werden können. Es sei also im Interesse des Zustandelommens eines guten Gesetzes eine nochmalige Commissionsberathung wünschens⸗ werth und nothwendig. bg. Dr. Ha mm acher (ul): Dem Antrage des Vorredners
auf Jurückverweisung an die Commission schließe er ich mit seinen politischen Freunden an; er habe aber darin nicht Necht, daß die große Bedeutung der elektrischen Technik den Commissionsmitgliedern nicht bekannt gewesen sei. Diesen Vorwurf weise er aufs entschie⸗ denste zurück — .
; e Graf v. Balle strem Centr Namens seiner politischen . erkläre er, 3 auch sie sich dem Antrage Schrader anschlössen.
ie Gründe seien dieselben wie die i. beiden Vorredner. Auch er weife den Vorwurf des Abg. Sch Commission zurück.
Abg. Schrader (ofr): Er habe gesagt, daß von der großen Bedeutung der Elektricitäts⸗Industrie nicht bloß die Commission, fondern überhaupt die große Mehrzahl des Publikums eine voll⸗ ständig irrige Vorstellung gehabt habe, weil ihre große Ausdehnung erst durch die electrische Ausstellung in Frankfurt vor Augen geführt fei. Er habe also einen besouderen Vorwurf gegen die Commission nicht aussprechen wollen. 8
Graf von Arnim (Rp): . Er müsse betonen, daß die Majorität der Commission sich mit ihm vollständig überzeugt habe von der Bedeutung der Kraftströne und derjenigen neuen Er— findungen, die man auf der rankfurter Ausstellung gesehen habe. Gerade beshalb habe man sich gesagt, daß das Elcktrieitãtsgesetz solche Schwierigkeiten bieten werde, daß man es für nothwendig erachte, daz Regal möglichst hald der Stastsregierung zuzuwenden und nicht zu warten, bis das Elektricitätsgesetz, welches gar keinen directen Zufammenhäng mit dem Regal habe, zum Abschluß gebracht fei. Er bedauere, daß hier durch eine Plenarberathung nicht klar⸗ estells werden könne, auf, wesche Einflüsse die Verzögerung der erathung zurückzuführen sei. Es seien hauptsächlich die Elektri⸗ citätsgesellschaften, welche den Versuch machten, das Gesetz möglichst lange hinauszuziehen, um dadurch auf ihre Rechnung zu kommen. Er werde gegen die Zurückverweisung an die Commission stimmen.
Abg. Schrader (dfr.): Nicht irgendwelche bedenklichen Einflüsse, sondern die Interessen einer großen Anzahl der wichtigsten Städte wirkten dahin, daß feine Partei eine neue Berathung wünsche.
Die Zurückverweisung des Gesetzentwurfs an die Com— mission wird darauf beschlossen. ö
Die ausgesetzte Abstimmung über das Gesetz, betreffend die Ausdehnung der Zollermäßigungen, stellt der Präsident dem Hause iet vorzunehmen anheim, obwohl die Zusammen— stellung der Beschlüsse noch nicht gedruckt vorliegt. Abg. Freiherr von Stumm widerspricht; da der Widerspruch eines Linzelnen genügt, kann die Abstimmung. nicht erfolgen. Abg. Rickert beantragt, die Sitzung auf eine halbe Stunde zu vertagen, da bis dahin die Vertheilung erfolgt sein werde.
Der Antrag wird mit 165 gegen 103 Stimmen abgelehnt. Schluß gegen 5 Uhr.
rader gegen die Mitglieder der
Haus der Abgeordneten. 7. Sitzung vom Donnerstag, 28. Januar.
Der Sitzung wohnen der Präsident des. Staats—⸗ Ministeriums, Reichskanzler Graf von Caprivi und der . . geistlichen 2c. Angelegenheiten Graf von
edlitz bei.
Auf der. Tagesordnung steht zunächst die Wahl von zwei Mitgliedern der Staatss uldencommission.
Auf Antrag des Abg. Grafen zu Limburg-Stirum werden an Stelle der Abgg. Köhne und ehe die Abgg. Lückhoff und Holdschmidt durch, Zuruf gewählt, Sie nehmen die Wahl dankend an und erklären, daß sie sich auf Grund ihres auf die Verfassung geleisteten Eides auch für dieses Amt für verpflichtet halten. Es . die weitere Berathung des Volksschulgesetz— ent wur fs.
Abg. Graf zu Lim burg⸗Stirum (eons. ): Der Abg. von Kardorff wünsche, daß das vorliegende Gesetz nicht einseitig durch eine Vergewalti⸗ gung von Parteien, mit denen seine (des Redners) Partei vielfach zu⸗ sammenginge, zu stande komme, sondern daß die Möglichkeit nicht aus⸗ geschloffen fei, das Gesetz zu schaffen, durch eine Verständigung mit den Freiconfervativen und Nationalliberalen. Was die ersteren an⸗ lange, so erkenne er an, daß in den Reden der Vertreter dieser Partei nichts liege, was seiner Partei das Zustandebringen des Gesetzes mit ihnen unmöglich erscheinen lasse, anders stehe es dagegen mit den National⸗ liberalen. Wolle man ein Gesetz zu stande bringen, über das große Meinungẽberschiedenheiten herrschten, so sei es sehr bedenklich, es gleich für, unannehmbar“ zu erklären. Wenn Herr von Bennigsen im Reichstag eine Rede halte, worin er einen Appell richte an die Frei⸗ sinnigen, mit ihm zusammen zu gehen, um dem deutschen Bürger⸗ thum, worunter er die liheralen Parteien verstehe, während er (Redner) erklären müffe, daß das Bürgerthum auch bei seiner Partei eine Vertretung finde, — wenn also der Abg. von Bennigsen dem liberalen Bürgerthum einen größeren Einfluß fen wolle, so heiße das: wir wollen mit den e zusammengehen und, alles auf Kosten der Fonservativen, uns den maßgebenden Einfluß in den politischen Vörperschaften verscheffen. Wenn der Abg. Hobrecht an demselben Tage hier eine Rede halte, in der er das .. mit stärksten Aus⸗ drücken verdamme und sage, es wolle die Lehrer zu Heuchlern und Augenverdrehern machen, * liege es auf der Hand, daß hier der Kampf um das Gesetz nicht vom Standpunkt des 846 aus, sondern von dem dez politischen Kampfes um die Macht geführt wer⸗ den solle. Freilich sei es sehr gefährlich, ein Gesetz zu machen, das in seiner Wirkung im Lande solche Unzufriedenheit erregen werde, daß eine schwere Reaction dagegen eintreten müsse, denn das bedeute nichts weniger als einen neuen Culturkampf, und wer den alten wie er von Anfang durchgemacht habe, der sehe sich jedes Gesetz wiederholt darauf an, ob ein neuer Culturkampf daraus entstehen könne. Nach genauer . müsse er das in 5 auf ,, verneinen.
6. werde im Lande durchaus keine Unzufriedenheit erregen, sondern höchstens bei den Wahlen Eindruck machen, wo ja die Schlagwörter von Junkerthum, Mugterthum und Preisgeben der Schule an die Kirche häufig seien. Für die Confessionalität der Schule komme hauptsächlich das Cramen der Lehrer und die Ertheilung des Reli⸗ . tes in Betracht. Mit den Herren, welche die confessionelle
chule überhaupt nicht wollten, werde er kaum zu einer Verständigung abe festgestellt, daß die große
igionsübungen nicht getrennt
kommen; die Entwickelung der Dinge Mehrheit der Bevölkerung sich ihre ech von der Confessionalität denken könne, und dann musse auch die Schule
ier um jun
so k
. siren, denn er werde gefragt, ob er die Lehren seiner Kirche den the und lehren könne und 4. gutes Leben führe,
und dann werde er eben bestehen; solche jungen Leute seien ja
daß die Schule in andere Bahnen gebracht werde nachjuwessen. Was wollten die Herren eigentlich? Die Einen wollten das heißt die religionslose Volksschule, A zunterricht confessionell gestaltet sehen, aber der Religion nicht beeinflussen lassen. Dazu müsse die Verfassung geändert werden, Seien die Herren der Meinung, daß die Religion oder das welches man nur in möglichst kleinen Dosen verabreichen dürfe? Das Christenthum sei für seine Partei d t des Kindes durchdringen, um es zu stärken fü Lebens. (Zustimmung im Centrum) Ein christli am besten sein Kind erziehen zu können, wenn er es dem See anvertraue. So sei die Kirche die Mutter der Schule geworden. Unsere ganze Cultur würde nicht vorhanden sein, nicht wäre. (Beifall rechts und im Centrum.) Der wolle nur den Religionsunterricht confessione das Kammergericht habe aber entschieden, daß fessionelle Charakter der Volk Unterrichtsgegenständen zu Tage trete. , die Kinder weder katholisch noch evangelisch erzo confeffionellen Anstalten werde kein Haß gegen die anderen Con⸗ fessionen eingesogen. Das habe er auch erlebt; aber auf den nicht s abe er gesehen, wie unter der Maske onfessioneller Haß eingeflößt werde. Abg. Richter habe anerkannt, daß Geistlichen übernehmen müßten; re aber im entgegengesetzten
unter Umständen eistliche befugt st zu ertheilen.
meist unfertig. Der zweite Punkt sei der, d im Einvernehmen, mit der Staatsbehörde der sein solle, den Religionsunt Man thue nun so, als ob d liege; dem ss ⸗ der Kirche jederzeit die Befugniß h richts ohne Angabe von Gründen, ledigli n könne, und das konne zu Aber zupörderst werde der ohnehin
die confessionslose, das wollten zwar den Religion den anderen Unterricht von
erricht in der Volksschule se arin eine Concedirung der missio canonica
Die missio canonica bedeute, daß von um Ertheilen des Religionsunter⸗ ch e informata eonscientia Conflieten führen und sehr in Anspruch b er die L ohne zwingende
entzogen werde sei unmöglich. nommene Geistliche es sich sehr überlegen, o eligionsunterrichts dauernd auf si Gründe werde er es nicht thun, — Urtheil des Regierungs⸗Präsidenten unterliegen. eine unwürdige Abhängig
ch nehmen solle;
und diese Gründe müßten dem Also hiernach komme keit von der Geistlichkeit. der seine Pflicht thue, könne Niemand zu wegen deren man gegen die Confessionalität
ankämpfe, berechtigten also ers sei es bezüglich der Privat⸗ were Bedenken. ssionell bleibe und nicht für raucht werde. Von der polnischen Partei Volksschule überhaupt daß die Kreis⸗Schulinspectoren durchweg stellten Schulen sein sollten. Der letzten denn die Kreis⸗Schul⸗
die Lehrerschaft in k Dem ordentlichen Lehrer, Die beiden Punkte, der Schule, wie sie das Gesetz plane, nicht zu einem solchen Widerstand. And schulen. In diesem Punkte hege er sch Cautelen schaffen, daß die S socialdemokratische Zwecke mißb verlangt, daß polnisch sein solle, und ferner, von der Confession der ihnen unter könne er entschieden nicht beitreten, r n in erster Linie da, die Staatsinteressen, und nicht Der ersten Forderung aber müsse Widerspruch entgegentreten. a, daß dien Kinder zu preußischen Preußen ein deutscher Staat sie, en Nationalstaate ei die Volksschule Wenn die Kinder außerhalb lnischen Unterricht erhalten dürften, Ein großer Theil der katholischen, pol⸗ entschieden lischen Kirche im Interesse des ; auf deutsche Katholiken Kinder den polnischen Unterricht besuchen eine unnütze Befürchtung hingestellt, Polen geschädigt
Man müsse chule confe
der Sprachunterricht in der confessionellen Universitäten h der Wissenschaften den Schülern e (Zustimmung im Centrum.) Der den Religionsunterricht eigentlich die seine Freunde hätten im vorigen Jah Sinne gestimmt. Man werde es bald begreifen, wie schwer gefähr⸗ Generation ohne christlichen Glauben heranwachse⸗ das alte Heidenthum. Mit
inspectoren seie die confessionellen, zu er mit dem entschiedensten Preußen sei die Volksschule dazu d Bürgern ausgebildet würden, und da ü efähigt werden, in diesem deuts Pflichten zu genügen.
lich es sei, wenn eine Der moderne Unglaube sei schlimmer als e dem Worte „Pfaffe“ sei die Kirche und Religion beseitigt; d beschraͤnke sich auf das Strafgesetzbuch. Staatsregierung hier Abhilfe schaffen wolle, der Staatsregierung helfen, wenn die Bedenken, die sie habe, aus i r Es werde als gefährlich hingestellt, daß der bischöͤfliche Commissar entscheiden solle über die Befähigung eines Candidaten für die Ertheilung des weniger, als bisher Gesetz gewesen sei. Herr von. Goßler habe erklärt, ein Lehrer, der in Religion durchgefallen sei, sei für die Volkss ule unbrauchbar. Das sei noch schlimmer. (Widerspruch links: Veto; Für die confessionellen Schulvorstände trete auch der Was habe der Abg. Richter dagegen vor⸗ Daus vãäter.
so müßten sie b ihren bürgerlichen dazu da, daß die Kinder deutsch le der reglementsmäßigen Stund so klinge das ganz harmlos.
Geistlichkeit Macht der katho Polenthums zu benutzen, zu drücken, daß sie ihre werde oft als die Deutschen zu Gunsten der Aber die Ernennung des gegenwärtigen Erzb sorgnisse hervorgerufen und zw nennung bei den Herren von Erwartungen erregt habe, täuscht werden müßten.
daß weitergehende Concessionen an die des Friedens in diesen Landestheilen deutschen Interessen mit sich bri und er seien der Ansicht, daß ; esehen in Kraft treten sollte, aus fo Beginn der vorigen Session die große Flut worden sei, sei von seiner Partei mehrfach ge Haus, andererseits auch die Verwaltungsbeam Aber es sei gesagt worken, man wünsche dri zubringen. Es zeige sich die äußerste Grenze des M jener Gefetze. Dieses Gesetz werde ihnen machen, wie jene, und er habe di trauen und die Tüchtigkeit der leiden würden, wenn sie mit untergeordneten, chäfte erledigen sollten.
dem Wege geräumt würden. und ent⸗
sogar dazu, um
werden könnten. habe neue Be⸗ daß diese Er⸗ der polnischen Partei Hoffnungen und Dinge schwer ent⸗
Evangelische Bund ein. gebracht? Er habe Witze gemacht. über die Wenn ein Junker oder ein Pfaffe solche 6 gemacht hätte! (Sehr richtig! links.; Warum habe man diefe Dinge nicht an⸗ g der kirchlichen Vermögensverwaltung? Bedeutung für unsere Verhält⸗ as habe die Socialdemo⸗
der Richtung,
welche im Laufe der schn : Auf allen Seiten sollte man sich klar sein,
. H. kl geführt gegen die Einrichtun Polen eine schwere Gefährdung
Das Volksschulgesetz sei von großer nisse. Der Abg. Richter meine allerdings: w kratie mit der Religfon zu thun? Er bestreite, daß Jemand, der ein bewußter Soeialdemokrat sein könne,
. habe eine geistreiche Kritik der Socialdemokratie geschrieben, welche große Anerkennung finde. Aber sei es nicht wunderbar, daß er, der schärfste Bekämpfer der Sorialdemo= kratie, die schärfste Waffe gegen diese, Die Löfung des Räthsels der socialen Frage fänden die Armen nur in Wenn die armen Leute sich sagten,
ürden. Seine politischen dieses Gesetz etwas später als vor— en Gründen. h von Gesetzen vorgelegt t worden, einmal hieses ten nicht zu sehr zu belasten. ngend diese Gesetze durch⸗ altungsbehörden bis an er Ausführung dieselbe Arbeit Besorgniß, daß das Ver⸗ Behörden unter dieser Ueberlastung der Sache nicht gewachsenen daß dieses
bewußt gläubig sei, stimmung rechts. Der Abg. Ri
dem Glauben an ein Jenseits. der Kaifer und feine mächtigen Minister müßten sich einmal v verantworten über die Macht, welche sie in der Hand hätten, das Gedanken, die eine große Bedeutung hätten. . wenn der edanken nicht vor⸗ handen. Er glaube, daß die moderne Sintfluth, wenn sie zurück⸗ gehalten werden könne, nur durch das hölzerne Kreuz, stärkste Waffe der Welt, zurückgedämmt werden könne, rechts und im Centrum. ). Deshalb liege ein stagtliches Interesse por, die Menschen so zu ziehen, daß sie wüßten, einen Richter gebe. Es sei der Wunsch ausgesprochen worden, zu einer Verständigung zu kommen. Ob das möglich sein werde bei den vorhandenen Gegensaͤtzen, wisse er nicht. Man könne mit Ruhe und Mäßigung discutiren. Wenn man sich klar machen werde, daß die Abweichungen des vorliegenden Gesetzes von dem bestehenden Rechte nicht erheblich seien, dann werde eine Verständigung nicht aus⸗ geschlofsen sein. (Lebhafter Beifall im Centrum und rechts.)
Abg. von Eynern (nl. :; Der Vorredner habe in seinen Aus⸗ führungen über, die Socialdemokratie nicht daran gedacht, daß die größten Reichthümer sich in Händen befänden, welche der katho⸗ lischen Kirche naheständen, in den Händen der Klöster und Kirchen. Der Besitzstand der pratestantischen Kirche sei im Vergleich hierzu verschwindend gering. Er habe ferner so extreme Folgerungen auf⸗ einandergebaut, daß es sich nicht verlohne, darauf einzugehen. Auf die Frage aber, ob das Christenthum Gift sei, das man in kleinen Dofen geben müsse, sei es überhaupt unwürdig zu antworten. Irrthum sei dem Vorredner bei der The gelischen Bundes mit untergelgufen zes sei darin von Mitwirkung der evan⸗ gelischen Kirche die Rede; der Abg. Porsch habe daraus einfach Kirche gemacht. Er empfehl ihm, hierüber den iin g erschienenen
ochenblatt⸗
lefen. Der Abg. Stöcker habe, gesagt, nach der Rede des Abg. conservativen und der nationalliberalen Partei unmöglich; er (Redner) wisse nicht, was ihn berechtige, diese sichere Meinung auszusprechen. vorigen Jahre ein . durchberathen und in allen Punkten ĩ as Gesetz würde au
ekommen fein, wenn nicht der Einfluß des verstorbenen Abg. W
orst dazwischen gekommen wäre. So sei der Minister von G
mit seinein Entwurfe bei Seite geschoben worden. . damalige Entwurf habe der Kirche keine Herrschaftsrechte ein⸗ eräumt, der heutige dagegen thue es, und das sei eben der Unter⸗
5 zwischen beiden. Wenn der Abg. Graf zu Limburg⸗Stirum es für n n halte, dem Abg. Porsch weitere. Concessionen me er (Redner) das nicht so ernsthaft, denn man habe
diefen Satz schon öfter von ihm gehört und es seien doch noch C ceffionen gefolgt. Wenn er wünsche, daß die Ausführung des Ent⸗ wurfs hinausgeschoben werde, so meine er, derselbe sollte überhaupt in dieser Session nicht mehr berathen werden. Die Erregung infolge des Cufturkampfes in den Gemüthern des Volkes klinge noch so nach, daß man sich auf den Erlaß eines Schusdotationsgesehzes folle. Die Rede des Herrn Cultus-⸗Ministers bei der ersten bes Etats habe auch in den gemäßigten Theilen der
jetzf, daß die Verwaltung döglichen belastet seien mit d mindestens
Daher bitte er, en möge, wenn die anderen Gesetz fie nicht die Behörden ausschließlich mehr das Gesetz in der Commission uch namens der Fraction die (Lebhafter Beifall
(Pole) bezweifelt, daß der VoRr⸗ artei gesprochen habe, denn die langt, daß nicht nur die Lokal=, tion confessionell geordnet sein solle. orderungen n ache nicht denkbar sei, sche Sprache solle
Kräften die Ge Gesetz erst in Kraft tret durchgeführt s beschäftigten. Seine Partei hoffe, da in dem Sinne, wie der Abg. von Sache vertreten habe, behandelt werden werde.
Abg. Dr. von Jazdzewski redner im Namen seiner ganzen P evangelische Generalsynode hab sondern auch die Kreis⸗Schulinspee vollständig mit r Überein. Daß eine Volksschule ohne die Volksspr werde von allen Pädagogen anerkannt; die deut aber in erster Linie stehe für die polnis Wenn die Volksschule unter staatlicher dann sei die Gefahr,
Das stimme
auch gelernt werden, Landestheile das Polnische. alles erfülle, was sie erfüllen solle, rivatfchulen eingerichtet würden, nicht groß. en feiner Freunde aber nicht erfüllt würden, Polen auf die Privatschulen angewiesen. der Vorredner an die Berufung des neuen habe, seien unbegründet. allgemeine Zufriedenheit hervorgerufen. Abg. Br. Porsch (Centr.):
daß das Centrum verfassungswidrig handele, wenn weil diese nur ein Stück das ganze Schulwesen, habe im vorigen Jahre und in der Commission habe
dann seien die Die Befürchtungen, wo Erzbischofs Durch diese Maßregel werde vielmehr die n Vorwurf des Abg. Richter, es die Vorlage an⸗ es Unterrichtswesens regele, müsse er als unrichtig zurückweisen. H den Entwurf für verfassungsmäßi
Herr Knörcke sich in demselben Sinne Beim Schulauffichtsgesetz und bei den anderen Sch reifinnigen auch nicht ablehnend verhalten entrum den Vorwurf des Verfa Aussicht gestanden habe, habe der rigen Commissions⸗ das Volksschulwesen füllt würden, namentlich die ehrervorbildung und über die Vorschriften in dem Entwurf Entwurf stimmen können. sich der Abg. Richter über die Bestimmungen das sei eine Formel aus d ei denn die Verfassung ein Saisonartikel? ĩ in perpetuum andere Leute kommen und andere ung als verstaubt und veraltet bezeichnen. Die ande allerdings vorgelogen, daß die Vorlage den Propst Jahnel solle sich
ausgesprochen. gesetzen hätten sich die und jetzt wollten sie dem machen! Ehe noch die Vorlage in Rintelen in einer Schrift über die zandlungen ausgeführt, daß es wohl mög allein zu regeln, wenn gewisse Bedingun Aufnahme der Vorschriften über die rivatschulen. Nur wenn die letzteren werde das Centrum für den
ungsbruches
Mit Leichtigkeit setze der Verfassun fünfziger Jah i Soll gerade die Verfass valiturs sein? Da könnten auch Artikel der Verfaß esse habe dem L ünschen des Centrums entspreche, und Mittheilungen ropft Jahnel habe diese Behauptung enden der Centrumsfraction lärt, daß er, wie er glaube, allein gegen welche an das Ab Da zeige sich, wie der Kamp roßer Verlogenheit geführt werde. es so dar, als wenn der Propst Jahnel nur gestimmt zu haben, während er glaube, Es sei eine Unwa den Wünschen des Centrums entspreche. sondern auch
ausgesprochen haben.
in einem an den Vo Schreiben widerlegt und er die Eingabe gestimmt habe, werden solle. von der Presse mit sinnige Zeitung“ ste laube, gegen die Eingabe aß er allein da diese Vorlage ledi bloß die evangelische Generalsynode, so montanen Tendenz unverdächtige evangelis confessionelle Volksschule und econfessionelle Da sei es unerhört, daß man den Leuten, welch hätten, vorrede, daß die Schule Zustimmung im Centrum) Es sei richtig, ende Recht codificire; man könne darüber Recht träfen;
eordnetenhaut gegen die Volks Die Frei⸗
n gestimmt habe.
der jeder ultra⸗ e Schulgongreß sei für die ehrervorbildung eingetreten. ntwurf nicht nau gelesen der katholischen irche ausgeliefert werde. ntwurf das beste ob diese Bestimmungen überall brauche man kein solches Geschrei zu erheben. Richter würde sich ein Verdienst erworb die in die Vorlage a ondern auch nachgewie Der Cultus M horst schen Schulantrags erklärt nell eingerichtet Vorlage feststelle.
en haben, wenn er nicht bloß e Rintelen erwähnt hätte, sen nträge nicht aufgenommen inister von Goßler habe aus Anlaß des Windt⸗ daß die Schule schon ganz eonfessio⸗ . den Zustand geschildert, wie ihn die (Redner) fordere die Herren, welche behaupteten,
ufgenommenen Anträ en hätte, welche
Glaube an das Jenseits verschwinde, dann seien solche
Artikel des Professors Berschlag im „Deutschen
Enneccerus sei eine Verständigung zwischen, der
eine Einigung erzielt worden.
machen, so ne
den Widerstand gegen die Vorlage wachgerufen; sie nur in den Reihen des Centrums, nicht bei den C
sich von dem J Entwurf abgewendet. er
schon früher einmal Protestantismus und
Thu
aut spreche, mit ihr zusammenzuarbeiten, so f auf feine Auslegung der Verfassung, an welche man
rte der Bibel. Wenn eine Verständigung erfolgen üsse der Artikel. 24 erst eine klare und gemein⸗ ung erhalten. Die confessionellen Verhältnisse sollten ffenden Kirchengemeinschaften ̃ Das lasse eine Trennung nsunterrichts von der Schule zu, aber nicht eine der Unterrichtsanstalten nach confessionellen Gesichts⸗ Diese Auslegung sei auch bei der Berathun im Herrenhause zum Ausdruck gekommen.
Verwaltungsvorschriften Gesetz werden, welche dem jetzigen Wohin das führe, zeige die neueste Verfügung des ezüglich, des Religionsunterrichts der Kinder der Dissi⸗ Minister glaube aber mit solcher Verfügung neues, Recht schaffen zu können und behaupte darauf, dies geltende fei in der Vorlage nur kodificirt. ichtigste in der ganzen Vorlage, Munnisters und der einzelnen Parteien. Charakteristisch sei die der damit allen den Kindern eine Wohl⸗ romme Mutter die Hände zum r schön, sehr rührend an; aber stelle man denn die Dissidenten als verruchte, bei denen die Mutter nie ihren Kindern zum Gebet gefaltet habe und denen die Erziehung der Kinder and genommen werden müsse? Wohl nirgends in Preußen Deimath, aber das seien Alles meist mit mehr
auf, das im einzelnen ⸗ wie an die Wo . der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Graf von
solle, da perstãndliche möglichst be
bes Religio
Meine Herren! Ich bitte Sie, mir zu gestatten, zunächst nicht auf die Einwendungen des Herrn von Eynern einzugehen, — ich be⸗ halte mir das vor —, sondern auf eine Frage zurückzugreifen die von Vorrednern zunächst in der vorigen oder vorvorigen Sitzung — das weiß ich nicht genau — und heute wieder angeschnitten worden ist; das ist die Frage der Schulaufsicht und die Berücksichtigung der Muttersprache in dem Volksschulunterricht.
Meine Herren, ich glaube, ich habe in den ersten Tagen der Ver⸗ handlungen über das Volksschulgesetz keinen Zweifel darüber gelassen, wie ich zu der Durchführung der Schulaufsicht stehe. Ich kann mich darin dem anschließen, was der Hr. Abg. Graf Limburg⸗Stirum heut gesagt hat: die Schulaufsicht ist ein staatliches Amt; der, welcher sie führt, führt sie im Auftrage des Staats. dieselben Grundsätze, welche für staatliche Beauftragungen und Beamtenstellungen maßgebend sind, auch für diese Aufsicht maßgebend sein müssen. Demgemäß kann meines Erachtens die Forderung, die Schulaufsicht in allen Beziehungen und namemlich auch in der Kreis⸗ Schulinsperction setzliches Recht werden; durchführbar,
sichligt werden; die betre Religionsunterricht leiten.
Christenthum ein Gift x ö i g der Ver⸗ ie Hauptsache; es müsse das Herz r den schweren Weg des cher Vater Minister gef Ninisters b
wenn die Kirche Abg. Enneccerus Diese Bestimmung sei ihm
sie zeige die Stellung des
Motivirung des Ministers, der d t erweisen wolle, denen nie eine Das höre sich ja se
osschule auch in den nichtreligiösen In der Simultanschule könnten gen werden.
Damit ist gegeben, daß
Gebet gefaltet. nur welchem Recht gottlofe Menschen h
aus der H 6 n, ebe es mehr Bissidenten als in seiner hr ernste und fromme Leute, die ihre Kinder alt beten lehrten, als die Dogmengläubigen. Nach der Auf⸗ nisters müßte in England der Hälfte der Bevölkerung r Kinder gengmmen werden. Durch solche Bestim⸗ sie der Minister hier durchführen, wolle, us der Landeskirche zu den Dissidenten getrieben, die Stöcker'schen Bestrebungen nach hierarchischer hen Kirche weiter Erfolg haben sollten. 1 ie luffassung des Abg. Nichter, zurück, daß Verfassungsinterpretation durch ein Cultus-Ministerial⸗Reseript Continuität in der . hierf Jahre 1787 von Zedlitz eingerichtete Ober⸗-Schulcommission
die Räthe der
confessionell zu gestalten, niemals ge⸗ thatsächlich gar nicht würde jedem der Herren Abgeordneten, der mich mit seinem Besuche beehren will, in dieser Beziehung aus den einzelnen Distrieten sofort nach statistischen Nachrichten zweifellos nachweisen können, daß diese Forderung in Preußen undurchführbar ist, ganz abgesehen davon, daß sie prineipiell für die Regierung — nach meiner Auffassung wenigstens — nicht acceptabel sein würde. Das schließt ja selbstverständlich nicht aus, daß man in vielen Fällen, wie dies auch jetzt schon immer geschehen ist, die Schulen so gruppirt und unter solche Kreis-Schulinspectionen stellt, wie dies auch den confessionellen Verhältnissen am meisten entspricht.
Dann, meine Herren, der muttersprachliche Unterricht. Es ist nach meiner Ansicht ganz unmöglich, daß in Preußen eine Bestimmung in ein Gesetz aufgenommen wird, welche ein Recht auf Ertheilung des Unterrichts in der Muttersprache giebt — schon um deswillen nicht, weil es unvereinbar wäre mit unserm Hauptgrundsatze, daß wir in Deutschland national ungetheilt sind, und zweitens deswegen nicht, weil nach den Verhältnissen unserer neueren Zeit die Vermischung der Nationalitäten und der Confessionen so stark geworden ist, daß eine muttersprachliche Ertheilung des Unterrichts in der Volksschule immer zur Verletzung einer anderen Nationalität führen müßte,
fassung. des Mir die Erziehung de
Hunderttausende a namentlich wenn Gliederung Der Minister weise
Er begreife es,
Seine Partei wolle der evangeli
wahre denn Schulgesetzgebung, seitdem die von einem aufgehört habe
Continuität dur
Religionsunterrichts.
it du . d ersten Abtheilungen, des Eultus⸗Ministeriuins, die Provinzial-⸗Schuleollegien und die Unterrichts⸗ abtheilungen der Regierungen gewahrt zu sehen, und es sei nicht daß ein Wechsel in der Person des Cultus⸗Ministers Ansichten aller dieser Personen . Wer habe denn nun das vorliegende Gesetz emacht? Der Minister sei erst so kurze Zeit im Amt, daß Einleben in alle bestehenden. Einrichtungen und Bestimmungen, wie g sei, wenn er allein das Gesetz verfaßt haben wollte, eine Dieses für die Schule seit
anzunehmen ; , einen vollständigen Wechsel in den herbeiführen könne.
stung sein würde. tigste Gesetz, das die Entwickelun sei in nur wenigen
der kommen⸗ tonaten aus—
Jahrhunderten wi den Generation regeln solle, gearbeltet, — da müßten die Räthe sehr mitgearbeitet, haben, und man müsse fast glauben,
, ) die katholische Wiedereinzug
e at Abtheilung das Cultus ⸗Ministerium
Verletzung keine Regierung meine Herren, wirkliche Bedürfnisse im einzelnen zu prüfen und auch zu berücksich⸗ tigen, ganz besonders auf dem Gebiete des Religionsunterrichts. Ich scheue mich nicht, es hier auszusprechen, auch nach den Aeußerungen nicht, die der Herr Abg. von Eynern hier eben gethan hat: mir ist es durchaus kein unfaßbarer Gedanke, daß man den Religionsunterricht in der Schule den Kindern in derjenigen Sprache ertheilt, die die Kirchen⸗ sprache ihrer Eltern ist. Ich würde darin keine Herabminderung des Einflusses des Staates erblicken; nur das kann nicht zugegeben werden, daß es überall geschieht, und daß es unter Verletzung der Interessen der deutschen Kinder irgendwo geschehen dürfte.
Der Herr Abg. Graf Limburg hat dann einen Gedanken ausge— sprochen, den ich lebhaft bedauere: das ist der der Hinausschiebung der Inkraftsetzurg des Gesetzes auf eine spätere Zeit. Ich glaube, dieses Gesetz, das jetzt so schwere Kämpfe Hervorruft, so tiefgreifende Fragen berührt, wo, meine Herren, man sich doch jeden Tag auch unter uns sagen muß: Es scheiden sich die Geister — dieses Gesetz durch die gesetzgebenden Factoren zu sanctioniren und dann noch ein Jahr in den Repositorien der Ministerien liegen zu lassen, das halte ich für eine Unmöglichkeit. man mag auf einem Standpunkt stehen, auf welchem man will: Wird das Gesetz Gesetz, dann muß man auch auf dieser Seite (rechts) wünschen, daß es sofort ausgeführt wird. Ja, lieber gar nicht — das verstehe ich; aber ob Sie die fürchterlichen Folgen, die Sie nun alle von diesem Gesetz besorgen, zehn Monate früher oder später bekommen, das scheint mir doch ziemlich gleich zu sein. Sie könnten lieber ganz ausbleiben? — Ich streite mich nicht darüber; nach meiner Auffassung ist es richtig, es anders zu machen.
Nun, meine Herren, muß ich mich leider wieder direct an einen Herrn wenden, und das ist der Hr. Abg. von Eynern; ich spreche Der Herr Abg. von Eynern hat seine Rede be⸗ der Ausführung: des Herrn Abg. Richter.“
die Schule, nicht anerkenne? sationalität,
der Minister, entscheide immer der Minister selbst; aber in der Vor—⸗ lage finde er (Redner) nur den Geist des Abg. Windthorst. Der Entwurf stelle die Herrschaf)t der Kirche über die Schule fest. Der Grenzgraben zwischen Staat und Kirche sei zu Minister sage, es sei gut so: so stehe es in der V wie sei es denn bis
Bevölkerung den Wun ö
ꝛ ch nach der confessionell aufgebauten Volks⸗ schule? Bis jetzt sei dies Hervorkehren der. ö Gegensätze, *r nicht erforderlich erschienen. Lehrer möge der befähigtste Mann sein, seine Stellung hänge ab von der Geistlichkeit. Denn da die meisten Schulen einklassige seien, so könne der Lehrer, welcher nicht Religion lehren dürfe, nicht an Der Appell an die Behörden werde ihm Die Staatslehrer würden
etzt gegangen? durch diese ö (Zustimmung der Entwurf verlange, daß es im Jenseits
diesen angestellt werden. nichts helfen. Das sei undurchführbar. Sehr richtig h h preisgegeben Staats pfarrer. werden auf allen Gebieten, namentlich auf dem Gebiete der Geschichte. Der Gegensatz der Fonfessionen werde Gegenstand des Untexrichts werden. In den Schulen werde dann gelehrt werden, daß Luther ein schuftiger Selbstmörder die Mutter der Socialdemokratie sei. könne abgesetzt werden von seinem Staatsamt durch eine, Macht, die außerhalh des Staats liege; das sei ein Eingriff in die Kron⸗ rechte, eine Verletzung des Artikels 47 der Verfassung. Grenzstrꝛit zwischen Kirche und Staat sei der Lehrer verloren. Die Lehrer müßten sich den Anforderungen der Vorgesetzten anbequemen und in erster Linie würden sie sich au Daß die ceonfessionelle Volksschule nur der Anfang sei, wisse man ja; die confessionelle katholische Universität sei schon lange eine Forderung der Ultramontanen. Katholische Minister habe Windthorst So werde schließlich die
confessionell
der Protestantismus
(Hört! links) Der Lehrer
Bei jedem (Sehr richtig) Ich glaube,
Anführung der Thesen des Evan⸗ dem Schutz des Geistlichen anver—
3 (Zurufe von den National⸗ mehrfach verlangt. zälften getheilt. Es möge sein, d chätzten. Deshalb könne man do
anze Nation in zwei ͤ ehrer sich selbst über⸗ „nicht den ganzen Stand per— Mache denn Herr Stöcker immer von dem Vereins⸗ . er Presse den richtigen Gebrauch? Ueberschätze er nicht manchmal, seine Persönlichkeit? (Heiterkeit.) deshalb alle Geistlichen unter Aufsicht gestellt werden? Man brauche hlcher einzelnen Vorkommnisse wegen nicht Bestimmungen in die Vorlage zu bringen, welche, die Selbständigkeit der Lehrer ver⸗ nichten. Wenn die Schulabtheilung der Regierungen aufgehoben werde, Regierungs⸗Präsident sich en . die gig. ö amentlich wenn er noch ein Mandat ausübe, könne doch schließli nicht die Durchführung n , inen, collegialen Betrath. vielleicht auch
der Städte
wovon man heute noch gar keine Ahnun den legitimen Einfluß d
Nationalliberalen.)
chM Stande Sollten denn zu n
⸗ ĩ lieber allgemein. einen jungen Assessor
Der Regierungs⸗Präsident, he, ,
Abg. Richter
Das erkenne ich die Art des Herrn ist mir erheblich sympathischer. (Große Heiterkeit In dem Abg. Richter steht mir ein principieller, offener und energischer Gegner gegenüber; mit einem solchen Herrn, von dem ich die Ueberzeugung habe, daß er auch in mir die selbständige Auffassung achtet, mit einem solchen Herrn über so tiefe und wichtige Fragen zu debattiren, das ist mir eine Ehre. (Bewegung.) Aber ich muß leider bekennen, die Art und Weise, in der der Herr Abg. von Eynern seine Ausführungen kleidet, ist nicht so offen, und stellt doch eine ganze Reihe von Dingen in eine Beleuchtung, die nicht die Beleuchtung der Dinge, sondern die Beleuchtung des Herrn Abg. von Eynern ist, und die in einem sehr bedenklichen Maß persönlich verletzend und objectiv nicht zutreffend ist. (Sehr gut!) Meine Herren, scheidet sich in zwei ganz getrennte Theile:
Gesetzes allein Der Regierungs⸗Präsident herab angewiesen, vorzugehen,
Gemeinden
übernehmen
Selbständigkeit einzugrelfen, 6 ger g . . . wolle „der Religion wahren, aber ni ie Lehrer in die Herrschaft der Geistlichkeit stellen. Die Schulvorstände im Ber⸗ sischen entsprächen durchaus nicht den Schulvorständen der Vorlage; onfession, sondern würden von der Friedrich's des Großen die uß auf die Schulen gehabt hätten, e habe den Minister von Zedlitz
beschränken 1 Berathung Bevölkerung Beifall habe onservativen ge⸗ funden. Die conservative Partei habe seitdem wie die Rede des Herrn bon Buch beweise, ihre Stellung vollständig gewechselt, sie h
ie seien nicht Vertreter der Schul deputation ernannt. Heistlichen einen erheblichen Einf sei nicht richtig. Friedrich der Gro zum Leiter des Unterrichtswesens eingesetzt und ihm eine Instruktion chen Lonfessionellen Gesichtspunkten ent⸗ , Der Abg. Richter habe wohl aus der Vorlage gesehen, h . führe, wenn man mit dem Centrum cCoeettire. habe das aussprechen müssen, weil seine Partei dem Centrum gegen⸗ ablehnenden Standpunkt eingenommen r die Unterstützung der
Wenn ihr jetzt die Bundesgenossenschaft angeboten 1 sse sie darin die Führun m Centrum) Den Abschnitt über
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gegeben, die nicht so kleinli efolgschaft des Abg. Windthorst anschließen prungen sei. te des Stagtes an die Kirche ausliefern
der Vorlage
Er (Redner des Herrn Abg. von Eynern einen rein Diesen kritischen Theil Da kommt der Behauptung: Dieses Gesetz, das der neue Minister uns vorgelegt hat, construirt ein condominium der Kirche in der Schule. Der Herr Abgeordnete ist so gütig, dabei durchleuchten zu lassen — das geht ja aus seinen ganzen Ausführungen hervor — daß ich eigentlich gar nicht der so schlimme Mann bin; dazu wäre ich viel zu unfähig, das müßten die Leute sein, die neben mir stehen, ich wäre ja, wie ich vorgestern schon gesagt habe, eigentlich nur der negotiorum gestor Anderer; er sagt, es wäre ja auch gar nicht möglich, daß ein Mensch in den paar Monaten dieses Gebiet so beherrschen gelernt habe. Mein verehrter Herr Abgeordneter, ich habe es wi herrschen gelernt, und überhaupt in meinem Leben gelernt zu arbeiten, und weil ich das gelernt habe, deshalb finde ich mich auch auf diesem Gebiete zurecht. (Lebhafter Beifall rechts und im Centrum.)
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vornehmen. en. (Heiterkeit links und die Privatschulen sollte and der Erfahrung noch einmal gründli . demokraten würden Schu zurückkehren und Unterrichtsanstalten gründen u. s. w. (Heiter⸗ uf den bgonomischen Theil der Vorlage wolle er nicht näher Der Vorwurf des Abg. Sattler, daß die Vorlage eine dez Windthorst'schen Schulantrags sei, sei vollständig er Beirgther des Ministers, der selbst aus Schlesien Fürstbischof gewesen, und der eifrigste Vertheidiger
riedrich II. Er elingen werde, die pre Er hoffe, da grundlegende
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Flemente die Bestimmungen darin geändert würden.
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Und was heißt denn nun das mit dem condominium? Die Herren von der nationalliberalen Partei haben von Anfang an eine völlig principielle Gegnerschaft gegen das Gesetz eingenommen. Mir war dies unverständlich; ich habe auch heute noch nicht einen völlig klaren Einblick, worauf es beruht.
Es wird ja alles Mögliche gefabelt von großen politischen Ge⸗ danken, die in der Ausführung begriffen sind; (Zuruf links) — ge⸗ fabelt, ja, das nehme ich auch an, selbst die rührende Rütli⸗Scene im Reichstage (Stürmische Heiterkeit.) ö
Ich kann doch wirklich nicht annehmen, daß die nationalliberale Partei dieses Gesetz benutzen will, ünd in dieser Form, um es als Eckstein einer neuen großen Parteigruppirung zu gebrauchen. Und mit dieser Begründung, meine Herren! Alles, was hier bisher gegen das Gesetz gesagt worden ist, in seinen einzelnen positiven Theilen läßt sich Wort für Wort widerlegen. Nicht ich habe aus dem Wust von undurchsichtigem Actenmaterial, welches angeblich im Cultus⸗Ministerium vorhanden sein soll, die Ihrer Meinung nach natürlich schauderhaftesten und schlimmsten Reseripte herausgeschnitten und wie ein untergeordneter Redacteur einer Zeitung mit der Papierscheere gearbeitet und etwas compilatorisch zusammen⸗ geschnitten; (Zurufe von den Nationalliberalen: Sehr ge⸗ schickt) — sehr geschickt? Ich danke sehr! Heiterkeit.) Aber das ist doch leider einmal Thatsache, und Sie können es doch garnicht leugnen, daß diese also geschickt compilirten Bestimmungen von Leuten Ihrer Farbe concipirt worden sind. Es ist doch der Herr Staats⸗Minister Dr. Falk und die vorjährige Commission des Abgeordnetenhauses gewesen, welche dies gemacht hat.
Herr von Eynern hat mit der größten sittlichen Entrüstung darauf hingewiesen, daß ich es so machen wollte, daß der Lehrer durch den Geistlichen aus der Schule vertrieben werden könne, und daß man den Lehrer dadurch zu einem Augenverdreher, zu einem Heuchler, und ich weiß nicht was alles, zu einem sittlich heruntergekommenen Subject mache, der lediglich dem Geistlichen in die Hand gegeben werde. Und nun, meine Herren, steht es wörtlich in den Beschlüssen erster Berathung Ihrer Commission aus dem vorigen Jahre, von der Majo⸗ rität dieser Commission zugesetzt:
Die eigene Uebernahme des Religionsunterrichts durch die Geistlichen ist mit Genehmigung der Bezirksregierung zulässig.
Ja, meine Herren, dann verstehen wir überhaupt nicht mehr Deutsch, ich construire ganz dasselbe; (Zurufe links) — ja, es steht aber doch drin, ich glaube, Herr von Eynern ist sogar mit in der Commission gewesen. (Zuruf.) Das weiß ich nicht. Ich habe es vorhin festzustellen versucht, aber leider geben die 'rotocolle über die Abstimmung der einzelnen Herren keine Auskunft, und deswegen kann ich nicht säagen, Herr von Eynern hätte dafür gestimmt. Sie können sich schon darauf verlassen, daß ich sonst nicht unterlassen haben würde, diesen Effect zu verwerthen. (Heiterkeit, Jedenfalls ist das doch zweifellos, daß der Herr Abg. von Eynern einen ganz scharfen Gegensatz construirt hat zwischen den vorjährigen Beschlüssen, zwischen dem vorjährigen Gesetzentwurf und zwischen dem diesjährigen.
Nun, meine Herren, sagt Herr Abg. von Eynern ferner: dieser Gesetzentwurf hat eine Aufregung in allen Klassen der Bevölkerung hervorgerufen, die gar nicht zu beschreiben ist, und diese beschränke sich — ich recitire wörtlich — nicht auf Preußen, sondern erstrecke sich soar auf Deutschland. Nun, das ist ganz merkwürdig. Ich war nämlich auf diesen Einwand gefaßt und habe den gestrigen Tag dazu benutzt, um mich zu informiren, wie es in der Gesetzgebung der andern deutschen Staaten aussieht. Da kam ich zuerst auf Sachsen und auf Bayern, dort ist es natürlich viel schlimmer, als wie ich es Ihnen vorschlage. Da dachte ich: du mußt auf das Musterland des Liberalismus zurück⸗ gehen und die Bestimmungen heraussuchen, die dort jetzt bestehen. Sie erlauben vielleicht, daß ich sie Ihnen vorlese, der Herr Präsident wird wohl nichts dagegen haben. Da steht im 8§. 22 des im Jahre 1888 emanirten badischen Volksschulgesetzes Folgendes:
Der Religionsunterricht wird durch die betreffenden Kirchen⸗ und Religionsgemeinschaften besorgt und überwacht. Sie werden bei Er⸗ theilung desselben durch den gemäß 8§ 26, Absatz 3 als befähigt erklärten Schullehrer unterstützt. Die Geistlichen sind als Religions⸗ lehrer in der Volksschule an die Schulordnung gebunden. Den staatlichen sowohl als den geistlichen Behörden bleibt vorbehalten, die Ertheilung des Religionsunterrichts durch den Schullehrer abzustellen. .
(Hört! hört! im Centrum.) Und meine Herren, wenn Sie nun hören wollen, was über die Prüfung der Lehrer gesagt ist:
Bei der Prüfung der Lehrer sind die betreffenden Kirchen⸗ und Religionsgemeinschaften durch Beauftragte vertreten, welche die Candidaten hinsichtlich ihrer Befähigung zur Ertheilung des Religionsunterrichts prüfen. Die Entscheidung über die Befähigung zur Ertheilung des Religionsunterrichts steht den betreffenden Kirchen- und Religionsgemeinschaften zu.
(Hört! Hört! im Centrum und rechts) Meine Herren, nun kommt hinterher noch etwas über die Privatschulen. Ich will den Ausdruck abschreiben“ nicht mehr gebrauchen, ich habe wirklich nicht abge⸗ schrieben, aber es ist beinahe so.
Und derartig amtlich konstatirten Thatsachen gegenüber wird mir hier vorgeworfen, ich wollte die Gesetzgebung des preußischen Staats auf eine, ich weiß nicht welche Periode zurückschrauben und ich wollte die Schule des preußischen Staats zu einer Kirchenschule machen, ich wollte den Geistlichen ein Condominat einräumen. Wo ist denn in Deutschland eine Schule, die Ihrem Ideal entspricht? Sie existirt nicht, weil sie überhaupt nicht möglich ist. (Sehr richtig! im Centrum und rechts.) Denn wenn sie möglich wäre, würde sie auf einen Widerstand in der Bevölkerung stoßen, der alles wegfegt, was Sie damit geschaffen haben. (Bravo! im Centrum und rechts) Meine Herren, meine Stellung gegenüber der Verfassung und der sogenannten Verwaltungspraxis ist auch von dem Herrn Abgeordneten wiederholt bemängelt worden. Nun, daß ich die Verfassung nicht als Offenbarung behandele und nicht bibel gläubig in Bezug auf die Verfassung bin — das waren die Ausdrücke des Herrn Abg. von Eynern —, das werden mir die meisten von Ihnen selbst aus der eigenen Partei des Herrn von Eynern zugeben. Solche Uebertreibungen haben noch niemals weder einem Redner, noch einer Partei genützt. (Heiterkeit und sehr gut! im Centrum.) Sie haben „Offenbarung“ und „bibelgläubig“ ausge⸗ gesprochen. (Widerspruch des Abg. von Eynern) Ja, ich kann doch nur so auffassen, wie ich es gehört habe. (Sehr richtigg im Centrum.) — Das ist ja gleichgültig, aber das habe ich aus dieser Bezugnahme jedenfalls doch herausgehört, daß der