1892 / 36 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 10 Feb 1892 18:00:01 GMT) scan diff

seiner Person nach bezeichnet hat, den 5 300 der Strafprozeßordnung in eclatanter Weise verletzt habe. Ich muß gestehen, es hat einen peinlichen Eindruck auf mich gemacht, daß ein Richter, welchem das verantwortungsvolle Amt eines Schwurgerichts⸗Vorsitzenden anvertraut worden, nicht davor geschützt ist, daß in der Landesvertretung eine abfällige Beurtheilung seiner Amtsführung eintritt, bevor derselbe überhaupt Gelegenheit gehabt hat, sich über die gegen ihn erhobene Beschwerde zu rechtfertigen. (Sehr richtig! rechts) Die Beschwerde der Anwaltskammer, von welcher der Herr Abg. Munckel gesprochen hat, ist mir erst vor wenigen Tagen zugegangen. Ich habe in Ueber⸗ einstimmung mit den bestehenden Zuständigkeitsgesetzen dieselbe dem Kammergerichts⸗-Präsidenten zugehen lassen, und die Sache ist also jetzt in den regelrechten Weg geleitet. Wenn nun der Herr Abg. Munckel jetzt schon wissen will, was meinerseits geschehen werde, um Ueber⸗ schreitungen des 5 300 von Seiten des Schwurgerichts⸗-Vorsitzend en ent⸗ gegenzutreten, so bin ich nicht im stande, ihm in dieser Beziehung eine allgemeine Auskunft zu geben; nur darauf will ich aber hinweisen, daß die Befugnisse der Justizverwaltung in den preußischen Aus⸗ führungsgesetzen zu den Reichsjustizgesetzen beschränkt sind, und daß der Justiz-Minister nur unter beschränkenden Voraussetzungen in der Lage ist, einem richterlichen Beamten eine Rüge zu ertheilen.

Abg. Fritz en⸗Rees (Centr.): Der Tantener Mord habe eine große Beunruhigung in der dortigen Gegend hervorgerufen. Er wolle auf die Einzelheiten nicht so weit eingehen, wie der Abg. Rickert, zumal der Justiz⸗Minister mitgetheilt habe, daß Buschoff wiederum verhaftet sei. Er werde nunmehr abwarten, was die Gerichte ent⸗ schieden; er habe eine Hoffnung, daß nämlich das Gericht die Sache öffentlich verhandeln werde zur Beruhigung der Bevölkerung.

Abg. Brandenburg (Centr ; Er wolle nur seine Freude aus⸗

sprechen darüber, daß der Justiz-Minister erklärt hahe, er wolle für die Vermehrung der Richterstellen eintreten, und daß er dabei beim Finanz⸗Minister so großes Entgegenkommen gefunden habe. Wenn der Justiz⸗-Minister entbehrlich gewordene Richterstellen einziehe, so sei das vielleicht eine Ursache der zehnjährigen Erfahrung, die man jetzt hinter sich habe. Aber man gehe dabei vielleicht etwas zu weit, wenn man z. B. beim Amtsgericht Osnabrück die Zahl der Amts⸗ richter von 6 auf 4 vermindere, d. h. auf den Stand, welcher 1852 für die Hälfte der jetzigen Bevölkerungszahl bestimmt gewesen sei.

Abg. Lucius-Erfurt (freicons bittet den Minister, Erhebungen darüber anstellen zu lassen, ob nicht ein Mißbrauch des Armenrechts stattfinde, ferner empfiehlt er eine Vermehrung der Amtsrichter in Erfurt. . . . . .

Regierungscommissar, Geheimer Justiz-Rath Vierhaus er— klärt, daß die Justizverwaltung, wenn ihr Anhaltspunkte für den Mißbrauch des Armenrechts gegeben würden, die Sache näher unter— suchen werde. . J

Abg. Dr. Krause (nl; Er wolle ganz sachlich die Gerichts- verhältnißse critisiren, nicht in der ganz unsachlichen und ungerecht⸗ fertigten Weise, wie der Abg. Stöcker es gethan habe. Er identifizire Herrn Stöcker nicht mit der gonservativen Partei. Denn wenn es wahr sei, daß eine öffentliche Bewegung erst nothwendig gewesen sei, so befänden wir uns in einer sehr schiefen Ebene. Wenn die Anti— semiten etwas vorbrächten gegen einen Juden, dann könne man doch durchaus nicht erwarten, . die Justizverwaltung dagegen einschreiten solle; das müsse man doch den betreffenden Privatpersonen überlassen. Hier handele es sich nicht um eine Parteifrage, nicht um Philo— semitismus oder Antisemitis mus) sondern darum, ob ein so schwerer Vorwurf hier im Hause der Justiz, gemacht werden dürse. Seien verschiedene Fragen welche zur Reichtã⸗Gesetzgebung gehörten, von der preußischen Justizverwaltung vorbereitet worden? Namentlich die Wiedereinführung der De mne, und die Entschädigung unschuldig Verurtheilter müßten endlich einmal gesetzlich geregelt werden. Es sollte etwas mehr Initiative in die Verwaltung kommen. Die Staatsanwalte hätten Preßerzeugnisse verfolgt wegen groben in, was wirklich nicht der Aufgabe der Staatsanwalte entspreche, ebensowenig wie die Verfolgung der Correctoren und Maschinen⸗ meister. welche an strafbaren Erzeugnissen betheiligt gewesen seien. Der Minister sollte die Staatsanwalte anweisen, von solchen un— nützen Anklagen Abstand zu nehmen.

Justiz-Minister Dr. von Schelling:

Die Anregungen des Herrn Abg. Dr. Krause berühren sich zum theil mit meinen eigenen Anschauungen. Auch ich halte eine Revision unserer Strafprozeßordnung, namentlich mit Rücksicht auf eine größere Beschleunigung des Verfahrens, für angezeigt. Noch dringender aber halte ich eine Veränderung des Systems unserer Strafvollstreckung. In letzterer Beziehung bin ich auch bereits mit dem Herrn Staats—⸗ secretär im Reichsjustizamt in Verbindung getreten; der Herr Ab— geordnete wird aber begreifen, daß ich in diesem Stadium über die Correspondenz keine Mittheilungen zu machen im stande bin.

Dagegen, meine Herren, werde ich genauer eingehen auf eine andere von dem Herrn Abgeordneten angeregte Frage, nämlich auf die Frage der Verantwortlichkeit für Preßerzeugnisse. Auf rechtlichem Gebiete ist eigentlich diese Frage gar nicht streitig. Das ist ja ganz klar: niemand hat eine Verpflichtung der Obsorge in Bezug auf er— scheinende Preßerzeugnisse als nur der Redacteur; keine andere Person, die bei der Herstellung eines Preßerzeugnisses mitwirkt, kann dafür angesehen oder bestraft werden, daß sie das nicht gesehen habe, was sie hätte sehen sollen, daß sie das nicht beobachtet und das nicht ge— lesen habe, was sie hätte beobachten und lesen sollen.

Ganz anders aber, meine Herren, steht die Sache, wenn das Gericht die Ueberzeugung gewinnt, daß eine dieser Personen wissent— lich zur Herstellung des strafbaren! Thatbestandes mitgewirkt habe. Dann muß natürlich die Verurtheilung wegen Theilnahme an dem betreffenden Vergehen erfolgen nach der allgemeinen Vorschrift des F 20, die an der Spitze lder Verantwortlichkeitsbestimmungen des Preßgesetzes steht, und welche besagt, daß die Verantwortung für Handlungen, deren Strafbarkeit durchs den Inhalt? einer Druckschrift begründet wird, sich nach den bestehenden allgemeinen Strafgesetzen bestimmt. Für die Staatsanwaltschaft ist es nun eine sehr schwierige Aufgabe, wenn sie eine Preßverfolgung einleitet, sich darüber zu ent⸗ scheiden, lob ssie laußer dem verantwortlichen Redakteur noch andere Personen auf Grund des § 20 verantwortlich zumachen hat. Wenn der Herr Vorredner meint, der] Staatsanwalt? müsse dabei nach prak— tischen Rücksichten verfahren, so kann man dieser Aeußerung ja einen verschiedenen Sinn unterlegen; sollte aber die Meinung des Herrn Vorredners sein, daß die Staatsanwaltschaft nach Opportunitäts⸗ gründen zu verfahren habe, so würde das dem Gesetze wider⸗ . Die Strafprozeßordnung hat ausdrücklich das Prinzip

er Legalität sanctionirt; z die Staatsanwaltschaft muß wegen jeder strafbaren Handlung einschreiten, wenn hinreichende thatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die Staatsanwaltschaft kommt somit in die Lage, sich vorher die Frage vorzulegen, ob nach Lage der Sache außer dem Redacteur noch eine andere Person als der Theilnahme an dem Vergehen hinreichend verdächtig erscheint? Ich bin mit dem Herrn Vorredner einverstanden, daß die Staatsanwaltschaft wohl thut, wenn sie bei Beantwortung] dieser Frage mit Vorsicht vorgeht; aber der Berr Vorredner wird selber nichts dagegen zu erinnern haben, wenn

die Staatsanwaltschaft z. B. den Verfasser regelmäßig unter Anklage stellt und ebensowohl meistens auch den Zeichner, sofern es sich um eine strafbare Abbildung handelt.

In dem vom Herrn Vorredner berührten Falle ist die Staats⸗ anwaltschaft allerdings weiter gegangen; sie hat auch den Maschinen⸗ meister mit verantwortlich gemacht, und zwar aus dem Grunde, weil der Maschinenmeister nicht bloß die Maschinen zu bedienen, sondern auch die abzudruckenden Zeilen zusammenzustellen hat.

Ich muß nun gestehen, daß, wenn ich selbst über diese thatsächliche Frage zu entscheiden gehabt hätte, ich dieses Moment für durchschlagend nicht erachtet haben würde. Ich würde es vorgezogen haben, den Maschinenmeister außer Verfolgung zu lassen, und ich habe auch im gegebenen Falle nicht unterlassen, von dieser meiner Ansicht der Staats⸗ anwaltschaft Mittheilung zu machen. (Sehr gut! links.)

Abg. Rickert (dfr.: Er freue sich, daß der Justiz-Minister wegen der Reform des Strafvolljzuges mit dem Staatssecretär im Reichs⸗Justizamt in Verbindung getreten sei, und möchte Erwägungen darüber anregen, ob es nicht möglich sei, in den nächstjährigen Etat einen Fonds aufzunehmen, der dem Justiz⸗Minister zu discretionärer Verfügung zur Entschädigung unschuldig Verurtheilter übergeben wer⸗ den könne; so mißtrauisch er auch sonst gehen solche Fonds zur discretionären Verfügung der Regierung sei, hier habe er das Ver— trauen, daß dieser Fonds nur zur Sühnung geschehenen Unrechts ver⸗ wandt werden werde. Den Abg. rien wollte er nur vertheidigen egen die in einer Broschüre enthaltene Bemerkung, daß der Abg. ö den Minister irn des Tantener Mordes zu interpelliren vor⸗ abe. Im übrigen habe er in Bezug auf den Gang der gericht— lichen Untersuchung in diesem Falle nicht vorgegriffen, während der Abg. Fritzen ihr eine bestimmte Richtung vorgewiesen und die Richter dadurch in gewissem Grade captivirt habe; von einem Richter finde er das auffällig. Dem Minister sei er um so mehr für seine Er— widerung bez. des Tantener Mordes dankbar, als es für den Chef der Justizverwaltung sehr schwer sei, über eine schwebende Sache sich so zu äußern, daß der ordentliche Gang der Gerichte dadurch nicht beeinflußt werde. Beim Abg. Fritzen sei es ihm erstaunlich ge—⸗ wesen, daß er für das Moment des rituellen Mordes kein Wort übrig gehabt habe. Bezüglich des Abg. Stöcker sei den sachlichen Ausführungen des Herrn Ministers eigentlich nur wenig anzufügen; Schlag für Schlag habe dieser ihm ruhig die Thatsachen dicht vor die Augen geführt, damit er sie endlich einmal sehen könne. Er bedauere, daß auf jener Seite niemand außer dem Abg. Stöcker gesprochen habe; das Vertrauen des Abg. Krause, daß von den Con— ervativen niemand den Ansichten des Abg. Stöcker zustimme, könne er leider nicht theilen. Wie dächten die Juristen drüben über die Stellung des Abg. Stöcker zur Justizverwaltung? Die Unterstellung des Abg. Stöcker, daß der Minister sich einer Volksversammlung gebeugt habe, sei eine Beleidigung, die sie in anderen Fällen auch nicht einmal einem Landrath gegenüber dulden würden. Bezeichnend für die christliche Liebe des Abg. Stöcker sei es, daß er es als eine Schmach, bezeichnet habe, daß sich Christen faͤnden, die zur Vertheidigung der Juden bereit seien, und gemeint habe, er (Redner) vertheidige die Juden gegen seine bessere Ueberzeugung; um so etwas sagen zu können, müsse man wirklich viel Courage haben. Seine Partei vertheidige die Juden, weil ihr dies eine Gewissens⸗ pflicht sei, aus einem Motiv also, das auch die Herren von der Rechten zur Judenpertheidigung antreiben müßte, wenn sie christliche LiebWe im Herzen trügen; das Urtheil des Abg. Stöcker sei seiner Partei gleich⸗ gültig, jedenfalls sei es ehrenvoller, die Juden zu vertheidigen, als sie so anzugreifen, wie er es thue. .

Abg. Stöcker: Wenn der Abg. Rickert seine Stellung zum Judenthum aus Gewissensüberzeugung einnehme, so beneide er ihn um sein Gewissen nicht. Eine auf dem Fundament des Christenthums beruhende Meinung habe er (Redner) in den 15 Jahren, in denen er mit ihm verkehre, bei ihm noch nicht gefunden. Was seine angeb⸗ liche Vertheidigung der antisemitischen Schandliteratur anlange, so vertheidige er die christlich⸗ Schandliteratur niemals, die Herren dort drüben aber vertheidigten jede Schandliteratur, sobald sie nur mit Juden zusammenhänge. Die Bemerkung des Ministers, es sei am ersten Tage der Untersuchung bei Buschoff Haussuchung gehalten worden, stimme nicht; nach seiner, von einer amtlichen Person ausgehenden Infor— mation, sei, während der Mord am 24. Juni geschehen sei, die erste Unterfuchung am Thatort überhaupt erst am 4. Juli vorgenommen worden. Auch habe er nicht, wie der Herr Minister gemeint habe, gesagt, wo es sich um Juden handle, sei die Justiz nachsichtig, sondern er habe dies nur als die Auffassung weiterer Volkskreise hingestellt. Vorsichtiger, als er es gethan, könne man eine so schwierige Frage doch nicht behandeln! Eigenartig und wohl sonst noch niemals vor— ekommen sei es, daß die Juden in Tanten die Kosten für die i, n durch den Criminal-Commissar Wolff trügen das gebe in Bezug auf die unparteiische Behandlung der Sache zu denken. In Bezug auf den Fall Bleichröder habe der Justiz-Minister gemeint, ein Beleidigungsprozeß könne nicht vor Ein— reichung der .. durch den Beleidigken begonnen werden; aber es gebe doch auch eine Erhebung der Klage durch den Staatsanwalt, wenn das öffentliche Interesse betheiligt sei, und das, sollte man meinen, sei doch der Fall, wo es sich um den Königlich englischen General⸗-Konsul handele. Für das lange Entschuldigungsschreiben der Staatsanwaltschaft an die Klägerin Frau Kröhn fehle ihm jede Erklärung. Da wenige Wochen, nachdem die Sache hierdurch erledigt gewesen sei, Serr von n. röder vom Reichskanzler empfangen worden sei und dies in allen Blättern gestanden habe, so müsse sich das Volk über solche Vorgänge seine eigenen Gedanken machen, und wenn das Volksgewissen hier eine Aufklärung fordere, so solle man diesem , keinen Vor⸗ wurf machen. Ueber den 6. Liebmann habe der Minister wenig gesagt, der Abg. Munckel gar nichts, das sei bezeichnend für die Verlegenheit, in die er durch . Fall gesetzt worden sei. Er werde in der dritten Lesung darüber ausführlicher sprechen. Der Abg. Munckel habe Unrecht, wenn er die Zahl der j.udischen Richter den Verhältnissen entsprechend finde; die Statistik lehre, daß ihre Zahl viel größer sei, als sie nach der Zahl der in Preußen vorhandenen Juden sein dürfe. enn, was früher nicht geschehen sei, Juden jetzt auch zu Ober⸗Landesgerichts⸗Räthen ernannt würden, so widerspreche dies dem Rechtsbewußtsein des Volkes; seien die Juden zu Ober⸗Landesgerichts⸗Räthen ernannt, so werde man auch nicht ö, können, sie zu Ober-Landesgerichts⸗-Präsidenten zu machen, und dabei berufe er sich auf den ö Bismarck, der im Jahre 1847 gesagt habe, wenn an der Stelle der geheiligten Justiz ein Jude ihm entgegenträte, so würde er sein Haupt tief beugen müssen. Darin gebe er ihm vollständig Recht. Seine Partei nehme das antisemitische Programm nicht in ihr . auf, aber sie müsse zu dieser Sache Stellung nehmen im Sinne der Förderung unserer nationalen Cultur. (Beifall rechts.)

Unter⸗Staatsseeretär Dr. Ne be⸗Pflugstädt: Der Mord in Tanten habe am 29. Juni stattgefunden, am folgenden Tage die Besichtigung des Orts der That und der Leiche; damals habe kein ö gegen die jüdischen Schächter bestanden. Der erste Verdacht habe sich viel⸗ mehr gegen einen Verrückten gewandt, dann sei die Spur auf einen Landstreicher gelenkt worden und erst vier ö nachher sei der erste Verdacht gegen Buschoff zur Sprache gekommen. Also die Behauptung, daß die Untersuchung erst am 4. Juli stattgefunden habe, n sich höchstens auf die Haussuchung beim Angeklagten Buschoff

eziehen.

Abg. Cremer (b. k. P) spricht die Hoffnung aus, daß die preußische Justiz Recht schaffen und den Fall Buschoff aufklären werde; das sei nothwendig auch im Interesse der Juden. ; Abg. Pr. Graf⸗Elberfeld (nl. macht den Minister auf die le gg ten Verhältnisse des Amtsgerichtsgebäudes in Elberfeld auf— m

am. Regierungscommissar Geheimer Ober⸗Justiz⸗Rath Starke:

Die Verwaltung kenne die Zustände in Elberfeld, aber die finanziellen

Verhältnisse gestatteten nicht, mit dem Neubau vorzugehen.

Die Debatte wird ech een; persõnlich bemerkt

Abg. Stöcker (cons.): Er könne nur dabei stehen bleib daß 1 seiner Information der Verdacht sich von Haufe aus . Buschoff gerichtet habe. .

Unter ⸗Staatgsecretär Dr. Ne be⸗ . flug stãdt: Er wolle no nach. holen, daß die Scheune, wo die Leiche gefunden worden sei, nicht am Haufe des Buschoff, sondern in einer ganz anderen Straße liege; führe allerdings neben dem Buschoff'schen Haufe eine CGinfa nach jener 5 sodaß man von ihm, ohne die Straße zu hren in die Scheune gelangen könne. Der Zeuge, der gegen Buschoff ausgesagt habe, sei erst am 5. Juli hervorgetreten, ir als am 5. Juli habe also kein Verdacht gegen Buschoff bestanden.

Abg. Stöcker (cons.): Nach einer ihm zugegangenen Photo— graphie könne die Scheune von dem Buschoff schen Hause doch nur , Schritte entfernt sein. Wenn auch erst am 5. Jul ein bestimmt begründeter Verdacht gegen Buschoff hervorgetreten sei so sei doch schon am Tage nach dem Mord im ganzen Ort bi Meinung verbreitet gewesen, Buschoff sei der Mörder.

Die durch das Eingreifen des Regierungsvertreters wieder eröffnete Debatte wird abermals geschlossen, das Gehalt des Ministers bewilligt. ; .

Bei den Ausgaben für die Ober⸗Landesgerichte weist

Abg. Na dbyl Cent.) darauf hin, daß der Sber Landesgericht ,. in Breslau eine Verfügung erlassen habe, wonach im

iderspruch mit den geltenden Bestimmungen in vorwiegend katholischen Landestheilen Termine an katholischen Feiertagen ab— gehalten werden sollten.

Regierungscommissar Geheimer Justiz Rath Vierhaus erklärt daß die Verfügung dem älteren Rechte entspreche und es offen lafe, die confessionellen Verhältnisse nach Möglichkeit zu berücksichtigen.

Abg. Nadbyl (Centr.); Weshalb . die Verfügung denn an solche Amtsrichter ergangen, in deren Bezirke gar keine Cvangelischen wohnten, die man an einem kathelischen 3 vorladen konne?

Die Ausgaben für die Ober-Landesgerichte, für die Land— gerichte und für die Amtsgerichte werden bewilligt. se⸗ Außerdem beantragt die Budgetcommission folgende Re— olution:

Die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, sobald als möglich in den Etat die Mittel . welche die . in den Stand setzen, die infolge der Geschäftsvermehrung nicht hor— übergehend, sondern dauernd mehr erforderlich ö Richter⸗ stellen a. bei den Land- und Ober⸗Landesgerichten mit Richtern, welche dem betreffenden Gerichte als Mitglieder angehören, B. bei den Amtsgerichten mit etatsmäßigen (vom König ernannten) Rich— tern zu besetzen.

Referent Abg. Boediker (Centr) berichtet über die Verhand— lung der Budgetcommission und weist an der Hand der Statistik nach, daß in Berlin eine große Anzahl von Richterstellen, die dauernd erforderlich seien, mit Hilfsrichtern besetzt sei. Das gleiche . ö. Fall bei anderen Gerichten, wenn auch nicht in demfelben

mfang.

Justiz-Minister Dr. von Schelling:

Ich möchte mir erlauben, zu der von der Budgetcommission be— antragten Resolution eine Erklärung abzugeben.

Ich erkenne an, daß eine erhebliche Vermehrung der etatz— mäßigen Richterstellen geboten ist. Zu meiner Freude befinde ich mich in Anerkennung dieses Bedürfnisses in völligem Einverständniß mit dem Herrn Finanz-Minister; der Herr Finanz-Minister hat mich sogar ausdrücklich ermächtigt, in seinem Namen die Zusicherung ab— zugeben, daß das von der Budgeteommission betonte Bedürfniß schon

in dem nächsten Etat, soweit die Finanzlage es nur irgend thunlich

erscheinen läßt, seine Abhilfe finden wird.

Abg. Freiherr von V. (cons. ); Ueber den Standpunkt seien Alle einig, daß eine Vermehrung der Richterstellen noth— wendig sei. Die Zahl der Hilfsrichter sei indessen doch nicht so hoch, als man annehme, wenn man nämlich das procentuale Ver— hältniß in Betracht ziehe. .

bg. Schmidt⸗Warburg (Centr.) schildert die Verhältnisse des Landgerichts 1 Berlin, bei welchem Kahlreich Hilfsrichter ange— stellt seien. Das habe auch schon zu mehrfachen Beschwerden geführt.

Regierungscommissar Geheimer Ober⸗Justiz-Rath Eichholz er— kennt an, daß nach dem Gesetze die Richter fest angestellt werden müßten; aber das Hilfsrichterthum könne man nicht ganz entbehren; denn erst müsse sich die dauernde Nothwendigkeit einer neuen Stelle heraus⸗ gestellt haben, ehe eine solche im Etat eingestellt werden könne.

Abg. Munckel (dfr: Was an Verbesserungen jetzt im Etat enthalten sei, sei für Berlin lange nicht ausreichend; es müsse mindestens vervierfacht werden. Es handele sich hier um ein dringendes Bedürfniß, welches manchem anderen Luxusbedürfniß des Etats vorangestellt werden müsse. Wer wisse, wann die Bereit— willigkeit des Finanz⸗Ministers wieder vorhanden sei; der Justiz-Minister sollte sie schleunigst ausnutzen.

Regierungscommissar Geheimer Ober⸗Finanz-⸗Rath Lehnert: Wenn der Zustand ein f nr wäre, dann müßte die Finanz⸗ verwaltung die Mittel beschaffen; aber die Ansicht, daß eine solche Gesetzwidrigkeit vorliege, sei wohl nicht die vorherrschende. Deshalb müsse der Finanz-Minister auch fragen, ob die Mittel für die Be— friedigung des Bedürfnisses, dessen Vorhandensein anerkannt werde, zu n. . Ob das im nächsten Jahre der Fall sein werde, müsse er dahingestellt sein lassen. .

Abg. Eberhard (n.): Er habe über die Hilfsrichter und über den Schaden, der aus ihrer großen Anwendung erwachse, sprechen wollen. Nach der Erklärung des Justiz⸗Ministers und nachdem der Abg. von Erffa seinen Widerspruch gegen die Resolution aufgegeben habe, könne er nur bitten, dieselbe möglichst einstimmig anzunehmen.

Abg. Avenarius (nl) erklärt sich für die Resolution, meint aber, daß man die Richter von mancher Arbeit, die auch minder ebildete Beamte erledigen könnten, entlasten müsse, z. B. von der Fest⸗ . der außergerichtlichen Kosten. t

Die 22 wird danach mit großer Mehrheit ge— nehmigt und darauf um 4 Uhr die weitere Berathung des Justiz⸗Etats vertagt.

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Ein nach dem Gesetze, betreffend die Fürsorge für Beamte und Personen des Soldatenstandes infolge von Betriebsunfällen, vom 15. März 1886 infolge eines Reichs- oder Staats eisen bahn: betriebs-Unfalles pensionsberechtigte Beamter ist, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, VI. Civilsenats, vom 22. Oktober 1591, nicht genöthigt, dieses Pensionsrecht geltend zu machen, sondern er kann gegen die betreffende Reichs⸗ bezw. Staatgeisenbahn Verwaltung auf Grund des §1 des Reichshaftpflichtgesetzes auf Schaden, ersatz klagen; aber er 3 von ihr nicht mehr a , als ihm auf Grund des Reichsfürsorgegesetzes als Pension ꝛc. zusteht.

Ein Geschäftsagent, welcher von seinem Auftraggeber tellungen

er dem Geschäftsherrn nicht abgeliefert hatte, als solche bezelchnet, um so die früheren Hinterziehungen zu verdecken.

zum Deutschen Reich

M 36.

der in den deutschen Münzstätten bis Ende

Zweite Beilage

Berlin, Mittwoch, den 10. Februar

S⸗Anzeiger und Königlich Preusiischen Staats⸗Anzeiger.

1892.

Deuntsches Reich. Uebersäicht

anugr 1892 stattgehabten Ausprägungen von Reichsmünzen.

) Im Monat Januar 1892 sind geprägt

worden

Gold münzen

Silber münzen

Nickelmünzen Kupfer münzen

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, Vergleiche den Reichs⸗Anzeiger“ vom 13. Januar 1892 Nr. 10.

Februar

1892.

Hauptbuchhalterei des Reichs- Schatzamts. Biester.

47 608 102, 45 c 11 585 659,90

betreffend das Staats-Anlehen der vormals Stadt Frankfurt a. M. von 8 500 000 FI. d. d. 9. April 18389.

Bei der am 9. d. M. stattgefundenen 51. Verloosung des zz opigen Staats- Anlehens der vormals Freien Stadt Frankfurt 4. M. dom 9. April 1839 wurden für die zur, Kapitaltilgung in 1892593 vorgesehene Summe die nachverzeichneten Obligationen gezogen:

Königreich Preußen.

Bekanntma

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L. zur Rückzahlung auf den 1. April 1892.

24 Stück

Litt. B. à 1000

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23 Stück

21 Stück Litt. B.

Litt. B. à 500

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. auf den 1. Juli 1892. 24 Stück Litt. G9. A 1000 Fl. 1714 6 29 3 IIb 219 230 233 267 274 353 470 473 502 5365 543 645 728 826

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töts 16 a3 4761 4839 4547 = 3428 6 66 5. 109 Stück über 80 485 81 4.

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Fl. I716 6 29 5 Nr. 350 424 497 5463 655 683 706 735 8iG' 8iz 827

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23 Stück Litt. D. à 506

2 Stück Titt. D. J06 l. A850 215 2237 237 2391 2Wößz 2682 3525 Zötzßz 2737 353 z 2 Stück Litt. H. à 1ß6 dl 3345 3365 3381 3427 347 3510 3536 35a 3674 3711 373

. Fl. = S657 M 14 3 Nr. 1140 1167 ö 1324 1330 1400 1408 1419 1439 1584 1610 1641 1686 1769 14 1729 17531 1845 1845 1963 1987 2006 26009 19714 1022 5. Fl. 614 M 29 3 Nr. 2106 2131 2396 2418 2470 2474 2521 2531 Nr. 3167 3249

zit 358i? zzz zsg4 zgr4 zggs 460 5355 Æ ba 5.

20 Stück Titt. D. A 106

4671 4726 4739 4793 4828 4835 3428 M 60 4. 155 Sinck äber = S0 35 M 51 3. zur Rückzahlung auf den 1. Januar 1893.

4 Stück Titt. X. à 1066

70 Sog gtzz 988 1013 1043 41 142 06e 96 .

ugg?j Stück Litt. . à 500 Fl. S57 6 14 3 n le Lag 1366 13650 i381 1396 igt; ii 14616 1530 ibṕs Alles rz iris 15 1885 1551 is85s I8os 15714

Fl. 514 M 29 3 Nr. 2127 2134

auc Stift Litt. A. . 300 l des Vis 230. 335 2378 2450 315 2535 2665 S6

. Il. = 171 45 3 Rr algo 4143 t 4 ir 4175 205 4239 4367 4385 4505 45831 4658 4656

gh Fl. 1714 6 29 3 Nr. 59 63 76 Ui 149 147 179 iss 276 385 499 538 552 6s7 615 Sol 65?

Nr. 1113 1128

Wi sr; ö ölz zöeh g, zöls io Kc e gh

n dl

V

1 65lh 4575 4575 4377 4713 S'3zads s Sd 3. 16095 Stück über S0 455 M 581 3.

109 Sti j ü 6. Stück Litt. D. über

166 *

T [ . Stũckf über . merten Inhaber, dieser Obligationen werden hiervon, mit dem Be⸗ zum 5 e, deren Verzinsung nur un betreffenden Rückzahlungstermine . bei folgenden Stellen

bis erhoben w d

benachrichtigt. da

Hierzu:

. .

B. n

Stück Titt. . Iö5 Fi. 267 46 14 . Nr. Iid2 3215 , B10 3535 3427 3477 3775 zas1 3494 3553 376 379 38M zh53 396 4010 415 4046 535g e 54 3.

421043 Stück Titt. . 4. Jos Fl. j7I. . 43 3, Nr. al92 420 1, His 4257 4313 4351 4335 4350 4378 43585 4415 4133

S0 455 M 8o1 3 0 485 M 51 3

S6 278 06

67 3

die Capitalbeträ

321 686 6

10 4

erden tönnen: bei der Königlichen Kreiskasse in

Freien

Nr. 30 96

4102

Frankfurt a. Me bei der Königlichen Staatsschulden— ilgungskasse in Berlin und bei jeder Königlichen Regierungs⸗Haupt kasfe. Die Auszahlung erfolgt bei pos. 1, 2. 3 gegen Rückgabe der Obligationen mit dem glei Reihe II Nr. und Zinsschein—⸗ Anweisung, bei pos. 4 gegen Rückgabe der Sbligationen mit“ der Zinsschein⸗Anweisung. Der Geldbetrag der unentgeltlich zurückzugebenden, aber fehlenden Zinsscheine wird am Capitalbetrag der Obligationen zurückbehalten. Soll die Einlösung von dergleichen Obligationen weder bei der Königlichen Kreiskasse in Frankfurt a. M., noch bei der Königlichen Regierungs⸗ Haupt kasse in Wiesbaden, sondern bei einer der anderen Kassen bewirkt werden, so sind die betreffenden Obligationen einige Zeit vor der Auszahlung durch diese Kasse an den Unterzeichneten zur Prüfung einzusenden. Zurückstehen noch aus der 42. Verloosung Litt. B. 4025. 45. Verloosung Litt. B. 146 2667 4337, Litt. D. 4180, Litt. A. 3867 4259 4501 4747. 46. Verloosung Litt. C. 3249 3699, Litt. A. 2464 4364. 47. Verloofung Litt. B. 2335 2826 4179 4302 4377, itt. C. 475 4571, itt. B. 749 1291 1586 29283 4217 4677, Litt. A. 1672 2471 4122 4356. 48. Verloosung Litt. B. 3725 3938 4620, Litt. C. 3594 4407 4715, Litt. D. 825 3991 4034, Litt. A. 736 1245 1379 1782 33183 3608 4720. . 49. Verloosung Litt. B. 3803 3849 3923 4240 4462 4518 461, Litt. CG. 2572 2881 3224 3955 4096 4187 4304 4457 4633, Litt. D. 251 1356 1758 2525 3902 4249 4328, Litt. A. 1105 1163 1554 1969 3174 3586 3703 3739 4633 4844. 50. Verloosung Litt. B. 417 2466 2601 2631 3235 3403 3727, Litt. C. 550 1183 2670 2969 3420 3629 3653 4090 4291 4676

2588

3696 4126

4723 4762, Titt. D. 730 1061 1143 1547 1661 2060 2104 2344 2354 2398 2641 3133 3543 4071 4374, ILitt. A. 2 17 274 367 507 519 616 794 880 996 1122 1252 1279 1309 1549 1719 1734 1942 1996 2076 2210 2286 2352 2649 2655 2896 2957 3005 3101 3374 3381 3525 3743 3856 4202 4280 435 4363 4523 4672 4690 4800 4822. Wiesbaden, den 16. Januar 1892.

Der Regierungs⸗Präsident. Vertretung: de la Croix.

2211 26545

3171 3835

Per sonalveränderungen.

Königlich Preußische Armee.

Offiziere, Portepee⸗-Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Be— fördexungen und Vexsetzun gen. Im activen Heere. Berlin, 4. Februar. v. Pan a Pr. Lt. vom 3. Posen. Inf. Regt. Nr. 8, vom 15. Februar bis Ende September d. J. Leppien, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 98, vom 15. Februar d. J. ab auf ein Jahr, zur Dienstleistung bei der Schloß⸗Garde⸗Comp. commandirt. v. Hanstein, Major und Abtheil. Commandeur vom 2. Garde⸗Feld⸗Art. Regt, zum Mitgliede der Studiencommission der vereinigten Art, und Ingen. Schule, Keppel, Hauptmann à la suite des Westfäl. Fuß Art. Regts. Nr. 7, unter Ent indung pon, dem Commando zur Dienstleistung bei dem Kriegs⸗-Mini⸗ sterium und unter , zum Rhein. Fuß⸗Art. Regt. Nr. 8, la. suite, desselben, zum Ünter-Director der Art. Werkstatt in Straßburg i. E., ernannt. Coupette, Hauptm. à 1a suite des Fuß⸗Art. Regts, von Linger (sOstpreuß.) Nr. I, unter Entbindung von der Stellung als Directions⸗Assist. bei den technischen Instituten der Art., zur Dienstleistung bei dem Kriegs. Ministerium commandirt. Durch Verfügung des Kriegs-Ministerium 8. 35. Fa; nu ax. Peter ssen, Pr. Lt. à la suste des 1. Hanseat. Inf. Regts. Nr. T5 und Directions-Assist. der Gewehrfabrik Banzig, als Adjutant zur Insp. der Gewehrfabriken commandirt.

Im Sanitäts-Corps. Berlin, 4. Februar. Dr. Ridder, Ober⸗Stabsarzt 2. Kl. a. D., zuletzt Regts. Arzt des Inf. Regts. Prinz Friedrich der Niederlande (2. Westfäl. Nr. 15, der Charakfter als Ober⸗Stabsarzt 1. Kl. verliehen.

Beamte der Militär-Verwaltung. Durch Allerhöchste Bestallungen. 30. Januar. Müller, Amts richter, zum Geheimen Kriegsrath und vortragenden Rath im Kriegs⸗Ministerium, Guntelmann, Intend. Assessor, Vorstand der Intend. der 21. Div., zum Intend. Rath, ernannt. Durch Verfügung des Kriegs-Ministeriums. 4. De—⸗ zember. Krüger, Ober⸗Roßarzt vom 2. Garde-Ulan. Regt., mit Pension in den Ruhestand versetzt. 4 Januar. Fischer II., Proviantsamts⸗-A1ssist. in Saarlouis, nach Posen versetzt. 5. Fanugr. Grahl, Görtz, mit Wahrnehmung der Vor— stands bezw. Controleurgeschäfte beim Proviantamt Trier beauftragt, zum Proviantmeister bezw. Proviantamts⸗Controleur ernannt. 14. Janugsr, Murawsky, Proviantamts Anwärter, als

15. Januar. Duhr, Geheimer Rechnungs-Rath, Geheimer Srpedirender Secretär im Kriegs⸗-Ministerium, auf seinen Antrag mit Pension in den Ruhestand versetzt; Lahrtz, Proviantamts-Anwärter, als Proviantamts⸗-Assist. in Milstsch angestellt.

28. Januar. Nu ßholz, Zahlmstr. vom Hus. Regt. König Wilhelm J. (1. Rhein.) Nr. 7, auf seinen Antrag mit Pension in den Ruhestand versetzt. .

l.. Februgr. Diekmann, Kanzleidiätar, zum Geheimen

Zahl⸗

Kanzleiseeretär im Kriegs-Ministerium ernannt.

Durch Verfügung der General-Eommandos. meister: Droste vom J. zum J. Bat. Oldenburg. Inf. Regts. Nr. 1, Emich vom 2. Bat. 4. Großherzogl. Hess. Inf. Regts. (Prinz Karl) Nr. 118, zur Reitenden Abtheil. Hess. Feld Art. Regts. Nr. 11, versetzt.

XIII. (Königlich Württembergisches) Armee⸗Corps.

Offiziere, Portepee-Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im getiven Heere—¶

28, Januar. Frhr. Entreß v. Fürsteneck, Rittm. a. D., zuletzt Escadr. Chef im Ulan. Regt. König Wilhelm J. Rr. 20, der Charakter eines Major verliehen.

5b. Februar. Süskind, Unteroff. im Inf. Regt. Kaiser Friedrich König von Preußen Nr. 125, Läge ler, Unteroff. im Juf. Regt. Alt⸗Württemberg Nr. 121, Bleek, Unteroff. im S8. Inf. Negt. Nr. 126 Großherzog Friedrich von Baden, Sußdorff, Unteroff. im Inf. ö. Kaiser Friedrich König von Preußen Nr. 125, zu Port. Fähnrs. befördert. Im Beurlaubtenstande. 5. Februar. Schwenk,

Vice-⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk Ellwangen, zum Sec. Lt. der Res. des Feld⸗Art. Regts. König Karl Nr. 13, von Alberti, Vice⸗ Feldw. vom Landw. Bezirk Stuttgart, zum See. Lt. der Res. des Gren. Regts. Königin Olga Nr. 115, Hersch enz, Vice-Feldw. vom Landw. Bezirk Reutlingen, zum Sec. Tt. der Res. des Inf. Regts. Kaiser Wilhelm König von Preußen Nr. 120, Schem mann, Vcce— Wachtm. vom Landw. Bezirk Stuttgart, zum Sec. Lt. der Ref. des Ulan. Regts. König Wilhelm J. Nr. 20; die Vice⸗Feldwebel bezw. Vice-Wachtmeister der Reserve: Schulte vom Tandw. Bezirk Eßlingen, zum Second - Lieutenant der Reserve des 8. In— fanterie⸗Regiments Nr. 124. Großherzog Friedrich von Baden, Geß vom Landw. Bezirk Stuttgart, zum Sec. Tt. der Ref. des Inf. Regt. Kaiser Friedrich König von Preußen Rr. 125, Denzel von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Gren. Regts. Königin Olga Nr. il9, Teichmann vom Landw. Bezirk Mergentheim, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Kalfer Wilhelm König von Preußen Nr. 120, Eberbach vom Landw. Bezirk Straßburg, zum Ser. Lt. der Ref. des 8. Inf. Regts. Nr. 126 Großherzog Friedrich von Baden, Schu macher vom Landw. Bezirk Um, zum Sec. Lt. der Res. des Drag. Regts. König Rr. 26, ernannt. Weegm ann, Sec. Lt. der Res. des Gren. Regts. König Karl. Nr. 123, Scheu rlen, Sec. Lt. der Reserve des Gren. Regts. Königin Olga Nr. 119, Kirchberg, Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts,. Alt-Württemberg Rr. 121 zu Pr. Lts. befördert.

Ibschiedsbewilligungen. Im Beurlaubtenstande. 5. Februar. 6 Sec. Lt. der Res. des Gren. Regts. Königin Olga Nr. II9, der Abschied bewilligt. Im Sanitäts-Corps. 5. Februar. Dr. Mertz, Unter— arzt der Res. vom Landw. Bezirk Stuttgart, zum Assist. Arzt 2. Kl. ernannt. Dr. Schabel, Assist. Arzt 1. Kl. der Landw. 2. Aufgebots vom Landw. Bezirk Ellwangen, der Abschied bewilligt.

Statistik und Volkswirthschaft.

Zur Veredelung der Volkserholungen.

(Aus den Antworten auf das Rundschreiben über „die Erholungen der Arbeiter“ .)

Das von der neubegründeten „Centralstelle für Arbeiter⸗

Wohlfahrtseinrichtungen“ in Berlin veranlaßte Rundschreiben

über „die Erh9lungen der Arbeiter außer dem Haufe“ hat dem Be— richterstatter schon viel werthvolles Material aus verschiedenen Gegenden

Deutschlands und der Schweiz zugeführt. Aus den bereits eingegan— genen Mittheilungen geht, wie wir der „Soeial⸗Correspondenz“ ent⸗ nehmen, hervor, daß an vielen Orten besondere Vereine für, Volkswohl“, sowie Bildungspereine, Gewerkvereine, Fachvereine, evangelische Ar⸗ beitervereine, katholische Gesellenvereine und Vereine für . 1 für die Verbesserung der Geselligkeit bemühen, wobei zahl— rei Gele r

zur Verfügunt

eh , n

abende mit ihren Mitarbeitern eingerichtet, an denen sie felbst etwas vortragen, während die Arbeiter ö

Unterhaltungen oder für Gesänge und kleine Aufführungen sorgen. Besonders günstig wirken überall Veranstaltungen, die nicht auf Ar⸗ beiter beschraäͤnkt, sondern für alle Volksklassen ohne Unterschied bestimmt sind. Die Einrichtung der Volksunterhaltungsabende hat sich von Dresden gus schon über eine große Anzahl von Städten verbreitet. Berlin, Bremen, Hamburg, Lübeck, Leipzig, Halle, Kiel, Düsfeldorf,

innere te, sowie ältere und, jüngere Künstler ihre Kräfte gern stellen. Sogar in kleineren Orten haben manche abrikanten alle vier Wochen gesellschaftliche Vereins—

ür musikalische und declamatorische

, . in Köln angestellt, Ohrdorff, Proviantamts— ssist. in Köln, nach Saarlouis versetzt.

Bremerhaven, Elmshorn, Husum und andere deutsche wie auch österreichische und

Lüneburg, Görlitz, Flensburg, Zittau, Guben,

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