1892 / 24 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 28 Jan 1892 18:00:01 GMT) scan diff

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6 n Höio Er ste Beilage leichfalls confessionell sein müßten, nicht für socialdemokratische Der, Begriff des Wezkverdingungs vertrages im Sinne! DDie St hemgskirche zu Straßburg i Els. ist, wie ö z Rn tal j j ö. e mißbraucht würden. Dagegen dürften den Polen 6 e , eln en , , . . i . z e, 1 . e. 3 zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger. .

ine. übermäßigen Congessionen gemacht werden, die das 26. November 1891, . nothwendig, daß ein neues welches das Capitel des St. Thomasstiftes zum In nh an Martin

eutschthum in den polnischen Landestheilen gefährden könnten. : 1 ng en M S1 ; zum ö Deutschth polnis h 9 Product, eine besondere neue körperliche Sache hergestellt wird; i. 6 anläßlich der Feier seines 409 jährigen Geburtstages am M 24. Berlin, Donnerstag, den 28. Januar 11892.

Redner wünschte lief lich daß dieses Gesetz erst in Kraft Ene Werkverdingung liegt vielmehr uberall da vor, wo dem Werk November v. J. errichten ließ, vollendet worden. Es befindet trete, wenn die jetzige Ue erlastun der unteren Verwaltungs⸗ meister die , , eines bestimmten Er f olges vermittels sich an der südlichen Wand zwischen Chor und Transept und ist, —— —— —— behörden mit den neuen Reformgesetzen überwunden sei, daß seiner Arbeits. oder ,, im Ganzen, übertragen ist. „Ob nach einem kunstvollen Entwurf des Architekten des St. Thomas es aber in dieser Session noch u Stande komme. bei der Uebertragung eine bestimmte Vergütung für das stifts Herrn Salomon, im Stil des 15. Jahrhunderts angefertigt. Entwurf eines Checkgesetzes. Anweisungen handelnden Artikel 391, 303 bis 305 des Handelsgesetz⸗ Person eintretende Ereignisse (Tod, Geschãftsunfähigkeit) thunlichst Abg. Dr. von Jazdzewski (Pole) legte die Forderungen ganze Werk festgesetzt ist oder nicht, ob die zur e, ,, Sehr gut nimmt sich das Medaillonbild des Reformators von weißem Die Begründung zu dem vom Reichskanzler dem Bundes- bäuchs decken sich nicht mit dem Wefen des Checks und nähern sich entzogen wird. Aus ensllben Gründen ist es folgerichtig, dem j ; ü , des Erfolges zu bearbeitenden Gegenstände von dem Besteller oder Marmor in der Mitte des aus röthlichem Vogefensandstein herge⸗ . ie Beg 83 gler diesem nur insoweit, als fie für von Kaufleuten ausgestellte Anweisungen nehmer dafür, da thatsächlich in den 2. der polnischen Fraction gegenüber der Vorlage dar und be zu 1. zgeser l l 6 Theck⸗ si als sie f f gest sung Checkneh für, daß er thatsächlich in d itz der Geld j dine sschen ichts. von dem Werkmeister angeschafft werden, ob dem Besteller in größerem stellten etwa 4 m hohen Monuments aus. Die einfache Inschrift rath zur Beschlußnahme vorge egten Entwurf eines Check⸗ die Uebertragbarkeit durch Indossament anerkennen. Für die summe gelangt jede im Rahmen unseres JRechtssyftems erreich tonte besonders die Nothwendigkeit der polnischen Unterrichts⸗ , . ; . . . 2 ; , l Rr. X d] Bl heilt 9 J ꝰrkem umme gt, J vstems erre pen vonn Landestheilen, sonst feien die Polen er geringeren Umfange eine . auf die Art der Aus. lautet: Martin Butzer, dem elsässischen Reformator, bel der vierten esetzes, dessen Wortlaut wir in Nr. 22 d. Bl. mitge heilt Hauptftagen bes Checkverkehrs ' dll Erferderniß eines Guthabens, bare Sicherheit uu gewähren und fo den Unterschied zwischen fofortiger sprache in den po nischen andestheilen, son ; führung des Werkes eingeräumt wird, alle diese Fragen sind für Säcularfeier seiner Geburt von dem GCapitel zu St. Thomas ge⸗ aben, lautet in ihrem allgemeinen Theil im wesentlichen Fie Fölaen unberechtigter Ausstellung von Checks, die Zuläffigkeit von Baarzählung und Jahlung mittels Eheds thunlichst urn klrdten u auf die Gründung polnischer Privatschulen angewiesen f ö . ! . 3 i,. g lahlung and Ighlung, . elt hunlichst zin ö aul R fn g . e . Vor hurf . Ab die rec tliche Charakterisirung des Vertrages als erkverdingung widmet 1891. wie folgt: ö J . Inhaberchecks, die Präsentationsfrist, den er des Inhabers 6. en nn. Zu diesem Zweck ist dem Checkinhaber ein directes Klage⸗ ; g. Dr. Porsch (CCentr.) wies de h 99. ohne Bedeutung, sofern auf Grund der conereten Umstände fest⸗ Verdi im Ausland Die Entpickelung des Zahlungswesens hat mit der . Aussteller und Indossanten fehlt es gänzlich an reichsgefetzlichen recht gegen den Bezogenen in demfelben Umfange eingeräumt, in Richter zurück, daß das Centrum mit der Annahme des Ge— n it wird, daß der . ugch dem Willen der Contrahenten erdingungen im Auslande. nahme des Verkehrs in allen Culturländern, dahin geführt, Vorschriften. Auch der Entwurf eines deutschen bürgerlichen Gesez; welchem der letztere dem Aussteller nach dem zwischen ihnen obwalten⸗ setzes verfassungswidrig handle, weil es nicht das gesammte nicht bloß die Dienstleistung selbst, sondern den durch die Dienst. Niederlande. daß ein großer Theil aller Zahlungen nicht in baarem buchs giebt in den 606 bis. 513 nur über Anweisungen im allge⸗ den Rechtsverhältniß zur Einlöfung des Checks verpflichtet ist. Die Unterrichtswesen regele. Herr Richter bezeichne selbst, einzelne leistung zu hewirkenden Erfolg zum Gegenstand haben sollte. 2. Februar, Vormittags 11 Uhr. Pe Vice-admiraal. directeur Gelde (Metallgeld, Papiergeld) oder in Banknoten, sondern meinen einige, auf den Check größentheils unanwendbare Vorschriften. Einlöfungspflicht des Bezogenen hat zur Voraussetzung einen zwischen Bestimmungen der Verfassung als veraltet. Die Vorlage ent⸗ Ferner hat das. Reichsgericht durch dasselbe Urtheil aus- en Commandent der Häarine zu Amsterdam. Lieferung von ver— in Anweisungen, auf, ein Bankhaus, geleistet, wird, bei Die particularrechtlichen Rornien, die aus analoger Anwendung der ihm und dem ECheckaussteller bestehenden Checkvertrag,, kraft dessen spreche durchaus nicht allen Wünschen des Centrums, wie die gesprochen, daß der Besteller, wenn er von seinem Rücktritts⸗ schiedenem Tauwerk in 11 Abtheilungen. dem der Zahlende die für seine Zahlungsgeschäfte erforder! Bestuͤnmungen über Anweisungen, . oder Cessionen dem letzteren das Recht eingeräumt ist, über sein Guthaben bei ersterem verlogene Presse dem Volk einrede. Ueber die Stellung des recht, dom Vertrag wegen Untüchtigkeit des Werks Gebrauch macht, Auskunft und Bedingungen an Srt und Stelle. lichen Geldmittel, bereitgestellt hat. Hat duch der Zahlungs. etwa. abgeleitet werden könnten, Und lückenhaft, streitig mittels Checks zu verfügen. Vor allem aber erscheint es gerechtfertigt, 9 8 Jahllel in Berlin habe die Freisinnige Zeitung / nichtsdestoweniger ,,, beanspruchen darf, sofern die empfänger die gleiche Einrichtung bei demselben Bankhause getroffen, und vielfach von einander abweichend. Durch befondere Verein; kan Check bei aller sonstigen Verschiedenheit von dem Wechsel diesem Propstes Jahnel in Berlin 28 vertragswidrige Beschaffenheit des Werks durch das Versehen des fo genügt eine einfache Umschreibung von dem Conto des Zahlungs . wie sie in den . der dn, ,. der Abrech⸗ darin gleichzustellen, daß die Haftung des Ausstellers und der In—

gänzlich unwahre. Mittheilungen gemacht. Auch die Werkmeisters verschuldet ist. Zwar läßt der 8 947 1, 11 des ; isters auf das des Empfängers (Giroverkehr im engeren Sinne). nungsstellen und in den diesen nachgebildeten Kegulativen anderer dossanten! Karltchel Cin kösunt R dem Papier folgt und durch die evangelische Generalsynode und der evangelische Schulcongreß A. LR. nach seinem Wortlaut dem eh ee nur die Wahl: zob er Nach Schluß der Redaction eingegangene . . Fall nicht e gg. . der . 9 6 , hn enthalten sind, kann . . nicht r n abgeholfen , e ein eil 3. wechselmã ö. k die hätten eine confessionelle , und confessionelle Lehrer vom Fontract abgehen und gifo Dis Annahme verweigern oder Schad Depeschen. anweisung, die er bei ihm selbst obliegenden Zahlungen benützen oder werden, da folche! Vereinbarungen nur für das Rechtsverhältniß rasche Reglisirbarkeit im Wechsesprocesse verssärkt wird. Auf der vorbildung gewünscht. Die Vorlage liefere keineswegs die loshaltung wegen der bemerkten Fehler fordern wollen; indessen, wenn Köln, 28. Januar (W. T. B) Wie die „Kölnische bei seinem eigenen Banquier zur Gutschrift . kann, wenn er zwischen den einzelnen Checkinftituten und ihren Girokunden Geltung anderen Seite ist durch die Festsetzung kurzer Präsentationsfristen Schule der katholischen Kirche aus, sondern codifieire nur der Rücktritt gewählt wird, kommen auch bei dem. Werk Volkszeitung“ meldet. be illi ber Fentrat . * d nicht die Baarabhebung des Betrages,. borzieht. Ein solches Papier haben, dritten Checkinhabern gegenüber aber versagen, Die Unsicher⸗ darauf Bedacht genommen, diese Haͤftung nicht Jänger währen zu eltendes Recht. Herr von Goßler habe erklärt, daß die Schule been nr gr trage wie bei sonstigen Verträgen die S5 286 ff. des oltszei 1 Mel de 8 bemi lig d er Central U. heißt technisch ‚Check'. Die wirthschaft lichen Vortheile diefes Systems heit des geltenden Rechts ist daher schon in einer Reihe von Cibil⸗ affen, als dies durch die Besonderheiten des Zahlungswesens im er anz confessiönell eingerichtet fei. Sei denn Religion A, L3 M. I, 5. zur Anwendung, und nach diesen Vorschriften muß der des afrika nischen 2 eutscher Katholiken liegen auf der Hand. Die eigene Kasfenführung bleibt, zumal für processen störend hervorgetreten, und die Zahl solcher Checkprocesse Sheckverkehr bedingt ist. Aus setzterem ergiebt sich allerdings die ud gare , , ein Gift das nur in kleinsten Werkmeister, sofern die vertragswidrige Beschaffenheit des Werkes für die Präfectur in Kamerun zum Ausbau zweier solche, die viele e , zu leisten und zu empfangen haben, würde sich im Falle einer Handelskrisis voraussichtlich beträchtlich ver Nothwendigkeit, den Check, soweit es bei seiner kurzen Lebensdauer 2 iste ; ? 9 6 i ,, . durch sein, sei es auch nur geringes Versehen verschuldet ist, dem neuen Stationen 20 009 66 und den gleichen Betrag fur die ein mühe⸗ und gefahrvolles Geschäft. Zahlungsmittel in größerer mehren. Ueberdies wird durch den Mangel gesetzlicher Nͤrmen He , ist, durch mehrere Hände gireuliren zu lassen. Denn die 53 . ö . an. eg che gerne 8 lturl' Zum Besteller das volle Interesse vergüten. Da bei lieg t nicht dem Ausbildung deutscher Missionare für die deutschen Schutz⸗ Menge müssen sicher aufbewahrt und bereitgehalten werden. Juver⸗ einer . Ausartung des Checkverkehrs in debguerlichem h. volkswirthschaft lichen Vortheile des Check- und Gireoverkehrs werden tter, der Schule und . hne Kirche . b Beste ller der Beweis eines Versehens des Werkmeisters gebiete. Das Vereinsvermögen betrug am 1. Januar d. J. lässige Bedienstete, die sich auf das Zählen und Prüfen von Geld— Vorschuh geleistet und, damit auch das stempelsteuerliche Interesse nicht nur dann in vollem Umfange erreicht, wenn einerseits die Neigung, Confessionshaß erziehe die Confessionsschule nicht, aber auf ob, vielmehr hat der Letztere nachzuweisen, * ihn bei der ver— re 733 , wovon n h se den deutschen Bischzfen sorten verstehen, sind zur Erhebung der fälligen Zahlungen abzuordnen; unerheblich beeinträchtigt. Fhecks als Zahlungsmittel anzunehmen, sich nicht auf den Kreis der den Confessionslosen Universitäten werde den Schülern unter tragzwidrigen Leistung kein Verschulden trifft. Ist jedoch die Fehler⸗ ur Gründung eines Missionshauses zur Verfügung gestellt andere sind mit den zu zahlenden Geldern auszusenden, die vorher Unter Hinweis auf diesen mangelhaften Rechtszustand ist der Er- Giroconteninhaber beschränkt und andererfelts der Chöck zum S luß der Maske der Wissenschaft confessioneller Haß eingeflößt. Redner k des Werkes aus der Beschaffenheit der vom Be⸗ I den an g ö 3 ö gung g sorgfältig gezählt und verpackt werden müssen. Unter Umständen laß eines deutschen Checkgesetzes zuerst im Jahre 1878 in Vorträgen wieder an einen im Giro— beziehungsweise Abrechnungsverkehr trat fodann für die Mitwirkung eines kirchlichen Commisfars bei Ke lern .. 46e . z r . y,, so . der wor 6 hdi 28. Januar. (B. T. B) Das Betriebsamt bedarf es , , . Die r hen . tai 9 . * . . ö . e g . fiat ger ö. fear . 2 . ir die 6 sᷣ 45 S ö ertmeister, alls Jein Urtheil hierüber verlangt war, nur für ein J; ö. e , , n,, h wieder genau zu prüfen, zu zählen, zu verwahren. edem entge raunschweiger Handelskammer, vom 19. September 1879 wurde oße Gutschrift realisirt. Ein Check, der, ehe si ie Kette der . . . . , . mäß iges Versehen, andernfalls sogax nur bei offenbarer Untüchtigkeit der Krefeld macht bekannt: Die Trajectstörung Spyck-Welle ist U man, 96 . Besorgung dieser, Geschäfte denjenigen. Gewerbe. ein Entwurf von Grundzügen für ein Gheckgesetz mit Erläuterungen Giroverbundenen in diefer Weise schließt, durch Baar— ein. Der moderne Un ö. . ,, S da 9 ö ĩ ). . Materialien und Unterlassung der Warnung. (Gc§ 957, g58 J. 11.) seit gestern gänzlich beseitigt. treibenden anvertraut, die sich berufsmäßig damit hefassen. Es sind dies die den deutschen Handelskammern unterbreitet, die auf einer Delegirten⸗ zahlung eingelöst werden muß, hat feine Dir er , Der verwüstenden Wir 4 es. modernen Heiden . ums img ffe St. Petersburg, 28. Januar. (W. T.. B.) Aus Banken, welche Gelddepositen annehmen, und gewisse Klassen von Bankiers. conferenz in Braunschweig im Nobember 1879 eine Durchberathung Function nur unvollkommen erfüllt. Bei der hiernach häufig die arbeitende Bevölkerung schließlich unrettbar verfallen, wenn Anlaß des Geburtstages Seiner Masestät des Deu t— Bei ihnen sammeln sich die Einlagen ihrer Kunden und die ö. diese ein., und Umarbeitung, des Entwurfs vornahmen. Im Jahre i885 Lrwünschten kurzen Circulation des Ehecks wird es it! er Regel nicht durch Gesetze, wie das vorliegende, vorgebeugt werde. schen Kaisfers waren der deutsche Half fte General ehenden Gelder; sie ziehen denen e, der dunn, ein, a. . arbeitete auch die Verwastung der Reichsbank einen Checkgesetz; dem Zweck der Betheiligten am besten n 3 Ueber⸗ uch un echnung. Dafür be⸗ oss

Bei Schluß des Blattes sprach der Abg. von Eynern. Kunst und Wissenschaft. 6 i ö Zahlungen und führen über alles B entwurf aus und unterzog ihn bald darauf einer Revision nach ein⸗ tragung, wie bei der kaufmännischen Anweisung und ähnlichen Papieren h ; ; . oa 3 . c ö. in Gießen ist d n ö ö 5 . , m n ziehen sie keine Prgviston, sondern finden ihre Cntschäpigung in der gehender Berathung, mit Sachverftändigen. An diesen revidirten Ent. (Handelsgefetzhuch Art. 6, zs, zo), im Wege des Indossaments

Der e gn der Theologie Gottschick in Gießen ist dem eneral⸗ z vo illaume zum Ir ij in, ö q ihnen gestatteten Benutzung der hinterlegten Gelder, welche sie häufig wurf hat sich die Biscufsion der . in der wissenschaftlichen mit selbständiger Haftung des Indossanten stattfinden zu lassen,

Schwäbischen eutschen BGot—⸗ noch mäßig verzinsen. Es handelt sich also um ein dem imedernen Literatur in ihrem weiteren Verlauf häusig angelehnt. Der deutsche damit der zweike oder! dritke Nehmer sich auch ohne genaue Kenntnih

h eigenthümsliche Arbeitstheilung, wodurch das Zahlungs. Handelstag, der sich in seiner elften am 15. und 16. Dezember 1882 der Verhältnisse und der Unterschrift des Ausstellers mit Rücksicht

derkur, zufolge zum Professor der Theologie an der Anitschkow⸗-Palais geladen. In' der

Entscheidungen des Reichsgerichts. Universität Tübingen an Stelle des pensionirten Professors von Weiß schaft war . und Diner für die Mitglieder der Bot⸗ Geldverle d chen und der württembergischen Gesandtschaft, ö äft technisch erleichtert und gesichert wird und, das gefammite in Berlin abgehaltenen Versammlung mit der Checkfrage bef äftigte, guf die ihm bekannte Vertrauenswürdigkeit seines Vormannes zur

Nach 85 des Gerichtskostengesetzes haben Aus länder, welche . elde zi Ausgrabungen in der Pantaleons-Kirche in schaft, der . der d Col f Solf ditt Gleichzeit d dadurch d sprach fich t großer Majorität Resolut Annah tschließen k die Fälle d d d 360M z . ö , ö . . . . k ö n é sowie für die Vertreter der deutschen Colonie— ahlungswesen an Solidität gewinnt. eichzeitig wird dadurch die sprach sich in einer mit großer Majorität an enommenen Nelolution Annahme entschließen kann. Für die Fälle dagegen, in denen die als Kläger guftreten das Dreifache des im 8 81 bestimmten Köln (vergl. Nr. 23 d. Bl.). wird der „Köln. Volke tg weiter f . 28. Januar. h B.) Der Ständerath . . verfügbaren Capitals gefördert. Während überdies für den Erlaß eines , . aus und stellte bezüglich des Inhalts rasche, bequeme Circulation und Einkas irung des Checks den über⸗ Betrages als Vorschuß zu zahlen, welche Verpflichtung aber nicht berichtet: Bie Ausgrabun geschah bei , der Anlage einer hat die Handels verträg? mit Deu tschland und auf, der einen Seite die Zahl der Umsatze zunimmt, werden anderer. des letzteren cine Reihe von Forderungen auf, Cbenfo bejahte der im wiegenden Ge ö, bildet, eignet sich vorzugsweise der Inhaber⸗ Eintritt, wenn nach den Gesetzen des Staates, rn ., der Wärmeleitung für die Kirche; man mußte dabei die seit dem Mittel t e n . . ann , . seits dem Lande Umlaufsmittel in beträchtlicher Menge erspart. Zur Jahre 1854 in Würzburg nn,, siebsehnte deutsche check, der durch bloße Aushändigung überlragen werden kann, wobei NMläger angehört ein Dent scher in gleichem Falle zun einer besznderen alter verschtitete Krypta ausräumen. Dez Erzbischof Bruno ist in B 38 ng , , Vollendung gelangt des System, wenn Pig ersten Bänthäuser großer Juristentag mit allerdings geringer Maßsorität der dämmt befaßten ron einer checkrechtkichen Haftung der aus dem Papier nicht erficht— i lun oder zu einer Sicherstellung der Gerichtskosten nicht ver⸗ der denkbar einfachsten Weise, wie ein Mönch, begraben worden; ern, 2 Januar. (W. T. 5) Im Nation alrath Bande gpl ätz sich zu Ilbrechn ungöstellen; (Clearlng-Häunsern) verei tien, Nbth lan din thm vorgelegtẽ Frage, ob eine gesetzgeberische Regelung lichen Zwischenmänner abgesehen wird.

. ist. In Bezug auf. diese Bestimmung hat das Reichsgericht, jede Andeutung der bischöf ichen Würde fehlt., Sein Grab scheint stellte Curti⸗Zürich den Antrag, der Bundegragth möge eine in welchen fe bei täglichen Zusammenkünften die massenhaft bei ihnen des Checkderkehrs als empfehlenswerth anzuerkennen sei, Die Mi⸗ Die Gewähr dafür, daß die Benutzung des Checks sich in diesem Il. Civilsenat, durch Beschluß vom 2. September 18016 ausgesprochen, nach einer gefundenen Nahres ahl im SHahre 1747 eröffnet warden Untersuchung über die Eisenbahnfrage (Eisenbahn-Reform einlaufenden Checks und andere Zahlungspapiere austauschen und noritäten beider Körperschaften 9 ich beiihrem gegentheiligen Votum Rahmen hält und nicht in eine mißbräüchliche Verwendung für Gredit— daß ein Ausländer nur dann von, der rn, des erhöhten Kosten, zu sein. Die Gebeine der Kaiserin Theohang, die ursprünglich anders. und ⸗Rückkauf) veranstalten und einen Bericht darüber vor⸗ verrechnen. borzugsweise von dem durch die seitherige Entwickelung vollständig be. zwecke ausartet, also in das Gebie? des Wechsels hinübergreift, liegt . befreit ist, wenn in allen heilen des Staates, dem wo als an, der gegenwärtigen Fundstätte beigesetzt worden waren, legen, in welcher Weise er vorzugehen gedenke. Im Stände⸗ So hat sich die Zahlungsleistung, mittelst Checks und seitigten Bedenken leiten, daß der Checkverkehr noch zu fehr in den Anfängen in der nothwendigen Beziehung des Checks auf ein dem Nussteller bei der CKläger angehört, ein Deutscher in gleichem Falle die erwähnten liegen in einem nur Sz em langen und em breiten Sarge; dabei be⸗ rath stellte Cornaz Neuenburg einen kee en Antrag. 5 Hiroübertragung an Stelle der alten Girobanken in begriffen fei. Der weitere namentlich auf dem Juristentag geltend dem Bezogenen wirklich zur Verfügung stehendes Guthaben. Bie Rechte genießt, dagegen genügt nicht die Feststellung, daß in dem Finden sich noch Staffreste, Seide und Byssus. Die Gewandung de . . Verbindung gnit dem Depositenbankwesen in neuerer Zeit entwickelt, geinachte Grund, daß ez nicht rathfam schesne, der Bildung Gigenschꝛff Les Checksakarteinest hh statt der Barzahlung dienenden Theile des Staates, in welchem der Kläger wohnt, die gedachte neunten Abtes der Kölner Benedictiner Hermann, von Zütphen ist (Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten, Zweiten und Namentlich ist der Checkverlehr gegen Ende des vorigen Jahrhunderts einer dem Bedürfniß entfprechenden Handelsgewohnheih durch einen reinen Zahlungsmittels wird durch das Erforderniß eines folchen Gut—⸗ Gegenseitigkeit gesetzlich anerkannt ist. noch ziemlich erhalten. Dritten Beilage.) in England vielleicht in Anknüßfung an holländische Vorhilder Act der Gefetzgebung vorzugreifen, dierfte si schon dadurch ß habens, welches die Einlösung des Checks unabhängig von dem per— ; Ji 3 zu großer Bedeutung gelangt. Gegenwärtig beherrscht dort und in daß die rechtliche Ausbisdung des Checks, wie der Inhalt des Ent- fönlichen Credit des Ausstellers materiell verbürgt, zu klarem Aus—

—— m m mmm, Nord⸗Amerikg der he den ganzen Zahlungsverkehr dergestalt, daß wurfs mit feinen Formen, Fristen, Strafen 2c. ergiebt, ohne eine druck gebracht. Bei der Ausgestaltung des Gesetzent wurfs ist daher . ; hinter ihm alle anderen Zahlungsmittel weit zurücktreten. Die wirth⸗ positive Thätigkeit der Gesetzgebung nicht möglich 6. Gegenwärtig ist besonderes Gewicht darauf gelegt worden, das Vorhandensein eines t vom 28. Januar, Regisseur Tetzlaff. Dirigent: Kapellmeister Kahl. dug Wittmann und Julius Bauer. Musik von Circus Renz. Karlstraße. Freitag, Abends 164 schaftliche Blüthe dieser Länder, die von manchen gerade mit jener der Handelsstand mit kaum nennenswerthen Ausnahmen einmüthig in zur Einlösung des Checks ausreichenden Guthabens durch strenge Ansang 7 Uhr. „l Mill cker, In Scene, gesetz von Julius 74 Uhr;: Große Komiker Vorstellung mit neuen Erscheinnug in Zusquumenhang gebracht wirt, hat aich die Nachbgr⸗; dem Verlangen nach dem baldigen Crlasfe eines Ghecksefetzes in den (wilrechtkiche z 20) und strafrechtliche (6 7) Bestimmungen, ie

chauspielhaus. 29. Vorstellung. Der zer⸗ ir g Dirigent: Kapellmeister rn. Die komischen EntrHes und Intermezzos von den Clowns länder, bestin mt, dem Checkwesen ihre Pflege zuniwenden,;, In Berichten der Handelskammern wird das Bedürfniß einer gesetzlichen zustellen. Um eine Behebung ungedeckter Checks für alle Fälle zu brochene Krug. Lustspiel in Hin i . H. i , n, . . . Ait ö. neren F. Gabler . Gci itzt. Brigtere. Gehtider der ch i 34 e. 3 der ö i finn Regelung bef . ö gr h 6 n rg, . ö. . ö. . . die helfe g Een eren e üer et Kleist. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Ma ostume vom Garderoben⸗Inspector Ventzky. An⸗ 35 li z ihrer gesetzlichen Aufgabe (Bankgesetz vom 14. März Y neueren juxistischen Literatur, und selbsr hinsichtlich des Inha es er Begebung geforder atz , da die hinsichtlich ihrer st. J gesetz 9 J p ! Kronenaun, Paul und. Willen, Gebrider Dianta gib Ihr Giroverkehr ö S. 13 Nr,?) hat von Jahr zu zu erlassenden Gesetzes n die Abweich ingen der verschiedenen Mei⸗- objectiven Unterlage schwer controlirbare, jedenfalls der 15

Grube. Der eingebildete Kranke. Lustspiel fang 7 Uhr. sSco 3c. ; . . t vo 1 —ͤ ) in 3 Aufzügen von Molisre, mit . der Sonnabend: Das Sonntagskind. . , re, com . Jahr an Ausdehnung zugenommen, Die Umsätze, die im ersten nungen nicht von fo großem Belang, daß beshalb die Ausreifung der durch mannigfache Umstände ausgesetzte fn annum des Ausstellers,

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sius 50 C. 40R.

Stationen. ĩ ind. Wetter.

Temperatur

J in O Cel

Baudissin'schen Uebersetzung. In Scene gefetzt vom z mn el . Jahre 876) 16711 245 222 a betrugen, sind im Jahre 1889 auf Checkfrage zu gesetzgeberischem Abschluß noch in Zweifel gezogen zur Zeit der Präsentation das zur Zeit der Ausstellung noch ganz ö Max 3 e. Anfang 7 f ö Residen Theater Direction: Sig mund Lauten⸗ , gr e r ö. ͤ 3. . rund) 75 6e O00 O90 , im Jahre 1899 auf (rund) 79 749 000 0900 16 werden könnte. . . oder theilweise fehlende entsprechende Guthaben zu besitzen, hierzu nicht Sonnabend: Opernhaus. 26. Vorstellung. Ca vall- . Iz . Sig: ut ritten vom Schuͤlreiter weren Gäißerel, hz cu ds Jestiege n. Die Bedingungen verfolgen sichtlich das Ziel, durch die beirn scheint es geboten, die gesetzliche Re 36 des Check! genügen würde. Den gleichen Zweck verfolgt die Bestimmuͤng (G I) nach der lerin rusticama (Gauern- Ghre). Qper in burg. 3 Zum 1. Mals. Musotte, Sitten Enten ongrff'nltenn den Damen Frl. Clotilde Hager Vielsfitigen. Mühewaltingen, welche die Reichsbank Übernimmt, den gerkehrs nicht länger hinanszuschießen. Pei, der Geschloffenheit der Pie iedernahme csner abstzaefe— Schu sdverpflichtung seitens des Bezogenen 1. Aufzug von Pietro Mastcggni. Text nach dem hild in 3 Aeten von Guyde Maupassantz In und Mlle. Theresina. Sisters Lawrenck bm Tontoinhébern das Halten einer eigenen Kasse zu ersparen. Sie sind Materie geschieht dies zweckmäßig im Wege eines Spetiglgesetzes. An durch Accept des Checks für unzulässig erklärt, die 3 des leichnamigen Volksstück von Verga. In Scene ge.· Scene gesetzt von Sigmund Lautenburg. Vorher: fliegenden Trapeß. = Lord ö. Sohn, komische in dieser . im Jahrs 1383 im Zusammenhang mit der Er die nachträgliche Aufnahme den Gheckrechts in den Entwurf, eines Betogenen alfo lediglich von der materiellen Basis des Guthabens 3 vom Ober⸗Regiffeur Tetzlaff. Dirigent: Kapesfl. Modebazar Viglet, Schwank in 1 Aet von gleltzletz Dön dmnehreren Herre! = ftr rn. richtung von / Akbrechnun . ergänöt und. verbessert worden. bürgerlichen Gesetzbuchs ist bet der Begrenzung der diesem gesteckten , gemacht ist (6. 19). Auch, die Haftung der Vormänner für meister Weingartner. n . . tan , . Mech. In Seene gesetzt von Emil Lessing. vorzüglichsten Neitkünstlerinnen und Reitkunstler ꝛc. 8 ö neun . . k 9 i e nicht zu . . . ö e ö . . . ö ö . ö. e . ö . ö So machen es Alle! Komische Oper in 2 en k ö . ( Bremen, n, Dresden, Frankfurt a. „Vamburg, Leipzig, Uttgart). is zu einer a gemeinen epision es ande gese 8 y warten, ein de uthabens gleichbedeutend ist, erhä ; ur ie kurzen Prä⸗ 9. . A. Mozart. 2 . von Sher, Sonnabend: Dieselbe Vorstellunz. el ö . e ns . 35 . ber e n e 1889 und ebenso n Jaht 1830 etz zumal bas Checkrecht, keine specisisch handelßrechtliche Materie it sentationsfristen cinen von der Regreßberpflichtung der e er. * . laff. Dirigent: Kapellmeister Sucher. gelle · Alliance Thenter. Freit 29. G 3 . hydrol. Ausstattungs⸗Pantominie in 9. ö . . . ö der n, ai; 3 ,, ,, . . . . n , , ,, Clem . 6 ö . . Freitag: 29. En⸗ ĩ j ĩ (. er Reichsbank gutgeschriebenen Beträge etwa im Jahre orm des wel ? ißbrauch des Checks für Credi 8 6 . 30, Vorstellung. Der neue semble⸗Gastspiel der München er . . des , en , n, . 1899 ein g . Millionen Mark. Gin fortwährend im Steigen be⸗ gerichtete Zahlungsaufforderung enthält und deshalb bisher als Sesetzentwurfs für ausgeschlossen erachtet werden. . . J ö. . e en Königlich baherischen Hofschaufpielers Herrn Mar Pöarnpfschiff. und Born fahrten, Wafsferfalle, Riesen· Ir ier fn ij , k . 98 n ö. . . . stim , neige, ö. ö J ilden In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur ö ; ; t itzer ö i Lie c ö zur Gutschrift auf ein andere Conto als das des Ausstellers ein Pezeichnet worden, ist. r . : Man ö r fh z uh g ,, Me, r Cern nit at . k c., arrangirt und geliefert. bald von dem Aussteller oder einem Dritten zur bgaren Quittungscheck, zwischen dessen Form und eigentlichem . ; Gesang und Tanz in 3 Aufzügen bon Tudwig Gang⸗ Täglich: Auf Helgoland. 14 hel gen, . . . Na a e if. k . . K ö ö ö Freitag j sert. ühr. 5 227 ; j er Reichsbank haben auch die meisten großen Bankhäuser verloren, nachdem er schon im Jahre von der . ; . gar ren hel. . . ö . . , . e sftt pie , s Nuhhꝛunchener. 1 ir tg! ö n,, 1 . a ö ö , ig a ,, . ö. 9 . . ö 9 n . 3 Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts. ö ö ; x ) l i 4 eils ohne Verzinsung für ihre. Kundschaft eingerichtet. So be— em Chegverein') ausgeschlossen worde ö ; Hzin⸗ ; . . 6 ö fang ö 9 Der derrgottschnitzer von Ammergau , eixelberger. Abends 76 ühr: Anf trugen z. B. die ö bei dem Berliner Kassenbercin in 1335 reichendes Bedurfniß ver, einer in die Form einer Quittung ein= kel i , n ne f, . . 5 Senn end; ollege Crampton. Adol h 6 st Th eat itag: 1583 843 4909, 1837 4196 926 900, 1885 5 375 430 66, 1889 gekleideten Anweisung eine andere rechtliche Bedeutung beizulegen, als 3 , 6 izeib 6. .. . 8 4 9 ,,,, deere wee, , n, , , , , . ich von n, ö =. n iliem⸗ j . 1509 451 713, 27, 246, ommt. Die im Verkehr der Reichsbank als rother eichne : vom ien n,, m,, Kirchfeld“ findet am Menfh statt. 4 ALFten von Ed. Jacobson und W. 9 tädt. Familien⸗ Nachrichten. . 2008 g51 147, 630 1711 082 047 6, bei der Norddeutschen Bank Giroanweifung ferner ist . ein Umschreibungs auftrag, nach . ö . 4 . gif ö in . gerliner Thenter z ö Ger gte . 9 . h. 6 Verlobt: Frl. Elisabeth von Hahnke mit Hrn. K in 1886 1 868 8901185, ö U, S866, 1888 ö . J einen 6 . n cn She iner ö. . 3. 1 , ö . . Freitag: 20. Abonnements u effens. n Scene gese on olp Dr. jur. Lollis von Schwerin auf Hohen⸗Brünzow 2 Sh2, 1389 2 601 555 011, 1890 2 6 eines Girokunden auf dasjenige eines anderen über ragen soll. Dieser e 6. h . Verstellung. Maria Stuart. Anfang 7 Uhr. Ernst. Anfang z Uhr. Bell. Irl. . ö Waldow . Als Kunden der Checkinstitute, insbesondere der Reichsbank, ö . kann . Natur nach nicht weiter begeben, Bern auch , , , , 1 Sonnabend: Nachmittags sz Uhr! Prolog. Wil. Sonnabend: Der Tanzteufel. n Lieut. Frhün. von und zu der Tann (Erfurt nehmen nicht bloß alle größeren Handels- und Induftriefirmen, sondern muß vielmehr dem , entweder von dem ussteller eder d ö . ; 6 ö. n, helm Tell. Abends 75 Ühr: Der Süttenbesitzer. eimar). Frl. Elisabeth Hellwig mit Hrn. auch viele Staatsbehörden, militärifche Anstalten und Tru pentheile von dem Destinatär ohne Dazwischentreten anderer Inhaber über— ö. ef t ö. ah ur ich 6 ,. ö . Sonntag: Nachmittags az Ühr; Kmtinna von Thomas ⸗‚Theater. Alte Jakobstraße Nr. 30. farrer Karl Feller (Baruth, Mark Pet kus). sowie Privatperfonen jn immer wachsender Zahl am Cheqwerkehr mittelt werden. Die Giroanweisung ist also kein wahrer Check und gef en fa en duni chen Wrkhi 66m ö ö . . Abends 77 Uhr: Esther. Der Direction: Ginil Thomas. Freitag: um . . Langenscheidt mit Hrn. Lieut. Lauffer fin bean h auch 2j ö e n , en . e e , nnn e, ,, , . eizige. ; ; ö. itãt ! i erlin). eisten, ahr zu Jahr weiter verbreitet. Di ü n. ; heint deshal 5 . ö e en, erlich: j z ) ; ; 9 h., 96 ö 9. 9 r Geten i. . . ritz Sar, 8 . 6 36 Verehelicht: Sr. Ober⸗Zollrevisor a. D. Josef bei der Reichsbank und im Verkehr der Abrechnungsstellen zur Ein— . nicht , die Lösung der Zweifelsfragen, die auch . ö. en erg . ö , , ö. Regen. N Nachts Regen. Lessing Theater. Freitag: Die Großfstadt, Keegisseur Nugust. Kutz,. Anfang 9. hr. ehe, e , , e. Feld, geb. Everts⸗ . fn, . it, , i n wen , ,,, *. . eln Verhaͤtuffse, unter Kenn giehlalt ä h id Ban us nls Ueber sicht der Witterung. luft onnabend: Cacab. ö J,, . ; en,, nn, n, g,, me,, n hee, m, im, arg ö. Weges erfolgt ist, auf seine Bestim mung für den öffentlichen Ein ti ; a . ; ; eboren: Ei ohn: Hrn. Ba ritz Kor in Deutschland zweifellos bereits eingebürgert und seine wirthschaftliche überlassen. 8 i Un, . . ö. fare , , n, mn, gan , Sonnabend: Der Unerbittliche. Unter vier Mraning, Anftelt fer weren , Ten, Den hn . oer ef , m f Heden fla mch . ö . . ö. , Ge er gn fc. In der so gezogenen Begrenzung seines Inhalts geht der Ent⸗ Verkehr schließ en lassen. . . einen Jus ff! südwärts nach 61 . 9. . . . ! kanig,‚ Anstast für voltsthümliche Naturkunde. iel. Eine Tochter: Hrn. Polizei⸗Nssessor Ind der Banknote, bor welcher der Check den wefentlichen Vorzug wurf von den Hanken aus, daß der Check statt der Barzahlung, Wege, welche auf Betrieb und unter Aufsicht der Wegepolizei sendend; am höchsten, iber . een i . , , Nachmittag: 343 Uhr. Der Faun Am , . Bahnhoh. von Loebell (Berlin). hat, daß er fich vermöge ö . durch, den geraden zu und zwar nur deshalb dienen soll, weil der Aussteller seine Kassen, infolge Von Eisenbahnanlagen im Anschlusse an einen. bestehenden druck über der Bigcaygsee Ueber e M. d . . ö nde ges uhr: Der Unerbitt. Geöffnet von. 12 11 Uhr. Täglich Ww lt gj im Gestorben: Fr. Gräfin Louise von Stillfried und zahlenden Betrag dem Bedürfniß des einzelnen ahlungsgeschäfts 3 einem Anderen, dem Bezogenen, ,, hat. Lediglich Kommunlkationsweg zur Ergänzung, Verbesserung oder Aenderung des fit der Lufterud in ft rken Eielgrenh . eg kite liche. Unter vier Augen. wissgnschoftlichen, Theater. aäheres die Anschlag.! * Nanthniz! geht Freiin von Thermo (Berlin). genau anschmiegt. jierdurch, nicht, durch die Natur des der Checkbegebung zu Gründe (zffentlichen Wegenetzes oder als öffentliche Jufußrwege zu Gifenbahn= 1 tarkes Auffrischen der er che rind . zettel Anfang . Uhr. Fr. Florentine von Waldow, geb. bon Waldow H Dieser Verkehrsentwickelung gegenüber hat sich das bestehende liegenden ö ist es bedingt, daß zwischen der . e des Checks hn neugngelegt oder verlegt worden find. unterstehen = nach einem ich 4. . fte nh heine Ri Wallner - Theater. (zetzt Woche) Freitag: Hohe , Woldenberg, Nm J). Hr. Guts 1 Jahren und dem wirk . UiebPrgange der betreffenden Gelbsumme in das Erkenntniffes des Königlichen Sber Verwaltungs gerichtz,

Regen wolkig wolkig Regen i) Regen bedeckt bedeckt bedeckt

Mullaghmore Aberdeen. Christiansund Kopenhagen. Stockholm.

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Vetersbg. Moßkau ...

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heiter wolkenlos wolkenlos Dunst Nebel Dunst?) Dunst Nebel wolkenlos Regen bedeckt?) bedeckt Regen?) bedeckt) bedeckt ) bedeckt Regen wolkenlos halb bed. wolkenlos

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Neufahrwasser r, .

6 . nster .. Karlsruhe.. Wiesbaden.

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r die w rscheinlich. Bei ] . ö z ; h . . zrt fick a isch ; 3 3 tf * j s ; m 20. und vorletzter ( . besitzer Ernst ? Id denthal). Verw. Fr. mne ganze Reihe europäischer Staaten Checkgesetze erkassen haben, ist Eigenthum des Checknehmers zeitlich und örtlich ein Zwischenrzum Vierten Sengts, vom 20 Oktsber 1851 (ir 975) als folchẽ i, . a en . ö ö han K , . Concerte. ier Ernstz Hergfelbß Gtieden ö. misin n gr . die deutsche Gesetz . auf diesem 6 hinter der des siegt. Hätte der Checkausstelle seine Geldmittel in eigener Auf⸗ der We gepolizei, während solche Wege, welche der Eisenbahn-

. 9 errmann. Musik von V. Hollander. Anfang Philharmonie. Freitag, Anfang 74 Uhr: brock, geb. Gräfin Mirbach⸗Cosmanos . t⸗Dettin ulandes zul res. bgesehen vön dem in Elsaß— ee r f. so würde er = gleichviel auf Grund welches Rechts. bau-Unternehmer als seine Wege neüschafft, um die Transportanstalt

Uhr. ; ; itwi in Bayern). Verw. Fr. Major Auguste Schwinck, gthringen noch geltenden fransöfischen Checkgesetze vom 14. Juni perhältnisses er zahlt statt des Checks eine bgare Geldsumme der Vghn, die Bahnhofsgebäude, Güter chuppen u. s. w. dem Netze h J. Concert des Sarafgte⸗Cyelus unter Mitwirkung in Bayern) mn, i Major Aluguste ch ; 1865 ift e eh Wal . unmittelbar tet ä n reichs. sofort übergeben haben. Der Check ist daher im Unterschiede vom der . Wege anzuschließen, Theile und Zubehör der Eisen⸗

thei ĩ ; ö Sonnabend: Zum letzte ; ö ̃ ische eb. von Schön (Königsberg 1. Pr.). ; : ) ; ] n, ier. r in l eh nns , 95 n , in ür nns ,, n m r, das Philharmonische Orchester g in n n nn . Heetzlich? Bestimmang in dem 8. 24, Absatz 2 Jir. 13 es Wechsel ' ausschlieg ick Zahlungemsttel und weber ein Cretitzapier bähnanjage felbst bilben und banit' deten Recht sowobl bezüglich der l 3. ermäßigten Preifen. Ein toller Einfall. Schwank . r Wechselstemhelssteuergef zes vom 19. Juni 1869 enthalten, durch des Gebers, no ein. Anlagepapier für den Nehmer. Aufsicht wie bezüglich der Üünterhaltung unkerllegen. r iin 4 AMeten on Carl Laufs. Anfang 4 Ühr. ö Redacteur: Dr. H. Klee, Director. pelchen der Check, wenn er ohne Accept bleibt, von der Wechsel⸗ Diesem Wesen entspricht es, daß die Vollendung des Zahlungsgeschäfts, ö Abend- Vorstellung. Zum J. Male: Lumpen Contert · gans. Freitag: Karl Meyder⸗ Berlin: len egg ah befreit und als eine statt der Baarzahlung dienende, der Uebergang der Geldfumme auf den Inhaber des Checks nach der

Theater⸗Anzeigen. rns; 6. rer n Fin . n, esindel. Komöd 1 Concert. Anfang 7 Uhr. stion (S icht zahlbare Anwejfung auf das Guthaben des Augsftellers bei Aushändigung des letzteren abgesehen von dem weiter unten zu 6 . Aeten von Ernst von fang h Verlag der Expedition (Scholy. dem die Zahlungen . , he e re oder Geld⸗ erörternden . des ö einer Einwirkung durch Willens«

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inli ü . olzogen. Anfang 7 . Duv. . Martha / von Flotow. „Zigeunerständchen/ . . ö Aoͤͤnigliche Sthauspiele. Freitag: Dpern· zog fang ] Uhr von Nehi. . zum En . , Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ institute definirt wird. Die von ben wechselähnlichen kaufmännischen ! acte des Ausstellers (Widerruf) und durch lediglich in dessen haus. 26. Vorstellung. Dinorah. Oper in 3 Aeten . wi ka II. Theil unter er nl ghel Leitung des Hof⸗Kapell⸗ Anstalt, Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32. . . .

G. Meyerbeer. Text, nach dem Französfschen Friedrich Wilhelmstüdtisches Theater. meisters Herrn A. Langert aus Coburg. 6 , des M. Carrs und J. Barbier, deutsch bearpeitet . Mit neuer Ausstattung zum 3. Male: auß „Bez Sängers . von Langert. Ballet musik Sieben Beilagen von 8 C. Grünbaum. In Scene gesetzt vom Sber⸗ as Sonntagskind. Operette in 3 Acten von ! aus „Die Camisarden“ von Langert. 6 leinschließlich Börsen⸗ Beilage).

st Gabriele Gräfin von Korff gen. trübe, und vielfach regnerisch. In Großbritannien und Ungarn hat Abkühlung, in den übrigen Gebiets