1892 / 29 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 02 Feb 1892 18:00:01 GMT) scan diff

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Die Gewinne von 50 bis 3000 Mark einschließlich werden vom 14. Februar 1892 ab gegen Nücgabe der gezogenen Loose burch die Hauptkasse der Nationalbank für Deutschland zu Berlin VII., Voßstraße 34a, in Reichswährung ohne jeden Abzug bezahlt.

Gewinne von 5000 Mark an aufwärts werden 10 Tage nach Einlieferung des gezogenen Looses gegen Rückgabe der über die Einlieferung des Looses ausgestellten Bescheinigung bezahlt. Die Auszahlung sindet werktäglich von 9— 3 Uhr statt.

Die Gewinne müssen bis zam 1. Mai 1892 abgehoben sein, andernfalls dieselben zur Verfügung des Lotteriecomités verfallen.

Coblenz, 30. Januar 1892. Der geschäftsführende Ausschuß des Deutschen Antisklaverei⸗Lotterie⸗Comités.

Graf Brühl. . Freiherr Vincke.

Unter Allerhöchstem Protectorate

Genehmigt durch Kaiserlichen Erlass Sr. Majestät des Kaisers.

vom Il. August 1891

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Zur Verloosung gelangen

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Freiburger wie Marienburger Original- Loose à 3 M.

sind in allen durch Plakate kenntlichen Handlungen zu haben.

150018000. 60030000. 300300900. 150230009.

660-600900.

verlag von Carl Hein tze, Berlin W. Druck zo Endalt Nauie in Beclia., GM

Deutscher Reichs⸗Anzeiger

und

Staats⸗Anzeiger.

Königlich Preußischer

Aer Gejugspreis betragt vierteljaãhrlich 4 M 50 3.

Alle Rost⸗Anstalten nehmen Kestellung an;

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8wW., Wilhelmstraße Nr. 32.

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* 23 .

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die Königliche Expedition des Zeutschen Reichs Anzeigers

und Königlich Breußischen Staats-Anzeigers

Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

——— 85

M 29.

Februar, Abends.

1892.

Seine Majestät der König haben Allergrnädigst geruht:

dem General Lieutenant z. D. von Sobbe, bisher Gouverneur von Straßburg i. Er, den Rothen Adler-Orden erster Klasse mit Eichenlaub,

dem General ⸗Kriegszahlmeister und Rendanten der General-Militär-Kasse a. D., Geheimem Rechnungs⸗Rath Woywod zu Berlin den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub, q

dem Sanitäts⸗Rath Dr. Frick zu Burg bei Magdeburg, dem Rechnungs⸗Rath und Militär⸗Intendantur⸗Secretär Har⸗ land bei der Intendantur des X. Armee⸗Corps und dem Lazareth⸗ODber⸗Inspector a. D, Rechnungs Rath Fischer zu Görlitz, bisher zu Posen, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse,

dem Landgerichts⸗-Präsidenten a. D. Philler zu Wernige— rode a. H., bisher zu Dortmund, den Königlichen Kronen— Orden zweiter Klasse,

dem Garnison⸗Verwaltungs⸗Director a. D., Rechnungs⸗ Rath Klein zu Potsdam den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse,

dem Pastor Johannes Schliep zu Berlin, dem Geheimen Kanzlei⸗Secretär a. D. Messer zu Berlin, bisher beim Kriegs— Ministerium, dem Garnison⸗Verwaltungs-Inspector a. D. Remmy zu Cassel, bisher zu Neubreisach, dem Casernen-In— spector a. D. Sander zu Eilenburg im Kreise Delitzsch, bisher zu Freiburg i Br., dem Casernen⸗Inspector a. D. Schmitt zu Bad Kissingen, bisher zu Diedenhofen, und dem Zahl⸗ meister a. D. Hartz zu Berlin, bisher beim 3. Garde⸗Regi⸗ ment z. F., den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse,

dem emeritirten Rector Orisch zu Seehesten im Kreise Sensburg, dem emeritirten Lehrer und Organisten Diewitz zu Prenzlau und dem evangelischen Hauptlehrer Dietrich zu Braubach im Kreise St. Gbarshausen den Adler der Inhaber des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern,

dem Wallmeister a. D. Burghardt zu Wilhelmshaven, bisher bei der Fortification daselbst, dem Zeugwart Schüler bei der Zeughausverwaltung in Berlin, dem Polizei⸗Wacht— meister a. D. Lewerström zu Friedenau bei Berlin und dem Schloßdiener Lehmann beim Schlößchen Charlottenhof das Allgemeine Ehrenzeichen in Gold, sowie

dem Steuer⸗Aufseher Bruns zu Hannover, dem Polizei⸗ Wachtmeister a. D. Kgewert zu Berlin, dem Schutzmann a. D Ladwig ebendaselbst, dem Schutzmann a. D. Scherz zu Olbendorf im Kreise Strehlen, fruͤher zu Berlin, dem Gasthausbesitzer Ohm zu Guben, bisher Depot-Vice⸗Feldwebel bei der Artillerie⸗Prüfungscommission zu Berlin, und den Gewehrfabrikarbeitern Hermann Heinrich und Ludwig Schöneberg zu Spandau das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Insignien zu ertheilen, und zwar: des Ritterkreuzes des Ordens der Königlich württembergischen Krone: dem Qber⸗Stabsarzt erster Klasse Dr. Ernesti, Regiments Arzt des 1. Garde⸗Regiments z. F.; des Ritterkreuzes erster Klasse des Königlich württembergischen Friedrichs-Ordens: . dem Hauptmann Dürr, à la suite des 5. Badischen Rnfanterie⸗Regiments Nr. 113 und Ordonnanz-⸗Offizier bei Seiner Königlichen Hoheit dem Erbgroßherzog von Baden; der Großherzoglich badischen silbernen Rettungs— Medaille: dem Second⸗Lieutenant Meister, Adjutanten des L Bataillons 6. Badischen Infanterie⸗Regiments Kaiser Friedrich III. Nr. 114, des Fürstlich waldeckschen Militär-Verdienstkreuzes dritter Klasse: ö dem Stabsarzt Dr. Schmiedicke, Bataillons⸗-Arzt des 2. Bataillons Kaiser Franz Garde⸗Grenadier⸗ Regiments Nr. 2; ferner: des Commandeurkreuzes zweiter Klasse des Königlich spanischen Ordens Karl's II.: Allerhöchstihrem Flügel-Adjutanten, Oberst-Lieutenant von Zitzewitz; des Offizierkreuzes des Königlich belgischen Leopold⸗Ordens: dem Major Bau er, etatsmäßigem Stabsoffizier des Kur— maͤrkischen Dragoner Regiments Rr. 14; sowie des Ritterkreuzes desselben Ordens: dem Rittmeister von Schmidt und Second Lieutenant und Regiments⸗-Adjutanten Hotop, Beide von demselben Regiment.

Deutsches Reich.

Am 29. Januar d. J. ist zu Madrid von dem dortigen Kaiserlichen Botschafter und dem Königlich spanischen Minister der auswärtigen Angelegenheiten in Betreff der Handelsbeziehungen zwischen dem Deutschen Reich und Spanien eine Declaration unterzeichnet worden, deren Bestimmungen am 1. Februar in Kraft gesetzt worden sind. Der Wortlaut des deutschen Textes der Declaration ist folgender:

Die Unterzeichneten, der außerordentliche und bevoll— mächtigte Botschafter Seiner Majestät des Deutschen Kaisers und Königs von Preußen, und der Staats— Minister Seiner Majestät des Königs von Spanien, in Anbetracht des bevorstehenden Ablaufs des durch den Zusatz— vertrag vom zehnten Mai Achtzehnhundert und Fünfundachtzig modificirten, mittels Abkommens vom achtundzwanzigsten August Achtzehnhundert und Sechsundachtzig verlängerten und seitens der spanischen Regierung zum ersten Februar dieses Jahres gekündigten deutsch-spanischen Handels- und Schiff— fahrtsvertrags vom zwölften Juli Achtzehnhundert und Drei⸗ undachtzig, und im Hinblick auf die Unmöglichkeit, bis zu dem genannten Zeitpunkt einen neuen Vertrag zu vereinbaren und abzuschließen, haben, vorbehaltlich der Genehmigung ihrer Regierungen, nachstehende Vereinbarung getroffen:

Das Deutsche Reich und Spanien gewähren sich gegenseitig für die Zeit vom ersten Februar bis zum dreißigsten Juni dieses Jahres inclusive die Rechte der meistbegünstigten Nation und zwar mit Ausschluß deutscherseits des Weines, spanischerseits es Alkohols. Auch wird vereinbart, daß für die Dauer gegenwärtiger Abmachung Satzmehl zum Gewerbegebrauch und Dextrin von deutscher Production und Herkunft bei der Einfuhr in Spanien einem Zoll von einer Peseta pro hun— dert Kilogramm unterworfen sein werden, an Stelle des Zoll betrages, der in Position Einhundert und zweiundzwanzig des am ersten Februar dieses Jahres in Kraft tretenden neuen spanischen Zolltarifs dafür angesetzt ist.

Abgesehen von vorgenannten Ausnahmen ist die Meist— begünstigung dahin zu verstehen, daß Deutschland in Spanien dieselben Vortheile genießen wird, wie diejenigen Länder, deren Handelsverträge mit Spanien am dreißigsten Juni dieses Jahres . während Spanien in Deutschland den am ersten Februar dort eintretenden Stand mit den den Vertrags— ländern deutscherseits gewährten Vortheilen genießen wird.

Zu Urkund dessen haben Beide die gegenwärtige Declara⸗ tion in zweifacher Ausfertigung unterzeichnet und ihre Siegel beigesetzt, zu Madrid am neunundzwanzigsten Januar acht— zehnhundertundzweiundneunzig.

(L. S.) Freiherr von Stumm. (L. S.) El Dugue de Tetu an.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Königlichen Geheimen Commerzien-Rath Emil Wagner zu Aachen in den Adelstand zu erheben.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Oberförster Arndt zu Ullersdorf zum Regierungs— und Forstrath zu ernennen, und

dem Landes⸗Bauinspector Felix Ittenbach zu Bonn den Charakter als Baurath, sowie

den Regierungs-Secretären Wark zu Königsberg, Be⸗ neke zu Hannover, Redlich zu Liegnitjz Hart zu Münster, Rheinfels zu Stade, Gaebel zu Breslau, Stybalkowski zu Danzig und Stark zu Koblenz den Charakter als Rech— nungs⸗Rath zu verleihen.

Des Königs Majestät haben Allergnädigst geruht, den Provinzial-Landtag der Provinz Pommern zum 8. März d. J. nach der Stadt Stettin zu berufen.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Dem ordentlichen Lehrer Heinrich Neuhoff an dem , . in Eisleben ist der Titel „Oberlehrer“ beigelegt worden.

Ministerium für Landwirthschaft, Do mänen und Forsten.

Dem Regierungs- und Forstrath Arndt ist die Stelle eines technischen Mitgliedes der Königlichen Regierung zu Königsberg i. Pr. und die Forstinspection Königsberg-Pr. Eylau übertragen worden. ;

Der Oberförster Rautenberg zu Fuhrberg ist auf die Oberförsterstelle zu Rotenburg im Regierungsbezirk Stade ver— setzt worden.

Die Forst⸗Assessoren Halter und Klüber und der Premier⸗Lieutenant und Oberjäger im Reitenden Feldjäger⸗ Corps Hubert sind zu Oberfoͤrstern ernannt.

Dem Oberförster Halter ist die Oberförsterstelle zu Nesselgrund im Regierungsbezirk Breslau, dem Oberförster Klüber die Oberfoͤrsterstelle zu Ullersdorf im Regierungs— bezirk Liegnitz und dem Oberförster Hubert die Oberförster⸗ 3 zu Fuhrberg im Regierungsbezirk Lüneburg übertragen worden.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 2. Februar.

Seine Majestät der Kaiser und König empfingen gestern Mittag den General-Adjutanten von Lindequist.

Heute Vormittag nahmen Seine Majestät den Vortrag des Reichskanzlers in dessen Wohnung und die Vorträge des Chefs des Militärcabinets sowie des General-Lieutenants Golz, Chefs des Ingenieur- und Pionier-Corps und General⸗ Inspecteurs der Festungen, im Schloß entgegen. Kurz vor 1 Uhr empfingen Seine Majestät aus den Händen des General-Adjutanten Prinzen Friedrich Wilhelm zu Hohenlohe-Ingelfingen die Orden dessen verstorbenen Bruders, General-Adjutanten Prinzen Kraft zu Hohenlohe⸗ Ingelfingen, und nahmen darauf militärische Meldungen, sowie die Meldungen des Obersten und Flügel-Adjutanten Prinzen Heinrich XVIII. Reuß und des neuernannten Militär⸗Attaches bei der hiesigen Königlich rumänischen Gesandtschaft Majors Léon Mavrocordato entgegen.

Im Anschluß hieran überreichten Seiner Majestät noch der Oberst von Frankenberg und Proschlitz, Commandeur des Grenadier⸗Regiments König Friedrich Wilhelm IV. (1. Pom⸗ mersches) Nr. 2, das neu bearbeitete Regimentsbuch des ge⸗ nannten Regiments in Gegenwart des Majors von Bagensky vom Kriegs⸗-Ministerium, sowie der Second-Lieutenant von Flöckher vom Braunschweigischen Husaren-⸗Regiment Nr. 17 die Orden seines verstorbenen Vaters, General-Lieutenants z. D. von Flöckher. .

Der Communal-Landtag der Kurmaxk erledigte in seiner 6. Plenarversammlung am 30. Januar den Rest der ihm noch vorliegenden Gutachten. Eine Abänderung des 876 des revidirten Reglements der Land-Feuersocietät vom 15. Ja⸗ nuar 1855, welche von der Direction beantragt war, wurde der inzwischen eingesetzten Commission zur Umarbeitung des Reglements überwiesen. Von dem im ganzen günstigen Ver⸗ waltungsbericht der Land⸗Feuersocietät für das Jahr 1890 nahm der Landtag Kenntniß und sprach der Direction seinen Dank aus. Eine Beschwerde über versagte Brandentschädigung mußte ab⸗ gewiesen werden, weil die Versicherung aufgehoͤrt hatte. Zwei Beihilfen für beschaffte Feuerspritzen, eine namhafte Unter⸗ stützung einer milden Stiftung und eine Beihilfe zur Be⸗ gleichung von Sturmschäden an bei der Land-Feuersocietät versicherte Besitzer, die beiden letzten aus dem Ständischen Dispositionsfonds der Kurmärkischen Hilfskasse, wurden bewilligt. .

In seiner am 1. Februar abgehaltenen Schlußsitzung gab der Vorsitzende eine Uebersicht der in achtzehntägiger Session von dem 64. Communal⸗-Landtage der Kurmark erledigten Ge⸗ schäfte. Darnach sind 92 Sachen zur Verhandlung gekommen, von denen der erste Ausschuß 42, der zweite Ausschuß 50 be⸗ arbeitet haben. Das Plenum hat diese in 7 Sitzungen erledigt. Außerdem sind 4 Vorlagen von dem Ritterschaft⸗ lichen Convent in einer Sitzung des letzteren zur Berathung und Beschlußfassung gelangt. Der Vorsitzende schloß den 64. Communal-Landtag mit einem Hoch auf Seine Majestät den Kaiser und eng, in welches die Versammlung mit begeistertem dreimaligem Rufe einstimmte.

Der General⸗Lieutenant von Blomberg, commandirender General des II. Armee⸗Corps, ist zur Abstattung persönlicher Meldungen hier eingetroffen.

Der Commandeur der 15. Division, GeneralLieutenant von Kropff und der Commandeur der Großherzoglich Hessischen (25) Division, General-Lieutenant von Bülow sind mit kurzem Urlaub hier angekommen.

Der Regierungs⸗-Assessor Rötger, zur Zeit bei dem Königlichen Sber⸗Präsidium zu Königsberg, ist mit der commissarischen Verwaltung des Landrathsamts im Kreise Labiau, Regierungsbezirk Königsberg, beauftragt worden.

Der bisher bei dem Königlichen Landrathsamt zu Fulda, Regierungsbezirk Cassel, beschaͤftigte Regierungs⸗Assessor von Meyeren ist dem Königlichen der enn nn zu Königs⸗ berg zur weiteren dienstlichen Verwendung überwiesen worden.