ziehung wird es die nächste Aufgabe sein, in weiteren Verhandlungen festzustellen, was auf dem Gebiet der wissenschaftlichen Erforschung unserer Ströme demnächst zu geschehen hat. Im übrigen ( aber wird die ganze Angelegenheit, wie ich glaube, in nicht zu ferner Frist zu Ihrer Kenntniß gelangen. . -
Abg. von Schalscha (Centr.) empfiehlt für den Bau des Oder⸗ kanals die Heranziehung der Arbeitskräfte nicht aus der nächsten Nähe, sondern aus weiterer Entfernung; die Wasserbautechniker möchten dahin mit Anweisungen versehen werden. Denn durch die hohen Löhne, welche dabei gezahlk würden, würden die Landwirthe ihrer Arbeiter beraubt. Man folle bei der Bemessung der Löhne auch nicht allzu⸗
eh erg ngk el nl) dankt. der Regierung für die Erhöhung des
Fonds unter „Ausführung des Gesetzes, betreffend Schutzwaldungen und ald gen offen chaften von 199 000 auf 1560 00 ; er hoffe, daß auch bald eine Revifion des Gesetzes über die Schutzwaldungen werde vorgenommen werden. Infolge von Gemeinheitstheilungen seien sie vickfach zerstückelt und der Verwüstung anheimgegeben worden; dagegen konne man vielleicht nur durch Zwangsgenossenschaft aufkommen. .
Bei den Ausgaben zur Förderung des Obst- und Wein⸗
ö (nl,) darauf hin, daß jetzt am Rhein große Reblausherde entdeckt seien; auffallend sei es, daͤß die Winzer dagegen überhaupt nichts thäten, obgleich dadurch der ganze Weinbau Deu lands bedroht werde. Die Winzer kennten die er nicht, welche in Frankreich und Ungarn . eine große Anzahl von Winzern brotlos gemacht, ja an den Bettelstab gebracht habe. Die Winzer sollten durch die Regierung auf die Gefahr aufmerksam ge⸗ macht werden. Daneben müßten die Vorschriften über den Verkehr mit Reben schärfer als bisher gehandhabt oder sogar verschärft werden.
Minister für Landwirthschaft ꝛc. von Heyden: .
Seitens der staatlichen Organe werden die ihnen gesetzlich üũber⸗ tragenen Machtbefugnisse mit aller Energie zur Bekämpfung der Reblausgefahren gehandhabt. Wenn der Herr Vorredner in einzelnen Beziehungen eine Aenderung der bestehenden Bestimmungen angeregt hat, so wird erwogen werden, ob und inwieweit dem Folge gegeben werden kann.
Im allgemeinen bemerke ich, daß in diesem Jahre allerdings ein erhebliches Zurückgehen der Reblausinfection nicht zu constatiren gewesen ist; aber die Situation ist meiner Ueberzeugung nach nicht schlimmer geworden als im vorigen Jahre; denn wenn auch theilweise zahlreiche neue Herde konstatirt worden sind, so sind sie doch eben nur ermittelt in Gegenden, die bereits als reblausver dächtig bekannt waren.
ö gn ist ja richtig, was der Herr Abg. Knebel gesagt hat, daß die größte Schwierigkeit, mit der die staatlichen Organe zu kämpfen haben, in der Abneigung der Bevölkerung gegen die ganzen Ver⸗ tilgungsmaßregeln beruht. Die betroffenen Winʒer wollen von der Sache nichts wissen, weil sie der trügerischen Hoffnung leben, durch die Reblaus werde ihr Weinberg nicht dem Untergang zugeführt, während nach unserer Gesetzgebung die Zerstörung ihres Besitzthums sicher ist sobald das Vorhandensein der Reblaus in demselben festgestellt ist. Deshalb glaube ich nicht, daß es viel nützen wird, wenn man nach dem Vorschlage des Herrn Abg. Knebel durch die Lokal⸗ blätter weitere Mittheilungen macht über die Verwüstungen, welche in anderen Ländern durch die Reblaus stattgefunden haben, daß beispielsweise in Frankreich das Weinbergdareal um fast eine Million Hectar in zehn Jahren zurückgegangen ist⸗ und daß auch andere Länder unter diesem Schädling sehr erheblich leiden, das wissen die Winzer recht gut, aber sie wollen von der sie belastigenden Durchforschung ihrer Weinberge und der im ungünstigen Bzall stattfindenden vollständigen Zerstörung derselben nichts wissen. Nichtsdestoweniger ist mit unserem Verfahren bisher ein guter Erfolg erzielt; das wird nicht in Abrede gestellt werden können. Deshalb wird unser Standpunkt der bleiben müssen, das jetzige Verfahren fest⸗ zuhalten, auch wenn es erhebliche Kosten erfordert. In diesem Jahre haben die Reblausarbeiten leider wieder fast 450 000 M beansprucht, also ungefähr dieselbe Summe wie im vorigen Jahre. -
Abg. Dr. Lotich ius (b. k. F. . glaubt, daß bei Fortsetzung des bisher eingeschlagenen Verfahrens die Reblausgefahr bald beseitigt
J. W den Ausgaben für landwirthschaftlich⸗polizeiliche Zwecke my hut Fritzen-Borken (Cent.) die gesetzliche Regelung der Entschädigung für durch Milzbrand vernichtetes Vieh.
Minister für Landwirthschaft ꝛc. von Heyden:
Ich glaube, der Herr Vorredner irrt, wenn er glaubt, die gesetz⸗ iche Regelung der Milzbrandentschädigungsfrage sei der schwierigere Theil. Die Schwierigkeiten werden sich erst bei der Ausführung eines solchen Gesetzes herausstellen, und zu dieser Ausführung wird voraus⸗ sichtlich sehr bald Gelegenheit gegeben sein. Ich glaube, die Anfrage des Herrn Vorredners am kürzesten damit zu erledigen, wenn ich ihm mittheile, daß der entsprechende Gesetzentwurf heute an das Herren haus abgeht.
*. ordentlichen Ausgaben des Etats der landwirthschaft⸗ lichen Verwaltung werden bewilligt. Unter den einmaligen Ausgaben sind zur . der Land⸗ und Forstwirthschaft im Eifelgebiet 200 M gefordert. . 6
Abg. Knebel (ul.) erklärt, daß die Beschränkung dieser Ar— beiten auf die Eifel in den anderen Gebirgsgegenden Unzufriedenheit hervorgerufen habe. Es sei . für, die Leute Arbeiten aus Staatsmitteln herzustellen, ohne daß sie auch aus eigener Kraft etwas seifteten. Die Betheiligten wollten nicht einmal die Unterhaltung der geschaffenen Anlage übernehmen. Redner entwickelt dann einen Plan, wie die Dinge anders gemacht werden könnten.
Minister für Landwirthschaft 2c. von Heyden:
Die letzten Ausführungen des Herrn Vorredners, in denen er ein ganzes Programm für eine Neugestaltung des landwirthschaftlichen Unterrichtswesens mit Einführung des Prämienwesens angeregt hat, würden consequenterweise zu einer Auflösung des Eifelfonds führen, der hier zur Verhandlung steht (sehr richtig), und ich glaube deshalb, daß der Herr Vorredner sehr wohl daran gethan hat, im Eingange seiner Rede zu sagen, daß er gegen diesen Fonds an sich ja nichts einzuwenden habe. Meine Herren, ich leugne gar nicht, daß ich, als ich die Ehre hatte, diese Stelle zulübernehmen, eigentlich etwas zweifelhaft über die fortdauernde Nothwendigkeit dieses Fonds gewesen bin. Ich habe mich aber an Ort und Stelle überzeugt, daß dies Geld zweckmäßig und mit segens— reichem Erfolg verwendet wird, und zwar Hand in Hand mit der Provinz. Der Staat giebt 200 000 , die Provinz 100000 1. Von diesen 100 000 S6 der Provinz werden 60000 für die Eifel und 30 bis 40000 für andere Landestheile, den Westerwald u. s. w. ver⸗ wendet. Wir haben nun seitens der Staatsverwaltung geglaubt, wenn die Provinz die diesen Verhältnissen so nahe steht, mit ihren Organen gemeinsam mit uns alle Jahre die Verwendung der Gelder prüft,
nahestehenden Provinzialorgane der Staat ziemlich bedingungslos und vertrauensvoll folgen kann, und bisher mit Recht gefolgt ist, denn durch die Arbeiten, die mit diesem Fonds ausgeführt sind, ist viel Gutes erreicht, und zwar, wie ich mit dem Herrn Abg. Knebel an— erkenne, durch vorzüglich ausgeführte Musteranlagen.
In einem Punkte trete ich sodann der Auffassung des Herrn Abg. Knebel bei: daß es nicht erwünscht ist, diesen Fonds vollständig zu einem Wohlthätigkeitsfonds auswachsen zu lassen, der Art, daß der Einzelne nicht mehr genöthigt wird, zu den An⸗ lagen, die auf seinem Felde geschaffen werden, selbst beizutragen. Diese Gefahr liegt aber nicht vor, und schon jetzt ist in entgegen⸗ gesetzter Richtung ein schrittweiser Uebergang eingeleitet. Denn während früher nur ein ganz geringer Beitrag seitens der Grund⸗ besitzer gefordert wurde, ist in den letzten Jahren der Beitrag erhöht, und wenn meinen Intentionen Folge geleistet wird, so wird dieser Beitrag schrittweise weiter erhöht werden. ö G8 ist dringend erwünscht, daß die Einzelnen, welche das gute Beispiel nun⸗ mehr vor Augen haben, jetzt auch selber Hand anlegen und aus eigenen Mitteln und mit eigener Arbeitskraft an der Verbesserung ihrer Ver— hältnisse arbeiten.
Ich kann nur wiederholen — der Herr Abgeordnete hat ja auch keinen Antrag gestellt, diesen Fonds zu beseitigen, sondern nur eine weitere Perspective eröffnet — der Fonds ist meines Erachtens bisher zweckmäßig verwendet und zur Hebung der wirthschaftlichen Ver⸗ hältnisse der Eifel auch noch ferner nothwendig. Wollen Sie andere Verwendungszwecke, dann würde dieser Fonds verschwinden müssen und man würde einen allgemeinen Fonds dafür einzustellen haben.
Abg. Broekmann (Centr.) hebt hervor, daß die Eifelgebiete sich in 4. so großen Nothstand befänden, daß die Staatsbeihilfen durchaus nöthig gewesen seien. Wenn die Staatshilfe in absehbarer 5j einmal aufhöre, dann werde die Provinz immer noch weiter n müssen. , . else nnn J (Centr.) bestätigt, daß die Staatshilfe nothwendig sel, um auch jetzt die Betheiligten zu Beiträgen heranzuziehen, sodaß man wohl allmählich wieder die Leute zur Selbständigkeit bringen werde. Wenn der Fonds vergrößert werden könnte, dann könnte man ihn auch für andere Gebirgsgegenden ver— wenden, z. B. für den Westerwald, wo die Verhältnisse auch schlecht lasern, Dr. Dünkelb erg (nl) befürwortet die Kanalisirung der Ems im Anschluß an den Weiterbau des Süd⸗Nord⸗Kanals im links⸗ emsischen Moorgebiete. Durch Anlagen von Stauwerken könne man den Grundwasserstand erhöhen und die Fruchtbarkeit der. Sandlände⸗ reien steigern. Man müsse das Maorgebiet durch Stichkanäle er⸗ schließen, die mit der Ems in . ständen. Die Generas⸗ Commission müsse zu einer ,. Meliorationscommission mit
i Beamten umgestaltet werden. ö einmaligen AUusgaben des Etats der landwirthschaft⸗
lichen Verwaltung werden genehmigt. . Der Etat der Gestütverwaltung wird in allen seinen Theilen ohne Debatte genehmigt.
Schluß 4 Uhr.
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.
S ichkeits- und Gesundheitsverhältnisse im Kö Monat Dezember 1891.
emäß den Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts sind 29. . Dezember v. J von je 1900 Einwohnern, auf. das Jahr berechnet, als gestorben gemeldet: in Berlin 26,3, in Breslau , in Königsberg 31,9, in Köln 27,1, in Cassel 26,5, in Magdeburg 242, in Stettin 35,2, in Altona 26,7, in Hannover 18,53, in Frankfurt a. /M. 15,5, in Wiesbaden 16,l, in München 2477, in Nürnberg 21,8, in Augsburg 25,4, in Dresden 2033, in Leipzig 194, in Stuttgart , . in Karlsruhe 17,l, in Braunschweig 24,1, in Hamburg. 262 in Metz 20,5, in Straßburg 19, . in Amsterdam 290, in Brüssel 2835, in Budapest 35,4, in Christiania 215, in Dublin K Edinburg Il,7, in Glasgow 30,0, in Kopenhagen 343, in Krakau 199 in Liverpool 29.8, in London 24,l, in, Lyon 23.5. in Odessg 23,0, in Paris 21,9, in St. Petersburg 29,1, in Prag 28,9, in Rom November 33,7, in Stockholm 27,6, in Triest 38,, in Turin (November) 2053, in Venedig 29,5, in Warschau 27,4, in Wien 25,4. (Für die nicht⸗ deutschen Städte ist der Zeitraum von 5 Wochen, vom 29. No— vember bis incl. 2. Januar, zusammengefaßt worden). ; Der Gefundheitsstand im Monat Dezember war in der über⸗ wiegenden Mehrzahl der größeren deutschen wie auch der auher⸗ deutschen Städte ein erheblich ungünstigerer als im November, namentlich hat die Sterblichkeit, besonders in der zweiten Hälfte des Monats, ziemlich allgemein zugenommen. Die Zahl der deutschen Srte mit fehr geringer Sterblichkeit (deren Sterblichkeit noch nicht 15,0 pro Mille und Jahr betrug) sank zwar nur wenig (auf 8 von 9 des Vormonats) und erfreuten si Stockenheim. Hamm, Kolberg, Neun⸗ kirchen, Heilbronn, Darmstadt, Greiz und Ludwigs burg einer so günstigen Sterblichkeit; dagegen stieg die Zahl der deutschen Orte mit ho er Sterblichkeit (Sterblichkeitsziffer über 35.0 per Mille) von 7 des Vormonats auf 21; darunter melden Storbeck, Essen Grabow. Neuß, Neustadt O.⸗S. und Prenzlau eine Sterblichkeit von über 40, Stendal über 50 pro Mille, sodaß das Sterblichkeitsmaximum mit 33,1 Stendal) erreicht wurde. Von außerdeutschen Orten melden Budapest, Krakau, . Sterblichkeitsziffern über 359 pro, Mille. Die Jaht der deutschen Orte mit geringer Sterblichkeit Sterblichkeit ziffer bis 200 pro Mille) ging auf 48 von 72 des Vor⸗ monats herab, und wollen wir aus der Zahl derselben hier nur Beuthen O.⸗S., Düsseldorf, (Glberfeld, Frank⸗ furt a. M., Gleiwitz, Glogau, Hannover, Iserlohn. Köslin, Krefeld, Minden, Mühlhausen 1. Th., Weißenfels, Wesel⸗ Wies baden Zeitz, Bamberg, Bayreuth, Kgiserslautern, Speyer, Bautzen, Leipzig, Meißen, Reichenbach i. V., Cannstatt, e gen Stuttgart, Karls⸗ ruhe, Konstanz, Mannheim, Pforzheim, Mainz, Offenbach, Weimar, Coburg, Colmar i. E., Straßburg und von außerdeutschen Städten Amsterdam nennen. — Die Zahl der deutschen Orte mit mäßig hoher Sterblichkeit (Sterblichkeitsziffer über 20,) pro Mille) sank von 48 des Vormonats auf 38 im Berichtsmonat, und erwähnen wir aus der Zahl derselben (100) nur Bielefeld, Dortmund, Gnesen.⸗ Halle, Kattowitz, Kreuznach. Merseburg. Mülheim a. R, Viersen, Erlangen, Fürth, Ingolstadt, Nürnberg, Würzhurg, Dresden, reiberg i. S., Glauchau, Zittau, Zwickau, Ulm, Heidel⸗ ö Gotha, Gera, Bremen, Metz, Mülhausen i, E. und von außerdeutschen Städten Christiania nd Paris. Die Betheeili ung des Säuglängsalters an der Gesammtsterblichkeit 6 im Vergleich zum Vormonat abgenommen. Von 10 000 Lebenden starben, auf's Jahr berechnet, in Dresden 38, in Stuttgart 65, in Berlin ch in München 90, in Hamburg 96 Sãug⸗ inge. Die geringere Sterblichkeit des Säuglingsalters wurde haupt⸗ ahlich durch eine weitere Abnahme der Todesfälle an Darm⸗ katarrhen und Brechdurchfällen veranlaßt, die fast allgemein seltener zum Vorschein kamen, wie in Berlin,. Breslau, Danzig, Köln, Königsberg, München, Dresden, Stuttgart, Budapest, Landon, Paris, Odessa, . Triest, . Warschau. In Leipzig, Gera, Brüssel, Prag, Rom (November) blieb die Zahl der durch sie be⸗ dingten Sterbefälle die Hier in Hamburg, Mülhausen i. E., Kopen⸗ hagen, St. Petersburg, Wien wurde sie sogar eine größer als im Fövember. Dagegen war die Sterblichkeit in den höheren Alters—⸗
igerte und ziemlich allgemein hervorgerufen durch die bedeutende 6 der g che odesfälle an akuten Ent ün du n gen der eh nn organ, die in den meisten Gro stãdten des In und Auslandes eine zum theil recht bedeutende Za 1. von Opfern forderte, wie in Aachen, Berlin, Breslau, Charlottenburg, ent a. O, ildesheim, Kiel, Köln, Königeberg, Magdeburg,, Müänster, Prenzlau, tettin, München, Dresden, Leipzig, Braunschweig, Lübeck, Bernburg, Straßburg, Amsterdam, Budapest, Christiania, Kopenhagen, Krakau, London, Lyon, Paris, St. Petersburg, Prag, Stockholm. Triest, Venedig, Warschau, Wien, Bukarest. Geringer als im Vormonat wurde die Sterblichkeit an diesen Krantheitsformen in Altona Barmen, Elberfeld, Hannover, Hamburg. Nürnberg und Odessa. Auch Sterbe⸗ fälle an Lungens chwindf ucht waren zahlreicher. In sehr vielen Srten gewann die epidemische Grippe große. Verbreitung und endete auch in mehr oder minder zahlreichen Fällen tödtlich wie in Celle, Danzig, Stettin, Bernburg, Altona, Frankfurt a. O, Lüneburg, Guben, Neisse, Stargard i. Pomm., Stralsund, Gleiwitz, Oldenburg, Dessau, Rixdorf, Beuthen O⸗S., Charlottenburg, Brandenburg, Dortmund, Insterburg, Kiel, Koblenz, Linden, Prenzlau, Schöneberg, Münster, Braunschweig, Dresden, Langenbielau, Cdin— burg, Kopenhagen, London, Paris, Stockholm, Budapest, Wien, Graz u. 4. O. und war zu Ende des Monats an den befallenen Drten eine Abnahme der Epidemie noch nicht ersichtlich. — Von den Infectionskrankheiten kamen Lie meisten 0 der⸗ selben auch in größerer Verbreitung zum Vorschein, wie Masern, Scharlach, Dinhtkreh Keuchhusten, Unterleibstyphus, und in außer— deutschen Städten Pocken. — So haben Masern in Barmen, Berlin, Köln, Neuß, Solingen, Braunschweig, Amsterdam, Brüssel Budapest, Christiania, Glasgow, Krakau, Liverpool, London, Paris, rag, St. Petersburg, Triest, Wien, Moskau Qovember) mehr odesfälle als im Dezember hervorgerufen. Auch wurden aus Berlin, Breslau, München, Hamburg, Wien,. Budapest, Christiania und aus den Regierungsbezirken Arnsberg, Düsseldorf, Hildesheim, Minden, Münster zahlreiche Erkrankungen an Masern gemeldet. — Das Scharlachfieber hat in Berlin, Forst, München, Plauen, Budapest, London, Stockholm, Wien und im November in Moskau, Chicago, New⸗York, Brooklyn mehr . als im Dezember gefordert; in Breslau, Glasgow, Liverpool, War .. blieb die Zahl derfelben fast die gleiche, in Chemnitz, Hamburg, Nürnberg, Prag und St. Petersburg wurde sie eine kleinere. Erkrankungen zeigten sich in Berlin, Wien, Budapest nicht selten. — Die Sterblichkeit an Diph— therie und CEroup hat in Rirdorf (bei Berlin) Breslau, Duik— burg, Frankfurt 4. M., Halle, Frankfurt a. O. Hanau, Hannover, Koblenz, Köln, Linden, Luͤdenscheid, Naumburg, Rathenow Remscheid, Siegen, Stendal, Leipzig, Stuttgart, Amsterdam, Boston, Kopenhagen, Krakau, London, Lyon, Paris, Stockholm, Triest, Warschau, Wien und im November in Baltimore, Brooklyn, Chicago, New⸗Vork zugenommen; in Berlin, Liegnitz, Magdeburg. Fürth, Osnabrück, Nürnberg, Glasgow, St. Petersburg, Prag, Venedig blieb sie die gleich große, während sie in Elbing, München, Dresden, Hamburg, Budapest und im Nobember in Rom und Moefau eine kleinere wurde. Erkrankungen kamen aus Berlin, München, Wien, Budapest, Kopen— hagen und den Regierungsbezirken Arnsberg, Schleswig, Düsseldorf in zahlreichen Fällen zur Anzeige. Das Vorkommen des Unterleibs⸗ typhus blieb ein beschränkter, doch kamen in Altona, Essen, Budapest, London, Odessa, St. Petersburg, Warschau, Rom etwat mehr, aus Hamburg die gleiche Zahl von Sterbefällen wie im Dezember zur Hittheilt — Der Flecktyphus zeigte sich nur in vereinzelten Fällen in Göttingen, Altenessen, Amsterdam, Krakau, London, Petersburg als Todesursache; aus Moskau werden aus dem November 9 Sterbefälle berichtet. Auch Todesfälle an Genickstarre kamen meist nur in vereinzelten Fällen aus Kiel, St. Petersburg, ie. New⸗Orleans und Cincinnati zur Meldung; mehrfache Sterbefälle berichtet Chicago, New⸗ Dort. Brooklyn (November). Erkrankungen wurden ebenfalls nur in vereinzelten Fällen aus Berlin. München und den Regie⸗ rungsbezirken Arnsberg und Düsseldorf zur Kenntniß gebracht. Nicht selten waren Todesfälle an Keuchhusten in Berlin, Köln, Hamburg, Altona, Amsterdam, Glasgow, Liverpool, und besonderk zu Ende des Monats in London. Sterbefälle an Pocken kamen mehr zur Berichterstattung als im Vormonat. Aus Paris, Lyon und aus dem November aus Rom und Athen wurden pereinzelte Todesfalle berichtet; aus Odessa 4, aus Wien, Kairg, Bombay (November) jeh, aus St. Petersburg 6, aus Lemberg und Alexandrien November je d aus Buenos Aires (November) 11, aus Warschau 14, aus Moskau (November) 16, aus Prag 27, aus Lissabon (Oktober) 5, aus Rio de Janeiro (Juli) 309. Erkrankungen an Pocken wurden nur aus Wien und St. Petersburg in, beschränkter Zahl gemeldet. Dem gelben jeber erlagen in Rio de Janeiro im Juli 190 Personen. Die holera zeigte sich Ende Dezember im Vilajet maskus noch immer erer , auch in den Vilajets Beirut und Bagdad kamen noch immer eine größere Zahl von Erkrankungen und Tode sfãllen zur Kenntniß; an, an der arabischen Küste (Coheja, Soudj Nuseib und Affyr) ist die Seuche noch nicht ganz erloschen.
ie über den Berliner Central, Viehh of verhängte kö ist durch Verfügung des Polizei⸗Präsidenten auf gehoben worden. . est, 3. Februar. In der Weiber⸗Strafanstalt in Agram sind wie 9 fig. 96 gemeldet wird, sämmtliche zwanzig Sträflinge eines Saales infolge der Grippe in eine Art Delirium verfallen. Sie gebärden sich wie irrsinnig und haben Gesichte und Hallu= cinationen. Zu , mußte Gewalt angewendet werden, le Krankheit fort. . . 5. Februar. Eine Bekanntmachung des Ackerbau Ministers verfügt, wie ‚W. T. B.“ meldet, eine strenge Durchführung der Bestimmungen, betreffend das Landen von fremm dem Vieh, Es darf kein fremdes Vieh gelandet werden, falls nicht der Schiffe capitãän eine schriftliche Erklärung abgiebt, daß das Schif innerhalb 28 Tagen von der Einschiffung der Thiere kein Vieh aus Malta, Belgien, Deutschland und Däne, mark an Bord gehabt, daß,. das Schiff während 21 ahn seit der Einschiffung des Viehs in keinem Hafen zer genannten 983 gewesen, daß die auf dem Schiff eingeführten Thiere an Bord nich mit solchen aus jenen Ländern ausgeführten Thieren in Der nenn gewesen seien und daß das Schiff 28 Tage, bevor es letztere einschiffte, keine Schweine aus Schweden oder den Niederlanden an Bord hat London, 5. Februar. Wie das „British Medical Journal mittheilt, hat der Präsident des Lokalverwaltungsamts nach erfollt Berathung mit den Aerzten seines Departements beschlo , ein Sondercommission unter der Leitung der medizinischen 2 theiluns des Amts zur Untersuch ung des. Wesens der Influenza 6 setzen. Aufgabe der Commission wird es insbesondere sein, die un k. scheidenden Merkmale der Influenza von Grippe, Katarrhen, kältungen u. dgl. festzustellen und Verhütungẽma regeln vorzuschlass Isolirung und Desinficirung haben bei der Influenza wenig gen, Kopenhagen, 5. Februar. Das offizielle Organ Berlin e Tidende“ theilt gegenüber den auswärts verbreiteten Nachri ten (vergl. Nr. 32 d. Bl. unter London) mit, im Ministerium Innern sei kein in Dänemark vorgekommener Fall von Maul⸗ ph Klauenfeuche bekannt. Es würden augenblicklich über die Gegenstand Untersuchungen angestellt.
Jagd.
6 ger de Im Interesse der stellenlosen Förster und Jäger hat 6 ö &a een hrl f „St. Hubertus, Paul Schettler s Erben in Cöthen, Anhalt, eine lobenswerthe Einrichtung getroffen. . nimmt Inserate, in welchen Communen oder Private Stellen 9 ö. welcher Art für Forstbeamte und Jäger ausschreiben, von jet gratis auf.
daß dann dem Urtheile und der Sachkenntniß der den Verhältnissen
klaffen, namenklich in dem Alter über 50 Jahre, eine erheblich
3Zweite Beilage
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
M 33.
Berlin, Sonnabend, den 6. Februar
1892.
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Per son alver änderungen.
Königlich Preußische Armee.
Offiziere, 1 2c. Ernennungen, Be⸗ Im activen Heere.
2. Februar. v. Don at, Hauptm. und Comp. Chef vom Nr. 140, dessen Commando zur Dienstleistung bei dem 8 Monate, va Baerle, Sec. Lt. vom Magdeburg. Feld⸗Art. Regt. Nr. 4, dessen Commando zur Gesandtschaft in Brüssel bis zum 1. August d. J., — Port. Fähnr. vom ö von Peucker 1f. Regt. Nr. 50 versetzt.
. Berlin, 30. Januar. Dr. Seber— ling, Ober⸗Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt vom Hus. Regt. Kaiser ranz Joseph von Oesterreich König von Ungarn (Schleswig— , . ö . . . Arzt vom Inf, Regt. Freiherr von Sparr (3. Westfäl.) Nr. 16, — 9. Dr. Siegert, Stabs- und Bats.
förderun gen und ersetz un gen. Berlin, Inf. Regt.
JNeben⸗Etat des Großen Generalstabes
längert. Techow, 16 Nr. 6, in das 3. Niederschles. Ir Im Sanitäts-Corps.
. Nr. 16, Dr.
zu Ober⸗Stabsärzten 1. Kl.
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Arzt vom 3. Bat. des Infanterie⸗Regiments
Sber⸗Stabsarzt. 2. Kl. und Regts. Ober⸗Stabsarzt 2. Kl., und Regts.
Regts. Arzt des Schleswig.
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Versetzung zum Inf. Regt. Herzog Karl von Mecklenburg-Strelitz 6. Ostpreuß.) Nr. 43, Br. Overbeck vom Großherzogl. Mecklenb. leichzeitiger Versetzung zum Inf. Regt.
Gren. Regt. Nr. 89, unter von h g
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zum t Infanterie⸗ Regts. Fürst Leopold von Anhalt⸗Dessau (1. Magdeburg.) Nr. 26, Dr. Koeh lau, Stabs- und Bats. Arzt vom 2. Bat. des Inf. Regts. Graf Bülow von Denn wi (6. Westfäl.) Nr. 55, zum
; Arzt des Ulan. Regts. Hennigs von Treffenfeld (Altmärk.) Nr. I6, Dr. Duddenhausen, Stabs⸗ und Bats. Arzt vom 2. Vat. des Inf. Regts. Prinz Friedrich der Niederlande (2. Westfäl.) Nr. 15. zum Ober⸗Stabsarzt 2. Kl. und Feld-Art. Regts. Nr. 9, Hr. Müller, Assist. Arzt 1. Kl. vom Leib⸗Garde⸗Hus. Regt., zum Stabs⸗ und Bats. Arzt des 3. Batz. des Inf. Regts. Nr. 1453; die Unterärzte: Dr. Seele vom Niederrhein. Füs. Regt. Nr. 39, unter gleichzeitiger
Inf. Regt. Ls, zum Ostpreuß. Train⸗Bat. Nr. 1, Dr. Hesse, Ober⸗Stabsarzt 1. Kl. und Garn. Pension, dem Charakter als Gen. Arzt 2. Kl. Uniform, Dr. Steinhausen, Arzt vom 1. Hess. divisionsärztlichen mit Pension und seiner bisherigen Uniform, Ober⸗Stabsarzt J. Kl. und Garn. auftragt mit Wahrnehmung der di
der 1. Div., mit Pension und seiner bisherigen Uniform,
Ober⸗Stabsarzt 1. Kl. und
Dr.
E„Kl. mit Pension und seiner bisherigen Uniform, Ober⸗Stahsarzt 2. Kl. und Regts.
seiner bisherigen Uniform, Dr.
burg, Assist. Arzt 1. Kl. der Ref. den Stabsärzten der Landw. Landw. Bezirk Neustettin, Kreuzburg, Dr.
1. Aufgebots:
Konitz, Dr. Schotzt en, Stabsarzt der Landw. 2. Landw. Bezirk J. Cassel, Dr.
Arzt 1. Kl. der Landw. z Dr. Prghl, Assist. Arzt 1. Kl. der Landw. 2. Aufgebots von Landw. Bezirk Kiel, Dr. Müller, Assist. Arzt 1. Kl. der Landw 2. Aufgebots vom Landw. Bezirk Hildesheim, — der Abschied be willigt. Dr. Sch
der Landw. 2. Aufgebots übergetreten. Königlich Bayerische Armee.
förderungen und
Versetzungen. Im activen etatsmißig in das Ingen. Corps versetzt. G Gnu gr. ; König, àz la suite dieses Truppentheils l Jann BFolt, Regts. vacant Bothmer, Director Rang eines Regts. Commandeurs verliehen. Hecht, Sanptm. A a zuite des 1. Fuß⸗Art. Regts. vacant Bothmer, Direections-Affist. dort⸗ selbst zum Unter⸗Director bei der Pulverfabrik. Weber, Pr. Ct. z. D., zum Aufsichtsoffizier bei den Militairischen Strafanstalten auf Ober“ haus, — ernannt. Martin, Zeug-Pr. Lt. von der Geschützgießerei und Geschoßfabrik, zum Zeughguptm. befördert. Popp, Hauptm. 2. D., Konservator des Armee⸗Museums, in die Kategorie der zur Disp. stehenden Offiziere eingereiht. Im Sanitäts-Corps. Schiller, Stabs- und Bats. Arzt vom Inf. Leib⸗Regt., als Regts. Arzt im X Feld⸗Art. Regt. Königin-⸗Mutter, zum Ober-Stabsarzt 2 Kl, Pr. Osa nn, Assist. Arzt 1 Kl. vom 1. Inf. Regt. König als Bats. Arzt im. Inf, Leib⸗Regt., zum überzähl. Stabzarzt, Br. Bischoff, Assist. Arzt 2. Kl. im 18. Inf. Regt. Prinz Ludwig Ferdinand, zum Assist. Arzt 1. Kl, — befördert. 28. Januar 1Mann (Würzburg), Unterarzt der Ref, zum Assist. Arzt 2. Kl. im Friedensstande des 4. Inf. Regts. König Wilhelm von Württemberg befördert.
Beamte der Militär-Verwaltung. 25. Januar. Pfistermeister, Zahlmstr. des 19. Inf. Regts., unter Verleihung des Titels eines Rechnungs-Rathes, in den erbetenen Ruhestand getreten. 26. Januar. Bguer, Zahlmstr. Aspir. des Inf. Leib⸗Regts. zum Zahlmstr. im 1. Armee⸗Eorps ernannt. 31. Januar. Braun, Sec. Lt. a. D., bautechnischer Hilfs— arbeiter, Hoch, Kanzlei⸗Secretär, — beide vom Kriegs⸗Ministerium, zu expedirenden Secretären im Kriegs⸗Ministerium, Haußner, funktionirender Betriebsführer bei der Geschützgießerei und Geschoß—⸗ fabrik, Weber, funktionirender Betriebsführer bei den Art. Werkstätten, — zu Ingenieuren 2. Kl., — ernannt. Daniel, funktionirender Betriebsführer bei der Pulverfabrik, zum Chemiker 2. Kl. dortselbst, Schmid, contractlich angestellter Meister bei der Pulverfabrik, zum Meister dortselbst, — ernannt. Botsch, Festungsbauwart 1. Kl, bei der Fortification Germersheim, Layritz, Festungsbauwart 1. Kl. bei der Fortification Ingolstadt, — zu Festungs⸗Ober⸗ bauwarten, Frank, Bömmel, Schlund, . 2. Kl. von der Fortifieation Ingolstadt, letzterer commandirt Kaiserlichen Fortification Um, zu Festuͤngsbauwarten J. Laubmann, Wallmeister von der Fortification zum Festungsbauwart 2. Kl. bei der Fortifikation in Ingol— stadt, Reuter, Kasernen⸗Insp. der Garn. Verwalt. Speyer, Müller, Kasernen⸗Insp. der Garn. Verwalt. Ausbach, Wag en“ häu ser, Kafernen⸗Insp. der Garn. Verwalt. Freising, Obele, Kasernen⸗Insp. der Garn. Verwalt. Eichstätt, — zu Garn. Verwalt. Inspectoren, Wurster, Topographenfunktionair beim Topographischen Bureau des Generalstabes, zum Topographen daselbst, — befördert. Heinrich, Insp. Secretär von der Insp. des Ingen. Corps und der Festungen, der Titel eines Rechnungs⸗-Raths verliehen. Durch Verfügung des General-⸗Commandos II. Armee⸗Corps. Bohrer Zahlmstr. des 2. Train⸗Bats., Schneider, Zahlmstt. des 9. Inf. Regts. Wrede, — gegenseitig versetzt.
Kaiserliche Marine.
Offiziere ꝛe. Ernennungen, Beförderungen, Ver— setzungen. Berlin, 1. Februar. Schröder L., Capitän⸗ Lieut, zum FJommandanten S. M. Aviso Blitz“ ernannt. v. Frantzius, Corv. Capitän, Commandant S. M. Kreuzercorvette »Alexandrine“', zum Capitän zur See befördert. Herbing, Corp. Capitän, beauftragt mit der vorläufigen Wahrnehmung der Geschäfte eines Commandanten in Helgoland, v. Rosen, Corv. Capitän, Art. Offizier vom Platz und Vorstand des Art. Depots zu Wilhelms haven, — der Charakter als Capitän zur See verliehen. Kaiserliche Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika.
Berlin, 31. Januar. Arning, Assist. Arzt 2. Kl. a. D., bisher vom 1. Hannovp. Inf. 36 r. 74, mit dem 9. Februar 1892 der Schutztruppe für Deutsch⸗Ostafrika zugetheilt.
z gestellt. Oberst à2 la suite des
26 Januar. Dr.
zur 516 Germersheim,
Nevisionsentscheidungen des Reichs⸗Versicherungsamts, Abtheilung für Invaliditäts⸗ und Altersvoersicherung.
98) In einer Revisionsentscheidung vom 25. November 1891 hat. das Reichs⸗Versicherungsamt angenommen, daß für den Lauf der Rechtsmittelfristen auf dem Gebiet der Invaliditäts- und Alters⸗ versicherung dieselben Grundsätze Anwendung zu finden haben, nach
denen in Unfallversicherungssachen gemäß dem Bescheide 277, „Amt⸗ liche Nachrichten des ö 1865 5 27, verfahren wird. Es
l warze, Stabs- und Bats. Arzt vom 2. Bat. des Inf. Regts. General- Feldmarschall Prinz Friedrich Carl von Preußen (8. Brandenburg.) Nr. 64, als Halbinvalide mit Pension aus dem getiven Sanitätscorps ausgeschieden und zu den Sanitäts⸗Offizieren
Offiziere, Partgpee, Fähnr,ichere Ernennungen, Be— ? Ve Heere. 25. Januar. Karpf, Sec. Lt. vom 19. Inf. Regt., als außer⸗
v. Hellingrath, Sec. Lt. des 2. Ulan. Regts.
; 1. Fuß⸗Art. des Haupt-⸗Laboratoriums, der
— versetzt. Arzt in Köln, mit und seiner bisherigen . t Regts. us. Regt. Nr. 13, beauftragt mit Wahrnehmung der unetionen bei der 21. Div., als Gen. Arzt 2. Kl. ; Wollenberg, Arzt in Königsberg i. Pr., be— visionsärztlichen Functionen bei Dr. feiffer, Ober⸗Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt vom Inf. Regt. Markgraf Ludwig Wilhelm (3. Bad.) Nr. 111, als Ober⸗Stabsarzt v Dr. Mang, Arzt vom Inf. Regt. Fürst Leo— pold von Anhalt⸗Dessau (J. .. Nr. 26, mit Pension und rigen Ur Marcuse, Stabsarzt der Res. vom
Landw. Bezirk Tilsit, Dr. Lan dau, Stabsarßzt der Res. vom Landw. Bezirk 1 Berlin, Letzterem mit seiner bisherigen Uniform, Dr. St ras⸗ vom Landw. Bezirk Bonn; e Dr. Schulz vom Dr. Gottschalk vom Landw. Bezirk Hera vom Landw. Bezirk Stade, Dr. Westhoff vom Landw. Bezirk Osnabrück, Dr. Syfakowski vom Landw. Bezirk Aufgebots vom ; Mermann, Stabsarzt der Landw. 2. Aufgebots vom Landw. Bezirk Heidelberg, Dr. Salenz, Affist. 2. Aufgebets vom Landw. Bezirk Bitterfeld,
rthscha besitzers darstellt, welcher in it gf sämintliche Verrichtungen der Milchwirthschaft, soweit fie fi auf dem Gute selbs z
stellung des Bescheides, d. h. mit der durch den Postboten ꝛc. be⸗ wirkten Uebergabe an den Empfangsberechtigten, und endigt mit dem Ablauf desjenigen Tages der vierten Woche, welcher urch seine Benennung dem Tage entspricht, an dem die Zustellung erfolgt ist. Sodann unterliegt es auch keinem Bedenken, in dem auf Feststellung der Invaliditäts- und Altersrenten gerichteten Verfahren die Vor' schrift des 5 200 Absatz ? der Civilprozeßerdnung dahin analog an⸗ zuwenden, daß, wenn das Ende der Frist auf einen Sonntag oder einen am Sitze des Gerichts als solchen anerkannten allgemeinen Feiertag fällt, dieselbe mit Ablauf des nächstfolgenden Werk⸗ tages endet (zu vergleichen Recursentscheidung 367, Amtliche Nachrichten des R.. V. A.“ 1887 Seite 1665. In dem in. Rede stehenden Falle wurde nach Benehmen mit der zu⸗ ständigen , , me festgestellt, daß der Frohnleichnamstag, an welchem die Berufungsfrist gemäß § 77 Abf. 7 des Invaliditäts; und Altersversicherungsgesetzes geendet haben würde, am Sitze des Schiedsgerichts — einem Srte mit überwiegend katholischer Bevölke— rung — als ein „allgemeiner Feiertag“ zu erachten ist, indem er nach den dort geltenden Bestimmungen zu denjenigen Tagen gerechnet wird, an denen „alle, gerichtlichen Handlungen, sie mögen fein wie sie wollen, vollkommen stille stehen sollen“. Die am Tage nach Frohnleichnam eingegangene Berufung wurde daher als noch rechtzeitig eingelegt angesehen.
99) Die ohne Pensionsberechtigung angestellten Schuldiener an staatlichen höheren Schulen, welche aus dem Titel „zu anderen per⸗ sönlichen Ausgaben“ eine Remuneration beziehen, haben, auch wenn sie nicht voll beschäftigt werden, nach einem Erlaß des Königlich preußischen Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗ angelegenheiten vom 16. März 1891 Beamtenqualität im Sinne des S 4 des Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetzes. Im Hinblick auf diese dienstpragmatische Bestimmung hat das Reichs⸗Versicherungs⸗ amt durch Urtheil vom 30. November 1891 in Anwendung der in der Revisionsentscheidung 0 — „Amtliche Nachrichten des R.⸗V.⸗A. JI u. A. V.“ 1891 Seite 159 — näher dargelegten Grundsätze den Altersrentenanspruch eines zu der obenbezeichneten Kategorie gehörigen Schuldieners, welcher bei einem Königlichen Gymnasium in der Rhein— provinz angestellt war, für unbegründet erachtet.
100) Der Bureauvorsteher eines Rechtsanwalts, in Bureau außer jenem vier Schreiber beschäftigt wurden, ist mittels Revisionsentscheldung vom 21. Dezember 1895 für einen „Betriebs- beamten“ im Sinne des 5 1 Ziff. 2 des Invaliditäts. und Alters— versicherungsgesetzes erachtet, und es ist ihm, da fein Jahresgehalt den Betrag bon 20090 „S überstieg, die Altersrente — iin Ueberein— stimmung mit dem Schiedsgericht — abgesprochen worden. In den Gründen, der Entscheidung heißt es: Wie bereits unter Nr. XIV der Anleitung, betreffend den Kreis der versicherten Personen, vom II. Oktober 1899 („Amtliche Nachrichten des R. V. A. J. u. A. V.“ 1591 S.), ausgesprochen, ist als Betrieb im Sinne des Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetzes ein Inbegriff fortdauernder wirthschaftlicher Thätigteit anzusehen. Unzweifelhaft muß auch das geschäftliche Unternehmen eines Rechtsanwalts als ein solcher Betrieb gelten; denn wenn auch die in demselben sich vollziehenden Thätigkeiten auf die Besorgung von Angelegenheiten verschiedener Art gerichtet sind, fo fehlt doch die für das Wesen eines Inbegriffs erforderliche Einheitlichkeit nicht, in⸗ sofern alle diese Thätigkeiten dem Zweck des auf Erwerb und Erzeu⸗ gung von Gütern gerichteten und deshalb wirthschaftlichen Gesammt⸗ unternehmens zu dienen bestimmt sind. Auch trägt der Rechtsanwalt ein gewisses geschäftliches Risico, da er genöthigt ist, für Bureau— räume, Personal ꝛc. Aufwendungen zu machen, welche ungedeckt bleiben, wenn seine Praxis keinen entsprechenden Gewinn abwirft. Zwar kommen Betriebe vor, welche keinen „Betriebsbeamten“ aufweisen, in, denen vielmehr der Unternehmer selbst die beaufsichtigende und leitende Function eines solchen versieht, und es ist zuzugeben, daß solche Verhältnisse auch in dem Unternehmen eines Rechtsanwalts bestehen können, wenn derselbe seine Geschäfte nur mit der Unter— i m einer oder mehrerer, nach der Art ihrer Leistungen lediglich als „Gehilfen“ zu betrachtender Per sonen verrichtet. Indessen werden Fälle dieser Art immer nur die Ausnahme bilden, während im all— gemeinen die Beschäftigung eines Rechtsanwalts ihrer Natur nach eine solche ist, daß er, selbst bei nicht beträchtlichem Umfange seiner Praxis, nicht wohl alle in seinem Bureau sich vollziehenden Zweige Jeschäftlicher, Thätigkeit selbst zu leiten und zu überwachen vermag. Die Wahrnehmung der gerichtlichen Termine, die Abhaltung von Tonferenzen mit Mandanten, die Anfertigung der wichtigeren Schrift⸗ sätze und sonstige größere schriftliche Aufzeichnungen nehmen nicht nur seine Arbeitskraft er f h, in Anspruch, sondern halten ihn auch für gewisse Zeiten vom Bureau fern. Er wird daher regelmäßig in die Nothwendigkeit versetzt sein, sich eines mit einem höheren Maße von Einsicht und Geschäftskenntniß ausgestatteten Mitarbeiters zu bedienen, der während derjenigen Zeiten, in denen er selbst abwesend oder anderweit beschäftigt ist, die ausführende Thätigkeit des Bureaus im Gange erhält, leichtere Arbeiten ohne besondere Anweisung anfertigt und größere vor⸗ bereitet, etwa erscheinende Mandanten anhört, ihre Aufträge entgegen⸗ nimmt und sie je nach Lage der Sache, sei es auch nur vorläufig, be⸗ scheidet. Daß eine derartige Thätigkeit die eines „Gehilfen“, welchen der S1 Ziffer 1 des Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetzes dem „Arbeiter und „Gesellen , zur Seite stellt, beträchtlich n erragt und der Stellung eines Betriebsbeamten entspricht, weil sie unter Nr. XIV der Anleitung vom 31. Oktober 1896 gekennzeichnet ist, unterliegt keinem Zweifel. Dagegen kann auch nicht eingewendet werden, daß der Rechtsanwalt auch dann, wenn er einen solchen Bureauporsteher angenommen, sich gleichwohl auch selbst um die Angelegenheiten seines Bureaus bekümmern und dasselbe unter steter Aufsicht halten müsse. Das gleiche trifft bei jedem Unternehmer zu, der, wie groß auch sein Aufsichtspersonal sein mag, erfahrungsmäßig doch schon im eigenen Interesse nicht unterlassen 1 die obere Controle des Geschäsftsganges nicht aus der Hand zu geben.
dessen
Bescheide und Beschlüsse des Reichs⸗Versicherungsamts.
(1078.) Ein landwirthschaftlicher Unternehmer hatte vertrags⸗ man die gesammte gewonnene Milch einem Händler zu liefern, we 397 auf dem Gute einen eigenen Milchkühler hielt. Die Arbeiten des Milchkühlers bestanden in der Abnahme der Milch, welche im Stalle zu erfolgen hatte sowie in dem Entsahnen, Kühlen und Ver—⸗ laden derselben, während die Weiterbeförderung der Milch zum nächsten Bahnhof wieder dem Gutsbesitzer oblag. Gelöhnt wurde der Misch— kühler von dem Händler; doch empfing er auch von dem Gutsbesitzer einige Naturalbezüge, zu deren Gewährung sich dieser dem Milchpächter egenüber verpflichte hatte. Das Reichs⸗Versicherungsamt hat in einem Be⸗ r. vom 27. Dezember 1891 ausgesprochen, daß die Milchkühlung in dem vorliegenden Falle nicht einen eigenen selbständigen Betrieb, sondern nur einen Theil des landwi . Betriebes des Guts⸗
aftung, ö und
noch
vollziehen, mitumfaßt. Denn der Land⸗
wirthschaft gehören regelmäßig ihrem Gharakter nach auch die jenigen Arbeiten an, welche in landwirthschaftlichen Betriebsftätten
8
eleisttt werden und bestimmt sind, die
2
Verwerthbarkeit und
Verkaufsfähigkeit landwirthschaftlicher Erjeugnisse zu sichern (zu
beginnt also insbesondere der Lauf der Berufungsfrist mit der Zu—
vergleichen der Bescheid 635, das Rundschreiben vom 10. Januar
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