1892 / 26 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 30 Jan 1892 18:00:01 GMT) scan diff

Dissidenten und die Zusammensetzung des Schulvorstandes. Warum gerade diese Abweichung von der Goßler'schen Vorlage, welche dem Ge⸗= meindevorstande seinen Einfluß gewahrt habe? Dieser Schulvorstand sei nur gemacht der Confessionalität zu Liebe, und gerade dadurch werde die Herrschaft des Geistlichen über den Lehrer und die Schule herbeigeführt; denn der Geistliche habe überall den größten Ein- fluß, ** der Lehrer dagegen nicht aufkommen konne. Wenn man in der Confessionalität so weit gehe, dann komme man schließlich zu confessionellen Gymnasien und zur con⸗ fefsionellen Schulaufsicht und schließlich auch dazu, zwei Cultus- Minister anzustellen. Die katholischs Abtheilung sei das mindeste, was gewährt werden müsse. Einen Entwurf, wie er hier vorliege, könne seine Partei nicht annehmen; er widerspreche ihrem Gewissen und den Bedürfnissen einer gewissen Bevölkerung, die sich nicht mehr verstehen würde, wenn sie in Confessionen auseinander gerxissen werde. Wenn der Minister⸗-Präsident dafür kein Verständniß habe, so könne seine Partei es ihm nicht beibringen, (3ustimmung links.) Dem gegenüber . loszuschlagen und die Gegner des Atheismus zu beschuldigen, das sei in den Annalen des ö. amentarismus über— haupt noch nicht dagewesen. (Lebhafter Beifall links Warum habe man bezüglich der Privatschulen nicht die Bestimmungen des badischen Gesetzes angenommen? Danach dürften Stiftungen und Corporationen nur mit Genehmigung der Regierung Privatschulen errichten und kirchliche Corporationen nur auf Grund eines besonderen Ge⸗ setzes. Ob freilich der Minister bei Aufnahme solcher Bestim⸗ mungen noch die Unterstützung seiner Getreuen im Centrum ge funden haben würde, sei ihm (Redner) zweifelhaft. Daß auch er mißverstanden werde, wolle er mit Geduld hinnehmen, Bezüglich der Kampfesweise des Ministers wolle er, bemerken: Es sei eine Ehre, mit jedem Mitgliede des Hauses zu kämpfen; ob es Vergnügen mache, sei etwas anderes. Der Minister habe seinem Kollegen von Ernern versönlich begegnet, wie es dessen Rede wohl nicht verdient habe. Wenn der Minister daran eine . des Herrn Richter geknüpft habe, so werde sich dieser dafür wohl nächstens bedanken; Verr Richter habe mit dem früheren Reichskanzler sehr schlecht gestanden; er stehe mit dem jetzigen Reichskanzler nicht besser, wohl aber, wie es scheine, mit dem neu aufgehenden Stern am Hzarlamentarischen Himmel. Der Vorstoß des Ministers habe 6 nicht gegen Herrn von Eynern gerichtet, sondern gegen die ge— beime . die der Minister mit der Rütliscene bezeichnet habe. Die Auslassungen des Herrn von Bennigsen hätten nur die politischen Consequenzen aus diesem Entwurf gezogen. Die wegwerfende Art und Weise der Bemerkung werde Herrn von Bennigsen die Herzen des Volkes nicht rauben. Das Bild sei übrigens schlecht gewählt gewesen. Der Schwur auf dem Rütli sei erfolgt zur Abwehr einer großen Tyrannei; wenn damit zu— gegeben werden solle, daß es sich hier um eine geistige Tyrannei handele, so könne man damit einverstanden sein. Ebenso wenig richtig finde er den Hinweis auf den liberalen Musterstaat Baden. Es sei wohl nicht sehr geschmackvoll, daß der Minister in dieser Weife spreche von diefem Staat, dessen liberale Politik der badische Landesherr noch jetzt K. vollständig gebilligt habe. (Sehr richtig! links) Vielleicht habe der Minister seine neuen Freunde beim Centrum dadurch captiviren wollen; denn nur aus dem Centrum hahe er Beifall gefunden. (Unruhe im Centrum) Der Minister habe in Aussicht gestellt, daß der Religionsunterricht da, wo es mit dem staatlichen Interesse vereinbar sei, in polnischer Sprache ertheilt werde, während der Abg. Graf n,, ,, sich kurz vorher dagegen ausgesprochen gehabt habe. Es handele sich dabei wohl auch un eine gewisse Taktik, denn man, brauche die Polen zur Durch bringung dieses Gesetzes. Der Minister-Präsident habe sich einen Standpunkt als Jupiter zurecht gemacht, von dem herab er auf die Parteien herabblicke. Seine (des Redners) Partei habe die Regierung unterstützt bei der Einbringung der nationalen Errungenschaften, und wenn der Minister⸗Präsident das Wort „national“ für veraltet er—⸗ klärt habe (Widerspruch rechts), dann scheine er vergessen zu haben, deß der verstorbene Führer des Centrums ein Particularist bis an sein Lebensende geblieben sei. Das Centrum habe seine Zustimmung in jeder Lage nur gegeben, wenn es Gegenconcessionen erhalten habe. (Widerspruch im Centrum.) Durch solche Nücksichten habe die nationalliberale Partei sich niemals leiten lassen. Von dem Amtsvorgänger des Minister⸗Präsidenten sei auf das Zusammen⸗ gehen aller gemäßigten Elemente ein großes Gewicht gelegt worden; diese gemäßigten Elemente bilbeten einen Grundstock für die Re— gierung; Herr Graf von Faprivi habe aber dieses kostbare Gut der emäßlgten Elemente vollständig abgewirthschaftet. Seine Partei abe keinen Anlaß zur Opposition gesucht; das sei eine Unterstellung, die er aufs entschiedenste zurückweisen müsse; sie sei in die Opposition hineingedrängt worden. Sie nehme selbstverständlich, wenn er ihr hingeworfen werde, den Fehde⸗ handschuh auf. Sie schlösse aus der brüsken Art und Weise, wie 2 von Eynern abgefertigt worden sei, daß der Cultus-Minister erufen sei, ihr den Handschuh hinzuwerfen. Was sei gus dem vor⸗ jährigen Programm der Regierung geworden! Die Massen sollten mit Kopf und Herz dem Vaterlande gewonnen werden, und ö die Gemüther auf das tiefste erregt; ein Gefühl der Bitterkeit werde in allen Schichten der Bevölkerung bleiben. Zum Kampfe gegen die Soeialdemokratie sollten die Parteien vereint werden; das Centrum habe ja die katholische . immer aufgedrängt als Heil⸗ mittel. Die Soeialdemokratie sei auch eine Weltanschauung; aber wenn die Gefahr der Soxialdemokratie noch größer würde, die Religion wolle seine Partei nicht als Schutzmann gegen die Socialdemokratie verwenden, denn wer solche Nebenzwecke mit der Religion ver⸗ binde, der werde danach beurtheilt. Der Curs führe jetzt hinaus in das dunkle Meer der Abhängigkeit, des Staats von der Centrums partei. Seine Partei habe auf einige Verständigung gehofft. Wenn man, wie der Minister-Präsident, sie zusammenwerfe, wenn auch nicht mit Atheisten, so doch mit Leuten, deren ge lun ge zum Atheismus führten, fo sei die Verständigung ausgeschlossen. Er glaube nicht, daß diese Worte draußen im Lande seiner Partei schaden würden. Das seien vergiftete Pfeile; sie prallten zurück auf den, der sie ab= gesandt habe. (Zustimmung links.) Seine Partei könne sich damit trösten, daß dann die Herren von Goßler und der Professer Beyschlag, welche den vorjährigen Entwurf für besser hielten, auch Atheisten seien. Dem . könne er nur empfehlen, seinen eigenen Nath zu hefolgen und selber objectiv zu urtheilen. (Lebhafter Beifall links; Lachen rechts.)

Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Graf von Zedlitz:

Meine Herren! Abg. Dr. Friedberg hörte, hatte ich die Empfindung: wie schade, daß dieser Herr nicht am ersten Tage namens der Fraetion der National⸗

Als ich den ersten Theil der Rede des Herrn

liberalen gesprochen hat. (Zuruf) Meine Herren, ich darf doch wohl eine solche Empfindung haben! Sind Sie denn so liberal, daß Sie nicht einmal andere Empfindungen dulden? Ich werde es ja auch gleich begründen.

Also ich möchte sagen: in dem ersten Theil seiner Rede war die Sachlichkeit der Ausführungen so durchschlagend, daß ich die volle Ueberzeugung hatte: der Kampf, der auf diesem Boden an uns heran⸗ getreten wäre, würde zu fruchtbaren Resultaten geführt haben. Leider, meine Herren, kann ich das nun aber auf den zweiten Theil der Rede gar nicht anwenden; da ist der Herr Abgeordnete in den Ton verfallen, den nicht ich angeschlagen habe (Rufe links: ja, ja ich muß das auf das entschiedenste von mir abweisen sondern der mir gegenüber angeschlagen worden ist. (Sehr richtig! rechts und im Centrum.)

Meine Herren, ich habe nicht die Absicht, die materiellen Diffe⸗

enzwunkte im einzelnen zu berühren; sie sind nun, glaube ich, so viel

durchgesprochen worden, daß wir sie übergehen können. Aber auf zwei Punkte muß ich eingehen.

Der Herr Abg. Dr. Friedberg hat sich die Sache mit meiner Bekämpfung auf einem Gebiet doch etwas sehr leicht gemacht, das betrifft meine Anführungen aus der badischen Gesetzgebung. Meine Herren, wenn man mir den Vorwurf macht, ich hätte doch dies und jenes auch anführen müssen, wenn man also durchleuchten läßt vielleicht habe ich Sie wieder mißverstanden, aber ich glaube, die anderen Herren haben die Empfindung auch gehabt —, als hätte ich doch umfassender citiren sollen, und wenn man dann selbst so wenig umfassend eitirt hat, wie Sie, mein verehrter Herr Abgeordneter, dann trifft doch wirklich das Wort zu von dem Steinewerfen, wenn man im Glas⸗ hause sitzt.

Ich werde also genöthigt, auch die badische Gesetzgebung, die ich, glaube ich, ebenso gut kenne, wie der Herr Abg. Friedberg, noch etwas eingehender heute zu behandeln, und da steht zunächst auf dieser idealen Grundlage, die das Simultanprineip voll zur Geltung zu bringen sucht, ein etwas stark einschränkender 8 19, der folgender⸗ maßen lautet:

Bei Besetzung der Lehrerstellen an Volksschulen soll auf das religiöse Bekenntniß der die Schule besuchenden Kinder thunlichst Rücksicht genommen werden.

(Bewegung.) Aber bitte, meine Herren, hören Sie doch, was noch weiter folgt! Insbesondere wird bestimmt:

1) An Schulen, die nur Kinder eines Bekenntnisses zu unterrichten haben, sollen nur Lehrer des betreffenden Bekenntnisses angestellt werden.

(Hört! Hört! rechts.) entwurf.

2) Gehören die Schulkinder verschiedenen Bekenntnissen an, und ist nach deren Gesammtzahl nur ein Lehrer erforderlich, so wird dieser dem Bekenntniß der Mehrheit der Schüler entnommen.

(Hört! Hört) Ganz positive Vorschriften, die unzweifelhaft für jeden, der diese Dinge vorurtheilsfrei prüft, die Uebereinstimmung der Bekenntnißmäßigkeit des Lehrers mit den Schülern feststellen!

Nun, meine Herren, weiter: Privatschulen! Der Herr Ab— geordnete hat dann, wenn ich nicht irre, bei den Privat— schulen leider nicht ganz wortgetreu einen Paragraphen gelesen, den § 115, auf den er seine ganze Deduction vor⸗ nehmlich stützt. (Zuruf: 1035 und 109) Ich hitte um Ent— schuldigung, Sie haben die 55 108 und 109 gar nicht lesen können, denn die § 198 und 109 handeln über ganz andere Dinge, über orts⸗ statutarische Festsetzungen. (Große Heiterkeit.) Ich habe hier den Entwurf des badischen Volksschulgesetzes zur Hand; ich bitte zu prüfen meine Herren. (Zuruf Da werde ich wohl wieder einmal Recht gehabt haben. (Große PYeiter⸗ keit; Meine Herren, der Paragraph, auf den es ankommt, ich werde ihn ja wieder verlesen —, hat nach meinem Exemplar, von dem ich bemerke, daß ich es auf offiziellem Wege erlangt habe; ich muß also annehmen, daß es zutreffend ist dieser bekannte 8 116, auf den der Herr Abgeordnete den Accent legt, hat also darin fol⸗ genden Wortlaut:

Die Errichtung solcher Privatlehr⸗ und Erziehungsanstasten, in welche ausschließlich Schüler unter oder über dem schul— pflichtigen Alter aufgenommen werden, ist der Staatsbehörde anzuzeigen.

„Unter oder über“ die unterliegen der Anzeigepflicht. Und dann § 116:

Corporationen und Stiftungen können Lehr⸗ und Erziehungs—⸗ anstalten nur mit Staatsgenehmigung errichten.

(Zuruf seitens der Nationalliberalen: Ist vorgelesen. Gemwiß haben Sie das vorgelesen. Ich bitte nur den Herrn Abgeordneten, mir den Paragraphen meines Schulgesetzes nachzuweiser, wo Corpo⸗ rationen und Stiftungen ohne eine solche Staatsgenehmigung bei uns in Preußen künftig von freien Privatschulen unterrichten sollen. Er steht überhaupt nicht darin. (Sehr gut! rechts. Zurufe links.) Alle Bemerkungen kann ich natürlich nicht berücksichtigen.

Der § 110 aber, meine Herren, auf den es überhaupt in der ganzen Discussion ankommt, lautet:

Die Errichtung von Privat⸗, Lehr⸗ und Erziehungsanstalten, in welche schulpflichtige Kinder aufgenommen werden, ist unter folgenden Bedingungen gestattet:

1) Die sittliche Würdigkeit des Unternehmers, des Vorstehers und der sämmtlichen Lehrer muß unbeanstandet sein.

2) Vorsteher und Lehrer haben sich über ihre Befähigung zum Lehr⸗ und Erziehungsfache erforderlichen Falls durch eine vor den Schulbehörden zu bestehende Prüfung genügend auszuweisen.

3) Der Lehrplan muß so beschaffen fein, daß er mindestens die Zwecke der Volksschule sicherstellt, und darf nichts den guten Sitten Zuwiderlaufendes oder den Staat Gefährdendes enthalten.

4) Die Einrichtungen müssen derart sein, daß für die Gesund⸗ heit der Kinder keine Nachtheile zu befürchten sind.

Nun bitte ich, unterscheiden sich diese Bestimmungen materiell in irgend einer Weise von den 81 bis meines Entwurfs? Genau dieselben Bedingungen, nur mit andern Worten. Also wie kann man aus der badischen Gesetzgebung gegen die Vorschriften dieses Ge⸗ setzes irgendwie auftreten?

Ich gehe dann weiter, meine Herren. In einer sehr scharfen Weise hat der Herr Abgeordnete meine gestrige Rede kritisirt, die sich wesentlich gegen Herrn von Eynern richtete. Ich habe, glaube ich, bewiesen, daß ich im allgemeinen ziemlich gute Nerven habe und auch Ruhe bewahre. Aber der Eindruck, den ich gestern hatte und den sehr viele Leute hier in diesem Saal und außerhalb dieses Saales gehabt haben, war der: wenn ein Mann wie ich so starke Invectiven hat anhören müssen, wie ich sie gestern erfahren habe, wenn er un⸗ unterbrochen dargestellt wird als abhängig von Einflüssen (Zurufe seitens der Nationalliberalen) abhängig von Einflüssen, die Sie verurtheilen wenn in der geschmackvollen und tactvollen Weise ich benutze die Worte, die eben gehört worden sind auf meine Familien⸗ beziehungen angespielt worden ist, wie das gestern geschah (sehr richtig! rechts), wenn dann einen Mann keine Erregung ergreift, dann ist er über⸗ haupt empfindungslos (sehr richtig! rechtsꝰ und wenn er dann dieser Empfindung nicht in scharfen Worten Ausdruck giebt, dann ist er schlapp. (Große Heiterkeit. Lebhaftes Bravo rechts.)

So hat der Ton, der an mich gerichtet war, nur denselben Ton wieder hervorgerufen. .

Heute ist nun neu in der Rede des Herrn Abg. Friedberg der

Confer § 17 des Zedlitz'schen Gesetz⸗

hältniß steht, ge ; t ; s senats, vom 7. November 1891, im Falle einer Veräußerung des

Hinweis auf ein kleines Entrefilet, welches ich bezüglich der bekannten Rede des Herrn von Bennigsen im Reichstag gemacht habe. Meine Herren, ich lege auf diese Zwischenbemerkung wirklich gar kein Ge. wicht, und alles, was der Herr Abg. Friedberg mir heute bezüglich der viel größeren Bedeutung des Herrn Abg. von Bennigsen gegen mich zu Gemüthe geführt hat, habe ich ja heute Morgen in der National. Zeitung“ auch schon gelesen. (Große Heiterkeit rechts und im Centrum) Ich unterschreibe es aber auch, meine Herren. Ich bin durchauz bereit, mich garnicht in Vergleich zu stellen mit Herrn von Bennigsen; ich bin auch durchaus bereit, objectiv anzuerkennen, was dieser Mann seiner Zeit für Deutschland und Preußen geleistet hat. Das bestreite ich garnicht; aber ich bestreite, daß ich selbst meinerseits ihn durch eine ziemlich nebensächliche Bemerkung gestern hätte verkleinern wollen. Dann hat der Herr Abg. Friedberg einen Hinweis darauf gemacht, es wäre doch eine wunderbare Erscheinung, wenn ein preußischer Minister die Institutionen eines befreundeten Staats in die Dig, cussion und in die Debatte hineinzöge, und wenn er sich nebenbei dabei sagen müßte, daß möglicherweise sogar die Allerhöchste Person oder der Regent dieses Landes ganz vor Kurzem noch ausdrücklich seine Allerhöchste Sanction zu den Grundsätzen dieses Landes bekannt hat. Meine Herren, es ist sehr schwer auf eine solche Bemerkung zu antworten; denn sie trägt einen Charakter, den ich hier nicht nennen will; wir fühlen ihn, glaube ich, alle. Nun bin ich jemand, der sich nicht fürchtet, und deswegen mag auch diese Bemerkung in jener Beleuchtung in die Welt unwiderlegt von mir hinausgehen. Aber das will ich doch aussprechen: Ich habe die Institutionen dieses befreundeten Landes angezogen, um den Beweis zu liefern, daß das, was ich bringe, nicht schlimmer ist, als die Institutionen dieses Landes, und dann wird mir vorgeworfen, ich wäre Land und Herrscher damit nun ich will einmal sagen zu nahe getreten. (Abg. von Eynern: Liberaler Musterstaath

Liberaler Musterstaat, ist das ein Tadel? (Abg. von Eynern:

Ironisch gemeint!)

Ja, meine Herren, Sie haben vorhin mir zu verstehen gegeben, ich verstünde immer nicht recht; und nun soll ich nicht einmal etwaß, was ganz unzweifelhaft ist, sagen: Daß Baden ein liberaler Muster— staat ist. Das hat doch in allen Zeitungen seit 30 Jahren gestanden; jeder Mensch weiß das. (Heiterkeit)

Nun, meine Herren, nur noch eine ganz kurze Bemerkung für mich! Der Herr Abg. Friedberg sagte vorhin: mein gestriger heftiger Aus—

fall gegen seinen Freund, den Abg. von Eynern, habe wohl nur die

Absicht gehabt, ihm den Fehdehandschuh hinzuwerfen und gewisser⸗ maßen den Krieg anzukündigen. nicht im Traume eingefallen ist; und wenn der Herr Abg. Friedberg

vorhin seine Supposition selbst nach dieser Richtung einschränkte, so

hat er das Richtige getroffen. Ich habe von Anfang an in dieser ganzen

Discussion, heute vor acht Tagen ich glaube, es war heute vor acht Tagen, als wir anfingen und heute nicht im geringsten die

Absicht gehabt, mich mit irgend jemand zu brouilliren und großen Streit anzufangen. Wo der Streit gewesen ist, da ist er uns auf— gedrängt worden.

Und nun, meine Herren, (wiederholte Zurufe. Glocke des Präsidentem noch eine Bemerkunz, die ich eigentlich nicht für mich zu machen habe.

Der Herr Abgeordnete hat es für nothwendig erachtet, an den Herrn Minister⸗Präsidenten Grafen von Caprivi sehr scharfe Worte und eine scharfe Auseinandersetzung zu richten. Ich bin überzeugt, daß der Herr

Minister⸗Präsident Veranlassung nehmen wird, seine Stellung demgegen⸗ über selbst zu wahren. Aber ein oder zwei Worte mußich schon jetzt und zwar als Mitglied des Ministeriums auf das entschiedenste zurückweisen. Meine Herren, die Unterstellung, daß der Herr Minister⸗-Präsident auf

das Wort „national“ in unserer gesammten politischen Entwickelung Der Herr Minister⸗Pri⸗-

kein Gewicht mehr legte, trifft nicht zu. sident hat nun gesagt: Heute, wo wir glücklicherweise so weit vor—

geschritten sind, daß alle Parteien auf dem Boden der nationalen

Einigung stehen, heute kann keine einzelne Partei mehr diesen Boden für sich pachten. (Sehr richtig!)

Dann zweitens die Abhängigkeit des Staats vom Klerikalismus. Ja, meine Herren, wenn es ein Schlagwort giebt, bei dem man sich alles und wobei man sich nichts denken kann, dann ist es dieses (sehr richtig, und ich wundere mich, wie man beweislos solche Schlag— worte der Regierung ununterbrochen ins Gesicht schleudern kann, einer Regierung, die unzählige Male den Beweis geliefert hat, daß sie selbständig ist und selbständig ihre Ziele verfolgt. Und damit schließe ich. (Bravo!)

Nach einer Reihe persönlicher Bemerkungen wird die ö Berathung gegen 4 Uhr auf Sonnabend 11 Uhr fest— gesetzt.

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Hat die vom Ehemann getrennt lebende Frau das in der , ind, Lurch List dem Vater entzogen, so ist sie, nach einem Urtheil des Reichs. ., 1J. Straffenats, vom 15. Oktober 1891, aus § 2385 des

lern e n, s mit Gefängniß zu bestrafen, gleichviel ob dem Vater das ausschließliche Aufsichts und Erziehungsrecht gerichtlich übertragen ist oder ob auf Grund eines zwischen beiden Betheiligten bestehenden Uebereinkommens der Vater das Kind bei sich hat.

Die Zweig niederlassung, eines Kaufmgnns, welche zu der gu fer fn desselben in einem inneren Abhängigkeitsver⸗ t, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, J. Civil;

bon diesem betriebenen Handels ge schäftzs stillschweigend mit der

auptniederlassung auf den Erwerber über. Die mein eder a tn eines kaufmanns bildet zwar einen nach gußen selbständig erscheinenden ör lichen Mittelpunkt des Gewerbebetriebes, unterscheidet sich jedoch von einer wirklich selbständigen Handelsniederlassung dadurch, daß sie in dem ö. Verhältniß zu der Hauptniederlassung ihres Inhabers den Zweck hat, dem Betriebe der letzteren in einer oder der anderen Weise zu die nen. Sie verhält sich also trotz räumlicher Trennung von der Hanptn fen kun zu dieser, wie eine Pertinenz zur Hauptsache. Dargut fo 3 daß sie, solange sie zu der Hauptniederlassung in biesem erh he bleiht, an den Rechtsbeziehungen derselben theilnimmt und ine bes e en, im Falle einer Veräußerung des von dem Inhaber der Hauptnie ö lassung betriebenen Handelsgeschäfts auf den Erwerber mit über s 9 s sie nicht durch den erklärten Willen der Contrahenten von . Veräußerung ausgeschlossen wird und damit aufhört, eine 3w niederlassung zu sein.“

Ich kann versichern, daß mir das

(Sehr richtig! rechts, Widerspruch links) Das muß ich wiederholt erklären (Zurufe) und zwar vom ersten Tage an.

M 26.

Dritte Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Berlin, Sonnabend, den 30. Januar

1. Untersuchungs⸗Sachen.

2. Aufgebote, Zustellungen u. 8

3. Unfall⸗ und Invaliditäts- 2c. Versicherung. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloosung ꝛe. von Werthpapieren.

1892.

iederlassung 2c. von 9. Bank ⸗Ausweise. 10. Verschiedene Bekanntmachungen.

Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. rwerbs⸗ und cf l ö

Deffentlicher Anzeiger.

schafts⸗Genossenschaften. echtsanwälten.

) Untersuchungs⸗Sachen. ö

62340] ; Der Kolonistensohn Julius Lieske, zuletzt in Gutenpaaren, Kreis Westhavelland, wird beschuldigt, als Ersatzreservist erster Klasse ausgewandert zu sein, ohne von der bevorstehenden Auswanderung der Militärbehörde Anzeige erstattet zu haben, Ueber— jretung gegen § 360 Nr. 3 des Strafgesetzbuchs. Derselbe wird auf Anordnung des Königlichen Amts—⸗ gerichts hierselbst auf den 30. April Is8892, Vor⸗ mittags II Uhr, vor das Königliche Schöffen⸗ ericht zu Brandenburg a / H Zimmer 41, zur ö. . geladen. Bei unentschuldigtem lusbleiben wird derselbe auf Grund der nach § 472 der Strafprozeßordnung von dem Königlichen, Be⸗ zirkskommando zu Brandenburg ausgestellten Erklärung verurtheilt werden.

Brandenburg, den 8. Januar 1892.

Unterschrift), Aktuar, . als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

62920 Bekanntmachung. ᷣᷣ Durch Beschluß der Strafkammer des Kaiserlichen Landgerichts Zabern vom 16. J. M. wurde das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen der der Verletzung der Wehrpflicht angeklagten I) Albert Bauer, geboren 26. März 1869 in Bühl, zuletzt in Greßweiler, 2) Friedrich ͤffler, geb. 21. September 18609 ö zuletzt in Zabern, mit Beschlag elegt. Zabern, den 20. Januar 1892. Der Kaiserl. Erste Staatsanwalt. Hasemann.

27) Aufgebote, Zustellungen und dergl. 63886

r In Sachen der Herzoglichen Kreiskasse Braun⸗ schweig, Klägerin, wider den Tischlermeister Wilhelm ger end n. in Braunschweig, Beklagten, wegen rückstaͤndiger Veränderungssteuer und. . wird, nachdem auf Antrag der Klägerin die Beschlag= nahme des dem Beklagten gehörigen Planes Nr. 180 der Karte don Mascherode zu bb a 29 4m, wie solcher im dortigen Grundbuche Band 1 Blatt 50 einge⸗ tragen ist, zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch . vom 15. Januar 1892 verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche am nämlichen Tage erfolgt ist, Termin zur Zwangs ver— steigerung auf Montag, den 9. Magi 1892, Morgens 10 Uhr, vor 6 Amtsgerichte Riddagshausen ee lt. in welchem die Hypothek— gläubiger die Hypothekenbriefe zu überreichen haben. Brannschweig, den 23. Januar 1892. Herzogliches Amtsgericht Riddagshausen. E. Kulemann.

(19123 Aufgebot.

Rücksichtlich der nachbenannten abhanden gekom⸗ menen Urkunden:

J. Der von der Deutschen Lebensversicherungs⸗ Gesellschaft in Lübeck am 3 November 1871 über das Leben des Carl Friedrich Christian Mehner, Schirmfabrikant in Köln, ausge stellten, auf Inhaber lautenden Police Nr. 55 314, groß 500 Thlr. Pr. Ert,

Der von derselben Gesellschaft am 3. No⸗ vember 1871 über das Leben der Frau Ger trude Meyer, geb. Winkelshoff, in Köln ausgestellten, auf Inhaber lautenden Police

; Nr. 55 315, groß 500 Thlr. Pr. Crt, ist das Aufgebotsverfahren beantragt worden, und zwar al J. von dem Schirmfabrikanten Carl Friedrich Christian Meyer in Köln, ad II. von der Ehefrau Gertrude Meyer, Winkelshoff, in Köln, beide vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Fehling in Lübeck.

Diesem Antrage gemäß werden die unbekannten Inhaber der bezeichneten Urkunden aufgefordert, ihre Ansprüche an dieselben spaͤtestens in dem auf Dienstag, den 22. März 1892, Vor⸗ mittags 11 ihr, anberaumten Aufgebotstermin bei dem unterzeichneten Amtsgerichte anzumelden und die

geb.

Urkunden vorzulegen, unter dem Rechtsnachtheile, daß

a. gedachten Urkunden für kraftlos erklärt werden

en. Lübeck, den 19. Juni 1891. Das Amtsgericht. Abth. J. Asschenfeldt, Dr. Versffentlicht: Pro pp, Gerichtsschreiber.

las s?7] Aufgebot.

Die Wittwe des Kaufmanns Gottlieb Lösch, Bertha, gebor, Heffe, zu Kottbus, als Vormüuͤnderin ihres minderjährigen Sohnes Georg Löfch, vertreten durch den Rechtzanwalt Fiickse zu Kottbus, hat das Aufgebot des angeblich verlorenen, dem verstorbenen Friebrich Kars Gottlieb Läsch in Kottbus unterm 9 Mai 1887 von der Versicherungsgesellschaft hu ina in Erfurt ausgestellten Pfandscheins

eantrggt, Inhalts desfen diese Gesellschaft sich zum end bettz ihrer Lebensversicherungspolice Nr. 7945 itt A. nebsi Prämienquittung 25 b bekennt und . verpflichtet, an Jeden, welcher diesen Pfandschein eit und die Thuringia als Geberin eineg Dar⸗ Ehns von 70 M an Herrn Friedrich Kari Golnieb r . durch Zurückjahlung des Darlehn nebft Zinfen

chen ich die Pfandobjerte herauszugeben. er Inhaber diefes Pfandfcheines wird aufgefor

dert, späteftens in dem auf den 18. Mai 1892, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richte, Zimmer Nr. 58. anberaumten Aufgebots« termine seine Rechte anzumelden und den Pfandschein vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Erfurt, den 24. Oktober 1891. Königliches Amtsgericht. Abtheilung VIII.

63888 Aufgebot.

In den Jahren 1889, 1890 und in den . sechs Monaten des Jahres 1891 sind von den An⸗ gestellten der Breslauer⸗Straßen⸗Eisenbahn⸗Gesell⸗ schaft in den Wagen derselben folgende Gegenstände gefunden worden:

goldenes, sechsgliedriges Armband, 1 silbernes, vergoldetes Armband mit 3 Steinen, 1 silbernes, schwarzemaillirtes Armband, 1 goldene, schwarz— emaillirte Kapsel, 1 Opernglas mit Lederfutteral, 1Kiste mit 78 Stück Cigarren. 6 Stück . Kaulbach'scher Gemälde, 1 Stück Butter (verkauft; Erlös: 1‚25 SM), 1 Stück, Käse (verkauft; Erlös: 1,20 M, 1 Säckchen Mehl (verkauft; Erlös: O 95 6) err 1 Zwanzigmarkstück, 4 Zehnmarkstücke, 3 Thaler⸗ tücke, 3 Zweimarkstücke. 2 Einmarkstäcke, 1 Fünkfzig⸗ pfennigstück sowie 1 Portemonnaie mit 11,27 s 1èsolches mit 1007 , 1 solches mit 7.40 M. 1 solches mit 5,906 S, und 36 Portemonngis mit verschiedenen kleineren Geldbeträgen von zusammen 36,06 4 (in Einzelbeträgen von G O6 S bis 3, 85 M) gefunden worden. Ferner ist Anfang Februar 1890 von der verehelichten Schlosser Clara Kuhnt, geb. Christ, zu Breslau auf der Tauentzienstraße in der Nähe der Brüderstraße hierselbst die Reichsbanknote Nr. 07877200 über 100 gefunden worden.

Auf Antrag der Breslauer Straßen-Eisenbahn— Gesellschaft und bezw. der Schlosser Ernst und Clara Kuhnt'schen Eheleute zu Breslau, werden die Ver⸗ lierer oder Eigenthümer dieser Gegenstände auf— gefordert, spätestens in dem auf den 28. März 1892, Vormittags 11 Uhr an hiesiger Gerichtsstelle im , 89 des JI. Stockes des Gerichtsgebäudes am

chweidnitzerstadtgraben Nr. 4 anbergumten Auf— gebotstermin ihre Ansprüche und Rechte bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden, widrigenfalls ihnen nur der Anspruch auf Herausgabe des durch den Fund erlangten und zur Zeit der Erhebung des Anspruches noch vorhandenen Vortheils vorbehalten, jedes weitere Recht derselben aber ausgeschlossen werden wird.

Breslau, den 16. Januar 1892.

Königliches Amtsgericht.

639224]. Aufgebot.

Der Stationsaspirant Christian Meyer in Verden hat das Aufgebot einer Schuldurkunde der Spar⸗ und Leihkasse für das vormalige Amt Celle Litt. C. Nr. 4002, vom 3. Mai 1875, ausgestellt für den Abbauer Christoph Lindemann in Altencelle, äber⸗ tragen am 15. August 1887 auf den Antragsteller, über ein Darlehn von 1200 S, verzinslich jährlich mit 40s, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Sonnabend, den 17. September 1892, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte an⸗ beraumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Celle, den 23. Januar 1892.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV. 63891 Aufgebot.

Das Aufgebot des nachstehend aufgeführten, an⸗ ö im Jahre 1879 verloren gegangenen Spar⸗ assen uche ait beantragt worden, und zwar:

des Quittungsbuches der hiesigen Kreis⸗Sparkasse Nr. 6634, ausgefertigt auf den Namen der Ehe⸗ frau Johanne Grosch aus Großkamsdorf über 3609 a 67 3.

Es wird demnach der Inhaber . . Quittungsbuches aufgefordert, seine Rechte spätestens in dem am 20. Oktober er., Nachmittags 4A Uhr, abzuhaltenden Termine bei dem unterzeich⸗ neten Gerichte anzumelden und das aufgebotene Sr Tre fn vorzulegen, widrigenfalls auf Antrag die Kraftloserklärung desselben . wird.

Ziegenrück, den 22. Januar 1892.

Königliches Amtsgericht.

36960] Aufgebot.

Den folg. Personen: 15 Johs. Hahn in Hutzdorf, 2) Marg. Röhm in Frau Rombach, 3) Marg.

ainer in Schlitz, 4) Elise Eckhardt das., 9 Anna

ivpel das., 6) Karl Ludwig Schwarz das., 7) Karl Schwarz das., 8) Elise Bätz zu Wernges sind die Einlagescheine der Spar und Leitkasse Schlitz ab⸗ handen gekommen.

Auf deren Antrag ergeht an alle Betheiligte die Aufforderung, Ansprüche und Rechte unter Vorlage der Urkunden spätestens im Termine Mittwoch, 6. April 1892, Vorm. 11 Uhr, bei Vermei⸗ dung der Kraftloserklärnng anzumelden.

Schlitz in Hessen, 18. September 1891.

Großherzogl. ,, Schlitz. ahl.

36711] Aufgebot. 3 Sparkassenbücher der städtischen Sparkasse zu ettin: a. Nr. 259 854 über 1071,08 M ausgefertigt für rau Louise Gabriel, b. Nr. 286 288 über 5339, 25 M ausgefertigt für Karl Ferdinand Gabriel, nd angeblich verloren gegangen und sollen auf den ntrag der Eigenthümer, nämlich zu 3 ö. rau Louise Gabriel, geb. Lorentz, zu ettin,

zu b des Schneidermeisters Karl Ferdinand Gabriel zu Stettin, zum Zwecke der neuen Ausfertigung amortisirt werden.

Es werden daher die Inhaber der Bücher auf ge fordert, spätestens im Aufgebotstermine den 12. Ayril 1892, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte Zimmer 13 ihre Rechte anzumelden und die Bücher rorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird.

Stettin, den 22. September 1891.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung IX.

lbb 9b] Aufgebot.

Das Sparkassenbuch Nr. 939 der Sparkasse des Kreises Niederung über 346 M 24 3, ausgefertigt für den 1 Köllmischen Feuerversicherungsverein im Kreise Niederung ist angeblich verloren gegangen und soll auf den Antrag des Eigenthümers zum Zwecke der Neuausfertigung amortisirt werden.

Es wird disbhalb der Inhaber des Buches aufge⸗ fordert, spätestend im Aufgebotstermine den 14. Juli 1892, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 4 seine Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird.

FSeinrichswalde, den 24. Dezember 1891.

Königliches Amtsgericht.

64049 Berichtigung.

In der Bekanntmachung des Königlichen Amts— erichts zu Görlitz vom 19. Januar d. J., betreffend Aufgebot von Sparkassenbüchern, abgedruckt unter Nr. 62470 in Nr. 20 d. Bl., muß es am Schluß statt kostenlos „kraftlos“ heißen.

54708 .

Der von dem Müller Adolf Hoß zu Langenfeld am 17. November 1890 ausgestellte, auf den Händler Wilhelm Funke zu Immigrath gezogene, über 60 4A lautende und am 17. Februar 1891 fällige Wechsel, dessen letzter Inhaber der Schlosser Karl Croon zu Leichlingen war, ist angeblich verloren gegangen und soll auf Antrag des genannten Schlossers Carl Croon für kraftlos erklärt werden.

Es wird daher der Inhaber des Wechsels aufgefordert, spätestens im Termin, am 25. Auguft 1892, Vor⸗ mittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 8, seine Rechte anzumelden und den Wechsel vorzulegen, widrigenfalls derselbe für kraft⸗ los erklärt wird.

Opladen, den 1. Dezember 1891.

Königliches Amtsgericht. II.

57002] Aufgebot.

Der Tischler Wilhelm Warlich aus Zorge, jetzt in Braunschweig, hat das Aufgebot der abhanden gekommenen gerichtlichen Schuldurkunde vom 29. Sep⸗ tember 1886 nebst angehängtem Hypothekenbriefe, wonach ihm der Hufschmiedemeister Einst Gropp in Zorge ein Darlehn von 600 schuldet welches auf dessen Wohnhaus No ass. 104 sammt Zubehör und Garten daselbst zur Hypothek unter Nr. 3 eingetragen ist, beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 5. Juli 1892, Vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden dem Eigenthümer des verpfändeten Grundstücks, oder dem Schuldner, oder dessen Rechtsnachfolger gegenüber erfolgen wird.

Walkenried, den 18. Dezember 1891.

Herzogliches Amtsgericht.

gez. Voges. Beglaubigt: (L. S.) (Unterschrift), Sekretär.

63892 Aufgebot. ;

Im Grundbuche des dem Gastwirth Friedrich Wilhelm Hagenow gehörigen, im Grundbuche von Uenze Band J. Seite 453 Nr. 30 verzeichneten Grundstücks steht in Abtheilung III. Nr. 6 aus dem Vertrage vom 25. Februar 1824 fin den Tage⸗ arbeiter K Haverland und dessen fun Anna Maria, geb. Tiede, ö Uenze folgende 9 .

„Nach dem Vertrage vom 25. Februar 1824 hat die Besitzerin, Wittwe Tiede, geb. Schaeffer, dem Tggearbeiter . Haverland und dessen

rau Anna Marie, geb. Tiede, zu Uenze dieses

rundstück dahin zu einem Unterpfand einge⸗ setzt, daß sie sich daraus bezahlt machen können wegen alles dessen, was sie wegen der Leistungen des Tiede'schen Bauernguts zu Uenze pa 295 dieses Hhpothekenbuchs registrirt an das Ritter⸗ gut n und der darauf heut einge⸗ tra . Schulden zu bezahlen angehalten werden möchten.“ zufolge Verfügung vom 17. Juli 1824 eingetragen. Die 3 ist angeblich getilgt und soll im Grund⸗ buche gelöscht werden. t . Auf den Antrag des Grundstückseigenthümers werden deshalb die Rechtsnachfolger des Tagearbeiters 3 Haverland und dessen Frau Anna Maria, eb. Tiede, zu Uenze aufgefordert, ihre Rechte und nsprüche auf die . spätestens im Aufgebots⸗ termine den 29. Juni 1892, ormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte anzu⸗ melden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen auf die Post werden ausgeschlossen werden. Perleberg, den 13. Januar 1892. d Königliches Amtsgericht.

(63925 Ladung.

Der Ackerer Hermann Schmitz zu Wersbach bezw. dessen Erben werden 6 Anmeldung ihrer d. an die in der Gemeinde Witzhelden belegenen, unter Artikel 378 verzeichneten Grundstücke Flur Nr. 387 / 34, 389/58, 79, 385 156, Flur 8 Nr. 1128 / 144,

*.

150, 182, 1121228, 1122229, 1543 /230, 1115234, 1II7/235, 119/235, 1123/2241 und 262 zu dem auf den 26. März er., Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 5, anberaumten Termin geladen.

Wird ein Anspruch an die Grundstücke nicht an⸗ emeldet, so wird die Eintragung des Spezerei⸗ ar ee, Carl Robert Brinkmann zu Solingen und dessen Geschwister Emma, Emilie und Henriette als Eigenthümer im Grundbuche erfolgen.

pladen, den 20. Januar 1892. Königliches Amtsgericht. Abth. III.

63926

Auf Antrag des Grafen von Westerholt Gysenberg zu Westerholt wird das in der Steuergemeinde Buer belegene Grundstück Flur 7 Nr. 1613/4709 Auf der Dahlerheide, Holz 5,68, 9l ha mit 26,70 Thlr. R. E. soweit darin die zum Grundhuche nicht über⸗ nommenen Parzellen Flur 10, Nr. 874/657, Flur 7, Nr. 11074709 und 108/470 enthalten sind, zum Zweck der , zum Grundbuche aufgeboten. Es ergeht an alle unbekannten Eigenthumspräten⸗ denten die Aufforderung, ihre Rechte und Ansprüche auf das Grundstück spätestens in dem auf den 24. März 1892, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgerichte anberaumten Termine anzumelden und gegebenen Falls zu bescheinigen, widrigenfalls der Ausschluß derselben und die Ueber⸗ ö zum Grundbuche des Antragstellers erfolgen wird.

Buer, den 23. Januar 1892.

Königliches Amtsgericht.

63062 Aufgebot.

Der Justizrath Kayser zu Bocholt hat Namens des Fabrikarbeiters Wilhelm Geukes daselbst das Aufgebot der zum Grundbuche noch nicht übernom⸗ menen Grundstücke:

I) Flur 50 Nr. 223/78 (Im Siekenhof) Garten, groß 49 4m,

2 Flur 59 Nr. 224/783 (daselbst) Garten, groß 1a19 am der in, , Bocholt beantragt.

Es werden daher alle unbekannten Eigenthums⸗ prätendenten aufgefordert, ihre Rechte und Ansprüche auf die bezeichneten Grundstücke spätestens in dem auf den 9. April 1892, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termine an⸗ zumelden, widrigenfalls sie mit denselben ausgeschlossen werden.

Bocholt, den 18. Januar 1892.

Königliches Amtsgericht.

63887 . Aufgebot von Verschollenen zum Zwecke der Todeserklärung.

Auf Antrag der Schneiderin Marie Dorothee Elisabeth Ahrens zu Hannover, werden

I) Johann August Ahrens, geboren am 20. Sep⸗

tember 1837 zu Breese, 2) Johann Carl Henne Ahrens, geboren am 13. November 1839 zu Breese,

Söhne des Hauswirths Johann Jürgen Ahrens und dessen Ehefrau Dorothee Magdalene, geb. Rodenberg, zu Breese, welche vor 30 bis 35 ö nach Nord⸗ Amerika ausgewandert sind und über deren Leben seit 190 Jahren keine glaubwürdige Nachricht ein⸗ gegangen ist, aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 22. Februar Es93, 10 uhr Morgens, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Termin zu melden, unter dem Rechtsnachtheil, daß sie im Nichtmeldungsfalle für todt erklärt und ihr Vermögen den nächsten bekannten Erben überwiesen werden soll.

Zugleich werden alle Personen, welche über das Fortleben der Verschollenen Kunde geben können, zu deren Mittheilung, und, für den Fall der dem⸗ nächstigen Todeserklärung, etwaige Erb- und Nach⸗ folgeberechtigte zur Anmeldung ihrer Ansprüche unter der Verwarnung aufgefordert, ö bei der Ueber⸗ weisung des Vermögens der Verschollenen auf sie keine Rücksicht genommen werden soll.

Dannenberg, 21. Januar 1892.

Königliches Amtsgericht J.

63390 Aufgebot.

Auf Antrag der Einsassenfrau Anna Bartkowski, geb, Waszkiewiez, im Beistande ihres Ehemannes Anton Bartkowski in Neuhoff, vertreten durch den Rechtsanwalt Karkowski zu Lautenburg, werden

) der am 30. August 1846 zu erh Kreis Strasburg W. / Pr. geborene Adam Wasz⸗ kiewicz,

2) der am 9. August 1853 zu Neuhoff Kreis

Strasburg rg geborene Lorenz Wasz⸗

kiewiez⸗

Söhne des, Einsassen Lorenz Waszkiewicz und seiner Ehefrau Victoria, geb. Margalski, in Neuhoff, welche in den Jahren 1865 bis 1870 nach Amerika aus⸗ gewandert und seitdem verschollen sind, bezw. deren unbekannten Erben und Erbnehmer aufgefo: dert sich persönlich oder schriftlich spätestens im Aufgebots⸗ termine am 26. November 1892. Mittags Ez Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht zu melden, widrigenfalls in diesem Aufgebotstermine die ver⸗ schollenen Adam Waszkiewiez und Lorenz Waszkiewicz werden für todt erklärt werden.

Lautenburg, den 14. Januar 1892.

Königliches Amtsgericht. II.

Ilb3 709] Oeffentliche ,, , Nach einem von Balthasar Biergu Eheleuten von Lollar am 13. Dezember 1873 errichteten und beim Tode des 4 Bierau eröffneten Testamente ist unter Anderem bestimmt, daß deren Sohn Philipp nur den Pflichttheil als Erbe erhalten und darauf

sich die Kosten der Erlernung seines Schreinerhand.

werks und was er sonst auf ö. elterliches Erbtheil empfangen habe, solches auf zusammen 500 Fl. festgesetzt ist, verrechnen lassen solle, sowie daß dem