2 maßgebenden Grundsätze entsprechend Anwendung zu inden.
Einem ohne Pensionsberechtigung angestellten Schul⸗ diener an einer staatlichen höheren Schule, welcher nach den einschlägigen dienstpragmatischen . oer , . besitzt, ist die Altersrente abgesprochen worden.
Dem mit einem 2000 S übersteigenden Jahresgehalt angestellten Vorsteher eines größeren Rechtsanwalts— bureaus steht als einem Betrlebsbeamten ein Anspruch auf Altersrente nicht zu. . .
Auch die in handwerksmäßigen Schlossereien und Schmiedebetrieben nur gelegentlich und vereinzelt aus⸗ geführten Bauschlosser⸗ und Anschlägerarbeiten unterliegen der Unfallversicherungspflicht. . .
Die von einem Milchhändler, der die gesammte Milch eines Landwirths bezog, durch einen von ihm bestellten Arbeiter auf dem Gute besorgte Milchkühlung ist als Theil des land— wirthschaftlichen Betrlebes des Gutsbesitzers erklärt worden.
Nachdem die von dem Minister der geistlichen 24 Angelegen⸗ heiten erforderten Gutachten über eine anderweite Ordnung der Universitätsferien eingegangen sind, ist nunmehr folgender neue Entwurf einer Semester- und Ferien-Ordnung für die Universitäten einschließlich der Akademie zu Münster und das Lyceum Hosianum zu Brauns⸗ berg, vom 5. Januar 1892, aufgestellt worden:
I. Semester⸗Ordnung. ;.
§ 1. Das Sommer-Semester beginnt am Mittwoch nach Ostern und in den Jahren, in welchen dieser Tag vor dem 1. oder nach dem 21. April eintritt, am 1. desselben Monats. .
Es endigt am Sonnabend der 16. Kalenderwoche, jedoch sätestens am 31. Juli. Bei Berechnung der 16. Kalenderwoche wird die Woche, in welcher das Semester beginnt, für voll gerechnet, wenn wenigstens vier Tage derselben in das Semester fallen, während sie sonst außer Anfatz leiht.
82. Das Winter⸗Semester beginnt am 10. Oktober.
Es endigt am letzten Februar. . J
§8 3. Die Vorlesungen sind alsbald nach Beginn des Semesters zu erbffnen und dürfen erst gegen Ende desselben geschlossen werden.
Genauere Bestimmungen darüber wird erforderlichen Falls Unser
—
Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten
treffen. Il. Ferien-Ordnung., .
§ 4. Die Herbst, und Frühjahrsferien fallen mit den. Zwischen— zeiten zwischen beiden Semestern zusammen. . .
§z 5. Die Pfingstferien beginnen am Pfingstsonntag und sind auf höchstens 7 Tage zu bemessen. . !
Die Weihnachtsferien sollen mindestens zehn und höchstens sechs— zehn Tage dauern. ; .
Die näheren Festsetzungen über die Pfingst- und Weihnachts— ferien bleiben für jede Universität dem akademischen Senat (in Göt— tingen: dem Verwaltungsausschuß, in Marburg: der Universitäts— Deputation) überlassen. .
§. 6. Dieser Erlaß tritt mit dem —t in Kraft.
Mit diesem Zeitpunkte verlieren die bisherigen Bestimmungen, welche den gleichen Gegenstand betreffen, ihre Geltung.
Da der Minister Werth darauf legt, in dieser Angelegen— heit zu einer möglichst umfassenden Verständigung zu gelangen, so ist auch dieser Entwurf den akademischen Behörden zur Prufung vorgelegt worden. Der Minister hat hieran folgende er e ingen über seine grundsätzliche Stellung in dieser Frage
eknüpft:
; Der Gegensatz, welcher sich in Betreff der Universitäts⸗ ferien zwischen den geltenden Bestimmungen, und dem that⸗ sächlichen Brauche entwickelt hat, muß ef igt werden. Es liegt besonders auch im eigensten Interesse der Universitäten, sich vor jedem Schein zu bewahren, als ob sie sich über be— stehende Vorschriften eigenmächtig hinwegsetzten. .
Die Aufgabe, um welche es sich hiernach handelt, läßt sich zweckmäßig nicht durch eine unbedingte . zu den geltenden Bestlmmungen und deren genquer. Durchführung er⸗ ledigen, weil zugegeben werden muß, daß diese in mehrfachen Beziehungen, z. B. in der zu knappen Bemessung der Herbst—⸗ und Frühjahrsferien, der Festsetzung des Semesterschlusses auf Mitte März und Mitte August und in der fast durchgängigen Nichtanerkennung von Pfingst⸗ und Weihnachtsferien, den obwal⸗ tenden Bedürfnissen nicht ausreichend entsprechen. Andererseits erscheint es aber auch nicht rathsam, die Lösung in einer ein— fachen Legalisirung der thatsächlichen Gepflogenheiten zu suchen, indem diese ebensowenig den Anforderungen der Sachlage Überall, z. B. nicht durch die zu weite Ausdehnung der Ferien, gerecht werden. Daraus ergiebt sich das Beduͤrfniß einer anderweiten Ordnung, welche unter Berücksichtigung der bis— herigen Erfahrungen und mit Vermeidung zu großer Neuerungen, wie z. B. der von namhafter Seite vorgeschlagenen Trimester⸗-Eintheilung, dasjenige festzustellen sucht, was den Verhältnissen am angemessensten ist. .
Gegen eine weite Ausdehnung der Ferien habe ich meiner— seits nichts einzuwenden. Denn ich verkenne durchaus nicht, daß die Universitätsferien ihre besondere Natur haben, daß sie nur zum theil zur Erholung, zum größeren theil aber so— wohl für Universitätslehrer wie für Studenten zur Arbeit be— stimmt sind, und daß es daher völlig unrichtig ist, an dieselben den Maßstab bloßer Erholungsferien an—⸗
ulegen. Aber das Semester muß doch immer im Vordergrunde stehen und die , überwiegende Aus— dehnung und Bedeutung behalten. iesem doppelten Ge⸗ sichtsvunkte sucht der Entwurf dadurch gerecht zu werden, daß er zwischen den bisherigen en er e n,, und thatsächlichen Ferien ungefähr die Mitte hält. Die ersteren betragen nach ihrer mittleren Dauer: im Herbst 8 Wochen 5 Tage (von den besonderen Bestimmungen fuͤr Königsberg ist hier, wie im folgenden, abgesehen), im Frühjahr 4 Wochen 5.83 Tage, usammen 13 Wochen 3,83 Tage, während die thatsächlichen Ferien, unter Hinzurechnung der von den geltenden Be— stimmungen (mit ganz väreinzelten Ausnahmen) nicht aner— kannten Pfingst⸗ und Weihnachtsferien, allmählich auf 22 — 23 Wochen und darüber hinaus gestiegen sind. Nach dem Entwurfe dagegen werden die Ferien durchschnittlich dauern: im Herbst 10 Wochen 5,83 Tage, im Frühjahr 5 Wochen 3,46 Tage, zu Pfingsten (vgl. 8 5 Abs. 1 des Entw) etwa 5 und zu Weihnachten (vgl. S 5 Abs. 2 des Entw.) I8 Tage. Das gc zu⸗ sammen 18 Wochen 6,29 Tage. Es will mir scheinen, daß dieser Zeitraum das erforderliche Maß vielleicht schon Überschreitet, jedenfalls aber dem besonderen Charakter der Universitätsferien vollständig gerecht wird, zumal ja auch im Semester zahlreiche Tage und Stunden . wissenschaftliche Arbeit frei bleiben, wie denn noch jüngst einer der hervor⸗
ihm seine wichtigsten Entdeckungen mitten im Semester und infolge der Anregungen durch seine Vorlesungen gelungen sind.
Rei dieser reichlichen Bemessung der Ferien wird aber vorausgesetzt, daß die Eröffnung und der Schluß der Vor⸗ lesungen in Zukunft wieder mit dem . und Ende des Semesters zusammenfallen werden. Es ist ein zweifel⸗ loser Uebelstand, daß dies, entgegen der ursprünglichen Absicht der Semester⸗Ordnungen, nicht mehr der Fall ist. Auf eine Einschränkung dieses Uebelstandes war bereits mein Erlaß vom 8. Juli v. J. gerichtet, und letzterer hat auch unverkennbar eine vortheilhafte Einwirkung geübt. In demselben sind aber noch die ersten so⸗ wohl wie die letzten sieben Tage des Semesters offen gehalten. Dazu fehlt es bei der in dem Entwurf rn. zweck⸗ mäßigeren Festsetzung der Anfangs- und Endpunkte des Semesters an jedem weiteren Anlaß, zumal es in meiner Absicht liegt, die 88 6 und 12 der Vorschriften vom 1. Oktober 1879 dahin abzu⸗ ändern, daß die Meldung zur Immgtriculation sowie diese selbst und die Annahme von Vorlesungen auch schon während einer gewissen Zeit vor dem vorgeschriebenen Anfang des Semesters statthaft werden. Demgemäß bestimmt 85 Abs. J des Entwurfs, daß die Vorlesungen alsbald, also in den ersten geeigneten Tagen, nach Beginn des Semesters zu eröffnen und erst gegen Ende desselben zu schließen sind. Wird dieser Bestimmung genau entsprochen, so verstärkt sich die jährliche Vorlesungszeit üm etwa vier Wochen. Das macht für das akademische Triennium der Theologen, Juristen, Philologen 2c. 3/9 der Zeitdauer eines Semesters, für die 416 jährige Studien— zeit der Mediziner die volle Zeitdauer eines Semesters aus und erscheint daher auch wohlgeeignet, den hauptsächlich aus akademischen Kreisen hervorgetretenen Wünschen nach einer Verlängerung der vorgeschriebenen Studienzeit bis zu einem gewissen Grade Genüge zu leisten. .
Wenn gegen einen rechtzeitigen Anfang und Schluß das Bedenken erhoben ist, ob die Studenten fruͤh genug erscheinen und lange genug bleiben würden, so theile ich diesen Zweifel nicht. Vielmehr habe ich, gestützt auf die langjährigen Er—⸗ fahrungen der Unterrichtsverwaltung, das volle Vertrauen zu denselben, daß sie an ihrem Theil gern dazu beitragen werden, den Unregelmäßigkeiten in Bezug auf Anfang und Schluß der Vorlesungen ein Ende zu machen. Soweit aber dieses Ver— trauen ausnahmsweise nicht gerechtfertigt werden sollte, kann, wie dies auch in mehreren Gutachten angeregt ist, durch eine sachgemäße Aenderung der Vorschriften vom 1. Oktober 1879 Abhilfe geschafft werden. ; .
In den Gutachten ist fast durchweg als wünschenswerth hervorgehoben, daß mit den übrigen deutschen Bundesstaaten, in welchen sich Universitäten befinden, eine Verständigung über die Universitätsferien erzielt werde. Dies war auch von vorn— herein meine An- und Absicht, und ich werde einen Versuch in dieser Richtung machen, sobald die Angelegenheit erst für Preußen vollständig spruchreif sein wird.
Diese Bemerkungen werden, wie ich denke, ausreichen, meinen Standpunkt in der Sache klar erkennen zu lassen und zugleich jeden Gedanken zu beseitigen, als ob im vorliegenden Falle irgendwie eine Beeinträchtigung der akademischen Lehr— ö in Frage stände, während es sich in Wahrheit nur
arum handelt, den vielseitig und namentlich auch aus Uni⸗ versitätskreisen hervorgetretenen Wünschen gemäß, Ordnung und Klarheit in die bestehenden Verhältnisse zu bringen.
Am 1. Januar 1892 waren in den Höfe⸗- bezw. Land⸗ güterrollen eingetragen: in der Provinz Hannover 65 572, im Kreise Herzogthum Lauenburg 515, in der Provinz West— falen 2115, Brandenburg 75, Schlesien 41, Schleswig⸗Holstein (mit Ausnahme von Lauenburg) 21 und im Regierungsbezirk Cassel 72 ländliche Besitzungen.
Zu den etatsmäßigen Beamten, für welche das System der Dienstalters-Zulagen vom 1. April 1892 ab in Aussicht genommen ist, gehören nach einer Verfügung des Ministers fuͤr . Domänen und Forsten bei der Forstverwaltung die Förster einschließlich der Revierförster, soweit es sich um deren Förstergehalt handelt) und die Torf—, Wiesen-⸗, Wege-, Flöße 2c. Meister der forstlichen Neben⸗ betriebsanstalten, während die Wald- 2c. Wärter, deren Gehälter je nach dem Umfange ihrer Dienstgeschäfte bemessen werden, davon ausgenommen sind. Damit inzwischen die ,. Ungleichheiten nicht noch weiter vermehrt werden und das Uebergangsverhältniß bis zur vollständigen Durchführung des Systems nicht un⸗ nöthig verlängert wird, sollen die Königlichen Regierungen Besoldungszulagen an Förster und an Meister der forstlichen Nebenbetriebsanstalten nach dem bisherigen System schon von jetzt ab nicht mehr gewähren. Dagegen wird es als zweck⸗ mäßig erachtet, das Dienstalter jedes einzelnen Försters und Meisters der forstlichen Nebenbetriebsanstalten von seiner ersten Anstellung in einer etatsmäßigen Förster- oder Meister⸗ stelle ab inzwischen vorbereitend genau festzustellen.
Der General-Lieutenant von Kropff, Commandeur der 15. Division, hat nach beendetem Urlaub Berlin wieder
verlassen.
Der General-Lieutenant Freiherr von Rössing, Com⸗ mandeur der 3. Infanterie⸗Brigade, ist zur Abstattung persön— licher Meldungen hier eingetroffen.
Potsdam, 5. Februar Den hiesigen städtischen Behörden ist folgendes Schreiben Seiner Majestät des Kaisers und Königs zugegangen:
Aus Anlaß Meines Eintritts in ein neues Lebensjahr haben Mir auch der Magistrat und die Stadtverordneten tiefempfundene Segens⸗ wünsche dargebracht. Der Festgruß aus Meiner Mir so theuren Residenzstadt Potsdam hat Mich aufs angenehmste berührt. Indem Ich den Vertretern der treuen Bürgerschaft Potsdams für die erneute Kundgebung liebevoller Anhänglichkeit Meinen Dank zu erkennen gebe, hoffe Ich, daß Ich Mich mit den Meinen des angenehmen Aufent⸗ halts in dem schönen Potsdam unter gleich glücklichen Verhältnissen wie bisher durch Gottes Gnade noch recht oft werde erfreuen können.
Berlin, den 3. Februar 1892.
Wilhelm R.
Dir schau, 5. Februar. Heute tagte hier, wie W. T. B.“ berichtet, eine Versammlung von etwa 400 westpreußischen Landwirthen unter dem Vorsitze des Abg. von Putt— kamer auf Plauth. Der Zweck der Versammlung war die Constituirung eines Vereins zur einheitlichen und energischen Vertretung der materiellen Interessen Westpreußens namentlich auch im Land⸗ tage. Der Vorsitzende eroͤffnete die Versammlung mit einem Hoch auf Seine Majestät den Kaiser, in welches die Anwesenden begeistert einstimmten. Es wurde dann ein vom Vorsitzenden entworfenes Statut eines zu begründenden west⸗ preußischen Wahlvereins angenommen. Die Anwesenden er⸗ klärten ihren Beitritt zu demselben.
Bannern. In der gestrigen Sitzung der Kammer der Abgeord— neten wurden die Erörterungen über die bayerische Schul— reform fortgesetzt. Nach dein Bericht der „Köln. Itg,“ er⸗ klärte sich der Abg. Orterer im allgemeinen mit der Reform einverstanden. Die Art und Weise der Reform der höheren Schulen in Bayern habe in wohlthuendem Gegensatz zu dem Vorgehen in Preußen gestanden, wo man mit grundstürzenden Gedanken aufgetreten sei. Gottlob seien auch dort nicht soviel Aen— derungen zum . gekommen, als man erwartet habe. Die Einheitsschule sei ein gefährliches Experiment. Eine Aen— derung der Berechtigungen der verschiedenen Schulen hielt auch der Abg. Orterer für nothwendig. Die erweiterte Bürger- oder Realschule sollte als Vorbildung auch für gewisse Staats dien ste enügend erklärt werden, für technische Fächer, wie Post, Eisen⸗ 8 u. s. w. Für Mediziner und Juristen allerdings sei eine humanistische Vorbildung festzuhalten. Dringend bat der Abg. Orterer den Minister, die preußische Zwischenprüfung für die Berechtigung zum einjährigen Dienst zwischen der 6. und der 7. Klasse des Ghmnasiums nicht einzuführen, wobei er die Hoffnung aussprach, daß diese Einrichtung nicht für das Reich werde verallgemeinert werden. Der Abg. Keßler wünschte die baldige Errichtung einer sechsten Klasse an den isolirten Latein⸗ schulen. Die Abgg. Sellner und Wirth führten Beschwerde darüber, daß wegen Ueberfüllung der Gymnasien zunächst die Studirenden aus ländlichen Kreisen zurückgewiesen und vorzugsweise die städtischen Kinder aufgenommen würden. Der Abg. Beckh vertheidigte das Princip confessioneller Gymnasien und wünschte Erhaltung der bestehenden vorwiegend protestantischen Gymnasien. Der Cultus-Minister Dr. von Müller erwiderte, es sei der ausgesprochene Wille der Re⸗ gierung, daß bei Aufnahme in Gymnasien keinerlei Unterschied des Standes oder der Herkunft gemacht werde; es sei ihm auch der— artiges nicht bekannt geworden, andernfalls würde es ab— gestellt werden. Der Minister beklagte gleichfalls den über⸗ großen Zudrang zu den Gymnasien. Den Gymnasien in kleinen Städten lasse die Regierung jegliche Förderung ange— deihen. Ob die Gymnasien durch eine andere Organisation der Realschulen entlastet werden könnten, hänge auch von an— deren Ressorts ab. Eine weitere längere Erörterung ver— anlaßte die Forderung der Regierung für die Ueber⸗ nahme der Lateinschulen in Kaiserslautern und Burghausen auf den Staat. Der Ausschuß beantragte Ablehnung, wäh— rend der Cultus-Minister und die Abgg. F. W. Müller, Diehle, Kuby, Brünnings und von Schauß sich für Bewilligung aus— sprachen. Schließlich wurde die Forderung der Regierung von der Rechten und den Conservativen gegen die Stimmen der Liberalen abgelehnt. Sachsen.
Leipzig, 5. Februar. Seine Königliche Hoheit der Prinz und Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Prin— zeffin Friedrich August sind, wie die „Leipz. Ztg.“ meldet, heute Vormittag von hier nach Dresden zurückgekehrt.
Sachsen⸗Coburg⸗Gotha.
Dem Landtag des inn Gotha ist, wie bereits in Nr. 27 des R. u. St.- A.“ vom 2. 8d. M. kurz erwähnt wurde, eine Vorlage wegen Abänderung des jetzt geltenden Schulgesetz es zugegangen. Ueber die einzelnen Bestimmungen dieser Vorlage bringt die „Goth. Ztg.“ fol— gende nähere Mie . ⸗ . Die Dauer der Schulpflicht besteht z. 3. für alle zwischen dem J. April und 1. Oktober jeden Jahres geborenen Kinder nur fieben Jahre, wogegen die in der Zeit vom 1. Oktober bis 1. April ihren Geburtstag feiernden Kinder zu achtjährigem Schulbesuch ver—⸗ flichtet sind. Um Weiterungen und Unzuträglichkeiten für die Zukunft vorzubeugen, sollen künftig alle Kinder ven Anfang desjenigen Schuljahres die Schule besuchen, in welchem ie bis Ende April das sechste Lebensjahr erfüllt haben, Die Schul⸗ pflicht dauert acht Jahre. Bezüglich der Ausbildung der Lehrer wird eine zweite Prüfung der Schulamtskandidaten ein⸗ geführt, wie solche in allen deutschen Staaten besteht. Diese Prüfung wird ein Jahr nach der Entlassung vom Seminar abgelegt; sie zerfällt in einen theoretischen und praktischen Theil und ist vor einer vom Herzoglichen Staats⸗Ministerium zu ernennenden Commission abzulegen. Erst nach zweijähriger, erfolgreicher Thätigkeit. im öffentlichen Schuldienste des Landes soll, die unwiderrufliche Anstellung erfolgen. Auch diese Neuerung beseitigt bisher vorhandene Ungleichmäßigkeiten, die in den betheiligten Kreisen mehrfach schwer empfunden wurden. — Directoren sollen in Zukunft eine besonder Prüfung ablegen. Eine Anstellung der Lehrerinnen wird mit Hinweis auf die vorzüglichen Erfahrungen, welche man mit Lehrerinnen in den meisten deutschen Staaten gemacht hat, empfohlen. Da den Lehrerinnen eine zweite Prüfung nicht auferlegt wird, ihnen auch die Möglichkeit gegeben ist, bereits mit achtzehn. Jahren die Amtsprüfung abzulegen, so sollen sie eine fünfjährige Probe⸗ dienstzeit vor der endgültigen Anstellung zu erfüllen haben. An Stelle einer , ist, auch auf dem Lande für die Lehrerinnen die Gewährung einer ß vorgesehen. Das Dienstalter der Lehrer wird von dem Zeit punkt der bestandenen zweiten Prüfung ab gerechnet. Die Be sol⸗ dung wird nach Dienstaltersklassen gewährt, sodaß der Lehrer nach je fünf vollendeten Dienstjahren um eine Stufe aufrückt. Es bestehen fünf, solcher Stufen, sodaß das VWchstgehalt mit Beginn. de 26. Dienstjahres erreicht wird. Die Bezüge, sollen jãhrlich mindestens betragen: a. für widerruflich ange stellte Lehrer: An Landschulen 720 ½Æ ; in den Städten Gotha, . und . S820 M, b. für definitiv an gestellte Lehrer: a. An Landschulen außer freier Wohnung, nach dem Dienstalter 10630, 1180, 1336, 1480 und 1630 6 p. In den Staͤdten 1206, 13560, 15600, 165 i800 und 1950 6. Die Gehälter der Schusdirectoren, in den Städten müssen als Anfangsgehalt mindestens 210 „ jährlich betragen; zu diesen Gehältern trägt die Staatskasse 750 S für jede Stadt bei. Die übrigen Directoren er halten 3 600 1 Amtszulage. Die nach, dieser Festsetzung zu ge. währenden Alterszulagen sind vom 1. April er. ab aus der Staat? kasse zu zahlen, und es ist in Zukunft keine Gemeinde gezwungen, die durch das steigende Dienstalter ihrer Lehrer stetig wachsende Ausgabe fin das 1 zu übernehmen. Die Ergen der Mehrforde⸗ rungen sind auf 72 606 M jährsich berechnet, und eine besondere Vorlage stellt diesen Betrag der Staatskasse für die laufende Finani⸗
agendsten Forscher der Gegenwart öffentlich bekundet hat, daß
An den Magistrat und die Stadtverordneten zu Potsdam.
periode zur Verfügung.
Oesterreich⸗ Ungarn.
Der Eisenbahnausschuß des Abgeordnetenhauses at die von dem Jungczechen Kaftan beantragte Resolution, die Regierung aufzufordern, dem Reichsrathe alsbald ein rationelles Eisenbahnprogramm über die unter Berücksichtigung der einzelnen Kronländer zu erbauenden Lokalbahnen vorzu— legen, abgelehnt, dagegen den Antrag, die Regierung auf⸗ ufordern, die Südnorddeutsche Verbindungsbahn so ald wie möglich zu verstgatlichen, angenommen.
Hach ener dergl. err, gisch ngen hüten wird der ungarische Reichstag am 20. 5. M. in Bu da—⸗ pest zusammentreten. Die Thronrede wird am 22. ge⸗ halten werden. Von den bis zum 4. 2. M. vollzogenen 412 Reichs ta gs— wahlen sind nach der „Wien. Itg. 243 im Sinne der liberalen Partei ausgefallen. Diese hat 458 Bezirke an die übrigen Parteien abgegeben, ihnen aber 39 abgenommen.
Frankreich.
Die indirecten Staatseinnahmen im Monat Januar überstiegen wie ‚W. T. B.“ meldet, den Voranschlag um 6 680 000 Fr. und die Einnahmen in dem gleichen Zeit— raum des vorigen Jahres um 9 800 009 Fr. Die Einnahme aus den Zöllen betrug 190000 Fr. mehr als im Budget ver— anschlagt und 10 000 000 Fr. mehr als die Einnahme in dem gleichen Zeitraum des vorigen Jahres.
Ueber das bereits in Nr. 30 des R⸗ u. St.-A.“ erwähnte Gelbbuch über die Unterhandlungen mit den fremden Staaten bezüglich der neuen Tarife bringt der „Schw. Merk.“ folgende Mittheilungen:
Das Gelbbuch bringt auf 177 Seiten 140 Actenstücke. Den Anfang macht unter dem 16. Januar 1891 die Kündigung der französischen Handelsverträge mit den verschiedenen fremden Staaten, und den Schluß bildet der jüngst im „Journal officiel“ veröffentlichte Bericht des Ministers des Auswärtigen Ribot nebst dem Decret, welches die Anwendung des Mindesttarifs auf mehrere Mächte verfügt. Die Actensammlung giebt Aufschluß über die Verhandlungen mit Belgien, Spanien, den Vereinigten Staaten, Griechenland, Holland, Portugal, Schweden⸗Norwegen und der Schweiz. Sie sondert sich in zwei Theile. Der erste Theil bezieht sich auf die Kündigung der am 1. Februar 1892 ablaufenden Verträge und hebt mit einem Rund— schrciben an, in welchem der Minister des Auswärtigen den fran— zösischen Agenten im Auslande mittheilt, was er an Meline, den Vorsitzenden des Zollausschusses im Palais Bourbon, geschrieben, daß nämlich die französische Regierung beschlossen habe, für den 1. Fe— bruar d. J. alle jene Verträge zu kündigen, um in Tarifsachen voll freie Hand zu gewinnen. Was die besonderen, den Handelsverträgen hinzugefügten Clauseln betreffs der Schiffahrt, sowie des industriellen, literarischen und künstlerischen Eigenthums anlange, so habe die Re⸗ gierung nicht die Absicht, dieselben zu kündigen; sie wolle sich bemühen, in dieser Hinsicht zu provisorischen Abmachungen zu gelangen. Hierauf folgen die von den diplomatischen Agenten übersandten Antworten auf diese Kündigung. Schweden⸗Norwegen und Spanien erklären sich bereit, auf eine Verständigung einzugehen, um mit Ausschluß der Zolltarife die Verlängerung jener Clauseln herbeizuführen, wogegen Belgien kündigt und die Schweiz sich vorbehält, die fraglichen Abmachungen zu kündigen. Aus den Verhandlungen mit der Schweiz ist besonders das Schreiben des Bundesraths⸗Praäͤsidenten Hauser vom 15. Januar an den Ge— sandten Arago hervorzuheben: ‚Unser Wunsch und unsere Hoffnung waren es, über den 1. Februar 1892 hinaus auf dem so wichtigen Gebiete der Handelsbeziehungen unser gutes Verhältniß zu Frankreich befestigen und entwickeln zu können. Aber durch seine neue Zollgesetz⸗ gebung, welche unsere Interessen, sowohl diejenigen, die wir mit anderen Ländern gemeinsam haben, als diejenigen der besonderen schweizer Gewerbe, schwer schädigt. hat Frankreich einen Weg eingeschlagen, der uns beträchtlich von diesem Ziele entfernt. Es ist unmöglich, den Mindesttarif auf Grund seiner hohen Zölle und seines Mangels an Dauer als gleichwerthig mit dem Vertragssystem zu betrachten, das wir für eine Dauer von 12 Jahren mit Deutschland und Oesterreich⸗-Ungarn festgestellt haben und das wir auch mit Italien festzustellen im Begriffe sind. Infolge dessen müssen wir Frankreich gegenüber völlig freie Hand behalten, indem wir be— dauern, daß ein Land, mit welchem wir durch enge Freundschaft ver⸗ bunden sind eine Wirthschaftspolitik annehmen zu müssen geglaubt hat, deren Folgen für das gute Einvernehmen zwischen den beiden Nationen nur ärgerliche sein können. Unter dem 23. Ja—⸗ zwar, meldet Aragg, nach Paris, der. Bundesrath, habe Die Verlängerung des Literaturvertrages nicht zugestanden; „Herr Droz‘ fügt, er hinzu, „hat mich soeben hiervon in Kenntniß gesetzt. Er hält übrigens dafür, daß man sich nicht allzusehr zu beunruhigen habe; sobald es möglich sein werde, zu einer endgültigen Verständigung der die Hauptfrage, die des Zolltaxifs, zu gelangen, würde eine neue Abmachung über das literarische Eigenthum die sofortige Wirkung haben, die andere wieder ins Leben zu rufen. M. a. W.: Es würde leicht sein, dem Art. 14 des Berner Vertrags von 1886 entsprechend, die etwa vorübergehend in Gemeingut . französischen Werke wieder aus demselben herauszuziehen.“
In, der Ecole Centrale in Paris, der Anstalt, wo die Civilingenieure herangebildet werden, haben sich die Zög— 1 d . . 2 e,, , fi 8 linge derartige Ausschreitungen zu Schulden kommen lassen, daß die Vorlesungen aufgehoben werden mußten. In Folge der gestern Nachmittag gefaßten Beschlüsse der Anstalts⸗ direction wird der ur rich bis auf Weiteres und ohne An⸗ gabe des Datums der Wiederaufnahme unterbrochen.
—
Schule untersteht dem Handels-Ministerium.
Rußland und Polen.
Der Kaiser hat angeordnet, daß die Regimenter, melche den Namen des verstorbenen Groß fürsten Konstantin ita la je wit sch . von jetzt an wieder ihre früheren Namen zu führen haben.
Der Emir von Buchara hat, wie „W. T. B.“ aus
St. Petersburg meldet, dem General-Gouverneur von Tur⸗
kestan mitgetheilt, daß er, nachdem er von der Noth gehort, welche
einige Gegenden Rußlands heimgesucht habe, dem Groß⸗
fürsten⸗Thronfolger als Beweis seiner Ergebenheit für den
russischen Thron und das russische Reich 160 000 Rubel zur erfügung stelle.
Das bereits erwähnte Gesetz, welches das Verbrechen des Ueberfalls eines Theils der Bevölkerung seitens eines andern unter Strafe stellt, ist setzt in offizieller Veröffent⸗ lichung in der Hesetzlammlung Nr. 8 vom 21. Januar 18652 4. St.) erschienen und hat nach der St. Pet. Itg.“ folgenden
ortlaut: 1 Der Schuldige an der Betheiligung an einem öffentlichen uflauf, bei welchem mit vereinigten Kräften Bergewaltigung von Perfonen, aub oder Schädigung fremden Eigen⸗ um s, oder Einbruch in eine fremde Wohnung verübt worden oder ersuche zu diesem . infolge von Anstiftungen statt⸗ Finden haben, die aus religiöser, Rassen⸗ oder Standes⸗ eindschaft, oder aus 6ökonomischen Gründen entstanden,
unterliegt: der Entziehung aller besonderen, persönlichen und Standes⸗ rechte und Vorzüge und der Verbannung nach Sibirien, oder der Abgabe in die er, e l Arrestanten⸗Abtheilungen nach dem dritten, vierten oder fünften Grade des Art. 31 des Strafgesetzes. alls aber die Bande mit vereinten Kräften der bewaffneten
Die
der Entziehung aller ͤ 2 und der Verbannung zur Zwangs—⸗ arbeit für die Zeit von sechs bis acht Jahren, oder von vier bis sechs Jahren. Der Anstifter des im ersten Theil dieses Artikels vorgesehenen Auflaufs, oder der Theilnehmer an demselben, der bei der . der Vergewaltigung von Persoenen, der Beraubung oder Schädigung fremden Eigenthums, oder beim Einbruch in eine fremde Wohnung, oder bei dem Versuch dieser Handlungen als Anführer diente, sowie derjenige, der zur Verübung oder Fortsetzung derselben aufhetzte, unterliegt: . ö der Entziehung aller besonderen, persönlichen und Standesrechte und Vorzüge und der Verbannung nach Sibirien, oder der Abgabe in die Corrections-Arrestanten⸗Abtheilungen nach dem ersten oder zweiten Grade des Art. 31 des Strafgesetzes. Dem Theilnehmer an dem Auflauf, der bei der Verübung des gewaltsamen Widerstandes gegen die zur Zerstreuung der Bande herbeigerufene bewaffnete Macht als Leiter diente, oder zur Ver⸗ übung oder Fortsetzung des erwähnten Widerstandes aufhetzte, kann die Strafe nach Ermessen des Gerichts um ein, zwei oder drei Grade gesteigert werden.
Italien.
Der Gesetzentwurf zum Schutze der römischen Kunst— Galerien (vgl. Nr. 27. d. Bl.) ist, nachdem er von der Deputirtenkammer durchberathen und angenommen, nun auch vom Senat in seiner gestrigen Sitzung genehmigt worden. Der gegen Cipriani und 61 Mitangeklagte seinerzeit eingeleitete, dann am 31. Oktober 1391 vertagte Proceß . anarchistischer Umtriebe ist am 1. d. M. in Rom wieder aufgenommen worden.
Die Wahl eines neuen Jesuiten-Generals ist nunmehr für den Monat Mai angesetzt. In der Versamm— lung, die im deutsch-unggrischen Collegium zu Rom stattfinden soll, wird der interimistische spanische Generalvicar Pater Martin den Vorsitz führen. Alle 30 Provinzen des Ordens werden den Provinzial und zwei Rectoren zu der Wahlhand— lung entsenden. Die Wahl erfolgt mit absoluter Majorität.
Spanien. Die General-Direction der Zölle hat laut Mel—⸗ dung des W. T. B.“ aus Madrid gestern die für das Königreich Spanien geltenden Zollvorschriften be— kannt gemacht und zugleich auf Befehl des Finanz⸗Ministers mitgetheilt, daß auch die Handels verträge Spaniens mit Norwegen, Italien, Oesterreich Ungarn, Belgien und der Schweiz bis zum 30. Juni verlängert worden sind. Es sind daher für Waaren aus den vorbenannten Ländern die in den entsprechenden Verträgen festgesetzten Zollsätze zu zahlen, ausge⸗ nommen Branntwein und Alkohol, für welche die Zölle nach dem neuen Tarif zu zahlen sind. Die Producte aus Schweden und Deutschland unterliegen den Tarifen der meistbe⸗ n ,, Nation bis zum 30. Juni; nur für Alkohol ist der neue Zoll zu zahlen. Satzmehl zu industriellen Zwecken und Dextrin deutscher Provenienz haben 1 Peseta per . zu zahlen, auch ist ein Ursprungszeugniß noth— wendig.
Portugal.
Die Deputirtenkam mer hat in ihrer gestrigen Sitzung beinahe mit Einstimmigkeit die Berathung des schon in Nr. 31 d. Bl. erwähnten Antrags des Deputirten Ferreira Almeida auf Verkauf der portugiesischen Colonien ab⸗ gelehnt. Der Deputirte Manuel Arriaga (Republikaner) hat in der Kammer einen Antrag eingebracht, der dahin lautet, den e, , Finanz⸗Minister Mariano de Egrvalho wegen der der Eisenbahngesellschaft geleisteten Vorschüsse in Anklagezustand zu versetzen.
In der Pairskammer erklärte gestern der Marine⸗ Minister: er habe den Behörden in Mossamedes lsüdwestlich vom Congostaat) anbefohlen, die Einwanderung nach dem Congostaate streng zu controliren, um einer Gefährdung der portugiesischen Interessen vorzubeugen.
Belgien. Die Berathung der Sectionen der Kammer über die Regierungsvorschläge für die Verfassungsrevision beginnt, wie man der „Köln. Ztg.“ aus Brüssel meldet, neueren Bestimmungen zufolge erst am Mittwoch. Die Sectionen haben inzwischen über den Antrag wegen Ersetzung der Werth⸗ zl durch Gewichtzölle für Webstoffe berathen. Drei Abtheilungen sind für, drei gegen den Antrag. Bulgarien.
Der „Agence Balcanique“ zufolge wird die am 2. d. M. der Pforte gemachte Mittheilung des Botschafters Cam bon in Sofia, über den Zwischenfall Chadourne ssiehe die gestrige Nummer des „R= u. St⸗A.“ sehr bemerkt, da der fre gf , Vertreter Lanel Tags zuvor dem Minister Grekow erklärt hatte, er betrachte den Zwischenfall als ge— schlossen und nehme die Beziehungen wieder auf. Die „Agence Balcanique“ bemerkt, auch die bulgarische Regierung sehe den Zwischenfall als geschlossen an, sodaß jede weitere Mitthei⸗ ung Cambon's an die Pforte für Bulgarien unverbindlich sei.
Behufs probeweiser Concentrirung der Truppen wurde vorgestern Nachmittag die Garnison von Sofia alarmirt. Die Concentrirung wurde bei sämmtlichen Waffengattungen befriedigend durchgeführt. Der Prinz Ferdinand inspicirte die Truppen und ließ sie Revue passiren.
Schweden und Norwegen.
„(FE) Stockholm, 4. Februar. Der König und die Königin begaben sich heute nach Christiania. Prinz Eugen reist heute Abend nach Italien ab, wo er 6. Kunststudien wegen einige Monate zu verweilen gedenkt. nterwegs wird er . Tante, der verwittweten i von Wied in Neu⸗Wied einen Besuch abstatten. Alle Tagesblätter geben ihrer tiefen Entrüstung über den am 1. Februar von den socialistischen Führern inscenirten Tumult (vgl. Arbeiterbewegung in Nr. 31 des „R. u. St-⸗A.“) un⸗ zweideutigen Ausdruck. Die „Post⸗ och Inr. Tidn.“ weist darauf hin, welche Maßnahmen von allen Seiten ergriffen worden sind, um unter den herrschenden ungünstigen Arbeits⸗ e ee, nf den Bedürftigen zu Hilfe zu kommen. Mit⸗ glieder des Königshauses haben sich für die Errichtung von Volks⸗ küchen interessirt und sich unter Spendung von reichen Bei⸗ trägen an die Spitze dieser Wohlthätigkeitseinrichtungen ge⸗ stellt; die Stadtbehoͤrden haben eine bedeutende Summe be⸗ willigt, um ö für viele Arbeiter zu ,. von vielen wohlhabenden Privatpersonen sind reichliche Spenden gegeben worden, um auf alle erdenkliche Weise den Nothleidenden zu helfen. „Indessen hat sich die Dankbarkeit für alles, was zur Linderung der . Noth gethan ist und ge⸗ schieht, auf vielen Seiten als gering erwiesen, man hat verlangt
Macht, die zu ihrer Zerstreuung , , gewaltsam Widerstand
geleistet, fo unterliegt der an dlesem Widerstande Betheiligte:
kann und darf. Dieses Pochen hat fich am Montag in Demonstrationen gegen die Communalverwaltung Luft ge⸗ macht, wodurch die allgemeine Ordnung in der Hauptstadt gestört worden ist. Dies ist umsomehr zu beklagen, nicht am wenigsten von dem eigenen Gesichtspunkte der g ben ien aus, als es unbestreitbar sein dürfte, daß hierdurch das Interesse für die Arbeitslosen und andere Arme keineswegs an Stärke zunehmen kann.“
Das Departement des Aeußern hat von dem schwedisch⸗ norwegischen General⸗Konsul in Valparaiso eine Summe von 56740 Pfd. Sterl. zugesandt erhalten, welche die chile nische Regierung als Entschädigung für das auf Befehl Bal⸗ maceda's seiner Zeit auf den Grund gesetzte norwegische Schiff „Ano“ ausgezahlt hat.
Amerika.
Der Senats-Ausschuß -für auswärtige Ange⸗ legenheiten hat zu Gunsten einer Bill des Senators Dolph berichtet, welche bestimmt, daß das jetzige Verbot der chinesischen Einwanderung in die Vereinigten Staaten für eine weitere Zeit von 10 Jahren in Kraft bleiben soll. Die Finanzvorlagen der Regierung von Uruguay sind nach einer über Paris eingegangenen Meldung aus Montevideo von der dortigen Deputirtenkammer angenommen worden. Die Vorlagen beziehen sich auf die Gründung einer Nationalbank von Uruguay mit einem Capital von acht Millionen Pesos, von dem mindestens die Hälfte ein— gezahlt werden muß. ⸗
Asien.
Die gestrigen Mittheilungen über Kämpfe der chinesischen Truppen mit den Rebellen werden durch folgende Depesche der „A. C.“ aus San Francisco vom 3. Februar bestätigt und ergänzt:
Aus Hongkong wird gemeldet, daß eine Kaiserliche Kundmachung vom 4. Januar mehrere Niederlagen der Rebellen in verschiedenen, nicht weit von der Mandschurei entfernten Theilen des nördlichen China ankündigt. Das von jeher als unruhig bekannte Partsefu wurde am 31. Dezember gestürmt; Jang Ching und andere fanden dabei ihren Tod. Die Cavallerie verfolgte die Auf⸗ ständischen, tödtete 300 von diesen und erbeutete eine große Anzahl von Geschützen. Bei Haia⸗Chang-Kao ergriffen die Rebellen die Flucht, sobald die Kaiserlichen Truppen das Feuer eröffneten. Wang Fan und zwei andere Rädelsführer, sowie mehr als 1006 ihrer Anhänger mußten ihr Unterfangen mit dem Tode bezahlen. Der strategische Rathgeber der Aufständischen, Heng-Tek⸗-Kworg, fiel den Truppen lebend in die Hände. Eine zweite Kund— machung vom 7. Januar theilt mit, daß der Aufstand in Chao⸗Jang in der Zeit vom 9. bis 26. . unterdrückt worden sei. Es fanden sechs Schlachten statt, in welchen die Rebellen sämmt⸗ lich unterlagen. Der Hauptsitz der Empörung, die Stadt Koutse, erlag einem Sturm, und der Obersteommandirende sowie 300 In⸗ surgenten wurden gefangen genommen. Eine große Menge Kriegs materialien fiel den Siegern in die Hände.
Der Gouverneur der britischen Straits Settlements Sir Cecil Clementi Smith hat, nach einem Telegramm aus Singapore, vom 4. Februar, amtlich mitgetheilt, daß der Auf⸗ stand in Pahang zu Ende sei; im Einvernehmen mit dem britischen Residenten Rodger und Major Me Cullum habe er ö den Rückmarsch der Contingente von Perak und Salangor angeordnet. Der Gouverneur erkannte dankend an, daß der Sultan treu zu dem Residenten gehalten habe.
Afrika. Von Emin Pascha liegen neue Nachrichten vor, welche bestätigen, daß er in seine frühere Provinz Aequatoria zurück⸗ ö ist. Wie die „Post“ mittheilt, erhielt am 4. Januar er seit längerer Zeit in Sansibar weilende Dr. F. Finsch 'nicht zu verwechseln mit Dr. O. Finsch) über Mombasa fol— genden Brief von Emin: Mswa, Anfangs August 1891. (Westufer des Albert ⸗Ser.)
Jetzt erst kann ich auf Ihre noch in Bukoba erhaltenen liebens—⸗ würdigen Zeilen zurückkommen. Es bietet sich mir vielleicht schon in den nächsten Tagen Gelegenheit, Post an die Küste gelangen zu lassen. Ihr kleines Werkchen habe ich mit großem Interesse und mit Genu tan nz gelesen und wieder gelesen. — Auch auf meinen keien Märschen habe ich reiche ornithologische Ausbeute gehabt und edauere ich sehr, daß ich Ihnen nicht eine eingehende Betrachtung der verschiedenen Ordnungen und Familien der Avifaung des Seen-Gebietes übermitteln kann, noch weniger aber einige bis jetzt noch unbestimmte Exemplare und Doubletten. Zwei fast unersetzliche Lasten mit Bälgen sind mir in Usongora (nördlich vom Albert Edward⸗See) verloren gegangen, darunter solche einiger neuen Spec.
ich sechs Tagemärsche und zählte 51 bis zum Skelett herabgemagerte frische Leichen, darunter 39 mit zerschmettertem Schädel. irn acht Tage früher hier angelangt, wäre es meinen braven Leuten wehl gelungen, solch bestialische Greuelthaten zu verhindern und zu be⸗ strafen. An Ketten zu 20 bis 39 beiderlei Geschlechts gefesselt, so sollen ca. 1200 Mann nach Mengo (7) geschleppt worden sein. 27, darunter 4 Frauen, stießen halb verhungert auf uns, ihnen war es gelungen, zu entfliehen ;
. Kibiro (Ostufer des Al bert-Seen. Wie vorausgesehen, so ist es mir gelungen, Boten zu finden, die diese Zeilen über Uganda befördern. Ein erlebtes Erdbeben veranlaßt mich, dem schon geschlossenen Brief darüber etwas hinzu⸗ zufügen. Zwei Tage nach meiner Ankunft (zu Schiff, es war am il. August Vormittags, vernahmen wir plötzlich ein furchtbares Getöse, die Erde erzitterte heftig, in dem vorher ruhigen Wasser gc und brodelte es, als beginne der See zu kochen. Mit gellendem Geschrei stürzten sich meine Leute und ebenso viele von Kibirg in unsere Boote. Drei Stöße eonstatirte ig in der Richtung von NMO zu SSW. In Kibiro scheinen übrigens Erdbeben keine große Selten⸗ heit zu sein. Wie mir mitgetheilt wurde, ist das letzte erst am 7. Ja⸗ nuar d. J. bemerkt worden und hatte sich durch die Stärke des Stoßes ein großes Stück einer nur cireg 1 km entfernt liegenden w in die Ebene herabgestürzt und dreizehn Hütten mit Mann und Maus darunter begraben. z Infolge dieses Absturzes waren auch mehrere der bekannten heißen Quellen (Schwefel) versiegt, nag einigen Tagen kamen diese, egen Hautkrankheiten sehr heilsamen 2. wieder zum Vorschein. er Jubel der Wanjoro soll unbeschreiblich , . sein, . ihnen die Quellen, die Fundgruben ihres werthvollsten Handelsartikels, nicht verloren gegangen waren. .
Auch hier war kurz vor meiner Ankunft die Kriegsfakel erst erloschen. Die Salzftage ist zwischen Unyoro und Uganda wieder einmal mit dem Schwerte entschieden worden. . Zum Schlusse schreibt Emin noch, daß Herr Finsch, sowie
und sogar auf eine Hilfe gepocht, die nicht gewährt werden
andere Freunde über seine Märsche und Erlebnisse von Bukoba