptm. z. D.,, » mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform der Abschied bewilligt.
Im Beurlaubtenstande. 22. Ig nu ar. v. Olden⸗ bourg, Rittm. von der Res. des 1. Schweren Reiter⸗ Regts. Prinz Carl von Bayern, unter Ertheilnng der Erlaubniß zum Tragen der ln ferm Männer Gaiserslautern), 53 tm. von den Landw. Jägern 2 Aufgebots, Mantel (Vilshofen), Fahr eiß Gissingen), Sec. Lts. von der Landw. Inf. 2. Aufgeb., — der Abschied bewilligt.
Im Sanitäts-⸗Corps. 14. Fanuar. Dr. Rot h amm er, Unterarzt vom 7. Inf. Regt. Prinz Leopold, zum Assist. Arzt 2. Kl. in diesem Truppentheil ö. ;
39. Jan nr. Ir. Blank, Untergrzt vom 7. 36. Regt. Prin Leopold, zum Assist. Arzt 2. Kl. in diesem Truppentheil befördert. Pr. Richrath (Kaiserslautern, Stabsarzt von der Landw. 1. Auf⸗ gebots, der Abschied bewilligt,.
Beamte der Militär⸗Verwaltung. .
20. Januar. Waldmann, Controleur vom Proviantamt Germersheim, zum Proviantamtt⸗Rendanten, in Fürth, Krämer, . spir. vom Proviantamt München, zum Assistenten eim Proviantamt Ingolstadt, — ernannt. Su pgu th, Assist. vom . Ingolstadt, zum Controleur beim Propiantamt Germers⸗
eim befördert.
2
rinz⸗Regent Luitpold . (Augsbur owitz . ec. ts.
22. Januar. Schwarzmann (Aschaffenburg), Ober⸗Apotheker
von der Landw. 2. Aufgebots, der Abschied bewilligt. Kaiserliche Marine.
Offiziere, ꝛc. Ernennungen, Beförderungen und Ver⸗ setzungen. Berlin, 18. Januar. Frhr. v. Hollen, Contre⸗ Admiral, von der Stellung als Director des Marine⸗Departements des Reichs⸗Marineamts entbunden.
Kiel, 20. Januar. Koe ster, Contre⸗Admiral, unter Ent⸗ bindung von der Stellung als Chef des Uebungs eschwaders, zum Director des Marine⸗Departements des Reichs⸗Marineamts, Karcher, Contre⸗Admiral, unter Entbindun von der Stellung als Chef des Stabes des Ober-Commandos der Marine, zum Chef des Uebungsgeschwaders, Tirpitz, Capitän zur See, unter Entbindung von der Stellung als Chef des Stabes des Commandos der Marine⸗Station der Ostsee, zum Chef des Stabes des Ober⸗Commandos der Marine, — ernannt. Prinz Heinrich von Preußen Königliche Hoheit, Capitän zur See, von dem Com- mando der 1. Matrosen⸗Div. entbunden und bis auf weiteres zur Dienstleistung beim Reichs-Marineamt commandirt. Frhr. v. Maltzahn, Capitän zur See, zum Commandeur der 1. Matrosen⸗ Div. ernannt. .
Kiel, an Bord S. M. Transportdampfer Pelikan“ 20. Januar. v. Diederichs, Capitän zur See, Ober⸗Werftdirector der Werft zu Kiel, Oldekop, Capitän zur See, Commandant S. M. Panzer⸗ schiffes ‚Deutschland“, unter Entbindung von dieser Stellung, — zu
Contre⸗Admiralen befördert. Kiel, an Bord S. M. Trans⸗
Abschiedsbewilligungen. portdampfer „Pelikan !, 20. ö Frhr. v. K Contre⸗
Admiral, mit der gesetzlichen Pension zur Disp. gestellt.
Haus der Abgeordneten. 6. Sitzung vom Dienstag, 26. Januar.
Der Sitzung wohnt der Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Graf von li hei;
Eingegangen sind der Bericht über die Bauausfüh⸗ rungen der Eisenbahn⸗Verwaltung während des Zeit⸗ raums vom 1. Oktober 1890 bis dahin 1891 sowie die Ueber⸗ sicht der von der Staatsregierung gefaßten Ent⸗ schließungen auf Anträge und Resolutionen des Hauses der Ab geordneten aus der Session von 1899,91.
Auf der Tagesordnung steht die Fortsetzung der ersten Berathung des .
Abg. Dauzenberg. (Centr.): Als Aufgabe der Volksschule werde in dem Entwurf die religiöfe, sittliche und vaterländische Er⸗ ziehung der Kinder hingestellt. Um die religiöse Erziehung zu sichern, sei die Mitwirkung der Kirche erforderlich. Allerdings erbringe der Lehrer durch Bestehen der Prüfung beim Verlassen des Seminars den Nachweis, daß er hic st nunc wissenschaftlich befähigt sei, den Religionsunterricht zu ertheilen. Aber, daß dies auch stets in Zukunft der Fall sei, das müsse Gegenstand der sorgfältigen Ueber⸗ wachung seitens der . Behörden sein. Nach der Vorlage solle der Geistliche die Lehrer mit Weisungen versehen können. Was bedeute das? Seien diese Weisungen für den Lehrer unbedingt bindend? Was die Vorlage besonders ziere, sei das Capitel über die Unter⸗ . es werde allerdings nur wenig gewährt, aber was gewährt werde, sei besser als der jetzige Zustand. Diesen Bestim⸗ mungen sollten vor allem die Liberalen ihre Zustimmung geben. Aber der Abg. Enneccerus habe gerade diese Vorschriften als die ge⸗ fährlichsten bezeichnet. Wer leide denn unter der Unterrichtsfreiheit? Wenn die Katholiken sich freie Schulen gründeten, so könnten ja die Liberalen dasselbe thun, dann hätten sie in r nicht um die Kirche zu kümmern. (3Zustimmung im Centrum.) enn die Schule wahr⸗ hafte Gottesfurcht und Vaterlandsliebe lehren werde, so werde das zum Wohle des Vaterlandes gereichen. Das Ministerium aber, welches die Vorlage in die Wege gleitet habe, habe sich um das Vaterland wohlverdient gemacht. (Beifall im ö
Abg. Richter (dfr: Die ganze Discussion habe ihn darin bestärkt, daß das Haus eine der wichtigsten und schwierigsten Fragen behandele, welche . Kreise der Bevölkerung interessire. Es scheine ihm unnatürlich, diesen Gesetzentwurf auf Wochen und Monate in einer Commission verschwinden zu lassen, aus der nur mehr oder weniger genaue Berichte an die Oeffentlichkeit dringen würden. Seiner Ansicht nach würde es ö. sein, die grundlegenden ö des Entwurfs, die ersten 18 Paragraphen, ferner die Bestimmungen über den Privatunterricht und die Schulbehörde weiter im Plenum zu verhandeln, wie das bisher bei größeren . Gesetzen stets gehalten worden sei. Zur Sache . sei es bezeichnend, daß der Cultus⸗Minister die Hauptstärke seiner Verthei⸗ digung weniger aus dem Inhalte der Vorlage ent⸗ nehme, als in erster Reihe aus zwei formalen Gesichts⸗ punkten. Er sage und wiederhele in jeder seiner Reden: der Ent⸗ wurf entspreche genau der e fn er sei die Ausführung der Ver⸗ fassungsurkunde, und der Inhalt stes nichts dar als eine Codi⸗ fication des bestehenden Rechts, der bestehenden Verwaltungspraxis. Gerade in denjenigen Bestimmungen, die das Haus hier vornehmlich trennten und die Gemüther erregten, befinde sich dieser Entwurf in schreiendem Widerspruch mit dem geltenden Recht. (Oho! im Centrum) Zuerst 36 eine Bemerkung über das Verhältniß des Entwurftz zur Verfassung. Der Gultus⸗Minister habe gesagt: der Entwurf sei die loyale gewissenhafte Ausführung ,,, , und habe af. fordert, einen Widerspruch des Entwurfs mit der Verfassung nachzuweisen. Der Cultus⸗Minister wurde besser gethan haben, diese Aufforderung an seine eigene Adresse zu richten. Der Widerspruch mit der . liege schon in dem Rahmen selbst, den sich der . tecke. Werde er denn das ganze Unterrichtswesen regeln? Sei denn das das ganze Unterrichtswesen? Gehörten denn bloß die Volksschulen und die Semingrien, nicht auch die höheren Lehranstalten und die Uni— versitäten dazu? Alle seine Vorgänger hätten die k nicht anders ausgelegt, als daß das Unterrichtsgesetz im Sinne der 7 auch diese Anstalten umfassen müsse. Dieser Gesetzent⸗ wurf regele nicht einmal das Volksschulwesen vollständig, er lasse daneben das schon bestehende Gesetz über das Schulaufsichtswesen bestehen. Im vorigen Jahre habe die Centrumspartei diese seine Ansicht auf das entschiedenste betont; und wenn die Centrumepartei es mit der K so ernst meine, so habe sie die Ver⸗ licht ein Gesetz einzubringen, das zum mindesten den
rt. 29 der Verfassung aufhebe. Man habe wohl gehört, daß über Zweckmäßigkeitsfragen zwischen Jahr und Ta sich die Meinungen änderten, aber in ö. Rechts⸗ und Verfassungs⸗ fragen 3 man doch nicht das schwarz nennen, was man vor einem Jahre weiß genannt habe. Deshalb müsse auch die Centrumspartei Tie damalige Ansicht des Abg. Windthorst auch heute noch theilen. Es werde nun eingewendet p es im sten Grade ungewöhnlich k daß , , . von der Regierung ausgingen. Int
aufe der Zeit seien einundzwanzig Artikel der Verfgssung abgeändert worden, und zwar zumeist aus der Initiative der Regierung heraus. Einen Antrag auf Abänderung der Verfassung zu stellen, entspreche der Verfassung durchaus, denn das sei in der Verfassung selbst vor⸗
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