K
* — r m, 23
schränkung des Entwurfs auf ein Dotationsgesetz technisch durchzu⸗ führen sel, er halte es aber für einen Fehler, jetzt stückweise vor⸗ zugehen. Alle anderen Materien müßten doch auch geordnet werden. Er babe den dringenden Wunsch, weitere Kreise der Bevölkerung an der Volksschule zu betheiligen. Er erkenne auch an, daß die Com⸗ munen auf dem Gebiet der Volkeschule viel geleistet hätten, ins- befondere die Stadt Berlin. Es sei aber nicht zu übersehen, daß dies keineswegs überall der Fall sei. Die großen Fragen des Schul⸗ gefetzes müßten jetzt endlich gelöst werden. Im weiteren Verlauf der Debatte, an welcher sich noch die Abgg. Han sen (freicons.), Br. Virchow (fr.), Rickert (dfr., Dr. Friedberg (nl), Frei⸗ herr von Hu ene (Centr.) u. a. betheiligten, hob Staats⸗Minister Graf von Zedlitz noch hervor, daß der Gesetzentwurf nichts Neues schaffen, sondern im wesentlichen alles das gesetzlich festlegen wolle, was heute im Wege der Verwaltung Praxis geworden sei, wobei den Gemeinden bei der Ausbildung des Schulwesens ein höheres Maß der Mit⸗ wirkung eingeräumt werden solle. Auch nach dem neuen Entwurf sollten die vorhandenen Simultanschulen bestehen, bleiben; die Ausschulung von Kindern einer Confession aus einer Simultan⸗ schule, im Falle die Zahl dieser Kinder 30 betrage, und die Einrichtung einer Confessionsschule für diese dürfe der Regierungs⸗ Präsident ja nur unter Zustimmung der Gemeinde anordnen. Gegen die ausgesprochene Idee einer ö der Gesetzgebung auf ein bloßes Dotationsgesetz müsse er noch anführen, daß auch ein solches nur aufgebaut werden könne auf dem Communalprinixp und der Voraus. setzung, daß die Schule confessionell eingerichtet werde. — Schließlich wurde der gestern mitgetheilte Antrag Rickert in seinem ersten Satz (den zweiten Satz hatte der Antragsteller unter dem Vorbehalt der Wieder⸗ einbringung an anderer Stelle zurückgezogen) mit einem Amendement Friedberg (statt, Volksschule' — „öffentliche Volksschule zu setzen) mit allen gegen die Stimmen des Centrums und der Polen angenommen, und mit diesem Antrage der 8 1. welcher nunmehr lautet: Die öffentliche Volksschule ist eine Veranstaltung des Staats und steht unter seiner Aufsicht. Aufgabe der Volksschule ist die religiöse, sittliche und vaterländische Bildung der Jugend durch Er⸗ ziehung und Unterricht, sewie die Unterweisung derselben in den für das bürgerliche Leben nöthigen allgemeinen Kenntnissen und Fertig⸗ keiten. Die Berathungen der Commission werden am Donnerstag Abend fortgesetzt werden.
24 sundheitsamts vom 2. Februar hat folgenden Inhalt: Gesund— heitsstand. Mittheilungen über Volkskrankheiten, insb. Influenza. — Sterbefälle in deutschen Städten mit 40000 und mehr Ein— wohnern. — Desgl. in größeren Städten des Auslandes. — Erkran— kungen in Berliner Krankenhäusern. — Desgl. in deutschen. Stadt— und Landbezirken. — Gesundheitsstand und Sterbefälle im De— zember. — Gesundheitsverhältnisse in der Preußischen Armee re. i891, 1. Halbjahr. — Mittheilungen aus Britisch⸗Ostindien. — Witterung. — Zeitweilige Maßregeln gegen Volkskrankheiten. (Egypten. — Thierseuchen in Ungarn 1390. — Veterinär⸗polizeiliche Maßregeln. (Deutsches Reich, Frankreich; — Gesetzgebung us s. w. (Württemberg. — Leichenschauer. Mecklenburg ⸗ Schwerin, Impf⸗ termine. — Viehseuchen. — (Elsaß⸗Lothringen. ) Standgefäße in den Apotheken. — (Oesterreich) Impfung in den Volksschulen. — (Nieder⸗ Desterreich Thierquälerei. — (Belgien.) Kunstbutter. — (Däne⸗ mark) Schweineeinfuhr. — Rußland Kunstbutter. — Verhand— lungen von gesetzgebenden Körperschaften. (Preußen.) Staatshaus⸗ balts⸗Etat 1832,93. — (Frankreich. Schutz der offentlichen Gesund⸗ heit. — Vermischtes. (Preußen.) Aerztekammern. — Geschenkliste. — Sterbefälle in deutschen Orten mit 15 009 und mehr Einwehnern, Dezember. — Desgl. in größeren Orten des Auslandes. — Beilage.
Nr. 5 der Veröffentlichungen des Kaiserlichen Ge⸗
Gerichtliche Entscheidungen zum Nahrungsmittelgesetz (Verdorbenes . ; 4 Wassersucht, Erkrankungen durch Trächtigkeit und zebãren.
Nr. 6 des Centralblatts der Bauverwaltung“, her aus⸗ gege ben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 6. Februar hat folgenden Inhalt: Der Städtetag auf der elektro⸗ technischen Ausstellung in Frankfurt a. M. vom N. bis 29. August 1851. — Norwegisches Bauernhaus. — Die öffentlichen Bauten Italiens von 1884 bis 1890. — Fahrstraßen-Entriegelung durch das
Jug-Schlußzeichen. — Diagramm für Träger und Stützen. — Ver⸗
mischtes: Preisrichtergutachten in dem Wettbewerb um ein Rath haus in Pforzheim. — Wettbewerb um den Neubau eines Museums für Darmstadt. — Gedächtnißtafel Karl von Gontard's. — Incrustat⸗ Stein.
Entscheidungen des Reichsgerichts.
Die . vor einer Menschenmenge geschehene Aufforderung an die strikenden Arbeiter einer einzelnen Fabrik, Zeche ꝛe., den unter Verletzung der Kündigungsfristen begonnenen Ausstand fortzusetzen, ist, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, IV. Straf— senats, vom 27. Oktober 1891, nicht als eine Aufforderung zum Un— gehorsam gegen Gesetze im Sinne des 5 110 des Str.⸗G. B. zu bestrafen, selbst wenn dem Auffordenden bei seiner Aufforderung be— kannt war, daß die Fortsetzung des Ausstandes eine Verletzung der Kündigungsfristen 6
— Ist die Prolongation eines Börsen⸗-Kaufgeschäfts nicht durch vereinbarte Verschiebung der Erfüllung des bestehenden Geschäfts, sondern durch Vornahme zweier, allerdings durch ein en Entschluß bethätigten und miteinander verbundenen Geschäfte, nämlich eines Verkaufs der abzunehmenden Werthpapiere und eines Wiederkaufs derselben auf Zeit, erfolgt, so liegt, nach einem Urtheil des Reichs— erichts, IV. Cipilsenats, vom 30. November 1891, ein eigentliches Reportgeschäft vor, und es ist im Sinne der Nr. 4 A des Tarifs zum Reichs ⸗Stempelgefetz vom 29. Mai 1885 als ein zweifaches An— schaffungsgeschäft zu versteuern.
Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.
Nach 56 des Krankenpersicherungsgesetzes besteht die Krankenunterstützung in Gewährung freier ärztlicher Behandlung, Arznei sowie Brillen, Bruchbänder und ähnlicher Heilmittel und im Falle der Erwerbsunfähigkeit in Zahlung eines Krankengeldes. Wenn nun der 5 Tweiter bestimmt: - 9 .
An Stelle der in 5 6 vorgeschriebenen Leistungen kann freie
Kur und Verpflegung in einem Krankenhause gewährt werden, so entsteht die Frage, ob die Krankenkasse, sofern sie Kranken⸗ hauspflege gewährt, verpflichtet ist, das erkrankte Mitglied in das Krankenhaus zu transportiren bezw. einem Ortsarmenverbande emäß § 57 die erforderlichen Transportkosten zu ersetzen. Das Bmg 8. hat diese Frage in dem Urtheil vom 17. Dezember 1891 II 1137 bejaht und ausgeführt: Wenn in z 7 der Kasse die Befugniß gegeben ist, sich ihrer gesetzlichen Verpflichtung durch Gewährung der Krankenhauspflege zu entledigen, so gehören zur Gewährung dieser Pflege alle diejenigen Leistungen, die erforderlich sind, damit der Kranke der Krankenhauspflege auch wirklich theilhaftig werde. Die Kasse hat daher den Kranken, wenn er unfähig ist, zu gehen, unter Anwendung geeigneter Transportmittel in das Krankenhaus zu schaffen.
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Gestern haben in der n r. Landwirthschaftlichen Hochschule zu Berlin, Invalidenstraße 42. Ünterrichtscurse für praktische Lan dwirthe, begonnen; sie dauern bis zum Sonnabend, 13. Februar; die Curse beziehen sich auf: I) Landwirthschaft und Gartenbau (Professor Dr. Lehmann, Professor Dr. Orth, Professor Dr. Werner, Geheimer Regierungs⸗Rath, Professor Dr. Wittmack. Dr. C. Weigelt, Weinbau, Kellerwirthschaft, Wein⸗ bereitung, Ingenieur, Geheimer Rechnungs⸗Rath Schotte, Meliorations⸗ Bauinspeckor Gerhardt) — 2) Ngturwissenschaften. a. Botanik und Pflanzenphysiologie. (Professor Dr. Frank.) b. Bodenkunde. (Professor Dr. Gruner.) c. Zoologie. Thier⸗ physiologie und Thierheilkunde. (Professor Dr. Nehring, Professor Dr. Zuntz, Roßarzt Dr. Hagemann. — 3) Volks wirthschaft. (Professor Dr. Sering.)
Nach Schluß der Redaction eingegangene Depeschen.
Bremen, 9. Februar. (W. T. B.) Die Direction des Norddeutschen Lloyd erhielt von dem Inspector Leist folgendes Telegramm aus Newport von gestern Abend: Wind westlich und frisch Bergungs-Dampfer können wegen hohen Seegangs nicht arbeiten; Zahlmeister Nelson überbringt mit dem Dampfer „Trave“ das Silberzeug und Inventar der „Eider“; Lage des Dampfers unverändert.
London, 9. Februar. (W. T. B.) Weitere Verordnungen des Ackerbau⸗Ministeriums verbieten anläßlich der kürzlich vor—
ekommenen Fälle von Maul- und Klauenseuche unter änischem Vieh auch die Vieheinfuhr aus den Nieder— landen, ebenso die Abhaltung von Vieh märkten sowie öffentliche und private Verkäufe von Vieh innerhalb des städtischen Polizeibezirks von London mit Ausnahme des Viehmarkts in Deptford.
St. Petersburg, 9. Februar. (W. T. B.) Der „Nowoje Wremja“ zufolge wird die Anzahl der im Stillen Ocean stationirten russischen Kriegsschiffe in diesem Jahre auf elf erhöht werden, wobei Torpedoleger und andere Hilfsfahrzeuge nicht mit eingerechnet sind.
Konstantinopel, 9. Februar. (W. T. B.) qe n der Agence de Constantinople Der französische Bot⸗ schafter Cam bon beantwortete die letzte Note der Pforte in der Chadourne-Angelegenheit mit einer Empfangs— bestätigung, indem er den Inhalt der Note wiederholte und hinzufügte; die französische Regierung betrachte den Zwischen⸗ fall als geschlossen, obgleich sie die Anschauung der Pforte in Betreff der Hauptfrage nicht theilen könne. ö. U
Athen, 9. Februar. (W. T. B.) In dem Befinden der Kronprinzessin Sophie ist eine Besserung eingetreten. — Bei dem gestrigen Wiederzusammentritt der Deputirten—⸗ kamm er verlangte der Vorsitzende der Commission zur Prü— fung der Frage, ob der frühere Minister-Präsident Trikupis in Anklagezustand versetzt werden solle, einen weiteren Auf— schub für die Vorlegung des Berichts. Die Kammer bewilligte nl trotz des lebhaften Widerspruchs Trikupis' einen noch⸗ maligen Aufschub von zehn Tagen.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)
mn, mr m em um mu mr er e m m mmm m mmm, m m mm mm me eee m m 2 ͥra‛wßd8aunuaßeErueeuuuuruaaβpíuauuuuuauauuuuiuuuu%γuuuuuuUauuáu⸗ueu“ͥCꝑaeaꝙucau.annenn
t vom 9. Februar,
Wetterbe Morgens.
p. 8 m. — — — 18 — peratur in O Celsius 40R.
—
Stationen.
em
o6C.
2
Wind. Wetter.
T
red. in Milli 5
4 Regen 2 bedeckt 3 bedeckt heiter!
Mullaghmore Aberd
K Christiansund Kopenhagen. Stockholm. bedeckt ; don
randa . 2 bedeckt 2
t. Petersbg. N? 1Nebel Moskau... ] I bedeckt
Cork, Queens⸗- ͤ ö. NW 3 Nebel
Graeb. 7 Uhr.
Frauen. N bedeckt VArronge. NO wolkenlos NDO wolkenlos NNO A2halb bed. N bedeckt Neufahrwasser WMO 4bedeckt Memel .. O 3 halb bed. ris⸗.... MMO 1wollig ünster .. 3 bedeckt Karlsruhe.. 3 wolkig?) Wiesbaden .
weilt.
4 heiter?) ünche . 9 N Schnee 9 3 Schnee
3 woltigꝰ)
4 Schnee
1 bedeckt NNW 5bedeckt O wolkig still wolkenlos
1 Dunst. 3) Gestern Regen. ) Gestern Regen. 4 Nachts Schnee und Regen. 3) Vormittags Regen, Nachmittags Schnee.
Uebersicht der Witterung.
Eine breite Zone hohen Luftdrucks erstreckt sich von den britischen Inseln ostnordostwärts über das Nord⸗ und Ostseegebiet nach Finland hin, während eine südostwärts fortschreitende Depression über Un—⸗ garn lagert. Der Druckvertheilung entsprechend wehen über Central-Europa durchschnittlich mäßige nördliche Winde, unter deren Einflusse die Tempera⸗ tur erheblich gesunken ist. In Deutschland, die süd⸗ westlichen Gebietstheile ausgenommen, herrscht Frost⸗ wetter; in Westdeutschland ist Aufklären eingetreten, im Süden und Osten fällt vielfach Schnee.
Deutsche Seewarte.
Theater ⸗Anzeigen.
Königliche Schauspiele. Mittwoch: Opern— haus. 37. Vorstellung. Othello. Oper in 4 Acten von G. Verdi. Text von Arrigo Boito. i deutsche Bühne übertragen von Max Kalbeck. In Scene gesetzt vom K Tetzlaff. Diri⸗ gent: Kapellmeister Sucher. Anfang 7 Uhr.
*
Breslau...
stadtluft.
Augen.
J. Male:
Sonntag:
fang 4 Uhr.
Schauspielhaus. z ö brochene Krug. Lustspiel in 6 von H. von Kleist. In Scene gesetzt vom Oher⸗Ne
Grube. — Der eingebildete Kranke. in 3 Aufzügen von Baudissin'schen Uebersetzung. Ober⸗Regisseur Max Grube. Donnerstag: Opernhaus. vaileria rusti eana (Bauern-Ehre). Oper in 1 Aufzug von Pietro Mascagni. dem gleichnamigen Volksstück von Verga. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Tetzlaff. t Musikdirector Wegener. — Prometheus. Musik Beethoven.
Schauspielhaus. Lustspiel in 4 Aufzügen von Adolph In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Marx Grube. Anfang 7 Uhr.
ö Deutsches Theater. Wintermärchen. Donnerstag: College Erampton. Freitag: Die Welt, in der man sich lang⸗
Sonnabend: College Crampton. Sonntag: College Crampton.
Berliner Theater. Mittwoch: Esther. — Der Geizige. Donnerstag: Der Hüttenbesitzer. Freitag: 22. Abonnements⸗Vorstellung.
Cessing · Theater.
Donnerstag: Der sechste Sinn.
Freitag: Die Großstadtluft.
Nächste Nachmittags⸗Vorstellung zu volksthümlichen Preisen: Sodoms Ende.
Wallner ˖ Theater. Mittwoch: Zum 1. Male: Der Bärenführer. 3 Franz Wallner und Oscar Teuscher. Vorher, zum Der berühmte Mitbürger. mit Gesang in Anfang 75 Uhr.
Donnerstag u. folg. Tage: Ein berühmter Mitbürger. Nachmittags⸗Vorstellung zu bedeutend ermäßigten Preisen. Ein toller Einfall. Schwank in 4 Acten von Carl Laufs.
K * Friedrich Wilhelmstädtisches Theater. Mittwoch: Mit neuer Ausstattung zum 21. Male: Das Sonntagskind. Für die ug Wittmann und Julius Bauer. Musik von rl Millöcker. Fritzsche. Dirigent: Kapellmeister Decorationen aus dem Atelier von Falk. Die neuen
41. Vorstellung. Der zer⸗ fang 7 Uhr. gisseur Max Lustspiel olière, mit . der In Seene gesetzt vom Anfang 7 Ühr.
38. Vorstellung. Ca- bild in 3 Acten von Guy de
Tert nach Modebazar Violet.
Dirigent: Anfang 7 i!
einer mythologischen
Nach
Anfang
42. Vorstellung. Wohlthätige Hofpauer. Herrgottschnitzer Mittwoch: Das Anfang 7 Uhr.
Adolph Ernst - Theater. 438. Male:
Anfang 7 Uhr. av Steffens.
Kean. Ernst. Anfang J, Uhr.
Mittwoch: Die Groß⸗
Fränlein Frau. Unter vier
(Novität!) Rothköpfchen.
bearbeitet von Richard Gense. Gene. fang 75 Uhr.
Costume vom Garderoben⸗Inspector Ventzkp». An⸗ Donnerstag: Das Sonntagskind.
Residenz Theater. Direction: Sigmund Lauten burg. Mittwoch: Zum 13. Male: Musotte. Sitten⸗ Maupassant. In Scene gesetzt von Sigmund Lautenburg. Schwank in 1 Act von Benno Jacobson. In Scene gesetzt von Emil Lessing.
Die Aufführung von, Musotte“ beginnt um 8 Uhr. Donnerstag: Dieselbe Vorstellung. . E. Jö ö. . ö Emil — Dirigent: Musikdirector Hertel. . . ꝛ Belle Alliance ⸗Thenter. Mittwoch: 41. En— semble⸗Gastspiel der Münchener unter Leitung des Königlich baperischen Hofschauspielers Herrn Max f Zum 13. Male (letzte Woche): Der r von Ammergan. bayerisches Volksstück mit Gesang und Tanz in 5 Aufzügen von Ludwig Ganghofer und Hans Neuert. Im 3. Act: „Schuhplattl-⸗Tanz“. Anfang 7 Uhr. Donnerstag: 42. Ensemble⸗Gastspiel der Münchener. Der Herrgottschnitzer von Ammergau.
Mittwoch: Zum Der Tanzteufel. 4 Acten von Ed. Jacobson und
k theilweise von Gustav Görß. Musik von Gust In Seene gesetzt von Adolph
Donnerstag: Der Tanzteufel.
Thomas Theater. Alte Jakobstraße Nr. 30. Direction: Emil Thomas. Mittwoch: Zum 5. Male: Vaudeville ⸗Posse mit Gesang in 3 Acten von Meilhae und Halsvyp, frei Musik von Richard
In Scene gesetzt von Emil Thomas. An⸗ Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.
Le carneval de Venice“ für die Flöte von Demerssemann (Herr Herbort). „Spreewellen“, Walzer von Müller. „Mazurka“ für die Violine von Wieniawski (Herr Carnier). „The lost chord für Piston von Sullivan (Herr Böhme).
Circus Renz. Karlstraße. Mittwoch, Abends
Uhr: Auf , . oder: Ebbe und Fluth. Große hydrol. Ausstattungs-⸗Pantomime in 2 Ab- theilungen mit Nationaltänzen (60 Damen), Auf- zügen. Neue Einlage; ‚Die Garde⸗-Husaren“ und Tscherkessen!. Dampfschiff⸗ u. Bootfahrten, Wasser⸗ fälle, Riesenfontänen mit allerlei Lichteffecten ꝛc., arrangirt und inscenirt vom Director E. Renz. — Außerdem: Zum 1. Male in Europa: Die 3 Ameri⸗ kaner Gebrüder Rirfolds, die vorzüglichsten Springer und Akrobaten der Gegenwart. — 4 hohe Schulen, zu gleicher Zeit geritten von den Damen Frls. Clot. Hager, Oceana Renz, Vidal und Helga Hager. — 6 Trakehner Rapphengste, zusammen dressirt und vorgeführt von Herrn Franz Renz. — „Emperor“, geritten von dem Schulreiter Herrn Gaberel. — Gigerl-⸗Manöver, geritten von 15 Damen. — Sisters Lawrence am fliegenden Trapez. — Geschwister Cottrelly, Equilibristinnen. — Auftreten der besten Reitkünstlerinnen und Reitkünstler. — Komische Entrées und Intermezzos von sämmtlichen Clowns.
Täglich: Auf Helgoland.
Senntag: 2 Vorstellungen. Nachmittags 4 Uhr in (L Kind frei. Mazeppa's Verbannung. Große historische Pantomime mit Ballet (Polnischer Nationaltanz vom gesammten Corps de Ballet). — Abends 77 Uhr: Auf Helgoland.
mmm, Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Victorig von Biel mit Hrn. von Gadenstedt (Zierow = Gadenstedt).
Verehelicht: Hr. Gerichts⸗-Assessor Kurt Schenk von Schweinsberg mit Frl. Jackson (Ballinderry Rectory, Irland).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Pastor Berger Liebenwalde) — Hrn. Prem.⸗Lieut. von Donop (Salzwedel). — Hrn. Aug. von Beulwitz (Maria⸗ hütte). — Eine Tochter: Hrn. Hauptmann
Vorher:
Dber⸗
Gesangzposse W. Mannstädt.
Frhr. Maude
Schwank in 3 Aeten von
Burles ke Musik von V. Holländer. Geöffnet von 1211 ; wissenschaftlichen Theater.
zettel. Anfang 795 Uhr.
1 Act.
Der Bärenführer.
Uranin, Anstalt für volksthümliche Naturkunde.
Am Landes⸗ , . Park (Lehrter Bahnhof). hr. Täglich Vorstellung im Näheres die Anschlag⸗
Hans von Graevenitz (Dessau). Hrn. Haupt⸗ mann Arthur von Barby (M.⸗Gladbach).
Gestorben: Hr. General⸗Lieut. z. D. Rudolf von Rer ((Wiesbaden).
Redacteur: Dr. H. Klee, Director.
Parquet 1 A 2c. An⸗
Kulenkampff schen Frauenchors kampff).
Operette in 3 Acten von Contert-· Haus.
In Seene gesetzt von Julius Concert. Anfang 7 Uhr.
edermann. Die
Elster von Rossini.
Concerte. Sing Akademie. Mittwoch, Abends 75 Uhr:
Concert von Emil Götze, unter Mitwirkung des (Dir.: G. Kulen⸗
Mittwoch: Karl Meyder⸗
DOuv. „Egmont“ von Beet hoben. „si j'étais roi“ von Adam.
Berlin:
Verlag der Expedition (Scholz).
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ Anstalt, Berlin 8sW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Sieben Beilagen leinschließlich Börsen⸗Beilage),
sowie die Inhaltsangabe zu Nr. 6 des öffent. lichen Anzeigers (Commanditgesellschaften auf Actien und Äctiengesellschaften) für die Woche
Die diebische vom 1. bis 6. Febrnar 1892.
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußif
M 35.
Erste Beilage
Berlin, Dienstag, den 9. Februar
chen Staats⸗Anzeiger.
1892.
—— r —— — ———————
Deutscher Reichstag. 166. Sitzung vom Montag, 8. Februar. 1 Uhr.
Am Tische des Bundesraths der Staatssecretär Dr. von Boetticher.
Vor dem Eintritt in die Tagesordnung erklärt der Abg. Dr. Hartmann (cons.), daß er sich durch die Berichtigung des Abg. Dr. Meyer vom Sonnabend nicht für widerlegt halte, und citirt einen Satz aus dem stenographischen Text der bestrittenen Rede: ‚Theoretisch liegt die Sache so, daß ein Angehöriger des Deutschen Reichs von dem Particularstaat Schwarzburg-Rudolstadt ausgewiesen werden kann, während er in voller Sicherheit wäre, wenn er sich in dem Particularstaat Schwarzburg⸗Sondershausen befände.“ (Abg. Dr. Meyer ist zur Zeit nicht im Hause anwesend.)
Die Berathung des Etats des Reichs amts des Innern Altersversicherung und Reichs-Versicherungsamt) und des Antrags des Abg. Auer und Genossen, der die Revision des Unfallversicherungsgesetzes verlangt und vier Punkte als be— sonders revlsionsbedürftig bezeichnet, wird darauf fortgesetzt.
Heute liegt außerdem ein Antrag von Vertretern der Nationalliberalen, des Centrums, der Conservativen und der Reichspartei, den Abgg. Möller, Hitze, Dr. Hartmann und Freiherr von Stumm vor, der die verbündeten Re— gierungen ersucht, baldigst einen Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung des Unfallversicherungsgesetzes, vorzulegen.
Königlich bayerischer stellvertretender Bevollmächtigter zum Bundesrath, Ober⸗Regierungs-Rath Landmann: Als nichtständiges Mitglied des Reichs-Versicherungsamts erwidere er dem Abg. Grillen— berger auf seine Ausführungen vom. Sonnabend: Als der Antrag auf Vermehrung der nichtständigen Mitglieder des Reichs-Versicherungs— amts an das Amt gelangt sei, habe auch er gewisse Bedenken gehabt, habe sie aber zurück gedrängt, nachdem von dem Präsidenten des Amts die Gründe der Zweckmäßigkeit und Dringlichkeit dargelegt worden seien, die sofortige Abhilfe erfordert hätten. Mit der Vermehrung der nichtständigen Mitglieder geschehe niemand ein Unrecht, am aller⸗ wenigsten den Arbeitern. Man verfahre bei der Auslegung der Ge— setzn immer mit einer gewissen Freiheit und rufe nicht immer gleich nach dem Gesetzgeber, um eine authentische Auslegung zu erlangen. Sieser Schritt habe auch allseitige Anerkennung gefunden. Jedenfalls sei der Vor⸗ wurf, daß der Staatssecretär eine Gesetzwidrigkeit begangen habe, unbe— rechtigt, wenn er auch wohl nicht so böse gemeint fei. Der Abg. Grillenherger habe eine Beseitigung der Landes-Versicherungsämter gewünscht, dafür aber nur das alte Bedenken einer möglichen Collisien mit dem Reichs-Versicherungsamt und eine Entscheidung des sächsischen Landes⸗-Versicherungsamts vorgebracht, die einer Ent= scheidung des Reichs -Versicherungsamts widerspreche. Aber er fei falsch unterrichtet. Das Amt habe die betreffende Frage als eine offene bezeichnet. Es handele sich darum, welche Berufsgenossen⸗ schaft bei der Holzabfuhr das Risico zu tragen habe. Bei Un— fällen, die sich bei der Holzabfuhr ereigneten, heiße es einerseits, daß das Risico der landwirthschaftlichen Berufsgenossenschaft mit dem Augenblick aufhöre, wo das Holz zur . bereit gestellt sei: nach einer anderen Meinung habe die landwirthschaft⸗ liche Berufsgenossenschaft das Risico noch bis zu dem Augenblick zu tragen, wo das Hol; auf die nächste öffentliche Straße durch den Wald gefahren sei. Man meine, daß, wenn der Unfall während der Fahrt von dem Holzlagerplatz bis zur Straße erfolge, nicht die Holz— inzustrie⸗, sondern die landwirthschaftliche Berufsgenossenschaft haften solle, Das Reichs-Versicherungsamt habe in dieser Beziehung eine Entscheidung überhaupt noch nicht getroffen. Reichs⸗Versicherungs. amt und Landes⸗Versicherungsämter seien bis jetzt noch niemals in eine Meinungesverschiedenheit gekommen, sie wirkten immer in größter Eintracht und Harmonie zusammen, indem die letzteren sich dem ersteren anzupassen suchten. Um in allen Verwaltungsangelegenheiten eine möglichste Uebereinstimmung zu erzielen, würden Conferenzen ab— gehalten. Unter Bezugnahme auf diese Conferenzen heiße es in dem letzten Jahresbericht des Reichs-Versicherungsamts: die Berufs— re e chatten liefert. Son nenen den Beweis für das allseitige . mit dem Reichs Versicherungsamt. Hand in Hand zu ar⸗
ten. Wenn das Reichs-Versicherungsamt selbst anerkenne, daß es sich mit den Landes⸗Versicherungsaämtern gut wirthschaften lasse, so krarche man nicht die Gefahr an die Wand zu malen, daß fie die Rechtsein heit gefährdeten. Sie entsprächen aber auch einem Be— dürfniß der Rechtsuchenden, da es zweifellos leichter und bequemer fei, dei den nahegelegenen Landesämtern sein Interesse zu wahren als in Berlin. Die Schlesier oder Westfalen entschlössen sich leichter, nach Berlin zu reisen, als die Süddeutschen. Außerdem seien sie nicht so belastet wie das Reichs-Versicherungsamt. Das bayerische habe 1391 nur 239 Recurse zu entscheiden gehabt. Auch den Vor— wurf des Abg. Grillenberger, daß die Berufsgenosfenschaften und Schiedsgerichte mit einer gewissen Parteilichkeit und Räcksichtslosigkeit . die Arbeiter urtheilten, müssé er aus feiner Erfahrung als durch— . unbegründet bezeichnen. Der Abg. Grillenberger habe sich zum Beweise 3. die zunehmende Zahl der Recurse berufen. Allein man müffe, kenn man hier die Statistik zu Hilfe nehme, nicht nur mit absoluten, nden mit relativen Zahlen rechnen. Nach dem letzten Jahresbericht . Leichs-Versicherungsamts habe die Zahl der Berufungen gegen die Sutscheidungen der Genossenschaftsvorstnde allmählich abgenommen. Hährend. früher in 1 der Fälle Berufung erhoben worden fei, . sich in Jahre 1890 die. Berufungen auf 6. im Jahre 1891 ö. vermindert. Gegen Entscheidungen der Schiedsgerichte sei 1390 g . der Fälle Berufung. an das Reichs-Versicherungs amt erhoben, . , 10 /e der Fälle. Das beweise. daß die Arbeiter mit ö n , der Schiedsgerichte und Genossenschaftsvorstände , cht o unzufrieden seien, wie es der Abg. Grillen berger, be—⸗ un le, ie, zuständigen Körperschaften vollzögen das Gesetz in einer fur den Arbeiter wohlwollenden und gerechten Weife.
Sein ke Sie, Centr); Den Rednern von der rechten und linken 2 . eit i fe , in dem Bunsche gn daß ein tech— der ar, . k ö, , ,. zu worten s cllen Es n b 6 a ö , . 53 zu versuchen durch 1. Gesctz ö . 3 . ö den gn * J 9 etzge jg ae zu olen, was in dem Unfall— auh cheungsgeset zweifelhaft und lückenhaft sei, wie man ja f. cin unh 6 e nken la sengeseß eine Novelle vorgelegt habe, Nun hin n 1 evelle zum Unfallversicherungsgesetz nach der Richtung werd? 4 gestellt, daß der Kreis der Versicherten erweitert en ni kr halte dies bei gewissen Betrieben für gerechtfertigt. Er der in gt, mehr so wie früher, wo er geglaubt habe, die Organisation ber if de sicherungẽ eo ssonschaften werde jede andere Organisation Er a drehen, Die Praxis habe dies als unrichtig erwiesen. gleich e, diese Novelle dem Neichstag recht bald zukomme und zu— Ehn ic m sich erstrecke, die jetzt in der Praxis hervorgetretenen de r gteiten des Gesetzes zu beseitigen. Ob schon in der laufen⸗ ann, ion ein solches Gesetz vorzulegen sein werde, hänge natürlich luer la wie weit es vom Bundesrath vorbereitet sei. Der Antrag . 6 einerseits wichtige Punkte vermissen, andererseits seiy er in 4, seiner Wünsche sehr der Kritik ausgejetzt. Der Antrag . vege Punkte auf, die der Abänderung bedürfen sollten; es gebe
viel dringendere Forderungen, als sie in dem Antrag nieder⸗
gelegt seien. Der Abg. Grillenberger habe getadelt, daß die Arbeiter zu wenig in der Organisation vertreten seien; diese Klage sei gerecht⸗ fertigt. Die Arbeiter seien vertreten bei der Untersuchung von Unfällen, bei der egutachtung von Unfallverhütungsvorschriften und bei der Festsetzung der Rente in der Recursinstanz beim Reichs-Versicherungsamt, sie seien aber nicht vertreten bei der ersten Feststellung der Rente. Die Recurse würden sich wahrscheinlich vermindern, wenn die Arbeiter schon hier vertreten wären. Er halte es jedoch für besser, auf eine Speciali= sirung zu verzichten, weil sonst leicht eine Partei Forderungen stellen könnte, die für eine andere unannehmbar seien, und nur die allgemeine Resolution anzunehmen, daß moglichst bald eine Novelle zum Kranken— kassengesetz vorgelegt werde. Man habe, glaube er, eine viel zu große Abneigung gegen eine Abänderung von Gesetzen. Beim Kranken— kassengesetz habe man zehn Jahre gewartet, bis man sich zu einer Novelle entschlossen. Es wäre aber gut gewesen, schon nach drei bis dier Jahren damit zu kommen, es würden sehr schwer empfundene Mißstände schon viel früher beseitigt sein. Ebenso sollte man nun auch beim Unfallversicherungsgesetz verfahren und auch bei dem c 8233 * sots N * . 7 2 7 Invaliditätsgesetz. Namentlich bei dem letzteren bitte er, nicht so lange zu warten wie beim Krankenkassengesetz. Dem Antrag Nr. 1 der Socialdemokraten stimme er zu, denn in der That könne es fehr häufig vorkommen, daß auch bei schweren, nicht nur bei leichten Un— fällen die Heilung in sehr kurzer Zeit eintrete, der Betroffene also eine längere Zeit weder von der Krankenkasse, noch von der Berufs— genossenschaft unterstützt werde. In Betreff der Ziffer 2 müßte eine genaue Regelung eintreten, wie die verschiedenen Berufsgenossen— schaften mit einander abzurechnen hätten. Bei Nr. 3 müßte der wirk— liche Arbeitsperdienst der Gefangenen ermittelt werden. Seine Partei sei dem Invaliditäts- und Altersrentengesetz, so wie es zur Verabschiedung gekommen sei, nicht gerade freundlich gesinnt gewesen; nachdem es aber Gesetz geworden, sei sie bemüht, loyal an seiner Durchführung mitzu— wirken und da, wo sich Fehler zeigten, an ihrer Beseitigung zu arbeiten. Der Staatssecretär Dr. von Boetticher meine, das Gesetz sei über Er— warten günstig, aufgenommen und vollkommen durchgeführt worden. Er wisse, ja nicht, was der Staatssecretär erwartet habe, aber er müsse bestätigen, daß dies Gesetz, wenig dankbar aufgenommen sei; das beweise allerdings nur wenig, denn es sei psychologisch be— greiflich, daß, da die Wohlthaten erst in der Zukunft lägen, die Lasten und die Unbequemlichkeiten aber in der Gegenwart, zunächst die Unzufriedenheit überwiege, aber die Thatsache habe er doch fest— stellen wollen. Namentlich habe das Klebesystem viel Antivathien gefunden, aber nachdem das Gesetz einmal diese große Ausdehnung ge— funden habe, werde man das Kleben kaum vermeiden können. Hätte man sich auf den Kreis der Berufsgenossenschaften beschränkt, so wäre ein anderes System vielleicht denkbar gewesen; nachdem aber auch die kleinsten Arbeitgeber (inbezogen seien, wisse er keinen Weg, das Klebe— system zu umgehen. Auch wenn man die Berufsgenossenschaften und die Ortskrankenkassen jetzt heranziehen wolle, würde das Kleben nur anderen Organen zugewiesen, würde aber nicht mehr aufhören können. Der Abg. Grillenberger habe die heutige Entwerthungsmethode der Marken bemängelt, ünd der Staatssecretär Dr. von Boetticher habe die Beantwortung dieses Punktes wohl nur vergessen. Es sei schwer, hier die richtige Manipulation zu finden, bei der die Versicherungskarte nicht zum Arbeitsbuch werde. Wie der Abg. Grillenberger an Stelle des Aufschreibens des Datums das Aufdrücken des Firmastempels habe empfehlen konnen, begreife er nicht, denn daraus könne der Arbeitgeber doch noch genauer den früheren Auf— enthalt des einzustellenden Arbeiters erfahren und sich bei dem früheren Arbeitgeber über ihn erkundigen. Vielleicht würde es ein befriedigender Ausweg sein, das Datum nicht auf, sondern unter die Marke zu seßzen; das würde in Zweifelfällen genügend sein, denn man könnte durch Entfernen der Marke das Datum feststellen, der spätere Arbeitgeber aber würde nicht befugt sein, die Marke so ohne Weiteres fortzunehmen, um das Entwerthungszeichen zu betrachten. Im Uebriger glaube er nicht, daß die Leute zu leichtsinnig dabei seien, gegen Ent— scheidungen der unteren Instanz über zugebilligte Renten an die Recursinstanz zu appelliren, sondern sie glaubten einfach, im Recht zu sein, und es fei ja bekannt, daß man in eigener Sache sehr häufig ein schlechter Richter sei. Er schließe mit der Wiederholung der Bitte, dem Reichstag recht bald eine Novelle zum Unfall⸗ und auch zum JInvaliditätsversicherungsgesetz vorzulegen, die die jetzt hervorgetretenen Mängel beseitigen könne.
Staatssecretär Dr. von Boetticher:
Es sei mir gestattet, gleich mit einigen Worten auf die An— regungen des Herrn Vorredners einzugehen. Was zunächst seine Be— merkungen über die Unfallversicherung anlangt, so wird der Gesetz— entwurf, welchen ich hoffentlich die Ehre haben werde, im nächsten Jahre vor Ihnen zu vertreten, nicht allein die Ausdehnung der Unfall— versicherungsgesetze auf einige Kategorien solcher Berufskreise, die zweck— mäßig und, wie wir behaupten, nothwendig der Unfallversicherung unter— zogen werden müssen, behandeln, sondern es wird darin auch eine Correctur aller derjenigen Bestimmungen der jetzigen Unfallversiche— rungsgesetzgebung vorgesehen werden, welche sich aus der bisherigen Praxis der Unfallversicherungsgesetze als empfehlenswerth heraus— gestellt haben.
Wenn nun der Herr Vorredner den Wunsch geäußert hat, es möge dieses Gesetz möglichst bald, und, wenn irgend thunlich, noch in dieser Session dem Reichstag vorgelegt werden, so möchte ich zunächst doch daran erinnern, daß das Bedürfniß nach einer Ausdehnung und nach einem Ausbau unserer socialpolitischen Gesetzgebung in weiten Kreisen des Landes als ein dringendes nicht anerkannt wird. (Sehr richtig! links.) Ich möchte vor allen Dingen auch darauf hinweisen, daß beispielsweise der Berufsgenossenschaftstag noch vor eineinhalb Jahren einen Beschluß dahin gefaßt hat, daß ein Bedürfniß zur Reform der Unfallversiche— rungsgesetzgebung nicht anzuerkennen sei. Gleichwohl wird diese Ab— neigung gegen die baldige Inangriffnahme einer Reform der Unfall— versicherungsgesetzgebung nicht ausschließlich entscheidend sein dürfen, und es wird Sache des Bundesraths und des Reichstags sein, dem— nächst an der Hand einer Vorlage zu prüfen, wie weit man zweck— mäßiger und nothwendiger Weise in der Reform und in der Cor— reetur gehen will. Ich stelle also hiermit diese Berathung für die nächste Session in Aussicht, natürlich immer unter dem Vorbehalt, daß die verbündeten Regierungen meinen Intentionen, wie sie zur Zeit bestehen, ihren Beifall geben; denn ohne dieselben kann ich es auch nicht machen.
Nun hat der Herr Vorredner gemeint, man müsse die Novellen in kürzeren Perioden folgen lassen und müsse in jedem Augenblicke, wo sich ein Mißstand herausgestellt habe, mit der Correctur durch die Gesetzgebung bei der Hand sein. Ja, meine Herren, ich stehe eigentlich auf demselben Standpunkt; ich s Verwaltung und die Gesetzgebung auf irgend
sage: sobald die einem Gebiete einen Mißstand erkennt, soll sie nicht anstehen, auch
die Mittel zu ergreifen, die zur Abstellung dieses Mißstandes er— forderlich sind. Allein, auf einem Gebiete wie der sozialpolitischen Gesetzgebung ist denn doch die Erfahrung nicht zu unterschätzen, und man erkennt heute etwas als einen Mißstand, was man vielleicht morgen auf dem Gebiete der practischen Verwaltung schon corrigiren kann, ohne daß man nöthig hat, die Gesetzgebung in Be—
: Es wechseln weiter auch die das, was ein Mißstand ist, und was als Bedürfniß anzuerkennen ist, und da möchte ich doch glauben, daß allzu kurze Perioden, in denen man die Novellen etwa bringen könnte, auf diesem Gebiet sich nicht empfehlen.
Was nun die Bemerkungen des Herrn Vorredners zur Alters— und Invaliditätsversicherung anlangt, so begreife ich seinen Stand— punkt vollständig, daß er kein warmer Vertreter dieses Gesetzes ist. Es hängt das zusammen mit der Auffassung, die er und seine Fraction bei der Berathung dieses Gesetzes zur Geltung gebracht haben, und ich freue mich und begrüße es besonders, daß er namens seiner Frac— tion erklärt hat, nachdem nun einmal dieses Gesetz in Kraft getreten, sei auch diese Fraetion bereit, in voller Lovalität und mit vollem Verständniß zur Ausführung des Gesetzes hilfreiche Hand zu leisten. Diese hilfreiche Hand können wir allerdings nicht entbehren, wir sind bei diesem Gesetz auf die Mithilfe aller Kreise der Nation ange— wiesen. Diese Mithilfe ist, was die Behörden anlangt, und was nament⸗ lich das Reichs⸗Versicherungsamt anlangt, was die Kommunalbehörden in den preußischen Provinzen, die mit der Einrichtung von Ver— sicherungsanstalten betraut sind, anlangt, was sämmtliche Landes— behörden, in deren Geschäftskreis die Alters, und Invaliditäts— versicherung einschlägt, betrifft, bereitwillig und mit gutem Exfolge geleistet worden.
Es ist neulich meine Bemerkung, daß das Gesetz sich über Er— warten günstig eingeführt habe, v
wegung zu setzen. Anschauungen über
belächelt worden, und auch der Herr Vorredner hat heute seine Zweifel darüber geäußert, ob ich mit dieser Behauptung wohl recht hätte. Nun war diese Behauptung nicht aus der Luft gegriffen, sondern sie ist das Resu einer ganzen Reihe von Thatsachen, die ich zusammenhalten
wenn ich über die Wirkung eines solchen Gesetzes urtheilen will. nächst will ich darauf hinweisen, daß die Bes ?
nahe lag, daß eine große Zahl von
der ersten Zeit der Geltung des Gesetze
pflichtungen entziehen und das Einkleben von
recht unterbleiben würde. Das ist auch gewiß geschehen, und gewiß in einem größeren Umfang, als es angenehm ist. Allein, meine Herren, wenn ich die Rechnungsgebahrung der Versicherungs— anstalten für das erste Jahr der Wirksamkeit dieses Gesetzes ins Auge fasse, dann bin ich berechtigt zu sagen: über Erwarten günstig ist nach der Seite des finanziellen Ergebnisses hin die Durchführung des Gesetzes erfolgt. Aus dem Bericht des Reichs-Versicherungsamts über seine Geschäftsthätigkeit für das vorige Jahr, welcher dem Reichstag in den nächsten Tagen zugehen wird — ich habe eben die Verfügung unterzeichnet, wonach der Reichstag diesen Bericht erhalten soll —, ergiebt sich Folgendes: Die im Jahre 1891 insgesammt zur Aus— zahlung gekommene Summe an Renten ist überschläglich auf 15,45 Millionen Mark anzunehmen. Das ist also die Summe der Renten, die im vergangenen Jahre gezahlt worden sind. Der Capitalwerth dieser gesammten Rentenlast, die ausgerechnet worden ist im Rechnungsbureau des Reichs⸗Versicherungsamts, berechnet sich nach versicherungstechnischen Grundsätzen auf rund 54,5 Millionen Mark; wird dazu nach der Vorschrift des Gesetzes ein Reservefonds im Betrage von 109 Millionen Mark hinzugelegt, und wird an Verwaltungskosten der in der Denkschrift zu dem Gesetzentwurf angesetzte Betrag von rund 11 Millionen, nämlich für den Kopf der Versicherten eine Mark, gleichfalls hinzugerechnet, so stellt sich die den Versicherungsanstalten im Laufe des Jahres 1891 erwachsene Belastung auf zusammen 76,4 Millionen Mark, und wenn Sie damit vergleichen die Einnahme von 88,8 Millionen Mark, welche erwachsen ist durch den Verkauf von Versicherungsmarken durch die Postanstalten, so werder
mir zugeben, daß der Bedarf des ersten Jahres fü gesellschaften — und ich wiederhole: nicht bloß bedarf, sondern der Bedarf, wie er sich nach Rente herausstellt — mehr als gedeckt ist.
Dabei ist freilich — und diese Einschränkung mache ich sofort — nicht außer Acht zu lassen, daß im ersten Jahre in der Hauvtsache nur Altersrenten und nur wenige Invalidenrenten gezahlt worden sind. Allein, meine Herren, wenn ich nun weiter in Be⸗ tracht ziehe, daß — angenommen, im Durchschnitt der Ge⸗ sammtheit aller vier Lohnklassen wäre der Beitrag der zweiten Lohnklasse für jede versicherungspflichtige Person zu zahlen — man zu dem Ergebniß kommt, daß danach im Ganzen 103 Millionen Mark hätten einkommen müssen, dann ist das Ergebniß des ersten Jahres, daß hier über 88 Millionen Mark Marken gelöst worden sind, ein außerordentlich günstiges. Ich zweifle nicht daran, daß die Fehler, die in der Heranziehung der versicherungspflichtigen Personen bisher noch bestehen, vielleicht niemals vollständig, aber von Jahr zu Jahr in immer erhöhtem Maße abgestellt werden können.
Weiter, meine Herren, ist ja kein Zweifel darüber, daß in der That andere Kreise, und zwar nicht bloß zum Zwecke der Erlangung einer Alters⸗ rente, sich dafür interessiren, daß sie in die Alters- und Invalidenver⸗ sicherung einbezogen werden. Beim Reichsamt des Innern sind eine ganze Reihe von Vorstellungen eingegangen, welche darauf abzielen, solche Personen, die jetzt noch nicht von dem Gesetz getroffen sind, dem⸗ nächst der Versicherungspflicht zu unterwerfen. Alle diese Personen führen aus, daß die Wohlthat dieser Gesetze, die ihren Nachbarn zu theil wird, auch von ihnen gewünscht und begehrt wird. Die Stimmen, allerdings in der Hauptsache von Rentenempfängern, welche über die Wohlthaten des Gesetzes sich günstig aussprechen, stehen keineswegs vereinzelt da; mir sind sogar schon Photographien
von Rentenempfängern zugestellt worden (Heiterkeit), welche dadurch ihre Dankbarkeit für das Gesetz haben aussprechen wollen. Einen