= , , , nr
x, ee
.
— 2
;
dem Unternehmen Allerhöchstsein die Königlichen Gärten in Berlin
reichen des Geheimen Raths Dr. Wittmack und des
und Blumenbücher die
javanischen Modelle rig diesem Gebiet darlegte.
der Japaner auf
Wohlthätigkeits⸗Ausstellun rechnet und hat heute begonnen. wöhnlich von 10 bis 3 Uhr 50 4.
— Am 29. v. M. ist der zeitige Prorector der Kaiser⸗Wilhelms Universität zu Straßburg, Professor Dr. Bernhard ten Brink im Alter von R Jahren nach kurzer Krankheit verstorben. Er be— kleidete feit 1872 die ordentliche Professur der englischen Sprache und Vteratur daselbst und war zugleich Director des, damit verbundenen — ; . .
ĩ Li „„ die im ganzen auf vier Bände berechnet war, sin n cen we , gz 34 . zweiten Bandes am Freita (1889) erschienen; bei der Ausarbeitung gerade jenes Theils der Auf⸗ er
abe, dem er mit besonderer Hingebung sich gewidmet hatte, Shake⸗ veare und deffen Vorläufer, hat ihn der Tod hinweggerafft. Von seinen Einzelforschungen sind die Untersuchungen über Beowulf und
Seminars für englische Sprachkunde. Von seiner
nur der erste Band (1877) und die erste Hälfte des
Chaucer von Bedeutung.
Verkehrs⸗Anstalten.
Laut Telegramm aus Ve nloo ist die erste englische vom 30. Januar ausgeblieben.
. über Vlissingen rund: Nebel auf See.
Laut Telegramm aus Uerdin gen hat die zweite eng⸗ e lische Post 3 Vlissingen vom 30. Januar in Duisburg 3 de Sarasate, den Anschluß an Zug 3 Köln —Hannover und Zug 85 Köln Grund: Zugentgleisung in Linn.
Bremen, 30. Januar. (W. T. B. Norddeutscher Lloyd. Der Postdampfer Straßburg.“, von Brasilien kommend, hat am 33. Januar Nachmittags St. Catherines Point, der Dampfer
; Palm 9 ah fg . kö . i Wilhelm II.“ ist gestern Nachmittag in Suez, der eil ; gestern Abend in New-PYork ein—
— Osnabrück nicht erreicht.
„Dresden“ gestern Las
Schnelldampfer Trave“ getroffen.
am burg, 30. Januar.
kanifche Packetfahrt⸗Actiengesellschaft. Der . ist, von Hamburg kommend, gestern in Havanna
Holssa⸗t ia“ eingetroffen. — 31. Januar.
(W. T. B.) London, 30. Januar. Inseln passirt. 1 Ausreise gestern von Southampton abgegangen. Triest, 31.
hier eingetroffen.
Kopenhagen, 9. . . B.) , , , i jedser un arnemünde war 1 Der Eisgang hatte die Ponton⸗
Sturmes wegen heute unterbrochen. brücke über den Ljimfijord gesprengt.
Theater und Musfik. Ihre Majestäten der Kaiser
spiels Ein treuer Diener seines Herrn“ im
Wetterbericht vom 1. Februar,
München.. 766
SO 3 heiter Chemnitz.. 763 S
SW 2 halb bed.
Herlin ... I6i BST J bab bed.)
8 Uhr Morgens.
82 335
8 33 22 *
Stationen. SSF Wind. Wetter. 38 I
Kö, 228
82** 282 ssaghmore 737 SSW 6 woltig 5 ö . . ö 1 mwoltig ;
ristiansund 739 * Schnee
. en,. 254 SW 3 Nebel J r, . 7249 still wolkenlos = randa. 745 NW 2halb bed. — 22 t. Peters sg. 743 N 1Dunst . Moctkau.., 6 WM W J bedeckt MIt ork, Queens⸗ J . . I749 WSW ge . 6 erbur 760 S wolkig 7 . 64 SB 1 bedeckt J vlt.. . 757 SW 3 Dunst ö mburg 756 SSW Abedeckt 5 winemünde 759 SA d bedeckt . Neufahrwasser 754 NW 4 halb bed. 2 Memel... 749 NW 5 heiter I riss 763 SSW A bedeckt 5 er e . 3 8W . ; Karlsruhe.. 34 SW DT heiter ö Wiesbaden. 763 still bedeckti) n 1 1 1 4 6
W Breslau... 762 W 4 heiter Ile d Aix. 763 O 3 bedeckt Nizza.... 766 ONO 2wolkig
1) Gestern Vormittag Regen.“) Reif. Uebersicht der Witterung.
Während die Depression, welche gestern über den russischen Ostseeprovinzen lag, ostwärts nach dem Innern Rußlands fortgeschritten ist, wehei das Wetter an der deutschen Küste wieder ruhiger ge⸗ worden ist, ist nordwestlich von Schottland ein neues tiefes Minimum erschienen, welches auf den Hebriden Süädweststurm, im Kanal steife Südwestwinde ver⸗ anlaßt, s odaß Wiederholung der unruhigen Witterung
ostwärts fortschreitend für unsere Küste zu erwarten
ist. Auf den Hebriden ist das Barometer in den
letzten 14 Stunden um 30. in der Irischen See
27 mm gefallen. In Deutschland ist das Wetter warm, im Westen trübe, im Osten vorwiegend heiter, Niederschläge sind fast nur in Süddeutschland
321 In Hamburg fand gestern Nachmittag eine
tige Gewitterböe mit Graupelnfall statt. ö j Deutsche Seewarte.
Wohlwollen se, , r. haben sich unter Leitung des Hof⸗Gartendirectors Vetter mit zahl⸗ ö ruppen von Gewinden betheiligt; die hervorragendsten Gärtner von Berlin hatten sich am Donnerstag früh auf Einladung Freer! Dr. Lessing
im Kunstgewerbe⸗Museum vereinigt, wo der letztere in aus⸗
führlicher Weise an der Hand der im Museum vo eigenartige Kunst
Das Interesse ist ein so allgemeines, daß achtzig Blumengewinde ausgestellt n. Die Äusstellung findet innerhalb und als ein Theil der japanische
statt, ist auf eine Woche be⸗ as Eintrittsgeld beträgt wie ge⸗
(W. T. B. Ham burg⸗Ameri⸗
ö , , , . hat, von New⸗Jork kommend, heute Morgen Lizard passirt.
. (W. T. B. Der Castle⸗Dampfer ‚Downe East le hat auf der Ausreise heute die Canarischen Der Union-Dampfer „Anglian“ ist auf der , m e
Januar. (W. T. B.) Der „Hungaria“ ist, von Konstantinopel kommend, heute Nachmittag
und die
Sonntag der Aufführung des Grillparzer schen Trauer— wohnten am Sonntag Auffũ g .
— — — —
Theater ⸗Anzeigen.
Königliche Schauspiele. Dienstag ., 8. 36. Vorstellung. Die Hochzeit des Figaro. . * ng iefe ö. 65 Mozart. Text
Komische Oper in 4
ugewendet; ie lhause bei. Beide Majestäten folgten mit sichtlichem Inter⸗ 7 erke und ließen am Schlusse sämmt⸗ lichen Darstellern die Allerhöchste Anerkennung aussprechen.
Für die auf Allerhöchsten Befehl in Aussicht genommenen Ge⸗ sellschaftsabende im Königlichen Opernhause sind folgende Vor⸗ stellungen ins Auge gefaßt worden Oberon? o Gavalleria rusticana,. Freund Fritz, Der Widerspänstigen Zäh⸗ mung“, Carmen, Tann häuser“, Lohengrin“, Meistersinger . Dem⸗ nächst werden Richard Wagner s. Rienzi und, Meistersinger neueinstu⸗ dirt, zur Darstellung gelangen, worauf ein vollstandiger⸗ Wagner⸗Cyelus im Königlichen Dpernhause veranstaltet werden soll. Am Todestage Wagner s n wird ?, Tristan und IJsolde“ mit Herrn Gudehus in Scene gehen. — In der am Mittwoch stattfindenden Vorstellung der Oper „Zar und
immermann“ sind die Damen Herzog und Lammert, die Herren 9 Lieban, Krolop, Philipp, Mödlinger und Krasa beschäftigt. Zu⸗ ͤ „Cavaileria rusticanae mit den Damen Pierson, : Rothmühl und Fränkel zur Dar⸗
esse dem eigenartigen Dichterm
vorhandenen
gleich .
Dietrich und Lammert, den Herren stellung.
Uriel Acosta“.
Diener seines Herrn“ beigewohnt.
Arie von Salvator Rosa,
„Valleria⸗ Concert?! am
der Künstler wird Werke von positionen zum
Marr mitwirkt,
zerthe
Akademie. — ie
ostdampfer
der Mme.
frangaise,
jüngsten Zeit
rector der böhmischen Oper
Lloyddampfer
heftigen anfangs Juli spielen.
Kaiserin
Vorbereitung sind ferner
von Beaumarchais. In Scene gesetzt vom 2ber— Regisseur Tetzlaff. Dirigent: Kapellmeister Wein⸗ garkner. Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus. 33. Vorstellung. Ein treuer Diener feines Herrn. Trauerspiel in 5 Aufzügen von Grillparzer. In Scene gesetzt vom Ober— Regisseur Max Grube. Anfang 7 Uhr.
Mittwoch: Opernhaus. 31. Vorstellung. Ca- valleria rusticana ((Bauern⸗Ghre). Oper in 1 Aufzug von Pietro Mascagni. Text nach dem leichnamigen Volksstück von Verga. In Scene ge⸗ i vom Ober⸗Regisseur Tetzlaff. Dirigent: Kapell⸗ meister Weingartner. Vorher: Zar und Zimmer⸗ maun. Komische Oper in 3 Acten von Albert Lortzing. Dirigent: Musikdirector Wegener. An⸗ fang 7 Uhr.
Schauspielhaus. 34. Vorstellung. Don Carlos, Infant von Spanien. Trauerspiel in 5 Aufzügen von Schiller. Anfang 7 Uhr.
Dentsches Theater. Dienstag: College
Crampton. Anfang 7 Uhr. — Mittwoch: Das Käthchen von Heilbronn. Donnerstag: College Crampton.
Berliner Theater. Dienstag
Goldfische. Anfang 7 Uhr. ; i m och! Nachmittags 27 Uhr: Prolog. Wil⸗ helm Tell. Abends 78 Uhr: Der Hüttenbesitzer. Die nächste Aufführung von Othello findet am Donnerstag statt.
Lessing ⸗ Theater. Dienstag: Der Unerbitt . liche. — Unter vier Angen.
Mittwoch: Die Grosßzstadtluft.
Donnerstag: Die Großsstadtluft. ö
RNaͤchste Nachmittags Vorstellung zu kleinen Preisen: Der Probepfeil. Vorverkauf von heute ab ohne Aufgeld.
Wallner ˖ Theater. Dienstag: Zum 3. Male: Lumpengesindel. Komödie in 4 Acten von Ernst von Wolzogen. Anfang 7 Uhr.
Mittwoch u. folg. Tage Lumpengesindel.
Sonntag: Nachmittags⸗Vorstellung zu bedeutend ermäßigten Preifen. Ein toller Einfall. Schwank in 4 Acten von Carl Laufs. Parquet 14116 2c. An⸗ fang 4 Uhr.
Friedrich Wilhelmstädtisches Theater. Dienstag: Mit neuer Ausstattung zum 12. Male: Das Sonntagskind. Operette in 3 Acten von . Wittmann und Julius Bauer. Musik von
arl Millöcker. In Scene, gesetzt von Julius Fritzsche. Dirigent: Kapellmeister Jedermann. Die Decorationen aus dem Atelier von Fal Die neuen
Im Königlichen Schauspielhause ist eine Verschiebung der angesetzten Vorstellungen, nöthig geworden. i
seines Herrn wird und Dienstag wiederholt werden; dann folgt am Mittwoch „Don Carlos“, am Donnerstag „Der neue Herr“ und
eneral- Intendant der Königlichen Schauspiele Graf gon Hochberg hat nach seiner Genesung am Sonntag zum ersten Male das Theater wieder befucht und der Vorstellung von
Alice Barbi wird in ihrem morgen in der Sing ⸗Akademie stattfindenden Liederabend u. A. eine Arietta von Durante, eine mehrere von gebörte Brahms'sche Lieder u. s. w. Jingen.
harmonie tritt als Solo-Pianist der Spanier Herr Albeniz auf;
Vortrage bringen. II. Concert worin wieder die Claviervirtuosin Frau
findet ; . Philharmonie statt; der Concertgeber tritt an diesem Abend diermal auf und wird u. A. Raff 's ‚Liebesfee.; und eine eigene Com— position „Le chant, du Rossignol. zu Gehör Toncertsängerin und Gesanglehrerin Fräulein Marie Bluhm ver— anstaltet am Donnerstag gemeinschaftlich mit der Pianistin Fräulein Alice Reinshagen aus Moskau ein Congert in der Sing“ Concertsängerin ꝛ Elisabeth Feininger giebt am Freitag ihr zweites Concert im Saale der Gesellschaft der Freunde.
Von dem Bureau der Internationalen Aut stellung für Musik⸗ und Theaterwesen in Wien erhalten wir folgende Mittheilung: Sowohl das Programm für die Musikhalle als jenes für das Ausstellungs⸗Theater gestaltet sich immer reicher und mannig⸗ faltiger. Außer den . , . Gastspielen der com é6die
e jane, der l Eleonore Dufe, sowie der verschiedenen reichsdeutschen Theater Vereinbarungen : Herrn Schubert, mit einer plattdeutschen Gesellschaft; an deren Spitze Herr August Jun ker⸗ mann steht, einer dänischen und einer russischen Truppe getroffen worden. Die comeédie frangaise wird wahrscheinlich schon in den letzten Tagen des Mai, Herr Junkermann Ende Juli, Mme. Rejane in der Zeit vom 15. bis 20. Juni, Mme. Hennings von Kopenhagen Die comédie francaise wird Stücke von Molicre, Sardou und Dumas fils, die böhmische Oper Werke von Dwofak, Smetana und Tschaikowsky, die dänische Truppe Dramen von Holberg und Ibfen bringen. Die Unterhandlungen mit dem Warschauer Theater. desfen Ballet elnes der besten sein soll, sind bereits im Zuge und dürften schon in den nächsten Tagen zum Abschluß gelangen. In ein historischer Singspiel⸗,
c x ᷑ — — — ;
gelangen sollen.
Figaro. Oberon. Aida),
retten und historischer Possen⸗ Abend. Für die Musikhalle sind . und 7 hi z dem werden in der kleinen Musi ; — welchen nur alte, jedoch noch spielbare Instrumente zur Verwendung
ische Concerte K ift een, e g el tattfinden, bei
Ein treuer Diener Wien, 1.
Ein treuer meldet: Der
ihr hier noch nicht strandete
— In dem großen Mittwoch in der Phil⸗
Scarlatti und eigene Com⸗ — Das II. Concert von
am Donnerstag in der
bringen. — Die
und Gesanglehrerin Frau Früh stü
italienischen Künstlerin
mit dem Di⸗
Rouvray.
historischer
Costume vom Garderoben⸗Inspector Ventzky. An⸗ fang 7 Uhr. . Mittwoch: Das Sonntagskind.
Residenz · Theater. Direction: Sigmund Lauten⸗ burg. Dienstag: Zum 5. Male: Musotte. Sitten—⸗ bild in 3 Acken von Guy de Maupassant. In Scene gesetzt von Sigmund Lautenhurg. Vorher: Modebazar Violet. Schwank in 1 Act von Benno Jacobson. In Scene gesetzt von Emil Lessing. Anfang 74 Uhr. . .
Die Aufführung von, Musotte“ beginnt um 8 Uhr.
Mittwoch: Dieselbe Vorstellung.
Belle Alliance Theater. Dienstag: 33. En⸗ semble⸗Gastspiel der Münchener unter Leitung des Königlich bayerischen Hofschauspielers Herrn Max Hofpauer. Zum 5. Male: Der Herrgottschnitzer von Ammergan. Oberbayerisches Volksstuͤck mit Gesang und Tanz in 5 Aufzügen von Ludwig Gang⸗ hofer und Hans Neuert. Im 3. Aet: „Schuhplattl⸗ Tanz“. Anfang 74 Uhr. 4 ;
Mittwoch: 34. Ensemble⸗Gastspiel der Münchener. Der Herrgottschnitzer von Ammergau.
Adolph Ernst Theater. Dienstag: Zum 40. Male: Der Tanzteufel. a . in 4 Acten von Ed. Jacobson und W. Mannstädt. Couplets theilweise don Gustav Görß. Musik von Gustav Steffens. In Scene gesetzt von Adolph Ernst. Anfang 75 Uhr.
Mittwoch: Der Tanztenfel.
Thomas Theater. Alte Jakobstraße Nr. zo. Direction: Emil Thomas. Dienstag: um 29. Male: Der Kunst⸗Bacillus. Posse in 4 Acten von Rudolf Kneisel. (Igelfisch: Herr Thomas.) An⸗ fang 7 Uhr.
Iꝛitipechĩ Dieselbe 2 ö.
In Vorbereitung: Zum 1. Male: (Novität!) Rothköpfchen. Hud . Hosss n 3 Acten von Meilhac und Halévy, frei bearbeitet von Richard Gene. Musik von Richard Gense.
Urania, Anstalt für volksthümliche Naturkunde. Am Landes⸗ ,, (Lehrter Bahnhof. Geöffnet von 1211 Uhr. Täglich Vorstellung im wissenschaftlichen Theater. Näheres die Anschlag⸗ zettel. Anfang 75 Uhr.
Concerte.
Contert · Jaus. Dienstag: Concert. Anfang 7 Uhr.
Duverture zu Schiller's Wallenstein (neu) von Oberholjer. Valse caprtee von Rubinstein. Phan. tasie aus „Charles VI.“ von Halevy. „Espana“,
Karl Meyder⸗
Walzer (neu) von Waldteufel. „Zigeunerweisen“
Warnemünde, 1 dampfschiffe zwischen Wa kehren heute wieder planmäßig. Dresden, : über das Befinden der Königin ausgegebene Bulletin besagt: Die Königin hat die Nacht ruhig geschlafen und war gestern Abend fieberfrei; der Husten ist unbedeutend, das All⸗ gemeinbefinden besser. f Regelmäßige Bulletins werden nicht mehr ausgegeben.
Nach Schluß der Redaction eingegangene
Depesch en.
(W. T. B. Die Post⸗ arne münde und Gjedser ver⸗
1. Februar. Das heute Mittag
(W. T. B.) Die Kräfte haben etwas zugenommen.
Februar. (W. T. B) Der Kaiser hat dem
Handels⸗Minister Marquis von Bacquehem das Groß⸗ kreuz des Leopold⸗Ordens verliehen.
London, 1. Februar. ; Lloyds aus St. Catherines Point auf der Insel Wight
(W. T. B.) Eine Depesche von
Dampfer des Norddeutschen Lloyd
„Eider“, auf der Fahrt von New⸗Hork nach Bremen, gestern Nebel auf den Rettungsschiff hat ; nothwendige Hilfe zu bringen. ; ; „Eider“ beim Eintritt der Hochfluth mit Hilfe eines Remor⸗ queurs wieder flott werden.
Paris, 1. liche französis ĩ dsch werden die Staaten aufgezählt, welche den Minimal⸗ tarif genießen, mit dem Bemerken, daß die aus diesen Ländern stammenden Producte nur dann nach dem Minimal⸗ tarif zu behandeln seien, wenn sie direct oder über ein den Minimaltarif genießendes Land eingeführt werden.
St. Petersburg, 1. im Anitschkow⸗ . boten“ zufolge gestern außer dem Kronprinzen von Schweden und Norwegen mit Gefolge auch die zur Beisetzung des Groß⸗ fürsten Constantin auswärtigen Mächte geladen. .
Bern, 1. Februar. (W. T. B) Das Centralcomité des Schweizerischen Typographenbundes ; nationalen Buchdruüͤcker-Congreß nach Bern auf den 26. August ein.
Zurich, 1. Februar. T . Orekli, Professor der Staatswissenschaft an der Hochschule, ist heute gestorben.
Kairo, 1. Februar. „Reuter ' schen Bureaus“). K r; ich vestitur des Khedive mit dem ihm von dem Präsidenten Carnot verliehenen Großkreuz der Ehrenlegion durch den französischen General⸗Konsul Marquis de Reverseaux de
Abend 10 Uhr bei dichtem Felsen von Herfield Ledge. Ein h an die ö. begeben, um die
oraussichtlich dürfte der
ebruar (W. T. B.) In einem an sämmt— e Zollämter versandten Rundschreiben
Februar. (W. T. B.). Zum 6. waren dem, „Regierungs⸗
erschlenenen Bevollmächtigten der
beruft einen inter⸗
(W. T. B.) Dr. Alois von
(W. T. B.) (Telegramm des Heute erfolgte die feierliche In⸗
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten
Beilage.)
für die Violine von Sarasate (Herr Hellriegeh). The lost chord für Piston von Sullivan (Herr Böhme).
Circus Renz. Karlstraße. Dienstag, Abends ¶ Uhr: Auf ö oder: Ebbe und Fluth.
roße hydrol. Ausstattungs Pantomime in 2 Ab- theilungen mit Nationaltänzen (60 Damen), Auf⸗ zügen. Neue Einlage:; Die Garde ⸗-Husaren“ und ‚Tscherkessen .. Dampfschiff und Bootfahrten, Wasser⸗ fälle, Riesenfontänen mit allerlei Lichteffecten ꝛc., arrangirt und inscenirt vom Director E. Renz. — Hippol. Potpourri mit 32 der bestdressirten Freiheits⸗ pferde, arrangirt und vorgeführt von Herrn Franz Renz. — 16 . Fahrschule, geritten von 4 Herren mit 8 Schulpferden. — ‚Trepido“, geritten von der Schulreiterin Frl. Oceana Renz. — 4 Gebrüder Briatore, Akrobaten. — Mlle. Theresina auf dem 20 Fuß hohen Drahtseil. — 6 Gladiatoren. — Auftreten der vorzüglichsten Reitkünstlerinnen und Reitkünstler. — Komische Entrées und Intermezzos von sämmtlichen Clowns ꝛc.
Täglich: Auf Helgoland.
Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Ling Wolff von Gudenberg mit Hrn. Regierungs⸗Rath Gustav von Hauteville (Schlüchtern = Berlin).
Verehelcht: Hr. Pastor Metzenthin mit Frl. Elisabeth von Gersdorff (Tschirnau⸗.
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Diakonus W. Liebich (Zibelle O..). — Hrn. Regierungs⸗Bau⸗ meister Max Sorge (Berlin). — Hrn. Regierungs⸗ Assessor Dr. Glünicke Berlin). — Hrn. Landrath von Tiele⸗Winckler (Neustadt i / Schl.). — Hrn. Hauptmann Messerschmidt (Casseh.
Gest orb en: Hr. Seminar⸗Director Joseph Kokott (Ober⸗ Glogau). — Hr. Gymnasigl⸗Director a. D., Geheimer n,, Rath Carl Nieberding (Gleiwitz). — Hr. Stabsarzt Dr. Paul Goerlitz (Wahlstatt bei Liegnitz. — Stiftsdame Frl. Dermine von Boyen (Berlin). — Hrn. Pastor Baumann Tochter Käthe 6 Westf ). Srn. Landrath Max Spiller von uenschild Sohn Egon (Cosel). — Hr. Oberst-Lieut. a. D. Eduard Oswald (Oels). — Hr. Consistorial⸗Rath a. D. Albert Bärthold (Magdeburg).
2
Redacteur: Dr. H. Klee, Director. Berlin:
Verlag der Eppedition (Scholz).
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ Anstalt, Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
Sieben Beilagen leinschließlich Börsen⸗Beilage)) (1749) und die amtliche Gewinnliste der zweiten Klaffe
der Deutschen Antiklaverei⸗Geld⸗Lotterie.
M 28.
Erste Beilage
Berlin, Montag, den 1. Februar
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
1892.
Königreich Preußen.
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Garnisonbauten.
1) Gegenstand des Vertrages.
Den Gegenstand des Unternehmens bildet die im Vertrage be— zeichnete Leistung. Im einzelnen bestimmt sich Art und Umfang der dem Unternehmer obliegenden Verpflichtungen nach den Verdingungs— anschlägen, den zugehörigen Zeichnungen und sonstigen als zum Ver— trage gehörig bezeichneten Unterlagen. Die in den Vert ingungs— anschlägen angenommenen Vordersätze unterliegen jedoch denjenigen Aenderungen, welche — ohne wesentliche Abweichung von den dem Vertrage zu Grunde gelegten Bauentwürfen — bei der Ausführung der betreffenden Bauwerke sich ergeben.
Abänderungen der Bauentwürfe selbst anzuordnen, bleibt der Bau⸗ leitung vorbehalten. Leistungen, welche in den Bauentwürfen nicht vorgesehen sind, können dem Unternehmer nur mit seiner Zustimmung übertragen werden.
2) Berechnung der Vergütung.
Die dem Unternehmer zukommende Yann ing wird nach den wirklichen Leistungen unter Zugrundelegung der vertragsmäßigen Ein— heitspreise berechnet. ;
Die Vergütung für Tagelohnarbeiten erfolgt nach den vertrags— mäßig vereinbarten Lohnsätzen. ;
3) Ausschluß einer besonderen Vergütung für Nebenleistungen,
Vorhalten von Werkzeug, Geräthen, Rüstungen.
Insoweit in den Verdingungsanschlägen für Nebenleistungen sowie für das Vorhalten von Werkzeug und Geräthen, Rüstungen u. s. w. nicht besondere Preisansätze vorgesehen sind, umfassen die vereinbarten Preise und Tagelohnsätze zugleich die Vergütung für die zur plan— mäßigen Herstellung des Bauwerks gehörenden Nebenleistungen aller Art, insbesondere auch für die Heranschaffung der zu den Bauarbeiten erforderlichen Materialien aus den auf der Baustelle befindlichen Lager⸗ plätzen nach der Verwendungsstelle am Bau, sowie die Entschädigung für Vorhaltung von Werkzeug, Geräthen u. s. w.
Auch die Gestellung der zu den Absteckungen, Höhenmessungen und Abnahmevermessungen erforderlichen Arbeitskräfte und Geräthe liegt dem Unternehmer ob, oyue daß demselben eine besondere Ent— schädigung hierfür gewährt wird.
4) Mehrleistung gegen den Vertrag.
Ohne ausdrückliche . nordnung oder Denehmigung des Garnison⸗Baubeamten darf der Unternehmer keinerlei vom Vertrage ,,, oder im Verdingungkanschlage nicht vorgesehene Leistungen ausführen.
Diesem Verbot zuwider von dem Unternehmer bewirkte Leistungen ist die Bauleitung befugt, auf dessen Gefahr und Kosten wieder be— 76 9 sJs⸗ * 1 1 . 1 z ; Y seitigen zu lassen; auch 6 der Unternehmer nicht nur keinerlei Ver⸗ gütung für derartige Leistungen zu beanspruchen, sondern muß auch für allen Schaden aufkommen, welcher etwa durch diese Abweichungen vom Vertrage entstanden ist.
5) Minderleistung gegen den Vertrag.
Bleiben die ausgeführten Leistungen zufolge der von dem Garnison⸗Baubeamten getroffenen Anordnungen unter einer im Ver⸗ trage festverdungenen Menge zurück, so hat der Unternehmer Anspruch 2 den Ersatz des ihm nachweislich hieraus entstandenen wirklichen Schadens.
Nöthigenfalls entscheidet hierüber das Schiedsgericht (25.
6) Beginn, Fortführung und Vollendung der Leistungen, Versäumnißstrafe.
Der Beginn, die Fortführung und Vollendung der Arbeiten und Lieferungen hat nach den in den besonderen Bedingungen festgesetzten Fristen zu erfolgen. .
Ist über den Beginn der Leistung in den besonderen Bedingungen eine Vereinbarung nicht enthalten, so hat der Unternehmer spätestens 14 Tage nach schriftlicher Aufforderung seitens des bauleitenden Beamten zu beginnen.
Die Leistung muß im Verhältniß zu den bedungenen Vollendungs— fristen fortgesetzt angemessen gefördert werden.
Die Zahl der zu verwendenden Arbeitskräfte und Geräthe, sowie die Vorräthe an Materialien müssen allezeit den übernommenen Leistungen entsprechen.
Eine im Vertrage bedungene Versäumnißstrafe gilt nicht für er— lassen, wenn die verspätete Vertragserfüllung ganz oder theilweise ohne Vorbehalt angenommen worden ist.
(Eine tageweise zu berechnende Versäumnißstrafe für verspätete Ausführung von Bauarbeiten bleibt für die in die Zeit einer Ver— zögerung fallenden Sonntage und allgemeinen Feiertage außer Ansatz.
7) Hinderungen der Bauausführung.
Glaubt der Unternehmer sich in der ordnungsmäßigen Fort— führung der übernommenen Leistungen durch Anordnungen des Garnison— Baubeamten oder des bauleitenden Beamten oder durch das nicht gehörige Fortschreiten der deistungen anderer Unternehmer behindert, so hat er bei dem bauleitenden Beamten hiervon schriftliche Anzeige zu erstatten.
Andernfalls werden schon wegen der unterlassenen Anzeige keinerlei auf die betreffenden, angeblich hindernden Umstände begründete An— sprüche oder Einwendungen zugelassen.
Nach Beseitigung derartiger Hinderungen sind die Leistungen ohne weitere Aufforderung ungesäumt wieder aufzunehmen.
Der Behörde, welche den Vertrag genehmigt hat, bleibt vor— behalten, falls die bezüglichen Beschwerden des Üinternehmers für be— gründet zu erachten sind, eine angemessene Verlängerung der im Ver— trage festgesetzten Vollendungsfristen — längstens bis zur Dauer der betreffenden Arbeitshinderung — zu bewilligen.
Für die bei Eintritt einer Unterbrechung der Bauausführung be— reits ausgeführten Leistungen erhält der Unternehmer die den vertrags— mäßig bedungenen Preisen entsprechende Vergütung. Ist für ver— schiedenwerthige Leistungen ein nach dem Durchschnitt bemessener Ein— heitspreis vereinbart, so ist, unter Berücksichtigung des höheren oder geringeren Werthes der ausgeführten Leistungen gegenüber den noch rückständigen, ein von dem verabredeten Durchschnittspreis entsprechend abweichender neuer Einheitspreis für das Geleistete besonders zu er⸗ mitteln und danach die zu gewährende Vergütung zu berechnen.
Außerdem kann der Unternehmer im Fall einer Unterbrechung oder gänzlichen Abstandnahme von der Bauausführung den Ersatz des ihm nachweislich entstandenen wirklichen Schadens beanspruchen, wenn die eine Fortsetzung des Baues hindernden Umstände entweder von der Behörde, welche den Vertrag genehmigt hat, und deren Organen verschuldet sind, oder, insoweit zufällige, von dem Willen der Behörde unabhängige Umstände in Frage stehen, sich auf Seiten derselben zu⸗
getragen haben.
Eine Entschädigung für entgangenen Gewinn kann in keinem Fall beansprucht werden. ö
In gleicher Weise ist der Unternehmer zum Schadenersatz ver⸗ pflichtet, wenn die betreffenden, die Fortführung des Baues hindern⸗ den Umstände von ihm verschuldet sind oder auf seiner Seite sich zu— getragen haben.
Auf die gegen den Unternehmer geltend zu machenden Schaden⸗
2
ersatzforderungen kommen die etwa eingezogenen oder verwirtten Ver⸗
säumnißstrafen in Anrechnung. Ist die Schadenersatzforderung niedriger als die Versäumnißstrafe, so kommt nur die letztere zur Einziehung.
In Ermangelung gütlicher Einigung entscheidet über die bezüg— lichen Ansprüche das Schiedsgericht (26.
Dauert die Unterbrechung der Bauausführung länger als s Monate, so steht jeder der beiden Vertragsparteien der Rücktritt vom Vertrage frei. Die Rücktrittserklärung muß schriftlich und spätestens 14 Tage nach Ablauf jener 6 Monate dem anderen Theil zugestellt werden; anderenfalls bleibt — unbeschadet der inzwischen etwa erwachsenen Ansprüche auf Schadenersatz oder Versäumnißstrafe — der Vertrag mit der Maßgabe in Kraft, daß die in demselben ausbedungene Vollendungsfrist um die Dauer der Bauunterbrechung verlängert wird. . 8) Güte der Leistung.
Die Leistungen müssen den besten Regeln der Baukunst und den besonderen Bestimmungen des Verdingungsanschlags und des Vertrags entsprechen.
Bei den Arbeiten dürfen nur tüchtige und geübte Arbeiter beschäf— tigt werden. .
Leistungen, welche der Garnison-⸗Baubeamte den gedachten Be— dingungen nicht entsprechend findet, sind sofort zu beseitigen und durch untadelhafte zu ersetzen. Für hierbei entstehende Verluste an Materialien hat der Unternehmer die Baukasse schadlos zu halten.
Arbeiter, welche nach dem Urtheil der Bauleitung untüchtig sind, müssen auf Verlangen entlassen und durch tüchtige ersetzt werden. Personen, welche an gemeingefährlichen Bestrebungen in irgend einer Weise betheiligt sind, dürfen bei Garnisonbauten nicht beschäftigt werden.
Materialien, welche dem Anschlage bezw. den besonderen Be⸗ dingungen oder den dem Vertrage zu Grunde gelegten Proben nicht entsprechen, sind auf Anordnung des Garnison-Baubeamten innerhalb einer von ihm zu bestimmenden Frist von der Baustelle zu entfernen.
Dem von dem Unternehmer als Bezugsquelle bezeichneten Fa— brikanten wird von dem bauleitenden Beamten Mittheilung gemacht, wenn sich Anstände bezüglich der Ausführung der betreffenden Liefe— rungen ergeben.
Behufs Ueberwachung steht dem Garnison-Baubeamten oder den von demselben zu beauftragenden Personen jederzeit während der Arbeits— stunden der Zutritt zu den Arbeitsplätzen und Wertstätten frei, in welchen zu dem Unternehmen gehörige Arbeiten angefertigt werden.
9) Erfüllung der Verbindlichkeiten, welche dem Unternehmer
Handwerkern und Arbeitern gegenüber obliegen. Der Unternehmer hat dem bauleitenden Beamten über die mit Handwerkern und Arbeitern in Betreff der Ausführung der Arbeit geschlossenen Verträge jederzeit auf Erfordern Auskunft zu ertheilen.
Sollte das angemessene Fortschreiten der Arbeiten dadurch in Frage gestellt werden, daß der Unternehmer Handwerkern oder Arbeitern gegenüber die Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrage nicht oder nicht pünktlich erfüllt, so ist die Behörde, welche den Vertrag genehmigt hat, berechtigt, die von dem Unternehmer geschuldeten Beträge fuͤr dessen Rechnung unmittelbar an die Berechtigten zu zahlen. Der Unternehmer hat die hierzu erforderlichen Unterlagen, Lohnlisten u. s. w. dem bauleitenden Beamten zur Verfügung zu stellen“.
Der Unternehmer ist ferner verpflichtet, für die Errichtung einer Baukrankenkasse für die auf dem Bau beschäftigten Arbeiter Sorge zu tragen, bezw. letztere nach Maßgabe des Gesetzes vom 15. Juni 1883 — Neichs⸗-Gesetzblatt Nr. 9 für 1883 — betreffend die Krankenversiche⸗ rung der Arbeiter, bei einer Krankenkasse, sowie in Gemäßheit des Gesetzes vom 6. Juli 1881 — Reichs⸗Gesetzblatt Nr. 13 für 1884 — gegen Unfall zu versichern. Unternehmer haftet der Militär⸗Verwal⸗ tung für Ausführung dieser Bestimmungen, sowie auch für alle Nach— theile, welche der genannten Verwaltung etwa durch Unterlassung in Beziehung auf die vorgedachten Gesetze entstehen, mit dem von ihm hinterlegten Haftgelde, sowie mit seinem ganzen übrigen Vermögen. In gleicher Weise haftet der Unternehmer der Militär-Verwaltung für Erfüllung sämmtlicher demselben als Arbeitgeber durch das Gesetz, be⸗ treffend die Invaliditäts- und Altersversicherung vom 22. Juni 1889, auferlegten Verpflichtungen. (fr. S§ 19 und 109.)
Eine besondere Entschädigung wird für die durch Vorstehendes übernommene Verpflichtung seitens der Militär-Verwaltung nicht gewährt.
10 Entziehung der Leistung.
Die Stelle, welche den Zuschlag ertheilt hat, ist berechtigt, den Vertrag aufzuheben, wenn sich nach Abschluß desselben herausstellt, daß der Unternehmer vorher mit anderen Verabredungen behufs Ent— haltung von der Verdingung oder sonst zum Schaden der Baukasse getroffen hatte; dieselbe Stelle ist befugt, dem Unternehmer die Arbeiten und Lieferungen ganz oder theilweise zu entziehen, sowie den noch nicht vollendeten Theil auf seine Kosten ausführen zu lassen oder selbst für seine Rechnung auszuführen, wenn
a. seine Arbeiten untüchtig sind, oder
b. die Arbeiten nach Maßgabe der verlaufenen Zeit nicht genügend
gefördert sind, oder
c. der Unternehmer den gemäß 9) getroffenen Anordnungen nicht
nachkommt.
Vor der Entziehung der Leistung ist der Unternehmer durch ein— geschriebenen Brief unter Androhung der Entziehung zur Beseitigung der vorliegenden Mängel bezw. zur Befolgung der getroffenen An— ordnungen unter Bewilligung einer angemessenen Frist aufzufordern.
Von der verfügten Entziehung wird dem Unternehmer durch ein— geschriebenen Brief Eröffnung gemacht.
Auf die Berechnung der für die ausgefübrten Leistungen dem Unternehmer zustehenden Vergütung und den Umfang der Verpflichtung desselben zum Schadenersatz finden die Bestimmungen in ?) gleich— mäßige Anwendung.
Nach beendeter Leistung wird dem Unternehmer eine Abrechnung über die für ihn sich ergebende Forderung und Schuld mitgetheilt.
Abschlagszahlungen können im Falle der Entziehung dem Unter— nehmer nur innerhalb desjenigen Betrags gewährt werden, welcher als sicheres Guthaben desselben unter Berücksichtigung der entstandenen Gegenansprüche ermittelt ist.
Ueber die in elde der Entziehung etwa zu erhebenden vermögens⸗ rechtlichen Ansprüche entscheidet in Ermangelung gütlicher Einigung das Schiedsgericht (25).
11) Ordnungsvorschriften.
Der Unternehmer oder dessen Vertreter muß sich zufolge Auf— forderung des bauleitenden Beamten auf der Baustelle einfinden, so oft nach dem Ermessen des Letzteren die zu treffenden baulichen An—⸗ ordnungen ein mündliches Benehmen auf der Baustelle erforderlich machen. Die sämmtlichen auf dem Bau beschäftigten Bevollmächtigten, Gehilfen und Arbeiter des Unternehmers sind bezüglich der Bauaus⸗ führung und der Aufrechterhaltung der Ordnung auf dem Bauplatze den Anordnungen des bauleitenden Beamten bezw. dessen Stell— vertreters unterworfen. Im Falle des Ungehorsams kann ihre sofortige Entfernung von der Baustelle verlangt werden.
Der Unternehmer hat, wenn nicht ein anderes ausdrücklich ver— einbart worden ist, für das Unterkommen seiner Arbeiter, insoweit dies von dem bauleitenden Beamten für erforderlich erachtet wird, selbst zu sorgen. Er muß für seine Arbeiter auf eigene Kosten an den ihm angewiesenen Orten die nöthigen Abtritte herstellen, sowie für deren regelmäßige Reinigung, Desinfection und demnächstige Be⸗ seitigung Sorge tragen.
Für die Bewachung seiner Gerüste, Werkzeuge, Geräthe, sowie seiner auf der Baustelle lagernden Materialien Sorge zn tragen, ist lediglich Sache des Unternehmers.
) Die Bestimmungen über die Krankenversicherung u. s. w. der Arbeiter sind den bestehenden Vorschriften entsprechend hier anzu⸗
schließen,
. 12) Mithenutzung von Rüstungen.
ö Die von dem Unternehmer hergestellten Rüstungen sind während ihres Bestehens auch anderen Bauhandwerkern unentgeltlich zur Be⸗ uutzung zu überlassen. Aenderungen an den Rüstungen im Intereffe der bequemeren Benutzung seitens der übrigen Bauhandwerker vor— zunehmen, ist der Unternehmer nicht verpflichtet.
13) Beobachtung polizeilicher Vorschtiften, Haftung des Unternehmers
. für seine Angestellten.
Für die Befolgung der bei Bauausführungen zu beobachtenden polizeilichen Vorschriftem uñd der etwa besonders ergehenden polizei⸗ lichen Anordnungen ist der Unternehmer für den ganzen Ümfang feiner vertragsmäßigen Verpflichtungen verantwortlich. Auch hat derselbe die zur Verhütung von Unfällen sonst noch erforderlichen Schutz vorkehrungen an seinen Arbeiten, solange sich diefe in unvollendetem Zustande befinden, auf eigene Kosten und eigene Verantwortung zu treffen. Kosten, welche ihm dadurch erwachsen. sowie Kosten der Arbeiterversicherung können der Bau kasse nicht in Rechnung gestellt werden.
Der Unternehmer trägt insbesondere die Verantwortung für die gehörige Stärke und sonstige Tüchtigkeit der Rüstungen. Dieser Ver— antwortungen unbeschadet ist er aber auch verpflichtet, eine von dem bauleitenden Beamten angeordnete Ergänzung und Verstärkung der Rüstungen unverzüglich und auf eigene Kosten zu bewirken. .
Für alle Ansprüche, die wegen einer ihm selbst oder seinen Be— vollmächtigten, Gehilfen oder Arbeitern zur Last fallenden Vernach— lässigung polizeilicher Vorschriften an die Verwaltung erhoben werden hat der Unternehmer in jeder Hinsicht aufzukommen. . Aeberhaupt haftet er in Ausführung des Vertrages für alle Handlungen und Unterlassungen seiner Bevollmächtigten, Gehilfen und Arbeiter versönlich. Er hat insbesondere jeden Schaden an Perfon oder Eigenthum zu vertreten, welcher durch ihn oder seine Srgane Dritten oder der Baukasse zugefügt wird.
14) Aufmessung während des Baues und Abnahme.
Der bauleitende Beamte ist berechtigt zu verlangen, daß über alle später nicht mehr nachzumessenden Leistungen von beiderseits Be— auftragten während der Ausführung gegenseitig anzuerkennende Auf— zeichnungen gemacht werden, welche demnächfst der Berechnung zu Grunde zu legen sind. — ö
Von der Vollendung der Leistungen hat der Unternehmer dem bauleitenden Beamten durch eingeschriebenen Brief Anzeige zu machen, worauf der Termin für die Abnahme mit thunlichster Beschleunigumg anberaumt und dem Unternehmer schriftlich gegen Behändigungsschein oder mittels eingeschriebenen Briefes bekannt gegeben wird. .
Ueber die Abnahme wird in der Regel eine Verhandlung auf⸗— genommen; auf Verlangen des Unternehmers muß dies geschehen. Die Verhandlung ist von dem Unternehmer bezw. dem für denselben etwa erschienenen Stellvertreter mit zu vollziehen.
Von der über die Abnahme aufgenommenen Verhandlung wird dem Unternehmer auf Verlangen beglaubigte Abschrift mitgetheilt.
Erscheint in dem zur Abnahme anberaumten Termine, gehöriger Benachrichtigung ungeachtet, weder der Unternehmer selbst, noch ein . desselben, so gelten die durch die Organe der bau⸗ leitenden Behörde bewirkten Aufjeichnungen als anerkannt.
Auf die Feststellung des von dem Unternehmer Geleisteten finden im Falle der Entziehung (10) diese Bestimmungen gleichmäßige An— wendung. )
Müssen Theilleistungen sofort abgenommen werden, so bedarf es einer besonderen Benachrichtigung des Unternehmers hiervon nicht, vielmehr ist es Sache desselben, für seine Anwesenheit oder Vertretung bei der Abnahme Sorge zu tragen. . .
I5) Rechnungsaufstellung. Bezüglich der forniellen Aufstellung der Rechnung, welche in Femm, Ausdrucksweise, Bezeichnung der Räume und Reihenfolge der Ansätze genau nach dem Verdingungsanschlage einzurichten ist, hat der Unternehmer den von dem bauleitenden Beamten gestellten Anforde— rungen zu entsprechen. .
Etwaige Mehrarbeiten sind in besonderer Rechnung nachzuweisen, unter deutlichem Hinweis auf die schriftlichen Vereinbarungen, welche bezüglich derselben getroffen sind. ö .
16) Tagelohnrechnungen.
Werden im Auftrage des bauleitenden Beamten seitens des Unternehmers Arbeiten im Tagelohn ausgeführt, so ist die Liste der hierbei beschäftigten Arbeiter dem bauleitenden Beamten oder dessen Vertreter behufs Prüfung ihrer Richtigkeit täglich vorzulegen. Etwaige Ausstellungen dagegen werden dem Unternehmer binnen längstens acht Tagen mitgetheilt.
Die Tagelohnrechnungen sind längstens von zwei zu zwei Wochen dem bauleitenden Beamten einzureichen.
17) Zahlung. Die Schlußzahlung erfolgt auf die vom Unternehmer einzureichende ,, alsbald nach vollendeter Prüfung und Feststellung der⸗ selben.
Abschlagszahlungen werden dem Unternehmer in angemessenen Fristen auf Antrag, nach Maßgabe des jeweilig geleisteten, bis zu der von dem Garnison⸗Baubeamten mit Sicherheit vertretbaren Höhe gewährt.
Bleiben bei der Sblußabrechnung Meinungsverschiedenheiten be⸗ stehen, so soll das dem Unternehmer unbestritten zustehende Guthaben demselben gleichwohl nicht vorenthalten werden.
18) Verzicht auf spätere Geltendmachung aller nicht ausdrücklich
vorbehaltenen Ansprüche.
Vor Empfangnahme des als Restguthaben zur Auszahlung an⸗ gebotenen Betrages muß der Unternehmer alle Ansprüche, wesche er aus dem Vertragsverhältniß über die behördlicherseits anerkannten hinaus etwa noch zu haben vermeint, bestimmt bezeichnen und sich vorbehalten, widrigenfalls die Geltendmachung dieser Ansprüche später ausgeschlossen ist.
19) Zahlende Kasse.
Alle Zahlungen erfolgen an der in den besonderen Bedingungen bezeichneten Kasse der Behörde.
20) Haftpflicht.
Die in den besonderen Bedingungen des Vertrages vorgesehene, in Ermangelung solcher nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften sich bestimmende Frist für die dem Unternehmer obliegende Haft⸗ pflicht für die Güte der Leistung beginnt mit dem Zeitpunkt der Abnahme. ;
Der Einwand nicht rechtzeitiger Anzeige von Mängeln gelieferter Waaren (Art. 347 des Handelsgesetzbuches) *) ist nicht statthaft.
) Art. 347 des Handelsgesetzbuches lautet: „Ist die Waare von einem anderen Orte übersendet, so hat der Käufer ohne Verzug nach der Ablieferung, soweit dies nach dem ordnungsmäßigen Geschäfts— gange thunlich ist, die Waare zu untersuchen, und wenn sich dieselbe nicht als bertra gemãßig oder gesetzmäßig (Art. 335) ergiebt, dem Verkäufer sofort davon Anzeige zu machen. .
Versäumt er dies, so gilt die Waare als genehmigt, soweit es sich nicht um Mängel handelt, welchezbei der sofortigen Untersuchung nach ordnungsmäßigem Geschäftsgange nicht ertennbar waren.
Ergeben sich später folche Mängel, so muß die Anzeige ohne Verzug nach der Entdeckung gemacht werden, widrigenfalls die Waare auch rücksichtlich dieser Mängel als genehmigt gilt. .
Die vorstehende Bestimmung findet auch auf den Verkauf auf Besicht oder Probe, oder nach Probe Anwendung, insoweit es sich um
. der übersendeten Waaré handelt, welche bei ordnnngsmäßigem Besicht oder ordnungsmäßiger Prüfung nicht erkennbar waren“.
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