1892 / 28 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 01 Feb 1892 18:00:01 GMT) scan diff

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Anzeiger

R s K Arr Bezugspreis brtragt vierteljährlich 4 M 50 5. ke Insertionspreis für den Raum einer Aruckzeile 30 J. ͤ Inserate nimmt an: die Königliche Expedition des Neutschen Reichs · Anzeiger und Königlich Rreußischen Staats- Anzeigers Berlin 8W., Wilhelmftraße Nr. 32.

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Alle Rost-Anstalten nehmen Bestellung an; sür Grerlin anßer den Nost ⸗Anstalten auch die Exprdition S8W., Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne Nn m m ern Kyo st en 25 5.

J.

Die Feier Meines Geburtstags, auf welche leider die

jüngslen tiefschmerzlichen Ereignisse in Mir nahe verwandten

und eng befreundeten Fürstenhäusern ihre Schatten warfen, hat wiederum in den weitesten Kreisen Anlaß gegeben, Mir mannigfache Beweise liebevoller Theilnahme darzubringen. Groß ist die Zahl schriftlicher und telegraphischer Glückwünsche, welche Mir aus allen Gauen des engeren und weiteren Vaterlandes sowie von außerhalb lebenden Deutschen zugegangen sind. Ich bin durch diese Aufmerksamkeiten zu Meinem Geburts⸗ tage aufs freudigste bewegt, kann Ich doch in ihnen den er— neuten Ausdruck treuer Gesinnung und zuversichtlichen Ver⸗ trauens seitens Meines Volkes erblicken, auf dessen Wohl⸗ ergehen unausgesetzt bedacht zu sein die vornehmste Pflicht Meines fürstlichen Berufes ist. Es drängt Mich daher, Allen, welche Meiner sei es einzeln, sei es als Mitglieder von Behörden, Corporationen und Vereinen oder als Theil⸗ nehmer an festlichen Veranstaltungen in sinniger Weise gedacht haben, hierdurch Meinen wärmsten Dank zu erkennen zu geben, und beauftrage Ich Sie, diesen Erlaß zur öffent⸗ lichen Kenntniß zu bringen. Berlin, den 1. Februar 1892. Wilhelm J. R. An den Reichskanzler.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: der Gattin des früheren . Ligen Rentners Rudolf Doellen zu Pudewitz im Kreise Schrodg, Elise Bianka Alwine, geborenen Hünerasky, die HRiettungs⸗ Medaille am Bande zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Insignien zu ertheilen, und zwar: . des Verdienstkreuzes in Silber des Großherzoglich mecklenburgischen Haus-Ordens der ? . en Krone: dem Eisenbahn⸗Stationsvorsteher zweiter Klasse Gielow zu Halensee; der Fürstlich waldeckschen Verdienst-⸗Medaille: dem Eisenbahn⸗Stationsdiätar Wolfr am zu Bettenhausen;

ferner:

des Kaiserlich russischen St. Stanislaus-Ordens zweiter Klasse: dem Regierungs- und Baurath Schneider, Mitglied der Eisenbahn⸗Directlon Berlin, ; dem Regierungs- und Baurath Siehr, ständigem Hilfs— arbeiter beim Eisenbahn⸗Betriehsamt Bromberg, und dem Regierungs- und Baurath Dr. zur Nieden, ständigem Hilfsarbeiter beim Eisenbahn⸗Betriebsamt (Directions⸗ bezirk Bromberg) zu Berlin; des Kaiserlich russischen St. Annen-Ordens dritter Klasse: dem Hafen⸗Bauinspector Wilhelms zu Neufahrwasser; des Kaiserlich russischen St. Stan islaus-Ordens dritter Klasse: dem Eisenbahn⸗Stationsvorsteher erster Klasse Ziekursch zu Berlin; des Ritterkreuzes des Kaiserlich und Königlich österreichisch-ungarischen Franz⸗Joseph⸗Ordens: dem Eisenbahn⸗-Werkstättenvorsteher Benckendorff zu Potsdam; sowie des Kaiserlich und Königlich österreichisch—⸗ ungarischen silbernen Verdienstkreuzes: den . Buchmann zu Potsdam, dordhorst, Peine und Krühne zu Berlin.

Deu tsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: Allerhöchstihren außerordentlichen Gesandten und bevoll⸗ mächtigten Minister am Königlich portugiesischen Hofe Frei⸗ Errn von Waecker⸗Gotter behufs anderweiter dienstlicher erwendung von diesem Posten abzuberufen.

Verordnung über die Inkraftsetzung des Gesetzes, betreffend das Reichsschuldbuch.

Vom 24. Januar 1892.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen zc. verordnen auf Grund des 5 24 des Gesetzes, betreffend das Reichsschuldbuch, vom 31. Mai 1891 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 321) im , des Reichs, mit Zustimmung des Bundesraths, was folgt: as Gesetz, betreffend das Reichsschuldbuch, vom 31. Mai 1891 . S. 321) tritt mit dem 1 April 1892 in Kraft. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. Gegeben im Schloß zu Berlin, den 24. Januar 1892. (L. S.) Wilhelm. Graf von Caprivi.

Bekanntmachung,

betreffend den Schutz deutscher Waarenzeichen in der Schweiz.

Vom 31. Januar 1892.

Unter Hinweis auf 8 20 des Gesetzes über Markenschutz vom 30. November 1874 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 143) wird hier⸗ durch bekannt W t daß deutsche Waarenzeichen in der Schweiß nach Maßgabe des dort geltenden Gesetzes vom 264. September 1890 den gleichen Schutz, wie schweizerische Waarenzeichen, genießen.

Berlin, den 31. Januar 18992.

Den Reich kanzler. In Vertretung: von Boetticher.

Der am 31. Januar 1821 seitens der Königlich portugie⸗ sischen K n g. Handels⸗ und Schiffahrts⸗Vertra zwischen dem Reich un k vom 2. März 187 Reichs⸗Gesetzblatt 1372 S. 254) ist nach Ablauf der Kün⸗ digungsfrist mit dem 1. Februar d. J. außer Kraft getreten.

Die Nummern 2, 3, 5, G und 8 des Reichs⸗Gesetz⸗ bl . welche von heute ab zur Ausgabe gelangen, enthalten unter

Nr. 1983 den Handels- und Zollvertrag zwischen dem Deutschen Reich und Oesterreich-Ungarn. Vom 6. Dezember 1891; unter

Nr. 1984 das Viehseuchen-Uebereinkommen zwi⸗ schen dem Deutschen Reich und Oesterreich-Ungarn. Vom 6. Dezember 1891; unter

Nr. 1985 den Handels-, Zoll- und Schiffahrts—⸗ vertrag zwischen dem Deutschen Reich und Italien. Vom 6. Dezember 1891; unter

Nr. 1986 den Handels- und Zollvertrag zwischen dem Deutschen Reich und der Schweiz. Vom 10. De— zember 1891; unter

Nr. 1988 den Handels- und Zollvertrag zwischen dem Deutschen Reich und Belgien. Voni 6. Dezem— ber 1891; unter

Nr. 1989 das Uebereinkommen zwischen dem Deutschen Reich und Oesterreich-Ungarn über den gegenseitilgen Patent-, Mu ster⸗ und Markenschutz. Vom 6. Dezember 1891; unter

Nr. 1951 das Gesetz, betreffend die Anwendung der g, Zollsätze auf Getreide, Holz und Wein. Vom 30. Januar 1892; unter

Nr. 1992 das a betreffend die Anwendung der für die Einfuhr nach Deutschland vertrags— mäßig bestehenden Zollbefreiungen und Zoll— ermäßigungengegenüber den nicht meistbegünstigten Staaten. Vom 30 Januar 1892; und unter

Nr. 1993 die betreffend die Anwendung der vertragsmäßig bestehenden Zoll— befreiungen und Zollermäßigungen auf die spani—⸗

en Boden- und Industrie⸗Erzeugnisse. Vom 30. Januar 1892. Berlin, den 31. Januar 1877. Kaiserliches Post⸗Zeitungsamt. In Vertretung: Bath.

Die Nummer 9 des Reichs⸗Gesetzblatts, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter

Nr. hh die Verordnung über die Inkraftsetzung des Gesetzes, betreffend das Reichsschuldduch. Vom 24. Januar 1892; und unter

Nr. 1995 die Bekanntmachung, betreffend den ut deutscher Waarenzeichen in der Schweiz. Vom 31. nuar 1892. J 5 .

Berlin, den 1. Februar 1892.

Kaiserliches Post⸗Zeitungsamt. In Vertretung: . Bath.

ö Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Regierungs⸗Rath Rohloff in Hildesheim auf Grund

des 28 des Landes vverwaltungs⸗Gesetzes vom 30 Juli 1883

(GS. S. 195) zum Mitgliede des Bezirksausschusses in

Oppeln und zum Stellvertreter des Regierungs⸗Präsidenten

im Vorsitze dieser Behörde mit dem Titel, Verwaltungsgerichts—⸗ Director“ auf Lebenszeit zu ernennen.

Heute Mittag um 12 Uhr hat im Königlichen Stadts⸗ lose zu Potsdam in Gegenwart Seiner Majestät des Kaisers und Königs und Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin die Taufe des am 17. v. M. geborenen Prinzen, Sohnes Ihrer , , Hoheiten des Prinzen und der Frau Prinzessin Friedrich Leopold von Preußen, durch den seellvertteten en Schloßpfarrer Consistorial⸗Rath D. Dryander stattgefunden.

Der junge Prinz hat in der heiligen Taufe die Namen Joachim Victor Wilhelm Leopold Friedrich⸗Siegesm und erhalten.

Von den Allerhöchsten zud Höchsten Pathen waren außer Ihren Kaiserlichen und Königlichen M K

Seine Königliche Hoheit der Prinz Heinrich von Preu * Königliche Hoheit die Prin 36 n g . Ihre 6 Hoheit die Prinzessin Margarethe von

Preußen, ) hr, Hoheit die Prinzessin Friedrich Carl von

Preußen,

Seine Königliche Hoheit der Prinz Albrecht von Preußen, Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Albrecht von Prenn Hen, Seine Königliche Hoheit der Erbgroßherzog von Oldenburg, Seine Hoheit der Herzog Ernst Günther zu Schleswig- Hosstein; . abwesend: Ihre Majestät die Kaiserin n. ; Ihre Königliche Hoheit die Erbgroßherzogin von Oldenburg,̊ Zzeine Königliche Hoheit der Herzog von Connaught, Ihre Königliche . die Herzogin von Connaught, . Königliche Hoheit die Prinzessin Luise von Preußen, Seine Königliche Hoheit der Prinz Alexander von Prein ßen, Ihre Königliche ehen die n f, von Feen 5 Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Adolf zu Schaum⸗ burg⸗Lippe, Ihre . die Herzogin zu Schleswig-Holstein,

Ihre Hoheit die Prinzessin Amalie zu Schleswig-Holstein, 9 eit die . zu i nl f g n ,

Ihre Ho Glücksburg.

Ministerium für Handel und Gewerbe. Der Bergwerks Director, Ober⸗Bergrath Zix von Grube Kronprinz ist dem Ober⸗Bergamt zu Dortmund als techn ifchez r nr nn mr , mn, n,

Ministerium für Landwirthschaft, Do nen und Forsten. . Den Domänenpächtern Georg Koppe zu Kienitz und?

Sen ich Steinbach l e ner gh, nin i

frankfurt, ist der Charakter als Königlicher Sher⸗Amtrmaͤnn

beigelegt worden. . dd

Ministerium der öffentlichen Arbeiten. Der Wasser⸗Bauinspector Z3schintzs h in Kolbergermü erm ũnde ist nach gi , i. W. ve ö. ö. ö Königlichen Kanalcommission zur Beschäftigung überwiesen wor hen. Der bisher bei der Königlichen Kanalcommisston in beschäftigte Wasser⸗Bauinspertor Lau enroth st als Ha Bauinspector nach Kolbergermünde versetzs worden.

n der Ersten Beilage zur heutigen und Staats⸗ Anzeigers ö ö. Be . des Garde⸗Corps ertragsbedingungen für die Ausf Garnisonbauten veröffentlicht.

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